Ausgabe 08-2014 - Kreishandwerkerschaft Fulda
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Ausgabe 08-2014 - Kreishandwerkerschaft Fulda
Jahrgang 24 / Ausgabe 8/ 2014 MEISTERBRIEF Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda INNOVATIONSPREIS HANDWERK 2015 IN DIESER AUSGABE: Mindestlohn - Was ist zu beachten Wärmedämmung von Gebäuden - Fakten Künstlersozialabgabe - Bürokratiewahnsinn geht weiter Sie sind innovativ und erfinderisch? Innovationspreis Handwerk 2015 einmalige Unternehmenskonzepte im Handwerk innovative Entwicklungen Innovation Handwerk einzigartige Produkte & Dienstleistungen 1. Preis Weiterbildungsgutschein über 3000 Euro und Präsentation mit eigenem Messestand auf der Trendmesse 2015 2. Preis Weiterbildungsgutschein über 2000 Euro 3. Preis s 1. Febr uar Informationen und Bewerbungsunterlagen unter: www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de, www.kinold.de eis Hand r sp k er w Bewerb sich mi en Sie Untern t Ihrem hemen bi ovatio Inn n Weiterbildungsgutschein über 1000 Euro präsentiert von der 2015 Editorial /// Inhaltsverzeichnis Der Kreishandwerksmeister hat das Wort Das Jahr hat kaum begonnen und schon komm ich aus dem Staunen nicht heraus. Wie jedes Jahr liest man sich mehr oder weniger durch die Änderungen im Steuerrecht hindurch, beachtet neue Vorschriften auf allen möglichen Gebieten und ist froh, wenn es einigermaßen zu verstehen ist. Doch für unsere metallverarbeitenden Betriebe tritt 2015 eine neue Regelung über die Umsatzsteuerschuld bei Lieferung von Metallen in den verschiedensten Formen in Kraft. Auf über hundert Seiten wird erklärt was ein Rohr, ein Blech oder sonstige Form von Metallerzeugnissen ist. Die Umsatzsteuer schuldet nach diesem als „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichneten Vorgang der Empfänger der Metalllieferung. Wir brauchen uns über Abschaffung von Bürokratie nicht mehr zu unterhalten, solange z. B. in Finanzverwaltungen Entscheider sitzen, die grundsätzlich erstmal alle Betriebe als potenzielle Steuerbetrüger sehen und deswegen mit Überprüfungs- und Nachweisverfahren überschütten. Auch wenn dies alles schon seit September 2014 bekannt ist und jetzt kurzfristig wegen Umsetzungsproblemen eine Übergangsfrist bis Mitte 2015 festgelegt wurde, ist es einfach unnötig und übertrieben. Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Inhaltsverzeichnis 3 Kommentar 4 Betriebsberatung 5 Unternehmensbörse 7 Stellengesuche 8 Weiterbildungsangebote 9 Innovationspreis Handwerk 10 Trendmesse 12 Ehrungen 13 Nachrichten aus der Region 17 Recht & Steuern 24 Ausbildung 28 TOPAS 30 Oft hören oder lesen wir in Nachrichten und Artikeln das allgemeine Geschehnisse, mit „handwerklich gut“ oder „meisterhaft ausgeführt“ beschrieben werden. Damit ist dann eine ausgesprochen gute und richtige Ausführung gemeint und ohne groß darüber nachzudenken, wird mit diesen verwendeten Attributen dem Handwerk besondere Leistungsfähigkeit zugeordnet. Wenn dies so ist, dann frage ich, warum diese Erkenntnis im täglichen Handwerksleben nicht größere Anerkennnung findet. Jeder von uns hat doch schon die Fragen nach preisgünstigerer Ausführung oder, warum die in Rechnung gestellten Stundenlöhne so hoch sind, gehört. Manche tun sich dann schwer damit und suchen abenteuerliche Erklärungen anstatt schlicht und ergreifend auf Qualität, ausgeführt von einer Fachkraft in einem Handwerksbetrieb, zu dessen Führung Fachwissen gebraucht wird, zu verweisen. Genau dies ist aber eine der vielen Aufgaben einer Kreishandwerkerschaft, es der Bevölkerung in einer Region darzustellen und im wahrsten Sinne des Wortes „vor Augen zu führen“. Auch zu diesem Zweck organisieren wir unsere Trend-Messe. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine optisch gute Darstellung und Gespräche mit interessierten Verbrauchern die beste Werbung für alle Handwerksbetriebe sind. Auf ein gutes 2015 mit Ihnen allen freut sich Ihr Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt Impressum: Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Fulda Verlag: Perspektive pro Handwerk GmbH, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda Telefon: (06 61) 90 224 - 0, Fax: (06 61) 90 224 - 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.kh-fulda.de Satz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de Redaktion und Anzeigenverwaltung: Dr. Herbert Büttner Tel.: (06 61) 90 224 – 16 Mail: [email protected] Anzeigenverkauf: Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77 Mail: juergen.froehlich @gmx.net Druck: DCM Druck Center Meckenheim Der MEISTERBRIEF erscheint 8 mal jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft ohne Gebühr zugestellt. Die Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im Abonnement für eine Jahresgebühr von 16 € einschließlich Versand zu beziehen. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allgemeine presserechtliche Verantwortung. Bildquellen: Titel: Kochphoto- Fotolia 3 Kommentar Verehrte Leserinnen und Leser, der Kreishandwerksmeister hat es auf der vorhergehenden Seite auf den Punkt gebracht: „Über die Abschaffung von Bürokratie brauchen wir uns nicht mehr zu unterhalten“. Nicht nur Reverse-Charge-Verfahren, sondern auch Mindestlohngesetz und Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (das Wort sollte zum Unwort des Jahres 2015 vorgeschlagen werden) sind weitere Beispiele dafür, wie insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe ans Gängelband gelegt und schikaniert werden. Was muss eigentlich in den Köpfen von Politikern vorgehen, die sich so etwas einfallen lassen. Und auch das können Sie in dieser Ausgabe nachlesen: Infolge politischer Fehlentscheidungen wird voraussichtlich die Schwarzarbeit in Deutschland wieder zunehmen. Erfreulich ist, dass das Jobwunder auch in diesem Jahr wohl weitergehen wird. Die Beschäftigung befindet sich auf Rekordniveau, noch nie waren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so viele Menschen in Arbeit wie heute. Man kann getrost sagen, nicht wegen, sondern trotz der aktuellen Politik. Der niedrige Eurokurs, der eigentlich den fußkranken Südeuropäern auf die Sprünge helfen sollte, wirkt in Verbindung mit sinkenden Energiepreisen in Deutschland wie ein zusätzliches Konjunkturprogramm und wird noch eine Weile die Fehlentscheidungen unserer Politiker kaschieren. Das lässt hoffen, dass 2015 auch für das Handwerk alles in allem ein gutes Jahr werden wird, vorausgesetzt natürlich man hat die Mitarbeiter dafür, um alle Aufträge abarbeiten zu können. Denn insbesondere in der Region Fulda sind und bleiben gute Bewerber, sei es auf dem Ausbildungsmarkt, sei es auf dem Arbeitsmarkt, Mangelware. Wer immer noch meint, seine Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abspeisen zu können, wird zukünftig leer ausgehen und die Arbeit selbst erledigen müssen. Auch das ist ein Grund dafür, warum das Mindestlohngesetz vollkommen überflüssig ist und zum völlig falschen Zeitpunkt kommt. Trotz aller notwendigen und berechtigten Kritik an der gegenwärtigen Politik, eine Alternative dazu ist leider weit und breit nicht in Sicht. Wer sich in die Hände der Linken oder der AfD begibt, spielt mit der Zukunft Europas und damit Deutschlands. Wenn man sich anschaut, über welche Wirtschaftspower die Amerikaner und der asiatische Raum verfügen, dann muss eigentlich jedem klar sein, dass wir ohne Euro auf Dauer keine Chance und mit Euro zumindest eine kleine Chance haben. Frei nach dem Motto „Bangemachen gilt nicht“ wünsche ich allen Lesern ein frohes und erfolgreiches Jahr 2015. Ihr Herbert Büttner Unser größtes Talent: Talente fördern. 800x100_HWD_Sport_Bande.indd 1 Als Personaldienstleister der Kreishandwerkerschaft Fulda arbeiten wir bevorzugt für unsere lnnungsbetriebe. • Unsere Mitarbeiter sind unser Kapital. Deshalb zahlen wir nicht nur leistungsgerechte Löhne, sondern investieren auch in ihre Aus- und Weiterbildung. • Wir sind Partner des Handwerks in allen Personalfragen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir Ihre gesamte Personalarbeit von der Stellenanzeige über die Bewerbergespräche bis hin zur Formulierung des Arbeitsvertrages. • Wir „schneidern“ Ihnen ein passgenaues Personalkonzept, das Sie dauerhaft entlastet. Denn personelle Fehlentscheidungen werden in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels immer teurer. Sprechen Sie uns an. Wir lösen gemeinsam mit Ihnen Ihre Personalprobleme. Perspektive pro Handwerk GmbH Dr. Herbert Büttner, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda, Tel. (06 61) 9 02 24-16, E-Mail: [email protected] Unser größtes Talent: Talente fördern. 4 800x100_HWD_Sport_Bande.indd 1 www.perspektive-pro-handwerk.de 30.11.10 16:28 Betriebsberatung Sprechtage der HWK-Betriebsberatung Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung der Handwerkskammer Kassel bietet auch 2015 Betriebsinhabern und Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien Beratungsgesprächen. Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Kreishandwerkerschaft Fulda, 36037 Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240, erforderlich. In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Fulda haben Interessenten die Gelegenheit zu einem vertraulichen und objektiven Beratungsgespräch mit der betriebswirtschaftlichen Beraterin der Handwerkskammer Kassel, Frau Dipl. BW Gabriele Leipold. Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützen. So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B. Themenbereiche wie: • Betriebsübergabe / Betriebsübernahme • marktorientierte Unternehmensführung • Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Fördermöglichkeiten • Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse • Ermittlung betrieblicher Schwachstellen/ Lösungsansätze • Wahl der richtigen Rechtsform. Expertenrat für Unternehmer und Existenzgründer im Handwerk Auch im Jahr 2015 bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an. Am Freitag, 30.01.2015, können in Einzelterminen im ITZ Tagungs- und Kongresszentrum, Am Alten Schlachthof 4 in Fulda, die jeweiligen Fragen formuliert werden. Experten der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden Auskünfte. Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen, die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologischer Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how bis hin zur Beratung zu einem geeigneten Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung für die interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt Gabriele Leipold, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel. Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15, E-Mail: [email protected] oder Thomas Peter, Telefon 069 / 91 32 – 52 58, E-Mail: thomas. [email protected], Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, gerne entgegen. Gabriele Leipold Die nächsten Sprechtage finden am 20.01.2015 28.01.2015 13.02.2015 24.02.2015 10.03.2014 24.03.2014 statt. Die betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel ist auch direkt unter der Telefonnummer 0561/7888156 oder per Email, [email protected], zu erreichen. Neu im Team der KH In meiner Position als leitende Angestellte der Kreishandwerkerschaft freue ich mich sehr, Sie zukünftig in Ihrem Erfolg zu unterstützen, Sie in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu beraten und an der Lebensperspektive für junge Menschen im Handwerk und im gesamten Landkreis Fulda mitzuwirken. Mit dem Beginn des Jahres 2015 ist einer meiner persönlichen Wünsche in Erfüllung gegangen - ich habe eine Position eingenommen, die es mir ermöglicht Menschen, Sie, Ihre Arbeit und Ihre Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr und Auf gute Zusammenarbeit... Petra Boettcher-Fey 5 Betriebsberatung KMU-Banken-Barometer – Was zeichnet gute Betreuung durch Banken im Mittelstand aus? „Unsere Bank berät uns in der Unternehmensfinanzierung fair und objektiv“. Bei der Umfrage „KMU-Banken-Barometer 2014“ stimmten knapp 75 Prozent der Unternehmen dieser Aussage voll oder überwiegend zu. „Diese positive Grundaussage steht allerdings im Widerspruch zu Antworten auf detaillierte Fragen, zum Beispiel zum Angebot von Förderkrediten oder zur Information über die Ratingergebnisse“ berichtet August Hohmann. Er ist Mitglied in der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Verband „Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e.V.“, der die Umfrage erstmals durchgeführt hat. So würden vielen Unternehmen öffentlich geförderte Kredite von ihren Banken nicht aktiv angeboten. Hohmann empfiehlt deshalb, sich im Vorfeld von Finanzierungsanfragen selber zu informieren und entsprechende Angebote der Kreditinstitute dann nachdrücklich einzufordern. Zudem würden mehr als die Hälfte der Unternehmen nicht über die Ergebnisse und Hintergründe ihrer Ratingnote informiert, geschweige denn, wie sie diese verbessern könnten. Die KMU-Berater sehen hier aber eine klare Informationspflicht der Kreditinstitute. Gegebenenfalls sollten die Betriebe in Gesprächen mit der Bank auf die Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft zur Ratingkommunikation hinweisen, so Hohmann. WWW.HANDWERK.DE Leidenschaft ist das beste Werkzeug. Des Weiteren zeigt das KMUBanken-Barometer, dass fast die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrer finanzierenden Bank sieht. „Die Abhängigkeit von nur einer Hauptbank kann für ein Unternehmen aber bestandsgefährdend werden“ erläutert Hohmann, „wenn die Hausbank nämlich die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens kritischer beurteilt oder ihre Risikopolitik verändert und das Unternehmen sich plötzlich mit einer restriktiveren Kreditvergabe konfrontiert sieht. Anlässe für solche Änderungen in der Risikopolitik seien zum Beispiel oftmals Bankfusionen, die Berufung neuer Vorstände oder auch insgesamt zu hohe Risiken in der Bilanz einer Bank selbst. Hohmann empfiehlt deshalb Mittelständlern, eine zweite in etwa gleich starke Hauptbankbeziehung zu einem anderen Kreditinstitut aufbauen. Aber auch Finanzierungsalternativen sollten ins Kalkül einbezogen werden. Dies seien zum Beispiel Leasing, Factoring, Beteiligungskapital und auch die neuen Möglichkeiten im Internet in Form von seriösen Finanzportalen. Erstaunt sind die KMU-Berater auch darüber, dass 55 Prozent der befragten Unternehmen angegeben haben, dass sie von ihren Banken nicht bzw. nur unzureichend über die Bewertung 6 der Sicherheiten informiert werden. Mittelständler sollten deshalb einmal jährlich eine Bestandsaufnahme ihrer Kreditsicherheiten durchführen und die eigene Einschätzung mit den Wertansätzen der Bank abgleichen. Hilfreich sei dabei ein Sicherheitenspiegel, der alle gegebenen Sicherheiten, deren Zuordnung zu einzelnen Krediten sowie die Wertansätze aufführt. So erhielten Unternehmen die erforderliche Transparenz für ihre Kreditgespräche. Unternehmer sollten außerdem in ihren Verträgen klar vereinbaren, für welche Kredite die einzelne Sicherheit haftet. Dafür muss die Sicherheit genau bezeichnet sein sowie der zugeordnete Kredit mit Kontonummer und Abschlussdatum aufgeführt werden. Mit Tilgung des betreffenden Kredits wird die Sicherheit dann automatisch wieder frei. Banken aber versuchen oft eine sogenannte „weite Sicherungszweckerklärung“ zu vereinbaren. „Nach dieser haften die Sicherheiten für alle derzeitigen und zukünftigen Kredite des Unternehmens und damit praktisch ohne zeitliche Befristung“ betont Hohmann den wesentlichen und für die Unternehmen nachteiligen Unterschied. Alle Ergebnisse der Umfrage finden sich unter www.banken-barometer-2014.kmu-berater.de. Die Umfrage wird im Jahr 2015 wiederholt. Weitere Informationen: Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e. V. Fachgruppe Finanzierung / Rating August Hohmann Tel: 0661/2429305 E-Mail: august.hohmann@ kmu-berater.de Unternehmensbörse Unternehmensbörse – Gewerbeflächen – Übernahmegesuche Lager- und Gewerbeflächen (Kennziffer 022014) 640qm Lager- oder Gewerbefläche sowie 100qm Nebenräume sind kurzfristig zu vermieten. Die Räume sind geeignet für Handwerk, Handel, als Lagerräume oder für ein Auslieferungslager. Sie befinden sich in einer verkehrsgünstigen Lage in einem Stadtteil von Fulda. Gewerbefläche (Kennziffer 062014) mit Toilette und Aufenthaltsraum, ca. 60qm, in Poppenhausen, günstige Miete Laden-/Büro-Fläche Ortsmitte Flieden (Kennziffer 072014) in einem modernen Wohn- und Geschäftshaus in der Fuldaer Straße 1. Ebenerdiger Zugang, zentral und verkehrsgünstig gelegen. 