Behinderung und sexualität kein taBu

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Behinderung und sexualität kein taBu
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Behinderung
und sexualität
kein tabu
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Brühl 20 | 31134 Hildesheim
Telefon: 0 51 21/881-178,-179
E-Mail: [email protected]
Internet: http://gleichstellung.hawk-hhg.de
Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in sozialen Einrichtungen
INHALT
Vorwort ...................................................................................... …03
1 Rechtliche Grundlagen ........................................................ …04
2 Selbstbestimmung .............................................................. …07
3 Privatsphäre ........................................................................ …10
4 Nähe und Distanz ................................................................ …12
5 Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung ............................... …14
6 Sexualassistenz und -begleitung ......................................... …19
7 Sexuelle Gewalt ................................................................... …22
8 Prävention ........................................................................... …24
9 Teamkultur .......................................................................... …26
Wichtige Quellen ....................................................................... …28
Impressum
Herausgeberin: HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Brühl 20, 31134 Hildesheim | Projekt: Liebe, Lust und Leidenschaft bei geistig
behinderten Menschen (Sommersemester 2013/Wintersemester 2013/2014) | Projektleitung: Prof. Dr. Gisela Hermes |
Praxisanleiterin: Kristina Schmidt, Lebenshilfe Hildesheim e.V. | Mitwirkende Studentinnen: Alexandra Crisand,
Marie Lenz, Martina Nölting, Michèle Saenz-Montes, Kristina Schwengler, Bianca Wassermann | Gestaltung: CI/CD-Team
der HAWK, Stand: 02/2015
VORWORT
Wir sind eine Gruppe von sechs Studentinnen der HAWK Hildesheim,
die im Rahmen eines Projektseminars zum Thema „Liebe, Lust und
Leidenschaft bei Menschen mit einer geistigen Behinderung“, gemeinsam mit unserer Dozentin Frau Prof. Dr. Gisela Hermes und einer
Lehrbeauftragten aus der Praxis, Frau Kristina Schmidt, eine Handreichung zum Thema Sexualität erstellt haben.
Die Handreichung ist eine Hilfestellung für Mitarbeiter/innen in der
Praxis. Sie beinhaltet verschiedene Themen und Informationen zu
Sexualität, damit verbundener Selbstbestimmung, sexueller Gewalt
und Prävention, Sexualaufklärung und sexueller Bildung, Nähe und
Distanz, Privatsphäre und Teamkultur.
Das Thema Liebe, Lust und Leidenschaft in Einrichtungen ist nach wie
vor sehr umstritten. Einige Einrichtungen sind mit der Thematik vertraut und praktizieren einen lockeren Umgang, andere wiederum sind
oft verunsichert und meiden das Thema. Wir stellten durch Hospitationen und Interviews fest, dass sie dieses wichtige Thema häufig aus
Unwissenheit außer Betracht lassen. In dieser Handreichung klären
wir ethische und rechtliche Grundlagen in einer kurzen Zusammenfassung und hoffen, dass wir dadurch die Bereitschaft in Ihrer Einrichtung erhöhen können, sich mit dem Thema Sexualität im Sinne
der Bewohner/innen auseinanderzusetzen. Zu den jeweiligen Themenfeldern geben wir Handlungsempfehlungen.
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Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der Lebens­­hilfe
e.V., Wohnen im Stadtteil, der HAWK Hildesheim und für die Aufgeschlossenheit vieler anderer Einrichtungen, ohne die dieses Projekt
nur schwer zum gewünschten Ergebnis gekommen wäre.
1
1 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche
Grundlagen
„Menschen mit einer geistigen Behinderung
haben sexuelle Bedürfnisse wie Nicht-Behinderte [Menschen] auch. Das Recht, diese
Bedürfnisse zu befriedigen, das Recht auf
sexuelle Verwirklichung, ist ein Menschenrecht, das Behinderten wie Nicht-Behinderten [Menschen] gleichermaßen zusteht.“
(pro familia, 2013).
04
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Gilt das Grundgesetz (GG) auch für Menschen
mit einer geistigen Behinderung?
Der Artikel (Art.) 1 des GG besagt, „Die Würde
des Menschen ist unantastbar“. Im folgenden
Art. 2, Satz 1 steht: „Jeder hat das Recht auf
die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt“ (GG 2013).
Des Weiteren gibt es ein Gleichbehandlungsgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Dieses gewährt die Gleichbehandlung aller Menschen
ungeachtet einer Behinderung.
Was bedeutet das?
Für behinderte Menschen gelten die gleichen
rechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf
Sexualität, Partnerschaft, Ehe und Elternschaft, wie für alle anderen Menschen auch.
