Clean Label: Allergene

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Clean Label: Allergene
Möglichkeiten und Grenzen der “Frei von […]”
Kennzeichnungen bei Süßwaren
Dr. Markus Kraus: Januar 2012 | © meyer.rechtsanwälte Partnerschaft
Gliederung
Clean Label: Anwendung und Funktion in der Praxis
Clean Label: Rechtliche Anforderungen
• Nährstoffe
• Zusatz-/Farbstoffe
• Allergene Substanzen
• Gentechnisch veränderte Lebensmittel
Clean Label und Verbrauchererwartung
• vbzv Markterhebung: „Ohne Zusatzstoffe“ – Clean Labeling
• Internetportal „www.lebensmittelklarheit.de“
Zusammenfassung
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Anwendungsbeispiele
Clean Label
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Funktion in der Praxis
• Produktpräsentation
„100% Natur“, „ohne Farbstoffe“
• Produktinformation
„laktosefrei“ (Allergiker), „fettfrei“ (bewusste Ernährung)
• Produktqualität
Hinweis auf Vorzüge gegenüber der Konkurrenz
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Rechtsrahmen
Gentechnik
Allergene
Süßwaren
Nährstoffe
Zusatzstoffe
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Nährstoffe
Nährstoffe
Prüfungsmaßstab: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006:
Nährstoff: ein Protein, Kohlenhydrat, Fett, Ballaststoff, Natrium, eines in
der Richtlinie 90/496/EWG aufgeführten Vitamin und Mineralstoff sowie
jeder Stoff, der zu einer dieser Kategorie gehört.
Art. 2 Abs. 2 Ziff. 4 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006:
Nährwertbezogene Angaben: jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert
oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein
Lebensmittel besondere Nährwerteigenschaften hat.
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Nährstoffe
Art. 8 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006:
Nährwertbezogene Angaben dürfen nur gemacht
werden, wenn sie im Anhang genannt sind und den in
der
Verordnung
festgelegten
Bestimmungen
entsprechen.
 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Beispiele des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006:
•
Fettfrei/ohne Fett
≤ 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml
•
Fettarm
≤ 3 g Fett/100g oder ≤ 1,5g Fett/100 ml
•
Zuckerarm
≤ 5 g Zucker/100g oder ≤ 2,5g Zucker/100 ml
•
Zuckerfrei
≤ 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml
•
Ohne Zuckerzusatz
keine zugesetzten Mono- / Disaccharide oder wegen
seiner süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe etc.)
Prüfungsmaßstab:
Verbot der Irreführung, § 11 LFGB
(künftig: Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011)
§ 11 Abs. 1 S. 1 LFGB:
Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe
oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel
allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen
Aussagen zu werben.
Irreführungsmaßstab
Erwartungshaltung des durchschnittlich informierten, situationsadäquat
aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (vgl. EuGH, Rs. C-303/97,
Slg. 199, I-513, - Sektkellerei Kessler -, Rn. 36; Richtlinie 2005/29/EG).
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zusatzstoffe: Farbstoffe
Farbstoff, Nr. 2 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008:
„Farbstoffe“ sind Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in
einem Lebensmittel wiederherstellen; hierzu gehören natürliche Bestandteile von
Lebensmitteln sowie natürliche Ausgangsstoffe, die normalerweise weder als
Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutaten verwendet
werden. Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen
Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion
gewonnen werden, durch die die Pigmente im Vergleich zu auf ihren
ernährungsphysiologischen oder aromatisierenden Bestandteilen selektiv
extrahiert werden, gelten als Farbstoffe im Sinne dieser Verordnung.“
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
 Produkt mit färbenden Eigenschaften kann entweder
ein Lebensmittel oder ein Zusatzstoff sein.
 Färbende Lebensmittel: Natürliche Extrakte außer
Lebensmittelfarben aus Obst, Gemüse und essbaren
Pflanzen bzw. Pflanzenteilen, die mittels mechanischphysikalischen
Verfahren
gewonnen
und
in
konzentrierter Form zur Lebensmittelfärbung verwendet
werden. (vgl. Europäisches Parlament, 2. Lesung der
LMIV, 29.04.2011, Änderungsantrag 126).
 Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe; sie bedürfen keiner Zulassung.
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zulässigkeit des Claims „frei von Farbstoffen“ / „ohne Farbstoffe“
Farbgebung durch charakteristische Zutat
•
Lebensmittel entspricht rezepturbedingtem Erscheinungsbild (Bsp.: Pasta
Verdi; Leitsätze für Teigwaren, Ziff. I.B.3.f)
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
Farbgebung durch Zugabe färbender Lebensmittel
•
Verbraucher will nicht auf Färbung, sondern auf Farbstoffe verzichten
•
LMIV, EP Empfehlung für die zweite Lesung, Antrag 126:
"Färbendes Lebensmittel" (ergänzt durch die gesondert aufgeführte Zutat)
 Offenlegung der färbenden Eigenschaft im Zutatenverzeichnis
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Farbstoffe“
Aufgeklärter, an Information interessierter Durchschnittsverbraucher
•
erkennt, dass Lebensmittel Farbstoffe enthält.
