BONN: STUDENTEN-APARTMENTS ALS RENDITE
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BONN: STUDENTEN-APARTMENTS ALS RENDITE
COMFORT APARTMENTS FÜR STUDENTEN IN BONN w w w.my s tu dio. d e BONN : STUDENTEN-APARTMENTS AL S RENDITE-IMMOBILIE EIN PRO D U K T D ER INH A LT MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Inhalt 04–05 MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS FÜR STUDENTEN – UND KAPITALANLEGER Size does matter! Die dynamische Immobilie für Kapitalanleger. 06–07 BEDARFSANALYSE: WOHNRAUM FÜR STUDENTEN Bildung ist ein kostbares Gut. Bildungssituation, Studenten-Budgets 12–13 STUDENTISCHE WOHNMODELLE Große Ansprüche und dabei gar nicht anspruchsvoll: Was Studenten wirklich wollen. Studenten- und Elternwünsche an Studium und Wohnen 14–15 MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS – DIE IDEALE LÖSUNG Wer hier wohnt, gehört sofort dazu! Lernen und Leben 20–21 BELIEBTE UNIVERSITÄTEN, LUKRATIVE STANDORTE Hier studiert es sich am besten 30–31 DAS KUNSTKONZEPT MYSTUDIO BONN 44–45 MYSTUDIO BONN: VORTEILE IM ÜBERBLICK Otto Günter Altena: Mit Farbe zum Kunst-Haus. So viel Zeit muss sein: Das Wichtigste im Überblick.44– 32–33 MYSTUDIO BONN: DIE ANLAGE 46–47 WOHNUNGSLISTE 48–59 ETAGENGRUNDRISSE Bonn, die Heimat des Wirtschaftswunders. Wirtschaf ts- und Bildungsstandort Bonn Platz für 135 Führungskräfte, Nobelpreisträger, Diplomaten, Firmengründer und weitere erfolgreiche Menschen von morgen. 26–27 MYSTUDIO BONN: STUDIENSTANDORT 34–35 MYSTUDIO BONN: 2. BAUABSCHNITT 36–37 MYSTUDIO BONN: HOFANSICHT 22–23 MYSTUDIO BONN 24–25 MYSTUDIO BONN: STANDORT 08–09 BEDARFSANALYSE: WOHNRAUM FÜR STUDENTEN 16–17 MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS Optimale Bedingungen an den Universitäten reichen nicht aus: Studenten brauchen Platz! So viel Platz muss sein! Produktvorstellung Studieren und Leben – in Bonn macht beides Spaß! Geschichte der Universität, Studiensituation in Bonn 10–11 STUDENTISCHE WOHNMODELLE 18–19 MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS 28–29 MYSTUDIO BONN: DIE ANLAGE Jede Menge Möglichkeiten … und trotzdem nichts dabei, das passt! Wohnheim, Apartment, WG – Wissenswertes über die Studenten von heute Viel Platz für Lifestyle! Produktvorstellung & Features Ruhige Lage und optimale Anbindung zu Universität und Zentrum. Umgebung und Infrastruktur TEILUNGSERKLÄRUNG KAUFVERTRAG 86 IMPRESSUM 87 VIVACON ALS STARKER PARTNER 40–43 MYSTUDIO BONN: APARTMENTTYPEN MyStudio Bachelor MyStudio Master unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung +AIS ER (OHEE 3TR 38–39 MYSTUDIO BONN: BEBAUUNGSPLAN MIT GARTEN 60–86 RISIKEN UND CHANCEN BAUBESCHREIBUNG (AUPTBAHNHOF UPTBAHNHO PTBAH HNH F M yStudio % . $% %.)#( US CH 2O STR 0 / 0 0 % ,3$ A unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung !D ENA R AL ST 0R OVINZII +O N R $5 5)3 3$ $/2& $/ D 2OBERT + OCH ,% .'3 $/2 & 3T UER$AMM R 6 %. .5 "%2' unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung ) 00%. 2 I N H A LT – 3 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS FÜR STUDENTEN – UND K A PITA L A NL EGER MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Size does matter! DIE DYNAMISCHE IMMOBILIE FÜR K APITAL ANLEGER. MyStudio Comfor t Apar tments sind ein innovatives Produk t auf dem Immobilienmarkt. Die Vorteile von MyStudio liegen im einzigartigen, intelligenten Konzept, das konsequent umgesetzt ist. Dadurch ist MyStudio für Kapitalanleger besonders attraktiv und bietet gegenüber anderen Immobilien markante Vorteile: MyStudio sind vollständig möblierte All-inclusive-Apartments in den Varianten von mindestens 20 m2 bis ca. 39 m2 . Die Ausstattung ist hochwertig-modern und nutzt optimal die Fläche. Alle MyStudio Apartments liegen an den Standorten der besten deutschen Universitätsstädten – und sind speziell auf die Bedürfnisse einer anspruchsvollen Mietergruppe zugeschnitten: karriereorientierte Studenten, die in ihrer Studienzeit komfortabel lebenmöchten – und die sich das auch leisten wollen. Bei der Ausstattung der einzelnen Apartments sowie der gesamten Anlage hat maximale Funktionalität einen hohen Stellenwert. Für die MyStudio Apartments wurde eine eigenständige Design-Linie entworfen, die Funktionalität mit Wertigkeit und Innovationsgeist des Produkts verbindet und in klare Formensprache übersetzt. Individuell für jede Apartmentanlage erarbeiten Künstler und Designer ein eigenständiges Interieur und ein spezifisches Farb-/Lichtkonzept, das den Charakter von Gebäude und Standort akzentuiert. 4 Vor allem aber besitzt jedes Objekt großzügige und zweckmäßige Gemeinschaf tsflächen – modern und funktional ausgestattete Lounges – sowie Services, die den Komfort und somit den Wohnwert beträchtlich steigern. Die vielfältigen Ausstattungsdetails von MyStudio machen aus studentischem Wohnen ein außergewöhnliches Wohnerlebnis für die Führungspersönlichkeiten von morgen – und sorgen für nachhaltige Vermietung und Nachfrage der Apartments. Für den interessierten Kapitalanleger bietet MyStudio vielfältige Vorteile: Mit moderatem finanziellem Engagement partizipieren Kapitalanleger von den Potenzialen eines marktgerechten und innovativen Konzepts. Vor allem aber profitieren sie von der Dynamik des Marktes in diesem neuen Immobiliensegment: Die außergewöhnliche Positionierung und Konzeption von MyStudio generiert eine hohe Nachfrage von Anfang an! Durchdachte Vermietungskonzepte und marktgerechte Preise sorgen für hohe Auslastung. Zudem erschließt die anhaltend steigende Nachfrage nach Wohnraum für Studenten Eigentümern von MyStudio Apartments konkurrenzlos beste Chancen auf dem Zweitmarkt: Eltern der Studenten kommen als potenzielle Käufer für MyStudio Apartments bei jedem Semesterwechsel in Betracht. FAZIT: Mit MyStudio erwerben Sie ein dynamisches Immobilienprodukt mit hohen Mieteinnahmen und besonders gutem Wiederveräußerungswert. I N T RO – 5 BEDA RFSANALYSE : WOHNR AUM FÜR STUDENTEN MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N UND WER INVESTIERT, VERDIENT DAR AN. Bildung ist in den vergangenen Jahren vom Kostenfaktor zum kostbaren Gut avanciert und ins gesellschaf tspolitische Rampenlicht gerückt. Auf dem bildungspolitischen Sektor werden Maßnahmen ergrif fen, um dem mit telfristig prognostizier ten Fachund Führungskräf temangel entgegenzusteuern : So wurden in den vergangenen Jahren gestraf f te Bachelor- und MasterStudiengänge nach angelsächsischem Vorbild eingeführ t, die eine verkürzte und ef fizientere Studienzeit versprechen; die verbesser te Praxisorientierung bereitet Studenten besser auf Führungspositionen 6 in der Wir tschaf t vor. Mit dem Ziel, mehr Akademiker auszubilden, werden zudem die Kapazitäten an den Hochschulen erhöht. WISSEN IST MACHT. DIE STUDENTEN VON HEUTE SIND DIE VORSTANDSVORSITZENDEN VON MORGEN. Trotz aller bildungspolitischen Aktivitäten von staatlicher Seite ist die Aufnahme eines Studiums mehr denn je vom sozialen Status abhängig. Höhere Bildung der Eltern sowie die Einkommens- und Familiensituation sind für eine akademische Karriere die entscheidenden Faktoren: Aktuell nehmen Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern mit 7, 4-fach ist ein höherer Wahrscheinlichkeit als ihre Altersgenossen mit identischem Schulabschluss ein Studium auf. (Quelle: Bundesregierung, 2007) Außerdem sind heutzutage 25 % aller Minderjährigen Einzelkinder (Quelle: Statisti sches Bundesamt, 2007), weshalb in Familien mit hohem Einkommen ausreichend finanzielle Mit tel vorhanden sind, um optimale Bedingungen für ein er folgreiches Studium gewährleisten zu können. Dazu gehör t selbstredend eine angemessene Wohnung! kostbares Gut. Anzahl der Studenten und Prognose: KLUGE KÖPFE AUF DEM VORMARSCH: DIE BILDUNGSSITUATION. Derzeit gibt es deutschlandweit 1,96 Mio. Studenten. Allein bis zum Jahr 2011 sollen 90.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007) STUDENTEN-BUDGETS: SO VIEL HABEN DEUTSCHLANDS STUDENTEN IN DER TASCHE. Im Durchschnitt haben Studenten 770 Euro monatlich zur Verfügung. 36 % haben mehr als 800 Euro und 14 % der Studenten sogar ein Budget über 1.000 Euro monatlich! Seit 1991 sind die finanziellen Leis tungen seitens der Eltern kontinuierlich um 52 % angestiegen, durchschnittlich beträgt der Elternanteil an der Studienfinanzierung 659 Euro monatlich. (Quelle: DSW/HIS 18. Sozialerhebung) "EZUGSGRUPPEÂ.ORMALSTUDENT±IN Bildung EINSCHLIELICH"ILDUNGS INLiNDERINNEN BIS ~BER %INNAHMENIN%UROPRO-ONAT D I E B EDA R F S A N A LY SE – 7 MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Optimale Bedingungen an den Universitäten reichen nicht aus: Studenten brauchen Platz! WOHNRAUM FÜR STUDENTEN – EIN KNAPPES GUT. Bessere Ausstattung der Studienplätze und mehr Professoren machen aber noch kein perfektes Studium aus. – Denn Studenten brauchen Wohnraum, der ihren Bedür fnissen entspricht und optimale Bedingungen für ein erfolgreiches Studium ebnet. Doch in fast allen Universitätsstädten (besonders eklatant sind die Missstände in den alten Bundesländern) kann das Wohnraumangebot die Nachfrage nicht decken. So sind beispielsweise in einer Stadt wie Münster mit 272.000 Einwohnern Semester für Semester rund 45.000 Studenten immatrikuliert. (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007; DSW/HIS 18. Sozialerhebung) 8 STUDIUM IN DEUTSCHLAND: WOHNRAUM FÜR STUDENTEN IST GEFRAGT STADT EINWOHNER STUDENTEN (WS 2006/2007) KALTMIETE FÜR WOHNUNGEN (möbliert < 40 m 2 ) BERLIN 3.405.037 130.953 343 Euro BONN 314.299 29.219 322 Euro MARBURGBIEDENKOPF: 252.938 19.339 201 Euro MÜNCHEN 1.294.608 81.297 491 Euro MÜNSTER 272.106 44.934 240 Euro WÜRZBURG 134.913 24.762 280 Euro (Quelle: empirica, Studentischer Wohnungsbedarf und Angebotssituation in Hochschulstädten, Dezember 2007) G r o ß e I d e e n b r au ch e n Pl a t z ! D o ch ü b e r f ül l t e H ö r s äl e sin d n o c h i mm e r an d e r Tage s o rdnung. D e shalb w o ll en St u d en ten Wo hnr aum zum L e r n en un d L e b e n . – 9 STUDENTISCHE WOHNMODEL L E MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Jede Menge Möglichkeiten … und trotzdem nichts dabei, das passt! HIER KÖNNEN SIE IHRE MIETER KENNENLERNEN: WISSENSWERTES ÜBER DIE STUDENTEN VON HEUTE – IN ZAHLEN UND FAKTEN! Zusätzliche Studentenwohnheime sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die erschwinglichen, wenngleich spartanisch ausgestatteten Mini-Zimmer stehen zudem Studenten aus wohlhabenden Familien generell nicht zur Verfügung. Denn die Vergabe der begehrten Plätze erfolgt nach strengen Regeln und in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern durch das Studentenwerk. Und of t ist die Verweildauer auf sechs Monate bis maximal ein Jahr beschränkt. Deshalb müssen Studenten, die finanziell gut gestellt sind, auf den privaten Wohnungsmarkt ausweichen. Doch auch hier kann der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt werden: Die Studenten konkurrieren mit berufstätigen Singles, Berufspendlern, jungen Familien und auch mit Wohnungs suchenden, die durch das Hartz-IV-Gesetz um Apartments und kleine Wohnungen bemüht sind. Und um überhaupt ein Apartment oder eine Wohnung zu ergattern, müssen Studenten herbe Abstriche in puncto Wünsche und Vorstellungen in Kauf nehmen – oder manches Mal sogar faule Kompromisse eingehen: Hochhaussiedlungen und Apartmentkomplexe liegen meist in Randbezirken und nicht in Universitätsnähe; Anonymität inklusive. Und zudem ist weder ein altersgemäßes noch sonst wie adäquates Umfeld vorhanden. BLEIBT ALS ALTERNATIVE DIE WG? Mit ca. 25 % zählt die Wohngemeinschaft zu den favorisierten Wohnformen von Studenten (in der Universitätsstadt Gießen leben lt. einer universitätsinternen Studie aus dem Jahr 2005 sogar fast 40 % der Studenten in einer WG) 1 . Doch in der Regel kennen Studienanfänger keine netten Mitstudenten, mit denen sie mit gutem Gefühl Wohnung inklusive Küche und Badezimmer teilen würden. Neben einem niedrigeren Komfort und erhöhter sozialer Reibung sind es besonders die mangelnden Rückzugsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen bei Klausur- und Examensvorbereitungen, die negativ beim Wohnmodell „Wohngemeinschaft“ zu Buche schlagen … 1 (Quelle: Studie der Universität Gießen, 2005) ALSO: WO WOHNEN ALS STUDENT? DIE STUDIENZEITEN: Studenten an Fachhochschulen studieren im Durchschnitt 9 Semester – und an allgemeinen Hochschulen 11 Semester, wobei die Geisteswissenschaftler den größten Anteil an Langzeitstudenten mit bis zu 15 Semestern stellen und angehende Allge meinmediziner in der Regel 13 Semester lang immatrikuliert sind. SO VIELE STUNDEN SITZEN STUDENTEN IN HÖRSÄLEN UND SEMINARRÄUMEN: Im Vollzeitstudium sind es durchschnittlich 26 Stunden wöchentlich. Vollzeitstudierende finden sich am häufigsten in Studiengängen mit Staatsexamen oder Bachelor-Abschluss sowie in den Fächergruppen Medizin, Mathematik/Naturwissenschaf ten, Jura und Ingenieurswissenschaf ten. Unter Studenten, die einen Magisterabschluss anstreben, ist der Anteil der Teilzeitstudierenden (mit etwa 15 Stunden pro Woche) am höchsten. GENERELL L ÄSST SICH ÜBER STUDENTEN FOLGENDES SAGEN: Studenten … werden immer mehr: plus 40 % seit 1997 in Deutschland … setzen Trends durch: 19 % sind Innovatoren/Trendsetter … setzen Maßstäbe: 34 % gelten als Meinungsführer … sind Technikexperten: 26 % sind Technical Advanced Persons (TAP‘s) … sind qualitätsbewusst: 62 % sind bereit, für Qualität mehr zu bezahlen … probieren gern: 67 % probieren immer wieder gern Neues aus (Quellen: DSW/HIS 18. Sozialerhebung, AWA 2007) A m „ S c h w ar ze n B r e t t “ l e r n e n a l l e St u d e n t e n s c h o n i m e r s t e n S e m e s t e r, w as d i e G e s e t zm ä ß i g ke i t v o n A ng e b o t u n d N a c h f r a g e i n d e r P r a x i s b e d e u t e t : n e r v e n au f r e i b e n d e Wo h n u n g s su c h e . 10 S T U D EN T IS CH E WO H N M O D EL L E – 11 STUDENTISCHE WOHNMODEL L E MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Große Ansprüche und dabei gar nicht anspruchsvoll: Was Studenten wirklich wollen. Und die Eltern? Die wollen nur das Beste für ihre Kinder. Auch wenn es etwas mehr kostet. STUDENTEN HABEN ANSPRÜCHE, doch sind sie nicht über alle Maßen anspruchsvoll. Selbst dann nicht, wenn sie aus wohlhabenden Elternhäusern kommen. • STUDENTEN WOLLEN eine Bleibe für die Dauer des Studiums, d. h. in der Regel für vier oder maximal fünf Jahre. • STUDENTEN VERLANGEN mehr: Sie wollen My St u di o B a d ( unv e r b. V isualisi e r ung ) keinesfalls einen gewissen Level an Komfor t unterschreiten. Aus wohlhabendem Elternhaus und meist als Einzelkind sind sie mit allen erdenklichen Annehmlichkeiten aufgewachsen – das eigene Badezimmer ist ebenso obligatorisch wie der eigene Fernseher gewesen. Deshalb werden keine Abstriche bei Ausstattung und Einrichtung hingenommen. • STUDENTEN SIND karriereorientier t und leistungsbereit: Sie legen Wer t auf eine ruhige Umgebung zum konzentrier ten Lernen. • STUDENTEN WOLLEN – obgleich fast alle ein Auto besitzen – in einer Umgebung mit guter Infrastruktur wohnen. Einkaufen, Kultur und Nachtleben sowie die Universität sollen schnell erreichbar sein. • STUDENTEN SIND ausgeprägte Individualisten, die Platz für ihre eigene Lebensgestaltung und ihr Privatleben wollen. • STUDENTEN SIND f lexibel auf hohem Niveau : Auslandssemester und Prak tika sowie ein eventueller Hochschulwechsel verlangen nach Anpassungsfähigkeit – auch die Wohnsituation betref fend. Keine Renovierungsarbeiten, zeitsparende Umzüge nur mit dem persönlich Nötigen und geregelte Kündigungsfristen garantieren Flexibilität. • STUDENTEN SUCHEN aber auch die Nähe zu anderen jungen Menschen mit gleichen Interessen und Lebensentwür fen. Sie wollen gemeinsam mit Freunden und Bekannten leben, kochen und essen, zusammen Fußballspiele oder T V-Serien anschauen, nächtelange Gespräche über Gott, die Welt und die Karriere führen. My St u di o A p ar tm en t ( unv er b in dli ch e V isualisi e r ung ) FAZIT: Studenten wollen in erster Linie Platz! Für die eigene Individualität – und für eine ungezwungene Freizeitgestaltung mit Freunden! Phillip, 23, BWL im 6. Semester PHILLIP, DU STUDIERST BWL IM 6. SEMESTER. WAS WILLST DU MAL MACHEN? Phillip: Marketing interessiert mich sehr. Ich habe nach der Zwischenprüfung ein Praktikum in der Marketingabteilung eines Automobilherstellers gemacht. Beeindruckend, alles bis ins kleinste Detail durchorganisiert. In den Semesterferien möchte ich einen kleineren „Betrieb“ kennenlernen: eine Stiftung oder Kultureinrichtung … Also, irgendwie halte ich mir noch alles offen. WIE FINANZIERST DU DEIN STUDIUM? Phillip: Meine Mutter zahlt das Auto, gibt was für 12 Bücher und natürlich zum Urlaub dazu. Und meine Großeltern überweisen mir jeden Monat 1.000 Euro. Ich bin der einzige Enkel. Damit Oma und Opa nicht bis an ihr Lebensende für mich zahlen müssen, halte ich mich auch ran: Ich suche jetzt schon nach einem Thema für meine Diplomarbeit. DAS HÖRT SICH NACH EINEM VOLLEN STUNDENPLAN AN. WIE SIEHT ES MIT FREIZEIT AUS? Phillip: Nichts Besonderes: lesen, Musik hören, ins Kino und auf Konzerte gehen. Und kochen mit Freunden, weil’s einfach Spaß macht. Außerdem kommt das gut bei den Frauen an … ELTERN SEHEN DAS STUDIUM ALS LOHNENDE INVESTITION, die dem Nachwuchs beste Star tchancen ins (Berufs-) Leben ebnet. Eltern wissen, dass ein erfolgreicher und möglichst in kurzer Zeit erlangter akademischer Abschluss nur bei rundum optimalen Studienbedingungen zu erreichen ist. Und um diese zu garantieren, sind sie bereit, erheblichen finanziellen Auf wand zu leisten. Das gilt besonders für die Wohnung. Und gerade Mütter stellen hohe Anforderungen an die „Studentenbude“: Sie legen nicht nur Wert auf ein ansprechendes Umfeld, das positive soziale Kontrolle verspricht, sondern wollen zudem ihrem Nachwuchs die lästigen Unannehmlichkeiten des Alltags erspar t oder zumindest er träglicher gestaltet wissen. HERKUNFT VERPFLICHTET! Kinder aus Akademikerfamilien nehmen überproportional of t ein Studium auf. Gründe dafür liegen zum einen in überdurchschnittlichen finanziellen Zuwendungen. Zum anderen gilt Bildung dort als ein besonders hohes Gut. %NTWICKLUNGDERSOZIALEN:USAMMENSETZUNGDER3TUDIERENDENNACH(ERKUNFTSGRUPPENIN 3OZIALE(ERKUNFT HOCH GEHOBEN MITTEL NIEDRIG ABEINSCHLIELICH NEUE,iNDER 2UNDUNGSDIFFERENZEN MyGLICH ABEINSCHLIELICH "ILDUNGSINLiNDERINNEN (Quelle: DSW/HIS 18. Sozialerhebung) WA S B R AU C H EN S T U D EN T EN , WA S WO L L EN S T U D EN T EN ? – 13 A l e x an d e r, 2 4 , BWL MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – DIE IDE A LE LÖSUNG MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Wer hier wohnt, gehört sofort dazu! S ar ah , 25 , M e dizin Jan , 25 , Jur a MIT MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS wird erstmals konsequent und zukunf tsweisend auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Studenten und Eltern eingegangen. Sie sind die ideale Umsetzung des Studenten-Apartments und erfüllen sämtliche Anforderungen. MyStudio bietet Wohnen auf Zeit – und Wohnen auf hohem Niveau. M yStudio VOR ALLEM ABER bietet MyStudio allen Mietern ein homogenes Umfeld unter Gleichaltrigen mit gleichen Interessen: Hier treffen junge Studenten aus gutem Hause auf junge Studenten mit ähnlicher sozialer Herkunf t, die ebenfalls leistungs- und karriereorientiert ihr Studium absolvieren, aber dabei nicht auf Lifestyle und Gemeinschaf t verzichten wollen. A nna , 26 , Phy sik LERNEN UND LEBEN : Für 73 % aller Studenten sind Spaß und genussreiches Leben der Maßstab. Und gleichzeitig sehen 68 % aller Studenten Er folg im Beruf als größtes Lebensziel. (Quelle: AWA 2007) 14 – 15 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N So viel Platz muss sein! MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS sind kleine und feine, in sich abgeschlossene und vollständig möblierte Wohnungen in qualitativ hochwertiger Ausstattung. Auf den Gesamteindruck der Anlage wird höchstes Augenmerk gelegt: Egal, ob Neubau oder Revitalisierung eines bestehenden Gebäudes, sämtliche Baumaßnahmen und verwendete Materialien setzen in puncto Ästhetik und Behaglichkeit richtungsweisende Akzente. FUSSBODEN Die aus robusten, hochwertigen Feinsteinzeug gearbeiteten Fußböden zeugen von Eleganz – und sind zudem pflegeleicht und extrem langlebig. BADEZIMMER Mehr als Dusche und WC: modern ausgestattet und funktional. Bei Konzeption und Gestaltung der einzelnen Apartments ist die Verbindung von durchdachter Funktionalität und innovativem Design maßgeblich. Das Ergebnis besticht durch zeitlose Modernität – und begeistert vor allem eine Zielgruppe, die mit Marken wie Nike, Swatch, Hilfiger und Lacoste, mit Produkten wie dem Mini-Cooper, dem iPod und Motorola Razr Handys aufgewachsen ist. Selbstredend verfügen alle Apartments über Kabel, High-Speed-Wlan und Telefonanschluss, denn Kommunikation und technische Features sind für Studenten von heute unverzichtbar. PLATZ FÜR INDIVIDUALITÄT! Logisch durchdacht und intelligent konzipiert sind Wohnbereiche wie Küchenpantry und Duschbad, die Platz sparend in der Grundfläche integriert sind. Die funktionale Möblierung im zeitlosen Design ist aus hochwertigen Materialien passgenau gefertigt; das sorgt für maximalen Stauraum und lange Lebensdauer – und jeder Menge Platz für Individualität und große Ideen auf einer Fläche von ca. 20 bis 39 m 2 ! Auch der Einzug gestaltet sich in ein bis ins kleinste Detail perfekt ausgestattetes Apartment höchst komfortabel: Ein paar Kisten und Koffer mit persönlichen Dingen … Fertig! 