Gesetzliche Betreuer haben darauf keinen
Einfluss! Somit hat jeder Mensch das Recht
Sexualität zu leben, da diese zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört. Eine Ehemündigkeit wird eingeschränkt, wenn der
behinderte Mensch sich nicht selbst geschäftlich vertritt.
05
2
1 Rechtliche Grundlagen
Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (Bundesverfassungsgericht). Dazu zählt auch die freie Wahl der
Wohnform und des Wohnortes. Dies wird geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie in
den Art. 19, 19a, 22 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Das Recht auf Privatsphäre muss ebenfalls
gewährleistet sein (Art. 22 Abs. 1 UN-BRK).
Was bedeutet das?
Menschen mit Behinderung haben das Recht,
zu bestimmen wo sie als erwachsener Mensch
wohnen wollen, ob alleine oder mit anderen
gemeinsam.
Selbstbestimmung
Was dürfen gesetzliche Betreuer/innen
nicht entscheiden?
Gesetzliche Betreuer/innen helfen zu Betreuenden nur bei bestimmten rechtlichen Dingen
(z. B. bei Verträgen, gesundheitlichen Entscheidungen, oder Wohnungs-/Wohnortwechsel).
Nicht entscheiden können Betreuer/innen bei
Kinderwunsch sowie bei allen anderen privaten Angelegenheiten.
Handlungsempfehlung
Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter/innen über die Rechte
von Menschen mit Behinderung.
Klären Sie zu Betreuende über ihre Rechte auf.
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Was bedeutet das?
Die elterliche Sorge bleibt von der Bestellung
eines gesetzlichen Betreuers unberührt. Nur
bei Geschäftsunfähigkeit der behinderten
Eltern ruht die elterliche Sorge.
Weder die gesetzliche Betreuung noch die
Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit kann
einen Kinderwunsch bei einer zu Betreuenden/einem zu Betreuenden unterbinden.
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2 Selbstbestimmung
Selbstbestimmung beschreibt die Unabhängigkeit jedes Individuums nach seinem Willen
und seinen Wünschen bestimmen zu dürfen.
Unabhängig von der Vorstellung allgemeiner
moralischer Kriterien eines guten Lebens und
frei von gesellschaftlichen Zwängen, der
staatlichen Gewalt und jeglicher Art der
Fremdbestimmung. Selbstbestimmung endet
jedoch dort, wo die Grenzen anderer Menschen verletzt werden. Jeder Mensch hat das
Recht auf selbstbestimmtes Leben (siehe
Kapitel 1).
8
2 Selbstbestimmung
Menschen die durch Ihr Lebensumfeld behindert werden, sollte Raum für eigene und positive Erfahrungen der Selbstkompetenz gegeben werden. Dies dient der Entwicklung des
Selbstbewusstseins. Behinderungen des
Lebensumfeldes können auftreten durch
mangelnde Akzeptanz und Bevormundung in
Hinblick auf selbstbestimmte Sexualität.
Selbstbestimmtes Leben bietet behinderten
Menschen das Recht, seine Angelegenheiten
eigenständig zu regeln, am öffentlichen Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und
Entscheidungen über das eigene Leben zu
treffen. Dieses Recht wird bei manchen Menschen durch rechtliche Betreuung in bestimmten Fragen eingegrenzt. Behinderte
Menschen brauchen Unterstützung und Verständnis um die erforderliche Selbstbestimmung zu erlangen.
Beeinträchtigte Menschen werden durch Ihren
Alltag in vielerlei Hinsicht behindert. Neben
der Bewältigung des Alltages müssen sie mit
fehlender Anerkennung, übertriebener Anteilnahme und Respektlosigkeit umgehen. Sie
müssen sich gegen Mobbing oder Ausgrenzung wehren können, ohne sozial unangemessene oder gar aggressive Umgangsformen zu
ergreifen. Die Erwartungshaltung an sie ist
immens groß.
Die Erfahrung eigener Stärken bewirkt die
Entwicklung der Selbstbestimmung. Behinderte Menschen brauchen soziale Kompetenzen, um Probleme selbstständig zu lösen,
Hilfsangebote anzunehmen und den Mut zu
einem klaren „Ja“ oder „Nein„ zu entwickeln.
Sie werden gestärkt durch die konkrete Erfahrung eigener Fähigkeiten, Selbstbestimmtheit
und Bestätigung.
Handlungsempfehlung
Versetzen Sie sich in die Lage der zu Betreuenden und stellen Sie sich
folgende Frage: In wie weit kann ich als Mensch mit Unterstützungsbedarf
meinen Alltag selbst bestimmen?
