Protokoll
Transcrição
Protokoll
STADT ITZEHOE Der Bürgermeister SITZUNGS– Sitzung des Bauausschusses am 18. Dezember 2012 PROTOKOLL Nr. 79/1.376 Beginn der Sitzung: 16.30 Uhr Ende der Sitzung: 18.10 Uhr Ort der Sitzung: Historisches Rathaus, Zimmer 4 Anwesend: Ratsherr Leve Bürgervorsteher Köhnke Ratsherr Kracht (i. V. f. Ratsherrn Busch) Ratsherr Sieberns Ratsherr Doll Herr Mohr Herr Hüser Ratsherr Peters (i. V. f. Herrn Olsen) Herr Kruck Beratende Mitglieder: Ratsherr Wudtke Ratsherr Blaschke Es fehlten: Ferner anwesend: Ratsherr Lutz Ratsherr Wolter Bürgermeister Dr. Koeppen Frau Bühse Herr Buurman Frau Loescher Frau Esselborn-Große Herr Schöniger Herr Th. Carstens Herr Voigt, Architekten-Contor AC Frau Rohwer, Architekten-Contor AC Herr Schwormstede, Büro Architektur + Planung Bürger Presse Protokollführer/in: Herr Vock Unterschrift des/r Vorsitzenden bzw. Vertreters/Vertreterin: Unterschrift des/r Protokollführers/Protokollführerin: gez. Joachim Leve gez. Sönke Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Seite ____ Bauausschuss 18.12.2012 Ratsherr Leve als Vorsitzender begrüßte die Anwesenden zur letzten Bauausschusssitzung in diesem Jahr und gab traditionsgemäß einen kleinen Imbiss aus. Es wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 a öffentlich und die Tagesordnungspunkte 5 b und 6 nichtöffentlich zu beraten. Abstimmungsergebnis: TOP 1 einstimmig Einwohnerfragestunde Fragen von Einwohnern wurden nicht gestellt. TOP 2 Einrichtung eines barrierefreien Standesamtes innerhalb des Historischen Rathauses sowie der ehemaligen Hausmeisterwohnung Frau Rohwer und Herr Voigt vom Architekten-Contor AC erläuterten anhand einer Powerpoint-Präsentation die beabsichtigte Umnutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung und den barrierefreien Umbau des Historischen Rathauses. Die Powerpoint-Präsentation wird per E-Mail übersandt. Das jetzige Trauzimmer und die übrigen Büros des Standesamtes sind derzeit nicht barrierefrei zu erreichen. Durch einen Plattform-Aufzug zwischen Erd- und Hauptgeschoss wird das Hauptgeschoss barrierefrei erreichbar. Dieser Aufzug soll im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung installiert werden; er bietet Platz für Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson. Die Alternative, die Büros des Standesamtes im Hauptgeschoss unterzubringen, wird verworfen, da aufgrund der vorhandenen Stuckdecken (Denkmalschutz) die beiden Fraktionsräume nicht durch Trennwände geteilt werden können. Insofern läuft die Planung darauf hinaus, das Trauzimmer und eine Wartezone in den beiden Fraktionsräumen unterzubringen. Die Umbaumaßnahmen sind mit der Denkmalpflegebehörde abgestimmt. Die Umbaukosten werden ca. 200.000 Euro betragen (s. Anlage). Hierin ist berücksichtigt, dass diverse Türen für die Benutzung durch Rollstuhlfahrer verbreitert werden müssen. Da derzeit lediglich ein Haushaltsansatz von 140.000 Euro zur Verfügung steht, wird die Angelegenheit abschließend dem Finanzausschuss am 18.02.2013 vorgelegt. Aus der Mitte des Bauausschusses wurde darauf hingewiesen, dass auch das Zimmer 4 bzw. der Ständesaal bei Fraktionssitzungen in größerer Runde genutzt werden könnten. Ferner wurde als Problem angesprochen, dass der Plattform-Aufzug im Bereich des jetzigen Tisch- und Stuhllagers am Hauptgeschoss andockt. Der Raum des Tisch- und Stuhllagers wird dringend benötigt, da der Ständesaal mehrmals im Jahr für andere Veranstaltungen leer geräumt werden muss. Der Bauausschuss nimmt von der vorgestellten Planung Kenntnis. STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP 5 a Seite ____ Bauausschuss 18.12.2012 Informationen und Anfragen - Öffentlicher Teil - Straßenbeleuchtung im Fasanenweg Ratsherr Wudtke fragte nach dem Stand der Umrüstung auf eine effizientere LEDBeleuchtung. Verwaltungsseitig wurde geantwortet, dass sich der Vorgang in Bearbeitung befindet. Verkehrskollaps am 20.11.2012 Alle in Frage kommenden Signalanlagen, deren Funktion Einfluss auf den Verkehr nordwestlich der Bahnhofstraße haben könnten, liefen an diesem Tag störungsfrei. Nach Rücksprache bei der Polizeidirektion ist dort weder ein Verkehrskollaps registriert noch sind Unfälle bekannt geworden, die zu einem Kollaps hätten führen können. Am 19.11.2012 war dagegen die A 23 zeitweise gesperrt, so dass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen ist. TOP 5 b Informationen und Anfragen - Nichtöffentlicher Teil - Zu diesem TOP lagen keine Wortbeiträge vor. TOP 6 Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 04.12.2012 Einwendungen wurden nicht erhoben. __________________________________________________________________________ Die MitarbeiterInnen des Bauamtes wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2013. Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 LUFTBILD ALTES RATHAUS RÜCKSEITE AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Aufgabenstellung: Das 6WDQGHVDPWGHU6WDGW,W]HKRHLVWELVODQJLP2EHUJHVFKRVVGHV*HElXGHVÄ$OWHV5DWKDXV³von Itzehoe untergebracht. Die Erschließung ist nicht barrierefrei, der Zugang ist nur über eine Treppe möglich. Das dortige Trauzimmer ist mit ca. 25 qm für Hochzeitsgesellschaften zu klein. Die Räumlichkeiten des Standesamtes sollen innerhalb des Gebäudes besser untergebracht und barrierefrei zugängig gemacht werden. Es ist ein durch die Denkmalpflege genehmigungsfähiges Konzept zu erstellen. TREPPENHAUS STANDESAMT OBERGESCHOSS BESTAND AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Für die Unterbringung des Standesamtes stehen zukünftig zur Verfügung: im Erdgeschoss die ehemalige, zur Zeit leer stehende Hausmeisterwohnung im EG ein kleiner Abstellraum im Hauptgeschoss zwei zur Zeit noch genutzte Fraktionsräume und ein Teil des Stuhllagers ERDGESCHOSS Das vorgegebene Raumprogramm ist in innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen in Form von zwei Varianten auf eine Machbarkeit zu prüfen. Die vorhandene Büromöblierung ist vollständig unterzubringen. HAUPTGESCHOSS AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Raumprogramm: Raum Trauzimmer Teeküche Umkleide (für Standesbeamte) Büro 1 (Doppelbüro) Büro 2 (Einzelbüro) Büro 3 (Einzelbüro) Archiv (ggf. Aufteilung in 2 Archivräume) Garderobe (für Hochzeitspaar) Wartezone 1 (Standesamt) Wartezone 2 (Trauungen) WC-Anlagen 1 Kopierer 1 m breit (mit Einzug) 0,6 m tief Erforderliche Größe / erforderliche Einrichtung / Nutzung Variante A Trauzimmer EG, Standesamt OG Standesbeamter/in, Hochzeitspaar, bis 20 Gäste EG entfällt; kleine Einfachspüle, Kühlschrank, Platz für Kaffeemaschine, Oberschränke für Bestandsteeküche Kaffeegeschirr nutzen Tür mit WC-Beschlag; Belüftung mindestens bevorzugt im Bereich über Lüftungsgitter im Türblatt; evtl. verzichtbar des Standesamtes siehe Möblierungsbestand OG siehe Möblierungsbestand OG siehe Möblierungsbestand OG wie Planzeichnung 100.001 v. 30.08.2011 OG Variante B Trauzimmer OG, Standesamt EG OG EG ggf. nur Spiegel, Garderobenhaken und kl. Ablage innerhalb Wartezone 2 anordnen 6 Sitzplätze für Wartende EG OG OG EG 8 Sitzplätze für Wartende EG OG Nutzung der im Hause vorhandenen sanitären Einrichtungen Standort ausreichend belüftet (möglichst über Fenster), nicht in Flucht- und Rettungswegen Bestand Bestand OG EG bevorzugt im Bereich des Standesamtes EG EG EG EG AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Bestands-Büromöbel: Anzahl Abmessung (m) b x t Büro 1 (Frau Cornelsen und Frau Grüneklee) Schrank Regal Auszugsregal Schrank Schreibtisch Druckertisch Beistelltisch (für Besucher, seitlich an den Schreibtischen angestellt) Schiebetürschrank 4 2 2 2 2 1 1 1 0,95 x 0,42 1,00 x 0,42 0,78 x 0,78 1,20 x 0,42 2,00 x 1,00 0,80 x 0,60 1,20 x 0,60 1,60 x 0,40 Büro 2 (Frau Block) Schrank Regal Schrank Schrank Druckertisch Schreibtisch Beistelltisch (für Besucher, seitlich an den Schreibtisch angestellt) Rollcontainer 1 4 0 1 1 1 1 1 1,00 x 0,45 1,00 x 0,45 0,95 x 0,42 1,20 x 0,42 0,60 x 0,60 2,00 x 1,00 0,80 x 0,60 0,44 x 0,80 Büro 3 (Frau Dietz) Schrank Schrank Schreibtisch (mit integrierten Beistelltisch) Druckertisch 4 2 1 1 0,95 x 0,42 1,20 x 0,42 2,70 x 1,35 0,60, x 0,60 AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Ein Trauzimmer im Hauptgeschoss in unmittelbarer Nähe der repräsentativen Freitreppe ist wünschenswert, da diese von den Hochzeitspaaren gerne z.B. als Kulisse für Fotos genutzt wird. Für das Standesamt ist eine uneingeschränkte Barrierefreiheit unabdingbar (zahlreiche BürgerInnen mit Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühlen oder Gebrechlichkeit u.ä.). Für ein Trauzimmer hingegen ist die Erreichbarkeit über einen Plattformaufzug aus dem anderen Gebäudeteil heraus akzeptabel. AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Die derzeitigen Fraktionszimmer im Hauptgeschoss sollen aus denkmalpflegerischer und architektonischer Sicht in ihrem Raumzuschnitt (Raumgröße und Deckenhöhe) nicht verändert werden. Insbesondere das Zimmer zum Markt hin kann wegen der dortigen Stuckdecke nicht durch Zwischenwände geteilt werden. Dieses Zimmer besitzt zudem eine Raumqualität, die sich als Trauzimmer geradezu anbietet. SÜDLICHES FRAKTIONSZIMMER STUCKDECKE FRAKTIONSZIMMER MARKTSEITE AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 'DV8QWHUEULQJHQGHV5DXPSURJUDPPHVÄ6WDQGHVDPW³LQGHQEHLGHQ)UDNWLRQVUlXPHQZlUHDEHUQXUP|JOLFK wenn entweder das Zimmer zur Marktseite unterteilt wird oder Archiv und Kopierer anderweitig untergebracht werden. Letzteres ist für die Organisationsabläufe im Standesamt nicht akzeptabel. Auch müssen alle Büros nah beieinander liegen, ein Verteilung auf zwei Geschosse ist nicht möglich. Es sind aufgrund datenschutzrechtlicher Belange drei separate Büroräume unabdingbar, so dass keine Zusammenlegungen zu Gemeinschaftsbüros erfolgen darf. (LQ5DXPSURJUDPPÄ9DULDQWH$6WDQGHVDPWLP+DXSWJHVFKRVV³NDQQVRPLWQLFKW umgesetzt werden. Æ Æ Æ Das Standesamt kann nur im Erdgeschoß (ehemalige Hausmeisterwohnung) angeordnet werden. AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Das dargestellte Konzept berücksichtigt die Belange sowohl der Denkmalpflege als auch der Nutzer und erfordert nur behutsame Eingriffe in die derzeitige Gebäudegestaltung. Im Erdgeschoss wird in der bisherigen Hausmeisterwohnung das barrierefrei erreichbare Standesamt eingerichtet. Auch wenn aus denkmalpflegerischer Sicht der ehemalige Wachraum im erdgeschossigen Anbau besser in gesamter Größe genutzt wäre, kann eine nutzungsgeschuldete Unterteilung in zwei Räume akzeptiert werden. Wichtig ist, dass die Türöffnung vom Markt erhalten bleibt. Akzeptabel ist, dass diese Tür nicht als Zugang genutzt wird. Der Zugang zum Standesamt durch neue Tür im Haupttreppenraum wird symmetrisch zu der Bestandstür gegenüber angeordnet ± augenscheinlich war die geplante Tür im Ursprung bereits vorhanden gewesen, dies ist aus denkmalpflegerischer Sicht positiv zu werten. Eine Umwandelung des derzeitigen Fensters (Erdgeschoss Westfassade Ständehaus) zum Gartenhof hin als Notausgang / 2. Rettungsweg aus dem Standesamt heraus wurde durch die Denkmalpflege als zustimmungsfähig beschieden. Der derzeitige Außenzugang zum ehemaligen Abstellraum der Hausmeisterwohnung kann in Abstimmung mit der Denkmalpflege geschlossen werden. AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Im Hauptgeschoss werden die beiden derzeitigen Fraktionszimmer im Hauptgeschoss als Trauzimmer und Warteraum Trauzimmer umgenutzt, letzterer mit der Option einer Doppelnutzung als Fraktionszimmer o.