BONN: STUDENTEN-APARTMENTS ALS RENDITE

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BONN: STUDENTEN-APARTMENTS ALS RENDITE
COMFORT APARTMENTS FÜR STUDENTEN IN BONN
w w w.my s tu dio. d e
BONN : STUDENTEN-APARTMENTS
AL S RENDITE-IMMOBILIE
EIN PRO D U K T D ER
INH A LT
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Inhalt
04–05
MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS FÜR
STUDENTEN – UND KAPITALANLEGER
Size does matter!
Die dynamische Immobilie für
Kapitalanleger.
06–07
BEDARFSANALYSE:
WOHNRAUM FÜR STUDENTEN
Bildung ist ein kostbares Gut.
Bildungssituation, Studenten-Budgets
12–13
STUDENTISCHE WOHNMODELLE
Große Ansprüche und dabei gar
nicht anspruchsvoll: Was Studenten
wirklich wollen.
Studenten- und Elternwünsche an
Studium und Wohnen
14–15
MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS –
DIE IDEALE LÖSUNG
Wer hier wohnt, gehört sofort dazu!
Lernen und Leben
20–21
BELIEBTE UNIVERSITÄTEN, LUKRATIVE
STANDORTE
Hier studiert es sich am besten
30–31
DAS KUNSTKONZEPT MYSTUDIO BONN
44–45
MYSTUDIO BONN: VORTEILE IM ÜBERBLICK
Otto Günter Altena: Mit Farbe zum
Kunst-Haus.
So viel Zeit muss sein:
Das Wichtigste im Überblick.44–
32–33
MYSTUDIO BONN: DIE ANLAGE
46–47
WOHNUNGSLISTE
48–59
ETAGENGRUNDRISSE
Bonn, die Heimat des Wirtschaftswunders.
Wirtschaf ts- und Bildungsstandort Bonn
Platz für 135 Führungskräfte,
Nobelpreisträger, Diplomaten,
Firmengründer und weitere
erfolgreiche Menschen von morgen.
26–27
MYSTUDIO BONN: STUDIENSTANDORT
34–35
MYSTUDIO BONN: 2. BAUABSCHNITT
36–37
MYSTUDIO BONN: HOFANSICHT
22–23
MYSTUDIO BONN
24–25
MYSTUDIO BONN: STANDORT
08–09
BEDARFSANALYSE:
WOHNRAUM FÜR STUDENTEN
16–17
MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS
Optimale Bedingungen an den Universitäten
reichen nicht aus: Studenten brauchen Platz!
So viel Platz muss sein!
Produktvorstellung
Studieren und Leben – in Bonn macht
beides Spaß!
Geschichte der Universität,
Studiensituation in Bonn
10–11
STUDENTISCHE WOHNMODELLE
18–19
MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS
28–29
MYSTUDIO BONN: DIE ANLAGE
Jede Menge Möglichkeiten … und trotzdem
nichts dabei, das passt!
Wohnheim, Apartment, WG – Wissenswertes über die Studenten von heute
Viel Platz für Lifestyle!
Produktvorstellung & Features
Ruhige Lage und optimale Anbindung
zu Universität und Zentrum.
Umgebung und Infrastruktur
TEILUNGSERKLÄRUNG
KAUFVERTRAG
86
IMPRESSUM
87
VIVACON ALS STARKER PARTNER
40–43
MYSTUDIO BONN: APARTMENTTYPEN
MyStudio Bachelor
MyStudio Master
unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung
+AIS
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(OHEE
3TR
38–39
MYSTUDIO BONN: BEBAUUNGSPLAN
MIT GARTEN
60–86
RISIKEN UND CHANCEN
BAUBESCHREIBUNG
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I N H A LT – 3
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS FÜR STUDENTEN – UND K A PITA L A NL EGER
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Size
does matter!
DIE DYNAMISCHE IMMOBILIE FÜR K APITAL ANLEGER. MyStudio
Comfor t Apar tments sind ein innovatives Produk t auf dem Immobilienmarkt.
Die Vorteile von MyStudio liegen im einzigartigen, intelligenten
Konzept, das konsequent umgesetzt ist. Dadurch ist MyStudio für
Kapitalanleger besonders attraktiv und bietet gegenüber anderen
Immobilien markante Vorteile:
MyStudio sind vollständig möblierte All-inclusive-Apartments in den
Varianten von mindestens 20 m2 bis ca. 39 m2 . Die Ausstattung ist
hochwertig-modern und nutzt optimal die Fläche.
Alle MyStudio Apartments liegen an den Standorten der besten
deutschen Universitätsstädten – und sind speziell auf die Bedürfnisse einer anspruchsvollen Mietergruppe zugeschnitten: karriereorientierte Studenten, die in ihrer Studienzeit komfortabel lebenmöchten – und die sich das auch leisten wollen.
Bei der Ausstattung der einzelnen Apartments sowie der gesamten
Anlage hat maximale Funktionalität einen hohen Stellenwert. Für
die MyStudio Apartments wurde eine eigenständige Design-Linie
entworfen, die Funktionalität mit Wertigkeit und Innovationsgeist
des Produkts verbindet und in klare Formensprache übersetzt. Individuell für jede Apartmentanlage erarbeiten Künstler und Designer
ein eigenständiges Interieur und ein spezifisches Farb-/Lichtkonzept, das den Charakter von Gebäude und Standort akzentuiert.
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Vor allem aber besitzt jedes Objekt großzügige und zweckmäßige
Gemeinschaf tsflächen – modern und funktional ausgestattete
Lounges – sowie Services, die den Komfort und somit den Wohnwert
beträchtlich steigern. Die vielfältigen Ausstattungsdetails von MyStudio machen aus studentischem Wohnen ein außergewöhnliches
Wohnerlebnis für die Führungspersönlichkeiten von morgen – und
sorgen für nachhaltige Vermietung und Nachfrage der Apartments.
Für den interessierten Kapitalanleger bietet MyStudio vielfältige
Vorteile: Mit moderatem finanziellem Engagement partizipieren
Kapitalanleger von den Potenzialen eines marktgerechten und innovativen Konzepts. Vor allem aber profitieren sie von der Dynamik des
Marktes in diesem neuen Immobiliensegment: Die außergewöhnliche Positionierung und Konzeption von MyStudio generiert eine
hohe Nachfrage von Anfang an! Durchdachte Vermietungskonzepte
und marktgerechte Preise sorgen für hohe Auslastung.
Zudem erschließt die anhaltend steigende Nachfrage nach Wohnraum für Studenten Eigentümern von MyStudio Apartments konkurrenzlos beste Chancen auf dem Zweitmarkt: Eltern der Studenten
kommen als potenzielle Käufer für MyStudio Apartments bei jedem
Semesterwechsel in Betracht.
FAZIT: Mit MyStudio erwerben Sie ein dynamisches Immobilienprodukt mit hohen Mieteinnahmen und besonders gutem
Wiederveräußerungswert.
I N T RO – 5
BEDA RFSANALYSE : WOHNR AUM FÜR STUDENTEN
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
UND WER INVESTIERT, VERDIENT DAR AN.
Bildung ist in den vergangenen Jahren vom
Kostenfaktor zum kostbaren Gut avanciert
und ins gesellschaf tspolitische Rampenlicht gerückt. Auf dem bildungspolitischen
Sektor werden Maßnahmen ergrif fen, um
dem mit telfristig prognostizier ten Fachund Führungskräf temangel entgegenzusteuern : So wurden in den vergangenen
Jahren gestraf f te Bachelor- und MasterStudiengänge nach angelsächsischem Vorbild eingeführ t, die eine verkürzte und
ef fizientere Studienzeit versprechen; die
verbesser te Praxisorientierung bereitet
Studenten besser auf Führungspositionen
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in der Wir tschaf t vor. Mit dem Ziel, mehr
Akademiker auszubilden, werden zudem die
Kapazitäten an den Hochschulen erhöht.
WISSEN IST MACHT. DIE STUDENTEN VON
HEUTE SIND DIE VORSTANDSVORSITZENDEN VON MORGEN. Trotz aller bildungspolitischen Aktivitäten von staatlicher Seite
ist die Aufnahme eines Studiums mehr
denn je vom sozialen Status abhängig.
Höhere Bildung der Eltern sowie die Einkommens- und Familiensituation sind für
eine akademische Karriere die entscheidenden Faktoren: Aktuell nehmen Kinder aus
wohlhabenden Elternhäusern mit 7, 4-fach
ist ein
höherer Wahrscheinlichkeit als ihre Altersgenossen mit identischem Schulabschluss
ein Studium auf.
(Quelle: Bundesregierung, 2007)
Außerdem sind heutzutage 25 % aller Minderjährigen Einzelkinder (Quelle: Statisti sches
Bundesamt, 2007), weshalb in Familien mit
hohem Einkommen ausreichend finanzielle Mit tel vorhanden sind, um optimale
Bedingungen für ein er folgreiches Studium
gewährleisten zu können.
Dazu gehör t selbstredend eine angemessene Wohnung!
kostbares Gut.
Anzahl der Studenten und Prognose:
KLUGE KÖPFE AUF DEM VORMARSCH:
DIE BILDUNGSSITUATION.
Derzeit gibt es deutschlandweit
1,96 Mio. Studenten.
Allein bis zum Jahr 2011 sollen 90.000
zusätzliche Studienplätze geschaffen
werden.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007)
STUDENTEN-BUDGETS: SO VIEL HABEN DEUTSCHLANDS STUDENTEN IN DER TASCHE.
Im Durchschnitt haben Studenten 770 Euro monatlich zur Verfügung. 36 % haben mehr
als 800 Euro und 14 % der Studenten sogar ein Budget über 1.000 Euro monatlich!
Seit 1991 sind die finanziellen Leis tungen seitens der Eltern kontinuierlich
um 52 % angestiegen, durchschnittlich
beträgt der Elternanteil an der Studienfinanzierung 659 Euro monatlich.
(Quelle: DSW/HIS 18. Sozialerhebung)
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Bildung
EINSCHLIE†LICH"ILDUNGS
INLiNDERINNEN
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D I E B EDA R F S A N A LY SE – 7
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Optimale Bedingungen an den Universitäten
reichen nicht aus: Studenten brauchen Platz!
WOHNRAUM FÜR STUDENTEN – EIN
KNAPPES GUT. Bessere Ausstattung der
Studienplätze und mehr Professoren
machen aber noch kein perfektes Studium aus. – Denn Studenten brauchen
Wohnraum, der ihren Bedür fnissen
entspricht und optimale Bedingungen
für ein erfolgreiches Studium ebnet.
Doch in fast allen Universitätsstädten
(besonders eklatant sind die Missstände in den alten Bundesländern) kann
das Wohnraumangebot die Nachfrage
nicht decken.
So sind beispielsweise in einer Stadt
wie Münster mit 272.000 Einwohnern
Semester für Semester rund 45.000
Studenten immatrikuliert.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2007;
DSW/HIS 18. Sozialerhebung)
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STUDIUM IN DEUTSCHLAND: WOHNRAUM FÜR STUDENTEN IST GEFRAGT
STADT
EINWOHNER
STUDENTEN
(WS 2006/2007)
KALTMIETE FÜR
WOHNUNGEN
(möbliert < 40 m 2 )
BERLIN
3.405.037
130.953
343 Euro
BONN
314.299
29.219
322 Euro
MARBURGBIEDENKOPF:
252.938
19.339
201 Euro
MÜNCHEN
1.294.608
81.297
491 Euro
MÜNSTER
272.106
44.934
240 Euro
WÜRZBURG
134.913
24.762
280 Euro
(Quelle: empirica, Studentischer Wohnungsbedarf und Angebotssituation
in Hochschulstädten, Dezember 2007)
G r o ß e I d e e n b r au ch e n Pl a t z ! D o ch ü b e r f ül l t e H ö r s äl e sin d n o c h i mm e r an d e r
Tage s o rdnung. D e shalb w o ll en St u d en ten Wo hnr aum zum L e r n en un d L e b e n .
– 9
STUDENTISCHE WOHNMODEL L E
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Jede Menge Möglichkeiten …
und trotzdem nichts dabei, das passt!
HIER KÖNNEN SIE IHRE MIETER
KENNENLERNEN:
WISSENSWERTES ÜBER DIE STUDENTEN
VON HEUTE – IN ZAHLEN UND FAKTEN!
Zusätzliche Studentenwohnheime sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die erschwinglichen, wenngleich spartanisch ausgestatteten Mini-Zimmer stehen zudem
Studenten aus wohlhabenden Familien generell nicht zur Verfügung. Denn die Vergabe der
begehrten Plätze erfolgt nach strengen Regeln und in Abhängigkeit vom Einkommen der
Eltern durch das Studentenwerk. Und of t ist die Verweildauer auf sechs Monate bis maximal
ein Jahr beschränkt.
Deshalb müssen Studenten, die finanziell gut gestellt sind, auf den privaten Wohnungsmarkt
ausweichen.
Doch auch hier kann der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt werden: Die Studenten konkurrieren
mit berufstätigen Singles, Berufspendlern, jungen Familien und auch mit Wohnungs suchenden,
die durch das Hartz-IV-Gesetz um Apartments und kleine Wohnungen bemüht sind.
Und um überhaupt ein Apartment oder eine Wohnung zu ergattern, müssen Studenten herbe
Abstriche in puncto Wünsche und Vorstellungen in Kauf nehmen – oder manches Mal sogar
faule Kompromisse eingehen: Hochhaussiedlungen und Apartmentkomplexe liegen meist in
Randbezirken und nicht in Universitätsnähe; Anonymität inklusive. Und zudem ist weder ein
altersgemäßes noch sonst wie adäquates Umfeld vorhanden.
BLEIBT ALS ALTERNATIVE DIE WG? Mit ca. 25 % zählt die Wohngemeinschaft zu den favorisierten Wohnformen von Studenten (in der Universitätsstadt Gießen leben lt. einer universitätsinternen Studie aus dem Jahr 2005 sogar fast 40 % der Studenten in einer WG) 1 . Doch in der
Regel kennen Studienanfänger keine netten Mitstudenten, mit denen sie mit gutem Gefühl
Wohnung inklusive Küche und Badezimmer teilen würden. Neben einem niedrigeren Komfort
und erhöhter sozialer Reibung sind es besonders die mangelnden Rückzugsmöglichkeiten und
die damit verbundenen Störungen bei Klausur- und Examensvorbereitungen, die negativ beim
Wohnmodell „Wohngemeinschaft“ zu Buche schlagen …
1 (Quelle:
Studie der Universität Gießen, 2005)
ALSO: WO WOHNEN ALS STUDENT?
DIE STUDIENZEITEN:
Studenten an Fachhochschulen studieren
im Durchschnitt 9 Semester – und an allgemeinen Hochschulen 11 Semester, wobei die
Geisteswissenschaftler den größten Anteil
an Langzeitstudenten mit bis zu 15 Semestern stellen und angehende Allge meinmediziner in der Regel 13 Semester lang
immatrikuliert sind.
SO VIELE STUNDEN SITZEN STUDENTEN IN
HÖRSÄLEN UND SEMINARRÄUMEN:
Im Vollzeitstudium sind es durchschnittlich 26 Stunden wöchentlich. Vollzeitstudierende finden sich am häufigsten in
Studiengängen mit Staatsexamen oder
Bachelor-Abschluss sowie in den Fächergruppen Medizin, Mathematik/Naturwissenschaf ten, Jura und Ingenieurswissenschaf ten. Unter Studenten, die einen
Magisterabschluss anstreben, ist der Anteil der Teilzeitstudierenden (mit etwa
15 Stunden pro Woche) am höchsten.
GENERELL L ÄSST SICH ÜBER STUDENTEN
FOLGENDES SAGEN:
Studenten
… werden immer mehr: plus 40 % seit
1997 in Deutschland
… setzen Trends durch: 19 % sind
Innovatoren/Trendsetter
… setzen Maßstäbe:
34 % gelten als Meinungsführer
… sind Technikexperten: 26 % sind
Technical Advanced Persons (TAP‘s)
… sind qualitätsbewusst: 62 % sind bereit,
für Qualität mehr zu bezahlen
… probieren gern: 67 % probieren immer
wieder gern Neues aus
(Quellen: DSW/HIS 18. Sozialerhebung,
AWA 2007)
A m „ S c h w ar ze n B r e t t “ l e r n e n a l l e St u d e n t e n s c h o n i m e r s t e n S e m e s t e r, w as d i e G e s e t zm ä ß i g ke i t v o n A ng e b o t u n d N a c h f r a g e i n d e r P r a x i s b e d e u t e t : n e r v e n au f r e i b e n d e Wo h n u n g s su c h e .
10
S T U D EN T IS CH E WO H N M O D EL L E – 11
STUDENTISCHE WOHNMODEL L E
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Große Ansprüche und dabei gar nicht anspruchsvoll:
Was Studenten wirklich wollen.
Und die Eltern? Die wollen nur das Beste für ihre Kinder.
Auch wenn es etwas mehr kostet.
STUDENTEN HABEN ANSPRÜCHE, doch sind sie nicht über alle Maßen anspruchsvoll. Selbst
dann nicht, wenn sie aus wohlhabenden Elternhäusern kommen.
• STUDENTEN WOLLEN eine Bleibe für die
Dauer des Studiums, d. h. in der Regel für
vier oder maximal fünf Jahre.
• STUDENTEN VERLANGEN mehr: Sie wollen
My St u di o B a d ( unv e r b. V isualisi e r ung )
keinesfalls einen gewissen Level an Komfor t unterschreiten. Aus wohlhabendem
Elternhaus und meist als Einzelkind sind
sie mit allen erdenklichen Annehmlichkeiten aufgewachsen – das eigene Badezimmer ist ebenso obligatorisch wie der
eigene Fernseher gewesen. Deshalb werden keine Abstriche bei Ausstattung und
Einrichtung hingenommen.
• STUDENTEN SIND karriereorientier t und
leistungsbereit: Sie legen Wer t auf eine
ruhige Umgebung zum konzentrier ten
Lernen.
• STUDENTEN WOLLEN – obgleich fast alle
ein Auto besitzen – in einer Umgebung
mit guter Infrastruktur wohnen. Einkaufen, Kultur und Nachtleben sowie die Universität sollen schnell erreichbar sein.
• STUDENTEN SIND ausgeprägte Individualisten, die Platz für ihre eigene Lebensgestaltung und ihr Privatleben wollen.
• STUDENTEN SIND f lexibel auf hohem
Niveau : Auslandssemester und Prak tika
sowie ein eventueller Hochschulwechsel verlangen nach Anpassungsfähigkeit
– auch die Wohnsituation betref fend.
Keine Renovierungsarbeiten, zeitsparende
Umzüge nur mit dem persönlich Nötigen
und geregelte Kündigungsfristen garantieren Flexibilität.
• STUDENTEN SUCHEN aber auch die Nähe
zu anderen jungen Menschen mit gleichen Interessen und Lebensentwür fen.
Sie wollen gemeinsam mit Freunden
und Bekannten leben, kochen und essen,
zusammen Fußballspiele oder T V-Serien
anschauen, nächtelange Gespräche über
Gott, die Welt und die Karriere führen.
My St u di o A p ar tm en t ( unv er b in dli ch e V isualisi e r ung )
FAZIT: Studenten wollen in erster Linie Platz! Für die eigene Individualität – und für eine
ungezwungene Freizeitgestaltung mit Freunden!
Phillip, 23, BWL im 6. Semester
PHILLIP, DU STUDIERST BWL IM 6. SEMESTER. WAS WILLST DU MAL MACHEN? Phillip:
Marketing interessiert mich sehr. Ich habe nach
der Zwischenprüfung ein Praktikum in der Marketingabteilung eines Automobilherstellers gemacht. Beeindruckend, alles bis ins kleinste
Detail durchorganisiert. In den Semesterferien
möchte ich einen kleineren „Betrieb“ kennenlernen: eine Stiftung oder Kultureinrichtung …
Also, irgendwie halte ich mir noch alles offen.
WIE FINANZIERST DU DEIN STUDIUM? Phillip:
Meine Mutter zahlt das Auto, gibt was für
12
Bücher und natürlich zum Urlaub dazu. Und
meine Großeltern überweisen mir jeden Monat 1.000 Euro. Ich bin der einzige Enkel. Damit
Oma und Opa nicht bis an ihr Lebensende für
mich zahlen müssen, halte ich mich auch ran:
Ich suche jetzt schon nach einem Thema für
meine Diplomarbeit.
DAS HÖRT SICH NACH EINEM VOLLEN STUNDENPLAN AN. WIE SIEHT ES MIT FREIZEIT AUS?
Phillip: Nichts Besonderes: lesen, Musik hören,
ins Kino und auf Konzerte gehen. Und kochen
mit Freunden, weil’s einfach Spaß macht.
Außerdem kommt das gut bei den Frauen an …
ELTERN SEHEN DAS STUDIUM ALS LOHNENDE INVESTITION, die dem
Nachwuchs beste Star tchancen ins (Berufs-) Leben ebnet. Eltern
wissen, dass ein erfolgreicher und möglichst in kurzer Zeit erlangter
akademischer Abschluss nur bei rundum optimalen Studienbedingungen zu erreichen ist. Und um diese zu garantieren, sind sie bereit,
erheblichen finanziellen Auf wand zu leisten. Das gilt besonders
für die Wohnung.
Und gerade Mütter stellen hohe Anforderungen an die „Studentenbude“: Sie legen nicht nur Wert auf ein ansprechendes Umfeld, das
positive soziale Kontrolle verspricht, sondern wollen zudem ihrem
Nachwuchs die lästigen Unannehmlichkeiten des Alltags erspar t
oder zumindest er träglicher gestaltet wissen.
HERKUNFT VERPFLICHTET!
Kinder aus Akademikerfamilien nehmen überproportional of t
ein Studium auf. Gründe dafür liegen zum einen in überdurchschnittlichen finanziellen Zuwendungen. Zum anderen gilt
Bildung dort als ein besonders hohes Gut.
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3OZIALE(ERKUNFT
HOCH
GEHOBEN
MITTEL
NIEDRIG
ABEINSCHLIE†LICH
NEUE,iNDER
2UNDUNGSDIFFERENZEN
MyGLICH
ABEINSCHLIE†LICH
"ILDUNGSINLiNDERINNEN
(Quelle: DSW/HIS 18. Sozialerhebung)
WA S B R AU C H EN S T U D EN T EN , WA S WO L L EN S T U D EN T EN ? – 13
A l e x an d e r, 2 4 , BWL
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – DIE IDE A LE LÖSUNG
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Wer hier wohnt,
gehört sofort dazu!
S ar ah , 25 , M e dizin
Jan , 25 , Jur a
MIT MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS wird erstmals konsequent und zukunf tsweisend
auf die tatsächlichen Bedürfnisse von Studenten und Eltern eingegangen. Sie sind die ideale
Umsetzung des Studenten-Apartments und erfüllen sämtliche Anforderungen. MyStudio bietet
Wohnen auf Zeit – und Wohnen auf hohem Niveau.
M yStudio
VOR ALLEM ABER bietet MyStudio allen Mietern ein homogenes Umfeld unter Gleichaltrigen
mit gleichen Interessen: Hier treffen junge Studenten aus gutem Hause auf junge Studenten
mit ähnlicher sozialer Herkunf t, die ebenfalls leistungs- und karriereorientiert ihr Studium
absolvieren, aber dabei nicht auf Lifestyle und Gemeinschaf t verzichten wollen.
A nna , 26 , Phy sik
LERNEN UND LEBEN : Für 73 % aller Studenten sind Spaß und genussreiches Leben der
Maßstab. Und gleichzeitig sehen 68 % aller Studenten Er folg im Beruf als größtes
Lebensziel.
(Quelle: AWA 2007)
14
– 15
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
So viel
Platz muss sein!
MYSTUDIO COMFORT APARTMENTS sind
kleine und feine, in sich abgeschlossene und
vollständig möblierte Wohnungen in qualitativ hochwertiger Ausstattung.
Auf den Gesamteindruck der Anlage wird
höchstes Augenmerk gelegt:
Egal, ob Neubau oder Revitalisierung eines
bestehenden Gebäudes, sämtliche Baumaßnahmen und verwendete Materialien setzen
in puncto Ästhetik und Behaglichkeit richtungsweisende Akzente.
FUSSBODEN
Die aus robusten, hochwertigen Feinsteinzeug gearbeiteten Fußböden
zeugen von Eleganz – und sind zudem
pflegeleicht und extrem langlebig.
