T eilegutachten

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T eilegutachten
Ein Unternehmen der
TÜV Mitte-Gruppe
Teilegutachten
nach § 19/3 StVZO
Nr. RZ00/50042/B/41
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern 7 J x15 (LK 100/4)
am Opel Corsa-C
RH Alurad Höffken GmbH
Industriegebiet Ennest
57439 Attendorn
Auftraggeber:
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:
Herstellerzeichen / Handelsmarke:
zu lfd. Nr. 1, 2, 3 :
zu lfd. Nr. 4 bis 11:
Lfd. Radgröße Radtyp
Lochzahl/
Nr.
Lochkreis
(mm)
1
7Jx15H2
4/100
Z 705437
2
7Jx15H2
4/100
F 705437
3
7Jx15H2
4/100
B 705437
4
7Jx15H2
4/100
W 7537 II
5
6
7
8
9
10
11
7Jx15H2
7Jx15H2
7Jx15H2
7Jx15H2
7Jx15H2
7Jx15H2
7Jx15H2
S 7537
ZV 705437
X 705437
C 705437
AD 705437
AE 705437
AG 705437
4/100
4/100
4/100
4/100
4/100
4/100
4/100
siehe Auftraggeber
MBN
RH
Einpreß- geprüfte
tiefe
Radlast
(mm)
in kg
37
530
37
555
37
555
37
485
37
37
37
37
37
37
37
515
640
565
530
535
535
500
Abrollumfang
bis mm
1875
1950
1950
1850
1850
1950
1935
1875
1935
1935
1910
Radbezog.
Auflagen-Nr.
A10) Nr. 01)
A10) Nr. 02)
A10) Nr. 02)
A10) Nr. 03)
B27)
A10) Nr. 03)
A10) Nr. 04)
A10) Nr. 03)
A10) Nr. 04)
A10) Nr. 02)
A10) Nr. 05)
A10) Nr. 06)
Hinweis zur Mittenzentrierung:
Die Radausführungen werden mit eingeclipstem Kunststoff-Zentrierring mittenzentriert
(Farbe: blutorange; Kennzeichnung: Ø64/Ø56,6 ).
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts für Prüfungen
nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/50042/B/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1)
:-
Befestigungsteile:
Anzugsmoment:
Mittenlochdurchmesser:
Mitzuliefernde Kegelbundbolzen
M12 x 1,5 x 29; Kegelwinkel 60°
100 Nm
56,6 mm
Ergänzende Angaben zu den Sonderrädern und Zubehör:
Artikel-Nr.
Übersichtstabelle RH-Teile
Radtyp Z 705437
33210
32020
Radtyp F 705437
39802
Radtyp B 705437
39852
Radtyp L 75437
Radtyp S 7537
40020
Radtyp W 7537 II
39000
39002
39004
39006
Radtyp ZV 705437
29100
Radtyp X 705437
33620
Radtyp C 705437
29500
Radtyp AD 705437
46468
46470
Radtyp AE 705437
62400
Radtyp AG 705437
62406
Zentrierring blutorange
45212
Befestigungsteile
45034
Angaben zur Ausführung
silber
schwarz
silber
silber
silber
silber
silber/poliert
schwarz/poliert
silber/Horn poliert
schwarz/Horn poliert
silber
silber/Horn poliert
silber
silber
silber/Horn poliert
silber
silber
K
M12x1,5 x 29
Durchgeführte Prüfungen
Anbauprüfung
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 4.6.8 der ”Richtlinien für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger”.
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus dieser Prüfung für die einzelnen RadReifen-Kombinationen ergaben, sind den Tabellen im Abschnitt Verwendungsbereich und
Auflagen zu entnehmen.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/50042/B/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1)
:-
Verwendungsbereich für Radgröße 7x15 ET37 :
Fahrzeughersteller:
Opel, bzw. Vauxhall
Spurweitenerhöhung: bis zu 24 mm
Typ:
Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:
e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen
(kW)
vorne und hinten, ggf. Auflagen
43; 48; 55;
Corsa C;
185/55R15-81
66; 92
Corsa-C GSI
M03)M04)
Auflagen und Hinweise
A01) bis A10) B27)
K54)K55)
195/50R15-82
205/45R15-81
e1*98/14*0148*02
880/760
4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen
sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind und mit Ausnahme von M+SReifen, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so
ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz
sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/50042/B/41
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Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1)
:-
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungs-teile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden
können.
A10) Folgende radbezogene Auflagen-Nr. (aus Tabelle Seite 1) ist zu beachten:
Nr. 01)
Radbezogene Auflage: nur innen Klebe- oder Klammerwuchtgewichte.
(Radtyp Z..)
Nr. 02)
Radbezogene Auflage: nur innen Klebe- oder Klammerwuchtgewichte.
Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile
zu verwenden. (Radtyp B.., F.., L.., AD..)
Nr. 03)
Radbezogene Auflage: außen nur Klebewuchtgewichte.
Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile
zu verwenden. (Radtyp S.., W.., X..)
Nr. 04)
Radbezogene Auflage: nur innen nur Klebewuchtgewichte.
Bei Fz.-Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h sind Metallschraubventile
zu verwenden. (Radtyp C.., ZV..)
Nr. 05)
Radbezogene Auflage: außen nur Klebewuchtgewichte (Radtyp AE..)
Nr. 06)
Radbezogene Auflage: innen und außen nur Klebewuchtgewichte
(Radtyp AG..)
B27) Gilt nur für Radtyp W7537 II :
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
- Vorderachse: LUCAS ONLY 24 Faustsattelbremse mit belüft. Bremsscheibe
Ø260 x 24 mm (Corsa-C, 92 kW, 66kW, 55kW Diesel)
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller
bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die
ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis
auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des
Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von
ca. 5 mm zu kürzen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.
: RZ00/50042/B/41
Seite 5 von 5
Auftraggeber
Typ(en)
Ausführung
: RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
: Sonderräder 7 x15 ET37 (s. Tab. Bl. 1)
:-
M03) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 ist
von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Bridgestone
RE 71
Continental
alle Sommerprofile mit Geschwindigkeitssymbol ≥H
Dunlop
SP Sport D40, SP2000, SP8000
Goodyear
Eagle VR, Eagle ZR, Eagle NCT, NCT2, Touring NCT3,
Eagle GSD+, Eagle F1
Michelin
MXV3A, XGTV, SX GT
Pirelli
P600, P4000, P5000
Riken
alle Profilausführungen
Semperit
Direction
Toyo
600F1
Uniroyal
Rallye 340/55
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens
auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
M04) Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 M+S auf der Felgengröße 7J x 15 H2
ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller:
Typ:
Uniroyal
MSPlus3, reinforced MSPlus3, MS*plus44
Brigdestone
WT21
Dunlop
SP WINTER SPORT
Goodyear
Eagle Ultra Grip
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens
auf der Felgengröße 7Jx15H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Sonstiges
Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2
StVZO. Das vorliegende Teilegutachten darf nur komplett verwendet werden; es verliert seine
Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO
ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der
Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.
Essen, 02. August 2001
K:\Räder\RZ\41\Komplett\RZ00/50042/B/41.DOC (NT-Fz-Ausf/Aufl)
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung
Dipl.-Ing. Schüssler

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