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LÄNDERINFORMATIONSBLATT
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
(Oktober 2014)
Haftungsausschluss
IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen
und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine
Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für
Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen
gezogen werden.
1
Inhaltsverzeichnis
I.
EINLEITUNG ........................................................................................................... 3
II.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ...................................................................... 3
1.
Währung .............................................................................................................. 3
2.
Telekommunikation ............................................................................................. 3
III.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ............. 4
IV.
SOZIALE SICHERHEIT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA........................... 6
1.
Soziale Wohlfahrt ................................................................................................ 6
2.
Renten ................................................................................................................. 7
V.
ARBEITSMARKT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ..................................... 9
1.
Arbeitsmarktsituation ........................................................................................... 9
2.
Stellenvermittlung ................................................................................................ 9
3.
Gehalt ................................................................................................................ 10
4.
Arbeitslosenunterstützung ................................................................................. 10
5.
Mikrokredite ....................................................................................................... 11
VI.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA.......... 12
1.
Krankenversicherung......................................................................................... 12
2.
Organisation des Gesundheitssystems ............................................................ 14
VII.
BILDUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ............................................... 15
1.
Föderation Bosnien und Herzegowina .............................................................. 15
2.
Republik Srpska................................................................................................. 19
3.
Private Universitäten in Bosnien und Herzegowina .......................................... 20
VIII.
WOHNUNGSWESEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ........................ 20
1.
Wiederinbesitznahme ........................................................................................ 21
2.
Wiederaufbau/Wohnhilfe ................................................................................... 21
3.
Mietkosten ......................................................................................................... 22
4.
Wohnen für Senioren......................................................................................... 22
IX.
ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA ......... 23
1.
Busse ................................................................................................................. 23
2.
Flüge .................................................................................................................. 23
X.
INTERNATIONALE UND NICHT-STAATLICHE ORGANISATIONEN ............ 24
XI.
LISTE DER AUSLANDSVERTRETUNGEN IN BOSNIEN UND
HERZEGOWINA .......................................................................................................... 27
2
I.
EINLEITUNG
Dieses Länderinformationsblatt zielt darauf ab, allgemeine, soziale und wirtschaftliche
Informationen über das Land zu geben und potentiellen Rückkehrern aktuelle
Informationen über Bosnien und Herzegowina zu vermitteln.
IOM Mission in Bosnien und Herzegowina
IOM Sarajevo office
Zmaja od Bosne bb
UN Common House
71000 Sarajevo
Webseite: www.iom.ba
Tel: +387 33 293 400
Fax: +387 33 293 726
E-mail: [email protected]
II.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1. Währung
Die derzeitige Währung in Bosnien und Herzegowina ist die Konvertible Mark
(BAM/KM). Der Wechselkurs war im Oktober 2014
1 EUR = 1,96 BAM/KM
Preise werden in diesem Informationsblatt in EUR und BAM/KM angegeben.
2. Telekommunikation
Die Vorwahl um aus dem Ausland nach Bosnien und Herzegowina zu telefonieren ist
00 387. Um eine Mobilfunknummer anzurufen, muss folgendes gewählt werden:
FÖDERATION BOSNIEN UND HERZEGOWINA (FBIH), REPUBLIK SRPSKA (RS)
und BEZIRK BRCKO GSM: +387 61, 62, 63, 65 oder 66 + die Telefonnummer
Föderation Bosnien und Herzegowina
Republik Srpska
Vorwahl Kanton
Vorwahl Region
1 KANTON UNSKO-SANSKI
037
2 KANTON POSAVSKI
031
3 KANTON TUZLANSKI
035
4 KANTON ZENIČKO-DOBOJSKI
032
5 KANTON BOSANSKO-PODRINJSKI
038
6 KANTON SREDNJO-BOSANSKI
030
7 KANTON HERCEGOVAČKO-NERETVANSKI 036
8 KANTON ZAPADNO-HERCEGOVAČKI
039
9 KANTON SARAJEVSKI
10 KANTON HERCEGOVAČKO- BOSANSKI C.
BRCKO DISTRIKT
BANJA LUKA
MRKONJIĆ GRAD
PRIJEDOR
DOBOJ
BOSANSKI ŠAMAC
BIJELJINA
ZVORNIK
ISTOČNOSARAJEVO
033
FOČA
034
TREBINJE
049
051
050
052
053
054
055
056
057
058
059
3
III.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Das Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) ist die Hauptstelle der Agentur der zivilen
Friedensdurchführung in Bosnien und Herzegowina. Das Dayton-Friedensabkommen
von 1995 bestimmte den Hohen Repräsentanten um die Umsetzung der zivilen
Aspekte des Friedensabkommens im Auftrag der Vereinten Nationen zu überwachen.
Er ist außerdem damit beauftragt, die Aktivitäten der zivilen Organisationen und
Agenturen zu koordinieren, die in Bosnien und Herzegowina agieren. Für weitere
Informationen besuchen Sie die Homepage: www.ohr.int
Die aktuelle politische Situation in Bosnien und Herzegowina resultiert aus dem
Allgemeinen Rahmen-Friedensvertrag (oder den Vereinbarungen von Dayton) der am
14. Dezember 1995 unterzeichnet wurde und eine neue Verfassung in Bosnien und
Herzegowina einführte.
Bosnien und Herzegowina besteht aus den folgenden Einheiten und Brcko:



Der Föderation Bosnien und Herzegowina (51% der Fläche des Landes),
deren Regierung und öffentliche Verwaltung auf drei Ebenen organisiert sind,
sowohl auf der kantonalen Ebene (10 Kantone) als auch auf der
Gemeindeebene.
Der Republik Srpska (49% der Fläche des Landes), die mit eigener Regierung
und Ministerien auf zwei Ebenen organisiert ist – den Einheiten und
Gemeinden
Dem Distrikt Brcko, der seit der Entscheidung der Schlichtungskommission
im Jahr 1999 als unabhängiger Bezirk galt, der nur der staatlichen Regierung
von Bosnien und Herzegowina untersteht.
Die Verfassung des Bezirks Brcko enthält unter anderem die folgenden
Bestimmungen:









Die Versammlung des Bezirks ist für die Durchsetzung verantwortlich.
Der Exekutivausschuss ist die exekutive Regierungsbehörde.
Die Gerichtshöfe des Distrikts sind unabhängig.
Der Bezirksinspektor ernennt und genehmigt die Mitglieder des Ausschusses
für Gesetzesprüfungen.
Die speziell eingerichtete Bezirkspolizei untersteht der Kontrolle der IPTF.
Die Bürger nehmen an Bezirks-und Körperschaftswahlen teil.
Jedes Symbol, dass den Bezirk Brcko repräsentiert, muss politisch und
ethnisch neutral sein. Die Flagge des Bezirks darf nur zusammen mit der
Staatsflagge von Bosnien und Herzegowina gezeigt werden.
Kyrillische und lateinische Schriftzeichen werden offiziell anerkannt.
Jeder Bürger kann die Ausstellung persönlicher Dokumente in den drei
offiziellen Sprachen (Bosnisch, Serbisch und Kroatisch) fordern.
Das Präsidium von Bosnien und Herzegowina besteht aus drei Mitgliedern (einem
Bosnier, einem Serben und einem Kroaten), die nach dem Roationsprinzip in die
Position der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina kommen. Sie werden
direkt vom Volk gewählt (d. h. die Föderation Bosnien und Herzegowina wählt den
bosnischen und kroatischen Vertreter des Präsidiums, während die Republik Srpska
den serbischen Vertreter wählt).
4
Gemäß der letzten offiziellen Volkszählung im Jahr 1991 hat Bosnien und
Herzegowina 4,37 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung bestand aus 43,47%
Bosniaken, 31,21% Serben, 17,38% Kroaten, 5,54% Jugoslawen und 2,38% anderer
Herkunft. Das CIA Fact Book ermittelte im Jahr 2000, dass die Einwohnerzahl Bosnien
und Herzwgowinas bei 4,02 Millionen lag und aus 48% Bosniaken, 37,1% Serben,
14,3% Kroaten und 0,6% andere Herkunft besteht.
Die Rechte von Minderheiten (d. h. Personen, die nicht zu einer der drei
verfassungsmäßigen ethnischen Gruppen von Bosnien und Herzegowina gehören)
sind die gleichen wie von allen Menschen die in Bosnien und Herzegowina leben.
Kantone und Gemeinden in Bosnien und Herzegowina
5
Die größten Städte in Bosnien und Herzegowina (BiH) 2014
Platz
1
2
Sarajevo
Banja Luka
Name
Sarajevo
3
Banja
Luka
Tuzla
4
Zenica
5
Bijeljina
6
Mostar
7
Prijedor
8
Brčko
9
Doboj
10
Cazin
Tusla
Region
Föderation
BiH
Republik
Srpska
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Republik
Srpska
Föderation
BiH
Republik
Srpska
Distrikt
Brčko
Republik
Srpska
Föderation
BiH
Bevölk.
438.443
Platz
11
Name
Zvornik
199.999
12
Živinice
120.874
13
Bihać
115.298
14
Travnik
114.663
15
Gradiška
113.169
16
97.588
17
Sanski
Most
Lukavac
93.028
18
Tešanj
77.223
19
69.411
20
Velika
Kladuša
Srebrenik
Region
Republik
Srpska
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Republik
Srpska
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Föderation
BiH
Zenica
IV.