125 qm Verkaufsfläche ohne Zwischenwände, 45qm Personalraum, WC, Lager, 45qm Freifläche vor der großzügigen Schaufensterfront mit Eingangstür, 6 Parkplätze im Hof, öffentlicher Parkstreifen direkt vor dem Eingangsbereich, Energieverbrauchskennwert 100,8 KWh/qm und p.a., komplett mit Fußbodenheizung. Gewerbegebäude mit Produktion und Lagerfläche (Kennziffer 082014) Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 1999 Grundstück: ca. 2.400qm Erdgeschoss: Verkaufsfläche ca. 240qm Produktionsflächeca. 295qm Sozialräume ca. 36qm Lagerfläche ca. 20qm Büro ca. 20qm Obergeschoss: Bürofläche mit Teeküche und WCca. 135qm Parkplätze Betonfertiggaragen 5 Stück PKW-Stellplätze 20 Stück Kaufpreis 490.000,- Euro Auch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oder zusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 092014 Gewerbegebäude – Lagerhalle (Kennziffer 092014) Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 2002 Grundstück ca. 920qm Lagerfläche ca. 320qm Parkplätze PKW-Stellplätze 5 Stück Kaufpreis 149.000,- Euro Auch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oder zusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 082014 Geschäfts- und Wohnimmobilie (Kennziffer 102014) St. Georgstraße 23 in Großenlüder. Hauptgebäude (325qm): Lokal im EG mit Cocktailbar im UG 325qm, Doppelgarage, Nebengebäude mit Garage (43qm), Biergarten (Ausschank, Grill, Toiletten), Wohnfläche im OG 178qm, Grundstücksfläche 1560qm, weitere Informationen und Bilder unter www.palast.co Installateur- und Heizungsbauermeister (Kennziffer 112014) sucht Betrieb zur Übernahme in der Region Fulda-Schlüchtern Werkstatt gesucht (Kennziffer 132014) bis 150qm, ebenerdig mit Rolltor, in verkehrsgünstiger Lage Kontakt: Weitere Informationen und eine mögliche Kontaktaufnahme zu Vermieter/Verkäufer über die Kreishandwerkerschaft, Dr. Herbert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected] Wollen Sie vermieten, verkaufen, suchen Sie einen Nachfolger? Wir veröffentlichen Ihre Angebote im Meisterbrief kostenlos. „Den Laden schmeißen.“ Laserschneiden Kanten Zerspanen Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Schweißen Wir machen den Weg frei. Der VR-FinanzPlan Mittelstand ist das Herz unserer Beratung, die Sie mit Ihren ganz eigenen Wünschen und Zielen in den Mittelpunkt stellt. So finden wir gemeinsam für Sie in jeder Lebenslage und für jeden Bedarf die richtige finanzielle Lösung. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater, rufen Sie an (0661 289-0) oder gehen Sie online: www.vrgenobank-fulda.de. Friseursalon im Stadtgebiet mit kostenlosen Parklätzen (Kennziffer 122014) Friseursalon im Stadtgebiet mit kostenlosen Parklätzen ist aus Krankheitsgründen ab sofort zu übergeben. Kleiner freundlicher und heller Friseursalon (46qm) mit großem Schaufenster, 4 Bedienplätzen, 2 Rückwärtswaschsäulen, Aufenthaltsraumabtrennung, Labor, WC, komplett mit Ware und vollständiger Geschäftseinrichtung incl. Waschmaschine, Trockner und vieles mehr an Nachfolger zu übergeben. Angemessener Mietpreis, fairer Verhandlungspreis für Einrichtung/ Geschäftsausstattung, fester Kundenstamm vorhanden. VR Genossenschaftsbank Fulda eG Oberkalbacher Str. 45, 36148 Kalbach Tel. 09742-81000 www.wehner-holding.de 7 Stellengesuche Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz oder neue Stelle Angehender Kraftfahrzeugtechnikermeister (Jahrgang 1971), verheiratet, 2 Kinder, Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker, 21 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechaniker/Mechatroniker, seit 2004 stellvertretender Werkstattleiter, möchte sich beruflich verändern. (Kennziffer 042014) Kfz-Mechatroniker Nutzfahrzeuge/Baumaschinen (Jahrgang 1991) wird Ende Januar 2015 seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker abschließen. Erfahrungen in den Bereichen Instandsetzung Fahrwerk/ Fahrgestelle, Motor/Getriebe, Aufbau, Aufbauhydraulik und Reparatur einzelner Komponenten. Erfahrungen mit verschiedenen Herstellermarken. Hobby: Restauration alter Traktoren. (Kennziffer 162014) Gleisbauer (Jahrgang 1970) mit umfangreicher Berufserfahrung auch im Tief- und Straßenbau, kann wegen eines Karpaltunnelsyndroms nicht mehr auf der Baustelle eingesetzt werden, ist aber im Büro oder als Verkäufer im Baustoffmarkt uneingeschränkt einsetzbar. Kosten für Umschulung z.B. zum Techniker würden von der Knappschaft übernommen werden. (Kennziffer 142014) Bürokauffrau (Jahrgang 1964) mit umfangreicher Berufserfahrung in verschiedenen Branchen, Buchhaltungskenntnisse, sehr gute MS-Office-Kenntnisse, kommunikationsstark, gewohnt selbständig zu arbeiten deshalb auch gut im Kleinbetrieb einsetzbar, mobil, zeitlich flexibel, sucht neue Stelle (min. 30 Wo. Stunden). (Kennziffer 112014) Bürokauffrau (Jahrgang 1989) nach der Lehre Studium Wirtschaftsingenieurwesen o. Abschluss, sehr gute MS-Office-Kenntnisse, fließend Deutsch und Türkisch, gute Englischkenntnisse, mobil, zeitlich flexibel, möchte wieder in den erlernten Beruf einsteigen und sucht passende Stelle (Kennziffer 122014) Groß- und Außenhandelskauffrau aus Ebersburg (Jahrgang 1961) mit langjähriger Berufserfahrung im Handwerk in den Bereichen Einkauf, Elektro und Sanitär sucht ab 01.01.2015 Teilzeitbeschäftigung im Büro (Kennziffer 102014) Sozialpädagogin (Jahrgang 1986) sucht Teilzeitstelle (20 Stunden pro Woche). Hochschulabschluss Hochschule Fulda 2012 im Fach Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Gesundheit. 2jährige Tätigkeit als „Staatlich annerkannte Sozialpädagogin“ in einem Versicherungsunternehmen im Bereich Erwachsenenbildung (Organisation und Durchführung von konzeptionierten Lernsystemen). Verfügt über eine Berufsausbildung zur Versicherungskauffrau, macht zurzeit die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpraktikerin“ in Fulda (Kennziffer 172014) Junge Dame (Jahrgang 1998) aus Hauswurz sucht einen Ausbildungsplatz ab 2015 im kaufmännischen Bereich. Zurzeit besucht sie die zweijährige Berufsfachschule auf der privaten Handelsschule Hermann, die sie im Sommer 2015 voraussichtlich mit dem Notendurchschnitt 2,0 (Realschulabschluss) verlassen wird. Sie hat ihr vierwöchiges Schulpraktikum in der Kreishandwerkerschaft mit sehr guten Ergebnissen absolviert. (Kennziffer 072014) Schreiner Azubi (Jahrgang 1995) aus dem Raum Hünfeld Sohn eines Innungsmitgliedes, FOS-Abschluss, Führerschein (PKW mit Anhänger), möchte aus persönlichen Gründen die Lehrstelle wechseln (Kennziffer 132014) Wiedereinsteigerin (Jahrgang 1975) Hochschulstudium o. Abschluss, möchte nach längerer Krankheit, sich beruflich neu orientieren und sucht eine Ausbildungsstelle als Bürokauffrau oder Industriekauffrau (Kennziffer 152015) Kontakt über Kreishandwerkerschaft, Hr. Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected] Save the Date! – Terminankündigung Grundschulung für Handwerker am 19. und 20. Februar 2015 im Bildungszentrum Kassel, Kassel-Waldau Neben dem Erwerb des Zertifikats „Fachplaner/in für barrierefreies Bauen und Wohnen“ erhalten die Teilnehmer auch das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb“ und können damit werben. Mit dem neuen Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ können sich deutschlandweit Handwerksbetriebe, insbesondere der Bau- und Ausbaugewerke, auszeichnen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Seminar erfolgreich absolvieren und entsprechende Beratungskompetenz nachweisen können. Ältere Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen lassen wollen, erhalten damit eine konkrete Hilfestellung. Durch das Markenzeichen erkennen interessierte Kunden auf einen Blick, ob ein Handwerksbetrieb das auf speziellen Service und Komfort ausgerichtete Dienstleistungs- und Beratungsangebot vorhält. Das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ ist damit für Handwerksunternehmen ein echtes Erfolgsplus im Wettbewerb, denn ältere Menschen sind ein großer Wachstumsmarkt in unserer Gesellschaft. Eine barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes ist aber nicht nur bei älteren Menschen gefragt; veränderte Lebensumstände können altersunabhängig eine Wohnraumanpassung erforderlich machen. Handwerksunternehmen erhalten das Markenzeichen nach dem Besuch dieses HWK-Lehrgangs und nach Abgabe einer betrieblichen Selbsterklärung, mit der sie sich zu generationenfreundlichem Service und Komfort für ihre Kunden verpflichten. Sichern Sie sich jetzt einen Marketingvorsprung der besonderen Art und gehören Sie zu den Unternehmen, denen dieses bundesweite Markenzeichen verliehen wird. Kosten: Anmeldungen: 249,-- Euro* (Mitgliedsbetriebe); 299,-- Euro* (Nicht-Mitglieder) * Ab zwei Mitarbeitern eines Betriebes zahlt der Zweite nur 50 %. Bianca Lefert, Tel. 0561 7888-142, E-Mail: [email protected] Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hwk-kassel.de 8 Weiterbildungsangebote WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA SEMINAR 10: Pfiffige Kundenbriefe, Rechnungen, Mahnungen & Co! Ob Kundenbrief, Email oder Fax, jede Korrespondenz ist eine Visitenkarte Ihres Unternehmens, die einen negativen oder einen positiven Eindruck beim Empfänger erzeugen kann. Mit Ihrer Korrespondenz sagen Sie eine Menge über sich und Ihr Unternehmen aus. Das, was Sie mit einem Brief oder einer E-Mail ausdrücken, wird der Kunde auf Ihr Unternehmen, Ihre Dienstleistung und Ihre Produkte übertragen. Heben Sie sich mit einem aussagekräftigen Brief oder einer E-Mail von den langweiligen Briefen ab, die Ihr Kunde oder Interessent tagtäglich bekommt. Begeistern Sie damit Ihre Kunden und Interessenten. Schreiben Sie Ihre Angebote künftig so, dass der Kunde auch bei Ihnen kauft. Und Ihre neue formulierten Rechnungen und Mahnungen werden künftig gerne bezahlt. Erfahren Sie, - Wie Sie durch Kundenbriefe positiv auffallen. - Wie Sie die klassischen Fehler in Kundenbriefen vermeiden. - Wie zeitgemäße und moderne – statt 08/15 – Korrespondenz aussieht. - Wie Sie Rechnungen und Mahnungen so schreiben, dass sie gerne bezahlt werden. - Wie Sie die kundenorientierte Schreibweise künftig umsetzen. - Welche Werbebriefe gelesen werden und ihren Rücklauf steigern. - Wie die richtige Formulierung in Werbeflyern Ihren Umsatz steigert. - Wie Sie nutzenorientiert einen Termin absichern. - Wie Sie ab sofort nutzenorientiert formulieren – der Köder muss schließlich dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. - Wie sie kraftvolle und aus- drucksstarke Formulierungen einsetzen statt leerer Floskeln. - Die besten Einstiegs- und Schlusssätze. - Individuelle Grußformeln. Seminarmethodik: Lehrgespräch mit Praxisbeispielen, Einzel- und Gruppenarbeit, Praxis-Übungen Termin: Freitag, 16. Januar 2015 Uhrzeit: 09:30 bis 16:30 Uhr Ort: Seminarraum der KH, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda 3. Stock rechts Gebühr: 198,00 € für Innungsmitglieder, 396,00 € für Nichtmitglieder Referent: Heiko T. Ciesinski – Unternehmer-Coach, Fachbuchautor Teilnehmerzahl: Max. 15 Teilnehmer/innen, es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Dieser Fachvortrag ist besonders geeignet für Unternehmer/innen sowie für Führungskräfte, die gerne auf Ratschläge hören und ehrgeizig genug sind, sich permanent zu verbessern. SEMINAR 11: Gekonnt telefonieren – professionell, sympathisch… Powertraining für alle am Telefon. Reden können wir, das beweisen wir Tag für Tag. Aber reden wir auch so, wie es unserem Gesprächspartner, dem Thema und dem Medium angemessen ist? Egal ob im direkten Gespräch oder am Telefon, privat oder beruflich. Gerade das Telefon ist häufig der erste Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen. Da ist es besonders wichtig, Chancen nicht zu verspielen. Die Art und Weise unserer Kommunikation entscheidet mit, wie gut wir uns und unser Unternehmen präsentieren, wie gut wir beim Gesprächspartner ankommen. Setzen Sie das Te- lefon und Ihre Stimme bewusst als Image- und Erfolgsfaktor ein. Diese Themen sind Kern unseres Workshops: - Face-to-Face-versus Telefongespräche - Persönliche Kompetenz, fachlich und emotional - Praxisrelevante Kommunikationsmodelle - Telefonate optimal organisieren - Gespräche vorbereiten und führen - Klarheit und Höflichkeit am Telefon - Aussagekräftige Telefonnotizen - Typische Telefonsituationen - Praktische Übungen und viele Tipps Zielgruppe: Alle, die sich tagtäglich der Herausforderung Telefon stellen; sei es z.B. in einer Telefonzentrale oder dem Kundenservice. Ihr Nutzen: Sie setzen Ihre Sprache bewusst ein und telefonieren professionell, vom ersten Wort bis zum Ende des Telefonats. Termin: Freitag, 30. Januar 2015, 10:00 bis 17:00 Uhr im Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda Gebühr: 149,00 € pro Teilnehmer für Innungsmitglieder, 298,00 € pro Teilnehmer für Nichtmitglieder Trainerin: Ilona Kaufmann, M.A., Fachjournalistin, Dozentin, Trainerin und Coach SEMINAR 12: Dringend gesucht: Mitarbeiter! 2.Teil Arbeitergeber kennen diese Situation: Man sucht engagierte Auszubildende, kompetente und erfahrene Fachkräfte, anpackende Hilfskräfte und noch mehr Mitarbeiter. Doch wo und wie finden – vor allem, wenn Routine und Zeit fürs Formulieren einer erfolgreichen Stellenanzeige fehlen? Bei unserem Seminar Ende November gab es schon viele Tipps, Anregungen, Beispiele – und die wollen wir jetzt in die Praxis überführen und gemeinsam als konkrete Stellenanzeigen für die direkte Mitarbeitersuche formulieren. Dies sind unsere Themen: • Erfolgreiche Stellenanzeigen in Zeitung und Internet: zwei Idealmuster zum Nachahmen. • Und so wird es gemacht: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Stellenbeschreibung bis zur fertig formulierten Stellenanzeige. • Ihre „neue“ Stellenanzeige für Zeitung und Internet: Auf der Basis Ihrer konkreten Anforderungen erstellen wir fertige Anzeigen. • Sie fragen, wir antworten: Aktuelle Problemstellungen bei der Suche, Auswahl und Beschäftigung neuer Mitarbeiter. Zielgruppe: Vorrangig Teilnehmende des Basis-Workshops vom 21.11. und Führungskräfte, die konkret formulierte Stellenanzeigen „mit nach Hause nehmen möchten“. Ihr Nutzen: Tiefe Einblicke ins systematische Erstellen von Stellenbeschreibungen und erfolgreichen Stellenanzeigen. Komplett fertige und sofort nutzbare Anzeigenmuster. Ihre individuelle Stellenanzeige zum Mitnehmen. Termin: Freitag, 23. Januar 2015, 09:00 bis 15:00 Uhr im Seminarraum der Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda Trainer: Thomas Scheuerl, Dipl.-Betriebswirt, Wirtsch.Mediator, Personalentwickler, Coach Anmeldung für alle Seminare über die Kreishandwerkerschaft Fulda, Tel. (0661) 90224-14, E-Mail: [email protected] 9 Innovationspreis Handwerk Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Der Betrieb kann sich mit seinem gesamten Unternehmenskonzept oder auch nur mit einzelnen, besonders innovativen oder einzigartigen Produkten oder Dienstleistungen bewerben. Auch Existenzgründer können teilnehmen, wenn sie bereits ein fertiges Geschäftskonzept vorlegen können und eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgesehen ist. Ausgelobt werden ein erster, zweiter und dritter Platz, die durch eine unabhängige Jury vergeben werden. Die Preise sind jeweils dotiert mit einem Weiterbildungsgutschein im Wert von 3.000,- Euro, 2.000,- Euro, und 1.000,-. Die Jury wird unter allen Teilnehmern eine Vorauswahl treffen und jene Top-Ten bestimmen, deren Innovation im Journal Wirtschaft & Karriere in der Fuldaer Zeitung vorgestellt wird. Der Sieger des Innovationspreises hat die Möglichkeit, sich auf der kommenden Trendmesse kostenlos zu präsentieren. Für die Teilnahme an dem Innovationspreis des Handwerks fallen keine Kosten an. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de oder www.trendmesse-fulda.de zum Download bereit. Weitere Informationen und Auskünfte können bei der Kreishandwerkerschaft eingeholt werden, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: herbert.buettner@ kh-fulda.de. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2015. Bewerber sollten ihre Innovation anhand der folgenden sechs Kriterien vorstellen. Die Erläuterungen zu diesen Kriterien sind lediglich als Hilfestellung und nicht als abschließende und Vollständige Aufzählung zu verstehen. Gerne können Sie uns jederzeit wegen weiterer Informationen zu den Bewerbungskriterien kontaktieren. 1. Genaue Beschreibung der Innovation Erläuterungen: Es kann sich um ein vollständiges Unternehmenskonzept handeln, das schon länger erfolgreich am Markt etabliert ist. Es kann sich aber auch um ein neues und innovatives Produkt oder um eine besondere und neuartige Dienstleistung handeln. Ihr Angebot ist einzigartig, Wettbewerber bieten so etwas nicht an. Ihre Innovation wird bereits angeboten oder soll in Kürze am Markt eingeführt werden. Bei der Innovation kann es sich auch um eine geplante Existenzgründung handeln, für die bereits ein fertiges Geschäftskonzept vorliegt. 