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Berufsförderungswerk Oberhausen Verbesserung der beruflichen Re- Integration von Suchtpatienten durch Kooperation von Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Dr. med. Freimut Buck Dipl.-Päd. Christine Schlote-Raulf Berufsförderungswerk Oberhausen Bebelstraße 56 46049 Oberhausen Deutschland Tel.: 0208/8588-0 Fax: [email protected] www.bfw-oberhausen.de Folie: Zukunft made in Oberhausen Seite 1 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Sehr geehrte Damen und Herren, unser Arbeitsfeld ist die berufliche Rehabilitation. Unsere Hauptaufgabe ist die Wiedereingliederung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Ein wichtiges Ziel von Wiedereingliederungsmanagement ist dabei, zur Erhaltung von Beschäftigungsverhältnissen beizutragen. Ein anderes genauso wichtiges und das erste dominierende Ziel ist die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Unser Wiedereingliederungsmanagement soll diese Strukturveränderungen berücksichtigen und auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen Behinderten, die keinen Arbeitsplatz mehr haben, für neue berufliche Herausforderungen fit gemacht werden. Auch wir haben die Balance zwischen Ökonomie und Qualität herzustellen. Da die Eingliederungserfolge, um die es ja geht, nicht allein von der Qualität der Integrationsförderung, z.B. der Umschulung, abhängen, sondern ganz wesentlich durch den gesamten Prozess beeinflusst werden, möchten wir die wesentlichen Prozesselemente, die natürlich alle Gegenstand unserer täglichen Arbeit sind, beleuchten: 1. Kontaktphase Notwendig ist die frühzeitige Aufnahme von Kontaktgesprächen mit den betroffenen Personen. Dieses geschieht direkt über z.B. Hausärzte, Betriebsärzte, Krankenkassen, private Haftpflichtversicherungen, Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Reha-Träger, Reha Kliniken, Betriebsräte, Personalleitungen oder indirekt über Medien, Familien und Freunde. 2. Clearing- und Entscheidungsphase In dieser Phase ist nach der Analyse der Ausgangslage ein individueller, effizienter und kostengünstiger Ingetrationsplan zu erarbeiten. Dazu gehört immer unter Einbeziehung des Betroffenen eine Bedarfsabklärung durch professionelles Reha Assesesment einschließlich der Erarbeitung eines individuellen Leistungsbildes und die Ermittlung eines umfassenden Fähigkeitsprofils. Dabei werden, wenn erforderlich, standardisierte und objektivierbare Diagnostiksysteme (Ergos) eingesetzt. 3. Qualifizierungsphase Zu Beginn dieser Phase werden mit dem Beteiligten die Reha-Ziele und die daraus abzuleitenden Maßnahmen vereinbart. Oberstes Ziel ist die Vorbereitung auf eine dauerhafte Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt. Unsere Palette reicht von beruflichen Bildungsmaßnahmen mit und ohne Seite 2 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen anerkannten Abschluss bis hin zu Anpassungs-, Trainings- und Integrationsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden entweder stationär, d.h. mit internatsmäßiger Unterbringung oder ambulant d.h. die Teilnehmer pendeln täglich zwischen Ausbildungs- und Wohnort, durchgeführt. 4. Integrationsphase In dieser Phase sollen die Vermittlungsaktivitäten ihren krönenden Abschluss finden und der erfolgreich „Rehabilitierte“ einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Wiedereingliederungsmanagement ist auf diesen Punkt hin ausgerichtet. Im Rahmen des Wiedereingliederungsmanagement erfolgt natürlich auch eine Evaluation aller Aktivitäten unter Berücksichtigung von Aufwand, Verlauf und Zielsetzung. Hierdurch wird das Management kritisch bewertet. Nur die Ausrichtung aller Prozesse im Sinne des beschriebenen Wiedereingliederungsmanagement sichert langfristig den Erfolg der einzelnen Einrichtung oder des einzelnen Unternehmens und damit des Systems. Folie: Ausgangssituation Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen frühzeitig, umfassend und zielorientiert erfolgen soll und dass dabei Maßnahmen medizinischer und beruflicher Rehabilitation möglichst eng zerzahnt sein müssen. Einigkeit besteht auch darüber, dass die Antragsteller möglichst früh kompetent und wohnortnah beraten und informiert werden sollen und eine umfassende Diagnostik unabdingbar ist. Somit muss Wiedereingliederungsmanagement • • • • • die berechtigten Wünsche von Menschen mit Behinderungen auf Hilfen und Dienstleistungen die Auffassungen der Reha-Träger als potentielle Kostenträger die vorhandenen Angebote die begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel und die Möglichkeit des Arbeitsmarktes berücksichtigen. Mit der Zunahme der Anforderungen der Arbeitswelt steigen zugleich auch die Herausforderungen an die berufliche Wiedereingliederung und die Rehabilitation insgesamt. Viele Abhängigkeitserkrankte haben bereits lange Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeiten und sind in ihrem Selbstwertgefühl beeinträchtigt. Immer mehr Menschen haben Probleme mit der Bewältigung von regulären Arbeitszeiten. Seite 3 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Auf der anderen Seite gefährden Arbeitslosigkeit und die unmittelbar mit ihr zusammenhängende psychischen Prozesse bei Abhängigkeitserkrankten in hohem Maße die Abstinenz und damit den Rehabilitationserfolg. Die Rückfallgefährdung ist mehr als doppelt so hoch wie bei den beschäftigten Abhängigkeitserkrankten. Wenn man bedenkt, dass 40-50% der Alkohol- und Medikamentenabhängigen, die eine stationäre Rehabilitation anstreben, und ein noch höherer Prozentsatz von Drogenabhängigen ohne Beschäftigung ist, zeigt sich die Bedeutung beruflicher Rehabilitation. Gerade die Rentenversicherungsträger als wichtige Träger der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sind nach unserer Kenntnis bemüht, das Thema Arbeit und Integration bereits in die therapeutische Arbeit zu integrieren und unterstützen durch ihre Beratung einen möglichst nahtlosen Übergang in die berufliche Rehabilitation. Folie: Verbesserung der beruflichen Re-Integration von Suchtpatienten durch Kooperation von Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Wir möchten in unserem Vortrag die Möglichkeit der Zusammenarbeit von suchttherapeutischen Einrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausloten. Dazu ist es zunächst einmal wichtig, die rechtlichen Hintergründe zu betrachten. Die berufliche Rehabilitation begann nach dem Krieg mit der Fürsorge um die schwer verletzten, sicherlich teilweise auch traumatisierten Soldaten und Kriegsopfer. So ist z.B. 1964 aus der Versehrten-Berufsfachschule in Bookholzberg das Berufsförderungswerk Weser-Ems entstanden. Mit dem Arbeitskräftemangel der 60er und 70er Jahre entstanden flächendeckend die überregionalen Berufsförderungswerke mit modernen Ausbildungsgängen und guter sozialer Absicherung der Rehabilitanden. Frauen waren kaum vertreten. Durch das sogenannte Reha-AngleichungsGesetz wurde versucht, die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der sozialen Fürsorge auszunivellieren. In den 90er Jahren und seit Anfang des neuen Jahrtausends erfolgte nun ein Paradigmenwechsel. Es ging und geht jetzt um eine verstärkte Wirtschaftlichkeit in der Rehabilitation, um die Entwicklung und Einhaltung von Qualitätsstandards und Kundenorientierung. Daneben erfolgte eine breite pädagogische Diskussion um Lern- und Förderkonzepte, Eingliederungsquoten, Prozessmanagement und Controlling. Es sollte mehr gespart werden. Das am 01.Juli 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch IX bietet die rechtlichen Grundlagen für diese Veränderung. Seite 4 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Folie: Gesetzliche Grundlagen zur Beruflichen Rehabilitation nach SGB IX Das SGB IX