Ehrungen - Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen eG

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Ehrungen - Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen eG
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Baugenossenschaft
Familienheim
Bad Säckingen e.G.
n Quartier Bauverein aufgewertet n Wohnungen fürs Alter n
n Ehrungen n Das Leben ist bunt – Die Wirkung der Farben n
n Wer uns stets vom Müll befreit – Die drei von Kolonne vier n
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E d i to r i a l | I n h a lt
Liebe Leserinnen und Leser,
das neue Jahr hat begonnen, mit neuen Herausforderungen,
Versuchungen und Chancen. Viele Menschen nehmen den Jahresanfang zum Anlass, etwas in ihrem Alltag zu verändern – sei es
eine Kleinigkeit oder etwas Grundlegendes, privat oder beruflich.
Auch wir haben uns etwas vorgenommen, Altes hinterfragt und
Neues gewagt. Das Ergebnis halten Sie in der Hand: „Ihr“ Magazin
mit einem frischen Anstrich und einer neuen Struktur.
Moderner, aber auch persönlicher und wohnlicher ist die neue
Ausgabe geworden. Nach dem Blick ins Unternehmen bleibt das
Thema Wohnen im Mittelpunkt. Wir stellen Ihnen in diesem Heft
und in den folgenden aktuelle Trends vor, zeigen wie man in früheren Epochen lebte, liefern kreative Ideen und haben verschiedene Fachleute um praktische Tipps gebeten. Das schönste Reich ist
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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jedoch wenig wert, wenn man darin nicht die Seele baumeln lassen kann. Deshalb widmen wir uns auch Wohlfühlthemen, und zu
guter Letzt verraten kleine und große Experten ihre persönlichen
Lese-, Hör- und Seherlebnisse.
Lassen Sie sich inspirieren. Vielleicht finden Sie einen Tipp, der
Sie bei einem Ihrer guten Vorsätze unterstützt. Möchten Sie zum
Beispiel mehr Farbe im Leben, sich in Ihrer Nachbarschaft engagieren oder häufiger zum Buch statt zur Fernbedienung greifen?
Ein beschwingtes Jahr 2012 wünscht Ihnen
Kirstin Rüther
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Unter uns
Nebenkostenabrechnung
Novellierung der Heizkostenverordnung
„Quartier Bauverein“ aufgewertet
Ihre Ansprechpartner
Seniorengerechte Mietwohnungen
Weitere Sanierungsmaßnahmen stehen an
Mietanpassungen im Jahr 2011
50-jähriges Mieterjubiläum
Ehrungen
Aus unserem Verbandsbereich
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Unter Mieter(n)
10 Wohnen kreativ | Das Leben ist bunt
12 Rund ums Haus | Die drei von Kolonne vier
Unterhaltung
14 Nachwuchs | Tipps von und für Kinder
15 Service | Lese-, Hör- und Sehempfehlungen von Experten
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Im p r e s s um
Magazin für uns
Für Mieter und Genossenschaftsmitglieder
Herausgeber und Verlag:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Standort Hamburg
Tangstedter Landstraße 83
22415 Hamburg
Telefon: 040 | 52 01 03 - 61
Fax: 040 | 52 01 03 - 14
E-Mail: [email protected]
© Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck
nur mit Genehmigung des Verlages.
Redaktion:
Thomas Chiandone (V.i.S.d.P.)
Kirstin Rüther (redaktionelle Leitung)
Für Beiträge, Fotos und Anzeigen der
Unternehmensseiten sind die jeweiligen
Wohnungsunternehmen verantwortlich.
Layout: Chidisign, München
Fotos: Titel:imm cologne
S. 10: Fotolia©elsar, Fotolia©Scanrail,
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S. 11: Fotolia©Nataliya Kashina, Fotolia©auris, Fotolia©serdar akbulut
S. 12: Stefan Albrecht
S. 13: Stefan Albrecht
S. 14: Lufthansa Technik | Sonja Brüggemann, Corina Picker, Fotolia©Jan Matoska
S. 15: Thalia, Saturn, Diogenes Verlag, Knesebeck Verlag, Wingenfelder:Wingenfelder
GbR, Rhino (Warner), Ben Foitzik, Sony
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Timm Specht Druck & Produktion GmbH
Grindelberg 13 - 17
20144 Hamburg
Druck:
Liekfeld Druck, Neumünster
Unter Uns
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
Novellierung
der Heizkostenverordnung
Für die Einleitung des Abwassers in
die Kanalisation und dessen Reinigung
wird von den Kommunen eine Abwassergebühr erhoben. Mit seinem Urteil vom 4.
