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Berufsförderungswerk Oberhausen
Verbesserung der beruflichen
Re- Integration von Suchtpatienten
durch Kooperation von Einrichtungen
der medizinischen und
beruflichen Rehabilitation
Dr. med. Freimut Buck
Dipl.-Päd. Christine Schlote-Raulf
Berufsförderungswerk Oberhausen
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
Deutschland
Tel.: 0208/8588-0
Fax:
[email protected]
www.bfw-oberhausen.de
Folie: Zukunft made in Oberhausen
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Berufsförderungswerk Oberhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Arbeitsfeld ist die berufliche Rehabilitation. Unsere Hauptaufgabe ist die
Wiedereingliederung von behinderten oder von Behinderung bedrohten
Menschen.
Ein wichtiges Ziel von Wiedereingliederungsmanagement ist dabei, zur
Erhaltung von Beschäftigungsverhältnissen beizutragen. Ein anderes genauso
wichtiges und das erste dominierende Ziel ist die Wiedereingliederung von
Menschen mit Behinderungen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Unser
Wiedereingliederungsmanagement soll diese Strukturveränderungen
berücksichtigen und auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen Behinderten,
die keinen Arbeitsplatz mehr haben, für neue berufliche Herausforderungen fit
gemacht werden.
Auch wir haben die Balance zwischen Ökonomie und Qualität herzustellen.
Da die Eingliederungserfolge, um die es ja geht, nicht allein von der Qualität
der Integrationsförderung, z.B. der Umschulung, abhängen, sondern ganz
wesentlich durch den gesamten Prozess beeinflusst werden, möchten wir die
wesentlichen Prozesselemente, die natürlich alle Gegenstand unserer
täglichen Arbeit sind, beleuchten:
1. Kontaktphase
Notwendig ist die frühzeitige Aufnahme von Kontaktgesprächen mit den
betroffenen Personen. Dieses geschieht direkt über z.B. Hausärzte,
Betriebsärzte, Krankenkassen, private Haftpflichtversicherungen,
Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Reha-Träger, Reha Kliniken,
Betriebsräte, Personalleitungen oder indirekt über Medien, Familien und
Freunde.
2. Clearing- und Entscheidungsphase
In dieser Phase ist nach der Analyse der Ausgangslage ein individueller,
effizienter und kostengünstiger Ingetrationsplan zu erarbeiten. Dazu gehört
immer unter Einbeziehung des Betroffenen eine Bedarfsabklärung durch
professionelles Reha Assesesment einschließlich der Erarbeitung eines
individuellen Leistungsbildes und die Ermittlung eines umfassenden
Fähigkeitsprofils. Dabei werden, wenn erforderlich, standardisierte und
objektivierbare Diagnostiksysteme (Ergos) eingesetzt.
3. Qualifizierungsphase
Zu Beginn dieser Phase werden mit dem Beteiligten die Reha-Ziele und die
daraus abzuleitenden Maßnahmen vereinbart. Oberstes Ziel ist die
Vorbereitung auf eine dauerhafte Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt.
Unsere Palette reicht von beruflichen Bildungsmaßnahmen mit und ohne
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anerkannten Abschluss bis hin zu Anpassungs-, Trainings- und
Integrationsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden entweder stationär,
d.h. mit internatsmäßiger Unterbringung oder ambulant d.h. die Teilnehmer
pendeln täglich zwischen Ausbildungs- und Wohnort, durchgeführt.
4. Integrationsphase
In dieser Phase sollen die Vermittlungsaktivitäten ihren krönenden
Abschluss finden und der erfolgreich „Rehabilitierte“ einen Arbeitsvertrag
unterschreiben. Wiedereingliederungsmanagement ist auf diesen Punkt hin
ausgerichtet.
Im Rahmen des Wiedereingliederungsmanagement erfolgt natürlich auch
eine Evaluation aller Aktivitäten unter Berücksichtigung von Aufwand, Verlauf
und Zielsetzung. Hierdurch wird das Management kritisch bewertet. Nur die
Ausrichtung aller Prozesse im Sinne des beschriebenen
Wiedereingliederungsmanagement sichert langfristig den Erfolg der einzelnen
Einrichtung oder des einzelnen Unternehmens und damit des Systems.
