pdf, 607 KB - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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LÄNDERINFORMATIONSBLATT BOSNIEN UND HERZEGOWINA (Oktober 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. 1 Inhaltsverzeichnis I. EINLEITUNG ........................................................................................................... 3 II. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ...................................................................... 3 1. Währung .............................................................................................................. 3 2. Telekommunikation ............................................................................................. 3 III. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ............. 4 IV. SOZIALE SICHERHEIT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA........................... 6 1. Soziale Wohlfahrt ................................................................................................ 6 2. Renten ................................................................................................................. 7 V. ARBEITSMARKT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ..................................... 9 1. Arbeitsmarktsituation ........................................................................................... 9 2. Stellenvermittlung ................................................................................................ 9 3. Gehalt ................................................................................................................ 10 4. Arbeitslosenunterstützung ................................................................................. 10 5. Mikrokredite ....................................................................................................... 11 VI. MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA.......... 12 1. Krankenversicherung......................................................................................... 12 2. Organisation des Gesundheitssystems ............................................................ 14 VII. BILDUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ............................................... 15 1. Föderation Bosnien und Herzegowina .............................................................. 15 2. Republik Srpska................................................................................................. 19 3. Private Universitäten in Bosnien und Herzegowina .......................................... 20 VIII. WOHNUNGSWESEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ........................ 20 1. Wiederinbesitznahme ........................................................................................ 21 2. Wiederaufbau/Wohnhilfe ................................................................................... 21 3. Mietkosten ......................................................................................................... 22 4. Wohnen für Senioren......................................................................................... 22 IX. ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ......... 23 1. Busse ................................................................................................................. 23 2. Flüge .................................................................................................................. 23 X. INTERNATIONALE UND NICHT-STAATLICHE ORGANISATIONEN ............ 24 XI. LISTE DER AUSLANDSVERTRETUNGEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA .......................................................................................................... 27 2 I. EINLEITUNG Dieses Länderinformationsblatt zielt darauf ab, allgemeine, soziale und wirtschaftliche Informationen über das Land zu geben und potentiellen Rückkehrern aktuelle Informationen über Bosnien und Herzegowina zu vermitteln. IOM Mission in Bosnien und Herzegowina IOM Sarajevo office Zmaja od Bosne bb UN Common House 71000 Sarajevo Webseite: www.iom.ba Tel: +387 33 293 400 Fax: +387 33 293 726 E-mail: [email protected] II. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. Währung Die derzeitige Währung in Bosnien und Herzegowina ist die Konvertible Mark (BAM/KM). Der Wechselkurs war im Oktober 2014 1 EUR = 1,96 BAM/KM Preise werden in diesem Informationsblatt in EUR und BAM/KM angegeben. 2. Telekommunikation Die Vorwahl um aus dem Ausland nach Bosnien und Herzegowina zu telefonieren ist 00 387. Um eine Mobilfunknummer anzurufen, muss folgendes gewählt werden: FÖDERATION BOSNIEN UND HERZEGOWINA (FBIH), REPUBLIK SRPSKA (RS) und BEZIRK BRCKO GSM: +387 61, 62, 63, 65 oder 66 + die Telefonnummer Föderation Bosnien und Herzegowina Republik Srpska Vorwahl Kanton Vorwahl Region 1 KANTON UNSKO-SANSKI 037 2 KANTON POSAVSKI 031 3 KANTON TUZLANSKI 035 4 KANTON ZENIČKO-DOBOJSKI 032 5 KANTON BOSANSKO-PODRINJSKI 038 6 KANTON SREDNJO-BOSANSKI 030 7 KANTON HERCEGOVAČKO-NERETVANSKI 036 8 KANTON ZAPADNO-HERCEGOVAČKI 039 9 KANTON SARAJEVSKI 10 KANTON HERCEGOVAČKO- BOSANSKI C. BRCKO DISTRIKT BANJA LUKA MRKONJIĆ GRAD PRIJEDOR DOBOJ BOSANSKI ŠAMAC BIJELJINA ZVORNIK ISTOČNOSARAJEVO 033 FOČA 034 TREBINJE 049 051 050 052 053 054 055 056 057 058 059 3 III. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA Das Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) ist die Hauptstelle der Agentur der zivilen Friedensdurchführung in Bosnien und Herzegowina. Das Dayton-Friedensabkommen von 1995 bestimmte den Hohen Repräsentanten um die Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensabkommens im Auftrag der Vereinten Nationen zu überwachen. Er ist außerdem damit beauftragt, die Aktivitäten der zivilen Organisationen und Agenturen zu koordinieren, die in Bosnien und Herzegowina agieren. Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage: www.ohr.int Die aktuelle politische Situation in Bosnien und Herzegowina resultiert aus dem Allgemeinen Rahmen-Friedensvertrag (oder den Vereinbarungen von Dayton) der am 14. Dezember 1995 unterzeichnet wurde und eine neue Verfassung in Bosnien und Herzegowina einführte. Bosnien und Herzegowina besteht aus den folgenden Einheiten und Brcko: Der Föderation Bosnien und Herzegowina (51% der Fläche des Landes), deren Regierung und öffentliche Verwaltung auf drei Ebenen organisiert sind, sowohl auf der kantonalen Ebene (10 Kantone) als auch auf der Gemeindeebene. Der Republik Srpska (49% der Fläche des Landes), die mit eigener Regierung und Ministerien auf zwei Ebenen organisiert ist – den Einheiten und Gemeinden Dem Distrikt Brcko, der seit der Entscheidung der Schlichtungskommission im Jahr 1999 als unabhängiger Bezirk galt, der nur der staatlichen Regierung von Bosnien und Herzegowina untersteht. Die Verfassung des Bezirks Brcko enthält unter anderem die folgenden Bestimmungen: Die Versammlung des Bezirks ist für die Durchsetzung verantwortlich. Der Exekutivausschuss ist die exekutive Regierungsbehörde. Die Gerichtshöfe des Distrikts sind unabhängig. Der Bezirksinspektor ernennt und genehmigt die Mitglieder des Ausschusses für Gesetzesprüfungen. Die speziell eingerichtete Bezirkspolizei untersteht der Kontrolle der IPTF. Die Bürger nehmen an Bezirks-und Körperschaftswahlen teil. Jedes Symbol, dass den Bezirk Brcko repräsentiert, muss politisch und ethnisch neutral sein. Die Flagge des Bezirks darf nur zusammen mit der Staatsflagge von Bosnien und Herzegowina gezeigt werden. Kyrillische und lateinische Schriftzeichen werden offiziell anerkannt. Jeder Bürger kann die Ausstellung persönlicher Dokumente in den drei offiziellen Sprachen (Bosnisch, Serbisch und Kroatisch) fordern. Das Präsidium von Bosnien und Herzegowina besteht aus drei Mitgliedern (einem Bosnier, einem Serben und einem Kroaten), die nach dem Roationsprinzip in die Position der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina kommen. Sie werden direkt vom Volk gewählt (d. h. die Föderation Bosnien und Herzegowina wählt den bosnischen und kroatischen Vertreter des Präsidiums, während die Republik Srpska den serbischen Vertreter wählt). 