16 KÜCHENPANTRY Ausgestattet mit Kochfeld, Spüle und Kühlschrank. Mehr braucht es nicht, um ein Frühstück oder eine Mahlzeit zuzubereiten. COUCH Bettcouch mit ausziehbarem Bettkas ten als zusätzlicher Stauraum. ARBEITSPLATZ Viel Fläche für Laptop, Bücher und Notizen. Hier kann Großes geleistet werden und mit WLAN hat man den heute notwendigen Komfort bei der Kommunikation. Gro ß e I d e e n s c ha f f en R aum ! ( unv er b in dli ch e V isualisi e r ung ) P RO D U K T VO R S T EL LU N G – 1 7 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Viel Platz für My Studio Co oking - L ounge (unverbindliche Visualisierung) Lifestyle! My St u di o We lln e ssb e r e i c h mi t S auna ( unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung ) DIE INTELLIGENTE KONZEPTION UND AUSSTAT TUNG machen MyStudio zum Raumwunder. Jedem Bewohner stehen zusätzlich großzügige Community Lounges für eine gemeinschaf tliche Nutzung zur Verfügung. DIE TV-LOUNGE bietet stylische Sitzgelegenheiten in Club-Atmosphäre und ist mit PlasmaGroßbildmonitor, Dolby-Surround-Anlage sowie DVD- und CD-Player technisch auf der Höhe der Unterhaltungselektronik ausgestattet – und lädt zu gemeinsamen Film- und Fernsehabenden ein. Somit wird jedes Sportereignis zum Event. KOCHEN UND ESSEN mit Freunden und Bekannten ist eine der Lieblingsbeschäftigungen von Studenten. Auch dieses gesellschaftlich-kulinarische Vergnügen bietet MyStudio auf höchstem Niveau: Eine Cooking-Lounge mit großzügigem Essbereich und einer luxuriös ausgestatteten Küche mit den üblichen technischen Geräten in beinahe Profi-Qualität steht den Bewohnern zur Verfügung. Für spontane gemeinsame Abendessen im Freundes- und Kommilitonenkreis, für aufwendige Menüs zum bestandenen Examen oder anderen Anlässen. WER HIER WOHNT, WOHNT MIT ALLEM DRUM UND DRAN … M y St u di o T V- L o un g e ( unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung ) … ZUM BEISPIEL MIT PKW-STELLPLATZ Für noch mehr Wohnkomfort sorgen weitere Facilities, so gibt es in jeder Anlage ausreichend Stellplätze für die PKWs der Mieter. Fahrräder werden diebstahlsicher in einem eigens hierfür vorgesehenen Bike-Port untergebracht. … ZUM BEISPIEL MIT HAUSEIGENEM WASCHSALON Damit niemand eine eigene Waschmaschine anschaffen muss – und das Raumangebot seines Apartments voll genießen kann – gibt es im Basement jeder Anlage einen Waschsalon mit Waschmaschinen und Trocknern. … ZUM BEISPIEL MIT FITNESS- UND SAUNABEREICH Jede Anlage verfügt über einen Fitnessbereich mit den gängigen Cardio-Geräten für kreislaufförderndes Ausdauertraining sowie eine Sauna zum gesunden Relaxen nach dem Unistress. … ZUM BEISPIEL MIT PRAKTISCHEN SERVICES Im Eingangsbereich jeder Anlage befindet sich ein Empfang, der tagsüber stundenweise durch einen Concierge betreut wird, eine Kameraüberwachung bietet weitere Sicherheit. Und professionelles Reinigungspersonal sorgt in sämtlichen Gemeinschaftsbereichen für Ordnung und Sauberkeit. C o n c i e r g e -S e r v i c e L i f e s t y l e un d C o mmuni t y : Inn o v a ti v e Auss t a t tung s d e t ails tr e f f e n d e n G e s c hma c k d e r jungen Zi elgr up p e . 18 P RO D U K T VO R S T EL LU N G & FE AT U R ES – 1 9 BEL IEBTE UNIVER SITÄTEN , LUKR ATIVE STA ND ORTE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Hier studiert es sich BONN am besten. STUDENTEN SUCHEN IHREN STUDIENORT NACH BESTIMMTEN KRITERIEN AUS. Primär entscheidend ist die Angebotsauswahl an Studienfächern. Doch die Studienbedingungen sind ein weiteres wichtiges Kriterium. EIN STARKER PARTNER, EINE STARKE MARKE FÜR EINE STARKE RENDITE-IMMOBILIE! Mit der Marke MyStudio agiert die Vivacon AG auf dem Markt für hochwertige Studenten-Apartments mit Komfort. Derzeit entwickelt die Vivacon AG neben MyStudio Bonn weitere Standorte in ausgewählten Universitätsstädten mit chancenreichem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. STUDENTEN SIND WÄHLERISCH: SIE WOLLEN NUR DAS BESTE! · STUDENTEN WÄHLEN ihre Universität anhand der Ausstat tung von Hörsälen, Biblio theken und Seminarräumen aus. In den Natur wissenschaf ten und bei den Medizinern ist die technische Ausstattung der Institute sowie die Anzahl an verfügbaren Laborplätzen unverzichtbar für ein schnelles Studium. · STUDENTEN LEGEN WERT AUF namhafte Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter, die internationale Projekte und LEBENSQUALITÄT UND STUDIENQUALITÄT: DAS A UND O FÜR EINEN ERFOLGREICHEN K ARRIERESTART Universitätsstädte, die in puncto Kultur, Freizeit und Lifestyle viel zu bieten haben, stehen ganz oben in der Gunst der Studenten. Berlin mit der Freien Universität (eine der insgesamt neun Elite-Universitäten in Deutsch land) liegt diesbezüglich konkurrenzlos vorne. Andere Großstädte wie Hamburg und München sind ebenfalls besonders attraktiv für Studenten. Forschungsaufträge betreuen. · STUDENTEN BEVORZUGEN Universitäten mit bekanntem Namen und gutem Ruf. Traditionsreiche Hochschulen zählen hierbei zu den Favoriten. Zudem sind viele altehrwürdige Universitäten unter den Elite-Universitäten – oder konnten sich wie beispielsweise die Bonner Universität erfolgreich für die Exzellenzinitiative der Bundesregierung qualifizieren. Solch ein guter Ruf erhöht die Berufschancen nach dem Abschluss um ein Vielfaches. Neben dem Imagegewinn sorgen zusätzliche finanzielle Mittel in den kommenden Jahren für eine weitere Qualitätssteigerung von Lehre und Forschung. Gerade aber kleinere Universitätsstädte wie Bonn, Marburg, Freiburg und Heidelberg, die seit Generationen vom studentischen Leben geprägt sind, haben in puncto Lebensqualität besondere Vorzüge aufzuweisen: Eine beinahe familiär anmutende Studentenszene mit Kneipen, Cafés und Clubs. Ein Of f-Kulturprogramm mit Kinos, Konzerten und Veranstaltungen bedient Vorlieben und Interessen eines studentischen sowie akademischen Publikums. Das Spor tangebot seitens der Universitäten ist meist beachtlich – und zudem lädt das Umland zu Ausflügen ein und bietet Erholung vom Universitätsstress. STUDENTISCHE WOHNSITUATION: HERAUSFORDERUNG MIT CHANCEN UND VORTEILEN An den meisten Hochschulstandorten besteht großer Bedarf an komfortablen Wohnungen für die Elite von morgen. Die Wohnungssituation ist in den Großstädten, aber auch in kleineren Universitätsstädten dramatisch. Denn hier steht einer relativ geringen Einwohnerzahl eine prozentual hohe Studentenzahl gegenüber. Das alles bei einem drastischen Rückgang von Neubaufertigstellungen seit 2000 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Baugenehmigungen / Baufertigstellungen 2006). Hinzu kommt eine wachsende Anzahl an Haushalten durch die fortschreitende Single-Gesellschaft. Doch so angespannt sich die Situation für die Studenten darstellt, so entspannt ist sie für Vermieter: Gerade auf dem Wohnungsmarkt der Universitätsstädte lassen sich hohe Mietpreise erzielen. Als innovativer Vorreiter sieht die Vivacon AG in der Wohnsituation in Universitätsstädten eine große Herausforderung – und mit MyStudio profitieren Kapitalanleger und Investoren von den Chancen eines lukrativen Markts. 314.299 EINWOHNER UND 29.219 STUDENTEN Mit dem Exzellenzcluster in Mathematik, Sonderforschungsbereichen, Graduiertenschulen und -kollegs gehört die Rheinische FriedrichWilhelms-Universität im Bereich Forschung zur Spitzengruppe der deutschen Hochschulen. (AMBURG "ERLIN BERLIN 3.405.037 EINWOHNER UND INSGESAMT 130.953 STUDENTEN an drei Universitäten plus Fachhochschulen. Die Freie Universität Berlin, gegründet 1948, mit derzeit 35.000 Studenten, gehört zu den insgesamt neun Elite-Universitäten in Deutschland. -~NSTER 'yTTINGEN !ACHEN "ONN HEIDELBERG 'IEEN 145.000 EINWOHNER UND 32.500 STUDENTEN Die 1386 gegründete Ruprecht-KarlsUniversität ist die älteste Universität Deutschlands – und gehört zu den Elite-Universitäten. Die Kompetenz der Universität liegt insbesondere in den Fakultäten Theologie, Jura, Philosophie und Medizin. (EIDELBERG +ARLSRUHE -~NCHEN &REIBURG MÜNSTER 272.106 EINWOHNER UND ÜBER 44.934 STUDENTEN Neben zahlreichen Bildungseinrichtungen sind allein an der Westfälischen-Wilhelms-Universität 45.000 Studenten in die 130 Studienfächer der 15 Fachbereiche immatrikuliert. Münster ist außerdem die fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands. GIESSEN 74.000 EINWOHNER UND 22.100 STUDENTEN Die Justus-Liebig-Universität wurde 1607 als calvinistisch-lutherische Universität gegründet. Besonders die medizinische Fakultät ist international hoch angesehen. Die Fachhochschule Gießen deckt den Fachbereich der Ingenieurwissenschaf ten ab. -ARBURG +ONSTANZ MARBURG 252.938 EINWOHNER UND 19.339 STUDENTEN Die Philipps-Universität Marburg wurde 1527 gegründet und besitzt besondere Reputation in den Fachbereichen Jura, Medizin und Chemie. FREIBURG 219.430 EINWOHNER UND 30.000 STUDENTEN Die Albert-Ludwigs-Universität, gegründet 1757, gehört seit 2007 zum exklusiven Kreis der Elite-Universitäten. An 11 Fakultäten werden 60 Studienfächer gelehrt. MÜNCHEN 1.294.608 EINWOHNER UND 81.297 STUDENTEN Die Technische Universität München und die altehrwürdige LudwigMaximilians-Universität gehören schon seit Oktober 2006 zu den offiziellen Elite-Universitäten in Deutschland. München beherbergt außerdem weitere akademische Bildungseinrichtungen wie z. B. die Fachhochschule (Schwerpunkt: BWL), die Akademie der Bildenden Künste und die Hochschule für Fernsehen und Film. (Quellen : empirica, Studentischer Wohnungsbedar f und Angebotssituation in Hochschulstädten, Dezember 2007; Angaben der Universitäten 2007) 20 H I ER S T U D I ER T E S SI C H A M B ES T EN – 2 1 MyStudio Bonn F o y e r: Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung M YST U DIO BON N : STA N D OR T MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Post tower Bonn, die Heimat des Wirtschaftswunders. "ONN U N -To w e r Die beschauliche Stadt am Rhein hat es dem Rheinländer und späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer zu verdanken, dass sie sich in der Hauptstadtfrage gegen die Konkurrenz Frankfurt durchsetzen konnte: Das Parlament erklärte im November 1949 Bonn offiziell zur Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der wirtschaftlichen und politischen Konsolidierung der Nachkriegszeit entstanden ab 1953 mit dem Auswärtigen Amt und dem Postministerium die ersten Regierungsbauten, weitere folgten. Namhaf te Unternehmen und Verbände siedelten sich in Bonn an – und blieben auch, nachdem im Zuge der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 Berlin die Stadt am Rhein als Hauptstadt und Regierungssitz ablöste. DIE REGIERUNG GING, DIE WIRTSCHAFT BLIEB – UND KOMMT Die multinationalen Konzerne Deutsche Post und Deutsche Telekom sowie zahlreiche Dienstleistungsunternehmen prägen den Wirtschaftsstandort Bonn. Seit einigen Jahren ist Bonn UN-Stadt – und inzwischen haben 170 internationale Organisationen ihren Sitz in Bonn. Im Jahr 2006 wurde der UN-Campus in einem Bereich um das Hauptgebäude, den „Langen Eugen“, eröffnet. Wo früher die Büros der Abgeordneten waren, haben nun die meisten UN-Einrichtungen ihre Geschäftsräume bezogen. Damit Bonn auch in Zukunft wettbewerbsfähiger Standort auf internationalem Niveau bleibt, wird bis 2009 die Erweiterung des World Conference Centers Bonn abgeschlossen und damit das größte Kongresszentrum Deutschlands entstanden sein. Zudem ist die traditionsreiche FriedrichWilhelms-Universität mit 500 Professoren, 2.100 wissenschaf tlichen Mitarbeitern und 1.500 Angestellten ein relevanter Arbeitgeber der Stadt, der darüber hinaus wissenschaf tlichen Nachwuchs und Führungskräf te für die Unternehmen von morgen ausbildet. FAZIT: Nicht nur die renommierte Universität Bonn, sondern auch der starke Wirtschaf tsstandort sorgen für eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungen. 24 BONNER FIRMEN – WELTBEKANNT Neben den Global Players Deutsche Telekom, T-Mobile, Deutsche Post und Postbank sind in Bonn zahlreiche Unternehmen aus sämtlichen Bereichen ansässig. Zum Beispiel die Traditionsunternehmen Haribo und Verpoorten sowie die Vorreiter nachhaltiger Marktwirtschaft Fairtrade und SolarWorld. Namhafte Medienunternehmen haben ihren Sitz bzw. große Regionalbüros in Bonn, wie z. B.: Deutsche Welle, Phoenix, Radio NRW und der WDR. Auch im Bereich Printmedien hat Bonn große Namen zu bieten: die überregional renommierte Tageszeitung „Rheinischer Merkur“, die Verlagsgruppe Rentrop, der Stollfuß-Verlag mit Fachtiteln sowie der Musikalien-Verlag Voggenreiter. Kuns thall e D e u t s c h e Te l e ko m ( Foto : Pressestelle Bonn) M A K RO S TA N D O R T – 25 M YST U DIO BON N : ST U DI E NSTA N D OR T MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N &("ONN2HEIN3IEG #AMPUS3T!UGUSTIN 3TADTBAHN 0HILOSOPHISCH4HEOLOGISCHE (OCHSCHULE36$3T!UGUSTIN 2EGIONALBAHN KM 3IEG 3 ) % '!5 % " /2 . ( %)- ! ! ( !. ' %, ! 2 2H !5 % 2 " % 2' +y L EIN "O N NER 3TR Studieren und Leben – in Bonn macht beides Spaß! NS TR #AMPUS"ONN#ASTELL ING L2 +AIS ER+ AR (OHE3 TR 2HEINISCHE&RIEDRICH 7ILHELMS5NIVERSITiT (AUPTGEBiUDE !,&4%2 !LANUS(OCHSCHULE F~R+UNSTUND'ESELLSCHAFT ZAHLEN UND FAKTEN ZUR RHEINISCHEN FRIEDRICH-WILHELMSUNIVERSITÄT BONN 3AN KT! UG US TI ERSTR 2yM #!34%, , 4!. . %. "53# ( TR R3 NE "%5%, · gegründet: 1818 · derzeit auf 317 Standorte im Stadtgebiet verteilt, die mittelfristig auf vier zentrale Standorte zusammengeführt werden sollen · Nobelpreisträger: 3 (Otto Wallach für Chemie, Wolfgang Paul für Physik und Reinhard Selten für Ökonomie) · Anzahl der Studenten 2007: 27.500 Studenten aus 130 Nationen · durchschnittliche Aufwendung der Studenten für Wohnen inklusive Nebenkosten: 276 Euro · durchschnittlicher Mietzins für Apart ments inklusive Nebenkosten auf dem freien Wohnungsmarkt: 450 Euro ! #AMPUS%NDENICH +y *URIDICUM (AUPTBAHNHOF NI #AMPUS0OPPELSDORF %. $%. )# ( .!4520!2+ +/44%. &/2346) ,,% S US CH 2O TR 2OBERT + OCH A EN A ,%.'3 $/2 & R AL S T 0R OVINZI +O N R $5 )3$/2 & !D 0/00%,3$/2 & M yStudio U ER$AMM 3T WI NTE RER 3 TR "ONN!ACHEN)NTERNATIONAL#ENTER FOR)NFORMATION4ECHNOLOGY 2EUTE RS TR / " % 2 +!33%, ! STR (AUSDORFF "ONN$UISDORF D (OCHSCHULEDER 3PARKASSEN&INANZGRUPPE GS R $/44%. $/2 & 6 %. 5 3 " %2' 5NIVERSITiTSKLINIKUM - !LL ER ERG TR SB ELS DE ITT 'O ) 00%. $/2 & EE 7)44%2 3# ( ,)# + EIN 2H ! +/44%. &/234 Auszug St a d tp lan B o nn : My St u di o un d Uni v er si t ä t Uni v er si t ä t B o nn (Quellen: Infobroschüre der Universi tät Bonn 2007, Homecompany 04/2004) "!$'/$%3" %2' Die „Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität“ zu Bonn wurde von König Friedrich Wilhelm III gegründet. TRADITION WIRD GROSSGESCHRIEBEN. Als Vorgänger der Bonner Universität gilt die 1777 gegründete Kurkölnische Akademie zu Bonn, die, der damaligen Zeit entsprechend, vier Fakultäten für Gottes-, Rechts-, Arzneiund Weltgelehr theit für meist adelige Studenten eröf fnete. Am 18. Ok tober 1818 gründete der preußische König Friedrich Wilhelm III die Rhei- 26 nische Friedrich-Wilhelms-Universität als sechste preußische Universität neben den Standor ten Greifswald, Berlin, Königsberg, Halle und Breslau. Die Wahl fiel auf Bonn, da die beiden neuen preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen eine akademische Ausbildungsstätte erhalten sollten – und in Bonn durch zwei leer stehende erzbischöfliche Schlösser ein ausreichendes Raumangebot vorhanden war. Im Kriegsjahr 194 4 wurde das Hauptgebäude der Universität bei einem Bombenangriff vollständig zerstört. Doch schon zum Wintersemester 1945/46 wurde der Studienbetrieb in der damaligen britischen Besatzungszone bereits wieder aufgenommen. DIE UNIVERSITÄT PR ÄGT DAS STADTBILD. Die Universität Bonn ist keine Campus-Universität: Insgesamt verfügt sie über 371 Gebäude, verteilt im gesamten Stadtgebiet! Darunter sind auch vier Mensen und 34 Studentenwohnheime mit ca. 4.000 Zimmern für derzeit 27.500 Studenten. (Quelle: Universität Bonn, 2007) Das ehemalige Kur fürstliche Schloss direkt am Rand der Innenstadt dient als Hauptgebäude. Hier sowie in einigen modernen Gebäuden in der Umgebung haben die Philosophischen, Theologischen, Rechts- und Staatswissenschaf tlichen Fakultäten ihren Sitz. Die Naturwissenschaf tler konzentrieren sich in Poppelsdor f, wo neben dem Poppelsdor fer Schloss Institutsgebäude aus dem 19. Jahrhunder t und moderne Bürobauten vorherrschen. Die Medizinische Fakultät ist auf dem Venusberg untergebracht. ATTRAKTIVER STUDIENSTANDORT BONN: BERÜHMTE ABSOLVENTEN UND DOZENTEN An der klassischen „Volluniversität“ Bonn, die rund 90 Studiengänge von „A“ wie Asienwissenschaften bis „Z“ wie Zahnmedizin anbietet, haben in Vergangenheit und Gegenwart berühmte Persönlichkeiten studiert und gelehrt – unter ihnen der Dichter und Historiker Ernst Moritz Arndt, der Chemiker August Kekulé, der Journalist und Autor Ulrich Wickert und mit Professor Joseph Ratzinger sogar ein späterer Papst. M I K RO S TA N D O R T & L AG EP L A N – 2 7 M YST U DIO BON N : DI E A N L AGE Ruhige Lage und optimale Anbindung zu Universität und Zentrum. MYSTUDIO BONN, RENÉ-SCHICKELE-STRASSE 7 IN BONN-DUISDORF Die Lage der MyStudio selbständiges Leben. Ein modern eingerichteter Wellness-Bereich mit Sauna und Außenbe- Comfort Apartments ist ein Glücksgriff: Die René-Schickele-Straße liegt inmitten eines Mischgebiets im zentralen Stadtteil BonnDuisdorf. So bleibt die Apartmentanlage von Lärm und Trubel der Großstadt weitgehend unberührt – und bietet doch die ganze Palette an Vorteilen in puncto Verkehrsanbindung und Infrastruktur. reich im Untergeschoss sorgt für angenehme Entspannung vom Examensstress. Tägliche Besorgungen lassen sich bequem per Fahrrad oder zu Fuß in den Läden der nahe gelegenen Duisdorfer Fußgängerzone erledigen. Nervennahrung und Lesefutter rund um die Uhr bieten die Tankstellen in der Gegend. BUS UND BAHN IN WENIGEN MINUTEN ERREICHBAR Die verkehrsmäßige Anbindung ist optimal: Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs liegen nur 200 m entfernt, der Bahnhof Bonn-Duisdorf ist in fünf Minuten fußläufig erreichbar. Nach nur einer Station erreicht der Regionalexpress die Bonner City und die Universität. Autofahrer benötigen knapp zehn Minuten – und mit dem Fahrrad ist man in nur 15 Minuten in der Uni. MODERNES ENSEMBLE FÜR JUNGES WOHNEN MyStudio Bonn besteht aus drei Gebäuden: Einem ehemaligen Schulungszentrum aus den 70er Jahren, das komplett modernisiert Platz für 60 Apartments sowie die gemeinsame Lobby und Community Lounges für alle Bewohner bietet. Der zweite Bauabschnitt besteht aus zwei Neubauten, die in fünf bzw. zwei Geschossen insgesamt 75 Comfort Apartments beherbergen. Münzwasch- und Trockenautomaten im Keller des Neubaus sorgen für 28 Die Architektur des Neubaus harmoniert mit dem ersten Bauabschnitt. Zudem verbindet das Farb- und Kunstkonzept des rheinischen Künstlers Otto G. Altena die Gebäude zu einem modernen Ensemble, das jungen Menschen Platz und Komfort zum Leben und Lernen bietet. PARKPLATZSUCHE LEICHT GEMACHT! MyStudio Bonn bietet für die Bewohner 60 hauseigene Stellplätze in der Tiefgarage. Und Fahrräder können in einem eigenen Kellerabteil diebstahlsicher abgestellt werden. SICHERHEIT WIRD GROSS GESCHRIEBEN! Bei der Auswahl sämtlicher Materialien ist Wert auf Qualität, Strapazierfähigkeit, Energieeffizienz und Design gelegt. Zudem haben die ausführenden Architekten ein umfassendes Sicherheitskonzept integriert: netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung, Rauchschutztüren und Lichtkuppel- sowie Dachflächenfenster für Entrauchung und Wärmeabzug. SO VIEL GRÜN MUSS SEIN! Erster und zweiter Bauabschnitt von MyStudio Bonn sind so angeordnet, dass ein Hofareal entsteht, unter dem sich die moderne Tiefgaragenanlage mit insgesamt 60 Stellplätzen befindet. Begrünt und zweckmäßig für die junge Bewohnergemeinschaft angelegt, wird der Innenhof zum idealen Treffpunkt für z. B. spontane Grillpartys im Sommer! ( F o t o : B o n n e r K u n s t v e r e i n u n d K ü n s t l e r) HOTSPOTS-KULTUR: KINO, KNEIPE UND KONZERTE. Auch das kulturelle Leben kommt in Bonn nicht zu kurz: • Die international renommierte „Bundeskunsthalle“ bietet unter Museumsleiter Christoph Vitali große Ausstellungen zur Gegenwartskunst. Im Sommer finden auf dem Museumsplatz Konzerte und Aufführungen statt. • Das „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ informiert über die Zeit von Kriegsende bis heute. • Und als Universitätsstadt mit internationalem Flair bietet Bonn für Studenten aus 130 Nationen beliebte Kinos, Cafés und Kneipen: Zum Beispiel das „Woki“ – ein Kino im 60er-JahreStyle. Kneipen und Cafés in Uni- und City-Nähe wie das „Café Blau“ in der Franziskanerstraße 5, „Rheinlust“ (vom „Big Brother“-Alex!) in der Rheinaustraße sowie das „Zebulon“ am Koblenzer Tor, das Café „Namenlos“ in Stadthaus-Nähe und das „Göttlich“ gegenüber dem Uni-Hauptgebäude in der Fürstenstraße 4. • Auch Discos und Clubs wie „Blow up“, „Carpe Noctum“, „N8schicht“, „3RaumWohnung“ ziehen junges Publikum in die Bonner City. • Im Sommer laden die Rheinauen zum Picknicken ein – und im Biergarten „Alter Zoll“ am Rheinufer sorgt kühles Kölsch für Erfrischung. Das idyllische Ahrtal ist ein beliebtes Ziel für Fahrradtouren und Tagesausflüge. – 29 DA S K U NST KON Z E P T M YST U DIO BON N MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Otto Günter Altena: Mit Farbe zum Kunst-Haus (Fotos: Monika Kratz) Raumbild – Zweiklang, 1991 China -S e r i e „Gr aub il d e r – D r eik lang “ 1 9 92 ( z w e i t eilig ) R äu m e I I I – L i c h t r äum e , 1 9 9 0 B laur aum – D r eik lang , 1 9 91 AKZENTE SETZEN UND RÄUME SCHAFFEN – DAS KONZEPT FÜR MYSTUDIO BONN Ausgehend vom zwöflteiligen Farbkreis aus der konstruktiven Farblehre mit den Grundfarben Gelb – Rot – Blau, entwickelte der Künstler ein Konzept, das an der Vorderseite der Fassade die Primärfarben als Dreiklang in Form einer proportionalen Ordnung in vertikalen Streifen auf Weiß im Verhältnis 3 :6:8 aufgreift. Diese Konzeption findet sich an jeder weiteren Seite des Gebäudes wieder. Hinzu kommen drei umlaufende horizontale Streifen in jeweils einer Grundfarbe, die sich auf der Höhe der Etagenböden befinden. Die lineare Farbgestaltung zitiert die charakteristische Rasterkonstruktion des Bauwerks aus Stahl/Beton/Glas. Das Staffelgeschoss mit seiner formalen Sonderstellung wird farblich anders behandelt und erhält als „Sonnenetage“ ein warmes Orangegelb. Das Farbkonzept wird im Etageninnern als Modifikation der Grundtöne wieder aufgegriffen: Ultramarinblau wird zum hellen Blaugrau des Erdgeschosses, Karminrot wird zu Rotgrau im ersten, Reingelb zu Gelbgrau im zweiten Obergeschoss – entsprechend der horizontalen Farblinien an der Fassade. Um den Wiedererkennungswert noch mehr zu steigern, erhalten die Etagenflure einzelne vertikale Streifen in der zugeordneten Grundfarbe. Zudem wird eine fortschreitende Helligkeit von unten nach oben hergestellt: Blau –> Rot –> Gelb von Etage zu Etage sowie innerhalb der Flure vom schieferschwarzen Boden über graue Wände bis hin zur weißen Decke. Das Konzept hat als Höhepunkt das zweiteilige Wandbild über dem Eingang. Die Farben sind identisch mit den Türen der Apartments und dienen – wie auch die Grundfarben der Etagen – als Leitfaden. 