ä. Gegen eine JHPHLQVDPH1XW]XQJGHV:DUWHUDXPHVÄ7UDX]LPPHU³DXFKDOV)UDNWLRQV]LPPHU hat das Standesamt grundsätzliche keine Einwände. Terminliche Überschneidungen können durch Abstimmungen vermieden werden. Der bereits vorhandene Garderobenbereich steht auch für Trauungen zur Verfügung. Dezember 2012 Durch den Einbau eines Plattform-Aufzuges zwischen Erd- und Hauptgeschoss wird das Hauptgeschoss barrierefrei erreichbar. Die Türen im Verlauf vom Aufzug zum Traubereich weisen derzeit nicht die gem. DIN 18040-1 notwendigen Durchgangsbreiten von 90 cm im Lichten auf. Erforderliche Umbaumaßnahmen sind denkmalpflegerisch zustimmungsfähig unter der Voraussetzung einer VorabAbstimmung der Ausführungsplanung. Eine Unterschreitung der Durchgangsbreite an der Flurtür zum Ost-Treppenhaus durch die unterste Stufe der Geschosstreppe wird als akzeptabel betrachtet, da der Greifraum von Rollstuhlfahrern nicht betroffen ist. AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Die Räume im Obergeschoss bleiben weiterhin nur über eine Treppe erreichbar. Hier sind Nutzungen zum Beispiel als Fraktions- oder Besprechungsräume möglich. AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Grobkostenschätzung brutto Barrierefreier Zugang Standesamt und Hauptgeschoss, einschl. Plattformaufzug ca. 79.433 ¼ ca. 7.140 ¼ Herrichten Traubereich (2 ehemalige Fraktionszimmer, Hauptgeschoss) ca. 66.045 ¼ Herrichten Standesamt (ehemalige Hausmeisterwohnung) Herrichten Außenanlagen ca. 6.367 ¼ Einbauten, Einrichtung, Ausstattung ca. 4.522 ¼ Brandschutz ca. 3.927 ¼ Baunebenkosten (Statik, TGA-Planung, Architektenleistungen, Gebühren usw.), ca. 33.467 ¼ pauschal ca. 20% der Baukosten (167.434 ¼) Projektleitungskosten / Bauherrenkosten nicht erfasst Baunebenkosten Kosten brutto, gesamt (gerundet) ca. ca. 200.000 ¼ AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Konzeptplanung Umstrukturierung Standesamt, Altes Rathaus, Itzehoe Dezember 2012 Ende der Präsentation Danke für ,KUH$XIPHUNVDPNHLW« «XQGIURKH:HLKQDFKWHQ AC ARCHITEKTEN CONTOR DIPL. ING. RONALD VOIGT FREISCHAFFENDER ARCHITEKT Sitzungsvorlage STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP: 3 Sitzung des Bauausschusses am 18. Dezember 2012 Amt/Abteilung: Bauamt/Stadtplanungsabteilung Empfehlung zur Beratung des TOP: vertraulich nicht vertraulich Seite: Art der Behandlung: Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung endgültige Beschlussfassung Anhörung/Information Aktenzeichen: Anlagen: 601.03 Erläuterungsbericht „Untersuchungskonzept Innenentwicklung“ Betreff: Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale in Itzehoe“ hier: Vorstellung der Ergebnisse Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt von den Ergebnissen zum Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale in Itzehoe“ Kenntnis und billigt die Handlungsempfehlungen. Die letztendlichen Entscheidungen zu verschiedenen im Konzept aufgezeigten Flächenpotenzialen für Wohnen, Mischnutzung oder Gewerbe sind im Rahmen der konkreten Betrachtung jedes einzelnen Falls zu treffen. Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung: Verweisung an andere Ausschüsse: Mitwirkung anderer Ämter? Nein Ja: Beratungsergebnis: öffentlich nichtöffentlich Nein Ja: in das Berichtswesen aufzunehmen lt. Beschlussvorschlag abweichender/ergänzender Beschluss Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den Nein Ja Bgm. o.V. Amtsleiter Itzehoe, Datum Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter 04.12.12 gez. Koeppen Gegenzeichn. Amtsleiter o.V.i.A. einstimmig mit Stimmenmehrheit: 8 Ja-Stimmen - Nein-Stimmen 1 Enthaltung Beglaubigt: gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 18.12.2012 TOP 3 Hintergrund Seit Jahren wird das Thema Flächenverbrauch in Gemeinden und Städten diskutiert. Dennoch werden in Deutschland immer noch täglich bis zu 70 ha an landwirtschaftlichen oder naturnahen Flächen bebaut. Gleichsam verfügen viele Kommunen, wie auch die Stadt Itzehoe, über zahlreiche nicht bebaute Flächen, Baulücken oder minder genutzte Grundstücke innerhalb ihres Siedlungsbereichs. Zudem ist die Stadt Itzehoe hinsichtlich einer baulichen Weiterentwicklung aufgrund der naturräumlichen sowie gebietskörperschaftlichen Gegebenheiten immer mehr an ihre Grenzen gestoßen. Vor diesem Hintergrund und zugunsten von Nachhaltigkeit sowie Ressourcenschutz ist es erstrebenswert, die Nutzung von Flächenreserven im Siedlungskontext zu fördern. Eine wesentliche Grundlage für diese Bestrebungen stellt das nunmehr vorliegende flächendeckende „Untersuchungskonzept Innenentwicklungspotenziale“ dar. In diesem werden die vorhandenen Flächenpotenziale für Wohnen, Mischnutzungen und Gewerbe systematisch erfasst und planerisch bewertet. Das Büro Architektur + Stadtplanung aus Hamburg wurde mit der Zusammenstellung des Untersuchungskonzepts beauftragt; das Land Schleswig-Holstein hat über das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Juli 2012 eine Förderung des Projektes bewilligt. Das Grundkonzept zur Innenentwicklungspotenzialerhebung sowie erste Ergebnisse sind dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2012 unter TOP 6 ausführlich vorgestellt worden. Wesentliche Ergebnisse aus dem Untersuchungskonzept Im Untersuchungskonzept wurden die verschiedenen Bauflächenpotenziale im städtebaulichen Innenbereich ermittelt und - je nach baurechtlichem Status - in Flächentypen eingeteilt. Am Beispiel für die Wohnbaupotenzialflächen verdeutlicht heißt dies: Flächentyp W 1 Potenzialflächen mit bestehendem Baurecht (rechtskräftige B-Pläne bzw. § 34 BauGB) Flächentyp W 2 Potenzialflächen innerhalb in Aufstellung befindlicher B-Pläne Flächentyp W 3 Bisher anderweitig ausgewiesene bzw. genutzte Potenzialflächen („Suchräume“) Das mittels der Untersuchung erhobene Wohnbauflächenpotenzial auf W1 Flächen liegt bei etwa 500 Wohneinheiten. Aufgrund von eigentumsrechtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten besteht jedoch nur für ca. 25 % hiervon (bei großen Bemühungen bis zu 50 %) tatsächlich eine kurz- oder mittelfristige Realisierungschance. Das realistische Potenzial liegt demnach bei 150 - 200 Wohneinheiten. Bei den W 2 Flächen liegt das Potenzial bei ca. 120 Wohneinheiten. Auf den W 3 Flächen, die als Suchräume zu verstehen sind, wurde ein Potenzial von ca. 560 Wohneinheiten (WE) grob abgeschätzt. Um diese Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung zu mobilisieren sind im weiteren für jeden einzelnen Fall eingehende Betrachtungen und Abwägungsentscheidungen sowie konkrete Bauleitplanungen erforderlich. STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 18.12.2012 TOP 3 Der grob prognostizierte Wohnungsgesamtbedarf der Stadt Itzehoe bis 2020 liegt bei etwa 500 Wohneinheiten. Dieser Bedarf kann durch die angenommenen Wohnbaupotenziale aus den W 1 Flächen (ca. 150 bis 200 WE) und den W 2 Flächen (ca. 120 WE) nur teilweise gedeckt werden. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Aktivierbarkeit der unter W 1 und W 2 genannten Potenziale verbleibt demnach bis 2020 ein Restbedarf von ca. 200 Wohneinheiten, die vornehmlich im Eigenheimsegment anzusiedeln sind. Dieser Restbedarf ließe sich über eine Überplanung und Mobilisierung von Flächen des Typs W 3 decken. Im Übrigen wird auf den als Anlage beigefügten Erläuterungsbericht verwiesen. Hierin werden die Ergebnisse des Untersuchungskonzepts zusammenhängend dargestellt, die Flächenpotenziale für Misch- und Gewerbeflächen ebenfalls behandelt und Handlungsempfehlungen aufgeführt. Der Erläuterungsbericht wird durch insgesamt 7 gesamtstädtische, großmaßstäbliche Planzeichnungen (tlw. größer als A 0-Format) ergänzt, in denen die einzelnen Flächenpotenziale näher betrachtet und kommentiert werden. Diese Pläne werden während der Sitzung ausgehängt und erläutert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach Absprache mit der Stadtplanungsabteilung dort einzusehen. Zusätzlich werden die Planzeichnungen digital an die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Ratsmitglieder versandt. Im Übrigen werden die Untersuchungsergebnisse und Handlungsempfehlungen während der Sitzung zusammenfassend erläutert. Beschlussvorschlag und weitere Verwendung Das vorliegende Untersuchungskonzept soll künftig als verwaltungsinterne Arbeitsgrundlage dienen. Dabei entfaltet die Untersuchung keine Rechtswirkung und nimmt insbesondere auch nicht die jeweils erforderliche aktuelle, vorhabenbezogene planungsrechtliche Einschätzung zu einzelnen Flächen vorweg. Das Untersuchungskonzept und das dazu gehörige, fortschreibbare Bauflächenkataster stellen ein ausgesprochen sinnvolles und hilfreiches Instrumentarium zur Veranschaulichung von Flächenpotenzialen, d. h. potenziellen Entwicklungsstandorten, dar. Hiermit wird der Verwaltung, insbesondere der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, eine transparente und informative Arbeitshilfe an die Hand gegeben. Bereits im Entwurfsstadium hat das Untersuchungskonzept wiederholt wertvolle Hinweise für Standortüberlegungen im Zusammenhang mit Ansiedlungs- oder Umsiedlungsbegehren gegeben. Des Weiteren liefert das Untersuchungskonzept einen wertvollen Beitrag zur künftigen kommunalpolitischen Diskussion und Entscheidungsfindung in Fragen der Siedlungsentwicklung. Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale der Stadt Itzehoe“ Erläuterungsbericht ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG Baum – Schwormstede GbR Graumannsweg 69 22087 Hamburg Telefon 040 - 44 14 19 Telefax 040 - 44 31 05 [email protected] Bearbeitung: Dipl.-Ing. Karsten Schwormstede B.Sc. Beate Pasdzior im Auftrag der STADT ITZEHOE Stadtplanungsabteilung Dipl. Ing. Katrin Loescher Reichenstraße 23 25524 Itzehoe 29.11.2012 Stadt Itzehoe Inhaltsverzeichnis 1! Anlass / Aufgabenstellung.............................................................................5! 2! Systematische Erfassung der Innenentwicklungspotenziale .....................7! 2.1!Bestandsaufnahme und kartografische Aufbereitung ....................................... 8! 2.2!Integration der Daten in das Programm „Kommunales Flächenmanagement“............................................ 10! 3 Ermittlung der theoretischen Innenentwicklungspotenziale...................11 3.1!Wohnen ........................................................................................................... 11! 3.1.1! Flächentyp W 1: mit gültigem Baurecht.............................................. 11! 3.1.2! Flächentyp W 2: innerhalb in Aufstellung befindlicher B-Pläne ........ 13! 3.1.3! Flächentyp W 3: ohne verbindliches Baurecht .................................... 13! 3.2!Gemischte Bauflächen im Innenstadtbereich.................................................. 18! 3.3!Gewerbe .......................................................................................................... 20! 4 Analyse des realistischen Wohnbauflächenpotenzials .............................21 4.1!Zusammenfassung maximales Wohnbauflächenpotenzial ............................. 21! 4.2!Mittelfristiger Wohnraumbedarf der Stadt Itzehoe ......................................... 22! 4.3!Realistische Einschätzung der umsetzbaren Wohnbauflächenpotenziale....... 23! 5 Handlungsempfehlungen ............................................................................24 5.1!Neuaufstellung von B-Plänen ......................................................................... 25! 5.2!Entwicklung integrierter Erneuerungskonzepte von Mehrfamilienhaus-Quartieren .................................................................. 25! 5.3!Gesamtstädtisches Kleingartenkonzept........................................................... 26! 5.4!Gesamtstädtische Neustrukturierung und Modernisierung der Sportplätze.... 27! 5.5!Weitere Instrumente zur Förderung der Nachverdichtung.............................. 27! 6 Zusammenfassung / Resümee.....................................................................30 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG -2- Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ Tabellenverzeichnis Tabelle 1: ! Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp 1: Wohnen innerhalb von Wohngebieten mit absehbar verbindlichem Baurecht ........ 11! Tabelle 2: ! Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W2: innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans .............................. 13! Tabelle 3:!! Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W3 - innerhalb von bestehenden Wohngebieten, ohne verbindliches Baurecht .......... 13! Tabelle 4: ! Wohnbauflächenpotenziale Flächentyp W3 (maximal mögliche Wohneinheiten) Wohnen – Umnutzung von Kleingärten, ohne verbindliches Baurecht .......................................... 15! Tabelle 5: ! Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W3, Wohnen – Umnutzung von Sportplätzen, ohne verbindliches Baurecht .............. 