4 Gemäß der letzten offiziellen Volkszählung im Jahr 1991 hat Bosnien und Herzegowina 4,37 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung bestand aus 43,47% Bosniaken, 31,21% Serben, 17,38% Kroaten, 5,54% Jugoslawen und 2,38% anderer Herkunft. Das CIA Fact Book ermittelte im Jahr 2000, dass die Einwohnerzahl Bosnien und Herzwgowinas bei 4,02 Millionen lag und aus 48% Bosniaken, 37,1% Serben, 14,3% Kroaten und 0,6% andere Herkunft besteht. Die Rechte von Minderheiten (d. h. Personen, die nicht zu einer der drei verfassungsmäßigen ethnischen Gruppen von Bosnien und Herzegowina gehören) sind die gleichen wie von allen Menschen die in Bosnien und Herzegowina leben. Kantone und Gemeinden in Bosnien und Herzegowina 5 Die größten Städte in Bosnien und Herzegowina (BiH) 2014 Platz 1 2 Sarajevo Banja Luka Name Sarajevo 3 Banja Luka Tuzla 4 Zenica 5 Bijeljina 6 Mostar 7 Prijedor 8 Brčko 9 Doboj 10 Cazin Tusla Region Föderation BiH Republik Srpska Föderation BiH Föderation BiH Republik Srpska Föderation BiH Republik Srpska Distrikt Brčko Republik Srpska Föderation BiH Bevölk. 438.443 Platz 11 Name Zvornik 199.999 12 Živinice 120.874 13 Bihać 115.298 14 Travnik 114.663 15 Gradiška 113.169 16 97.588 17 Sanski Most Lukavac 93.028 18 Tešanj 77.223 19 69.411 20 Velika Kladuša Srebrenik Region Republik Srpska Föderation BiH Föderation BiH Föderation BiH Republik Srpska Föderation BiH Föderation BiH Föderation BiH Föderation BiH Föderation BiH Zenica IV. SOZIALE SICHERHEIT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Soziale Wohlfahrt Gesetzgebung Die Gesetze über die grundlegende soziale Wohlfahrt, die soziale Wohlfahrt für Opfer des Bürgerkrieges und die soziale Wohlfahrt für Familien mit Kindern in Bosnien und Herzegowina sind zwingend anzuwenden um umfassende Sozialleistungen für alle Personen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, denen die Grundlage zum Lebensunterhalt fehlt und die keine Verwandten haben, die für diese Person sorgen können, zur Verfügung zu stellen. Personen die plötzlich auf Grund einer zwangsweisen Migration, einer Umsiedlung, des Todes eines oder mehrerer Familienmitglieder, einer Rehabilitation nach einer medizinischen Behandlung, einer Naturkatastrophe oder der Freilassung aus dem Gefängnis Sozialleistungen benötigen, fallen ebenfalls unter das gesetzliche Wohlfahrtssystem in Bosnien und Herzegowina. Ein Rückkehrer hat, bei der Beantragung von Sozialleistungen den gleichen Status wie ein Bürger Bosnien und Herzegowinas. Sie/Er muss das Zentrum für Sozialhilfe in der Gemeinde, in der er einen Aufenthaltsstatus nach der Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina hat, kontaktieren. In der Föderation Bosnien und Herzegowina beinhalten die Sozialleistungen die Krankenversicherung für den Antragsteller sowie für dessen Familie; die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 114 BAM/KM (57 EUR) pro Haushaltsmitglied + 10% für jede weitere Person des Haushalts. Zusätzlich werden monatlich etwa 50 BAM/KM 6 Bevölk. 63.686 61.201 61.186 57.543 56.727 47.359 46.731 46.135 44.770 42.762 (25 EUR) für Wasser, Strom, Nebenkosten etc. zur Verfügung gestellt. Einige Kantone und Gemeinden haben jedoch nicht einmal die Möglichkeit, diese kleinen Beihilfen zu zahlen. (Beispielsweise die Stadtverwaltung von Sarajevo). Darüber hinaus variieren die Zahlen je nach Kanton/Gemeinde. In der Republik Srpska beinhalten die Sozialleistungen die Krankenversicherung für den Antragssteller sowie dessen Familie und finanzielle Unterstützung bis zu 41 BAM/KM (21 EUR) pro Familienmitglied. Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen Um Sozialhilfe zu bekommen müssen beispielsweise in der Gemeinde Sarajevo folgende Vorraussetzungen erfüllt sein: a) die nutzbare Wohnfläche muss weniger als 44m² betragen b) jedes Familienmitglied darf pro Monat nicht mehr als jeweils 58,5 BAM/KM (29 EUR)verdienen. Das Alter des Antragsstellers und eine mögliche Behinderung werden ebenfalls in Betracht gezogen. Entscheidungen werden von Fall zu Fall getroffen und die Bewilligung kann, nach Abgabe der benötigten Dokumente, auf Grund der Überprüfung, zwei Monate oder länger dauern. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die Zahlung auf Grund fehlender staatlicher Mittel und Investitionen sporadisch. Heimkehrer und ortsansässige Bürger können sich nicht auf Sozialleistungen - insbesondere als "Überlebenshilfe" - verlassen Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Instituten: Föderation Bosnien und Herzegowina, Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Marka Marulića br 2, 71000 Sarajevo, Tel: +387 33 661 772, E-mail: [email protected] Republik Srpska, Ministerium für Gesundheit und Soziale Wohlfahrt, Trg Republike Srpske 1,78000 Banja Luka, Tеl.: +387 51 339 486, Fax: +387 51 339 652, E-mail: [email protected] 2. Renten Gesetzgebung Jeder Bürger von Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska, der vor der Migration einen Rentenanspruch erworben hat, erhält diesen auch nach seiner Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina. Heimkehrer, die vor der Migration keinen Rentenanspruch erworben haben, können sich anmelden und mit dem Verfahren für den Erwerb des Rentenanspruchs beginnen. Am 18. Mai 2002 wurde eine Vereinbarung, die die Rechte und Pflichten im öffentlichen Fond der Renten- und Invalidenversicherung der Republik Srpska und derm Sozialfond für die Renten- und Invalidenversicherung der Föderation Bosnien und Herzegowina festlegt, unterzeichnet. 7 Diese Vereinbarung schreibt eine Teilung der Verantwortung für die Pensionszahlungen unter den zwei hauptverantwortlichen Institutionen in Bosnien und Herzegowina vor, definiert Verfahren für die Berechnung geleisteter Dienstzeiten und definiert die Berechnung der entsprechenden Pension sowie die Voraussetzungen für Familien-und Invalidenrenten. Die Vereinbarung regelt darüber hinaus den Austausch von Informationen und Dokumenten sowie die Verpflichtung der Teilung der Pensionskosten ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung. Rückkehrer, die die Bedingungen des Rentengesetzes und der Invalidenversicherung (die unten angegeben sind) erfüllen, können einen Rentenantrag stellen. Voraussetzungen für eine Rente Die Genehmigung einer Rente in der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska folgt den gleichen Richtlinien. Eine Rente wird automatisch in beiden Verwaltungsbezirken genehmigt, wenn eine Person 40 Jahre gearbeitet hat. Ab einem Alter von 65 Jahren sind sowohl Männer als auch Frauen in beiden Verwaltungsbezirken rentenberechtigt, sofern sie mindestens 20 Jahre, bzw. 15 Jahre in der Republik Srpska gearbeitet haben. In der Republik Srpska gibt es für Frauen ein anderes Rentensystem als in der Föderation Bosnien und Herzegowina. In der Republik Srpska sind Frauen automatisch im Alter von 60 Jahren rentenberechtigt, sofern sie 35 Jahre gearbeitet haben. Es ist zudem möglich, eine Invaliditätsrente auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ungeachtet der bisherigen Dienstzeit zu erhalten. Sofern ein Rentner einen Pensionsanspruch unter einer der genannten Bedingungen erworben hat und verstirbt, kann die Pension an den Ehegatten und ein Kind weitergezahlt werden, das noch nicht fertig mit der Schulbildung ist (wenn das Kind Schüler ist, muss bewiesen werden, dass die Prüfungen während des Schuljahres bestanden sind). Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Institutionen: Föderation Bosnien und Herzegowina Bundesrenteninstitut Mostar, Bišćevića bb, 88000 Mostar, Tel: +387 36 504 100 ; Fax: +387 36 504 190 and Ložionička 2 ; 71000 Sarajevo Tel: +387 33 723 100; Fax: +387 33 723 200, Email: [email protected] Republika Srpska Rentenfonds, Bijeljina, Str. Njegoševa 28a (Tel: +387 55 202 939; +387 55 212 660, E-mail: [email protected] und [email protected]) Freiwillige Rentenversicherung Das Rentengesetz von Bosnien und Herzegowina gibt allen Bürgern des Landes die Möglichkeit, unter den folgenden Bedingungen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen: Die Person muss: - Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina oder der Republika Srpska sein - das 18. Lebensjahr vollendet haben 8 - die Schulpflicht erfüllt haben - Arbeitsbuch (d.h. Arbeitsnachweise) vorlegen - Personalausweis vorlegen - Einwohnermeldebescheinigung der zuständigen Behörde (Innenministerium) vorlegen - Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit besitzen. Die Kosten für eine freiwillige Rentenversicherung belaufen sich in etwa auf 214 BAM/KM (107 EUR) pro Monat. Zahlungen der Rentenversicherung erfolgten regelmäßig. Die durchschnittliche Rente in Bosnien und Herzegowina betrug im September 2014 326,17 BAM/KM (166 EUR). In der Republik Srpska betrug die durchschnittliche Rente im Juni 2014 325 BAM/KM (166 EUR). Weitere Informationen erhalten Sie von den folgenden Institutionen: Föderation Bosnien und Herzegowina , Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Sarajevo, Marka Maulica br 2, 71000 Sarajevo (Tel: +387 33 661 772), Email: [email protected] Republik Srpska, Ministerium für Gesundheit und Soziale Wohlfahrt, Banja Luka, Trg Republike Srpske 1, (Tel: +387 51 339 475), Email: [email protected] V. ARBEITSMARKT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Arbeitsmarktsituation Es gibt wenige Möglichkeiten für Rückkehrer nach Bosnien und Herzegowina, eine Arbeit in ihrem erlernten Beruf, auf Grund der instabilen wirtschaftlichen Situation, zu bekommen. Die Arbeitskraftumfrage wurde im April 2013 zum 8. Mal durchgeführt. Unter den befragten 10.541 Haushalten waren 5.996 Haushalte in der Föderation BiH, 3.527 Haushalte in der Republik Srpska und 1.018 Haushalte im Distrikt Brcko. Laut diesen Daten gibt es 1.133.091 Arbeitskräfte und 1.485.032 inaktive Personen in BiH. Unter den Arbeitskräften gibt es 821.600 erwerbstätige Menschen und 311.491 arbeitslose Menschen. Von den erwerbstätigen Menschen sind 38.569 unbezahlte Familienarbeiter. Die Arbeitslostenquote beträgt 27,5% (26,5% für Männer und 29% für Frauen). Obwohl viele Personen als arbeitslos bei dem Bundesamt für Arbeit gemeldet sind, haben sie eine Arbeit im privaten Bereich. Aus diesem Grund sind die Statistiken nicht 100%ig korrekt. 2. Stellenvermittlung Das Recht auf einen Arbeitsplatz ist jedem Bürger Bosniens und Herzegowinas, der älter als 18 Jahre ist und der beim Amt für Arbeit in der Gemeinde seines Wohnsitzes registriert ist, garantiert. Ein Rückkehrer hat das gleiche Recht und kann sich für eine Stelle bei dem Amt für Arbeit in der Gemeinde bewerben, sofern er folgende erforderlichen Dokumente vorlegen kann: Formular der Wohnungsregistrierung, welches von der entsprechenden Behörde beglaubigt wurde (Ministerium des Inneren); 9 Arbeitsbuch (alt oder neu, ausgestellt bei der zuständigen Behörde); Kopie des Personalausweises; Zeugnis oder Zertifikat des Schulabschlusses/ der Ausbildung. 3. Gehalt In der Föderation Bosnien und Herzegowina betrug das durchschnittliche Nettogehalt im Juli 2014 836 BAM/KM (429 EUR) und das durchschnittliche Bruttogehalt 1.299 BAM/KM (666 EUR). 4. Arbeitslosenunterstützung Personen, die bei den Gemeindearbeitsämtern als arbeitssuchend gemeldet sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung: Der Grund der Kündigung der vorherigen Beschäftigung (in Bosnien und Herzegowina) darf nicht durch den Antragssteller verursacht sein Der Antragssteller muss sich binnen 30 Tagen beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet haben Der Antragsteller muss mindestens für einen Zeitraum von 8 aufeinander folgenden Monaten oder 8 Monaten mit Unterbrechungen innerhalb der letzten 18 Monate vor der Beantragung der Arbeitslosenunterstützung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes kann, je nach finanzieller Situation der Kantonsgemeinden, variieren. Jeder Heimkehrer nach Bosnien und Herzegowina und in die Republik Srpska muss sich beim Arbeitsamt für zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitssuchend melden, auch wenn er/sie keine finanzielle Unterstützung beantragt. Zuständige Ämter in Bosnien-Herzegowina: Arbeitsamt Djoke Mazalica 3, 71 000 Sarajevo Tel: + 387 33 562 900 Regionale Arbeitsämter in BiH Sarajevo, Đoke Mazalića 3, (Tel/Fax: + 387 33 251 260; 033 204 177) Zenica, Dr. Adolfa Goldbergera 6, (Tel/Fax: +387 32 448 200; 032 405 173) Tuzla, Bosne Srebrene 31, (Tel/Fax: +387 35 228 568; 035 228 573) Mostar, Kralja Tvrtka 19, (Tel/Fax: +387 36 321 824; ) Bihać, Branislava Đurđeva 1, (Tel/Fax: +387 37 229 755; 037 229 756 ) Orašje, III 25, (Tel/Fax: +387 31 712 306) Goražde, Maršala Tita 13, (Tel/Fax: +387 38 221 546) Travnik, Hadžialibega Hasanpašića bb, (Tel/Fax: +387 30 518 764; 038 501 843) Livno, Kralja Tvrtka 5, (Tel/Fax: +387 34 203 306) Grude, Trg Herceg-Bosne 1, (Tel/Fax:++387 39 661-396; 039 661 398) Republik Srpska: Arbeitsamt Pale, Str. Srpskih Ratnika 44 Tel: +387 57 223 107 10 Email: [email protected] Regionale Arbeitsämter in der Republik Srpska Pale, Srpskih Ratnika 44, (Tel/Fax: +387 57 223 107; 057 227 531) Banja Luka, Save Mrkalja 14, (Tel/Fax: +387 51 216 266 ; 051 227 531) Bijeljina, Karađorđeva 15, (Tel/Fax: +387 55 211 192; 055 209 669) Doboj, Kralja Dragutina 68, (Tel/Fax: +387 53 241 037; 053 242 162) Prijedor, Oslobodilaca Prijedora 4, (Tel/Fax: +387 52 214 522; 052 212 033) Istočno Sarajevo, Danijela Đokića 11, (Tel: +387 57 448) Trebinje, Kralja Petra I 34, (Tel/Fax: +387 59 272 311; 059 260 181) 5. Mikrokredite Mikrokredite werden in Bosnien und Herzegowina seit 1997 angeboten und sind binnen kurzer Zeit zu einer weit verbreiteten Finanzdienstleistung avanciert. Der Großteil der Personen, die Mikrokredite in Anspruch nehmen, hat ein sehr geringes oder ungeregeltes Einkommen, weshalb diese Personen in einer Geschäftsbank als Kreditnehmer im klassischen Sinne meist nicht in Betracht kommen. Einige Hauptmerkmale, die die Mikrokreditorganisationen von klassischen Banken unterscheiden, sind: - schneller und einfacher Zugang zum Kredit - Kreditkonditionen sind auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Eine Liste von Organisationen, die Mikrokredite vergeben, findet sich unter www.profitiraj.ba. Zugang Die Mikrokreditnehmer heben den schnellen und verhältnismäßig unbürokratischen Zugang zu ihrem Kredit im Vergleich zur Kreditrate und anderen Bedingungen des Darlehens besonders hervor. In der Regel beträgt der für die Beantragung des Mikrokredits benötigte Zeitraum bis zu 48 Stunden. Mikrokreditgeber verfügen über spezielle Verfahren zur Prüfung der Geschäftsidee und der Kreditfähigkeit eines Kunden. Diese Verfahren benötigen ein enges Verhältnis zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Mikrokredit-Vergabestelle. Bedingungen Mikrokreditgeber haben, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Fähigkeiten ihrer Klienten, unterschiedliche Kreditangebote entwickelt. Die Kredithöhe, die Laufzeit und Kreditrate variieren. Neben der Forderung nach einem offiziellen Bürgen greifen einige Organisationen auf die Bildung sogenannter Solidaritätsgruppen, bestehend aus 3 bis 5 Klienten zurück, die untereinander für die Rückzahlung des Kredits bürgen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich auf diese Weise sowohl Vertrauen, auf Grund der Anzahl der Parteien die involviert sind, als auch positive Kreditgeschichten unter den Klienten ergeben haben. Allerdings muss auf Grund der weltweiten Rezession angemerkt werden, dass die Konditionen für Kredite, im Vergleich zu den Vorjahren, strenger geworden und die Kreditraten stark angestiegen sind. 11 Der Nachteil bei Mikrokrediten sind die extrem hohen Zinsen. Geschäftsbanken beispielsweise vergeben Kredite mit Zinsen zwischen 8-10%, während die Mikrokreditinstitute 15-18% und