30 DREI KUNSTKONZEPTE IN EINEM! Für den zweiten Bauabschnitt hat der Künstler eine genuine Gestaltung entworfen, die mit dem Kunstkonzept des ersten Hauses harmoniert und ebenfalls Leitfaden mit Widererkennungswert ist: Der unterschiedliche Einsatz der Grundfarben setzt Akzente und führt den Dialog von Innenraum und Fassade fort. Das monochrom-modulative Wandbild auf der Nordseite des Gebäudes, in dem die horizontalen Farblinien der jeweiligen Etagen beider Gebäude münden, ist neue Hauptharmonie. Und in der farblichen Korrespondenz von Lichthof und Sonnenetage ist im konstruktiven Miteinander ein drittes Gestaltungskonzept verwirklicht. G a l e r i e g e b äu d e D o p p e l b il d – L i c h t r äum e , 1 9 9 1 DER KÜNSTLER OTTO GÜNTER ALTENA Maler, Farbtheoretiker, Dozent für Malerei · 1940 in Wuppertal-Elberfeld geboren · 1960 bis 1965 Studium der Malerei und Grafik · seit 1966 Arbeit als freischaffender Maler in Wuppertal, Köln, Bergheim und Kerpen · seit 1971 Dozent für Malerei Regelmäßige Einzelausstellungen und Beteiligungen · seit 1980 Farbberatung für Architekten und Designer, Entwicklung von Konzepten für kommunale und private Bauten · seit 2001 ständige Ausstellung in der Mokra Galerie sowie Vorträge und Publikationen zu kunsttheoretischen Themen und Malerei Arbeiten befinden sich in privaten und öffentlichen Sammlungen. FARBE IM WERK VON OTTO GÜNTER ALTENA Mit dem Künstler Otto Günter Altena konnte für das Kunstkonzept am Objekt MyStudio Bonn ein renommierter und versierter Künstler gewonnen werden. Otto Günter Altena realisiert seit 1980 mit Architekten und Designern erfolgreich Konzepte für private und kommunale Gebäude. Zudem ist das Rheinland für den in Wuppertal-Elberfeld geborenen Künstler auch heute noch bevorzugtes Betätigungsfeld. Seine intensive Beschäftigung mit Farbtheorie führt zu einem durchdachten Einsatz von Farbigkeit in der Praxis. Das Zusammenspiel von Farbe, Licht und Raumerfahrung hat für ihn oberste Priorität: Das Farbensehen, so Altena, hängt wesentlich vom gesamten Wahrnehmungsumfeld ab. Entschieden weist er auf den signifikanten Unterschied hin, der entsteht, wenn Farben vom Betrachter im Innenraum oder unter freiem Himmel gesehen werden. Er setzt Farben als wichtiges Element rhy thmischer Gliederung und als Mittel zur symbolisch-psychologischen Identitätsfindung ein. O. G . A l t e na D ER K Ü NS T L ER – 3 1 Platz für 135 Führungskräfte, Nobelpreisträger, Diplomaten, Firmengründer und weitere erfolgreiche Menschen von morgen. MYSTUDIO BONN – SO VIEL PLATZ IST HIER: • Insgesamt 75 Apartments in zwei Wohnformen auf vier Etagen • Bike-Port sowie Abstellräume im Souterrain • TV-Lounge, Cooking-Lounge und Waschsalon im Souterrain • Concierge und Empfang im Erdgeschoss • Sauna und Fitness mit Außenbereich im Souterrain • Gesamtfläche (Wohn- u. Nutzfläche): ca. 2.160 m2 • Gesamtwohnfläche: ca. 1.905 m2 Auß e nansi c h t Eing ang 1 . B auab s chni t t : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na ch M o d e r nisi e r ung MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Noch mehr Platz für noch mehr Erfolg im modernen Neubau: 75 Studentenapartments zum Lernen und Leben. Auß e nansi c h t 2 . B auab s chni t t : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na ch N e ub au 34 – 35 Schöne Aussicht für erfolgreiches Studieren: Apartments mit eigenem Balkon und grünem Innenhof für alle. Auß e nansi c h t H o f : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung M YST U DIO BON N : BE BAU U NGSP L A N MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Hofeinfahrt Bebauungsplan mit Garten MYSTUDIO BONN Die Übersicht zeigt MyStudio und das gesamte Grundstück nach Vollendung der zweiten Bauphase. René-Schickele-Straße Eingang 2. Bauabschnitt Tiefgarageneinfahrt Heilsbachstraße 1. Bauabschnitt Eingang 2. Bauabschnitt BoulePlatz 38 Ü B ER SI CH T B EB AU U N G – 3 9 M YST U DIO BON N : A PA R T M E N T T Y P E N MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N MyStudio Bachelor Kaufpreis 1 ab Miete monatlich (kalt) 2 Fläche ab EUR 57.615,– EUR 280,– 20,0 m 2 MYSTUDIO BACHELOR – mit einer Fläche von 20 m 2 bis 33 m 2 der kleinere Apar tmenttyp – bietet viel Platz zum Lernen und Leben. DAS PERFEKTE APARTMENT. Das funktionale Möblierungskonzept nutzt jeden Quadratmeter – und schafft viel Platz: Ein Schreibtisch mit Rollen und ein Bett mit integriertem Bettkasten sind ideale Lösungen. In Küche und Badezimmer hat alles seinen Platz und dank intelligenter Details wie z. B. großem Handtuch wärmer startet jeder Tag komfortabel. Pflegeleichte und strapazier fähige Materialien, die mit dem hellen und lichtdurchfluteten Charakter des Apar tments korrespondieren, sorgen für eine angenehme Wohnatmosphäre. Der Balkon vergrößer t das Apar tment zusätzlich: Hier ist ausreichend Platz zum Frühstücken und zum Relaxen bei einem guten Buch! 1 2 zzgl. Erwerbsnebenkosten prognostizierte Miete 40 Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung GRUND R ISS T Y P B ACHELO R – 41 M YST U DIO BON N : A PA R T M E N T T Y P E N MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N MyStudio Master Kaufpreis 1 ab Miete monatlich (kalt) 2 Fläche ab EUR 103.373,– EUR 434,– 31,0 m 2 MYSTUDIO MASTER – ein intelligentes Ausstattungskonzept macht die Apartments von 31 m 2 bis 40 m 2 Fläche zu geräumigen Wohnungen. ZWEI RÄUME, EIN ZIEL: NOCH MEHR PLATZ ZUM LEBEN UND LERNEN! Funktionalität ist der Leitgedanke für die gesamte Apartmentausstattung: Auch hier schafft beispielsweise der Bettkasten zusätzliche Stauräume, Badezimmer und Küche bieten moderne Ausstattung und praktische Details wie z. B. Handtuchwärmer. Jeder Quadratmeter wird optimal genutzt. Der Apartmenttyp MyStudio Master bietet als Komfortplus eine Abtrennung von Schlafund Wohnbereich. Die klare Definition der einzelnen Lebensbereiche schaf f t Platz – manchmal darf es eben etwas mehr sein. 1 2 zzgl. Erwerbsnebenkosten prognostizierte Miete 42 Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung GRU N D R ISS T Y P M A S T ER – 43 M YS T U DIO B ON N : VOR T E I L E I M Ü BE R BL IC K MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Soviel Zeit muss sein: Das Wichtigste im Überblick. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fakten zum innovativen Immobilienprodukt MyStudio zusammengestellt. DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK • MyStudio zeichnet sich durch ein intelligentes Konzept und eine starke, eigenständige Positionierung aus • MyStudio ist maßgeschneidert für die wachsende Zielgruppe Studenten • MyStudio sind vollmöblierte, flächen optimierte Apartments. Für Kapitalanleger sind besonders die geringen Anschaffungskosten attraktiv • MyStudio wertet die einzelnen Apartments durch nützliche CommunityBereiche entscheidend auf 44 • MyStudio bietet eine Vielzahl an Services und Comfort, die das Wohnen schöner und sicherer machen • MyStudio hat einen hohen Wiederveräußerungswert durch gute Renditen und anhaltende Nachfrage MYSTUDIO BONN DENKT HEUTE SCHON AN MORGEN! Die besonders innovative Heizungsanlage im zweiten Bauabschnitt arbeitet mit Wärmedruckluft. Ein energieeffizientes Prinzip, das Kosten spart und die Umwelt schont – hierfür soll der Blaue Engel beantragt werden. • MyStudio erschließt sich einen lukrativen Zweitmarkt: Eltern von Studenten sind potenzielle Käufer zu jedem Semesterwechsel • MyStudio generiert hohe Nachfrage und somit konstante Mieteinnahmen • MyStudio ist innovativ und lukrativ zugleich: Eine Rendite-Immobilie, die die Chancen des Marktes in Vorteile für Kapitalanleger umsetzt VO R T EI L E I M Ü B ER B L I CK – 45 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – WOH N U NGSL I ST E MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Wohnungsliste St an d d e r A ng ab e n : N o v e mb er 20 0 8 EINZEL AUFSTELLUNG MYSTUDIO BONN-DUISDORF, RENÉ-SCHICKELE-STR. 7 NR.: BEZEICHNUNG EINZEL AUFSTELLUNG MYSTUDIO BONN-DUISDORF, RENÉ-SCHICKELE-STR. 7 ZIM- WFL. KAUFPREIS KAUFPREIS MÖ- KAUFPREIS INKL. TG- / STELL- KP IN EUR TG- / KP IN EUR INKL. MER IN M 2 IN EUR/M 2 BEL IN EUR/M 2 MÖBEL IN EUR PL ATZ NR. STELLPL ATZ STELLPL ATZ NR.: BEZEICHNUNG ZIM- WFL. KAUFPREIS IN KAUFPREIS MÖ- KAUFPREIS INKL. TG- / STELL- KP IN EUR TG- / KP IN EUR INKL. MER IN M 2 EUR/M 2 BEL IN EUR/M 2 MÖBEL IN EUR PL ATZ NR. STELLPL ATZ STELLPL ATZ >> 61 BACHELOR 1 21,35 2.375 500 61.382 61.382 99 BACHELOR 1 24,50 62 BACHELOR 1 22,06 2.375 500 63.423 63.423 100 MASTER 2 32,59 63 BACHELOR 1 22,06 2.375 500 63.423 63.423 101 BACHELOR 1 20,04 2.375 500 57.615 STELLPL. 8 7.000 64 BACHELOR 1 20,04 2.375 500 57.615 57.615 102 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 TG 102 13.500 87.617 65 BACHELOR DELUXE 1 27,26 2.375 500 78.372 91.872 103 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 TG 103 13.500 87.617 66 BACHELOR 1 21,37 2.375 500 61.439 61.439 104 BACHELOR 1 19,78 2.375 500 56.867 STELLPL. 9 7.000 63.867 67 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 105 BACHELOR DELUXE 1 27, 42 2.375 500 78.833 TG 105 13.500 68 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 106 BACHELOR 1 21,37 2.375 500 61.439 61.439 TG 65 13.500 RESERVIERT RESERVIERT 64.615 92.333 69 BACHELOR DELUXE 1 32,94 2.375 500 94.702 TG 69 13.500 108.202 107 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 70 BACHELOR DELUXE 1 32,82 2.375 500 94.358 TG 70 13.500 107.858 108 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 71 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 109 BACHELOR DELUXE 1 32,94 2.375 500 94.702 TG 109 13.500 108.202 72 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 110 BACHELOR DELUXE 1 32,82 2.375 500 94.358 TG 110 13.500 107.858 73 MASTER 2 31,26 2.375 500 89.873 103.373 111 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 74 BACHELOR 1 24,31 RESERVIERT 112 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 75 BACHELOR 1 24,50 RESERVIERT 113 MASTER 2 31,26 2.375 500 89.873 TG 113 13.500 103.373 76 BACHELOR 1 24,50 RESERVIERT 114 BACHELOR 1 20,04 2.375 500 57.615 STELLPL. 10 7.000 64.615 77 BACHELOR 1 22,23 RESERVIERT 115 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 78 BACHELOR 1 24,50 RESERVIERT 116 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 79 BACHELOR 1 24,50 RESERVIERT 117 BACHELOR 1 19,78 2.375 500 56.867 STELLPL. 11 7.000 63.867 80 MASTER 2 32,59 RESERVIERT 118 BACHELOR DELUXE 1 27, 42 2.375 500 78.833 TG 118 13.500 92.333 81 BACHELOR 1 20,04 2.375 500 57.615 STELLPL. 6 7.000 64.615 119 BACHELOR 1 21,37 2.375 500 61.439 61.439 82 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 TG 82 13.500 87.617 120 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 TG 73 13.500 63.480 63.480 74.117 74.117 83 BACHELOR DELUXE 1 25,78 2.375 500 74.117 TG 83 13.500 87.617 121 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 84 BACHELOR 1 19,78 2.375 500 56.867 STELLPL. 7 7.000 63.867 122 BACHELOR DELUXE 1 32,94 2.375 500 94.702 TG 122 13.500 108.202 85 BACHELOR DELUXE 1 27,26 2.375 500 78.372 TG 85 13.500 91.872 123 BACHELOR DELUXE 1 32,82 2.375 500 94.358 TG 123 13.500 107.858 86 BACHELOR 1 21,37 2.375 500 61.439 61.439 124 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 87 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 125 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 88 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 126 MASTER 2 31,26 2.375 500 89.873 63.480 63.480 63.480 TG 126 13.500 103.373 89 BACHELOR DELUXE 1 32,94 2.375 500 94.703 TG 89 13.500 108.203 127 BACHELOR DELUXE 1 31,66 2.375 500 91.023 TG 127 13.500 104.523 90 BACHELOR DELUXE 1 32,82 2.375 500 94.358 TG 90 13.500 107.858 128 MASTER 2 41,28 2.375 500 118.680 TG 128 13.500 132.180 91 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 63.480 129 BACHELOR 1 21,30 2.375 500 61.238 92 BACHELOR 1 22,08 2.375 500 63.480 93 MASTER 2 31,26 2.375 500 89.873 94 BACHELOR 1 24,31 95 BACHELOR 1 96 BACHELOR 1 97 BACHELOR 1 98 BACHELOR 1 63.480 130 BACHELOR 1 22,07 2.375 500 63.452 103.373 131 MASTER 2 37,50 2.375 500 107.813 RESERVIERT 132 BACHELOR 1 23,72 2.375 500 68.195 24,50 RESERVIERT 133 MASTER 2 37,50 2.375 500 107.813 24,50 RESERVIERT 134 BACHELOR 1 22,07 2.375 500 63.452 22,23 RESERVIERT 135 BACHELOR 1 24,60 2.375 500 70.725 24,50 RESERVIERT TG 93 13.500 >> 1905,31 GESAMT GLOBALVERKAUF 4.477.961 61.238 63.452 TG 131 13.500 121.313 68.195 TG 133 13.500 121.313 63.452 TG 135 13.500 84.225 379.500 4.857.461 Kaufpreisangaben jeweils zzgl. Erwerbsnebenkosten 46 WO H N U N GSL IS T E – 47 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Souterrain Begrünter Innenhof 61 62 Wellness Waschund Trockenraum 63 Abstellräume Abstellräume 94/95 78/79 74/75 96/97 80/80 76/77 98/98 99/99 126/127 113/118 Technik 103/105 89/90 83/85 60/65 58/59 5/12 3/4 1/2 Technik 100/100 Bike-Port 133/135 Tiefgarageneinfahrt Technik 128/131 122/123 109/110 93/102 73/82 69/70 56/57 54/55 52/53 44/45 35/37 27/28 18/19 Tiefgaragenplätze/Doppelparker Abstellräume N Maßstab: ca. 1:200 48 E TAGEN GRU N D R ISS – 49 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Hochparterre Tiefgarageneinfahrt 66 67 68 64 69 Abstellräume 65 72 71 70 73 74 75 76 80 79 77 78 N Maßstab: ca. 1:200 50 E TAGEN GRU N D R ISS – 5 1 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 1. Obergeschoss 83 84 86 82 87 88 81 89 Abstellräume 85 92 91 90 93 94 95 96 99 97 98 100 N Maßstab: ca. 1:200 52 E TAGEN GRU N D R ISS – 53 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 2. Obergeschoss 103 104 106 102 107 108 101 109 Abstellräume 105 110 113 112 111 N Maßstab: ca. 1:200 54 E TAGEN GRU N D R ISS – 55 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 3. Obergeschoss 116 117 119 115 120 121 114 122 Abstellräume 118 123 126 125 124 N Maßstab: ca. 1:200 56 E TAGEN GRU N D R ISS – 5 7 M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Dachgeschoss 128 127 131 129 130 AR Abstellräume Abstellräume AR 135 134 133 N Maßstab: ca. 1:200 58 E TAGEN GRU N D R ISS – 59 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN RISIKEN UND CHANCEN • die Kosten für die Abnahme des Sondereigentums durch den TÜV, • sowie Vertriebs- und Marketingkosten. 1. ALLGEMEINE OBJEKTCHANCEN UND -RISIKEN Bei einer Investition in eine Immobilie handelt es sich um eine Investition im unternehmerischen Bereich, die generell mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung behaftet ist, aber auch die Chance einer Vermögensmehrung bietet. Immobilieneigentum unterliegt den für Grundbesitz geltenden üblichen Chancen und Risiken. Insbesondere kann nicht als sicher unterstellt werden, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufes seiner Immobilie eine Wertsteigerung realisieren kann. Die Entwicklung zeigt aber, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland die Preise für Immobilien in den vergangenen 50 Jahren fast ununterbrochen erhöht haben. Damit zählen Immobilien zu den stabilsten Vermögensanlagen. Bei Immobilien, die bedarfsgerecht geplant werden, besteht eine gute Chance langfristig eine Wertsteigerungschance zu realisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Immobilie durch einen ausgewählten Standort, eine funktionsgerechte Architektur, eine solide Bausubstanz und gegebenenfalls eine fachgerechte Modernisierung auszeichnet. Diese Kriterien sind sowohl für eine dauerhafte Vermietbarkeit als auch für günstige Wiederverkaufschancen unverzichtbar. Die Investition in eine Immobilie sollte daher immer als längerfristige Geldanlage gesehen werden. Die Wiederverkaufschancen von Eigentumswohnungen können dadurch eingeschränkt sein, dass sie sich in vielgeschossigen Großwohnanlagen (z. B. Hochhäusern) befinden, sodass ein Wiederverkaufswert ggf. nur mit einem Preisabschlag möglich sein kann. Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Beurkundungs- und Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer und Kosten für etwaige Sonder- und Änderungswünsche. Die Notar- und Grundbuchgebühren betragen rd. 1,7 % (brutto) bezogen auf den Kaufpreis; diese Kosten werden unmittelbar mit dem Erwerber abgerechnet und können über- als auch unterschritten werden. Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5 % bezogen auf den Kaufpreis. Wird der Kaufpreis fremdfinanziert, so sind auch die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Darlehens-, eventuelle Bereitstellungs- und/oder Zwischenfinanzierungszinsen, Damnum, Bearbeitungsgebühr) und alle sonstigen Geldbeschaffungskosten durch den Käufer zu tragen. Weiterhin sind im Kaufpreis auch etwaige Gebühren von Rechtsanwälten, Vermittlern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die durch den Käufer beauftragt wurden, nicht enthalten. 2. ERLÄUTERUNG DER INVESTITIONSKOSTEN Das Objekt „MyStudio“ mit 60 Apartments wird im Altbaubestand errichtet. Der im notariellen Kaufangebot vereinbarte Kaufpreis ist ein Festpreis. Im Rahmen der Baumaßnahmen können nach Maßgabe und unter im Einzelnen im Kaufvertrag geregelten Voraussetzungen Änderungen der Teilungserklärung erforderlich werden, die das Flächenmaß der Eigentumswohnungen ändern. Eine solche Änderung des Flächenmaßes ist ohne Auswirkung auf den Festpreis (dies gilt nur im Rahmen der Toleranzgrenze von 2 %). Der Kaufpreis umfasst die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des Kaufgegenstandes gemäß Teilungserklärung und Baubeschreibung, zzgl. Möblierung nach Bemusterung, einschließlich Baunebenkosten, • die Architekten- und Fachingenieurgebühren, • die Genehmigungsgebühren, • etwaige Vermessungs-, Erschließungs- und Anschlusskosten, • die bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV anfallenden Kosten, 60 3. ABWICKLUNG DES WOHNUNGSKAUFES Kaufinteressenten, die sich entschlossen haben, eine oder mehrere Eigentumswohnungen im „MyStudio“ zu erwerben, teilen dies Ihrem Berater mit, der dann einen Auftrag mit Vollmacht, ein notarielles Kaufangebot über die betreffenden Wohnungen erstellen zu lassen, aufnimmt und dieses an Lehmacher Wohnbau weiterleiten wird. Vorher sollte die Klärung der Finanzierung erfolgt sein. Die Vivacon AG wird als Vertriebskoordinator nach Beauftragung durch den Käufer die Versendung des kostenpflichtigen Kaufangebotes durch den Notar veranlassen und dieses dem Käufer zur notariellen Beurkundung zuleiten oder bei Interesse direkt einen persönlichen Notartermin beim Zentralnotariat in Köln vereinbaren. Der Verkäufer hat die Grundstücke nach § 8 Wohnungseigentumsgesetz durch Teilungserklärung in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Eine Änderung der Teilungserklärung behält sich der Verkäufer vor (z. B. Neugliederung von Wohnungen oder Umnutzung), soweit die Rechte des Käufers nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder sie durch die Bauaufsicht oder das Grundbuchamt bedingt sind. Solche Änderungen haben keine Auswirkungen auf die in den Kaufverträgen vereinbarten Festkaufpreise. Die Anträge der Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Teilung nach WEG werden noch gestellt und sind zur Prospektherausgabe noch nicht vollzogen. Das Angebot beinhaltet eine in der Baubeschreibung beschriebene Ausstattung, alle Sonderwünsche müssen vom Käufer selbst finanziert werden und es ist zu beachten, dass durch Sonderwünsche in der Regel höhere Kosten anfallen und eine zeitliche Verzögerung bei der Fertigstellung eintreten kann. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 4. KAUFPREISFÄLLIGKEIT Der Kaufpreis für die Wohnung im „MyStudio“ wird nach Eintreten der grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerordnung (MaBV) fällig. Die Baufortschrittsraten sind der jeweiligen Anlage zum Kaufvertrag zu entnehmen. Sollten die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Kaufpreisfälligkeit noch nicht eingetreten sein, besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer den Erwerbern eine Bankbürgschaft einer deutschen Bank über den angeforderten Kaufpreisteilbetrag als Sicherungsinstrument zur Verfügung stellt. Die Bürgschaft wird solange aufrecht erhalten, bis die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit und der verbürgte Bautenstand gemäß notariell geschlossenem Kaufvertrag eingetreten sind. Unter der Voraussetzung, dass der Erwerber durch seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse mit guter Bonität bewertet wird, haben sich verschiedene deutsche Banken bereit erklärt, den Kaufpreis zu finanzieren. Bei Erwerbern die ihre Wohnung selbst nutzen, sollte Eigenkapital in Höhe von rund 10 % bis 20 % der Gesamtkosten nachgewiesen werden. Die Finanzierungen werden durch renommierte deutsche Banken dargestellt, die aus wettbewerbs- und prospektrechtlichen Gründen nicht genannt werden dürfen. Lehmacher Wohnbau nennt Ihnen gerne die entsprechenden Finanzierungsinstitute auf Anfrage. Der Berater und Lehmacher Wohnbau haben dem Erwerber keine Finanzierungszusage gemacht. Erbringt der Erwerber den Kaufpreis durch dinglich abzusichernde Darlehen, verpflichtet er sich, die von der finanzierenden Bank gewünschten Grundpfandrechte gemäß den Voraussetzungen des notariellen Kaufangebotes auf eigene Kosten zur Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen. Der Verkäufer stimmt der dinglichen Absicherung des Kaufpreises durch Grundpfandrechte bereits im Kaufvertrag zu. 5.1 VERMIETUNG, MIETEINNAHMEN UND MIETPOOL Ein generelles Risiko einer Immobilienanlage liegt in dem Vermietungsrisiko. Das Vermietungsrisiko hängt von zahlreichen Faktoren ab und umfasst das Leerstandsrisiko, das Mietpreisrisiko und das Bonitätsrisiko des Mieters. Das Leerstandsrisiko ist das Risiko, dass die Eigentumswohnung nicht oder über einen längeren Zeitraum nicht vermietet werden kann, etwa die Eigentumswohnung nach Lage, Größe oder Ausstattung nicht nachgefragt wird. Das Mietpreisrisiko ist das Risiko, dass die Wohnung nur zu einem geringeren als dem kalkulierten Mietzins vermietet werden kann. Das Bonitätsrisiko ist das Risiko, dass der Eigentümer in dem Maße trägt, dass der Mieter seine Miete nicht zahlen kann. Darüber hinaus können ggfs. noch Räumungskosten und/oder Prozesskosten anfallen. Eine Verwirklichung des Vermietungsrisikos kann bei einer Fremdfinanzierung des Erwerbs dazu führen, dass Zins und Tilgung der Fremdfinanzierung nicht aus den Mieteinnahmen erbracht werden können. Der Erwerber muss das Vermietungsrisiko selbst bewerten. Während in der Bundesrepublik Deutschland auch das Mietniveau seit vielen Jahren im Allgemeinen überwiegend steigende Tendenz hat, ist nicht auszuschließen, dass sich Wohnungsmieten, wie in anderen Ländern auch, nach unten entwickeln können. Nach Durchführung der Restaurierungsund Sanierungsmaßnahmen werden sämtliche Wohneinheiten durch ein örtliches Vermietungsteam auf der Grundlage einer Nettokaltmiete von ca. EUR 14,– /m2 Wohnfläche und Monat zuzüglich Mietnebenkosten zur Vermietung angeboten. Die Vermietung von ca. 60 Wohnungen auch in guter und zentraler Wohnlage von Bonn mit bedarfsgerechten, flächeneffizienten Grundrissen ist ggf. nur über einen Zeitraum von mehreren Monaten möglich. Der bzw. die Eigentümer der Wohnungen sollten in ihren Überlegungen auch Kalkulationen mit – angemessenen – fallenden Mieten anstellen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für den Wohnungsbestand der dem Komfort der Wohnungen im „MyStudio“ entspricht, eine beständige Nachfrage existiert. Im Interesse der zukünftigen Eigentümer soll seitens des Vermietungsbeauftragten auf die Auswahl der Mieter großer Wert gelegt werden. Sofern nicht seitens einzelner Eigentümer beabsichtigt ist, ihre Wohnung selbst zu vermieten, haben die Erwerber die Möglichkeit zum Vorteil aller Beteiligten die Vermietung über einen Mietpool zu organisieren. Der Mietpool wird als eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts geführt. Während der Teilnahme an dem Mietpool bringen die teilnehmenden Eigentümer ihre Ansprüche aus dem Mietvertragsverhältnis mit dem Mieter in den Mietpool ein und erhalten im Gegenzug aus den erwirtschafteten Mieten und Nebenkosten nach Abzug der Aufwendungen des Mietpools (siehe unten) Ausschüttungen, die monatlich abgerechnet werden. Der Mietpool wird i. d. R. von dem WEG-Verwalter verwaltet, der hierfür eine zusätzliche Gebühr pro Wohnung und Monat von derzeit rd. EUR 20,– zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhält. Jedem Erwerber bleibt es freigestellt, seine Wohnung in Eigenregie zu vermieten, auch dann, wenn die übrigen Erwerber einen Mietpool einrichten. Der Initiator ist der Auffassung, dass die Mietabrechnung über einen Mietpool den Interessen der zukünftigen Eigentümer in besonderem Maße entgegenkommt. Es wird daher vor Abschluss der Baumaßnahmen eine Erwerberversammlung veranstaltet, auf der das Konzept eines Mietpools vorgestellt wird und die Erwerber über die Einrichtung des Mietpools entscheiden können. Obwohl das Leerstandsrisiko bei Beteiligung an einem solchen Mietpool für den einzelnen Wohnungseigentümer reduziert ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch mit Mietausfällen wegen Leerstand gerechnet werden muss. Der Mietpool stellt keine Erstvermietungsgarantie dar, insbesondere keine Garantie für Ausschüttungen des Mietpools in bestimmter Höhe. Alleiniger Zweck des Mietpools ist die Minimierung individueller Risiken von Mietausfällen. Folgende Aufwendungen können vom Mietpool getragen werden: RISI K EN UND CH A N CEN – 61 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN 1. Gerichts- und Anwaltskosten betreffend Verfahren aus Mietvertragsverhältnissen i. d. R. im Einzelfall jedoch nur bis zu einem Betrag von EUR 1.000,– 2. Vermietungskosten (Werbung, Porto, Telefon) 3. Räumungskosten, sofern vom Mieter nicht beitreibbar, i. d. R. in jedem Einzelfall jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal EUR 1.000,– 4. Kontoführungsgebühren, Zinsen, Bankspesen 5. Gebühr des Mietpoolverwalters 6. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten je Sondereigentum i. d. R. bis zu einem Betrag von EUR 1.000,– jährlich. 5.2 HAUSGELDZAHLUNG NACH WEG Jeder Wohnungseigentümer unterliegt der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des monatlichen Hausgeldbetrages nach WEG. Unabhängig davon, ob der Käufer einem Mietpool beigetreten ist oder seine Wohnung selbst vermietet, hat er die Hausgeldbeträge an den WEG-Verwalter zu entrichten. Soweit Beiträge eines Mitwohnungseigentümers ausfallen, könnten von den übrigen Wohnungseigentümern weitere Beiträge eingefordert werden, falls die Mittel der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Deckung von Verbindlichkeiten nicht ausreichen. Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören u. a. die WEG-Verwaltergebühr, die Instandhaltungsrücklage und andere nicht umlagefähigen Nebenkosten wie z. B. Sonderumlagen, Kosten für das Führen des WEG Kontos oder der Erwerberversammlung. Sollte die Eigentumswohnung während der Vermietungsphase zwischenzeitig leer stehen, so hat der Eigentümer unabhängig von einem vorhandenen Beitritt zum Mietpool neben den nicht umlagefähigen Nebenkosten auch die umlagefähigen Nebenkosten (Betriebskosten) der Wohnung zu tragen. Die WEG-Verwaltergebühr beträgt pro Wohnung und Monat jeweils ca. EUR 22,– zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Verwaltergebühr für den Mietpool bzw. Sondereigentumsverwaltung beträgt pro Wohnung und Monat jeweils ebenfalls ca. EUR 22,– zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5.3 INSTANDHALTUNG GEMEINSCHAFTSEIGENTUM Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird durch die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Erwerber- / WEG-Versammlung festgelegt. Die Instandhaltungsrücklage wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus) von der Eigentümergemeinschaft gezahlt werden können. Aller Erfahrung nach fallen in den Anfangsjahren geringere als die vorgesehenen Instandhaltungskosten an. In Höhe der ersparten Instandhaltungskosten wird jedoch eine Instandhaltungsrücklage gebildet, die in späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung steht. Als Kalkulationsgrundlage wird der auf Erfahrungswerten ermittelte Betrag von pauschal EUR 0,50/m2 Wohnfläche p. M. festgelegt. Für das Sondereigentum Möbel bzw. als Instandhaltungsrücklage wird ebenfalls eine Rücklage von EUR 0,50/m2 62 empfohlen. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile ermittelt wurde und nicht der in § 28 II. Berechnungsverordnung genannten Instandhaltungskostenpauschale entspricht, ist der Betrag langfristig wahrscheinlich zu gering. Sofern die Instandhaltungsrücklagen langfristig nicht ausreichen, um die dann erheblichen Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche Kosten vom Käufer zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus von 30 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung des Wohngebäudes erforderlich ist. Bedingt wird diese Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Es ist möglich, dass bereits vor dem 30. Jahr erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für die Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie zur Verfügung gestellt werden müssen. Nach heutigem Stand sind hierüber keine eindeutigen quantitativen und qualitativen Aussagen möglich. Erzielt die Eigentümergemeinschaft durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage Zinserträge, so gehören diese zu den einkommenssteuerpflichtige Einkünften aus Kapitalvermögen der Wohnungseigentümer. Auf die Zinserträge wird die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % der Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten. 5.4 INSTANDHALTUNG SONDEREIGENTUM Gemäß § 535 ff. BGB ist der Vermieter (Wohnungskäufer) grundsätzlich verpflichtet für die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung Sorge zu tragen. Tritt ein Wohnungskäufer einem Mietpool bei, kann der Verwalter berechtigt werden, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums des Gesellschafters/Wohnungskäufers erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Hierbei ist der Verwalter berechtigt, im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben notwendige Reparaturen je nach Einzelfall nach eigenem Ermessen zu entscheiden, zu vergeben und hierbei die Pflichten eines sorgfältigen Kaufmanns gelten zu lassen. Diese Kosten werden vom betroffenen Gesellschafter/Wohnungskäufers des Sondereigentums getragen und von seiner individuellen Mietpoolauszahlung einbehalten. 5.5 VERWALTUNG Eine Immobilie muss verwaltet werden. Die Qualität der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit einer Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche Wertsteigerung. Die Qualität der Leistung des Verwalters kann maßgeblich die Wertentwicklung der Immobilie beeinflussen. Dabei kann sich der Gesamtzustand der Wohnanlage als auch die Mieterstruktur positiv oder negativ verändern. Die monatlich für die Verwaltung entstehenden Kosten trägt von Anfang an der Erwerber und sind von diesem in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht auf die Mieter umgelegt werden. Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobi- MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N lieninvestition besteht die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen. Zu einer guten Verwaltung gehört auch die sorgfältige Pflege der Außenanlagen. Den ersten WEG-Verwalter wird die Erwerberversammlung für die Dauer von drei Jahren auswählen. Hierbei wird es sich um eine erfahrene Verwaltungsgesellschaft handeln. Die Eigentümergemeinschaft kann nach Ablauf der drei Jahre den Verwaltervertrag verlängern oder einen neuen Verwalter bestellen. 5.6 FINANZIERUNG Immobilienengagements bestehen in der Regel aus einem Eigenkapital und einem Fremdkapitalanteil. In Höhe des Fremdkapitalanteils haftet der Käufer gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut persönlich, wodurch der individuelle Kreditrahmen des Käufers eingeschränkt wird. Finanzierende Kreditinstitute stellen die Kreditentscheidung im Rahmen der Beleihungsgrundsätze oftmals nicht ausschließlich auf die Werthaltigkeit der Immobilie, sondern auch auf die persönliche Bonität des Käufers ab, so dass ein etwaiger Kredit in der Regel teils als Realkredit und teils als Personalkredit gewährt wird. Entscheidet sich ein Käufer für die Aufnahme eines Damnums (maximal 5 %), so wird der Zinssatz innerhalb der ersten Zinsfestschreibungsperiode reduziert. Wird ein Damnum vom Käufer mitfinanziert, erhöht sich das aufgenommene Darlehen um den entsprechenden Damnumsbetrag. Die Zins- und Tilgungsleistung ist dann vom höheren Bruttodarlehen (Nettodarlehen + Damnum = Bruttodarlehen) zu leisten. Wird das Damnum nicht mitfinanziert, so ist der Betrag aus Eigenmitteln des Käufers zu leisten. Nach dem Auslaufen der ersten Zinsfestschreibungsperiode muss das Darlehen zu den dann gültigen Marktkonditionen neu vereinbart werden. Die neuen Konditionen können günstiger, aber auch ungünstiger als zu Beginn der ersten Zinsfestschreibung sein. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei einer Anschlussfinanzierung erneut ein Damnum vereinbart werden kann, ist – bei gleich bleibendem Zinsniveau – mit einer dann höheren Zinsbelastung zu rechnen. Der Kaufvertrag „MyStudio“ sieht vor, dass die erste Kaufpreisrate mit dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Kaufvertrag zur Zahlung fällig ist. Bei der Vermietung einer möblierten Eigentumswohnung können die Anschaffungskosten der Möbel auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer dürfte im Allgemeinen – wie Hotels und Geststätten – mit 10 Jahren angesetzt werden. 5.7 BESTEUERUNGSSITUATION Bei der Immobilie handelt es sich aus steuerlicher Sicht im Bauabschnitt 1 um eine Bestandsimmobilie, im Bauabschnitt 2 um einen Neubau. Bei Vermietung der Immobilie werden die Anschaffungskosten innerhalb der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ normal nach § 7 Abs. 4 EStG mit 2 % p.a. abgeschrieben. Sofern die Immobilie erst im Laufe eines Jahres erworben wird, können die Abschreibungen im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig in Anspruch genommen werden. Neben den Abschreibungen können weitere Werbungskosten (Fremdkapitalzinsen, Fahrtkosten zu Eigentümerversammlungen, etc.) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Bei einer Veräußerung der Eigentumswohnung kann ein einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Eigentumswohnung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Für die Berechnung des Zehnjahreszeitraums sind grundsätzlich die obligatorischen Rechtsgeschäfte (Kaufverträge) maßgebend. Befindet sich die Wohnimmobilie im Betriebsvermögen, so ist eine Veräußerung unabhängig von der Länge des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung stets steuerpflichtig. Trotz der Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen und rechtlichen Lage kann das Risiko einer nachteiligen späteren Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen (Steuertarife und Steuergesetze) nicht ausgeschlossen werden. Nach § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG und § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG können negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden bei der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen und bei Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte nur für Kalenderjahre berücksichtigt werden, die nach Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes liegen. Die Vivacon AG/Lehmbacher Wohnbau weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wohnsitzfinanzämter Anträge auf Berücksichtigung bei der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen und auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte nicht vor Abschluss der Gesamtmaßnahme akzeptieren müssen. Verzögerungen bei der Baudurchführung würden dazu führen, dass eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erst später als bei der Kaufentscheidung beabsichtigt erfolgen können. Ein Anspruch auf Anerkennung der Anträge auf Lohnsteuerermäßigung vor Fertigstellung des Gebäudes durch das jeweilige örtliche Wohnsitzfinanzamt besteht nicht. Seit dem 1.1.2006 ist die Verrechenbarkeit von steuerlichen Verlusten durch die Einführung des § 15b EStG weiter deutlich beschränkt worden. Durch den Verweis auf den § 15b EStG in § 21 EStG gilt dies grundsätzlich auch für Verluste im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auf die von der Vivacon AG angebotenen Produkte findet der neue § 15b EStG keine Anwendung, was auch durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2007 zum § 15b EStG bestätigt wird. Danach gilt Folgendes: • Die Interpretation der „Modellhaftigkeit“ im Sinne des § 15b EStG schließt sich weitgehend an die bisherige Interpretation der Modellhaftigkeit im RISI K EN UND CH A N CEN – 63 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN Sinne des § 2b EStG an. Eine Modellhaftigkeit im Sinne des § 2b EStG war und ist bei dem Angebot der Vivacon AG nicht gegeben. • Grundsätzlich kann auch ein Einzelinvestor unter den Anwendungsbereich von § 15b EStG fallen, wenn es sich um eine modellhafte Gestaltung handelt. Danach liegt eine modellhafte Gestaltung im Zusammenhang mit Bauträgerkonzepten nur dann vor, wenn mindestens eine Nebenleistung, welche nicht die Bewirtschaftungsphase betrifft, gegen separates Entgelt angeboten wird. Bei wörtlicher Auslegung des BMF-Schreibens wären danach Nebenleistungen ohne separates Entgelt (All Inclusive Angebote) unschädlich. Ebenso unschädlich sind entgeltliche Nebenleistungen, welche die Bewirtschaftungsphase betreffen. Die Vivacon AG bietet – wie schon in der Vergangenheit – keine separaten Gegenleistungen gegen Entgelt innerhalb der Investitionsphase an. • Die Grundsätze aus der Gesetzesbegründung zu § 15b EStG wurden im BMF-Schreiben vom 17.7.2007 unverändert verarbeitet. In der Gesetzesbegründung heißt es (zu Nummer 4): „Für die Modellhaftigkeit spricht ein vorgefertigtes Konzept, das auf die Erzielung steuerlicher Vorteile aufgrund negativer Einkünfte ausgerichtet ist. Typischerweise, wenn auch nicht zwingend, wird das Konzept mittels eines Anlegerprospektes oder in vergleichbarer Form (z. B. Katalog, Verkaufsunterlagen, Beratungsbögen usw.) vermarktet. Charakteristisch für eine modellhafte Gestaltung ist zudem eine Bündelung von Verträgen und/oder Leistungen durch den Anbieter.“ Ein Prospekt alleine reicht deshalb nicht für die Begründung der Modellhaftigkeit aus. 5.8 GRUNDRISSE Damit die Wohnungen den heutigen Wohnansprüchen genügen, sind erhebliche Grundrissänderungen notwendig. Auf Grundlage der in diesem Prospekt dargestellten Grundrisspläne wurden die Mitberechtigungsanteile ermittelt und werden die Kaufverträge geschlossen. Aufgrund von z. B. unvorhersehbaren Umständen kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass eine geplante Grundrissänderung nicht durchgeführt werden kann, bzw. dass die Genehmigung für den geplanten Anbau bestimmter Balkone/Loggien versagt wird. In diesem Fall wird eine Grundrissänderung ausgeführt, die der geplanten am ehesten entspricht. 6. NUTZUNG Die vorliegende Immobilieninvestition ist auf einen Kapitalanleger zugeschnitten, bei dem der Mietertrag wesentlich ist, so dass vorsorglich darauf hingewiesen werden muss, dass eine Selbstnutzung nur bedingt möglich ist. 64 7. VERÄUSSERUNG DER IMMOBILIE Immobilieninvestitionen können zum Teil zu 100 % des Kaufpreises fremdfinanziert werden. Anschaffungsnebenkosten, wie Notargebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer etc. müssen vom Käufer in den meisten Fällen aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer kurzfristig notwendigen Veräußerung der Immobilie eventuell nicht der investierte Kaufpreis realisiert wird und ein Verlust in Höhe der Anschaffungsnebenkosten oder darüber hinaus entstehen kann. Ferner sind in dem Kaufpreis, den der Erwerber für die Immobilie zahlt, Vertriebs- und Marketingkosten enthalten, die bei einer Weiterveräußerung an einen Zweiterwerber durch den Erwerber in dieser Form und Höhe regelmäßig nicht entstehen und die der Zweiterwerber eventuell nicht zu zahlen bereit ist. Wenn diese Kosten bis zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht durch einen nicht exakt prognostizierbaren Wertzuwachs kompensiert worden sind, kann in Höhe der in dem Kaufpreis enthaltenen Vertriebskosten (s. 4. Erläuterung der Investitionskosten) ein Veräußerungsverlust entstehen. Der erzielte Veräußerungserlös würde in den genannten Fällen eventuell nicht ausreichen, um die Fremdfinanzierung abzulösen. Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung). Ein Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung der Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Einkommenssteuer unterliegen. Soweit die Immobilie im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird, ist der Veräußerungsgewinn stets einkommenssteuerpflichtig. 8. HAFTUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMER Jeder Wohnungseigentümer haftet Dritten gegenüber nach dem Verhältnis seines Miteigentumanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind. Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer aus Verträgen mit Dritten, wenn diese Verträge mit den Wohnungseigentümern und nicht mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen worden sind. Darüber hinaus besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer aus unerlaubter Handlung, wenn die Handlung nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ganzes zugerechnet werden kann und sofern diese Haftung nicht durch eine Hausbesitzhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Im Falle der gesamtschuldnerischen Haftung steht jeder einzelne Wohnungseigentümer unbeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger ein. Er kann im Fall seiner MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Inanspruchnahme Rückgriff bei den übrigen Gesamtschuldnern nehmen. Kann in diesem Fall der Ausgleich von einem Miteigentümer nicht erlangt werden, tragen die übrigen Wohnungseigentümer gemeinsam den ausgefallenen Anteil. 9. ÄNDERUNGEN DER TEILUNGSERKLÄRUNG Während der Ausführung der Baumaßnahmen kann es zu Änderungen der Bauausführung kommen, etwa durch behördliche Auflagen oder technisch notwendige Änderungen und wenn sie insgesamt für den Käufer zumutbar sind oder sie bauliche Verbesserungen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang kann es nach Maßgabe der einzelnen Kaufverträge zu Änderungen der Teilungserklärung kommen. Daher können sich die Flächenmaße der einzelnen Eigentumswohnungen noch nach Abschluss des Kaufvertrages ändern. Der vereinbarte Festkaufpreis für eine Eigentumswohnung bleibt davon in bestimmten Grenzen unberührt. Einzelheiten regeln die Kaufverträge. Dieses Angebot ist dargestellt im Prospekt. 