Belgien diskutiert wegen des Personalabbaus bei Ford kontrovers

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Belgien diskutiert wegen des Personalabbaus bei Ford kontrovers
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ISN 6/03
LÄNDERBERICHT
BELGIEN
B
Tarifabkommen für Angestellte in der Metallindustrie auf regionaler Ebene, Oktober 2003
Vorbemerkung
Um die Wettbewerbsfähigkeit der belgischen Wirtschaft zu sichern, hat die Regierung bekanntlich 1997
eine Norm für Lohnerhöhungen festgelegt. Diese schreibt vor, dass die entsprechende Erhöhungsrate
sich am Ausmaß der Entwicklung der Lohnkosten der beiden zurückliegenden Jahre sowie an den zu
erwartenden Lohnkostensteigerungen in den 3 Nachbarländern Deutschland, Frankreich und den Niederlanden zu orientieren hat. Diese Rate wird von der zentralen niederländischen Wirtschaft ermittelt. Im
Wege eines zentralen Tarifabkommens wird dann anschließend alle zwei Jahre dieser maximale Lohnkostenanstieg festgelegt.
Danach soll für 2003 und 2004 der maximale Erhöhungspielraum bei 5,4 Prozent Lohnkostenerhöhung,
einschließlich Indexierung der Löhne an einen bestimmten Preisindex, liegen. Hier wird mit einer Steigerung allein von 3,1 Prozent für 2003-2004 gerechnet.
Da die nationalen Tarifverhandlungen für die Angestellten der Metallindustrie für 2003 und 2004 am Widerstand der Gewerkschaften scheiterten, wurden die Tarifverhandlungen wie in diesem Fall üblich, auf
die regionale Ebene verlagert.
Dort einigten sich die Sozialpartner in drei Regionen Ende Oktober 2004 auf folgende Bestimmungen für
Arbeiter der Metallindustrie:
• Gehaltskostenerhöhungen für Angestellte im Ausmaß von 5,4 % insgesamt für 2003 und 2004, wie
im zentralen Abkommen vorgesehen, in den Regionen Ost- und Westflandern. Falls sich der Preisindex 2004 wesentlich ändert, sollen entsprechende Anpassungen im Jahre 2004 vorgenommen
werden können. (Nur die christlichen und liberalen Gewerkschaften haben diesem Abkommen zugestimmt, die sozialistische Gewerkschaft zögert noch, Stand: 31.10.03).
• 1 % Gehaltserhöhungen in den Regionen Limburg und Brabant – neben der Berücksichtigung der
Indexierung.
• In den anderen Regionen kam man zu keiner Übereinkunft, d.h. die entsprechenden Verhandlungen
finden nun auf der betrieblichen Ebene statt.
Andere wichtige Punkte in den 3 regionalen Tarifabkommen betreffen die Verlängerung der Systeme des
Vorruhestandes, die Verteilung von 0,9 % der Arbeitszeit für Bildungsmaßnahmen etc..
Quelle: Agoria
Höhe der nationalen Mindestverdienste 2003
Die Höhe des nationalen Mindestlohnes für Arbeiter ab 18 Jahren beträgt seit dem 1.1.2003 pro Stunde
€ 7,9267. Die Höhe des nationalen Mindestverdienstes für Angestellte liegt im gleichen Zeitraum bei
€ 1.185,04 pro Monat.
Quelle: Agoria
Durchschnittliche Bruttostundenverdienste in der Metallindustrie (in €), Juli 2003
Durchschnitt Monat Juli 2003
Alle Arbeiter
Männer
Frauen
€
12,56
12,77
11,16
Ab 1. Juli 2003 gab es eine Lohnerhöhung um 1,38 %, die hier berücksichtigt wurde.