mehr Zinsen verlangen. Beratung Mikrokreditgeber bieten ihren Klienten ein Beratungsangebot inkusive Kurse, in denen diese von den Erfahrungen anderer Kreditnehmer lernen können, eine Beurteilung der Erfolgsaussichten der geplanten Geschäftsidee, Hilfestellung bei der Erstellung eines Business-Plans, Vorhersagen der Finanzflüsse und eine Vernetzung unter den Klienten an. Seit Anfang der Wirtschaftskrise sind Mikrokreditinstitute mit Problemen bei der Darlehensrückzahlung konfrontiert, da viele Menschen in Bosnien und Herzegowina ihre Abreit verloren haben. Eine Liste von Organisationen, die Mikrokredite anbieten, gibt es auf www.profitiraj.ba. VI. MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Krankenversicherung Gesetzgebung Das Recht auf eine Krankenversicherung wurde Berufstätigen, Rentnern und ihren Ehepartnern, arbeitssuchenden Personen und ihren Verwandten (Ehepartner und Kinder bis 15 Jahre die beim Arbeitsamt gemeldet sind), behinderten Mitbürgern, landwirtschaftlichen Arbeitern und Personen, die Sozialleistungen beziehen, gewährt. Auf Ggrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation in Bosnien und Herzegowina ist die öffentliche medizinische Versorgung nicht vollständig kostenlos. Tatsächlich muss der Patient einen kleinen Betrag bezahlen, dessen Höhe sich nach der Art der medizinischen Behandlung richtet. Die medizinische Versorgung ist für die folgenden Bevölkerungsgruppen kostenlos: -Kinder bis zu 15 Jahren -Kinder zwischen 16 und 18 Jahren, die noch in der Schulausbildung sind; Studenten bis zu 25 Jahren - Schwangeren Frauen und Frauen direkt nach der Entbindung bis das Kind 1 Jahr alt ist. -Minderjährige über 15 Jahre, die noch zur Schule gehen, müssen einen freiwilligen Versicherungsbeitrag zahlen, sofern sie nicht auf andere Weise versichert sind. -Personen über 65 Jahre -Empfänger von Sozialleistungen -Personen, die an Tuberkulose oder anderen epidemischen Krankheiten leiden -Personen, die unter einer geistigen Störung leiden (gilt nur für Patienten, die sich einer Prüfung durch eine medizinische Expertenkommission unterzogen haben) 12 -Patienten, die eine regelmäßige Dialyse benötigen. -Patienten mit Diabetes, die regelmäßig Insulin benötigen (diese müssen sich einer Untersuchung durch eine spezielle medizinische Kommission unterziehen, um ihren Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung zu bestätigen). -Patienten, die unter bösartigen (malignen) Erkrankungen leiden. -Patienten mit transplantierten Organen -Patienten, die unter Dystrophie leiden. Es ist wichtig, dass alle Personen, die zu einer der vorgenannten Kategorien zählen, sich bei der städtischen oder regionalen Krankenversicherung melden und die entsprechenden Nachweise vorlegen, um eine kostenlose Krankenversicherung zu erhalten. Geistig behinderte Personen, die hierauf einen Anspruch haben, erhalten eine staatliche Krankenversicherung. Die Anspruchsberechtigung muss durch eine staatliche medizinische Kommission, die aus Fachärzten für seelische Erkrankungen besteht und entsprechende Untersuchungen anstellt, um zu einer Entscheidung zu gelangen, bestätigt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung und einer freiwilligen Zusatzkrankenversicherung für Bürger in Bosnien und Herzegowina, die keine Krankenversicherung im Rahmen einer Rente oder Sozialleistung erhalten. Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenvericherung Die folgenden Voraussetzungen gelten für das Recht auf eine freiwillige Krankenversicherung: - Vollständige Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge der letzten 6 Monate in Höhe von 5% des Bruttogehalts - Medizinische Untersuchung auf Anordnung der Krankenkasse - Personalausweis und Einwohnermeldebescheinigung des Innenministeriums - Antragsformular der Krankenversicherung - Zwei Zeugen mit Personalausweis als Unterzeichner des Vertrags mit der Krankenversicherung Die Ausstellung des Krankenversicherungsbuches kann entsprechend den regionalen Kantonsvorschriften ein bis drei Monate dauern. Die monatlichen Kosten der freiwilligen Versicherung liegen in Bosnien und Herzegowina bei etwa 5% des Bruttogehalts. Familienmitglieder des Versicherten können mitversichert werden, wenn die folgenden Unterlagen vorgelegt werden: - Für Kinder: Geburtsurkunde - Für Erwachsene: Geburtsurkunde, Personalausweis und Arbeitsbuch. Die zusätzlichen Kosten der Krankenversicherung für jedes Familienmitglied betragen 5 USD im Monat. Private Gesundheitsinstitutionen und Krankenhäuser in Bosnien und Herzegowina haben bisher noch keine Verträge zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Gesundheitseinrichtungen geschlossen. Aus diesem Grund müssen die Kosten jeder medizinischen Behandlung in einer Privatklinik vollständig vom Patienten getragen 13 werden. Rentner in Bosnien und Herzegowina können eine Krankenversicherung in der Republik Srpska erhalten und Rentner in der Republik Srpska sind durch die Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina abgesichert. Die Kosten von mehr als 100 Medikamenten werden vollständig von der Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina bezahlt. Nicht in der Liste enthaltene Medikamente müssen vollständig vom Patienten bezahlt werden. Spezielle Medikamente, die vor Ort nicht verfügbar sind, können durch eine Vereinbarung mit den lokalen Apotheken aus dem Ausland beschafft werden. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Patienten zu tragen. 2. Organisation des Gesundheitssystems Das öffentliche Gesundheitssystem in Bosnien und Herzegowina ist auf drei Ebenen organisiert. Die erste Ebene des Gesundheitssystems besteht aus den lokalen Erste-Hilfe Zentren (“ambulanta”), die eingeschänkte medizinische Versorung bieten. Diese Einrichtungen befinden sich in Gemeinden, die kein allgemeines Gesundheutszentrum finanzieren können. Das Personal dieser Erste-Hilfe Zentren („ambulanta“) ist im Allgemeinen auf einen praktischen Arzt und drei oder vier Krankenschwestern beschränkt. Die Erste-Hilfe Zentren („ambulanta“) dienen hauptsächlich der Erstversorgung und der Präventivmedizin. Die zweite Ebene des Gesundheitswesens besteht aus den Gemeinde-Behandlungszentren („dom zdravlja“). Das Personal der “dom zdravlja” besteht aus einem Team aus praktischen Ärzten sowie einigen Fach-und Zahnärzten. Die "dom zdravlja" decken üblicherweise die folgenden medizinischen Bereiche ab: Allgemeinmedizin, Vorschul-Pädiatrie, allgemeine Schulmedizin, Gynäkologie, Tuberkulosekontrolle, Berufskrankheiten, Zahnmedizin, epidemische Erkrankungen und psychiatrische sowie HNO-Behandlungen, Radiologie, medizinische Einstellungsuntersuchungen, regelmäßige medizinische Untersuchungen von Arbeitnehmern und Untersuchungen zur Bestimmung der Arbeitsfähigkeit und vorübergehenden Berufsunfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten. Seit 2008 ist ein Familienmedizinsystem etabliert: jede Familie hat ihren eigenen Hausarzt, der von den Patienten konsutliert werden sollte, bevor sie an einen Spezialisten überwiesen werden. Die dritte Ebene des Gesundheitswesens besteht aus allgemeinen Krankenhäusern und Fachkliniken (Allgemeines Krankenhaus und Universitätsklinik in Sarajevo, Klinik-Zentrum in Banja Luka und andere Krankenhäuser auf kantonalem/ regionalem Gebiet). Allgemeine Krankenhäuser bieten Behandlungsmöglichkeiten für verschiedene Erkrankungen, die nicht in den Gesundheitszentren behandelt werden können. Die Fachkliniken bieten spezielle Behandlungsmöglichkeiten für Personen verschiedener Altersgruppen und mit verschiedenen Erkrankungen. Im Vergleich zum europäischen Standard ist die Ausstattung dieser Einrichtungen zufrieden stellend. Alle üblichen chirurgischen Eingriffe und medizinischen Behandlungen sind möglich. Patienten können mit einer Genehmigung der zuständigen Krankenkasse auch außerhalb ihres Kantons/ ihrer Region behandelt werden. 14 Die Internationale Organisation für Migration in Bosnien und Herzegowina kann weitere nützliche Informationen, Ratschläge und Empfehlungen für die zukünftige Behandlung in Bosnien und Herzegowina geben. Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Instituten: (a) Föderation Bosnien und Herzegowina: Föderation BiH, Gesundheitsministerium, Sarajevo, (Tel: +387 33 664 635 ; Fax: +387 33 226 637. Email : kab.moh@ bih.net.ba) Klinički Centar, Sarajevo, (Tel: +387 33 297 000) Državna bolnica, Sarajevo, (Tel: +387 33 285 100) Unsko-Sanski Kanton, Ministarstvo zdravstva i socijalne politike, Bihac, (Tel:+387 37 222 770) Posavski kanton, Ministarstvo zdravstva, Odžak, (Tel: +387 31 713 353; 713 345; 711 990) Tuzlanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Tuzla, (Tel: +387 35 280 182; 280 511) Zenicko-Dobojski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Zenica, (Tel: +387 32 244 618; 246 252; 254 640) Bosansko-Podrinjski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Goražde, (Tel: +387 38 228 439; 221 224 ) Srednjo-Bosanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Travnik, (Tel: +387 30 511 536; 511 219; 818 335) Hercegovacko-Neretvanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Mostar, (Tel: +387 36 326 354; 326 355) Zapadno-Hercegovacki Kanton, Ministarstvo zdravstva, zapošljavanja i socijalne skrbi, Grude, (Tel: +387 39 661 675) Sarajevski Kanton, Ministarstvo zdravlja, Sarajevo, (Tel: +387 33 562 089) Zapadno-Bosanski Kanton, Ministarstvo zdravlja, Livno, (Tel: +387 34 352 914) (b) Republik Srpska: Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung der Republik Srpska Tel.: + 387 51 339 458 / 339484 Fax: + 387 51 339 652 E-Mail: [email protected] Staatliche Krankenversicherung, Zdravke Korde 4, 78000 Banja Luka, (Tel: + 387 51 216 377; +387 51 21 65 95 +387 51 216 596; E-mail: [email protected]) VII. BILDUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1. Föderation Bosnien und Herzegowina Jeder Kanton ist separat für die Bildung zuständig. In Sarajevo unterliegt die Aufnahme von Schülern an Haupt-und Oberschulen den Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Information. 15 Bedingungen um die Schule im Kanton Sarajevo weiterzuführen Alle Schüler, die ihre Ausbildung im Bezirk Sarajevo fortsetzen möchten, müssen ihre Schulzeugnisse und anderen Nachweise des im Ausland erreichten Bildungsstands übersetzen lassen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer (Adressen können bei den Amtsgerichten erfragt werden) in bosnischer oder kroatischer Sprache angefertigt werden. Die Übersetzung kann auch von den Botschaften und Konsulaten Bosnien und Herzegowinas vorgenommen werden. Grundschule Schüler, die auf Grund ihres Alters oder des Ausbildungsstands im Ausland die Grundschule besuchen, können ihre schulische Ausbildung ohne zusätzliche Bedingungen, ungeachtet der im Ausland besuchten Schulart fortsetzen. Oberschule Schüler, die im Ausland die 8. Klasse abgeschlossen haben, gelten als Hauptschulabsolventen und können ihre Ausbildung in einer weiterführenden Schule in Bosnien und Herzegowina fortsetzen. Wenn die Schule, die im Ausland besucht wurde eine allgemeine Bildung vermittelt hat, ist keine Prüfung nötig, um das Wissen in den verschiedenen Fächern zu prüfen. Sollten die Schüler allerdings entscheiden, ihre Ausbildung an einer Technischen Schule oder Berufsschule fortführen zu wollen, müssen Prüfungen geschrieben werden, um die Unterschiede im Stundenplan auszugleichen. Diese Prüfungen werden nach der Einschreibung im zweiten Teil des Schuljahres vom Bildungsrat festgesetzt. Beispiel: Wenn ein Schüler die 8. Klasse einer Berufsschule im Ausland absolviert hat, kann er/sie die erste Klasse der Oberschule im Kanton Sarajevo besuchen, ohne Prüfungen abzulegen, da angenommen wird, dass die Unterschiede der Fächer nicht so groß sind. In Fällen, in denen die Unterschiede in den Stundenplänen groß sind, un bei denen es schwierig ist, der Klasse zu folgen, kann der Bildungsrat Prüfungen fordern. Höhere Schulbildung Wenn ein Schüler die 12. Klasse einer Oberschule im Ausland ohne Abschlussprüfung abgeschlossen hat, kann er seine Ausbildung in der 1. Klasse der höheren Schule in Bosnien und Herzegowina fortsetzen. Hat der Schüler die Abschlussprüfung bestanden, kann er seine Ausbildung an einer Hochschule in Bosnien-Herzegowina fortsetzen. Wenn der Schüler die Mittelschule im Ausland bereits abgeschlossen hat, kann er seine Ausbildung in Bosnien-Herzegowina fortsetzen, wenn der Unterschied zwischen den Lehrplänen nicht zu groß ist. Wenn die Unterschiede jedoch zu groß sind, muss der Schüler Prüfungen absolvieren, um diese Unterschiede zu überbrücken. Einige Gemeindeministerien in Bosnien und Herzegowina erheben keine Gebühren um die Gleichwertigkeit der ausländischen Zeugnisse zu beglaubigen. Gemeindeministerien erheben dafür eine Gebühr zwischen 600 BAM/KM (300 EUR ) und 800 BAM/KM (400 EUR). Das Einheits- oder Gemeindebildungsministerium erkennt die entgültigen Zeugnisse und andere Dokumente der Dauer der Ausbildung an. 16 Die Beglaubigung von Zeugnissen/Zertifikaten höherer Bildungseinrichtungen/Universitäten fällt unter die Verantwortlichkeit des Höheren Bildungsinstituts der Föderation Bosnien und Herzegowina, welches für die jeweilige Fachrichtung zuständig ist. Der Prozess der Beglaubigung dauert maximal 2 Monate. Die Gebühren für diesen Beglaubigungsprozess belaufen sich auf 600 BAM/KM (300 EUR) und 800 BAM/KM (400 EUR). Für die Aufnahme an einer Schule benötigte Dokumente -Antrag und Geburtsurkunde; -Fotokopie des Originalzeugnisses der letzten Klasse; -Beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses der letzten im Ausland besuchten Klasse (nur eine Kopie). - Beglaubigte Übersetzung aller relevanten im Ausland erwobenen Zertifikate, die für die weiterführende Schulausbildung erforderlich sind. Notwendige Dokumente für die Beglaubigung eines Universitätsdiplom: Die Anfrage für eine Beglaubigung muss schriftlich bei der entsprechenden Fakultät in Bosnien und Herzegowina, zusammen mit den folgenden Dokumenten eingereicht werden: Originaldiplom mit Stempel; Offizielle Übersetzung vorheriger Zeugnisse; Übersetzter Stundenplan der im Ausland besuchten Universität. Obwohl es nicht immer notwendig ist, ist es zumindest ratsam, dass Rückkehrer, die ihre Ausbildung in Bosnien und Herzegowina fortsetzen wollen, das Originaldiplom vor ihrer Rückkehr notariell beglaubigen lassen. Stipendien und Studiengebühren Es gibt nahezu keine Möglichkeiten in Bosnien und Herzegowina ein Studentendarlehen zu bekommen. Jede Fakultät bietet neuen Studenten die Möglichkeit sich Anfang des Schuljahres, in Abhängigkeit der Fonds, für ein Stipendium zu bewerben. Die Auswahl basiert auf den Schulnoten, wobei im Durchschnitt eine 4,00 bis 5,00 erwartet wird. Einige Universitäten können zudem eine vorläufige Prüfung fordern. In wenigen Fällen ist es möglich ein Stipendium von einer humanitären NGO (z. B. bei Waisen) oder von einer Gemeinde (im Allgemeinen muss der Student der beste seiner Klasse sein, bei einer Bewertung von 9,5 und mit seiner Familie unterhalb der Armutsgrenze leben) zu bekommen. Ein staalich geförderter Student (dessen Ausbildungskosten von der Regierung von Bosnien und Herzegowina übernommen werden) sollte eine kleine Studiengebühr für seine Ausbildung zahlen. Je nach Studienrichtung, kann die Studiengebühr von 100 BAM/KM (50 EUR) für ein Jahr bei Studenten mit einem Stipendium und bis zu 3000 BAM/KM (1500 EUR) für selbstzahlende Studenten variieren. 