bietet die Grundlage sowohl für die medizinische und soziale Teilhabe, wie auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Es setzt den Rahmen für die Gesetze der einzelnen Leistungsträger, wie z. B. die SGB III (Arbeitsförderung), II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), VI (Rentenversicherung) oder VII (Unfallversicherung). Es sieht vor, dass Behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange soweit wie möglich selbst und eigenverantwortlich bestimmen. Dabei verändert sich selbstverständlich auch das Verhältnis zwischen Ratsuchenden und Beratenden insoweit, als beide nicht mehr in einem hierarchischen, sondern partnerschaftlichen Austausch über mögliche und geeignete Eingliederungshilfen eintreten. Der so definierte Begriff von „Behinderung“ ist im Alltagsverständnis der Bürgerinnen und Bürger, wie auch leider vieler Behörden noch nicht präsent. Das SGBIX unterscheidet zwischen dem o. g. Behinderungsbegriff und der Schwerbehinderung. Für letztere sind besondere Rechte enthalten, wie z.B. noch nachhaltigere Eingliederungshilfen für Arbeitgeber. Berücksichtigt werden sollen bei der beruflichen Rehabilitation - die Wunsch und Wahlrechte, - die intellektuellen, persönlichen und körperlichen Voraussetzungen - sowie der aktuelle und zukünftige Arbeitsmarkt. Neben den Schwerbehinderten erfahren Frauen und psychisch Behinderte besondere Beachtung. Es ist besonders für die Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf Sorge zu tragen. Ebenso für Barrierefreiheit und Angebote für besondere Zielgruppen z.B. ein Selbstbehauptungstraining. Folien: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Hervorzuheben sind die große Vielfalt der Möglichkeiten und die Notwendigkeit der individuellen Anpassung. Wichtige Prinzipien sind die Motivation, die Zielorientierung und die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht der RehabilitandInnen. Die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets setzen eine hohe Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger voraus. Die Arbeitsagentur setzt auf besondere Anreize, preiswert zu rehabilitieren, wenn sie sie die Hälfte des erzielten „Gewinns“, das heißt, des nicht ausgegebenen Gelds, den Rehabilitanden belässt. Ob diese Strategie wirklich erfolgreich ist, gerade auch im Hinblick auf die Ergebnisqualität, bleibt abzuwarten. Seite 5 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Folie: Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation Zu beachten sind die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Leistungsträger. Hier nur ein paar Beispiele ohne auf Einzelheiten einzugehen: So wird der Rentenversicherungsträger z.B. erst dann zuständig, wenn u. A. eine fünfzehnjährige Wartezeit vorliegt, oder im Anschluss an eine durch den Rentenver-sicherungsträger finanzierte medizinische Rehabilitation eine berufliche Rehabilitation ärztlich empfohlen wird. Bei einem Arbeitsunfall oder der anerkannten Berufskrankheit fördern die Berufsgenossenschaften weitere berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Das Rehateam der Arbeitsagenturen ist der Ansprechpartner sowohl für die bis zu einem Jahr Arbeitslosen, wie auch die Langzeitarbeitslosen. Letztere werden allerdings nach den gesetzlichen Richtlinien des SGB II gefördert und erhalten somit kein Übergangsgeld sonders Arbeitslosengeld II inklusive eines Mehrbedarfs von 35%. Sollte im Rahmen der Bundeswehr- oder ZIVI-Zeit eine besondere gesundheitliche Schädigung eintreten, oder auch im Falle eines Überfalls – wird der zuständige Landschaftsverband Leistungsträger. Auch im Falle der Zuständigkeit einer privaten Versicherung sind die Vorgaben des SGB IX verpflichtend. Folie: Schritte auf dem Weg zur Beruflichen Rehabilitation Die Zeitvorgaben werden vielleicht nicht immer eingehalten, jedoch sind die zeitlichen Abläufe wesentlich kürzer