Quelle: WEM statistic interchange Juli 2003
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ISN 6/03
BELGIEN
Fortsetzung
Belgien diskutiert wegen des Personalabbaus bei Ford kontrovers über seine
Attraktivität für ausländische Unternehmen
Die Entscheidung des Automobilherstellers Ford, 3.000 der 8.000 Arbeitsplätze in seinem Werk im flämischen
Genk zu streichen, hat in Belgien Unmut, Ratlosigkeit aber auch neues Nachdenken über die Wettbewerbsfähigkeit des Landes ausgelöst. In Genk spitzt sich zunächst die Lage wieder zu. Rund 2.500 Mitarbeiter legten
die Arbeit nieder und folgten damit einem Aufruf der Gewerkschaften, die bis auf Weiteres weitere Gespräche
mit der Werksleitung ablehnen. Weniger beunruhigend klang es hingegen aus dem rund 150 Kilometer weiter
westlich gelegenen Brügge. Von der Entscheidung des kanadischen Flug- und Schienenfahrzeugherstellers
Bombardier, ein halbes Dutzend Niederlassungen in Europa zu schließen, seien die rund 1.000 Mitarbeiter in
der westflämischen Stadt nicht betroffen. Die Auftragsbücher seien vorerst gut gefüllt, hieß es im BombardierWerk. Aber ganz so sicher war man sich in Brügge seiner Sache nicht. Nicht erst die Botschaften aus Genk
und Brügge haben die Diskussion darüber beflügelt, ob das Land nicht im Begriff ist, den Anschluss an die
Konkurrenz in den Nachbarländern und darüber hinaus zu verlieren.
Bis vor Beginn der Beratungen über den Staatshaushalt für 2004, will die Regierung aus Liberalen und Sozialdemokraten in einer so genannten nationalen Beschäftigungskonferenz mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erörtern, wie sich die Attraktivität des Landes steigern sowie Arbeitsplätze wirksamer erhalten
und schaffen lassen. Dazu zählen Wege zur Senkung der Lohnnebenkosten, zur sozialverträglichen Umstrukturierung oder auch zur besseren beruflichen Aus- und Weiterbildung. Hektisch war der liberale Premierminister Guy Verhofstadt, der sich die Schaffung von 200.000 neuen Arbeitsplätzen im Land zum Ziel gesetzt hat,
mit dem Vorschlag vorprescht, die Lohnnebenkosten bei Gruppenarbeit zu senken. Auch seine Zusage, künftig
bei Überstunden die Abgaben zu verringern, schien besonders auf die Automobilindustrie gemünzt zu sein.
Andererseits kann es nicht allein an hohen Lohnnebenkosten liegen, sollten ausländische Investoren künftig
einen größeren Bogen um Belgien machen. Schon bei der 1997 gleichsam über Nacht verkündeten Schließung des Renault-Werkes in Vilvoorde bei Brüssel, die offenbar ohne die nach EU-Recht vorgeschriebene
Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrates erfolgt ist, hatte im Land der Eindruck vorgeherrscht, die Konzernspitze habe sich gegen Belgien und für den Erhalt von heimischen Arbeitsplätzen in Frankreich entschieden. Ähnliche Vermutungen sind auch im Fall der jüngsten Ford-Entscheidung zu Genk häufiger zu hören.