10 ovatio n n I n Die Kreishandwerkerschaft Fulda lobt erstmalig 2015 den Innovationspreis Handwerk aus. Mit diesem Preis sollen einmalige und besonders gelungene Unternehmenskonzepte im Handwerk, neue Entwicklungen oder einzigartige Produkte oder Dienstleistungen prämiert werden, die in besonderer Weise etwas typisch Handwerkliches repräsentieren und damit letztlich auch positiv zum Image des Handwerks insgesamt beitragen. Unsere exklusiven Partner bei der Vergabe des Innovationspreises sind die Fuldaer Zeitung sowie die Messegesellschaft Kinold. Han s i e r d p s k er w Innovationspreis Handwerk – Drei starke Partner suchen die Besten aus der Region präsentiert von der 2015 2. Was ist das Einzigartige an Ihrer Innovation und wodurch hebt sich diese im Wettbewerb ab? Erläuterungen: Soweit diese Frage nicht schon unter Punkt 1 beantwortet wurde, geht es darum, nochmal genauer darzulegen, was das Einzigartige an der Innovation ist. Das, was Sie als Handwerksbetrieb anbieten, gibt es bisher noch nicht. Sie haben quasi eine Art Monopolstellung mit Ihrem Angebot. Vielleicht haben Sie sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung patentieren lassen. Vielleicht ist Ihre Innovation als Marke bekannt und Sie haben sich die Markenrechte schützen lassen. Vielleicht sind Sie mit Ihrer Innovation auch schon an anderer Stelle ausgezeichnet und prämiert worden. Einzigartig kann auch das Handwerk selber sein, das Sie ausüben. Vielleicht ist es ein seltenes und vom Aussterben bedrohtes Handwerk. Denkbar ist auch, dass Sie deshalb eine Sonderstellung einnehmen, weil Sie der einzige Betrieb in der Region und im größeren Umkreis sind, der dieses Handwerk ausübt. 3. Gibt es mit Ihrer Innovation einen bestimmten Bezug zu unserer Region? Erläuterungen: Verwenden Sie einen Rohstoff, den es nur hier in der Region gibt? Sie kennen den Lieferant Ihrer Rohstoffe persönlich. Trägt Ihre Innovation eine Bezeichnung oder ein Markenzeichen, das auf die heimische Region verweist? Vielleicht zeichnet sich Ihre Innovation durch eine besondere Qualität aus, die nur hier in der Region möglich ist. Ihre Innovation wird zum größten Teil durch Sie selbst herstellt, Sie verwenden keine Fremdleistungen oder ihr Anteil ist zumindest sehr gering. Vielleicht trägt Ihre Innovation auch dazu bei, die Attraktivität der Region zu verbessern und sie für den Fremdenverkehr attraktiver zu machen. Vielleicht prägen Sie mit Ihrer Innovation in besonderer Weise die wirtschaftliche Entwicklung im eher ländlichen Raum. 4. Wie beurteilen Sie die Umwelt- und Sozialverträglichkeit Ihrer Innovation? Erläuterungen: Denkbar ist, dass Ihre Innovation einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistet. Sie verwenden nachwachsende Rohstoffe oder Rohstoffe aus nachhaltiger Wirtschaft. Vielleicht stellen Sie Ihre Innovation mit regenerativer Energie her. Ihr Produkt lässt sich am Ende der Lebensdauer leicht recyceln und schafft keine Abfallprobleme. Ihre Innovation schafft zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze. Ihre Innovation erfordert viel Handarbeit und/oder in besonderem 6. Beschreiben Sie das Marketingkonzept für Ihre Innovation Erläuterungen: Gibt es ein besonderes Logo für Ihre Innovation? Wird dieses Logo konsequent auf ihren Briefbögen, ihren Firmenfahrzeugen, auf der Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter gezeigt? Welche Werbemittel setzten Sie ein (Online, Print oder andere)? Wie machen Sie Ihre Innovation bei Ihren Kunden bekannt? Gibt es eine zentrale Werbebotschaft für Ihre Innovation? Wie wichtig sind für Sie bzw. für Ihre Innovation Kundenempfehlungen? Gibt es ein Unternehmensleitbild und ein sichtbar gelebtes Wertesystem? Alle Teilnehmer, die sich um den Innovationspreis bewerben, müssen folgende Teilnahmebedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen anerkennen: Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmeberechtig sind Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. 2. Teilnahmeberechtig sind außerdem Existenzgründer, die ein fertiges Geschäftskonzept vorlegen können, das zur Eintragung in die Handwerksrolle vorgesehen ist. Die Existenzgründung muss im Landkreis Fulda erfolgen. 3. Die vorgestellten Innovationen müssen überwiegend selbst entwickelt worden sein. 4. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und dass durch die eingereichten Innovationen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden. 5. Die Bewerbung hat unter Verwendung des Bewerbungsformulars zu erfolgen. 6. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. 7. Die Bewerbungen werden von der Jury geprüft und bei nicht Erfüllung der Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. 8. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Entstandene Aufwendungen können nicht übernommen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung 1. Die Sieger des Innovationspreises dürfen das Signet des Innovationspreises Handwerk auf ihrer Webseite führen sowie Die Bewerbungsunterlagen, die Teilnahmebedingungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen im Internet auf folgenden Seiten zum Download bereit: www.kh-fulda.de, www. fuldaerzeitung.de sowie www.trendmesse-fulda.de. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2015. gartenstrasse 37 // 36381 schlüchtern (0 66 61) 6 09 86-11 // [email protected] 5. Wie beurteilen Sie die Marktchancen und die Nachhaltigkeit Ihrer Innovation? Erläuterungen: Für Ihre Innovation ist mit einem wachsenden Marktpotential zu rechnen. Ihre Innovation verspricht wachsende Umsätze und hohe Erträge, da es kaum Wettbewerber gibt. Mit Ihrer Innovation verfügen Sie vielleicht über eine gewisse Monopolstellung, die es Ihnen sogar ermöglicht, Ihr Angebot überregional (deutschlandweit, weltweit) zu vermarkten. Möglicherweise sind Sie mit Ihrer Innovation in der Lage, sich in besonderer Weise auf den demografischen Wandel der Gesellschaft einzustellen. Sie sichern sich damit dauerhaftes und nachhaltiges Marktwachstum für Ihre Innovation. in allen unternehmenseigenen Unterlagen und Dokumenten. 2. Die Sieger werden auf der Webseite der Kreishandwerkerschaft Fulda veröffentlicht und im Rahmen einer Preisverleihung prämiert. Im Rahmen der Preisverleihung und begleitender Berichterstattung können die Namen der Teilnehmer/ Unternehmen und Projektkurzbeschreibungen ihrer Einreichung bekannt gegeben werden. 3. Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung. Sollte eine Prämierung erfolgen, obgleich ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt, behält sich der Veranstalter vor, die Prämierung zurückzunehmen, die Auszeichnung einzuziehen und den Teilnehmer nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit einer Innovation, mit der Rechte Dritter verletzt werden. 4. Der Veranstalter haftet nicht für die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Innovationen. An den eingereichten Innovationen stehen dem Veranstalter keine Rechte zu, er macht sich die Innovationen nicht zu eigen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei möglichen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten durch die eingereichten oder prämierten Innovationen. Eine Prüfung, ob die eingereichten Teilnehmerbeiträge Rechte Dritter verletzen, erfolgt nicht. 5. Gerichtsstand ist Fulda. Es gilt deutsches Recht. aus schlüchtern Maße handwerkliches Geschick. Ihre Innovation ermöglicht in besonderer Weise die Beschäftigung von benachteiligten Menschen (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende etc.). Ihre Innovation fördert die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Ihre Werbeagentur Innovationspreis Handwerk 11 Trendmesse Sonderausgabe move36 anlässlich der Trendmesse Anlässlich der Trendmesse wird Ende Februar eine Sonderausgabe des Magazins move36 erscheinen. Dieses Magazin wird normalerweise in einer Auflage von 7.000 Exemplaren über kooperierende Schulen, an die Inhaber der Move-Card sowie über die Kooperationspartner (Firmen, Institutionen, die den Movecard-Inhabern Vergünstigungen bieten) verteilt. Die Zielgruppe von move36 deckt sich mit jener, die wir als Nachwuchs für das Handwerk ansprechen. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe wird auf dem Thema Ausbildung liegen. Speziell zur Messe wird die Auflage einmalig auf 10.000 Exemplare erhöht werden. Die Mehrauflage wird auf der Trendmesse an jene Jugendliche kostenfrei verteilt, die die Messe zum Zweck der Berufsorientierung besuchen und in einer der zahlreichen Übungswerkstätten mitmachen wollen. Die Mehrkosten für die Zusatzexemplare werden von der Kreishandwerkerschaft übernommen. In der Sonderausgabe zur Trendmesse wird das Ausbildungsangebot der teilnehmenden Innungen redaktionell dargestellt. Die Texte hierfür werden durch die Kreishandwerkerschaft geliefert. Es wird über Ausbildungs- und Berufsorientierungsangebote auf der Trendmesse und im Handwerk berichtet, allerdings nicht nur – es ist kein reines Exklusivheft. Wie sonst auch befasst sich natürlich auch diese Ausgabe mit anderen zielgruppengerechten Themen. Das ist ja auch gut so und sorgt dafür, dass auch die Sonderausgabe in gewohnter Weise für die Leser interessant ist. Unsere Innungsbetriebe haben die Möglichkeit, 12 durch die Halle 7 begleitet (so wie im letzten Jahr), sondern werden mit dem gesamten Ausbildungsangebot, das sich auf der Messe präsentiert, vertraut gemacht. in dieser Sonderausgabe von move36 ihre individuelle Werbung für ihr betriebliches Ausbildungsangebot zu platzieren. Als Kreishandwerkerschaft empfehlen wir, dieses Angebot zu nutzen. Außerdem möchten wir in diesem Zusammenhang nochmal daran erinnern, dass wir auf der Messe nicht nur eine Halle für die Nachwuchswerbung der Innungen anbeiten (Halle 7), sondern auch eine Halle für die Nachwuchsarbeit der Betriebe vorhalten (Halle 8). Die von uns eingeladenen Schulklassen werden durch unsere Schullotsen nicht nur Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch der Hinweis, dass wir die Mehrdrucke von move36, die auf der Trendmesse verteilt werden, in einem begrenzten Umfang zusätzlich individualisieren können (z.B. mit dem Hinweis, dass es sich um eine Sonderausgabe des Handwerks handelt oder ähnliches mehr). Wichtig ist auch zu wissen, dass move36 auch als Das offizielle Ausbildungsm Bauen - Wohne n - Handwerk Online-Magazin erscheint. Hier können die werbenden Betriebe z.B. Links auf ihre eigene Website setzen. Fazit: Die Kreishandwerkerschaft zieht in diesem Jahr alle Register, um junge Leute für das Handwerk zu begeistern. Auch die Trendmesse wird hierfür immer wichtiger. Machen Sie mit, nutzen Sie dieses Wahnsinnsangebot, wenn Sie gute Bewerber für Ihren Betrieb suchen. Weitere Infos unter www.move36.de, www.kh-fulda.de und www.trendmesse-fulda.de agazin zur - Beruf Speed Dating auf der Trend messe Triff deinen Tr aumchef Die aktuellen Ausbildungsh its Welche Musik bewegt zum Ar beiten Exklusiv: Aktu elle Studie zur Zufrieden heit der Azub Wie glücklich is sind die jungen Leute Außerdem: Kreishandwer kerschaft präs entiert die Lebendigen Werkstätten 10 Tipps für di e beste Bewerb ung Alle Handwerk sbetriebe auf einen Blick # 38 Januar 2015 2,40 Euro www.move36 .de Ehrungen Firma Schad aus Hosenfeld ehrt langjährige Mitarbeiter „50 Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber – Ein solches Jubiläum hat Seltenheitswert und wird es in Zukunft noch weniger geben“, so die Worte von Christoph Schad, technischer Geschäftsführer der Firma Rudolf Schad Maschinenbau in Hosenfeld. Geehrt für dieses seltene Jubiläum wurde Hans Josef Link (64) aus Hosenfeld im Rahmen einer Weihnachtsfeier, zu der die Firma eingeladen hatte. Am 1. April 1964 hatte Link seine Lehre als Maschinenschlosser bei der Firma Schad begonnen. Aufgrund seines umfangreichen Wissens von l.: Klaus Atzert, Christoph Schad, Josef Link, Hans Dieter Schad, Manfred Neidert (es fehlt: Mechthild Rützel) und seines großen Erfahrungsihre Erfahrung verzichten müsse, lachend, weil sie nach einem schatzes hatte er in den letzten Jahrzehnten sich vor allem um so langen und erfüllten Berufsleben den Ruhestand mehr als einen langjährigen Stammkunden der Firma Schad gekümmert verdient hätten. und ihn persönlich betreut. Auf der Betriebsfeier wurden noch zwei weitere Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt, Klaus Atzert (55) Ebenfalls zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet aus Hosenfeld für 40 Jahre und Manfred Neidert (47) aus Giesel wurde die kaufmännische Angestellte Mechthild Rützel (64), die 44 Jahre lang bei Schad beschäftigt war. Sie war dort verantwort- für 25 Jahre. Atzert trat am 01. August 1974 als Lehrling zum Dreher in das Unternehmen ein und ist seitdem als Feinwerklich für die Personalabrechnung sowie für die Telefonzentrale. mechaniker und Schweißer dort beschäftigt. Neidert begann Sowohl Christoph Schad als auch sein Bruder Hans Dieter Schad, am 01. Juli 1989 im Unternehmen als Maschinenschlosser und kaufmännischer Geschäftsführer des Betriebes, dankten den arbeitet heute als Feinwerkmechaniker in der Blechschlosserei. Pensionären für die jahrzehntelange Treue. Man würde sie mit Als Zeichen des Dankes und der Verbundenheit überreichten die einem weinenden und einem lachenden Auge ziehen lassen. beiden Geschäftsführer an alle Jubilare Urkunden und Präsente. Weinend, weil das Unternehmen zukünftig auf ihr Wissen und www.sparkasse-fulda.de Wir finanzieren den Mittelstand. Nutzen Sie das Sparkassen-Finanzkonzept für Firmenkunden. S Sparkasse Fulda Managen Sie Ihre Finanzen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept. Als größter Mittelstandsfinanzpartner der hiesigen Region bieten wir Ihnen kompetente, umfassende Beratung: von lnvestitionsfinanzierung mit Sparkassen-Leasing über Risikomanagement bis hin zur Nachfolgeregelung. Testen Sie uns! Mehr Infos bei Ihrem Sparkassenberater oder auf www.sparkasse-fulda.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. 13 Ehrungen DAMIAN WERNER ehrt langjährige Mitarbeiter für ihr andauernd großes Engagement 145 Jahre bei DAMIAN WERNER – Das ist die Zahl, auf die sich die acht Mitarbeiter mit ihrer Arbeitskraft bei DAMIAN WERNER einbringen, die während einer Feier im Betrieb ausgezeichnet wurden. Geehrt wurde für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit der Kaufmann Michael Hüfner aus Schlüchtern, der als Kalkulator im Unternehmen arbeitet. Erhard Will aus Mittelkalbach wurde ebenfalls für 30 Jahre bei DAMIAN WERNER ausgezeichnet. Herr Will leitet das Lager der Trockenbauabteilung. Volker Haaf aus Sandberg arbeitet seit 25 Jahren bei den Trockenbauern von DAMIAN WERNER. Rainer Prang aus Herbstein ist seit 20 Jahren bei den Malern. Für 10 Jahre wurden ausgezeichnet Mario Fischer aus Büchenberg (Parkettleger), Sven Fabeck aus Dipperz (Maler und Lackierer), Sven Bamberg aus Neuhof (Maler und Lackierer) und Inka-Marina Heil aus Veitsteinbach (Bürokauffrau). Christoph Werner, der Geschäftsführer der DAMIAN WERNER GmbH, einem Familienbetrieb mit einer über 100-jährigen Geschichte, bedankte sich bei den Mitarbeitern für die Treue zum Unternehmen. Sie haben mit ihrem Einsatz zum Erfolg des Unter- Christoph Werner (l.) mit den geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmens beigetragen und im Laufe ihrer Arbeitszeit eine Vielzahl von Baustellen zur Zufriedenheit der Kunden abgeschlossen. Viele haben bereits in ihrer Lehrzeit bei DAMIAN WERNER begonnen, andere haben erst andere Stationen in ihrem Lebenslauf. Von den gesammelten Erfahrungen in allen Bereichen können nun die neuen Auszubildenden im Unternehmen profitieren. Michael Weisbeck gewinnt „Gute Form 2014“ Hessen Schlichte Eleganz und Kombination von Materialien überzeugen die Jury Mit seinem Schreibtisch in Eiche Altholz und Mineralwerkstoff Einteilung. Dass Michael Weisbeck auch einen Sinn für Details hat, zeigt die liebevoll gefertigte Schiebelade im obersten Schubhat Michael Weisbeck den Wettbewerb „Die Gute Form – Tischler kasten.