Leistungsübersicht
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Leistungsübersicht
Nutzen Sie diese attraktiven Möglichkeiten – dank dem interessanten Rahmenvertrag der Schweizerischen Ärzte-Krankenkasse mit der EGK-Gesundheitskasse! Leistungsübersicht gültig ab 1. Januar 2015 Rahmenvertrag mit der EGK-Gesundheitskasse, 4242 Laufen ● Bessere Leistungen gegenüber der Einzelversicherung ● Prämienreduktion in den Zusatzversicherungen ● Nebst Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/ Zahnärzten, Tierärztinnen/Tierärzten, Chiropraktorinnen/Chiropraktoren und Studentinnen und Studenten der Medizin können auch deren Lebenspartner und Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen, beitreten. Fragen, Wünsche, Offerten, Zusatzinformationen: 071 227 18 18 Fax 071 227 18 28 e-mail: [email protected] IST VON IHREN ANSPRÜCHEN ABHÄNGIG. Für Ihren Versicherungsschutz stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: ● keine zusätzlichen Mitgliederbeiträge oder Anmeldegebühren Telefon DER PERSÖNLICHE VERSICHERUNGSSCHUTZ Obligatorische Krankenpflege-Versicherung EGK-KVG Für in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch! Der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall deckt die Kosten bei ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung im Wohnkanton. Prämienreduktionen mit frei wählbaren Jahresfranchisen oder alternativen Versicherungsmodellen. EGK-Kombi-Zusatzversicherungen Die ideale Ergänzung für Ihre individuellen Bedürfnisse. Gegenüber der Einzelversicherung profitieren Sie von Reduktionen dank unserem Rahmenvertrag für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Chiropraktoren und Studenten/-innen der Medizin. Deren Lebenspartner und Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen, können ebenfalls beitreten. Weitere Zusatzversicherungen runden das Angebot ab: EGK-Komplementär Erbringt Leistungen für alternative Behandlungsmethoden bei Naturärzten sowie Therapeuten. EGK-Voyage Für sorgenfreie Reisen und Ferien im Ausland von mehr als 12 ununterbrochenen Wochen für Kombi 3 und ausserhalb Europas für Kombi 2 und Kombi Flex. EGK-UTI Zur Deckung eines Todesfall- und Invaliditätskapitals infolge eines Unfalls. EGK-Dent Zusatzversicherung für Zahnbehandlungskosten jeder Art. ● www.saekk.ch Und nicht zu vergessen: Den Erwerbsausfall bei Krankheit, Unfall und Invalidität versichern Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Chiropraktoren/-innen und cand. med. direkt bei ihrem standeseigenen Partner „Schweizerische Ärzte-Krankenkasse“ – von Ärzten für Ärzte. Schweizerische Ärzte-Krankenkasse von Ärzten – für Ärzte Oberer Graben 37, Postfach 2046, 9001 St. Gallen Schweizerische Ärzte-Krankenkasse von Ärzten – für Ärzte 9001 St. Gallen, Oberer Graben 37, Postfach 2046, Telefon 071 227 18 18, Fax 071 227 18 28 www.saekk.ch ART DER LEISTUNG AMBULANTE BEHANDLUNGEN Ambulante ärztliche Behandlung Alternative Therapien EGK-KVG Obligatorische Krankenversicherung 1) Ärzte gemäss KVG zum Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort Akupunktur, antroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin (TCM), klassische Homöopathie und Phytotherapie; durch anerkannte Ärzte FMH EGK-Kombi 3 EGK-Kombi 2 freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG, Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%. Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich 2) EGK-Kombi Flex EGK-Kombi 1 2) freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG, Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%. Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG, Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%. Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich freie Arztwahl in der ganzen CH im Rahmen der gültigen ortsüblichen Tarife gemäss KVG, Ausstandsärzte bis zum KVG-Tarif zu 90%. Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich HEILMITTEL Spezialitätenliste SL (inkl. Homöopathie) übrige Medikamente (swissmedic zugelassen) Negativliste (LPPV) übrige alternative Heilmittel gemäss KVG keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen 80% gemäss ärztlicher Verordnung keine Leistungen Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich keine Leistungen 80% gemäss ärztlicher Verordnung keine Leistungen Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich keine Leistungen 80% gemäss ärztlicher Verordnung keine Leistungen Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich keine Leistungen 80% gemäss ärztlicher Verordnung keine Leistungen Zusatzversicherung Kombi 5 für Naturmedizin erforderlich VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Check-up gynäkologische Vorsorgeuntersuchung keine Leistungen eine Untersuchung innerhalb 3 Jahren max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren max. Fr. 200.– pro Jahr, ohne Kostenbeteiligung eine Untersuchung pro Jahr inkl. PAP (ohne Kostenbeteiligung), 2 x innert 3 Jahren Allgemeine Abteilung eines anerkannten Spitals im Wohnkanton der Versicherten doppelter kantonaler Tarif keine Leistungen allgemeine Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind max. wie Kosten in der allgemeinen Abteilung in CH Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr halbprivate Abteilung, alle Spitäler und Kliniken in der Schweiz volle Deckung innerhalb Europas Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Wahl bei Spitaleintritt für allgemeine, halbprivate* oder private* Abteilung (*= mit Kostenbeteiligung) Deckung innerhalb Europas mit Kostenbeteiligung Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr private Abteilung, alle Spitäler und Kliniken der Schweiz volle Deckung weltweit Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr 8 Kontroll- und 2 Ultraschalluntersuchungen Allgemeine Abteilung eines anerkannten Spitals im Wohnkanton der Versicherten gemäss KVG Fr. 150.–, in Gruppen, durch Hebamme keine Leistungen 3 Sitzungen bei anerkannter Hebamme allgemeine Abteilung, alle Spitäler u. Kliniken CH, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind Wöchnerinnenpaket 50% der Kosten, in Ergänzung KVG 50% der Kosten 50% der Kosten ab 4. Sitzung halbprivate Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH private Abteilung, alle Spitäler und Kliniken CH Wöchnerinnenpaket 50% der Kosten, in Ergänzung KVG 50% der Kosten 50% der Kosten ab 4. Sitzung Wahl bei Spitaleintritt für allgemeine, halbprivate* oder private* Abteilung (*= mit Kostenbeteiligung) Wöchnerinnenpaket 50% der Kosten, in Ergänzung KVG 50% der Kosten 50% der Kosten ab 4. Sitzung Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 30.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 50.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr Fr. 70.–, max. 21 Tage pro Kalenderjahr max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere 20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während längstens 3 innert 5 Jahren bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2 Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 3 Jahren max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%, max. Fr. 500.– pro Jahr volle Deckung in Ergänzung KVG max. 30 Std. pro Jahr, vorgängig Tel. +41 44 283 33 93 nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten Fr. 360.– pro Kalenderjahr max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere 20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während längstens 3 innert 5 Jahren bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2 Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 3 Jahren max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%, max. Fr. 500.– pro Jahr volle Deckung in Ergänzung KVG max. 30 Std. pro Jahr, vorgängig Tel. +41 44 283 33 93 nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten Fr. 360.– pro Kalenderjahr max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere 20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während längstens 3 innert 5 Jahren bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2 Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 3 Jahren max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%, max. Fr. 500.