Voraussetzung für die Erreichung größtmöglicher Selbstbestimmung ist
die Beachtung der Bedürfnisse des einzelnen Menschen. Sorgen Sie für die
Bereitstellung persönlicher Assistenz sowie für Sexualassistenz (siehe Kapitel 6).
Informieren Sie behinderte Menschen in Trainings- und Bildungsveranstaltungen
über ihre Rechte! Klären Sie sie auf!
Machen Sie das Thema selbstbestimmte Sexualität durch Öffentlichkeitsarbeit,
Angehörigen- und Elternarbeit, Fort- und Weiterbildungen für Betreuende
und Mitarbeitende transparent.
Sprechen Sie behinderte Menschen auf ihre Stärken an. Reden Sie mit ihnen
über ihre Wünsche und Bedürfnisse und versuchen Sie ihnen bei der Umsetzung
Unterstützung zu gewährleisten.
Machen Sie behinderte Menschen darauf aufmerksam, dass es selbstbestimmte
Sexualität gibt. Fördern Sie selbstbestimmte Sexualität durch Beratungsgespräche
und durch das Aufzeigen individueller und lebensweltbezogener Möglichkeiten.
9
3
3 Privatsphäre
3 Privatsphäre
Privatsphäre
Unter Privatsphäre versteht man einen nicht
öffentlichen, geschützten Bereich, der das
persönliche und intime Leben einer Person
betrifft.
Was gehört zur Privatsphäre?
ein eigenes, abschließbares
Zimmer – Rückzugsmöglichkeit
persönliche Beziehungen
Vertraulichkeit von persönlichen
Informationen (z. B. über psychische
Befindlichkeiten, private Probleme,
intime pflegerische Fragen)
Wahrung des Postgeheimnisses
Achtung der persönlichen Grenzen
Die UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht behinderter Menschen auf
Privatsphäre (siehe Kapitel 1). Die Verletzung
der Privatsphäre kann bestraft werden.
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Handlungsempfehlung
Behandeln Sie persönliche Informationen immer vertraulich und geben Sie
diese nur mit Zustimmung des behinderten Menschen an Dritte weiter.
Setzen Sie sich mit den rechtlichen Gegebenheiten zum Thema Datenschutz
auseinander.
Holen Sie sich eine schriftliche Genehmigung zur Weitergabe persönlicher Daten
von den behinderten Menschen ein.
Schaffen Sie den behinderten Menschen Räumlichkeiten für Privatsphäre
und Rückzugsmöglichkeiten.
Rufen Sie keine intimen Details über die behinderten Menschen über den Flur.
Vermeiden Sie die Weitergabe von persönlichen Informationen
bei „Tür- und Angelgesprächen“.
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4
4 Nähe und Distanz
Nähe und Distanz
In der Arbeit mit behinderten Menschen geht
es immer auch um Beziehungsgestaltung, das
heißt, das Verhältnis von Nähe und Distanz
muss ständig neu ausbalanciert werden.
Das Nähe-Distanz-Verhältnis birgt ein großes
Gefahrenpotential. Wenn unerwünschte Zonen betreten und Grenzen überschritten werden, entwickeln sich bei den betroffenen
Menschen Schamgefühle, Aggressionen,
sowie Angst und Misstrauen.
Ein reflektierter Umgang mit Nähe-Distanz
wahrt uns vor der Verletzung der persönlichen
Grenzen. Die persönlichen Bedürfnisse des
Gegenübers müssen dabei respektiert werden.
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Handlungsempfehlung
Setzen Sie sich zunächst mit Ihren persönlichen Grenzen auseinander.
Lernen Sie die Grenzen Ihres Gegenübers kennen und agieren Sie nur so,
wie Sie es selbst auch für sich wünschen.
Versichern Sie sich, dass der behinderte Mensch Sie auch wirklich als
Ansprech- und Vertrauenspartner/in akzeptiert.
Schaffen Sie Räume und machen Sie „Übungen“ mit den behinderten Menschen,
um Nähe und Distanz zu erlernen.
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14
Sexuelle Bildung und
Sexualaufklärung
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5 Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung
Definition Sexualaufklärung
Die Sexualaufklärung belehrt über geschlechtliche Vorgänge und den Körper. Die allgemeine Aufklärung beinhaltet beispielsweise die
Entwicklung des Körpers, Verhütung, Schwangerschaft und Sexuelle Neigungen. Damit
Sexualaufklärung in der Arbeit mit behinderten Menschen eine lebenslange Auseinandersetzung bleibt, wurde sie durch die Sexuelle
Bildung ergänzt.
