Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zum
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Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zum
Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin zum Psychologischen Psychotherapeuten 1 Inhalt Unser Institut .............................................................................................................. 2 Die Ausbildung ........................................................................................................... 2 Ziele der Ausbildung................................................................................................... 3 Der zeitliche Rahmen der Ausbildung ........................................................................ 3 Die inhaltliche Gliederung der Ausbildung .................................................................. 3 Dokumentation der Leistungen................................................................................... 7 Die zeitliche Belastung durch die Ausbildung ............................................................. 8 Fehlzeiten ................................................................................................................... 8 Ausbildungskosten ..................................................................................................... 8 Ausbildungsfinanzierung ............................................................................................ 9 Kombination von Ausbildung und Promotion .............................................................. 9 Prüfungen in der Ausbildung .................................................................................... 10 Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP ................................ 10 Bewerbung ............................................................................................................... 11 Wie geht es nach der Bewerbung weiter? ................................................................ 11 Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?..................................................................... 12 Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung? ..................................... 12 2 Unser Institut Das Bielefelder Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung (BIPP) wurde 2007 in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie gegründet. Die wissenschaftliche Leitung hat Frau Prof. Dr. Brunna Tuschen-Caffier inne. Geschäftsführerin und Ausbildungsleiterin ist Frau Dipl.-Psych. Claudia Schlüssel. Das BIPP ist ein vom Landesprüfungsamt staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten. Die Ausbildungsinhalte haben ihren Schwerpunkt verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden. auf kognitiv- Das BIPP wurde von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) als universitäres Ausbildungsinstitut zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten anerkannt und ist gleichzeitig Mitglied des „Verbundes universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.V. –unith“. Die Ausbildung Das Wichtigste auf einen Blick: Grundlage: staatlich anerkannter Ausbildungsgang Schwerpunkt: kognitive Verhaltenstherapie Dauer: dreijährige Vollzeitausbildung Größe: 12 Ausbildungsplätze pro Jahr Beginn: jeweils zum 01.04. eines Jahres Bewerbung: jederzeit möglich Adressaten: Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen Rechtsgrundlage: Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) Abschluss: Staatliche Abschlussprüfung; Approbation und Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie Kosten: ca. 15.000 Euro Träger: BIPP GmbH in Kooperation mit der Universität Bielefeld und der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie 3 Ziele der Ausbildung Die Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungsund Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung stellt somit eine Voraussetzung für den Antrag zur Approbation als Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut mit der Schwerpunktsetzung „Verhaltenstherapie“ und zur Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung dar. Durch die enge Zusammenarbeit des BIPP mit der Arbeitseinheit für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Bielefeld und der Christoph-DornierStiftung für Klinische Psychologie wird die