März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg die bisherige Praxis
der Gebührenerhebung nach dem Frischwasserbezug als unzulässig bewertet. Infolge des Urteils sind alle Gemeinden in
Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach
getrennten Gebührensätzen
abzurechnen. Mit dem
neuen Verfahren
will der Gesetzgeber die Kosten nach
dem Verursacherprinzip und damit
gerechter verteilen.
Eigentümer großer
Flächen
müssen
eine höhere Niederschlagswassergebühr bezahlen als
Eigentümer kleiner
Grundstücke. Die
Gesamtkosten der
Abwasserbeseitigung sollen sich durch die
geänderte Abrechnung nicht erhöhen.
Durch die Novellierung der Heizkostenverordnung wurde die Wahlfreiheit für den Abrechnungsmaßstab
bei den Heiz- und Warmwasserkosten
teilweise eingeschränkt. Bei Gebäuden, die nicht die Anforderungen der
Wärmeschutzverordnung von 1994
erfüllen und mit Öl- oder Gasheizung
betrieben werden und in denen freiliegende Leitungen gedämmt sind,
sind 70 % der Kosten nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die
Nutzer zu verteilen. Wichtig ist, dass
alle Bedingungen dafür erfüllt sein
müssen. Bei den von uns energetisch sanierten Objekten haben wir
die Umstellung auf 30 % Grund- und
70 % Verbrauchskosten in der Regel
immer im Jahr nach der Sanierung
vorgenommen. Insofern ergibt sich
bei diesen Objekten keine Änderung.
Die bisher nach je 50 % Grund- und
Verbrauchskosten
abgerechneten
Häuser werden wir im Zuge der Heizkostenabrechnung 2011 an die Neuregelung der Heizkostenverordnung
anpassen.
Foto: Gina Sanders/Fotolia.com
Gesplittete Abwassergebühr
hat Auswirkungen auf die
Nebenkostenabrechnung
Die Nutzung von Regenzisternen sowie
die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten auf dem Grundstück entlasten die
Niederschlagswasserbeseitigung und führen zu niedrigeren Gebühren. Die Baugenossenschaft Familienheim Bad Säckingen
hat deshalb bei der energetischen Sanierung der Objekte Neßlerstraße 20-24 und
26-30 die Dachentwässerung über Sickermulden vorgenommen. Damit profitieren
die Mieter direkt von diesen zusätzlichen
Investitionen.
Die neue Gebührenordnung wirkt sich
auch auf die Betriebskostenabrechnung
aus. Nach § 2 Nr. 3 der Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten der Ent-
wässerung die Gebühren für die Haus- und
Grundstücksentwässerung. Neu ist, dass
auf der Abrechnung statt bisher einer Gebühr nun zwei unterschiedliche Gebühren
für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser aufgeführt sind. Die Schmutzwassergebühr wird unverändert nach dem
Wasserverbrauch der Wohnung abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr darf
nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht nach Verbrauch abgerechnet
werden. Sofern im
Mietvertrag nichts
anderes vereinbart
ist, erfolgt die Aufteilung dieser Kosten nach Quadratmeter Wohnfläche.
Die Umsetzung
dieses Urteils hat
die Stadt Bad Säckingen bereits ab
1. Januar 2011 vorgenommen. Das
bedeutet, dass wir
für die Betriebskostenabrechnungen
2011 die Aufteilung der Kosten erstmals berücksichtigen
müssen. Die bisher einheitlich erhobene
Gebühr von 2,23 € pro m³ Abwasser wird
für das Jahr 2011 auf 1,59 € je m³ Schmutzwasser sinken. Zusätzlich fallen 0,32 € je
m³ versiegelter Fläche an. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden sich
durch die geänderte Abrechnung nicht erhöhen.