16! Tabelle 6:!! !Neustrukturierung von Sportplätzen – Zusammenfassung möglicher Wohneinheiten ohne gültiges Baurecht........................................... 18! Tabelle 7: ! Nachverdichtungspotenzial (maximal mögliches Bauland) Flächentyp MI 1 und 2 (Gemischte Bauflächen)............................................................................. 18! Tabelle 8:!! !Nachverdichtungspotenzial (maximal mögliches Bauland) Flächentyp GE 1 und 2 (Gewerbe) .................................................................................................. 20! Tabelle 9:!! !Zusammenfassung der theoretischen Wohnbauflächenpotenziale Flächentypen W1 bis W3................................................................................................................. 21! Tabelle 10:! Zusammenstellung der Wohnungsbedarfe aus verschiedenen Prognosen, Rahmenvorgaben und Planungen ................................................... 22! Tabelle 11: ! Baulandpotenziale Neubaugebiete................................................................................................... 24! Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ablauf und Inhalte der Erarbeitung.................................................................................................. 7 Abbildung 2: Beispielfragebogen Baulücken, Bayerisches Landesamt für Umwelt ............................................. 27 Abbildung 3: Beispiel Imagekampagne „Mittendrin ist in“, Metropolregion Hamburg ....................................... 28 Abbildung 4: Internetgestützte Baulückenbörse, Beispiel Rottenburg .................................................................. 29 29.11.2012 -3- Stadt Itzehoe Anlage Planband Plan 1.1 Bauflächenkataster Innenentwicklungspotenziale, Blatt 1, M. 1: 5.000 Plan 1.2 Bauflächenkataster Innenentwicklungspotenziale, Blatt 2, M. 1: 5.000 Plan 2 Analyse Innenentwicklungsschwerpunkte - Wohnen innerhalb von bestehenden Wohngebieten, z.B. in 2. Reihe, M. 1: 9.000 Plan 3 Analyse Innenentwicklungsschwerpunkte - Wohnen Umnutzung von Kleingärten, M. 1: 9.000 Plan 4 Analyse Innenentwicklungsschwerpunkte - Wohnen Umnutzung von Sportplätzen M. 1: 9.000 Plan 5 Analyse Innenentwicklungsschwerpunkte - Gemischte Bauflächen im Innenstadtbereich, M. 1: 9.000 Plan 6 Analyse Innenentwicklungsschwerpunkte – Gewerbe, M. 1: 9.000 (jeweils mit Angabe des Originalmaßstabs) ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG -4- Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 1 Anlass / Aufgabenstellung Seit Jahren wird das Thema Flächenverbrauch in den Gemeinden und Städten diskutiert. Dennoch werden in Deutschland noch immer täglich bis zu ca. 70 ha1 an landwirtschaftlichen oder naturnahen Flächen bebaut. Viele Kommunen verfügen jedoch über zahlreiche nicht bebaute Flächen, Baulücken oder minder genutzte Grundstücke innerhalb ihres Siedlungsbereiches. Diese Flächen stellen ein großes oftmals unterschätztes Innenentwicklungspotential dar. Die Stadt Itzehoe hat dieses Potenzial erkannt und möchte mit der Erarbeitung des Untersuchungskonzepts „Innenentwicklungspotenziale“ trotz der naturräumlich und kommunal engen Grenzen Wege für eine nachhaltige bauliche Weiterentwicklung der Stadt aufzeigen. Dabei werden die vorhandenen Flächenpotenziale für Wohnen, Mischnutzungen und Gewerbe im städtebaulichen Innenbereich systematisch erfasst und - vor dem Hintergrund sonstiger Belange und Anforderungen an die Stadt - planerisch bewertet. Ein Bauflächenkataster ist ein sinnvolles Instrumentarium, um das Innenentwicklungspotential anschaulich aufzuzeigen. Der Verwaltung steht damit eine transparente, informative und fortschreibungsfähige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Das Bauflächenkataster kann auch - wie in anderen Kommunen bereits durchgeführt - als Informationsportal für Investoren oder Bauherren dienen, die auf der Suche nach zukunftsfähigen und nachhaltigen Grundstücken in der Stadt Itzehoe sind. Durch die Anwendung eines Flächeninformationssystems wird die Stadt Itzehoe zudem der Forderung des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) nach einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung gerecht und trägt zur Mobilisierung von Bauland bei. Das Bauflächenkataster kann somit auch die notwendige Grundlage für die Begründung weiterer Stadtentwicklungsvorhaben bilden.2 Das Untersuchungsgebiet umfasst die Teile der Stadt, die planungsrechtlich gemäß § 30 und § 34 BauGB zu beurteilen sind („Innenbereich“). Es werden Flächen beurteilt, die sowohl für Wohnungen als auch für Gewerbe in Frage kommen. 1 2 http://de.wikipedia.org/wiki/Flächenverbrauch (Zugriff am 16.10.12) „Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Neue Wohnungen sind vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen zu bauen. Bevor die Kommunen neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, ist von ihnen aufzuzeigen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotenziale ausschöpfen können. Hierzu zählen alle Baugrundstücke im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne nach § 30 BauGB; im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach § 33 BauGB zu beurteilen sind; in Bereichen gemäß § 34 BauGB. Im Geltungsbereich wirksamer Flächennutzungspläne sind darüber hinaus Reserveflächen in städtebaulich integrierten Lagen zu überprüfen. Begründung: Durch den Vorrang der Innenentwicklung sollen im Hinblick auf die zukünftige demographische Entwicklung tragfähige und kostengünstige Siedlungsstrukturen entstehen und eine Zersiedelung begrenzt werden. Innenentwicklung führt in der Regel zu einer Belebung und Aufwertung innerörtlich gewachsener Strukturen und Ortsbilder, einer besseren Auslastung vorhandener Infrastruktur sowie altersstruktureller Durchmischung und dem Erhalt von Landschaftsqualitäten am Ortsrand.“ Quelle: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010, S. 46-47, Nr. 6/Z 29.11.2012 -5- Stadt Itzehoe Zum Innenbereich § 30 und § 34 BauGB gehören Grundstücke, • die innerhalb eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) liegen (ausgenommen großflächige Bereiche, die dem Schutz, der Pflege, der Entwicklung und dem Erhalt von Grünstrukturen, Natur und Landschaft dienen), • die "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" (Bebauungszusammenhang, § 34 Abs. 1 und 2 BauGB) liegen, • deren Zuordnung zum Innenbereich gemäß § 34 Abs. 4 BauGB satzungsmäßig festgelegt ist. Ausschlaggebend für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Hierfür kommt es unabhängig von vorhandenen Baulücken auf die Verkehrsauffassung und den Einzelfall an. Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich kann unregelmäßig - verwinkelt verlaufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ortsrand oftmals durch uneinheitliche Bebauung gekennzeichnet ist. Der durch Nebenanlagen geprägte hintere Grundstücksbereich gehört in der Regel ebenfalls zum Innenbereich. Handelt es sich jedoch um Grundstücke deren rückwärtiger Bereich hauptsächlich einer Garten- / Grünnutzung zuzuordnen ist und dieser an großflächige Landschaftsbereiche angrenzt, so ist dort die Errichtung eines Wohnhauses in aller Regel planungsrechtlich unzulässig. Prinzipiell ist jedoch eine Bewertung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung / Struktur und landschaftlichen Gegebenheiten erforderlich. Das Untersuchungskonzept entfaltet keine Rechtswirkung und nimmt insbesondere auch nicht die jeweils erforderliche aktuelle, vorhabenbezogene planungsrechtliche Einschätzung zu einzelnen Flächen vorweg. Das Untersuchungsergebnis wird in ein Baulandkataster („Kommunales Flächenmanagementkataster“ – FMK3) überführt und kann durch die Verwaltung laufend aktualisiert sowie im Sinne eines effizienten Monitoring-Bausteins genutzt werden. Für die Politik und Verwaltung stellt das Bauflächenkataster eine laufend aktuelle und transparente Informationsquelle in Bezug auf eine zukunftsfähige und nachhaltige Bauleitplanung sowie eine strategischen Planung dar. 3 Vgl. Arbeitshilfe „Kommunales Flächenmanagement in Schleswig Holstein – Erhebung von Potenzialflächen“ vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, 2011 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG -6- Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 2 Systematische Erfassung der Innenentwicklungspotenziale Basis für das Untersuchungskonzept und die Auswahl städtebaulich sinnvoller und umsetzungsfähiger Innenentwicklungspotenziale ist die Bestandaufnahme und Analyse, die insbesondere für die erforderliche politische Diskussion eine wichtige Rolle spielen. Nur so kann diese auf einer sachlichen Ebene geführt werden. In Anlehnung an die Arbeitshilfe des Innenministeriums4 wird wie folgt vorgegangen (vgl. Abbildung 1): Abbildung 1: Ablauf und Inhalte der Erarbeitung 4 29.11.2012 „Qualitätvolle Innenentwicklung – Eine Arbeitshilfe für Kommunen“, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, 2010 -7- Stadt Itzehoe 2.1 Bestandsaufnahme und kartografische Aufbereitung Der Untersuchungsrahmen erstreckt sich auf Flächen für Wohnen, gemischte und gewerbliche Nutzungen. Hierzu wird das bestehende Baurecht (§34 BauGB oder B-Pläne sowie Flächennutzungsplan evtl. inkl. der Änderungen) sowie sonstige Grundlagen (z.B. Wohnraumversorgungskonzept, ISEK) analysiert und im Hinblick auf den baulichen Bestand abgeglichen. Der Bestand wird durch Luftbilder und Vorortbestandsaufnahme/Begehung erfasst.5 Bei den Wohnbauflächen geht es in erster Linie um eine Ermittlung der derzeit freien, d. h. unbebauten Flächenpotenziale einschließlich einzelner Baulücken im Bestand. Nicht berücksichtigt sind leerstehende und/oder zum Abriss anstehende bebaute Immobilien, potenzielle Umnutzungen/Umstrukturierungen im Bestand, Wohnflächenpotenziale durch Aufstockung, Anbau und Ausbau. Insofern werden Baulandpotenziale von Grundstücken, auf denen die vorhandene bauliche Nutzung den Rahmen gemäß verbindlichem Baurecht (B-Plan) nicht ausschöpft, nur erfasst, wenn offensichtlich eine Mindernutzung oder ein Leerstand vorliegt. „Normale“ Leerstände von Wohnungen bzw. Häusern in gutem bis durchschnittlichen Zustand werden nicht erhoben und sind im Sinne der Zielsetzung des Konzeptes auch nicht erheblich. Bei Flächenpotenzialen für Gewerbe- und Mischnutzungen sind in Einzelfällen auch bebaute Gewerbebrachen erfasst. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Grundstücke größere ungenutzte Freiflächenpotenziale aufweisen. Für die Erfassung der Potenzialflächen werden folgende Orientierungsgrößen angenommen: • Flächen für Wohnnutzungen: ab ca. 500 qm • Flächen für gemischte Nutzungen: ab ca. 1.000 qm • Flächen für gewerbliche Nutzungen: ab ca. 3.000 qm Für Potenzialflächen innerhalb des Sanierungsgebietes „Östliche Hindenburgstraße“ werden die Aussagen aus dem vorliegenden „Teilräumlichen Entwicklungskonzept“ (TREK) Stand 2011 übernommen. Ebenfalls nicht erhoben werden Potenzialflächen entlang der Fußgängerzone in der Innenstadt. 5 Es wird die grundsätzliche Bebaubarkeit aufgezeigt. Eine Verbindlichkeit muss über eine Bauvoranfrage geklärt werden (notwendige Abstandsflächen, nachbarschaftliche Belange etc.). ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG -8- Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ Es werden die Flächen parzellenscharf in einem stadtweiten Planwerk nach folgenden Flächentypen unterschieden (vgl. Pläne 1.1 und 1.2): 1. Wohnbauflächen mit Nachverdichtungspotenzial • • • 2. Flächentyp W 1: Nicht bebaute / untergenutzte Flächen im Innenbereich mit gültigem Baurecht, innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne oder auf Flächen, die gem. § 34 BauGB bebaubar wären. o W 1a: mit gesicherter Erschließung6 o W 1b: ohne gesicherte Erschließung7 Flächentyp W 2: Nicht bebaute / untergenutzte Flächen im Innenbereich innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Flächentyp W 3: Nicht bebaute / untergenutzte Flächen im Innenbereich ohne verbindliches Baurecht, die nach städtebaulicher Beurteilung grundsätzlich für eine Nachverdichtung in Frage kommen, aber für deren Bebaubarkeit zunächst ein B-Plan-Verfahren erforderlich wird (Suchräume). Gemischte Bauflächen mit Nachverdichtungspotenzial • Flächentyp MI 1: Nicht bebaute / untergenutzte Flächen im Innenbereich mit gültigem Baurecht, innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne oder auf Flächen, die gem. § 34 BauGB bebaubar wären. • Flächentyp MI 2: Nicht bebaute / untergenutzte Mischnutzungsflächen im Innenbereich innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans bzw. ohne verbindliches Baurecht. 