T eilegutachten
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T eilegutachten
Ein Unternehmen der TÜV Mitte-Gruppe Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ00/50042/B/41 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern 7 J x15 (LK 100/4) am Opel Corsa-C RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Auftraggeber: Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Herstellerzeichen / Handelsmarke: zu lfd. Nr. 1, 2, 3 : zu lfd. Nr. 4 bis 11: Lfd. Radgröße Radtyp Lochzahl/ Nr. Lochkreis (mm) 1 7Jx15H2 4/100 Z 705437 2 7Jx15H2 4/100 F 705437 3 7Jx15H2 4/100 B 705437 4 7Jx15H2 4/100 W 7537 II 5 6 7 8 9 10 11 7Jx15H2 7Jx15H2 7Jx15H2 7Jx15H2 7Jx15H2 7Jx15H2 7Jx15H2 S 7537 ZV 705437 X 705437 C 705437 AD 705437 AE 705437 AG 705437 4/100 4/100 4/100 4/100 4/100 4/100 4/100 siehe Auftraggeber MBN RH Einpreß- geprüfte tiefe Radlast (mm) in kg 37 530 37 555 37 555 37 485 37 37 37 37 37 37 37 515 640 565 530 535 535 500 Abrollumfang bis mm 1875 1950 1950 1850 1850 1950 1935 1875 1935 1935 1910 Radbezog. Auflagen-Nr. A10) Nr. 01) A10) Nr. 02) A10) Nr. 02) A10) Nr. 03) B27) A10) Nr. 03) A10) Nr. 04) A10) Nr. 03) A10) Nr. 04) A10) Nr. 02) A10) Nr. 05) A10) Nr. 06) Hinweis zur Mittenzentrierung: Die Radausführungen werden mit eingeclipstem Kunststoff-Zentrierring mittenzentriert (Farbe: blutorange; Kennzeichnung: Ø64/Ø56,6 ). RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/50042/B/41 Seite 2 von 5 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1) :- Befestigungsteile: Anzugsmoment: Mittenlochdurchmesser: Mitzuliefernde Kegelbundbolzen M12 x 1,5 x 29; Kegelwinkel 60° 100 Nm 56,6 mm Ergänzende Angaben zu den Sonderrädern und Zubehör: Artikel-Nr. Übersichtstabelle RH-Teile Radtyp Z 705437 33210 32020 Radtyp F 705437 39802 Radtyp B 705437 39852 Radtyp L 75437 Radtyp S 7537 40020 Radtyp W 7537 II 39000 39002 39004 39006 Radtyp ZV 705437 29100 Radtyp X 705437 33620 Radtyp C 705437 29500 Radtyp AD 705437 46468 46470 Radtyp AE 705437 62400 Radtyp AG 705437 62406 Zentrierring blutorange 45212 Befestigungsteile 45034 Angaben zur Ausführung silber schwarz silber silber silber silber silber/poliert schwarz/poliert silber/Horn poliert schwarz/Horn poliert silber silber/Horn poliert silber silber silber/Horn poliert silber silber K M12x1,5 x 29 Durchgeführte Prüfungen Anbauprüfung Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”. Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen RadReifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und Auflagen zu entnehmen. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/50042/B/41 Seite 3 von 5 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1) :- Verwendungsbereich für Radgröße 7x15 ET37 : Fahrzeughersteller: Opel, bzw. Vauxhall Spurweitenerhöhung: bis zu 24 mm Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43; 48; 55; Corsa C; 185/55R15-81 66; 92 Corsa-C GSI M03)M04) Auflagen und Hinweise A01) bis A10) B27) K54)K55) 195/50R15-82 205/45R15-81 e1*98/14*0148*02 880/760 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind und mit Ausnahme von M+SReifen, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/50042/B/41 Seite 4 von 5 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1) :- A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungs-teile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A10) Folgende radbezogene Auflagen-Nr. (aus Tabelle Seite 1) ist zu beachten: Nr. 01) Radbezogene Auflage: nur innen Klebe- oder Klammerwuchtgewichte. (Radtyp Z..) Nr. 02) Radbezogene Auflage: nur innen Klebe- oder Klammerwuchtgewichte. Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile zu verwenden. (Radtyp B.., F.., L.., AD..) Nr. 03) Radbezogene Auflage: außen nur Klebewuchtgewichte. Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile zu verwenden. (Radtyp S.., W.., X..) Nr. 04) Radbezogene Auflage: nur innen nur Klebewuchtgewichte. Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile zu verwenden. (Radtyp C.., ZV..) Nr. 05) Radbezogene Auflage: außen nur Klebewuchtgewichte (Radtyp AE..) Nr. 06) Radbezogene Auflage: innen und außen nur Klebewuchtgewichte (Radtyp AG..) B27) Gilt nur für Radtyp W7537 II : Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: LUCAS ONLY 24 Faustsattelbremse mit belüft. Bremsscheibe Ø260 x 24 mm (Corsa-C, 92 kW, 66kW, 55kW Diesel) K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/50042/B/41 Seite 5 von 5 Auftraggeber Typ(en) Ausführung : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn : Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1) :- M03) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Bridgestone RE 71 Continental alle Sommerprofile mit Geschwindigkeitssymbol ≥H Dunlop SP Sport D40, SP2000, SP8000 Goodyear Eagle VR, Eagle ZR, Eagle NCT, NCT2, Touring NCT3, Eagle GSD+, Eagle F1 Michelin MXV3A, XGTV, SX GT Pirelli P600, P4000, P5000 Riken alle Profilausführungen Semperit Direction Toyo 600F1 Uniroyal Rallye 340/55 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. M04) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 M+S auf der Felgengröße 7J x 15 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Uniroyal MSPlus3, reinforced MSPlus3, MS*plus44 Brigdestone WT21 Dunlop SP WINTER SPORT Goodyear Eagle Ultra Grip Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Sonstiges Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO. Das vorliegende Teilegutachten darf nur komplett verwendet werden; es verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 02. August 2001 K:\Räder\RZ\41\Komplett\RZ00/50042/B/41.DOC (NT-Fz-Ausf/Aufl) Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Abteilung Typprüfung Dipl.-Ing. Schüssler