Definition Sexuelle Bildung
Der Begriff „Sexuelle Bildung“ steht folglich
für ein erweitertes Bewusstsein in Bezug auf
Sexualpädagogische Angebote. Allein durch
den Begriff „Bildung“ in diesem Zusammenhang ergeben sich neue Perspektiven:
1.Sexuelle Bildung ist selbstbestimmt,
denn nur durch das Sammeln von
eigenen Erfahrungen wird die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
gegeben.
2.Sexualität ist ein Grundbedürfnis und
sollte als solches gefördert werden.
3.Sexuelle Bildung ist konkret und lebens­
praktisch, weltoffen und ressourcenorientiert.
4.Sexuelle Bildung spricht den ganzen
Menschen an, alle Lebensalter, alle
Kompetenzebenen und die Ganzheit
jedes Individuums.
5.Sexuelle Bildung fördert die Befähigung
zur Mitbestimmung, denn nur eine
unaufgeklärte Gesellschaft unterliegt dem
Risiko einer politischen Manipulation.
Warum ist eine adäquate Sexualaufklärung bei behinderten Menschen
überhaupt wichtig?
Häufig wird behinderten Menschen unterstellt,
dass sie gar kein oder ein stark ausgeprägtes
Bedürfnis nach Sexualität, Geschlechtlichkeit
oder Partnerschaft haben.
Sexualaufklärung oder sexuelle Bildung seien
aufgrund ihrer körperlichen, psychischen oder
intellektuellen Beeinträchtigung kein wirkliches Anliegen, was oftmals dazu führt das
viele behinderte Menschen auch im Erwachsenenalter sehr unaufgeklärt sind.
Behinderte Menschen haben dieselben
Grundbedürfnisse wie nicht behinderte Menschen. Es fehlen ihnen jedoch dieselben
Möglichkeiten sich Informationen einzuholen.
Sexuelle Selbstbestimmung setzt grundlegende Kenntnisse über Sexualität, über eigene Körpervorgänge und das eigene Körperbewusstsein voraus. Sexualaufklärung heißt
auch, seine eigenen Wünsche und auch Grenzen kennen zu lernen.
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5 Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung
5 Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung
Handlungsempfehlung
Mögliche Folgen:
auffälliges Sexualverhalten
Isolation
ungewollte Schwangerschaft
fehlende Sexualerziehung
häufiger Opfer sexueller Gewalt
(s. Kapitel 7)
Ansteckung von Geschlechts­krankheiten
empfinden sexuelle oder körperliche
Vorgänge manchmal aus Unwissenheit
als bedrohlich
fehlende Sexualerziehung
mangelhaftes, fehlendes
Köperbewusstsein
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Aufklärung?
Die Antwort lautet: Jetzt und immer wieder!
Damit eine gelungene Aufklärung überhaupt funktionieren kann,
sollten bestimmte Voraussetzungen in Einrichtungen gegeben sein.
Sie sollten eine institutionelle Verankerung in den Leitbildern der Einrichtungen haben.
Langfristige und kontinuierliche Weiterbildungen.
Schaffen Sie ein offenes Klima und Transparenz im Team.
Erarbeiten Sie ein konkretes sexualpädagogisches Handlungskonzept.
Themenschwerpunkte für die
Sexualaufklärung
Aufklärung heißt, sich mit den unterschiedlichsten Bereichen des Menschen, seiner
Gefühlswelt, der Entwicklung eigener Identität
und der Interaktion mit anderen Menschen
auseinanderzusetzen. In der pädagogischen
Arbeit der Sexualaufklärung gibt es eine große
Anzahl verschiedener Themenschwerpunkte.
Diese werden hier nun kurz aufgeführt:
mein Körper/dein Körper
sich als Mann/Frau fühlen
Verhütungsmittel
Emotionen/Gefühlslagen
Geschlechtskrankheiten
Selbstbefriedigung
Geschlechtsformen
Partnerschaft/Beziehungen
Sexualhygiene
Schwangerschaft/Kinderwunsch/
Elternschaft
Freiwilligkeit/Grenzüberschreitungen
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Wie bereiten Sie eine Aufklärungssituation vor?
Sexualaufklärung geschieht nicht nebenher, sondern sollte gut vorbereitet werden,
denn ohne Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen gelingt eine gute Beratung nur selten.
Schaffen Sie „Lern- und Erfahrungsräume“ in geschützter und vertraulicher Atmosphäre.
Sexualpädagogische Angebote müssen selbstbestimmt und freiwillig bleiben und nicht
aufgezwungen werden. Besprechen Sie vorab mit der behinderten Person, dass es immer
die Möglichkeit gibt, jederzeit aus einer Übung oder Veranstaltung auszusteigen.
