(Pädagogisches Konzept Stand)

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(Pädagogisches Konzept Stand)
Inhalt
1.
Lernkonzept
Seite 3
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Einleitung / Leitziele
Heterogenität – Vielfalt als Chance und Bereicherung
Aussagen des Lernkonzeptes zu den Kompetenzen
• Schlüsselqualifikationen
• Fachkompetenzen
Methodenkompetenz
Soziale Verantwortung
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2.
Erziehungskonzept
Seite 10
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Werteorientierung
Beratung
Zusammenarbeit mit den Eltern
Inklusion
Gender Mainstream
Übergänge im Schulwesen
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3.
Schulstruktur
Seite 20
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
Aufnahme
Gemeinsames Lernen mit Schwerpunktwahl
Unterricht
Besonderes Fächerangebot
Leistungsbeurteilung und Versetzungen
Abschlüsse und Berechtigungen
Kernfächer und Module
Tagesrhythmus
Zusammenleben in der Klasse
Die Gesamtschule als Teamschule
Feedback-Kultur
Berufsvorbereitung
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4.
Qualitätsentwicklung
Seite 29
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Lehren und Lernen
Schulkultur
Externe Evaluationsmöglichkeiten
Mitarbeitsformen
Schulen als Qualitätsentwicklung
Rahmenbedingungen
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5.
Oberstufe
5.1
5.2
Pädagogisches Konzept
Beratungskonzept SEK II
Seite 32
Seite 32
Seite 36
-2-
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31
1.
LERNKONZEPT
1.1
Einleitung/ Leitziele
Unsere Gesamtschule verbindet zentrale pädagogische Ziele und humane Werte als
bedeutsame Leitlinien für das Schulleben, in welchem die Schülerinnen und Schüler im
Mittelpunkt des Handelns stehen. Unsere Schule ist ein Ort, an dem junge Menschen
soziale und fachliche Kompetenzen entwickeln und zu selbstständigen und
selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen. So sind sie im späteren (Berufs-) Leben
sowohl team- und konfliktfähig, als auch zuverlässig und verantwortungsbewusst.
Die zentralen Prinzipien sind für uns Orientierung und Ziel des Zusammenlebens im
Schulalltag.
Jede Schülerin und jeder Schüler wird entsprechend individueller Voraussetzungen
im Lernprozess unterstützt, gefördert und -im Hinblick auf eigene Potenzialegefordert. Ziel ist es, einen möglichst hohen Bildungsabschluss anzustreben,
gleichzeitig aber auch auf schulische und berufliche (Aus-)Bildungswege optimal
vorzubereiten.
Eine ermutigende Lern- und Lobkultur, verbunden mit angemessener Konsequenz
und der Beachtung von schulischen Regeln, ist Grundbaustein unseres
pädagogischen Handelns. Dabei übernehmen Elternhaus
und Schule
gleichermaßen Verantwortung und Unterstützung gegenseitig.
Wir achten die Persönlichkeit jedes jungen Menschen, begleiten und unterstützen ihn
auf seinem Weg zum jungen Erwachsenen. Hierbei ist der gegenseitige respektvolle
Umgang aller am Schulleben Beteiligten eine wesentliche Voraussetzung.
Nur wer gelernt hat, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, ist auch in
der Lage, persönliche Mitverantwortung für Gesellschaft und Umwelt zu tragen.
1.2
Heterogenität - Vielfalt als Chance und Bereicherung
Die Gesamtschule ermöglicht das gemeinsame Lernen für die Schülerinnen und Schüler,
die bisher in den unterschiedlichen Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule,
Gesamtschule und Gymnasium unterrichtet worden sind. Diese Vielfalt stellt eine
Bereicherung für den Lernprozess dar und ist eine Chance für alle Lernenden.
Bedingt durch Durchlässigkeit und das individuelle Lernen in der Gesamtschule ist eine
frühzeitige Festlegung nicht erforderlich. So wird den Schülerinnen und Schülern ein
sanfter Übergang in diese weiterführende Schule ermöglicht. Ein Abschluss mit beruflicher
Perspektive ist ebenso erreichbar wie der schulische Abschluss bis hin zum Abitur. Kinder
lernen unterschiedlich, wobei diejenigen, die mehr Zeit benötigen, ihre Fähigkeiten zu
entwickeln, in der Gesamtschule gute Voraussetzungen vorfinden. Gleiches gilt für
leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die durch zusätzliche Lernangebote gefördert
werden.
Die Gesamtschule ist ein Lernort mit kleinen Klassen, differenzierten Lernmaterialien
sowie individueller Förderung und Unterstützung. Hier wird jede Schülerin und jeder
Schüler entsprechend der individuellen (Lern-)Voraussetzungen begleitet, um den eigenen
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Weg zum Lernerfolg zu finden. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit und voneinander.
Sie erwerben Strategien, die es ihnen ermöglichen, sich in Schule und Alltag selbst zu
organisieren. Ein gezieltes Feedback der Lehrpersonen hilft dabei, dass sich bewährte
Strategien verfestigen. Eltern haben in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit, sich
aktiv am Schulleben zu beteiligen. Für Eltern, die nicht ausreichend unterstützen können,
besteht das Angebot, schulische Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Politische und gesellschaftliche Veränderungen haben in der Vergangenheit bereits zu
einer Zunahme von Schülern aus unterschiedlichen Herkunftsländern geführt. Unsere
Gesamtschule greift diese Situation auf und sieht in der Vielfalt der unterschiedlichen
Kulturen eine Bereicherung für das Lernen. Im Schulalltag führt dies zur Wertschätzung
ohne Ausgrenzung, zum Kennenlernen anderer Lebensbereiche und zu gegenseitigem
Respekt.
Vorteile gemeinsamen Lernens
Beim gemeinsamen Lernen wird sichergestellt, dass die Besonderheit eines jeden
Lernenden respektiert und geachtet wird. Jeder soll so angenommen werden, wie er ist.
Hilfen von Anderen können eingefordert, eigene Hilfestellungen aber auch angeboten
werden. Längeres Zusammenbleiben im schulischen Lernprozess vermittelt Sicherheit und
lässt Gemeinschaften wachsen. Auf dieser Basis entstehen Verlässlichkeit,
Sozialkompetenz und Selbstvertrauen.
Offene Lernwege ermöglichen jedem Lernenden, durch Förderung, Angebote und
Unterstützung seinen bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. In Klassen mit 25
Schülerinnen und Schülern wirkt sich eine entspannte Lernatmosphäre positiv auf das
Lernverhalten aus.
In der schulischen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Schülerinnen und Schüler einen
unterschiedlichen Zeitrahmen brauchen, um ihre Stärken und Fähigkeiten zu entdecken
und abzurufen. Die Gesamtsschule in Kaarst bietet die Sicherheit längeren gemeinsamen
Lernens. Bei entsprechenden fachlichen Voraussetzungen können die Schülerinnen und
Schüler in die Oberstufe wechseln.
Ziele gemeinsamen Lernens
Durch Kompetenzüberprüfungen werden Talente und Fähigkeiten, aber auch Defizite und
ein Förderbedarf, frühzeitig erkannt und berücksichtigt. Dies bedeutet, dass es
Fördermaßnahmen ebenso gibt wie Talentförderungen. In beiden Fällen wird es im
Ergebnis einen Wissenszuwachs geben, der den Lernenden zu Gute kommt. Förderung
und Forderung wirken motivierend und wecken Interesse und Ehrgeiz. Theoretisches und
praktisches Lernen, Projekte und Handlungsorientierung, Freiarbeit und Präsentationen
dienen der Findung eigener Stärken und Interessen. Sie helfen, die Fähigkeiten im
Hinblick auf den beruflichen oder schulischen Weg zu erkennen und weiter zu entwickeln.
Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, erlangen ihren Schulabschluss nach
insgesamt 13 Jahren und haben damit ein Jahr mehr Zeit, ihr Ziel zu erreichen, als
Gymnasiasten im G8. Sein persönliches schulisches Ziel hat erreicht, wer seine
Fähigkeiten und Potenziale erfolgreich umgesetzt hat. Dabei ist die Bedeutung
theoretischer und praktischer Begabung gleichwertig.
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1.3
Aussagen des Lernkonzeptes zu den Kompetenzen
Schlüsselqualifikationen
Die Wirtschaft fordert von den Schulabgängern spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten, die notwendig sind, um gegenwärtige und zukünftige Anforderungen im sich
ständig verändernden Berufsleben bewältigen zu können. Diese Schlüsselqualifikationen
beziehen sich in erster Linie auf die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz, auf die im
Folgenden näher eingegangen wird.
Fachkompetenzen
Leistungskontrolle und Leistungsbewertung
Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler so gut qualifizieren, dass sie den
Bedingungen der Arbeitswelt gerecht werden und ohne größere Probleme einen
Ausbildungsplatz finden und den Anforderungen entsprechen können.
Bei der Leistungsbewertung geht es um eine für Schülerinnen und Schüler transparente
gerechte Beurteilung. Sie berücksichtigt die im Unterricht vermittelten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die pädagogischen Kriterien, unter Berücksichtigung
individueller Lernvoraussetzungen. Zeugnisse am Ende eines Schulhalbjahres geben über
die aktuelle Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers sichtbar und nachweisbar
Auskunft. Sie sind die Summe einer Vielzahl von Einzelbewertungen innerhalb eines
halbjährigen Bewertungszeitraumes.
Die Bewertung der Leistung setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen.
Bewertungsstandards werden in allen Fachkonferenzen unserer Schule ständig reflektiert
und abgestimmt. Parallelarbeiten und wechselseitige Korrekturen finden in den Fächern
Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen statt. Dabei werden die Vorgaben des
ministeriellen Rahmenkonzeptes „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer
Arbeit“ sowie der jeweiligen Lehrpläne beachtet. Die rechtlichen Verbindlichkeiten zur
Leistungsfeststellung sind derzeit im § 47 des Schulgesetzes geregelt.
Lernerfolgsüberprüfungen sollen daher nicht erst am Ende von Lernprozessen erfolgen,
sondern kontinuierlich durchgeführt werden.
Erfolgreiches Lernen heißt, neue Lerninhalte in den Lehr- und Arbeitsplänen der Schule
mit bereits erworbenen Kompetenzen zu verknüpfen. Die Leistungsfeststellung ist so
anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle
Lernentwicklung ermöglicht.
Ein Punktesystem und ein Beurteilungsbogen erhöhen die Transparenz für die
Leistungsbewertung; ein Kommentar gibt Ausblick auf Fördermaßnahmen. Zur
Leistungsbewertung gehören nicht nur schriftliche Arbeiten (wie z. B. Klassenarbeiten,
kurze schriftliche Überprüfungen, Haus- oder Facharbeiten), sondern auch mündliche
Beiträge zum Unterricht (wie z. B. Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten, Referate,
Präsentationen). Häufige Abweichungen bezüglich der sprachlichen Richtigkeit können ab
Klasse 7 zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe führen. Ein hohes
Maß an sprachlicher Sicherheit gegebenenfalls auch zu einer entsprechenden
Notenanhebung.
-5-
Fördermaßnahmen
Eine Pädagogik der steten Ermutigung fördert Selbstvertrauen, Ausdauer, Lernfreude,
Interessen und Begabung. Vorbilder unterstützen die Erziehung zu Werten.
Unterrichtsgrundsätze wie Anschauung und Lebensnähe schaffen Lernmotivation und
fördern Engagement. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die innere Differenzierung, die
Förderung leistungsschwächerer und das Fordern leistungsstärkerer Schülerinnen und
Schüler.
Ab Klasse 7 kann es in den Hauptfächern und den Fremdsprachen Grund- und
Erweiterungskurse geben. Das breit gefächerte Angebot des Wahlpflichtunterrichts ab
Klasse 7 fördert spezielle Neigungen und gibt Einblicke in Bereiche, die außerhalb der
üblichen Unterrichtsfächer liegen. Durch spezielle Aufgaben, die einzelne Schülerinnen
und Schüler für die Gemeinschaft übernehmen, wird verantwortliches Handeln gefördert,
z. B. in der Schülerbücherei oder bei der Betreuung jüngerer Schülerinnen und Schüler
durch Ältere.
Eine besondere Beachtung findet die Leseförderung. Nur wer richtig lesen kann, ist in der
Lage, den Inhalt von Texten zu verstehen und ist somit auf die späteren Anforderungen im
Berufsleben besser vorbereitet. Zusätzliche Anreize finden die Schülerinnen und Schüler
der Klassen 5 und 6 durch die Teilnahme am Lesewettbewerb des Rhein-Kreises Neuss.