Die benachbarten Städte Wehr und
Murg haben die Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr rückwirkend ab 1. Januar
2011 beschlossen. Wir bitten bereits jetzt
um Verständnis, dass die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2011 – bedingt
durch die Änderung der Abrechnungsmodalitäten – deshalb nicht wie gewohnt bereits im Mai / Juni 2012 vorliegen werden.
n
Verbrauchsanteil wird
gestärkt
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: In Gebäuden, in denen die
freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt
sind und deswegen ein wesentlicher
Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch
der Nutzer nach anerkannten Regeln
der Technik bestimmt werden. Dies
gilt insbesondere für Gebäude mit
Einrohrheizungen, da dort ein höherer Verbrauchsanteil zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen würde.
Im Bestand der Baugenossenschaft
sind lediglich zwei Gebäude von dieser Ausnahmeregelung betroffen.
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Unter uns
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
„Quartier Bauverein“ aufgewertet
In den frühen 70er-Jahren hat der Bauverein 1907 eG, der bekanntlich zwischenzeitlich mit unserer Baugenossenschaft im
Jahre 2009 fusionierte, in der Bauverein-,
Zeppelin- und Basler Straße Teilflächen
verkauft, damit die Stadt Bad Säckingen in
diesen Bereichen öffentliche Stellplätze anlegen konnte. Dadurch wurden große Flächen versiegelt. Um eine nachhaltige Verbesserung dieses unschönen Straßenbildes
zu erhalten, wurde mit der Stadtverwaltung
Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, einen
Teil dieser Flächen wieder rückzubauen.
Unsere Anregung fand bei Herrn Bürgermeister Martin Weissbrodt von Anfang an
große Zustimmung, wozu auch die ausgezeichnete Visualisierung durch den Leiter
des Stadtbauamtes Herrn Michael Rohrer
maßgeblich beigetragen hat.
Mit den ersten Arbeiten wurde im
Frühjahr 2011 begonnen, die während der
Sommermonate unterbrochen wurden. Die
technischen Betriebe der Stadt Bad Säckingen haben dabei die vorbereitenden Arbeiten übernommen, indem die Bitumendecke entfernt und der Untergrund für die
Anpflanzung der Bäume vorbereitet wurde,
die von der Baugenossenschaft gestiftet
wurden. Insgesamt wurden zwölf Laubbäume gepflanzt, die von den Mietern im Rah-
men einer Patenschaft betreut werden sollen. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser
Stelle, dass die Baugenossenschaft darüber
hinaus zahlreiche Bäume auf ihren eigenen Grundstücken im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen gepflanzt hat. Damit
wird sich das „Quartier Bauverein“ bald in
einem neuen grüneren Outfit präsentieren,
was den ganzen Stadtteil aufwerten wird. n
Symbolische Übergabe der Bepflanzung an die
Bevölkerung im „Quartier Bauverein“ (von links):
Karlpeter Schmid (nebenamtlicher Vorstand der
Baugenossenschaft), Michael Rohrer (Stadtbauamt), Lothar Bergold (nebenamtlicher Vorstand
der Baugenossenschaft), Peter Scholz (Stadtgärtnerei), Ralf Däubler (Umweltreferat), Klaus
Strittmatter (technischer Dienstleiter), Martin
Weissbrodt (Bürgermeister)
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Ihre Ansprechpartner in unserer Baugenossenschaft
Geschäftsführender
Vorstand
Dipl.-Volkswirt
Friedrich Plettenberg
Telefon: 07761/92 99 30
E-Mail: [email protected]
Zentrale – Sekretariat
Renate Paska
Telefon: 07761/92 99 30
Telefax: 07761/92 99 40
E-Mail: [email protected]
Rechnungswesen
Fridolin Singler
Telefon: 07761/92 99 34
E-Mail: [email protected]
Grundsatzfragen, Abrechnungen
Buchhaltung
Beate Büdel
Telefon: 07761/92 99 35
E-Mail: [email protected]
Miete, Mahnwesen
Allgemeine Verwaltung
Rolf Jehle
Telefon: 07761/92 99 38
Handy: 0171 614 3743
E-Mail: [email protected]
Technische Hausbetreuung und
Verwaltung der Eigentums­
wohnungen
Technische Hausverwaltung
Uwe Stiller
Telefon: 07761/92 99 30
Handy: 0177 772 1061
Direkter Reparaturauftrag nur im
Notfall
Wohnungsverwaltung
und Reparaturservice
Renate Vogt
Telefon: 07761/92 99 44
E-Mail: [email protected]
Verwaltung der
Mietwohnungen
Veronika Eckerth
Telefon: 07761/92 99 33
E-Mail: [email protected]
Mietersprechstunden
Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag von
08:00 bis 12:00 Uhr.
