Verstoß gegen das Europäische Recht

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Verstoß gegen das Europäische Recht
5. Anlagenbuchhalter-Tagung
Datum:
Weinheim, 22. Oktober 2014
Thema:
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
bei Gebäuden
Referent:
Uwe Jüttner EMA®, EMAA-Präsident
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European Management
Accountants Association e. V.
Inhaltsverzeichnis
20 Jahre European Management Accountants Association e. V. (EMAA)
• Ausländerdiskriminierung
• Fachkräftemangel fordert zum Handeln auf
• Verstoß gegen das Europäische Recht
• Inländerdiskriminierung
• Beispiel Österreich
•
Referent: Uwe Jüttner, EMA®
Thema: Aktuelles zum europ. Berufsrecht für Bibus
13. März 2015
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20 Jahre EMAA e. V.
Der Dachverband der Bilanzbuchhalter- und Controllerverbände in Europa
EMAA European Management Accountants Association e. V.) feierte vor 3
Monaten Jubiläum und blickte auf 20 Jahre Sprachrohrfunktion zurück.
176.000 Mitglieder der nationalen Verbände und deren wirtschaftliche
Kompetenz haben in der EMAA ihre berufspolitische Heimat. Die EMAA bietet
Bilanzbuchhaltern, mit dem europaweit anerkannten EMA® – European
Management Accountant das europäische Berufsbild der Zukunft.
Jedoch werden Buchhalter und Bilanzbuchhaltern im In- und Ausland
weiterhin durch Gesetze, die gegen europäisches Recht verstoßen, in ihrer
Berufsausübung behindert. Deshalb fordert die EMAA die Liberalisierung des
Berufsrechts in Europa und die Abschaffung der unzulässigen In- und
Ausländerdiskriminierung. Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz ist ein
beispielhaftes Vorbild für Europa. Dagegen haben Steuerberater Rechte,
unter denen andere europäische Dienstleister leiden. Die EMAA fordert den
Europäischen Gerichtshof auf zu handeln, denn der zunehmende
Fachkräftemangel im Rechnungswesen und Controlling zwingt uns dazu.
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Ausländerdiskrimierung
Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels
aufzeigen, welche Probleme ein
Bilanzbuchhalter im Rahmen seiner
selbstständigen Berufsausübung haben
kann.
Rudolf Gottbrecht aus Ismaning bei
München ist Diplom-Betriebswirt
(Fachhochschule), der sich an der Steuerund Wirtschaftsakademie München im
Bereich der Internationalen
Rechnungslegung und im Internationalen
Steuerrecht weitergebildet hat. Er ist
außerdem seit Juni 2013 Geprüfter
Bilanzbuchhalter (IHK).
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Ausländerdiskrimierung
Gottbrecht hat beim englischen ICB
(Institute of Certified Bookkeeper) den
Abschluss als Certified Bookkeeper (MICB)
und die Zusatzausbildung Steuererklärung
(Self Assessment Tax) erfolgreich
absolviert. Damit darf er nach englischem
Recht Einzelunternehmen, Partnerschaften
und Limiteds buchhalterisch abschließen.
Für Limiteds ist normalerweise die Prüfung
als Wirtschaftsprüfer erforderlich, jedoch
aufgrund der Micro Entity Act (Kleine
Kapitalgesellschaften) ist diese Prüfung bis
zu einer bestimmten Größenordnung nicht
erforderlich.
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Ausländerdiskrimierung
Um in England tätig sein zu dürfen, braucht
man eine Geschäftslizenz. Diese wird nur
erteilt, wenn bestimmte
Ausbildungserfordernisse (mindestens
Associate für Einzelunternehmen) und eine
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
abgeschlossen wird. Gottbrecht hat
inzwischen in England eine Limited
gegründet und angemeldet.
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Ausländerdiskrimierung
Um in Deutschland als „Engländer“ oder sagen wir besser als „Ausländer“
tätig werden zu können, ist gemäß § 3a StBerG – Steuerberatungsgesetz bei
der Steuerberaterkammer Niedersachsen eine Registrierung erforderlich.
Dann dürfen „vorübergehend und gelegentlich“ Hilfeleistungen in
Steuersachen in Deutschland erbracht werden. Diese Einschränkung
„vorübergehend und gelegentlich“ hält die EMAA für eine unzulässige
Diskriminierung eines Ausländers, die zudem gegen EU-Recht verstößt.
Die EMAA fordert daher, diese Einschränkung ersatzlos aufzuheben.
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Freie Berufsausübung für Ausländer
Ein selbstständiger Bilanzbuchhalter in Deutschland ist zu den gleichen
Handreichungen berechtigt, wie eine Friseurin, die einen
Buchhaltungsservice aufbaut, obwohl sie dazu überhaupt keine
Qualifikation hat.
Ein englischer Buchhalter darf nur mit einer Geschäftslizenz seine
Dienstleistungen anbieten und diese Lizenz ist noch dazu gestaffelt nach dem
Qualifikationsstand.
Gottbrecht verfügt nun über die Befugnisse, die sich nach dem
Niederlassungsstaat, in seinem Fall England, richten. Seine englische Lizenz
beinhaltet das Recht Steuererklärungen zu erstellen. Diese Befugnisse
müssten ihm nun auch das Recht geben, in Deutschland Buchhaltungen
nebst Abschluss für Einzel-, Personen- und kleinen Kapitalgesellschaften
anbieten zu dürfen. Wir fordern daher den Europäischen Gerichtshof auf,
Ausländern eine freie Berufsausübung gemäß ihrer Qualifikation, die sie
im Ausland erworben haben, zu erlauben.