Schülerinnen und Schüler aller Klassen lesen außerdem regelmäßig Lektüren, bei deren
Auswahl sie aktiv beteiligt sind.
Diagnosebögen im Gemeinsamen Unterricht (GU)
In der Unterrichtspraxis mit Förderschülern werden Diagnosebögen eingesetzt, um die
Förderbereiche regelmäßig zu überprüfen und die Förderung auf den individuellen
Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Diagnosebögen
können in standardisierter Form angewendet werden.
Es werden auch eigene Bögen, angepasst auf einzelne Schülerinnen und Schüler, erstellt,
um deren Entwicklung hinsichtlich der individuellen Bezugsnorm zu dokumentieren.
Standardisierte Diagnoseverfahren sind in der Regel in unterschiedliche Förderbereiche
gegliedert. Die Ergebnisse dieser Verfahren liefern die diagnostische Grundlage bezüglich
der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen innerhalb des gemeinsamen Unterrichts.
Feedback-Kultur
Wichtig ist ein Feedback an die Schülerinnen und Schüler über die Ziele des Unterrichts,
über ihren Lern- und Leistungsstand sowie ihr Sozialverhalten. Jede Schülerin und jeder
Schüler hat das Recht zu erfahren, ob sie oder er die eigenen Ziele in der Schule erreicht
hat. Unsere Feedback-Kultur bezieht sich auch auf die Kommunikation zwischen den
Lehrern.
Profile herausbilden
Für alle Schülerinnen und Schüler an unserer Gesamtschule stellt sich im Laufe der
Schulzeit heraus, welche Richtung sie hinsichtlich ihrer Schullaufbahn und ihres
Abschlusses bzw. der späteren Berufsausbildung gehen möchten. Die Schule schafft
intensive Lernanreize ab Klasse acht und ebnet den Schülerinnen und Schülern den Weg.
Dies soll helfen, sich über seine Fähigkeiten und Interessen, Stärken und Schwächen
bewusst zu werden und ein eigenes Profil herauszubilden.
-6-
Zusammenarbeit mit externen Partnern
Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den letzten Jahren den Alltag von Kindern und
Jugendlichen gravierend verändert. Negative Auswirkungen dieser veränderten
Lebenswelt sind im Schulalltag der Kinder- und Jugendlichen u. a. im Sozial- und
Lernverhalten zu beobachten. Hier unterstützt neben der Schulsozialarbeit der
Schulpsychologische Dienst. Auch die Vermittlung weiterführender Hilfen, wie z.B. eine
Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberatungsstellen, gehört dazu.
1.4
Methodenkompetenz
Multimediales Lernen
Medienkompetenz ist heute als eine Schlüsselqualifikation anzusehen. Unsere
Schülerinnen und Schüler müssen auf die neuen Anforderungen des Berufslebens
vorbereitet werden. Neben den klassischen Medien wie Zeitungen, Bücher, Hörfunk usw.
werden sie auch an die neuen Medien herangeführt. Dafür hat die Schule einen Fachraum
für Informatik sowie eine mobile Laptopstation, die das Arbeiten am Computer in den
jeweiligen Klassen ermöglicht.
Aufsuchen außerschulischer Lernorte
Unterrichtsgänge sollen die reale und anschauliche Begegnung mit Natur, Stadt und Land
sowie Menschen, z.B. an bestimmten Arbeitsplätzen, ermöglichen. Unsere Schülerinnen
und Schüler verlassen den Klassenraum, um zu erkunden, zu betrachten und Erfahrung
außerhalb der Schule zu sammeln.
Unterrichtsmethoden
Neben dem klassischen lehrgangsförmigen Unterricht legt unsere Gesamtschule großen
Wert auf stärker individualisierte Grundformen des Unterrichts. Dazu gehören z. B. die
Freiarbeit, das Werkstatt- und Stationenlernen, Projekte und Praktika.
Selbstgesteuertes Lernen
Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule schaffen Handlungssituationen, die den
Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, innerhalb bestimmter Sach- und
Problemzusammenhänge selbstgesteuert zu lernen, selbsttätig zu handeln und ihr
eigenes Handeln zu reflektieren.
Teamteaching
Teamteaching bildet einen Schwerpunkt an unserer Gesamtschule. Das Lehren im Team
sollte sich nicht nur dort zeigen, wo die Förderschullehrer und -lehrerinnen in der GUKlasse mit den jeweiligen (Klassen-)Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam unterrichten,
sondern auch in anderen Fächern und Kursen.
Persönliche Kompetenzen
Die freie Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit muss dort ihre Grenzen haben, wo
Belange und Ansprüche Anderer berührt werden. Die erforderlichen Regeln für das Lernen
in der Gemeinschaft finden sich in unserer Erziehungsvereinbarung wieder.
Die zukünftigen Arbeitgeber erwarten von ihren Mitarbeitern:
Zuverlässigkeit
Lern- und Leistungsbereitschaft
-7-
Ausdauer, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit
Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Verantwortungsbereitschaft, Selbstständigkeit
Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik
Kreativität, Flexibilität
Das Erlangen dieser Schlüsselqualifikationen wird von der Schule gefördert. Ganz wichtig
ist hier ein enger Austausch mit dem Elternhaus, um so den gewünschten Erfolg zu
erreichen. Persönliche Kompetenzen werden darüber hinaus auch an Präventionstagen
gefördert. Präventionstage sind hier als Mittel zur Stärkung des Selbstbewusstseins und
zum kritischen Umgang mit Suchtmitteln zu verstehen. Weiterhin gibt es im Hinblick auf
zukünftige Erfordernisse für die Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterschiedliche
Bewerbungsvorbereitungen.
Soziale Kompetenz
Die Vermittlung von Höflichkeit, Solidarität und gegenseitigem Vertrauen sowie Respekt
vor den Anderen und deren Eigentum, Erziehung zur Mündigkeit, Selbstbestimmung und
Übernahme von Verantwortung in einem demokratischen Staat sind wichtige Aufgaben bei
unserer pädagogischen Arbeit im schulischen Alltag. Dazu gehört auch, den Blick auf die
Gesellschaft zu lenken und Verständnis füreinander zu entwickeln, Hilfsbereitschaft zu
vertiefen und Schwächere zu schützen.
Patenschaften
Schülerinnen und Schüler der 8.-10. Klassen übernehmen auf freiwilliger Basis Patenschaften für die Jahrgangsstufe fünf. Als Vertrauensperson sind sie Ansprechpartner, die
als Helfer für Schwierigkeiten im schulischen Alltag zur Verfügung stehen. Gemeinsame
Aktivitäten sollen soziale Kompetenzen weiter fördern. Des Weiteren können externe
Patenschaften über das Sozialpraktikum entstehen.
1.5
Soziale Verantwortung
Beratung, Hilfsangebote , Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen vor Ort
Vorrangige Ziele in unserer Schule sind die Stärkung des Selbstwertes und die Förderung
sozialer Kompetenzen. Im Unterricht lernen Schülerinnen und Schüler miteinander
umzugehen, Kontakte zu knüpfen, Beziehungen zu stabilisieren und andere und sich
selbst zu akzeptieren. Diese emotionalen und sozialen Fähigkeiten werden in unserer
Schule auch mit Hilfe außerunterrichtlicher Aktivitäten eingeübt. Ein wichtiger Baustein in
der Erziehung zur sozialen Verantwortung ist das „Soziale Kompetenztraining“ für alle
Klassen. Die Zusammenarbeit erfolgt mit außerschulischen Einrichtungen, wie z.B. der
Fachhochschule Niederrhein, dem Jugendamt der Stadt Kaarst oder dem
Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss.
Schulische Probleme Einzelner haben mitunter außerschulische Ursachen, die sich jedoch
auf eine Lerngruppe auswirken können. Wir versuchen, unseren Schülerinnen und
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Schülern durch intensive Beratung bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.
Innerschulische Ansprechpartnerinnen und -partner sind außer den Klassenlehrerinnen
und -lehrern auch die SV-Lehrerinnen und -lehrer, Beratungslehrkräfte, eine Lehrperson
des Vertrauens, die Schülersprecher oder die Schulleitung.
Eine besondere Hilfe in Konflikten können diejenigen Schülerinnen oder Schüler sein, die
in einem Streitschlichter-Programm unter fachkundiger Anleitung als Streitschlichterinnen
und Streitschlichter besonders ausgebildet wurden. Selbstverständlich vermittelt das
Kollegium auch notwendige Kontakte zu außerschulischen Beratungsstellen.
In allen Klassen finden im Rahmen einer Projektpartnerschaft zur Gewaltprävention
regelmäßige Begegnungen zwischen der örtlichen Polizei und unserer Schule statt. Ein
weiterer wichtiger Bestandteil sind unsere Schülerlotsen. Mit ihrem Engagement helfen
sie, den Schulweg für Andere zu sichern. Auch die Betreuung der Schülerbücherei durch
einzelne Schülerinnen und Schüler fördert verantwortliches Handeln.
Jahreszeitlich bedingte Aktionen haben einen festen Platz in unserem Schulleben. Dazu
gehören zum Beispiel die Unterstützung einer regionalen Hilfsaktion für rumänische Kinder
und die Beteiligungen an Aktionstagen der Stadt Kaarst. Mehrmals im Jahr nehmen
Vertreter an den Stadtteilkonferenzen für die Stadtteile Kaarst, Büttgen, Vorst und
Holzbüttgen teil. Hierbei handelt es sich um einen Erfahrungsaustausch mit weiteren
Partnern aus dem Schulumfeld, Jugendfreizeiteinrichtungen, dem Jugendamt und der
Polizei.
Sozialpraktikum
Ab Klasse acht sollen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule ihre
Sozialkompetenzen in einer karitativen Einrichtung stärken und Berufe kennen lernen, die
normalerweise als „typische“ Frauen- beziehungsweise Männerberufe gelten.
Beispielsweise soll die Zusammenarbeit mit älteren Menschen im Altenheim oder mit
körperlich und geistig beeinträchtigten Menschen in Behindertenwerkstätten dazu führen,
Vorurteile, Ängste und Unsicherheiten abzubauen. Außerdem können die Schülerinnen
und Schüler ihren Dienst auch in Kindergärten, Suppenküchen, Kleiderkammern etc.
ausüben.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie vielseitig, anstrengend, aber auch
befriedigend es sein kann, wenn ihre Hilfe gebraucht wird. Der Einblick in diese
praktischen Hilfs- und Pflegeberufe eröffnet ihnen außerdem ein weiteres Berufsfeld.
-9-
2.
ERZIEHUNGSKONZEPT
2.1
Werteorientierung
Grundlegende Werte – Wertschätzung
Verbindliche Wertemuster bieten Kindern und Jugendlichen in einer sich ständig
verändernden Gesellschaft Halt und Stabilität. Gegenseitige Wertschätzung und
Rücksichtnahme, Fairness, Respekt, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Toleranz
und Akzeptanz von Verschiedenartigkeit, Solidarität, Vertrauen sowie gegenseitige
Unterstützung sind Werte, die dem vorliegenden Schulkonzept der Gesamtschule in
Kaarst zugrunde liegen. Ebenso werden die Bereitschaft zur Einhaltung von Regeln, zur
Kritik und Selbstkritik und das Bemühen um eine faire Streitkultur erwartet.
Wenn Anstrengungsbereitschaft, Fleiß und Leistungswille hinzukommen, kann ein
positives Lern- und Arbeitsklima entstehen, das die Schülerinnen und Schüler befähigt,
ihre persönlichen Fähigkeiten zu entfalten, ihr Lernpotential auszuschöpfen und den
jeweils für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Für die Lehrkräfte dieser
Schule bedeutet dies, dass sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sind und die
Verhaltensweisen vorleben, die sie von ihren Schülerinnen und Schülern erwarten.
Gegenseitige Wertschätzung bestimmt den alltäglichen Umgang.
Ziel der Gesamtschule ist es, Schülerinnen und Schüler zu fördern und sich gegenseitig zu
helfen. In Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt die Gesamtschule Schülerinnen und
Schüler darin, ihre Aufgaben und Möglichkeiten zu erkennen und dafür Verantwortung zu
übernehmen.