Dienstags zusätzlich von
14:00 bis 17:00 Uhr.
Mittwochs sind keine
Sprechstunden.
Unter Uns
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Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
Seniorengerechte Mietwohnungen in wunderschöner zentraler Lage von Bad Säckingen
Kein Altenheim, sondern Wohnungen fürs Alter
Nur wenige der über 1.050 Mietwohnungen der Baugenossenschaft verdienen das Prädikat „seniorengerecht und barrierefrei“. Ein Umbau würde erhebliche Kosten nach sich ziehen, ohne dass die Ansprüche, die an eine solche Wohnung
gestellt werden müssen, vollumfänglich erfüllt werden könnten. Denn aufgrund der technischen Gegebenheiten ist der
An- bzw. Einbau eines Aufzugs nicht möglich. Diese Lücke im
Wohnungsangebot der Baugenossenschaft soll nunmehr mit
dem Bau neuer Mietwohnungen geschlossen werden.
Seniorengerechte Wohnanlage im Modell
Schon vor Jahren wurden erste Gespräche über den Erwerb eines Grundstücks geführt, das sich hervorragend für den Bau alten- und barrierefreier Wohnungen eignet.
Mitte dieses Jahres konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden:
In unmittelbarer Nähe zu einem teilweise
neu errichteten Seniorenzentrum konnte
von der Gesamtkatholischen Kirchengemeinde Bad Säckingen das Erbbaurecht an
einem 3.026 qm großen Grundstück notariell erworben werden. Im November 2011
wurde das auf dem Gelände stehende Gebäude abgerissen und der Bewuchs soweit
notwendig entfernt. Parallel hierzu wurde
der Bauantrag eingereicht, so dass wir davon ausgehen, dass mit den Erd- und Rohbauarbeiten im ersten Quartal 2012 begonnen werden kann. Insgesamt wird mit einer
Bauzeit von rd. 15 Monaten gerechnet, so
dass mit einer Fertigstellung bis Mitte 2013
gerechnet werden kann. Die Gesamtkosten
sind mit rund € 5,0 Millionen veranschlagt,
wobei 50 % über Eigenmittel der Baugenossenschaft bereitgestellt werden.
Auf dem parkähnlichen Grundstück
wird ein dreigliedriges Gebäude erstellt
werden, das über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen wird. Insgesamt werden 23 Wohnungen mit Wohnflächen von
60-110 qm errichtet werden, wobei der
Schwerpunkt bei den 2-Zimmer-Wohnungen liegen wird. Vier Wohnungen sind behindertengerecht ausgeführt, so dass den
an einen Rollstuhl gebundenen Personen
ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes
Wohnen möglich ist.
Alle Wohnungen erhalten eine hochwertige Ausführung, um den künftigen
Bewohnern ein unbeschwertes Wohnen zu
ermöglichen. Hierzu gehört eine ausgeklügelte Elektroinstallation mit einem hohen
Automatisierungsgrad. Alle Bäder verfügen sowohl über eine bodengleiche Dusche
wie auch Badewanne. Zum Gebäudekomplex gehört auch eine Tiefgarage mit 22
Stellplätzen, die jeweils abschließbare und
auf den Wohnungszähler geschaltete Steckdosen erhalten, damit elektrisch betriebene
Fahrzeuge problemlos aufgeladen werden
können. Außerdem sind im Kellergeschoss
Flächen für Rollstühle und Rollatoren eingeplant.
Es versteht sich von selbst, dass das Gebäude einen hohen energetischen Standard
aufweisen wird. Neben umfangreichen
Dämmmaßnahmen und einer kontrollierten Wohnungsbe- und -entlüftung wird
eine thermische Solaranlage sicherstellen,
dass die Nebenkosten soweit möglich minimiert werden können. Hierzu wird auch
die zentrale Aufzugsanlage in dem großzügigen Treppenhaus beitragen. Positive
Effekte werden von dem benachbarten Seniorenzentrum erwartet, das den künftigen
Bewohnern entsprechende Dienstleistungen anbieten wird.