Folie: Ausgangssituation
Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass Rehabilitation für Menschen
mit Behinderungen frühzeitig, umfassend und zielorientiert erfolgen soll und
dass dabei Maßnahmen medizinischer und beruflicher Rehabilitation
möglichst eng zerzahnt sein müssen. Einigkeit besteht auch darüber, dass die
Antragsteller möglichst früh kompetent und wohnortnah beraten und
informiert werden sollen und eine umfassende Diagnostik unabdingbar ist.
Somit muss Wiedereingliederungsmanagement
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die berechtigten Wünsche von Menschen mit Behinderungen auf Hilfen
und Dienstleistungen
die Auffassungen der Reha-Träger als potentielle Kostenträger
die vorhandenen Angebote
die begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel
und die Möglichkeit des Arbeitsmarktes
berücksichtigen.
Mit der Zunahme der Anforderungen der Arbeitswelt steigen zugleich auch
die Herausforderungen an die berufliche Wiedereingliederung und die
Rehabilitation insgesamt. Viele Abhängigkeitserkrankte haben bereits lange
Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeiten und sind in ihrem Selbstwertgefühl
beeinträchtigt. Immer mehr Menschen haben Probleme mit der Bewältigung
von regulären Arbeitszeiten.
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Auf der anderen Seite gefährden Arbeitslosigkeit und die unmittelbar mit ihr
zusammenhängende psychischen Prozesse bei Abhängigkeitserkrankten in
hohem Maße die Abstinenz und damit den Rehabilitationserfolg. Die
Rückfallgefährdung ist mehr als doppelt so hoch wie bei den beschäftigten
Abhängigkeitserkrankten.
Wenn man bedenkt, dass 40-50% der Alkohol- und
Medikamentenabhängigen, die eine stationäre Rehabilitation anstreben, und
ein noch höherer Prozentsatz von Drogenabhängigen ohne Beschäftigung ist,
zeigt sich die Bedeutung beruflicher Rehabilitation.
Gerade die Rentenversicherungsträger als wichtige Träger der medizinischen
und beruflichen Rehabilitation sind nach unserer Kenntnis bemüht, das Thema
Arbeit und Integration bereits in die therapeutische Arbeit zu integrieren und
unterstützen durch ihre Beratung einen möglichst nahtlosen Übergang in die
berufliche Rehabilitation.
Folie: Verbesserung der beruflichen Re-Integration von Suchtpatienten
durch Kooperation von Einrichtungen der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation
Wir möchten in unserem Vortrag die Möglichkeit der Zusammenarbeit von
suchttherapeutischen Einrichtungen und Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation ausloten. Dazu ist es zunächst einmal wichtig, die rechtlichen
Hintergründe zu betrachten.
Die berufliche Rehabilitation begann nach dem Krieg mit der Fürsorge um die
schwer
verletzten, sicherlich teilweise auch traumatisierten Soldaten und Kriegsopfer.
So ist z.B. 1964 aus der Versehrten-Berufsfachschule in Bookholzberg das
Berufsförderungswerk Weser-Ems entstanden.
Mit dem Arbeitskräftemangel der 60er und 70er Jahre entstanden
flächendeckend die überregionalen Berufsförderungswerke mit modernen
Ausbildungsgängen und guter sozialer Absicherung der Rehabilitanden.
Frauen waren kaum vertreten. Durch das sogenannte Reha-AngleichungsGesetz wurde versucht, die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung,
der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung
und der sozialen Fürsorge auszunivellieren.
In den 90er Jahren und seit Anfang des neuen Jahrtausends erfolgte nun ein
Paradigmenwechsel. Es ging und geht jetzt um eine verstärkte
Wirtschaftlichkeit in der Rehabilitation, um die Entwicklung und Einhaltung von
Qualitätsstandards und Kundenorientierung. Daneben erfolgte eine breite
pädagogische Diskussion um Lern- und Förderkonzepte,
Eingliederungsquoten, Prozessmanagement und Controlling. Es sollte mehr
gespart werden. Das am 01.Juli 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch IX
bietet die rechtlichen Grundlagen für diese Veränderung.
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Folie: Gesetzliche Grundlagen zur Beruflichen Rehabilitation nach SGB IX
Das SGB IX bietet die Grundlage sowohl für die medizinische und soziale
Teilhabe, wie auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Es setzt den Rahmen für die
Gesetze der einzelnen Leistungsträger, wie z. B. die SGB III (Arbeitsförderung), II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende), VI (Rentenversicherung) oder VII
(Unfallversicherung).