Vermittlung von Werten
Die Vermittlung der oben genannten Werte dient der Förderung der Sozialkompetenz, sie
ist ein Schwerpunkt der schulischen Arbeit. Die Erziehung zu mehr sozialer Kompetenz
findet in erster Linie im Unterricht statt. Darüber hinaus bietet aber das Schulleben der
Gesamtschule in Kaarst zahlreiche Möglichkeiten, um Werte zu leben und Erziehungsund Entwicklungsprozesse zu fördern:
Kooperation der unterschiedlichen schulischen Gruppen bei verschiedenen Anlässen
Gestaltung von Festen und Feiern
Angebot von sozialen Arbeitsgemeinschaften / Engagements
Einbeziehung von
Blumenpflege)
Schüler/innen
in
tägliche
Pflichten
(z.B.
Aufräumdienst,
SV-Arbeit, Erarbeitung von Schulregeln
Besondere Projekte, z. B. Berufsorientierungscamp, aktive Pause, Deeskalationstraining, „Coolness-Training“, Filmprojekte usw.
Teilnahme an Wettbewerben
Konfirmandenunterricht
Sportvereine
- 10 -
2.2
Beratung
In der Schule gibt es viele Beratungsanlässe. Fachliche und erzieherische Aspekte der
Beratung werden insbesondere durch Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer,
gegebenenfalls Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter sowie die Schulleitung wahrgenommen. Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter stellen das Bindeglied zwischen schulinternen und außerschulischen
Formen der Beratung dar.
Schulinterne Beratung
Während die Mitglieder des Lehrerkollegiums und der Schulleitung vielfältige Formen der
Beratung praktizieren, unterstützen –soweit vorhanden– ausgebildete Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer dieses innerschulische Angebot. Das Zusammenleben in
der Schule bietet vielfältige Möglichkeiten, Kommunikation zu praktizieren. Bei
Ärgernissen aufgrund von Missverständnissen oder unzureichenden Informationen, sollte
von allen am Schulleben Beteiligten eine rasche Verständigung angestrebt werden.
Belastende Differenzen -egal ob im schulischen oder häuslichen Umfeld- werden in
respektvoller Weise zur Sprache gebracht, Lösungen erarbeitet und eine Einigung
angestrebt. Bei Bedarf bietet sich die Einbeziehung der Schulsozialarbeit oder die
Weitervermittlung an externe Beratungsstellen mit ausgebildetem Fachpersonal an.
Schulsozialarbeit
Heutzutage wird die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen durch stetige
Veränderungen geprägt. Äußere Einflüsse wie das Internet, Computer oder Spielkonsolen
bestimmen und gestalten das Freizeitverhalten. Gleichzeitig ist ein Anstieg des
Leistungsdrucks zu beobachten, der unter anderem Ausdruck der elterlichen Sorge um die
schulische und berufliche Zukunft ihrer Kinder sein kann. Die Schulsozialarbeiterinnen und
-arbeiter begleiten Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens,
bieten Unterstützung für eine befriedigende Lebensbewältigung und fördern ihre
Kompetenzen zur Lösung persönlicher und sozialer Probleme. So profitieren insbesondere
Schülerinnen und Schüler, die zum Beispiel aufgrund von sozialer Benachteiligung auf
Hilfe angewiesen sind, von den Angeboten der Schule. Die Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter -mit ihren unterschiedlichen professionellen Ausrichtungen- dienen als
Bindeglied zwischen den Lebenswelten von Familie und Freizeit und dem schulischen
System.
Schwerpunkte von Einzelhilfe und Gruppenarbeit sind:
Förderung
Unterstützung
Beratung
Betreuung
Im Mittelpunkt dieser Intervention steht die Aufarbeitung der Probleme:
in der Schule (z. B. Schulschwänzen, Integrationsschwierigkeiten)
mit Klassenkameraden (z. B. Mobbing, Streitigkeiten)
in der Familie (z. B. Gewalt, Trennung der Eltern, Suchtproblematik)
im persönlichen Bereich (z. B. Selbstwertkrise, Trauer, Depression)
- 11 -
Präventionsangebote für Gruppen und Klassen bestehen im Rahmen von:
Suchtprävention
Gewaltprävention
Soziales Lernen
Umgang mit dem Internet, Handy
Gute Umgangsformen
Die Gesamtschule hat mindestens zwei Schulsozialarbeiterstellen in Vollzeit. Die gesamte
Arbeit und die aufgeführten Maßnahmen unterstützen ein gutes Schulklima. Ziel ist es, ein
schulisches Umfeld zu schaffen, mit dem sich die Kinder identifizieren. Die
Schulsozialarbeit in der Gesamtschule ist eingebunden in das Gemeinwesen vor Ort.
Kontakte bestehen zu den Jugendfreizeiteinrichtungen, der Bezirkspolizei, den örtlichen
Vereinen und den Kirchen.
Schulexterne Beratung
Die schulexterne Beratung nutzt die Ressourcen vor Ort, um die Unterstützung und Hilfe
für die Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien zu gewährleisten sowie die Lehrkräfte
bei bestimmten Fragestellungen professionell zu beraten.
Zu unserem Beratungsnetzwerk gehören unter anderem:
das örtliche Jugendamt bzw. benachbarte Jugendämter
die Erziehungsberatungsstellen
der Schulpsychologische Dienst
die Jugendberatungsstelle
die Jugendgerichtshilfe
die psychotherapeutischen Fachstellen und Praxen
der Jugendmigrationsdienst
2. 3
Zusammenarbeit mit den Eltern
Formal sind die Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten im
Schulgesetz beschrieben. Der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem guten
Verhältnis aller Beteiligten kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu.
Zusammenleben mit Rechten und Pflichten
Die angestrebte Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule kann nur gelingen,
wenn beide Seiten sich bei der Erziehungsarbeit gegenseitig unterstützen. Neben den
Lehrkräften muss auch das Elternhaus seine Vorbildfunktion erfüllen. Beispielsweise ist
das Elternhaus verantwortlich für die Erfüllung und Einhaltung der schulischen Regeln und
Pflichten, zum Beispiel für den pünktlichen Schulbesuch des Kindes. Ein Nichterscheinen
ist umgehend zu entschuldigen. Ebenso sind schulrelevante Veränderungen mitzuteilen.
Ein Informationsaustausch muss mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfinden. Auch
teilt die Schule zeitnah mit, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt. Zunehmend auffälliges
Verhalten des Kindes wird mit den Eltern besprochen. Lösungen werden erarbeitet und ein
weiterer Besprechungstermin vereinbart.
Erziehungsvereinbarung und Erziehungspartnerschaft
Aus der schulischen Praxis entstehen Erziehungsvereinbarungen, welche von
Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und dem Lehrpersonal zu beachten
sind. Alle am Schulleben Beteiligten tragen zu einem Gelingen bei. Die Schulregeln und
schulischen Pflichten müssen eingehalten werden, wobei der gemeinsame Wille wichtig
- 12 -
ist, dies auch umzusetzen.
Soziale
Kompetenz
Motivation
Wissen
Fähigkeiten
Verstehen
Können
Handeln
Erfahrung
Kognitive
Kompetenz
Emotionale
Kompetenz
Praktische
Kompetenz
Wichtige Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht sind die folgenden
Grundsätze:
jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen
jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten
jede/r muss stets die Rechte der Anderen respektieren
Dort, wo eine konstruktive Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule gefordert und
unterstützt wird, übernehmen beide Seiten Verantwortung und schaffen die Basis für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit.
2.4
Inklusion
Vorbemerkung
Am 1. Dezember 2010 stimmte der Landtag NRW der „Umsetzung der UN-Konvention zur
Inklusion in Schule“ zu. Damit bekennt sich der Gesetzgeber dazu, dass Kinder „den
Rechtsanspruch auf Inklusion“ haben: „Die allgemeine Schule ist der Regelförderort.
Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen.“
Zentrales Anliegen des Landtags NRW ist die Einbeziehung möglichst aller Kinder mit
Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit das gemeinsame zielgleiche
oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern in den Regelschulen. Auf dem
Weg zur Inklusion ist es ein Zwischenziel, für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen
- 13 -
Bildungssystem zu ermöglichen und ihnen damit selbstbestimmte und aktive Teilhabe an
der Bildung, Arbeit und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Dies erfordert einen Gestaltungsprozess, der zurzeit noch von den bestehenden
Regelungen und den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht und diese auf der
Grundlage eines Inklusionsplanes weiterentwickelt. Die Entwicklung eines inklusiven
Schulentwicklungsplanes wird durch die Stadt Kaarst zeitnah durchgeführt.
Das Schulministerium hat die Schulaufsichtsbehörden aufgerufen, nach Wegen zu
suchen, wie dem Wunsch der Eltern nachgekommen und ein gemeinsames Lernen von
Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht
werden kann. Das heißt, die bestehenden rechtlichen Normen sollen immer dort, wo
Auslegungen möglich und erforderlich sind, schon jetzt im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Die Gesamtschule in Kaarst verpflichtet sich diesem Ziel mit den folgenden
konzeptionellen Grundgedanken:
Von der Integration zur Inklusion
Während die integrative Pädagogik die Eingliederung der „aussortieren“ Kinder mit
Behinderungen anstrebt, erhebt die inklusive Pädagogik den Anspruch, eine Antwort auf
die komplette Vielfalt aller Kinder zu sein.
Der Weg von der Integration zur Inklusion kann als aktive Chance zum Umdenken genutzt
werden, weg von „Kindern mit Behinderungen“, hin zu „Kindern mit besonderen
Bedürfnissen“. Die Gedanken der Vielfalt werden in der Gesamtschule in Kaarst
kontinuierlich und beharrlich organisatorisch, strukturell und vor allem weltanschaulich
verankert. Es gibt den veränderten Blick: „Die Schule passt sich den Kindern an, nicht, die
Kinder passen sich der Schule an.“
In der Gesamtschule Kaarst-Büttgen können jährlich, wenn der Bedarf besteht, ab dem
Schuljahr 2013/2014 bis zu zwei Integrative Lerngruppen (ILG) pro Jahrgangsstufe
eingerichtet werden. Der benötigte Raumbedarf ist derzeit vorhanden.
Nach § 20 Abs. 8 Schulgesetz NRW kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des
Schulträgers Integrative Lerngruppen (ILG) an einer Schule der Sekundarstufe I
einrichten. In Integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben, als denen
der allgemeinen Schule.
Ziele auf dem Weg zur Inklusion
Die Gesamtschule in Kaarst wird den gemeinsamen Unterricht und die gemeinsame
Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem
Förderbedarf unter folgenden Aspekten umsetzen:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfahren eine
wohnortnahe Beschulung, sofern der Förderbedarf in den Bereichen Lernen und
Geistige Entwicklung besteht.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen anderen
Bereichen
werden
nach
sorgfältiger
Einzelfallprüfung
hinsichtlich
der
Fördermöglichkeiten einbezogen.
- 14 -
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die
Chance, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln.
Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können ihren
Mitschülerinnen und Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch
positive Vorbilder innerhalb der Gruppe Lernanreize geben und ihnen beim Aufbau
sozialer und sprachlicher Fähigkeiten helfen.
Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen
Rücksichtnahme gegenüber Schülerinnen und Schülern mit eben diesem
Förderbedarf und bauen positive Verhaltensweisen zu diesen Mitschülern auf. Der
persönliche Umgang miteinander trägt dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu
befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren.
Die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler in ihrer heimischen Schule ermöglicht
einerseits die Fortsetzung der bereits im Kindergarten und in der Grundschule
begonnenen integrativen Arbeit mit allen Kindern; andererseits können über den
Schultag hinausgehende Beziehungen und Freundschaften zwischen den Kindern
entstehen oder weiter bestehen bleiben.
Derzeitiger Rechtsrahmen – Verfahren
Schulaufsicht, Schulträger und Einzelschule kommen in der momentanen Rechtslage
Schlüsselrollen zu. Entsprechend § 19 Schulgesetz entscheidet die Schulaufsicht –nach
Antragstellung der Erziehungsberechtigten und erfolgtem Verfahren nach AO-SF– über
den „sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und den Förderort“.
Die Schulaufsicht kann laut § 20 Absätze 7 und 8 Gemeinsamen Unterricht bzw.
Integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I einrichten, wenn der Schulträger zustimmt
und „die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist“.