Aufsichtsrat und Vorstand der Baugenossenschaft sind der festen Überzeugung,
dass mit diesem außergewöhnlichen Projekt einem großen Personenkreis langfristige Perspektiven eröffnet werden. Denn alle
künftigen Mieter werden ein quasi lebenslanges Wohnrecht genießen können, da
Wohnungen von Seiten der Baugenossenschaft wie bei den anderen Bestandswohnungen auch nur dann gekündigt werden,
wenn die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt werden. n
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen e. G.
Alemannenweg 1
79713 Bad Säckingen
Tel.: 0 77 61/ 92 99 30
Fax: 0 77 61/ 92 99 40
Redaktion
Verantwortlich für den
Inhalt, Texte/Bilder:
Friedrich Plettenberg
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Unter uns
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
Weitere Sanierungsmaßnahmen stehen an
In den Mitgliederversammlungen des
Jahres 2009 wurde den Mietern und Mitgliedern des früheren Bauverein 1907 eG
zugesagt, in relativ kurzer Zeit die noch
Bildunterschrift
Bildunterschrift
nicht modernisierten Wohngebäude zu
überarbeiten. Dieses Versprechen wurde in
den Jahren 2010 und 2011 mit der Modernisierung von insgesamt 104 Wohnungen
eingelöst. Darüber hinaus fanden auch in
anderen Gebäuden und dem dazugehörigen Wohnumfeld zahlreiche Arbeiten statt
mit dem Ziel, eine Wohnwertverbesserung
zu erreichen.
Im laufenden Jahr werden weitere 24
Wohnungen des früheren Bauverein 1907
eG in Angriff genommen, die zwar seinerzeit einen Vollwärmeschutz und neue
Kunststofffenster erhalten haben, die aber
im Innenbereich nicht verbessert wurden.
In dem Gebäude Bauvereinstraße 1-5
mit insgesamt 24 Wohnungen wird
deshalb die vorhandene dezentrale Versorgung über Etagenheizungen durch eine
zentrale Lösung ersetzt. Damit können die
alten, in diesem Gebäude installierten Gasleitungen entfernt werden, da künftig nur
noch eine im Kellergeschoss verlaufende
Gasleitung vorgehalten werden muss. Mit
dieser Maßnahme werden wir auch dem
Sicherheitsempfinden vieler Mieter besser
Mietanpassungen im Jahre 2011
Damit die Baugenossenschaft Familienheim ihren vielfältigen verwaltungstechnischen Aufgaben nachkommen kann und in
der Lage ist, ihre Häuser auf technisch und
energetisch hohem und zeitgemäßem Niveau zu halten, sind Mieterhöhungen nicht
generell zu vermeiden.
So mussten wir im letzten Jahr bei 279
von unseren insgesamt 1.050 Wohnungen
Mietanpassungen vornehmen, damit unsere Grundmieten, auch aus Gründen der
Gleichbehandlung innerhalb der Mieterschaft, auf vergleichbarem Niveau liegen.
Der Gesetzgeber erlaubt alle drei Jahre
eine Erhöhung der Grundmiete von maximal 20 % bis zur Erreichung eines Quadratmeterpreises, der von einem Mietspiegel vorgegeben wird oder das Niveau von
vergleichbaren Wohnungen im selben Ort
aufweist. Einen Mietspiegel müssen allerdings nur Orte ab einer Einwohnerzahl
von 20.000 vorweisen, wozu weder Bad
Säckingen noch Wehr gehören. Deshalb
berechnen wir alle Mieten durch den Vergleich mit Wohnungen ähnlichen Baujahrs,
technisch-energetischer Ausstattung, Lage
und Größe.
Von den 279 betroffenen Mietern haben 194 ihre Zustimmung innerhalb der
dreimonatigen Bedenkfrist erteilt, weitere
82 Mieter haben nach der zweiten Aufforderung und weiteren Erklärungen von
Seiten der Baugenossenschaft zugestimmt.
Lediglich drei Mieter mussten nach Ablauf
sämtlicher Fristen von unserer Rechtsabteilung zur Zustimmung aufgefordert werden
mit dem Hinweis, dass die fehlende Zustimmung wenn nötig vor Gericht eingeklagt
werde. Die erheblichen hierdurch entstehenden Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einer der drei hat daraufhin
unverzüglich seine Zustimmung erteilt, ein
weiterer nach Zustellung der Klageschrift
gerecht werden können. Außerdem werden
die Sanitärleitungen erneuert, die Elektroinstallation verbessert und die Bäder soweit
notwendig saniert werden. Mit der Überarbeitung der Treppenhäuser und dem Einbau neuer Wohnungsabschlusstüren werden auch diese Wohnungen künftig einen
zeitgemäßen Standard aufweisen.