3. Gewerbebauflächen mit Nachverdichtungspotenzial • Flächentyp GE 1: Nicht bebaute / untergenutzte Gewerbeflächen im Innenbereich mit gültigem Baurecht, innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne oder auf Flächen, die gem. § 34 BauGB bebaubar wären. • Flächentyp GE 2: Nicht bebaute / untergenutzte Gewerbeflächen im Innenbereich innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans bzw. ohne verbindliches Baurecht. • Zusätzlich werden leerstehende bzw. untergenutzte Gewerbeeinheiten, die von öffentlicher Straße aus ersichtlich sind, erfasst. 6 Eine gesicherte Erschließung liegt vor, wenn: • • 7 Die Erschließung wird als ungesichert bezeichnet, wenn: • • 29.11.2012 die Zugänglichkeit des Grundstücks über das öffentliche Straßen- und Wegenetz gesichert ist, rückwärtige Grundstücksbereiche durch private Zuwegungen über private Grundstücke in Abstimmung mit dem derzeitigen Eigentümer erfolgen kann. die Bebauung einer meist größeren Fläche für mehrere Wohneinheiten einer zusätzlichen öffentlichen Erschließung bedarf; z.B. in Neubaugebieten, oder großflächigen Umnutzungsflächen. die im ggf. vorliegenden Bebauungsplan festgesetzte Erschließung noch nicht umgesetzt ist. -9- Stadt Itzehoe Unbebaute Flächen ohne verbindliches Planrecht (B-Plan), die gemäß Flächennutzungsplan 2015 (Juli 2006) als Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen oder Gewerbeflächen dargestellt sind, bilden Baulandreserven im Außenbereich und sind kein „Innenentwicklungspotenzial“. 2.2 Integration der Daten in das Programm „Kommunales Flächenmanagement“ Im Rahmen der GIS-basierten Erhebung werden außerdem für die identifizierten Flächen in je einem Datensatz folgende, für die Untersuchung relevante Aussagen getroffen und in das Programm „Kommunales Flächenmanagement“ des Landes8 übertragen: • Adresse und Flurstücksnachweis (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) • Standortgröße (gesamt / netto): Flächengröße Flurstück gesamt sowie Flächengröße der im Plan markierten Parzelle(n) • Bauplanungsrechtliche Ausweisungen (F-Plan, B-Plan, weitere Festsetzungen) • Aktuelle Flächennutzung bzw. bauliche Nutzung (WA, WR, MI, MK, GE, SO, Gemeinbedarf, Grünfläche etc.) • Bebaubarkeit: anzustrebende oder zu erwartende Gebäudeform (EFH, MFH) • Anzahl der möglichen Wohneinheiten Weitere die Flächen betreffende Informationen z.B. Erschließung, potenzielle Konflikte, zeitliche Verfügbarkeit, Gebäudesubstanz, Denkmalschutz, Altlasten werden in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen dem Datensatz hinzugefügt. Die Angabe der Eigentümer einzelner Flächen / Grundstücke im öffentlich zugänglichen Flächenmanagementkataster ist aus Datenschutzgründen nur mit deren Zustimmung zulässig. 8 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Raum ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 10 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 3 Ermittlung der theoretischen Innenentwicklungspotenziale (vgl. Pläne Nr. 2 - 6 „Innenentwicklungsschwerpunkte“) Die Pläne Nr. 2 bis 6 „Innenentwicklungsschwerpunkte“ sind thematisch in die Schwerpunktbereiche Wohnen (innerhalb von Wohngebieten, Umnutzung von Kleingärten und Umnutzung von Sportplätzen), gemischte Bauflächen im Innenstadtbereich und Gewerbe gegliedert und stellen in übersichtlicher und zusammenfassender Art und Weise die wichtigsten Innentwicklungsbereiche der Stadt dar. Gleichzeitig sind sonstige Belange der Stadtentwicklung, die auf diese Flächen wirken, sowie ggf. bekannte Hemmnisse einer Bebauung aufgeführt. Die in den folgenden Tabellen aufgelisteten möglichen zusätzlichen Wohneinheiten sind als theoretisch maximal mögliche Innenentwicklungspotenziale zu verstehen. In Kapitel 4 werden diese städtebaulich bewertet und die Zahlen hinsichtlich ihrer realistischen Umsetzbarkeit in kurz- bis mittelfristigem Zeitraum reflektiert. 3.1 Wohnen 3.1.1 Flächentyp W 1: mit gültigem Baurecht Flächentyp W1 gesicherte Erschließung EFH MFH gesamt 240 195 435 60 25 85 300 220 520 mit Baurecht W1 ungesicherte Erschließung gesamt Tabelle 1: Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp 1: Wohnen innerhalb von Wohngebieten mit absehbar verbindlichem Baurecht Das erhobene Innenentwicklungspotenzial von ca. 520 WE der Flächentypen W1 setzt sich zusammen aus: • einzelnen Baulücken noch unbebauter Grundstücke im Bestand, • Baulandpotenziale auf untergenutzten Grundstücken (z.B. durch Bebauung in 2. Reihe), • Umnutzungs-/ Konversionsflächen (z.B. innerörtliche Hofstellen, Brachflächen mit Restnutzung) • unbebauten Grundstücken in Neubaugebieten, z.B. Wohnpark Sieversbek (BPlan 110) Zusammenfassend lassen sich folgende Innenentwicklungsschwerpunkte hervorheben (vgl. Plan 2): Nördlich Hackstruck (Nr. 1): Die in den B-Plänen Nr. 79 und 122 ausgewiesenen Wohnbaulandflächenpotenziale (ca. 33 WE) werden zur Zeit noch durch innerörtliche Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe genutzt. Es ist mit den Eigentümern abzustimmen, inwieweit der Betrieb an dieser Stelle weiter geführt werden soll oder eine Verlagerung denkbar wäre. Östlich der Edendorfer Straße (ehemals Kurrat) (Nr. 194) befindet sich eine zum Teil als Lagerfläche genutzte Brache. Der meiste Gebäudebestand wurde 29.11.2012 - 11 - Stadt Itzehoe bereits rückgebaut. Unter Berücksichtigung der Nähe zum nordöstlich angrenzenden Gewässer und sich daraus ergebenden Baugrundqualitäten wären auf einer Fläche von ca. 0,5 ha die Realisierung von ca. 25 WE (MFH) möglich. • B-Plan Nr. 120 (östlich Alte Landstraße), Edendorf-Südost (Nr. 2): Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 120 weist ein Neubaugebiet für 17 WE am östlichen Stadtrand aus. Mit der Realisierung wurde noch nicht begonnen. Ein Erschließungsvertrag ist in Vorbereitung. Die Umsetzung ist zeitnah zu erwarten. Im Bereich des Wohnquartiers Edendorf-Süd (B-Plan Nr. 33) befindet sich ein voll erschlossenes unbebautes Grundstück mit einem Flächenpotenzial von ca. 25 WE, welches zum Verkauf steht. Gründe für die geringe Nachfrage könnten städtebauliche Defizite im umgebenden, durch Geschosswohnungsbau dominierten Quartier sein. • Sanierungsgebiet „Östliche Hindenburgstraße“ (TREK) (Nr. 6): Ziel der Sanierung ist es, das Quartier über eine behutsame und bestandswahrende Modernisierung zu stabilisieren. Schwerpunkte bilden die Revitalisierung brach gefallener Gewerbestandorte, die Aufwertung der Wegeverbindungen und Straßenräume sowie punktuelle, von Einzeleigentümern getragene Aufwertung des Wohngebäudebestandes. Angaben bezüglich der Flächenpotenziale sind aus dem vorliegenden „Teilräumlichen Entwicklungskonzept“ (TREK), Stand 2011 übernommen. Dabei ergibt sich in den Bereichen ehemaliges Edeka Gelände (Coriansberg), südliche Zollfläche (Moltkestraße) sowie Gewerbebetrieb (Talstraße 18) ein Nachverdichtungspotenzial von ca. 70 WE (MFH). • Wellenkamp (Nr. 7): Einzelne Baulücken, die ggf. für eine Nachverdichtung durch eine rückwärtige Bebauung mit Einfamilienhäusern in Frage kommen, sind insbesondere in der Wohnsiedlung rund um den Reesiekplatz (Wellenkamp) zu finden. Anlass des im November 2000 in Kraft getreten Bebauungsplanes 114 war es, auf den langen und relativ schmalen Grundstücken der 1950er / 1960er Jahre Siedlung eine Nachverdichtung durch Bebauung in 2. Reihe zuzulassen. Obwohl es zu dem Zeitpunkt reges Bauinteresse u.a. in Form von Bauvoranfragen gab, wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt nur ca. ein Drittel der möglichen Neubauten im rückwärtigen Bereich realisiert. Für weitere ca. 45 WE wäre baurechtlich eine Realisierung möglich. Gründe für die geringe Nachfrage könnten u.a. das Image des Quartiers auf dem Itzehoer Wohnungsmarkt sein. In den angrenzenden Bereichen lassen einzelne Baulücken eine Bebauung durch vorwiegend Einfamilienhäuser nach § 34 BauGB zu. Potenzialflächen für Mehrfamilienhäuser bilden u.a. die untergenutzte Fläche beim ehemaligen Bahnhof sowie die Grünfläche westlich des Schröderkamps Nr. 21. In Anbetracht des schlechten Gebäudezustandes des angrenzenden Geschosswohnungsbaus Schröderskamp 17 - 21 wäre eine Neukonzeption des gesamten Bereichs denkbar. Eine Sanierung der östlich gelegenen Gebäude Nr. 5 - 9 hat bereits stattgefunden. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 12 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ • Im Bereich Edendorfer Straße, Suder Allee, Lehmwohldstraße (Nr. 9) bieten sich eine Vielzahl von Flächenpotenzialen (ca. 75 WE) innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen. Aufgrund der Nähe zu angrenzenden Sportanlagen sowie der Edendorfer Straße und der Bahntrasse sind in vielen Bereichen erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz zu stellen. 3.1.2 Flächentyp W 2: innerhalb in Aufstellung befindlicher B-Pläne Flächentyp W2 Tabelle 2: B-Plan in Aufstellung EFH MFH gesamt 112 8 120 Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W2: innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Zur Zeit gibt es zwei Flächen innerhalb von Bebauungsplänen, die sich in Aufstellung befinden (vgl. Plan 2): • Nördlich Hackstruck (Nr. 1): Auf der Fläche der ehemaligen Chemiefabrik Biesterfeld mit noch vorhandenem Bestandsgebäude und östlich angrenzender unbebauter Grünfläche (Holtweg 1a-2) findet zur Zeit die für eine Nachnutzung erforderliche Altlastensanierung statt. Vorstellbar ist eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern (ca. 20 WE EFH / MFH). Ein konkretes Bebauungskonzept liegt noch nicht vor. • Siedlungsentwicklung Eichtal-Kratt (Nr. 5): Als besonderer Entwicklungsstandort für Wohnungsbau (ca. 100 WE EFH) wird der Bereich der heutigen Kleingartenanlage „Eichtal-Kratt“ gesehen. Im Hinblick auf den prognostizierten Bedarf (vgl. Kapitel 4), insbesondere auf dem Gebiet des Eigenheimbaus in attraktiven, innenstadtnahen Neubaugebieten, und dem fast erschöpften Potenzial der in den letzten Jahren entstandenen Neubaugebiete, wurde durch die Aufstellung des Bebauungsplans die Umsetzung der bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereichs angestoßen. 3.1.3 Flächentyp W 3: ohne verbindliches Baurecht 1. W3 - Innerhalb von Wohngebieten (vgl. Plan Nr. 2) Flächentyp W3 Tabelle 3: Innerhalb von Wohngebieten ohne Baurecht EFH MFH gesamt 300 35 335 Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W3 - innerhalb von bestehenden Wohngebieten, ohne verbindliches Baurecht Der Flächentyp W 3 innerhalb von Wohngebieten zeigt potenzielle Nachverdichtungsflächen auf, die nach erster städtebaulicher Beurteilung für eine Innenentwicklung (z.B. Bebauung in 2. Reihe) in Frage kommen, jedoch über kein verbindliches Baurecht verfügen. Es handelt sich hauptsächlich um rückwärtige Grundstücksbereiche auf bereits bebauten Grundstücken mit geringem Ausnutzungsgrad. Die rückwärtige Bebauungs29.11.2012 - 13 - Stadt Itzehoe struktur zeigt keine Vorprägung einer bereits verdichteten Bebauung, aus der man ein mögliches Baurecht ableiten könnte. Teilweise sind diese Potenzialflächen auch als Grünflächen oder Maßnahmenflächen festgesetzt. Bevor für diese Flächen durch B-Plan Verfahren eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten ist, bedarf es einer genauen fachlichen Prüfung und politischen Abwägung der sonstigen Belange der Stadtentwicklung sowie der Eigentümerinteressen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunktbereiche hervorzuheben: • In den Siedlungsbereichen Pünstorf – um die Alte Landstraße (Nr. 3, ca. 85 WE) und Kratt - beidseitig der Oelixdorfer Straße und nördliche Bachstraße (Nr. 4, ca. 80 WE) stellt die erhobene Anzahl an rückwärtigen Grundstücks- / Gartenbereichen ein erhebliches Bauflächenpotenzial für Einfamilienhäusern dar. Aufgrund der bestehenden Wohn- und Lagequalitäten (große durchgrünte Grundstücke in zentraler und gleichzeitig landschaftlich reizvoller Lage) ist im Hinblick auf eine mögliche Nachverdichtung eine besondere Beteiligung der Bewohner / Eigentümer notwendig. Es empfiehlt sich die gemeinsame Erarbeitung eines spezifischen Nachverdichtungskonzeptes (vgl. Kapitel 5.1), in dem die unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden können, mit anschließender Aufstellung eines Nachverdichtungsbebauungsplans. Naturbelange der angrenzenden Gewässer- und Kleingartenstrukturen sind dabei zu berücksichtigen. • Die Potenzialfläche südlich der Brückenstraße (Nr. 8) wird sowohl im FNP 2015 als auch im Landschaftsplan (1. Fortschreibung, Entwurf 2012) als Wohnbaufläche dargestellt. Auf ca. 1,1 ha kann hier eine zentrumsnahe Innenentwicklung (ca. 30 WE MFH / verdichtete EFH) mit rückwärtiger Erschließung erfolgen. Hinsichtlich der erheblichen Emissionen durch Verkehr und Gewerbe ist die Möglichkeit und Verträglichkeit einer Wohnnutzung in diesem Bereich noch genauer zu prüfen. Ggf. ist ein abschirmender Geschosswohnungsbau notwendig. Jedoch sollte angesichts der bestehenden Wohnungsüberhänge in dem Segment und der Lage des Standortes auf neuen Geschosswohnungsbau verzichtet werden. • Im rückwärtigen Bereich Edendorfer Straße, Suder Allee und Itzehoer Hockeyclub (W9) treffen eine Vielzahl von Flurstücken und rückwärtigen Grundstücksbereichen unterschiedlicher Eigentümer aufeinander. Die Erschließung der Fläche ist über den Kolbe-Weg gesichert. Hier empfiehlt sich die Erarbeitung eines Bebauungskonzeptes (ca. 10 WE EFH) ggf. unter Einbeziehung der Bauflächenpotenziale des nördlich angrenzenden Bebauungsplans 119. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 14 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 2. W3 - Umnutzung von Kleingärten (vgl. Plan 3) Flächentyp W3 Tabelle 4: Kleingartenanlagen ohne Baurecht EFH MFH gesamt 135 0 135 Wohnbauflächenpotenziale Flächentyp W3 (maximal mögliche Wohneinheiten) Wohnen – Umnutzung von Kleingärten, ohne verbindliches Baurecht Der Flächentyp W 3 in (Teil-) Bereichen von Kleingartenanlagen zeigt potenzielle Nachverdichtungsflächen auf, die nach erster städtebaulicher Beurteilung für eine wohnbauliche Umnutzung / Innenentwicklung grundsätzlich in Frage kommen. Aufgrund der aktuellen Nutzung besteht jedoch kein verbindliches Baurecht. Für die Bewertung der Kleingartenanlagen als mögliche Potenzialflächen werden folgende Kriterien herangezogen: • Qualität der Kleingartenanlage, • Lage im Stadtgebiet, • Emissionen, • Bauflächenqualitäten (Erschließung, Baugrund, Einbettung in den vorhandenen Siedlungskörper), • Darstellung / Empfehlung im Flächennutzungsplan 2015 sowie des Landschaftsplans (1. Fortschreibung, Entwurf 2012) Informationen zu den aktuellen Zahlen der Kleingarten-Belegung, aus denen man ggf. Entwicklungspotenziale ableiten könnte, liegen aufgrund des veralteten KleingartenBedarfsplans aus dem Jahre 2003 nicht vor. Für eine endgültige Beurteilung der Flächenverfügbarkeit für Wohnnutzung ist die Fortschreibung des vorhandenen Kleingarten-Bedarfsplans im Sinne eines gesamtstädtischen Kleingartenkonzepts (vgl. Kapitel 5.3) in Kooperation und unter Beteiligung der Kleingärtner empfehlenswert. Als vorläufige städtebauliche Empfehlung werden folgende Potenzialflächen identifiziert, für die ein theoretisches Wohnbauflächenpotenzial von 135 WE ermittelt wurde (vgl. Tabelle 4): • Die Kleingartenanlagen Söthjen I und II (KGA 1), und Pünstorf (KGA 2) werden jeweils um Teilbereiche zugunsten von Wohnbauflächen reduziert. Diese Teilbereiche werden sowohl im Landschaftsplan als auch teilweise im Flächennutzungsplan als potentielle Flächen für Siedlungsentwicklung empfohlen und stellen zudem eine Abrundung des Siedlungskörpers unter Berücksichtigung der bestehenden innerörtlichen landschaftlichen Verbundachse dar. Wie auch schon im Flächennutzungsplan empfohlen, wird im nächsten Schritt und unter Inaugenscheinnahme der aktuellen Belegungszahlen zu prüfen sein, ob aufgrund der gegebenen Qualität die Anlage Söthjen vollständig bzw. zum Großteil erhalten bleibt und stattdessen eine komplette Umnutzung der KGA Pünstorf erfolgt. 29.11.2012 - 15 - Stadt Itzehoe • Die Kleingartenanlage Suder Höhe (KGA 3) ist insbesondere aufgrund der zentralen und möglicherweise nachgefragten (Wohn-) Lage für eine Umnutzung geeignet. Die umgebende gewachsene Siedlungsstruktur ermöglicht eine städtebauliche Ergänzung und Einbettung eines neuen Einfamilienhausquartiers. Durch eine behutsame Nachverdichtung mit öffentlichen Wegen und Grünzügen kann der durchgrünte Charakter im Quartier erhalten bleiben. Die südlich angrenzende Sportanlage FC Itzehoe kommt ebenfalls für eine Umnutzung in Frage (siehe Kapitel 3. W3 - Umnutzung von Sportplätzen). Bei einer möglichen Inanspruchnahme der KGA Suder Höhe für Wohnbebauung ist daher eine Gesamtbetrachtung / -konzeption beider Flächen im Sinne einer integrierten Rahmenplanung sinnvoll, die auch die vorhandenen Quartiere der Nachbarschaft beinhaltet. • In der Kleingartenanlage Klosterbrunnen (KGA 4) ist eine Bebauung des nördlichen an den Siedlungskörper angrenzenden Bereich in Form von Einfamilienhäusern denkbar, die über eine rückwärtige Anliegerstraße erschlossen werden. Die gepflegte Kleingartenanlage beherbergt aufgrund der Südhanglage begehrte Kleingartenplätze. Für eine Umsiedlung / Verkleinerung der Anlage ist ähnlich wie bei der KGA Suder Höhe eine besondere Beteiligung der Kleingärtner und Eigentümer unumgänglich. 3. W3 - Umnutzung von Sportplätzen (vgl. Plan 4) Flächentyp W3 Tabelle 5: Sportplätze ohne Baurecht EFH MFH gesamt 70 20 90 Wohnbauflächenpotenzial (maximal mögliche Wohneinheiten) Flächentyp W3, Wohnen – Umnutzung von Sportplätzen, ohne verbindliches Baurecht Auch Sportplätze stellen als Suchräume grundsätzliche Flächenpotenziale dar, die anhand städtebaulicher Kriterien wie Standortqualitäten und Funktionalität beurteilt und hinsichtlich der Eignung für eine mögliche Wohnnutzung bewertet werden. Fragestellungen bezüglich genereller Bedarfe, Nutzung, Sportverhalten der Bevölkerung und einem möglichen zukünftigen Leitbild der Stadt „Itzehoe als Bewegungsraum“ werden zur Zeit innerhalb des durch die Stadt beauftragten Gutachtens „Sportentwicklungsplanung Itzehoe“ von dem Büro „dieraumplaner“ erarbeitet. Die Aussagen sind im weiteren Verfahren, bei Prüfung und für eine Entscheidungsfindung heranzuziehen. Im Rahmen einer langfristig angestrebten gesamtstädtischen Neustrukturierung und Modernisierung der Sportplätze sind aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich folgende Potenziale für eine Wohnbebauung vorhanden: • Itzehoer Stadion (SP 1), Sportanlage FC Itzehoe, Lehmwohld (SP 4): Laut Aussage des Gutachters sind alle Sportplätze auf Dauer nicht zu erhalten. Eine eventuelle Zusammenlegung von Sportanlagen im Hinblick auf eine Optimierung der Standortqualitäten und Synergieeffekte erscheint sinnvoll. Insbeson- ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 16 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ dere ist zu prüfen, ob alternativ das Itzehoer Stadion oder die Sportanlagen Lehmwohld im Hinblick auf eine neue gemeinsame, moderne und zukunftsfähige gesamtstädtische Sportanlage zu entwickeln sind. Die jeweils entfallende Fläche wäre zu Wohnbauzwecken umzunutzen. Gemäß Landschaftsplan sind beide Flächen als Suchraum für weitere Siedlungsentwicklung dargestellt. Das Itzehoer Stadion ist als sanierungsbedürftig einzustufen. Jedoch wird eine Baulandentwicklung an der Stelle aufgrund der erheblichen Lärmemissionen der beidseitig angrenzenden Bundesstraßen kritisch gesehen. Die großflächige Anlage bietet hingegen Raum für einen bedarfsgerechte Umgestaltung und Erweiterung der Sportstätte und des Sportangebotes. Lärmkonflikte zur angrenzenden Wohnnutzung sind aufgrund der Stadtrandlage und der schon bestehenden Sportnutzung nicht zu befürchten. Die zentrale innerstädtische Lage des FC Itzehoe, Lehmwohld (Erbbaurechtsfläche) wird einerseits bezüglich der Erreichbarkeit als Sportstätte und andererseits auch im Hinblick auf eine attraktive Wohnlage positiv gesehen. Eine Umnutzung bietet die Chance, die umgebende gewachsene Siedlungsstruktur städtebaulich in Form eines modernen Einfamilienhausquartiers zu ergänzen und das Wohnumfeld insgesamt aufzuwerten. Dabei ist zu beachten, dass die nördlich angrenzende Kleingartenanlage Suder Höhe ebenfalls als Potenzialfläche identifiziert wurde und bei einer Wohnbaulandentwicklung die Betrachtung des gesamten Areals möglich ist. Dabei ist die am nördlichen Rand gelegene Schulsportanlage der Gemeinschaftsschule Lehmwohld zu berücksichtigen. Diese ist zu erhalten oder standortnah (z.B. in Randlage) zu verlagern. 29.11.2012 • Die private Sportanlage ehemals MTV (Männerturnverein) (SP 2) wird für eine Ergänzung der Wohnbebauung Hindenburgstraße durch rückwärtigen verdichteten Wohnungsbau (MFH / RH) empfohlen. Die kleine Sportanlage mit einer unmodernen Turnhalle befindet sich inmitten von Wohnbebauung (MFH) und wird zur Zeit u.a. von der Fehrs-Schule genutzt. • SV Wellenkamp (SP 3) Im Landschaftsplan wird die Fläche der Sportanlage SV Wellenkamp als Fläche für weitere Siedlungsfläche gesehen. Argumente des Immissionsschutzes der angrenzenden Wohnnutzung sowie der bestehende Aufwertungsbedarf sprechen für eine langfristige Verlagerung. Der SV Wellenkamp ist jedoch als sozialer Mittelpunkt des Quartiers von den Bürgern Wellenkamps und den Nachbarn gleichermaßen akzeptiert und spielt eine große Rolle in der Gemeinwesenarbeit des Stadtteiles. Eine Verlagerung / Umnutzung der Fläche wird daher nicht empfohlen. • Der Itzehoer Hockey-Club, Lehmwohld (SP 5) (z.T. privat, z.T. Erbbaurecht) liegt nordöstlich des zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhausquartiers Carl-Stein-Straße. Südwestlich grenzt eine eingeschossige Einfamilienhausbebauung und westlich der Bebauungsplan 119 an. Im vorderen Bereich befinden sich stillgelegte Tennisplätze, im hinteren Bereich der Hockey-Club. Die zentrale Lage und die zum Teil ungenutzten Sportflächen sprechen für eine Wohnbaulandentwicklung im Bereich des verdichteten Einfamilienhausbaus. - 17 - Stadt Itzehoe Prioritäten Potenzial Bewertung* 1. Sportanlage ehem. MTV (SP 2) 20 WE (MFH) 2. Hockey-Club, Lehmwohld (SP 5) 20 WE (EFH) 3. FC Itzehoe, Lehmwohld (SP 4) 50 WE (EFH) 4. Itzehoer Stadion (SP 1) (70 WE (EFH)) 5. SV Wellenkamp (SP 3) (35 WE (EFH)) + + ++- * + empfohlen, - nicht empfohlen Tabelle 6: + - 3. und 4. alternativ empfohlen, Neustrukturierung von Sportplätzen – Zusammenfassung möglicher Wohneinheiten ohne gültiges Baurecht 3.2 Gemischte Bauflächen im Innenstadtbereich (vgl. Plan 5) Gemischte Bauflächen dienen sowohl der Unterbringung von Wohnungen als auch damit verträglichen gewerblichen Nutzungen. Eine genauere Differenzierung in Mischoder Kerngebiete erfolgt auf Ebene der Bebauungsplanung bzw. in Beurteilung nach § 34 BauGB. Flächentyp Tabelle 7: Nachverdichtungspotenzial MI 1 mit Baurecht 1,1 ha (Nettobauland) MI 2 B-Plan in Aufstellung / ohne Baurecht 5,5 ha (Bruttobauland) Nachverdichtungspotenzial (maximal mögliches Bauland) Flächentyp MI 1 und 2 (Gemischte Bauflächen) Bei der Erhebung der Flächenpotenziale für Mischnutzungen werden drei Schwerpunkte im Kernstadtbereich identifiziert. Für ca. ein Fünftel (ca. 1 ha) der insgesamt ermittelten Flächen besteht gültiges Baurecht: • Das nördliche Zollamt, Kaiserstraße (östliche Innenstadt) (Nr. 2) gehört zum Sanierungsgebiet „Östliche Hindenburgstraße“. Basierend auf die Empfehlung des „Teilräumlichen Entwicklungskonzepts“ zu einer 3-geschossigen Wohnbebauung, wird zusätzlich die Möglichkeit einer Mischnutzung mit kleinen nicht störenden Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossbereichen gesehen. Das durch Wohnnutzung geprägte Quartier würde so belebt und die mögliche städtebauliche Vielfalt zur Aufwertung beitragen. • Östlich und westlich der Breiten Straße (Innenstadtbereich) (Nr. 3) ist das Baurecht durch den Bebauungsplan 106 gesichert. In der Breiten Straße Nr. 22 – 32 befindet sich das ehemalige Hertie-Gebäude, welches zur Zeit leer steht. Ein Nachnutzungskonzept liegt bislang jedoch nicht vor. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (zwischen Breite Straße und Stiftstraße) befindet sich eine innerstädtische Freifläche mit Entwicklungspotenzial. Die angrenzende ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 18 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ Bebauung wirkt durch kleinteilige Gewerbeeinheiten und Garagen ungeordnet. Hier ist ein Gesamtkonzept in 3-geschossiger Bauweise denkbar. Raumkanten könnten so geschlossen und durch eine zeitgemäße Architektur und ansprechende Nutzungsangebote neue Impulse für eine qualitätvolle Innenentwicklung geschaffen werden. Der neu errichtete Spielplatz entlang der breiten Straße ist als temporäre Nutzung geplant. Schwerpunktbereiche gemischter Bauflächen ohne Baurecht bzw. innerhalb eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans befinden sich im nördlichen und östlichen Innenstadtbereich: • Der Blockinnenbereich Hermannstraße, Sandkuhle, Brunnenstraße (Nr. 1) wurde ehemals durch die Firma Protektor genutzt. Zur Zeit sind kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in dem Bestandsgebäude ansässig. Richtung Brunnenstraße wurde in jüngster Zeit ein Lebensmittel-Discounter (Netto) errichtet. Angrenzend befinden sich in südwestlicher Richtung das HolsteinCenter und entlang der Sandkuhle weitere kleine Gewerbebetriebe. Die nördlich angrenzende Hermannstraße dient hauptsächlich dem Wohnen. Der Bebauungsplan 100 befindet sich in Aufstellung. Ein Nutzungskonzept des ca. 1,7 ha großen Areals liegt noch nicht vor. Aufgrund der zentralen Lage, der gegebenen Flächengröße und der umgebenden heterogenen Nutzungsstruktur bietet die Fläche ein erhebliches Potenzial zur Errichtung eines gemischt genutzten innerstädtischen Quartiers mit z.B. Wohnungen in den oberen Etagen. Das als abgängig zu beurteilende Parkdeck (Hermannstraße Ecke Brunnenstraße) soll auch nach möglichem Abriss als Parkplatzfläche erhalten bleiben und bietet in fußläufiger Entfernung zusätzliche Parkmöglichkeiten. 9 29.11.2012 • Auf der zur Zeit als unbefestigter Parkplatz untergenutzten Fläche gegenüber des Rathauses Ecke Grunerstraße / Adolf-Rohde-Straße (Nr. 1) (B-Plan Nr. 63, 3. Änderung in Aufstellung) wurde von der vormals geplanten Gemeinbedarfsplanung Abstand genommen. Hier bietet sich ein sehr zentrales Innenentwicklungspotenzial im Segment der mehrgeschossigen Wohn- / Mischnutzung in städtebaulich besonderer Lage innerhalb des historischen Stadtgrundrisses. Lärmimmissionen der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen sind zu beachten; Fragen des ruhenden Verkehrs sind z.B. in Form einer (Quartiers-) Tiefgarage zu klären.9 • Die größte Potenzialfläche stellt die ehemalige Gudewill-Kaserne Oelixdorfer Straße dar (Nr. 2) (B-Plan 121 in Aufstellung). Von Seiten der Stadt wird eine Umnutzung der bestehenden Kasernengebäude zu Geschosswohnungen angestrebt. Aufgrund der bestehenden Gebäudezuschnitte ist eine Umplanung hin zu Wohnungen mit erheblichem Aufwand verbunden. Vom Grundstückseigentümer wurden bisher mehr gewerblich orientierte Nutzungen umgesetzt. Alternativ zu der städtebaulich wünschenswerten Wohn- bzw. gemischten Bebauung wäre auch eine Nutzung der Fläche für eine oberirdische Anlage des ruhenden Verkehrs denkbar, um dem aus der regionalen Bildungseinrichtung resultierenden Parkdruck entgegenzuwirken. - 19 - Stadt Itzehoe 3.3 Gewerbe (vgl. Plan 6) Bei den gewerblichen Schwerpunkten in Itzehoe handelt es sich um größere, zusammenhängende Siedlungsbereiche in den Stadtteilen Edendorf (westlich und östlich der BAB 23), Sude-West, Sude und Wellenkamp. In allen übrigen Stadtteilen dominieren deutlich das Wohnen sowie andere städtebauliche Funktionen. Flächentyp Nachverdichtungspotenzial GE 1 mit Baurecht 49,3 ha (Nettobauland) GE 2 B-Plan in Aufstellung / ohne Baurecht 4,0 ha (Bruttobauland) Tabelle 8: Nachverdichtungspotenzial (maximal mögliches Bauland) Flächentyp GE 1 und 2 (Gewerbe) Für den überwiegenden Teil der Gewerbeflächenpotenziale in Itzehoe wird das verbindliche Baurecht bereits über Bebauungspläne geregelt (vgl. Tabelle 8). Das spiegelt sich auch in der Größe der erhobenen Potenzialfläche des Flächentyps GE 1 (mit Baurecht) wieder: • Insbesondere im Bereich Edendorf (Innovationsraum Nord sowie Dwerweg und andere) (Nr. 1) ergibt sich ein Gewerbeflächenpotenzial von ca. 32 ha Nettobauland, wobei der Bereich westlich der BAB 23 vor allem Gewerbebetrieben mit Technologiebindung vorbehalten ist. • Sude (Nr. 2): Die Erweiterungsflächen südlich des bestehenden Gewerbes (u.a. Prinovis) stellen sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Landschaftsplan Entwicklungsflächen in einer Größe von ca. 7,9 ha (Netttobauland) dar. Für die Realisierung einer allgemeinen gewerblichen Nutzung bedarf es allerdings einer Änderung des geltenden Bebauungsplans Nr. 69, der diese Flächen speziell als Sondergebietsflächen „Druckerei u. Verlag“ festsetzt. • Gewerbegebiete Alsen und Klostermarsch (Nr. 3): Die Flächen der früheren Industriebrache Alsen (östlich der Bahn) wurden Anfang der 90er Jahre durch die 2. Änderung der B-Plans Nr. 31 vom Industriegebiet zum Gewerbegebiet umgewandelt. Mit der 3. Änderung wurde der davon westliche Bereich als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt. Auf der verbleibenden Potenzialfläche für Gewerbeansiedlungen ist zur Zeit rege Bauaktivität zu erkennen, so dass die Flächenangabe für vorhandene Flächenpotenziale von ca. 6 ha nur eine Momentaufnahme darstellt. Das bereits entwickelte Gewerbegebiet in der Klostermarsch (B-Plan 136) entlang der Carl-Zeiss-Straße und der Konsul-Rühmann-Straße verfügt noch über einzelne Flächenreserven. Lärmimmissionen des Recyclinghofs und der umgebenden Groß-Gewerbe-Betriebe sind zu beachten. Potenzialflächen des Flächentyps GE 2 (ohne verbindliches Baurecht) befinden sich lediglich in folgendem Bereich: • Südlich Potthofstraße, entlang der ehemaligen Bahntrasse (Nr. 2) befinden sich ungenutzte Grünflächen, die im Flächennutzungsplan als gewerbliche ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 20 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ Bauflächen dargestellt sind. Der teilweise großkronige Gehölzbestand und die fehlende Erschließung sind bei einer möglichen Entwicklung dieses Gebietes zu beachten. 4 Analyse des realistischen Wohnbauflächenpotenzials 4.1 Zusammenfassung maximales Wohnbauflächenpotenzial Insgesamt ergibt sich ein aktuelles maximales Wohnbauflächenpotenzial von rd. 520 WE (300 EFH / 220 MFH) mit vorhandenem Baurecht (Flächentyp W1). Hinzu kommen ca. 120 WE auf Flächen, deren Bebauungspläne sich in Aufstellung befinden (Flächentyp W2). Die durch Flächentyp W 3 erhobenen 560 WE stellen potenzielle Nachverdichtungsflächen dar, die nach erster städtebaulicher Beurteilung für eine Innenentwicklung in Frage kommen, jedoch aufgrund des fehlenden Baurechts der langfristigen Aktivierung zuzuordnen sind. Bevor für diese Flächen jedoch durch B-Plan-Verfahren eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten ist, bedarf es einer fachlichen und politischen Abwägung der sonstigen Belange der Stadtentwicklung sowie der Eigentümerinteressen. Für Wohnbaupotenziale der Gesamtstadt sind die Flächen innerhalb der innerstädtischen Mischgebietsflächen noch zu ergänzen. Aufgrund der großen Bandbreite, abhängig vom tatsächlichen Konzept, wird auf die Angabe der WE-Anzahl innerhalb dieser gemischten Bauflächen verzichtet. Wohnbauflächenpotenzial Flächentyp Flächentyp W1 (maximal mögliche Wohneinheiten (WE) gesicherte Erschließung EFH MFH gesamt 240 195 435 60 25 85 112 8 120 300 35 335 135 0 135 70 20 90 852 283 1.200 mit Baurecht Flächentyp W1 Flächentyp W2 Flächentyp W3 innerhalb von Wohngebieten Flächentyp W3 Kleingartenanlagen Flächentyp W3 Sportplätze Gesamt Tabelle 9: 29.11.2012 ungesicherte Erschließung B-Plan in Aufstellung ohne Baurecht Zusammenfassung der theoretischen Wohnbauflächenpotenziale Flächentypen W1 bis W3 - 21 - Stadt Itzehoe 4.2 Mittelfristiger Wohnraumbedarf der Stadt Itzehoe Um einschätzen zu können, ob und in welcher Größenordnung die in Tabelle 9 aufgeführten Innenentwicklungspotenziale - insbesondere derjenigen noch ohne verbindliches Baurecht - aktiviert werden sollten, ist der mittelfristige Wohnraumbedarf der Stadt Itzehoe heranzuziehen (vgl. Tabelle 10). Zurzeit wird in den verschiedenen Prognosen für die Stadt Itzehoe im Zeitraum bis 2015 ein Wohnungsneubaubedarf von ca. 300 neuen Wohneinheiten angenommen. Im Hinblick auf einen für diese Untersuchung sinnvolleren längeren Zeitraum wird in der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung sowie hieraus für die Stadt Itzehoe abgeleiteten Zahlen10 ein weiterer Bedarf von 200 WE bis zum Jahre 2025 ermittelt. Hierbei wird allerdings davon ausgegangen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Zeitraum 2020 – 2025 die Bevölkerung so weit rückläufig ist, dass dann keine Neubaubedarfe mehr bestehen. Insofern ist für diese Untersuchung mit einem grob ermittelten Gesamtbedarf von rund 500 WE bis zum Jahr 2020 zu kalkulieren, der sich überwiegend im Einfamilienhaussegment bewegen sollte. 11 Quelle Zeitraum Annahmen zum Wohnungsbedarf Wohnungsmarktprognose S.-H. (Juni 2011) bis 2025 ca. 475 (- 900) Landesentwicklungsplan LEP SH 2010 bis 2025 keine quantitativen Angaben 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für S.-H. (KBV) (März 2011) bis 2025 ca. 500 bis 2015 Restkontingent ca. 280 bis 300 FNP 2015 der Stadt Itzehoe (2006) bis 2015 ca. 300 Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzept (WoRaKo) (2007) bis 2015 ca. 300 Regionale Entwicklungsstrategie (2002) mit Zielvereinbarung zu Wohnbaukontingenten Tabelle 10: Zusammenstellung der Wohnungsbedarfe aus verschiedenen Prognosen, Rahmenvorgaben und Planungen12 10 Recherche Wohnungsneubedarfe in Itzehoe zur Siedlungsentwicklung Eichtal-Kratt (B-Plan Nr. 96), Bauamt Stadt Itzehoe, November 2011, S. 7f 11 ebenda, S. 8 An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um grobe Abschätzungen und Herleitungen aus übergeordneten Bevölkerungsprognosen handelt. Die Fortschreibung des Wohnungsmarktkonzeptes Itzehoe aus 2007 bietet hier keine hinreichend genauen und aktuellen Aussagen und sollte für verlässlichere Bedarfszahlen - nicht zuletzt auch für eine objektive politische und planerische Diskussion weiterer Stadtentwicklungsprojekte - vor dem Hintergrund von zu erwartenden, sehr differenzierten Auswirkungen der demografischen Entwicklung in der Stadt Itzehoe aktualisiert und laufend fortgeschrieben werden. 12 ebenda, S. 9 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 22 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 4.3 Realistische Einschätzung der umsetzbaren Wohnbauflächenpotenziale Vor dem Hintergrund eines aktuell sehr entspannten Wohnungsmarktes bei einer vergleichsweise geringen Nachfrage nach Baugrundstücken ist nicht zu erwarten, dass das in Kapitel 4.1 aufgeführte theoretische maximale Potenzial von aktuell ca. 520 Wohneinheiten mit bereits vorhandenem Baurecht bis zum Jahr 2020 vollständig umgesetzt wird. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass diese Baulücken zumeist nicht kurzfristig aktiviert werden können. Erfahrungswerte zeigen, dass die Chancen einer kurz- bis mittelfristigen Bebauung von Baulücken bzw. Innenentwicklungsflächen in Städten mit geringerem Nachfragedruck realistischerweise bei ca. 25 % liegen. In Anbetracht der aktuell geringen Nachfrage in Itzehoe wäre es nur unter sehr großen Anstrengungen von Politik und Verwaltung erreichbar, dass maximal 50% der ermittelten Baugrundstücke mittelfristig bebaut werden. (vgl. hierzu auch Kapitel 5.5). Hintergrund ist insbesondere die Kleinteiligkeit der erhobenen Baulücken, die sich in den meisten Fällen im Privatbesitz befinden und auf die die Stadt keinen direkten Zugriff hat. Vorbehalte der Eigentümer in Bezug auf eine Minderung der vorhandenen Wohnqualitäten und fehlende Bauabsichten aufgrund von Bodenbevorratung, Grundstücken als Kapitalanlage, Altlasten u.