berufspraktische Tätigkeit am aktuellen Forschungsstand ausgerichtet. Das Qualitätsniveau der Ausbildung wird durch Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie qualifizierte Dozentinnen / Dozenten und Supervisorinnen / Supervisoren gesichert. Des Weiteren können Kandidatinnen / Kandidaten mit Promotionsvorhaben bzw. wissenschaftlichem Interesse zusätzliche Unterstützung und Förderung erhalten. Der zeitliche Rahmen der Ausbildung Das curriculare Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum Sommersemester, d.h. zum 1.4. eines Jahres. Nach Absprache mit dem Landesprüfungsamt in Düsseldorf besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, schon vorab mit der praktischen Tätigkeit (ambulant oder stationär) zu beginnen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass ein Ausbildungsvertrag mit dem BIPP abgeschlossen ist und das BIPP eine Vorbereitung und regelmäßige Betreuung der praktischen Tätigkeit der Ausbildungsteilnehmer/innen garantieren kann. Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist folglich jederzeit möglich. Die Ausbildung wird über drei Jahre in Vollzeitform mit 4200 Stunden angeboten. Die inhaltliche Gliederung der Ausbildung Die Ausbildung umfasst insgesamt min. 4200 Ausbildungsstunden, und beinhaltet entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) folgende Ausbildungsanteile: A. Theoretische Ausbildung: mind. 600 Stunden B. Praktische Ausbildung: - mind. 600 Stunden Therapie - begleitet von mind. 150 Stunden Supervision C. Praktische Tätigkeit: mind. 1800 Stunden - 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. 1 Jahr; PiA) - 600 Stunden ambulant psychotherapeutischen Tätigkeit (mind. ½ Jahr) 4 D. Selbsterfahrung: mind. 120 Stunden E. Individuelle Schwerpunktsetzung: mind. 930 Stunden Die einzelnen Ausbildungsanteile erfolgen zeitgleich parallel und miteinander vernetzt (siehe Tabelle Curriculum). A. Die theoretische Ausbildung (Curriculum) Zeitlicher Umfang Die Theoretische Ausbildung umfasst min. 600 Stunden, d.h. ca. 200 Std. pro Ausbildungsjahr. Die Theoretische Ausbildung wird in Form von Intensivseminaren an Wochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) durchgeführt. Die Fallseminare finden 8 - 12-mal jährlich montagabends statt. Inhalt Die Inhalte der Theoretischen Ausbildung ergeben sich aus den in Anlage 1 der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) aufgeführten Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung auf Spezialkenntnisse in Verhaltenstherapie. Sie verteilen sich inhaltlich auf die drei Ausbildungsjahre wie in der Tabelle Curriculum (s. S. 7) dargestellt (kleine Änderungen vorbehalten). Ort Die Theoretische Ausbildung erfolgt in den Räumlichkeiten der Universität Bielefeld und / oder in denen des Bielefelder Instituts der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie. B. Die praktische Ausbildung (unter Supervision) Zeitlicher Umfang Die praktische Ausbildung umfasst 600 Behandlungsstunden (Therapie unter Supervision). Inhalt Die Praktische Ausbildung erfolgt kontinuierlich während des gesamten Ausbildungszeitraums, d.h. direkt von Beginn der Ausbildung an führen die Ausbildungsteilnehmer/innen unter engmaschiger Supervision (s.u.), Behandlungen durch. Im ersten Ausbildungsjahr sollten ca. 100, im zweiten Ausbildungsjahr ca. 200 und im dritten Ausbildungsjahr ca. 300 Behandlungsstunden durchgeführt werden. Während der Praktischen Ausbildung erstellen die Ausbildungsteilnehmer/innen mindestens zehn anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten Patientenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben. Zwei der Falldarstellungen werden später als Prüfungsfälle in der staatlichen Abschlussprüfung behandelt. 5 Ort Die Praktische Ausbildung findet in der Hochschulambulanz der Universität Bielefeld, der BIPP Ausbildungsambulanz und / oder in dem Bielefelder Institut der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie statt. Supervision Die Patientenbehandlung in der Praktischen Ausbildung wird durch mindestens 150 Supervisionsstunden begleitet, wobei − mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden darstellen. − Die verbleibenden 100 Supervisionsstunden sind Gruppensupervisionen, die in einer festen Kleingruppe von ca. 4 Personen durchgeführt werden. Unser Supervisionskonzept sieht vor, dass die oben beschriebene Praktische Ausbildung durch eine engmaschige Supervision so begleitet wird, dass mindestens jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wird. In regelmäßigen Abständen von ca. 14 Tagen findet eine Gruppensupervision statt, die Einzelsupervisionstermine werden mit den jeweiligen Supervisorinnen und Supervisoren individuell abgesprochen. Die „Fachsupervision“ erfolgt durch Supervisorinnen und Supervisoren, die von der Ausbildungsstätte nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) anerkannt sind. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Supervisorin / Supervisor entsprechend der Ausbildungsund Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sind: - eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Tätigkeit mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie nach der Approbation zur / zum Psychologischen Psychotherapeutin / Psychologischen Psychotherapeuten oder nach Abschluss der ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie, - eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit an einer Ausbildungsstätte und - persönliche Eignung. Kollegiale Supervision Um die während der „Fachsupervision“ behandelten Inhalte und Themen über die gesamte Ausbildung weiterzuführen und auch zwischen den Supervisionen in der Therapie und bei der persönlichen Entwicklung der Therapeutinnen / Therapeuten weiter zu verfolgen und zu vertiefen - und so maximale und kontinuierliche Lerneffekte zu gewährleisten, soll die Praktische Ausbildung durch eine regelmäßige Kollegiale Supervision vertieft werden. Die kollegiale Supervision ergänzt die „Fachsupervision“, indem sich zwei Ausbildungsteilnehmer/innen zusammenschließen und zu einem festen Termin ihre Anliegen besprechen und die in der Gruppen- wie auch Einzelsupervision besprochenen Themen und Inhalte aufgreifen und diese über die dreijährige Ausbildung weiter verfolgen. 6 C. Die praktische Tätigkeit Zeitlicher Umfang Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt min. 1800 Stunden, die sich zusammensetzt aus: − − 1200 Stunden klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mind. 1 Jahr PiA) 600 Stunden ambulant psychotherapeutische Tätigkeit (mind. ½ Jahr) Die Praktische Tätigkeit kann in Abschnitten mindestens drei Monaten abgeleistet werden von jeweils Inhalt Während der praktischen Tätigkeit in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmer/innen jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt sein und Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher Erkrankungen sammeln. Diese werden anschließend als Nachweis kurz dokumentiert. Ort Für die ca. einjährige Praktische Tätigkeit an einer psychiatrischklinischen Einrichtung (mind. 1.200 Std.) stehen den Ausbildungsteilnehmern/innen verschiedene Kooperationskliniken zur Verfügung. Im Einzelfall ist es auch möglich, die Praktische Tätigkeit in anderen psychiatrischen Kliniken zu leisten. Dies sollte mit der Ausbildungsleitung jedoch vorher abgesprochen werden, da diese von einem Arzt geleitet werden müssen, der über die Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie verfügt. Die Praktische Tätigkeit an einer ambulanten psychotherapeutischen Einrichtung (mind. 600 Std.) findet in der Hochschulambulanz der Universität Bielefeld, der Ausbildungsambulanz des BIPP und / oder in dem Bielefelder Institut der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie statt. Die Ausbildungsteilnehmer/innen werden innerhalb der Ausbildung auf die praktische psychiatrische Tätigkeit vorbereitet und begleitet. D. Die Selbsterfahrung Zeitlicher Umfang Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden. Pro Ausbildungsjahr finden zwei Blöcke (à 20 Std.) meist von Donnerstagnachmittag bis Samstagabend statt. Inhalt Inhalte sind unter anderem die Reflexion und / oder Modifikation der persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungsteilnehmerin / des einzelnen Ausbildungsteilnehmers für ihr / sein therapeutisches Handeln und Erleben, die therapeutische Beziehungsgestaltung, sowie die persönliche Entwicklung und Rollenklärung innerhalb des Ausbildungsprozesses. Ort Die Selbsterfahrung findet vornehmlich in den Räumlichkeiten der Universität Bielefeld und / oder in denen des Bielefelder Instituts der Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie statt 7 E. Die individuelle