10. PARTNER Verkäufer und Bauträger ist Lehmacher Wohnbau. Prospektherausgeber und Vertriebkoordinatorin ist die Vivacon AG, Köln, eingetragen im Handelsregister HRB 34894 Köln. Das Grundkapital beträgt EUR 19,4 Mio. Die Vivacon bilanziert bereits heute nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Das Eigenkapital der Gesellschaft nach IFRS beläuft sich zum 30.12.2006 auf ca. EUR 183 Mio. Am 21.12.2001 fand der Börsengang der Vivacon AG im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse statt. Derzeit ist die Aktie mit der WKN 604891 im S-Dax gelistet. www.vivacon.de Im Hinblick auf § 264a StGB wird vom Prospektherausgeber versichert, dass nach bestem Wissen und Gewissen über die ihm bekannten erheblichen Umstände, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind, keine unrichtigen vorteilhaften Angaben gemacht und keine nachteiligen Angaben verschwiegen wurden. Unterbeauftragte, die mit dem Vertrieb und der Vermittlung befasst sind, sind nicht Erfüllungsgehilfen des Prospektherausgebers. Diese Personen sind nicht befugt, abweichende Angaben von dem Prospektinhalt zu machen. Von einer Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben sind Vermittler freigestellt. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren Schadensersatzansprüche in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Die Umsetzung der Gestaltungsvorschläge und Planungsunterlagen der Architekten in diesem Prospekt können von der Realität und der tatsächlichen Ausführung aus produktionstechnischen Gründen abweichen. Verbindlich für die Ausführung sind allein die Bau- und Leistungsbeschreibungen der Teilungserklärung und der Kaufvertrag. Gleichfalls müssen Abweichungen aufgrund behördlicher Auflagen, der Altbausubstanz und Änderungen durch die Genehmigungsbehörden vorbehalten werden. Hierdurch darf jedoch gegenüber der Baubeschreibung keine Wertminderung entstehen. Soweit Ansprüche aufgrund der Regelungen der Kaufverträge mit den jeweiligen Erwerbern bestehen, ist die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen ausgeschlossen. 11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Alle Angaben und Darstellungen im Prospekt (inkl. Kaufreservierung und Preisliste, Kurzprospekt und Flyer) wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit zur Zeit der Prospektherausgabe überprüft. Alle dem Prospektherausgeber bekannten und für die Kaufentscheidung wichtigen Kriterien sind in diesem Prospekt berücksichtigt. Die Angaben entsprechen dem gegenwärtigen Stand des Prospektes, den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten, Ertrags- und Steuerprognosen wird nicht übernommen. Für Satz- und Druckfehler bei Texten, Berechnungen und Grundrissen ist eine Haftung ausgeschlossen. RISI K EN UND CH A N CEN – 65 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG „MyStudio Bonn 2“ René-Schickele-Str. 7 in Bonn-Duisdorf. ALLGEMEINES: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück im Bonner Stadtteil Duisdorf. Geplant ist der Neubau eines Apartmenthauses für studentisches Wohnen. Bei einer Größe des einzelnen Apartments von ca. 20 m2 bis ca. 40 m2 werden 75 Einheiten innerhalb des 2 bzw. 5-geschossigen Gebäudes errichtet. Das Objekt schließt sich als 2. Bauabschnitt an das bereits in Sanierung befindliche Nachbargebäude – mit 60 Apartments – an. Die Betreuung der kompletten Anlage erfolgt über einen gemeinsamen Concierge. Die Tiefgaragenstellplätze und Außenanlagen werden gemeinsam genutzt. LAGE UND ZUSCHNITT: Das neu zu errichtende Gebäude liegt im westlichen Bonner Stadtteil Duisdorf an der René-Schickele-Straße und der Heilsbachstraße, jeweils Nebenstraße, mit Hanglage zur Rochusstraße, der B56. Es ist verkehrsmäßig gut angebunden. Schulen und Einkäufe des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu tätigen. Haltestellen des ÖPVN und der Bahnhof Duisdorf mit der Bahnlinie Bonn-Euskirchen sind in ca. zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Die Autobahnauffahrt Bonn-Hardtberg ist in ca. vier Minuten erreichbar. Das Grundstück liegt gem. Bebauungsplan in einem Mischgebiet, welches Schulen, Gewerbe, Tankstelle und Wohnen zulässt. Entlang der Heilsbachstraße mit geschlossener Bebauung. Diese Nutzungsformen finden sich auch in der Nachbarschaft. ERSCHLIESSUNGSZUSTAND : Die öffentlich rechtliche Erschließung des Grundstücks gem. BauGB ist vollständig vorhanden. Die beiden Straßen sind befestigt, haben beidseitig Gehwege, Entwässerung und ortsübliche Beleuchtung. Gas, Elektrizität, Wasser, Kanal, Telefon stehen am Grundstück an. In der Tiefgarage stehen 66 Stellplätze zur Verfügung. GRUNDSTÜCK: Das Grundstück ist unbebaut und wird nach Beendigung der Baumaßnahme entsprechend der vorliegenden Außenanlagenplanung und den Auflagen der öffentlichen Behörden/ Grünflächenamt hergerichtet und begrünt. GEBÄUDE: Es handelt sich um ein neu zu erstellendes zweiteiliges massives Gebäude, welches mit zwei bzw. fünf Vollgeschossen und Flachdach in konventioneller Bauweise (Stahlbeton und Mauerwerk) errichtet werden soll. Das Gebäude 66 steht auf einem Souterraingeschoss, welches teilweise als Tiefgarage mit Stellplätzen für die Bewohner ausgelegt ist. Das Gebäude ist als Apartmenthaus konzipiert. In den Souterrainräumen befinden sich neben Heizungs-, Haustechnik- und Müllraum auch 3 Apartments, ein Sauna- und Wellnessbereich sowie die den Wohnungen zugeteilten Abstellräume. Im Erdgeschoss und den 4 Obergeschossen befinden sich 72 Apartments, jeweils zwischen ca. 20 bis 42 m2 Fläche, alle Apartments mit Balkon oder Terrasse. Der 5-geschossige Gebäudeteil hat einen Haupteingang straßenseitig. Der 2-geschossige Gebäudeteil ist über einen Eingang vom Hof - der über einen Durchgang direkt neben der Tiefgarageneinfahrt zu erreichen ist - mit direkten Zugang zum Souterrain-Treppenhaus und der dort befindlichen Tiefgarage erschlossen. Das Gebäude wird gemäß den heute gültigen Normen und Richtlinien erstellt: Decken und tragende Wände sind gem. Bauantragsunterlagen mit Feuerwiderstandsklasse F90 erreichenden Materialien auszulegen. Trennwände zwischen den Apartments und die nicht tragenden Flurwände sind F90 bzw. F30AB zu erstellen. Die Treppenhäuser werden aus nicht brennbaren Materialien hergestellt und dienen zur Erschließung und als erster Rettungsweg. Das Gebäude wird mit einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Von den Treppenhäusern zu den Flurbereichen hin werden Rauchschutztüren und Brandschutzverglasungen eingebaut. Die Offenhaltevorrichtung der Treppenhaustüren wird an die Sicherheitsbeleuchtung und an die Entrauchung angeschlossen. Die Entrauchung des Treppenhauses erfolgt über eine elektrisch betriebene Rauch- und Wärmeabzugslichtkuppel oder entsprechend konzipierte Dachflächenfenster im Treppenhauskopfbereich. Für die Entrauchung der Flure wird jeweils eine weitere öffenbare Lichtkuppel/ Dachflächenfenster eingebaut. Als 2. Fluchtweg aus den Etagen werden weitere zwei, aus verzinktem Stahl hergestellte Spindeltreppentürme errichtet die über die entsprechenden Flure zu erreichen sind. Die wesentlich gestaltenden Bauteile bzw. Materialien werden rechtzeitig gemeinsam mit dem Bauherrn, dem Architekt und den zuständigen Behörden der Stadt Bonn, unter Berücksichtigung des künstlerischen Gesamtkonzeptes, bemustert und festgelegt. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N GEPLANTE NUTZUNG DES GEBÄUDES: UG Tiefgarage, Wasch- und Trockenraum, Technikräume, Abstellräume, 3 Appartements, Wellness- und Saunabereich mit begehbarem, begrüntem Lichthof, Fahrradraum EG insgesamt 17 Apartments, Abstellräume 1. OG 20 Apartments, Abstellräume 2. und 3. OG jeweils 13 Apartments, Abstellräume MASSIVDECKEN: Herstellung aus Stahlbeton d=20/ 18 cm auf Außenwänden und tragenden Innenwänden aufgelegt; Fußbodenaufbau: Wärme- und Trittschalldämmung, schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung in den Apartments. 4. OG Pultdach, das über das Haupttreppenhaus erschlossen wird. Die Außenwände werden als gedämmte Holzständerwände ausgebildet. Als Außenfassade wird eine Putzträgerplatte aufgebracht, die mit einem mineralischen Leichtputz versehen wird. Auf der Innenseite werden die Wände mit Gipskartonplatten verkleidet. Das Pultdach mit einer Neigung von ca. 3° wird mit Polymerbitumenbahnen auf OSB Holzplattenscheiben eingedeckt und als Warmdach mit Zwischensparrendämmung ausgeführt. Die Sparren erhalten unterseitig eine Dampfsperrfolie sowie Dämmung zwischen dem Lattenrost, welches unterseitig mit 2 Lagen Gipskartonplatten bestückt wird und somit einen hohen sommerlichen Wärmeschutz bietet. 9 Apartments, Abstellräume Der Zugang zum Hauseingang erfolgt über den Gehweg der öffentlichen Straße auf das Grundstück. TIEFGARAGE: Die Ausführung der Tiefgarage erfolgt in Stahlbeton und entspricht den allgemein gültigen DIN-Normen. Dort wo die Tiefgarage nicht durch das Bauwerk überdeckt ist, erfolgt die Tiefgaragendecke wahlweise in Sperrbeton oder konventioneller Abdichtung. Sofern erforderlich, werden die Wände und Decken aus wasserundurchlässigen Beton erstellt. Die gemeinsam genutzte Garagenein- und -ausfahrt erhält ein elektrisches Tor mit Schlüsselschaltung außen und Zugschaltung innen. Beleuchtung und Beschilderung sowie Markierung der Fahrbahn und Stellplätze werden nach den behördlichen Auflagen angebracht. Die Zu- und Abluft erfolgt über natürliche Beund Entlüftung. Das geplante Parksystem wird unter Beachtung jeglicher behördlicher Vorschriften von einem deutschen Systemhersteller montiert und vom TÜV vor Inbetriebnahme abgenommen. AUFSTEIGENDE AUSSENWÄNDE: Die Außenwände vom Erd- bis zum 3. Obergeschoß werden in Stahlbeton d = 20 cm hergestellt und mit einem 10 cm dicken WDV-System aus mineralischen Stoffen oder Polystyrol-Hartschaumplatten wärmegedämmt. Die Außenwände des 4. Ober-/Staffelgeschosses werden als Holzständerwände mit 18 cm Wärmedämmung hergestellt. TRAGENDE INNENWÄNDE: Die Außenwände vom Erd- bis zum 3. Obergeschoß werden in Stahlbeton d = 20cm hergestellt und mit einem 10cm dicken WDV- System aus mineralischen Stoffen oder Polystyrol-Hartschaumplatten wärmegedämmt. Die Außenwände des 4. Ober-/ Staffelgeschosses werden als Holzständerwände mit 18cm Wärmedämmung hergestellt. NICHTTRAGENDE INNENWÄNDE: Die tragenden Innenwände werden ebenfalls aus Stahlbeton d=20cm hergestellt; gespachtelt, grundiert, aufbringen von Malerflies und 2 x Dispersionsanstrich. STAFFELGESCHOSS: Auf Teilen des 3. Obergeschosses Errichtung eines Staffelgeschosses mit BALKONE: Die Tragkonstruktion der Balkone wird aus feuerverzinktem Stahl hergestellt. Die Balkone erhalten einen Bodenplatte aus Beton und einen Oberbodenbelag aus Betonplatten 30/30 oder 50/50. Die Untersichten der Betonbodenplatten werden hell gestrichen. TREPPEN: Die Treppenpodeste und -läufe werden aus Stahlbeton hergestellt und erhalten einen Belag aus Naturstein. Die Treppengeländer werden aus Stabstahl hergestellt und erhalten einen Handlauf aus Holz oder Rundstahl. BÖDEN: Auf die Stahlbetondecken wird eine Wärme- und Trittschalldämmung von ca. 5cm aufgebracht, Trennlage, ca. 6,5cm schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung in den Apartments. In den Apartments wird ein Fliesenbelag aus hellem durchgefärbtem Steinzeug mit passenden Sockelfliesen/ Fußleisten verlegt. Die Böden in den Gemeinschaftsbereichen und Fluren erhalten einen Belag aus schwarzem durchgefärbtem Steinzeug in Schieferoptik, Halbverbund verlegt. Die Flächen des Laubengangs sowie der im Dachgeschoß befindlichen Terrassen werden mit Betonplatten 30/30 oder 50/50 ausgelegt. Unter den Staffelgeschoßausgängen zur eigenen Terrasse wird eine Trittstufe unter der Türanlage gem. Dachdeckerrichtlinien erstellt und an die Dichtung angeschlossen, um Spritzwasser sicher abzuführen. Oberhalb werden begehbare Innen- und Außenfensterbänke eingebaut. B AU B ES CH R EI B U N G – 67 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – BAUBESCHREIBUNG GEBÄUDEAUSSENHAUT: Fassade Wärmedämmverbundsystem-Putz d=10cm an den Außenwänden bis OK Brüstung Staffelgeschoß (u-Wert ca. 0,25 nach ENEV); Brüstungen werden mit gekanteten Blechen an der Oberseite eingedichtet und erhalten einen Handlauf aus Rundstahl. Helle farbige Gestaltung nach Absprache oder Farbkonzept. FENSTER: Die Fenster werden als stahlverstärkte 5-Kammer-PVC-Fenster mit Isolierverglasung (k-Wert Verglasung ca. 1,2) und Aluminiumaußenfensterbänken hergestellt. Der Anschlußputz zu Fensterrahmen erfolgt durch Anputzleisten. Unter den Fensterbänken werden Dichtprofile vor den Putzarbeiten angebracht. Alle Fenster erhalten silbereloxierte Metallgriffoliven. Einflüglige bzw. asymmetrische zweiflüglige Fensterelemente mit Setzflügel und DKBeschlag. HAUSTÜRANLAGE: Alurahmen mit Verbundsicherheitsglas, innen als Griff; außen mit Griffstange vertikal ca. 1,00 m lang jeweils aus Edelstahl. Die Haustür wird mit einer Gegensprechanlage mit Apartmentnummer- Zuordnung über ein Nummernfeld ausgestattet. Briefkastenanlage im Eingangsbereich links; 75 plus 2 Reserve Brieffächer Edelstahlblech gebürstet. HEIZUNGSANLAGE: Die ökologische Heizungsanlage wird mittels einer hochmodernen LuftWasser-Wärmepumpe als Dachheizzentrale in Form einer bivalente Betriebsweise, gekoppelt mit einem Gas-Brennwertgerät zur Sicherung von Spitzenbelastungszeiten betrieben. Durch dieses neuartige Heizsystem werden die Heizkosten zu einem erheblichen Teil gesenkt. Gleichzeitig leisten wir damit einen Beitrag zum Klimaschutz da der CO2-Ausstoß verringert wird. Die zentrale Heizungsversorgung mit sinnvoller energieeffizienter Fußbodenheizung in den Apartments ist einzeln steuerbar und zusätzlichen erhalten die Bäder einen formschönen Handtuchhalterheizkörper. WARMWASSERBEREITUNG: Durch den Einsatz dieser nach neuesten technisch-, energetischen und umweltschonenden Gesichtspunkten eingesetzten Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage und der zusätzlichen Zirkulation erfolgt die Warmwasseraufbereitung hocheffizient. 68 LÜFTUNGSANLAGE: Die innenliegende Bäder werden mit Lüftern nach Stand der neuesten Technik incl. eigenem Brandschutzelement ausgestattete. Eine vorprogrammierte Nachlaufzeit garantiert, dass die Bäder nicht überfeuchten und ein angenehmes Raumklima erhalten bleibt. ELEKTRO: Elektroinstallation erfolgt lt. DIN und VDE-Richtlinien. Anschlusskästen und Zähler im Keller bzw. in den Etagen; zu jeder Einheit gehört eine Unterverteilung. Einbau von Potentialausgleich, Blitzschutz und Rauchmelde- sowie Entrauchungsanlage und Notstromleuchten, Anschluss aller haustechnischen Verbraucher und Kleinküchen. Flächenschalterprogramm Fa. Merten, polarweiß M smart. Herstellung von Beleuchtung und zugehöriger Verkabelung in den Keller- und Nebenräumen, Außenbereich Wandleuchte Firma Heff, Casino mit Bewegungsmelder und in den Apartments Aufbaudownlights der Firma RZB, Lichtschalter im Eingangsbereich der Wohnräume und zum Balkon/ Terrasse, entsprechende Dosen für TV und Telefon, Doppel- und Einfachsteckdosen. In den Nasszellen werden Spiegel- und Deckenleuchten installiert sowie eine Steckdose neben dem Spiegel. Eine Doppelsteckdose als Arbeitssteckdose im Bereich der Einbauküche, Kühlschrank und Herdanschluss sowie Beleuchtung unter dem Oberschrank. Verlegung von Telefon- und Kommunikationsleitungen ab Übergabepunkt der Telekom. Kabelfernsehen und Internet über eine Gemeinschaftsanlage einschl. der Antennendosen und des Antennenkabels wird auf Mietbasis errichtet. Die Kabeleinspeisung mit Anschluss an das Kabelnetz der Telekom oder eines anderen privaten Betreibers umfasst neben den üblichen Medien auch den Internetzugang über Kabel/ DSL. Diese Einrichtung kann jedem Apartment zur Verfügung gestellt werden. LEUCHTENPROGRAMM: Für die Apartments im Wohnbereich je 2 Lampen, im Flur eine Lampe, im Bad 1 Spiegelleuchte, Küchenbereich Untersichtleuchte. In der oberen Türzarge der WE-Türen außen ist eine Leuchte integriert. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N BADAUSSTATTUNG MIT: Dusche, Kaldewei weiß, 90 x 90 x 14 cm Vierteilige Duschabtrennung, Glas Duscharmatur Eurosmart mit Duschstange Waschtisch Ideal Standard Eurovit Waschtischarmatur Eurosmart WC-Lüfter von Limodor, Unterputzausführung mit Brandschutz WC Ideal Standard Eurovit inkl. Sitz mit Deckel, Papierhalter Um den Waschtisch angeordnet: Handtuchhaken, oberhalb Ablageplatte 60 x 16 cm und Spiegel 60 x 50 cm Handtuchhalterheizkörper Schlüssel für den zugehörigen Abstellraum, die Haustüren und die Tiefgarage gleichschließend sein. ZÄHLEINRICHTUNGEN: Alle Apartments erhalten eigene Zähleinrichtungen für Kalt-/ Warmwasser und Strom. Gleiches gilt für die gemeinschaftlich genutzten Räume, Flure und Anlagen. ABSTELLRÄUME: Die Apartments erhalten ausgewiesene Abstellflächen. Die Betriebskostenabrechnung der Heizung erfolgt nach Systemumlageschlüssel. MÖBLIERUNG: Die Apartments sind auf der Grundlage des Produktes „My Studio“ wie folgt möbliert: 1 Schrank, 1 Bett mit Bettkasten, 1 Schreibtisch, 1 Schreibtischstuhl, 1 Regal, 1 Sideboard, ein Bistrotisch mit 2 Stühlen oder 2 Hocker ohne Bistrotisch. Die Apartments erhalten weiterhin Einbauküchen. Diese bestehen aus einen Edelstahlspülbecken, 1 integrierte Doppelkochplatte, Unterschrank mit Einbaukühlschrank und Gefrierfach, Besteckschub- und Ablagefach, Hängeschrank mit Einlegeböden und einer Front aus 2 Türen. Die Plattenteile bestehen aus kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten mit verschleißarmer Oberfläche. Die Einbaugeräte haben die Energieklasse A oder B und sind europäische Markenwaren. TÜREN: Wohnungseingangstüren Holz- oder Stahlumfassungszarge und Holztürblatt, farbig gestrichen, mit Zylinderschlosskasten und Spion. Beschlagteile in HEWI-Qualität oder gleichwertig, Rundrosette Alublank eloxiert. In den Fluren werden Lichtleisten installiert. SANITÄR: Einbau eine Trinkwasserfilteranlage und Verrohrung. Das Gebäude wird mit zwei Schließanlagen ausgestattet, eine Anlage für die Wohn- und Gemeinschaftsräume und eine für die Technik- und Nebenräume. Bei der Schließanlage für die Wohnungen werden pro Wohnung die MALER- UND BEIPUTZARBEITEN: Die erstellten Betonwände und -decken werden flächeneben gespachtelt und erhalten eine Wandbekleidung aus Malerflies mit 2-fachen wisch- und scheuerfestem Dispersionsanstrich. Die Trockenbauwände – und abgehängten Decken werden ebenfalls flächeneben gespachtelt und grundiert, 2x Dispersionsanstrich Die Wände und Decken der Treppenhäuser werden gespachtelt und erhalten einen Anstrich aus Latex matt farbig; Treppengeländer Stahlkonstruktion farbig lackiert. FEUERLÖSCHER: Feuerlöscher werden gem. Vorgabe durch die Feuerwehr vorgehalten. WASCH- UND TROCKENRÄUME: Im Kellergeschoß befindet sich ein beheizter Wasch- und Trockenraum zur gemeinschaftlichen Nutzung. Der Fußboden des Wasch- und Trockenraums wird mit Fliesen belegt. Es werden je 5 Anschlüsse für Münzwasch- und Trockenautomaten vorgesehen. GEMEINSCHAFTSBEREICHE: Im Erdgeschoß befindet sich der großzügig gestaltete Zentraleingang mit Treppenhaus. Im Hofbereich werden für die Gemeinschaft zu nutzende Außenanlagen für Freizeitgestaltung und Erholung vorbereitet. Im Untergeschoß befindet sich ein Wellnessbereich mit voll eingerichteter Sauna, Duschanlagen und einem Außenbereich als begrüntem Lichthof. Die Hausmüllentsorgung erfolgt in einem separaten Hausmüllraum im Untergeschoß, wo der Müll nach ökologischen Trennsystem bzw. behördlichen Vorschriften wie Papier-, Plastik- und sonstiger Restmüll entsorgt wird. ALLGEMEINES: Technische Verbesserungen oder Abweichungen von den in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen und Ausstattungen bleiben vorbehalten, soweit diese gleichwertig sind und keine Minderung der Qualität und Güte des Materials bedeuten. Dies trifft auch für Abweichungen im Rahmen der baulichen Toleranzen sowie für die Änderungen, die aus technischen oder behördlichen Auflagen notwendig sind. Siegburg, Mai 2008 B AU B ES CH R EI B U N G – 6 9 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG TEILUNGSERKLÄRUNG TE/64180/Shf 1522, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 988 qm, 1520, Straße, René-Schickele-Straße, groß 0,45 qm, 1521, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 16 qm, 1523, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 14 qm; URKUNDENROLLE – NUMMER 466 FÜR 2008 S Verhandelt zu Köln, heute den 02. April 2008. Vor mir, dem Notar Dr. Johannes Speck b) des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf in Blatt 3310 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstück 2445, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße, groß 1.590 qm. Der Eigentümer bewilligt und beantragt hiermit die Vereinigung der vorgenannten Grundstücke gemäß § 890 I BGB in das Grundbuch. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N Niederschrift aufgeführten Räume sowie die hierzu gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestalt des Gebäudes verändert wird. In Ergänzung dieser Bestimmung wird festgelegt, dass zum Sondereigentum gehören: a) der Fußbodenbelag (Estrich) und der Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume, b) die nichttragenden Zwischenwände, 2. Auf Teileigentum finden, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, die Vorschriften dieser Erklärung entsprechend Anwendung. §4 ART UND UMFANG DES GEBRAUCHS, SONDERNUTZUNGSRECHTE 1. Die Nutzung der Wohnungen dient ausschließlich dem studentischen Wohnen und ist daher nur für Wohnzwecke gestattet. Eine berufliche oder gewerbliche Nutzung der Wohnungen ist nicht gestattet. 2. Hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums werden gemäß den §§ 10 Abs. 2, 15 WEG, folgende Regelungen über die Sondernutzung getroffen: mit dem Amtssitz in Köln, erschien: Herr Theodor – genannt Theo- Eiserfey, geboren am 19.03.1954, geschäftsansässig: Uferstraße 2 a in 53773 Hennef, hier nicht handelnd im eigenen Namen sondern aufgrund in Ausfertigung vorliegender Vollmacht vom 29.01.2007, UR.Nr. 118/2007 des Notars Stephan Römer in Troisdorf, für Frau Beatrix Lehmacher geborene Versteeg, geboren am 17.07.1957, geschäftsansässig Kornblumenweg 54 in 53721 Siegburg-Braschoß auch handelnd unter der Bezeichnung Lehmacher-Wohnbau. Eine beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Vollmacht wurde dieser Urkunde beigefügt. Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage seiner mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweispapiere. Der Erschienene bat um die Protokollierung der folgenden TEILUNGSERKLÄRUNG NACH § 8 WEG : VORBEMERKUNG Auf dem vorgenannten Grundstück befindet sich ein Wohngebäude, welches vom Verkäufer um- bzw. ausgebaut und modernisiert wird. Ferner errichtet der Verkäufer auf dem Grundstück 2 vollständig neue Wohngebäude nebst einer Tiefgarage. Dieser Grundbesitz wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in Wohnungseigentum aufgeteilt. §1 TEILUNG 1. Das Eigentum an dem vorgenannten Grundbesitz wird hiermit nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes in Miteigentumsanteile derart aufgeteilt, dass mit jedem Anteil Sondereigentum nach Maßgabe der von der Baubehörde der Stadt Bonn noch zu genehmigenden vorläufigen Aufteilungspläne, die dieser Niederschrift als ANLAGE 2 beigefügt sind, verbunden ist, und zwar entsprechend der Aufstellung, die dieser Urkunde als ANLAGE 1 beigefügt ist. Dabei entspricht die dortige Nummerierung derjenigen in den vorgenannten Aufteilungsplänen. Die dem Sondereigentum unterliegenden Räume sind in sich abgeschlossen (§ 8 Abs. 2, § 3 Abs. 2 WEG). 2. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst endgültigen Lageplänen soll in einer Ergänzungsurkunde durch die in § 15 nachgenannten Bevollmächtigten nachträglich als für die Teilung verbindlich erklärt werden, sobald sie vorliegen. Frau Lehmacher ist bzw. wird Eigentümer a) des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf in Blatt 3541 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke: 70 §2 SONDEREIGENTUM UND GEMEINSCHAFTLICHES EIGENTUM 1. Gegenstand des Sondereigentums sind jeweils die mit der Nummer gemäß der ANLAGE 1 und den Aufteilungsplänen gemäß ANLAGE 2 zu dieser c) der Wandputz und die Wandverkleidung sämtlicher zum Sondereigentum gehörenden Räume, auch soweit die putztragenden Wände nicht zum Sondereigentum gehören, d) die Innenfenster und Innentüren der im Sondereigentum stehenden Räume, e) sämtliche Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände, die sich innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume befinden, f) die Wasserleitungen vom Anschluss an die gemeinsame Steigleitung an, g) die Versorgungsleitungen für Gas und Strom von der Abzweigung ab dem Zähler, h) die Entwässerungsleitungen bis zur Anschlussstelle an die gemeinsame Fallleitung, i) die Vor- und Rücklaufleitungen und die Heizleitungen der Heizungsanlage von der Anschlussstelle an die gemeinsame Steig- und Fallleitung an. 2. Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht nach Absatz 1 zum Sondereigentum erklärt sind oder im Eigentum eines Dritten stehen. §3 GRUNDREGELUNG DES GEMEINSCHAFTSVERHÄLTNISSES 1. Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und für die Verwaltung gelten, soweit diese Erklärung nichts Abweichendes bestimmt, die §§ 10 bis 29 in Verbindung mit § 30 WEG. a) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 61 wird die in der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 61 bezeichnete Terrasse sowie die mit SNG 61 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen, b) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 62 wird die in der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 62 bezeichnete Terrasse sowie die mit SNG 62 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen, c) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 63 wird die in der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 63 bezeichnete Terrasse sowie die mit SNG 63 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen, d) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 64-80 wird die in der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde jeweils mit SNT 64-80 bezeichnete Terrasse zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen, e) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 1-5, 12, 18-19, 27-28, 35, 37, 44-45, 52-60, 65, 69-70, 73-80, 82-83, 85, 89-90, 93-100, 102-103, 105, 109-110, 113, 118, 122-123, 126-128, 131, 133, 135 wird jeweils das mit gleicher Nummer und SN bezeichnete Sondernutzungsrecht an dem Doppelparker in der Tiefgarage zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen. Die Postionen der Doppelparker werden wie folgt definiert: 1 unten, 2 oben, 3 unten, 4 oben, 5 unten, 12 oben, 18 unten, 19 oben, 27 unten, 28 oben, 35 unten, 37 oben, 44 unten, 45 oben, 52 unten, 53 oben, 54 unten, 55 oben, 56 unten, 57 oben, 58 unten, 59 oben, 60 unten, 65 oben, 69 unten, 70 oben, 73 unten, 74 oben, 75 unten, 76 oben, 77 unten, T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 1 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG 78 oben, 79 unten, 82 oben, 83 unten, 85 oben, 89 unten, 90 oben, 93 unten, 94 unten, 95 oben, 96 unten, 97 oben, 102 oben, 103 unten, 105 oben, 109 unten, 110 oben, 113 unten, 118 oben, 122 unten, 123 oben, 126 unten, 127 oben, 128 unten, 131 oben, 133 unten, 135 oben. Bei den Sondernutzungsrechten mit den Nummern SN 80, SN 98, SN 99 und SN 100 liegt jeweils ein Doppelparker oben und einer unten. Dem jeweiligen Sondernutzungsberechtigten obliegt die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Sondernutzungsfläche allein. §5 NUTZUNGSAUFTEILUNG DER EINZELNEN HÄUSER (1) Für die Wohnungseigentumseinheiten Nrn. 1 bis 60 des Aufteilungsplanes sowie die Wohnungseigentumseinheiten Nrn. 61 bis 135 des Aufteilungsplanes werden jeweils eigene Untergemeinschaften gebildet. (2) Die Nutzung jedes Gebäudes wird den Eigentümern des Wohnungseigentums in dem betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteils allein zugewiesen. Dem Nutzungsrecht unterliegt jeweils die gesamte Bausubstanz des betroffenen Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit allen technischen Einrichtungen und Anlagen und sämtlichen Räumen in diesem Gebäude, die nicht im Sondereigentum stehen. Die Wohnungseigentümer des anderen Gebäudes bzw. Gebäudeteils sind jeweils von der Nutzung ausgeschlossen. (3) Jede Unterwohnungseigentümerversammlung ist zuständig für alle Angelegenheiten ihres jeweiligen Gebäudes, soweit sie deren Sondereigentum und das damit verbundene gemeinschaftliche Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Beschlussfassung unterliegen insbesondere die in § 21 Abs. 5 WEG aufgeführten Angelegenheiten des Gebäudes. (4) Die Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft ist für alle anderen Angelegenheiten zuständig. Sie ist auch dann zuständig, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die sämtliche Miteigentümer berühren. §6 VERÄUSSERUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM 1. Eine Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters. Vorgenanntes gilt nicht bei: - Veräußerung an Ehegatten, an Verwandte in gerader Linie, an Verwandte zweiten Grades der Seitenlinie; 72 - Veräußerung durch Insolvenzverwalter, Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung, Weiterveräußerung durch Realgläubiger sowie - Erstveräußerung durch Frau Beatrix Lehmacher auch in noch so ferner Zukunft. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grunde versagt werden. Als solcher gilt insbesondere die begründete Besorgnis, dass der in Aussicht genommene Erwerber die ihm als Wohnungseigentümer obliegenden finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt, sich nicht in die Gemeinschaft einfügen oder sich aus anderen Umständen nicht als Eigentümer eignen wird. Der Verwalter muss seine Zustimmung erteilen, wenn die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit beschließen, die Genehmigung zu erteilen. 2. Dem Verwalter ist eine Ablichtung des Veräußerungsvertrages zum Verbleib bei seinen Akten vorzulegen. 3. Der Veräußerer kann nicht verlangen, dass das Verwaltungsvermögen auseinandergesetzt und ihm sein Anteil ausgezahlt wird. §7 INSTANDHALTUNG, INSTANDSETZUNG UND VERSICHERUNGEN 1. Jeder Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere den inneren Wand- und Deckenputz, den Fußbodenbelag, die nichttragenden Zwischenwände, das Holzwerk, Leitungen jeder Art und ihre Teile von der Abzweigung an. Die Verpflichtung umfasst ferner im Bereich des Sondereigentums: a) den Anstrich der für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Leitungen jeder Art, insbesondere der Heizkörper sowie der Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren einschließlich der Türrahmen nebst Verkleidung und Fensterflügel nach Farbvorgaben, b) die Beseitigung von Glasschäden an den Fenstern und die Instandhaltung/Instandsetzung der Wohnungsabschlusstüren einschließlich der Türrahmen nebst Verkleidung. Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß dieser Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, sind von ihm auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 2. Die Verpflichtung nach a) und b) des Absatzes 1. besteht – unbeschadet etwaiger Ersatzansprüche – auch dann, wenn Schäden durch Dritte verursacht werden. 3. Der Wohnungseigentümer darf die äußere Gestalt des Bauwerkes und seine im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile, insbesondere die Farbe des außerhalb des Sondereigentums sichtbaren Anstrichs, nicht ohne Zustimmung des Verwalters verändern; dies gilt insbesondere für Markisen, Rollläden und Balkonabtrennungen. 4. Der Verwalter hat das gesamte Grundstück gegen die gesetzliche Haftpflicht des Grundstückseigentümers sowie zum gleitenden Neuwert in Höhe der Wiederherstellungskosten gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden versichern zu lassen. Etwaige Zusatzversicherungen für selbständig vorgenommene Wertverbesserungen am Sondereigentum sind von dem betreffenden Wohnungseigentümer bei derselben Versicherungsgesellschaft abzuschließen. 5. Zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird eine Rücklage von 6,00 EURO pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche jährlich angesammelt. Die Bildung der Rücklage erfolgt mit Beginn des dritten Jahres nach Entstehen der Gemeinschaft. Die Beträge für die Bildung dieser Rücklage sind in den zu entrichtenden Zahlungen (Hausgeld) enthalten. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage kann die Gemeinschaft mit einfachem Mehrheitsbeschluss abweichend festlegen. 6. Verpfändung und Abtretung der Anteile an dem gemeinsamen Rücklagenfonds sind ausgeschlossen. 7. Über die an dem gemeinschaftlichen Eigentum vorzunehmenden Reparaturen beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Der Verwalter ist jedoch berechtigt, laufende Reparaturarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von EURO 2.500,00 im Einzelfall, sowie in beliebiger Höhe zur Abwendung drohender Gefahren für das gemeinschaftliche Eigentum ohne Beschluss in Auftrag zu geben. Den Höchstbetrag kann die Gemeinschaft mit einfachem Mehrheitsbeschluss abweichend festlegen. §8 WIEDERHERSTELLUNG 1. Nach einer völligen oder teilweisen Zerstörung eines Gebäudes sind die Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet, das Gebäude so wiederherzustellen, wie es vor Eintritt des Schadens bestand. Eine abweichende Regelung kann von den Wohnungseigentümern mit einer Mehrheit von 75 % nur dann beschlossen werden, wenn die Zahlungen des Versicherers oder der Schadensersatzpflichtigen die Kosten der Wiederherstellung nicht voll decken. 2. Auch im Falle des Abs. 1. Satz 2 kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht aufgehoben werden, wenn mit Einwilligung der Mehrheit andere Wohnungseigentümer oder notfalls Dritte bereit sind, zum Schätzwert das Wohnungseigentum derjenigen Wohnungseigentümer zu übernehmen, welche die Aufhebung verlangen. Letztere sind dann verpflichtet, das Wohnungseigentum gegen Zahlung des Schätzwertes dem Übernehmer zu übertragen. Der Schätzwert wird durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen ermittelt. §9 MÄNGELANZEIGEN, BESICHTIGUNG DURCH DEN VERWALTER 1. Werden einem Wohnungseigentümer Mängel oder Schäden am Gemeinschaftseigentum oder sofern sie erheblich sind am Sondereigentum bekannt, so hat er das unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen. 2. Der Verwalter darf a) jährlich einmal zu angemessener Tageszeit nach vorheriger Anmeldung b) bei drohender Gefahr jederzeit das Sondereigentum eines jeden Wohnungseigentümers besichtigen. Die Wohnungs- / Teileigentümer haben Einwirkungen auf ihr Sondereigentum, insbesondere das Betreten der Räume zu dulden, wenn dies zur Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist. Der betroffene Sondereigentümer kann verlangen, dass der ursprüngliche Zustand nach Beendigung der Einwirkung unverzüglich wieder hergestellt wird und alle Schäden ersetzt werden. § 10 BEVOLLMÄCHTIGUNG BEI MEHRHEIT VON BERECHTIGTEN Ist Eigentümer eines Wohnungseigentums eine Personenmehrheit, so soll diese einen Beauftragten schriftlich bevollmächtigen, die Gesamtheit der mehreren Eigentümer verbindlich zu vertreten; das gilt jedoch nicht für Eheleute. § 11 KOSTEN UND LASTEN, WIRTSCHAFTSPLAN 1. Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, mit Ausnahme der nach Einheiten aufzuteilenden Verwaltungskosten und Kontoführungsgebühren, werden nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufgeteilt. T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 3 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG Dies gilt nicht für Kosten, welche in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt sind. Diese Kosten werden im Verhältnis der Gesamtwohn- und Nutzfläche aufgeteilt. 2. Es gelten jedoch folgende Besonderheiten: a) Jeder Wohnungs- und Teileigentümer trägt die auf ihn entfallenden Kosten allein, soweit eigene Messeinrichtungen vorhanden sind oder sonst in einwandfreier Weise Kosten gesondert festgestellt werden können. b) Die Heiz- und Warmwasserkosten (Verbrauch, Instandhaltung, Reparaturen, Erneuerungen etc.) tragen die an die jeweilige Heizungsanlage angeschlossenen Wohnungs- und Teileigentümer. Hierbei werden die Kosten für die Heizung mit 70% – siebzig vom Hundert –, auf den Verbrauch, im übrigen auf die Wohn- und Nutzfläche umgelegt. c) Es ist beabsichtigt, dass das Gebäude an das Breitbandkabelnetz und das Telefonnetz der Telekom angeschlossen wird. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten und die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung etc. werden gleichanteilig auf die angeschlossenen Wohneinheiten umgelegt. 3. Die Tragung der Betriebskosten von Hausteilen, Räumen, Flächen, Anlagen oder Einrichtungen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, deren Nutzung jedoch nur einem oder nur einer bestimmten Anzahl von Wohnungs- und Teileigentümern zustehen, oder die sich im räumlichen Bereich dieser Wohnungs- und Teileigentümer befinden, ist Pflicht nur dieser Nutzungsberechtigten. 4. Der Verwalter ist berechtigt, Bewirtschaftungskosten, insbesondere die der Betriebs- und Heizkostenverordnung, auf das jeweilige Abrechungs- und Wirtschaftsjahr abzugrenzen. Der Verwalter hat über das jeweilige Wirtschafts- bzw. Abrechnungsjahr einen Vermögensstatus zu erstellen, in dem die vorgenommenen Abgrenzungsbuchungen dargestellt sind. 5. Für die Anfangsphase der Gemeinschaft hat jeder Wohnungs- und Teileigentümer den vom Verwalter errechneten Anteil an den Bewirtschaftungskosten gemäß Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplans zu tragen. 6. Die Wohnungs- und Teileigentümer sind verpflichtet, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für laufende Hausgeldzahlungen (Vorauszahlungen und abgerechnete Nachzahlungen) zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erteilen. Einzug und Abbuchung er- 74 MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N folgen bei bisher fälligen Monats-Vorauszahlungsraten bis zum 3. Werktag eines Monats, hinsichtlich beschlussweise abgerechneter Nachzahlungen unverzüglich nach genehmigender Abrechnungs-Beschlussfassung. Alle Lastschrift-Einzüge erfolgen zu Gunsten des Gemeinschaftskontos. Abgerechnete Überzahlungen werden ebenfalls im Anschluss an eine Abrechnungsbeschlussgenehmigung dem Konto des Wohnungs- und Teileigentümer gutgeschrieben. Wohnungs- und Teileigentümer, die sich am Lastschriftverfahren nicht beteiligen wollen bzw. wider Erwarten kein eigenes Girokonto führen, bezahlen dem Verwalter für dessen dadurch entstehende BuchungsMehrarbeit eine angemessene Zusatzgebühr je Buchungsvorgang. bezeichneten Frist die Beitreibung der fälligen Beitragsleistungen gerichtlich und außergerichtlich zu besorgen und erhält hierfür alle notwendigen Vollmachten, einschließlich der Berechtigung, Untervollmacht zu erteilen. 7. Im Verzugsfall sind die rückständigen Leistungen mit jährlich 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. § 12 ENTZIEHUNG DES WOHNUNGSEIGENTUMS 1. Unbeschadet der Absätze 2. und 3. dieses Paragraphen bestimmen sich die Voraussetzungen und das Verfahren für die Entziehung des Wohnungs- / Teileigentums nach den §§ 18, 19 WEG. 8. Der Verwalter hat jeweils für ein Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der von den Wohnungs- und Teileigentümern mehrheitlich zu beschließen ist. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Mit Beginn der Gemeinschaft wird für das laufende Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan für die jeweilige Einheit in angemessener Höhe durch den Verwalter festgesetzt. Das daraus resultierende Hausgeld ist auf erste Anforderung durch den Verwalter auf das Treuhandkonto der Gemeinschaft bis zur Beschlussfassung eines ordentlichen Wirtschaftsplanes zu entrichten. Der für ein Wirtschaftsjahr beschlossene Wirtschaftsplan bleibt auch nach dessen Ablauf bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplanes in Kraft. 12. Verursacht ein Eigentümer eines Wohnungs-/Teileigentums, insbesondere auch durch Nichtbeachtung des § 8 Abs. 1 dieser Erklärung, zusätzliche Bewirtschaftungs- oder Verwaltungskosten, so hat er diese allein zu tragen. 13. Mehrere Eigentümer eines Wohnungs-/Teileigentums haften für die darauf entfallenden Kosten als Gesamtschuldner. 2. Die Entziehung kann auch dann verlangt werden, wenn ein Wohnungs-/ Teileigentümer mit einem Betrage in Verzug kommt, der das für sechs Monate zu entrichtende Hausgeld übersteigt oder dem § 4 oder § 6 Abs. 1. und 2. zuwiderhandelt. 3. Ist Eigentümer des Wohnungs- /Teileigentums ein Ehepaar oder eine andere Personenmehrheit, so kann das Wohnungseigentum schon dann entzogen werden, wenn nur einer der Eigentümer die Voraussetzungen erfüllt. 9. Das gemäß Wirtschaftsplan auf die einzelnen Einheiten entfallende Hausgeld ist für das gesamte Wirtschaftsjahr auf einmal (in einer Zahlungssumme) fällig; die fällige Jahresschuld wird den einzelnen Wohnungs- und Teileigentümern allerdings gestundet, wenn sie jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats 1/12 der Jahres-Vorauszahlungssumme leisten. Kommen Wohnungs- bzw. Teileigentümer für zwei aufeinanderfolgende Monatsraten oder hinsichtlich eines Betrages in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug, wird der gesamte, noch geschuldete Jahresvorauszahlungs-(Rest)Betrag sofort zur Zahlung fällig. § 13 BESTELLUNG DES VERWALTERS 1. Ein Verwalter wird heute noch nicht bestellt. Der aufteilende Eigentümer wird dies noch nachholen und behält sich das Recht vor, den Verwalter bis zur Bezugsfertigkeit der ersten Einheit zu bestimmen. 10. Rechtsgeschäftliche Rechtsnachfolger von Wohnungs- und Teileigentümern haften der Gemeinschaft gegenüber für jegliche Hausgeldrückstände ihrer Vorgänger neben diesen gesamtschuldnerisch mit. Dahingehende Ersatzansprüche sind im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten auszugleichen. Die Sondereigentümer können jederzeit mit einfacher Mehrheit die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund beschließen. 11. Der Verwalter wird hiermit bevollmächtigt, im Namen aller Wohnungsund Teileigentümer und mit Wirkung für und gegen sie nach Ablauf der vor- Die Verwaltertätigkeit beginnt mit der Übergabe des ersten veräußerten Wohnungseigentums an einen Erwerber und endet nach Ablauf von drei Jahren. 3. Der Verwalter ist insbesondere berechtigt und verpflichtet: a) die Eigentümer gerichtlich und außergerichtlich – auch unter Einschaltung eines Anwalts – in allen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten, b) die von ihnen zu zahlenden, im von ihm zu erstellenden Wirtschaftsplan oder sonst wie festgesetzten Umlagen und Abrechnungssalden einzuziehen und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen, c) namens der Gemeinschaft Hausmeister einzustellen, mit diesen Dienstverträge abzuschließen und gegebenenfalls durch Kündigung zu beenden, d) Versicherungsverträge für die Gemeinschaft abzuschließen und gegebenenfalls zu kündigen, e) eine Hausordnung aufzustellen sowie gegebenenfalls erforderliche oder zweckmäßige Änderungen festzulegen, wobei die Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss widersprechen und mit 2/3-Mehrheit andere Regelungen beschließen kann. § 14 VERSAMMLUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMER UND STIMMRECHT 1. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und alle Angelegenheiten, über die die Wohnungs- und Teileigentümer durch Beschluss zu entscheiden haben, werden gebildet: a) eine Gesamteigentümergemeinschaft, b) je eine Untergemeinschaft für die Einheiten 1 bis 60 und 61 bis 135. Die Gesamteigentümergemeinschaft und die Untereigentümergemeinschaften halten je eigene Eigentümerversammlungen ab, die jedoch ungeachtet ihrer rechtlichen Verselbständigung gemeinsam stattfinden können. 