Die bereits vorläufig geänderten Verwaltungsvorschriften vom 15.12.2010 verpflichten die
Schulaufsichtsbehörde zur Beratung der Eltern hinsichtlich einer Beschulung ihres Kindes
an einer allgemeinen Schule in zumutbarer Entfernung und der gemeinsamen Prüfung mit
dem Schulträger, wie die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen
erfüllt werden können. Dabei werden die Eltern aktiv in den Prozess einbezogen.
Eine Ablehnung bedarf einer umfassenden Begründung, gegebenenfalls auch einer
schriftlichen Darlegung durch den Schulträger. Zur Feststellung des bestmöglichen
Förderortes wird auch weiterhin eine sorgfältige Prüfung, Beratung und Entscheidung des
Einzelfalls unter Einbeziehung aller an der Förderung des Kindes Beteiligten unabdingbar
sein.
Rahmenbedingungen
In der Gesamtschule in Kaarst werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach noch geltender Rechtslage -entweder zielgleich oder nach individuellen
Förderplänen- zieldifferent unterrichtet werden. Letzteres trifft für einen großen Teil der
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu und ist auch für die Gesamtschule in
Kaarst zu erwarten.
Für diese Schüler und Schülerinnen ist laut Schulgesetz für die Sekundarstufe I
insbesondere die Form der Integrativen Lerngruppe vorgesehen. In ihr lernen „in der
Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
- 15 -
Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern.“ (RdErl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19. 5. 2005). Klassen mit integrativen
Lerngruppen werden nach den jeweiligen haushaltsrechtlichen Regelungen (RdErl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19. 5. 2005 / Punkt 6 Grundbedarf Mehrbedarf) von Pädagogen der allgemeinbildenden Schule und Förderschulpädagogen
unterrichtet.
Im Interesse von Kontinuität ist das förderpädagogische Fachpersonal Bestandteil des
Jahrgangsteams. Pflegerisches oder therapeutisches Personal wird bei entsprechend
bestehendem Individualanspruch über Eingliederungsmaßnahmen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) sichergestellt.
Neben einer angemessenen Personalausstattung sind für ein erfolgreiches integratives
Arbeiten zudem zusätzliche Kleingruppenräume und ein breites Spektrum an
Fördermaterial notwendig. Der Schulträger erklärt seine Bereitschaft zur Erhöhung des
Etats für Lehr- und Lernmittel, weil für ihn die Umsetzung der Integration ein zentrales
Anliegen ist.
Arbeitsformen
Alle Mitarbeiter des Jahrgangs arbeiten eng im Team zusammen; frühzeitige
unterrichtsimmanente und unterrichtsbegleitende Diagnostik sind Bestandteil der
Zusammenarbeit. Förderpläne werden für alle Schülerinnen und Schüler einzeln oder
gruppenweise erstellt. Dabei wird gemeinsam erarbeitet, in welcher Weise eine optimale
Förderung aller Kinder einer Klasse gesichert werden kann.
Der Regelfall ist der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf. Das bedeutet: Die Förderschullehrkraft ist nicht nur
für die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zuständig, sondern Ansprechpartnerin und Hilfestellerin für alle Kinder der Klasse. Je nach
Bedarf unterrichtet die Förderschullehrkraft in Kleingruppen, die klassenintern oder
klassenübergreifend zusammengestellt werden. Die Einzelförderung von Schülerinnen
und Schülern und die Beratung von Lehrkräften und Eltern gehören ebenfalls zu ihren
Aufgaben. Aus diesem Grund sind die Förderlehrkräfte Mitglieder des Kollegiums der
Gesamtschule in Kaarst. Dabei muss beachtet werden, dass der Einsatz der
sonderpädagogischen Lehrkräfte zweckgebunden ist und daher die Lehrkräfte
grundsätzlich für Vertretungen nicht zur Verfügung stehen.
2.5
Gender Mainstream
Neben der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler steht auch der
geschlechtsbezogene Zugang zum Lernen im Fokus der pädagogischen Arbeit der
Gesamtschule in Kaarst. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit der Geschlechter
und die Beseitigung bestehender geschlechtstypischer Nachteile für Mädchen und
Jungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geschlechtsspezifische Prägung durch
Schule, Familie, Umwelt und Medien und die daraus folgenden Denk- und
Verhaltensmuster berücksichtigt werden und partnerschaftliches Sozialverhalten und das
- 16 -
Selbstvertrauen bei Mädchen und Jungen gefördert werden muss. Vorurteilen und
Benachteiligung in Unterricht und Schulleben muss aktiv entgegengewirkt werden, um
sensible Erziehung im Hinblick auf geschlechterspezifische Formen von Gewalt und
Sexismus zu verhindern und einen geschlechtergerechten Umgang aller am Schulleben
beteiligten Personen zu gewährleisten.
Ziel von Gleichstellungserziehung und -unterricht ist nicht Ergebnisgleichheit im Sinne von
„Mädchen und Frauen tun und erreichen das, was Jungen und Männer tun“. Ziel eines
Gleichstellungs- oder Genderkonzeptes ist es, die Einzigartigkeit, die Individualität aller
Mädchen und aller Jungen, aller Frauen und aller Männer in ihrer Verschiedenheit gleich
wertzuschätzen und zu fördern und damit die Selbst- und Fremdbeschränkung auf
tradierte Rollenerwartungen aufzubrechen.
Benachteiligungen beseitigen bedeutet in der Gesamtschule in Kaarst genau hinzusehen:
wo hat ein Schüler / eine Schülerin Interessen und Begabungen?
erfolgt eine Förderung aufgrund einer sozialen Geschlechterrollenerwartung?
gibt
es
Mehrfachbenachteiligungen
(Geschlecht,
Migrationshintergrund,
Sozialstatus), die zusätzlichen Förderungsaufwand nötig machen?
wie reflektieren Lehrerinnen und Lehrer
Rollenvorbild für „männlich“ und „weiblich“?
ihr
professionelles
Verhalten
als
Für die konkrete Planung und Vorbereitung von Unterricht heißt das, dass die
Unterrichtsthemen, Schulbücher und Lernmittel in allen Fächern in Bezug auf das
Interesse von Jungen und Mädchen analysiert und gendersensibel geprüft, ausgewählt
und gestaltet werden müssen, wobei der aktive Lernprozess bei Jungen wie auch bei
Mädchen durch gleichwertige Ansprachen und Einbeziehung in den Unterricht unterstützt
werden muss und Stereotypisierungen und Rollenklischees grundsätzlich zu vermeiden
sind.
Im Hinblick auf die Organisation von Unterricht muss reflektiert werden, ob Projekte besser
geschlechterspezifisch oder gemischt durchgeführt werden und inwieweit Sitzordnung,
Raumbelegung genderspezifischen Überlegungen und Maßnahmen entsprechen.
Mädchen und Jungen brauchen darüber hinaus auch eigene Räume zum Leben und
Lernen. Das bedeutet nicht das Ende des koedukativen Unterrichts an den Schulen, wohl
aber einen reflexiven und differenzierten Ansatz dazu, der durch verschiedene Projekte,
die für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend sind, umgesetzt wird:
Jahrg
ang
Schulische Projekte /
Einbindung
in
den Fächer
Unterricht
Teilweise Aufhebung der Sport
Koedukation
5 – 10
- 17 -
Methoden
Allgemein: Sportliche Fähigkeiten wie
Teamgeist, Fairness und Gemeinschaftssinn entwickeln, Verbesserung des
Schulklimas, eher „mädchentypische“
Sportarten, wie z.B. Gymnastik, Tanz,
aber auch Selbstverteidigung. Durch eher
jungentypische“ Sportarten, die ein hohes
Maß an Körperkontakt, Regelvorschriften
6
„Girls’ Day“ – „Boys’ Day“
Berufsorientierung
„Girls’ Day“ – „Boys’ Day“
Berufsorientierung
7/8
„Girls’ Day“ – „Boys’ Day“
- Berufsorientierung
5
Mädchenprojekt/Jungenprojekt
und Fairness voraussetzen, lernen die
Jungen Nähe zuzulassen, Grenzen zu
akzeptieren und die Vorteile eines
kooperativen Verhaltens.
Projekttag – erste Auseinandersetzung mit
Berufen
Betriebsbesichtigung
mit
schulischer
Aufarbeitung /Mädchen- und Jungenperspektive
Geschlechtsspezifischer Praktikumstag mit
anschließender
Aufarbeitung
im
Deutschunterricht (Steckbriefe)
Geschlechtsspezifische Gewaltpräventionsmaßnahme und Integration
ausländischer Jugendlicher zur:
-Verbesserung des Sozialverhaltens
-Erprobung verschiedener Formen der
Konfliktbewältigung
-Aggressionsverminderung
-Auseinandersetzung mit der eigenen
Geschlechtsrolle
AG
7/8
8
Teilweise
zeitlich Biologie
begrenzte Trennung der
Jungen
von
den
Mädchen, um das Thema
Sexualkunde
geschlechtshomogen zu
bearbeiten
Gesundheitsförderung
AG
8
9/10
„Girls’ Day“ – „Boys’ Day“
- Berufsorientierung
2.6
Übergänge im Schulwesen
Rollenspiele, Gespräche (Gefühle und
Grenzen anderer kennen- und verstehen
lernen)
Geschlechtsspezifische Aktivitäten zu den
Themen:
Auspowern,
Gesunde
Ernährung, Lebensführung
Geschlechtsspezifischer Praktikumstag als
Alternativmodell zur Berufsorientierung
Die verschiedenen Übergänge sollen für Schülerinnen und Schüler keine zusätzliche
Belastungen darstellen und mit möglichst geringen Umstellungsproblemen verlaufen.
Dazu bedarf es einer individuellen Vorbereitung seitens der Gesamtschule und einer
kompetenten Begleitung in die neuen Lern- und Lebensabschnitte.
Übergang von der Grundschule zur Gesamtschule
Wir heißen jede Schülerin und jeden Schüler mit ihren und seinen individuellen
Fertigkeiten und Fähigkeiten an unserer Schule herzlich willkommen. Eine erste
Möglichkeit, unsere Schule kennen zu lernen, bietet der `Tag der offenen Tür`, an dem die
Kinder unter anderem aktiv am Unterricht teilnehmen dürfen. Ein möglicher
Informationsaustausch zwischen den Kollegien der Gesamtschule und den Grundschulen
wird ab Klasse vier angestrebt, um bereits im Vorfeld auf die unterschiedlichen
Leistungsniveaus und Entwicklungsstufen der zukünftigen Schülerinnen und Schülern
- 18 -
einzugehen und besondere Förderangebote zu erstellen. Darüber hinaus findet die
Zusammenarbeit -wie bisher- in den Erprobungsstufenkonferenzen bis Klasse sechs statt.
Übergang von der Förderschule zur Gesamtschule
Unsere Gesamtschule ist auch offen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf, die nach Absprache mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen der
entsprechenden Förderschulen -bei positiver Prognose- unsere Schule besuchen können.
Übergang von der Gesamtschule in den Beruf
Die Berufsorientierung beziehungsweise Berufswahlvorbereitung gilt als ein zentraler
Bestandteil der Ausbildung an der Gesamtschule. Aufgrund der Situation auf dem
Lehrstellen- und Arbeitsmarkt ist eine kontinuierliche Vorbereitung auf einen erfolgreichen
Übergang von der Schule ins Berufsleben erforderlich. Dazu gehört die Förderung der
Selbstverantwortung unserer Schülerinnen und Schüler. Mit dem Berufsorientierungsbüro
(BOB) gibt es in der Gesamtschule einen Ort, an dem alle Maßnahmen der
Berufsorientierung und Lebensplanung organisiert und koordiniert werden. Unser Ziel ist
es, auch als berufswahl- und ausbildungsfreundliche Gesamtschule die Standards unserer
Angebote im Bereich der Berufsorientierung, die für die Vergabe des SIEGEL´s des
Rhein-Kreises Neuss erforderlich sind, einzuhalten und stetig zu verbessern.
Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II
Berufsorientierung bedeutet auch, dass die Schülerinnen und Schüler alle notwendigen
Informationen und Beratungen bezüglich des Besuchs der gymnasialen Oberstufe
beziehungsweise von Berufskollegs und anderen weiterführenden Schulen erhalten. Dies
geschieht vorrangig durch die Studien- und Berufsorientierungskoordinatoren (StuBos) der
Schule. Eine individuelle Beratung durch die Oberstufenkoordinatoren der kooperierenden
Gymnasien und die Vertreter der Kollegschulen sowie durch außerschulische
Einrichtungen (Agentur für Arbeit, IHK, Sparkasse und Versicherungen, Kooperationspartner u. a.) sollen die Jugendlichen in ihrem Entwicklungs- und Entscheidungsprozess
unterstützen.