geworden. Die Reha-Service-Stellen, gedacht als allgemeinen Anlaufpunkt sind leider nicht so angenommen worden, wie geplant. Vor 2001 waren die Reha-BeraterInnen der Arbeitsämter Anlauf- und vor allen Dingen auch Beratungsstellen für Alle und traten auch häufig mit ihrer Institution finanziell in Vorleistung. Diese Lücke ist schwer zu schließen. Die Einführung des SGB II und die Umstrukturierung der Arbeitsagenturen brachten in den letzten zwei Jahren besondere Probleme mit sich. Das Personal der ARGEn und Kommunen kannte sich mit dem komplexen Reha-Recht nicht ausreichend aus. Die Arbeitsagenturen haben Serviceleistungen an Callcenter delegiert, mit dem Effekt, dass die Bürgerinnen und Bürger häufig frustriert aufgeben. Zu hoffen ist, dass das Angebot der jetzigen Reha-Teams wieder besser greift. Wichtig ist es, einen schriftlichen Bescheid in Händen zu halten. Denn erst dadurch können Rechtsmittel eingelegt werden. Das Bundesministerium für Seite 6 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Arbeit und Soziales weist nachdrücklich auch auf die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung durch bundesweit operierende Behindertenverbände, wie z. B. den VDK hin. Häufig werden Beratungen im Vorfeld eines Antrags gewünscht. Hier bieten die Berufsförderungswerke im persönlichen Beratungsgespräch oder über Hotlines Möglichkeiten. Besonders interessant ist ein Besuch der regelmäßig angebotenen Infotage vor Ort. Auch im Internet auf den Seiten der Ministerien, der Leistungsträger, der Behindertenverbände oder Leistungserbringer sind differenzierte, konkrete und allgemeine Informationen abzurufen. Folie: Was können Sie als Arzt oder Ärztin tun? Medizinische, manchmal auch therapeutische Fachkräfte haben eine Schlüsselstellung. Sie kennen die Patientinnen und Patienten oft über einen längeren Zeitraum und erfragen in der Regel auch die Lebens- und Arbeitssituation. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation weist daher auf die besondere Verantwortung und Vertrauensposition hin. Besonders Ärzte können den Bedarf und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Teilhabe abschätzen. Sie sind daher aufgefordert, entsprechende Empfehlungen zu geben. Zunächst können die Patienten vorhandene Kopien von ärztlichen Unterlagen oder kurze schriftliche Empfehlungen zum Beratungsgespräch beim Kostenträger mitbringen oder Reha-Anträgen beifügen. Bei Bedarf werden seitens der Leistungsträger dann noch Gutachten nachgefordert und entsprechend honoriert. Folie: Aber die Abhängigkeitserkrankung allein …. Schon die Struktur des Abschlussberichts zu einer medizinischen Rehabilitation weist auf die differenzierte Anamnese und die umfassende Einschätzung der beruflichen Hintergründe hin. Wichtig ist eine ganzheitliche Sichtweise. Sowohl die Vor- wie auch die Folgeerkrankungen, der berufliche wie auch der familiäre Hintergrund und die Persönlichkeit sind entweder förderlich oder hemmend für die angestrebte berufliche Integration. Wenn der Bericht eine gute und differenzierte Einschätzung ermöglicht, kann eine bessere und abgesicherte Entscheidung über weitere gezielte berufsfördernde Maßnahmen getroffen werden. Eine besondere Hilfe bietet die DRV Rheinland, indem sie einen Berichtsvordruck für andere Leistungsträger entwickelt hat und zur Verfügung stellt (siehe Homepage). Folie: Soziale Dienste können bei der Antragstellung unterstützen. Auch hier hat die BAR eine gezielte Empfehlung ausgesprochen. Bürger benötigen oft Hilfestellung, um sich im „Gesetzesdschungel“ zurechtzufinden. Besonders Frauen nutzen häufig auch von ihrem Selbstverständnis her nicht ihre Möglichkeiten. Besondere Schwierigkeiten haben z.B. MigrantInnen oder SpätausssiedlerInnen. Seite 7 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Soziale Dienste haben auch eine besondere Schlüsselstellung hinsichtlich der