– pro Jahr volle Deckung in Ergänzung KVG max. 30 Std. pro Jahr, vorgängig Tel. +41 44 283 33 93 nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten Fr. 360.– pro Kalenderjahr max. 20 Sitzungen zu Fr. 60.– und weitere 20 Sitzungen zu Fr. 30.– pro Jahr während längstens 3 innert 5 Jahren bis zum 18. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 2 Jahren, ab 19. Altersjahr max. Fr. 200.– innerhalb 3 Jahren max. Fr. 200.–/Jahr, wenn keine Pflichtleistung KVG prothetische Ersatz- und Hilfsmittel 50%, max. Fr. 500.– pro Jahr volle Deckung in Ergänzung KVG max. 30 Std. pro Jahr, vorgängig Tel. +41 44 283 33 93 nach 36 nachgewiesenen Trainingseinheiten Fr. 360.– pro Kalenderjahr Pflichtleistung gemäss KVG Pflichtleistung gemäss KVG keine Leistungen keine Leistungen keine Leistungen bis zum 18. Altersjahr: 50% max Fr. 1000.– pro Kalenderjahr keine Leistungen keine Leistungen bis zum 18. Altersjahr: 75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr keine Leistungen keine Leistungen bis zum 18. Altersjahr: 75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr keine Leistungen keine Leistungen bis zum 18. Altersjahr: 75% max Fr. 2000.– pro Kalenderjahr doppelter Tarif Schweiz (Wohnkanton) Deckung während 12 Wochen, weltweit Deckung während 12 Wochen, weltweit Bei längerem Auslandaufenthalt: Deckung innerhalb Europas, max. während 2 Jahren Auslandaufenthalt Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage +41 44 283 33 93 weitere Leistungen gem. sep. Reglement Deckung während 12 Wochen, weltweit; Bei längerem Deckung weltweit, max. während 2 Jahren Auslandaufenthalt STATIONÄRE BEHANDLUNG Spitalaufenthalte in der Schweiz notfallmässige Spitalaufenthalte im Ausland Kinderbetreuung bei Spitalaufenthalt der haushaltführenden Person MUTTERSCHAFT ambulante Behandlung Spitalgeburt Hausgeburt Geburtsvorbereitungskurse Rückbildungsturnen Stillberatung WEITERE LEISTUNGEN ärztlich verordnete Erholungskuren CH ärztlich verordnete Badekuren CH Haushalthilfen Hauspflege Psychotherapie bei dipl. Psychologen ärztliche Behandlungskosten gemäss KVG ärztliche Behandlungen und Therapien gem. KVG, zusätzlich Fr. 10.–, max. 21 Tage pro Jahr keine Leistungen vom Arzt verordnete Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitexorganisationen nur deleg. Psychotherapie gemäss KVG Brillengläser/Kontaktlinsen max. CHF 180.– pro Jahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr Impfungen Hilfsmittel Spezialfälle gemäss KVG gem. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Nottransporte ins nächstgelegene Spital Kinderhütedienst Fitness-Studio/ganzkörperliches Muskelaufbautraining sowie spezielle Haltungs- und Rückengymnastik ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN – bei schweren Krankheiten – unfallbedingte Zahnschäden – orthodontische Behandlungen 50% max. Fr. 500.– pro Jahr keine Leistungen AUSLAND Ambulante und stationäre Behandlungen für akute und notfallmässige Erkrankungen bei vorübergehendem Auslandaufenthalt EGK-Assistance (Repatriierung, Transport, Such- und Bergungskosten, etc.) keine Leistungen keine Leistungen Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage +41 44 283 33 93 weitere Leistungen gem. sep. Reglement Auslandaufenthalt: Deckung innerhalb Europas, mit Kostenbeteiligung, max. während 2 Jahren Auslandaufenthalt Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage +41 44 283 33 93 weitere Leistungen gem. sep. Reglement Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Bedingungen der Zusatzversicherungen. 1) die abgeschlossene Jahresfranchise sowie die Kostenbeteiligung von 10% werden abgezogen Wöchnerinnenpaket 50% der Kosten, in Ergänzung KVG 50% der Kosten 50% der Kosten ab 4. Sitzung Telefon-Assistance 24 Std./365 Tage +41 44 283 33 93 weitere Leistungen gem. sep. Reglement 2) zusätzliche Selbstbehalte von Fr. 1’000.–, Fr. 2’000.– oder Fr. 5’000.– können vereinbart werden