Arbeitsvertrag - Stundenlohn

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Arbeitsvertrag - Stundenlohn
Arbeitsvertrag - Stundenlohn
1. Zwischen _____________________________________ (Arbeitgeberin)
und __________________________________________ (Arbeitnehmerin)
wird folgender Arbeitsvertrag abgeschlossen:
2. Tätigkeitsbereich
Frau _________________________________ wird als Putzfrau im Stundenlohn
angestellt.
3. Beginn
Beginn des Anstellungsverhältnisses ist _________________
4. Probezeit
Die Probezeit beträgt 1 Monat / 2 Monate / 3 Monate
(Zutreffendes unterstreichen)
5. Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen und kann beidseitig wie folgt
gekündigt werden: Während der Probezeit mit einer Frist von 7 Tagen. Nach der
Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen:
Im 1. Anstellungsjahr:
1 Monat
Ab 2. Anstellungsjahr:
2 Monate
Ab dem 3. Anstellungsjahr: 3 Monate
6. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt ____ Stunden pro Monat. Je nach Arbeitsanfall kann das
Arbeitspensum im gegenseitigen Einvernehmen erhöht werden.
7. Lohn
Der Brutto-Stundenlohn setzt sich wie folgt zusammen:
Grundlohn (inkl. 13. Monatslohn)
Fr______/Stunde
+ Ferien- und Feiertagsentschädigung***
Fr______/Stunde
Bruttolohn inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigung
Fr______/Stunde
8. Unfallversicherung
Die Arbeitnehmerin ist während ihrem Arbeitseinsatz und auf dem Arbeitsweg
gegen Berufsunfall versichert. Sofern der Arbeitseinsatz nicht mehr als 8 Stunden
pro Woche beträgt, ist die Arbeitnehmerin gegen NB-Unfall nicht versichert.
9. Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Sofern das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3
Monate eingegangen worden ist, beträgt die Lohnfortzahlung bei Abwesenheiten
gemäss den Kriterien von Art. 324a OR (Zürcher Skala) wie folgt:
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Lohnfortzahlung (bei unverschuldeter
Abwesenheit)
- Im 1. Anstellungsjahr
3 Wochen
- Im 2. Anstellungsjahr
2 Monaten
- Im 3. Anstellungsjahr
9 Wochen
- Im 4. Anstellungsjahr
10 Wochen
- nach jedem weiteren Jahr steigt die Lohnzahlungspflicht um 1 Woche
Im Weiteren sind die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechtes massgebend.
Ort und Datum:
______________________________
Unterschrift Arbeitnehmerin
Unterschrift Arbeitgeberin
_________________________
______________________________
Je nach Alter muss der Prozentsatz angepasst werden!!
*** 8,33 %vom Grundlohn bei 4 Wochen Ferien
10,64 % vom Grundlohn bei 5 Wochen Ferien
13,04 % vom Grundlohn bei 6 Wochen Ferien