2. Jede Teilversammlung ist ausschließlich zuständig für alle Angelegenheiten ihres jeweiligen Gebäudes, soweit sie dessen Sondereigentum und das damit verbundene gemeinschaftliche Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Beschlussfassung unterliegen insbesondere die in § 21 Abs. 5 WEG aufgeführten Angelegenheiten des Hauses. 2. Der Verwalter steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein. Er ist berechtigt, im Einzelfall für einzelne Aufgaben Dritte mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beauftragen. Er kann auch ein Rechenzentrum einschalten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit, sofern nicht die Gemeinschaft ausdrücklich widerspricht. T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 5 MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG 3. Für jede Miteigentümerversammlung gilt folgendes: a) Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung richtet sich nach Miteigentumsanteilen. Jeder Miteigentumsanteil gewährt eine Stimme. Jeder Stimmberechtigte hat sich vor Stimmabgabe in eine Anwesenheitsliste des Verwalters einzutragen; er hat sich auf Verlangen des Verwalters zur Person auszuweisen. Soweit nichts anderes in dieser Urkunde oder im Gesetz bestimmt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Einheiten gefaßt; Stimmenthaltungen zählen nicht mit. b) Jedem Eigentümer ist es gestattet, sich in der Versammlung und bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Die Vertretungsvollmacht ist durch eine bei den Akten des Verwalters verbleibende Urkunde nachzuweisen, und zwar in privatschriftlicher Form. c) Schriftliche Beschlüsse nach § 23 Abs. 3 WEG bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Der Antrag auf Erteilung eines schriftlichen Beschlusses ist den Eigentümern schriftlich zu übersenden. Liegt nicht innerhalb von vier Wochen nach Absendung des Antrages die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer vor, so gilt der schriftliche Beschluss als nicht angenommen. Der Verwalter hat das Ergebnis der Abstimmung den Eigentümern schriftlich mitzuteilen. d) Unter Nichtbeachtung des Absatzes 3. gefasste Beschlüsse werden jedoch wirksam, wenn nachträglich der Formmangel beseitigt wird. e) Der Verwalter hat den Wortlaut eines jeden Beschlusses allen Wohnungseigentümer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. f) Einstimmig gefasste Beschlüsse gelten nicht als Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG. g) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter eine zweite Versammlung einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen. Diese zweite Versammlung kann vom Verwalter vorsorglich bereits für den Termin der ersten Versammlung einberufen werden, sofern die Wohnungseigentümer bei der Einberufung darauf hingewiesen worden 76 sind, dass die Versammlung in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen und die Größe der vertretenen Anteile beschlussfähig ist. § 15 LADUNGEN UND ERKLÄRUNGEN Ladungen und sonstige Erklärungen des Verwalters gelten mit dem dritten Tag seit ihrem Abgang als zugegangen, sofern sie schriftlich abgegeben und unter der letztbekannten Anschrift zur Post aufgegeben sind, sowie die Tatsache und der Zeitpunkt der Absendung auf der beim Verwalter verbleibenden Durchschrift von ihm oder seinem Büro mit namentlicher Unterschrift vermerkt sind. § 16 ANTRÄGE, VOLLMACHT 1. Der aufteilende Eigentümer bewilligt und beantragt hiermit die Eintragung der Teilung gemäß § 1 sowie die Vorschriften der §§ 2 – 12 und 14 – 15 sowie 17 dieser Erklärung als Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums; für jedes Wohnungseigentum soll ein besonderes Grundbuchblatt angelegt werden. 2. Die Notariatsmitarbeiter des amtierenden Notars Andreas Hennig, Klaus Wischet, Sylvia Brechtefeld, und zwar jeder für sich allein und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB werden bevollmächtigt, alle zur Durchführung dieser Teilungserklärung etwa noch erforderlichen Erklärungen abzugeben, Eintragungsbewilligungen und Anträge zu stellen und Löschungen zu beantragen Die Vollmacht gilt gegenüber dem Grundbuchamt unbeschränkt. Dem Grundbuchamt sind keinerlei Nachweise zu führen. § 17 ÄNDERUNGEN 1. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, kann diese Gemeinschaftsordnung geändert werden. Hierzu ist grds. eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Werden durch die Änderung nicht alle Wohnungseigentümer betroffen, so genügt die Zustimmung aller durch die Änderung betroffenen Wohnungseigentümer. Eine Änderung der Gemeinschaftsordnung ist jedoch auch mit einer Mehrheit von 3/4 aller durch die Änderung betroffenen Wohnungseigentümer möglich, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N unbillig benachteiligt werden. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes ist insbes. bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse gegeben. Sondernutzungsrechte können gegen den Willen des Berechtigten nicht verändert werden. Diese Niederschrift nebst den textlichen Anlagen wurde dem Erschienenen vorgelesen, die Pläne zur Durchsicht vorgelegt, von ihm genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben: gez.: Theo Eiserfey, gez.: Dr. Speck, Notar Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, zu solchen abändernden Vereinbarungen auf Kosten der Gemeinschaft die erforderliche Bewilligung zur Grundbucheintragung zu erteilen. Alle Wohnungseigentümer bevollmächtigen hiermit den jeweiligen Verwalter unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, sie bei der Abgabe der zur Grundbucheintragung notwendigen und zweckdienlichen Erklärungen und Anträge gegenüber Notar und Grundbuchamt zu vertreten. Diese Vollmacht gilt gegenüber dem Grundbuchamt unbeschränkt. Der Verwalter ist weiterhin berechtigt, im Namen der betreffenden Wohnungs- und Teileigentümer auf Kosten der Gemeinschaft eventuell erforderliche Zustimmungen dinglich Berechtigter einzuholen und entgegenzunehmen. 2. Den Sondereigentümern steht das Recht zu, das Sondereigentum an einer Sondereigentumseinheit in mehrere Sondereigentumseinheiten zu unterteilen und mehrere Sondereigentumseinheiten zu einer Sondereigentumseinheit zu vereinigen, sofern hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird. Bei der baulichen Ausführung solcher Änderungen sind die Sondereigentümer berechtigt, auch an tragenden Wänden, die gemeinschaftliches Eigentum sind, Mauerdurchbrüche (z.B. für Türen) oder Deckendurchbrüche vorzunehmen und wieder zu schließen, sofern dies mit baubehördlicher Genehmigung und unter Beachtung der Regeln der Technik geschieht. Ein solcher Eingriff in gemeinschaftliches Eigentum bedarf der Zustimmung des Verwalters, nicht jedoch der übrigen Wohnungseigentümer. Diese kann nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Maßnahme zu einer dauernden, unangemessenen Beeinträchtigung anderer Miteigentümer führen würde. § 18 BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG Der Eigentümer führt an dem aufstehenden Gebäude Modernisierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen durch. Der Umfang dieser Maßnahmen ergibt sich aus einer Bau- und Leistungsbeschreibung, die in der ANLAGE 3 (Erster Bauabschnitt, WE Nrn. 1-60) dieser Urkunde als Bestandteil niedergelegt ist, auf die verwiesen wird. Weiterhin errichtet der Eigentümer eine Tiefgarage deren Bau- und Leistungsbeschreibung in der ANLAGE 4 enthalten ist, auf die gleichfalls verwiesen wird. T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 7 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG KAUFVERTRAG URKUNDENROLLE – NUMMER *** FÜR 2008 Verhandelt zu heute den *** Vor mir dem unterzeichneten Notar *** mit dem Amtssitz in *** MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N ANGEBOT ZUM ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES zu den nachstehenden Bedingungen mit unwiderruflicher Bindung bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang dieses Angebotes beim Verkäufer. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot nicht, es kann dann aber jederzeit widerrufen werden. Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung fristgerecht von einem deutschen Notar beurkundet worden ist, ohne daß es auf den Zugang der Annahmeerklärung ankommt. Dem Käufer ist eine beglaubigte Abschrift der Annahmeerklärung zu übersenden. Nr. 7 nur auf ehem. Flurstück 1240 Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Duisdorf, Flur 6, Flurstück 1522; Ergänzend zu der der Teilungserklärung beigefügten Baubeschreibung wird klargestellt, daß der Wellnessbereich gemäß den Aufteilungsplänen im Dachgeschoss durch den Verkäufer errichtet wird. ABTEILUNG III DES GRUNDBUCHS Nr. 11 EUR0 800.000,00 Grundschuld zugunsten der VR-Bank Bonn eG, Bonn, (nur lastend auf den Flurstücken 1522, 1520, 1521 und 1523), 4. Sonderwünsche des Käufers, die die äußere Gestaltung oder das architektonische Gesamtbild der Aufbauten beeinträchtigen würden oder auf die konstruktive Ausführung Einfluss nehmen, können nicht erfüllt werden. Nr. 12 EUR0 800.000,00 Grundschuld zugunsten der VR-Bank Bonn eG, Bonn, (nur lastend auf den Flurstücken 1522, 1520, 1521 und 1523), Sonstige Sonderwünsche können erfüllt werden, soweit der Stand des Bauvorhabens ihre Verwirklichung zulässt und den Fortgang der Arbeiten nicht behindert. Sonderwünsche sind unmittelbar mit den vom Verkäufer beauftragten Firmen zu verhandeln und dem Verkäufer zur Information vorzulegen. Für Sonderwünsche des Käufers wird eine Sachmängelhaftung durch den Verkäufer nicht übernommen. Vereinbarungen über die Art der Sonderwünsche und Zahlung der aufzuwendenden Kosten, die Ansprüche wegen Sachmängeln etc. sind unmittelbar zwischen Käufer und beauftragten Handwerksfirmen zu treffen. erschien: nachstehend „der Käufer“ genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt. Der / Die Erschienene/n wies/en sich aus durch Vorlage der mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweispapiere. Der Käufer erklärte, nachdem er von dem amtierenden Notar auf die Bestimmungen des § 17 Abs. 2a BeurkG, insbesondere die dort geregelte 2 Wochen-Frist, hingewiesen wurde, am *** 2008 ein Muster des nachstehenden Kaufvertrages erhalten und ausreichend Gelegenheit gehabt zu haben, um sich mit dem beabsichtigten Rechtsgeschäft zu befassen. Der Käufer erklärte weiterhin, dass ihm die Abweichungen zwischen den im Prospekt abgedruckten Entwurf der Teilungserklärung sowie dem Entwurf dieses Kaufvertrages bekannt sind, insbesondere: a) bei der Teilungserklärung handelt es sich nunmehr um eine Mehrhausanlage; eine Tiefgarage sowie ein weiteres Wohngebäude werden vom Verkäufer neu errichtet; die in der Tiefgarage befindlichen Doppelparker sind den betreffenden Wohnungen als Sondernutzungsrecht zugewiesen, b) beim Angebot entfällt die Möglichkeit des Verkäufers die Fälligkeitsvoraussetzungen durch eine Bürgschaft zu ersetzen und der Kaufpreis bleibt auch bei einer Mehrwertsteueränderung unverändert. Mit der Abgabe der Annahmeerklärung kommt zwischen dem Anbieter, nachstehend „der Käufer“ genannt, und dem Angebotsempfänger, nachstehend „der Verkäufer“ genannt, ein Kaufvertrag mit dem nachstehenden Inhalt zustande. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, hinsichtlich des Kaufgegenstandes die Auflassung gemäß § 11 Ziffer 1 des beigefügten Kaufvertrages zu erklären. Der Käufer gibt alle einseitigen Erklärungen, insbesondere die Vollmachten, die in dieser Urkunde enthalten sind, bereits hiermit ab. KAUFVERTRAG §1 VORBEMERKUNG 1. Der Verkäufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf in Blatt 3541 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke: 1522, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 988 qm, 1520, Straße, René-Schickele-Straße, groß 0,45 qm, 1521, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 16 qm, 1523, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 14 qm, 2445, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße, groß 1.590 qm. Der Erschienene erklärte: Hiermit mache ich Frau Beatrix Lehmacher geborene Versteeg, geboren am 17.07.1957, wohnhaft / geschäftsansässig: Kornblumenweg 54 in 53721 Siegburg-Braschoß, Auf dem Grundstück befindet sich ein ehemaliges Schulungszentrum, welches in ein Appartementhaus für studentisches Wohnen umgebaut wird. Ferner errichtet der Verkäufer auf dem Grundstück ein vollständig neues Wohngebäude sowie eine Tiefgarage. Frau Lehmacher nachstehend auch „Verkäufer“ genannt folgendes DAS GRUNDBUCH IST ZUR ZEIT WIE FOLGT BELASTET: ABTEILUNG II DES GRUNDBUCHS 78 Nr. 13 EUR0 5.500.000,00 Grundschuld für die Kreissparkasse Köln in Köln, (nur lastend auf dem Flurstück 2445). 2. Der Verkäufer hat den Grundbesitz in Wohnungseigentum durch Urkunde vom 02.04.2008, UR-Nr. 466/2008 S des Notars Dr. Johannes Speck in Köln, aufgeteilt. Danach ist auch das in der ANLAGE zu dieser Urkunde ebenfalls bezeichnete Wohnungseigentum gebildet worden, das Gegenstand dieses Kaufvertrages ist. Der Käufer tritt ab Besitzübergang in alle Rechte und Pflichten der Teilungserklärung gegenüber dem Eigentümer ein, auch soweit diese nur schuldrechtlicher Natur sind, und verpflichtet sich, diese im Falle einer Weiterveräußerung seinem Rechtsnachfolger in der Weise aufzuerlegen, dass der jeweilige Wohnungseigentümer verpflichtet bleibt. 3. Der Verkäufer führt Sanierungsmaßnahmen am gesamten bestehenden Gebäudekomplex durch und errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 75 Einheiten und eine Tiefgarage. Der Umfang dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Bau- und Leistungsbeschreibung, die in der Anlage der o.a. Teilungserklärung niedergelegt ist sowie aus der Bau- und Leistungsbeschreibung vom ***, UR.Nr. ***/2008 S/E des Notars Dr. Johannes Speck in Köln/Dr. Frank Ellenbeck in Köln. Zwischen den Beteiligten wird klargestellt, dass die Baubeschreibungen keine Garantieerklärungen, sondern nur eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des vom Verkäufer modernisierten Bauwerks darstellen. Für die Errichtung des kaufgegenständlichen Wohnungseigentums (Sondereigentum) ist dabei die Baubeschreibung vom *** maßgeblich. Ein Anspruch auf die Ausführung von Sonderwünschen besteht nicht. Sollten Leistungen des Verkäufers, die nach den Baubeschreibungen im Festpreis enthalten sind, nicht in Anspruch genommen und auch nicht durch andere Gegenstände ersetzt werden, die das gleiche Gewerk betreffen, besteht hierfür kein Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Vergütung. 5. Auf Teilungserklärung und alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen sowie die Baubeschreibung verweisen die Beteiligten und bestätigen, dass ihnen der Inhalt jener Urkunden mit allen Anlagen bekannt ist und dass sie auf das Vorlesen des Textes aus jener Urkunde verzichten, ebenso auf die Durchsicht der beigefügten Pläne. Sie bestätigen weiterhin, dass sie eine beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Urkunden vor Beurkundung erhalten haben und deshalb auf die Beifügung jener Niederschriften nebst Anlagen zu der gegenwärtigen Urkunde verzichten. Je eine beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Urkunden lagen bei Beurkundung vor. Der Notar hat auf die rechtliche Bedeutung dieser Verweisung hingewiesen. 6. Der Verkäufer hat am 05.03.2008 beim Bauaufsichtsamt der Stadt Bonn eine Baugenehmigung angefordert. Diese wurde zwischenzeitlich erteilt. Der Verkäufer wird den Baubeginn dem Bauaufsichtsamt anzeigen. K AU F V ER T R AG – 7 9 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG 7. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Maßgabe des § 10 dieser Urkunde zu Lasten des Grundstücks Dienstbarkeiten zu bestellen, die vom Käufer zu übernehmen sind. Die in Abteilung III der Wohnungseigentumsgrundbücher eingetragenen Grundschulden werden vom Käufer nicht übernommen und nach Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug mit Umschreibung des Wohnungseigentums auf den Käufer auf Kosten des Verkäufer gelöscht. §2 KAUFGEGENSTAND 1. Dies vorausgeschickt, verkauft der Verkäufer dem Käufer das in der ANLAGE bezeichnete Wohnungseigentum in dem in der Anlage angegebenen Beteiligungsverhältnis. Mitverkauft und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu Eigentum übertragen werden aus der Baubeschreibung ersichtliche Einrichtungsgegenstände, insbesondere das Mobiliar. ***Mitverkauft wird ferner eine noch zu vermessende Stellplatzparzelle – in ANLAGE 2 zu diesem Angebot gekennzeichnet mit *** – aus dem Grundstück Flur 6, Flurstück 2418, Gemarkung Duisdorf eingetragen derzeit im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf Blatt 01252. Hierauf entfällt ein Kaufpreisteilbetrag in Höhe von EUR0 7.000,00. Der Kaufgegenstand ist derzeit nicht vermietet. 2. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand gemäß den vorgenannten Bau- und Leistungsbeschreibungen zu modernisieren bzw. zu errichten. Die Fertigstellung ist bis zum 30.09.2009 vorgesehen, sie hat jedoch spätestens bis zum 30.01.2010 zu erfolgen. Der Fertigstellungszeitraum gilt unter dem Vorbehalt höherer Gewalt, Streik, außergewöhnlicher oder außergewöhnlich langer Schlechtwetterzeiten, witterungsbedingter Ausfalltage für Fassadenarbeiten, Verzögerungen wegen Zahlungsverzugs oder evtl. Sonderwünsche des Käufers und sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Behinderungen. Bei einer Überschreitung des vorgesehenen Fertigstellungszeitraums zum 30.09.2009, die der Verkäufer zu vertreten hat, verpflichtet sich der Verkäufer an den Käufer einen pauschalierten Entschädigungsbetrag von 14,00 EURO pro Quadratmeter Wohnfläche der verkauften Einheit für jeden Monat der Fristüberschreitung zu zahlen. Angefangene Monate werden zeitanteilig berechnet. Etwa weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Fertigstellung bleiben unberührt, 80 MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N jedoch nur soweit sie Ansprüche aus einer verspäteten Fertigstellung nach dem 30.01.2010 betreffen. Abweichend bzw. ergänzend von der der Teilungserklärung beigefügten Baubeschreibung verpflichtet sich der Verkäufer in den hier verkauften Wohnungseigentumseinheiten eine Fussbodenheizung zu verlegen. 3. Bauleistungen, die nicht ausdrücklich beschrieben sind, können in einer den sonstigen Leistungen entsprechenden Qualität verlangt werden. Für den Umfang der geschuldeten Leistungen gelten ausschließlich die Festlegungen in dieser Kaufvertragsurkunde gemäß dem technischen und rechtlichen Standard zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Änderungen in der Bauausführung und -ausstattung können vorgenommen werden, wenn dies durch etwaige behördliche Auflagen, technisch notwendige Änderungen, Sonderwünsche oder andere wesentliche Gründe erforderlich wird und sie insgesamt für den Käufer zumutbar sind oder sie bauliche Verbesserungen mit sich bringen. Die in der ANLAGE zu dieser Urkunde angegebene Wohnfläche ist aufgrund der Architektenpläne 1:100 nach der Wohnflächenverordnung (§§ 2-4 WoFlV) errechnet worden, wobei die Flächenermittlung von den Fertigmaßen erfolgt ist (somit ohne weiteren Abzug für Putz etc.). Abweichungen von diesen Berechnungen sind unbeachtlich, soweit sie eine Toleranzgrenze von 2,0 % nicht über- bzw. unterschreiten. Darüber hinausgehende Abweichungen werden je qm in entsprechender prozentualer Höhe zum Kaufpreis ausgeglichen. Berechnungsgrundlage ist insoweit der in der Anlage zu der Urkunde angegebene Kaufpreis abzüglich des Anteils für das Mobiliar. Nicht auszugleichen sind Sonderwünsche die durch Flächenänderung in Bezug auf den Grundriss vorgenommen werden. Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz gehen zu Lasten des Verkäufers, soweit diese bis zum Abschluß der Modernisierungsarbeiten entstehen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob insoweit bereits ein Beitragsbescheid ergangen ist oder nicht. Zukünftige Beiträge und Lasten trägt der Käufer. 4. Der Käufer erklärt, dass ihm weder durch den Verkäufer noch durch Dritte Angaben oder Garantien zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes gemacht worden sind, die nicht in den Bau- und Leistungsbeschreibungen oder in dieser Urkunde aufgenommen worden sind. §3 KAUFPREIS, FÄLLIGKEIT, AUFRECHNUNG 1. Der Kaufpreis für das schlüsselfertige Kaufobjekt ist ein Festpreis, der vom Verkäufer garantiert wird. Er ergibt sich aus der ANLAGE zu dieser Urkunde. Der jeweils auf das Gebäude, den Grundbesitz sowie der auf das mitverkaufte Mobiliar entfallende Kaufpreisteil ergibt sich ebenfalls aus der ANLAGE zu dieser Urkunde. Nicht im Festpreis enthalten sind die Kosten dieses Vertrages, dessen Durchführung, die Grunderwerbsteuer, eventuelle Finanzierungskosten des Käufers und die Kosten für die Absicherung der Finanzierungsmittel des Käufers durch Grundpfandrechte. Diese Kosten sind vom Käufer selbst gesondert zu tragen. 2. Der Kaufpreis ist unter den zu Ziffer 3. nachstehenden Voraussetzungen auf ein noch anzugebendes Konto des Verkäufers entsprechend den sich aus der ANLAGE zu dieser Urkunde ergebenden Raten, die der Makler- und Bauträger-Verordnung angepaßt sind, zu zahlen. Die vorgenannten Raten sind jeweils fällig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Bauträgers unter Vorlage einer entsprechenden Baufortschrittsbestätigung des bauleitenden Architekten. 3. Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises ist zunächst jedoch, dass a) dieser Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist sowie die für seinen grundbuchlichen Vollzug erforderlichen Genehmigungen und Negativbescheinigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes hinsichtlich der Grunderwerbsteuer, b) die Eintragung der nachbewilligten Vormerkung in dem anzulegenden Wohnungsgrundbuch für den Käufer im Rang unmittelbar nach den in § 1 genannten bzw. gemäß § 5 bestellten Rechten erfolgt ist, c) die Freistellung des Käufers von nicht übernommenen Grundpfandrechten nach einer Verpflichtungserklärung, die den Anforderungen der Makler- und Bauträger-Verordnung entspricht, gewährleistet ist, oder die entsprechenden Löschungsunterlagen vorliegen, sowie d) die Baugenehmigung erteilt ist oder die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Ziffer 4, 2. Halbsatz der MaBV vorliegen. Der die Annahme beurkundende Notar wird den Beteiligten den Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen zu a) bis c) schriftlich bestätigen. Das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzung zu d) wird der Verkäufer dem Käufer selbst schriftlich mitteilen. 