Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesem Auftrag zum

Transcrição

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesem Auftrag zum
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit diesem Auftrag zum Ausdrucken erhalten Sie noch schneller und einfacher
den Ökostrom der Stadtwerke Herne.
Bitte dazu den Auftrag möglichst komplett ausfüllen, dann ausdrucken,
unterschreiben und an uns zurücksenden.
Per Post: Stadtwerke Herne AG
Grenzweg 18
44623 Herne
Per Fax: 02323 592-439
Eingescannt per Mail: [email protected]
Stadtwerke Herne AG
Grenzweg 18
44623 Herne
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 02323 592-555 an.
Vielen Dank für Ihren Auftrag!
Ihre Stadtwerke Herne
Telefon
02323 592-0
Fax
02323 592-222
E-Mail
[email protected]
Internet
www.stadtwerke-herne.de
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Oberbürgermeister
Horst Schiereck
Vorstand
Dipl.-Kfm. Ulrich Koch
Bankverbindung
Herner Sparkasse
BLZ 43250030
Konto-Nr. 1 00 538
Sitz und Registergericht
Bochum HRB 9354
Steuernummer
5 306/5705/0443
Ust-ID-Nr.
DE 811336593
Auftrag für Stadtwerke Ökostrom Vertragskonto
Vorname, Name
Telefon (für Rückfragen)
Straße, Hausnummer
E-Mail-Adresse
Postleitzahl, Ort
Geburtsdatum
Zeitpunkt Vertragsbeginn
Bitte wählen Sie als Vertragsbeginn den ersten Tag eines Monats.
Zählernummer
Stadtwerke Ökostrom und Stadtwerke Ökostrom Plus sind Ergänzungsprodukte zu dem bestehenden oder zeitgleich abzuschließenden
Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Herne. Der Preis für das jeweilige Ökostrom-Produkt wird zusätzlich zum eigentlichen Stromtarif in Rechnung gestellt.
Bitte kreuzen Sie das gewünschte Produkt an:
Ich bestelle Stadtwerke Ökostrom
für 1,- € (brutto) Aufpreis im Monat pro Zähler.
- Mit Inkrafttreten dieses Vertrages erhöhen sich die Stromkosten
aus Arbeits- und Grundpreis um pauschal 1 € im Monat
(einschließlich Mehrwertsteuer) pro Zähler.
- Für die Dauer des Vertrags wird Ökostrom aus TÜV-zertifizierten
Wasserkraftwerken eingekauft.
Ich bestelle Stadtwerke Ökostrom Plus
für 3,- € (brutto) Aufpreis im Monat pro Zähler.
- Mit Inkrafttreten dieses Vertrages erhöhen sich die Stromkosten
aus Arbeits- und Grundpreis um pauschal 3 € im Monat
(einschließlich Mehrwertsteuer) pro Zähler.
- Für die Dauer des Vertrags wird Ökostrom aus TÜV-zertifizierten
Wasserkraftwerken eingekauft.
- Stadtwerke Ökostrom Plus-Fonds: Mit 2,- Euro des monatlichen
Aufpreises wird der Aufbau von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien in Herne gefördert.
Die Laufzeit:
Der Vertrag für Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner
mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang
der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Herne AG, Grenzweg 18, 44623 Herne; Fax-Nr.: 02323-222;
[email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ort, Datum
Stadtwerke Herne AG
Unterschrift des Kunden
(für Vertrag/Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung)
Grenzweg 18, 44623 Herne, Vorstand: Dipl.-Kfm. Ulrich Koch, Aufsichtsratvorsitzender: Oberbürgermeister Horst Schiereck,
Sitz der Gesellschaft: Herne, eingetragen beim Amtsgericht Bochum, Handelsregister HR B 9354.
Stand: 01/2013
Der Auftrag:
Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Herne AG mit der Stromlieferung zu den Bedingungen des oben ausgewählten Produktes. Die umseitig abgedruckten Allgemeinen Bedingungen zur Lieferung von Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus sind Bestandteil meines Vertrages und wurden von mir ebenso zur Kenntnis genommen, wie die Widerrufsbelehrung.
Allgemeine Bedingungen zur Lieferung von
Stadtwerke Ökostrom und Stadtwerke Ökostrom Plus
1. Die Stadtwerke Herne bieten ihren Kunden die Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu
beziehen und gleichzeitig den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung umweltfreundlicher Energien in Herne zu
fördern.
2. Stadtwerke Ökostrom und Stadtwerke Ökostrom Plus sind Ergänzungsprodukte zu dem bestehenden
oder zeitgleich abzuschließenden Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Herne. Diese Allgemeinen
Vertragsbedingungen der Stadtwerke Herne AG gelten ergänzend zu den Regelungen des zugrunde liegenden
Stromlieferungsvertrags.
3. Mit Inkrafttreten des Vertrages für Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus erhöhen sich
die Stromkosten aus Arbeits- und Grundpreis um pauschal 1,- bzw. 3,- € im Monat (einschließlich Mehr­
wertsteuer) pro Zähler. Zur Vermeidung von Verwaltungskosten wird der Aufpreis nicht gesondert in Rechnung
gestellt, sondern im Rahmen der Rechnung des zugrunde liegenden Stromlieferungsvertrags berücksichtigt.
Vertragsbeginn kann jeweils nur der erste Tag eines Monats sein.
4. Der Vertrag für Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus läuft auf unbestimmte Zeit und kann
von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Im Falle einer Änderung der Preise oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen des zugrunde liegenden
Stromlieferungsvertrags ist der Kunde berechtigt, Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus mit
der gleichen Frist wie der des Stromlieferungsvertrags zu kündigen. Der Vertrag für Stadtwerke Ökostrom bzw.
Stadtwerke Ökostrom Plus erlischt automatisch, wenn der Stromliefervertrag zwischen den Stadtwerken Herne
und dem Kunden insgesamt endet. Die Stadtwerke Herne sind berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag
für Stadtwerke Ökostrom bzw. Stadtwerke Ökostrom Plus zu kündigen. Eine Erstattung gezahlter Fördermittel
erfolgt in keinem Fall.
5. Die Stadtwerke kaufen für die Dauer des Vertrags Ökostrom aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftwerken ein.
6. Beim Produkt Stadtwerke Ökostrom Plus wird mit 2,- € des monatlichen Aufpreises der Bau von Anlagen zur
Erzeugung regenerativer Energien in Herne gefördert. Die Verwendung dieser Geldmittel erfolgt ohne Abzug
von Verwaltungskosten. Die Stadtwerke Herne beteiligen sich an der Finanzierung dieser Projekte, indem
Sie den von den Kunden beigesteuerten Fondsbetrag zum Ende eines jeden Kalenderjahres verdoppeln. Eine
unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert jährlich die Höhe und Verwendung der Fondserlöse aus
Stadtwerke Ökostrom Plus.
7. Die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß den relevanten Datenschutzbestimmungen erhoben und genutzt.
Stadtwerke Herne AG, 1. Januar 2013

Documentos relacionados