Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Tettnang Aufgrund von

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Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Tettnang Aufgrund von
Benutzungsordnung
für die Stadtbücherei Tettnang
Aufgrund von § 4 GemO Baden Württemberg i.d.F. vom
3.10.1983 (Ges.Bl.S.578) hat der Gemeinderat/ Verwaltungsausschuss der Stadt Tettnang folgende Benutzungsordnung vom 09.09.1992 mit Änderung vom
31.10.1995, 12.06.2001, 02.02.2005, 22.06.2010 und
17.4.2013 für die Stadtbücherei beschlossen:
1.
Allgemeines
1.1. Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung
der Stadt Tettnang.
1.2. Das
Benutzungsverhältnis
geregelt.
ist
zivilrechtlich
1.3. Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden
durch Anschlag bei der Stadtbücherei sowie
durch die örtliche Presse bekannt gemacht.
2.
Benutzerkreis
Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, Medien aller Art zu entleihen und die Dienstleistungen der Stadtbücherei zu benutzen. Die
Benutzung der Bücherei ist bis auf das Entleihen
von Medien und bis auf Entgelte für bestimmte
Dienstleistungen kostenlos.
Die Leitung der Stadtbücherei kann für die
Benutzung einzelner Einrichtungen besondere
Bestimmungen treffen.
3.
Anmeldung
3.1. Jede/r Benutzer/in hat sich bei der Anmeldung mit
Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum auszuweisen. Die Anmeldung geschieht persönlich.
Sofern sich Kinder und Jugendliche nicht in Begleitung ihrer Eltern anmelden, wird eine schriftliche Einwilligung der Eltern benötigt.
Für Schäden am Eigentum der Stadtbücherei, für
Versäumnisgebühren etc. haften neben den
Jugendlichen auch die Eltern.
3.2. Der/die Benutzer/in bzw. sein/ihr gesetzlicher
Vertreter erkennt die Benutzungsordnung bei der
Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
3.3. Nach der Anmeldung erhält jede/r Benutzer/in
einen Büchereiausweis, der Eigentum der Stadt
bleibt. Der Verlust des Ausweises ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen und jeder
Wohnungswechsel mitzuteilen.
Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
4.
Kosten eines Ausweises
Die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist kostenlos. Die Ausleihgebühr für 12 Monate kostet
15,00 €. Die Einzelausleihe ist gegen eine Gebühr
von 2,00 € möglich.
Kinder und Jugendliche erhalten den Ausweis kostenlos. Studenten, Wehrpflichtige, Auszubildende
und Schüler ab 18 Jahren können den Ausweis
ebenfalls kostenlos erhalten, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig.
5.
Ausleihe
5.1. Gegen Vorlage des Büchereiausweises werden
Bücher und andere Medien bis zu vier Wochen
kostenlos entliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden.
Präsenzbestände werden nicht verliehen. Vor dem
Verlassen der Bücherei sind alle entliehenen
Medien ordnungsgemäß zu verbuchen.
5.2. Die Leihfrist kann auf Wunsch einmal bis zu vier
Wochen telefonisch, per Internet oder persönlich
verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die
entliehenen Medien vorzuzeigen.
5.3. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Für die Vorbestellung kann von der Bücherei ein
Entgelt erhoben werden.
5.4. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht
gestattet. Die Anzahl der zu entleihenden Medien
kann begrenzt werden.
5.5. Die Stadtbücherei ist berechtigt,
Medien jederzeit zurückzufordern.
entliehene
6.
Auswärtiger Leihverkehr
6.1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei
vorhanden sind, können durch den auswärtigen
Leihverkehr nach den hier geltenden Richtlinien
beschafft werden.
6.2. Für diese Vermittlung durch den auswärtigen
Leihverkehr kann die Stadtbücherei ein Entgelt
erheben.
7.
Behandlung der Medien
Im Interesse eines jeden Benutzers sind die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verloren gegangene
Medien hat derjenige Ersatz zu leisten, auf dessen
Benutzerausweis die Medien entliehen wurden.
8.
Versäumnisentgelt. Einziehung
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht
zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt
zu entrichten, unabhängig davon, ob eine vorherige schriftliche Mahnung erfolgt ist.
(Siehe Anlage)
9. Aufenthalt in den Büchereiräumen
9.1. Taschen und sonstiges Gepäck sind in den dafür
vorgesehenen Schränken zu verwahren. Für
abhandengekommene Gegenstände haftet die
Stadt nicht.