Wählen sie gezielt eine Vielfalt an Materialien (wie z. B. Bildmaterial), die verschiedene
Sinne ansprechen und stellen Sie dies in der Einrichtung zur Verfügung.
Setzen Sie sich mit dem Thema Sexualität und Ihren persönlichen Werten und Normen
professionell auseinander.
Wie können Sie methodisch vorgehen?
Die Einbeziehung des Körpers ist ein grundlegender Teil der Aufklärungsarbeit.
Sie können Übungen zur Körperwahrnehmung durchführen.
Oft fehlen Worte für die Bezeichnung der eigenen Körperteile. Unterstützen Sie die
zu Betreuenden bei dem Erlernen der Begriffe für die Geschlechtsteile. Verzichten Sie
auf Verniedlichungen und Umschreibungen.
Differenzierte und zielgruppenbezogene Angebote sollten von Ihnen entwickelt und
ausgebaut werden, beispielsweise Reflexion von Geschlechterrollen und -identitäten.
Zeigen Sie Möglichkeiten der Verhütung auf, klären Sie, wie viel Eigenverantwortung
für die Verhütung übernommen werden kann.
Erklären Sie, dass Selbstbefriedigung etwas ganz normales ist, denn es hilft den
eigenen Körper kennen zu lernen. Verdeutlichen Sie auch, dass es klare Grenzen
zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit gibt.
Entwickeln Sie mit den zu Betreuenden Partnerschaftsmodelle, welche
den persönlichen Wünschen entsprechen, sowie Schritte zur Umsetzung.
Beziehen Sie die Partner der zu betreuenden Person in die Paarberatung mit ein.
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6
5 Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung
Handlungsempfehlung (Fortsetzung)
Bieten Sie frühzeitig Beratungsgespräche zum Thema Kinderwunsch und Elternschaft
an. Der Wunsch nach einem Kind kann somit umfassend reflektiert werden und auf
neutraler Ebene, verschiedene Perspektiven und Möglichkeiten aufzeigen.
Die Inhalte, sowie die Form der Vermittlung sollten sich nach den Erfahrungen
der zu Betreuenden richten, ebenso sollten Sie den derzeitigen Entwicklungsstand
berücksichtigen.
Die leichte Sprache spielt eine tragende Funktion in der Aufklärungsarbeit.
Achten Sie darauf eine klare, deutliche und angemessene Sprache zu verwenden.
Es ist wichtig, dass Sie eine eigene Sprache für sich finden,
um die Thematik offen und angemessen anwenden zu können.
Sie sollten eigene Rechte alters- und entwicklungsangemessen vermitteln.
Wissen gibt Stärke (s. Kapitel 1).
Sensibilisieren Sie im Beratungs- und Aufklärungsprozess immer wieder
die Wahrnehmung der zu betreuenden Person, somit kann auf eigene Wünsche
und Bedürfnisse aufmerksam gemacht werden.
Sie können Eltern, Betreuer und Angehörige dabei unterstützen Hemmungen
und Unsicherheiten abzubauen, indem sie transparent mit dem Thema umgehen
und Beratungsgespräche anbieten.
Es ist gar nicht schlimm, wenn Sie eigene Unsicherheiten thematisieren.
Im Gegenteil, es wirkt authentisch und hilft ihrem Gegenüber eigene
Verunsicherungen abzubauen.
Besondere Situationen und Fragestellungen der zu Betreuenden bedürfen
einer speziellen Beratung. Es ist keinesfalls schlimm, wenn Sie sich an eine
externe Beratungsstelle wenden.
In der Sexualaufklärung geht es immer um lebendiges Lernen, mit Spaß,
Beteiligung und Selbstbestimmung. ☺
Sexualassistenz
und -begleitung
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Ziele der sexualpädagogischen Angebote
Ziel sollte sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu bieten, die individuelle Sexualität
mit den dazugehörigen Wünschen und Bedürfnissen leben zu können.
Dies kann durch die Aufklärung, also der Vermittlung von Wissen, gelingen.
Hierdurch wird erlernt, Verantwortung für das eigene Handeln und
der gelebten Sexualität zu übernehmen.
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6 Sexualassistenz und -begleitung
Die Sexualität von behinderten Frauen und
Männern wird oft als problematisch angesehen. Erst allmählich wird die Frage diskutiert,
wie das Recht der behinderten Frauen und
Männer auf freie Entfaltung der eigenen Sexu­
alität nicht nur formuliert, sondern auch umgesetzt werden kann und welche Angebote
und Bedingungen die Praxis dazu bereithalten muss.