SOZIALE SICHERHEIT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
1. Soziale Wohlfahrt
Gesetzgebung
Die Gesetze über die grundlegende soziale Wohlfahrt, die soziale Wohlfahrt für Opfer
des Bürgerkrieges und die soziale Wohlfahrt für Familien mit Kindern in Bosnien und
Herzegowina sind zwingend anzuwenden um umfassende Sozialleistungen für alle
Personen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, denen die Grundlage
zum Lebensunterhalt fehlt und die keine Verwandten haben, die für diese Person
sorgen können, zur Verfügung zu stellen.
Personen die plötzlich auf Grund einer zwangsweisen Migration, einer Umsiedlung,
des Todes eines oder mehrerer Familienmitglieder, einer Rehabilitation nach einer
medizinischen Behandlung, einer Naturkatastrophe oder der Freilassung aus dem
Gefängnis Sozialleistungen benötigen, fallen ebenfalls unter das gesetzliche
Wohlfahrtssystem in Bosnien und Herzegowina.
Ein Rückkehrer hat, bei der Beantragung von Sozialleistungen den gleichen Status
wie ein Bürger Bosnien und Herzegowinas. Sie/Er muss das Zentrum für Sozialhilfe in
der Gemeinde, in der er einen Aufenthaltsstatus nach der Rückkehr nach Bosnien
und Herzegowina hat, kontaktieren.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina beinhalten die Sozialleistungen die
Krankenversicherung für den Antragsteller sowie für dessen Familie; die finanzielle
Unterstützung beträgt bis zu 114 BAM/KM (57 EUR) pro Haushaltsmitglied + 10% für
jede weitere Person des Haushalts. Zusätzlich werden monatlich etwa 50 BAM/KM
6
Bevölk.
63.686
61.201
61.186
57.543
56.727
47.359
46.731
46.135
44.770
42.762
(25 EUR) für Wasser, Strom, Nebenkosten etc. zur Verfügung gestellt. Einige
Kantone und Gemeinden haben jedoch nicht einmal die Möglichkeit, diese kleinen
Beihilfen zu zahlen. (Beispielsweise die Stadtverwaltung von Sarajevo). Darüber
hinaus variieren die Zahlen je nach Kanton/Gemeinde.
In der Republik Srpska beinhalten die Sozialleistungen die Krankenversicherung für
den Antragssteller sowie dessen Familie und finanzielle Unterstützung bis zu 41
BAM/KM (21 EUR) pro Familienmitglied.
Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen
Um Sozialhilfe zu bekommen müssen beispielsweise in der Gemeinde Sarajevo
folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
a) die nutzbare Wohnfläche muss weniger als 44m² betragen
b) jedes Familienmitglied darf pro Monat nicht mehr als jeweils 58,5 BAM/KM (29
EUR)verdienen.
Das Alter des Antragsstellers und eine mögliche Behinderung werden ebenfalls in
Betracht gezogen.
Entscheidungen werden von Fall zu Fall getroffen und die Bewilligung kann, nach
Abgabe der benötigten Dokumente, auf Grund der Überprüfung, zwei Monate oder
länger dauern.
Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die Zahlung auf Grund fehlender staatlicher
Mittel und Investitionen sporadisch. Heimkehrer und ortsansässige Bürger können
sich nicht auf Sozialleistungen - insbesondere als "Überlebenshilfe" - verlassen
Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Instituten:
 Föderation Bosnien und Herzegowina,
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Marka Marulića br 2, 71000 Sarajevo,
Tel: +387 33 661 772, E-mail: [email protected]
 Republik Srpska,
Ministerium für Gesundheit und Soziale Wohlfahrt, Trg Republike Srpske 1,78000
Banja Luka, Tеl.: +387 51 339 486, Fax: +387 51 339 652,
E-mail: [email protected]
2. Renten
Gesetzgebung
Jeder Bürger von Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska, der vor der
Migration einen Rentenanspruch erworben hat, erhält diesen auch nach seiner
Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina. Heimkehrer, die vor der Migration keinen
Rentenanspruch erworben haben, können sich anmelden und mit dem Verfahren für
den Erwerb des Rentenanspruchs beginnen.
Am 18. Mai 2002 wurde eine Vereinbarung, die die Rechte und Pflichten im
öffentlichen Fond der Renten- und Invalidenversicherung der Republik Srpska und
derm Sozialfond für die Renten- und Invalidenversicherung der Föderation Bosnien
und Herzegowina festlegt, unterzeichnet.
7
Diese Vereinbarung schreibt eine Teilung der Verantwortung für die
Pensionszahlungen unter den zwei hauptverantwortlichen Institutionen in Bosnien
und Herzegowina vor, definiert Verfahren für die Berechnung geleisteter Dienstzeiten
und definiert die Berechnung der entsprechenden Pension sowie die
Voraussetzungen für Familien-und Invalidenrenten. Die Vereinbarung regelt darüber
hinaus den Austausch von Informationen und Dokumenten sowie die Verpflichtung
der Teilung der Pensionskosten ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung.
Rückkehrer, die die Bedingungen des Rentengesetzes und der
Invalidenversicherung (die unten angegeben sind) erfüllen, können einen
Rentenantrag stellen.
Voraussetzungen für eine Rente
Die Genehmigung einer Rente in der Föderation Bosnien und Herzegowina und der
Republik Srpska folgt den gleichen Richtlinien.
Eine Rente wird automatisch in beiden Verwaltungsbezirken genehmigt, wenn eine
Person 40 Jahre gearbeitet hat. Ab einem Alter von 65 Jahren sind sowohl Männer
als auch Frauen in beiden Verwaltungsbezirken rentenberechtigt, sofern sie
mindestens 20 Jahre, bzw. 15 Jahre in der Republik Srpska gearbeitet haben. In der
Republik Srpska gibt es für Frauen ein anderes Rentensystem als in der Föderation
Bosnien und Herzegowina. In der Republik Srpska sind Frauen automatisch im Alter
von 60 Jahren rentenberechtigt, sofern sie 35 Jahre gearbeitet haben.
Es ist zudem möglich, eine Invaliditätsrente auf Grund eines Arbeitsunfalls oder einer
Berufskrankheit ungeachtet der bisherigen Dienstzeit zu erhalten. Sofern ein Rentner
einen Pensionsanspruch unter einer der genannten Bedingungen erworben hat und
verstirbt, kann die Pension an den Ehegatten und ein Kind weitergezahlt werden, das
noch nicht fertig mit der Schulbildung ist (wenn das Kind Schüler ist, muss bewiesen
werden, dass die Prüfungen während des Schuljahres bestanden sind).
Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Institutionen:

Föderation Bosnien und Herzegowina
Bundesrenteninstitut Mostar, Bišćevića bb, 88000 Mostar,
Tel: +387 36 504 100 ; Fax: +387 36 504 190 and Ložionička 2 ; 71000
Sarajevo
Tel: +387 33 723 100; Fax: +387 33 723 200, Email: [email protected]

Republika Srpska
Rentenfonds, Bijeljina, Str. Njegoševa 28a (Tel: +387 55 202 939; +387 55
212 660, E-mail: [email protected] und [email protected])
Freiwillige Rentenversicherung
Das Rentengesetz von Bosnien und Herzegowina gibt allen Bürgern des
Landes die Möglichkeit, unter den folgenden Bedingungen freiwillige Beiträge
in die Rentenversicherung einzuzahlen:
Die Person muss:
- Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina oder der Republika Srpska sein
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
8
- die Schulpflicht erfüllt haben
- Arbeitsbuch (d.h. Arbeitsnachweise) vorlegen
- Personalausweis vorlegen
- Einwohnermeldebescheinigung der zuständigen Behörde (Innenministerium)
vorlegen
- Ärztliche Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit besitzen.
Die Kosten für eine freiwillige Rentenversicherung belaufen sich in etwa auf 214
BAM/KM (107 EUR) pro Monat.
Zahlungen der Rentenversicherung erfolgten regelmäßig.
Die durchschnittliche Rente in Bosnien und Herzegowina betrug im September 2014
326,17 BAM/KM (166 EUR). In der Republik Srpska betrug die durchschnittliche
Rente im Juni 2014 325 BAM/KM (166 EUR).
Weitere Informationen erhalten Sie von den folgenden Institutionen:
 Föderation Bosnien und Herzegowina ,
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Sarajevo, Marka Maulica br 2, 71000
Sarajevo (Tel: +387 33 661 772), Email: [email protected]
 Republik Srpska,
Ministerium für Gesundheit und Soziale Wohlfahrt, Banja Luka, Trg Republike
Srpske 1, (Tel: +387 51 339 475), Email: [email protected]
V.
ARBEITSMARKT IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
1. Arbeitsmarktsituation
Es gibt wenige Möglichkeiten für Rückkehrer nach Bosnien und Herzegowina, eine
Arbeit in ihrem erlernten Beruf, auf Grund der instabilen wirtschaftlichen Situation, zu
bekommen. Die Arbeitskraftumfrage wurde im April 2013 zum 8. Mal durchgeführt.