Gegner der These, dass Belgien ein für ausländische Investoren unattraktives Pflaster geworden sei, verweisen gerne auf die Werke von Opel in Antwerpen und Volkswagen in Brüssel. In Antwerpen hat sich die Lage
nach der Neuordnung, die wegen der Absatzschwierigkeiten mit dem alten Astra-Modell beschlossen worden
war, entspannt. Und im Brüsseler Werk von Volkswagen, wo unter anderem das neue Golf-Modell vom Band
laufen wird, herrscht ohnehin Gelassenheit. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Ford just zu einem
Zeitpunkt die Streichung von 3.000 Stellen in Genk beschlossen hat, zu dem das Tochterunternehmen Volvo
1.400 Mitarbeiter für sein Werk bei Gent sucht. Dort will der schwedische Hersteller künftig jährlich 270.000
statt bisher 150.000 Autos bauen lassen. Die gegensätzlichen Entwicklungen in Genk und Gent beantworten
nicht die Frage nach erhöhten Produktionskosten in Belgien. Sie legen jedoch eine Schwäche offen: die mangelnde Mobilität der Arbeitnehmer. Wie ein Exot wurde in der flämischen Presse der – vorerst – einzige Arbeitnehmer vorgeführt, der sich für den Sprung von Ford zu Volvo entschieden hat – dass er näher an Gent als an
Genk wohnt, ist ebenfalls bezeichnend. Viele Belgier scheuen einen Umzug, nicht zuletzt, weil ein großer Teil
in den eigenen vier Wänden wohnt und anders als in Deutschland Partner oder Partnerin in der Region berufstätig sind. Bestätigt wird dies durch Klagen von Unternehmern aus dem flämischen Grenzgebiet zu Nordfrankreich. Dort werde ein Großteil freiwerdender Stellen durch Franzosen, nicht aber durch Wallonen aus den von
hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen der belgischen Provinz Hennegau besetzt.
Auch unter Fachleuten ist umstritten, wie Belgien für ausländische Unternehmen – und einheimische Arbeitskräfte – seine Attraktivität steigern kann. In der Brüsseler Tageszeitung „La Libre Belgique“ empfahlen jetzt drei
Wirtschaftswissenschaftler der Universität Louvain-La-Neuve, vor allem für weniger gut ausgebildete Arbeitskräfte die Lohnnebenkosten zu senken. Schließlich liege die Erwerbsquote in dieser Bevölkerungsgruppe nur
bei 48 gegenüber 55 Prozent in Deutschland und anderen Nachbarländern. Tags darauf entgegnete an gleicher Stelle ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes FEB / VBO, dass es gerade darauf ankomme, hochqualifizierte Arbeitskräfte im Land zu halten. Bei einer Steuer- und Abgabenlast, die in Belgien bis zu 70 Prozent
gegenüber 56 Prozent im EU-Durchschnitt erreiche, sei daher klar, wo dringend gehandelt werden müsse. Da
die nach wie vor unverändert angespannte Haushaltslage Belgiens keine großen Sprünge zulässt, dürfte es
bei den Budgetberatungen der Regierung nicht leicht werden, sich zu entscheiden.
Quelle: FAZ / 10.10.2003
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ISN 5/03
LÄNDERBERICHT
BELGIEN
B
Überfachliche und fachliche (M+E-) Mindestlöhne, 2003
Überfachliche Mindestverdienste (Arbeiter und Angestellte)
+22 Jahre
und mehr als 12 Jahre Betriebszugehörigkeit:
1.209,33 € monatlich
+21,5 Jahre
und mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit:
1.195,08 € monatlich
+21 Jahre
und weniger als 6 Monate Betriebszugehörigkeit:
1.163,02 € monatlich
- 21 Jahre:
Abschläge in % der oben angeführten Beträge
Metall- und Elektroindustrie
Arbeiter/nationale Ebene:
+18 Jahre:
7,8188 € pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 38 Stunden/Woche
- 18 Jahre:
Abschläge in % der oben angeführten Beträge
Ein höherer Mindestlohn wird auf der regionalen Ebene gezahlt.
Angestellte/nationale Ebene:
+18 Jahre:
1.168,91 €/Monat
-18 Jahre:
Abschläge in % der oben genannten Beträge
Ein höherer Mindestlohn wird auf der regionalen Ebene gezahlt.
Bruttostundenverdienste in der Metall- und Elektroindustrie, Arbeiter, 2003
In Euro
Alle Arbeiter
12,56
Männer
12,77
Frauen
11,16
Quelle: AGORIA, WEM – Statistical Interchange, Juli 2003
Bruttomonatsverdienste in der Metall- und Elektroindustrie, Angestellte, 2003
In Euro
Alle Angestellten (Durchschnitt)
3.315,76
Männer
3.318,75
Frauen
3.305,24
Quelle: AGORIA, WEM – Statistical Interchange, Juli 2003
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ISN 5/03
BELGIEN (Forts.)