Wenn Frauen und Männer aufgrund ihrer Behinderung ihre Sexualität nicht ohne die Unterstützung von anderen leben können, brauchen sie unter Umständen sexuelle Dienstleistungen. Diese können von der Hilfe bei
der Suche nach einem intimen Raum, der
Beschaffung von Verhütungsmitteln bis hin
zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung
reichen.
Solche Dienstleistungen werden hier unter
dem Begriff „Sexualassistenz und Sexualbegleitung“ zusammengefasst.
Situation in Deutschland
Nach niederländischem Beispiel wurde in
Wiesbaden „Sensis“, ein so genannter Körperkontaktservice für behinderte Frauen und
Männer, gegründet.
Gegen Bezahlung wurden Dienste für Menschen angeboten, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung ihre sexuellen Bedürfnisse nicht ohne Hilfe von Dritten realisieren
konnten.
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6 Sexualassistenz und -begleitung
Inzwischen gibt es „Sensis“ in dieser Form
nicht mehr. Der Nachfolgeverein „Sexualität
für körperlich behinderte Menschen“ (SKBM)
bietet praktische Sexualbegleitung an.
Darüber hinaus gibt es andere Organisationen
für erotische, sexuelle Kontakte. Ebenso bieten freiberufliche, speziell ausgebildete, so
genannte Sexualbegleiter/innen, sowie Prostituierte ihre Dienste für Menschen mit einer
körperlichen und geistigen Behinderung an.
Außerdem eröffnete 1997 in Trebel (Wendland) eine Praxis zur Sexualassistenz, in der
ebenfalls Sexualbegleiter/innen ausgebildet
werden.
Passive Sexualassistenz
Von passiver Sexualassistenz spricht man,
wenn:
Sie Bedingungen schaffen, damit
behinderte Menschen ihre individuelle
Sexualität ausleben können.
Dazu gehört z. B. das Geben von Infor­
mationen, Aufklärung, Beschaffung von
Hilfsmitteln zur Selbstbefriedigung und
Erklärung der Funktion am Modell, das
zur Verfügung stellen von Medien und
Materialien ( z. B. Pornografie, Aufklärungsbroschüren, Sex-Toys, etc.) oder
aber auch die Vermittlung von Prostituierten/Sexualbegleiter/inne/n.
Aktive Sexualassistenz
Aktive Sexualassistenz bedeutet:
Die direkte Unterstützung bei sexuellen
Handlungen, z. B. Handführung bei
Selbstbefriedigung, die Einführung eines
sexuellen Hilfsmittels, die Einführung
des Penis in die Vagina, um Geschlechtsverkehr eines Paares zu ermöglichen.
Aktive Sexualassistenz ist dann erlaubt,
wenn kein Betreuungsverhältnis (Abhängigkeitsverhältnis) vorliegt.
Sexualbegleitung
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG
gewährt behinderten Menschen das
Recht auf eine freie und selbst bestimmte Entfaltung ihrer Sexualität.
Dieses Recht umfasst auch die Freiheit,
bei Bedarf Sexualassistenz und Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen.
Aktive Sexualassistenz darf grundsätzlich nur auf der Basis von erkennbarem
und nicht alleine vermutetem Einvernehmen geleistet werden. Gelingt es Sexualassistent/inn/en im Kontakt mit
schwerstbehinderten Menschen nicht,
deren Willen zu ermitteln, so sind diese
Personen in der Situation als juristisch
widerstandsunfähig (§ 179 StGB) einzustufen und sexuelle Handlungen sind
dann strafbar.
Die Ausübung aktiver Sexualassistenz
mit unmittelbarem Körperkontakt ist
nach § 174a Abs. 2 StGB strafbar, wenn
es sich bei den Sexualassistent/inn/en
um Personen handelt, die im Vorfeld als
Angestellte oder als externe professionelle oder ehrenamtliche Kräfte in einer
Einrichtung Betreuungs- oder Aufsichtsfunktionen gegenüber den Menschen mit
Behinderungen (Assistenznehmer/innen)
übernommen hatten bzw. diese laufend
ausüben (auch wenn vom Assistenznehmer erwünscht).
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22
Definition
Bei Gewalt auf sexueller Ebene steht das Erleben von Macht und Dominanz im Vordergrund. Dazu gehört: Verletzung der Intimsphäre, Grenzverletzung in Form von Blicken,
Worten und Gesten, sexualisiertes Verhalten
während der Pflege und erzwungener Vaginal-, Oral- oder Analverkehr. Zur Gewalt zählt
auch die Geheimhaltung des Missbrauchs.