Schwerpunktsetzung / freie Spitze Zeitlicher Umfang Inhalt Die individuelle Schwerpunktsetzung beläuft sich auf 930 Stunden. Die Individuelle Schwerpunktsetzung setzt sich zusammen aus dem Überhang der Theorie, dem Literaturstudium, der Auswertung der Falldokumentationen, dem Praktischen Methodentraining, der Kollegialen Supervision, Vorträgen, Kongressen, Laborarbeit und der Teilnahme an Forschung, etc. Tabelle: Curriculum 1. JAHR THEORETISCHE AUSBILDUNG kontinuierlich mind. 200 Std. kontinuierlich mind. 200 Std. • Angststörungen • Anpassungs- & Belastungsstörungen • Affektive Störungen • Essstörungen • Somatoforme & dissoziative Störungen • Persönlichkeitsstörungen • Substanzabhängigkeit/– missbrauch • Lern-/Leistungs-/ Arbeitsstörungen • Schlafstörungen • Störungen im Alter • Störungen in Kindheit & Jugend • Schizophrenie • Partnerschaftsstörungen • Sexuelle Funktionsstörungen • Schmerz Fallvorstellung UNTER SUPERVISION PRAKTISCHE TÄTIGKEIT SELBSTERFAHRUNG INDIVIDUELLE SCHWERPUNKT- 3. JAHR kontinuierlich mind. 200 Std. o Gesprächsführung/ Problemanalyse & Therapieplanung o Psychopathologische Befunderhebung o Diagnostische Methoden o Kognitive Umstrukturierung PRAKTISCHE AUSBILDUNG 2. JAHR o o o o Entspannungsverfahren Rollenspieltechniken Psychopharmakologie Notfall- und Krisenintervention Fallvorstellung ca. 100 Std. Behandlung unter Supervision ca. 200 Std. Behandlung unter Supervision o Neurale Korrelate psychischer Störungen o Grundlagen der Tiefenpsychologie Fallvorstellung ca. 300 Std. Behandlung unter Supervision Supervision: kontinuierlich 14-tägig; jede vierte Behandlungsstunde; (ca. 52 Std.) enger Bezug zu Störungen in der Theoretischen Ausbildung stationäre (1200 Std.) und ambulante (600 Std.) Praktische Tätigkeit in Abschnitten von, mind. 3 Monaten im ersten, zweiten oder dritten Jahr der Ausbildung möglich mind. 600 Std. mind. 150 Std. mind. 1800 Std. 2 x 20 Stunden 2 x 20 Stunden 2 x 20 Stunden 120 Std. kontinuierlich mind. 310 Std. kontinuierlich mind. 310 Std. kontinuierlich mind. 310 Std. mind. 930 Std. SETZUNG mind. 4200 Std. Dokumentation der Leistungen Die erbrachten Leistungen werden in einem Studienbuch von den Teilnehmerinnen / Teilnehmern dokumentiert. mind. 600 Std. 8 Die zeitliche Belastung durch die Ausbildung Die Inhalte der Ausbildung werden parallel und miteinander vernetzt angeboten. Sie werden zeitlich komprimiert und daher ist es möglich, die Theoretische und Praktische Ausbildung zeitgleich mit der Praktischen Tätigkeit durchzuführen. Im ersten Ausbildungsjahr sollten sich die Teilnehmer/innen einen halben Tag pro Woche für Behandlungen und Kollegiale Supervisionen reservieren. Weiterhin sollten sich die Ausbildungsteilnehmer/innen darauf einstellen, dass zwei Abendtermine für die Teilnahme an regelmäßigen Seminaren, Supervisionssitzungen oder Kleingruppen nötig sind. Außerdem sollte an einem Abend pro Woche die Möglichkeit des Literaturstudiums und des Schreibens der Falldokumentationen bestehen. Die theoretischen Intensivseminare finden meist einmal im Monat an Wochenenden statt (freitags nachmittags bis samstags abends). Kleine zeitliche Veränderungen sind möglich. Die Selbsterfahrung findet in Blockseminaren zwei Mal pro Ausbildungsjahr statt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Beratung bezüglich der auftretenden zeitlichen Belastung und des Managements zu erhalten. Sie können sich diesbezüglich gern an die Ausbildungsleitung wenden. Fehlzeiten Sollten Teilnehmer/innen z.B. aufgrund einer Erkrankung bei einer Veranstaltung nicht anwesend sein können, ist es möglich diese Stunden durch Teilnahme an der Veranstaltung eines anderen Ausbildungsjahrganges nachzuholen und so die Fehlstunden zu verringern. Insgesamt werden in der Theoretischen Ausbildung jedoch mehr Stunden angeboten als verpflichtend besucht werden müssen, daher hat ein kurzer krankheits- oder arbeitsbedingter Ausfall meist keine Konsequenzen. Ausbildungskosten Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus: Kursgebühren einem festen Betrag für die Kosten der Theoretischen Ausbildung, Praktischen Ausbildung, Selbsterfahrung und Koordination der Praktischen Tätigkeit in Höhe von € 255,- monatlich, also € 9.180,- insgesamt für die 3-jährige Ausbildung. Supervisionskosten in Höhe von 89,- € pro Supervisionsstunde (45 Minuten), wobei die Kosten für die