Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die

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Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die
Auszug aus den besonderen Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die
Württembergischen Pelada Hallenmeisterschaft der Frauen – Spieljahr 2014/2015
Allgemeines
Soweit nicht die nachstehenden Sonderbestimmungen getroffen sind, gelten die „Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen für Turniere“
1. Teilnahme
Abgegebene Meldungen verpflichten zur Teilnahme. Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden.
Für die Verbandsrunde (Feld) zugelassenen SGM sind teilnahmeberechtigt. Belegt eine SGM einen zur
Teilnahme auf Verbandsebene berechtigten Platz, besteht für die SGM das Recht zur Teilnahme auf
Verbandsebene.
2. Austragungsmodus
Es wird in 3 Gruppen mit je 5 Mannschaften nach dem Punktesystem gespielt.
Aus jeder Gruppe kommen die ersten 2 Mannschaften weiter sowie die 2 besten Drittplatzierten.
Die Zwischenrunde wird mit 8 Mannschaften gespielt (4 Spiele).
Das Halbfinale mit 4 Mannschaften (2 Spiele).
Spiel um Platz 3 und das Finale.
Bei der Zwischenrunde und Halbfinale sowie im Spiel um Platz 3 erfolgt bei unentschiedenem Spielstand
sofort ein Strafstoßschießen.
Beim Endspiel (unentschieden) gibt es 1x5 Minuten Verlängerung. Danach evtl. Strafstoßschießen.
3. Spielfeld und Spielball
Es wird ohne Bande gespielt. Tore: 5x2 m.
Bei Seitenaus ist der Ball durch Einkicken in das Spiel zu bringen.
Nach jedem Spiel stellt die erstgenannte Mannschaft aus dem vorhergegangenen Spiel einen Linienrichter.
Es wird mit einem Futsalball und Futsalregeln gespielt!
4. Anzahl der Spielerinnen
Eine Mannschaft besteht aus höchstens 16 Spielerinnen, von denen 5 Spielerinnen (4 Feldspielerinnen, 1
Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen.
Vor Turnierbeginn ist ein Turnier-Mannschaftsbogen (Spielbericht) auszufüllen.
5. Spiel- und Teilnahmeberechtigung
Spielberechtigt sind Spielerinnen, die eine Spielerlaubnis für Frauenmannschaften besitzen.
Die Spielerinnen haben vor Turnierbeginn einen ordnungsgemäßen Spielerpass, hilfsweise einen amtlichen
Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Spielerinnen, die einen solchen Nachweis einer Spielberechtigung nicht
vorlegen können, sind nicht spielberechtigt.
Während des gesamten Wettbewerbs auf Bezirksebene dürfen Spielerinnen nur in einer Mannschaft
eingesetzt werden. Das gilt auch auf Verbandsebene. Maßgebend ist die Eintragung in den TurnierMannschaftsbögen.
6. Spielkleidung
Der erstgenannte Verein einer Paarung hat auf Aufforderung des Schiedsrichters bei gleicher oder ähnlicher
Spielkleidung, diese zu wechseln bzw. ein Kennzeichnungshemd überzuziehen
7. Spielzeit
Es werden 1x9 Minuten ohne Seitenwechsel gespielt.
Die erstgenannte Mannschaft hat Anspiel.
8. Rechtsordnung
Zuständig ist grundsätzlich auf Bezirksebene das Bezirkssportgericht, auf Verbandsebene das Sportgericht
der Verbands- und Landesligen.
9. Schiedsgericht
Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von 3 Personen zu bilden, das aus der
Turnieraufsicht als Vorsitzender sowie aus 2 Beisitzern (Vereinsvertreter) besteht.
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