17 Weitere Informationen erhalten Sie von den folgenden Einrichtungen: Federacija Bosne i Herecgovine Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Ante Starčevića bb, Mostar; Tel +387 36 355 700, Fax: +387 36 355 742 Web: www.fmon.gov.ba, Email: [email protected], [email protected] Unsko-Sanski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Alije Đerzeleza br. 6, 77 000 Bihać Tel: +387 37 222 784, Fax: +387 37 223 004 Email:[email protected] Posavski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Treća ulica 27; 76 000 Orašje Tel: +387 31 713 356 , +387 31 713 356 Email: [email protected] Tuzlanski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Slatina 2, 75000 Tuzla Tel: +387 35 281 296 +387 35 281 296, Fax: +387 35 281 340 Email: [email protected] Zeničko-Dobojski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Zmaja od Bosne bb; Zenica, Tel: +387 32 243 120, +387 32 243 120 Email: [email protected] Bosansko-Podrinjski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta 1. slavne višegradske brigade 2a; 73 000 Goražde Tel: +387 38 224 259, Fax: +387 38 220 934, E-mail: [email protected] Srednjo-Bosanski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Stanična br. 43; Travnik, Tel: 030 518 675 , +387 30 518 675 E-mail: [email protected] Hercegovačko-Neretvanski Kanton Ministarstvo obrazovanja, S.Radića 3/III; Mostar Tel: +387 36 312 186 , ++387 36 312 186 E-mail: [email protected] Zapadno-Herecgovački Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Stjepana Radića 37b; 88 220 Široki Brijeg Tel: +387 39 703 230, Fax: +387 39 703 235 Email: [email protected] 18 Sarajevski Kanton Ministarstvo obrazovanja Reisa Džemaludina Čauševića 1; Sarajevo Tel: ++387 33 562 128, Fax: +387 33 562 218 Email: [email protected]; web: www.monks.ba; www.škole.ba Hercegovačko-Bosanski Kanton Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta Stjepana III Kotromanića; 80 000 Livno, Tel: +387 34 200 900 Email: [email protected] 2. Republik Srpska Bedingungen um die Schule in der Republik Srpska fortzuführen Schüler, die die 1. bis 4. Klasse der Grundschule im Ausland besucht haben, können ihre Schulbildung in der Republik Srpska ohne weitere Bedingungen fortführen. Falls ein Schüler die 5. bis 8. Klasse einer Hauptschule oder die 1. bis 4. Klasse eines Gymnasiums im Ausland besucht hat, müssen Prüfungen in den Fächern, die sich im Lehrplan unterscheiden, geschrieben werden. Sollten die Unterschiede im Lehrplan sehr groß sein und der Schüler Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen, kann der Bildungsausschuss der Schule Prüfungen anordnen. Die Anträge, die Schule in der Republik Srpska fortzuführen zu können. werden innerhalb von 2-10 Tagen bewilligt. Schüler aus dem Ausland, die keine Sprachkurse in bosnisch in ihrer vorherigen Schule hatten, müssen einen Sprachtest schreiben. Die Beglaubigung von Abschlüssen/Zeugnissen höherer Schulen/Universitäten aus dem Ausland, fällt unter die Zuständigkeit des Höheren Bildunsinstitutes der Republik Srpska das für die relevante Studienrichtung zuständig ist. Der Beglaubigungsprozess dauert maximal 3 Monate. Die Gebühren für die Beglaubigung belaufen sich auf 600/KM BAM (300 EUR) bis 800 BAM/KM (400 EUR). Notwendige Dokumente für die Schuleinschreibung: Antrag und Geburtsurkunde; Kopie des Orginalzeugnisses der letzten Klasse; Beglaubigte Überstezung des Zeugnisses der letzten, im Ausland besuchten Klasse (nur Kopie) Beglaubigte Übersetzung aller Zeugnisse, die für die weitere Schulausbildung relevant sind. Notwendige Dokumente für die Beglaubigung eines Universitätsdiploms: Die Anfrage für eine Beglaubigung muss schriftlich bei der entsprechenden Fakultät in der Republik Srpska, zusammen mit den folgenden Dokumenten eingereicht werden: Originaldiplom mit Stempel; Offizielle Übersetzung vorheriger Zeugnisse; Übersetzter Stundenplan der im Ausland besuchten Universität. 19 Es sollte klar sein, dass es keine staatlichen Richtlinien gibt, in welcher Höhe Gebühren für eine Beglaubigung erhoben werden. Jede Fakultät kann die Gebühren selbst festlegen. Diese variieren dann von Fakultät zu Fakultät; die Universität in Ost-Sarajevo erhebt beispielsweise eine Gebühr von 400 BAM (200 EUR). Stipendien und Studiengebühren Es gibt nahezu keine Möglichkeiten in der Republik Srpska ein Studentendarlehen zu bekommen. Jede Fakultät bietet neuen Studenten die Möglichkeit sich Anfang des Schuljahres, in Abhängigkeit der Fonds, für ein Stipendium zu bewerben. Die Auswahl basiert auf den Schulnoten, wobei im Durchschnitt eine 4,00 bis 5,00 erwartet wird. Einige Universitäten können zudem eine vorläufige Prüfung fordern. In wenigen Fällen es es möglich ein Stipendium von einer humanitären NGO (z. B. bei Waisen) oder von einer Gemeinde (im Allgemeinen muss der Student der beste seiner Klasse sein bei einer Bewertung von 9,5 und mit seiner Familie unterhalb der Armutsgrenze leben) zu bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie von der folgenden Einrichtung: Republik Srpska, Misinsterium für Bildung und Kultur Trg republike Srpske 1, 78000 Banja Luka Tel: +387 51 338 461; Fax: +387 51 338 853 Email: [email protected] 3. Private Universitäten in Bosnien und Herzegowina Die Bedingungen sich an einer privaten Universität in Bosnien und Herzegowina einschreiben zu können, sind die selben, wie bei staatlichen Universitäten (abhängig in welchem Gebiet die Universität registriert ist). Die Kosten an einer privaten Universität in Bosnien und Herzegowina studieren zu können, belaufen sich auf bis 2500 BAM/KM bis 10000 BAM/KM (1250 EUR bis 5000 EUR) pro Jahr. VIII. WOHNUNGSWESEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA Die Implementierung der Grundeigentumsgesetze in Bosnien und Herzegowina ist in mehr als 95% der Fälle abgeschlossen. In einigen Gemeinden ist die Implementierung noch nicht soweit fortgeschritten, wie in anderen, doch im Allgemeinen ist sie abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wohnungsangelegenheiten der Föderation Bosnien und Herzegowina und das Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene der Republik Srpska verfügen immer noch über Ministerialämter für Wohnungsangelegenheiten in jeder Gemeinde, sofern erforderlich. 20 1. Wiederinbesitznahme Es besteht keine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Wiederinbesitznahme. Sobald die Entscheidung über die Wiederinbesitznahme der Wohnung oder des Hauses dem Vorkriegs-Eigentümer übermittelt wurde, erhält der derzeitige Bewohner der Wohnung einen Räumungsbefehl. Wenn der derzeitige Bewohner kein Recht auf eine alternative Unterbringungsmöglichkeit hat, wird demselben eine Frist von 15 Tagen gewährt, um das besetzte Grundeigentum zu verlassen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina ist eine Frist für die Rückführung von Staatseigentum bis Oktober 1999 gesetzt gewesen und bis Juni 2000 in der Republik Srpska. Der Rückführungsprozess von Eigentum gilt in Bosnien und Herzegowina als weitgehend abgeschlossen. Richtlinen für die bedeutende Komplettierung des Rückführungsgesetzes können unter http://www.ohr.int/plip gefunden werden. 2. Wiederaufbau/Wohnhilfe Die Kosten für den Wiederaufbau von vom Krieg zerstörter Häuser sind schwer einzuschätzen. Bei einem Haus mit einer Grundfläche von 9 x 8 m², dessen Fundamente noch verwendet werden können, belaufen sich die Kosten für das benötigte Material auf ungefähr 60.000 BAM/KM (30.000 EUR). Um eine Beihilfe zum Hausbau zu erhalten, muss sich der Heimkehrer bei den lokalen Behörden registrieren. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Anmeldung beim örtlichen Flüchtlingsamt und der regelmäßige Kontakt zu demselben. Dieses Amt kann Heimkehrern, die eine Wiederaufbauhilfe benötigen, konkretere Informationen zu neuen Wiederaufbauprogrammen und –organisationen, die Wiederaufbauhilfe anbieten, geben. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Wiederaufbauhilfe hängt von den vom Projektspender aufgestellten Kriterien und der Liste der Anwärter, die bei dem Büro für Flüchtlinge der Gemeinde erhältlich ist, für einen Wiederaufbau ab. Insgesamt geht die Anzahl der Wiederaufbauprojekte jedoch zurück und die verbleibenden Aktivitäten sind jetzt größtenteils staatlich finanziert. Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe garantiert nicht, dass diese auch gewährt wird. Derzeit werden bevorzugt Binnenvertriebene und Flüchtlinge beim Wiederaufbau unterstützt. Eine große Anzahl Binnenvertriebener und Flüchtlinge sind mit der Räumung von besetztem Grundeigentum konfrontiert oder es musste bereits geräumt werden und sie leben nun in gemieteten Unterkünften, die von den Gemeindeämtern für Flüchtlinge und Vertriebene in der Republik Srpska oder den regionalen Ministerien für Arbeit, Soziales, Flüchtlinge und Vertriebe in Bosnien-Herzegowina zur Verfügung gestellt werden. Gemeindeämter können zusätzliche Informationen über Möglichkeiten der Wiederaufbauhilfe geben. Es ist wichtig, dass Rückkehrer diese Ämter sobald wie möglich kontaktieren, um in die laufenden Wiederaufbauprogramme aufgenommen zu werden. Eine Registrierung als Einwohner einer Gemeinde in der die Wiederaufbauhilfe angefragt ist, ist Voraussetzung für die Förderung. 21 Das Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene Personen wählt Empfänger von Wiederaufbauhilfe in jeder Gemeinde nach den Richtlinen der Regierung und der Geldgeber aus. Die Ministerien für Wohnungsangelegenheiten sammeln die Anträge für Wiederaufbauhilfe in jeder Gemeinde. Informationen erhalten Sie von den folgenden EInrichtungen: Föderation Bosnien und Herzegowina Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik Marka Marulića 2, Sarajevo Tel.: +387 33 661 772, +387 33 650 685 Fax: +387 33 255 462 Web: www.fmrsp.gov.ba; Email: [email protected] Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene Alipašina 41, Sarajevo Tel.: +387 33 663 977, Fax: +387 33 204 552 Email: [email protected] Republik Srpska Ministerium für Flüchtlinge und vertriebene Personen, Trg Republike Srpske 1, 78000 Banja Luka, Теl.: +387 51 338 642, Fax: +387 51 338 847, E-mail: [email protected] 3. Mietkosten Die Mietkosten in Bosnien und Herzegowina variieren je nach Lage und Größe der Wohnung. In einigen großen Städten in der Föderation Bosnien und Herzegowina (z. B. Sarajevo) belaufen sich die monatlichen Kosten für eine 2-Zimmer Wohnung auf 350 BAM/KM (175 EUR) bis 1000 BAM/KM (500 EUR). In den Vorstädten und in den Stadtzentren kleinerer Städte variieren die Mieten zwischen 200 BAM/KM (100 EUR) und 350 BAM/KM (175 EUR). In der Republik Srpska ist die Miete in der Region um Banja Luka am höchsten. Dort zahlen Mieter zwischen 350 BAM/KM (175EUR) und 600 BAM/KM (300 EUR) Miete pro Monat, während sich die Mieten für eine 2-Zimmer Wohnung in kleineren Städten auf 200 BAM/KM (100 EUR) bis 350 BAM/KM (175 EUR) belaufen. Vermietungen und Verkauf von Immobilien wird in der Regel durch private Immobilien Agenturen oder auf individueller Basis durchgeführt. Relevante Informationen zu verfügbaren Häusern/Wohnungen gibt es in den täglichen/wöchentlichen lokalen Zeitungen, Internetanzeigen, dem lokalen Radio und Fernsehstationen, etc. 4. Wohnen für Senioren Die Unterbringung in Seniorenheimen ist nicht kostenlos. Senioren werden nur aufgenommen, wenn sie die Kosten für spezielle oder medizinische (sofern erforderlich) Behandlung selbst tragen können. Pflegeheime werden weitgehend durch Spenden finanziert. Alle Pflegeheime bieten Lebensbedingungen, die bosnischem Standard entsprechen. Ein Zweibettzimmer im Pflegeheim in Sarajevo kostet zwischen 370 BAM/KM (185 EUR) und 570 BAM/KM (285 EUR) pro Monat und ein Einbettzimmer durchschnittlich 22 um die 700 BAM/KM (350 EUR). Medizinische Betreuung ist 24 Stunden erhältlich. Medizinische Behandlungen außerhalb des Pflegeheims müssen von der Krankenkasse oder privat bezahlt werden. Diese Kosten sind hoch im Vergleich zu der durchschnittlichen Rente, die es in Bosnien und Herzegowina gibt. Für behinderte Menschen kostet ein Einbettzimmer in einem Pflegeheim, inklusive intensiver medizinischer Betreuung 700 BAM/KM (350 EUR) pro Monat. Da es nur wenige Pflegeheime gibt, die Nachfrage aber sehr groß ist, ist es schwierig, einen Platz zu bekommen. Eine Liste von NGOs, die sich mit Senioren befassen ist auf Seite 25-26 zu finden. Im folgenden einige Telefonnummern von Pflegeheimen in Bosnien und Herzegowina: Sarajevo Travnik Banja Luka Prijedor Tuzla Mostar Gorazde Nova Bila Tomislavgrad IX. +387 33 777-260, +387 33 777 237 +387 30 517 530, +387 30 517 520 +387 51 300 368, +387 51 305 399 +387 52 233-750, +387 52 233 751 +387 35 270 005, +387 35 270 002 +387 36 576-361, +387 36 331 341 +387 38 228-443, +387 38 240 660 +387 30 708-101, +387 30 708 753 +387 34 353-538, +387 34 353 537 ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA Beinahe alle Städte in Bosnien und Herzegowina sind nach dem Krieg durch Landwege verbunden worden. Die verantwortlichen öffentlichen Einrichtungen machen konstante Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Qualität. Das Schienennetz ist noch nicht vollständig wieder hergestellt und arbeitet nur mit begrenzter Kapazität auf lokaler Ebene. Es gibt eine Zugverbindung Ploce-Mostar-Sarajevo-Zagreb. Es gibt eine Verbindung von Zagreb nach Ljubljana, Budapest, München, Wien, etc. Es bestehen Busverbindungen zwischen allen Städten in Bosnien und Herzegowina. 1. Busse Im folgenden einige Preise für Fahrkarten zu bestimmten Orten: Zielort: Sarajevo - Banja Luka Sarajevo - Jajce Sarajevo - Tuzla Sarajevo - Bihać Sarajevo - Mostar Sarajevo - Međugorje East Sarajevo - Srebrenica East Sarajevo - Trebinje Preis: 29 BAM/KM (15 EUR) 24 BAM/KM (12 EUR) 20 BAM/KM (10 EUR) 41 BAM/KM (21 EUR) 15 BAM/KM (8 EUR) 20 BAM/KM (10 EUR) 18 BAM/KM (9 EUR) 20 BAM/K (10 EUR) 2. Flüge Der Internationale Hauptflugahfen ist Sarajevo. Es gibt drei weitere kleinere Flughäfen; Banja Luka, Mostar, Tuzla. 23 Der internationale Flughafen in Banja Luka bietet zur Zeit regelmäßige Flüge von/nach Zürich und Belgrad. Der internationale Flughafen in Mostar bietet zur Zeit nur im Sommer Charterflüger von/in die Türkei an. Der internationale Flughafen in Tuzla bietet zur Zeit Charterflüge im Sommer von/nach Frankfurt und Charterflüge von/nach Antalya. Im Folgenden die geschätzten Flugpreise: Zielort: Wien/Sarajevo Direktflug Wien/Sarajevo via Ljubljana München/Sarajevo Direktflug München/Sarajevo via Ljubljana Prag/Sarajevo via Budapest Istanbul/Sarajevo Direktflug Zagreb/Sarajevo Ljubljana/Sarajevo Belgrad/Sarajevo Zürich/Sarajevo Direktflug Genf/Sarajevo via Budapest X. Preis: 582 BAM/KM (291 EUR) 674 BAM/KM (344 EUR) 340 BAM/KM (170 EUR) 594 BAM/KM (297 EUR) 872 BAM/KM (436 EUR) 454 BAM/KM (227 EUR) 308 BAM/KM (154 EUR) 395 BAM/KM (198 EUR) 205 BAM/KM (103 EUR) 420 BAM/KM (215 EUR) 596 BAM/KM (298 EUR) INTERNATIONALE UND NICHT-STAATLICHE ORGANISATIONEN Eine große Anzahl an Internationalen Organisationen (IO), Hilfsorganisationen und Nicht-Staatlichen Organisationen (NGO) ist immer noch vor Ort und arbeitet in Bosnien und Herzegowina. Im Folgenden finden Sie eine Liste der wichtigsten IOs, Hilfsorganisationen und NGOs. Die Gemeinden können die Liste aller Vereine und Organisationen, die es in einer Stadt oder einer Region gibt, besorgen. Internationale Organisationen Geschäftsstelle Europäischer Rat (CE) Europäische Kommission (EC) Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Internationale Kommission für vermisste Personen (ICMP) Internationales Komittee des Roten Kreuzes (ICRC) Internationale Föderation des Roten Kreuzes (IFRC) International Demining Fund (ITF) Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Internationaler Währungsfonds (IMF) Adresse 71000 Sarajevo; Fra Grge Martica 2; ++ 387 33 264 360 71000 Sarajevo; Skenderija 3; ++387 33 254 700 71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica; ++ 387 33 667 945 71000 Sarajevo; Alipasina 45a; ++ 387 33 280 800 71000 Sarajevo; Soukbunar 5; ++ 387 33 565 650 71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 1; ++387 33 565 650 71000 Sarajevo; Tesanjska 1; ++ 387 33 261 180 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 585 71000 Sarajevo; Marsala Tita 25; ++ 387 33 668 167 24 Internationale Organisation für Migration (IOM) Internationales Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien (UNICTY) NATO Hauptquartier (NATO HQ) Sarajevo Büro des Hohen Vertreters (OHR) Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE) Regionales