Auf andere Besucher des Hauses ist Rücksicht zu
nehmen. Rauchen ist innerhalb der Ausleihräume
und in den Toiletten nicht gestattet. Essen und
Trinken nur im Erdgeschoss. Tiere dürfen nicht
mitgeführt werden.
9.2. Die Weisungen des Büchereipersonals sind zu
befolgen.
10. Haftung
Bibliothek
Für Schäden, die dem Benutzer aus der Benutzung
von Medien und Geräten entstehen, haftet die
Stadt nicht.
Die Bibliothek übernimmt keine Gewähr und
Haftung für Inhalte, Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der von ihr bereitgestellten Medien,
Hard- oder Software oder Dienstleistungen
externer Dienstleister mit digitalen Diensten.
Benutzer
Bei minderjährigen Benutzern hat ein Erziehungsberechtigter die persönliche Haftung für die Einhaltung der Benutzungsregelung, insbesondere
auch der Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte
nach Ziff. 8 im Wege des Schuldbeitritts, zu erklären.
Wird mit einem abhandengekommenen Ausweis
Missbrauch betrieben, haftet der Ausweisinhaber,
wenn er nicht nachweist, dass ihn hier kein Verschulden trifft.
Der Benutzer haftet für Veränderungen an
elektronischen Medien und Geräten. Er hat die
Bestimmungen des Urheberrechts in eigener
Verantwortung zu beachten.
Anlage
zur
Stadtbücherei
Benutzungsordnung
der
1.
Die Höhe des Versäumnisentgeltes beträgt 0,60 €
pro ausgeliehenem Medium und angefangener
überzogener Woche.
2.
Ab der ersten überzogenen Woche verschickt die
Bücherei bis zu drei Mahnbriefe, die jeweils 1,00 €
Porto und Bearbeitungsgebühr kosten. Diese
Gebühr fällt zusätzlich zu den unter 1. genannten
Versäumnisentgelten an. Für den 4. Brief und die
damit
verbunden
Verwaltungskosten
fallen
zusätzlich 5,00 € an.
3.
Sind die Medien auch nach vier Schreiben nicht
abgegeben, erfolgt die Beitreibung durch die
Stadtkasse.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
(§ 5 LSDG Baden Württemberg vom
04.12.1979)
Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert
und verarbeitet die Stadtbücherei Tettnang
folgende personenbezogenen Daten: Familienname,
Vorname,
Adresse,
Geburtsdatum,
Geschlecht, bei Minderjährigen die Adresse der
Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz (§ 11 BGB).
Es wird zugesichert, dass diese personenbezogenen Daten nicht weitergegeben werden.
Auf Wunsch bzw. nach längerer Nichtinanspruchnahme werden die Daten gelöscht; ebenso die auf
den Benutzernamen verbuchten Medien, sobald
diese zurückgegeben sind.
4.
Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet für
Erwachsene 2,50 €, für Kinder 1,00 €.
5.
Für die Beschaffung eines Mediums aus der Fernleihe wird ein Entgelt von 2,50 € erhoben.
6.
Für die schriftliche Benachrichtigung darüber, ob
ein vorbestelltes Medium bereitsteht, wird ein
Entgelt von 1,00 € erhoben.
7.
Die Entgelte werden mit der Anforderung fällig.
8.
Entgeltschuldner ist der jeweilige Benutzer der
Stadtbücherei.
9.
Ein 12-Monatsausweis kostet 15,00 €, der Einmalausweis 2,00 €.
13. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung in dieser Fassung tritt mit
Wirkung vom 17.4.2013 in Kraft.
10. Für die Ermittlung einer nicht mitgeteilten
Umzugsadresse werden 1,50 € berechnet.
11. Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser
Benutzungsordnung oder gegen die Anordnungen
des Personals, die auf Grund des Hausrechts
ergangen sind, verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.
Ausgefertigt!
Tettnang, den 17.4.2013
Bruno Walter, Bürgermeister
11. Für die Ausleihe einer DVD wird zusätzlich zur
Ausleihgebühr eine Einzelgebühr von 1,00 € pro
Woche erhoben.
BenutzungsOrdnung
Bitte beachten Sie:
Mit der Anmeldung anerkennen Sie
verbindlich die Regeln
dieser Benutzungsordnung!
Stadtbücherei Tettnang
Schloss-Str. 9 – 11
88069 Tettnang
07542-510280
www.stadtbuecherei-tettnang.de