ä. stehen einer kurzfristigen Entwicklung der Flächen entgegen.13 Insofern ist in Itzehoe damit zu rechnen, dass bis zum Jahr 2020 realistisch und je nach besonderer Förderung der Innenentwicklung durch Politik und Verwaltung rund 150 – 200 WE auf Flächen mit vorhandenem Baurecht realisiert werden können. Die Realisierungschancen einer kurz- bis mittelfristigen der noch nicht errichteten Wohneinheiten in den Neubaugebieten sind vergleichsweise höher einzuschätzen. Jedoch hat die Stadt Itzehoe in den letzten Jahren seit 2000 lediglich drei Neubaugebiete (B-Plan Nr. 131, B-Plan Nr. 110 und B-Plan Nr. 124) realisiert, in denen nur noch wenige Bauplätze zur Verfügung stehen. Die Bebauungspläne Nr. 146 und Nr. 120 sind noch nicht umgesetzt wurden. Die ermittelten rund 60 WE in Neubaugebieten (vgl. Tabelle 11) sind insofern in die Gesamtbilanz des Flächentyps W1 mit eingeflossen. 13 Exkurs: Hemmnisse bei der Realisierung der vorhandenen Potenziale Um die Chancen zur Aktivierbarkeit von „typischen“ Innenentwicklungsflächen in Itzehoe zu analysieren und ggf. Restriktionen und Hemmnisse zu erkennen, wurden am 21.11.2012 zwei Gespräche mit Eigentümern von in diesem Gutachten erfassten Innenentwicklungsflächen (Typ W1) am Kolbe- und am Meifortweg durchgeführt. Die beiden Bauflächen wurden schon länger trotz vergleichsweise guter Lage in der Stadt nicht bebaut. Bei den Gesprächspartnern handelt es sich um Akteure, die auch an anderer Stelle der Stadt auf dem Immobilienmarkt aktiv sind und so die Situation der Innenentwicklung in Itzehoe aus Sicht des Marktes gut einschätzen können. 1. Auf dem noch unbebauten aber voll erschlossenen rückwärtigen Grundstück am Kolbe-Weg wird vom Eigentümer aktuell ein „Betreutes Wohnen“ angestrebt. Hemmnisse für eine Realisierung liegen in erster Linie in verschiedenen Überlegungen des Eigentümers im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Gesamtgrundstücks inkl. der bestehenden Immobilien (Discounter): 2. Neben den qualitativ hochwertigen Mehrfamilienhäusern des Eigentümers am Meifortweg besteht die Baumöglichkeit zur Fortsetzung des städtebaulichen Konzeptes (Stadtvillen mit gemeinsamer Tiefgarage). Die öffentliche Erschließung ist im Hinblick auf eine mögliche Erschließung weiterer Grundstücke im Gültigen Bebauungsplan berücksichtigt, jedoch noch nicht umgesetzt. Hemmnisse der Entwicklung ergeben sich hier in erster Linie aus den heterogenen Eigentumsverhältnissen der in das Projekt einzubeziehenden Grundstücke mit unklaren Bau- / Verkaufsabsichten. 29.11.2012 - 23 - Stadt Itzehoe Gesamtzahl WE (EFH) aktuelles WE-Potenzial (EFH) in der Vermarktung, noch nicht bebaut 15 15 2006 rechtskräftiger Bebauungsplan 17 17 124 2007 zum Großteil verkauft und bebaut 30 10 110 2000, 1. Änd. 2005 zum Großteil verkauft und bebaut 140 17 131 2004 zum Großteil verkauft und bebaut 55 4 Neubaugebiet (Lage) B-Plan Nr. Rechts kraft Wohnen am Kamp 146 2011 120 (Luchsbarg / Wolterskamp) Am Wasserwerk (Fiete-Noll-Weg) Bei den Kirschgärten (ehem. Kalksandsteinwerk, Öwert Holt, Hoge Kant) Wohnpark Sieversbek (Maria-Goeppert-Ring, Dorothea-Erxleben-Ring) Am Sonnenhang (Öwert Holt, Süderhang, Faltergrund) Summe Status 63 Tabelle 11: Baulandpotenziale Neubaugebiete Der Wohnungsgesamtbedarf von ca. 500 WE bis 2020 kann durch die angenommenen 150 bis 200 WE des Flächentyps W1 (mit Baurecht) und die 120 WE des Flächentyps W2 (in Aufstellung befindliche Bebauungspläne) nur teilweise gedeckt werden. Für die Stadt Itzehoe besteht demnach bis 2020 ein Restbedarf in Abhängigkeit von der tatsächlichen Aktivierbarkeit der vorhandenen Baulücken von mindestens rund 200 WE im Einfamilienhaus-Segment. Dieser Bedarf kann auch nicht auf den nicht quantifizierten, nur für Mehrfamilienhäuser geeigneten innerstädtischen Mischgebietspotenzialflächen (vgl. Kapitel 3.2 und Plan Nr. 5) gedeckt werden. Mit einer koordinierten und integrierten Bauleitplanung kann und sollte dieser Bedarf jedoch durch die Mobilisierung der ermittelten Potenziale des Flächentyps W3 (ohne Baurecht) erfolgen. (vgl. Kapitel 5) 5 Handlungsempfehlungen Zur Realisierung von zusätzlichem Baurecht sind neben der erforderlichen Aufstellung von B-Plänen insbesondere für den Umgang mit den Sportplätzen und den Kleingärten gesamtstädtische Konzepte aufzustellen. Für den Sportbereich ist ein entsprechendes Verfahren bereits eingeleitet, das im weiteren Ablauf größeren Augenmerk auf die stadträumliche Dimension und die Korrelation mit der Wohnbauentwicklung legen sollte. Bei diesen gesamtstädtischen Konzepten mit politisch sensibler Thematik sind jeweils die integrierten Belange und die weitreichende Beteiligung der jeweiligen Akteure zu beachten. Innenentwicklung erfordert immer eine besondere Bürgerbeteiligung und Transparenz, auch und nicht zuletzt in der Bauleitplanung ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 24 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 5.1 Neuaufstellung von B-Plänen Die Wohnsiedlungen der 1950er bis 1970er Jahre insbesondere in Pünstorf und Kratt (Oelixdorfer Straße), die planungsrechtlich nach §34 BauGB zu beurteilen sind, stellen mit einem Innenentwicklungspotenzial von ca. 160 WE durch Bebauung der gering genutzten Grundstücke in 2. Reihe einen besonderen Innenentwicklungsschwerpunkt der Stadt Itzehoe dar. Um diesen zu aktivieren, sind die im Kapitel 5.5 beschriebenen Instrumente einer „aktiven Eigentümeransprache“, „Öffentlichkeitskampagne Innenentwicklung“ zu empfehlen. Frühzeitig sollten hier als erster Schritt das Interesse der Eigentümer und Bewohner erfragt sowie die genaueren städtebaulichen Optionen näher geprüft werden. Denn insbesondere das Beispiel der Wohnsiedlung Wellenkamp und des im Jahre 2000 in Kraft getretenen Nachverdichtungs-Bebauungsplans 114 zeigen, dass ohne eine ausführliche Analyse der tatsächlichen Nachfrage und des städtebaulichen Umfeldes, das anfängliche Bauinteresse rasch nachlassen kann und die durch einen Bebauungsplan geschaffen Nachverdichtungspotenziale nur zu einem geringen Prozentteil in Anspruch genommen werden. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Flächen sparendes, verdichtetes Bauen, die Chance bietet, in diesen Siedlungen neue Wohnqualitäten und Raum für Individualität und Gestaltung zu schaffen. Dabei sollte Wohnungsneubau mit Maßnahmen zur Modernisierung des Gebäudebestands, Ergänzungen der sozialen Infrastruktur und ggf. Aufwertung des Wohnumfeldes einhergehen. Die Quartiere erhalten so ein neues Erscheinungsbild und werden zu attraktiven Einheiten ohne den Charakter einer gewachsenen Struktur zu verlieren. Gleichzeitig kann durch den Zuzug junger Familien die Sozialund Altersstruktur der „in die Jahre“ gekommenen Wohnsiedlung verbessert werden. 5.2 Entwicklung integrierter Erneuerungskonzepte von Mehrfamilienhaus-Quartieren Im Flächennutzungsplan wird auf den bestehenden Geschosswohnungsbauüberhang hingewiesen und prognostiziert, dass sich der Neubauwohnbedarf überwiegend auf das Segment der Eigenheime (Einzelhäuser, Doppelhäuser) richten wird.14 Mit dem zur Zeit in Umsetzung befindlichen Projekt „Wohnen am Kamp“ (B-Plan 146) reagiert die Stadt auf diesen Trend. Mehrgeschosser wurden zurückgebaut und werden im städtebaulichen Kontext zur umliegenden Bebauung durch Eigenheime ersetzt. Auch für die Wohnsiedlung Schröderskamp 15-21 (Wellenkamp) wird empfohlen, innerhalb eines Erneuerungskonzepts die Möglichkeiten einer energetischen Erneuerung, Um-/ Neubau oder ggf. Neustrukturierung im Segment des (verdichteten) Einfamilienhaus sowie Nutzung angrenzender Flächenpotenziale auszuloten. Eine frühzeitige Einbindung der vorhandenen Grundstücks- und Eigentümerstruktur in den Informations- und Beteiligungsprozess ist Grundlage, um eine nachhaltige Entwicklung der Quartiere zu erzielen. In einem kooperativen Verfahren begegnen sich Eigentümer, Stadtverwaltung und ggf. Sachverständige auf Augenhöhe. Es können Konflikte rechtzeitig erkannt und entschärft und Vorteile wie Fördermöglichkeiten, 14 29.11.2012 Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Itzehoe, Stand Juli 2006, S. 58 - 25 - Stadt Itzehoe energetische Einsparmöglichkeiten und Wohnqualitäten aufgezeigt werden. Erste Ideen, Testplanungen und Entwicklungsstrategien innerhalb eines Nachverdichtungskonzepts (energetische Sanierung, Aufstockung, Abriss, Neubau) können als Angebot und Diskussionsgrundlage, nicht als Verpflichtung zur Umsetzung verstanden werden. Aufgrund der gegebenen Defizite in dem Ortsteil Wellenkamp ist ein (Teil-) Abriss von bestehendem, vermietetem Wohnraum und späterem Neubau nicht unmöglich. Dies setzt ein Einverständnis der Eigentümer voraus. Zudem müssen Mieter motiviert werden, ihre Wohnungen zu verlassen. Ein Anreiz dafür können gleichbleibende Mieten bei höherem Wohnkomfort und erheblich reduzierten Nebenkosten für die Heizung sein. 5.3 Gesamtstädtisches Kleingartenkonzept Sowohl für eine endgültige Beurteilung der Flächenverfügbarkeit für Wohnnutzung als auch vor allem im Hinblick auf eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Kleingartenanlagen und -wesens aus Sicht der Stadt als Eigentümerin und der Nutzer, ist die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Kleingartenkonzepts in Kooperation und unter Beteiligung der Kleingärtner empfehlenswert. Der vorhandene KleingartenBedarfsplan wäre zu aktualisieren und die Bedarfsermittlung auf eine erweiterte Grundlage zu stellen (z.B. durch Befragungen und Workshops). Nahezu alle städtischen Kleingärten werden durch nur einen Kleingartenverein gemeinsam verwaltet, was einen enormen Aufwand in Bezug auf Organisation und Instandhaltung mit sich bringt. Nach eigenen Aussagen würde sich der Verein gerne „Gesundschrumpfen“ - im Sinne der Verkleinerung und Bestandsoptimierung. Konkrete Aussagen bzgl. der in Frage kommenden Flächen liegen jedoch nicht vor. Laut Aussagen der Umweltabteilung der Stadt Itzehoe ist grundsätzlich eine Nachfrage an Kleingärten vorhanden. Jedoch wirken sich strenge Maßregelungen innerhalb des Kleingartenvereins negativ auf die Nachfrage aus. Eine hohe Leerstandsquote ist die Folge. Ziel des gesamtstädtischen Kleingartenkonzepts sollte die Neustrukturierung vorhandener Kleingärten im Hinblick auf eine Optimierung der Standortqualitäten durch bessere Organisation und Instandhaltungsmöglichkeiten sein. Außerdem sollten durch das Konzept die landschaftsplanerischen Zielsetzungen durch Erhalt von wichtigen Grünverbindungen / -vernetzungen sowie des durchgrünten Charakters der Stadt umgesetzt werden. Bevor für die als Potenziale identifizierten Flächen (vgl. Kapitel 2. W3 - Umnutzung von Kleingärten) durch B-Plan-Verfahren eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten ist, bedarf es einer dezidierten fachlichen Prüfung und politischen Abwägung der sonstigen Belange der Stadtentwicklung sowie Interessen der Kleingärtner. Eine möglicherweise notwendige Umstrukturierung / Verlagerung von Kleingartenplätzen erfordert im Hinblick auf die Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Maßnahmen eine frühzeitige Einbindung der vorhandenen Kleingärtner und Eigentümer in den Informations- und Beteiligungsprozess. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 26 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ 5.4 Gesamtstädtische Neustrukturierung und Modernisierung der Sportplätze Im Rahmen einer langfristig angestrebten gesamtstädtischen Neustrukturierung und Modernisierung der Sportplätze können sowohl Standortqualitäten und Synergieeffekte optimiert, als auch eine bedarfsgerechte Innenentwicklung gefördert werden. Aus städtebaulicher Sicht sind insbesondere die alternativ empfohlenen Potenzialflächen (Itzehoer Stadion, FC Itzehoe, Hockey-Club) (vgl. Kapitel 3. W3 - Umnutzung von Sportplätzen) im weiteren Verfahren und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung näher zu prüfen. 