Es sieht vor, dass Behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre
eigenen Belange soweit wie möglich selbst und eigenverantwortlich
bestimmen.
Dabei verändert sich selbstverständlich auch das Verhältnis zwischen
Ratsuchenden und Beratenden insoweit, als beide nicht mehr in einem
hierarchischen, sondern partnerschaftlichen Austausch über mögliche und
geeignete Eingliederungshilfen eintreten.
Der so definierte Begriff von „Behinderung“ ist im Alltagsverständnis der
Bürgerinnen und Bürger, wie auch leider vieler Behörden noch nicht präsent.
Das SGBIX unterscheidet zwischen dem o. g. Behinderungsbegriff und der
Schwerbehinderung. Für letztere sind besondere Rechte enthalten, wie z.B.
noch nachhaltigere Eingliederungshilfen für Arbeitgeber.
Berücksichtigt werden sollen bei der beruflichen Rehabilitation
- die Wunsch und Wahlrechte,
- die intellektuellen, persönlichen und körperlichen Voraussetzungen
- sowie der aktuelle und zukünftige Arbeitsmarkt.
Neben den Schwerbehinderten erfahren Frauen und psychisch Behinderte
besondere Beachtung. Es ist besonders für die Vereinbarkeit von Familie,
Ausbildung und Beruf Sorge zu tragen. Ebenso für Barrierefreiheit und
Angebote für besondere Zielgruppen z.B. ein Selbstbehauptungstraining.
Folien: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hervorzuheben sind die große Vielfalt der Möglichkeiten und die
Notwendigkeit der individuellen Anpassung.
Wichtige Prinzipien sind die Motivation, die Zielorientierung und die gesetzlich
vorgegebene Mitwirkungspflicht der RehabilitandInnen.
Die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets setzen eine hohe
Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger voraus. Die
Arbeitsagentur setzt auf besondere Anreize, preiswert zu rehabilitieren, wenn
sie sie die Hälfte des erzielten „Gewinns“, das heißt, des nicht ausgegebenen
Gelds, den Rehabilitanden belässt. Ob diese Strategie wirklich erfolgreich ist,
gerade auch im Hinblick auf die Ergebnisqualität, bleibt abzuwarten.
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Folie: Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation
Zu beachten sind die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen der Leistungsträger. Hier nur ein paar Beispiele ohne auf
Einzelheiten einzugehen:
So wird der Rentenversicherungsträger z.B. erst dann zuständig, wenn u. A.
eine fünfzehnjährige Wartezeit vorliegt, oder im Anschluss an eine durch den
Rentenver-sicherungsträger finanzierte medizinische Rehabilitation eine
berufliche Rehabilitation ärztlich empfohlen wird.
Bei einem Arbeitsunfall oder der anerkannten Berufskrankheit fördern die
Berufsgenossenschaften weitere berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.
Das Rehateam der Arbeitsagenturen ist der Ansprechpartner sowohl für die
bis zu einem Jahr Arbeitslosen, wie auch die Langzeitarbeitslosen. Letztere
werden allerdings nach den gesetzlichen Richtlinien des SGB II gefördert und
erhalten somit kein Übergangsgeld sonders Arbeitslosengeld II inklusive eines
Mehrbedarfs von 35%.
Sollte im Rahmen der Bundeswehr- oder ZIVI-Zeit eine besondere
gesundheitliche Schädigung eintreten, oder auch im Falle eines Überfalls –
wird der zuständige Landschaftsverband Leistungsträger.
Auch im Falle der Zuständigkeit einer privaten Versicherung sind die
Vorgaben des SGB IX verpflichtend.
Folie: Schritte auf dem Weg zur Beruflichen Rehabilitation
Die Zeitvorgaben werden vielleicht nicht immer eingehalten, jedoch sind die
zeitlichen Abläufe wesentlich kürzer geworden.
Die Reha-Service-Stellen, gedacht als allgemeinen Anlaufpunkt sind leider
nicht so angenommen worden, wie geplant.