•
liest das Zutatenverzeichnis (EuGH, Rs. C-383/97, van der Laan, Rn. 34).
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
Flüchtiger Verbraucher
•
wird von dem Produkt nicht enttäuscht und
•
der Rechtsordnung nicht geschützt.
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zulässigkeit des Claims „ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n)“
Konservierungsstoff, Nr. 3 Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1333/2008:
„Konservierungsstoffe“ sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln
verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von
Mikroorganismen schützen, und/oder vor dem Wachstum pathogener
Mikroorganismen schützen.“
Aus anderen Gründen verwandte Zutaten mit konservierender Wirkung
•
Bsp.: Paprika (bakterizide Salicylsäure), Fruchtextrakte (wie Acerola)
•
Verbrauchererwartung nicht enttäuscht, da keine Zusatzstoffe
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Zusatzstoffe
Zulässigkeit des Claims „ohne (Zusatz von) Konservierungsstoffe(n)“
Konservierungsmittel, die Produkt nicht zugesetzt werden dürfen
•
Bsp.: Kandiertem Obst darf kein PHB-Methylester (E 218) zugesetzt werden
•
Sämtliche vergleichbaren Lebensmittel enthalten keine Konservierungsstoffe
 Werbung mit Selbstverständlichkeiten, § 11 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 LFGB
•
Aber: „Ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz“ zulässig (arg.: Werbefreiheit)
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
Verwendung von Antioxidantien oder Säuerungsmittel,
•
die keine Konservierungsstoffe i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind.
•
Verbrauchererwartung enttäuscht; bei entsprechender Angabe geht
Verbraucher von Abwesenheit der die Haltbarkeit verlängernden Stoffe aus
 Gefahr der Irreführung i.S.v. § 11 LFGB
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Aromen
Aromen
Aroma, Art. 3 Abs. 2 lit. a) i) Verordnung (EG) Nr. 1334/2008:
„Aroma“: Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und
Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen einen besonderen Geruch und/oder
Geschmack zu verleihen oder diese zu ver_ndern.“
Anforderungen an „natürlich“, Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 1334/2008:
„(2) Der Begriff "natürlich" darf zur Bezeichnung eines Aromas nur verwendet
werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Aromaextrakte und/oder
natürliche Aromastoffe enthält.
(4) Der Begriff "natürlich" darf in Verbindung mit einer Bezugnahme auf ein
Lebensmittel, eine Lebensmittelkategorie oder einen pflanzlichen oder tierischen
Aromaträger nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich
oder mindestens zu 95 Gew.-% aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff
gewonnen wurde.“
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Aromen
Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Aromen“
Lebensmittel enthält ausschließlich „natürliche Aromen“
 Keine Irreführung i.S.v. § 11 LFGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EG) 1334/2008
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Aromen
Zulässigkeit des Claims „ohne künstliche Aromen“
Auslobung in Verbindung mit Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie
Bsp.: OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2012, Az.: I-15 U 173/11
Ein Erdbeerjoghurt, das mehr als 5% erdbeerfremde Aromastoffe enthält, im
Zutatenverzeichnis aber als „natürliches Erdbeeraroma“ ausgelobt wird, ist
irreführend. Eine darauf beruhende Einstufung als „mangelhaft“ durch die
Stiftung Warentest ist nicht zu beanstanden.
 Irreführung (§ 11 LFGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 Verordnung (EG) 1334/2008)
 Angabe „ohne künstliche Aromen“ wäre hier ebenfalls irreführend i.S.v. § 11 LFGB.
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Gentechnik
Gentechnik
§ 3a EGGenTDurchfG:
„Ein Lebensmittel darf mit einer
Angabe, die auf die Herstellung des
Lebensmittels ohne Anwendung
gentechnischer Verfahren hindeutet,
nur in Verkehr oder beworben
werden, soweit die Anforderungen
des Abs. 2 bis 5 eingehalten worden
sind. Es darf nur die Angabe „ohne
Gentechnik“ verwendet werden.“

Andere
Angaben
„gentechnikfrei“ ,
„frei
Gentechnik“) sind unzulässig!
(wie
von
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Allergene
Allergene
 § 6 i.V.m. Anlage 3 LMKV verpflichtet zur Angabe von Zutaten, die Allergien bzw.
Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können (sog. Hitliste).
 Allergene Anteile, die durch unbeabsichtigte oder technisch unvermeidbare
Einträge im Endprodukt erhalten sind (sog. „cross contact“) fallen nicht in den
Anwendungsbereich der LMKV.
 Derartige Einträge sind keine Zutaten i.S.v. § 6 LMKV.
 Lebensmittelhersteller müssen aber grundsätzlich nicht auf allergieauslösende
Stoffe verzichten.
 Lebensmittel müssen „nur“ die Sicherheit bieten, die der durchschnittliche
Verbraucher erwartet.
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Allergene
•
Prüfung aller Rohstoffe auf das Vorhandensein von
allergenen Substanzen.