“ gestalten ihr Gesellenstück“ 2014 auf hessischer Landesebene Der zweite Platz ging an Max Witkop, Ausbildungsbetrieb Adam gewonnen. Die Siegerehrung fand in diesem Jahr im MathemaInnenausbau, Biebertal, den dritten Platz errang Felix Cromm, tikum in Gießen statt, die Schirmherrschaft hatte erneut Norbert Ausbildungsbetrieb Henche Möbelwerkstätte, Löhnberg. Kartmann, Präsident des Hessischen Landtags, übernommen. Außerdem wurden noch zwei Belobigungen ausgesprochen. Zusammen mit dem Zweitplatzierten Max Witkop vertritt MichaLandesinnungsmeister Reinhard Nau würdigte vor allem das Enel Weisbeck, Ausbildungsbetrieb Schreinerei Martin Weisbeck, gagement der Teilnehmer: „Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der Großenlüder-Bimbach, beim Bundesentscheid im Mai 2015 im sich freiwillig an so einem Wettbewerb beteiligt und dafür viel Rahmen der Fachmesse LIGNA in Hannover das Land Hessen. Zeit, Energie und Nerven investiert. Jeder von Ihnen ist Sieger auf Die Fachjury setzte sich in diesem Jahr zusammen aus Manfred Innungsebene und angetreten, um Landessieger zu werden. Sie Lehmann-Most, ehem. Leiter der Werkakademie Kassel, Lutz Schell-Peters, jetziger Leiter der Werkakademie Kassel, Johannes alle haben bewieNiestradt, Redakteur der Fachzeitschrift dds sowie Michael Stoesen, dass Sie nicht ckel, Werkstattmeister des Mathematikums Gießen. nur Talent, sondern In ihrer Begründung für den ersten Platz von Michael Weisbeck auch Phantasie und heißt es: „Wie ein Flechtband bildet ein Sandwich aus Eiche Gestaltungskraft WEMO-tec Akademie Altholz und Mineralwerkstoff den Korpus des im Grunde wandhaben!“ Nau hob Schulungen für sicheres Arbeiten gebundenen Schreibtisches. Eine hohe Funktionalität zeigen auch die Bedeutung mit Arbeitsbühnen, Kranen und die von innen beleuchteten Schubkästen mit ihrer spezifischen des Wettbewerbs für Staplern die Nachwuchsweret: Intern bung hervor: Hier uns im emie.com ie S hen kad Besuc emo-tec-a zeige sich die Vielfalt .w www und die Leistungsfähigkeit des Tischlerhandwerks ebenso wie das hohe Maß an Kreativität, das der Beruf ermögliche. Insgesamt hatten sich 21 junge Tischlerinnen und Michael Weisbeck (r.), Hessensieger „Die Gute Form 2014“ bei der Präsentation seines Tischler mit ihren Gesellenstückes im Kundenzentrum der Rhönergie. Links: Masin Idriss (l.), Tischler und MöWEMO-tec GmbH Gesellenstücken beldisigner aus Kassel, der für die Auszubildenden der Schreiner-Innung Fulda regelmäßig Tel.: 0 66 59 / 86-331 • Fax: 06659 / 86-399 beworben. einen Gestaltungskurs durchführt. [email protected] 14 Ehrungen Konstantin Blum (21) ist bundesbester Parkettleger Beim diesjährigen Bundesleistungswettbewerb des Deutschen Handwerks konnte Konstantin Blum im Beruf der Parkettleger die Jury des Zentralverbands Parkett- und Fußbodentechnik (ZVPF) überzeugen und wurde 1. Bundessieger. Er brillierte mit Kreativität und technischem Know-how beim erstmals öffentlich ausgetragenen Wettbewerb der Handwerksjugend. Die Sieger des 63. Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks wurden am 29. November 2014 vom Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hans Peter Wollseifer in Mannheim ausgezeichnet. „Qualität und Vielfalt der Leistungen belegen eindrucksvoll das hohe Niveau der betrieblichen Ausbildung im Handwerk. Diese jungen Menschen sind Vorbilder“, lobt Wollseifer. von l.: Hans Peter Wollseifer, Konstantin Blum, Alois Jöst (Vizepräsident der Handwerkskammer Mannheim) Der 21-Jährige aus Mittelkalbach, der seine Ausbildung bei MW Parkett-Fußbodentechnik in Zierenberg (Kassel) absolvierte und seine Gesellenprüfung im Sommer 2014 als hessischer Landessieger abgeschlossen hat, erhielt außerdem auf sein Gesellenstück den Design-Preis der Jury im Hinblick auf Originalität, Gestaltung und Design, sowie den Publikumspreis. Konstantin Blum freut sich über seinen erfolgreichen Abschluss und die Preisverleihung in Mannheim: „Für mich war dieser Wettbewerb eine tolle Erfahrung. In 2016 werde ich bei dem europäischen Wettbewerb in Bozen teilnehmen. Ich bin stolz, die Familientradition in der 3. Generation fortzusetzen. Das Handwerk des Parkettlegers ist ein kreativer und abwechslungsreicher Beruf und macht mir viel Freude.“ Nach dem Abitur an der Richard-Müller-Schule in Fulda entschied sich Konstantin Blum noch neben seiner Ausbildung für den Trialen Studiengang Handwerksmanagement an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Köln. www.triales-studium.de. „Das Triale Studium bietet leistungsstarken Jugendlichen mit Abitur in einzigartiger Weise die Möglichkeit, sich auf zukünftige Führungsaufgaben im Handwerk vorzubereiten,“ so der Originalton von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Seit dem 01. August 2014 arbeitet der 21-Jährige im elterlichen Familienbetrieb Fußboden Blum in Kalbach und besucht zurzeit die Meisterschule in Weiterstadt. Außerdem studiert er gleichzeitig, wie auch bereits schon während seiner Ausbildung, am Wochenende in Köln für seinen Studienabschluss Bachelor of Arts (BA) im Handwerksmanagement. Konstantin Blum, die Nummer 1 bei den Parkettlegern Werkzeuge Werkzeugmaschinen Arbeitsschutz Schweißtechnik Betriebseinrichtungen Eintracht Frankfurt Fanartikel • Fanartikel • Tickets • Auswärtsfahrten www.wemag.de Tel. (06 61) 94 60-730 · Fax -600 · [email protected] 15 Ehrungen Müller + Bug ehrt langjährige Mitarbeiter Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsfeier in der Q-Alm hat die Firma Müller + Bug vier Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt. Wolfgang Büttner, Willibald Kirchner und Hubert Perleth sind seit 25-Jahren in der Firma als Spengler und Dachdecker tätig. Für 40jährige Betriebszugehörigkeit wurde Hugo Breuer geehrt. Geschäftsführer Jürgen Bug bedankte sich für die langjährige Treue und Einsatzbereitschaft und übergab die Jubiläumsurkunden, sowie jedem ein Künstlerbild aus der schönen Rhön. von l.: Hugo Breuer, Willibald Kirchner, Monika Bug, Jürgen Bug, Wolfang Büttner, Hubert Perleth Urkunde, Krone und Geldpreis für das Ausbildungkonzept der R+S-Gruppe Im Hessischen Landtag in Wiesbaden wurde am Dienstag die Verleihung des „Nähe ist gut“-Preises feierlich begangen. Die große Nachhaltigkeitsinitiative „Nähe ist gut“ von Schwälbchen, Hassia, Rewe und Licher hat diesen Preis ins Leben gerufen, um Privatpersonen, Gruppen, Organisationen, Initiativen und Firmen-Engagement zu ehren. Als Gastgeber eröffnete Norbert Kartmann, Präsident des Hessischen Landtages, die feierliche Ehrung im „Kleinen Saal“. Als Kooperationspartner begleitete Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ die Preisverleihung. Als Schirmherr der Initiative „Nähe ist gut“ konnte in diesem Jahr Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, gewonnen werden. Die R+S-Gruppe wurde für ihr kreatives Ausbildungskonzept in der Kategorie „Wir sind Ausbildung in der Region“ mit einem 1.000 € dotierten Preis ausgezeichnet und so für die kreative Idee, Konzeption und „pfiffige“ Ansprache an junge Menschen bestätigt. Überzeugt hatte die Jury die charmante und jugendliche Darstellung, die das Team von R+S eingeschickt hatte. In der Präsentation kommen die beiden Auszubildenden Jana und Mahsum mittels Sprechblasen zu Wort. Die 19-jährige angehende Bürokauffrau und der 22-jährige zukünftige Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erzählen anschaulich, wie sich für sie persönlich der Ausbildungsweg dargestellt hat. Sie schildern die sechs R+S-Unternehmens- und Personalsäulen und stellen die unterschiedlichen Ausbildungsberufe und ihre jungen Kollegen vor. Die Auszubildenden werden in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen als „Powerworker“, „Chaosverwalter“, „Allrounder“ oder „Netzwer- ker“ bezeichnet und mit ihren Tätigkeiten beschrieben. Erlebnisse aus Veranstaltungen wie beispielsweise ein gemeinsamer Grillabend oder Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und insbesondere betont, dass jeder Auszubildende einen „Paten“ als persönlichen Ansprechpartner nutzen kann. Nicht zuletzt unterhalten sich beide über die vielfältigen Karrierechancen im Unternehmen, denn immerhin werden durchschnittlich rund 95 Prozent der Auszubildenden übernommen und können im Unternehmen ihre persönliche berufliche Zukunft gestalten. Das Ausbildungskonzept ist online unter: www.ichbinerster.net zu finden. Firmen-Engagement „Nähe ist gut“ ist eine Initiative der vier hessischen Unternehmen Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG in Bad Vilbel, der Licher Privatbrauerei Jhring-Melchior GmbH in Lich, der Rewe Markt GmbH/Region Mitte in Rosbach v. d. Höhe und der SchwälbStahlbau chen Molkerei AG in Bad Schwalbach. Seit Großer Nachweis nach DIN 18 800 Teil 7, Stahlund Metallbau der Gründung der Initiative im Herbst Stahlhallen, Sonderkonstruktionen, Kranbahnen 2010 wurden bereits 16 Aktionen in den Metallbau Fenster, Schaufenster, Türen, Tore, Bereichen Natur und Soziales mit wechFassaden in Aluminium und Stahl selnden Schwerpunkten wie „100 helfende Bauschlosserei Helden gesucht“ oder „Schätze der Natur GmbH & Co.KG Treppen-, Balkon-, Brückengeländer, Einfriedungen, schützen“ durchgeführt. Immer mit dem Gitter, Roste, Treppen, Sonnenschutz Gegründet 1781 Ziel, Menschen und Natur in der Region zu Brandschutz unterstützen. Bei allen Projekten werden Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse Habelbergstraße 10 F30/F90/T30/T90/RS, mit großflächiger Menschen oder Institutionen für besonde36043 Fulda Verglasung nach DIN mit Zulassung re Leistungen ausgezeichnet und finanziell Telefon: (0661) 94 72-0 Edelstahl unterstützt. Weitere Informationen zur Initi35 Jahre Erfahrung in der Edelstahlverarbeitung mit eigens Telefax: (0661) 4 68 30 ative und den bisherigen Projekten gibt es e-mail: [email protected] dafür eingerichteter Werkstätte: Geländer, Möbelteile, im Internet unter www.naehe-ist-gut.de Ladenbauteile, Blechverarbeitung www.boeschen-fd.de 16 Nachrichten aus der Region MEWA ClimaS-Wetterschutzjacken jetzt auch in Kurzversion Wer überwiegend im Freien arbeitet oder ständig zwischen drinnen und draußen wechselt, weiß die Vorteile von Wetterschutzjacken zu schätzen: Mit der sportlich geschnittenen Outdoorjacke ClimaS von MEWA, zertifiziert nach EN 343 (Regenschutzkleidung), sind Handwerker gegen Wind und Regen bestens gewappnet. Jetzt gibt es den Allrounder auch in einer Kurzversion – für noch mehr Bewegungsfreiheit. Die aktuellen Farbkombinationen asphaltgrau-schwarz, royalblau-schwarz und bottlegrün-schwarz lassen sich mit der Berufskleidungskollektion MEWA Performance perfekt kombinieren. Gute Arbeitskleidung ist aber nicht nur schick, sie ist auch rundum praktisch. Deshalb ist jedes Detail des Multitalents ClimaS genauestens durchdacht: Der hochschließende Kragen schützt Hals und Rücken besonders wirksam vor Zugluft. Die Verschlussleiste leitet Wasser wie eine Regenrinne ab. Und an kühlen Tagen hält eine einzippbare Fleecejacke zusätzlich warm. Selbst wenn es hektisch zugeht, stellen die atmungsaktiven Gewebe ein angenehmes Körperklima sicher. Im Straßenverkehr besonders wichtig: Bei trübem Wetter und in der dunklen Jahreszeit sorgen modische Reflex-Elemente für gute Sichtbarkeit. Smartphone, Stifte und Wertsachen sind in diversen Innentaschen bestens aufgehoben. Die Außentaschen mit seitlichem Eingriff bieten Platz für alle Utensilien, die schnell zur Hand sein müssen. So macht nicht zuletzt das intelligente Taschensystem die Wetterschutzjacke ClimaS zu einem idealen Begleiter durchs ganze Jahr. gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine einmalige Ausstattung der Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen aus dem „MEWA Schuhpaket“. Kontakt: MEWA AG & Co. Vertrieb OHG, Otto-Hahn-Straße 11, 63110 Rodgau, Tel: 06106 – 698450, Fax: 06106 – 698454, E-Mail: [email protected] Fünf Prozent Preisvorteil für KHS-Mitglieder Wetterschutzjacken und mehr von MEWA gibt es zu besten Konditionen für Mitglieder der Kreishandwerkerschaft Fulda: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag garantiert Mitgliedern als besonderes Sparprogramm fünf Prozent Preisvorteil Innungsfachbetrieb – Kommunizieren Sie Ihre Fachkompetenz Sie erhalten bei der Kreishandwerkerschaft Fulda ein hochwertiges Plexiglasschild mit einem Montagesatz. Dieser enthält Schrauben, Dübel und Abstandshalter für die Außenanbringung oder Saugnäpfe für die Installation auf Glasscheiben. Das Schild ist etwa 30cm x 15cm groß und kostet Euro 12,00. Kontakt: [email protected], Tel. (0661) 90224-0, Frau Wiegel. 17 Nachrichten aus der Region „Verdämmt und zugeklebt“ – Bericht in der FZ löste heftige Diskussionen aus! Wir haben mal die Fakten zusammengestellt. Jeder hat selbst zu entscheiden, welche Schlussfolgerungen er daraus zieht. Der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen für die energetische Gebäudesanierung Fakten: Die energetische Gebäudesanierung in Deutschland ist unumstritten und gehört zu den zentralen Stellschrauben zur Umsetzung der Energiewende. Der Gebäudebereich ist in Deutschland verantwortlich für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Die privaten Haushalte sind am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland mit etwa 25% beteiligt (Verkehr knapp 30%, Industrie 30%, Gewerbe und Handel ca. 15%). Der mit Abstand größte Anteil des Energieverbrauchs von Gebäuden entfällt auf die Wärmeversorgung (Raumwärme und Warmwasserbereitung). Bei den privaten Haushalten verteilt sich der Energiebedarf wie folgt: 66% für die Heizung, 16% für das Warmwasser, 7% für das Kochen, 5% für Kühl- und Kälteanwendungen, 4% für Information- und Kommunikationstechnologien, 2% für die Beleuchtung sowie weniger als 1% für sonstige Elektrogeräte (Quelle: Umwelt Bundesamt) Damit sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung im Wärmebereich so groß wie fast nirgendwo sonst. Das Argument, dass das größte Einsparpotential dabei im Neubaubereich läge, zieht nicht. Derzeit werden nach den Erhebungen des statistischen Bundesamtes weniger als 130.000 Gebäude jährlich in Deutschland neu errichtet. Dem stehen etwa 20 Millionen Bestandsgebäude gegenüber. Drei Viertel dieser Bestandsgebäude wurden bereits vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 erbaut und sind oft gar nicht oder nur sehr unzureichend energetisch saniert. Deshalb sind die Energieeinsparpotenziale gerade hier enorm. Häuser, die mit heute marktüblichen Techniken modernisiert werden, können ihren Energiebedarf um bis zu 85% senken. Damit ist klar: Selbstverständlich müssen Neubauten von vornherein energieeffizient errichtet werden. Aber ohne dass die Einsparpotenziale im Gebäudebestand gehoben werden, kann Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen und kann die Energiewende nicht gelingen. Lohnen sich Sanierungsmaßnahmen? Für eine ehrliche Debatte über die Wirtschaftlichkeit energetischer Gebäudesanierungen ist eine differenzierte Kostenbetrachtung unerlässlich. Zu unterscheiden ist nämlich zwischen den Kosten, die in den kommenden Jahren auch ohne energetische Sanierungsmaßnahmen auf jeden Fall für Instandhaltung und Instandsetzung anfallen („Ohnehinkosten“) und den durch die eigentlichen Energieeinsparmaßnahmen verursachten Mehrkosten (energiebedingte Mehrkosten). Häufig werden beide Kosten zusammengesehen und führen dann sehr schnell zu dem Ergebnis, dass energetische Sanierungsmaßnahmen meistens unwirtschaftlich sind. Hält man diese Kosten dagegen sauber auseinander und stellt lediglich den energiebedingten Mehrkosten die langfristigen Einsparungen gegenüber, zeigt sich die Wirtschaftlichkeit der meisten Sanierungsmaßnahmen. Eine Prognosstudie im Auftrag der KfW kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die durch die energetische Sanierung vermiedenen Energiekosten 18 nicht nur die energiebedingten Mehrkosten, sondern darüber hinaus sogar auch noch die Hälfte der „Ohnehinkosten“ abdeckt. Gerade mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) lassen sich Alt- und Neubauten mit einem guten Wärmeschutz zu bezahlbaren Preisen ausstatten. Da die Außendämmung rund 50% des Einsparpotentials an der Gebäudehülle von Altbauten erschließt, lässt sich insbesondere hier die Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierungsmaßnahme sehr schnell nachweisen. Geht von der Wärmedämmung eine Brandgefahr aus? In Deutschland gibt es pro Jahr etwa 180.000 Brände. Zum großen Teil entsteht der Brand im Gebäude von Privathaushalten. Häufigste Ursache sind dabei elektrische Geräte, Rauchen, Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer (gerade vor Weihnachten ein besonderes Thema) sowie Brandstiftung. WDVS aus schwer entflammbaren Polystyrol waren bisher in keinem Fall brandverursachend und waren überhaupt nur in 0,025% (absolut = 45 Fälle) aller Brandfälle pro Jahr beteiligt. Denn von alleine brennt Polystyrol nicht. Allerdings gibt es keinen absoluten Brandschutz, auch Kosten- und Nutzenabwägung spielen eine Rolle. Andernfalls dürften wir auch hölzerne Dachstühle und Holzhäuser, die immer wieder an Bränden mit Toten und Verletzten beteiligt sind, nicht mehr zulassen. Das größte Brandrisiko in Deutschland geht allerdings von der Möblierung und Inneneinrichtung aus. Deshalb aber nicht brennbare Möbel zu fordern ist genauso absurd wie zu behaupten, von der Wärmedämmung würde eine Brandgefahr ausgehen. Und dennoch hat jeder Hausbesitzer die Möglichkeit, sich für freiwilligen Mehraufwand