Volkswirtschaftliche Kennzahlen
Inflation
Bruttoinlandsprodukt
0,6
4,0
0,4
3,5
3,0
0,2
2,5
0,0
2,0
1,5
-0,2
1,0
-0,4
0,5
-0,6
12.02
03.03
06.03
01.03
04.03
03.03
01.00
09.02
06.02
10.02
Schwankung der wirtschaftlichen Aktivität
03.02
12.01
09.01
06.01
03 Q1
02 Q4
02 Q3
02 Q2
02 Q1
01 Q4
01 Q3
01 Q2
01 Q1
0,0
Industrieproduktion
130
120
125
115
120
115
110
110
105
105
Industrielle Investitionen
5,0
07.02
04.02
01.02
10.01
07.01
04.03
01.03
10.02
07.02
04.02
01.02
10.01
07.01
04.01
04.01
100
100
Produktion im Maschinenbau
140
4,0
3,0
130
2,0
1,0
0,0
120
-1,0
-2,0
110
-3,0
-4,0
Quelle: OECD und EUROSTAT, aus: AGORIA, Business News, Juni 2003
12.02
09.02
06.02
03.02
12.01
09.01
100
06.01
2002 Q3
2002 Q2
2002 Q1
2001 Q4
2001 Q3
2001 Q2
2001 Q1
2000 Q4
2000 Q3
-5,0
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ISN 2/03
BELGIEN
LÄNDERBERICHT
B
Zentrales überfachliches Abkommen 2003 - 2004
Am 17. Januar d. J. einigten sich die drei nationalen Gewerkschaftsbünde FGTB (Fédération Generale
des Travailleurs Belges), CSF (Confédération des Syndicats Chretiens) und die CGSKB (Confédération
des Syndicats Independants) mit dem belgischen Arbeitgeberdachverband FEB (Fédération des Entreprises de Belgique) auf ein neues überfachliches Rahmenabkommen. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
1. Löhne und Gehälter
Die überfachlichen Sozialpartner fordern die Verhandlungspartner auf Branchen- und Betriebsebene
dazu auf, die Begrenzung der Lohn- und Gehaltskosten einzuhalten, die gemäß eines Gesetzes aus dem
Jahr 1996 über die Förderung der Beschäftigung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit auf insgesamt 5,4 % für die beiden Jahre 2003 und 2004 begrenzt worden sind. Hintergrund für diese festgesetzte
Lohn- und Gehaltserhöhungsmarge ist die Einschätzung der Lohnentwicklung des Zentralen Belgischen
Wirtschaftsrates über die entsprechende Lohnsteigerung in den drei wichtigsten Nachbarstaaten und
Hauptkonkurrenten Frankreich, Niederlande und Belgien.
2. Förderung der Beschäftigung
Um die Beschäftigung weiter zu fördern, schlagen die Sozialpartner vor, dass die Regierung einen bereits vorhandenen Betrag von 71 Mio. € zur Finanzierung eines Beschäftigungsplans zur Einstellung von
Arbeitskräften zur Verfügung stellt. Dabei sollen entsprechenden Unternehmen, die ältere Arbeitnehmer
einstellen, unter gewissen Umständen die entsprechenden Sozialbeiträge reduziert werden.
Die Sozialpartner schlagen im Übrigen eine Lockerung der Beschäftigungsbedingungen vor im Falle der
Einstellung von Jugendlichen unter 25 Jahren („Plan Rosetta“). Ferner wird der Regierung von den Sozialpartnern vorgeschlagen, per 1. Juli d. J. den Prozentsatz der Arbeitslosenunterstützung im Falle der
„befristeten Arbeitslosigkeit“ von 60 % auf 65 % einer bestimmten Höchstgrenze anzuheben.