Unter den befragten 10.541 Haushalten waren 5.996 Haushalte in der Föderation BiH,
3.527 Haushalte in der Republik Srpska und 1.018 Haushalte im Distrikt Brcko. Laut
diesen Daten gibt es 1.133.091 Arbeitskräfte und 1.485.032 inaktive Personen in BiH.
Unter den Arbeitskräften gibt es 821.600 erwerbstätige Menschen und 311.491
arbeitslose Menschen. Von den erwerbstätigen Menschen sind 38.569 unbezahlte
Familienarbeiter. Die Arbeitslostenquote beträgt 27,5% (26,5% für Männer und 29%
für Frauen). Obwohl viele Personen als arbeitslos bei dem Bundesamt für Arbeit
gemeldet sind, haben sie eine Arbeit im privaten Bereich. Aus diesem Grund sind die
Statistiken nicht 100%ig korrekt.
2. Stellenvermittlung
Das Recht auf einen Arbeitsplatz ist jedem Bürger Bosniens und Herzegowinas, der
älter als 18 Jahre ist und der beim Amt für Arbeit in der Gemeinde seines Wohnsitzes
registriert ist, garantiert. Ein Rückkehrer hat das gleiche Recht und kann sich für eine
Stelle bei dem Amt für Arbeit in der Gemeinde bewerben, sofern er folgende
erforderlichen Dokumente vorlegen kann:

Formular der Wohnungsregistrierung, welches von der entsprechenden
Behörde beglaubigt wurde (Ministerium des Inneren);
9



Arbeitsbuch (alt oder neu, ausgestellt bei der zuständigen Behörde);
Kopie des Personalausweises;
Zeugnis oder Zertifikat des Schulabschlusses/ der Ausbildung.
3. Gehalt
In der Föderation Bosnien und Herzegowina betrug das durchschnittliche Nettogehalt
im Juli 2014 836 BAM/KM (429 EUR) und das durchschnittliche Bruttogehalt 1.299
BAM/KM (666 EUR).
4. Arbeitslosenunterstützung
Personen, die bei den Gemeindearbeitsämtern als arbeitssuchend gemeldet sind,
haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung:



Der Grund der Kündigung der vorherigen Beschäftigung (in Bosnien und
Herzegowina) darf nicht durch den Antragssteller verursacht sein
Der Antragssteller muss sich binnen 30 Tagen beim Arbeitsamt
arbeitssuchend gemeldet haben
Der Antragsteller muss mindestens für einen Zeitraum von 8 aufeinander
folgenden Monaten oder 8 Monaten mit Unterbrechungen innerhalb der
letzten 18 Monate vor der Beantragung der Arbeitslosenunterstützung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes kann, je nach finanzieller Situation der
Kantonsgemeinden, variieren. Jeder Heimkehrer nach Bosnien und Herzegowina
und in die Republik Srpska muss sich beim Arbeitsamt für zukünftige
Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitssuchend melden, auch wenn er/sie keine
finanzielle Unterstützung beantragt.
Zuständige Ämter in Bosnien-Herzegowina:
Arbeitsamt
Djoke Mazalica 3, 71 000 Sarajevo
Tel: + 387 33 562 900
Regionale Arbeitsämter in BiH
Sarajevo, Đoke Mazalića 3, (Tel/Fax: + 387 33 251 260; 033 204 177)
Zenica, Dr. Adolfa Goldbergera 6, (Tel/Fax: +387 32 448 200; 032 405 173)
Tuzla, Bosne Srebrene 31, (Tel/Fax: +387 35 228 568; 035 228 573)
Mostar, Kralja Tvrtka 19, (Tel/Fax: +387 36 321 824; )
Bihać, Branislava Đurđeva 1, (Tel/Fax: +387 37 229 755; 037 229 756 )
Orašje, III 25, (Tel/Fax: +387 31 712 306)
Goražde, Maršala Tita 13, (Tel/Fax: +387 38 221 546)
Travnik, Hadžialibega Hasanpašića bb, (Tel/Fax: +387 30 518 764; 038 501 843)
Livno, Kralja Tvrtka 5, (Tel/Fax: +387 34 203 306)
Grude, Trg Herceg-Bosne 1, (Tel/Fax:++387 39 661-396; 039 661 398)
Republik Srpska:
Arbeitsamt
Pale, Str. Srpskih Ratnika 44
Tel: +387 57 223 107
10
Email: [email protected]
Regionale Arbeitsämter in der Republik Srpska
Pale, Srpskih Ratnika 44, (Tel/Fax: +387 57 223 107; 057 227 531)
Banja Luka, Save Mrkalja 14, (Tel/Fax: +387 51 216 266 ; 051 227 531)
Bijeljina, Karađorđeva 15, (Tel/Fax: +387 55 211 192; 055 209 669)
Doboj, Kralja Dragutina 68, (Tel/Fax: +387 53 241 037; 053 242 162)
Prijedor, Oslobodilaca Prijedora 4, (Tel/Fax: +387 52 214 522; 052 212 033)
Istočno Sarajevo, Danijela Đokića 11, (Tel: +387 57 448)
Trebinje, Kralja Petra I 34, (Tel/Fax: +387 59 272 311; 059 260 181)
5. Mikrokredite
Mikrokredite werden in Bosnien und Herzegowina seit 1997 angeboten und sind
binnen kurzer Zeit zu einer weit verbreiteten Finanzdienstleistung avanciert. Der
Großteil der Personen, die Mikrokredite in Anspruch nehmen, hat ein sehr geringes
oder ungeregeltes Einkommen, weshalb diese Personen in einer Geschäftsbank als
Kreditnehmer im klassischen Sinne meist nicht in Betracht kommen.
Einige Hauptmerkmale, die die Mikrokreditorganisationen von klassischen Banken
unterscheiden, sind:
- schneller und einfacher Zugang zum Kredit
- Kreditkonditionen sind auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten
Eine Liste von Organisationen, die Mikrokredite vergeben, findet sich unter
www.profitiraj.ba.
Zugang
Die Mikrokreditnehmer heben den schnellen und verhältnismäßig unbürokratischen
Zugang zu ihrem Kredit im Vergleich zur Kreditrate und anderen Bedingungen des
Darlehens besonders hervor. In der Regel beträgt der für die Beantragung des
Mikrokredits benötigte Zeitraum bis zu 48 Stunden. Mikrokreditgeber verfügen über
spezielle Verfahren zur Prüfung der Geschäftsidee und der Kreditfähigkeit eines
Kunden. Diese Verfahren benötigen ein enges Verhältnis zwischen dem Antragsteller
und der zuständigen Mikrokredit-Vergabestelle.
Bedingungen
Mikrokreditgeber haben, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Fähigkeiten
ihrer Klienten, unterschiedliche Kreditangebote entwickelt. Die Kredithöhe, die
Laufzeit und Kreditrate variieren. Neben der Forderung nach einem offiziellen Bürgen
greifen einige Organisationen auf die Bildung sogenannter Solidaritätsgruppen,
bestehend aus 3 bis 5 Klienten zurück, die untereinander für die Rückzahlung des
Kredits bürgen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich auf diese Weise sowohl
Vertrauen, auf Grund der Anzahl der Parteien die involviert sind, als auch positive
Kreditgeschichten unter den Klienten ergeben haben. Allerdings muss auf Grund der
weltweiten Rezession angemerkt werden, dass die Konditionen für Kredite, im
Vergleich zu den Vorjahren, strenger geworden und die Kreditraten stark angestiegen
sind.
11
Der Nachteil bei Mikrokrediten sind die extrem hohen Zinsen. Geschäftsbanken
beispielsweise vergeben Kredite mit Zinsen zwischen 8-10%, während die
Mikrokreditinstitute 15-18% und mehr Zinsen verlangen.
Beratung
Mikrokreditgeber bieten ihren Klienten ein Beratungsangebot inkusive Kurse, in
denen diese von den Erfahrungen anderer Kreditnehmer lernen können, eine
Beurteilung der Erfolgsaussichten der geplanten Geschäftsidee, Hilfestellung bei der
Erstellung eines Business-Plans, Vorhersagen der Finanzflüsse und eine Vernetzung
unter den Klienten an.
Seit Anfang der Wirtschaftskrise sind Mikrokreditinstitute mit Problemen bei der
Darlehensrückzahlung konfrontiert, da viele Menschen in Bosnien und Herzegowina
ihre Abreit verloren haben.
Eine Liste von Organisationen, die Mikrokredite anbieten, gibt es auf
www.profitiraj.ba.
VI.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
1. Krankenversicherung
Gesetzgebung
Das Recht auf eine Krankenversicherung wurde Berufstätigen, Rentnern und ihren
Ehepartnern, arbeitssuchenden Personen und ihren Verwandten (Ehepartner und
Kinder bis 15 Jahre die beim Arbeitsamt gemeldet sind), behinderten Mitbürgern,
landwirtschaftlichen Arbeitern und Personen, die Sozialleistungen beziehen, gewährt.
Auf Ggrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation in Bosnien und Herzegowina ist
die öffentliche medizinische Versorgung nicht vollständig kostenlos. Tatsächlich muss
der Patient einen kleinen Betrag bezahlen, dessen Höhe sich nach der Art der
medizinischen Behandlung richtet.