Umweltzentrum (REC) Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) Vereinten Nationen Frauen (UNW) Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Weltbank Landesbüro Bosnien und Herzegowina (WB) Weltgesundheitsorganisation (WHO) 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 400 71000 Sarajevo; Aleja Bosne Srebrene bb; ++ 387 33 568 530 71000 Sarajevo; Hamdije Kreševljakovića 98; ++ 387 33 495 000 71000 Sarajevo; Emerika Bluma 1; ++ 387 33 283 500 71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 1; ++ 387 33 752 100 71000 Sarajevo; Dervisa Numica 6/III; ++ 387 33 713 110 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33293 600 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 450 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 588 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 400 71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica, Tower B; ++ 387 33 290 314; 71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 17/B; ++387 33 251 500 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb; ++ 387 33 293 591 Internationale Hilfsorganisationen Geschäftsstelle Amt für Internationale Entwicklung UK (DFID) Italienische Entwicklungshilfe Japan International Cooperation Agency (JICA) Swiss Development Cooperation (SDC) Behörde der Vereinigten Staaten zur Internationalen Entwicklung (USAID) Adresse 71000 Sarajevo; Hamdije Cemerlica 39a; ++ 387 33 282 200 71000 Sarajevo; Cekalusa 51; ++387 560 170 71000 Sarajevo; Bistrik 9; ++ 387 33 220 190 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne 11; ++ 387 33 254 030 71000 Sarajevo; Robert Frasure 1; ++ 387 33 704 000 25 NGOs die sich mit gefährdeten Personen befassen NGO Adresse Aktivitäten Medica Zenica Krivače 40, 72000 Zenica Tel: +387 32 463 930, 436 920 Fax: +387 32 463 924 - Hilfe für Frauen in Not (Opfer von Menschenhandel, missbrauchte Frauen, Gewalt in der Familie) -Therapiezentrum für Frauen (medizinische und psychologische Betreuung) -Berufsausbildung HO Merhamet MDD Bistrik 2 71000 Sarajevo Tel:+387 33 236 527 Fax: +387 33 534 609 -Programm für kostenloses Essen (öffentliche Küche) -Programm für Stipendien -Unterstützung der nachhaltigen Arbeit -Essensabgabe - Hilfe für Opfer aus Gebieten die von Naturkatastrophen oder Kriegen betroffen sind Rotes Kreuz (Föderation BiH) Nedima Filipovica 9 71000 Sarajevo Tel / Fax: +387 33 645 716 Das Rote Kreuz (BiH) hat 11 Regionalstellen und 79 lokale Zweigstellen. -Soziale humanitäre Hilfe -Gesundheit und Bildung -Erste Hilfe -Blutspende -Senioren- und Behindertenwohnheime -Jugend -Beratungsangebote -Minensuche -Häusliche Betreuung von Senioren und gefährdeten Personengruppen Ruhama Zenica Zije Dizdarevica 30, 32000 Zenica Tel/Fax: +387 32 246 665. - Unterstützung von gefährdeten Personen (v. a. Senioren) auch durch midezinische und psychologische Betreuung Woman BiH Trg Ivana Krndelja 3 36000 Mostar Tel/Fax: +387 36 550 334/ 550 339 - Hilfe für Senioren und gefährdete Personengruppen (v. a. medizinische Versorgung, Sozialisierung, tägliches Essen, Reisen, Hilfe von Sozialarbeiten, etc.) - Hausbesuche bei Bedarf 26 XI. LISTE DER AUSLANDSVERTRETUNGEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA Liste der Botschaften in BiH (weitere Informationen: www.embassypages.com/bosnia) Botschaft der Republik Österreich Diplomatisches Büro Belgien Botschaft der Republik Bulgarien Botschaft der Volksrepublik China Botschaft der Republik Kroatien Botschaft der Tschechischen Republik Botschaft des Dänischen Königreichs Botschaft der Arabischen Republik Ägypten Botschaft der Republik Frankreich Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Botschaft von Griechenland Botschaft der Republik Ungarn Botschaft der Islamischen Republik Iran 71000 Sarajevo; Džidžikovac 7; Tel: 033 279 400; Fax: 033 668 339 sarajewo- [email protected] 71000 Sarajevo; Grbavička 4 Tel: 033 208 362; Fax: 033 207 462 [email protected] 71000 Sarajevo; Radnička 30; Tel: 033 668 191; Fax: 033 668 182 [email protected] 71000 Sarajevo; Braće Begić 17; Tel: 033 215 102; Fax: 033 215 108 [email protected] 71000 Sarajevo; Mehmeda Spahe 16; Tel: 033 444 330/1; Fax: 033 472 434; [email protected] 71000 Sarajevo; Franjevačka 19; Tel: 033 447 525, 033 446 966; Fax: 033 447 526 ; [email protected] 71000 Sarajevo; Splitska 9; Tel: 033 665 901; Fax: 033 665 902 [email protected] 71000 Sarajevo; Nurudina Gackića 58; Tel: 033 666 498; Fax: 033 666 499 [email protected] 71000 Sarajevo; Mehmed-bega Kapetanovića Ljubušaka 18; Tel: 033 282 050; Fax: - 052 [email protected] 71000 Sarajevo; Skenderija 3; Tel: 033 565 300; fax: 033 206 400 [email protected] 71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 1; Tel: 033 560 550; Fax: 033 203 512 [email protected] 71000 Sarajevo; Splitska 2; Tel: 033 208 353; Fax: 033 268 930 [email protected] 71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 6; Tel: 033 650 210; Fax: 033 663 910 [email protected] 27 71000 Sarajevo; Čekaluša 39; Tel: 033 712 100; Fax: 033 659 368 [email protected] Botschaft von Japan 71000 Sarajevo; Bistrik 9; Tel: 033 209 580; Fax: 033 209 583 [email protected] Botschaft des Präsidiums der 71000 Sarajevo; Patriotske lige 45; Volksrepublik Libyen Tel: 033 200 621; Fax: 033 226 146 Email: [email protected] Botschaft der Republik Mazedonien 71000 Sarajevo; Splitska 57; Tel/fax: 033 810 760 [email protected] Botschaft von Malaysia 71000 Sarajevo; Radnička 4a; Tel: 033 201 578; Fax: 033 667 713 [email protected] Botschaft von Montenegro 71000 Sarajevo; Talirovića 4; Tel: 033 239 925; Fax: 033 239 927 [email protected] Botschaft der Republik Malta 71000 Sarajevo; Mula Mustafe Bašeskije 12; Tel/Fax: 033 668 632 Botschaft des Königreichs der 71000 Sarajevo; Grbavička 4; Niederlanden Tel: 033 562 600; Fax: 033 223 413 [email protected] Botschaft der Islamischen Republik 71000 Sarajevo; Emerika Bluma 17; Pakistan Tel: 033 211 836; Fax: 033 211 837 [email protected] Botschaft von Palästina 71000 Sarajevo; Dzinina 33; Tel: 033 571 446; Fax: 033 237 312 [email protected] Botschaft der Republik Polen 71000 Sarajevo; Dola 13; Tel: 033 201 142; Fax: 033 226 844 [email protected] Diplomatische Mission von Portugal 71000 Sarajevo; Čobanija 12; Tel: 033 200 835; Fax: 033 443 117 [email protected] Botschaft von Rumänien 71000 Sarajevo; Tahtali sokak 13-15; Tel: 033 207 447; Fax: 033 668 893 [email protected] Botschaft der Russischen Föderation 71000 Sarajevo; Urijan Dedina 93-95; Tel: 033 668 147; Fax: 033 668 148 [email protected] Botschaft des Königreichs Saudi Arabien 71000 Sarajevo; Kosevo 44; tel: 033 211 862; fax: 033 212 204 [email protected] Botschaft der Republik Serbien 71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 3a; Tel: 033 260 080; Fax: 033 221 469 [email protected] Botschaft der Slowakischen Republik 71000 Sarajevo; Skopljanska 7; ++ 387 33 716 440Trnovska 6; Tel: 033 716 441; Fax: 033 716 410 [email protected] Botschaft der Republik Slowenien 71000 Sarajevo; Bentbaša 7; Botschaft der Republik Italien 28 Botschaft des Königreichs Spanien Botschaft des Königreichs Schweden Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Botschaft der Republik Türkei Botschaft der Ukraine Botschaft des Königreichs von Großbritannien und Nordirland Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Tel: 033 271 261, 033 251 796; Fax: 033 271 270, 033 204 318 71000 Sarajevo; Maguda 18; Tel: 033 584 000; Fax: 033 539 155 [email protected] 71000 Sarajevo; Ferhadija 20; Tel: 033 276 037; Fax: 033 276 060 [email protected] 71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne 11; tel: 033 275 850; fax: 033 570 120 [email protected] 71000 Sarajevo; Vilsonovo Setaliste bb; tel: 033 568 750; fax: 033 267 261 [email protected] [email protected] 71000 Sarajevo; Fra Anđela Zvizdovića 1; ++ 387 33 295 156 71000 Sarajevo; Hamdije Cemerlica 39a; tel: 033 282 200; fax: 033 666 131 [email protected] 71000 Sarajevo; Roberta C. Frasure 1; Tel: 033 704 000; Fax: 033 659 722 29