Leitfaden Schülerentschuldigung - Augustinus

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Leitfaden Schülerentschuldigung - Augustinus
AUGUSTINUS-GYMNASIUM
WEIDEN I. D. OPF.
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SPRACHLICHES GYMNASIUM - HUMANISTISCHES GYMNASIUM
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHES GYMNASIUM
Sebastianstraße 28, 92637 Weiden i. d. OPf., Tel. 0961/389880, Fax 0961/3898845
[email protected]; www.augustinus-gymnasium.de
16.09.2014
Sehr geehrte Eltern,
da häufig Unklarheit besteht, in welcher Form Ihr Kind im Falle einer Erkrankung zu entschuldigen ist,
werden Ihnen durch dieses Schreiben die wichtigsten Informationen mitgeteilt. Auch für Befreiungen
während der Unterrichtszeit wurden im Einvernehmen mit dem Elternbeirat Regelungen getroffen, die
einem Missbrauch entgegenwirken sollen. Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme durch Unterschrift.
I.
Erkrankung
1.
Grundsätzlich gilt: die Schule ist umgehend schriftlich zu informieren. Bei telefonischer Verständigung reichen Sie bitte innerhalb von 2 Tagen die schriftliche Mitteilung nach. (§ 37 (1)
Gymnasialschulordnung - GSO).
Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. (§ 37
(2) GSO); ebenso, wenn die Erkrankung auf einen Schulaufgabentermin fällt.
Sollte sich Ihr Kind schon am Morgen krank fühlen, schicken Sie es bitte an diesem Tag nicht in
die Schule. Es bereitet immer Schwierigkeiten, wenn sich im Laufe des Vormittags der Zustand
verschlechtert. Einerseits kann Ihr Kind doch nicht konzentriert dem Unterricht folgen, andererseits kann eine (eventuell notwendige) ärztliche Versorgung nicht geleistet werden.
Vor allem wenn eine Schulaufgabe angesetzt ist, sollte Ihr Kind nur in gesundem Zustand zum
Unterricht kommen. Auch eine wegen Krankheit abgebrochene Arbeit unterliegt der normalen
Bewertung (§ 58 (3) GSO).
2.
3.
II.
Befreiung und Beurlaubung
1.
Will sich Ihr Kind wegen Erkrankung (Verletzung, Übelkeit usw.) während der Unterrichtszeit
befreien lassen (dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht), so wird dies nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Elternhaus gestattet. Dadurch soll ein sicherer Heimweg für Ihr
Kind gewährleistet sein. In diesem Fall der Befreiung bestätigen Sie bitte den schriftlichen Beleg
der Schule.
2.
Eine Unterrichtsbefreiung für einen Arztbesuch muss durch die Arztpraxis bestätigt werden.
Nach Möglichkeit sollten Behandlungstermine aber im Interesse Ihres Kindes auf eine unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
3.
Bei Befreiung (Beurlaubung) aus nicht krankheitsbedingten Gründen ist rechtzeitig vorher
(mind. 2 Tage) ein formloser schriftlicher Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen.
Der Antrag muss eine stichhaltige Begründung enthalten (§ 37 (3) GSO).
4.
Befreiungen und Beurlaubungen erfolgen ausnahmslos über die Schulleitung.
III.
Nichterscheinen eines Schülers / einer Schülerin zum Unterrichtsbeginn
1.
Falls Ihr Kind krankheitshalber oder aus einem anderen triftigen Grund einmal nicht zum Unterricht erscheinen kann, rufen Sie oder faxen Sie uns bitte unbedingt möglichst vor 8.00 Uhr an
oder lassen Sie ihr Kind (z. B. durch Mitschüler) mündlich entschuldigen. Wenn bis kurz nach
Unterrichtsbeginn keine Entschuldigung vorliegt, ist die Schule verpflichtet tätig zu werden und
nach dem Verbleib Ihres Kindes zu forschen.
2.
Damit wir wissen, an wen sich das Schulsekretariat in solchen Fällen wenden kann, sollten Sie
im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder mitteilen, wo und wie Sie oder andere Kontaktpersonen während der Unterrichtszeit erreichbar sind (Angabe entsprechender Telefonnummern).
Nur so kann vermieden werden, dass Elternhaus und Schule sich irrtümlich jeweils auf den anderen verlassen.
IV.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss
Fall 1:
Der frühere Unterrichtsschluss ist vorhersehbar (z. B. ausfallende sechste Stunde oder Nachmittagsunterricht):
Die Lehrkräfte, deren Stunde einmal wegfällt, diktieren dies der betreffenden Klasse vorher in
das Aufgabenheft unter dem jeweiligen Datum. Meist wird Ihre Tochter / Ihr Sohn Ihnen dieses
freudige Ereignis ohnehin mitteilen. Im übrigen: in Ihrem eigenen Interesse nachfragen und im
Aufgabenheft nachsehen!
Fall 2:
Der frühere Unterrichtsschluss ist nicht vorhersehbar:
In diesem Fall (auch hier dreht es sich meist nur um die einmal ausfallende 6. Stunde oder um
Nachmittagsunterricht) kann Ihr Kind sich bis zum regulären Schulschluss im Schulgebäude aufhalten oder aber nach Hause gehen. Für den Fall, dass Sie letzteres nicht wünschen, bittet die
Schule um entsprechende Mitteilung.
Helmut Matejka
Oberstudiendirektor
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte beim Klassenleiter abgeben!
Von der Regelung am Augustinus-Gymnasium Weiden bei Erkrankung, Beurlaubung, Nichterscheinen eines Schülers zu Unterrichtsbeginn und früherem Unterrichtsschluss habe ich mit Schreiben vom 16.09.2014
für meinen Sohn / meine Tochter ............................................................. Kenntnis erhalten.
Nur für Jahrgangsstufen 5 - 7 - Sollte einmal Unterricht unvorhersehbar ausfallen,

darf unser Kind nach Hause gehen

soll es bis zum regulären Unterrichtsende im Schulgebäude bleiben.
.........................................
Ort, Datum
....................................................................
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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