Die medizinische Versorgung ist für die folgenden Bevölkerungsgruppen kostenlos:
-Kinder bis zu 15 Jahren
-Kinder zwischen 16 und 18 Jahren, die noch in der Schulausbildung sind; Studenten
bis zu 25 Jahren
- Schwangeren Frauen und Frauen direkt nach der Entbindung bis das Kind 1 Jahr alt
ist.
-Minderjährige über 15 Jahre, die noch zur Schule gehen, müssen einen
freiwilligen Versicherungsbeitrag zahlen, sofern sie nicht auf andere Weise
versichert sind.
-Personen über 65 Jahre
-Empfänger von Sozialleistungen
-Personen, die an Tuberkulose oder anderen epidemischen Krankheiten leiden
-Personen, die unter einer geistigen Störung leiden (gilt nur für Patienten, die
sich einer Prüfung durch eine medizinische Expertenkommission unterzogen
haben)
12
-Patienten, die eine regelmäßige Dialyse benötigen.
-Patienten mit Diabetes, die regelmäßig Insulin benötigen (diese müssen sich
einer Untersuchung durch eine spezielle medizinische Kommission unterziehen,
um ihren Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung zu bestätigen).
-Patienten, die unter bösartigen (malignen) Erkrankungen leiden.
-Patienten mit transplantierten Organen
-Patienten, die unter Dystrophie leiden.
Es ist wichtig, dass alle Personen, die zu einer der vorgenannten Kategorien zählen,
sich bei der städtischen oder regionalen Krankenversicherung melden und die
entsprechenden Nachweise vorlegen, um eine kostenlose Krankenversicherung zu
erhalten.
Geistig behinderte Personen, die hierauf einen Anspruch haben, erhalten eine
staatliche Krankenversicherung. Die Anspruchsberechtigung muss durch eine
staatliche medizinische Kommission, die aus Fachärzten für seelische Erkrankungen
besteht und entsprechende Untersuchungen anstellt, um zu einer Entscheidung zu
gelangen, bestätigt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung und einer
freiwilligen Zusatzkrankenversicherung für Bürger in Bosnien und Herzegowina, die
keine Krankenversicherung im Rahmen einer Rente oder Sozialleistung erhalten.
Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenvericherung
Die folgenden Voraussetzungen gelten für das Recht auf eine freiwillige
Krankenversicherung:
- Vollständige Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge der letzten 6 Monate in
Höhe von 5% des Bruttogehalts
- Medizinische Untersuchung auf Anordnung der Krankenkasse
- Personalausweis und Einwohnermeldebescheinigung des Innenministeriums
- Antragsformular der Krankenversicherung
- Zwei Zeugen mit Personalausweis als Unterzeichner des Vertrags mit der
Krankenversicherung
Die Ausstellung des Krankenversicherungsbuches kann entsprechend den
regionalen Kantonsvorschriften ein bis drei Monate dauern. Die monatlichen Kosten
der freiwilligen Versicherung liegen in Bosnien und Herzegowina bei etwa 5% des
Bruttogehalts. Familienmitglieder des Versicherten können mitversichert werden,
wenn die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Für Kinder: Geburtsurkunde
- Für Erwachsene: Geburtsurkunde, Personalausweis und Arbeitsbuch.
Die zusätzlichen Kosten der Krankenversicherung für jedes Familienmitglied
betragen 5 USD im Monat.
Private Gesundheitsinstitutionen und Krankenhäuser in Bosnien und Herzegowina
haben bisher noch keine Verträge zur Zusammenarbeit mit öffentlichen
Gesundheitseinrichtungen geschlossen. Aus diesem Grund müssen die Kosten jeder
medizinischen Behandlung in einer Privatklinik vollständig vom Patienten getragen
13
werden.
Rentner in Bosnien und Herzegowina können eine Krankenversicherung in der
Republik Srpska erhalten und Rentner in der Republik Srpska sind durch die
Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina abgesichert.
Die Kosten von mehr als 100 Medikamenten werden vollständig von der
Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina bezahlt. Nicht in der Liste
enthaltene Medikamente müssen vollständig vom Patienten bezahlt werden.
Spezielle Medikamente, die vor Ort nicht verfügbar sind, können durch eine
Vereinbarung mit den lokalen Apotheken aus dem Ausland beschafft werden. Die
Kosten hierfür sind ebenfalls vom Patienten zu tragen.
2. Organisation des Gesundheitssystems
Das öffentliche Gesundheitssystem in Bosnien und Herzegowina ist auf drei
Ebenen organisiert.
Die erste Ebene des Gesundheitssystems besteht aus den lokalen Erste-Hilfe
Zentren (“ambulanta”), die eingeschänkte medizinische Versorung bieten. Diese
Einrichtungen befinden sich in Gemeinden, die kein allgemeines
Gesundheutszentrum finanzieren können. Das Personal dieser Erste-Hilfe Zentren
(„ambulanta“) ist im Allgemeinen auf einen praktischen Arzt und drei oder vier
Krankenschwestern beschränkt. Die Erste-Hilfe Zentren („ambulanta“) dienen
hauptsächlich der Erstversorgung und der Präventivmedizin.
Die zweite Ebene des Gesundheitswesens besteht aus den
Gemeinde-Behandlungszentren („dom zdravlja“). Das Personal der “dom zdravlja”
besteht aus einem Team aus praktischen Ärzten sowie einigen Fach-und Zahnärzten.
Die "dom zdravlja" decken üblicherweise die folgenden medizinischen Bereiche ab:
Allgemeinmedizin, Vorschul-Pädiatrie, allgemeine Schulmedizin, Gynäkologie,
Tuberkulosekontrolle, Berufskrankheiten, Zahnmedizin, epidemische Erkrankungen
und psychiatrische sowie HNO-Behandlungen, Radiologie, medizinische
Einstellungsuntersuchungen, regelmäßige medizinische Untersuchungen von
Arbeitnehmern und Untersuchungen zur Bestimmung der Arbeitsfähigkeit und
vorübergehenden Berufsunfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten. Seit 2008 ist ein
Familienmedizinsystem etabliert: jede Familie hat ihren eigenen Hausarzt, der von
den Patienten konsutliert werden sollte, bevor sie an einen Spezialisten überwiesen
werden.
Die dritte Ebene des Gesundheitswesens besteht aus allgemeinen Krankenhäusern
und Fachkliniken (Allgemeines Krankenhaus und Universitätsklinik in Sarajevo,
Klinik-Zentrum in Banja Luka und andere Krankenhäuser auf kantonalem/ regionalem
Gebiet). Allgemeine Krankenhäuser bieten Behandlungsmöglichkeiten für
verschiedene Erkrankungen, die nicht in den Gesundheitszentren behandelt werden
können. Die Fachkliniken bieten spezielle Behandlungsmöglichkeiten für Personen
verschiedener Altersgruppen und mit verschiedenen Erkrankungen. Im Vergleich zum
europäischen Standard ist die Ausstattung dieser Einrichtungen zufrieden stellend.
Alle üblichen chirurgischen Eingriffe und medizinischen Behandlungen sind möglich.
Patienten können mit einer Genehmigung der zuständigen Krankenkasse auch
außerhalb ihres Kantons/ ihrer Region behandelt werden.
14
Die Internationale Organisation für Migration in Bosnien und Herzegowina kann
weitere nützliche Informationen, Ratschläge und Empfehlungen für die zukünftige
Behandlung in Bosnien und Herzegowina geben.
Informationen erhalten Sie von den folgenden zuständigen Instituten:
(a) Föderation Bosnien und Herzegowina:
Föderation BiH, Gesundheitsministerium, Sarajevo, (Tel: +387 33 664 635 ; Fax:
+387 33 226 637. Email : kab.moh@ bih.net.ba)
Klinički Centar, Sarajevo, (Tel: +387 33 297 000)
Državna bolnica, Sarajevo, (Tel: +387 33 285 100)
Unsko-Sanski Kanton, Ministarstvo zdravstva i socijalne politike, Bihac, (Tel:+387 37
222 770)
Posavski kanton, Ministarstvo zdravstva, Odžak, (Tel: +387 31 713 353; 713 345; 711
990)
Tuzlanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Tuzla, (Tel: +387 35 280 182; 280 511)
Zenicko-Dobojski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Zenica, (Tel: +387 32 244 618; 246
252; 254 640)
Bosansko-Podrinjski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Goražde, (Tel: +387 38 228 439;
221 224 )
Srednjo-Bosanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Travnik, (Tel: +387 30 511 536;
511 219; 818 335)
Hercegovacko-Neretvanski Kanton, Ministarstvo zdravstva, Mostar, (Tel: +387 36
326 354; 326 355)
Zapadno-Hercegovacki Kanton, Ministarstvo zdravstva, zapošljavanja i socijalne
skrbi, Grude, (Tel: +387 39 661 675)
Sarajevski Kanton, Ministarstvo zdravlja, Sarajevo, (Tel: +387 33 562 089)
Zapadno-Bosanski Kanton, Ministarstvo zdravlja, Livno, (Tel: +387 34 352 914)
(b) Republik Srpska:
Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung der Republik Srpska
Tel.: + 387 51 339 458 / 339484
Fax: + 387 51 339 652
E-Mail: [email protected]
Staatliche Krankenversicherung, Zdravke Korde 4, 78000 Banja Luka, (Tel: + 387
51 216 377; +387 51 21 65 95 +387 51 216 596; E-mail:
[email protected])
VII.