Vor 2001 waren die Reha-BeraterInnen der Arbeitsämter Anlauf- und vor allen
Dingen auch Beratungsstellen für Alle und traten auch häufig mit ihrer
Institution finanziell in Vorleistung. Diese Lücke ist schwer zu schließen. Die
Einführung des SGB II und die Umstrukturierung der Arbeitsagenturen brachten
in den letzten zwei Jahren besondere Probleme mit sich. Das Personal der
ARGEn und Kommunen kannte sich mit dem komplexen Reha-Recht nicht
ausreichend aus. Die Arbeitsagenturen haben Serviceleistungen an
Callcenter delegiert, mit dem Effekt, dass die Bürgerinnen und Bürger häufig
frustriert aufgeben. Zu hoffen ist, dass das Angebot der jetzigen Reha-Teams
wieder besser greift.
Wichtig ist es, einen schriftlichen Bescheid in Händen zu halten. Denn erst
dadurch können Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesministerium für
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Arbeit und Soziales weist nachdrücklich auch auf die Möglichkeit der
rechtlichen Vertretung durch bundesweit operierende Behindertenverbände,
wie z. B. den VDK hin.
Häufig werden Beratungen im Vorfeld eines Antrags gewünscht. Hier bieten
die Berufsförderungswerke im persönlichen Beratungsgespräch oder über
Hotlines Möglichkeiten. Besonders interessant ist ein Besuch der regelmäßig
angebotenen Infotage vor Ort. Auch im Internet auf den Seiten der
Ministerien, der Leistungsträger, der Behindertenverbände oder
Leistungserbringer sind differenzierte, konkrete und allgemeine Informationen
abzurufen.
Folie: Was können Sie als Arzt oder Ärztin tun?
Medizinische, manchmal auch therapeutische Fachkräfte haben eine
Schlüsselstellung. Sie kennen die Patientinnen und Patienten oft über einen
längeren Zeitraum und erfragen in der Regel auch die Lebens- und
Arbeitssituation. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation weist daher
auf die besondere Verantwortung und Vertrauensposition hin. Besonders
Ärzte können den Bedarf und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur
Teilhabe abschätzen. Sie sind daher aufgefordert, entsprechende
Empfehlungen zu geben. Zunächst können die Patienten vorhandene Kopien
von ärztlichen Unterlagen oder kurze schriftliche Empfehlungen zum
Beratungsgespräch beim Kostenträger mitbringen oder Reha-Anträgen
beifügen. Bei Bedarf werden seitens der Leistungsträger dann noch
Gutachten nachgefordert und entsprechend honoriert.
Folie: Aber die Abhängigkeitserkrankung allein ….
Schon die Struktur des Abschlussberichts zu einer medizinischen Rehabilitation
weist auf die differenzierte Anamnese und die umfassende Einschätzung der
beruflichen Hintergründe hin. Wichtig ist eine ganzheitliche Sichtweise. Sowohl
die Vor- wie auch die Folgeerkrankungen, der berufliche wie auch der
familiäre Hintergrund und die Persönlichkeit sind entweder förderlich oder
hemmend für die angestrebte berufliche Integration. Wenn der Bericht eine
gute und differenzierte Einschätzung ermöglicht, kann eine bessere und
abgesicherte Entscheidung über weitere gezielte berufsfördernde
Maßnahmen getroffen werden. Eine besondere Hilfe bietet die DRV
Rheinland, indem sie einen Berichtsvordruck für andere Leistungsträger
entwickelt hat und zur Verfügung stellt (siehe Homepage).
Folie: Soziale Dienste können bei der Antragstellung unterstützen.
Auch hier hat die BAR eine gezielte Empfehlung ausgesprochen. Bürger
benötigen oft Hilfestellung, um sich im „Gesetzesdschungel“ zurechtzufinden.
Besonders Frauen nutzen häufig auch von ihrem Selbstverständnis her nicht
ihre Möglichkeiten. Besondere Schwierigkeiten haben z.B. MigrantInnen oder
SpätausssiedlerInnen.
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Soziale Dienste haben auch eine besondere Schlüsselstellung hinsichtlich der
Verarbeitung der beruflichen Vorgeschichte und Orientierung auf die
berufliche Zukunft. Sie sprechen mit ihren Klienten über persönliche Stärken
und Schwächen und schaffen Sensibilität hinsichtlich neuer Lebensziele. Ein
weiteres Thema ist in der Regel die Klärung der persönlichen, sozialen und
finanziellen Situation.