3. Ständige Weiterbildung
Die Sozialpartner kamen überein, die entsprechende Passage im Abkommen von 1999 - 2000 zu realisieren, nämlich, die finanziellen Leistungen für die ständige Weiterbildung in gleicher Höhe wie in den
drei Nachbarländern aufzubringen. Im Zeitraum 2003 - 2004 bedeutet das einen Prozentsatz zwischen
1,2 % und 1,9 % der Lohnkosten.
4. Vorruhestand
Die Sozialpartner kamen überein, dass für die Dauer der Laufzeit des Abkommens die auf der Branchenebene bestehenden Vorruhestandssysteme weitergeführt werden sollen:
• 58 Jahre in Betrieben, die sich in Umstrukturierungsmaßnahmen oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden;
• 55 Jahre für Beschäftigte, die eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeitsdauer von 38 Jahren haben;
• 56 Jahre für Beschäftigte, die 33 Jahre Betriebszugehörigkeit vorweisen können und davon 20 Jahre
Nachtarbeit geleistet haben;
• 56 Jahre für Beschäftigte im Bausektor im Falle lang anhaltender Krankheit (mehr als 12 Monate);
• 58 Jahre für eine Vorruhestandsrente mit Halbtagsbeschäftigung in Unternehmen, bei denen auf
Branchenebene die Möglichkeit eines Vorruhestandes ab 55 Jahre geschaffen wurde.
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ISN 2/03
BELGIEN (Forts.)
5. Angleichung des Status „Arbeiter“ und „Angestellte“
Die Sozialpartner fordern innerhalb von zwei Jahren die Anpassung des Status eines „Arbeiters“ an den
des „Angestellten“. Die Branchenvertreter werden daher aufgefordert, entsprechende Verhandlungen
aufzunehmen über die Abschaffung der ersten beiden Karenztage für Arbeiter unter Anrechnung der
entsprechenden Kosten in den Kostenrahmen von 5,4 %.
Metallindustrie: Verlängerung des bestehenden Tarifabkommens um drei Monate
In der Hoffnung, dass das oben angeführte Rahmenabkommen ratifiziert wird, haben die Tarifvertragsparteien der Metallindustrie alle bestehenden Bestimmungen aus dem Abkommen für die Metallindustrie,
das normalerweise am 31.12.2002 ausgelaufen wäre, um drei Monate bis zum 31.03.2002 verlängert.
(Neuer Abschluss siehe unten.)
Quelle: UIMM, Social International, Februar 2003
Nationaler Branchentarifvertrag für Arbeiter in der Metallindustrie, 2003 - 2004
Am 7. April 2003 unterzeichneten der Arbeitgeberverband AGORIA und die Metallarbeitergewerkschaften
ein nationales Tarifabkommen für die Metallindustrie. Dieses Abkommen legt die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die nächsten zwei Jahre fest. Die wichtigsten Bestimmungen:
-
Ab 2004 wird auch der erste Krankheitstag bei einer Fehlzeit wegen Krankheit von weniger als 15
Tagen bezahlt (bisher war in diesem Fall der erste Abwesenheitstag unbezahlt).
-
Die einzelnen Unternehmen stellen ein Budget von 1 % der Lohnsumme zur Verteilung zur Verfügung. Ein zusätzliches Budget von max. 0,30 % wird den Firmen eingeräumt je nach betriebsinterner
oder regionaler Praxis oder Tarifabkommen über die Bezahlung des ersten Krankentages bei einer
Abwesenheit wegen Krankheit von weniger als 15 Tagen. Hat das Unternehmen bisher in keinem Fall
den ersten Krankheitstag bezahlt, bleibt das Budget bei 1 %.