BILDUNG IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
1. Föderation Bosnien und Herzegowina
Jeder Kanton ist separat für die Bildung zuständig. In Sarajevo unterliegt die
Aufnahme von Schülern an Haupt-und Oberschulen den Richtlinien des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Information.
15
Bedingungen um die Schule im Kanton Sarajevo weiterzuführen
Alle Schüler, die ihre Ausbildung im Bezirk Sarajevo fortsetzen möchten, müssen ihre
Schulzeugnisse und anderen Nachweise des im Ausland erreichten Bildungsstands
übersetzen lassen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer
(Adressen können bei den Amtsgerichten erfragt werden) in bosnischer oder
kroatischer Sprache angefertigt werden. Die Übersetzung kann auch von den
Botschaften und Konsulaten Bosnien und Herzegowinas vorgenommen werden.
Grundschule
 Schüler, die auf Grund ihres Alters oder des Ausbildungsstands im Ausland
die Grundschule besuchen, können ihre schulische Ausbildung ohne
zusätzliche Bedingungen, ungeachtet der im Ausland besuchten Schulart
fortsetzen.
Oberschule
 Schüler, die im Ausland die 8. Klasse abgeschlossen haben, gelten als
Hauptschulabsolventen und können ihre Ausbildung in einer weiterführenden
Schule in Bosnien und Herzegowina fortsetzen.
 Wenn die Schule, die im Ausland besucht wurde eine allgemeine Bildung
vermittelt hat, ist keine Prüfung nötig, um das Wissen in den verschiedenen
Fächern zu prüfen. Sollten die Schüler allerdings entscheiden, ihre Ausbildung
an einer Technischen Schule oder Berufsschule fortführen zu wollen, müssen
Prüfungen geschrieben werden, um die Unterschiede im Stundenplan
auszugleichen. Diese Prüfungen werden nach der Einschreibung im zweiten
Teil des Schuljahres vom Bildungsrat festgesetzt.
 Beispiel: Wenn ein Schüler die 8. Klasse einer Berufsschule im Ausland
absolviert hat, kann er/sie die erste Klasse der Oberschule im Kanton
Sarajevo besuchen, ohne Prüfungen abzulegen, da angenommen wird, dass
die Unterschiede der Fächer nicht so groß sind. In Fällen, in denen die
Unterschiede in den Stundenplänen groß sind, un bei denen es schwierig ist,
der Klasse zu folgen, kann der Bildungsrat Prüfungen fordern.
Höhere Schulbildung
 Wenn ein Schüler die 12. Klasse einer Oberschule im Ausland ohne
Abschlussprüfung abgeschlossen hat, kann er seine Ausbildung in der 1.
Klasse der höheren Schule in Bosnien und Herzegowina fortsetzen. Hat der
Schüler die Abschlussprüfung bestanden, kann er seine Ausbildung an einer
Hochschule in Bosnien-Herzegowina fortsetzen.

Wenn der Schüler die Mittelschule im Ausland bereits abgeschlossen hat,
kann er seine Ausbildung in Bosnien-Herzegowina fortsetzen, wenn der
Unterschied zwischen den Lehrplänen nicht zu groß ist. Wenn die
Unterschiede jedoch zu groß sind, muss der Schüler Prüfungen absolvieren,
um diese Unterschiede zu überbrücken.
Einige Gemeindeministerien in Bosnien und Herzegowina erheben keine Gebühren
um die Gleichwertigkeit der ausländischen Zeugnisse zu beglaubigen.
Gemeindeministerien erheben dafür eine Gebühr zwischen 600 BAM/KM (300 EUR )
und 800 BAM/KM (400 EUR). Das Einheits- oder Gemeindebildungsministerium
erkennt die entgültigen Zeugnisse und andere Dokumente der Dauer der Ausbildung
an.
16
Die Beglaubigung von Zeugnissen/Zertifikaten höherer
Bildungseinrichtungen/Universitäten fällt unter die Verantwortlichkeit des Höheren
Bildungsinstituts der Föderation Bosnien und Herzegowina, welches für die jeweilige
Fachrichtung zuständig ist. Der Prozess der Beglaubigung dauert maximal 2 Monate.
Die Gebühren für diesen Beglaubigungsprozess belaufen sich auf 600 BAM/KM (300
EUR) und 800 BAM/KM (400 EUR).
Für die Aufnahme an einer Schule benötigte Dokumente
-Antrag und Geburtsurkunde;
-Fotokopie des Originalzeugnisses der letzten Klasse;
-Beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses der letzten im Ausland besuchten Klasse
(nur eine Kopie).
- Beglaubigte Übersetzung aller relevanten im Ausland erwobenen Zertifikate, die für
die weiterführende Schulausbildung erforderlich sind.
Notwendige Dokumente für die Beglaubigung eines Universitätsdiplom:
Die Anfrage für eine Beglaubigung muss schriftlich bei der entsprechenden Fakultät in
Bosnien und Herzegowina, zusammen mit den folgenden Dokumenten eingereicht
werden:
 Originaldiplom mit Stempel;
 Offizielle Übersetzung vorheriger Zeugnisse;
 Übersetzter Stundenplan der im Ausland besuchten Universität.
Obwohl es nicht immer notwendig ist, ist es zumindest ratsam, dass Rückkehrer, die
ihre Ausbildung in Bosnien und Herzegowina fortsetzen wollen, das Originaldiplom
vor ihrer Rückkehr notariell beglaubigen lassen.
Stipendien und Studiengebühren
Es gibt nahezu keine Möglichkeiten in Bosnien und Herzegowina ein
Studentendarlehen zu bekommen.
Jede Fakultät bietet neuen Studenten die Möglichkeit sich Anfang des Schuljahres, in
Abhängigkeit der Fonds, für ein Stipendium zu bewerben. Die Auswahl basiert auf
den Schulnoten, wobei im Durchschnitt eine 4,00 bis 5,00 erwartet wird. Einige
Universitäten können zudem eine vorläufige Prüfung fordern.
In wenigen Fällen ist es möglich ein Stipendium von einer humanitären NGO (z. B. bei
Waisen) oder von einer Gemeinde (im Allgemeinen muss der Student der beste
seiner Klasse sein, bei einer Bewertung von 9,5 und mit seiner Familie unterhalb der
Armutsgrenze leben) zu bekommen.
Ein staalich geförderter Student (dessen Ausbildungskosten von der Regierung von
Bosnien und Herzegowina übernommen werden) sollte eine kleine Studiengebühr für
seine Ausbildung zahlen. Je nach Studienrichtung, kann die Studiengebühr von 100
BAM/KM (50 EUR) für ein Jahr bei Studenten mit einem Stipendium und bis zu 3000
BAM/KM (1500 EUR) für selbstzahlende Studenten variieren.
17
Weitere Informationen erhalten Sie von den folgenden Einrichtungen:
Federacija Bosne i Herecgovine
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Ante Starčevića bb, Mostar;
Tel +387 36 355 700, Fax: +387 36 355 742
Web: www.fmon.gov.ba, Email: [email protected], [email protected]
Unsko-Sanski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Alije Đerzeleza br. 6, 77 000 Bihać
Tel: +387 37 222 784, Fax: +387 37 223 004
Email:[email protected]
Posavski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Treća ulica 27; 76 000 Orašje
Tel: +387 31 713 356 , +387 31 713 356
Email: [email protected]
Tuzlanski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Slatina 2, 75000 Tuzla Tel: +387 35 281 296 +387 35 281 296, Fax: +387 35 281 340
Email: [email protected]
Zeničko-Dobojski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Zmaja od Bosne bb; Zenica, Tel: +387 32 243 120, +387 32 243 120
Email: [email protected]
Bosansko-Podrinjski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
1. slavne višegradske brigade 2a; 73 000 Goražde
Tel: +387 38 224 259, Fax: +387 38 220 934,
E-mail: [email protected]
Srednjo-Bosanski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Stanična br. 43; Travnik, Tel: 030 518 675 , +387 30 518 675
E-mail: [email protected]
Hercegovačko-Neretvanski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, S.Radića 3/III; Mostar
Tel: +387 36 312 186 , ++387 36 312 186
E-mail: [email protected]
Zapadno-Herecgovački Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Stjepana Radića 37b; 88 220 Široki Brijeg
Tel: +387 39 703 230, Fax: +387 39 703 235
Email: [email protected]
18
Sarajevski Kanton
Ministarstvo obrazovanja
Reisa Džemaludina Čauševića 1; Sarajevo
Tel: ++387 33 562 128, Fax: +387 33 562 218
Email: [email protected]; web: www.monks.ba;
www.škole.ba
Hercegovačko-Bosanski Kanton
Ministarstvo obrazovanja, nauke, kulture i sporta
Stjepana III Kotromanića; 80 000 Livno, Tel: +387 34 200 900
Email: [email protected]
2. Republik Srpska
Bedingungen um die Schule in der Republik Srpska fortzuführen
Schüler, die die 1. bis 4. Klasse der Grundschule im Ausland besucht haben, können
ihre Schulbildung in der Republik Srpska ohne weitere Bedingungen fortführen. Falls
ein Schüler die 5. bis 8. Klasse einer Hauptschule oder die 1. bis 4. Klasse eines
Gymnasiums im Ausland besucht hat, müssen Prüfungen in den Fächern, die sich im
Lehrplan unterscheiden, geschrieben werden.