Eine weitere größere Maßnahme betrifft
die 36 Mietwohnungen Rudolf-GraberStraße 9 und 11 in Bad Säckingen. Dort
werden die veralteten Holzelemente durch
dreifachverglaste hochwertige Kunststofffenster ersetzt werden. Gleichzeitig erhalten alle Wohnungen eine kontrollierte
Wohnungsbe- und -entlüftung, die zentral
in den jeweiligen Wohnungsfluren eingebaut werden kann, so dass die Außenfassade nicht beschädigt werden muss.
Insgesamt werden für diese umfangreichen Investitionen Gesamtkosten von rd.
€ 1,0 Millionen erwartet. Diese werden
vollständig aus Eigenmitteln erbracht, um
die notwendigen Mietanpassungen minimieren zu können. n
durch das Amtsgericht Bad Säckingen. Nur
ein einziger Mieter hatte auch jetzt noch
kein Einsehen mit der begründeten und
moderaten Mieterhöhung und hat nach
Zustellung der Klageschrift seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt. Nach Prüfung
des Mieterhöhungsbegehrens auf formelle
und inhaltliche Richtigkeit hat er auf Anraten seines Anwaltes ebenfalls seine Zustimmung erteilt, so dass kein einziger Fall
vor Gericht ausgetragen werden musste.
Wir danken allen Mietern, die von
vornherein Verständnis für die erforderlichen Mieterhöhungen aufgebracht haben.
Mit einem durchschnittlichen Grundpreis
von 5,00 – 5,50 € liegen unsere Mieten
noch immer weit unter denen des privaten
Wohnungsmarktes. Wir werden deshalb
auch im Jahre 2012 bei einzelnen Gebäuden Mietanpassungen vornehmen und
hoffen auf eine ebenso breite Zustimmung,
wie wir sie im vergangenen Jahr feststellen
konnten. n
Unter uns
7
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
Großartiges 50-jähriges Mieterjubiläum bei der
Baugenossenschaft Familienheim
Im Jahre 1961 wurde das Mietwohngebäude Alemannenweg 1 in Bad Säckingen mit 20 Wohnungen bezugsfertig. 4 der
Mietparteien, die zu diesem Zeitpunkt bei
der Baugenossenschaft Familienheim eingezogen sind, wohnen noch heute in diesem Haus und dürfen ihr 50-jähriges Mieterjubiläum feiern. Namentlich sind dies
Frau Astrid Bäumle und Herr Friedrich
Kippert, die Eheleute Christa und Alfred
Rudisile, Frau Gerda Vöckt und Frau Ursula Schimanski. Aus Wehr konnte unser
Mieter Herr Werner Müller das Jubiläum
feiern, der 1961 in das Haus Werrachstraße
75 eingezogen ist und bis heute in aller Zufriedenheit dort wohnt.
Zu diesem besonderen Anlass hat die
Baugenossenschaft Familienheim, vertreten durch das nebenamtliche Vorstandsmitglied Herrn Karlpeter Schmid und die
Mitarbeiterin Frau Veronika Eckerth, die
Jubilare zu einer Feier in das Restaurant
„Zur Flüh“ in Bad Säckingen eingeladen.
Bei vorzüglichem Essen und angeregter Unterhaltung wurden Erinnerungen an
besondere Ereignisse der letzten 50 Jahre
wach, so dass beispielsweise allein aus den
Häusern Alemannenweg 1 und 3 im Jahre
1961 fünf Kinder eingeschult wurden. Die
Familien waren damals durchweg größer
und der Zusammenhalt einer Hausgemeinschaft stärker ausgeprägt als heutzutage.
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung war
selbstverständlich und man ist auch dem
Hausmeister bei kleineren Reparaturarbeiten in der Wohnung gerne zur Seite gestanden. Einhellig bestätigen die Jubilare
das „gute und sichere Wohnen“ bei ihrer
Baugenossenschaft und dass sie gerne noch
einmal 50 Jahre wohnen bleiben möchten.