Anhand einer repräsentativen Studie des BMFSFJ die 2012 erschienen ist, lässt sich erkennen wie häufig behinderte Frauen Gewalt
ausgesetzt sind.
Insgesamt wurden 1561 behinderte Frauen
befragt. Das Ergebnis dieser Studie zeigt
Folgendes:
58 % – 75 % aller befragten Frauen waren
schon mindestens einmal körperlicher Gewalt
ausgesetzt.
21 % – 43 % aller befragten Frauen haben
schon mindestens einmal sexuelle Gewalt
erlebt.
68 % – 90 % aller befragten Frauen waren
schon mindestens einmal psychischer Gewalt
ausgesetzt.
Sexuelle Gewalt
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7
7 Sexuelle Gewalt
Insgesamt wurde festgestellt, dass behinderte Frauen doppelt so häufig von Gewalt betroffen sind wie nicht behinderte Frauen (vgl.
BMFSFJ, 2012, S. 9+10, 20 – 25).
Mit diesen Zahlen möchten wir auf ein sehr
wichtiges Thema aufmerksam machen. Besonders in Einrichtungen stehen die Bewohner/innen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu Mitarbeiter/inne/n und Mitbewohner/inne/n. Unaufgeklärtheit, Fremdbestimmung, Tabuisierung des Themas und
fehlende Konsequenzen bei Missbrauchsfällen verstärken die Gefahr für sexuelle
Übergriffe.
Handlungsempfehlung
Thematisieren Sie in der Einrichtung was sexuelle Übergriffe sind.
Blenden Sie eventuelle Vorfälle während ihrer Arbeit nicht aus.
Entwickeln Sie ein Konzept für den Umgang mit Missbrauchsfällen in Ihrer Einrichtung.
Akzeptieren Sie, dass behinderte Menschen sexuelle Bedürfnisse haben.
Arbeiten Sie präventiv (s. Kapitel 8).
Klären Sie die behinderten Menschen regelmäßig und umfassend auf (s. Kapitel 5).
23
8
8 Prävention
Was beinhaltet Präventionsarbeit?
Präventive Maßnahmen sollen sexuellem
Missbrauch vorbeugen und diesen verhindern. Das Wort Prävention kommt aus dem
Lateinischen und bedeutet übersetzt: Zuvorkommen, Vorbeugen und kann eine abschreckende Wirkung enthalten. Prävention
soll Menschen und ihr näheres Umfeld vor
Übergriffen und abweichendem Verhalten
schützen.
Prävention
Entwickeln Sie ein klares Präventionskonzept und klären Sie, wer für Prävention zu­
stän­dig ist.
Präventionsarbeit beinhaltet drei Ebenen auf
denen gearbeitet werden sollte.
1. Ebene > primär > Vorbeugende Maßnahmen. Hier sollen Übergriffe verhindert werden.
Handlungsempfehlung
Gehen Sie offen mit dem Thema Sexualität und auch mit sexuellen Übergriffen um.
Sprechen Sie das Thema Sexualität bei Einstellungsgesprächen offen an.
Ermöglichen Sie behinderten Menschen regelmäßige Schulungen in Bezug auf Sexualität.
Stellen Sie klare Regeln und Grenzen im Umgang miteinander auf. Diese sollten dauerhaft
beachtet und wiederholt darauf aufmerksam gemacht werden.
2. Ebene > sekundär > Schnelles Erkennen und Beenden sexueller Übergriffe.
Handlungsempfehlung
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Entwickeln Sie ein Konzept zum Umgang mit Übergriffen.
Schaffen Sie eine Teamkultur die es ermöglicht offen über einen Verdacht zu sprechen.
3. Ebene > tertiär > Behandlung, Begleitung und Betreuung der Opfer/Täter.
Handlungsempfehlung
Stellen Sie sicher, dass Opfer nicht allein gelassen werden.
Holen Sie sich externe Hilfe bei Fachberatungsstellen und Vereinen.
25
9
9 Teamkultur
Teamkultur
Wie sieht eine gute
Arbeitsatmosphäre aus?
Im Team sollte es gemeinsame Wertvorstellungen geben mit denen sich jeder identifizieren kann. Gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Offenheit zwischen den Teammitgliedern ist wichtig. Des Weiteren ist gegenseitige Akzeptanz zwischen dem Team und der
Leitung notwendig. Untereinander sollte das
Thema Sexualität besprochen werden können.
Was gehört zu einer
professionellen Reflexion?