Sollten die Unterschiede im Lehrplan sehr groß sein und der Schüler Schwierigkeiten
haben, dem Unterricht zu folgen, kann der Bildungsausschuss der Schule Prüfungen
anordnen. Die Anträge, die Schule in der Republik Srpska fortzuführen zu können.
werden innerhalb von 2-10 Tagen bewilligt. Schüler aus dem Ausland, die keine
Sprachkurse in bosnisch in ihrer vorherigen Schule hatten, müssen einen Sprachtest
schreiben.
Die Beglaubigung von Abschlüssen/Zeugnissen höherer Schulen/Universitäten aus
dem Ausland, fällt unter die Zuständigkeit des Höheren Bildunsinstitutes der Republik
Srpska das für die relevante Studienrichtung zuständig ist. Der
Beglaubigungsprozess dauert maximal 3 Monate. Die Gebühren für die Beglaubigung
belaufen sich auf 600/KM BAM (300 EUR) bis 800 BAM/KM (400 EUR).
Notwendige Dokumente für die Schuleinschreibung:




Antrag und Geburtsurkunde;
Kopie des Orginalzeugnisses der letzten Klasse;
Beglaubigte Überstezung des Zeugnisses der letzten, im Ausland besuchten
Klasse (nur Kopie)
Beglaubigte Übersetzung aller Zeugnisse, die für die weitere Schulausbildung
relevant sind.
Notwendige Dokumente für die Beglaubigung eines Universitätsdiploms:
Die Anfrage für eine Beglaubigung muss schriftlich bei der entsprechenden Fakultät in
der Republik Srpska, zusammen mit den folgenden Dokumenten eingereicht werden:



Originaldiplom mit Stempel;
Offizielle Übersetzung vorheriger Zeugnisse;
Übersetzter Stundenplan der im Ausland besuchten Universität.
19
Es sollte klar sein, dass es keine staatlichen Richtlinien gibt, in welcher Höhe
Gebühren für eine Beglaubigung erhoben werden. Jede Fakultät kann die Gebühren
selbst festlegen. Diese variieren dann von Fakultät zu Fakultät; die Universität in
Ost-Sarajevo erhebt beispielsweise eine Gebühr von 400 BAM (200 EUR).
Stipendien und Studiengebühren
Es gibt nahezu keine Möglichkeiten in der Republik Srpska ein Studentendarlehen zu
bekommen.
Jede Fakultät bietet neuen Studenten die Möglichkeit sich Anfang des Schuljahres, in
Abhängigkeit der Fonds, für ein Stipendium zu bewerben. Die Auswahl basiert auf
den Schulnoten, wobei im Durchschnitt eine 4,00 bis 5,00 erwartet wird. Einige
Universitäten können zudem eine vorläufige Prüfung fordern.
In wenigen Fällen es es möglich ein Stipendium von einer humanitären NGO (z. B. bei
Waisen) oder von einer Gemeinde (im Allgemeinen muss der Student der beste
seiner Klasse sein bei einer Bewertung von 9,5 und mit seiner Familie unterhalb der
Armutsgrenze leben) zu bekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der folgenden Einrichtung:
Republik Srpska, Misinsterium für Bildung und Kultur
Trg republike Srpske 1, 78000 Banja Luka
Tel: +387 51 338 461; Fax: +387 51 338 853
Email: [email protected]
3. Private Universitäten in Bosnien und Herzegowina
Die Bedingungen sich an einer privaten Universität in Bosnien und Herzegowina
einschreiben zu können, sind die selben, wie bei staatlichen Universitäten (abhängig
in welchem Gebiet die Universität registriert ist).
Die Kosten an einer privaten Universität in Bosnien und Herzegowina studieren zu
können, belaufen sich auf bis 2500 BAM/KM bis 10000 BAM/KM (1250 EUR bis 5000
EUR) pro Jahr.
VIII.
WOHNUNGSWESEN IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Die Implementierung der Grundeigentumsgesetze in Bosnien und Herzegowina ist in
mehr als 95% der Fälle abgeschlossen. In einigen Gemeinden ist die
Implementierung noch nicht soweit fortgeschritten, wie in anderen, doch im
Allgemeinen ist sie abgeschlossen.
Das Bundesministerium für Wohnungsangelegenheiten der Föderation Bosnien und
Herzegowina und das Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene der Republik
Srpska verfügen immer noch über Ministerialämter für Wohnungsangelegenheiten in
jeder Gemeinde, sofern erforderlich.
20
1. Wiederinbesitznahme
Es besteht keine zeitliche Begrenzung für die Geltendmachung eines Anspruchs auf
Wiederinbesitznahme. Sobald die Entscheidung über die Wiederinbesitznahme der
Wohnung oder des Hauses dem Vorkriegs-Eigentümer übermittelt wurde, erhält der
derzeitige Bewohner der Wohnung einen Räumungsbefehl. Wenn der derzeitige
Bewohner kein Recht auf eine alternative Unterbringungsmöglichkeit hat, wird
demselben eine Frist von 15 Tagen gewährt, um das besetzte Grundeigentum zu
verlassen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina ist eine Frist für die
Rückführung von Staatseigentum bis Oktober 1999 gesetzt gewesen und bis Juni
2000 in der Republik Srpska.
Der Rückführungsprozess von Eigentum gilt in Bosnien und Herzegowina als
weitgehend abgeschlossen.
Richtlinen für die bedeutende Komplettierung des Rückführungsgesetzes können
unter http://www.ohr.int/plip gefunden werden.
2. Wiederaufbau/Wohnhilfe
Die Kosten für den Wiederaufbau von vom Krieg zerstörter Häuser sind schwer
einzuschätzen. Bei einem Haus mit einer Grundfläche von 9 x 8 m², dessen
Fundamente noch verwendet werden können, belaufen sich die Kosten für das
benötigte Material auf ungefähr 60.000 BAM/KM (30.000 EUR).
Um eine Beihilfe zum Hausbau zu erhalten, muss sich der Heimkehrer bei den lokalen
Behörden registrieren. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Anmeldung beim örtlichen
Flüchtlingsamt und der regelmäßige Kontakt zu demselben. Dieses Amt kann
Heimkehrern, die eine Wiederaufbauhilfe benötigen, konkretere Informationen zu
neuen Wiederaufbauprogrammen und –organisationen, die Wiederaufbauhilfe
anbieten, geben.
Die endgültige Entscheidung über die Gewährung der Wiederaufbauhilfe hängt von
den vom Projektspender aufgestellten Kriterien und der Liste der Anwärter, die bei
dem Büro für Flüchtlinge der Gemeinde erhältlich ist, für einen Wiederaufbau ab.
Insgesamt geht die Anzahl der Wiederaufbauprojekte jedoch zurück und die
verbleibenden Aktivitäten sind jetzt größtenteils staatlich finanziert. Ein Antrag auf
Wiederaufbauhilfe garantiert nicht, dass diese auch gewährt wird.
Derzeit werden bevorzugt Binnenvertriebene und Flüchtlinge beim Wiederaufbau
unterstützt. Eine große Anzahl Binnenvertriebener und Flüchtlinge sind mit der
Räumung von besetztem Grundeigentum konfrontiert oder es musste bereits geräumt
werden und sie leben nun in gemieteten Unterkünften, die von den Gemeindeämtern
für Flüchtlinge und Vertriebene in der Republik Srpska oder den regionalen
Ministerien für Arbeit, Soziales, Flüchtlinge und Vertriebe in Bosnien-Herzegowina zur
Verfügung gestellt werden.
Gemeindeämter können zusätzliche Informationen über Möglichkeiten der
Wiederaufbauhilfe geben. Es ist wichtig, dass Rückkehrer diese Ämter sobald wie
möglich kontaktieren, um in die laufenden Wiederaufbauprogramme aufgenommen
zu werden. Eine Registrierung als Einwohner einer Gemeinde in der die
Wiederaufbauhilfe angefragt ist, ist Voraussetzung für die Förderung.
21
Das Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene Personen wählt Empfänger von
Wiederaufbauhilfe in jeder Gemeinde nach den Richtlinen der Regierung und der
Geldgeber aus. Die Ministerien für Wohnungsangelegenheiten sammeln die Anträge
für Wiederaufbauhilfe in jeder Gemeinde.