Verarbeitung der beruflichen Vorgeschichte und Orientierung auf die berufliche Zukunft. Sie sprechen mit ihren Klienten über persönliche Stärken und Schwächen und schaffen Sensibilität hinsichtlich neuer Lebensziele. Ein weiteres Thema ist in der Regel die Klärung der persönlichen, sozialen und finanziellen Situation. Folie: Weitere Arbeitsschritte für den Patienten oder die Patientin Nur motivierte, aktive, selbständige und selbstverantwortliche Menschen sind in der Lage, sich erfolgreich zu rehabilitieren. Von daher ist eine frühzeitige persönliche Vorbereitung auf die berufliche Rehabilitation sinnvoll. Die Regelung persönlicher Dinge, wie Schuldenklärung, Beibringung von Zeugnissen und persönlicher Unterlagen usw. sind zeitaufwändig. Eine gezielte Vorbereitung schafft bessere Voraussetzungen und einen freien Kopf für ein konzentriertes Lernen und Arbeiten. Folie: Auch wichtig – die mentale und persönliche Vorbereitung Um Misserfolgen vorzubeugen, sollte eine Klärung der Ziele, der Strategie und des Hilfebedarfs durchgeführt werden. Auch die Beratungsgespräche bei den Leistungsträgern erfordern eine intensive Vorbereitung, damit die richtigen Weichen gestellt werden können. Dazu ist es wichtig, sich zu erinnern, wie man zum Lernen steht, welche Probleme es in Arbeitsstellen, mit Kollegen, Vorgesetzten, Lehrern oder welche Erfahrungen besonders positiv waren. Was an der alten Arbeit besonders gefiel oder schwer fiel. Ob es Altlasten gibt, wie Vorstrafen, einen Offenbarungseid oder einen abgenommenen Führerschein. Auch ist Klarheit darüber herzustellen, ob Familie und Freunde unterstützen können oder eher Steine in den Weg legen. Folie: 28 Berufsförderungswerke …. Die berufliche Rehabilitation begann nach dem Krieg mit der Fürsorge um die schwer verletzten, sicherlich teilweise auch traumatisierten Soldaten und Kriegsopfer. So ist z.B. 1964 aus der Versehrten-Berufsfachschule in Bookholzberg das Berufsförderungswerk Weser-Ems entstanden. Mit dem Arbeitskräftemangel der 60er und 70er Jahre entstanden flächendeckend die überregionalen Berufsförderungswerke mit modernen Ausbildungsgängen und guter sozialer Absicherung der Rehabilitanden. Frauen waren kaum vertreten. Durch das sogenannte Reha-AngleichungsSeite 8 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Gesetz wurde versucht, die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der sozialen Fürsorge auszunivellieren. Die BFWs haben sich inzwischen in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen geschlossen, entwickeln gemeinsam pädagogische Konzeptionen und haben auf diese Weise qualitativ hochstehende und moderne gemeinsame Standards entwickelt. Ein Schlagwort ist die GHBRE, die ganzheitliche berufliche Rehabilitation mit den Essentials wie dem Rehateam, dem Handlungsorientierten Lernen und dem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe in der Verantwortung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Förder- und Integrationspläne in regelmäßigen Abständen, individualisiertes Lernen in Qualifizierungsorten, E-Learning, Angebote für TeilnehmerInnen mit Kindern gehören zum täglichen Geschäft. Im letzten Jahr beteiligten sich vier Einrichtungen, darunter ein Berufsbildungswerk an einem Projekt zum Gendermainstreaming. In der Folge werden nun die Daten geschlechtsspezifisch erfasst, gezielte Checklisten genutzt für unterschiedliche Aufgaben in der Produktentwicklung und beim Marketing. Es werden im Rahmen der Qualitätsentwicklung spezifische Genderziele aufgestellt. Dieses ist deswegen nötig, weil nur etwa 25 % unserer Teilnehmenden Frauen sind und für diese Gruppe ein besonderer Handlungsbedarf besteht. Interessant war bei unseren Datenerhebungen, dass die Voraussetzungen und Bedingungen der Frauen und Männer sehr unterschiedlich sind. Auch in Bezug auf die Art und Weise der Kooperation in Lerngruppen wurden bei