4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. 5. Sofern der Käufer die Eigentumsumschreibung bereits vor Fälligkeit der letzten Rate wünscht, ist er berechtigt, die Schlussrate in Höhe von 3,5 % auf ein noch anzugebendes Notaranderkonto zu hinterlegen. Für den Fall der Hinterlegung weisen die Beteiligten hiermit den Notar an, den hinterlegten Kaufpreisteilbetrag von 3,5 % nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung des Käufers über die vollständige Fertigstellung des Kaufgegenstandes und Beseitigung sämtlicher im Abnahmeprotokoll aufgeführten Restarbeiten und Mängel auszuzahlen. Die Kosten der Hinterlegung trägt der Verkäufer. §4 VERSPÄTETE ZAHLUNG, RÜCKTRITTSREGELUNG 1. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er die betreffende Kaufpreisrate nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Mitteilung des Notars über das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen zahlt. Ab diesem Zeitpunkt sind die ausstehenden Beträge mit einem Verzugszins für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 2. Der Verkäufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist und der Verkäufer ihm erfolglos eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat. Die Fristsetzung bedarf der Schriftform. Der Notar hat den Käufer darauf hingewiesen, daß der Verkäufer in diesem Fall auch Schadensersatz verlangen kann. 3. Falls der Verkäufer danach zurücktritt, kann er vorbehaltlich höherer nachgewiesener Ansprüche eine Aufwendungspauschale von drei Prozent des Kaufpreises verlangen, ohne die Höhe der entstandenen Aufwendungen nachweisen zu müssen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, daß dem Verkäufer keine oder geringere Aufwendungen entstanden sind als die vorstehende Pauschale. §5 FINANZIERUNG DES KAUFPREISES 1. Die zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Grundpfandrechte sollen durch den Käufer selbst bestellt werden. K AU F V ER T R AG – 8 1 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG Der Verkäufer verpflichtet sich, derartigen Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst bis zu 20 % Zinsen p.a. ab dem Tage der Beurkundung der Grundpfandrechtsbestellung und bis zu 10 % einmaliger Nebenleistungen vor Umschreibung auf den Käufer zuzustimmen, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde folgende Bestimmungen aufgenommen werden: a) Die Grundschuldgläubigerin darf die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Umschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber. b) Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen gemäß vorstehend a) zu leisten auf das angegebene Konto des Verkäufers. c) Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei persönliche Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen. d) Die bestellte Grundschuld darf auch nach der Umschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle Rechte und Rückgewährsansprüche, die mit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall ab Umschreibung, auf den Käufer übertragen. Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt. e) Sämtliche Anträge auf Eintragung der Grundschuld können nur durch die Notare Dr. Johannes Speck und Dr. Frank Ellenbeck in Köln, deren amtlich bestellte Vertreter oder Amtsnachfolger gestellt werden. f) Sämtliche zu der Grundschuldurkunde erforderlichen Genehmigungen werden wirksam mit ihrem Eingang bei den Notaren Dr. Johannes Speck und Dr. Frank Ellenbeck in Köln. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass die Eintragung von Grundpfandrechten erst erfolgen kann, wenn die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum grundbuchlich vollzogen ist. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N 2. Der Käufer verpflichtet sich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten nach Zustandekommen dieses Kaufvertrages, dem Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts zu übergeben. Aus dieser muss ersichtlich sein, dass zur Belegung des Kaufpreises etwaige Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. etwa erforderliche Fremdmittel zugesagt sind. Diese Verpflichtung stellt eine Hauptleistungspflicht des Käufers im Sinne des § 323 BGB dar. §7 SACHMÄNGEL 1. Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln am Grundstück werden hiermit ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Verkäufer erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere Altlasten nicht bekannt sind. Der Verkäufer schuldet auch kein bestimmtes Flächenmaß des Grundstücks. §6 ABNAHME 1. Nach Fertigstellung des Kaufobjektes ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt gesondert für das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum. 2. Der Verkäufer schuldet des weiteren nicht die Eignung des Kaufgegenstandes zur Erreichung etwaiger wirtschaftlicher oder steuerlicher Ziele. 2. Der jeweilige Abnahmetermin ist gegenüber dem Käufer oder dessen Vertreter mindestens einem Monat vorher schriftlich mitzuteilen. 3. Bei dem Abnahmetermin findet eine Begehung des Kaufgegenstandes statt, bei der ein von den Beteiligten zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen ist, in das vorhandene Mängel aufgenommen werden. 4. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt gesondert durch sämtliche Käufer. Jeder Käufer kann einem Technischen Überwachungsverein (TÜV), einer TÜV-Gesellschaft (z. B. TÜV Süd) oder einer vergleichbaren Einrichtung, die vom Verkäufer beauftragt und bezahlt wird, Vollmacht zur Abnahme unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Dem Käufer ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch nach Mängelbeseitigung, eine Kopie des Abnahmeprotokolls zu übersenden. 5. Der Käufer darf die Baustelle nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung betreten. Vor der Übergabe erfolgt das Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr. 6. Können sich die Parteien nicht über das Vorliegen, den Umfang oder die Ursache von Mängeln einigen, sind sie zunächst verpflichtet, einen von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg zu benennenden vereidigten Sachverständigen einzuschalten und sich dessen Urteil zu unterwerfen. Dieser Sachverständige soll auch die Höhe eines eventuellen Einbehaltungsbetrages oder eventuellen Minderungsbetrages wegen vorhandener Mängel festlegen. Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterlegene Partei anteilmäßig im Umfang ihres Unterliegens. Damit wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 82 3. Bezüglich etwaiger Mängel am Bauwerk richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln nach dem Leistungsstörungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit in dieser Urkunde nichts Abweichendes vereinbart ist. Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind jedoch ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass die vorstehende Sachmängelhaftung nur für solche Mängel gilt, deren Ursache in der Errichtung des Bauwerkes begründet ist. Die Sachmängelhaftung erstreckt sich daher nicht auf normale Abnützung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher dem Käufer, solche Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten. 4. Garantien werden nicht abgegeben, soweit in dieser Urkunde nichts Abweichendes vereinbart ist. 5. Schadensersatzansprüche wegen Sachmängelhaftung bestehen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. 6. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Demgemäß beträgt die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk fünf Jahre ab der Abnahme. Abweichend vom vorstehenden wird die Verjährungsfrist für mängelbedingte Ansprüche und Rechte bei gebrauchten unbeweglichen Sachen, also dem Grundstück, auf ein Jahr verkürzt. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche gilt die Verkürzung auch nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. 7. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht diejenige seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 8. Hinsichtlich der mitverkauften beweglichen Gegenstände schuldet der Verkäufer lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzhaftung für Sachmängel, es sei denn, der Verkäufer handelt arglistig. Garantien werden nicht abgegeben. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beträgt hinsichtlich der beweglichen Sachen zwei Jahre. Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht diejenige seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Vertragsstörungen wegen des Kaufs der beweglichen Gegenstände lassen den Grundstückskaufvertrag unberührt. §8 BESITZÜBERGANG 1. Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und die Verkehrssicherungspflichten bezüglich des Kaufobjektes gehen vorbehaltlich von Ziffer 2. mit dem Tage der Übergabe auf den Käufer über. Die Übergabe erfolgt erst nach Fertigstellung und Zug um Zug gegen Zahlung der bis dahin fälligen Kaufpreisraten. In der Regel findet die Übergabe anläßlich der Abnahme des Wohnungseigentums statt. 2. Verzögert sich aus Gründen, die von dem Verkäufer nicht zu vertreten sind oder wegen nicht gezahlter Kaufpreisraten die Übergabe des Kaufobjektes, so gehen bis auf das Besitzrecht alle Rechte, Pflichten und Lasten bereits zu dem in § 6 genannten Abnahmetermin des Wohnungseigentums auf den Käufer über. §9 ZUSTIMMUNGEN, KÄUFERMEHRHEIT 1. Der die Annahme zu diesem Kaufvertrag beurkundende Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die zur Wirksamkeit und Durchführung des Vertrages etwa erforderlichen privaten und behördlichen Genehmigungen und sonstigen Erklärungen einzuholen und für die Beteiligten entgegenzunehmen. Sie werden für alle Beteiligten wirksam, wenn sie beim die An- K AU F V ER T R AG – 83 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG nahme beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger eingehen. 2. Mehrere Käufer übernehmen sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen, die auch nur hinsichtlich eines von ihnen eintreten, für und gegen alle wirken. § 10 RECHTSMÄNGEL, BELASTUNGEN 1. Der Verkäufer garantiert dem Käufer die Lastenfreiheit des verkauften Wohnungseigentums mit dem oben bezeichneten Inhalt , soweit in dieser Urkunde nichts Abweichendes vereinbart wird. Bei einem Verstoß gegen diese Garantie hat der Käufer die gesetzlichen Rechte und kann verschuldensunabhängig Schadensersatz statt der Leistung fordern. 2. Nicht eingetragene Dienstbarkeiten, ebenso wie öffentliche Baulasten gehen auf den Käufer über; solche bestehen nach Kenntnis des Verkäufers nicht. 3. Dem Verkäufer ist es gestattet, daß die zur Erschliessung und zentralen Ver und Entsorgung des Gesamtgrundbesitzes und der Nachbargrundstücke eventuell erforderlichen Dienstbarkeiten (z.B. für Strom-, Wasser-, Schmutz-, Regenwasser-, Heizungs-, Antennen und Fernmeldeleitungen, zur Wärmeversorgung sowie für Wege-, Mitbenutzungs-, Fluchtwege- und Zufahrtsrechte) auf dem Kaufobjekt eingetragen werden. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, entsprechende Dienstbarkeiten und Baulasten zu bestellen und sämtliche mit der Ver- und Entsorgung des Grundbesitzes im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen mit Privaten und Dritten zu treffen. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Abschlusses des Vertrages über die Versorgung des Grundbesitzes mit Heizwärme und Warmwasser. Diese Belastungen und Vereinbarungen sind vom Käufer zu übernehmen. MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N b) die Auflassung des Wohnungseigentums zu erklären und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Wohnungsgrundbuch zu bewilligen und zu beantragen, c) Nachverpfändungen, Löschungen, Rangänderungen, Haftentlassungen, Dienstbarkeiten und Baulasten zu bewilligen und zu beantragen, d) Sondernutzungsrechte zuzuweisen, e) sowie überhaupt alle zur Eigentumsumschreibung erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Käufer bewilligt und der Verkäufer beantragt bereits jetzt die Löschung der Vormerkung im Grundbuch, sofern mit Rang nach der Vormerkung keine Eintragungen vorhanden oder beantragt sind außer solchen, denen der Käufer in einer notariellen Urkunde den Vorrang eingeräumt hat. Der Käufer bevollmächtigt des weiteren den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich, die Löschung der Vormerkung zu bewilligen. Die Vollmacht ist im Außenverhältnis dahingehend beschränkt, daß von ihr nur vor dem die Annahme a) die Vormerkung zugunsten des Käufers zur Sicherung der Ansprüche gemäß § 2 zu bewilligen und zu beantragen, - hier nicht verkaufte Einheiten zu vereinigen und/oder aufzuteilen, und zwar auch, wenn bei der Vereinigung allen Wohnungseigentümern zustehenden Gebäudeteile betroffen sind (z.B. Flure oder tragende Wände), - die Miteigentumsanteile aller Einheiten zu verändern, Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuweisen sowie eine bereits durch Teilungserklärung erfolgte Zuweisung wieder abzuändern oder aufzuheben. Die Vollmacht erlischt jeweils mit Umschreibung der letzten dem Verkäufer zustehenden Einheit. § 12 GRUNDBUCHLICHER VOLLZUG 1. Die Auflassung soll für die Vertragsparteien durch den Verkäufer erklärt werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Wohnungseigentum Zug um Zug gegen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises zu verschaffen. Der Notar wird angewiesen, die Eigentumsumschreibung auf den Käufer erst zu beantragen, wenn ihm die Zahlung des vereinbarten oder infolge Aufrechnung oder Minderung rechtskräftig verringerten Kaufpreises (ohne Zinsen) nachgewiesen bzw. dieser auf dem Anderkonto des Notars hinterlegt ist. Der Verkäufer hat dem Notar den Eingang des Kaufpreises (ohne Zinsen) zu gegebener Zeit unaufgefordert schriftlich zu bestätigen und dem Käufer hiervon eine Kopie zu übersenden. 2. Die Beteiligten verzichten auf das Recht, Anträge aus dem Vertrag selbst dem Grundbuchamt einzureichen. Dies soll ausschließlich durch den die Annahme beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Amtsnachfolger bzw. Vertreter im Amt erfolgen. Die Notare sind zu getrennter Antragstellung befugt. 4. Außerdem werden die Mitarbeiter des die Annahme beurkundende Notars, beurkundenden Notar, seinem Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger Gebrauch gemacht werden darf. Der Notar wird jedoch angewiesen, von dieser Löschungsbewilligung nur Gebrauch zu machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Dem Notar muss eine schriftliche Mitteilung des Verkäufers darüber vorliegen, daß er wegen des Verzuges des Käufers bei der Zahlung einer Kaufpreisrate vom Vertrag zurückgetreten ist, nebst einer Kopie des Rücktrittschreibens an den Käufer; Das Recht Abteilung II Nr. 7 wird vom Käufer übernommen. § 11 VOLLMACHTEN ZUR VERTRAGSABWICKLUNG 1. Der Käufer bevollmächtigt zur Vertragsdurchführung, ohne Nachweispflicht im Außenverhältnis, den Verkäufer -und zwar befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB- hierzu erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Erklärungen, Bewilligungen und Anträge für ihn abzugeben. Die Vollmacht wird im Innenverhältnis dahingehend eingeschränkt, dass ohne Zustimmung des Käufers Gegenstand, Inhalt und Umfang des Wohnungseigentums des Käufers und der ihm zugewiesenen Sondernutzungsrechte nicht beeinträchtigt werden dürfen bzw. Änderungen an der Gesamtanlage seine Rechte nicht unzumutbar beeinträchtigen. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt: - die räumliche Größe und Anzahl der hier nicht verkauften Einheiten zu verändern, - der Käufer hat auf entsprechende schriftliche Aufforderung des Notars nicht binnen drei Wochen nach dessen Zugang nachgewiesen, dass er die angeforderte Zahlung geleistet hat. Weist der Käufer nach, daß ein Teil des Kaufpreises gezahlt ist, darf die Löschung der Vormerkung nur Zug um Zug gegen Erstattung des bereits gezahlten Betrages erfolgen. Der Notar ist nicht verpflichtet, die Löschung der Vormerkung zu veranlassen, wenn der Käufer Gründe vorträgt, wonach ihm eine Einrede gegen den Kaufpreisanspruch zusteht. Herr Andreas Hennig, Frau Sylvia Brechtefeld, Frau Jessica Schäfer, alle dienstansässig Hohenzollernring 2-10 in 50672 Köln, jeder für sich allein und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, alle zur Durchführung des Vertrages etwa noch erforderlichen Erklärungen abzugeben, Löschungen zu beantragen, Identitätsbescheinigungen abzugeben sowie Anzeigen gemäß § 1280 BGB abzugeben und entgegenzunehmen. 5. Wirksamkeitsvoraussetzung aller Vollmachten ist die Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung des Bevollmächtigten durch den die Annahme beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Amtsnachfolger bzw. Vertreter im Amt. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmachten sind vom Grundbuchamt nicht zu prüfen. Der Notar hat jedoch die im Innenverhältnis geltenden Beschränkungen zu überwachen. § 13 KOSTEN Die Kosten der Beurkundung von Angebot und Annahme dieses Kaufvertrages sowie der sonst zur Durchführung entstehenden Notar- und Grundbuchkosten einschließlich der Kosten für die Eintragung der Finanzierungsmittel des Käufers im Grundbuch trägt der Käufer. Die Grunderwerbsteuer zahlt ebenfalls der Käufer. § 14 NACHBARRECHTLICHE ZUSTIMMUNG Der Käufer als künftiger Grundstückseigentümer verpflichtet sich, dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstück 1524, derzeit eingetragen im Grundbuch von Duisdorf Blatt 3310, auf einseitiges Verlangen die nachbarrechtliche Zustimmung zur Errichtung eines Staffelgeschosses zu erteilen und verpflichtet sich, dies im Falle einer Weiterveräußerung seinem Rechtsnachfolger in der Weise aufzuerlegen, dass der jeweilige Eigentümer verpflichtet bleibt. 3. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer weiterhin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, in seinem Namen beliebig Änderungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vorzunehmen und alle 84 K AU F V ER T R AG – 85 MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG VIVACON als starker Partner § 15 SALVATORISCHE KLAUSEL; VERJÄHRUNG, HINWEISE 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gelten die gesetzlichen Vorschriften. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. VIVACON AG: Der Grundstein der Vivacon AG wurde 1928 von der „Vogtländischen Baugesellschaft mbH” in Plauen, Sachsen, gelegt. Die Philosophie des Unternehmens war und ist noch heute, bezahlbaren Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Die Vivacon AG erwirbt und modernisiert in einem ihrer Geschäftsfelder überwiegend unter Denkmalschutz stehende Wohngebäude in besten Lagen. Im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern veräußert die Vivacon AG die Wohnungen häufig im Erbbaurecht. Die Wohnungskaufpreise reduzieren sich so um die anteiligen Grundstückskosten. Mit dem gleichen Blick für Einzigartigkeit wie bei Denkmälern entwickelt die Vivacon AG aber auch exklusive Neubauprojekte, wie beispielsweise yoo Luxuswohnungen in Kooperation 2. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums verjährt in gleicher Frist wie der Kaufpreisanspruch des Verkäufers, jedoch spätestens 30 Jahre nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. mit dem Star-Designer Philippe Starck. Vor-Ort-Teams bieten vor und während der Bauphase eine eingehende Beratung und einen umfassenden Service. Ob bei Kunden oder Geschäftspartnern: Kurze Kommunikationswege und flache Hierarchien sorgen für effiziente Abläufe und somit für ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit. Die Vivacon AG ist unter der Handelsregisternummer HRB 34894 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Grundkapital beträgt EUR 19,8 Mio. Das Eigenkapital der Gesellschaft nach IAS belief sich zum 31.12.2007 auf EUR 238 Mio. Seit dem 21.12.2001 ist die Aktie der Vivacon AG an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer 604891 notiert. Die Aktie befindet sich im S-Dax. 3. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass alle Vertragsvereinbarungen beurkundungspflichtig sind und Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde zur Unwirksamkeit des gesamtes Rechtsgeschäfts führen können sowie Verkäufer und Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen als Gesamtschuldner für die den Grundbesitz betreffenden Steuern, die Grunderwerbsteuer, Erschließungsbeiträge und Kosten haften. Diese Niederschrift nebst Anlage wurde de* Erschienenen vorgelesen, von ih* genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben: IMPRESSUM MYSTUDIO: Ein Produkt der Vivacon AG Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln BAUTRÄGER: Lehmacher Wohnbau, Kornblumenweg 54, 53721 Siegburg www.lehmacher-wohnbau.de Tel: (+49) 221-13 05 621 0, Fax: (+49) 221-13 05 621 956 www.vivacon.de PROJEKTSTEUERUNG: QM-Projekt GmbH, Feuerbachstraße 1 a, 04105 Leipzig HERAUSGEBER: Vivacon AG DATUM DER HERAUSGABE: November 2008 FOTOS: Agenturen VISUALISIERUNGEN: 2dm!, www.2dm.de KONZEPTION, TEXT UND GESTALTUNG: TPA, www.tpa-berlin.de L i v ing 1 0 6 , B e r lin TÜV- geprüftes Wohneigentum L uis e ns t a d t , B e r lin 86 V illa St . G e r t r au d t , B e r lin H ar d t b e r g e r G är t e n , Kö ni g s t e in Gr an d L i v ing , B a d Nauh eim Konzeption und Vertrieb: Vivacon AG Im Zollhafen 2-4 50678 Köln Tel: (+49) 221-13 05 621 0 Fax: (+49) 221-13 05 621 956 www.vivacon.de „MyStudio Bonn“ René-Schickele-Str. 7 53123 Bonn www.mystudio.de Überreicht durch: