Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zum

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Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zum
Ausbildung
zur Psychologischen Psychotherapeutin
zum Psychologischen Psychotherapeuten
1
Inhalt
Unser Institut .............................................................................................................. 2
Die Ausbildung ........................................................................................................... 2
Ziele der Ausbildung................................................................................................... 3
Der zeitliche Rahmen der Ausbildung ........................................................................ 3
Die inhaltliche Gliederung der Ausbildung .................................................................. 3
Dokumentation der Leistungen................................................................................... 7
Die zeitliche Belastung durch die Ausbildung ............................................................. 8
Fehlzeiten ................................................................................................................... 8
Ausbildungskosten ..................................................................................................... 8
Ausbildungsfinanzierung ............................................................................................ 9
Kombination von Ausbildung und Promotion .............................................................. 9
Prüfungen in der Ausbildung .................................................................................... 10
Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP ................................ 10
Bewerbung ............................................................................................................... 11
Wie geht es nach der Bewerbung weiter? ................................................................ 11
Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?..................................................................... 12
Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung? ..................................... 12
2
Unser Institut
Das Bielefelder Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung (BIPP) wurde
2007 in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Christoph-Dornier-Stiftung
für Klinische Psychologie gegründet. Die wissenschaftliche Leitung hat Frau Prof. Dr.
Brunna Tuschen-Caffier inne. Geschäftsführerin und Ausbildungsleiterin ist Frau
Dipl.-Psych. Claudia Schlüssel.
Das BIPP ist ein vom Landesprüfungsamt staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut
zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Die
Ausbildungsinhalte
haben
ihren
Schwerpunkt
verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden.
auf
kognitiv-
Das BIPP wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) als
universitäres Ausbildungsinstitut zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum
Psychologischen Psychotherapeuten anerkannt und ist gleichzeitig Mitglied des
„Verbundes universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.V. –unith“.
Die Ausbildung
Das Wichtigste auf einen Blick:
Grundlage:
staatlich anerkannter Ausbildungsgang
Schwerpunkt:
kognitive Verhaltenstherapie
Dauer:
dreijährige Vollzeitausbildung
Größe:
12 Ausbildungsplätze pro Jahr
Beginn:
jeweils zum 01.04. eines Jahres
Bewerbung:
jederzeit möglich
Adressaten:
Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen
Rechtsgrundlage: Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
(PsychTh-APrV)
Abschluss:
Staatliche Abschlussprüfung; Approbation und
Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit
Schwerpunkt Verhaltenstherapie
Kosten:
ca. 15.000 Euro
Träger:
BIPP GmbH in Kooperation mit der Universität Bielefeld
und der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie
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Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des
Psychotherapeutengesetzes
(PsychThG)
und
der
Ausbildungsund
Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Der
erfolgreiche Abschluss der Ausbildung stellt somit eine Voraussetzung für den Antrag
zur Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer
Psychotherapeut mit der Schwerpunktsetzung „Verhaltenstherapie“ und zur
Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung dar.
Durch die enge Zusammenarbeit des BIPP mit der Arbeitseinheit für Klinische
Psychologie und Psychotherapie der Universität Bielefeld und der Christoph-DornierStiftung für Klinische Psychologie wird die berufspraktische Tätigkeit am aktuellen
Forschungsstand ausgerichtet. Das Qualitätsniveau der Ausbildung wird durch
Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie qualifizierte Dozentinnen / Dozenten und
Supervisorinnen / Supervisoren gesichert. Des Weiteren können Kandidatinnen /
Kandidaten mit Promotionsvorhaben bzw. wissenschaftlichem Interesse zusätzliche
Unterstützung und Förderung erhalten.
Der zeitliche Rahmen der Ausbildung
Das curriculare Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum Sommersemester, d.h. zum 1.4.
eines Jahres. Nach Absprache mit dem Landesprüfungsamt in Düsseldorf besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, schon vorab mit der praktischen Tätigkeit (ambulant
oder stationär) zu beginnen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass ein
Ausbildungsvertrag mit dem BIPP abgeschlossen ist und das BIPP eine Vorbereitung
und
regelmäßige
Betreuung
der
praktischen
Tätigkeit
der
Ausbildungsteilnehmer/innen garantieren kann.
Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist folglich jederzeit möglich.
Die Ausbildung wird über drei Jahre in Vollzeitform mit 4200 Stunden angeboten.
Die inhaltliche Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst insgesamt min. 4200 Ausbildungsstunden, und beinhaltet
entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) folgende Ausbildungsanteile:
A. Theoretische Ausbildung: mind. 600 Stunden
B. Praktische Ausbildung:
- mind. 600 Stunden Therapie
- begleitet von mind. 150 Stunden Supervision
C. Praktische Tätigkeit: mind. 1800 Stunden
- 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. 1 Jahr; PiA)
- 600 Stunden ambulant psychotherapeutischen Tätigkeit (mind. ½
Jahr)
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D. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden
E. Individuelle Schwerpunktsetzung: mind. 930 Stunden
Die einzelnen Ausbildungsanteile erfolgen zeitgleich parallel und miteinander
vernetzt (siehe Tabelle Curriculum).
A. Die theoretische Ausbildung (Curriculum)
Zeitlicher
Umfang
Die Theoretische Ausbildung umfasst min. 600 Stunden, d.h. ca.
200 Std. pro Ausbildungsjahr.
Die Theoretische Ausbildung wird in Form von Intensivseminaren
an Wochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) durchgeführt.
Die Fallseminare finden 8 - 12-mal jährlich montagabends statt.
Inhalt
Die Inhalte der Theoretischen Ausbildung ergeben sich aus den in
Anlage 1 der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(PsychTh-APrV)
aufgeführten
Grundkenntnissen
für
die
psychotherapeutische Tätigkeit und im Rahmen der vertieften
Ausbildung auf Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie.
Sie verteilen sich inhaltlich auf die drei Ausbildungsjahre wie in der
Tabelle Curriculum (s. S. 7) dargestellt (kleine Änderungen
vorbehalten).
Ort
Die Theoretische Ausbildung erfolgt in den Räumlichkeiten der
Universität Bielefeld und / oder in denen des Bielefelder Instituts
der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie.
B. Die praktische Ausbildung (unter Supervision)
Zeitlicher
Umfang
Die praktische Ausbildung umfasst 600 Behandlungsstunden
(Therapie unter Supervision).
Inhalt
Die Praktische Ausbildung erfolgt kontinuierlich während des
gesamten Ausbildungszeitraums, d.h. direkt von Beginn der
Ausbildung an führen die Ausbildungsteilnehmer/innen unter
engmaschiger Supervision (s.u.), Behandlungen durch. Im ersten
Ausbildungsjahr sollten ca. 100, im zweiten Ausbildungsjahr ca.
200 und im dritten Ausbildungsjahr ca. 300 Behandlungsstunden
durchgeführt werden.
Während
der
Praktischen
Ausbildung
erstellen
die
Ausbildungsteilnehmer/innen mindestens zehn anonymisierte
schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten
Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden
haben. Zwei der Falldarstellungen werden später als Prüfungsfälle
in der staatlichen Abschlussprüfung behandelt.
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Ort
Die Praktische Ausbildung findet in der Hochschulambulanz der
Universität Bielefeld, der BIPP Ausbildungsambulanz und / oder in
dem Bielefelder Institut der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische
Psychologie statt.
Supervision
Die Patientenbehandlung in der Praktischen Ausbildung wird durch mindestens
150 Supervisionsstunden begleitet, wobei
− mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden darstellen.
− Die verbleibenden 100 Supervisionsstunden sind Gruppensupervisionen,
die in einer festen Kleingruppe von ca. 4 Personen durchgeführt werden.
Unser Supervisionskonzept sieht vor, dass die oben beschriebene Praktische
Ausbildung durch eine engmaschige Supervision so begleitet wird, dass
mindestens jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wird. In regelmäßigen
Abständen von ca. 14 Tagen findet eine Gruppensupervision statt, die
Einzelsupervisionstermine werden mit den jeweiligen Supervisorinnen und
Supervisoren individuell abgesprochen.
Die „Fachsupervision“ erfolgt durch Supervisorinnen und Supervisoren, die von
der Ausbildungsstätte nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes
(PsychThG) anerkannt sind. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als
Supervisorin
/
Supervisor
entsprechend
der
Ausbildungsund
Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
sind:
- eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Tätigkeit mit Schwerpunkt
Verhaltenstherapie nach der Approbation zur / zum Psychologischen
Psychotherapeutin / Psychologischen Psychotherapeuten oder nach
Abschluss der ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie mit Schwerpunkt
Verhaltenstherapie,
- eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit an einer Ausbildungsstätte und
- persönliche Eignung.
Kollegiale Supervision
Um die während der „Fachsupervision“ behandelten Inhalte und Themen über
die gesamte Ausbildung weiterzuführen und auch zwischen den Supervisionen in
der Therapie und bei der persönlichen Entwicklung der Therapeutinnen /
Therapeuten weiter zu verfolgen und zu vertiefen - und so maximale und
kontinuierliche Lerneffekte zu gewährleisten, soll die Praktische Ausbildung
durch eine regelmäßige Kollegiale Supervision vertieft werden. Die kollegiale
Supervision
ergänzt
die
„Fachsupervision“,
indem
sich
zwei
Ausbildungsteilnehmer/innen zusammenschließen und zu einem festen Termin
ihre Anliegen besprechen und die in der Gruppen- wie auch Einzelsupervision
besprochenen Themen und Inhalte aufgreifen und diese über die dreijährige
Ausbildung weiter verfolgen.
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C. Die praktische Tätigkeit
Zeitlicher
Umfang
Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt min. 1800 Stunden, die
sich zusammensetzt aus:
−
−
1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. 1 Jahr PiA)
600 Stunden ambulant psychotherapeutische Tätigkeit (mind. ½ Jahr)
Die Praktische Tätigkeit kann in Abschnitten
mindestens drei Monaten abgeleistet werden
von
jeweils
Inhalt
Während der praktischen Tätigkeit in der klinisch-psychiatrischen
Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmer/innen jeweils über
einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von
mindestens 30 Patienten beteiligt sein und Kenntnisse und
Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte
Symptomatik unterschiedlicher Erkrankungen sammeln. Diese
werden anschließend als Nachweis kurz dokumentiert.
Ort
Für die ca. einjährige Praktische Tätigkeit an einer psychiatrischklinischen Einrichtung (mind. 1.200 Std.) stehen den
Ausbildungsteilnehmern/innen verschiedene Kooperationskliniken
zur Verfügung. Im Einzelfall ist es auch möglich, die Praktische
Tätigkeit in anderen psychiatrischen Kliniken zu leisten. Dies sollte
mit der Ausbildungsleitung jedoch vorher abgesprochen werden,
da diese von einem Arzt geleitet werden müssen, der über die
Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie verfügt.
Die Praktische Tätigkeit an einer ambulanten psychotherapeutischen Einrichtung (mind. 600 Std.) findet in der
Hochschulambulanz der Universität Bielefeld, der Ausbildungsambulanz des BIPP und / oder in dem Bielefelder Institut der
Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie statt.
Die Ausbildungsteilnehmer/innen werden innerhalb der Ausbildung auf die
praktische psychiatrische Tätigkeit vorbereitet und begleitet.
D. Die Selbsterfahrung
Zeitlicher
Umfang
Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden. Pro Ausbildungsjahr
finden zwei Blöcke (à 20 Std.) meist von Donnerstagnachmittag bis
Samstagabend statt.
Inhalt
Inhalte sind unter anderem die Reflexion und / oder Modifikation
der persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungsteilnehmerin / des einzelnen Ausbildungsteilnehmers für ihr / sein
therapeutisches Handeln und Erleben, die therapeutische
Beziehungsgestaltung, sowie die persönliche Entwicklung und
Rollenklärung innerhalb des Ausbildungsprozesses.
Ort
Die Selbsterfahrung findet vornehmlich in den Räumlichkeiten der
Universität Bielefeld und / oder in denen des Bielefelder Instituts
der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie statt
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E. Die individuelle Schwerpunktsetzung / freie Spitze
Zeitlicher
Umfang
Inhalt
Die individuelle Schwerpunktsetzung beläuft sich auf 930 Stunden.
Die Individuelle Schwerpunktsetzung setzt sich zusammen aus
dem Überhang der Theorie, dem Literaturstudium, der Auswertung
der Falldokumentationen, dem Praktischen Methodentraining, der
Kollegialen Supervision, Vorträgen, Kongressen, Laborarbeit und
der Teilnahme an Forschung, etc.
Tabelle: Curriculum
1. JAHR
THEORETISCHE
AUSBILDUNG
kontinuierlich mind. 200 Std.
kontinuierlich mind. 200 Std.
• Angststörungen
• Anpassungs- &
Belastungsstörungen
• Affektive Störungen
• Essstörungen
• Somatoforme &
dissoziative Störungen
• Persönlichkeitsstörungen
• Substanzabhängigkeit/–
missbrauch
• Lern-/Leistungs-/
Arbeitsstörungen
• Schlafstörungen
• Störungen im Alter
• Störungen in Kindheit &
Jugend
• Schizophrenie
• Partnerschaftsstörungen
• Sexuelle
Funktionsstörungen
• Schmerz
ƒ Fallvorstellung
UNTER
SUPERVISION
PRAKTISCHE
TÄTIGKEIT
SELBSTERFAHRUNG
INDIVIDUELLE
SCHWERPUNKT-
3. JAHR
kontinuierlich mind. 200 Std.
o Gesprächsführung/
Problemanalyse &
Therapieplanung
o Psychopathologische
Befunderhebung
o Diagnostische Methoden
o Kognitive Umstrukturierung
PRAKTISCHE
AUSBILDUNG
2. JAHR
o
o
o
o
Entspannungsverfahren
Rollenspieltechniken
Psychopharmakologie
Notfall- und
Krisenintervention
ƒ Fallvorstellung
ca. 100 Std. Behandlung
unter Supervision
ca. 200 Std. Behandlung
unter Supervision
o Neurale Korrelate
psychischer Störungen
o Grundlagen der
Tiefenpsychologie
ƒ Fallvorstellung
ca. 300 Std. Behandlung
unter Supervision
Supervision: kontinuierlich 14-tägig; jede vierte Behandlungsstunde; (ca. 52 Std.)
enger Bezug zu Störungen in der Theoretischen Ausbildung
stationäre (1200 Std.) und ambulante (600 Std.) Praktische Tätigkeit in Abschnitten von, mind.
3 Monaten im ersten, zweiten oder dritten Jahr der Ausbildung möglich
mind.
600 Std.
mind.
150 Std.
mind.
1800 Std.
2 x 20 Stunden
2 x 20 Stunden
2 x 20 Stunden
120 Std.
kontinuierlich mind. 310 Std.
kontinuierlich mind. 310 Std.
kontinuierlich mind. 310 Std.
mind.
930 Std.
SETZUNG
mind.
4200 Std.
Dokumentation der Leistungen
Die erbrachten Leistungen werden in einem Studienbuch von den Teilnehmerinnen /
Teilnehmern dokumentiert.
mind.
600 Std.
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Die zeitliche Belastung durch die Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung werden parallel und miteinander vernetzt angeboten. Sie
werden zeitlich komprimiert und daher ist es möglich, die Theoretische und
Praktische Ausbildung zeitgleich mit der Praktischen Tätigkeit durchzuführen.
Im ersten Ausbildungsjahr sollten sich die Teilnehmer/innen einen halben Tag pro
Woche für Behandlungen und Kollegiale Supervisionen reservieren. Weiterhin sollten
sich die Ausbildungsteilnehmer/innen darauf einstellen, dass zwei Abendtermine für
die Teilnahme an regelmäßigen Seminaren, Supervisionssitzungen oder
Kleingruppen nötig sind. Außerdem sollte an einem Abend pro Woche die
Möglichkeit des Literaturstudiums und des Schreibens der Falldokumentationen
bestehen. Die theoretischen Intensivseminare finden meist einmal im Monat an
Wochenenden statt (freitags nachmittags bis samstags abends). Kleine zeitliche
Veränderungen sind möglich. Die Selbsterfahrung findet in Blockseminaren zwei Mal
pro Ausbildungsjahr statt.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Beratung bezüglich der
auftretenden zeitlichen Belastung und des Managements zu erhalten. Sie können
sich diesbezüglich gern an die Ausbildungsleitung wenden.
Fehlzeiten
Sollten Teilnehmer/innen z.B. aufgrund einer Erkrankung bei einer Veranstaltung
nicht anwesend sein können, ist es möglich diese Stunden durch Teilnahme an der
Veranstaltung eines anderen Ausbildungsjahrganges nachzuholen und so die
Fehlstunden zu verringern. Insgesamt werden in der Theoretischen Ausbildung
jedoch mehr Stunden angeboten als verpflichtend besucht werden müssen, daher
hat ein kurzer krankheits- oder arbeitsbedingter Ausfall meist keine Konsequenzen.
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus:
Kursgebühren
einem festen Betrag für die Kosten der Theoretischen Ausbildung, Praktischen
Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der Praktischen Tätigkeit in Höhe von
€ 255,- monatlich, also € 9.180,- insgesamt für die 3-jährige Ausbildung.
Supervisionskosten
in Höhe von 89,- € pro Supervisionsstunde (45 Minuten), wobei die Kosten für die
Einzelsupervision
(mind.
50
Unterrichtsstunden)
von
dem
/
der
Ausbildungsteilnehmer/in allein zu tragen sind und die Kosten für die
Gruppensupervision (mind. 100 Unterrichtsstunden) durch die Anzahl der
Gruppenteilnehmer (max. 4) geteilt werden. Diese Kosten werden quartalsweise in
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Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe liegen die
Supervisionskosten insgesamt ca. zwischen 4.800,- € und 5.800,- €.
Zwischen- & Abschlussprüfung
Für die Zwischenprüfung muss eine einmalige Gebühr von 50,- € und für die
Abschlussprüfung eine Gebühr von derzeit 240,- € entrichtet werden.
Gesamte Ausbildung
Für die gesamte 3-jährige Ausbildungszeit ergibt sich somit eine Kostensumme von
ca. 15.000 €.
Ausbildungsfinanzierung
Ein Teil der Ausbildungskosten kann durch Einnahmen aus den abrechnungsfähigen
Behandlungen während der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung
z.B. in der Hochschulambulanz für Forschung und Lehre der Universität Bielefeld,
der Christoph-Dornier-Stiftung oder der Ausbildungsambulanz des BIPP refinanziert
werden.
Die Ausbildung kann des weitern durch eine andere Arbeit (z.B. 1/2 Stelle) neben der
Ausbildung finanziert werden.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht in der Aufnahme eines zinsgünstigen
Kredits. Einen solchen vergibt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Beim Bundesverwaltungsamt kann zudem ein Bildungskredit beantragt werden
(Hotline: 01888-358-4492; [email protected]). Durch den Bildungskredit
werden die ersten zwei Jahre der Ausbildung gefördert. Innerhalb eines
Ausbildungsabschnittes können bis zu € 7.200 bewilligt werden (meist 24 Monate a
300 Euro). Dieser Kredit ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen des
Antragsstellers und seiner Eltern. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die
Gewährung des Bildungskredits.
Seit dem 01.10.2000 kann die Vollzeitausbildung zur Psychologischen
Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten auch nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Das BAföG wird auf
Basis des eigenen Einkommens / Vermögens, dem des Ehepartners und dem der
Eltern (in der Reihenfolge) berechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich hier auf 11 €
und der Höchstbetrag liegt bei 585 €.
Kombination von Ausbildung und Promotion
Es ist möglich die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum
Psychologischen Psychotherapeuten mit einem Promotionsvorhaben zu
kombinieren. Dieses Vorhaben sollten Sie nach Möglichkeit bereits in den
Bewerbungsunterlangen darlegen. Allerdings ist ein Promotionsvorhaben keine
Bedingung für den Erhalt eines Ausbildungsplatzes.
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Prüfungen in der Ausbildung
Zwischenprüfung:
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine 30-minütige mündliche Einzelprüfung
statt, die die bisher erworbenen psychotherapeutischen Grundkenntnisse,
Störungswissen und Veränderungswissen abprüft. Diese Zwischenprüfung wird vom
BIPP durchgeführt.
Abschlussprüfung:
Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zur Psychologischen
Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen. Die
Prüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesbehörde (in NRW:
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) in Zusammenarbeit
mit dem jeweiligen Ausbildungsinstitut. Sie wird bundesweit einheitlich durchgeführt
und ausgewertet. Prüfungsvoraussetzungen und –modalitäten werden durch die
Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten/innen geregelt. Die
staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Der mündliche Teil
der Prüfung ist fallbezogen und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (30 Minuten)
wird als Einzelprüfung und der zweite Teil (120 Minuten) als Gruppenprüfung mit vier
Teilnehmern durchgeführt. Bei kleineren Gruppen verringert sich die Zeit
entsprechend.
Nach bestandener staatlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen von der
zuständigen Landesbehörde ein Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur
Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten mit
dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, das Voraussetzung für den Antrag auf
Approbation darstellt.
Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP
Der
Ausbildungsgang
zur
Psychologischen
Psychotherapeutin
/
zum
Psychologischen Psychotherapeuten steht Bewerberinnen und Bewerbern nach
erfolgreich abgeschlossenem Diplom (Abschlussprüfung) im Studiengang
Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule offen,
vorausgesetzt das Fach Klinische Psychologie ist eingeschlossen.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, eines anderen Vertragsstaats des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines außereuropäischen
Staats müssen den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen
Diploms oder Hochschulstudiums der Psychologie erbringen.
Eine Voraussetzung zur Aufnahme beim BIPP ist die persönliche Eignung für den
Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen
Psychotherapeuten, welche in einem Auswahlgespräch überprüft wird.
Die Bewerber/innen sollten zudem über Erfahrungen im psychotherapeutischen oder
klinisch-psychiatrischen Tätigkeitsbereich verfügen, z.B. in Form von Praktika
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während oder nach dem Studium. Diese dienen zur Überprüfung der Eignung und
Neigung für den Beruf durch die Kandidaten selbst.
Als weiteres Auswahlkriterium werden gute Abschlussnoten, besonders in den
Fächern Klinische Psychologie und Psychologische Diagnostik herangezogen.
Einen Teil der Ausbildungsplätze
Psychologiestudent/innen.
reserviert
das
BIPP
für
Bielefelder
Bewerbung
Die Bewerbungen sind schriftlich im Sekretariat des BIPP einzureichen bzw.
einzusenden.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Die Vergabe
Ausbildungsplätze erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Bewerbungseingangs.
der
Folgende Unterlagen sollten enthalten sein:
-
-
beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abiturzeugnis)
beglaubigte Kopie des Diplom- & Vordiplomzeugnisses bzw.
Abschlusszeugnis des universitären Studienganges Psychologie (ein
vorläufiges Diplomzeugnis ist auch möglich, es sollten jedoch nicht mehr
als 2 Prüfungsleistungen ausstehen). Bitte beachten Sie, dass eine
Prüfung im Fach Klinische Psychologie Voraussetzung für die Ausbildung
ist.
Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs / tabellarischer
Lebenslauf
Lichtbild
Bisherige Praktikums-Bescheinigungen
Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit
Bisherige Fort- und Weiterbildungen
Ggf. Referenzen
Ggf. Promotionsinteresse darlegen
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
In einem Auswahlgespräch wird die persönliche Eignung der Bewerber/innen für den
Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen
Psychotherapeuten überprüft.
Stehen weniger Ausbildungsplätze als Kandidaten/innen zur Verfügung, werden gute
Abschlussnoten, besonders in den Fächern Klinische Psychologie und
Psychologische Diagnostik, bisherige Erfahrungen mit psychotherapeutischen oder
klinisch-psychiatrischen Tätigkeiten z.B. in Form von Praktika während oder nach
dem Studium und ausgearbeitete Promotionsvorhaben als weitere Auswahlkriterien
herangezogen.
Die vom Prüfungsausschuss ausgewählten Bewerber/innen werden schriftlich über
den Erhalt eines Ausbildungsplatzes informiert.
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Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen den Ausbildungsteilnehmern/innen und dem
Ausbildungsinstitut für drei Jahre abgeschlossen. Es ist möglich den Vertrag zum
Ende eines jeden Ausbildungsjahres bei Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu
kündigen.
Auf Wunsch ist es möglich, einen Musterausbildungsvertrag zu erhalten. Bitte
wenden Sie sich bei Interesse an die unter „Kontaktmöglichkeiten“ angegebene
Adresse. Es wird Ihnen dann umgehend ein Exemplar zugesandt.
Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung?
Die Qualitätssicherung der einzelnen Ausbildungsbestandteile richtet sich nach den
unith QS Richtlinien. Die Evaluation der einzelnen Ausbildungsbestandteile erfolgt
durch erprobte Evaluationsinstrumente (Theoretische Ausbildung Selbsterfahrung;
Supervision), die von unith zur Verfügung gestellt werden. Als gemeinnütziger,
eingetragener Verein hat unith (der „Verbund universitärer Ausbildungsgänge für
Psychotherapie e.V.“) sich zum Ziel gesetzt, durch eine enge Verknüpfung von
Psychotherapieausbildung mit Forschung in Klinischer Psychologie und
Psychotherapie eine hohe Qualität und Aktualität in der Psychotherapieausbildung zu
sichern. Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Evaluation fließen jeweils in die
Ausgestaltung der jeweiligen Ausbildungsbestandteile ein.
Wir hoffen dass wir Ihnen die wichtigsten Fragen auf diesen Seiten beantworten
konnten. Selbstverständlich können Sie mit uns auch ein persönliches
Informationsgespräch führen, um Ihre individuellen Fragen zu besprechen.
Des Weiteren erhalten Sie Informationen und Links wie auch die aktuellen Listen
unserer
Dozent/innen,
Selbsterfahrungsleiter/innen,
Supervisor/innen
und
Kooperationspartner für die ambulante und stationäre Praktische Tätigkeit unter:
www.bielefelder-ipp.de