Leistungsübersicht

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Leistungsübersicht
Nutzen Sie diese attraktiven Möglichkeiten –
dank dem interessanten Rahmenvertrag der
Schweizerischen Ärzte-Krankenkasse mit der
EGK-Gesundheitskasse!
Leistungsübersicht
gültig ab 1. Januar 2015
Rahmenvertrag mit der EGK-Gesundheitskasse, 4242 Laufen
● Bessere Leistungen gegenüber der
Einzelversicherung
● Prämienreduktion in den
Zusatzversicherungen
● Nebst Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/
Zahnärzten, Tierärztinnen/Tierärzten,
Chiropraktorinnen/Chiropraktoren und Studentinnen und Studenten der Medizin können auch deren Lebenspartner und
Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen,
beitreten.
Fragen, Wünsche, Offerten,
Zusatzinformationen:
071 227 18 18
Fax
071 227 18 28
e-mail:
[email protected]
IST VON IHREN ANSPRÜCHEN ABHÄNGIG.
Für Ihren Versicherungsschutz stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
● keine zusätzlichen Mitgliederbeiträge
oder Anmeldegebühren
Telefon
DER PERSÖNLICHE VERSICHERUNGSSCHUTZ
Obligatorische Krankenpflege-Versicherung EGK-KVG
Für in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch! Der Versicherungsschutz bei Krankheit und
Unfall deckt die Kosten bei ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung im Wohnkanton.
Prämienreduktionen mit frei wählbaren Jahresfranchisen oder alternativen Versicherungsmodellen.
EGK-Kombi-Zusatzversicherungen
Die ideale Ergänzung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Gegenüber der Einzelversicherung profitieren Sie von Reduktionen dank unserem Rahmenvertrag für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Chiropraktoren und Studenten/-innen der Medizin. Deren Lebenspartner und Kinder, die im gleichen
Haushalt wohnen, können ebenfalls beitreten.
Weitere Zusatzversicherungen runden das Angebot ab:
EGK-Komplementär
Erbringt Leistungen für alternative Behandlungsmethoden bei Naturärzten sowie Therapeuten.
EGK-Voyage
Für sorgenfreie Reisen und Ferien im Ausland von mehr als 12 ununterbrochenen Wochen für
Kombi 3 und ausserhalb Europas für Kombi 2 und Kombi Flex.
EGK-UTI
Zur Deckung eines Todesfall- und Invaliditätskapitals infolge eines Unfalls.
EGK-Dent
Zusatzversicherung für Zahnbehandlungskosten jeder Art.
● www.saekk.ch
Und nicht zu vergessen:
Den Erwerbsausfall bei Krankheit, Unfall und Invalidität versichern Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Chiropraktoren/-innen und cand. med. direkt bei ihrem standeseigenen Partner „Schweizerische Ärzte-Krankenkasse“ – von Ärzten für Ärzte.
Schweizerische Ärzte-Krankenkasse
von Ärzten – für Ärzte
Oberer Graben 37, Postfach 2046, 9001 St. Gallen
Schweizerische Ärzte-Krankenkasse
von Ärzten – für Ärzte
9001 St. Gallen, Oberer Graben 37, Postfach 2046, Telefon 071 227 18 18, Fax 071 227 18 28
www.saekk.ch
ART DER LEISTUNG
AMBULANTE BEHANDLUNGEN
Ambulante ärztliche Behandlung
Alternative Therapien
EGK-KVG
Obligatorische Krankenversicherung
1)
Ärzte gemäss KVG zum Tarif im Wohnkanton oder
am Arbeitsort
Akupunktur, antroposophische Medizin, traditionelle
chinesische Medizin (TCM), klassische Homöopathie
und Phytotherapie; durch anerkannte Ärzte FMH
EGK-Kombi 3
EGK-Kombi 2
freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der
gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG,
Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%.
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
2)
EGK-Kombi Flex
EGK-Kombi 1
2)
freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der
gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG,
Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%.