Einzelsupervision (mind. 50 Unterrichtsstunden) von dem / der Ausbildungsteilnehmer/in allein zu tragen sind und die Kosten für die Gruppensupervision (mind. 100 Unterrichtsstunden) durch die Anzahl der Gruppenteilnehmer (max. 4) geteilt werden. Diese Kosten werden quartalsweise in 9 Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Größe der Supervisionsgruppe liegen die Supervisionskosten insgesamt ca. zwischen 4.800,- € und 5.800,- €. Zwischen- & Abschlussprüfung Für die Zwischenprüfung muss eine einmalige Gebühr von 50,- € und für die Abschlussprüfung eine Gebühr von derzeit 240,- € entrichtet werden. Gesamte Ausbildung Für die gesamte 3-jährige Ausbildungszeit ergibt sich somit eine Kostensumme von ca. 15.000 €. Ausbildungsfinanzierung Ein Teil der Ausbildungskosten kann durch Einnahmen aus den abrechnungsfähigen Behandlungen während der Praktischen Tätigkeit und der Praktischen Ausbildung z.B. in der Hochschulambulanz für Forschung und Lehre der Universität Bielefeld, der Christoph-Dornier-Stiftung oder der Ausbildungsambulanz des BIPP refinanziert werden. Die Ausbildung kann des weitern durch eine andere Arbeit (z.B. 1/2 Stelle) neben der Ausbildung finanziert werden. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht in der Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits. Einen solchen vergibt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank Beim Bundesverwaltungsamt kann zudem ein Bildungskredit beantragt werden (Hotline: 01888-358-4492; [email protected]). Durch den Bildungskredit werden die ersten zwei Jahre der Ausbildung gefördert. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu € 7.200 bewilligt werden (meist 24 Monate a 300 Euro). Dieser Kredit ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragsstellers und seiner Eltern. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredits. Seit dem 01.10.2000 kann die Vollzeitausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Das BAföG wird auf Basis des eigenen Einkommens / Vermögens, dem des Ehepartners und dem der Eltern (in der Reihenfolge) berechnet. Der Mindestbetrag beläuft sich hier auf 11 € und der Höchstbetrag liegt bei 585 €. Kombination von Ausbildung und Promotion Es ist möglich die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten mit einem Promotionsvorhaben zu kombinieren. Dieses Vorhaben sollten Sie nach Möglichkeit bereits in den Bewerbungsunterlangen darlegen. Allerdings ist ein Promotionsvorhaben keine Bedingung für den Erhalt eines Ausbildungsplatzes. 10 Prüfungen in der Ausbildung Zwischenprüfung: Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine 30-minütige mündliche Einzelprüfung statt, die die bisher erworbenen psychotherapeutischen Grundkenntnisse, Störungswissen und Veränderungswissen abprüft. Diese Zwischenprüfung wird vom BIPP durchgeführt. Abschlussprüfung: Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesbehörde (in NRW: Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ausbildungsinstitut. Sie wird bundesweit einheitlich durchgeführt und ausgewertet. Prüfungsvoraussetzungen und –modalitäten werden durch die Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten/innen geregelt. Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Der mündliche Teil der Prüfung ist fallbezogen und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (30 Minuten) wird als Einzelprüfung und der zweite Teil (120 Minuten) als Gruppenprüfung mit vier Teilnehmern durchgeführt. Bei kleineren Gruppen verringert sich die Zeit entsprechend. Nach bestandener staatlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen von der zuständigen Landesbehörde ein Zeugnis über die erfolgreiche staatliche Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie, das Voraussetzung für den Antrag auf Approbation darstellt. Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme am BIPP Der Ausbildungsgang zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten steht Bewerberinnen und Bewerbern nach erfolgreich abgeschlossenem Diplom (Abschlussprüfung) im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule offen, vorausgesetzt das Fach Klinische Psychologie ist eingeschlossen. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines außereuropäischen Staats müssen den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Diploms oder Hochschulstudiums der Psychologie erbringen. Eine Voraussetzung zur Aufnahme beim BIPP ist die persönliche Eignung für den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen Psychotherapeuten, welche in einem Auswahlgespräch überprüft wird. Die Bewerber/innen sollten zudem über Erfahrungen im psychotherapeutischen oder klinisch-psychiatrischen Tätigkeitsbereich verfügen, z.B. in Form von Praktika 11 während oder nach dem Studium. Diese dienen zur Überprüfung der Eignung und Neigung für den Beruf durch die Kandidaten selbst. Als weiteres Auswahlkriterium werden gute Abschlussnoten, besonders in den Fächern Klinische Psychologie und Psychologische Diagnostik herangezogen. Einen Teil der Ausbildungsplätze Psychologiestudent/innen. reserviert das BIPP für Bielefelder Bewerbung Die Bewerbungen sind schriftlich im Sekretariat des BIPP einzureichen bzw. einzusenden. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Die Vergabe Ausbildungsplätze erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Bewerbungseingangs. der Folgende Unterlagen sollten enthalten sein: - - beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abiturzeugnis) beglaubigte Kopie des Diplom- & Vordiplomzeugnisses bzw. Abschlusszeugnis des universitären Studienganges Psychologie (ein vorläufiges Diplomzeugnis ist auch möglich, es sollten jedoch nicht mehr als 2 Prüfungsleistungen ausstehen). Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung im Fach Klinische Psychologie Voraussetzung für die Ausbildung ist. Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs / tabellarischer Lebenslauf Lichtbild Bisherige Praktikums-Bescheinigungen Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit Bisherige Fort- und Weiterbildungen Ggf. Referenzen Ggf. Promotionsinteresse darlegen Wie geht es nach der Bewerbung weiter? In einem Auswahlgespräch wird die persönliche Eignung der Bewerber/innen für den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin / des Psychologischen Psychotherapeuten überprüft. Stehen weniger Ausbildungsplätze als Kandidaten/innen zur Verfügung, werden gute Abschlussnoten, besonders in den Fächern Klinische Psychologie und Psychologische Diagnostik, bisherige Erfahrungen mit psychotherapeutischen oder klinisch-psychiatrischen Tätigkeiten z.B. in Form von Praktika während oder nach dem Studium und ausgearbeitete Promotionsvorhaben als weitere Auswahlkriterien herangezogen. Die vom Prüfungsausschuss ausgewählten Bewerber/innen werden schriftlich über den Erhalt eines Ausbildungsplatzes informiert. 12 Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus? Der Ausbildungsvertrag wird zwischen den Ausbildungsteilnehmern/innen und dem Ausbildungsinstitut für drei Jahre abgeschlossen. Es ist möglich den Vertrag zum Ende eines jeden Ausbildungsjahres bei Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Auf Wunsch ist es möglich, einen Musterausbildungsvertrag zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die unter „Kontaktmöglichkeiten“ angegebene Adresse. Es wird Ihnen dann umgehend ein Exemplar zugesandt. Wie erfolgt die Überwachung der Qualität der Ausbildung? Die Qualitätssicherung der einzelnen Ausbildungsbestandteile richtet sich nach den unith QS Richtlinien. Die Evaluation der einzelnen Ausbildungsbestandteile erfolgt durch erprobte Evaluationsinstrumente (Theoretische Ausbildung Selbsterfahrung; Supervision), die von unith zur Verfügung gestellt werden. Als gemeinnütziger, eingetragener Verein hat unith (der „Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie e.V.“) sich zum Ziel gesetzt, durch eine enge Verknüpfung von Psychotherapieausbildung mit Forschung in Klinischer Psychologie und Psychotherapie eine hohe Qualität und Aktualität in der Psychotherapieausbildung zu sichern. Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Evaluation fließen jeweils in die Ausgestaltung der jeweiligen Ausbildungsbestandteile ein. Wir hoffen dass wir Ihnen die wichtigsten Fragen auf diesen Seiten beantworten konnten. Selbstverständlich können Sie mit uns auch ein persönliches Informationsgespräch führen, um Ihre individuellen Fragen zu besprechen. Des Weiteren erhalten Sie Informationen und Links wie auch die aktuellen Listen unserer Dozent/innen, Selbsterfahrungsleiter/innen, Supervisor/innen und Kooperationspartner für die ambulante und stationäre Praktische Tätigkeit unter: www.bielefelder-ipp.de