Folie: Weitere Arbeitsschritte für den Patienten oder die Patientin
Nur motivierte, aktive, selbständige und selbstverantwortliche Menschen sind
in der Lage, sich erfolgreich zu rehabilitieren. Von daher ist eine frühzeitige
persönliche Vorbereitung auf die berufliche Rehabilitation sinnvoll.
Die Regelung persönlicher Dinge, wie Schuldenklärung, Beibringung von
Zeugnissen und persönlicher Unterlagen usw. sind zeitaufwändig. Eine gezielte
Vorbereitung schafft bessere Voraussetzungen und einen freien Kopf für ein
konzentriertes Lernen und Arbeiten.
Folie: Auch wichtig – die mentale und persönliche Vorbereitung
Um Misserfolgen vorzubeugen, sollte eine Klärung der Ziele, der Strategie und
des Hilfebedarfs durchgeführt werden. Auch die Beratungsgespräche bei den
Leistungsträgern erfordern eine intensive Vorbereitung, damit die richtigen
Weichen gestellt werden können.
Dazu ist es wichtig, sich zu erinnern, wie man zum Lernen steht, welche
Probleme es in Arbeitsstellen, mit Kollegen, Vorgesetzten, Lehrern oder welche
Erfahrungen besonders positiv waren. Was an der alten Arbeit besonders
gefiel oder schwer fiel.
Ob es Altlasten gibt, wie Vorstrafen, einen Offenbarungseid oder einen
abgenommenen Führerschein.
Auch ist Klarheit darüber herzustellen, ob Familie und Freunde unterstützen
können oder eher Steine in den Weg legen.
Folie: 28 Berufsförderungswerke ….
Die berufliche Rehabilitation begann nach dem Krieg mit der Fürsorge um die
schwer
verletzten, sicherlich teilweise auch traumatisierten Soldaten und Kriegsopfer.
So ist z.B. 1964 aus der Versehrten-Berufsfachschule in Bookholzberg das
Berufsförderungswerk Weser-Ems entstanden.
Mit dem Arbeitskräftemangel der 60er und 70er Jahre entstanden
flächendeckend die überregionalen Berufsförderungswerke mit modernen
Ausbildungsgängen und guter sozialer Absicherung der Rehabilitanden.
Frauen waren kaum vertreten. Durch das sogenannte Reha-AngleichungsSeite 8 von 13
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Gesetz wurde versucht, die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung,
der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung
und der sozialen Fürsorge auszunivellieren.
Die BFWs haben sich inzwischen in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen
geschlossen, entwickeln gemeinsam pädagogische Konzeptionen und
haben auf diese Weise qualitativ hochstehende und moderne gemeinsame
Standards entwickelt.
Ein Schlagwort ist die GHBRE, die ganzheitliche berufliche Rehabilitation mit
den Essentials wie dem Rehateam, dem Handlungsorientierten Lernen und
dem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe in der Verantwortung der
Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Förder- und Integrationspläne in regelmäßigen Abständen, individualisiertes
Lernen in Qualifizierungsorten, E-Learning, Angebote für TeilnehmerInnen mit
Kindern gehören zum täglichen Geschäft.
Im letzten Jahr beteiligten sich vier Einrichtungen, darunter ein
Berufsbildungswerk an einem Projekt zum Gendermainstreaming. In der Folge
werden nun die Daten geschlechtsspezifisch erfasst, gezielte Checklisten
genutzt für unterschiedliche Aufgaben in der Produktentwicklung und beim
Marketing. Es werden im Rahmen der Qualitätsentwicklung spezifische
Genderziele aufgestellt. Dieses ist deswegen nötig, weil nur etwa 25 % unserer
Teilnehmenden Frauen sind und für diese Gruppe ein besonderer
Handlungsbedarf besteht. Interessant war bei unseren Datenerhebungen,
dass die Voraussetzungen und Bedingungen der Frauen und Männer sehr
unterschiedlich sind. Auch in Bezug auf die Art und Weise der Kooperation in
Lerngruppen wurden bei Befragungen entsprechende Unterschiede deutlich.
Folie: Ganzheitliche Rehabilitation im BFW
Hier werden noch einmal alle wichtigen Elemente der Arbeit in
Berufsförderungs-werken dargestellt.
Folie: Berufsförderungswerk Oberhausen
Diese Folie gibt einige Informationen speziell zu unserer Einrichtung. Uns ist es
gelungen, uns auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Die
Teilnehmerzahlen sind immer noch recht hoch. Wir haben einige Teile unseres
Angebots allerdings jetzt auch geöffnet für Nicht-Rehabilitanden.