zu entscheiden und nicht brennbare Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle) einzusetzen. Bei Zweckbauten wie Kindergärten, Büros, Krankenhäuser etc. gelten ohnehin besondere Brandschutzanforderungen. Meist werden hier aus Sicherheitsgründen von vornherein nicht brennbare Dämmstoffe erforderlich. Fördert Wärmedämmung die Schimmelpilzbildung? Richtig ist, dass in allen Nutzgebäuden, egal ob gedämmt oder nicht gedämmt, Feuchtigkeit entsteht, die auf irgendeine Weise nach draußen gelangen muss. Schimmelpilzbildung hängt eng mit den Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen zusammen. Erst in einer Umgebung, in der konzentriert Feuchtigkeit auftritt, finden Schimmelpilzsporen gute Bedingungen an kühlen Oberflächen. Dort schlägt sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf als Tauwasser nieder. Deshalb neigen insbesondere ungedämmte Flächen zur Schimmelbildung, die Wärme schnell nach außen transportieren. Als solche so genannten Wärmebrücken wirken z.B. Deckenanschlüsse oder Ecken. Eine äußere Wärmedämmung verringert die Wärmeverluste nach außen sehr stark und erhöht so die Oberflächentemperaturen der inneren Wände. Das wiederum reduziert das Risiko der Schimmelpilzbildung erheblich. Für Gebäude mit hocheffizienten Fenstern besteht nur bei lang anhaltender und hoher relativer Luftfeuchtigkeit beispielsweise infolge von Bauschäden oder groben Planungsfehlern die Gefahr einer Schimmelpilzbildung. Planungsfehler liegen vor, wenn etwa mit der Isolierung der Gebäudehülle nicht zugleich ein durchdachtes Lüftungskonzept Nachrichten aus der Region einhergeht. Darüber hinaus können auch Ausführungsfehler bei der Montage spätere Schimmelbildung begünstigen. Neuralgische Punkte für nicht fachgerechtes Arbeiten sind vor allem sämtliche Abschlüsse von Anbauten und Bauelementen mit der Fassade. Wenn hier nicht fachgerecht gearbeitet wird, tritt später zum Beispiel im Bereich der Balkontür oder des Fensters ein Schimmelproblem auf. Bewohner können aber auch selbst viel dazu beitragen, dass Schimmel erst gar nicht entsteht, indem sie den Feuchtigkeitsgehalt der Innenraumluft regulieren und ausreichend lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei hilfreich. Ab 60 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel. In vielen sanierten Häusern und Wohnungen braucht man sich aber ums richtige Lüften gar nicht mehr selbst zu kümmern. Dort sorgt dann eine zentrale Lüftungsanlage dafür, dass die Innenraumluft regelmäßig ausgetauscht und feuchte Luft nach draußen abtransportiert wird. In allen anderen Fällen empfiehlt sich tägliches Stoßlüften. Dabei werden zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet. Der entstehende Luftzug sorgt für einen besonders schnellen Austausch der Innenraumluft. Wie lange halten WDVS? Jede Fassadenverkleidung unterliegt durch Wind und Wetter einem natürlichen Substanzverlust. Immobilienbesitzer sollten deshalb die (WDVS-)Fassaden ihres Gebäudes regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren lassen und dabei insbesondere die Anschlussfugen auf Dichtigkeit überprüfen. Bei der Auswahl der Renovierungsanstriche ist auf einen geringen Diffusionswert und Wasseraufnahmewert zu achten. Schon seit Mitte der 1970er Jahre werden vom Fraunhofer Institut für Bauphysik in Holzkirchen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen zur Dauerhaftigkeit von WDVS-Fassaden durchgeführt. Das Langzeitverhalten von WDVS-gedämmten Außenwänden erforschte auch das Institut für Bauforschung aus Hannover in den 90er Jahren. Die beiden renommierten Institute kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich Außenwände mit Wärmedämmverbundsystemen hinsichtlich ihrer Schadensanfälligkeit auch über einen langen Zeitraum nicht von herkömmlichen Putzfassaden ohne WDVS unterscheiden. So ist es kein Wunder, wenn heute Gebäude mit in den 60er Jahren aufgebrachter Dämmung auch noch nach mehr als 40 Jahren schadensfrei sind. Die bei den Untersuchungen festgestellten Schäden an WDVS-Fassaden beruhten in der Regel auf Planungs- bzw. Ausführungsfehlern und nicht auf bauphysikalischen System-Problemen. Eher im Gegenteil: Die Schadensanfälligkeit von WDVS-Fassaden liegt nach Angaben des Fachverbandes Wärmedämmverbundsysteme bei weniger als ein Prozent und fällt damit sogar besonders niedrig aus. Ein Grund ist laut Fraunhofer Institut die Entkopplungswirkung der Dämmschicht. In den Fällen, wo eine gedämmte Oberfläche vielleicht schon aus den 70er Jahren nicht mehr ganz jugendlich daherkomme wird in aller Regel die alte dünne Dämmung, die auch nach über 40 Jahren in der Regel noch tadellos in Ordnung ist, einfach dicker gemacht. Deshalb stellt sich das Problem der Entsorgung eines WDVS so gut wie nie. Fazit: Das Thema „Energetische Sanierung“ wird in Deutschland sehr kontrovers und nicht selten auf der Basis einer falschen oder unzureichenden Faktenlage diskutiert. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit werden nicht selten Erhaltungskosten mit einbezogen, die auch ohne energetische Sanierung anfallen würden, wodurch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verfälscht wird. Ganz unberücksichtigt bleiben dabei auch die positiven gesamtwirtschaftlichen Impulse, die von Investitionen in die energetische Sanierung ausgehen. Das Brandrisiko, das von WDVS ausgeht, ist vernachlässigbar. In den Medien wird hier in unzumutbarer Weise mit den Ängsten von Menschen populistischer Journalismus betrieben. Bei der Bekämpfung von Schimmelpilzbildung überwiegen die Vorteile der WDVS. Sie entlassen aber die Bewohner nicht aus der Verantwortung, regelmäßig selber mal das Fenster zu öffnen und zu lüften. Ein Entsorgungsproblem entsteht bei WDVS in der Regel nicht, da man von einer langen Lebensdauer ausgehen kann und weil ältere dünnere WDVS sich problemlos in neue, dickere WDVS integrieren lassen. Überdies ist ein Recycling von Dämmplatten möglich. www.peegut.de Ihr zuverlässiger Partner für anspruchsvolle Gewerbe- und Industriebauten www.peegut.de ■ Hochbau ■ Außenanlagen ■ Pflaster- und Asphaltarbeiten T +49 (0) 6654 / 989-90 Ihr zuverlässiger Partner für anspruchsvolle [email protected] Gewerbe- und Industriebauten PEEGUT Straßen- und Tiefbau GmbH Wiesenstraße 8 36129 Gersfeld/Rhön www.peegut.de ● Hochbau ● Außenanlagen Ihr zuverlässiger Partner für anspruchsvolle ● Pflaster-und Gewerbeund Industriebauten Asphaltarbeiten ■ Hochbau ■ Außenanlagen ■ Pflaster- und Asphaltarbeiten PEEGUT Straßen- und Tiefbau GmbH Wiesenstraße 8 36129 Gersfeld/Rhön T +49 (0) 6654 / 989-90 [email protected] 19 Nachrichten aus der Region Schwarzarbeit wird wieder zunehmen – Dank politischer Fehlentscheidungen der großen Koalition Herbert Büttner Der Linzer Volkswirt Friedrich Schneider, anerkannter Experte zum Thema Schwarzarbeit, schätzt das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland aktuell auf rund 339 Milliarden Euro, das sind 12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. In Spitzenzeiten (2003) lag das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland auch schon mal bei rund 370 Milliarden Euro. In den letzten Jahren ist es kontinuierlich zurückgegangen. Das im letzten Jahr durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckte Volumen in Höhe von 780 Millionen Euro vermittelt dabei aber auf jeden Fall eher das bekannte Bild des Tropfens auf den heißen Stein. Und es zeigt, dass stärkere Kontrollen und härtere Sanktionen nur wenig Erfolg haben, solange die tatsächlichen Ursachen bestehen bleiben. Die wesentlichen Gründe für das weiterhin hohe Niveau der Schattenwirtschaft liegen – wie auch in renommierten Studien immer wieder hervorgehoben wird – in der hohen Steuer- und Abgabenbelastung, der Verunsicherung der Bürger durch die Steuer- und Sozialgesetzgebung, der Verkürzung der Arbeitszeiten und der nach wie vor starken Regulierung des Arbeitsmarktes. Schwarzarbeit ist demnach vor allem auch Folge falsch gesetzter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Korrekturen an diesen Punkten würden nicht nur allgemein das Klima für wirtschaftliche Dynamik und die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen verbessern, sondern auch dazu beitragen, zumindest einen nicht unwesentlichen Teil der illegalen wirtschaftlichen Betätigung in eine legale umzuwandeln. Der Rückgang der Schattenwirtschaft in den letzten Jahren ist lediglich der guten Konjunktur zu verdanken. Dank einer Reihe aktueller politischer Fehlentscheidungen der großen Koalition prognostiziert Ökonom Schneider aus Linz jetzt aber wieder eine Zunahme der Schwarzarbeit, schon in 2015 um 5 bis 8 Milliarden Euro. Er sieht in der Rente mit 63 eine regelrechte Einladung, sich etwas schwarz hinzuzuverdienen. Da hätten demnächst mehrere Hunderttausend gut ausgebildete Facharbeiter plötzlich den ganzen Tag frei. Und die würden sich sicherlich nicht den ganzen Tag mit heimischer Gartenarbeit beschäftigen. Auch der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würde viele in das Reich der Schattenwirtschaft treiben, so die Meinung Schneiders. Allgemeine gesetzliche Mindestlöhne sind kein Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Vielmehr erschweren oder verhindern sie für Jobeinsteiger oder Geringqualifizierte den Einstieg in Arbeit und sind daher sozial ungerecht. Sie gefährden Arbeitsplätze und unterdrücken vor allem die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Allgemeine gesetzliche Mindestlöhne ignorieren Preise und Bedingungen des Markts und lassen losgelöst von den wirtschaftlichen Möglichkeiten die Arbeitskosten steigen. Das wiederum erzwingt Reaktionen auf die veränderten Rahmenbedingungen für die Betriebe und die Arbeitnehmer. Für viele Arbeitnehmer ist die Schwarzarbeit der Ausweg aus dieser Situation. Eine weitere politische Fehlentscheidung bahnt sich 20 beim Handwerkerbonus an. ZDH und DGB fordern die Bundesregierung auf, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht anzutasten. Dieser Bonus hat die Schwarzarbeit nach Berechnungen von Ökonom Schneider immerhin um fünf bis sechs Milliarden Euro eingedämmt. Jetzt plant die große Koalition, die Vergünstigung einzuschränken und in Zukunft erst ab Rechnungen von über 600 Euro pro Jahr und Haushalt anzuerkennen. Da sich der größte Teil der Schwarzarbeit in Privathaushalten aber in Summen unter 600,- Euro abspielt, sieht Schneider diese Pläne nahezu als Aufforderung an die Bürger, wieder mehr Arbeiten ohne Rechnung in Auftrag zu geben. Positiv stimulierend für Schwarzarbeit wirkt auch die Diffamierung von flexiblen Beschäftigungsformen. Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit und Minijobs haben entscheidend zum kräftigen Beschäftigungsaufbau der letzten Jahre beigetragen. Sie haben vielfach den Einstieg in Arbeit erleichtert und neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose eröffnet. Eine Verdrängung flexibler Beschäftigungsverhältnisse wird somit ebenfalls zu einem Anwachsen der Schwarzarbeit führen. Fazit: Fakt ist, dass Deutschlands Schattenwirtschaft die größte Europas ist. Ca. 8 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland (auch) schwarz. Es baut sich der Eindruck auf, dass dies politisch gewollt ist und die Bundesregierung alles daran setzt, diesen Zustand zu zementieren. Nachrichten aus der Region Fachkräfte für Handwerker Perspektive pro Handwerk GmbH Die Perspektive pro Handwerk GmbH unterstützt das heimische Handwerk in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Zeitarbeit gehört zu den zentralen Aufgaben von pro Handwerk auch die auftragsbezogene Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern sowie deren Weitervermittlung. So wird beispielsweise zurzeit ein Mitarbeiter von pro Handwerk in der Schreinerei Jehn in Weyhers auf die externe Gesellenprüfung im Schreinerhandwerk vorbereitet. Zu einer externen Gesellenprüfung kann zugelassen werden, wer einige Jahre praktische Berufserfahrung nachweisen kann. Die zweijährige Ausbildung im Bereich Holz, die dieser junge Mann bereits in Rumänien absolviert hat, wird ihm dabei anerkannt. Durch die anschließende Übernahme des Mitarbeiters von pro Handwerk durch die Schreinerei Jehn erhalten damit auch Bewerber eine Chance, die ohne einen anerkannten Abschluss nur schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren wären. Learning by doing – Wer die 1,5fache Zeit der regulären Lehrzeit mit praktischer Tätigkeit in einem Beruf nachweisen kann, kann zur externen Gesellenprüfung zugelassen werden, ohne dass er jemals einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte. Perspektive pro Handwerk GmbH, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda Tel. (0661) 9022416, www.perspektive-pro-handwerk.de Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VHU) hat gewählt FEHR Präsident Christoph Hansen stv. Ausschussvorsitzender Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) verstärkt ihre energiepolitische Interessenvertretung. Der VHU Energieausschuss, unter dem Vorsitzenden Peter Bartholomäus (Industriepark Kalle Albert), wählte vier stellvertretende Vorsitzende aus den Branchen Eisengießerei (Norbert Gerling), Kunststoffindustrie (Werner Stubenrauch) Gebäudetechnik (Dr. Sven Herbert) und Elektrohandwerk (Christoph Hansen). Christoph Hansen ist Präsident des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz (FEHR) mit Sitz in Wiesbaden und Inhaber der Elektro Hansen GmbH & Co. KG in Koblenz. Als Präsident des FEHR vertritt er alleine in Hessen 1.750 Fachbetriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke, die in über 24 hessischen Elektroinnungen im FEHR organisiert sind. Zum Thema Energieeffizienz sagt Christoph Hansen: „Energieeffizienz – das ist der „schlafende Riese“ in Privathaushalten und Betrieben. Wenn wir ihn wecken und endlich mehr auf modernen Techniken in der Energienutzung setzen, können Bürger und Betriebe ihre Energierechnung senken. In der VhU werden wir uns in 2015 verstärkt dafür einsetzen, dass die Chancen durch höhere Energieeffizienz, energetische Selbstversorgung und intelligente Vernetzung von Gebäudetechniken mehr ins Blickfeld rücken. Die elektro- und informationstechnischen Meisterbetriebe in Hessen bieten sich als Partner dieser Effizienz-Revolution an!“ Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Ihr Partner für Steuer – Wirtschaft – Recht Als Steuerberater sind für Sie da: G+M Steuerberatung Dipl.-Kfm. Dr. Christian Gebhardt Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatungsgesellschaft mbH Dipl.-Kfm. Frank Moritz Heinrichstrasse 17/19 36037 Fulda Telefon +49 661 9779-0 Telefax +49 661 9779-22 [email protected] www.gebhardt-moritz.de Dipl.-Kfm. Volker Hans Dipl.-Kfm. Georg Hoffmann Dipl.-Betriebswirt Sascha Hartmann Dipl.-Betriebswirtin (BA) Marina Müller Dipl.-Betriebswirtin Tanja Lohn Dipl.