•
Potentiell Lebensmittelunverträglichkeiten auslösende
Substanzen vorhanden?
•
„Cross-Contact“?
ja
Können Substanzen bzw. Quellen der Kreuz-Kontamination
entfernt werden ?
nein
Substanz wird im Etikett „geoutet“:
Zutatenkennzeichnung und/oder „cross contact“-Hinweis
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Allergene
Zulässigkeit des Claims „[Allergen-] frei“
 In
Anlage
3
gelistete
Zutaten, die
Allergien
bzw.
Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, sind zwingend
auszuloben.
 Bei Negativkennzeichnung darf folglich grundsätzlich kein
allergenes Potential mehr in dem Lebensmittel mehr vorhanden
sein („Nulltoleranz“).
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label: Allergene
Zulässigkeit des Claims „glutenfrei“ / „sehr geringer Glutengehalt“
Verordnung (EG) Nr. 41/2009:
- „sehr geringer Glutengehalt“
- „glutenfrei“
100 mg/kg
20 mg/kg
Zulässigkeit des Claims „laktosefrei“
Positionspapier GDCh zu „laktosefrei“ / „laktosearm“ (2005)
„Laktosearm“: Gehalt Laktose: ≤ 1g/ 100 g/ml
"Streng laktosearm“: Gehalt Laktose: ≤ 100 mg/ 100 g/ml
"Laktosefrei“: Gehalt Laktose und/oder Laktoseabbauprodukten (hier Galaktose)
aus enzymatischer Spaltung oder vergleichbaren Verfahren: ≤ 10 mg/100 g/ml
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
•
Untersuchung von 151 Etiketten aus 12 relevanten Lebensmittelgruppen die mit
einem „Clean Label“ (Verzicht auf Zusatzstoffen/Aromen) versehen waren.
Bewertung von 272 Auslobungen auf den Verpackungen und Abgleich mit
Zutatenverzeichnis.
•
Ergebnisse der Untersuchung: Existenz einer Vielzahl unterschiedlicher „Clean
Labels“; Substitut von Zutaten und Zusatzstoffe durch andere Stoffe mit ähnlicher
technologischer Wirkung; Werbung mit dem Zusatz „ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz“
•
Verbraucherzentrale bewertet „deklarationsfreundliche Alternativen“ (wie bspw.
„ohne künstliche Aromen“ bei Verwendung natürlicher Aromen) als Täuschung.
•
Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Regelung für „Clean Label“ und Verbot
des Hinweises „ohne Zusatzstoffe lt. Gesetz“.
 Forderung weder tatsächlich erforderlich noch rechtlich zulässig (Werbefreiheit).
dr. markus kraus | 26.06.2012
IV. Das Internetportal der Verbraucherzentrale
Ausgangssituation
•
Finanzierung: BMELV
•
Träger: Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv
- Projektkoordination, -abwicklung
- Mittelbewirtschaftung
- begleitende Verbraucherforschung
•
Erstellung und Betreuung des Internetportals:
Verbraucherzentrale Hessen
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
Online gestellt werden folgende Fallgruppen:
 Fälle mit „Täuschungspotenzial“ (?)
Beispiele:
-
Imitate (Pizza Margherita mit Analog-Käse ohne Hinweis)
Kinder-Lebensmittel (vgl. Projekt „Kinderkampagne“ 2004)
gesundheits- und nährwertbezogene Angaben
(Qualitäts-) Siegel/Zeichen
Clean Labelling („frei von“ Zusatzstoffen)
Natürlichkeit, Idylle, traditionelle Herstellung
 es sei denn: legale Täuschung
[Typ: „Schwarzwälder Schinken“]
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
Quelle: Auszüge lebensmittelklarheit.de (23.05.2012)
•
Verbraucheranfragen zu Clean Label
qualifiziert die Verbraucherzentrale regelmäßig
als „gefühlte Täuschung“, die unzulässig sei.
• Nicht zu rechtfertigende „Prangerwirkung“
des Internets führt teilweise zu Änderung der
Etiketten durch die Hersteller.
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
dr. markus kraus | 26.06.2012
Clean Label und Verbrauchererwartung
dr. markus kraus | 26.06.2012
Zusammenfassung
Clean Label: Möglichkeit und Grenzen bei Süßwaren
Rechtliche Grenzen
Zusatzstoffe
Gentechnik
§ 11 LFGB
§ 3a EGGenTDurchfG
Allergene
Nährstoffe
§ 11 LFGB
VO (EG) Nr. 1924/2006
Tatsächliche Grenzen
Gefühlte Täuschung
durch „Clean Label“:
Internetportal
„Lebensmittelklarheit.de“
dr. markus kraus | 26.06.2012
Kontakt
Dr. Markus Kraus
meyer.rechtsanwälte Partnerschaft
Sophienstraße 5, Etage 3
D-80333 München
Fon +49 (0) 85 63 88 0 - 0
Fax +49 (0) 85 63 88 0 - 22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.meyerlegal.de
dr. markus kraus | 26.06.2012