Seminarratsbeschlüsse 04-2016

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Seminarratsbeschlüsse 04-2016
Hessische Lehrkräfteakademie
Studienseminar GHRF Darmstadt
Seminarratsbeschlüsse
21.04.2016
Inhaltsfeld Unterrichtsbesuche
Abgabe der Unterrichtsvorbereitungen (KUVB/AUVB)
Bei Unterrichtsbesuchen muss die jeweilige Unterrichtsvorbereitung (KUVB/AUVB) zwei Unterrichtstage vor
dem Termin des Unterrichtsbesuches (UB) bis spätestens 18:00 Uhr übermittelt werden.
Das heißt, ist der UB an einem Montag, so ist die UVB bis donnerstags 18:00 Uhr zu übermitteln, ist der UB
an einem Dienstag, so ist die UVB bis freitags 18:00 Uhr zu übermitteln. Bewegliche Ferientage zählen als
Unterrichtstage.
Handreichungen zur Anfertigung einer kleinen/ ausführlichen Unterrichtsvorbereitung sind in der jeweiligen
gültigen Fassung auf der Homepage eingestellt.
Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/KUVB-neu-Beschluss-SR_2012.pdf
http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/AUVB-neu-Beschluss-SR_2012-01-16.pdf
Besuche innerhalb des regulären Stundenplans
Die Unterrichtsbesuche sollen in der Regel stattfinden, wenn in der jeweiligen Ausbildungsschule diese
Stunden im Rahmen des regulären Stundenplans gehalten werden können.
Unterrichtsbesprechungen
Die Unterrichtsbesprechungen sollen in der Regel im Anschluss an die Unterrichtsbesuche stattfinden.
Überlastung
Es wird empfohlen, die Unterrichtsbesuche so zu verteilen, dass eine Überlastung der LiV vermieden wird.
Stundenreflexion nach Unterrichtsbesuchen
Die LiV erhalten nach Unterrichtsbesuchen 10-15 Minuten Zeit, um die Stunde für sich reflektieren zu
können, bevor es zum gemeinsamen Reflexionsgespräch kommt. Der Lernbegleitbogen sollte in der
Reflexion berücksichtigt werden.
Gestaltung von Zielvereinbarungsgesprächen
Mit Wirkung vom 21.04.2016 beschließt der Seminarrat, dass die „Empfohlene Struktur für
Zielvereinbarungsgespräche“ weiterhin gültig ist. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Internetseite
des Studienseminars veröffentlicht.
Unterrichtsbesuche im Rahmen einer Modulveranstaltung
können nach § 52 Abs. 6 HLbG-DV angerechnet werden. Die Entscheidung der Anrechnung obliegt der LiV.
Lernbegleitbogen
Der Lernbegleitbogen wird mit dem Unterrichtsentwurf vorgelegt. Die Schwerpunkte der Reflexion werden in
den Lernbegleitbogen aufgenommen und sollen in der Regel innerhalb von einer Woche der Ausbilderin
oder dem Ausbilder zugesandt werden. Die LiV hat ein Anrecht auf eine Rückmeldung die die Ausbilderin
oder den Ausbilder. Der Lernbegleitbogen fließt nicht in die Bewertung ein.
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21.04.2016
Inhaltsfeld Organisation (und Dokumentation) der Ausbildung
Hospitationsstunden
Die Hospitationsstunden sind entweder fest in den Stundenplan einzuplanen oder durch eine Anmerkung
als flexible Hospitationen auszuweisen. Die Auswahl der Hospitationsstunden treffen die LiV in Absprache
mit den Kolleginnen und Kollegen der Ausbildungsschulen.
AVSMS – Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule
Die am 27.01.2015 formulierte Beschreibung der AVSMS hat weiterhin Gültigkeit.
Die Dokumentation der AVSMS wird nicht mehr von der Schulleitung unterschrieben.
Nunmehr sind verpflichtend die Kompaktveranstaltung im Einführungssemester sowie die
Kooperationsveranstaltung „Diversität“ im 2. Hauptsemester. Die weiteren Inhaltsfelder werden mit den
BRB-Betreuerinnen und –Betreuern reflektiert und dokumentiert.
Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/schulementoren/2015%20AV_SMS_GHRFDA.pdf
http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/index.html
Inhaltsfeld Bewertung
Bewertungsraster
Das Bewertungsraster zu den vier Dimensionen des Hessischen Referenzrahmens ist gültig.
Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/einf/Bewertungsraster_2013.pdf
Modulbewertung
Die Bewertung der Modulleistungen erfolgt nach drei unterschiedlichen Modellen. Die Ausbildenden ordnen
sich modulspezifisch einem entsprechenden Modell zu.
Inhaltsfeld Zweite Staatsprüfung
Unterrichtsentwürfe zur Zweiten Staatsprüfung
Die Unterrichtsentwürfe für die Zweite Staatsprüfung werden drei Schultage vor der Prüfung im Studienseminar vorgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen den Mitgliedern der Prüfungskommission vorab
per e-mail zugesandt.
Inhaltsfeld Studienseminar
Verwendung von schriftlichen Ausarbeitungen einer LiV in der Modularbeit
Aktuelle schriftliche Ausarbeitungen von LiV dürfen nur mit deren Zustimmung in der Modularbeit verwendet
werden.
Seminarprogramm
Die Textvorlage „Lernen ist ein Abenteuer“ ist mit Wirkung vom 27.08.2013 verbindliches Seminarprogramm
des Studienseminars.
Link: http://lakk.sts-ghrf-darmstadt.bildung.hessen.de/seminarprogramm_da/Seminarprogramm_GHRF_DA.pdf
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Wahl der gewählten Vertreterin des ständigen Vertreters
Der Seminarrat wählt in seiner Sitzung vom 21.04.2016 Frau Isabell Moering für zwei Jahre zur gewählten
Vertreterin der ständigen Vertreterin (Frau Barbara Donnelly) und des ständigen Vertreters (Herrn Michael
Krebs).
Abschlussfeier
Die Abschlussfeier des jeweiligen Prüfungssemesters wird von allen LiV des jeweiligen 1. Hauptsemesters
vorbereitet.
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