BADEZIMMER
Mehr als Dusche und WC: modern
ausgestattet und funktional.
Bei Konzeption und Gestaltung der einzelnen
Apartments ist die Verbindung von durchdachter Funktionalität und innovativem Design maßgeblich. Das Ergebnis besticht durch
zeitlose Modernität – und begeistert vor
allem eine Zielgruppe, die mit Marken wie
Nike, Swatch, Hilfiger und Lacoste, mit Produkten wie dem Mini-Cooper, dem iPod und
Motorola Razr Handys aufgewachsen ist.
Selbstredend verfügen alle Apartments über
Kabel, High-Speed-Wlan und Telefonanschluss,
denn Kommunikation und technische Features
sind für Studenten von heute unverzichtbar.
PLATZ FÜR INDIVIDUALITÄT! Logisch durchdacht und intelligent konzipiert sind Wohnbereiche wie Küchenpantry und Duschbad,
die Platz sparend in der Grundfläche integriert sind. Die funktionale Möblierung im
zeitlosen Design ist aus hochwertigen Materialien passgenau gefertigt; das sorgt für maximalen Stauraum und lange Lebensdauer – und
jeder Menge Platz für Individualität und große
Ideen auf einer Fläche von ca. 20 bis 39 m 2 !
Auch der Einzug gestaltet sich in ein bis ins
kleinste Detail perfekt ausgestattetes Apartment höchst komfortabel: Ein paar Kisten und
Koffer mit persönlichen Dingen … Fertig!
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KÜCHENPANTRY
Ausgestattet mit Kochfeld, Spüle und
Kühlschrank. Mehr braucht es nicht,
um ein Frühstück oder eine Mahlzeit
zuzubereiten.
COUCH
Bettcouch mit ausziehbarem Bettkas ten als zusätzlicher Stauraum.
ARBEITSPLATZ
Viel Fläche für Laptop, Bücher und
Notizen. Hier kann Großes geleistet
werden und mit WLAN hat man den
heute notwendigen Komfort bei der
Kommunikation.
Gro ß e I d e e n s c ha f f en R aum ! ( unv er b in dli ch e V isualisi e r ung )
P RO D U K T VO R S T EL LU N G – 1 7
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Viel Platz für
My Studio Co oking - L ounge
(unverbindliche Visualisierung)
Lifestyle!
My St u di o We lln e ssb e r e i c h mi t S auna
( unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung )
DIE INTELLIGENTE KONZEPTION UND AUSSTAT TUNG machen MyStudio zum Raumwunder.
Jedem Bewohner stehen zusätzlich großzügige Community Lounges für eine gemeinschaf tliche Nutzung zur Verfügung.
DIE TV-LOUNGE bietet stylische Sitzgelegenheiten in Club-Atmosphäre und ist mit PlasmaGroßbildmonitor, Dolby-Surround-Anlage sowie DVD- und CD-Player technisch auf der Höhe
der Unterhaltungselektronik ausgestattet – und lädt zu gemeinsamen Film- und Fernsehabenden ein. Somit wird jedes Sportereignis zum Event.
KOCHEN UND ESSEN mit Freunden und Bekannten ist eine der Lieblingsbeschäftigungen
von Studenten. Auch dieses gesellschaftlich-kulinarische Vergnügen bietet MyStudio auf
höchstem Niveau: Eine Cooking-Lounge mit großzügigem Essbereich und einer luxuriös ausgestatteten Küche mit den üblichen technischen Geräten in beinahe Profi-Qualität steht den
Bewohnern zur Verfügung. Für spontane gemeinsame Abendessen im Freundes- und Kommilitonenkreis, für aufwendige Menüs zum bestandenen Examen oder anderen Anlässen.
WER HIER WOHNT, WOHNT MIT ALLEM DRUM UND DRAN …
M y St u di o T V- L o un g e
( unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung )
… ZUM BEISPIEL MIT PKW-STELLPLATZ
Für noch mehr Wohnkomfort sorgen weitere Facilities, so gibt es in jeder Anlage ausreichend
Stellplätze für die PKWs der Mieter. Fahrräder werden diebstahlsicher in einem eigens hierfür
vorgesehenen Bike-Port untergebracht.
… ZUM BEISPIEL MIT HAUSEIGENEM WASCHSALON
Damit niemand eine eigene Waschmaschine anschaffen muss – und das Raumangebot seines
Apartments voll genießen kann – gibt es im Basement jeder Anlage einen Waschsalon mit
Waschmaschinen und Trocknern.
… ZUM BEISPIEL MIT FITNESS- UND SAUNABEREICH
Jede Anlage verfügt über einen Fitnessbereich mit den gängigen Cardio-Geräten für kreislaufförderndes Ausdauertraining sowie eine Sauna zum gesunden Relaxen nach dem Unistress.
… ZUM BEISPIEL MIT PRAKTISCHEN SERVICES
Im Eingangsbereich jeder Anlage befindet sich ein Empfang, der tagsüber stundenweise
durch einen Concierge betreut wird, eine Kameraüberwachung bietet weitere Sicherheit.
Und professionelles Reinigungspersonal sorgt in sämtlichen Gemeinschaftsbereichen für
Ordnung und Sauberkeit.
C o n c i e r g e -S e r v i c e
L i f e s t y l e un d C o mmuni t y :
Inn o v a ti v e Auss t a t tung s d e t ails tr e f f e n d e n G e s c hma c k d e r jungen Zi elgr up p e .
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P RO D U K T VO R S T EL LU N G & FE AT U R ES – 1 9
BEL IEBTE UNIVER SITÄTEN , LUKR ATIVE STA ND ORTE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Hier studiert es sich
BONN
am besten.
STUDENTEN SUCHEN IHREN STUDIENORT
NACH BESTIMMTEN KRITERIEN AUS. Primär
entscheidend ist die Angebotsauswahl an
Studienfächern. Doch die Studienbedingungen
sind ein weiteres wichtiges Kriterium.
EIN STARKER PARTNER, EINE STARKE MARKE FÜR EINE STARKE RENDITE-IMMOBILIE!
Mit der Marke MyStudio agiert die Vivacon AG auf dem Markt für hochwertige
Studenten-Apartments mit Komfort.
Derzeit entwickelt die Vivacon AG neben MyStudio Bonn weitere Standorte in ausgewählten
Universitätsstädten mit chancenreichem Verhältnis von Angebot und Nachfrage.
STUDENTEN SIND WÄHLERISCH: SIE WOLLEN
NUR DAS BESTE!
· STUDENTEN WÄHLEN ihre Universität
anhand der Ausstat tung von Hörsälen,
Biblio theken und Seminarräumen aus. In
den Natur wissenschaf ten und bei den
Medizinern ist die technische Ausstattung
der Institute sowie die Anzahl an verfügbaren Laborplätzen unverzichtbar für ein
schnelles Studium.
· STUDENTEN LEGEN WERT AUF namhafte Professoren, Dozenten und wissenschaftliche
Mitarbeiter, die internationale Projekte und
LEBENSQUALITÄT UND STUDIENQUALITÄT:
DAS A UND O FÜR EINEN ERFOLGREICHEN
K ARRIERESTART Universitätsstädte, die in
puncto Kultur, Freizeit und Lifestyle viel zu
bieten haben, stehen ganz oben in der Gunst
der Studenten.
Berlin mit der Freien Universität (eine der
insgesamt neun Elite-Universitäten in
Deutsch land) liegt diesbezüglich konkurrenzlos vorne. Andere Großstädte wie Hamburg und München sind ebenfalls besonders
attraktiv für Studenten.
Forschungsaufträge betreuen.
· STUDENTEN BEVORZUGEN Universitäten mit
bekanntem Namen und gutem Ruf. Traditionsreiche Hochschulen zählen hierbei zu
den Favoriten. Zudem sind viele altehrwürdige Universitäten unter den Elite-Universitäten – oder konnten sich wie beispielsweise
die Bonner Universität erfolgreich für die
Exzellenzinitiative der Bundesregierung
qualifizieren. Solch ein guter Ruf erhöht die
Berufschancen nach dem Abschluss um ein
Vielfaches. Neben dem Imagegewinn sorgen
zusätzliche finanzielle Mittel in den kommenden Jahren für eine weitere Qualitätssteigerung von Lehre und Forschung.
Gerade aber kleinere Universitätsstädte wie
Bonn, Marburg, Freiburg und Heidelberg,
die seit Generationen vom studentischen
Leben geprägt sind, haben in puncto Lebensqualität besondere Vorzüge aufzuweisen:
Eine beinahe familiär anmutende Studentenszene mit Kneipen, Cafés und Clubs. Ein
Of f-Kulturprogramm mit Kinos, Konzerten
und Veranstaltungen bedient Vorlieben
und Interessen eines studentischen sowie
akademischen Publikums. Das Spor tangebot seitens der Universitäten ist meist
beachtlich – und zudem lädt das Umland
zu Ausflügen ein und bietet Erholung vom
Universitätsstress.
STUDENTISCHE WOHNSITUATION: HERAUSFORDERUNG MIT CHANCEN UND VORTEILEN
An den meisten Hochschulstandorten besteht
großer Bedarf an komfortablen Wohnungen
für die Elite von morgen.
Die Wohnungssituation ist in den Großstädten, aber auch in kleineren Universitätsstädten dramatisch. Denn hier steht einer relativ geringen Einwohnerzahl eine prozentual
hohe Studentenzahl gegenüber. Das alles bei
einem drastischen Rückgang von Neubaufertigstellungen seit 2000 (Quelle: Statistisches
Bundesamt, Baugenehmigungen / Baufertigstellungen 2006). Hinzu kommt eine wachsende Anzahl an Haushalten durch die fortschreitende Single-Gesellschaft.
Doch so angespannt sich die Situation für die
Studenten darstellt, so entspannt ist sie für
Vermieter: Gerade auf dem Wohnungsmarkt
der Universitätsstädte lassen sich hohe Mietpreise erzielen.
Als innovativer Vorreiter sieht die Vivacon AG in
der Wohnsituation in Universitätsstädten eine
große Herausforderung – und mit MyStudio profitieren Kapitalanleger und Investoren von den
Chancen eines lukrativen Markts.
314.299 EINWOHNER UND
29.219 STUDENTEN
Mit dem Exzellenzcluster in Mathematik, Sonderforschungsbereichen,
Graduiertenschulen und -kollegs
gehört die Rheinische FriedrichWilhelms-Universität im Bereich
Forschung zur Spitzengruppe der
deutschen Hochschulen.
(AMBURG
"ERLIN
BERLIN
3.405.037 EINWOHNER UND INSGESAMT 130.953 STUDENTEN an drei
Universitäten plus Fachhochschulen.
Die Freie Universität Berlin, gegründet 1948, mit derzeit 35.000
Studenten, gehört zu den insgesamt neun Elite-Universitäten
in Deutschland.
-~NSTER
'yTTINGEN
!ACHEN
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HEIDELBERG
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145.000 EINWOHNER UND
32.500 STUDENTEN
Die 1386 gegründete Ruprecht-KarlsUniversität ist die älteste Universität
Deutschlands – und gehört zu den
Elite-Universitäten. Die Kompetenz
der Universität liegt insbesondere
in den Fakultäten Theologie, Jura,
Philosophie und Medizin.
(EIDELBERG
+ARLSRUHE
-~NCHEN
&REIBURG
MÜNSTER
272.106 EINWOHNER UND ÜBER
44.934 STUDENTEN
Neben zahlreichen Bildungseinrichtungen sind allein an der Westfälischen-Wilhelms-Universität 45.000
Studenten in die 130 Studienfächer der
15 Fachbereiche immatrikuliert.
Münster ist außerdem die fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands.
GIESSEN
74.000 EINWOHNER UND
22.100 STUDENTEN
Die Justus-Liebig-Universität wurde
1607 als calvinistisch-lutherische
Universität gegründet. Besonders die
medizinische Fakultät ist international hoch angesehen. Die Fachhochschule Gießen deckt den Fachbereich
der Ingenieurwissenschaf ten ab.
-ARBURG
+ONSTANZ
MARBURG
252.938 EINWOHNER UND
19.339 STUDENTEN
Die Philipps-Universität Marburg
wurde 1527 gegründet und besitzt
besondere Reputation in den Fachbereichen Jura, Medizin und Chemie.
FREIBURG
219.430 EINWOHNER UND
30.000 STUDENTEN
Die Albert-Ludwigs-Universität,
gegründet 1757, gehört seit 2007 zum
exklusiven Kreis der Elite-Universitäten. An 11 Fakultäten werden 60
Studienfächer gelehrt.
MÜNCHEN
1.294.608 EINWOHNER UND
81.297 STUDENTEN
Die Technische Universität München
und die altehrwürdige LudwigMaximilians-Universität gehören
schon seit Oktober 2006 zu den
offiziellen Elite-Universitäten in
Deutschland. München beherbergt
außerdem weitere akademische
Bildungseinrichtungen wie z. B. die
Fachhochschule (Schwerpunkt: BWL),
die Akademie der Bildenden Künste
und die Hochschule für Fernsehen
und Film.
(Quellen : empirica, Studentischer Wohnungsbedar f und Angebotssituation
in Hochschulstädten, Dezember 2007; Angaben der Universitäten 2007)
20
H I ER S T U D I ER T E S SI C H A M B ES T EN – 2 1
MyStudio Bonn
F o y e r: Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung
M YST U DIO BON N : STA N D OR T
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Post tower
Bonn, die Heimat des
Wirtschaftswunders.
"ONN
U N -To w e r
Die beschauliche Stadt am Rhein hat es
dem Rheinländer und späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer zu verdanken, dass sie
sich in der Hauptstadtfrage gegen die Konkurrenz Frankfurt durchsetzen konnte: Das
Parlament erklärte im November 1949 Bonn
offiziell zur Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zuge der wirtschaftlichen und politischen
Konsolidierung der Nachkriegszeit entstanden ab 1953 mit dem Auswärtigen Amt und
dem Postministerium die ersten Regierungsbauten, weitere folgten. Namhaf te Unternehmen und Verbände siedelten sich in Bonn
an – und blieben auch, nachdem im Zuge der
deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober
1990 Berlin die Stadt am Rhein als Hauptstadt und Regierungssitz ablöste.
DIE REGIERUNG GING, DIE WIRTSCHAFT BLIEB –
UND KOMMT Die multinationalen Konzerne
Deutsche Post und Deutsche Telekom sowie
zahlreiche Dienstleistungsunternehmen
prägen den Wirtschaftsstandort Bonn. Seit
einigen Jahren ist Bonn UN-Stadt – und inzwischen haben 170 internationale Organisationen ihren Sitz in Bonn. Im Jahr 2006 wurde
der UN-Campus in einem Bereich um das
Hauptgebäude, den „Langen Eugen“, eröffnet.
Wo früher die Büros der Abgeordneten waren,
haben nun die meisten UN-Einrichtungen
ihre Geschäftsräume bezogen. Damit Bonn
auch in Zukunft wettbewerbsfähiger Standort auf internationalem Niveau bleibt, wird
bis 2009 die Erweiterung des World Conference Centers Bonn abgeschlossen und damit
das größte Kongresszentrum Deutschlands
entstanden sein.
Zudem ist die traditionsreiche FriedrichWilhelms-Universität mit 500 Professoren,
2.100 wissenschaf tlichen Mitarbeitern und
1.500 Angestellten ein relevanter Arbeitgeber der Stadt, der darüber hinaus wissenschaf tlichen Nachwuchs und Führungskräf te für die Unternehmen von morgen
ausbildet.
FAZIT: Nicht nur die renommierte Universität Bonn, sondern auch der starke Wirtschaf tsstandort sorgen für eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungen.
24
BONNER FIRMEN – WELTBEKANNT
Neben den Global Players Deutsche
Telekom, T-Mobile, Deutsche Post
und Postbank sind in Bonn zahlreiche
Unternehmen aus sämtlichen Bereichen
ansässig.
Zum Beispiel die Traditionsunternehmen
Haribo und Verpoorten sowie die
Vorreiter nachhaltiger Marktwirtschaft
Fairtrade und SolarWorld.
Namhafte Medienunternehmen haben
ihren Sitz bzw. große Regionalbüros
in Bonn, wie z. B.: Deutsche Welle,
Phoenix, Radio NRW und der WDR.
Auch im Bereich Printmedien hat Bonn
große Namen zu bieten: die überregional renommierte Tageszeitung
„Rheinischer Merkur“, die Verlagsgruppe Rentrop, der Stollfuß-Verlag mit
Fachtiteln sowie der Musikalien-Verlag
Voggenreiter.
Kuns thall e
D e u t s c h e Te l e ko m
( Foto : Pressestelle Bonn)
M A K RO S TA N D O R T – 25
M YST U DIO BON N : ST U DI E NSTA N D OR T
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
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Studieren und Leben – in
Bonn macht beides Spaß!
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ZAHLEN UND FAKTEN ZUR
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· gegründet: 1818
· derzeit auf 317 Standorte im Stadtgebiet verteilt, die mittelfristig auf
vier zentrale Standorte zusammengeführt werden sollen
· Nobelpreisträger: 3 (Otto Wallach
für Chemie, Wolfgang Paul für Physik
und Reinhard Selten für Ökonomie)
· Anzahl der Studenten 2007:
27.500 Studenten aus 130 Nationen
· durchschnittliche Aufwendung der
Studenten für Wohnen inklusive
Nebenkosten: 276 Euro
· durchschnittlicher Mietzins für
Apart ments inklusive Nebenkosten
auf dem freien Wohnungsmarkt:
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Auszug St a d tp lan B o nn : My St u di o un d Uni v er si t ä t
Uni v er si t ä t B o nn
(Quellen: Infobroschüre der Universi tät Bonn 2007, Homecompany
04/2004)
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Die „Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität“ zu Bonn wurde von König Friedrich Wilhelm III gegründet.
TRADITION WIRD GROSSGESCHRIEBEN. Als
Vorgänger der Bonner Universität gilt die
1777 gegründete Kurkölnische Akademie zu
Bonn, die, der damaligen Zeit entsprechend,
vier Fakultäten für Gottes-, Rechts-, Arzneiund Weltgelehr theit für meist adelige Studenten eröf fnete.
Am 18. Ok tober 1818 gründete der preußische König Friedrich Wilhelm III die Rhei-
26
nische Friedrich-Wilhelms-Universität als
sechste preußische Universität neben den
Standor ten Greifswald, Berlin, Königsberg,
Halle und Breslau. Die Wahl fiel auf Bonn,
da die beiden neuen preußischen Provinzen
Rheinland und Westfalen eine akademische
Ausbildungsstätte erhalten sollten – und in
Bonn durch zwei leer stehende erzbischöfliche Schlösser ein ausreichendes Raumangebot vorhanden war.
Im Kriegsjahr 194 4 wurde das Hauptgebäude der Universität bei einem Bombenangriff vollständig zerstört. Doch schon zum
Wintersemester 1945/46 wurde der Studienbetrieb in der damaligen britischen Besatzungszone bereits wieder aufgenommen.
DIE UNIVERSITÄT PR ÄGT DAS STADTBILD.
Die Universität Bonn ist keine Campus-Universität: Insgesamt verfügt sie über 371 Gebäude, verteilt im gesamten Stadtgebiet!
Darunter sind auch vier Mensen und 34 Studentenwohnheime mit ca. 4.000 Zimmern
für derzeit 27.500 Studenten.
(Quelle: Universität Bonn, 2007)
Das ehemalige Kur fürstliche Schloss direkt
am Rand der Innenstadt dient als Hauptgebäude. Hier sowie in einigen modernen
Gebäuden in der Umgebung haben die Philosophischen, Theologischen, Rechts- und
Staatswissenschaf tlichen Fakultäten ihren
Sitz.
Die Naturwissenschaf tler konzentrieren
sich in Poppelsdor f, wo neben dem Poppelsdor fer Schloss Institutsgebäude aus dem
19. Jahrhunder t und moderne Bürobauten
vorherrschen. Die Medizinische Fakultät ist
auf dem Venusberg untergebracht.
ATTRAKTIVER STUDIENSTANDORT BONN:
BERÜHMTE ABSOLVENTEN UND DOZENTEN
An der klassischen „Volluniversität“ Bonn, die rund 90 Studiengänge von „A“ wie
Asienwissenschaften bis „Z“ wie Zahnmedizin anbietet, haben in Vergangenheit und
Gegenwart berühmte Persönlichkeiten studiert und gelehrt – unter ihnen der Dichter
und Historiker Ernst Moritz Arndt, der Chemiker August Kekulé, der Journalist und Autor
Ulrich Wickert und mit Professor Joseph Ratzinger sogar ein späterer Papst.
M I K RO S TA N D O R T & L AG EP L A N – 2 7
M YST U DIO BON N : DI E A N L AGE
Ruhige Lage und optimale
Anbindung zu Universität
und Zentrum.
MYSTUDIO BONN, RENÉ-SCHICKELE-STRASSE 7
IN BONN-DUISDORF Die Lage der MyStudio
selbständiges Leben. Ein modern eingerichteter Wellness-Bereich mit Sauna und Außenbe-
Comfort Apartments ist ein Glücksgriff: Die
René-Schickele-Straße liegt inmitten eines
Mischgebiets im zentralen Stadtteil BonnDuisdorf. So bleibt die Apartmentanlage von
Lärm und Trubel der Großstadt weitgehend
unberührt – und bietet doch die ganze Palette
an Vorteilen in puncto Verkehrsanbindung und
Infrastruktur.
reich im Untergeschoss sorgt für angenehme
Entspannung vom Examensstress.
Tägliche Besorgungen lassen sich bequem per
Fahrrad oder zu Fuß in den Läden der nahe
gelegenen Duisdorfer Fußgängerzone erledigen. Nervennahrung und Lesefutter rund um
die Uhr bieten die Tankstellen in der Gegend.
BUS UND BAHN IN WENIGEN MINUTEN
ERREICHBAR Die verkehrsmäßige Anbindung
ist optimal: Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs liegen nur 200 m entfernt, der Bahnhof Bonn-Duisdorf ist in fünf Minuten fußläufig erreichbar. Nach nur einer Station erreicht
der Regionalexpress die Bonner City und die
Universität. Autofahrer benötigen knapp zehn
Minuten – und mit dem Fahrrad ist man in nur
15 Minuten in der Uni.
MODERNES ENSEMBLE FÜR JUNGES WOHNEN
MyStudio Bonn besteht aus drei Gebäuden:
Einem ehemaligen Schulungszentrum aus
den 70er Jahren, das komplett modernisiert
Platz für 60 Apartments sowie die gemeinsame Lobby und Community Lounges für alle
Bewohner bietet. Der zweite Bauabschnitt
besteht aus zwei Neubauten, die in fünf bzw.
zwei Geschossen insgesamt 75 Comfort Apartments beherbergen. Münzwasch- und Trockenautomaten im Keller des Neubaus sorgen für
28
Die Architektur des Neubaus harmoniert mit
dem ersten Bauabschnitt. Zudem verbindet das
Farb- und Kunstkonzept des rheinischen Künstlers Otto G. Altena die Gebäude zu einem modernen Ensemble, das jungen Menschen Platz und
Komfort zum Leben und Lernen bietet.
PARKPLATZSUCHE LEICHT GEMACHT!
MyStudio Bonn bietet für die Bewohner 60
hauseigene Stellplätze in der Tiefgarage.
Und Fahrräder können in einem eigenen Kellerabteil diebstahlsicher abgestellt werden.
SICHERHEIT WIRD GROSS GESCHRIEBEN! Bei
der Auswahl sämtlicher Materialien ist Wert
auf Qualität, Strapazierfähigkeit, Energieeffizienz und Design gelegt. Zudem haben die
ausführenden Architekten ein umfassendes
Sicherheitskonzept integriert: netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung, Rauchschutztüren und Lichtkuppel- sowie Dachflächenfenster für Entrauchung und Wärmeabzug.
SO VIEL GRÜN MUSS SEIN! Erster und zweiter Bauabschnitt von MyStudio Bonn sind so
angeordnet, dass ein Hofareal entsteht, unter
dem sich die moderne Tiefgaragenanlage mit
insgesamt 60 Stellplätzen befindet. Begrünt
und zweckmäßig für die junge Bewohnergemeinschaft angelegt, wird der Innenhof zum
idealen Treffpunkt für z. B. spontane Grillpartys im Sommer!
( F o t o : B o n n e r K u n s t v e r e i n u n d K ü n s t l e r)
HOTSPOTS-KULTUR: KINO, KNEIPE UND
KONZERTE.