- 19 -
3.
3.1
SCHULSTRUKTUR
Aufnahme
Die Gesamtschule in Kaarst ist konzipiert als Ganztagsschule mit 100 Mädchen und
Jungen je Jahrgangsstufe. Die maximale Klassenstärke soll 25 Schülerinnen und Schüler
nicht überschreiten. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf ist maximal auf 20% pro Klasse festgelegt, um allen Kindern eine
bestmögliche Förderung zu ermöglichen.
3.2
Gemeinsames Lernen mit Schwerpunktwahl
Die Gesamtschule in Kaarst gliedert sich in die Orientierungsstufe (Klasse 5/6), in die
Mittelstufe 7/8), in der die Schüler ihren Schwerpunktbereich wählen, die Übergangsstufe
(9/10), in der sich die Schüler in leistungsdifferenzierten Kursen in den Kernfächern auf
ihren Abschluss vorbereiten und auf den Wechsel in die Oberstufe oder auf die Ausbildung
hinarbeiten. Dies gelingt nur durch die Auswahl eines gut aufbereiteten, anregenden,
gehaltvollen und mehrperspektivischen Materials und kognitiv anspruchsvoller, klar
definierter, nach Möglichkeit problemhaltiger divergenter Aufgaben, d.h. von Aufgaben
deren Bearbeitung möglichst wenig durch festgelegte Vorgaben eingeengt sind und die
verschiedene Lösungs- und individuelle Bearbeitungswege ermöglichen.
3.3
Unterricht
Der Unterricht soll in der 5. und 6. Klasse grundsätzlich im Klassenverband durchgeführt
werden. Auch in den Klassenstufen 7-10 findet der Unterricht im Kernbereich möglichst
vollständig im Klassenverband statt. Eine äußere Differenzierung kann jedoch notwendig
werden. Der Unterricht richtet sich inhaltlich an den Anforderungen und Bildungsstandards
der unterschiedlichen Schulabschlüsse aus. Eine Differenzierung ist ab der 7.
Klassenstufe im Fachbereich Englisch vorgesehen (Basic- und Advanced-Kurs).
Individuelles Fördern und Fordern unserer Schülerinnen und Schüler ist oberstes
Unterrichtsprinzip. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch können
leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zusätzliche Angebote
erhalten. Diese Stunden können parallel zum Kernunterricht der Klasse als auch im
Ganztagsschulbereich liegen.
3.4
Besonderes Fächerangebot
Ziel der Schule ist es praxisorientiert Inhalte zu vermitteln. Durch den Realitätsbezug
lernen die Schüler Inhalte kennen und können diese handelnd besser verknüpfen.
Der fächerübergreifende Unterricht soll ein themenzentrierter und mehrfachlicher
Unterricht sein. Unser Ziel ist es, die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, in
Zusammenhängen zu denken und solche zu erkennen, zu fördern. Die Fächer Biologie,
Chemie und Physik werden integriert unterrichtet im Lernbereich Naturwissenschaften.
Dies gilt ebenso für die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik, die im Lernbereich
Gesellschaftswissenschaften zusammengefasst sind. Beide Fächer werden durchgängig
in allen Klassenstufen als Kernfächer unterrichtet. Ein schulinternes Curriculum wird aus
den jeweiligen Fachschaften der genannten Fächer heraus entwickelt.
Englisch ist für alle Schülerinnen und Schüler die verbindliche, aus der Grundschule
fortgeführte Fremdsprache. Sie wird durchgängig belegt bis Klasse 10. In Klasse 7 kann
- 20 -
zusätzlich im Rahmen der Schwerpunktbildung eine zweite Fremdsprache und ab Klasse
8 die dritte bzw. erstmals eine zweite belegt werden. Zur Wahl stehen z. B. Französisch
und Latein.
3.5
Leistungsbeurteilung und Versetzungen
Eine veränderte Unterrichtskultur erfordert neue Akzente in der Leistungsdokumentation
und –beurteilung. Wichtig ist dabei die Orientierung an den Lernzuwächsen der
Schülerinnen und Schüler. In die Leistungsbewertung fließen Portfolios (Dokumentation
der Lernentwicklung, Unterlagen für die Bewerbungsmappe etc.), Kompetenzraster und
ggf. Jahresarbeiten ein. Klassenarbeiten und andere schriftliche Leistungsnachweise sind
nach Anspruchsebenen differenziert.
Zu jedem Zeugnistermin beurteilen die Klassenkonferenzen die fachlichen Leistungen und
erfassen die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerinnen und
Schüler. Der Leistungsstand wird in Notenzeugnissen ausgedrückt, in denen die
verschiedenen Anforderungsebenen dokumentiert sind. Das Arbeits- und Sozialverhalten
sowie bei Bedarf die Leistungen in ausgewählten Unterrichtsfächern werden in einem
Begleittext bewertet.
Zur individuellen Verbesserung des Lernverhaltens erhalten die Schülerinnen und Schüler
bei Bedarf Lernpläne, die Empfehlung zur Gestaltung des weiteren Lernprozesses
enthalten. Diese Lernpläne werden mit den Eltern und Schülern besprochen.
Unabhängig von den regelmäßigen Leistungsnachweisen und Lernstandserhebungen wird
eine Feedback-Kultur angestrebt. Ergänzend zu diesen Rückmeldungen wird Eltern und
Schülern etwa 10 Wochen vor den Zeugnissen der aktuelle Leistungsstand dargestellt.
Dieser beinhaltet das Arbeits- und Sozialverhalten auch aus dem Ganztagsbereich. Alle
Lehrkräfte weisen regelmäßige wöchentliche Sprechstundentermine in der Schule aus.
In der Gesamtschule in Kaarst ist die Versetzung der Regelfall. Die Wiederholung einer
Klasse ist nicht notwendig. Stattdessen reagiert die Schule flexibel und nachhaltig mit
individueller Förderung auf kleine und größere Leistungsschwierigkeiten. Eltern haben
aber das Recht, ihr Kind eine Klasse wiederholen zu lassen.
3.6
Abschlüsse und Berechtigungen
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 und der Jahrgangsstufe 13 finden die zentralen
Abschlussprüfungen des Landes NRW statt. Die Gesamtschule vergibt alle Abschlüsse,
die in der Hauptschule, Realschule und im Gymnasium vergeben werden:
Abitur
Fachoberschulreife mit besonderer Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
(d.h. direkter Einstieg in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe)
Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Sekundarabschluss – Fachoberschulreife
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften wird ab der
Klasse 9 auf zwei Leistungsstufen differenziert. Die Schülerinnen und Schüler werden
weiterhin
im
Klassenverband,
aber
auf
der
Basis
unterschiedlicher
- 21 -
Leistungsanforderungen, beurteilt. Dies entspricht dem Prinzip der
Differenzierung, wie es die Schüler aus den Jahrgangsstufen 5 bis 8 kennen.
inneren
Notwendig wird diese zusätzliche Differenzierung hinsichtlich der Abschlussbedingungen
am Ende der Klasse 10. Die Abschlussbedingungen werden in einer gesonderten
Prüfungsordnung festgelegt. Die Vergabe der Abschlüsse entspricht den erreichten
Leistungen. Am Ende der Stufe 10 werden die Zentralprüfungen nach dem jeweiligen
Leistungsniveau durchgeführt.
3.7
Kernfächer und Module
Der Unterricht der Schüler/Schülerinnen setzt sich aus drei Säulen zusammen, wobei die
Hauptsäule, die aus dem gemeinsamen Unterricht im Klassenverband besteht, den
Schwerpunkt des gemeinschaftlichen Miteinanderlernens bildet.
Zusatzangebote
Förderung, AGs
Kernfächer
Grundbildung
Klasse 5-10
Klasse 5-6
Förderkurse
- DaZ
- LRS
- ……
Erweiterungskurse und
Vertiefungskurse:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- ……
Arbeitsgemeinschaften
Projekte
Unterricht im Klassenverband
Klasse 7-10
Äußere Differenzierung in den
Hauptfächern möglich, wenn
pädagogisch erforderlich
Deutsch
Mathematik
Englisch
Naturwissenschaften
Gesellschaftslehre
Sport
Musik
Reli/Philo
……
Module
Persönliches
Bildungsprofil
Klasse 5/6
Freiwillig
Klasse 7-10
x-Stunden verpflichtend
Themenschwerpunkte:
Fremdsprachen
Naturwissenschaften
Gesellschaftswissenschaften
Technik/Textil
Spot
Ästhetische Bildung
Berufspraktika
Berufsvorbereitung
…
Eine Schülerinnen/ein Schüler muss sich nicht auf einen Schwerpunkt festlegen, sondern
kann sich zwischen den Bereichen orientieren. Ein Modul kann wieder aus dem
Bildungsprofil entfernt und im nächsten Schuljahr durch ein zusätzlich erworbenes Modul
ersetzt werden. Die Module können auf unterschiedlichen Anforderungsebenen liegen.
Der Grad der Leistungsanforderung wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Beispiele für Stundenpläne der Klasse 5 und 10:
- 22 -
Klasse 5
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
D
M
E
NW
Sp
P
A
U
S
E
GW
Mu
kR/eR/pP
M
Mu
Arbeit/Wirtsch.
D
GW
NW
P
A
U
S
E
GW
E DIFF
NWDIFF
E
DDIFF
Mittagspause
Meth.-Training
Mittagspause
Mittagspause
Klassenrat
KU
Lehrerkonferenz
Individuelle
Kurs-/Förderangebote
Projekte/AG
08:00
09:30
1.
09:55
10:40
10:45
M
11:30
2.
11:50
DIFF
12:35
12:35
13:35
13:35
15:05
D
M
E
NW
GW
MU
SP
KU
Deutsch
Mathematik
Englisch
Naturwissenschaften
Gesellschaftswissenschaften
Musik
Sport
Kunst
- 23 -
Klasse 10
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
D
M
E
NW
Sp
P
A
U
S
E
kR/eR/pP
M
Arbeit/Wirtsch.
D
GW
NW
A
U
S
E
E DIFF
NWDIFF
E
DDIFF
Mittagspause
GWDIFF
Mittagspause
Mittagspause
Klassenrat
WP1
Lehrerkonferenz
Modulblock
WP2
08:00
09:30
1.
09:55
10:40
GW
WP1
10:45
GW
WP1
11:30
2.
11:50
P
M
DIFF
12:35
12:35
13:35
13:35
15:05
D
M
E
NW
GW
MU
SP
KU
kR/eR/pP
WPB I:
WPB II:
Deutsch
Mathematik
Englisch
Naturwissenschaften
Gesellschaftswissenschaften
Musik
Sport
Kunst
Religion/Philosophie
Zur Auswahl stehen Französisch, Technik, Wirtschaftslehre und evtl.
Gestalten
Zur Auswahl stehen Informatik, Projektlernen (Vorbereitung auf
Projektarbeit), Kunst, Musik etc.
- 24 -
Die Berufsorientierung erfolgt im Fach Gesellschaftswissenschaften und im WPII.
3.8
Tagesrhythmus
Der morgendliche Schulbeginn ist „offen“. Vor Beginn des Unterrichts sind ab 7.45 Uhr für
die einzelnen Jahrgangsbereiche die Klassentüren geöffnet, und Pädagoginnen und
Pädagogen aus dem Jahrgangsteam sind anwesend. Die Schülerinnen und Schüler
können in diesem offenen Unterrichtsbeginn ihren Interessen nachgehen. Der Unterricht
beginnt dann für alle verbindlich um 8.00 Uhr.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet an den langen Tagen (Montag, Mittwoch,
Donnerstag) um 15.05 Uhr. Am Dienstag und Freitag endet der Unterricht bereits um
13.25 Uhr. Der Unterricht ist weitgehend so angelegt, dass in Doppelstunden unterrichtet
werden kann. Nach der ersten und zweiten Doppelstunde ist jeweils eine Pause von 25
bzw. 20 Minuten.
3.9
Zusammenleben in der Klasse
Die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und die Weiterentwicklung des Einzelnen in
einer Klassengemeinschaft ist, dass die Gruppenmitglieder sich gegenseitig akzeptieren,
offen miteinander reden können, miteinander kooperieren und Konflikte gemeinsam lösen.
Im Klassenrat erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Probleme zu klären.