Die Unternehmen können bis zum 30. Juni 2003 die Höhe dieser Budgets aushandeln. Kommt es bis
zu diesem Termin zu keiner Einigung (oder finden überhaupt keine Verhandlungen statt), werden alle
Löhne zum 1. Januar 2004 um 1 % + maximal 0,30 % erhöht.
-
Am 1. Oktober 2004 steigen die Löhne um weitere 1 %. Dieser Prozentsatz richtet sich jedoch nach
der tatsächlichen Inflationsrate (entweder er wird angehoben oder gesenkt). Die gesamte Lohnerhöhung 2003-2004 darf nicht mehr als 5,1 % bis 5,4 % betragen (je nach dem individuellen Budget der
Unternehmen, siehe oben).
-
Verlängerung der Tarifverträge zum Vorruhestand.
-
Verlängerung der Kündigungsfrist um 7 Tage für Arbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger
als 5 Jahren; die Kündigungsfrist beträgt somit 35 Kalendertage.
-
Verlängerung und Verbesserung der Bestimmungen zur Berufsausbildung.
-
Verlängerung diverser weiterer Bestimmungen (Flexibilität, Arbeitszeitkonten, Beschäftigungssicherheit, sozialer Friede, etc.).
Quelle: AGORIA, 07.04.2003
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ISN 2/03
BELGIEN (Forts.)
Beiträge zur Sozialversicherung, 2003, Arbeiter und Angestellte
in Prozent von 108 % des Bruttoverdienstes *)
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Insgesamt
Rentenversicherung
8,86
7,50
16,36
Krankheit/Invalidität, Mutterschutz
6,15
4,70
10,85
Arbeitslosigkeit
3,25
0,87
4,12
Arbeitsunfälle
0,30
-
0,30
15,09
-
15,09
Kindergeld
7,00
-
7,00
Insgesamt
40,65
13,07
53,72
Andere Versicherungen
*) Bruttoverdienst + 8 %, wenn für die Arbeiter ein Urlaubsabkommen gilt. In diesem Fall erhalten die Arbeiter das
gesetzliche Urlaubsgeld aus einem Urlaubsfonds.
Bruttostundenverdienste in der Metall- und Elektroindustrie, Arbeiter, 2002
In Euro
Alle Arbeiter
12,39
Männer
12,60
Frauen
11,01
Bruttomonatsverdienste in der Metall- und Elektroindustrie, Angestellte, 2002
In Euro
Alle Angestellten (Durchschnitt)
3.057,41
Männer
3.273,57
Frauen
2.294,94
Quelle: AGORIA
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ISN 2/03
BELGIEN (Forts.)
Volkswirtschaftliche Kennzahlen
Inflation
Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts
1,0
4,0
0,8
3,5
0,6
3,0
0,4
2,5
0,2
2,0
0,0
1,5
-0,2
08.02
11.02
02.03
10.02
01.03
09.02
12.02
05.02
02.02
07.02
Schwankung der wirtschaftlichen Aktivität
11.01
08.01
02.01
02 Q4
02 Q3
02 Q2
02 Q1
01 Q4
01 Q3
0,0
01 Q2
-0,6
01 Q1
0,5
00 Q4
-0,4
05.01
1,0
Industrieproduktion
130
120
125
115
120
115
110
110
105
105
Industrielle Investitionen
4,0
04.02
01.02
10.01
07.01
04.01
01.03
10.02
07.02
04.02
01.02
10.01
07.01
04.01
01.01
01.01
100
100
Produktion im Maschinenbau
140
3,0
2,0
130
1,0
0,0
120
-1,0
-2,0
-3,0
110
-4,0
Quelle: OECD und EUROSTAT, aus: AGORIA, Business News, März 2003
06.02
03.02
12.01
09.01
06.01
03.01
100
12.00
2002 Q3
2002 Q2
2002 Q1
2001 Q4
2001 Q3
2001 Q2
2001 Q1
2000 Q4
2000 Q3
-5,0