Auch das kulturelle Leben kommt in Bonn
nicht zu kurz:
• Die international renommierte „Bundeskunsthalle“ bietet unter Museumsleiter
Christoph Vitali große Ausstellungen zur
Gegenwartskunst. Im Sommer finden
auf dem Museumsplatz Konzerte und
Aufführungen statt.
• Das „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ informiert über
die Zeit von Kriegsende bis heute.
• Und als Universitätsstadt mit internationalem Flair bietet Bonn für
Studenten aus 130 Nationen beliebte
Kinos, Cafés und Kneipen: Zum Beispiel
das „Woki“ – ein Kino im 60er-JahreStyle. Kneipen und Cafés in Uni- und
City-Nähe wie das „Café Blau“ in der
Franziskanerstraße 5, „Rheinlust“
(vom „Big Brother“-Alex!) in der Rheinaustraße sowie das „Zebulon“ am
Koblenzer Tor, das Café „Namenlos“
in Stadthaus-Nähe und das „Göttlich“
gegenüber dem Uni-Hauptgebäude in
der Fürstenstraße 4.
• Auch Discos und Clubs wie „Blow up“,
„Carpe Noctum“, „N8schicht“, „3RaumWohnung“ ziehen junges Publikum in
die Bonner City.
• Im Sommer laden die Rheinauen zum
Picknicken ein – und im Biergarten „Alter
Zoll“ am Rheinufer sorgt kühles Kölsch
für Erfrischung. Das idyllische Ahrtal ist
ein beliebtes Ziel für Fahrradtouren und
Tagesausflüge.
– 29
DA S K U NST KON Z E P T M YST U DIO BON N
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Otto Günter Altena:
Mit Farbe zum Kunst-Haus
(Fotos: Monika Kratz)
Raumbild –
Zweiklang, 1991
China -S e r i e „Gr aub il d e r – D r eik lang “ 1 9 92 ( z w e i t eilig )
R äu m e I I I – L i c h t r äum e , 1 9 9 0
B laur aum – D r eik lang , 1 9 91
AKZENTE SETZEN UND RÄUME SCHAFFEN – DAS KONZEPT FÜR MYSTUDIO BONN Ausgehend
vom zwöflteiligen Farbkreis aus der konstruktiven Farblehre mit den Grundfarben Gelb – Rot –
Blau, entwickelte der Künstler ein Konzept, das an der Vorderseite der Fassade die Primärfarben als Dreiklang in Form einer proportionalen Ordnung in vertikalen Streifen auf Weiß im
Verhältnis 3 :6:8 aufgreift.
Diese Konzeption findet sich an jeder weiteren Seite des Gebäudes wieder. Hinzu kommen
drei umlaufende horizontale Streifen in jeweils einer Grundfarbe, die sich auf der Höhe der
Etagenböden befinden. Die lineare Farbgestaltung zitiert die charakteristische Rasterkonstruktion des Bauwerks aus Stahl/Beton/Glas.
Das Staffelgeschoss mit seiner formalen Sonderstellung wird farblich anders behandelt und
erhält als „Sonnenetage“ ein warmes Orangegelb.
Das Farbkonzept wird im Etageninnern als Modifikation der Grundtöne wieder aufgegriffen:
Ultramarinblau wird zum hellen Blaugrau des Erdgeschosses, Karminrot wird zu Rotgrau im
ersten, Reingelb zu Gelbgrau im zweiten Obergeschoss – entsprechend der horizontalen Farblinien an der Fassade. Um den Wiedererkennungswert noch mehr zu steigern, erhalten die
Etagenflure einzelne vertikale Streifen in der zugeordneten Grundfarbe. Zudem wird eine
fortschreitende Helligkeit von unten nach oben hergestellt: Blau –> Rot –> Gelb von Etage zu
Etage sowie innerhalb der Flure vom schieferschwarzen Boden über graue Wände bis hin zur
weißen Decke.
Das Konzept hat als Höhepunkt das zweiteilige Wandbild über dem Eingang. Die Farben sind
identisch mit den Türen der Apartments und dienen – wie auch die Grundfarben der Etagen –
als Leitfaden.
30
DREI KUNSTKONZEPTE IN EINEM!
Für den zweiten Bauabschnitt hat der Künstler
eine genuine Gestaltung entworfen, die mit
dem Kunstkonzept des ersten Hauses harmoniert
und ebenfalls Leitfaden mit Widererkennungswert ist: Der unterschiedliche Einsatz der Grundfarben setzt Akzente und führt den Dialog von
Innenraum und Fassade fort.
Das monochrom-modulative Wandbild auf der
Nordseite des Gebäudes, in dem die horizontalen
Farblinien der jeweiligen Etagen beider Gebäude
münden, ist neue Hauptharmonie. Und in der
farblichen Korrespondenz von Lichthof und
Sonnenetage ist im konstruktiven Miteinander
ein drittes Gestaltungskonzept verwirklicht.
G a l e r i e g e b äu d e
D o p p e l b il d – L i c h t r äum e , 1 9 9 1
DER KÜNSTLER OTTO GÜNTER ALTENA
Maler, Farbtheoretiker, Dozent für Malerei
· 1940 in Wuppertal-Elberfeld geboren
· 1960 bis 1965 Studium der Malerei
und Grafik
· seit 1966 Arbeit als freischaffender Maler
in Wuppertal, Köln, Bergheim und Kerpen
· seit 1971 Dozent für Malerei
Regelmäßige Einzelausstellungen und
Beteiligungen
· seit 1980 Farbberatung für Architekten
und Designer, Entwicklung von Konzepten
für kommunale und private Bauten
· seit 2001 ständige Ausstellung in der
Mokra Galerie sowie Vorträge und
Publikationen zu kunsttheoretischen
Themen und Malerei
Arbeiten befinden sich in privaten und
öffentlichen Sammlungen.
FARBE IM WERK VON OTTO GÜNTER ALTENA Mit dem Künstler Otto Günter Altena konnte
für das Kunstkonzept am Objekt MyStudio Bonn ein renommierter und versierter Künstler
gewonnen werden.
Otto Günter Altena realisiert seit 1980 mit Architekten und Designern erfolgreich Konzepte
für private und kommunale Gebäude. Zudem ist das
Rheinland für den in Wuppertal-Elberfeld geborenen
Künstler auch heute noch bevorzugtes Betätigungsfeld.
Seine intensive Beschäftigung mit Farbtheorie führt zu
einem durchdachten Einsatz von Farbigkeit in der Praxis.
Das Zusammenspiel von Farbe, Licht und Raumerfahrung
hat für ihn oberste Priorität: Das Farbensehen, so Altena,
hängt wesentlich vom gesamten Wahrnehmungsumfeld
ab. Entschieden weist er auf den signifikanten Unterschied hin, der entsteht, wenn Farben vom Betrachter im
Innenraum oder unter freiem Himmel gesehen werden.
Er setzt Farben als wichtiges Element rhy thmischer Gliederung und als Mittel zur symbolisch-psychologischen
Identitätsfindung ein.
O. G . A l t e na
D ER K Ü NS T L ER – 3 1
Platz für 135 Führungskräfte, Nobelpreisträger,
Diplomaten, Firmengründer und weitere
erfolgreiche Menschen von morgen.
MYSTUDIO BONN – SO VIEL PLATZ
IST HIER:
• Insgesamt 75 Apartments in zwei
Wohnformen auf vier Etagen
• Bike-Port sowie Abstellräume im
Souterrain
• TV-Lounge, Cooking-Lounge und
Waschsalon im Souterrain
• Concierge und Empfang im
Erdgeschoss
• Sauna und Fitness mit Außenbereich
im Souterrain
• Gesamtfläche (Wohn- u. Nutzfläche):
ca. 2.160 m2
• Gesamtwohnfläche: ca. 1.905 m2
Auß e nansi c h t Eing ang 1 . B auab s chni t t : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na ch M o d e r nisi e r ung
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Noch mehr Platz für noch mehr Erfolg im
modernen Neubau: 75 Studentenapartments
zum Lernen und Leben.
Auß e nansi c h t 2 . B auab s chni t t : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na ch N e ub au
34
– 35
Schöne Aussicht für erfolgreiches Studieren:
Apartments mit eigenem Balkon und grünem
Innenhof für alle.
Auß e nansi c h t H o f : Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung
M YST U DIO BON N : BE BAU U NGSP L A N
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Hofeinfahrt
Bebauungsplan mit Garten
MYSTUDIO BONN
Die Übersicht zeigt MyStudio und
das gesamte Grundstück nach
Vollendung der zweiten Bauphase.
René-Schickele-Straße
Eingang
2. Bauabschnitt
Tiefgarageneinfahrt
Heilsbachstraße
1. Bauabschnitt
Eingang
2. Bauabschnitt
BoulePlatz
38
Ü B ER SI CH T B EB AU U N G – 3 9
M YST U DIO BON N : A PA R T M E N T T Y P E N
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
MyStudio Bachelor
Kaufpreis 1 ab
Miete monatlich (kalt) 2
Fläche ab
EUR 57.615,– EUR 280,– 20,0 m 2
MYSTUDIO BACHELOR – mit einer Fläche
von 20 m 2 bis 33 m 2 der kleinere Apar tmenttyp – bietet viel Platz zum Lernen und
Leben.
DAS PERFEKTE APARTMENT. Das funktionale Möblierungskonzept nutzt jeden
Quadratmeter – und schafft viel Platz: Ein
Schreibtisch mit Rollen und ein Bett mit integriertem Bettkasten sind ideale Lösungen.
In Küche und Badezimmer hat alles seinen
Platz und dank intelligenter Details wie z. B.
großem Handtuch wärmer startet jeder Tag
komfortabel.
Pflegeleichte und strapazier fähige Materialien, die mit dem hellen und lichtdurchfluteten Charakter des Apar tments korrespondieren, sorgen für eine angenehme
Wohnatmosphäre.
Der Balkon vergrößer t das Apar tment zusätzlich: Hier ist ausreichend Platz zum
Frühstücken und zum Relaxen bei einem
guten Buch!
1
2
zzgl. Erwerbsnebenkosten
prognostizierte Miete
40
Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung
GRUND R ISS T Y P B ACHELO R – 41
M YST U DIO BON N : A PA R T M E N T T Y P E N
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
MyStudio Master
Kaufpreis 1 ab
Miete monatlich (kalt) 2
Fläche ab
EUR 103.373,– EUR 434,– 31,0 m 2
MYSTUDIO MASTER – ein intelligentes Ausstattungskonzept macht die Apartments
von 31 m 2 bis 40 m 2 Fläche zu geräumigen
Wohnungen.
ZWEI RÄUME, EIN ZIEL: NOCH MEHR PLATZ
ZUM LEBEN UND LERNEN! Funktionalität ist
der Leitgedanke für die gesamte Apartmentausstattung: Auch hier schafft beispielsweise der Bettkasten zusätzliche Stauräume,
Badezimmer und Küche bieten moderne
Ausstattung und praktische Details wie
z. B. Handtuchwärmer. Jeder Quadratmeter
wird optimal genutzt.
Der Apartmenttyp MyStudio Master bietet
als Komfortplus eine Abtrennung von Schlafund Wohnbereich. Die klare Definition der
einzelnen Lebensbereiche schaf f t Platz –
manchmal darf es eben etwas mehr sein.
1
2
zzgl. Erwerbsnebenkosten
prognostizierte Miete
42
Unv e r b in dli c h e V isualisi e r ung na c h M o d e r nisi e r ung
GRU N D R ISS T Y P M A S T ER – 43
M YS T U DIO B ON N : VOR T E I L E I M Ü BE R BL IC K
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Soviel Zeit muss sein:
Das Wichtigste im Überblick.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fakten zum innovativen Immobilienprodukt MyStudio zusammengestellt.
DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK
• MyStudio zeichnet sich durch ein
intelligentes Konzept und eine starke,
eigenständige Positionierung aus
• MyStudio ist maßgeschneidert für die
wachsende Zielgruppe Studenten
• MyStudio sind vollmöblierte,
flächen optimierte Apartments. Für
Kapitalanleger sind besonders die
geringen Anschaffungskosten attraktiv
• MyStudio wertet die einzelnen
Apartments durch nützliche CommunityBereiche entscheidend auf
44
• MyStudio bietet eine Vielzahl an Services
und Comfort, die das Wohnen schöner
und sicherer machen
• MyStudio hat einen hohen Wiederveräußerungswert durch gute Renditen
und anhaltende Nachfrage
MYSTUDIO BONN DENKT HEUTE
SCHON AN MORGEN!
Die besonders innovative Heizungsanlage im
zweiten Bauabschnitt arbeitet mit Wärmedruckluft. Ein energieeffizientes Prinzip, das
Kosten spart und die Umwelt schont – hierfür soll der Blaue Engel beantragt werden.
• MyStudio erschließt sich einen lukrativen
Zweitmarkt: Eltern von Studenten
sind potenzielle Käufer zu jedem
Semesterwechsel
• MyStudio generiert hohe Nachfrage und
somit konstante Mieteinnahmen
• MyStudio ist innovativ und lukrativ
zugleich: Eine Rendite-Immobilie, die
die Chancen des Marktes in Vorteile für
Kapitalanleger umsetzt
VO R T EI L E I M Ü B ER B L I CK – 45
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – WOH N U NGSL I ST E
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Wohnungsliste
St an d d e r A ng ab e n : N o v e mb er 20 0 8
EINZEL AUFSTELLUNG MYSTUDIO BONN-DUISDORF, RENÉ-SCHICKELE-STR. 7
NR.:
BEZEICHNUNG
EINZEL AUFSTELLUNG MYSTUDIO BONN-DUISDORF, RENÉ-SCHICKELE-STR. 7
ZIM-
WFL.
KAUFPREIS
KAUFPREIS MÖ-
KAUFPREIS INKL.
TG- / STELL-
KP IN EUR TG- /
KP IN EUR INKL.
MER
IN M 2
IN EUR/M 2
BEL IN EUR/M 2
MÖBEL IN EUR
PL ATZ NR.
STELLPL ATZ
STELLPL ATZ
NR.:
BEZEICHNUNG
ZIM-
WFL.
KAUFPREIS IN
KAUFPREIS MÖ-
KAUFPREIS INKL.
TG- / STELL-
KP IN EUR TG- /
KP IN EUR INKL.
MER
IN M 2
EUR/M 2
BEL IN EUR/M 2
MÖBEL IN EUR
PL ATZ NR.
STELLPL ATZ
STELLPL ATZ
>>
61
BACHELOR
1
21,35
2.375
500
61.382
61.382
99
BACHELOR
1
24,50
62
BACHELOR
1
22,06
2.375
500
63.423
63.423
100
MASTER
2
32,59
63
BACHELOR
1
22,06
2.375
500
63.423
63.423
101
BACHELOR
1
20,04
2.375
500
57.615
STELLPL. 8
7.000
64
BACHELOR
1
20,04
2.375
500
57.615
57.615
102
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
TG 102
13.500
87.617
65
BACHELOR DELUXE
1
27,26
2.375
500
78.372
91.872
103
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
TG 103
13.500
87.617
66
BACHELOR
1
21,37
2.375
500
61.439
61.439
104
BACHELOR
1
19,78
2.375
500
56.867
STELLPL. 9
7.000
63.867
67
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
105
BACHELOR DELUXE
1
27, 42
2.375
500
78.833
TG 105
13.500
68
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
106
BACHELOR
1
21,37
2.375
500
61.439
61.439
TG 65
13.500
RESERVIERT
RESERVIERT
64.615
92.333
69
BACHELOR DELUXE
1
32,94
2.375
500
94.702
TG 69
13.500
108.202
107
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
70
BACHELOR DELUXE
1
32,82
2.375
500
94.358
TG 70
13.500
107.858
108
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
71
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
109
BACHELOR DELUXE
1
32,94
2.375
500
94.702
TG 109
13.500
108.202
72
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
110
BACHELOR DELUXE
1
32,82
2.375
500
94.358
TG 110
13.500
107.858
73
MASTER
2
31,26
2.375
500
89.873
103.373
111
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
74
BACHELOR
1
24,31
RESERVIERT
112
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
75
BACHELOR
1
24,50
RESERVIERT
113
MASTER
2
31,26
2.375
500
89.873
TG 113
13.500
103.373
76
BACHELOR
1
24,50
RESERVIERT
114
BACHELOR
1
20,04
2.375
500
57.615
STELLPL. 10
7.000
64.615
77
BACHELOR
1
22,23
RESERVIERT
115
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
78
BACHELOR
1
24,50
RESERVIERT
116
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
79
BACHELOR
1
24,50
RESERVIERT
117
BACHELOR
1
19,78
2.375
500
56.867
STELLPL. 11
7.000
63.867
80
MASTER
2
32,59
RESERVIERT
118
BACHELOR DELUXE
1
27, 42
2.375
500
78.833
TG 118
13.500
92.333
81
BACHELOR
1
20,04
2.375
500
57.615
STELLPL. 6
7.000
64.615
119
BACHELOR
1
21,37
2.375
500
61.439
61.439
82
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
TG 82
13.500
87.617
120
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
TG 73
13.500
63.480
63.480
74.117
74.117
83
BACHELOR DELUXE
1
25,78
2.375
500
74.117
TG 83
13.500
87.617
121
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
84
BACHELOR
1
19,78
2.375
500
56.867
STELLPL. 7
7.000
63.867
122
BACHELOR DELUXE
1
32,94
2.375
500
94.702
TG 122
13.500
108.202
85
BACHELOR DELUXE
1
27,26
2.375
500
78.372
TG 85
13.500
91.872
123
BACHELOR DELUXE
1
32,82
2.375
500
94.358
TG 123
13.500
107.858
86
BACHELOR
1
21,37
2.375
500
61.439
61.439
124
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
87
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
125
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
88
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
126
MASTER
2
31,26
2.375
500
89.873
63.480
63.480
63.480
TG 126
13.500
103.373
89
BACHELOR DELUXE
1
32,94
2.375
500
94.703
TG 89
13.500
108.203
127
BACHELOR DELUXE
1
31,66
2.375
500
91.023
TG 127
13.500
104.523
90
BACHELOR DELUXE
1
32,82
2.375
500
94.358
TG 90
13.500
107.858
128
MASTER
2
41,28
2.375
500
118.680
TG 128
13.500
132.180
91
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
63.480
129
BACHELOR
1
21,30
2.375
500
61.238
92
BACHELOR
1
22,08
2.375
500
63.480
93
MASTER
2
31,26
2.375
500
89.873
94
BACHELOR
1
24,31
95
BACHELOR
1
96
BACHELOR
1
97
BACHELOR
1
98
BACHELOR
1
63.480
130
BACHELOR
1
22,07
2.375
500
63.452
103.373
131
MASTER
2
37,50
2.375
500
107.813
RESERVIERT
132
BACHELOR
1
23,72
2.375
500
68.195
24,50
RESERVIERT
133
MASTER
2
37,50
2.375
500
107.813
24,50
RESERVIERT
134
BACHELOR
1
22,07
2.375
500
63.452
22,23
RESERVIERT
135
BACHELOR
1
24,60
2.375
500
70.725
24,50
RESERVIERT
TG 93
13.500
>>
1905,31
GESAMT GLOBALVERKAUF
4.477.961
61.238
63.452
TG 131
13.500
121.313
68.195
TG 133
13.500
121.313
63.452
TG 135
13.500
84.225
379.500
4.857.461
Kaufpreisangaben jeweils zzgl. Erwerbsnebenkosten
46
WO H N U N GSL IS T E – 47
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Souterrain
Begrünter Innenhof
61
62
Wellness
Waschund
Trockenraum
63
Abstellräume
Abstellräume
94/95
78/79
74/75
96/97
80/80
76/77
98/98
99/99
126/127
113/118
Technik
103/105
89/90
83/85
60/65
58/59
5/12
3/4
1/2
Technik
100/100
Bike-Port
133/135
Tiefgarageneinfahrt
Technik
128/131
122/123
109/110
93/102
73/82
69/70
56/57
54/55
52/53
44/45
35/37
27/28
18/19
Tiefgaragenplätze/Doppelparker
Abstellräume
N
Maßstab: ca. 1:200
48
E TAGEN GRU N D R ISS – 49
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Hochparterre
Tiefgarageneinfahrt
66
67
68
64
69
Abstellräume
65
72
71
70
73
74
75
76
80
79
77
78
N
Maßstab: ca. 1:200
50
E TAGEN GRU N D R ISS – 5 1
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
1. Obergeschoss
83
84
86
82
87
88
81
89
Abstellräume
85
92
91
90
93
94
95
96
99
97
98
100
N
Maßstab: ca. 1:200
52
E TAGEN GRU N D R ISS – 53
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
2. Obergeschoss
103
104
106
102
107
108
101
109
Abstellräume
105
110
113
112
111
N
Maßstab: ca. 1:200
54
E TAGEN GRU N D R ISS – 55
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
3. Obergeschoss
116
117
119
115
120
121
114
122
Abstellräume
118
123
126
125
124
N
Maßstab: ca. 1:200
56
E TAGEN GRU N D R ISS – 5 7
M YS T U DIO COM FOR T A PA R T M E N T S – E TAGE NGRU N DR I SSE
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Dachgeschoss
128
127
131
129
130
AR
Abstellräume
Abstellräume
AR
135
134
133
N
Maßstab: ca. 1:200
58
E TAGEN GRU N D R ISS – 59
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN
RISIKEN UND CHANCEN
• die Kosten für die Abnahme des Sondereigentums durch den TÜV,
• sowie Vertriebs- und Marketingkosten.
1. ALLGEMEINE OBJEKTCHANCEN UND -RISIKEN
Bei einer Investition in eine Immobilie handelt es sich um eine Investition im
unternehmerischen Bereich, die generell mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung behaftet ist, aber auch die Chance einer Vermögensmehrung bietet. Immobilieneigentum unterliegt den für Grundbesitz
geltenden üblichen Chancen und Risiken. Insbesondere kann nicht als sicher
unterstellt werden, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufes seiner
Immobilie eine Wertsteigerung realisieren kann. Die Entwicklung zeigt
aber, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland die Preise für Immobilien
in den vergangenen 50 Jahren fast ununterbrochen erhöht haben. Damit
zählen Immobilien zu den stabilsten Vermögensanlagen. Bei Immobilien,
die bedarfsgerecht geplant werden, besteht eine gute Chance langfristig
eine Wertsteigerungschance zu realisieren. Dies gilt insbesondere dann,
wenn sich die Immobilie durch einen ausgewählten Standort, eine funktionsgerechte Architektur, eine solide Bausubstanz und gegebenenfalls eine
fachgerechte Modernisierung auszeichnet. Diese Kriterien sind sowohl für
eine dauerhafte Vermietbarkeit als auch für günstige Wiederverkaufschancen unverzichtbar. Die Investition in eine Immobilie sollte daher immer als
längerfristige Geldanlage gesehen werden. Die Wiederverkaufschancen von
Eigentumswohnungen können dadurch eingeschränkt sein, dass sie sich in
vielgeschossigen Großwohnanlagen (z. B. Hochhäusern) befinden, sodass ein
Wiederverkaufswert ggf. nur mit einem Preisabschlag möglich sein kann.
Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Beurkundungs- und Grundbuchkosten,
die Grunderwerbsteuer und Kosten für etwaige Sonder- und Änderungswünsche. Die Notar- und Grundbuchgebühren betragen rd. 1,7 % (brutto) bezogen
auf den Kaufpreis; diese Kosten werden unmittelbar mit dem Erwerber abgerechnet und können über- als auch unterschritten werden. Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5 % bezogen auf den Kaufpreis. Wird der Kaufpreis
fremdfinanziert, so sind auch die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Darlehens-, eventuelle Bereitstellungs- und/oder Zwischenfinanzierungszinsen,
Damnum, Bearbeitungsgebühr) und alle sonstigen Geldbeschaffungskosten
durch den Käufer zu tragen. Weiterhin sind im Kaufpreis auch etwaige Gebühren von Rechtsanwälten, Vermittlern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die durch den Käufer beauftragt wurden, nicht enthalten.
2. ERLÄUTERUNG DER INVESTITIONSKOSTEN
Das Objekt „MyStudio“ mit 60 Apartments wird im Altbaubestand errichtet.
Der im notariellen Kaufangebot vereinbarte Kaufpreis ist ein Festpreis. Im
Rahmen der Baumaßnahmen können nach Maßgabe und unter im Einzelnen im Kaufvertrag geregelten Voraussetzungen Änderungen der Teilungserklärung erforderlich werden, die das Flächenmaß der Eigentumswohnungen ändern. Eine solche Änderung des Flächenmaßes ist ohne Auswirkung
auf den Festpreis (dies gilt nur im Rahmen der Toleranzgrenze von 2 %).
Der Kaufpreis umfasst die Kosten für die schlüsselfertige Errichtung des
Kaufgegenstandes gemäß Teilungserklärung und Baubeschreibung, zzgl.
Möblierung nach Bemusterung, einschließlich Baunebenkosten,
• die Architekten- und Fachingenieurgebühren,
• die Genehmigungsgebühren,
• etwaige Vermessungs-, Erschließungs- und Anschlusskosten,
• die bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV anfallenden Kosten,
60
3. ABWICKLUNG DES WOHNUNGSKAUFES
Kaufinteressenten, die sich entschlossen haben, eine oder mehrere Eigentumswohnungen im „MyStudio“ zu erwerben, teilen dies Ihrem Berater mit,
der dann einen Auftrag mit Vollmacht, ein notarielles Kaufangebot über
die betreffenden Wohnungen erstellen zu lassen, aufnimmt und dieses
an Lehmacher Wohnbau weiterleiten wird. Vorher sollte die Klärung der
Finanzierung erfolgt sein.
Die Vivacon AG wird als Vertriebskoordinator nach Beauftragung durch den
Käufer die Versendung des kostenpflichtigen Kaufangebotes durch den
Notar veranlassen und dieses dem Käufer zur notariellen Beurkundung zuleiten oder bei Interesse direkt einen persönlichen Notartermin beim Zentralnotariat in Köln vereinbaren. Der Verkäufer hat die Grundstücke nach § 8
Wohnungseigentumsgesetz durch Teilungserklärung in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Eine Änderung der Teilungserklärung behält sich der Verkäufer vor (z. B. Neugliederung von Wohnungen oder Umnutzung), soweit die
Rechte des Käufers nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder sie durch
die Bauaufsicht oder das Grundbuchamt bedingt sind. Solche Änderungen
haben keine Auswirkungen auf die in den Kaufverträgen vereinbarten Festkaufpreise. Die Anträge der Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Teilung
nach WEG werden noch gestellt und sind zur Prospektherausgabe noch nicht
vollzogen. Das Angebot beinhaltet eine in der Baubeschreibung beschriebene Ausstattung, alle Sonderwünsche müssen vom Käufer selbst finanziert
werden und es ist zu beachten, dass durch Sonderwünsche in der Regel höhere Kosten anfallen und eine zeitliche Verzögerung bei der Fertigstellung
eintreten kann.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
4. KAUFPREISFÄLLIGKEIT
Der Kaufpreis für die Wohnung im „MyStudio“ wird nach Eintreten der
grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und nach Baufortschritt gemäß
Makler- und Bauträgerordnung (MaBV) fällig. Die Baufortschrittsraten sind
der jeweiligen Anlage zum Kaufvertrag zu entnehmen. Sollten die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Kaufpreisfälligkeit noch
nicht eingetreten sein, besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer den
Erwerbern eine Bankbürgschaft einer deutschen Bank über den angeforderten Kaufpreisteilbetrag als Sicherungsinstrument zur Verfügung stellt.
Die Bürgschaft wird solange aufrecht erhalten, bis die Voraussetzungen
zur Kaufpreisfälligkeit und der verbürgte Bautenstand gemäß notariell geschlossenem Kaufvertrag eingetreten sind. Unter der Voraussetzung, dass
der Erwerber durch seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse mit
guter Bonität bewertet wird, haben sich verschiedene deutsche Banken
bereit erklärt, den Kaufpreis zu finanzieren.
Bei Erwerbern die ihre Wohnung selbst nutzen, sollte Eigenkapital in Höhe
von rund 10 % bis 20 % der Gesamtkosten nachgewiesen werden. Die Finanzierungen werden durch renommierte deutsche Banken dargestellt, die aus
wettbewerbs- und prospektrechtlichen Gründen nicht genannt werden
dürfen. Lehmacher Wohnbau nennt Ihnen gerne die entsprechenden Finanzierungsinstitute auf Anfrage. Der Berater und Lehmacher Wohnbau haben
dem Erwerber keine Finanzierungszusage gemacht. Erbringt der Erwerber
den Kaufpreis durch dinglich abzusichernde Darlehen, verpflichtet er sich,
die von der finanzierenden Bank gewünschten Grundpfandrechte gemäß
den Voraussetzungen des notariellen Kaufangebotes auf eigene Kosten
zur Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen. Der Verkäufer stimmt der
dinglichen Absicherung des Kaufpreises durch Grundpfandrechte bereits im
Kaufvertrag zu.
5.1 VERMIETUNG, MIETEINNAHMEN UND MIETPOOL
Ein generelles Risiko einer Immobilienanlage liegt in dem Vermietungsrisiko.
Das Vermietungsrisiko hängt von zahlreichen Faktoren ab und umfasst das
Leerstandsrisiko, das Mietpreisrisiko und das Bonitätsrisiko des Mieters. Das
Leerstandsrisiko ist das Risiko, dass die Eigentumswohnung nicht oder über
einen längeren Zeitraum nicht vermietet werden kann, etwa die Eigentumswohnung nach Lage, Größe oder Ausstattung nicht nachgefragt wird. Das
Mietpreisrisiko ist das Risiko, dass die Wohnung nur zu einem geringeren als
dem kalkulierten Mietzins vermietet werden kann. Das Bonitätsrisiko ist das
Risiko, dass der Eigentümer in dem Maße trägt, dass der Mieter seine Miete nicht zahlen kann. Darüber hinaus können ggfs. noch Räumungskosten
und/oder Prozesskosten anfallen. Eine Verwirklichung des Vermietungsrisikos kann bei einer Fremdfinanzierung des Erwerbs dazu führen, dass Zins
und Tilgung der Fremdfinanzierung nicht aus den Mieteinnahmen erbracht
werden können. Der Erwerber muss das Vermietungsrisiko selbst bewerten.
Während in der Bundesrepublik Deutschland auch das Mietniveau seit vielen Jahren im Allgemeinen überwiegend steigende Tendenz hat, ist nicht
auszuschließen, dass sich Wohnungsmieten, wie in anderen Ländern auch,
nach unten entwickeln können. Nach Durchführung der Restaurierungsund Sanierungsmaßnahmen werden sämtliche Wohneinheiten durch ein
örtliches Vermietungsteam auf der Grundlage einer Nettokaltmiete von ca.
EUR 14,– /m2 Wohnfläche und Monat zuzüglich Mietnebenkosten zur Vermietung angeboten. Die Vermietung von ca. 60 Wohnungen auch in guter
und zentraler Wohnlage von Bonn mit bedarfsgerechten, flächeneffizienten
Grundrissen ist ggf. nur über einen Zeitraum von mehreren Monaten möglich.
Der bzw. die Eigentümer der Wohnungen sollten in ihren Überlegungen auch
Kalkulationen mit – angemessenen – fallenden Mieten anstellen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für den Wohnungsbestand der dem Komfort
der Wohnungen im „MyStudio“ entspricht, eine beständige Nachfrage existiert. Im Interesse der zukünftigen Eigentümer soll seitens des Vermietungsbeauftragten auf die Auswahl der Mieter großer Wert gelegt werden. Sofern
nicht seitens einzelner Eigentümer beabsichtigt ist, ihre Wohnung selbst zu
vermieten, haben die Erwerber die Möglichkeit zum Vorteil aller Beteiligten
die Vermietung über einen Mietpool zu organisieren. Der Mietpool wird als
eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts geführt. Während der Teilnahme
an dem Mietpool bringen die teilnehmenden Eigentümer ihre Ansprüche
aus dem Mietvertragsverhältnis mit dem Mieter in den Mietpool ein und
erhalten im Gegenzug aus den erwirtschafteten Mieten und Nebenkosten
nach Abzug der Aufwendungen des Mietpools (siehe unten) Ausschüttungen, die monatlich abgerechnet werden. Der Mietpool wird i. d. R. von dem
WEG-Verwalter verwaltet, der hierfür eine zusätzliche Gebühr pro Wohnung
und Monat von derzeit rd. EUR 20,– zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
erhält. Jedem Erwerber bleibt es freigestellt, seine Wohnung in Eigenregie zu
vermieten, auch dann, wenn die übrigen Erwerber einen Mietpool einrichten. Der Initiator ist der Auffassung, dass die Mietabrechnung über einen
Mietpool den Interessen der zukünftigen Eigentümer in besonderem Maße
entgegenkommt. Es wird daher vor Abschluss der Baumaßnahmen eine Erwerberversammlung veranstaltet, auf der das Konzept eines Mietpools vorgestellt wird und die Erwerber über die Einrichtung des Mietpools entscheiden können. Obwohl das Leerstandsrisiko bei Beteiligung an einem solchen
Mietpool für den einzelnen Wohnungseigentümer reduziert ist, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass auch mit Mietausfällen wegen Leerstand gerechnet werden muss. Der Mietpool stellt keine Erstvermietungsgarantie dar,
insbesondere keine Garantie für Ausschüttungen des Mietpools in bestimmter Höhe. Alleiniger Zweck des Mietpools ist die Minimierung individueller
Risiken von Mietausfällen. Folgende Aufwendungen können vom Mietpool
getragen werden:
RISI K EN UND CH A N CEN – 61
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN
1. Gerichts- und Anwaltskosten betreffend Verfahren aus Mietvertragsverhältnissen i. d. R. im Einzelfall jedoch nur bis zu einem Betrag von EUR 1.000,–
2. Vermietungskosten (Werbung, Porto, Telefon)
3. Räumungskosten, sofern vom Mieter nicht beitreibbar, i. d. R. in jedem
Einzelfall jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal EUR 1.000,–
4. Kontoführungsgebühren, Zinsen, Bankspesen
5. Gebühr des Mietpoolverwalters
6. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten je Sondereigentum i. d. R. bis zu
einem Betrag von EUR 1.000,– jährlich.
5.2 HAUSGELDZAHLUNG NACH WEG
Jeder Wohnungseigentümer unterliegt der gesetzlichen Verpflichtung zur
Zahlung des monatlichen Hausgeldbetrages nach WEG. Unabhängig davon,
ob der Käufer einem Mietpool beigetreten ist oder seine Wohnung selbst
vermietet, hat er die Hausgeldbeträge an den WEG-Verwalter zu entrichten.
Soweit Beiträge eines Mitwohnungseigentümers ausfallen, könnten von
den übrigen Wohnungseigentümern weitere Beiträge eingefordert werden,
falls die Mittel der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Deckung von
Verbindlichkeiten nicht ausreichen. Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten gehören u. a. die WEG-Verwaltergebühr, die Instandhaltungsrücklage
und andere nicht umlagefähigen Nebenkosten wie z. B. Sonderumlagen,
Kosten für das Führen des WEG Kontos oder der Erwerberversammlung.
Sollte die Eigentumswohnung während der Vermietungsphase zwischenzeitig leer stehen, so hat der Eigentümer unabhängig von einem vorhandenen Beitritt zum Mietpool neben den nicht umlagefähigen Nebenkosten
auch die umlagefähigen Nebenkosten (Betriebskosten) der Wohnung zu
tragen. Die WEG-Verwaltergebühr beträgt pro Wohnung und Monat jeweils
ca. EUR 22,– zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Verwaltergebühr für den
Mietpool bzw. Sondereigentumsverwaltung beträgt pro Wohnung und Monat jeweils ebenfalls ca. EUR 22,– zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.3 INSTANDHALTUNG GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird durch die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Erwerber- / WEG-Versammlung festgelegt. Die Instandhaltungsrücklage wird gebildet, damit anfallende Instandsetzungen
am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus) von der Eigentümergemeinschaft gezahlt werden können. Aller Erfahrung nach fallen in
den Anfangsjahren geringere als die vorgesehenen Instandhaltungskosten
an. In Höhe der ersparten Instandhaltungskosten wird jedoch eine Instandhaltungsrücklage gebildet, die in späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zur Verfügung steht. Als Kalkulationsgrundlage wird
der auf Erfahrungswerten ermittelte Betrag von pauschal EUR 0,50/m2
Wohnfläche p. M. festgelegt. Für das Sondereigentum Möbel bzw. als
Instandhaltungsrücklage wird ebenfalls eine Rücklage von EUR 0,50/m2
62
empfohlen. Da dieser Betrag nicht auf der Basis der Restnutzungsdauer der
Verschleißbauteile ermittelt wurde und nicht der in § 28 II. Berechnungsverordnung genannten Instandhaltungskostenpauschale entspricht, ist der
Betrag langfristig wahrscheinlich zu gering. Sofern die Instandhaltungsrücklagen langfristig nicht ausreichen, um die dann erheblichen Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche Kosten vom
Käufer zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus von
30 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung des Wohngebäudes erforderlich ist. Bedingt wird diese Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbauteile und die Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Es ist möglich,
dass bereits vor dem 30. Jahr erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel für die
Modernisierung und Instandhaltung der Immobilie zur Verfügung gestellt
werden müssen. Nach heutigem Stand sind hierüber keine eindeutigen
quantitativen und qualitativen Aussagen möglich. Erzielt die Eigentümergemeinschaft durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage Zinserträge,
so gehören diese zu den einkommenssteuerpflichtige Einkünften aus Kapitalvermögen der Wohnungseigentümer. Auf die Zinserträge wird die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % der Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten.
5.4 INSTANDHALTUNG SONDEREIGENTUM
Gemäß § 535 ff. BGB ist der Vermieter (Wohnungskäufer) grundsätzlich verpflichtet für die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung Sorge zu tragen. Tritt
ein Wohnungskäufer einem Mietpool bei, kann der Verwalter berechtigt
werden, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung
des Sondereigentums des Gesellschafters/Wohnungskäufers erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. Hierbei ist der Verwalter berechtigt, im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben notwendige Reparaturen je nach Einzelfall nach
eigenem Ermessen zu entscheiden, zu vergeben und hierbei die Pflichten
eines sorgfältigen Kaufmanns gelten zu lassen. Diese Kosten werden vom
betroffenen Gesellschafter/Wohnungskäufers des Sondereigentums getragen und von seiner individuellen Mietpoolauszahlung einbehalten.
5.5 VERWALTUNG
Eine Immobilie muss verwaltet werden. Die Qualität der Verwaltung nach
dem Wohnungseigentumsgesetz entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit einer Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung für eine mögliche Wertsteigerung. Die Qualität der Leistung des Verwalters kann maßgeblich die Wertentwicklung der Immobilie beeinflussen. Dabei kann sich
der Gesamtzustand der Wohnanlage als auch die Mieterstruktur positiv oder
negativ verändern. Die monatlich für die Verwaltung entstehenden Kosten
trägt von Anfang an der Erwerber und sind von diesem in seine Rentabilitätsberechnung einzustellen. Kosten der Verwaltung können üblicherweise nicht
auf die Mieter umgelegt werden. Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobi-
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
lieninvestition besteht die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen. Zu einer guten
Verwaltung gehört auch die sorgfältige Pflege der Außenanlagen. Den ersten
WEG-Verwalter wird die Erwerberversammlung für die Dauer von drei Jahren
auswählen. Hierbei wird es sich um eine erfahrene Verwaltungsgesellschaft
handeln. Die Eigentümergemeinschaft kann nach Ablauf der drei Jahre den
Verwaltervertrag verlängern oder einen neuen Verwalter bestellen.
5.6 FINANZIERUNG
Immobilienengagements bestehen in der Regel aus einem Eigenkapital und
einem Fremdkapitalanteil. In Höhe des Fremdkapitalanteils haftet der Käufer gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut persönlich, wodurch der
individuelle Kreditrahmen des Käufers eingeschränkt wird. Finanzierende
Kreditinstitute stellen die Kreditentscheidung im Rahmen der Beleihungsgrundsätze oftmals nicht ausschließlich auf die Werthaltigkeit der Immobilie, sondern auch auf die persönliche Bonität des Käufers ab, so dass ein
etwaiger Kredit in der Regel teils als Realkredit und teils als Personalkredit
gewährt wird. Entscheidet sich ein Käufer für die Aufnahme eines Damnums
(maximal 5 %), so wird der Zinssatz innerhalb der ersten Zinsfestschreibungsperiode reduziert. Wird ein Damnum vom Käufer mitfinanziert, erhöht sich
das aufgenommene Darlehen um den entsprechenden Damnumsbetrag.
Die Zins- und Tilgungsleistung ist dann vom höheren Bruttodarlehen (Nettodarlehen + Damnum = Bruttodarlehen) zu leisten. Wird das Damnum nicht
mitfinanziert, so ist der Betrag aus Eigenmitteln des Käufers zu leisten. Nach
dem Auslaufen der ersten Zinsfestschreibungsperiode muss das Darlehen zu
den dann gültigen Marktkonditionen neu vereinbart werden. Die neuen Konditionen können günstiger, aber auch ungünstiger als zu Beginn der ersten
Zinsfestschreibung sein. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei
einer Anschlussfinanzierung erneut ein Damnum vereinbart werden kann, ist
– bei gleich bleibendem Zinsniveau – mit einer dann höheren Zinsbelastung
zu rechnen. Der Kaufvertrag „MyStudio“ sieht vor, dass die erste Kaufpreisrate mit dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß Kaufvertrag zur
Zahlung fällig ist. Bei der Vermietung einer möblierten Eigentumswohnung
können die Anschaffungskosten der Möbel auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer dürfte im Allgemeinen – wie Hotels
und Geststätten – mit 10 Jahren angesetzt werden.
5.7 BESTEUERUNGSSITUATION
Bei der Immobilie handelt es sich aus steuerlicher Sicht im Bauabschnitt 1
um eine Bestandsimmobilie, im Bauabschnitt 2 um einen Neubau.
Bei Vermietung der Immobilie werden die Anschaffungskosten innerhalb
der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ normal nach § 7 Abs. 4 EStG
mit 2 % p.a. abgeschrieben. Sofern die Immobilie erst im Laufe eines Jahres
erworben wird, können die Abschreibungen im Jahr der Anschaffung nur
zeitanteilig in Anspruch genommen werden.
Neben den Abschreibungen können weitere Werbungskosten (Fremdkapitalzinsen, Fahrtkosten zu Eigentümerversammlungen, etc.) bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Bei
einer Veräußerung der Eigentumswohnung kann ein einkommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
vorliegen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der
Eigentumswohnung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Für die Berechnung
des Zehnjahreszeitraums sind grundsätzlich die obligatorischen Rechtsgeschäfte (Kaufverträge) maßgebend. Befindet sich die Wohnimmobilie im
Betriebsvermögen, so ist eine Veräußerung unabhängig von der Länge des
Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung stets steuerpflichtig.
Trotz der Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen und rechtlichen Lage
kann das Risiko einer nachteiligen späteren Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen (Steuertarife und Steuergesetze) nicht ausgeschlossen
werden. Nach § 37 Abs. 3 Satz 8 EStG und § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG können
negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden bei der
Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen und bei Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte nur für Kalenderjahre berücksichtigt werden, die nach Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes liegen.
Die Vivacon AG/Lehmbacher Wohnbau weist ausdrücklich darauf hin, dass
die Wohnsitzfinanzämter Anträge auf Berücksichtigung bei der Festsetzung
von Einkommensteuervorauszahlungen und auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte nicht vor Abschluss der Gesamtmaßnahme
akzeptieren müssen. Verzögerungen bei der Baudurchführung würden
dazu führen, dass eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen und die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erst
später als bei der Kaufentscheidung beabsichtigt erfolgen können. Ein
Anspruch auf Anerkennung der Anträge auf Lohnsteuerermäßigung vor
Fertigstellung des Gebäudes durch das jeweilige örtliche Wohnsitzfinanzamt besteht nicht.
Seit dem 1.1.2006 ist die Verrechenbarkeit von steuerlichen Verlusten durch
die Einführung des § 15b EStG weiter deutlich beschränkt worden. Durch den
Verweis auf den § 15b EStG in § 21 EStG gilt dies grundsätzlich auch für Verluste im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auf die
von der Vivacon AG angebotenen Produkte findet der neue § 15b EStG keine
Anwendung, was auch durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2007 zum § 15b
EStG bestätigt wird. Danach gilt Folgendes:
• Die Interpretation der „Modellhaftigkeit“ im Sinne des § 15b EStG schließt
sich weitgehend an die bisherige Interpretation der Modellhaftigkeit im
RISI K EN UND CH A N CEN – 63
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – RISIKEN UND CHANCEN
Sinne des § 2b EStG an. Eine Modellhaftigkeit im Sinne des § 2b EStG war
und ist bei dem Angebot der Vivacon AG nicht gegeben.
• Grundsätzlich kann auch ein Einzelinvestor unter den Anwendungsbereich
von § 15b EStG fallen, wenn es sich um eine modellhafte Gestaltung handelt. Danach liegt eine modellhafte Gestaltung im Zusammenhang mit
Bauträgerkonzepten nur dann vor, wenn mindestens eine Nebenleistung,
welche nicht die Bewirtschaftungsphase betrifft, gegen separates Entgelt
angeboten wird. Bei wörtlicher Auslegung des BMF-Schreibens wären danach Nebenleistungen ohne separates Entgelt (All Inclusive Angebote) unschädlich. Ebenso unschädlich sind entgeltliche Nebenleistungen, welche
die Bewirtschaftungsphase betreffen. Die Vivacon AG bietet – wie schon
in der Vergangenheit – keine separaten Gegenleistungen gegen Entgelt
innerhalb der Investitionsphase an.
• Die Grundsätze aus der Gesetzesbegründung zu § 15b EStG wurden im
BMF-Schreiben vom 17.7.2007 unverändert verarbeitet. In der Gesetzesbegründung heißt es (zu Nummer 4): „Für die Modellhaftigkeit spricht ein
vorgefertigtes Konzept, das auf die Erzielung steuerlicher Vorteile aufgrund negativer Einkünfte ausgerichtet ist. Typischerweise, wenn auch
nicht zwingend, wird das Konzept mittels eines Anlegerprospektes oder
in vergleichbarer Form (z. B. Katalog, Verkaufsunterlagen, Beratungsbögen usw.) vermarktet. Charakteristisch für eine modellhafte Gestaltung
ist zudem eine Bündelung von Verträgen und/oder Leistungen durch den
Anbieter.“ Ein Prospekt alleine reicht deshalb nicht für die Begründung der
Modellhaftigkeit aus.
5.8 GRUNDRISSE
Damit die Wohnungen den heutigen Wohnansprüchen genügen, sind erhebliche Grundrissänderungen notwendig. Auf Grundlage der in diesem
Prospekt dargestellten Grundrisspläne wurden die Mitberechtigungsanteile
ermittelt und werden die Kaufverträge geschlossen. Aufgrund von z. B. unvorhersehbaren Umständen kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass
eine geplante Grundrissänderung nicht durchgeführt werden kann, bzw.
dass die Genehmigung für den geplanten Anbau bestimmter Balkone/Loggien versagt wird. In diesem Fall wird eine Grundrissänderung ausgeführt,
die der geplanten am ehesten entspricht.
6. NUTZUNG
Die vorliegende Immobilieninvestition ist auf einen Kapitalanleger zugeschnitten, bei dem der Mietertrag wesentlich ist, so dass vorsorglich darauf
hingewiesen werden muss, dass eine Selbstnutzung nur bedingt möglich ist.
64
7. VERÄUSSERUNG DER IMMOBILIE
Immobilieninvestitionen können zum Teil zu 100 % des Kaufpreises fremdfinanziert werden. Anschaffungsnebenkosten, wie Notargebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer etc. müssen vom Käufer in den meisten Fällen
aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass bei
einer kurzfristig notwendigen Veräußerung der Immobilie eventuell nicht
der investierte Kaufpreis realisiert wird und ein Verlust in Höhe der Anschaffungsnebenkosten oder darüber hinaus entstehen kann. Ferner sind
in dem Kaufpreis, den der Erwerber für die Immobilie zahlt, Vertriebs- und
Marketingkosten enthalten, die bei einer Weiterveräußerung an einen Zweiterwerber durch den Erwerber in dieser Form und Höhe regelmäßig nicht
entstehen und die der Zweiterwerber eventuell nicht zu zahlen bereit ist.
Wenn diese Kosten bis zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht durch einen nicht
exakt prognostizierbaren Wertzuwachs kompensiert worden sind, kann in
Höhe der in dem Kaufpreis enthaltenen Vertriebskosten (s. 4. Erläuterung
der Investitionskosten) ein Veräußerungsverlust entstehen. Der erzielte Veräußerungserlös würde in den genannten Fällen eventuell nicht ausreichen,
um die Fremdfinanzierung abzulösen. Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber
denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung). Ein Veräußerungsgewinn aus
der Veräußerung der Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft
nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Einkommenssteuer unterliegen. Soweit die
Immobilie im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird, ist der Veräußerungsgewinn stets einkommenssteuerpflichtig.
8. HAFTUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMER
Jeder Wohnungseigentümer haftet Dritten gegenüber nach dem Verhältnis seines Miteigentumanteils für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind.
Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht jedoch eine
gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer aus Verträgen
mit Dritten, wenn diese Verträge mit den Wohnungseigentümern und
nicht mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen worden
sind. Darüber hinaus besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer aus unerlaubter Handlung, wenn die Handlung nicht der
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ganzes zugerechnet werden
kann und sofern diese Haftung nicht durch eine Hausbesitzhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Im Falle der gesamtschuldnerischen Haftung steht
jeder einzelne Wohnungseigentümer unbeschränkt mit seinem Vermögen
für die Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger ein. Er kann im Fall seiner
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Inanspruchnahme Rückgriff bei den übrigen Gesamtschuldnern nehmen.
Kann in diesem Fall der Ausgleich von einem Miteigentümer nicht erlangt
werden, tragen die übrigen Wohnungseigentümer gemeinsam den ausgefallenen Anteil.
9. ÄNDERUNGEN DER TEILUNGSERKLÄRUNG
Während der Ausführung der Baumaßnahmen kann es zu Änderungen der
Bauausführung kommen, etwa durch behördliche Auflagen oder technisch
notwendige Änderungen und wenn sie insgesamt für den Käufer zumutbar
sind oder sie bauliche Verbesserungen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang kann es nach Maßgabe der einzelnen Kaufverträge zu Änderungen der Teilungserklärung kommen. Daher können sich die Flächenmaße der
einzelnen Eigentumswohnungen noch nach Abschluss des Kaufvertrages
ändern. Der vereinbarte Festkaufpreis für eine Eigentumswohnung bleibt
davon in bestimmten Grenzen unberührt. Einzelheiten regeln die Kaufverträge. Dieses Angebot ist dargestellt im Prospekt.
10. PARTNER
Verkäufer und Bauträger ist Lehmacher Wohnbau.
Prospektherausgeber und Vertriebkoordinatorin ist die Vivacon AG, Köln,
eingetragen im Handelsregister HRB 34894 Köln. Das Grundkapital beträgt
EUR 19,4 Mio. Die Vivacon bilanziert bereits heute nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Das Eigenkapital der Gesellschaft nach IFRS
beläuft sich zum 30.12.2006 auf ca. EUR 183 Mio. Am 21.12.2001 fand der Börsengang der Vivacon AG im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse statt. Derzeit ist die Aktie mit der WKN 604891 im S-Dax gelistet.
www.vivacon.de
Im Hinblick auf § 264a StGB wird vom Prospektherausgeber versichert,
dass nach bestem Wissen und Gewissen über die ihm bekannten erheblichen Umstände, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind, keine
unrichtigen vorteilhaften Angaben gemacht und keine nachteiligen Angaben verschwiegen wurden. Unterbeauftragte, die mit dem Vertrieb und
der Vermittlung befasst sind, sind nicht Erfüllungsgehilfen des Prospektherausgebers. Diese Personen sind nicht befugt, abweichende Angaben von
dem Prospektinhalt zu machen. Von einer Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Prospektangaben sind Vermittler freigestellt. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Ohne Rücksicht
auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren Schadensersatzansprüche in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Die Umsetzung der
Gestaltungsvorschläge und Planungsunterlagen der Architekten in diesem
Prospekt können von der Realität und der tatsächlichen Ausführung aus produktionstechnischen Gründen abweichen. Verbindlich für die Ausführung
sind allein die Bau- und Leistungsbeschreibungen der Teilungserklärung und
der Kaufvertrag. Gleichfalls müssen Abweichungen aufgrund behördlicher
Auflagen, der Altbausubstanz und Änderungen durch die Genehmigungsbehörden vorbehalten werden. Hierdurch darf jedoch gegenüber der Baubeschreibung keine Wertminderung entstehen. Soweit Ansprüche aufgrund
der Regelungen der Kaufverträge mit den jeweiligen Erwerbern bestehen,
ist die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen ausgeschlossen.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Alle Angaben und Darstellungen im Prospekt (inkl. Kaufreservierung und
Preisliste, Kurzprospekt und Flyer) wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit zur Zeit der Prospektherausgabe überprüft.
Alle dem Prospektherausgeber bekannten und für die Kaufentscheidung
wichtigen Kriterien sind in diesem Prospekt berücksichtigt. Die Angaben
entsprechen dem gegenwärtigen Stand des Prospektes, den gesetzlichen
und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten, Ertrags- und Steuerprognosen wird nicht übernommen. Für
Satz- und Druckfehler bei Texten, Berechnungen und Grundrissen ist eine
Haftung ausgeschlossen.
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MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
„MyStudio Bonn 2“
René-Schickele-Str. 7 in Bonn-Duisdorf.
ALLGEMEINES:
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück im Bonner Stadtteil Duisdorf.
Geplant ist der Neubau eines Apartmenthauses für studentisches Wohnen.
Bei einer Größe des einzelnen Apartments von ca. 20 m2 bis ca. 40 m2 werden 75 Einheiten innerhalb des 2 bzw. 5-geschossigen Gebäudes errichtet. Das
Objekt schließt sich als 2. Bauabschnitt an das bereits in Sanierung befindliche
Nachbargebäude – mit 60 Apartments – an. Die Betreuung der kompletten
Anlage erfolgt über einen gemeinsamen Concierge. Die Tiefgaragenstellplätze und Außenanlagen werden gemeinsam genutzt.
LAGE UND ZUSCHNITT:
Das neu zu errichtende Gebäude liegt im westlichen Bonner Stadtteil Duisdorf an der René-Schickele-Straße und der Heilsbachstraße, jeweils Nebenstraße, mit Hanglage zur Rochusstraße, der B56. Es ist verkehrsmäßig gut
angebunden. Schulen und Einkäufe des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu
tätigen. Haltestellen des ÖPVN und der Bahnhof Duisdorf mit der Bahnlinie Bonn-Euskirchen sind in ca. zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Die Autobahnauffahrt Bonn-Hardtberg ist in ca. vier Minuten erreichbar. Das Grundstück liegt gem. Bebauungsplan in einem Mischgebiet, welches Schulen,
Gewerbe, Tankstelle und Wohnen zulässt. Entlang der Heilsbachstraße mit
geschlossener Bebauung. Diese Nutzungsformen finden sich auch in der
Nachbarschaft.
ERSCHLIESSUNGSZUSTAND :
Die öffentlich rechtliche Erschließung des Grundstücks gem. BauGB ist
vollständig vorhanden. Die beiden Straßen sind befestigt, haben beidseitig Gehwege, Entwässerung und ortsübliche Beleuchtung. Gas, Elektrizität,
Wasser, Kanal, Telefon stehen am Grundstück an. In der Tiefgarage stehen
66 Stellplätze zur Verfügung.
GRUNDSTÜCK:
Das Grundstück ist unbebaut und wird nach Beendigung der Baumaßnahme entsprechend der vorliegenden Außenanlagenplanung und den Auflagen der öffentlichen Behörden/ Grünflächenamt hergerichtet und begrünt.
GEBÄUDE:
Es handelt sich um ein neu zu erstellendes zweiteiliges massives Gebäude,
welches mit zwei bzw. fünf Vollgeschossen und Flachdach in konventioneller
Bauweise (Stahlbeton und Mauerwerk) errichtet werden soll. Das Gebäude
66
steht auf einem Souterraingeschoss, welches teilweise als Tiefgarage mit
Stellplätzen für die Bewohner ausgelegt ist.
Das Gebäude ist als Apartmenthaus konzipiert. In den Souterrainräumen
befinden sich neben Heizungs-, Haustechnik- und Müllraum auch 3 Apartments, ein Sauna- und Wellnessbereich sowie die den Wohnungen zugeteilten Abstellräume. Im Erdgeschoss und den 4 Obergeschossen befinden sich
72 Apartments, jeweils zwischen ca. 20 bis 42 m2 Fläche, alle Apartments
mit Balkon oder Terrasse.
Der 5-geschossige Gebäudeteil hat einen Haupteingang straßenseitig. Der
2-geschossige Gebäudeteil ist über einen Eingang vom Hof - der über einen
Durchgang direkt neben der Tiefgarageneinfahrt zu erreichen ist - mit direkten Zugang zum Souterrain-Treppenhaus und der dort befindlichen Tiefgarage erschlossen. Das Gebäude wird gemäß den heute gültigen Normen
und Richtlinien erstellt: Decken und tragende Wände sind gem. Bauantragsunterlagen mit Feuerwiderstandsklasse F90 erreichenden Materialien auszulegen. Trennwände zwischen den Apartments und die nicht tragenden
Flurwände sind F90 bzw. F30AB zu erstellen.
Die Treppenhäuser werden aus nicht brennbaren Materialien hergestellt
und dienen zur Erschließung und als erster Rettungsweg. Das Gebäude wird
mit einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Von den
Treppenhäusern zu den Flurbereichen hin werden Rauchschutztüren und
Brandschutzverglasungen eingebaut. Die Offenhaltevorrichtung der Treppenhaustüren wird an die Sicherheitsbeleuchtung und an die Entrauchung
angeschlossen. Die Entrauchung des Treppenhauses erfolgt über eine elektrisch betriebene Rauch- und Wärmeabzugslichtkuppel oder entsprechend
konzipierte Dachflächenfenster im Treppenhauskopfbereich.
Für die Entrauchung der Flure wird jeweils eine weitere öffenbare Lichtkuppel/ Dachflächenfenster eingebaut. Als 2. Fluchtweg aus den Etagen werden weitere zwei, aus verzinktem Stahl hergestellte Spindeltreppentürme
errichtet die über die entsprechenden Flure zu erreichen sind.
Die wesentlich gestaltenden Bauteile bzw. Materialien werden rechtzeitig
gemeinsam mit dem Bauherrn, dem Architekt und den zuständigen Behörden der Stadt Bonn, unter Berücksichtigung des künstlerischen Gesamtkonzeptes, bemustert und festgelegt.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
GEPLANTE NUTZUNG DES GEBÄUDES:
UG
Tiefgarage, Wasch- und Trockenraum, Technikräume,
Abstellräume, 3 Appartements, Wellness- und Saunabereich mit begehbarem, begrüntem Lichthof, Fahrradraum
EG
insgesamt 17 Apartments, Abstellräume
1. OG
20 Apartments, Abstellräume
2. und 3. OG
jeweils 13 Apartments, Abstellräume
MASSIVDECKEN:
Herstellung aus Stahlbeton d=20/ 18 cm auf Außenwänden und tragenden
Innenwänden aufgelegt; Fußbodenaufbau: Wärme- und Trittschalldämmung, schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung in den Apartments.
4. OG
Pultdach, das über das Haupttreppenhaus erschlossen wird. Die Außenwände werden als gedämmte Holzständerwände ausgebildet. Als Außenfassade wird eine Putzträgerplatte aufgebracht, die mit einem mineralischen
Leichtputz versehen wird. Auf der Innenseite werden die Wände mit Gipskartonplatten verkleidet. Das Pultdach mit einer Neigung von ca. 3° wird
mit Polymerbitumenbahnen auf OSB Holzplattenscheiben eingedeckt und
als Warmdach mit Zwischensparrendämmung ausgeführt. Die Sparren erhalten unterseitig eine Dampfsperrfolie sowie Dämmung zwischen dem
Lattenrost, welches unterseitig mit 2 Lagen Gipskartonplatten bestückt
wird und somit einen hohen sommerlichen Wärmeschutz bietet.
9 Apartments, Abstellräume
Der Zugang zum Hauseingang erfolgt über den Gehweg der öffentlichen
Straße auf das Grundstück.
TIEFGARAGE:
Die Ausführung der Tiefgarage erfolgt in Stahlbeton und entspricht den allgemein gültigen DIN-Normen. Dort wo die Tiefgarage nicht durch das Bauwerk überdeckt ist, erfolgt die Tiefgaragendecke wahlweise in Sperrbeton
oder konventioneller Abdichtung. Sofern erforderlich, werden die Wände
und Decken aus wasserundurchlässigen Beton erstellt. Die gemeinsam genutzte Garagenein- und -ausfahrt erhält ein elektrisches Tor mit Schlüsselschaltung außen und Zugschaltung innen. Beleuchtung und Beschilderung
sowie Markierung der Fahrbahn und Stellplätze werden nach den behördlichen Auflagen angebracht. Die Zu- und Abluft erfolgt über natürliche Beund Entlüftung. Das geplante Parksystem wird unter Beachtung jeglicher
behördlicher Vorschriften von einem deutschen Systemhersteller montiert
und vom TÜV vor Inbetriebnahme abgenommen.
AUFSTEIGENDE AUSSENWÄNDE:
Die Außenwände vom Erd- bis zum 3. Obergeschoß werden in Stahlbeton
d = 20 cm hergestellt und mit einem 10 cm dicken WDV-System aus mineralischen Stoffen oder Polystyrol-Hartschaumplatten wärmegedämmt. Die
Außenwände des 4. Ober-/Staffelgeschosses werden als Holzständerwände mit 18 cm Wärmedämmung hergestellt.
TRAGENDE INNENWÄNDE:
Die Außenwände vom Erd- bis zum 3. Obergeschoß werden in Stahlbeton
d = 20cm hergestellt und mit einem 10cm dicken WDV- System aus mineralischen Stoffen oder Polystyrol-Hartschaumplatten wärmegedämmt. Die
Außenwände des 4. Ober-/ Staffelgeschosses werden als Holzständerwände mit 18cm Wärmedämmung hergestellt.
NICHTTRAGENDE INNENWÄNDE:
Die tragenden Innenwände werden ebenfalls aus Stahlbeton d=20cm hergestellt; gespachtelt, grundiert, aufbringen von Malerflies und 2 x Dispersionsanstrich.
STAFFELGESCHOSS:
Auf Teilen des 3. Obergeschosses Errichtung eines Staffelgeschosses mit
BALKONE:
Die Tragkonstruktion der Balkone wird aus feuerverzinktem Stahl hergestellt. Die Balkone erhalten einen Bodenplatte aus Beton und einen Oberbodenbelag aus Betonplatten 30/30 oder 50/50. Die Untersichten der
Betonbodenplatten werden hell gestrichen.
TREPPEN:
Die Treppenpodeste und -läufe werden aus Stahlbeton hergestellt und erhalten einen Belag aus Naturstein. Die Treppengeländer werden aus Stabstahl hergestellt und erhalten einen Handlauf aus Holz oder Rundstahl.
BÖDEN:
Auf die Stahlbetondecken wird eine Wärme- und Trittschalldämmung von
ca. 5cm aufgebracht, Trennlage, ca. 6,5cm schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung in den Apartments. In den Apartments wird ein Fliesenbelag aus hellem durchgefärbtem Steinzeug mit passenden Sockelfliesen/
Fußleisten verlegt. Die Böden in den Gemeinschaftsbereichen und Fluren
erhalten einen Belag aus schwarzem durchgefärbtem Steinzeug in Schieferoptik, Halbverbund verlegt. Die Flächen des Laubengangs sowie der im
Dachgeschoß befindlichen Terrassen werden mit Betonplatten 30/30 oder
50/50 ausgelegt. Unter den Staffelgeschoßausgängen zur eigenen Terrasse
wird eine Trittstufe unter der Türanlage gem. Dachdeckerrichtlinien erstellt
und an die Dichtung angeschlossen, um Spritzwasser sicher abzuführen.
Oberhalb werden begehbare Innen- und Außenfensterbänke eingebaut.
B AU B ES CH R EI B U N G – 67
MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – BAUBESCHREIBUNG
GEBÄUDEAUSSENHAUT:
Fassade
Wärmedämmverbundsystem-Putz d=10cm an den Außenwänden bis OK
Brüstung Staffelgeschoß (u-Wert ca. 0,25 nach ENEV); Brüstungen werden
mit gekanteten Blechen an der Oberseite eingedichtet und erhalten einen
Handlauf aus Rundstahl. Helle farbige Gestaltung nach Absprache oder
Farbkonzept.
FENSTER:
Die Fenster werden als stahlverstärkte 5-Kammer-PVC-Fenster mit Isolierverglasung (k-Wert Verglasung ca. 1,2) und Aluminiumaußenfensterbänken
hergestellt. Der Anschlußputz zu Fensterrahmen erfolgt durch Anputzleisten. Unter den Fensterbänken werden Dichtprofile vor den Putzarbeiten angebracht. Alle Fenster erhalten silbereloxierte Metallgriffoliven. Einflüglige
bzw. asymmetrische zweiflüglige Fensterelemente mit Setzflügel und DKBeschlag.
HAUSTÜRANLAGE:
Alurahmen mit Verbundsicherheitsglas, innen als Griff; außen mit Griffstange vertikal ca. 1,00 m lang jeweils aus Edelstahl. Die Haustür wird mit
einer Gegensprechanlage mit Apartmentnummer- Zuordnung über ein
Nummernfeld ausgestattet.
Briefkastenanlage im Eingangsbereich links; 75 plus 2 Reserve Brieffächer
Edelstahlblech gebürstet.
HEIZUNGSANLAGE:
Die ökologische Heizungsanlage wird mittels einer hochmodernen LuftWasser-Wärmepumpe als Dachheizzentrale in Form einer bivalente Betriebsweise, gekoppelt mit einem Gas-Brennwertgerät zur Sicherung von
Spitzenbelastungszeiten betrieben. Durch dieses neuartige Heizsystem
werden die Heizkosten zu einem erheblichen Teil gesenkt. Gleichzeitig
leisten wir damit einen Beitrag zum Klimaschutz da der CO2-Ausstoß verringert wird.
Die zentrale Heizungsversorgung mit sinnvoller energieeffizienter Fußbodenheizung in den Apartments ist einzeln steuerbar und zusätzlichen
erhalten die Bäder einen formschönen Handtuchhalterheizkörper.
WARMWASSERBEREITUNG:
Durch den Einsatz dieser nach neuesten technisch-, energetischen und umweltschonenden Gesichtspunkten eingesetzten Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage und der zusätzlichen Zirkulation erfolgt die Warmwasseraufbereitung hocheffizient.
68
LÜFTUNGSANLAGE:
Die innenliegende Bäder werden mit Lüftern nach Stand der neuesten Technik incl. eigenem Brandschutzelement ausgestattete. Eine vorprogrammierte Nachlaufzeit garantiert, dass die Bäder nicht überfeuchten und ein angenehmes Raumklima erhalten bleibt.
ELEKTRO:
Elektroinstallation erfolgt lt. DIN und VDE-Richtlinien. Anschlusskästen
und Zähler im Keller bzw. in den Etagen; zu jeder Einheit gehört eine Unterverteilung. Einbau von Potentialausgleich, Blitzschutz und Rauchmelde- sowie Entrauchungsanlage und Notstromleuchten, Anschluss aller haustechnischen Verbraucher und Kleinküchen.
Flächenschalterprogramm Fa. Merten, polarweiß M smart. Herstellung von
Beleuchtung und zugehöriger Verkabelung in den Keller- und Nebenräumen, Außenbereich Wandleuchte Firma Heff, Casino mit Bewegungsmelder
und in den Apartments Aufbaudownlights der Firma RZB, Lichtschalter im
Eingangsbereich der Wohnräume und zum Balkon/ Terrasse, entsprechende
Dosen für TV und Telefon, Doppel- und Einfachsteckdosen. In den Nasszellen werden Spiegel- und Deckenleuchten installiert sowie eine Steckdose
neben dem Spiegel. Eine Doppelsteckdose als Arbeitssteckdose im Bereich
der Einbauküche, Kühlschrank und Herdanschluss sowie Beleuchtung unter
dem Oberschrank.
Verlegung von Telefon- und Kommunikationsleitungen ab Übergabepunkt
der Telekom.
Kabelfernsehen und Internet über eine Gemeinschaftsanlage einschl. der
Antennendosen und des Antennenkabels wird auf Mietbasis errichtet. Die
Kabeleinspeisung mit Anschluss an das Kabelnetz der Telekom oder eines
anderen privaten Betreibers umfasst neben den üblichen Medien auch den
Internetzugang über Kabel/ DSL. Diese Einrichtung kann jedem Apartment
zur Verfügung gestellt werden.
LEUCHTENPROGRAMM:
Für die Apartments im Wohnbereich je 2 Lampen, im Flur eine Lampe, im
Bad 1 Spiegelleuchte, Küchenbereich Untersichtleuchte. In der oberen Türzarge der WE-Türen außen ist eine Leuchte integriert.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
BADAUSSTATTUNG MIT:
Dusche, Kaldewei weiß, 90 x 90 x 14 cm
Vierteilige Duschabtrennung, Glas
Duscharmatur Eurosmart mit Duschstange
Waschtisch Ideal Standard Eurovit
Waschtischarmatur Eurosmart
WC-Lüfter von Limodor, Unterputzausführung mit Brandschutz
WC Ideal Standard Eurovit inkl. Sitz mit Deckel, Papierhalter
Um den Waschtisch angeordnet:
Handtuchhaken, oberhalb Ablageplatte 60 x 16 cm und Spiegel 60 x 50 cm
Handtuchhalterheizkörper
Schlüssel für den zugehörigen Abstellraum, die Haustüren und die Tiefgarage gleichschließend sein.
ZÄHLEINRICHTUNGEN:
Alle Apartments erhalten eigene Zähleinrichtungen für Kalt-/ Warmwasser
und Strom. Gleiches gilt für die gemeinschaftlich genutzten Räume, Flure
und Anlagen.
ABSTELLRÄUME:
Die Apartments erhalten ausgewiesene Abstellflächen.
Die Betriebskostenabrechnung der Heizung erfolgt nach Systemumlageschlüssel.
MÖBLIERUNG:
Die Apartments sind auf der Grundlage des Produktes „My Studio“ wie folgt
möbliert:
1 Schrank, 1 Bett mit Bettkasten, 1 Schreibtisch, 1 Schreibtischstuhl, 1 Regal,
1 Sideboard, ein Bistrotisch mit 2 Stühlen
oder 2 Hocker ohne Bistrotisch.
Die Apartments erhalten weiterhin Einbauküchen. Diese bestehen aus einen Edelstahlspülbecken, 1 integrierte Doppelkochplatte, Unterschrank mit
Einbaukühlschrank und Gefrierfach, Besteckschub- und Ablagefach, Hängeschrank mit Einlegeböden und einer Front aus 2 Türen. Die Plattenteile
bestehen aus kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten mit verschleißarmer Oberfläche. Die Einbaugeräte haben die Energieklasse A oder B und
sind europäische Markenwaren.
TÜREN:
Wohnungseingangstüren Holz- oder Stahlumfassungszarge und Holztürblatt, farbig gestrichen, mit Zylinderschlosskasten und Spion. Beschlagteile
in HEWI-Qualität oder gleichwertig, Rundrosette Alublank eloxiert.
In den Fluren werden Lichtleisten installiert.
SANITÄR:
Einbau eine Trinkwasserfilteranlage und Verrohrung.
Das Gebäude wird mit zwei Schließanlagen ausgestattet, eine Anlage für
die Wohn- und Gemeinschaftsräume und eine für die Technik- und Nebenräume. Bei der Schließanlage für die Wohnungen werden pro Wohnung die
MALER- UND BEIPUTZARBEITEN:
Die erstellten Betonwände und -decken werden flächeneben gespachtelt
und erhalten eine Wandbekleidung aus Malerflies mit 2-fachen wisch- und
scheuerfestem Dispersionsanstrich. Die Trockenbauwände – und abgehängten Decken werden ebenfalls flächeneben gespachtelt und grundiert,
2x Dispersionsanstrich Die Wände und Decken der Treppenhäuser werden
gespachtelt und erhalten einen Anstrich aus Latex matt farbig; Treppengeländer Stahlkonstruktion farbig lackiert.
FEUERLÖSCHER:
Feuerlöscher werden gem. Vorgabe durch die Feuerwehr vorgehalten.
WASCH- UND TROCKENRÄUME:
Im Kellergeschoß befindet sich ein beheizter Wasch- und Trockenraum zur
gemeinschaftlichen Nutzung. Der Fußboden des Wasch- und Trockenraums
wird mit Fliesen belegt. Es werden je 5 Anschlüsse für Münzwasch- und
Trockenautomaten vorgesehen.
GEMEINSCHAFTSBEREICHE:
Im Erdgeschoß befindet sich der großzügig gestaltete Zentraleingang mit
Treppenhaus. Im Hofbereich werden für die Gemeinschaft zu nutzende
Außenanlagen für Freizeitgestaltung und Erholung vorbereitet. Im Untergeschoß befindet sich ein Wellnessbereich mit voll eingerichteter Sauna,
Duschanlagen und einem Außenbereich als begrüntem Lichthof. Die Hausmüllentsorgung erfolgt in einem separaten Hausmüllraum im Untergeschoß, wo der Müll nach ökologischen Trennsystem bzw. behördlichen Vorschriften wie Papier-, Plastik- und sonstiger Restmüll entsorgt wird.
ALLGEMEINES:
Technische Verbesserungen oder Abweichungen von den in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen und Ausstattungen bleiben vorbehalten, soweit diese gleichwertig sind und keine Minderung der Qualität und Güte
des Materials bedeuten. Dies trifft auch für Abweichungen im Rahmen der
baulichen Toleranzen sowie für die Änderungen, die aus technischen oder
behördlichen Auflagen notwendig sind.
Siegburg, Mai 2008
B AU B ES CH R EI B U N G – 6 9
MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG
TEILUNGSERKLÄRUNG
TE/64180/Shf
1522, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 988 qm,
1520, Straße, René-Schickele-Straße, groß 0,45 qm,
1521, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 16 qm,
1523, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 14 qm;
URKUNDENROLLE – NUMMER 466 FÜR 2008 S
Verhandelt zu Köln, heute den 02. April 2008.
Vor mir, dem Notar
Dr. Johannes Speck
b) des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf in Blatt 3310
verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6,
Flurstück 2445, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße,
groß 1.590 qm.
Der Eigentümer bewilligt und beantragt hiermit die Vereinigung der vorgenannten Grundstücke gemäß § 890 I BGB in das Grundbuch.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
Niederschrift aufgeführten Räume sowie die hierzu gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können,
ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das
zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestalt des Gebäudes
verändert wird. In Ergänzung dieser Bestimmung wird festgelegt, dass zum
Sondereigentum gehören:
a) der Fußbodenbelag (Estrich) und der Deckenputz der im Sondereigentum
stehenden Räume,
b) die nichttragenden Zwischenwände,
2. Auf Teileigentum finden, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, die
Vorschriften dieser Erklärung entsprechend Anwendung.
§4
ART UND UMFANG DES GEBRAUCHS, SONDERNUTZUNGSRECHTE
1. Die Nutzung der Wohnungen dient ausschließlich dem studentischen
Wohnen und ist daher nur für Wohnzwecke gestattet. Eine berufliche oder
gewerbliche Nutzung der Wohnungen ist nicht gestattet.
2. Hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums werden gemäß den §§ 10 Abs. 2, 15 WEG, folgende Regelungen über die Sondernutzung
getroffen:
mit dem Amtssitz in Köln,
erschien:
Herr Theodor – genannt Theo- Eiserfey, geboren am 19.03.1954, geschäftsansässig: Uferstraße 2 a in 53773 Hennef, hier nicht handelnd im eigenen
Namen sondern aufgrund in Ausfertigung vorliegender Vollmacht vom
29.01.2007, UR.Nr. 118/2007 des Notars Stephan Römer in Troisdorf,
für
Frau Beatrix Lehmacher geborene Versteeg, geboren am 17.07.1957, geschäftsansässig Kornblumenweg 54 in 53721 Siegburg-Braschoß auch handelnd unter der Bezeichnung Lehmacher-Wohnbau.
Eine beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Vollmacht wurde dieser Urkunde beigefügt.
Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage seiner mit Lichtbild versehenen
amtlichen Ausweispapiere.
Der Erschienene bat um die Protokollierung der folgenden
TEILUNGSERKLÄRUNG NACH § 8 WEG :
VORBEMERKUNG
Auf dem vorgenannten Grundstück befindet sich ein Wohngebäude, welches vom Verkäufer um- bzw. ausgebaut und modernisiert wird. Ferner errichtet der Verkäufer auf dem Grundstück 2 vollständig neue Wohngebäude
nebst einer Tiefgarage.
Dieser Grundbesitz wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
in Wohnungseigentum aufgeteilt.
§1
TEILUNG
1. Das Eigentum an dem vorgenannten Grundbesitz wird hiermit nach § 8
des Wohnungseigentumsgesetzes in Miteigentumsanteile derart aufgeteilt, dass mit jedem Anteil Sondereigentum nach Maßgabe der von der Baubehörde der Stadt Bonn noch zu genehmigenden vorläufigen Aufteilungspläne, die dieser Niederschrift als ANLAGE 2 beigefügt sind, verbunden ist,
und zwar entsprechend der Aufstellung, die dieser Urkunde als ANLAGE 1
beigefügt ist. Dabei entspricht die dortige Nummerierung derjenigen in den
vorgenannten Aufteilungsplänen.
Die dem Sondereigentum unterliegenden Räume sind in sich abgeschlossen
(§ 8 Abs. 2, § 3 Abs. 2 WEG).
2. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst endgültigen Lageplänen soll
in einer Ergänzungsurkunde durch die in § 15 nachgenannten Bevollmächtigten nachträglich als für die Teilung verbindlich erklärt werden, sobald sie
vorliegen.
Frau Lehmacher ist bzw. wird Eigentümer
a) des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf in Blatt 3541 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke:
70
§2
SONDEREIGENTUM UND GEMEINSCHAFTLICHES EIGENTUM
1. Gegenstand des Sondereigentums sind jeweils die mit der Nummer gemäß der ANLAGE 1 und den Aufteilungsplänen gemäß ANLAGE 2 zu dieser
c) der Wandputz und die Wandverkleidung sämtlicher zum Sondereigentum gehörenden Räume, auch soweit die putztragenden Wände nicht
zum Sondereigentum gehören,
d) die Innenfenster und Innentüren der im Sondereigentum stehenden
Räume,
e) sämtliche Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände, die sich innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume befinden,
f) die Wasserleitungen vom Anschluss an die gemeinsame Steigleitung an,
g) die Versorgungsleitungen für Gas und Strom von der Abzweigung ab dem
Zähler,
h) die Entwässerungsleitungen bis zur Anschlussstelle an die gemeinsame
Fallleitung,
i) die Vor- und Rücklaufleitungen und die Heizleitungen der Heizungsanlage
von der Anschlussstelle an die gemeinsame Steig- und Fallleitung an.
2. Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht nach Absatz 1 zum Sondereigentum erklärt sind oder
im Eigentum eines Dritten stehen.
§3
GRUNDREGELUNG DES GEMEINSCHAFTSVERHÄLTNISSES
1. Für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und für die
Verwaltung gelten, soweit diese Erklärung nichts Abweichendes bestimmt,
die §§ 10 bis 29 in Verbindung mit § 30 WEG.
a) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 61 wird die in
der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 61 bezeichnete Terrasse sowie
die mit SNG 61 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen,
b) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 62 wird die in
der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 62 bezeichnete Terrasse sowie
die mit SNG 62 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen,
c) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 63 wird die in
der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde mit SNT 63 bezeichnete Terrasse sowie
die mit SNG 63 bezeichneten Grünflächen zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die Nutzung dieser Flächen entzogen,
d) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 64-80 wird die
in der ANLAGE 2 zu dieser Urkunde jeweils mit SNT 64-80 bezeichnete
Terrasse zur alleinigen Nutzung zugewiesen und der Gemeinschaft die
Nutzung dieser Flächen entzogen,
e) Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 1-5, 12, 18-19,
27-28, 35, 37, 44-45, 52-60, 65, 69-70, 73-80, 82-83, 85, 89-90, 93-100,
102-103, 105, 109-110, 113, 118, 122-123, 126-128, 131, 133, 135 wird jeweils das
mit gleicher Nummer und SN bezeichnete Sondernutzungsrecht an dem
Doppelparker in der Tiefgarage zugewiesen und der Gemeinschaft die
Nutzung dieser Flächen entzogen. Die Postionen der Doppelparker werden wie folgt definiert:
1 unten, 2 oben, 3 unten, 4 oben, 5 unten, 12 oben, 18 unten, 19 oben,
27 unten, 28 oben, 35 unten, 37 oben, 44 unten, 45 oben, 52 unten, 53
oben, 54 unten, 55 oben, 56 unten, 57 oben, 58 unten, 59 oben, 60 unten,
65 oben, 69 unten, 70 oben, 73 unten, 74 oben, 75 unten, 76 oben, 77 unten,
T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 1
MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG
78 oben, 79 unten, 82 oben, 83 unten, 85 oben, 89 unten, 90 oben, 93 unten,
94 unten, 95 oben, 96 unten, 97 oben, 102 oben, 103 unten, 105 oben,
109 unten, 110 oben, 113 unten, 118 oben, 122 unten, 123 oben, 126 unten,
127 oben, 128 unten, 131 oben, 133 unten, 135 oben.
Bei den Sondernutzungsrechten mit den Nummern SN 80, SN 98, SN 99
und SN 100 liegt jeweils ein Doppelparker oben und einer unten.
Dem jeweiligen Sondernutzungsberechtigten obliegt die Unterhaltung und
Verkehrssicherungspflicht der Sondernutzungsfläche allein.
§5
NUTZUNGSAUFTEILUNG DER EINZELNEN HÄUSER
(1) Für die Wohnungseigentumseinheiten Nrn. 1 bis 60 des Aufteilungsplanes sowie die Wohnungseigentumseinheiten Nrn. 61 bis 135 des Aufteilungsplanes werden jeweils eigene Untergemeinschaften gebildet.
(2) Die Nutzung jedes Gebäudes wird den Eigentümern des Wohnungseigentums in dem betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteils allein zugewiesen. Dem Nutzungsrecht unterliegt jeweils die gesamte Bausubstanz des
betroffenen Gebäudes bzw. Gebäudeteils mit allen technischen Einrichtungen und Anlagen und sämtlichen Räumen in diesem Gebäude, die nicht im
Sondereigentum stehen. Die Wohnungseigentümer des anderen Gebäudes
bzw. Gebäudeteils sind jeweils von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Jede Unterwohnungseigentümerversammlung ist zuständig für alle Angelegenheiten ihres jeweiligen Gebäudes, soweit sie deren Sondereigentum
und das damit verbundene gemeinschaftliche Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Beschlussfassung unterliegen insbesondere die in § 21 Abs. 5 WEG aufgeführten Angelegenheiten des Gebäudes.
(4) Die Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft ist für alle anderen Angelegenheiten zuständig. Sie ist auch dann zuständig, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die sämtliche Miteigentümer berühren.
§6
VERÄUSSERUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM
1. Eine Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des
Verwalters.
Vorgenanntes gilt nicht bei:
- Veräußerung an Ehegatten, an Verwandte in gerader Linie, an Verwandte
zweiten Grades der Seitenlinie;
72
- Veräußerung durch Insolvenzverwalter, Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung, Weiterveräußerung durch Realgläubiger sowie
- Erstveräußerung durch Frau Beatrix Lehmacher auch in noch so ferner
Zukunft.
Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grunde versagt werden. Als solcher
gilt insbesondere die begründete Besorgnis, dass der in Aussicht genommene Erwerber die ihm als Wohnungseigentümer obliegenden finanziellen
Verpflichtungen nicht erfüllt, sich nicht in die Gemeinschaft einfügen oder
sich aus anderen Umständen nicht als Eigentümer eignen wird. Der Verwalter muss seine Zustimmung erteilen, wenn die Wohnungseigentümer mit
einfacher Mehrheit beschließen, die Genehmigung zu erteilen.
2. Dem Verwalter ist eine Ablichtung des Veräußerungsvertrages zum Verbleib bei seinen Akten vorzulegen.
3. Der Veräußerer kann nicht verlangen, dass das Verwaltungsvermögen
auseinandergesetzt und ihm sein Anteil ausgezahlt wird.
§7
INSTANDHALTUNG, INSTANDSETZUNG UND VERSICHERUNGEN
1. Jeder Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum auf seine Kosten
instandzuhalten und instandzusetzen. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere den inneren Wand- und Deckenputz, den Fußbodenbelag, die nichttragenden Zwischenwände, das Holzwerk, Leitungen jeder Art und ihre Teile
von der Abzweigung an. Die Verpflichtung umfasst ferner im Bereich des
Sondereigentums:
a) den Anstrich der für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Leitungen jeder Art, insbesondere der Heizkörper sowie der Innenseiten der
Wohnungsabschlusstüren einschließlich der Türrahmen nebst Verkleidung und Fensterflügel nach Farbvorgaben,
b) die Beseitigung von Glasschäden an den Fenstern und die Instandhaltung/Instandsetzung der Wohnungsabschlusstüren einschließlich der
Türrahmen nebst Verkleidung. Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile,
die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß
dieser Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen
Wohnungseigentümer bestimmt sind, sind von ihm auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
2. Die Verpflichtung nach a) und b) des Absatzes 1. besteht – unbeschadet
etwaiger Ersatzansprüche – auch dann, wenn Schäden durch Dritte verursacht werden.
3. Der Wohnungseigentümer darf die äußere Gestalt des Bauwerkes und
seine im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile, insbesondere die Farbe des außerhalb des Sondereigentums sichtbaren Anstrichs,
nicht ohne Zustimmung des Verwalters verändern; dies gilt insbesondere
für Markisen, Rollläden und Balkonabtrennungen.
4. Der Verwalter hat das gesamte Grundstück gegen die gesetzliche Haftpflicht des Grundstückseigentümers sowie zum gleitenden Neuwert in
Höhe der Wiederherstellungskosten gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden versichern zu lassen. Etwaige Zusatzversicherungen
für selbständig vorgenommene Wertverbesserungen am Sondereigentum
sind von dem betreffenden Wohnungseigentümer bei derselben Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
5. Zur Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird eine Rücklage von 6,00 EURO pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche jährlich angesammelt. Die Bildung der Rücklage erfolgt mit Beginn des dritten Jahres
nach Entstehen der Gemeinschaft. Die Beträge für die Bildung dieser Rücklage sind in den zu entrichtenden Zahlungen (Hausgeld) enthalten. Die
Höhe der Instandhaltungsrücklage kann die Gemeinschaft mit einfachem
Mehrheitsbeschluss abweichend festlegen.
6. Verpfändung und Abtretung der Anteile an dem gemeinsamen Rücklagenfonds sind ausgeschlossen.
7. Über die an dem gemeinschaftlichen Eigentum vorzunehmenden Reparaturen beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Der Verwalter ist
jedoch berechtigt, laufende Reparaturarbeiten bis zu einem Höchstbetrag
von EURO 2.500,00 im Einzelfall, sowie in beliebiger Höhe zur Abwendung
drohender Gefahren für das gemeinschaftliche Eigentum ohne Beschluss in
Auftrag zu geben. Den Höchstbetrag kann die Gemeinschaft mit einfachem
Mehrheitsbeschluss abweichend festlegen.
§8
WIEDERHERSTELLUNG
1. Nach einer völligen oder teilweisen Zerstörung eines Gebäudes sind die Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet, das Gebäude so wiederherzustellen, wie es vor Eintritt des Schadens bestand. Eine abweichende Regelung
kann von den Wohnungseigentümern mit einer Mehrheit von 75 % nur dann
beschlossen werden, wenn die Zahlungen des Versicherers oder der Schadensersatzpflichtigen die Kosten der Wiederherstellung nicht voll decken.
2. Auch im Falle des Abs. 1. Satz 2 kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht aufgehoben werden, wenn mit Einwilligung der Mehrheit andere Wohnungseigentümer oder notfalls Dritte bereit sind, zum Schätzwert
das Wohnungseigentum derjenigen Wohnungseigentümer zu übernehmen,
welche die Aufhebung verlangen. Letztere sind dann verpflichtet, das Wohnungseigentum gegen Zahlung des Schätzwertes dem Übernehmer zu übertragen. Der Schätzwert wird durch einen von der zuständigen Industrie- und
Handelskammer zu benennenden Sachverständigen ermittelt.
§9
MÄNGELANZEIGEN, BESICHTIGUNG DURCH DEN VERWALTER
1. Werden einem Wohnungseigentümer Mängel oder Schäden am Gemeinschaftseigentum oder sofern sie erheblich sind am Sondereigentum bekannt, so hat er das unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen.
2. Der Verwalter darf
a) jährlich einmal zu angemessener Tageszeit nach vorheriger Anmeldung
b) bei drohender Gefahr jederzeit das Sondereigentum eines jeden Wohnungseigentümers besichtigen.
Die Wohnungs- / Teileigentümer haben Einwirkungen auf ihr Sondereigentum, insbesondere das Betreten der Räume zu dulden, wenn dies zur
Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
erforderlich ist. Der betroffene Sondereigentümer kann verlangen, dass der
ursprüngliche Zustand nach Beendigung der Einwirkung unverzüglich wieder hergestellt wird und alle Schäden ersetzt werden.
§ 10
BEVOLLMÄCHTIGUNG BEI MEHRHEIT VON BERECHTIGTEN
Ist Eigentümer eines Wohnungseigentums eine Personenmehrheit, so soll diese
einen Beauftragten schriftlich bevollmächtigen, die Gesamtheit der mehreren Eigentümer verbindlich zu vertreten; das gilt jedoch nicht für Eheleute.
§ 11
KOSTEN UND LASTEN, WIRTSCHAFTSPLAN
1. Die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, mit Ausnahme der nach
Einheiten aufzuteilenden Verwaltungskosten und Kontoführungsgebühren, werden nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufgeteilt.
T EI LU N GSER K L Ä RU N G – 7 3
MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG
Dies gilt nicht für Kosten, welche in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
aufgeführt sind. Diese Kosten werden im Verhältnis der Gesamtwohn- und
Nutzfläche aufgeteilt.
2. Es gelten jedoch folgende Besonderheiten:
a) Jeder Wohnungs- und Teileigentümer trägt die auf ihn entfallenden Kosten allein, soweit eigene Messeinrichtungen vorhanden sind oder sonst in
einwandfreier Weise Kosten gesondert festgestellt werden können.
b) Die Heiz- und Warmwasserkosten (Verbrauch, Instandhaltung, Reparaturen, Erneuerungen etc.) tragen die an die jeweilige Heizungsanlage angeschlossenen Wohnungs- und Teileigentümer. Hierbei werden die Kosten
für die Heizung mit 70% – siebzig vom Hundert –, auf den Verbrauch, im
übrigen auf die Wohn- und Nutzfläche umgelegt.
c) Es ist beabsichtigt, dass das Gebäude an das Breitbandkabelnetz und das
Telefonnetz der Telekom angeschlossen wird. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten und die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung etc. werden gleichanteilig auf die angeschlossenen Wohneinheiten umgelegt.
3. Die Tragung der Betriebskosten von Hausteilen, Räumen, Flächen, Anlagen oder Einrichtungen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, deren
Nutzung jedoch nur einem oder nur einer bestimmten Anzahl von Wohnungs- und Teileigentümern zustehen, oder die sich im räumlichen Bereich
dieser Wohnungs- und Teileigentümer befinden, ist Pflicht nur dieser Nutzungsberechtigten.
4. Der Verwalter ist berechtigt, Bewirtschaftungskosten, insbesondere die
der Betriebs- und Heizkostenverordnung, auf das jeweilige Abrechungs- und
Wirtschaftsjahr abzugrenzen. Der Verwalter hat über das jeweilige Wirtschafts- bzw. Abrechnungsjahr einen Vermögensstatus zu erstellen, in dem
die vorgenommenen Abgrenzungsbuchungen dargestellt sind.
5. Für die Anfangsphase der Gemeinschaft hat jeder Wohnungs- und Teileigentümer den vom Verwalter errechneten Anteil an den Bewirtschaftungskosten gemäß Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung des Wirtschaftsplans zu tragen.
6. Die Wohnungs- und Teileigentümer sind verpflichtet, dem Verwalter eine
Einzugsermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für laufende
Hausgeldzahlungen (Vorauszahlungen und abgerechnete Nachzahlungen)
zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erteilen. Einzug und Abbuchung er-
74
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
folgen bei bisher fälligen Monats-Vorauszahlungsraten bis zum 3. Werktag
eines Monats, hinsichtlich beschlussweise abgerechneter Nachzahlungen
unverzüglich nach genehmigender Abrechnungs-Beschlussfassung. Alle
Lastschrift-Einzüge erfolgen zu Gunsten des Gemeinschaftskontos. Abgerechnete Überzahlungen werden ebenfalls im Anschluss an eine Abrechnungsbeschlussgenehmigung dem Konto des Wohnungs- und Teileigentümer
gutgeschrieben. Wohnungs- und Teileigentümer, die sich am Lastschriftverfahren nicht beteiligen wollen bzw. wider Erwarten kein eigenes Girokonto
führen, bezahlen dem Verwalter für dessen dadurch entstehende BuchungsMehrarbeit eine angemessene Zusatzgebühr je Buchungsvorgang.
bezeichneten Frist die Beitreibung der fälligen Beitragsleistungen gerichtlich und außergerichtlich zu besorgen und erhält hierfür alle notwendigen
Vollmachten, einschließlich der Berechtigung, Untervollmacht zu erteilen.
7. Im Verzugsfall sind die rückständigen Leistungen mit jährlich 4 % über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§ 12
ENTZIEHUNG DES WOHNUNGSEIGENTUMS
1. Unbeschadet der Absätze 2. und 3. dieses Paragraphen bestimmen sich die
Voraussetzungen und das Verfahren für die Entziehung des Wohnungs- /
Teileigentums nach den §§ 18, 19 WEG.
8. Der Verwalter hat jeweils für ein Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan
aufzustellen, der von den Wohnungs- und Teileigentümern mehrheitlich zu
beschließen ist. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Mit Beginn
der Gemeinschaft wird für das laufende Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan für die jeweilige Einheit in angemessener Höhe durch den Verwalter
festgesetzt. Das daraus resultierende Hausgeld ist auf erste Anforderung
durch den Verwalter auf das Treuhandkonto der Gemeinschaft bis zur Beschlussfassung eines ordentlichen Wirtschaftsplanes zu entrichten.
Der für ein Wirtschaftsjahr beschlossene Wirtschaftsplan bleibt auch nach
dessen Ablauf bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplanes in Kraft.
12. Verursacht ein Eigentümer eines Wohnungs-/Teileigentums, insbesondere auch durch Nichtbeachtung des § 8 Abs. 1 dieser Erklärung, zusätzliche
Bewirtschaftungs- oder Verwaltungskosten, so hat er diese allein zu tragen.
13. Mehrere Eigentümer eines Wohnungs-/Teileigentums haften für die
darauf entfallenden Kosten als Gesamtschuldner.
2. Die Entziehung kann auch dann verlangt werden, wenn ein Wohnungs-/
Teileigentümer mit einem Betrage in Verzug kommt, der das für sechs Monate zu entrichtende Hausgeld übersteigt oder dem § 4 oder § 6 Abs. 1. und 2.
zuwiderhandelt.
3. Ist Eigentümer des Wohnungs- /Teileigentums ein Ehepaar oder eine andere Personenmehrheit, so kann das Wohnungseigentum schon dann entzogen werden, wenn nur einer der Eigentümer die Voraussetzungen erfüllt.
9. Das gemäß Wirtschaftsplan auf die einzelnen Einheiten entfallende
Hausgeld ist für das gesamte Wirtschaftsjahr auf einmal (in einer Zahlungssumme) fällig; die fällige Jahresschuld wird den einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümern allerdings gestundet, wenn sie jeweils bis zum 3. Werktag
eines Monats 1/12 der Jahres-Vorauszahlungssumme leisten. Kommen Wohnungs- bzw. Teileigentümer für zwei aufeinanderfolgende Monatsraten
oder hinsichtlich eines Betrages in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug,
wird der gesamte, noch geschuldete Jahresvorauszahlungs-(Rest)Betrag
sofort zur Zahlung fällig.
§ 13
BESTELLUNG DES VERWALTERS
1. Ein Verwalter wird heute noch nicht bestellt. Der aufteilende Eigentümer
wird dies noch nachholen und behält sich das Recht vor, den Verwalter bis
zur Bezugsfertigkeit der ersten Einheit zu bestimmen.
10. Rechtsgeschäftliche Rechtsnachfolger von Wohnungs- und Teileigentümern haften der Gemeinschaft gegenüber für jegliche Hausgeldrückstände ihrer Vorgänger neben diesen gesamtschuldnerisch mit. Dahingehende
Ersatzansprüche sind im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten auszugleichen.
Die Sondereigentümer können jederzeit mit einfacher Mehrheit die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund beschließen.
11. Der Verwalter wird hiermit bevollmächtigt, im Namen aller Wohnungsund Teileigentümer und mit Wirkung für und gegen sie nach Ablauf der vor-
Die Verwaltertätigkeit beginnt mit der Übergabe des ersten veräußerten
Wohnungseigentums an einen Erwerber und endet nach Ablauf von drei
Jahren.
3. Der Verwalter ist insbesondere berechtigt und verpflichtet:
a) die Eigentümer gerichtlich und außergerichtlich – auch unter Einschaltung eines Anwalts – in allen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
zu vertreten,
b) die von ihnen zu zahlenden, im von ihm zu erstellenden Wirtschaftsplan
oder sonst wie festgesetzten Umlagen und Abrechnungssalden einzuziehen und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen,
c) namens der Gemeinschaft Hausmeister einzustellen, mit diesen Dienstverträge abzuschließen und gegebenenfalls durch Kündigung zu beenden,
d) Versicherungsverträge für die Gemeinschaft abzuschließen und gegebenenfalls zu kündigen,
e) eine Hausordnung aufzustellen sowie gegebenenfalls erforderliche oder
zweckmäßige Änderungen festzulegen, wobei die Gemeinschaft durch
Mehrheitsbeschluss widersprechen und mit 2/3-Mehrheit andere Regelungen beschließen kann.
§ 14
VERSAMMLUNG DER WOHNUNGSEIGENTÜMER UND STIMMRECHT
1. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und alle Angelegenheiten, über die die Wohnungs- und Teileigentümer durch Beschluss zu
entscheiden haben, werden gebildet:
a) eine Gesamteigentümergemeinschaft,
b) je eine Untergemeinschaft für die Einheiten 1 bis 60 und 61 bis 135. Die Gesamteigentümergemeinschaft und die Untereigentümergemeinschaften
halten je eigene Eigentümerversammlungen ab, die jedoch ungeachtet
ihrer rechtlichen Verselbständigung gemeinsam stattfinden können.
2. Jede Teilversammlung ist ausschließlich zuständig für alle Angelegenheiten ihres jeweiligen Gebäudes, soweit sie dessen Sondereigentum und das
damit verbundene gemeinschaftliche Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Beschlussfassung unterliegen insbesondere
die in § 21 Abs. 5 WEG aufgeführten Angelegenheiten des Hauses.
2. Der Verwalter steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein. Er
ist berechtigt, im Einzelfall für einzelne Aufgaben Dritte mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beauftragen. Er kann auch ein Rechenzentrum
einschalten. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit, sofern
nicht die Gemeinschaft ausdrücklich widerspricht.
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MYSTUDIO COMF ORT A PA RTMENTS – TEILUNGSERKL Ä RUNG
3. Für jede Miteigentümerversammlung gilt folgendes:
a) Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung richtet sich
nach Miteigentumsanteilen. Jeder Miteigentumsanteil gewährt eine
Stimme.
Jeder Stimmberechtigte hat sich vor Stimmabgabe in eine Anwesenheitsliste des Verwalters einzutragen; er hat sich auf Verlangen des Verwalters
zur Person auszuweisen.
Soweit nichts anderes in dieser Urkunde oder im Gesetz bestimmt ist,
werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der in der Versammlung vertretenen Einheiten gefaßt; Stimmenthaltungen zählen nicht mit.
b) Jedem Eigentümer ist es gestattet, sich in der Versammlung und bei der
Abstimmung vertreten zu lassen. Die Vertretungsvollmacht ist durch eine
bei den Akten des Verwalters verbleibende Urkunde nachzuweisen, und
zwar in privatschriftlicher Form.
c) Schriftliche Beschlüsse nach § 23 Abs. 3 WEG bedürfen der Zustimmung
aller Wohnungseigentümer. Der Antrag auf Erteilung eines schriftlichen
Beschlusses ist den Eigentümern schriftlich zu übersenden. Liegt nicht
innerhalb von vier Wochen nach Absendung des Antrages die schriftliche
Zustimmung aller Eigentümer vor, so gilt der schriftliche Beschluss als
nicht angenommen. Der Verwalter hat das Ergebnis der Abstimmung den
Eigentümern schriftlich mitzuteilen.
d) Unter Nichtbeachtung des Absatzes 3. gefasste Beschlüsse werden jedoch wirksam, wenn nachträglich der Formmangel beseitigt wird.
e) Der Verwalter hat den Wortlaut eines jeden Beschlusses allen Wohnungseigentümer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
f) Einstimmig gefasste Beschlüsse gelten nicht als Vereinbarung im Sinne
des § 10 WEG.
g) Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig,
so hat der Verwalter eine zweite Versammlung einzuberufen, die in jedem
Fall beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen. Diese zweite Versammlung kann vom Verwalter vorsorglich bereits
für den Termin der ersten Versammlung einberufen werden, sofern die
Wohnungseigentümer bei der Einberufung darauf hingewiesen worden
76
sind, dass die Versammlung in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Zahl der
Erschienenen und die Größe der vertretenen Anteile beschlussfähig ist.
§ 15
LADUNGEN UND ERKLÄRUNGEN
Ladungen und sonstige Erklärungen des Verwalters gelten mit dem dritten
Tag seit ihrem Abgang als zugegangen, sofern sie schriftlich abgegeben und
unter der letztbekannten Anschrift zur Post aufgegeben sind, sowie die Tatsache und der Zeitpunkt der Absendung auf der beim Verwalter verbleibenden Durchschrift von ihm oder seinem Büro mit namentlicher Unterschrift
vermerkt sind.
§ 16
ANTRÄGE, VOLLMACHT
1. Der aufteilende Eigentümer bewilligt und beantragt hiermit die Eintragung der Teilung gemäß § 1 sowie die Vorschriften der §§ 2 – 12 und 14 – 15
sowie 17 dieser Erklärung als Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums;
für jedes Wohnungseigentum soll ein besonderes Grundbuchblatt angelegt
werden.
2. Die Notariatsmitarbeiter des amtierenden Notars Andreas Hennig,
Klaus Wischet, Sylvia Brechtefeld,
und zwar jeder für sich allein und unter Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB werden bevollmächtigt, alle zur Durchführung dieser Teilungserklärung etwa noch erforderlichen Erklärungen abzugeben, Eintragungsbewilligungen und Anträge zu stellen und Löschungen zu beantragen Die
Vollmacht gilt gegenüber dem Grundbuchamt unbeschränkt. Dem Grundbuchamt sind keinerlei Nachweise zu führen.
§ 17
ÄNDERUNGEN
1. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, kann
diese Gemeinschaftsordnung geändert werden. Hierzu ist grds. eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Werden durch die Änderung nicht alle Wohnungseigentümer betroffen, so genügt die Zustimmung
aller durch die Änderung betroffenen Wohnungseigentümer.
Eine Änderung der Gemeinschaftsordnung ist jedoch auch mit einer Mehrheit von 3/4 aller durch die Änderung betroffenen Wohnungseigentümer
möglich, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Rechtszustand nicht
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
unbillig benachteiligt werden. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes ist
insbes. bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
gegeben. Sondernutzungsrechte können gegen den Willen des Berechtigten nicht verändert werden.
Diese Niederschrift nebst den textlichen Anlagen wurde dem Erschienenen
vorgelesen, die Pläne zur Durchsicht vorgelegt, von ihm genehmigt und wie
folgt eigenhändig unterschrieben:
gez.: Theo Eiserfey, gez.: Dr. Speck, Notar
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, zu solchen abändernden Vereinbarungen auf Kosten der Gemeinschaft die erforderliche Bewilligung zur
Grundbucheintragung zu erteilen. Alle Wohnungseigentümer bevollmächtigen hiermit den jeweiligen Verwalter unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, sie bei der Abgabe der zur Grundbucheintragung
notwendigen und zweckdienlichen Erklärungen und Anträge gegenüber
Notar und Grundbuchamt zu vertreten. Diese Vollmacht gilt gegenüber
dem Grundbuchamt unbeschränkt. Der Verwalter ist weiterhin berechtigt,
im Namen der betreffenden Wohnungs- und Teileigentümer auf Kosten der
Gemeinschaft eventuell erforderliche Zustimmungen dinglich Berechtigter
einzuholen und entgegenzunehmen.
2. Den Sondereigentümern steht das Recht zu, das Sondereigentum an einer Sondereigentumseinheit in mehrere Sondereigentumseinheiten zu
unterteilen und mehrere Sondereigentumseinheiten zu einer Sondereigentumseinheit zu vereinigen, sofern hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird. Bei der baulichen Ausführung solcher Änderungen
sind die Sondereigentümer berechtigt, auch an tragenden Wänden, die
gemeinschaftliches Eigentum sind, Mauerdurchbrüche (z.B. für Türen) oder
Deckendurchbrüche vorzunehmen und wieder zu schließen, sofern dies mit
baubehördlicher Genehmigung und unter Beachtung der Regeln der Technik
geschieht. Ein solcher Eingriff in gemeinschaftliches Eigentum bedarf der
Zustimmung des Verwalters, nicht jedoch der übrigen Wohnungseigentümer. Diese kann nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Maßnahme
zu einer dauernden, unangemessenen Beeinträchtigung anderer Miteigentümer führen würde.
§ 18
BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Der Eigentümer führt an dem aufstehenden Gebäude Modernisierungs-,
Umbau- und Neubaumaßnahmen durch. Der Umfang dieser Maßnahmen
ergibt sich aus einer Bau- und Leistungsbeschreibung, die in der ANLAGE 3
(Erster Bauabschnitt, WE Nrn. 1-60) dieser Urkunde als Bestandteil niedergelegt ist, auf die verwiesen wird. Weiterhin errichtet der Eigentümer eine
Tiefgarage deren Bau- und Leistungsbeschreibung in der ANLAGE 4 enthalten ist, auf die gleichfalls verwiesen wird.
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MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG
KAUFVERTRAG
URKUNDENROLLE – NUMMER *** FÜR 2008
Verhandelt zu
heute den ***
Vor mir dem unterzeichneten Notar *** mit dem Amtssitz in ***
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
ANGEBOT ZUM ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES
zu den nachstehenden Bedingungen mit unwiderruflicher Bindung bis zum
Ablauf von vier Wochen nach Zugang dieses Angebotes beim Verkäufer.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot nicht, es kann dann aber jederzeit widerrufen werden.
Die Annahme ist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung fristgerecht von einem deutschen Notar beurkundet worden ist, ohne daß es auf den Zugang
der Annahmeerklärung ankommt. Dem Käufer ist eine beglaubigte Abschrift der Annahmeerklärung zu übersenden.
Nr. 7 nur auf ehem. Flurstück 1240 Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht)
für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Duisdorf, Flur 6, Flurstück
1522;
Ergänzend zu der der Teilungserklärung beigefügten Baubeschreibung wird
klargestellt, daß der Wellnessbereich gemäß den Aufteilungsplänen im
Dachgeschoss durch den Verkäufer errichtet wird.
ABTEILUNG III DES GRUNDBUCHS
Nr. 11 EUR0 800.000,00 Grundschuld zugunsten der VR-Bank Bonn eG,
Bonn, (nur lastend auf den Flurstücken 1522, 1520, 1521 und 1523),
4. Sonderwünsche des Käufers, die die äußere Gestaltung oder das architektonische Gesamtbild der Aufbauten beeinträchtigen würden oder auf
die konstruktive Ausführung Einfluss nehmen, können nicht erfüllt werden.
Nr. 12 EUR0 800.000,00 Grundschuld zugunsten der VR-Bank Bonn eG,
Bonn, (nur lastend auf den Flurstücken 1522, 1520, 1521 und 1523),
Sonstige Sonderwünsche können erfüllt werden, soweit der Stand des
Bauvorhabens ihre Verwirklichung zulässt und den Fortgang der Arbeiten
nicht behindert. Sonderwünsche sind unmittelbar mit den vom Verkäufer
beauftragten Firmen zu verhandeln und dem Verkäufer zur Information
vorzulegen. Für Sonderwünsche des Käufers wird eine Sachmängelhaftung
durch den Verkäufer nicht übernommen. Vereinbarungen über die Art der
Sonderwünsche und Zahlung der aufzuwendenden Kosten, die Ansprüche
wegen Sachmängeln etc. sind unmittelbar zwischen Käufer und beauftragten Handwerksfirmen zu treffen.
erschien:
nachstehend „der Käufer“ genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt.
Der / Die Erschienene/n wies/en sich aus durch Vorlage der mit Lichtbild
versehenen amtlichen Ausweispapiere.
Der Käufer erklärte, nachdem er von dem amtierenden Notar auf die Bestimmungen des § 17 Abs. 2a BeurkG, insbesondere die dort geregelte
2 Wochen-Frist, hingewiesen wurde, am *** 2008 ein Muster des nachstehenden Kaufvertrages erhalten und ausreichend Gelegenheit gehabt zu
haben, um sich mit dem beabsichtigten Rechtsgeschäft zu befassen. Der
Käufer erklärte weiterhin, dass ihm die Abweichungen zwischen den im
Prospekt abgedruckten Entwurf der Teilungserklärung sowie dem Entwurf
dieses Kaufvertrages bekannt sind, insbesondere:
a) bei der Teilungserklärung handelt es sich nunmehr um eine Mehrhausanlage; eine Tiefgarage sowie ein weiteres Wohngebäude werden vom Verkäufer neu errichtet; die in der Tiefgarage befindlichen Doppelparker sind
den betreffenden Wohnungen als Sondernutzungsrecht zugewiesen,
b) beim Angebot entfällt die Möglichkeit des Verkäufers die Fälligkeitsvoraussetzungen durch eine Bürgschaft zu ersetzen und der Kaufpreis bleibt
auch bei einer Mehrwertsteueränderung unverändert.
Mit der Abgabe der Annahmeerklärung kommt zwischen dem Anbieter,
nachstehend „der Käufer“ genannt, und dem Angebotsempfänger, nachstehend „der Verkäufer“ genannt, ein Kaufvertrag mit dem nachstehenden
Inhalt zustande.
Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, hinsichtlich des Kaufgegenstandes die Auflassung gemäß § 11 Ziffer 1 des beigefügten Kaufvertrages zu erklären.
Der Käufer gibt alle einseitigen Erklärungen, insbesondere die Vollmachten,
die in dieser Urkunde enthalten sind, bereits hiermit ab.
KAUFVERTRAG
§1
VORBEMERKUNG
1. Der Verkäufer ist Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn
von Duisdorf in Blatt 3541 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke:
1522, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 988 qm,
1520, Straße, René-Schickele-Straße, groß 0,45 qm,
1521, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 16 qm,
1523, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße 7, groß 14 qm,
2445, Gebäude- und Freifläche, René-Schickele-Straße, groß 1.590 qm.
Der Erschienene erklärte:
Hiermit mache ich Frau Beatrix Lehmacher geborene Versteeg,
geboren am 17.07.1957, wohnhaft / geschäftsansässig:
Kornblumenweg 54 in 53721 Siegburg-Braschoß,
Auf dem Grundstück befindet sich ein ehemaliges Schulungszentrum, welches in ein Appartementhaus für studentisches Wohnen umgebaut wird.
Ferner errichtet der Verkäufer auf dem Grundstück ein vollständig neues
Wohngebäude sowie eine Tiefgarage.
Frau Lehmacher nachstehend auch „Verkäufer“ genannt
folgendes
DAS GRUNDBUCH IST ZUR ZEIT WIE FOLGT BELASTET:
ABTEILUNG II DES GRUNDBUCHS
78
Nr. 13
EUR0 5.500.000,00 Grundschuld für die Kreissparkasse Köln in Köln,
(nur lastend auf dem Flurstück 2445).
2. Der Verkäufer hat den Grundbesitz in Wohnungseigentum durch Urkunde
vom 02.04.2008, UR-Nr. 466/2008 S des Notars Dr. Johannes Speck in Köln,
aufgeteilt. Danach ist auch das in der ANLAGE zu dieser Urkunde ebenfalls
bezeichnete Wohnungseigentum gebildet worden, das Gegenstand dieses
Kaufvertrages ist.
Der Käufer tritt ab Besitzübergang in alle Rechte und Pflichten der Teilungserklärung gegenüber dem Eigentümer ein, auch soweit diese nur schuldrechtlicher Natur sind, und verpflichtet sich, diese im Falle einer Weiterveräußerung seinem Rechtsnachfolger in der Weise aufzuerlegen, dass der
jeweilige Wohnungseigentümer verpflichtet bleibt.
3. Der Verkäufer führt Sanierungsmaßnahmen am gesamten bestehenden
Gebäudekomplex durch und errichtet ein Mehrfamilienhaus mit 75 Einheiten und eine Tiefgarage.
Der Umfang dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Bau- und Leistungsbeschreibung, die in der Anlage der o.a. Teilungserklärung niedergelegt ist sowie aus der Bau- und Leistungsbeschreibung vom ***, UR.Nr. ***/2008 S/E
des Notars Dr. Johannes Speck in Köln/Dr. Frank Ellenbeck in Köln.
Zwischen den Beteiligten wird klargestellt, dass die Baubeschreibungen keine Garantieerklärungen, sondern nur eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des vom Verkäufer modernisierten Bauwerks darstellen.
Für die Errichtung des kaufgegenständlichen Wohnungseigentums (Sondereigentum) ist dabei die Baubeschreibung vom *** maßgeblich.
Ein Anspruch auf die Ausführung von Sonderwünschen besteht nicht.
Sollten Leistungen des Verkäufers, die nach den Baubeschreibungen im Festpreis enthalten sind, nicht in Anspruch genommen und auch nicht durch andere Gegenstände ersetzt werden, die das gleiche Gewerk betreffen, besteht
hierfür kein Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Vergütung.
5. Auf Teilungserklärung und alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen sowie die Baubeschreibung verweisen die Beteiligten und bestätigen, dass
ihnen der Inhalt jener Urkunden mit allen Anlagen bekannt ist und dass sie
auf das Vorlesen des Textes aus jener Urkunde verzichten, ebenso auf die
Durchsicht der beigefügten Pläne. Sie bestätigen weiterhin, dass sie eine
beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Urkunden vor Beurkundung erhalten haben und deshalb auf die Beifügung jener Niederschriften nebst
Anlagen zu der gegenwärtigen Urkunde verzichten. Je eine beglaubigte Ablichtung der vorgenannten Urkunden lagen bei Beurkundung vor.
Der Notar hat auf die rechtliche Bedeutung dieser Verweisung hingewiesen.
6. Der Verkäufer hat am 05.03.2008 beim Bauaufsichtsamt der Stadt Bonn
eine Baugenehmigung angefordert. Diese wurde zwischenzeitlich erteilt.
Der Verkäufer wird den Baubeginn dem Bauaufsichtsamt anzeigen.
K AU F V ER T R AG – 7 9
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG
7. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Maßgabe des § 10 dieser Urkunde zu
Lasten des Grundstücks Dienstbarkeiten zu bestellen, die vom Käufer zu
übernehmen sind.
Die in Abteilung III der Wohnungseigentumsgrundbücher eingetragenen
Grundschulden werden vom Käufer nicht übernommen und nach Zahlung
des Kaufpreises Zug um Zug mit Umschreibung des Wohnungseigentums
auf den Käufer auf Kosten des Verkäufer gelöscht.
§2
KAUFGEGENSTAND
1. Dies vorausgeschickt, verkauft der Verkäufer dem Käufer das in der ANLAGE bezeichnete Wohnungseigentum in dem in der Anlage angegebenen
Beteiligungsverhältnis.
Mitverkauft und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Kaufpreiszahlung zu Eigentum übertragen werden aus der Baubeschreibung ersichtliche Einrichtungsgegenstände, insbesondere das Mobiliar.
***Mitverkauft wird ferner eine noch zu vermessende Stellplatzparzelle – in
ANLAGE 2 zu diesem Angebot gekennzeichnet mit *** – aus dem Grundstück
Flur 6, Flurstück 2418, Gemarkung Duisdorf eingetragen derzeit im Grundbuch des Amtsgerichts Bonn von Duisdorf Blatt 01252. Hierauf entfällt ein
Kaufpreisteilbetrag in Höhe von EUR0 7.000,00.
Der Kaufgegenstand ist derzeit nicht vermietet.
2. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand gemäß den vorgenannten Bau- und Leistungsbeschreibungen zu modernisieren bzw. zu
errichten. Die Fertigstellung ist bis zum 30.09.2009 vorgesehen, sie hat
jedoch spätestens bis zum 30.01.2010 zu erfolgen. Der Fertigstellungszeitraum gilt unter dem Vorbehalt höherer Gewalt, Streik, außergewöhnlicher
oder außergewöhnlich langer Schlechtwetterzeiten, witterungsbedingter
Ausfalltage für Fassadenarbeiten, Verzögerungen wegen Zahlungsverzugs
oder evtl. Sonderwünsche des Käufers und sonstigen vom Verkäufer nicht
zu vertretenden Behinderungen.
Bei einer Überschreitung des vorgesehenen Fertigstellungszeitraums zum
30.09.2009, die der Verkäufer zu vertreten hat, verpflichtet sich der Verkäufer an den Käufer einen pauschalierten Entschädigungsbetrag von
14,00 EURO pro Quadratmeter Wohnfläche der verkauften Einheit für jeden
Monat der Fristüberschreitung zu zahlen. Angefangene Monate werden
zeitanteilig berechnet. Etwa weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Fertigstellung bleiben unberührt,
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MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
jedoch nur soweit sie Ansprüche aus einer verspäteten Fertigstellung nach
dem 30.01.2010 betreffen.
Abweichend bzw. ergänzend von der der Teilungserklärung beigefügten
Baubeschreibung verpflichtet sich der Verkäufer in den hier verkauften
Wohnungseigentumseinheiten eine Fussbodenheizung zu verlegen.
3. Bauleistungen, die nicht ausdrücklich beschrieben sind, können in einer
den sonstigen Leistungen entsprechenden Qualität verlangt werden. Für
den Umfang der geschuldeten Leistungen gelten ausschließlich die Festlegungen in dieser Kaufvertragsurkunde gemäß dem technischen und rechtlichen Standard zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Änderungen in der Bauausführung und -ausstattung können vorgenommen werden, wenn dies durch etwaige behördliche Auflagen, technisch
notwendige Änderungen, Sonderwünsche oder andere wesentliche Gründe
erforderlich wird und sie insgesamt für den Käufer zumutbar sind oder sie
bauliche Verbesserungen mit sich bringen.
Die in der ANLAGE zu dieser Urkunde angegebene Wohnfläche ist aufgrund der Architektenpläne 1:100 nach der Wohnflächenverordnung (§§ 2-4
WoFlV) errechnet worden, wobei die Flächenermittlung von den Fertigmaßen erfolgt ist (somit ohne weiteren Abzug für Putz etc.). Abweichungen
von diesen Berechnungen sind unbeachtlich, soweit sie eine Toleranzgrenze
von 2,0 % nicht über- bzw. unterschreiten. Darüber hinausgehende Abweichungen werden je qm in entsprechender prozentualer Höhe zum Kaufpreis
ausgeglichen. Berechnungsgrundlage ist insoweit der in der Anlage zu der
Urkunde angegebene Kaufpreis abzüglich des Anteils für das Mobiliar. Nicht
auszugleichen sind Sonderwünsche die durch Flächenänderung in Bezug
auf den Grundriss vorgenommen werden.
Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und
Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz gehen zu Lasten des Verkäufers, soweit diese bis zum Abschluß der Modernisierungsarbeiten entstehen
und zwar ohne Rücksicht darauf, ob insoweit bereits ein Beitragsbescheid
ergangen ist oder nicht. Zukünftige Beiträge und Lasten trägt der Käufer.
4. Der Käufer erklärt, dass ihm weder durch den Verkäufer noch durch
Dritte Angaben oder Garantien zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes
gemacht worden sind, die nicht in den Bau- und Leistungsbeschreibungen
oder in dieser Urkunde aufgenommen worden sind.
§3
KAUFPREIS, FÄLLIGKEIT, AUFRECHNUNG
1. Der Kaufpreis für das schlüsselfertige Kaufobjekt ist ein Festpreis, der
vom Verkäufer garantiert wird. Er ergibt sich aus der ANLAGE zu dieser
Urkunde. Der jeweils auf das Gebäude, den Grundbesitz sowie der auf das
mitverkaufte Mobiliar entfallende Kaufpreisteil ergibt sich ebenfalls aus der
ANLAGE zu dieser Urkunde.
Nicht im Festpreis enthalten sind die Kosten dieses Vertrages, dessen Durchführung, die Grunderwerbsteuer, eventuelle Finanzierungskosten des Käufers
und die Kosten für die Absicherung der Finanzierungsmittel des Käufers durch
Grundpfandrechte. Diese Kosten sind vom Käufer selbst gesondert zu tragen.
2. Der Kaufpreis ist unter den zu Ziffer 3. nachstehenden Voraussetzungen
auf ein noch anzugebendes Konto des Verkäufers entsprechend den sich
aus der ANLAGE zu dieser Urkunde ergebenden Raten, die der Makler- und
Bauträger-Verordnung angepaßt sind, zu zahlen. Die vorgenannten Raten
sind jeweils fällig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer schriftlichen
Zahlungsaufforderung des Bauträgers unter Vorlage einer entsprechenden
Baufortschrittsbestätigung des bauleitenden Architekten.
3. Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises ist zunächst jedoch, dass
a) dieser Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist sowie die für
seinen grundbuchlichen Vollzug erforderlichen Genehmigungen und Negativbescheinigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes hinsichtlich der Grunderwerbsteuer,
b) die Eintragung der nachbewilligten Vormerkung in dem anzulegenden
Wohnungsgrundbuch für den Käufer im Rang unmittelbar nach den in § 1
genannten bzw. gemäß § 5 bestellten Rechten erfolgt ist,
c) die Freistellung des Käufers von nicht übernommenen Grundpfandrechten nach einer Verpflichtungserklärung, die den Anforderungen der Makler- und Bauträger-Verordnung entspricht, gewährleistet ist, oder die entsprechenden Löschungsunterlagen vorliegen,
sowie
d) die Baugenehmigung erteilt ist oder die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1
Ziffer 4, 2. Halbsatz der MaBV vorliegen.
Der die Annahme beurkundende Notar wird den Beteiligten den Eintritt der
Fälligkeitsvoraussetzungen zu a) bis c) schriftlich bestätigen. Das Vorliegen
der Fälligkeitsvoraussetzung zu d) wird der Verkäufer dem Käufer selbst
schriftlich mitteilen.
4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich.
5. Sofern der Käufer die Eigentumsumschreibung bereits vor Fälligkeit der
letzten Rate wünscht, ist er berechtigt, die Schlussrate in Höhe von 3,5 % auf
ein noch anzugebendes Notaranderkonto zu hinterlegen.
Für den Fall der Hinterlegung weisen die Beteiligten hiermit den Notar an,
den hinterlegten Kaufpreisteilbetrag von 3,5 % nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung des Käufers über die vollständige Fertigstellung des
Kaufgegenstandes und Beseitigung sämtlicher im Abnahmeprotokoll aufgeführten Restarbeiten und Mängel auszuzahlen.
Die Kosten der Hinterlegung trägt der Verkäufer.
§4
VERSPÄTETE ZAHLUNG, RÜCKTRITTSREGELUNG
1. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er die betreffende Kaufpreisrate nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Mitteilung des Notars über das
Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen zahlt. Ab diesem Zeitpunkt sind
die ausstehenden Beträge mit einem Verzugszins für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Der Verkäufer kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer in
Zahlungsverzug ist und der Verkäufer ihm erfolglos eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat. Die Fristsetzung bedarf der Schriftform.
Der Notar hat den Käufer darauf hingewiesen, daß der Verkäufer in diesem
Fall auch Schadensersatz verlangen kann.
3. Falls der Verkäufer danach zurücktritt, kann er vorbehaltlich höherer
nachgewiesener Ansprüche eine Aufwendungspauschale von drei Prozent
des Kaufpreises verlangen, ohne die Höhe der entstandenen Aufwendungen nachweisen zu müssen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten,
daß dem Verkäufer keine oder geringere Aufwendungen entstanden sind
als die vorstehende Pauschale.
§5
FINANZIERUNG DES KAUFPREISES
1. Die zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Grundpfandrechte
sollen durch den Käufer selbst bestellt werden.
K AU F V ER T R AG – 8 1
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG
Der Verkäufer verpflichtet sich, derartigen Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst bis zu 20 % Zinsen p.a. ab dem Tage der Beurkundung der
Grundpfandrechtsbestellung und bis zu 10 % einmaliger Nebenleistungen
vor Umschreibung auf den Käufer zuzustimmen, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde folgende Bestimmungen aufgenommen werden:
a) Die Grundschuldgläubigerin darf die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weiteren
Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem
der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Umschreibung. Ab
diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber.
b) Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften
Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind
Zahlungen gemäß vorstehend a) zu leisten auf das angegebene Konto des
Verkäufers.
c) Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei persönliche Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet
sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.
d) Die bestellte Grundschuld darf auch nach der Umschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle Rechte und Rückgewährsansprüche, die mit ihr
zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises,
in jedem Fall ab Umschreibung, auf den Käufer übertragen. Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.
e) Sämtliche Anträge auf Eintragung der Grundschuld können nur durch die
Notare Dr. Johannes Speck und Dr. Frank Ellenbeck in Köln, deren amtlich
bestellte Vertreter oder Amtsnachfolger gestellt werden.
f) Sämtliche zu der Grundschuldurkunde erforderlichen Genehmigungen
werden wirksam mit ihrem Eingang bei den Notaren Dr. Johannes Speck
und Dr. Frank Ellenbeck in Köln.
Der Notar hat darauf hingewiesen, dass die Eintragung von Grundpfandrechten erst erfolgen kann, wenn die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum grundbuchlich vollzogen ist.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
2. Der Käufer verpflichtet sich, spätestens nach Ablauf von zwei Monaten
nach Zustandekommen dieses Kaufvertrages, dem Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts zu übergeben. Aus dieser
muss ersichtlich sein, dass zur Belegung des Kaufpreises etwaige Eigenmittel zur Verfügung stehen bzw. etwa erforderliche Fremdmittel zugesagt
sind. Diese Verpflichtung stellt eine Hauptleistungspflicht des Käufers im
Sinne des § 323 BGB dar.
§7
SACHMÄNGEL
1. Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln am Grundstück werden
hiermit ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Verkäufer erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere Altlasten nicht bekannt sind. Der Verkäufer schuldet auch kein
bestimmtes Flächenmaß des Grundstücks.
§6
ABNAHME
1. Nach Fertigstellung des Kaufobjektes ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt gesondert für das Sondereigentum und das
Gemeinschaftseigentum.
2. Der Verkäufer schuldet des weiteren nicht die Eignung des Kaufgegenstandes zur Erreichung etwaiger wirtschaftlicher oder steuerlicher Ziele.
2. Der jeweilige Abnahmetermin ist gegenüber dem Käufer oder dessen
Vertreter mindestens einem Monat vorher schriftlich mitzuteilen.
3. Bei dem Abnahmetermin findet eine Begehung des Kaufgegenstandes
statt, bei der ein von den Beteiligten zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen ist, in das vorhandene Mängel aufgenommen werden.
4. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt gesondert durch
sämtliche Käufer. Jeder Käufer kann einem Technischen Überwachungsverein (TÜV), einer TÜV-Gesellschaft (z. B. TÜV Süd) oder einer vergleichbaren
Einrichtung, die vom Verkäufer beauftragt und bezahlt wird, Vollmacht zur
Abnahme unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Dem Käufer ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch nach Mängelbeseitigung, eine Kopie des Abnahmeprotokolls zu übersenden.
5. Der Käufer darf die Baustelle nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung betreten. Vor der Übergabe erfolgt das Betreten der Baustelle auf
eigene Gefahr.
6. Können sich die Parteien nicht über das Vorliegen, den Umfang oder die
Ursache von Mängeln einigen, sind sie zunächst verpflichtet, einen von der
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg zu benennenden vereidigten Sachverständigen einzuschalten und sich dessen Urteil zu unterwerfen.
Dieser Sachverständige soll auch die Höhe eines eventuellen Einbehaltungsbetrages oder eventuellen Minderungsbetrages wegen vorhandener Mängel festlegen. Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterlegene Partei
anteilmäßig im Umfang ihres Unterliegens.
Damit wird der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
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3. Bezüglich etwaiger Mängel am Bauwerk richten sich die Ansprüche des
Käufers wegen Sachmängeln nach dem Leistungsstörungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit in dieser Urkunde nichts Abweichendes vereinbart ist. Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind jedoch
ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass die vorstehende Sachmängelhaftung nur für solche Mängel gilt, deren Ursache in der Errichtung des
Bauwerkes begründet ist. Die Sachmängelhaftung erstreckt sich daher nicht
auf normale Abnützung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem
besonderen Verschleiß unterliegen, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt. Es obliegt daher dem Käufer, solche Bauteile und Anlagen
durch laufende Wartung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.
4. Garantien werden nicht abgegeben, soweit in dieser Urkunde nichts Abweichendes vereinbart ist.
5. Schadensersatzansprüche wegen Sachmängelhaftung bestehen nur für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
6. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Demgemäß beträgt die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk fünf Jahre
ab der Abnahme. Abweichend vom vorstehenden wird die Verjährungsfrist
für mängelbedingte Ansprüche und Rechte bei gebrauchten unbeweglichen
Sachen, also dem Grundstück, auf ein Jahr verkürzt. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich der
Schadensersatzansprüche gilt die Verkürzung auch nicht für eine Haftung für
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
7. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
steht diejenige seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
8. Hinsichtlich der mitverkauften beweglichen Gegenstände schuldet der
Verkäufer lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkauf erfolgt
unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzhaftung für Sachmängel, es sei
denn, der Verkäufer handelt arglistig. Garantien werden nicht abgegeben.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln
beträgt hinsichtlich der beweglichen Sachen zwei Jahre.
Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt.
Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht
diejenige seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Vertragsstörungen wegen des Kaufs der beweglichen Gegenstände lassen
den Grundstückskaufvertrag unberührt.
§8
BESITZÜBERGANG
1. Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und die Verkehrssicherungspflichten
bezüglich des Kaufobjektes gehen vorbehaltlich von Ziffer 2. mit dem Tage
der Übergabe auf den Käufer über.
Die Übergabe erfolgt erst nach Fertigstellung und Zug um Zug gegen Zahlung der bis dahin fälligen Kaufpreisraten. In der Regel findet die Übergabe
anläßlich der Abnahme des Wohnungseigentums statt.
2. Verzögert sich aus Gründen, die von dem Verkäufer nicht zu vertreten sind
oder wegen nicht gezahlter Kaufpreisraten die Übergabe des Kaufobjektes,
so gehen bis auf das Besitzrecht alle Rechte, Pflichten und Lasten bereits zu
dem in § 6 genannten Abnahmetermin des Wohnungseigentums auf den
Käufer über.
§9
ZUSTIMMUNGEN, KÄUFERMEHRHEIT
1. Der die Annahme zu diesem Kaufvertrag beurkundende Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die zur Wirksamkeit und Durchführung des
Vertrages etwa erforderlichen privaten und behördlichen Genehmigungen
und sonstigen Erklärungen einzuholen und für die Beteiligten entgegenzunehmen. Sie werden für alle Beteiligten wirksam, wenn sie beim die An-
K AU F V ER T R AG – 83
MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG
nahme beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Vertreter im Amt oder
Amtsnachfolger eingehen.
2. Mehrere Käufer übernehmen sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen, die auch nur
hinsichtlich eines von ihnen eintreten, für und gegen alle wirken.
§ 10
RECHTSMÄNGEL, BELASTUNGEN
1. Der Verkäufer garantiert dem Käufer die Lastenfreiheit des verkauften
Wohnungseigentums mit dem oben bezeichneten Inhalt , soweit in dieser
Urkunde nichts Abweichendes vereinbart wird. Bei einem Verstoß gegen
diese Garantie hat der Käufer die gesetzlichen Rechte und kann verschuldensunabhängig Schadensersatz statt der Leistung fordern.
2. Nicht eingetragene Dienstbarkeiten, ebenso wie öffentliche Baulasten gehen auf den Käufer über; solche bestehen nach Kenntnis des Verkäufers nicht.
3. Dem Verkäufer ist es gestattet, daß die zur Erschliessung und zentralen Ver und Entsorgung des Gesamtgrundbesitzes und der Nachbargrundstücke
eventuell erforderlichen Dienstbarkeiten (z.B. für Strom-, Wasser-, Schmutz-,
Regenwasser-, Heizungs-, Antennen und Fernmeldeleitungen, zur Wärmeversorgung sowie für Wege-, Mitbenutzungs-, Fluchtwege- und Zufahrtsrechte) auf dem Kaufobjekt eingetragen werden. Der Käufer bevollmächtigt
den Verkäufer, entsprechende Dienstbarkeiten und Baulasten zu bestellen
und sämtliche mit der Ver- und Entsorgung des Grundbesitzes im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen mit Privaten und Dritten zu treffen.
Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Abschlusses des Vertrages über
die Versorgung des Grundbesitzes mit Heizwärme und Warmwasser. Diese
Belastungen und Vereinbarungen sind vom Käufer zu übernehmen.
MY S T U D I O M A G A Z I N # B O N N
b) die Auflassung des Wohnungseigentums zu erklären und die Eintragung
des Eigentumswechsels in das Wohnungsgrundbuch zu bewilligen und zu
beantragen,
c) Nachverpfändungen, Löschungen, Rangänderungen, Haftentlassungen,
Dienstbarkeiten und Baulasten zu bewilligen und zu beantragen,
d) Sondernutzungsrechte zuzuweisen,
e) sowie überhaupt alle zur Eigentumsumschreibung erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Der Käufer bewilligt und der Verkäufer beantragt bereits jetzt die Löschung der Vormerkung im Grundbuch, sofern mit Rang nach der Vormerkung keine Eintragungen vorhanden oder beantragt sind außer solchen, denen der Käufer in einer notariellen Urkunde den Vorrang eingeräumt hat.
Der Käufer bevollmächtigt des weiteren den Verkäufer unter Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich, die Löschung der Vormerkung zu bewilligen. Die Vollmacht ist im Außenverhältnis dahingehend
beschränkt, daß von ihr nur vor dem die Annahme
a) die Vormerkung zugunsten des Käufers zur Sicherung der Ansprüche gemäß § 2 zu bewilligen und zu beantragen,
- hier nicht verkaufte Einheiten zu vereinigen und/oder aufzuteilen, und
zwar auch, wenn bei der Vereinigung allen Wohnungseigentümern zustehenden Gebäudeteile betroffen sind (z.B. Flure oder tragende Wände),
- die Miteigentumsanteile aller Einheiten zu verändern, Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuweisen sowie eine bereits durch Teilungserklärung erfolgte Zuweisung wieder abzuändern oder aufzuheben.
Die Vollmacht erlischt jeweils mit Umschreibung der letzten dem Verkäufer
zustehenden Einheit.
§ 12
GRUNDBUCHLICHER VOLLZUG
1. Die Auflassung soll für die Vertragsparteien durch den Verkäufer erklärt
werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Wohnungseigentum
Zug um Zug gegen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises zu verschaffen.
Der Notar wird angewiesen, die Eigentumsumschreibung auf den Käufer
erst zu beantragen, wenn ihm die Zahlung des vereinbarten oder infolge
Aufrechnung oder Minderung rechtskräftig verringerten Kaufpreises (ohne
Zinsen) nachgewiesen bzw. dieser auf dem Anderkonto des Notars hinterlegt ist.
Der Verkäufer hat dem Notar den Eingang des Kaufpreises (ohne Zinsen)
zu gegebener Zeit unaufgefordert schriftlich zu bestätigen und dem Käufer
hiervon eine Kopie zu übersenden.
2. Die Beteiligten verzichten auf das Recht, Anträge aus dem Vertrag selbst
dem Grundbuchamt einzureichen. Dies soll ausschließlich durch den die Annahme beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Amtsnachfolger bzw.
Vertreter im Amt erfolgen. Die Notare sind zu getrennter Antragstellung
befugt.
4. Außerdem werden die Mitarbeiter des die Annahme beurkundende Notars,
beurkundenden Notar, seinem Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger Gebrauch gemacht werden darf. Der Notar wird jedoch angewiesen, von dieser
Löschungsbewilligung nur Gebrauch zu machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dem Notar muss eine schriftliche Mitteilung des Verkäufers darüber vorliegen, daß er wegen des Verzuges des Käufers bei der Zahlung einer Kaufpreisrate vom Vertrag zurückgetreten ist, nebst einer Kopie des Rücktrittschreibens an den Käufer;
Das Recht Abteilung II Nr. 7 wird vom Käufer übernommen.
§ 11
VOLLMACHTEN ZUR VERTRAGSABWICKLUNG
1. Der Käufer bevollmächtigt zur Vertragsdurchführung, ohne Nachweispflicht im Außenverhältnis, den Verkäufer -und zwar befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB-
hierzu erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Erklärungen,
Bewilligungen und Anträge für ihn abzugeben. Die Vollmacht wird im Innenverhältnis dahingehend eingeschränkt, dass ohne Zustimmung des Käufers Gegenstand, Inhalt und Umfang des Wohnungseigentums des Käufers
und der ihm zugewiesenen Sondernutzungsrechte nicht beeinträchtigt
werden dürfen bzw. Änderungen an der Gesamtanlage seine Rechte nicht
unzumutbar beeinträchtigen. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt:
- die räumliche Größe und Anzahl der hier nicht verkauften Einheiten zu
verändern,
- der Käufer hat auf entsprechende schriftliche Aufforderung des Notars
nicht binnen drei Wochen nach dessen Zugang nachgewiesen, dass er die
angeforderte Zahlung geleistet hat. Weist der Käufer nach, daß ein Teil des
Kaufpreises gezahlt ist, darf die Löschung der Vormerkung nur Zug um Zug
gegen Erstattung des bereits gezahlten Betrages erfolgen. Der Notar ist
nicht verpflichtet, die Löschung der Vormerkung zu veranlassen, wenn der
Käufer Gründe vorträgt, wonach ihm eine Einrede gegen den Kaufpreisanspruch zusteht.
Herr Andreas Hennig,
Frau Sylvia Brechtefeld,
Frau Jessica Schäfer,
alle dienstansässig Hohenzollernring 2-10 in 50672 Köln, jeder für sich allein
und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,
alle zur Durchführung des Vertrages etwa noch erforderlichen Erklärungen
abzugeben, Löschungen zu beantragen, Identitätsbescheinigungen abzugeben sowie Anzeigen gemäß § 1280 BGB abzugeben und entgegenzunehmen.
5. Wirksamkeitsvoraussetzung aller Vollmachten ist die Beurkundung oder
Beglaubigung der Erklärung des Bevollmächtigten durch den die Annahme
beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Amtsnachfolger bzw. Vertreter
im Amt. Die Voraussetzungen für den Gebrauch dieser Vollmachten sind
vom Grundbuchamt nicht zu prüfen. Der Notar hat jedoch die im Innenverhältnis geltenden Beschränkungen zu überwachen.
§ 13
KOSTEN
Die Kosten der Beurkundung von Angebot und Annahme dieses Kaufvertrages sowie der sonst zur Durchführung entstehenden Notar- und Grundbuchkosten einschließlich der Kosten für die Eintragung der Finanzierungsmittel des Käufers im Grundbuch trägt der Käufer. Die Grunderwerbsteuer
zahlt ebenfalls der Käufer.
§ 14
NACHBARRECHTLICHE ZUSTIMMUNG
Der Käufer als künftiger Grundstückseigentümer verpflichtet sich, dem
jeweiligen Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Duisdorf, Flur 6,
Flurstück 1524, derzeit eingetragen im Grundbuch von Duisdorf Blatt 3310,
auf einseitiges Verlangen die nachbarrechtliche Zustimmung zur Errichtung
eines Staffelgeschosses zu erteilen und verpflichtet sich, dies im Falle einer
Weiterveräußerung seinem Rechtsnachfolger in der Weise aufzuerlegen,
dass der jeweilige Eigentümer verpflichtet bleibt.
3. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer weiterhin unter Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB, in seinem Namen beliebig Änderungen
der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vorzunehmen und alle
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MYSTUDIO COMF ORT APARTMENTS – K AUF VERTR AG
VIVACON als starker Partner
§ 15
SALVATORISCHE KLAUSEL; VERJÄHRUNG, HINWEISE
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein bzw.
nicht durchgeführt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur
Ausfüllung einer Lücke gelten die gesetzlichen Vorschriften. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle
das gesetzlich zulässige Maß.
VIVACON AG: Der Grundstein der Vivacon AG wurde 1928 von der
„Vogtländischen Baugesellschaft mbH” in Plauen, Sachsen, gelegt.
Die Philosophie des Unternehmens war und ist noch heute, bezahlbaren Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Die Vivacon AG erwirbt und modernisiert in einem ihrer Geschäftsfelder überwiegend
unter Denkmalschutz stehende Wohngebäude in besten Lagen.
Im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern veräußert die Vivacon AG die Wohnungen häufig im Erbbaurecht. Die Wohnungskaufpreise reduzieren sich so
um die anteiligen Grundstückskosten. Mit dem gleichen Blick für Einzigartigkeit wie bei Denkmälern entwickelt die Vivacon AG aber auch exklusive
Neubauprojekte, wie beispielsweise yoo Luxuswohnungen in Kooperation
2. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums verjährt in gleicher Frist
wie der Kaufpreisanspruch des Verkäufers, jedoch spätestens 30 Jahre nach
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
mit dem Star-Designer Philippe Starck. Vor-Ort-Teams bieten vor und
während der Bauphase eine eingehende Beratung und einen umfassenden
Service. Ob bei Kunden oder Geschäftspartnern:
Kurze Kommunikationswege und flache Hierarchien sorgen für effiziente
Abläufe und somit für ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit. Die Vivacon
AG ist unter der Handelsregisternummer HRB 34894 beim Amtsgericht Köln
eingetragen. Das Grundkapital beträgt EUR 19,8 Mio. Das Eigenkapital der
Gesellschaft nach IAS belief sich zum 31.12.2007 auf EUR 238 Mio. Seit dem
21.12.2001 ist die Aktie der Vivacon AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
unter der Wertpapierkennnummer 604891 notiert. Die Aktie befindet sich
im S-Dax.
3. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass alle Vertragsvereinbarungen
beurkundungspflichtig sind und Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde
zur Unwirksamkeit des gesamtes Rechtsgeschäfts führen können sowie
Verkäufer und Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen als
Gesamtschuldner für die den Grundbesitz betreffenden Steuern, die Grunderwerbsteuer, Erschließungsbeiträge und Kosten haften.
Diese Niederschrift nebst Anlage wurde de* Erschienenen vorgelesen, von
ih* genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
IMPRESSUM
MYSTUDIO:
Ein Produkt der Vivacon AG
Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln
BAUTRÄGER:
Lehmacher Wohnbau, Kornblumenweg 54, 53721 Siegburg
www.lehmacher-wohnbau.de
Tel: (+49) 221-13 05 621 0, Fax: (+49) 221-13 05 621 956
www.vivacon.de
PROJEKTSTEUERUNG:
QM-Projekt GmbH, Feuerbachstraße 1 a, 04105 Leipzig
HERAUSGEBER: Vivacon AG
DATUM DER HERAUSGABE: November 2008
FOTOS: Agenturen
VISUALISIERUNGEN: 2dm!, www.2dm.de
KONZEPTION, TEXT UND GESTALTUNG: TPA, www.tpa-berlin.de
L i v ing 1 0 6 , B e r lin
TÜV- geprüftes
Wohneigentum
L uis e ns t a d t , B e r lin
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V illa St . G e r t r au d t , B e r lin
H ar d t b e r g e r G är t e n , Kö ni g s t e in
Gr an d L i v ing , B a d Nauh eim
Konzeption und Vertrieb:
Vivacon AG
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
Tel: (+49) 221-13 05 621 0
Fax: (+49) 221-13 05 621 956
www.vivacon.de
„MyStudio Bonn“
René-Schickele-Str. 7
53123 Bonn
www.mystudio.de
Überreicht durch:

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