Befragungen entsprechende Unterschiede deutlich. Folie: Ganzheitliche Rehabilitation im BFW Hier werden noch einmal alle wichtigen Elemente der Arbeit in Berufsförderungs-werken dargestellt. Folie: Berufsförderungswerk Oberhausen Diese Folie gibt einige Informationen speziell zu unserer Einrichtung. Uns ist es gelungen, uns auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Die Teilnehmerzahlen sind immer noch recht hoch. Wir haben einige Teile unseres Angebots allerdings jetzt auch geöffnet für Nicht-Rehabilitanden. Folie: Umschulungsvorbereitung Die Umschulungsvorbereitung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir haben unterschiedlichste Angebote, die auch miteinander kombiniert werden können. Seite 9 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Folie: Berufsfindung und Arbeitserprobung Eine ganz wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Integration bietet das Assessment. Je nach Zielgruppe gibt es unterschiedliche Bausteine, die 2 Tage bis 6 Wochen umfassen. Die zweitägige Beratung / Diagniostik / Erprobung wird beispielsweise im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Die Regel sind zweiwöchige Maßnahmen. Darüberhinaus gibt es aber auch gezielte Erprobungen für bestimmte Berufsbilder oder Arbeitgeber und die 6 wöchigen Maßnahmen für psychisch Behinderte. Folie: Rehabilitations-Vorbereitungstraining Die Teilnehmenden werden hier trainiert auf den Umgang mit Anforderungen, wie das Schreiben von Klausuren oder das Bewerben um und Durchführen von Betriebspraktika. Sie erlernen neue Lerntechniken und frischen ihr Schulwissen auf und trainieren ihre Teamfähigkeit und Präsenz in und vor Gruppen in Projekten. Kritikfähigkeit und Kritisierbarkeit werden in regelmäßigen Feedbackrunden geübt. Folie: Vorkurs mit sprachlichem Schwerpunkt Deutsch Hier geht es neben anderen Inhalten schwerpunktmäßig um Deutsch als Fremdsprache und die Integeration von Migranten, Spätaussiedlern. In der Regel folgen ein Reha-Vorbereitungslehr-gang und eine weitere Qualifizierung. Folie: Reha-Vorbereitungslehrgang Häufig hört man von Teilnehmenden, wie überrascht sie sind, nun viel mehr als früher in der Schule begriffen zu haben. Natürlich ist es für anspruchsvolle und zeitlich verkürzte Ausbildungen unabdingbar, das Schulwissen aufzufrischen und zu ergänzen. Sie lernen darüber hinaus, das Lernen zu lernen und bilden Lernpartnerschaften und Lerngruppen. Wir legen sehr viel Wert auf soziales lernen und die Weiterentwicklung von Schlüsselqualifikationen. Der Wechsel des Berufsbildes erfordert oft neue Einstellungen und Verhaltensweisen. Folie: Persönliche Betreuung Die Fachdienste haben besondere Aufgaben und bieten im Team und den Teilnehmenden Unterstützung an. Entsprechend ihren Kompetenzen sind vielfältige Einsatzmöglichkeiten aber auch die Beteiligung an feststehenden Verfahrensweisen gegeben. Folie: Ärztlicher Dienst Ein vielfältiges Aufgabengebiet. Es geht sowohl um gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen, wie auch die Mitwirkung bei der Aufnahme, der Seite 10 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Eignungsfeststellung, im Rehateam und in der Beratung von RehabilitandInnen im Rehaverlauf. Folie: Psychologischer Dienst Das Aufgabengebiet ist ähnlich wie beim ÄD, natürlich entsprechend der spezifischen Profession. Überwiegende Tätigkeit ist die psychologische Beratung der Teilnehmenden im Maßnahmeverlauf. Folie: Sozialer Dienst Hier geht es im BFW Oberhausen um eine engere Kooperation mit den RehaAusbilderInnen und die Begleitung und Beratung der Teilnehmenden. Auch die Teilnahme am Jour Fixe sowie die Bearbeitung von sozialen Konflikten gehört zum Aufgabengebiet. Koordination im Haus und Vermittlung zum Leistungsträger oder anderen externen Stellen sind weitere Arbeitsfelder des SD. Folie: MIA – Module zur Integration in Arbeit ….. Dieses Angebot ist eingerichtet für die Gruppe der psychisch stärker beeinträchtigten Teilnehmenden und zielt auf eine intensive Vorbereitung der betrieblichen Integration. Bei einer positiven Entwicklung ist allerdings auch die Einmündung in Qualifizierung denkbar. Wenn andererseits nach abgeschlossener medizinischer Rehabilitation eine Qualifizierungsmaßnahme vorzeitig beendet werden muss, weil die Anforderungen zu hoch sind, ist ein Wechsel in die MIA möglich. Folie: Berufe des BFW Oberhausen Eine breite Berufspalette wird unterschiedlichen Wünschen und Voraussetzungen gerecht und federt auch Einbrüche am Arbeitsmarkt ab. Wir sind jedoch gehalten, immer wieder neue Angebote für unsere Zielgruppen und den Arbeitsmarkt zu entwickeln, sowie neue Innovationen aufzunehmen, um unsere Teilnehmenden wettbewerbsfähig zu machen. Folie: Betriebliches Eingliederungsmanagement …. Auch die BFWs entsprechen den neuen gesetzlichen Anforderungen und bieten einen Beratungsservice zur betrieblichen Wiedereingliederung für länger kranke Beschäftigte. Es sind zunächst Einzelmaßnahmen. Häufig fehlt es noch an Beratungen der Krankenkassen oder Ärzte im Vorfeld. Auch die BürgerInnen scheinen gegenüber diesen Angeboten noch skeptisch zu sein. Vom Ansatz her machen aber diese Angebote sicher Sinn. Folie: Wiedereingliederung und Erfolgskontrolle Seite 11 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Die Folie zeigt die vielen Facetten eines erfolgreichen Wiedereingliederungsmanagements. Wir haben die Auflage, 12 Monate nach dem Ausbildungsabschluss 70% unserer Teilnehmenden in Arbeit zu haben. Das ist bei einer hohen allgemeinen Arbeitslosigkeit nicht einfach. Wir haben aber eine Menge Erfahrungen gesammelt und das Motto „Integration vom ersten Tage an“. Die Teilnehmenden bringen berufliche Vorerfahrungen mit und bekommen von uns eine neue solide Grundlage. Betriebspraktika öffnen bei erfolgreichem Verlauf Türen, so dass bei entsprechender Hilfestellung und gezielten Förderungen und Bewerbungstrainings der Erfolg machbar wird. Folie: Mit Abhängigkeitserkrankung im BFW Wir haben uns auf diesen Personenkreis von Anfang an eingestellt und entsprechende Professionalität entwickelt. Trotzdem ist der Austausch mit Ihnen als Fachleuten gerade in Bezug auf Nachsorge und Rückfallbehandlung unabdingbar. Uns ist wichtig zu erfahren, auf welchem Stand der oder die Betreffende ist. - Ist eine Betreuung erforderlich? - Wie erfolgt die Nachsorge? - Sind Kontrollen sinnvoll? - Wie sind die Außenkontakte, das soziale Netz? - Gibt es besondere Probleme, auch Folgeprobleme oder Defizite (MPU, Schulden)? - Gibt es sensible Punkte (Kontakte zur Familie, Konflikte, Ängste)? - Wie ist es mit dem Suchtdruck? - Gibt es Erfahrungen mit Rückfällen (Auslösefaktoren)? - Welche Probleme gibt es im beruflichen Lebenslauf? Sollte ein Rückfall auftreten, werden entsprechende Wege aufgezeigt mit der Option der begleitenden therapeutischen Behandlung oder stationären Rückfallbehandlung und danach Wiedereinstieg in die berufliche Rehabilitation. Folie: Bei einer vorher nicht bekannten Suchtproblematik … Wir arbeiten pragmatisch und teamorientiert mit einem Stufenkonzept. Wichtiges Instrument sind ein konfrontatives Vorgehen und realistische Vereinbarungen – und die Einbeziehung des Leistungsträgers. Die Teilnehmenden haben eine Mitwirkungspflicht und werden an ihrer Verantwortung „gepackt“. Auch hier ist uns eine Zusammenarbeit mit internen und externen Selbsthilfegruppen wichtig, sowie die Hilfestellungen der Beratungsstellen. Folie: Kooperation Wir finden es wichtig, den Blick nach außen zu richten, zusammenzuarbeiten, Neues zu entwickeln, wie auch überregionale Veranstaltungen z.B. die Seite 12 von 13 Berufsförderungswerk Oberhausen Suchtwoche zu nutzen. Das Knüpfen von Netzwerken und lösungsorientierte Zusammenarbeit ist auf der Tagesordnung. Seite 13 von 13