-Betriebswirt (FH) Carsten Veldung Tätigkeitsbereiche: Jahresabschlüsse Steuererklärungen Lohnberatung digitale Finanzund Lohnbuchhaltung Betriebsprüfung Rechtsbehelfe Steuerplanungen Rechtsformwahl Umwandlung Nachfolgeplanung Stiftungen Internationales Steuerrecht 21 Nachrichten aus der Region Gesunde Unternehmen haben gesunde Mitarbeiter – Resilienz und ihre Bedeutung für Unternehmen Eine schwere Krankheit, der Verlust eines Partners oder eines Kindes, lang anhaltender Stress – viele Menschen werden von solchen Ereignissen aus der Bahn geworfen. Andere Menschen scheinen mit Problemen viel besser umgehen zu können. Was macht diese Menschen unter solchen Umständen so stark? „Resilienz“, antworten Expertinnen und Experten. Gemeint ist damit die psychische Widerstandsfähigkeit. Doch was hat das mit Ihrem Unternehmen zu tun, fragen Sie sich jetzt vielleicht. dies Priorität haben. Doch es gibt auch Problemlagen in einem Betrieb oder in einzelnen Teams, die trotz guter Arbeitsorganisation und Unternehmensführung besondere Herausforderungen für die Mitarbeitenden und Teams mit sich bringen, zum Beispiel Veränderungen in den Märkten infolge von Innovationen konkurrierender Unternehmen. Solche Veränderungen gehen meistens mit Sorgen um den Arbeitsplatz und mit Zukunftsängsten einher. In der Folge ziehen sich Mitarbeitende oft in sich zurück, sie sind vor Angst gelähmt oder verlieren ihre Motivation. Nicht selten ist daraufhin auch ein deutlicher Produktivitätsverlust zu spüren. Resilienz, also die Fähigkeit, besonders schwierige Situationen zu bewältigen, kann man lernen – auch wenn die Grundlagen für die persönliche Widerstandsfähigkeit bereits in frühen Lebensjahren gelegt werden. Menschen, die mit einem positiven Selbstwert ausgestattet sind, haben es deutlich leichter, schwierige Phasen in ihrem Leben zu meistern. Aber auch im Erwachsenenalter lernen wir weiter und können etwas für unsere Widerstandskräfte tun. Dazu gehören verschiedene Verfahren der Stressbewältigung einschließlich körperlicher Entspannungstechniken, Coachingangebote, aber auch Qualifizierungen im Selbstmanagement. Manche Betriebe nutzen solche Angebote, um gezielt Führungskräften und Mitarbeitenden für Veränderungsprozesse Unterstützung anzubieten. So lernen diese, mit Veränderungen aktiver umzugehen, nach Ressourcen zu suchen, das Selbstwertgefühl nicht zu verlieren, die „Ärmel hochzukrempeln“ statt zu resignieren und bei alledem nicht die reale Einschätzung der Situation zu verlieren. Denn: Wer hohen Arbeitsdruck, Fehlschläge oder Niederlagen besser bewältigen kann, denkt optimistisch, ist flexibel, kreativ und lösungsorientiert und zur Selbstreflexion in der Lage. Ilona Vogel, MPA Der Begriff Resilienz stammt eigentlich aus der Physik. Er beschreibt dort die Eigenschaft eines Materials, das, wenn es durch Kräfte verformt wird, anschließend wieder in seine Ursprungsform zurückkehrt. Eigenschaften wie Elastizität, Widerstandskraft oder Belastbarkeit, die der Begriff Resilienz in sich vereint, haben Psychologinnen und Psychologen auf Menschen übertragen, die die Fähigkeit besitzen, sich trotz schwieriger Lebensumstände nicht unterkriegen zu lassen sondern sogar noch daran wachsen. Hier sprechen wir von Resilienz als einer überdauernden und früh erworbenen Persönlichkeitseigenschaft. Resilienz meint auch die erlernte Fähigkeit eines Menschen sowie von Gruppen, mit besonderen Herausforderungen zurechtzukommen. Deshalb ist Resilienz im übertragenen Sinn auch ein gutes Werkzeug, um die Mitarbeitenden individuell und letztendlich das gesamte Unternehmen zu stärken. Resilienz fand in den vergangenen Jahren seinen Weg in das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Viele kritisieren jedoch: Nicht Mitarbeitende sollten psychisch robuster gemacht werden. Vielmehr müssten die Ursachen des Drucks auf die Mitarbeitenden beseitigt werden. Zweifelsohne sollte 22 Besonders wirkungsvoll ist es, den „Hebel“ Resilienz bei Führungskräften anzusetzen. Führungskräfte machen am besten den ersten Schritt und übertragen positive Resilienzerfahrungen spürbar auf den Betrieb. Das kann zum Beispiel gelingen, indem sich das Thema in der Führungs-, Kommunikations- oder Wertschätzungskultur widerspiegelt. Diese Veränderungen können die Neugierde und den Wunsch bei den Beschäftigten wecken, sich ebenfalls mit dem Thema zu beschäftigen. Die Abnahme psychischer Belastungen und psychisch bedingter Ausfallzeiten von Mitarbeitenden bringt deshalb immense Vorteile. Eine resiliente Unternehmenskultur bindet die Mitarbeitenden nicht wegen Wasserspendern oder Fitnesskursen an ihren Betrieb, sondern weil sie – am besten präventiv – dafür sorgt, dass möglichst wenig Reibungsverluste in der Firma entstehen. Dies funktioniert vor allem auf der sozialen Ebene: Ressourcen gewähren und Zeiträume für Gespräche zulassen. Eine ausgeprägte Wertschätzungskultur hilft dabei, schlechte Stimmungen zu vermeiden. Klare Ansagen fördern das Vertrauen und verhindern lähmende Ungewissheiten. Probleme können jederzeit angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Ilona Vogel, MPA, Spezialisten für Soziale Kompetenzen und Burnout-Beraterin, Trainerin, Coach und Supervisorin (DGSV-zertifiziert), www.ilona-vogel.de Nachrichten aus der Region Nachruf Die Nachricht vom Tode unseres langjährigen Obermeisters, stellvertretenden Kreishandwerksmeisters und Ehrenmeisters Julius Köhler Bäckermeister hat uns tief bewegt. Über viele Jahre war der Verstorbene ehrenamtlich in der Handwerksorganisation tätig. Von 1976 bis 1993 als stellvertretender Kreishandwerksmeister und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Fulda sowie von 1978 bis 1993 als Obermeister, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Bäcker-Innung Fulda setzte er seine Persönlichkeit und seine reichhaltige berufliche Erfahrung zum Wohle seines geliebten Handwerks ein. Die Entwicklung des gesamten Fuldaer Handwerks hat er in diesen Jahren maßgeblich mitgestaltet. Seine Aufgabenwahrnehmung war durch hohes Verantwortungsbewusstsein geprägt. In großer Dankbarkeit und Wertschätzung werden wir uns stets ehrenvoll an ihn erinnern. Kreishandwerkerschaft Fulda Bäcker-Innung Fulda Dipl.-Ing. Claus Gerhardt Kreishandwerksmeister Joachim Michel Obermeister Manfred Schüler Geschäftsführer Zwei starke Partner für ihre Meisterausbildung: Zuständig für die Meisterausbildung Meistervorbereitungslehrgang Teil III Betriebswirtschaft und Recht Meistervorbereitungslehrgang Fliesenleger Teil 1 und 2 Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft Berufsbegleitender Kurs: Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft UnterrichtszeitenAbendkurs: donnerstags bis samstags Beginn: in gestartet, Kürze bereits Einstieg noch möglich. Der nächste Vollzeitkurs findet statt: Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 Der nächste Vollzeitkurs findet statt: 30. Juli bis 5. September 2015 für alle 31.Gewerke Juli bis 6. September 2014 Vollzeitkurs: Alle Lehrgänge sind förderfähig durch Meister-Bafög. AlleFrühjahr Lehrgänge sind förderfähig durch2014 Meister-Bafög. 2014 oder Sommerferien Anmeldung und weitere Informationen über die Berufsbegleitender Kurs: Anmeldung und weitere Informationen über die Kreishandwerkerschaft Fulda Unterrichtszeiten abends und samstags Kreishandwerkerschaft Fulda Telefon (06 61) 90 22 40, Herr Weidenbörner Beginn: Telefon in (06Kürze 61) 90 22 40, Herr Weidenbörner kreishandwerkerschaft fulda Ansprechpartner: Herr Weidenbörner Rabanusstraße 33, 36037 Fulda E-Mail [email protected], Telefon (06 61) 90 22 40 Weitere Informationen und Anmeldung unter www.kh-fulda.de/Weiterbildung Stöbern, informieren, buchen... Freude an Bildung www.bbz-mitte.de/weiterbildung/meisterkompetenz/ KFZ Meister – Teil I (VZ) Meistervorbereitungslehrgang im5.Elektro-Handwerk Teil 1 (TZ) 6. 1. 2015 und 1. 2016 Meistervorbereitungslehrgang Start 9. 9. 2014 KFZ Servicetechniker (VZ) im Friseur-Handwerk – Teil I + II (TZ)Teil 2 (TZ) Meistervorbereitungslehrgang 4. 5. 2015 undim 19.Elektro-Handwerk 10. 2015 Start 23. 2. –6.1.10. 10.2014 2015 Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ) Kfz-Servicetechniker als Teil 1 anerkannt) (VZ) 15.(wird 1. 2015 Start 4. 5. 2015 / 19. 10. 2015 Meistervorbereitungslehrgang Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil II (TZ) Kfz-Technikermeister 2 (VZ) 27. 1. 2015 Teil im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ) Start 6. 1. 2015 / 5. 1. 2016 Meistervorbereitungslehrgang im Friseur-Handwerk – Teil I + II (TZ) 12. 3. – 3. 9. 2015 Meistervorbereitungslehrgang im2014 Tischler-Handwerk Teil 1+2 (VZ) 6. 10. Beginn 8. 9. 2014 Meistervorbereitungslehrgang im Tischler-Handwerk + Objektplaner – Meistervorbereitungslehrgang im Friseur-Handwerk Teil 1+2 (TZ) Teil I und II (VZ) Start 2014den Kursen und 23.6.2.10. 2015 Weitere Informationen zu Prüfungsvorbereitung für Azubis im und Elektrohandwerk Weitere Informationen zufinden den Kursen undwww.BBZ-Mitte.de. Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten SieMetallauf Termine auf Anfrage finden Sie auf www.BBZ-Mitte.de. ... den für Sie passenden Kurs finden Sie unter meisterkompetenz auf unserer Website. tersberg e 139 | 36100 Pe | Goerdelerstraß 9 (661) 62 08-99 BBZ MITTE GmbH +4 x: efa Tel | -0 62 08 z-mitte.de Telefon: +49 (661) itte.de | www.bb E-Mail: info @ bbz-m 23 Recht & Steuern Mindestlohn: Besonderheiten der Berechnung, Haftung und Sanktionen Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, und zwar grundsätzlich für alle Branchen. Es gibt Ausnahmen, für die es wiederum unterschiedliche Übergangsfristen gibt, die sich teilweise bis Ende 2017 hinziehen können. Betroffen sind insbesondere jene Branchen, für die ein Tarifvertrag mit Entgelt unterhalb des Mindestlohns gilt wie z.B. für das Friseurhandwerk oder die Gebäudereiniger. Berechnungsgrundlage Mit dem Mindestlohn ist der steuerpflichtige Bruttolohn pro Stunde gemeint. Er kann auf zwei Arten ermittelt werden: Unmittelbar durch Festlegung eines Stundenlohns im Arbeitsvertrag oder mittelbar durch Umrechnung eines Monatsgehalts. Bei einer 40 Stundenwoche wird dabei angenommen, dass die monatliche Arbeitszeit durchschnittlich 174 Stunden beträgt. Nach jetzigem Erkenntnisstand dürfen nicht in die Berechnung des Mindestlohns einfließen: • Zahlungen für ein auf Verlangen geleistetes Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Schichtarbeit oder Überstundenzuschläge, solange diese Bedingungen nicht die „Normalleistung“ des Arbeitnehmers darstellen. • Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn es in größeren Abständen, beispielsweise jährlich, gezahlt wird. Aber: Werden diese Zahlungen anteilig mit dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt, sollen sie als Bestandteil des Mindestlohn gewertet werden. Wegegeld, wenn es als Aufwandsentschädigung gezahlt • wird. Aber: Etwas anderes kann sich ergeben, wenn das Wegegeld als Entgeltbestandteil (für die zur Zurücklegung des Weges erforderliche Zeit) geleistet wird. Trinkgelder, weil auf sie kein Anspruch besteht und sie sich • auch nicht im Voraus kalkulieren lassen. Vermögenswirksame Leistungen, da sie dem Arbeitnehmer •Solarreiniger erst in weiterer Zukunft zur Verfügung stehen. i-solar Aufwandsentschädigungen, weil mit ihnen ein besonderer 400 und 800 • Aufwand abgegolten wird Kärcher Scheuersaugmaschine (z.B. Mehraufwendungen BR 40/10 C Adv Kehrmaschinebei doppelter HaushaltsSchrubbt, saugt undKärcher poliert –cubcadet.eu kraftvoll und schnell.KM 70/20 C Berufsbekleidung). 2/h.führung, Kärcher Kehrmaschine KMm70/20 C Kehrt bis zu 2.800 Inkl. Walzenbürsten. Multitalent Schneller Schneller als als Besen! jeder jeder Besen! Schneller als EINE STUFE VORAUS! jeder Besen! Flächenleistung 400 m2/h, Kehrt zu 2.800 m2/h. DIE WELTNEUHEIT. 400 mm bis Arbeitsbreite, 2710 Watt Leistung. DIE NEUEN DREISTUFIGEN Dreifach höhenverstellbarer Kärcher Kehrmaschine SCHNEEFRÄSEN. Schubbügel, klappbarer KM 70/20 C Kehrt bisSolarreiniger zu 2.800i-solar m2/h. Seitenbesen. Konsequenzen bei Nichtbeachtung Wird der Mindestlohn nicht € Unverb. Preisempfehlung Unverb. 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Er traut sich nicht, bei seinem Arbeitgeber den neuen Mindestlohn einzufordern. Die Beiträge werden unverändert aus dem Bruttolohn (174 Stunden x 7,50 Euro) = 1.305 Euro berechnet. Spätestens bei der Rentenversicherungsprüfung (alle vier Jahre) wird der nun geltende Mindestlohn von 8,50 Euro für die Beitragsberechnung mit Rückwirkung zugrunde gelegt werden. Tatsächlicher Bruttolohn 1.305 Euro Mindestlohn (174 x 8,50) 1.479 Euro Differenz pro Monat 174 Euro 174 Euro x 48 Monate (max.) 8.352 Euro Nachzahlung (20% AG- + 20% AN-Anteil) 3.340 Euro für den Arbeitgeber! Beispiel Minijob Ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter wird mit einem Bruttostundenlohn von 7,50 Euro auf der Basis von 60 Stunden pro Monat beschäftigt. Die Beiträge werden aus dem Bruttolohn von (60 Stunden x 7,50) = 450 Euro berechnet. Ausgehen von 60 Monatsstunden berechnet der Rentenversicherungsprüfer wie folgt: Tatsächlicher Bruttolohn 450 Euro Mindestlohn (60 x 8,50) 510 Euro Differenz pro Monat 60 Euro Der Mitarbeiter wird rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Je nach Lohnsteuerklasse kommen Nachzahlungen von 4.000 Euro pro Mitarbeiter zustande. Stundennachweis bei Minijobbern Es ist davon auszugehen, dass zukünftig im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns im Bereich der Mini-Jobs verstärkt geprüft wird. Kritisch dürfte hier in vielen Fällen die Fehleinschätzung der tatsächlichen Arbeitszeit sein. Denn auch der Minijobber hat z. B. Anspruch auf anteiligen (bezahlten) Urlaub und Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeitnehmern z. B. bei Sonderzahlungen. Seit dem 1. Januar 2015 muss der Arbeitgeber bei Minijobbern die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren und muss dies bis spätestens zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt, erledigt haben. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Haftungsfalle für alle Unternehmer ab 01.01.2015 Unternehmen sind mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes vom 1. Januar einer weiteren scharfen Haftung ausgesetzt: Sie sind auch dafür verantwortlich, dass die von ihnen eingesetzten Subunternehmer/ Dienstleister ihren Mitarbeitern den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen - und können dafür haftbar gemacht werden. Alle von dem Unternehmen eingesetzten Subunternehmer/ Dienstleister sollten aufgefordert werden, eine Freistellungsvereinbarung für den Unternehmer zu unterzeichnen. Damit sichert der Subunternehmer/Dienstleister die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetztes schriftlich zu. Darüber hinaus stellt der Subunternehmer/Dienstleister den Unternehmer für jeden Fall eines Gesetzesverstoßes im Innverhältnis von Ersatzansprüchen Dritter rechtsverbindlich frei. Recht & Steuern Volle Haftung für Nachbarschaftshilfe Das macht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz deutlich. Einem erfahrenen Elektriker wurde vorgeworfen, für schwere Verletzungen eines anderen Handwerkers verantwortlich zu sein. Durch eine Arbeit, die der Elektriker in seiner Freizeit aus Gefälligkeit für eine Nachbarin erledigt hatte. Der Fall: Die Nachbarin hatte den Handwerker gebeten, eine Außenbeleuchtung zu installieren. Dabei unterlief dem Elektriker ein Fehler: Das Gehäuse der Lampe stand unter Strom. Das fiel ihm auch bei seinen Messungen nach der Montage nicht auf. Als kurze Zeit später ein anderer Handwerker bei Fassadenarbeiten die Lampe berührte, erlitt er einen schweren Stromschlag und dadurch einen Hirnschaden. Die Folge: Der Fassadenarbeiter ist seitdem zu 100 Prozent behindert und regelmäßig pflegebedürftig. Daraufhin forderte der Geschädigte unter anderem vom Elektriker 600 000 Euro Schmerzensgeld und eine lebenslange monatliche Rente. Ob der Geschädigte letztlich wirklich so viel Geld zugesprochen bekommt, ließ das OLG in seinem Urteil offen. Zur Ermittlung des genauen Betrags überwies es den Fall zurück an das Landgericht. Doch eines machten die Richter deutlich: Aufgrund der erheblichen Gefahr einer unter Strom stehenden Lampe dürfe der Elektriker nicht von einem stillschweigenden Haftungsverzicht ausgehen. Dass er die Arbeit unentgeltlich erledigte, spiele dabei keine Rolle. Vielmehr hätte er erkennen können, dass ihn seine Nachbarin gerade aus Sicherheitsgründen wegen seiner Berufserfahrung um Hilfe gebeten hatte. Weitere Gründe, warum ein stillschweigender Haftungsverzicht nicht infrage komme: Es ging um eine gefahrenträchtige Arbeit, und der Elektriker war für diesen Fall haftpflichtversichert. OLG Koblenz, Urteil vom 02. April 2014, Az. 5 U 311/12 Vertrauen in die Belege – Für was haftet der Steuerberater? Ein Steuerberater kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrauen. Er ist nicht verpflichtet, nach eventuellen Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen. Im vorliegenden Fall hatte die angestellte Kassiererin des Mandanten in einem Zeitraum von fünf Jahren 170.000 Euro unterschlagen. Unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens verlangte der Mandant Schadensersatz vom Steuerberater. Er hätte das Barkassenkonto überprüfen müssen, welches einen offenbaren Hinweis auf Unregelmäßigkeiten beinhaltet hätte. Die Klage des Mandanten hatte allerdings in keiner Instanz Erfolg. entsprechender Dokumentationspflichten. Bei der einfachen Plausibilitätsprüfung sind bis zu 64 Prüfungsmaßnahmen vorgesehen. Beispielsweise sind die Methoden festzustellen, nach denen die Inventur durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden nur die Prüfungsmaßnahmen durchgeführt, die von Interesse sind. Die Plausibilitätsprüfung mit umfassenden Prüfungshandlungen kommt in Art und Umfang einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung gleich. Hat der Steuerberater nämlich nur den Jahresabschluss (ohne Beurteilung) zu erstellen, braucht er die Ordnungsmäßigkeit der Plausibilität der vorgelegten Unterlagen nicht zu beurteilen. Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsgemäßheit der Buchführung. Entscheidend für die Auftragsabgrenzung und damit für die Qualität des zu erstellenden Jahresabschlusses sind mangels einer gesetzlichen Konkretisierung ausschließlich Art und Umfang der Beauftragung durch den Mandanten auf der Grundlage eindeutiger, jederzeit nachprüfbarer und schriftlicher Vereinbarungen. In die Auftragsbestätigung sollte aufgenommen werden, unter welchen Voraussetzungen die notwendige Bescheinigung bei Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen erteilt wird. Allerdings kann mit dem Steuerberater vereinbart werden, eine sogenannte Plausibilitätsprüfung durchzuführen, weil dies z.B. die Bank verlangt. Die Prüfung der Plausibilität erfordert die Analyse der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen durch den Steuerberater auf deren Schlüssigkeit. Je nach Intensität wird zwischen Plausibilitätsprüfung ohne und mit umfassenden Prüfungshandlungen unterschieden. Die bestehenden Haftungsrisiken zwingen Steuerberater hier zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung Dies soll dem Steuerberater mit einer gewissen Sicherheit die Feststellung ermöglichen, dass ihm keine Umstände bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen. Weitergehende Beurteilungen sind nur erforderlich, wenn dem Steuerberater Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit vorliegen. Eine Pflicht zur Hinterfragung des hohen Bestandes auf dem Barkassenkonto im vorliegenden Fall hätte sich auch aus der Vereinbarung einer Plausibilitätsprüfung nicht ergeben. Auch zukünftig keine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ in Arbeitszeugnissen beschreibt weiterhin eine durchschnittliche Leistung. Das hat der 9. Senat in Erfurt entschieden. Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen, Das gelte auch, wenn in einer Branche gute und sehr gute Beurteilungen gang und gäbe seien. Geklagt hatte eine Empfangsmitarbeiterin einer Zahnarztpraxis. Ihr Chef hatte ihr im Arbeitszeugnis bescheinigt, sie habe ihre Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erledigt. Die Frau sah sich dadurch benachteiligt und forderte eine Änderung in „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. In der Zeugnissprache macht dies den Unterschied zwischen der Note 3 und 2 aus. In den Vorinstanzen hatte sie mit ihrem Anliegen Erfolg. Doch die obersten deutschen Arbeitsrichter blieben bei der strengeren Linie. Damit liegt bei Streitfällen weiterhin das höhere Risiko bei den Beschäftigten. Sie müssen im Zweifelsfall die genauen Gründe für eine bessere Beurteilung darlegen, wenn sie eine gute oder sehr gute Gesamtbewertung erkämpfen wollen. 25 Recht & Steuern Am 01. Januar 2015 ist das neue Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (Was für ein Unwort) in Kraft getreten Betriebsprüfungen Die Prüfungen bei den Arbeitgebern werden erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen zukünftig die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: • Arbeitgeber, die schon mal in der Vergangenheit künstlersozialabgabepflichtig waren, werden mindestens alle vier Jahre geprüft. • Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten werden ebenfalls mindestens alle vier Jahre geprüft. • Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die bisher noch nicht künstlersozialabgabepflichtig waren (hierzu dürfte die Mehrheit der Handwerksbetriebe zählen), wird ein jährliches Prüfkontingent festgelegt. Dieses Prüfkontingent beträgt 40%, so dass- statistisch betrachtet – jeder Betrieb alle 10 Jahre überprüft werden könnte. • Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht Teil des Prüfkontingents sind, werden von den Trägern der Rentenversicherung im Rahmen der Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zur Künstlersozialabgabepflicht beraten. Anschließend bestätigen die Arbeitgeber schriftlich, dass relevante Sachverhalte der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Soweit die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers unterbleibt, erfolgt eine unverzügliche Prüfung. • Die jeweilige Prüfung der Arbeitgeber umfasst immer alle Haupt- und Unterbetriebe. Zusätzlich zum Prüfrecht für die Träger der Rentenversicherung erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht bei den Arbeitgebern zur Durchführung von branchenspezifischen Schwerpunktprüfungen und anlassbezogenen Prüfungen. Bußgelder Zum 01.01.2015 erfolgt eine Anpassung des Bußgeldrahmens. Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt der Bußgeldrahmen nunmehr einheitlich 50.000 Euro. Wann entsteht die Abgabepflicht für den Handwerksbetrieb? Hierzu hat der ZDH ein Merkblatt herausgegeben, das dort angefordert werden kann. Alle Informationen hierzu gibt es auch auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de). In der Regel entsteht die Abgabepflicht in Handwerksbetrieben bei Aufträgen im Bereich Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit. Das kann die Erstellung einer neuen Internetseite, die Konzipierung einer Werbebroschüre oder die Gestaltung eines neuen Firmenlogos oder einer neuen Anzeige sein. Aber auch die Beauftragung einer Musikband oder eines Alleinunterhalters auf einem Firmenfest kann zu einer Abgabepflicht führen. Die Abgabe ist nur für selbständig tätige Künstler/Publizisten zu entrichten. Die beauftragten Künstler/Publizisten müssen weder gewerblich tätig sein noch müssen sie selber in der Künstlersozialversi- 26 cherung versichert sein. Selbständig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes können demnach z.B. auch Studenten, Rentner, Schüler oder Hausfrauen sein, die „nebenher“ künstlerisch/publizistisch gegen Entgelt tätig werden. Beispiele: Ein selbständiger Grafiker entwirft ein neues Firmenlogo. Ein selbständiger (Portrait-)Fotograf macht Aufnahmen von Werkstücken für eine Broschüre. Ein Student gestaltet (nebenher) die Internetseite für Ihr Unternehmen. Eine Rentner-Band tritt bei einem Firmenfest auf. Nicht abgabepflichtig sind: • Zahlungen an juristische Personen (GmbH, AG) • Zahlungen an KGs und OHGs • Zahlungen an eine GmbH & Co. KG Die Abgabepflicht entfällt auch, wenn kein Entgelt gezahlt wird, weil z.B. ein Freund die Internetseite als Freundschaftsdienst erstellt. Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe Nicht die gesamte Auftragssumme für die künstlerische/publizistische Leistung fällt unter die Abgabepflicht, in der Regel aber mehr als das reine Leistungshonorar. Umsatzsteuer, Bewirtungs- oder Reisekosten oder auch reine Druckkosten zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Werden sie allerdings nicht explizit in der Rechnung ausgewiesen, werden sie gegebenenfalls von der Künstlersozialkasse zur Bemessungsgrundlage hinzugezählt. Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro Die Künstlersozialabgabe ist ab 2015 nur zu entrichten, wenn die Aufträge im Kalenderjahr einen Gesamtumfang von mehr als 450 Euro (Bagatellgrenze) haben. Für die so genannten typischen Verwerter, also die abgabepflichtigen Unternehmen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG (Verlage, Theater, Rundfunk, Fernsehen etc.), gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Für die Jahre vor 2015 gilt die Bagatellgrenze noch nicht. Für die Meldung der Abgabe 2014, die bis 31. März 2015 abzugeben ist, kann die Bagatellgrenze also noch nicht in Anspruch genommen werden. Meldepflicht Die abgabepflichtigen Unternehmen müssen von sich aus bis zum 31. März des Folgejahres einen ausgefüllten Meldebogen über die Höhe der abgabepflichtigen Entgelte des Vorjahres an die Künstlersozialkasse senden. Den Meldebogen gibt es auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de). Aufzeichnungspflicht Abgabepflichtige Unternehmen müssen Aufzeichnungen über die an selbständige Künster und Publizisten gezahlten Entgelte führen. Aus den Unterlagen muss das Zustandekommen der Meldung an die Künstlersozialkasse hervorgehen. Wie in anderen Bereichen der Sozialversicherung gilt auch für die Künstlersozialabgabe eine Verjährungsfrist von vier Jahren (bei vorsätzlich zurückbehaltenen Beiträgen 30 Jahre). Da die Abgabe aber erst zum 31. März des Folgejahres fällig wird, verlängert sich die effektive Frist auf fünf Jahre. Entsprechend müssen auch die Aufzeichnungen über abgabepflichtige Entgelte fünf Jahre aufbewahrt werden Recht & Steuern Arztbesuch während der Arbeitszeit – Entgeltfortzahlung oder nicht? Krankheit ist nicht kalkulierbar. In akuten Fällen muss der Arbeitnehmer seine Arbeit unmittelbar niederlegen und einen Arzt aufsuchen. Anders liegt dies bei Routineuntersuchungen, die planbar und zeitlich abgestimmt werden können. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Bekanntermaßen gibt es hiervon Ausnahmen und es stellt sich die Frage, in welchen Fällen der Arbeitgeber auch für einen Arztbesuch des Arbeitnehmers die Arbeitsvergütung weiter bezahlen muss. Der Gesetzgeber hat sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch wie auch im Entgeltfortzahlungsgesetz zwei maßgebliche Regelungen getroffen. Gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (…) bis zur Dauer von sechs Wochen“. Und der § 616 S. 1 BGB bestimmt Folgendes: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ Beim EntgFG geht es also um Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, bei § 616 BGB geht es um eine „bloße“ Arbeitsverhinderung. Die Unterscheidung ist in der Praxis in der Regel recht einfach zu treffen: Der Arbeitnehmer meldet sich krank oder nicht. Immer geht es jedoch in Fällen dieser Art um ein lediglich kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit. Erfolgt der Arztbesuch während der Arbeitszeit aufgrund einer durch den Arbeitnehmer mitgeteilten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf seine Vergütung nach dem EntgFG. Meistens schließt sich ohne- hin nachfolgend ein längerer Krankheitszeitraum an. Meldet sich ein Arbeitnehmer allerdings für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht krank, ist eine differente Sichtweise angezeigt. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat in diesem Fall der Arbeitnehmer nur dann, wenn im rechtlichen Sinne des § 616 BGB eine „kurzfristige Verhinderung ohne Verschulden“ vorliegt. Hiervon ist zunächst auszugehen, wenn eine „Dringlichkeit“ gegeben ist, z. B. bei einer akuten Schmerzbehandlung. Entgeltfortzahlung ist ebenfalls zu leisten, wenn ein Arztbesuch zu einer festgelegten Zeit „medizinisch unvermeidbar“ ist. Liegt keine Dringlichkeit vor, muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Nur wenn das durch den behandelnden Arzt nicht möglich ist, behält der Arbeitnehmer auch hier seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In der Unterscheidung zwischen § 3 Lohnfortzahlungsgesetz und § 616 BGB geht es für Arztbesuche während der Arbeitszeit im ersten Fall um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, im zweiten Fall um eine kurzfristige Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung ohne Krankmeldung. Beide Paragraphen dienen zur Begründung der Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung. In formeller Hinsicht gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied. Während die Bestimmung des Lohnfortzahlungsgesetzes unabdingbar ist, kann die Vergütungspflicht für kurzzeitige Verhinderungen gemäß § 616 BGB arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden. In den allermeisten Arbeitsverträgen fehlt jedoch eine solche Ausschlussklausel. Jeder Arbeitgeber mag selbst entscheiden, ob eine derartige Klausel für seinen Betrieb sinnvoll ist. Ein entsprechender Ausschluss würde im Übrigen nicht lediglich Arztbesuche betreffen, sondern auch andere kurzfristige Verhinderungen wie Hochzeit, Sterbefall, besonderes Jubiläum etc. Einbetten von Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 21. Oktober entschieden, dass das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing keinen Urheberrechtsverstoß darstellt (Az. C-348/13). Unter Framing versteht man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos. Die Inhalte können direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von jener Webseite, auf der die Inhalte hochgeladen wurden, also z.B. YouTube. Dem EuGH zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.” Die EuGH-Entscheidung gilt im übrigen nicht nur für YouTube-Videos, sondern für alle mittels Framing eingebundenen urheberrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden. Das könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des Framing genutzt werden dürfen. Unsere Teams sind ständig auf der Suche nach Verstärkung ... jetzt bewerben WiR+Suchen Sie! Finden Sie jetzt Ihren neuen Job auf www.rs-karriere.net etechnik Kompetenz in Gebäud R+S solutions Holding AG Personalentwicklung Flemingstraße 20-22 • 36041 Fulda Telefon: 0661/500 80-109 • www.rs-ag.net 27 Ausbildung Schreinerhandwerk und Abitur – wie passt das zusammen? Von Till Wettig (Klasse 10F1, Winfriedschule) Mit dieser Frage begann Herr Norbert Jehn, Tischlermeister und Geschäftsführer der Firma Jehn Schreinerei GmbH & Co. KG (Ebersburg –Weyhers), seinen Vortrag zur Berufsorientierung der Jahrgangsstufe 10 in der Winfriedschule. Tatsächlich hatten sich einige von uns mit Blick auf die Veranstaltung gefragt, wozu Abiturienten über Handwerksberufe informiert werden sollten. Herr Jehn verwies zur Beantwortung dieser Frage auf den Wandel seines Berufes: Als er 1964 als Schreinerlehrling in die Fußstapfen seines Vater getreten sei, habe er sich für den eingeschlagenen Berufsweg gegenüber seinen Altersgenossen ein wenig geschämt, da das Schreinerhandwerk damals als nicht zukunftssicher gegolten habe. Der wesentliche Grund dafür sei die aufkommende Konkurrenz der industriellen Fertigung, besonders im Möbelbau, gewesen. Obwohl dieses Konkurrenzverhältnis zwischen Handwerk und Industrie bis heute fortbestehe, habe sich das holzverarbeitende Handwerk mit einer Qualitäts- statt Preisoffensive eine gesicherte Nischenexistenz geschaffen. Mithilfe moderner CNC-Maschinen, die auch komplex geformte Werkstücke mit hoher Präzision fertigen können, sei man in der Lage, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und sich dadurch von der industriellen Massenfertigung abzuheben. Auch seine Firma habe sich vielfach spezialisiert. So fertige keine andere Schreinerei in Hessen Brandschutztüren aus Holz in derart vielfältigen Maßen. Auch die Tür unserer Gymnastikhalle, in der die Veranstaltung stattfand, sei Handwerkskunst aus Jehns Produktion. Infolge dieser Branchenentwicklung hätten sich neue Aufgabenprofile ergeben. Neben handwerklichem Geschick müsse man heute als Schreiner in der Lage sein, die modernen CNC-Ma- Auszubildende und Firmenchef: Voller Einsatz in Sachen Berufsorientierung in der Winfriedschule schinen zu bedienen sowie anspruchsvolle Projektplanungen durchzuführen. Dies bedinge eine solide schulische Grundbildung. Außerdem spreche das Handwerk durch diese technischen Anforderungen immer mehr Jugendliche an. Schließlich wachse unsere Generation mit Computern auf und könne sich daher schnell in die Bediensoftware der Maschinen einarbeiten. Mit Ida Sichau stellte sich uns dann auch eine junge Handwerkerin vor. Die Auszubildende habe vor einem Jahr ein Schnupperpraktikum bei der Firma Jehn absolviert und werde aufgrund der beiderseitigen positiven Erfahrungen nun als Technische Produktdesignerin (Fachrichtung Produktionsgestaltung und -konstruktion) ausgebildet. Nach der dreieinhalbjährigen Ausbildung könne sie sich vielfältig fort- und weiterbilden, zum Beispiel durch eine Meisterschulung oder Studien für Maschinenbau, Architektur, Design und Ingenieurswesen. So staunten nicht wenige von uns, die der Veranstaltung eingangs skeptisch gegenüberstanden, über die berufliche Relevanz des Handwerks – auch und gerade für uns künftige Abiturienten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will Studienabbrechern den Wechsel in den Beruf ebnen Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die berufliche Bildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Zunehmend wird deutlich, dass das ausgewogene Verhältnis von arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften einerseits und von akademisch gebildeten Mitarbeitern andererseits eine tragende Säule für die wirtschaftliche Entwicklung und die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist. Leider droht dieses ausgewogene Verhältnis aus den Fugen zu geraten. Sicher ist, dass es schon in naher Zukunft zu Engpässen bei den arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften kommen wird. Diese Lücke gilt es zu schließen, indem neue Zielgruppen für die berufliche Bildung gewonnen werden. Dazu gehören auch Studienabbrecher, wobei der Begriff „Abbrecher“ sehr stigmatisierend ist und an dieser Stelle möglichst vermieten werden sollte. Es geht um Jugendliche, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht in ausreichendem Maße mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandergesetzt haben. Vielleicht wurde ihnen auch infolge „guter“ Abiturnoten suggeriert, dass sie zu Höherem berufen seien, was sich aber in der Realität dann als Trugschluss erwiesen hat. Fakt ist, dass