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Fachkräftemangel fordert zum Handeln auf
Die Probleme in Deutschland sind die Rechte der Steuerberater, unter denen
auch andere europäische Dienstleister leiden, so beispielsweise eine
niederländische Steuerberatungsgesellschaft, die jetzt den Europäischen
Gerichtshof angerufen hat.
Der zunehmende Fachkräftemangel im Rechnungswesen und
Controlling erfordert es, dass auch ausländische Fachkräfte in Deutschland
ihrer Qualifikation entsprechend tätig sein dürfen und können und sich nicht
erst umfangreiche Berechtigung aneignen müssen, über die sie im Grunde
schon längst verfügen.
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Deutsche Gesetze diskriminieren Bilanzbuchhalter
Zum allgemeinen Verständnis: Buchhalter dürfen laufende Buchungen, zum
Beispiel von Bankkonten, in die Rubriken eintragen, die die Kosten eines
Unternehmens ausweisen. Sie dürfen sogar die Umsatzsteuer ausweisen.
Aber sie dürfen diese Konten dann nicht mehr addieren. Und sie dürfen diese
Tätigkeit nicht als Buchhaltung bezeichnen - aber nur, wenn sie selbstständig
sind. Angestellte Buchhalter dürfen sich Buchhalter, bzw. Bilanzbuchhalter
nennen.
Profiteure sind die in den öffentlich-rechtlichen Kammern organisierten
Steuerberater. Für die Bundessteuerberaterkammer ist das in Ordnung:
"Jeder Beruf hat das Recht, auch nach Regelungen zu suchen, die
seinen Mitgliedern nützen."
Weil das so ist, sorgen die Steuerberaterkammern dafür, dass die Buchhalter
weiterhin per Gesetz geknebelt werden.
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Verstoß gegen das Europäische Recht
Ein deutscher Bilanzbuchhalter zu seiner Situation:
"Jetzt darf ich wohl bald gar nichts mehr! Weil die letzte Klage mir auch noch
sagt, dass ich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende monatliche
Buchführung, laufende monatliche Lohnbuchführung auch nicht mehr machen
darf."
Um aber das ganze Ausmaß der deutschen Posse um den Buchhalter zu
erfassen, müssen wir Deutschland verlassen: In ganz Europa gibt es nämlich
nichts dergleichen. Deswegen verstößt die Verfolgung der Buchhalter
durch die Steuerberater gegen Europäisches Recht.
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Inländerdiskriminierung
Das hat ein weiterer Bilanzbuchhalter taktisch klug genutzt. In Luxemburg,
durch die Grenze vom deutschen Sonderweg geschützt, hat er ein
Buchhaltungs- und Wirtschaftsberatungsbüro mit rund 300 Mandanten
aufgebaut.
Unglaublich, aber wahr: Er darf uneingeschränkt auch in Deutschland
arbeiten. Denn ausländische Buchhalter dürfen in Deutschland nicht an der
Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden. Deutsche Gesetze und Gerichte
dürfen nur Deutsche mit deutschem Wohnort diskriminieren.
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Bessere Bedingungen für österreichische
Bilanzbuchhalter
Noch krasser wird das Bild, wenn der Blick auf Österreich gerichtet wird.
Udo Binias, Ehrenpräsident des BVBC und Beirat der EMAA, weist darauf
hin, dass die deutsche Bilanzbuchhalterprüfung tendenziell inhaltsschwerer
ist als die österreichische – mit dem Ergebnis, dass die dortigen
Bilanzbuchhalter als „kleine Steuerberater“ deutlich mehr Befugnisse als
ihre Kollegen haben.
Allein Steuerberatung bleibt den Steuerberatern vorbehalten. Und selbst den
weniger qualifizierten Buchhaltern stehen mehr Befugnisse zu als den
geprüften Bilanzbuchhaltern in Deutschland.
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Dienstleistungsfreiheit nützt Österreichern
Nachdem EU-rechtlich die nationalen Befugnisse maßgeblich sind und
zugleich die Dienstleistungsfreiheit herrscht, dürfen österreichische
Bilanzbuchhalter in Deutschland z. B. Jahresabschlüsse erstellen.
„Möchte hingegen ein deutscher Bilanzbuchhalter in Österreich tätig werden
und mit den gleichen Berufsrechten wie sein österreichisches Pendant
ausgestattet werden, muss er die österreichische Berufsberechtigung nach
dem Bilanzbuchhaltergesetz erwerben. Dagegen besitzt der österreichische
Bilanzbuchhalter der sich im Rahmen der Richtlinie in Deutschland anbietet,
erheblich mehr Berufsrechte“, so die Aussage von Dr. Friedrich Bock aus
Wien.
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EMAA fordert die Liberalisierung des Berufsrechts
Nur über den Weg des Europarechts kann für Bilanzbuchhalter mehr
erreicht werden. Denn viele halten die deutschen berufsrechtlichen
Restriktionen für europarechtswidrig.
Reformwille ist in Deutschland nicht zu spüren. Die Steuerberaterlobby hält
nach wie vor den Daumen drauf und verhindert eine spürbare
Weiterentwicklung.
Daher fordert die EMAA eine baldmögliche Liberalisierung des
Berufsrechts, damit Inländer, wie auch Ausländer ihrer Qualifikation
entsprechend in ganz Europa tätig werden dürfen.
Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz muss als Vorbild für andere
europäische Staaten dienen, denn wir wollen nicht nur vom europäischen
Geist sprechen, sondern ihn auch spüren.
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