Ein gewähltes Mitglied der Klasse leitet diesen Klassenrat. Die Mitglieder des
Klassenrates lernen auf diesem Wege, die Angelegenheiten der Klasse selbstständig zu
lösen. Auch administrative Dinge, die Planung einer Klassenfahrt oder eines Klassentages
können im Klassenrat thematisiert werden.
Klassentage und Klassenfahrten sind ebenso feste Bestandteile des Schullebens und
werden bei der Planung des Schuljahres mit berücksichtigt. Klassentage können innerhalb
und außerhalb der Schule stattfinden und beispielsweise zur Umgestaltung des
Klassenraumes oder für den Besuch eines außerschulischen Lernortes genutzt werden.
Klassenfahrten, Feiern, Aufführungen, Projekte und Praktika werden fest in die Planung
eines Schuljahres einbezogen.
Um die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler über die eigene Klasse hinaus zu
fördern, finden klassen- und jahrgangsübergreifende Projekttage statt.
3.10 Die Gesamtschule als Teamschule
Die Gesamtschule in Kaarst verfügt über ausgeprägte Teamstrukturen, die gewährleisten
sollen, dass sich die Gesamtschule zu einer „lernenden Organisation“ entwickelt, die sich
fortdauernd kritisch hinterfragt.
Lehrerschaft
An der Gesamtschule in Kaarst ist die Lehrerschaft von Beginn an differenziert
zusammengesetzt. Lehrkräfte mit der Ausbildung bzw. dem Ausbildungsschwerpunkt
für das Gymnasium
für die Gesamtschule
für die Realschule
für die Hauptschule
- 25 -
Um dem besonderen Förder- und Forderkonzept gerecht zu werden, ergänzen
ausgebildete Förderlehrerinnen und –lehrer sowie sozialpädagogisch ausgebildete
Fachkräfte die Lehrerschaft. Die Unterrichtsverpflichtung für alle Lehrkräfte beträgt 25.5
Wochenstunden.
Lehrerteams
An der Gesamtschule in Kaarst arbeitet das Kollegium in Doppel-Jahrgangsteams. Jede
Klasse hat zwei Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerinnen. Die Klassenleitungen der
Jahrgangsstufe bilden zusammen mit einem Sozialpädagogen das Jahrgangsteam, evtl.
ergänzt um weitere Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend in dieser Jahrgangsstufe
unterrichten und keinem anderem Jahrgangsteam angehören.
Die Doppel-Jahrgangsteams koordinieren die organisatorische und pädagogische Arbeit
ihrer Jahrgangsstufe. Sie wählen einen Teamsprecher, der u. a. für Einladung und Ablauf
der monatlich stattfindenden Teamsitzungen verantwortlich ist. Im Rahmen
schulbezogener Teamsprecherrunden koordinieren die drei Teamsprecherinnen und
Teamsprecher ihre Arbeit in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung.
Bei der Zusammenstellung der Teams spielen neben den fachlichen Überlegungen
folgende Kriterien eine Rolle:
Für eine Klasse sind zwei Klassenlehrkräfte zuständig.
Klassenlehrkräfte einer Klasse sollen möglichst ein Mann und eine Frau sein.
Sie sollten unterschiedlichen Lehrerlaufbahnen angehören.
Sie sollten möglichst viele Stunden in der eigenen Klasse und im Jahrgang abdecken
können.
Lehrkräfte, die bereits Erfahrungen mit dem neuen Schulkonzept haben, bilden mit
neu einsteigenden Kolleginnen und Kollegen ein Team, um die Einarbeitung zu
erleichtern.
Am Ende eines jeden Schuljahres treffen sich die Kolleginnen und Kollegen eines
Jahrgangs mit den Lehrkräften des darunter liegenden Jahrgangs (z. B. Jahrgang 7 mit
Jahrgang 6) um
Erfahrungen hinsichtlich der allgemeinen Unterrichtspraxis, des fächerübergreifenden
Unterrichts, der Klassenfahrtziele usw. auszutauschen,
Materialien, Adressen und Kontakte an die nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen
weiterzugeben,
Ansprechpartner für bestimmte Projekte für das nächste Schuljahr festzulegen.
Jahrgangsteams
Die Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrgangs bilden das Jahrgangsteam, in dem alle
Fächer vertreten sind. Die Teams sind demokratisch organisiert; sie wählen eine/n
Teamsprecher/in, die/der Mitglied der Steuergruppe ist. Im Rahmen des Schulprogramms
reflektiert, koordiniert und evaluiert das Jahrgangsteam seine fachliche und pädagogische
Arbeit.
- 26 -
Initiativgruppe
Eine Initiativgruppe unterstützt den Schulentwicklungsprozess. Mitglieder der
Initiativgruppe sind: die Schulleiterin/der Schulleiter, jeweils ein/e Vertreter/in der
Jahrgangsteams und ein/e Vertreter/in des Lehrerrates; Eltern -und Schülervertreter sollen
anlassbezogen beteiligt werden. Die Initiativgruppe wählt eine/n Sprecher/in; die/der
Schulleiter/in sollte diese Sprecherrolle nicht wahrnehmen.
Unterrichtsbezogene Feedbackteams
Die Gesamtschule in Kaarst strebt über den systematischen Aufbau einer „FeedbackKultur“ einen hohen Standard der Qualitätsentwicklung an. Dies bedeutet für die
Lehrkräfte, dass von ihnen erwartet wird, sich -neben der Arbeit in den Klassen und
Jahrgangsteams sowie den Fachkonferenzen- in einem Team zum unterrichtsbezogenen
Feedback zu engagieren. Dazu werden über ein Schuljahr lang Materialien (Fragebögen,
Beobachtungsbögen) und Ergebnisse der Feedback-Prozesse zu einer FeedbackQuelle(z. B. Schüler/innen-Feedback) in Kleingruppen ausgetauscht. Im folgenden
Schuljahr wird eine weitere Rückmeldequelle (z. B. Lehrkräfte, Eltern) genutzt.
Erweiterte Schulleitung
Die Schulleitung arbeitet als erweiterte Schulleitung im Team. Ihr gehören die
Schulleiterin/der Schulleiter, die stellv. Schulleiterin/der stellv. Schulleiter und zwei
Abteilungsleiter/innen, ein/e Oberstufenkoordinator/in und ein/e didaktische/r Leiter/in an.
Anlassbezogen nimmt die Sprecherin/der Sprecher der Initiativgruppe an den Sitzungen
der Schulleitung teil.
3.11 Feedbackkultur
Zur jeweiligen Mitte des Schulhalbjahres (ca. 10 Wochen vor dem Zeugnistermin) erfolgt
eine Rückmeldung an alle Schülerinnen und Schüler zum individuellen Leistungsstand,
verbunden mit Empfehlungen zur Leistungssteigerung. Erläuternde Gespräche (z. B. zu
Lernplänen) werden bedarfsorientiert angeboten.
Bei der Messung von Schülerleistungen und deren Beurteilung sind möglichst viele
Unterrichtsbeiträge zu erfassen und zu berücksichtigen. In den Lehrplänen der
verschiedenen Fächer werden diese sehr differenziert beschrieben. Bei der Beurteilung
des Lernerfolges in einer umfassenden Unterrichtseinheit oder Epoche können besondere
Lebensumstände der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Beurteilung
soll sowohl die Lernenden als auch ihre Eltern informieren, sie motivieren und
gegebenenfalls Fehleinschätzungen korrigieren. Die Zeugnisse informieren über die
erbrachten Leistungen.
Es wird ein Elternsprechtag pro Halbjahr angeboten. Generell sind alle Lehrkräfte zu
angemessenen Zeiten immer ansprechbar, sodass Anliegen und Probleme zeitnah
vorgetragen werden können. Ideen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schülern sollen
im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Gemeinschaftsschule integriert
werden
3.12 Berufsvorbereitung
Die richtige Berufswahl ist Ergebnis eines langfristigen Entwicklungs- und
Entscheidungsprozesses. Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Handlungskompetenz
bei der Berufswahl zu fördern, ist Aufgabe von Schule und Berufsberatung.
- 27 -
Die Gesamtschule in Kaarst unterstützt alle Schülerinnen und Schüler bei der
Berufswahlentscheidung. Die Berufswahlorientierung ist integrativer Bestandteil im
Unterricht aller Fächer und Jahrgangsstufen. Zur Vorbereitung der Berufswahl werden
Informationen vermittelt, Erfahrungen in der Berufswelt ermöglicht und Gelegenheiten zur
Überprüfung vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse gegeben.
Die Begleitung des Berufswahlprozesses erfordert eine außerschulische, regionale
Vernetzung zu Wirtschaft und Berufsberatung. Die im Folgenden angeführten Aktivitäten
sind sinnvolle erprobte Bausteine zur langfristigen Berufsvorbereitung.
Klasse 5/6:
Computerführerschein
Schulung der sozialen Kompetenz in allen Klassen
Schnuppertag am Arbeitsplatz der Eltern, um elterliche Berufe kennen zu lernen
Betriebe in der näheren Umgebung besuchen (Polizei, Rathaus, Krankenhaus, etc.)
Klasse 7:
Berufswahlpass; Erstellen eines Portfolios, Fortführung bis zur Abschlussklasse
Schnupperpraktikum in Betrieben
Training handwerklicher Fähigkeiten durch schulische und externe Mitarbeiter
Teilnahme am Sozialen Tag
Computerkurse in Kooperation mit Ganztagsbetreuung und VHS
Klasse 8 - 10:
Zwei 14-tägige Betriebspraktika mit Betreuung durch Lehrkräfte, Praktikumsbericht
Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen im Rhein-Kreis Neuss
Bewerbung und Lebenslauf
Erstellen von Bewerbungsmappen
Potenzialanalyse für jeden Schüler/ jede Schülerin
Berufsbezogene Projekte
Bewerbungstraining in Kooperation mit externen Partnern (Krankenkassen,
Personalverantwortliche einer regionalen Firma)
Besuch des BIZ
Besuche von Berufsmessen und Berufsbasaren
Schriftliche Beurteilung des Schülers/der Schülerin durch den betreuenden Betrieb
Zusammenarbeit mit engagierten Betrieben vor Ort
Beschäftigung mit individuellen Berufswünschen online (z. B. Berufe-Net)
Wahlpflichtkurse in den Klassen 9/10 zu berufsbezogenen Themen (Wirtschaft und
private Finanzen etc.)
Berufsbasar betreut durch Eltern, Betriebe, etc.
Schülerfirmen als Einjahresprojekte
Teilnahme am „Girls- und Boys-Day“ unter dem Aspekt typische Mädchenberufe,
typische Jungenberufe
Betriebsbesichtigungen
Einzel- und Gruppenberatung durch den Berufsberater in der Schule
- 28 -
4.
QUALITÄTSENTWICKLUNG
Die Gesamtschule in Kaarst (GSK) will die Chancengerechtigkeit und die
Leistungsfähigkeit ihrer Kinder und Jugendlichen durch längeres gemeinsames Lernen in
der Sekundarstufe I erhöhen.
Maßgebend für die Konzeption und zukünftige Entwicklung ist der Einsatz schulinterner
und schulexterner Qualitätsstandards sowie deren kontinuierliche Überprüfung. Der
konkrete Handlungsplan diesbezüglich wird, im noch vom Startkollegium zu entwickelnden
Schulprogramm, bearbeitet und realisiert.
4.1
Lehren und Lernen
Die schulinternen Qualitätsstandards sollen kontinuierlich durch entsprechende
Fortbildungen beispielsweise: „Individuelle Förderung, Kooperatives Lernen, Diagnostik,
Methodenkompetenz und Andere“ begleitet werden.
Darüber hinaus wird Wert darauf gelegt, das Schulprogramm als Arbeitsprogramm
fortlaufend zu evaluieren und zu aktualisieren. Für die Schulleitung und das Kollegium
sollen bei Bedarf u. a. Fortbildungen in folgenden Bereichen: Teambildung, Führung und
Motivation, Grundlagen der Personal- und Unterrichtsentwicklung, Diagnostik und
individuelle Förderung erfolgen.
4.2
Schulkultur
Bei der Qualitätsentwicklung bildet die Schulkultur mit den Aspekten: Tagesrhythmus,
Lehrerteams, soziales Klima und Gestaltung des Lebensraums Schule, Zusammenarbeit
mit Eltern eine erste tragende Säule.