Informationen erhalten Sie von den folgenden EInrichtungen:

Föderation Bosnien und Herzegowina
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik
Marka Marulića 2, Sarajevo
Tel.: +387 33 661 772, +387 33 650 685 Fax: +387 33 255 462
Web: www.fmrsp.gov.ba; Email: [email protected]
Ministerium für Flüchtlinge und Vertriebene
Alipašina 41, Sarajevo
Tel.: +387 33 663 977, Fax: +387 33 204 552
Email: [email protected]

Republik Srpska
Ministerium für Flüchtlinge und vertriebene Personen, Trg Republike
Srpske 1, 78000 Banja Luka, Теl.: +387 51 338 642, Fax: +387 51 338
847, E-mail: [email protected]
3. Mietkosten
Die Mietkosten in Bosnien und Herzegowina variieren je nach Lage und Größe der
Wohnung. In einigen großen Städten in der Föderation Bosnien und Herzegowina (z.
B. Sarajevo) belaufen sich die monatlichen Kosten für eine 2-Zimmer Wohnung auf
350 BAM/KM (175 EUR) bis 1000 BAM/KM (500 EUR). In den Vorstädten und in den
Stadtzentren kleinerer Städte variieren die Mieten zwischen 200 BAM/KM (100 EUR)
und 350 BAM/KM (175 EUR).
In der Republik Srpska ist die Miete in der Region um Banja Luka am höchsten. Dort
zahlen Mieter zwischen 350 BAM/KM (175EUR) und 600 BAM/KM (300 EUR) Miete
pro Monat, während sich die Mieten für eine 2-Zimmer Wohnung in kleineren Städten
auf 200 BAM/KM (100 EUR) bis 350 BAM/KM (175 EUR) belaufen.
Vermietungen und Verkauf von Immobilien wird in der Regel durch private Immobilien
Agenturen oder auf individueller Basis durchgeführt.
Relevante Informationen zu verfügbaren Häusern/Wohnungen gibt es in den
täglichen/wöchentlichen lokalen Zeitungen, Internetanzeigen, dem lokalen Radio und
Fernsehstationen, etc.
4. Wohnen für Senioren
Die Unterbringung in Seniorenheimen ist nicht kostenlos. Senioren werden nur
aufgenommen, wenn sie die Kosten für spezielle oder medizinische (sofern
erforderlich) Behandlung selbst tragen können. Pflegeheime werden weitgehend
durch Spenden finanziert. Alle Pflegeheime bieten Lebensbedingungen, die
bosnischem Standard entsprechen.
Ein Zweibettzimmer im Pflegeheim in Sarajevo kostet zwischen 370 BAM/KM (185
EUR) und 570 BAM/KM (285 EUR) pro Monat und ein Einbettzimmer durchschnittlich
22
um die 700 BAM/KM (350 EUR). Medizinische Betreuung ist 24 Stunden erhältlich.
Medizinische Behandlungen außerhalb des Pflegeheims müssen von der
Krankenkasse oder privat bezahlt werden. Diese Kosten sind hoch im Vergleich zu
der durchschnittlichen Rente, die es in Bosnien und Herzegowina gibt. Für behinderte
Menschen kostet ein Einbettzimmer in einem Pflegeheim, inklusive intensiver
medizinischer Betreuung 700 BAM/KM (350 EUR) pro Monat. Da es nur wenige
Pflegeheime gibt, die Nachfrage aber sehr groß ist, ist es schwierig, einen Platz zu
bekommen. Eine Liste von NGOs, die sich mit Senioren befassen ist auf Seite 25-26
zu finden. Im folgenden einige Telefonnummern von Pflegeheimen in Bosnien und
Herzegowina:
Sarajevo
Travnik
Banja Luka
Prijedor
Tuzla
Mostar
Gorazde
Nova Bila
Tomislavgrad
IX.
+387 33 777-260, +387 33 777 237
+387 30 517 530, +387 30 517 520
+387 51 300 368, +387 51 305 399
+387 52 233-750, +387 52 233 751
+387 35 270 005, +387 35 270 002
+387 36 576-361, +387 36 331 341
+387 38 228-443, +387 38 240 660
+387 30 708-101, +387 30 708 753
+387 34 353-538, +387 34 353 537
ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Beinahe alle Städte in Bosnien und Herzegowina sind nach dem Krieg durch
Landwege verbunden worden. Die verantwortlichen öffentlichen Einrichtungen
machen konstante Fortschritte bei der Verbesserung ihrer Qualität.
Das Schienennetz ist noch nicht vollständig wieder hergestellt und arbeitet nur mit
begrenzter Kapazität auf lokaler Ebene. Es gibt eine Zugverbindung
Ploce-Mostar-Sarajevo-Zagreb. Es gibt eine Verbindung von Zagreb nach Ljubljana,
Budapest, München, Wien, etc.
Es bestehen Busverbindungen zwischen allen Städten in Bosnien und Herzegowina.
1. Busse
Im folgenden einige Preise für Fahrkarten zu bestimmten Orten:
Zielort:
Sarajevo - Banja Luka
Sarajevo - Jajce
Sarajevo - Tuzla
Sarajevo - Bihać
Sarajevo - Mostar
Sarajevo - Međugorje
East Sarajevo - Srebrenica
East Sarajevo - Trebinje
Preis:
29 BAM/KM (15 EUR)
24 BAM/KM (12 EUR)
20 BAM/KM (10 EUR)
41 BAM/KM (21 EUR)
15 BAM/KM (8 EUR)
20 BAM/KM (10 EUR)
18 BAM/KM (9 EUR)
20 BAM/K (10 EUR)
2. Flüge
Der Internationale Hauptflugahfen ist Sarajevo.
Es gibt drei weitere kleinere Flughäfen; Banja Luka, Mostar, Tuzla.
23
Der internationale Flughafen in Banja Luka bietet zur Zeit regelmäßige Flüge
von/nach Zürich und Belgrad.
Der internationale Flughafen in Mostar bietet zur Zeit nur im Sommer Charterflüger
von/in die Türkei an. Der internationale Flughafen in Tuzla bietet zur Zeit Charterflüge
im Sommer von/nach Frankfurt und Charterflüge von/nach Antalya.
Im Folgenden die geschätzten Flugpreise:
Zielort:
Wien/Sarajevo Direktflug
Wien/Sarajevo via Ljubljana
München/Sarajevo Direktflug
München/Sarajevo via Ljubljana
Prag/Sarajevo via Budapest
Istanbul/Sarajevo Direktflug
Zagreb/Sarajevo
Ljubljana/Sarajevo
Belgrad/Sarajevo
Zürich/Sarajevo Direktflug
Genf/Sarajevo via Budapest
X.
Preis:
582 BAM/KM (291 EUR)
674 BAM/KM (344 EUR)
340 BAM/KM (170 EUR)
594 BAM/KM (297 EUR)
872 BAM/KM (436 EUR)
454 BAM/KM (227 EUR)
308 BAM/KM (154 EUR)
395 BAM/KM (198 EUR)
205 BAM/KM (103 EUR)
420 BAM/KM (215 EUR)
596 BAM/KM (298 EUR)
INTERNATIONALE UND NICHT-STAATLICHE ORGANISATIONEN
Eine große Anzahl an Internationalen Organisationen (IO), Hilfsorganisationen und
Nicht-Staatlichen Organisationen (NGO) ist immer noch vor Ort und arbeitet in
Bosnien und Herzegowina. Im Folgenden finden Sie eine Liste der wichtigsten IOs,
Hilfsorganisationen und NGOs. Die Gemeinden können die Liste aller Vereine und
Organisationen, die es in einer Stadt oder einer Region gibt, besorgen.