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der
gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG,
Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%.
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der
gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG,
Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%.
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
HEILMITTEL
Spezialitätenliste SL (inkl. Homöopathie)
übrige Medikamente (swissmedic zugelassen)
Negativliste (LPPV)
übrige alternative Heilmittel
gemäss KVG
keine Leistungen
keine Leistungen
keine Leistungen
keine Leistungen
80% gemäss ärztlicher Verordnung
keine Leistungen
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
keine Leistungen
80% gemäss ärztlicher Verordnung
keine Leistungen
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
keine Leistungen
80% gemäss ärztlicher Verordnung
keine Leistungen
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
keine Leistungen
80% gemäss ärztlicher Verordnung
keine Leistungen
Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin
erforderlich
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Check-up
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
keine Leistungen
eine Untersuchung innerhalb 3 Jahren
max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung
eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren
max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung
eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren
max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung
eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren
max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung
eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren
Allgemeine Abteilung eines anerkannten Spitals im
Wohnkanton der Versicherten
doppelter kantonaler Tarif
keine Leistungen
allgemeine Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH,
die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind
max. wie Kosten in der allgemeinen Abteilung in CH
Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
halbprivate Abteilung, alle Spitäler und Kliniken in
der Schweiz
volle Deckung innerhalb Europas
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Wahl bei Spitaleintritt für allgemeine, halbprivate*
oder private* Abteilung (*= mit Kostenbeteiligung)
Deckung innerhalb Europas mit Kostenbeteiligung
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
private Abteilung, alle Spitäler und Kliniken der
Schweiz
volle Deckung weltweit
Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
8 Kontroll- und 2 Ultraschalluntersuchungen
Allgemeine Abteilung eines anerkannten Spitals im
Wohnkanton der Versicherten
gemäss KVG
Fr. 150.–, in Gruppen, durch Hebamme
keine Leistungen
3 Sitzungen bei anerkannter Hebamme
allgemeine Abteilung, alle Spitäler u. Kliniken CH,
die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind
Wöchnerinnenpaket
50% der Kosten, in Ergänzung KVG
50% der Kosten
50% der Kosten ab 4. Sitzung
halbprivate Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH
private Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH
Wöchnerinnenpaket
50% der Kosten, in Ergänzung KVG
50% der Kosten
50% der Kosten ab 4. Sitzung
Wahl bei Spitaleintritt für allgemeine, halbprivate*
oder private* Abteilung (*= mit Kostenbeteiligung)
Wöchnerinnenpaket
50% der Kosten, in Ergänzung KVG
50% der Kosten
50% der Kosten ab 4. Sitzung
Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr
max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere
20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während
längstens 3 innert 5 Jahren
bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2
Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb
3 Jahren
max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%,
max. Fr. 500.– pro Jahr
volle Deckung in Ergänzung KVG
max. 30 Std. pro Jahr,
vorgängig Tel. +41 44 283 33 93
nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten
Fr. 360.– pro Kalenderjahr
max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere
20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während
längstens 3 innert 5 Jahren
bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2
Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb
3 Jahren
max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%,
max. Fr. 500.– pro Jahr
volle Deckung in Ergänzung KVG
max. 30 Std. pro Jahr,
vorgängig Tel. +41 44 283 33 93
nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten
Fr. 360.– pro Kalenderjahr
max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere
20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während
längstens 3 innert 5 Jahren
bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2
Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb
3 Jahren
max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%,
max. Fr. 500.– pro Jahr
volle Deckung in Ergänzung KVG
max. 30 Std. pro Jahr,
vorgängig Tel. +41 44 283 33 93
nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten
Fr. 360.– pro Kalenderjahr
max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere
20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während
längstens 3 innert 5 Jahren
bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2
Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb
3 Jahren
max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG
prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%,
max. Fr. 500.– pro Jahr
volle Deckung in Ergänzung KVG
max. 30 Std. pro Jahr,
vorgängig Tel. +41 44 283 33 93
nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten
Fr. 360.– pro Kalenderjahr
Pflichtleistung gemäss KVG
Pflichtleistung gemäss KVG
keine Leistungen
keine Leistungen
keine Leistungen
bis zum 18. Altersjahr:
50% max Fr. 1000.– pro Kalenderjahr
keine Leistungen
keine Leistungen
bis zum 18. Altersjahr:
75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr
keine Leistungen
keine Leistungen
bis zum 18. Altersjahr:
75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr
keine Leistungen
keine Leistungen
bis zum 18. Altersjahr:
75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr
doppelter Tarif Schweiz (Wohnkanton)
Deckung während 12 Wochen, weltweit
Deckung während 12 Wochen, weltweit
Bei längerem Auslandaufenthalt: Deckung innerhalb
Europas, max. während 2 Jahren Auslandaufenthalt
Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage
+41 44 283 33 93
weitere Leistungen gem. sep. Reglement
Deckung während 12 Wochen, weltweit; Bei längerem
Deckung weltweit, max. während 2 Jahren
Auslandaufenthalt
STATIONÄRE BEHANDLUNG
Spitalaufenthalte in der Schweiz
notfallmässige Spitalaufenthalte im Ausland
Kinderbetreuung bei Spitalaufenthalt der
haushaltführenden Person
MUTTERSCHAFT
ambulante Behandlung
Spitalgeburt
Hausgeburt
Geburtsvorbereitungskurse
Rückbildungsturnen
Stillberatung
WEITERE LEISTUNGEN
ärztlich verordnete Erholungskuren CH
ärztlich verordnete Badekuren CH
Haushalthilfen
Hauspflege
Psychotherapie bei dipl. Psychologen
ärztliche Behandlungskosten gemäss KVG
ärztliche Behandlungen und Therapien gem. KVG,
zusätzlich Fr. 10.–, max. 21 Tage pro Jahr
keine Leistungen
vom Arzt verordnete Pflegemassnahmen durch
anerkannte Spitexorganisationen
nur deleg. Psychotherapie gemäss KVG
Brillengläser/Kontaktlinsen
max. CHF 180.– pro Jahr bis zum vollendeten
18. Altersjahr
Impfungen
Hilfsmittel
Spezialfälle gemäss KVG
gem. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)
Nottransporte ins nächstgelegene Spital
Kinderhütedienst
Fitness-Studio/ganzkörperliches Muskelaufbautraining
sowie spezielle Haltungs- und Rückengymnastik
ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN
– bei schweren Krankheiten
– unfallbedingte Zahnschäden
– orthodontische Behandlungen
50% max. Fr. 500.– pro Jahr
keine Leistungen
AUSLAND
Ambulante und stationäre Behandlungen für akute
und notfallmässige Erkrankungen bei vorübergehendem Auslandaufenthalt
EGK-Assistance
(Repatriierung, Transport, Such- und Bergungskosten,
etc.)
keine Leistungen
keine Leistungen
Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage
+41 44 283 33 93
weitere Leistungen gem. sep. Reglement
Auslandaufenthalt: Deckung innerhalb Europas, mit Kostenbeteiligung, max. während 2 Jahren Auslandaufenthalt
Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage
+41 44 283 33 93
weitere Leistungen gem. sep. Reglement
Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Bedingungen der Zusatzversicherungen.
1) die abgeschlossene Jahresfranchise sowie die Kostenbeteiligung von 10% werden abgezogen
Wöchnerinnenpaket
50% der Kosten, in Ergänzung KVG
50% der Kosten
50% der Kosten ab 4. Sitzung
Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage
+41 44 283 33 93
weitere Leistungen gem. sep. Reglement
2) zusätzliche Selbstbehalte von Fr. 1’000.–, Fr. 2’000.– oder Fr. 5’000.– können vereinbart werden 

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