Die interne Selbstevaluation soll Vorrang vor der externen Evaluation haben. Diese zweite
Säule beinhaltet die Rückmeldung über den Unterricht als wichtige Reflektionshilfe für
Lehrkräfte und Schüler und ist somit eine Möglichkeit zur individuellen
Qualitätsverbesserung. Im Zentrum steht die Entwicklung einer Feedback-Kultur, wobei
Feedback-Geber Schüler/innen, Schulleitung, Eltern und andere Lehrkräfte sein können.
Die Lehrerteams sollen gemeinsam Materialien (z. B. Fragebögen, Beobachtungsbögen)
zum unterrichtsbezogenen Feedback erarbeiten und diese evaluieren. Es sollte auch die
Möglichkeit wahrgenommen werden, auf PC gestützte Evaluationsprogramme für das
Feedback der Schülerinnen und Schüler zuzugreifen und diese entsprechend einzusetzen.
Die Einbindung der Eltern als Feedback-Geber soll ebenfalls von den Lehrerteams in
obiger Form entwickelt werden. Die Schulleitung ist ständiger Evaluationspartner, da
Ergebnisse von Klassenarbeiten, Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen nicht
nur zur Kenntnis genommen werden, sondern auf Veränderung, Verbesserung oder
Ursachen hin analysiert werden müssen und ein ständiges Mittel zur Qualitätssteigerung
des Unterrichts darstellen. Hierbei scheint es angebracht, der Schule die Möglichkeit zu
geben,
ausgebildete
Qualitätsberater
sowie
ausgebildete
Evaluationsberater
hinzuzuziehen.
4.3
Externe Evaluationsmöglichkeiten
Als Spiegel der Qualitätsentwicklung ist ein kritischer Außenbezug auch durch die
Rückmeldung von kooperativen Partnern, wie beispielsweise: Georg-Büchner- 29 -
Gymnasium,
Albert-Einstein-Gymnasium,
Kreishandwerkerschaft
und
IHK,
Ausbildungsbetrieben, Berufskolleg, Arbeitsamt/Berufsberatung, Träger der freien
Jugendhilfe etc. notwendig. Eine Zusammenarbeit mit Senior-Experts könnte
unterstützend hilfreich sein.
4.4
Mitarbeitsformen
Die Gesamtschule in Kaarst (GSK) kann sich folgende Partizipationen zur aktiven
Beteiligung unterschiedlicher Gruppen vorstellen:
Schülerparlament: Eine Weiterentwicklung der bestehenden SV in Richtung
„Zukunftswerkstatt“ für klassen/jahrgangsübergreifende Themen/Projekte/Visionen.
Evaluationsberater: Sie sollen für den gesamten Schulentwicklungsprozess und auch
für einzelne kleine Vorhaben prozessorientiert und ergebnisorientiert beratend zur
Verfügung stehen.
Initiativgruppe: Sie wird für die Planung, Begleitung und Evaluation des
Schulentwicklungsprozesses und der Qualitätsentwicklung eingerichtet. Mitglieder
sind: Schulleitung, pädagogische Leitung, Jahrgangsteams und Elternvertreter.
Bilanz- und Perspektivklausur: Die Schulleitung, das Kollegium, die Elternvertreter,
die Schülervertreter, die Schulsozialarbeiter, die Sonderpädagogen, die Sekretärin
und der Hausmeister können die Möglichkeit in Betracht ziehen, in dieser
Konstellation entweder am Schuljahresende oder zu dessen Beginn eine 1 1/2tägige,
an einer möglichst außerschulischen Tagungsstätte ihre Grundsätze,
Entwicklungsziele und Arbeitspläne für das vergangene Schuljahr zu evaluieren und
bilanzieren und für das kommende Schuljahr gemeinsam zu entwickeln.
4.5
Schulentwicklung als Qualitätsentwicklung
Die Gesamtschule in Kaarst orientiert sich selbstverständlich bei den Kriterien und
Standards für gute Schule und guten Unterricht an
den Ergebnissen nationaler und internationaler Schulleistungsstudien
dem „Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse für Schulen in Nordrhein-Westfalen“
den Handlungsfeldern des „Gütesiegels Individuelle Förderung und Berufswahlvorbereitung“
den kompetenzorientierten Kernlehrplänen
den Lernstandserhebungen für die Klasse 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Englisch
den Zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 und
dem Zentralabitur
- 30 -
4.6
Rahmenbedingungen
Für die Gestaltung des Schulalltags spielt neben der Erhöhung der Kompetenz aller
Beteiligten die Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes eine
wesentliche Rolle. Es wird ein Raumangebot benötigt, das im Bereich der Klassenräume,
der Selbstlernzentren, der Bibliothek, der Teamräume und der Fachräume für Biologie,
Chemie, Physik, Musik den Anforderungen der neuen Schulform und des
selbstgesteuerten Lernens Rechnung trägt.
Ebenso muss bedacht werden, dass Qualitätsentwicklung und individuelle Förderung nicht
ohne Anbindung an praktische, technische und hauswirtschaftliche Kompetenzen geleistet
werden kann; dies erfordert gut ausgestattete Technik-, Hauswirtschafts-, Kunst- und
Werkräume. Eine entsprechend große Aula und eine Mensa dürfen im Rahmen der
Ganztagsschule nicht fehlen. Räume für z. B. die Schülervertretung, Streitschlichtung,
Schulsanitäter, Trainingsraum, Elternsprechzimmer, Beratungsraum, Schülercafe müssen
in der Raumplanung berücksichtigt werden.
Eine ausreichende Anzahl von Informatikräumen ist wünschenswert. Die
Materialausstattung für Klassen- und Fachräume hinsichtlich der inneren Differenzierung,
individuellen Förderung sowie der Inklusion bedarf spezieller Unterrichtsmaterialien,
ebenso eine zeitgemäße Medienpädagogik wie Internetzugang, White-Board oder Beamer
für möglichst jeden Klassenraum.
- 31 -
5.
Oberstufe
5.1
Pädagogisches Konzept
Die Oberstufe der Gesamtschule (= Sekundarstufe II) umfasst die Jahrgangsstufen EF Q2 bzw. 10 - 12. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Jg. 5 – 10
(= Sekundarstufe I) fort. Im Unterschied zur Sekundarstufe I werden die SuS der
Oberstufe nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen unterrichtet. Dies gilt für alle
Fächer.
Aufbau der Oberstufe
In der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11/EF) sollen die Schülerinnen und Schüler mit
dem Fächerangebot unserer Schule und den inhaltlichen und methodischen
Anforderungen der Sekundarstufe II vertraut gemacht werden.
Nach der Versetzung in die Jg. 12/Q1 folgt die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen
12/Q1 und 13/Q2). Die Leistungsbewertungen in den vier Halbjahren 12.1/Q1.1 bis
13.2/Q2.2 gehen überwiegend in das Abiturzeugnis ein, d. h. sie sind Bestandteil der
Abiturdurchschnittsnote.
Das folgende Schema veranschaulicht den Aufbau der Oberstufe:
EF.1/11.1
EF.2/11.2
Einführungsphase
EF.1/11.1
EF.2/11.2
Q1.1/12.1
Q1.2/12.2
Q2.1/13.1
Q2.2/13.2
Qualifikationsphase
Q1.1/12.1
Q1.2/12.2
Q2.1/13.1
Q2.2/13.2
Abiturprüfung
Vom Klassenverband zum Kurssystem
In der Oberstufe sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn durch die Wahl
ihrer
Unterrichtsfächer
mitbestimmen.
Dadurch
ergeben
sich
individuelle
Schwerpunktsetzungen und Stundenpläne. Der Klassenverband mit einheitlicher
Stundentafel wird aufgelöst und wird durch ein Kurssystem ersetzt.
Der Unterricht in der Einführungsphase (EF/Jgst.11) wird nur in Grundkursen, der
Unterricht in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen erteilt. Alle
Grundkurse werden mit drei, die Grundkurse in der Jgst. 12/EF neu einsetzenden
Fremdsprache mit vier Wochenstunden unterrichtet.
Die Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet.
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer
An der Gesamtschule Kaarst-Büttgen könnten in der Oberstufe folgende Fächer
angeboten werden:
- 32 -
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (I)
Deutsch
Englisch
Kunst
Französisch
Musik
Latein
Literatur (nur Q1)
Spanisch
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (II)
Geschichte
Sozialwissenschaften
Pädagogik
Philosophie
Erdkunde
Mathematisch - naturwissenschaftlich – technisches Aufgabenfeld (III)
Mathematik
Physik
Informatik
Chemie
Biologie
Keinem Aufgabenfeld zugeordnet
Religionslehre
(evangelisch, katholisch)
Sport
Das breit gefächerte Leistungskursangebot ermöglicht den Schülerinnen und Schülern
eine sehr weit gehende individuelle Schwerpunktsetzung. So können Leistungskurse
selbstverständlich in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, aber auch je nach
Schülerinteresse regelmäßig in den Fächern Französisch, Geschichte, Pädagogik,
Sozialwissenschaften oder Biologie, Chemie und Physik eingerichtet werden. Es wird
angestrebt, dass einige Kurse in Kooperation mit dem Albert-Einstein-Gymnasium und
dem Georg-Büchner-Gymnasium zustande kommen.
Regelmäßig sollen in der Jg. 11/EF Vertiefungskurse in den Fächern Englisch und
Mathematik angeboten werden.
In der Jgst. 12/Q1 könnte angebunden an das Fach Englisch ein Projektkurs zur
Erlangung eines engl. Sprachen-Zertifikats angeboten werden. Dieser Kurs könnte als
Exzellenz-Kurs geführt werden.
Beratung
Die Beratung der Schülerinnen und Schüler soll durch den Oberstufenkoordinator sowie
durch die den einzelnen Jahrgangsstufen zugeordneten Beratungslehrer erfolgen.
Informationen zur Schullaufbahn, zur Belegung von Pflicht- und Wahlfächern sollen
mehrmals
im
Schuljahr
stattfinden.
In
den
Sprechstunden
sollen
der
Oberstufenkoordinator und die Beratungslehrer für individuelle Fragen zur Verfügung
stehen und bei der Lösung aufkommender persönlicher Probleme helfen. (Siehe auch das
Beratungskonzept für die Oberstufe)
Nach den Weihnachtsferien sollen die Schüler der Klasse 10 und deren Eltern über die
- 33 -
Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen der Oberstufe, über die Organisation der
Oberstufe und das Kursangebot der Schule informiert werden. Schülerinnen und Schüler,
die erst zum Beginn der Stufe 11/EF unsere Schule besuchen möchten, werden zu einer
besonderen Informationsveranstaltung eingeladen, um sie mit den Bedingungen und den
Besonderheiten unserer Schule vertraut zu machen.
Neu zu wählende Fächer, die in der Sekundarstufe I nicht unterrichtet werden (z. B.
Pädagogik, Spanisch) werden den Schülern zur Entscheidungshilfe am Ende der Jgst. 10
durch die in der Oberstufe unterrichtenden Lehrer vorgestellt.
Aufnahme und Integration von Realschülern
Die Gesamtschule Kaarst-Büttgen macht es sich auch zur Aufgabe, Schülerinnen und
Schülern anderer Schulformen (z. B. Realschule, Sekundarschule) den Weg in die
Oberstufe zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler können in sog.
Vertiefungskursen in den Fächern Englisch und Mathematik eine entsprechende
Förderung erhalten. Dadurch sollen sie an die Arbeitsformen in der Sekundarstufe
herangeführt werden.
Am Anfang der Jahrgangsstufe 11/EF könnte eine mehrtägige Fahrt der ganzen Stufe
stattfinden („11er Lerntage“), die neben dem Projekt „Methodentraining“ auch zur sozialen
Integration der Schülerinnen und Schüler in die gesamte Stufe dienen soll.
Qualifikationen und Abschlüsse
Folgende Qualifikationen und Abschlüsse können an der Gesamtschule Kaarst-Büttgen
erworben werden:
Nach Jahrgangsstufe 11/EF mit der Versetzung in Jgst. 12/Q1:
Sekundarstufe I-Abschluss / Fachoberschulreife,
bei bestimmten Leistungsnachweisen frühestens nach Jahrgangsstufe 12/Q1:
schulischer Teil der Fachhochschulreife, ein mindestens einjähriges gelenktes
Praktikum ist zusätzlich erforderlich,
nach Jahrgangsstufe 12/EF bzw. 13/Q2: Latinum
nach Jahrgangsstufe 13/Q2: Allgemeine Hochschulreife / Abitur
Besondere Angebote in der Sekundarstufe II
Projekt „11er Lerntage“ der Gesamtschule Kaarst-Büttgen (Jahrgangsstufe 11/EF)
Kommunikation und Kooperation, Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit
als Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in der Sekundarstufe II
Die Ziele und die Durchführung des Projektes „11er Lerntage“ beruht auf drei Säulen:
a) Verbesserung der Integration und Kommunikation der neu gebildeten
Jahrgangsstufe 11
b) Information über die Rahmenbedingungen der Jahrgangsstufenarbeit an unserer
Schule und als Schwerpunkt
(c) Verbesserung des Vortrags- und Präsentationsverhaltens von Schülern und
Schülerinnen.