Um die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben mit Sexualität zu schaffen,
muss der hausinterne Ablauf darauf ausgerichtet sein. Die Einstellungen der Einrichtung, Leitung sowie aller Mitarbeiter/innen zu
Sexualität und sexueller Gewalt und die Fähigkeit das eigene Handeln zu reflektieren,
spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Was bedeuten Strukturen
für die Teamarbeit?
Konzeptionen und Leitlinien schaffen Klarheit
und Handlungssicherheit für Alltag und Ausnahmefälle. Kompetenzteams oder ThemenBeauftragte, z. B. für Sexualität, setzen sich
gezielt mit Themen auseinander und stehen
dem Team bei Fragen zur Verfügung. Des Weiteren kann Offenheit für externe Hilfen, sei es
für das Team selbst oder die zu Betreuenden,
das Team und die Atmosphäre entlasten.
Wie kann Wissen erweitert werden?
Der Wissensstand der Mitarbeiter/innen
sollte regelmäßig durch Informationen, Weiterbildungen und Fortbildungen, auf dem
aktuellsten Stand sein. Besonderes Augenmerk muss auf die rechtlichen Grundlagen der
zu Betreuenden gerichtet werden, die allen
transparent und verständlich zugänglich sein
müssen.
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Handlungsempfehlung
Sprechen Sie in einer Teamdiskussion über die verschiedenen Haltungen
der Mitarbeiter/innen, und setzen Sie sich mit den Haltungen auseinander.
Seien Sie sich im Team einig.
Achten Sie beim Einstellen von Personal bereits darauf, dass offen über Gefühle,
Liebe, Sexualität, aber auch Missbrauch geredet werden kann.
Klären Sie im Vorfeld den Umgang mit sexuellen Übergriffen.
Klären Sie Verdachtsmomente von unkorrektem Verhalten institutionsintern.
Keine Bagatellisierung: Machen Sie Ihre Standpunkte klar und halten Sie sie ein!
(Er-)kennen Sie Ihre eigenen Grenzen.
Behandeln Sie regelmäßig das Thema Sexualität.
Ernennen Sie Themen-Beauftragte.
Seien Sie offen für externe Hilfen.
Reflektieren Sie ihr Handeln und das des Teams.
Gewährleisten Sie regelmäßige Weiter- und Fortbildungen für das Team.
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WICHTIGE QUELLEN
BMFSFJ (Hrsg.): Studie zur Lebenssituation und Belastungen von Frauen
mit Beeinträchtigung und Behinderung in Deutschland, 2012
Clausen, Jens/Herrath, Frank (Hrsg.): Sexualität leben ohne Behinderung.
Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, Stuttgart, 2013
Herrath, Frank: Was behindert Sexualität?
Vortrag im Rahmen einer Fachtagung von ISP und der AWO Dortmund, 2005
Fegert, Jörg M./Fetzer, Anette E./König, Cornelia/ff.:
Ich bestimme mein Leben und Sex gehört dazu, Ulm, 2007
Tschan, Werner: Sexualisierte Gewalt. Praxishandbuch zur Prävention von
sexuellen Grenzverletzungen bei Menschen mit Behinderungen. Bern, 2012
Dörr, Müller (2006): Nähe und Distanz.
Ein Spannungsfeld pädagogischer Professionalität, Juventa-Verlag
Valtl, Karlheinz: Sexuelle Bildung als neues Paradigma einer
lernzentrierten Sexualpädagogik für alle Lebensalter.
Vortrag auf der Tagung „Sexuelle Bildung entsteht“, Zürich 2006
BZgA Forum Sexualaufklärung und Familienplanung:
Sexualität und Behinderung, Frankfurt am Main, 1. Auflage, 2010
Pro familia: Körper und Sexualität, Sexualität und geistige Behinderung,
Frankfurt am Main, 4. Auflage, 2011
Pro Familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.: Expertise Sexuelle Assistenz
für Frauen und Männer mit Behinderung, Stand 2005
Materialien in leichter Sprache von „Pro Familia“
Julia ist eine Frau und Peter ist ein Mann, Frankfurt am Main, 3. Auflage 2012
Julia und Peter werden ein Paar, Frankfurt am Main, 2006
Julia und Peter entdecken ihre Lust, Frankfurt am Main, 3. Auflage 2013
Landesverband NRW: Verhütung in leichter Sprache, Wuppertal 2013
Sexualität – was sind unsere Rechte? In leichter Sprache, Frankfurt am Main 2013
Materialien in leichter Sprache von der „AWO“
Schriftenreihe Theorie und Praxis: Liebe(r) selbstbestimmt,
Praxisleitfaden für die psychosoziale Beratung und sexualpädagogische
Arbeit für Menschen mit Behinderung, AWO, 2006
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