Folie: Umschulungsvorbereitung
Die Umschulungsvorbereitung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir haben
unterschiedlichste Angebote, die auch miteinander kombiniert werden
können.
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Folie: Berufsfindung und Arbeitserprobung
Eine ganz wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Integration bietet das
Assessment. Je nach Zielgruppe gibt es unterschiedliche Bausteine, die 2 Tage
bis 6 Wochen umfassen. Die zweitägige Beratung / Diagniostik / Erprobung
wird beispielsweise im Zusammenhang mit medizinischen
Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Die Regel sind zweiwöchige
Maßnahmen. Darüberhinaus gibt es aber auch gezielte Erprobungen für
bestimmte Berufsbilder oder Arbeitgeber und die 6 wöchigen Maßnahmen für
psychisch Behinderte.
Folie: Rehabilitations-Vorbereitungstraining
Die Teilnehmenden werden hier trainiert auf den Umgang mit Anforderungen,
wie das Schreiben von Klausuren oder das Bewerben um und Durchführen
von Betriebspraktika. Sie erlernen neue Lerntechniken und frischen ihr
Schulwissen auf und trainieren ihre Teamfähigkeit und Präsenz in und vor
Gruppen in Projekten. Kritikfähigkeit und Kritisierbarkeit werden in
regelmäßigen Feedbackrunden geübt.
Folie: Vorkurs mit sprachlichem Schwerpunkt Deutsch
Hier geht es neben anderen Inhalten schwerpunktmäßig um Deutsch als
Fremdsprache und die Integeration von Migranten, Spätaussiedlern. In der
Regel folgen ein Reha-Vorbereitungslehr-gang und eine weitere
Qualifizierung.
Folie: Reha-Vorbereitungslehrgang
Häufig hört man von Teilnehmenden, wie überrascht sie sind, nun viel mehr als
früher in der Schule begriffen zu haben. Natürlich ist es für anspruchsvolle und
zeitlich verkürzte Ausbildungen unabdingbar, das Schulwissen aufzufrischen
und zu ergänzen. Sie lernen darüber hinaus, das Lernen zu lernen und bilden
Lernpartnerschaften und Lerngruppen. Wir legen sehr viel Wert auf soziales
lernen und die Weiterentwicklung von Schlüsselqualifikationen. Der Wechsel
des Berufsbildes erfordert oft neue Einstellungen und Verhaltensweisen.
Folie: Persönliche Betreuung
Die Fachdienste haben besondere Aufgaben und bieten im Team und den
Teilnehmenden Unterstützung an. Entsprechend ihren Kompetenzen sind
vielfältige Einsatzmöglichkeiten aber auch die Beteiligung an feststehenden
Verfahrensweisen gegeben.
Folie: Ärztlicher Dienst
Ein vielfältiges Aufgabengebiet. Es geht sowohl um gesundheitsförderliche
Rahmenbedingungen, wie auch die Mitwirkung bei der Aufnahme, der
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Eignungsfeststellung, im Rehateam und in der Beratung von
RehabilitandInnen im Rehaverlauf.
Folie: Psychologischer Dienst
Das Aufgabengebiet ist ähnlich wie beim ÄD, natürlich entsprechend der
spezifischen Profession. Überwiegende Tätigkeit ist die psychologische
Beratung der Teilnehmenden im Maßnahmeverlauf.
Folie: Sozialer Dienst
Hier geht es im BFW Oberhausen um eine engere Kooperation mit den RehaAusbilderInnen und die Begleitung und Beratung der Teilnehmenden. Auch
die Teilnahme am Jour Fixe sowie die Bearbeitung von sozialen Konflikten
gehört zum Aufgabengebiet. Koordination im Haus und Vermittlung zum
Leistungsträger oder anderen externen Stellen sind weitere Arbeitsfelder des
SD.
Folie: MIA – Module zur Integration in Arbeit …..
Dieses Angebot ist eingerichtet für die Gruppe der psychisch stärker
beeinträchtigten Teilnehmenden und zielt auf eine intensive Vorbereitung der
betrieblichen Integration. Bei einer positiven Entwicklung ist allerdings auch
die Einmündung in Qualifizierung denkbar. Wenn andererseits nach
abgeschlossener medizinischer Rehabilitation eine Qualifizierungsmaßnahme
vorzeitig beendet werden muss, weil die Anforderungen zu hoch sind, ist ein
Wechsel in die MIA möglich.