In der 2. Schulwoche nach den Sommerferien könnte an drei Tagen in mehreren
praxisbezogenen Lerneinheiten an der Verbesserung des Vortrags- und
- 34 -
Präsentationsverhaltens gearbeitet werden. Dieses Training könnte so aufgebaut sein,
dass die Teilnehmer/innen - zumeist in Vierergruppen - am letzten Seminartag einen 15minütigen Vortrag mit visueller Unterstützung durch selbst erstellte Plakate oder Folien vor
dem Plenum halten, wobei jede/r einen gleich großen Sprechanteil übernimmt. Nach dem
Vortrag erhalten sie sowohl individuell als auch als Gruppe ein differenziertes, bisweilen
hartes, aber konstruktives Feedback vom Plenum anhand eines Kriterienkatalogs, der auf
den trainierten Aspekten aufbaut.
Bei den Lerntagen ist es ein wesentliches Ziel , dass die Mehrzahl der Teilnehmer/innen
im Verlaufe des Seminars deutliche Fortschritte bezüglich einer differenzierteren
Wahrnehmung und Bewertung von Vorträgen und ihres eigenen Vortragsverhaltens
zeigen. Damit diese erworbenen Kompetenzen nachhaltig gesichert und weiter ausgebaut
werden können - was neben der eingeübten äußeren Präsentationsform natürlich auch die
fachbezogene inhaltliche Darstellung betrifft -, werden sie im Fachunterricht der
Sekundarstufe II beim Vortrag von Hausaufgaben, (Gruppen-)Arbeitsergebnissen,
Referaten usw. zur Grundlage gemacht und fließen zunehmend in die Bewertung der
Schülerleistung mit ein.
Betriebspraktikum (Jahrgangsstufe 10/EF)
Um einen Einblick in die Arbeitswelt zu erlangen und die spätere Berufswahl zu
erleichtern, findet am Ende des 1. Halbjahres für die Schülerinnen und Schüler des Jg.
10/EF ein zweiwöchiges Betriebspraktikum statt, das eingehend vor- und nachbereitet
wird.
Methodentraining zur Facharbeit (Jahrgangsstufe 11/Q1)
In der Jahrgangsstufe 11/Q1 ist eine Facharbeit zu schreiben, die eine Klausur ersetzt. Die
Gesamtschule hat dazu das 1. Quartal des 2. Halbjahres ausgewählt. Ziel der Facharbeit
ist es, dass die Schüler beispielhaft lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie
sie verfasst wird. Dazu gehören u. a. die selbstständige Themensuche, Eingrenzung und
Strukturierung, die Arbeitsplanung, die sprachlich angemessene Darstellung und die
wissenschaftlichen Darstellungskonventionen (wie z. B. Zitierung und Literaturangaben).
Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den Fächern, die sie als Klausurfächer belegt
haben, ein Fach aus, in dem sie die Facharbeit schreiben. Jede Kollegin bzw. jeder
Kollege betreut dabei maximal 5 - 6 Facharbeiten. Den Schülern wird eine
Zusammenfassung der vom Landesinstitut herausgegebenen Schrift „Empfehlungen und
Hinweise zur Facharbeit“ auf der Homepage der Gesamtschule angeboten. Zusätzlich
verpflichtend ist die Teilnahme der Schüler an einem vorbereitenden Methodentraining zur
Facharbeit.
Methodentraining zur Facharbeit.
Die Schülerinnen und Schüler lernen hier in fachaffinen Gruppen, wie man Strategien zur
Themenfindung und –konkretisierung entwickelt. Fachlehrkräfte aus den drei
Aufgabenfeldern (Sprachen, Gesellschafts-, und Naturwissenschaften) arbeiten bei diesem
Methodentraining ebenso mit wie Schüler/innen der Jg. 12/13, die ihre praktischen
Erfahrungen einbringen. Das Konzept wird evaluiert und optimiert.
Es wird ein Datum festgelegt, bis zu welchem das Thema der Facharbeit als Arbeitstitel
mit dem Fachlehrer festzulegen. Weitere verpflichtende Beratungsgespräche schließen
sich an. Dem Schüler werden ca. drei Monate als Bearbeitungszeit eingeräumt. Besonders
herausragende Arbeiten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (z. B. unseren
Kooperationspartnern, der Presse, den Eltern).
- 35 -
Studienfahrt
Je nach der Ferienverteilung im Schuljahr wird in der Jahrgangsstufe 11/Q1 oder zu
Beginn der Jahrgangsstufe 12/Q2 eine Studienfahrt durchgeführt.
5.2
Beratungskonzept SEK II
Das Beratungskonzept für die Sekundarstufe II gliedert sich in vier wesentliche Bereiche
(Beratungsfelder):
Laufbahnberatung
Lern- und Methodenberatung
Studien- und Berufsberatung
psychosoziale Beratung.
Laufbahnberatung
Die Laufbahnberatung richtet sich inhaltlich und formal nach den Vorgaben der jeweils
gültigen APO-GOSt. Es muss unterschieden werden zwischen allgemeinen Beratungen,
die sich an Schülerinnen und Schüler der Jgst. 10 bis Q2 und deren Eltern richten und an
zentralen Beratungsterminen durchgeführt werden, und der individuellen Beratung, die in
Einzelgesprächen an bestimmten Terminen oder bei Bedarf stattfinden. Die allgemeinen
Beratungstermine sollen von der Oberstufenkoordinatorin oder dem - koordinator unter
Mitarbeit der Beratungslehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Stufe durchgeführt werden.
Die Einzelberatung soll in der Regel durch die Beratungslehrerinnen und –lehrer erfolgen.
Folgende Beratungstermine sollen fester Bestandteil im Ablauf der Oberstufe sein:
An der Gesamtschule Kaarst-Büttgen sollen je zwei Beratungslehrerinnen oder -lehrer
eine Jahrgangsstufe der Sekundarstufe II betreuen. Die Beratungslehrerinnen oder lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorin oder der - koordinator sollen in ständigem
Austausch stehen, um eine einheitliche Beratung zu gewährleisten. Zur Aufarbeitung von
Problemen und zur Evaluation sollen regelmäßige Treffen stattfinden.
Eine enge Verzahnung der Beratung mit der Oberstufenkoordinatorin oder dem koordinator und der Mittelstufenkoordinatorin oder dem –koordinator im Hinblick auf die
Fremdsprachenwahl in Klasse 6 und 8 gewährleistet eine frühe Entscheidungshilfe für
mögliche Laufbahnen in der gymnasialen Oberstufe. Hinzu kommt die Beratung der
Kolleginnen und Kollegen, sofern formale Regelungen für die Oberstufe für die
Unterrichtenden von Belang sind (z. B. Facharbeit, Verfahren in Prüfungen usw.)
Die Gesamtschule Kaarst-Büttgen möchte die selbstständige Planung der Schullaufbahn
durch
die
Schülerinnen
und
Schüler
-durch
die
Einbindung
des
Laufbahnplanungswerkzeugs “LuPO” und die Schriften des Schulministeriums- fördern.
Lern- und Methodenberatung
Neben der fortlaufenden fachspezifischen Lern- und Methodenberatung sollen in der
gymnasialen Oberstufe zwei Veranstaltungen angeboten werden, die allgemeine
Bedingungen des Lernens zum Schwerpunkt haben.
Zu Beginn der Einführungsphase finden am Schuljahresanfang die “Lerntage”
statt, ein 3-tägiges Seminar außerhalb der Schule, an dem die gesamte
Jahrgangstufe teilnimmt. Formale, inhaltliche und methodische Aspekte des
- 36 -
Lernens in der Oberstufe werden in Gruppen (Schüler-Lehrer-Relation ca. 1:12)
oder auch im Plenum erörtert.
Zur Vorbereitung der Facharbeit findet Anfang/Mitte November eine zweiteilige
Informationsveranstaltung statt. Der erste Teil befasst sich mit allgemeinen
Bedingen und Aspekten der Facharbeit. Im zweiten Teil werden fachbereichsbezogene bzw. fachspezifische Gesichtspunkte erörtert. Hierzu stehen
Lehrerinnen und Lehrer der einzelnen Fächer zur Verfügung, denen sich die
Schülerinnen und Schüler nach Interessenlage zuordnen können.
Studien- und Berufsberatung
Aufbauend auf die bereits in der Sek. I erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen setzt
sich die individuelle Beratung in der Sek. II fort. Mehrere Veranstaltungen bereiten die
Schülerinnen und Schüler auf die Studien- und Berufswahl vor.
Am Ende des 1. Halbjahres der Einführungsphase findet das Betriebspraktikum
statt. Die Betreuung und Beratung erfolgt im Vorfeld durch den für das
Betriebspraktikum zuständigen Kollegen / die zuständige Kollegin. Während des
Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler von sie unterrichtenden
Lehrerinnen und Lehrern betreut und beraten.
Am Ende des 1. Halbjahres von Q1 finden die Berufsinformationstage statt. In
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern finden ein Bewerbungs- und ein
Assessment-Center-Training statt. Hinzu kommt ein Referentenprogramm. Hier
geben Vertreter verschiedenster Berufe und Berufsfelder (akademischer und
nicht-akademischer Ausbildung) einen Einblick in ihren Tätigkeitsbereich. Die
Schülerinnen und Schüler besuchen an drei Tagen mehrere ihren Interessen
entsprechende Referenten, welche oft ehemalige Schülerinnen und Schüler,
(ehemalige) Schülereltern oder der Schule nahe stehende Personen sind.
In unregelmäßigen Abständen könnten weitere Information zu Studien- und
Berufsgängen gemeinsam mit dem Georg-Büchner-Gymnasium, dem AlbertEinstein-Gymnasium und dem Gymnasium Korschenbroich statt. Diese
Veranstaltung wird vom Lions-Club organisiert und betrifft die Jahrgangsstufen
Q1 und Q2.
Über das Schuljahr verteilt könnten individuelle oder kursgebundene Besuche
der Universität Düsseldorf und der TH Aachen stattfinden.
An Elternsprechtagen soll eine individuelle Beratung der Schülerinnen und
Schüler durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit erfolgen.
Vor allem Schulabgänger sollen kurzfristig und individuell von den
Beratungslehrern und der Oberstufenkoordinatorin oder dem -koordinator
beraten werden.
- 37 -
Psychosoziale Beratung
Je nach Problemlage, Möglichkeiten der Hilfestellung und individuellen Erfordernissen soll
die Beratung im Rahmen dieses Beratungsfeldes von den Fachlehrern, den
Beratungslehrern, den SV-Verbindungslehrern, den Schulsozialarbeiterinnen der Schule
sowie von außerschulischen Personen und Einrichtungen wahrgenommen werden:
Unterstützung beim Übergang von Grundschule zur Gesamtschule
Begleitung bei der Bildung eines unterstützenden Klassengefüges
Hilfestellung bei Arbeits- und Prüfungsschwierigkeiten
Beratung in Krisensituationen (individuell, schulisch, familiär)
Konfliktmoderation bei Problemen zwischen Schülerinnen und Schülern
untereinander
Konfliktmoderation bei Problemen zwischen Schülerinnen / Schülern und Lehrern
Vermittlung
von
Kontakten
zu
außerschulischen
Beratungsangeboten
(schulpsychologischer Dienst, Drogenberatung. Erziehungsberatung)
Beratung und Begleitung beim Übergang in eine andere/von einer anderen
Schulform
Eine
Sonderstellung
im
Rahmen
dieses
Beratungsfeldes
könnte
der
Verkehrserziehungstag für Führerscheinbewerber sein. Er könnte am Ende von Q1 in
Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Neuss stattfinden.
- 38 -
Stadt Kaarst
Der Bürgermeister
Bereich Schule/Sport/Soziales
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 02131-987308
E-mail: [email protected]
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