Internationale Organisationen
Geschäftsstelle
Europäischer Rat (CE)
Europäische Kommission (EC)
Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD)
Internationale Kommission für vermisste
Personen (ICMP)
Internationales Komittee des Roten
Kreuzes (ICRC)
Internationale Föderation des Roten
Kreuzes (IFRC)
International Demining Fund (ITF)
Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
Internationaler Währungsfonds (IMF)
Adresse
71000 Sarajevo; Fra Grge Martica 2;
++ 387 33 264 360
71000 Sarajevo; Skenderija 3;
++387 33 254 700
71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica;
++ 387 33 667 945
71000 Sarajevo; Alipasina 45a;
++ 387 33 280 800
71000 Sarajevo; Soukbunar 5;
++ 387 33 565 650
71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 1;
++387 33 565 650
71000 Sarajevo; Tesanjska 1;
++ 387 33 261 180
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 585
71000 Sarajevo; Marsala Tita 25;
++ 387 33 668 167
24
Internationale Organisation für Migration
(IOM)
Internationales Kriegsverbrechertribunal
für das frühere Jugoslawien (UNICTY)
NATO Hauptquartier (NATO HQ)
Sarajevo
Büro des Hohen Vertreters (OHR)
Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSCE)
Regionales Umweltzentrum (REC)
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
(UNICEF)
Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen (UNDP)
Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO)
Vereinten Nationen Frauen (UNW)
Hoher Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR)
Weltbank Landesbüro Bosnien und
Herzegowina (WB)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 400
71000 Sarajevo; Aleja Bosne Srebrene bb;
++ 387 33 568 530
71000 Sarajevo; Hamdije Kreševljakovića 98;
++ 387 33 495 000
71000 Sarajevo; Emerika Bluma 1;
++ 387 33 283 500
71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 1;
++ 387 33 752 100
71000 Sarajevo; Dervisa Numica 6/III;
++ 387 33 713 110
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33293 600
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 450
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 588
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 400
71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica,
Tower B; ++ 387 33 290 314;
71000 Sarajevo; Fra Andjela Zvizdovica 17/B;
++387 33 251 500
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne bb;
++ 387 33 293 591
Internationale Hilfsorganisationen
Geschäftsstelle
Amt für Internationale Entwicklung UK
(DFID)
Italienische Entwicklungshilfe
Japan International Cooperation Agency
(JICA)
Swiss Development Cooperation (SDC)
Behörde der Vereinigten Staaten zur
Internationalen Entwicklung (USAID)
Adresse
71000 Sarajevo; Hamdije Cemerlica 39a;
++ 387 33 282 200
71000 Sarajevo; Cekalusa 51;
++387 560 170
71000 Sarajevo; Bistrik 9;
++ 387 33 220 190
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne 11;
++ 387 33 254 030
71000 Sarajevo; Robert Frasure 1;
++ 387 33 704 000
25
NGOs die sich mit gefährdeten Personen befassen
NGO
Adresse
Aktivitäten
Medica Zenica
Krivače 40,
72000 Zenica
Tel: +387 32 463 930, 436
920
Fax: +387 32 463 924
- Hilfe für Frauen in Not
(Opfer von
Menschenhandel,
missbrauchte Frauen,
Gewalt in der Familie)
-Therapiezentrum für
Frauen (medizinische
und psychologische
Betreuung)
-Berufsausbildung
HO Merhamet MDD
Bistrik 2
71000 Sarajevo
Tel:+387 33 236 527
Fax: +387 33 534 609
-Programm für kostenloses
Essen (öffentliche Küche)
-Programm für Stipendien
-Unterstützung der
nachhaltigen Arbeit
-Essensabgabe
- Hilfe für Opfer aus Gebieten
die von Naturkatastrophen
oder Kriegen betroffen sind
Rotes Kreuz (Föderation
BiH)
Nedima Filipovica 9
71000 Sarajevo
Tel / Fax: +387 33 645 716
Das Rote Kreuz (BiH) hat
11 Regionalstellen und 79
lokale Zweigstellen.
-Soziale humanitäre Hilfe
-Gesundheit und Bildung
-Erste Hilfe
-Blutspende
-Senioren- und
Behindertenwohnheime
-Jugend
-Beratungsangebote
-Minensuche
-Häusliche Betreuung
von Senioren und
gefährdeten
Personengruppen
Ruhama Zenica
Zije Dizdarevica 30,
32000 Zenica
Tel/Fax: +387 32 246 665.
- Unterstützung von
gefährdeten Personen (v. a.
Senioren) auch durch
midezinische und
psychologische Betreuung
Woman BiH
Trg Ivana Krndelja 3
36000 Mostar
Tel/Fax: +387 36 550 334/
550 339
- Hilfe für Senioren und
gefährdete Personengruppen
(v. a. medizinische
Versorgung, Sozialisierung,
tägliches Essen, Reisen, Hilfe
von Sozialarbeiten, etc.)
- Hausbesuche bei Bedarf
26
XI.
LISTE DER AUSLANDSVERTRETUNGEN IN BOSNIEN UND
HERZEGOWINA
Liste der Botschaften in BiH (weitere Informationen: www.embassypages.com/bosnia)
Botschaft der Republik Österreich
Diplomatisches Büro Belgien
Botschaft der Republik Bulgarien
Botschaft der Volksrepublik China
Botschaft der Republik Kroatien
Botschaft der Tschechischen Republik
Botschaft des Dänischen Königreichs
Botschaft der Arabischen Republik
Ägypten
Botschaft der Republik Frankreich
Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland
Botschaft von Griechenland
Botschaft der Republik Ungarn
Botschaft der Islamischen Republik Iran
71000 Sarajevo; Džidžikovac 7;
Tel: 033 279 400; Fax: 033 668 339
sarajewo- [email protected]
71000 Sarajevo; Grbavička 4
Tel: 033 208 362; Fax: 033 207 462
[email protected]
71000 Sarajevo; Radnička 30;
Tel: 033 668 191; Fax: 033 668 182
[email protected]
71000 Sarajevo; Braće Begić 17;
Tel: 033 215 102; Fax: 033 215 108
[email protected]
71000 Sarajevo; Mehmeda Spahe 16;
Tel: 033 444 330/1; Fax: 033 472 434;
[email protected]
71000 Sarajevo; Franjevačka 19;
Tel: 033 447 525, 033 446 966; Fax: 033 447
526 ; [email protected]
71000 Sarajevo; Splitska 9;
Tel: 033 665 901; Fax: 033 665 902
[email protected]
71000 Sarajevo; Nurudina Gackića 58;
Tel: 033 666 498; Fax: 033 666 499
[email protected]
71000 Sarajevo; Mehmed-bega Kapetanovića
Ljubušaka 18; Tel: 033 282 050; Fax: - 052
[email protected]
71000 Sarajevo; Skenderija 3;
Tel: 033 565 300; fax: 033 206 400
[email protected]
71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 1;
Tel: 033 560 550; Fax: 033 203 512
[email protected]
71000 Sarajevo; Splitska 2;
Tel: 033 208 353; Fax: 033 268 930
[email protected]
71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 6;
Tel: 033 650 210; Fax: 033 663 910
[email protected]
27
71000 Sarajevo; Čekaluša 39;
Tel: 033 712 100; Fax: 033 659 368
[email protected]
Botschaft von Japan
71000 Sarajevo; Bistrik 9;
Tel: 033 209 580; Fax: 033 209 583
[email protected]
Botschaft des Präsidiums der
71000 Sarajevo; Patriotske lige 45;
Volksrepublik Libyen
Tel: 033 200 621; Fax: 033 226 146
Email: [email protected]
Botschaft der Republik Mazedonien
71000 Sarajevo; Splitska 57;
Tel/fax: 033 810 760
[email protected]
Botschaft von Malaysia
71000 Sarajevo; Radnička 4a;
Tel: 033 201 578; Fax: 033 667 713
[email protected]
Botschaft von Montenegro
71000 Sarajevo; Talirovića 4;
Tel: 033 239 925; Fax: 033 239 927
[email protected]
Botschaft der Republik Malta
71000 Sarajevo; Mula Mustafe Bašeskije 12;
Tel/Fax: 033 668 632
Botschaft des Königreichs der
71000 Sarajevo; Grbavička 4;
Niederlanden
Tel: 033 562 600; Fax: 033 223 413
[email protected]
Botschaft der Islamischen Republik
71000 Sarajevo; Emerika Bluma 17;
Pakistan
Tel: 033 211 836; Fax: 033 211 837
[email protected]
Botschaft von Palästina
71000 Sarajevo; Dzinina 33;
Tel: 033 571 446; Fax: 033 237 312
[email protected]
Botschaft der Republik Polen
71000 Sarajevo; Dola 13;
Tel: 033 201 142; Fax: 033 226 844
[email protected]
Diplomatische Mission von Portugal
71000 Sarajevo; Čobanija 12;
Tel: 033 200 835; Fax: 033 443 117
[email protected]
Botschaft von Rumänien
71000 Sarajevo; Tahtali sokak 13-15;
Tel: 033 207 447; Fax: 033 668 893
[email protected]
Botschaft der Russischen Föderation
71000 Sarajevo; Urijan Dedina 93-95;
Tel: 033 668 147; Fax: 033 668 148
[email protected]
Botschaft des Königreichs Saudi Arabien 71000 Sarajevo; Kosevo 44;
tel: 033 211 862; fax: 033 212 204
[email protected]
Botschaft der Republik Serbien
71000 Sarajevo; Obala Maka Dizdara 3a;
Tel: 033 260 080; Fax: 033 221 469
[email protected]
Botschaft der Slowakischen Republik
71000 Sarajevo; Skopljanska 7;
++ 387 33 716 440Trnovska 6;
Tel: 033 716 441; Fax: 033 716 410
[email protected]
Botschaft der Republik Slowenien
71000 Sarajevo; Bentbaša 7;
Botschaft der Republik Italien
28
Botschaft des Königreichs Spanien
Botschaft des Königreichs Schweden
Botschaft der Schweizerischen
Eidgenossenschaft
Botschaft der Republik Türkei
Botschaft der Ukraine
Botschaft des Königreichs von
Großbritannien und Nordirland
Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika
Tel: 033 271 261, 033 251 796; Fax: 033 271
270, 033 204 318
71000 Sarajevo; Maguda 18;
Tel: 033 584 000; Fax: 033 539 155
[email protected]
71000 Sarajevo; Ferhadija 20;
Tel: 033 276 037; Fax: 033 276 060
[email protected]
71000 Sarajevo; Zmaja od Bosne 11;
tel: 033 275 850; fax: 033 570 120
[email protected]
71000 Sarajevo; Vilsonovo Setaliste bb;
tel: 033 568 750; fax: 033 267 261
[email protected]
[email protected]
71000 Sarajevo; Fra Anđela Zvizdovića 1;
++ 387 33 295 156
71000 Sarajevo; Hamdije Cemerlica 39a;
tel: 033 282 200; fax: 033 666 131
[email protected]
71000 Sarajevo; Roberta C. Frasure 1;
Tel: 033 704 000; Fax: 033 659 722
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