Folie: Berufe des BFW Oberhausen
Eine breite Berufspalette wird unterschiedlichen Wünschen und
Voraussetzungen gerecht und federt auch Einbrüche am Arbeitsmarkt ab. Wir
sind jedoch gehalten, immer wieder neue Angebote für unsere Zielgruppen
und den Arbeitsmarkt zu entwickeln, sowie neue Innovationen aufzunehmen,
um unsere Teilnehmenden wettbewerbsfähig zu machen.
Folie: Betriebliches Eingliederungsmanagement ….
Auch die BFWs entsprechen den neuen gesetzlichen Anforderungen und
bieten einen Beratungsservice zur betrieblichen Wiedereingliederung für
länger kranke Beschäftigte. Es sind zunächst Einzelmaßnahmen. Häufig fehlt
es noch an Beratungen der Krankenkassen oder Ärzte im Vorfeld. Auch die
BürgerInnen scheinen gegenüber diesen Angeboten noch skeptisch zu sein.
Vom Ansatz her machen aber diese Angebote sicher Sinn.
Folie: Wiedereingliederung und Erfolgskontrolle
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Die Folie zeigt die vielen Facetten eines erfolgreichen Wiedereingliederungsmanagements. Wir haben die Auflage, 12 Monate nach dem
Ausbildungsabschluss 70% unserer Teilnehmenden in Arbeit zu haben. Das ist
bei einer hohen allgemeinen Arbeitslosigkeit nicht einfach. Wir haben aber
eine Menge Erfahrungen gesammelt und das Motto „Integration vom ersten
Tage an“. Die Teilnehmenden bringen berufliche Vorerfahrungen mit und
bekommen von uns eine neue solide Grundlage. Betriebspraktika öffnen bei
erfolgreichem Verlauf Türen, so dass bei entsprechender Hilfestellung und
gezielten Förderungen und Bewerbungstrainings der Erfolg machbar wird.
Folie: Mit Abhängigkeitserkrankung im BFW
Wir haben uns auf diesen Personenkreis von Anfang an eingestellt und
entsprechende Professionalität entwickelt. Trotzdem ist der Austausch mit
Ihnen als Fachleuten gerade in Bezug auf Nachsorge und
Rückfallbehandlung unabdingbar.
Uns ist wichtig zu erfahren, auf welchem Stand der oder die Betreffende ist.
- Ist eine Betreuung erforderlich?
- Wie erfolgt die Nachsorge?
- Sind Kontrollen sinnvoll?
- Wie sind die Außenkontakte, das soziale Netz?
- Gibt es besondere Probleme, auch Folgeprobleme oder Defizite (MPU,
Schulden)?
- Gibt es sensible Punkte (Kontakte zur Familie, Konflikte, Ängste)?
- Wie ist es mit dem Suchtdruck?
- Gibt es Erfahrungen mit Rückfällen (Auslösefaktoren)?
- Welche Probleme gibt es im beruflichen Lebenslauf?
Sollte ein Rückfall auftreten, werden entsprechende Wege aufgezeigt mit der
Option der begleitenden therapeutischen Behandlung oder stationären
Rückfallbehandlung und danach Wiedereinstieg in die berufliche
Rehabilitation.
Folie: Bei einer vorher nicht bekannten Suchtproblematik …
Wir arbeiten pragmatisch und teamorientiert mit einem Stufenkonzept.
Wichtiges Instrument sind ein konfrontatives Vorgehen und realistische
Vereinbarungen – und die Einbeziehung des Leistungsträgers. Die
Teilnehmenden haben eine Mitwirkungspflicht und werden an ihrer
Verantwortung „gepackt“. Auch hier ist uns eine Zusammenarbeit mit
internen und externen Selbsthilfegruppen wichtig, sowie die Hilfestellungen
der Beratungsstellen.
Folie: Kooperation
Wir finden es wichtig, den Blick nach außen zu richten, zusammenzuarbeiten,
Neues zu entwickeln, wie auch überregionale Veranstaltungen z.B. die
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Suchtwoche zu nutzen. Das Knüpfen von Netzwerken und lösungsorientierte
Zusammenarbeit ist auf der Tagesordnung.
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