Sie wissen sich sehr gut betreut und schätzen ihre Baugenossenschaft als verlässlichen Ansprechpartner. Die Häuser sind
technisch und energetisch gut gerüstet und
die Wohnungen durch Eigeninitiative und
mit Unterstützung der Baugenossenschaft
komfortabel ausgestattet.
Da die Jubilarin Frau Thea Lippert aus
der Basler Straße 100 aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Feier teilnehmen konnte, wurde sie am Nachmittag zu
Hause von Herrn Karlpeter Schmid und
der Familienheimmitarbeiterin Frau Beate
Frau Lippert freut sich über ihre Ehrung durch
Herrn Schmid und Frau Büdel.
Büdel mit einem Geschenk und einem Blumenstrauß überrascht. Mit 92 Jahren ist sie
die älteste der diesjährigen Jubilare. Sie hat
sich über den Besuch und die Ehrung sehr
gefreut und sich spontan mit einem musikalischen Solo am Klavier bedankt. Gerne
möchte sie noch viele Jahre ihre schöne
Wohnung genießen. Frau Lippert wird von
ihrer Tochter Frau Herzog täglich umsorgt
und führt ihr hohes Alter auf eine intakte
und liebevolle Familie zurück, die ihr Kraft
und Lebensfreude gibt. n
Mit einem Blumenstrauß bedanken sich Karlpeter Schmid und Veronika Eckerth bei den Jubilaren für ihre 50-jährige Treue zur Baugenossenschaft Familienheim
(von links): Alfred und Christa Rudisile, Friedrich Kippert, Astrid Bäumle, Veronika Eckerth, Gerda Vöckt, Werner Müller, Karlpeter Schmid.
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Unter uns
Baugenossenschaft
Familienheim Bad Säckingen
Ehrungen
Mit großer Freude konnte die
Baugenossenschaft Familien­
heim zwei wohlverdiente
Ehrungen von langjährigen
ehrenamtlichen Mitarbeitern
vornehmen.
Herr Gerhard Zehe war von 1991 bis
2002 als Aufsichtsrat für den ehemaligen
Bauverein 1907 eG tätig und wurde 2003
als Nachfolger von Herrn Helmut Lächele
zum Vorstandsmitglied bestellt. Bis zum
Jahresende 2009 war er für die Bauunterhaltung und Reparaturarbeiten verantwortlich. Für sein großes Engagement und
seine vorbildliche 20-jährige ehrenamtliche
Tätigkeit wurde Herr Zehe vom Verband
Die Vorstandsmitglieder Karlpeter Schmid und Lothar Bergold überreichen Herrn
Gerhard Zehe und Herrn Herbert Tiedemann zum Dank für ihre hochengagierte Arbeit die
Auszeichnungen und ein Geschenk.
baden-württembergischer Wohnungs- und
Immobilienunternehmen mit der Ehrennadel in Silber ausgezeichnet. Die Baugenossenschaft Familienheim freut sich mit
Herrn Zehe über diese hohe Anerkennung
und gratuliert mit einem Geschenkkorb
und weiteren ehrenden Worten.
40 Jahre für die Wohnungswirtschaft
verdient gemacht hat sich Herr Herbert
Tiedemann, der im Jahre 1971 zum ehemaligen Bauverein gekommen ist und im Ehrenamt die Buchhaltung übernommen hat.
Von 1971 bis 2009 war Herr Tiedemann als
Vorstand tätig, wobei er sein umfangreiches Arbeitspensum in seiner ruhigen und
umsichtigen Art mit großer Fachkenntnis
und hohem Idealismus bewältigt hat. Der
Aufsichtsrat des ehemaligen Bauvereins hat
Herrn Tiedemann seine hohe Wertschätzung bewiesen, indem er ihn im Jahre 1997
zum geschäftsführenden Vorstand berufen
hat.
40 Jahre vorbildlich für die Wohnungswirtschaft tätig zu sein, verdient aus Sicht
des Verbandes die höchstmögliche Auszeichnung, die im Ehrenamt erworben
werden kann. Herr Lothar Bergold, nebenamtlicher Vorstand der Baugenossenschaft
Familienheim, überreicht Herrn Tiedemann die Ehrenmedaille in Silber des Verbandes und übermittelt die besten Glückwünsche. Die Baugenossenschaft schließt
sich den lobenden Worten in vollem Umfang an und dankt Herrn Tiedemann für
seine außergewöhnliche Lebensleistung mit
einem Geschenk. n