Jugendlichen, die vorzeitig ihr Studium ohne Abschluss beenden, schnell und unbürokratisch berufliche 28 Alternativen aufgezeigt werden müssen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit einer neuen Initiative die Situation dieser Jugendlichen verbessern. Sie sollen in relativ kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben können. Bereits jetzt können bei einem Wechsel die im Studium erbrachten Leistungen berücksichtigt und die Ausbildungsdauer aufgrund der Vorbildung verkürzt werden. Die zuständigen Kammern verfügen hier über einen großen rechtlichen Spielraum. Bundesweit etablierte Strukturen und Mechanismen für die Integration von „Studienabbrechern“ in die berufliche Bildung gibt es jedoch nicht. Dies zu erreichen ist Ziel des BMBF. Im Rahmen des Jobstarter-Programms wird das BMBF deshalb die Entwicklung und Erprobung von innovativen Pilotprojekten unterstützen. Gefördert werden sollen Projekte zur Beratung, Rekrutierung, Begleitung und Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) bei der Integration von Studienabbrechern in die berufliche Erstausbildung. Ziel des BMBF ist es, Informationsund Beratungsangebote zu optimieren - insbesondere durch bessere Kooperation zwischen den etablierten Angeboten der Arbeitsagenturen, Hochschulen und Kammern. Außerdem soll die Anerkennung und Anrechnung von im Studium erworbenen Kenntnissen auf die berufliche Bildung verbessert werden. Ausbildung Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden – Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) In einer Studie kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zu dem Ergebnis, dass das zentrale Problem auf dem Ausbildungsmarkt Passungsprobleme sind. Das Ausbildungsangebot der Betriebe und die Ausbildungswünsche der Jugendlichen triften immer weiter auseinander, und das nicht nur in beruflicher Hinsicht (Stellenanforderung und Bewerberprofil passen nicht), sondern auch in regionaler Hinsicht. Für Letzteres nennt das BIBB bundesweit Beispiele. (Anmerkung der Redaktion: Für Hessen könnten Fulda und Limburg genannt werden. Während in Fulda jeder Bewerber statistisch gesehen aus knapp 1,4 Ausbildungsstellen auswählen kann, müssen sich in Limburg zwei Bewerber um eine Lehrstelle „prügeln“.) Nach der BIBB-Untersuchung sind besonders stark betroffene Berufe mit vielen unbesetzten Lehrstellen die Berufe des Nahrungsmittelhandwerks, die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie die Reinigungsbranche (Gebäudereiniger). Ein Lehrstellenmangel herrscht laut BIBB dagegen u.a. bei den Fotografen, bei den Mediengestaltern sowie bei den Büro- und den Veranstaltungskaufleuten. Besonders schwierig wird es, wenn berufliche und regionale Ungleichgewichte zusammenkommen. Als Beispiel hierfür nennt das BIBB die Tourismushochburg Stralsund. Dort gibt es insgesamt zu wenige Jugendliche. Gleichzeitig werden besonders viele Ausbildungsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe angeboten. Die Folge: Über ¼ aller (gemeldeten) Ausbildungsplätze können in Stralsund nicht besetzt werden. Ein Pick-Up. Viele Möglichkeiten. Der ISUZU D-MAX. Wie die Untersuchung des BIBB zeigt, liegen die Ursachen für die zunehmenden Passungsprobleme zum Teil in der demografischen Entwicklung, zum Teil aber auch in der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Regionen. Je nach Region sind deshalb unterschiedliche Lösungsansätze gefragt. Dort wo es an Bewerbern mangelt, müssen mehr Jugendliche für eine Ausbildung gewonnen werden wie z.B. Abiturienten, Studienabbrecher, sozial benachteiligte Jugendliche oder Migranten. (Anmerkung der Redaktion: Das ist der Lösungsweg, der in Fulda zu beschreiten ist – und auch schon wird.). In Regionen mit Lehrstellenmangel müssen dagegen mehr Betriebe für eine Ausbildung gewonnen werden, und zwar gerade auch in den von den Jugendlichen präferierten Branchen. (Anmerkung der Redaktion: Das wär aus heutiger Sicht der Lösungsweg für Limburg.) Des Weiteren schlägt das BIBB vor, die Anstrengungen zu vergrößern, um Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenzuführen. Zum Teil würde es schon helfen, Betriebe und Jugendliche dabei zu unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu bekommen. Außerdem empfiehlt das BIBB, die Mobilitätsbereitschaft und –fähigkeit der Jugendlichen zu fördern. Wichtig sein auch, den Jugendlichen ein nüchterneres Bild über ihre tatsächlichen Marktchancen zu vermitteln. Denn wenn Jugendliche ihre beruflichen Chancen überschätzen, besteht die Gefahr, dass sie sich nur noch auf vermeintlich attraktivere Berufe (chancenlos) bewerben, während Lehrstellen in jenen Berufen, in denen sie eine reale Chance gehabt hätten, unbesetzt bleiben. Die BIBB-Analyse „Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden. Wachsende Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt: Analysen und Lösungsansätze“ mit einer Systematik der möglichen Lösungsansätze für die Passungsprobleme steht im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/7333 zur Verfügung. Weitere Daten und Hintergründe finden Sie in Kapitel A1 des BIBB-Datenreports 2014, www.bibb.de/datenreport Neueintragungen Fatima Schneider Buchenweg 7 36100 Petersberg mit dem Friseurhandwerk am 01.09.2014 Akyapi GmbH Max-Reger-Straße 8 36043 Fulda mit dem Gewerbe Einbau von genormten Baufertigteilen, dem Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk und dem Maurer- und Betonbauerhandwerk am 12.09.2014 Marcin Weglarz Kolpingstraße 18, 36041 Fulda mit dem Raumausstatterhandwerk, dem Fliesen-, Plattenund Mosaiklegerhandwerk und dem Gewerbe Einbau von genormten Baufertigteilen am 04.12.2014 29 TOPAS TOPAS-Outdoorveranstaltung 2014 mit Rekordbeteiligung Im vergangenen Jahr jetzt schon zum dritten Mal sind die neuen Auszubildenden aus den TOPAS-Betrieben (www.volldiezukunft.de) zu einem gemeinsamen Outdoor-Erlebnisevent gestartet. Angemeldet waren 17 Teilnehmer, krankheitsbedingt gestartet sind 14, dennoch so viele wie noch nie zuvor. Nur im Team lassen sich große Distanzen überbrücken Ausgangspunkt war Hessens höchster Berg, die Wasserkuppe. Wieder einmal galt es, anhand von vorgegebenen GPS-Zahlen das Ziel zu finden, den Guckai-See am Fuße des Pferdskopfes, das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorher aber nicht bekannt war. Dort hatten sie dann die Aufgabe, ein seetüchtiges Floß zu bauen, dass in der Lage war, alle Teilnehmer über den See zu transportieren. Vorsichtshalber hatte deshalb jeder auch Ersatzkleidung dabei, die jedoch nicht zum Einsatz kommen musste. Die TOPAS-Azubis auf Hessens höchstem Berg Auch im Jahr 2014 wurde die Veranstaltung wieder durch die Agentur PROIMPULS (www.pro-impuls.com) durchgeführt. Unter der Federführung der Kreishandwerkerschaft haben sich Betriebe unter der Bezeichnung TOPAS (Top-Ausbildungsstelle) zusammengeschlossen, um ihren Nachwuchs in besonderem Maße zu fördern und während der Ausbildung zu unterstützen. Gegenseitiges Vertrauen und der Zusammenhalt in der Gruppe stehen bei einem solchen Event an erster Stelle. Damit sollen Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen bei den Jugendlichen trainiert werden, Eigenschaften, die für ein erfolgreiches Berufsleben von fundamentaler Bedeutung sind. Nicht nur das Zusammenbauen eines Floßes… …sondern auch die Freude darüber, wenn es funktioniert, ist Teamsache. 30 Gemeinsam den richtigen Weg finden – Ein gutes Fundament für eine solide Ausbildung TOPAS TOPAS – Top Ausbildungsstelle TOPAS ist eine branchenübergreifende Arbeitsgemeinschaft von Betrieben unter der Leitung der Kreishandwerkerschaft Fulda, die in der Ausbildung zusammenarbeiten und sich freiwillig dazu verpflichtet haben, für ihren Fachkräftenachwuchs mehr zu tun als üblich und notwendig ist. TOPAS-Betriebe wissen, dass nur über eine gute Ausbildung der Fachkräftebedarf von morgen zu sichern ist. Sie investieren deshalb zusätzlich sowohl in die Ausbildung ihrer Azubis als auch in die Fortund Weiterbildung ihrer Ausbilder. Denn TOPAS-Betriebe haben sich mit ihrem Beitritt zu dieser Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, in der Ausbildung bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten mit dem Ziel, dass ihre Auszubildenden überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse erreichen. Folgende Betriebe haben sich der Arbeitsgemeinschaft TOPAS angeschlossen: • Biosthetique Coiffeur Odile Wind, Fulda • Böhm Karosserie- und Fahrzeugbau, Eichenzell • Hahner Eco Technics, Petersberg-Böckels • Hahner Verwaltungs GmbH, Petersberg-Böckels • Josef Leibold Karosserie- und Fahrzeugbau, Künzell • Leo Jahn Heizungs- und Sanitärtechnik, Hünfeld – Michelsrombach • Metallbau Wolf, Neuhof-Tiefengruben • Müller + Bug Dach und Fassade, Künzell • Noll Nutzfahrzeug Spezialbetrieb, Künzell-Bachrain • Schiebelhut-Kümmel Elektro- und sanitäre Installationen, Poppenhausen • Stahlbau Hahner, Petersberg-Böckels • Wehner Metallbau, Kalbach – Uttrichshausen TOPAS-Betriebe stellen Ihre Auszubildende und ihre Ausbilder frei für zusätzliche Weiterbildungsmaßnamen. Dazu gehören regelmäßig z.B. Lehrgänge für die optimale Prüfungsvorbereitung, Outdoor-Teamveranstaltungen, EDV-Weiterbildungsmaßnahmen, die Ersthelfer-Ausbildung, gemeinsamer Besuch von Messen, der Azubi-Knigge und vieles anderes mehr. TOPAS-Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft Fulda ist Herbert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, Email: herbert.buettner@kh-fulda. de. Weitere Informationen auch unter: www.volldiezukunft.de Sprinter 513 CDI Pritsche/Plane, EZ 02/2012, Vito Kombi, 12/2011,63.000km, 63.000km, KliMBMB Vito 110110 CDICDI Kombi, EZEZ12/2011, Kli20.000 km, Radstand: 4.325 mm, 5.0CD-Radio, Tonnen ZGG, maanlage, Komfort-Fahrwerk, 9 Sitze, CD-Radio, Innenmaanlage, Komfort-Fahrwerk, 9 Sitze, Innen2.4 Tonnen Nutzlast, 3.0 Tonnen AHK, 2x verfügbar verkleidung gehobene Ausführung, 1. Hand, verkleidung gehobene Ausführung, 1. Hand, scheckheftgepflegt scheckheftgepflegt MB Sprinter313 313 EZ 07/2012, nur 14.300 km,km, MB Sprinter 313CDI CDIKombi, Kombi, nur 6.600 MB Sprinter CDI Kombi, EZ 07/2012, 6.600 km, Hochdach, 9-Sitzer,Audio Audio50 50APS APSNavigationssystem, Navigationssystem, PARKTROHochdach, 9-Sitzer, Audio 50 APS PARKTROHochdach, 9-Sitzer, PARKTRONIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC, LuxusNIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC, NIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC,LuxusLuxusAusführung, LM-Felgen,Vollverglast, vollverglast, 1. Hand (Daimler), Ausführung, LM-Felgen, Vollverglast, 1. Hand Hand (Daimler), unfallfrei Ausführung, LM-Felgen, (Daimler),unfallfrei unfallfrei MB EZEZ03/2009, AnhänSprinter 216 CDI Hoch autom.,EZ 09/2011, MBVito Vito109 109CDI CDIMixto, Mixto, 03/2009,96.000km, 96.000km, Anhängerkupplung, ininKomfortausführung, 106.900 km, FahrerAutomatikgetriebe, Standheizung, gerkupplung, Fahrer-u-u-Beifahrersitz Beifahrersitz Komfortausführung, 3er Sitzbank 1. Reihe, Hecktür zweiflügelig, Inspektion neu Einbruchund Diebstahlwarnanlage, Hecktüren mit 3er Sitzbank 1. Reihe, Hecktür zweiflügelig, Inspektion neu Öffnung bis zur Seitenwand, Fenster rechts und links MB Sprinter 213CDI CDI Hochdach Hubbühne, 05/ MBMB Sprinter 513 Mixto SORTIMO, EZHubbühne, 05/2010,EZ87.950 Sprinter 213 CDI Hochdach EZ 05/ 2012, 9.300km, Hubladebühne (500kg)m Anhängerkuppkm,2012, 5-Sitzer, SORTIMO-Regalausbau mit Werkbank, Stand9.300km, Hubladebühne (500kg)m Anhängerkupplung, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand, Inspektion neu heizung, Klimaanlage, Anhängerkupplung, Colorverglasung, lung, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand, Inspektion neu Tachograph digital, 1. Hand MB Sprinter 316 CDI Maxi, EZ 04/2011, 54.800km, Sprinter EZ EZ 08/2012, 79.900 km, MBAutomatikgetriebe, Sprinter313 316CDI CDIMaxi, Maxi, 04/2011, 54.800km, PARKTRONIC-System, Trennwand Schiebetür links und rechts, Rückfahrkamera, Klima, Automatikgetriebe, PARKTRONIC-System, Trennwand mit Schiebetür, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand, Heckdrehtüren mit Öffnung bis(270 zur Seitenwand, mitInspektion Schiebetür,+ Heckflügeltüren Grad), 1. Hand, HU neu Komfort-Sitz Inspektion + HU neu VW T5 2.0 TDI Pritsche VWT5 T52.0 2.0TDI TDIPritsche Pritsche 4MOTION, 4MOTION, Neufahrzeug, VW Neufahrzeug,lanSchlechtwegefahrwerk, Klima, AHK, Sitzheizung, Neufahrzeug, Schlechtwegefahrwerk, Klima, AHK, lanSchlechtwegefahrwerk, Klima, AHK, Sitzheizung, ger Radstand 3.400mm Sitzheizung, Radstand 3.400 mm ger Radstand langer 3.400mm MB ActrosCanter 2541 L7CFahrschule, 01/2011, nur Mitsubishi 15 Kipper +EZKran, MB Actros 25415,LRetarder, Fahrschule, EZ 01/2011, nur km, EURO x verfügbar EZ 40.000 07/12, km, 5, Euro 5 EEV,2Klimaanlage, 40.00018.000 km, EURO Retarder, 2 x verfügbar Palfinger PKG 7001 + Greifer MB 816 K Kipper, EZ 04/2011, nur 29.000km, 3 Sitze, MBMB Sprinter 516 CDI 3-Seitenkipper, EZ 08/2013, 816 K Kipper, EZ 04/2011, nur 29.000km, 3 Sitze, Anhängerkupplung, Müller-Kipper 7.400 km, 3-Seiten-Kipper, Laderaumabdeckung Anhängerkupplung, Müller-Kipper (Plane), Laderaumtrennwand MB Atego 1224 KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug, mit Neufahrzeug, 2Fassi hydraulischen MBMeiller-Dreiseitenkipper, Atego 1224Meiller-Dreiseitenkipper, KK KipperFassi mitF80 Kran, Neufahrzeug, F80 Stützen, Klima, AHK.Stützen, Tempomat Meiller-Dreiseitenkipper, Fassi F80 mitAHK, 2 hydraulischen mit 2 hydraulischen Klima, Tempomat Stützen, Klima, AHK. Tempomat MB Axor KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug, 18331833 K Absetzkipper, EZ 08/2012, 49.000 km, Meiller-Dreiseitenkipper, + Funk + GreiferMB 1833Meiller-Absetzkipper KK KipperFassi mitF120 Kran, Neufahrzeug, EuroAxor 5, Klima, steuerung, AHK Meiller-Dreiseitenkipper, Fassi F120 + Funk + Greifersteuerung, AHK MB Axor L Pritsche mit EZ 84.000 12/2011, 20321833 AK Abrollkipper, EZ Kran, 07/2012, km, 19.000km, mit 2mit hydraulischen Stützen, MB Axor Pritsche Kran, EZ 12/2011, Allrad, Euro1833 5HMF L1113 Funkfernbedienung, 4 hydraulische Ausschübe, An19.000km, HMF 1113 mit 2 hydraulischen Stützen, schlüsse für Rotator und Greifer Funkfernbedienung, 4 hydraulische Ausschübe, Anschlüsse für Rotator und Greifer MB Actros 18518x8 LS, AK EZ 11/2011, 100.000km, Arocs 4151 Kipper, EZ 05/2013, EURO 5, Vollausstattung MB Actros 1851 LS, EURO EZ 11/2011, 100.000km, 5.000 km, 6 x verfügbar, 6, Retarder, Meiller-EURO 5, Vollausstattung Kipper 31 Kreishandwerkerschaft, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, H 11562 CarePort* Professional Das Programm fŸr aktive Unternehmen. Rundum sorglos. rung Versiche • g n u r t ie Finanz MobilitŠ • e ic v r Se Leasing • n nditione o K e iv t hlung Attrak er-/Anza d n o S E OHN rgschaft Ÿ b k n a B oder Echte Profis zum Hammerpreis. 1 Multivan ãCupÒ 2,0 l TDI1 DSG Caddy ãSoccerÒ 1,2 l TSI2 103 kW (140 PS) Candy-Wei§ EZ: 03/14, 21.500 km 77 kW (105 PS) Tageszulassung EZ: 12/2014, 100 km Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 9,5 / au§erorts 6,7 / kombiniert 7,7; CO2-Emission kombiniert: 203 g/km 2 Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 8,0 / au§erorts 5,9 / kombiniert 6,7; CO2-Emission kombiniert: 156 g/km PDC, 3-Zonen-Klimaautomatik, Zuheizer, Bluetooth, Bi-Xenon, Sitzheizung, Start/Stopp-System, 17'' LM-Felgen, 7-Sitzer, DSG-Getriebe, Iso-Fix, Tempomat u. v. m. Reifendruckkontrollanzeige, Climatronic, Radio RCD 210 mit CD-MP3, Airbags/Seitenairbags fŸr Fahrer u. Beifahrer, SchiebetŸren, ZV mit FB, Sitzbank herausnehmbar u. v. m. Neupreis3: Neupreis3: 48.085,Ð Û bei uns nur 33.570,Ð Û n Sie spare 4.515,Ð Û 1 17.189,Ð Û bei uns nur 14.800,Ð Û n Sie spare 2.389,Ð Û * CarePort ist die Dienstleistungsmarke von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Kooperation mit der Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen Leasing GmbH und dem Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Stra§e 57, 38112 Braunschweig. Das CarePort Professional STARTER Angebot ist nur gŸltig fŸr gewerbliche Einzelabnehmer. GŸltig bis auf Widerruf. 3 Ehemalige unverbindliche Neuwagenpreisempfehlung des Herstellers. Abbildungen zeigen Sondermodelle. IrrtŸmer und €nderungen vorbehalten. Alle Preise zzgl. der gesetzl. MwSt. Alle Leistungen bei voller Kostenkontrolle Ð Sie fragen. Wir beraten gerne. Marco Hartung (06 6 1) 60 07 - 715 Thomas Witt (0 66 61) 96 11 - 29 Claudius Seng (06 6 1) 60 07 - 613 marco.hartung@ atzert-weber.de thomas.witt@ claudius.seng@ atzert-weber.de atzert-weber.de Wir kŸmmern uns gerne um Ihr gesamtes Fuhrparkmanagement. Volkswagen Zentrum Fulda GmbH & Co. KG Leipziger Stra§e 151, 36039 Fulda www.atzert-weber.de rzeuge ah Aktionsf Weitere Ÿgbar. rf ve rt sofo