5.5 Weitere Instrumente zur Förderung der Nachverdichtung Die im Folgenden beschrieben Instrumente sind als Handlungsempfehlungen für die Stadt Itzehoe zu sehen und sind entsprechend der vorhandenen Zielgruppen, Rahmenbedingungen und analysierten Flächentypen 1 – 3 auszurichten. Aktive Eigentümeransprache Zur Aktivierung und Sensibilisierung von Grundeigentümern für eine verstärkte Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen stehen Information und Kommunikation sowie anschließende Beratung und Förderung im Vordergrund. Als Instrumente der aktiven Eigentümeransprache eignen sich Pressearbeit, Bürgerversammlung, schriftliche Befragungen, Einzelgespräche, Eigentümerversammlungen und Workshops / Planungswerkstätten. Im Rahmen eines Modellprojektes zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in den HAI-Modellkommunen Gunzenhausen, Pfullingen und Stegaurach hat sich gezeigt, dass die Eigentümeransprache in Form von Fragebögen zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Die Rücklaufquote war mit rund 50% sehr hoch. 15 Flächenmanagement der Gemeinde/Stadt XXX Flächenmanagement der Gemeinde/Stadt XXX Schriftliche Befragung der Eigentümer von Baulücken-Grundstücken in der Gemeinde/Stadt XXX 3. Würden Sie Ihr Grundstück zum Verkauf anbieten? Ja wenn ja: Rücksendung an Anbieten des Grundstücks über die Gemeinde/Stadt (kostenfreies Einstellen der Daten zum Grundstück und der Kontaktadresse auf der Internetseite der Gemeinde/Stadt) Anbieten des Grundstücks durch die Gemeinde/Stadt (nur Grundstücksdaten, Eigentümer bleibt anonym) und Vermittlung von Kaufinteressenten an den Eigentümer über die Gemeinde/Stadt Verkauf ausschließlich an die Gemeinde/Stadt Verkauf ausschließlich an Dritte ohne Unterstützung durch die Gemeinde/Stadt Gemeinde XXX Kommune XXX Herr/Frau XXX Straße Wappen der Kommune PLZ Ort Nein evtl. Gründe: 4. Würden Sie Ihr Grundstück ggf. gegen ein für Sie geeigneteres Grundstück tauschen? Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn/Frau XXX Tel.-Nr.: xxxxx – xx xx xx Ja wenn ja gegen ein anderes Baugrundstück gegen landwirtschaftliche Flächen inkl. Wertausgleich Angaben zum Eigentümer/Miteigentümer und Grundstück Nein Lfd.Nr: <lfd.Nr.>! Name: <<Nachname>> <<Vorname>> <<Miteigentümer>> Flurstücksnummer(n): <<Flst>> Adresse Flurstück: <<Lage>> 5. Was wäre aus Ihrer Sicht hilfreich/notwendig, um das Grundstück in näherer Zukunft zu bebauen oder auf dem Grundstücksmarkt anzubieten (Verkauf, Tausch)? Gemarkung: <<GemarkName>> (Mehrfachnennung möglich) Die Kommune berät Sie architektonisch/städtebaulich Die Kommune schafft Baurecht, sofern noch nicht vorhanden Die Kommune berät Sie zu Fragen des Grundstückverkaufs Die Kommune berät Sie zu Fragen des Grundstücktauschs Sonstiges: 1. Haben Sie vor, das o.g. Grundstück in näherer Zukunft zu bebauen? Ja, in den nächsten ca. Nein Jahren 2. Welche Gründe haben bisher verhindert, dass das Grundstück bebaut oder verkauft wurde? Weiß nicht/keine Meinung (Mehrfachnennung möglich) Bevorratung für spätere Eigennutzung (Bebauung) Bevorratung für Nachkommen/Erben etc. Grundstück dient der Kapitalanlage Kein Eigenbedarf für Bebauung Kein Interesse an Verwertung der Fläche (z.B. Verkauf) Fläche wird als Haus- oder Kleingarten genutzt Fläche wird als landwirtschaftliche Nutzfläche benötigt Komplizierte Eigentumsverhältnisse (Erbengemeinschaften etc.) Lage/Größe/Zuschnitt des Grundstücks Es ist unklar, welche Art der Bebauung auf dem Grundstück möglich ist Gewünschte Bebauung scheitert bisher an bau-/planungsrechtlichen Bestimmungen Sonstige: Entwurf: Baader Konzept GmbH mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bitte den ausgefüllten Fragebogen möglichst umgehend an aufgedruckte Adresse (vorbereitet für Fensterbriefumschlag) zurücksenden, faxen (Fax XXXX/ XXXX) oder persönlich im Rathaus abgeben. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Bitte wenden Abbildung 2: Beispielfragebogen Baulücken, Bayerisches Landesamt für Umwelt16 15 Handlungshilfen für eine aktive Innenentwicklung (http://www.hai-info.net/HAI-Poster2.pdf) (Zugriff 02.11.12) 16 www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/flaechenmanagement/baulueckenaktivierung_eigentuemeransprache/index. htm (Zugriff 02.11.12) 29.11.2012 - 27 - Stadt Itzehoe Öffentlichkeitskampagne „Innenentwicklung“ Begleitende Presse- und Informationsarbeit und Werbung sind wichtig, um das Thema Innenentwicklung fest in den Köpfen der Itzehoer zu verankern. Neben Artikeln in den örtlichen Zeitungen informieren Broschüren zu „Wohnqualitäten im Bestand“ oder „Modernes Leben in gestandener Bausubstanz“, zeigen Vorteile auf und geben Hilfestellung z.B. in Form von Testentwürfen. Auch die Ausschreibung eines stadtinternen oder regionalen Wettbewerbs „Die schönsten Baulücken in der Region“ mit jährlicher Prämierung der gelungensten Baulückennutzung könnte Inhalt einer Öffentlichkeitskampagne „Innenentwicklung“ sein. Abbildung 3: Beispiel Imagekampagne „Mittendrin ist in“, Metropolregion Hamburg17 Internetgestützte Baulückenbörse „Wohnen in Itzehoe“ Das im Zuge des Untersuchungskonzepts „Innenentwicklungspotenziale“ erstellte Flächenmanagementkataster (FMK) dient der systematischen Erfassung der Potenzialflächen und dient der Stadt als zentrale Informations- und Entscheidungsgrundlage. Diese kann jedoch nur dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn die Zustimmung aller Eigentümer der identifizierten und markierten Flächen vorliegt. Der Aufbau einer internetgestützten Wohnbauland- und Immobilienbörse „Wohnen in Itzehoe“ könnte auf freiwilliger Basis ein Anreiz für Eigentümer sein, ihre innerörtlichen Grundstücke, Hofstellen und Wohngebäude, die bisher am Markt nicht oder wenig präsent sind, zu vermarkten. Der Blick von Bauinteressenten wird so auf Wohnpotenziale im Bestand gelenkt. Durch Aufzeigen von guten Wohnbeispielen und qualitäten sowie Vorteilen der Innenentwicklung, kann das Interesse von Bauherren und Eigentümern geweckt bzw. gestärkt und mögliche Skepsis abgebaut werden. Kontaktdaten von kostenlosen Beratungs- und Informationsstellen sollten auf den Seiten der Wohnbauland- und Immobilienbörse ebenfalls abrufbar sein. 17 www.mittendrin-ist-in.de (Zugriff 02.01.12) ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 28 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ Abbildung 4: Internetgestützte Baulückenbörse, Beispiel Rottenburg18 „Innenentwicklungsprämie“ als Anreiz / Förderprogramme Ggf. kann zusätzlich eine Innenentwicklungsprämie als finanzieller Anreiz für Käufer einer Baulücke /-fläche ein sinnvolles Instrumentarium sein, um das vorhandene Potenzial zu aktivieren und die Nachfrage nach Grundstücken nach innen zu lenken. Dabei werden bauwillige Itzehoer oder Neubürger zum Erwerb von innerstädtischen Grundstücken motiviert. Die kommunalen Finanzmittel einer solchen Förderung könnten durch die Einsparung von kostenintensiven Erschließungsmaßnahmen bei der Entwicklung neuer Baugebiete kompensiert werden.19 Die Stadt Bremen konnte durch Zusammenarbeit mit wichtigen Kooperationspartnern wie Banken und Versicherungen beispielhafte Förderprogramme für Baulücken realisieren. Finanzielle Vorteile wie Mietwohnungsförderung, ermäßigte Hypothekenzinsen, reduzierte Versicherungsbeiträge stellen Anreize für private Bauherren dar.20 18 www.rottenburg.de/sixcms/detail.php?id=38795&lnav=21 (Zugriff 02.11.12) 19 Realisierte Beispiele aus anderen Kommunen: 1) Verbandsgemeinde Wallmerod (Rheinland-Pfalz): Zinszuschuss beim Erwerb von Baulücken „Eigenheimzulage“ – Auf maximal 50.000 Euro bestehender Darlehensverbindlichkeiten werden zwei Prozent Zinsen übernommen. Förderprogramm wird von der Verbandsgemeinde finanziert. Weitere Infos: www.dorfboerse.de 2) Stadt Nordhorn (Niedersachsen): Die Stadt Nordhorn hat die Bebauung von Baulücken mit 70 €/qm Wohnfläche gefördert. Weitere Infos: Stadt Nordhorn – Wohnraumförderung: 05921/878-179 www.nordhorn.de 20 29.11.2012 vgl. Stadt Bremen (Quelle: www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.3564.de) - 29 - Stadt Itzehoe Aktivierung städtischer Flächen in den Bestandsquartieren für den Wohnungsbau Flächen, die sich im städtischen Besitz befinden und derzeit brachliegen oder untergenutzt sind sollten aktiviert und einer Nachverdichtung zugeführt werden. Die Stadt kann so mit guten Beispielen vorangehen und eine Vorbildfunktion übernehmen. Die vorhandenen Potenziale sind zeitnah von der Verwaltung zu prüfen. Kommunale Flächenbevorratung Die Stadt sollte unbebaute bzw. brachliegende Grundstücke in den Bestandsquartieren im Sinne einer aktiven Innenentwicklung soweit wie möglich erwerben. Da sich die Möglichkeit zum Erwerb von Flächen oftmals sehr kurzfristig entscheidet, wäre es sinnvoll im städtischen Haushalt einen Posten „Innenentwicklung“ bereit zu halten, der kurzfristig aktiviert werden kann. 6 Zusammenfassung / Resümee Das erhobene Bauflächenpotenzial für Wohnungen der Stadt Itzehoe beträgt maximal rund 500 WE mit bestehenden Baurechten, sowie rund 100 WE auf Flächen, für die sich ein B-Plan in Aufstellung befindet. Daneben kommen auf zur Zeit anderweitig ausgewiesenen Flächen rund 550 WE für eine Wohnnutzung in Frage, für die ein verbindliches Planrecht noch zu schaffen wäre.21 Die kurz- bis mittelfristigen Realisierungschancen sind je nach Flächentyp und entsprechend der eigentumsrechtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten jedoch sehr unterschiedlich einzuschätzen. Insbesondere die vorhandenen Baulücken (Flächentyp W1) sind realistisch nur zu 25 % bis - unter besonderer Anstrengung - maximal 50 %. Dies bedeutet konkret, dass rund 150 - 200 WE aktivierbar wären. Bei einem prognostizierten Wohnungsgesamtbedarf von ca. 500 WE bis 2020 - bei noch zu erwartenden 120 WE in zur Zeit in Aufstellung befindlichen B-Plänen (Typ 2) - besteht in Abhängigkeit von der tatsächlichen Aktivierbarkeit der vorhandenen Baulücken bis 2020 ein Restbedarf von mindestens rund 200 WE im Einfamilienhaus-Segment auf noch nicht baurechtlich gesicherten Flächen. Daneben sind im innerstädtischen Bereich Potenziale für gemischte Nutzungen von gut 6 ha Bauland erfasst worden, die insbesondere vorhandene städtebauliche Defizite beheben können, die aber auch im Hinblick auf einen Wohnanteil durch innerstädtische Lagen dem langfristigen Trend und der Nachfrage gerade von älteren Menschen nach städtischeren Lagen, in denen die infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Angebote des Mittelzentrums Itzehoe fußläufig genutzt werden. Für die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt sind Potenzialflächen über insgesamt aktuell rund 50 ha Nettobauland erhoben worden. Diese befinden sich jedoch 21 Diese insgesamt rund 1.100 WE setzen sich zusammen aus der Summe der Flächentypen W1, W2 und W3 ohne Angabe des Nachverdichtungspotenzials innerhalb der gemischten Bauflächen. ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG, HAMBURG - 30 - Erläuterungsbericht Untersuchungskonzept „Innenentwicklungspotenziale“ überwiegend in Privateigentum. Weitere 4 ha gewerbliches Flächenpotenzial, das bereits im F-Plan dargestellt ist, kann durch einen B-Plan baureif gemacht werden. Die erhobenen Potenziale bieten die Chance, entsprechend dem Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Stadterneuerung Itzehoes, den Bestand an Innenentwicklungspotenzial vorrangig vor der Neuinanspruchnahme von Freiflächen einer urbanen Nutzung zuzuführen. Elementar für die Akzeptanz der Entwicklung von Nachverdichtungspotenzialen, sowohl in den Wohngebieten als auch im Rahmen von Kleingarten- und Sportflächenkonzepten, ist eine frühzeitige und transparente Informationspolitik und Bürgerbeteiligung. Hier sollte die Stadt in Zukunft anknüpfen und durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und den Einsatz der genannten Instrumente den Prozess zur Förderung der Innenentwicklung weiter vorantreiben. Baulücken und Flächen sind für eine bauliche Nutzung zu erschließen und zu mobilisieren, um so eine Verbesserung der Wohnqualität durch Aufwertung der innerstädtischen Freiraumsituation und des städtebaulichen Bestandes zu erzielen. Durch ein zusätzliches Angebot an Wohnformen, die mit dem freistehenden Einfamilienhaus im Stadtumland konkurrieren können (z.B. nachbarschaftliches Wohnen für Alleinerziehende und Singles, Wohnen im Alter, Wohnen ohne Auto) steigt das Interesse bei Investoren und Bauwilligen. Das Leben und Wohnen in der Stadt wird so vermehrt als mögliche Alternative zum Wohnen im Grünen wahrgenommen. Hamburg, den 29.11.2012 Architektur + Stadtplanung 29.11.2012 - 31 - STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Aussprache Seite ____ Bauausschuss 18.12.2012 TOP 3 Frau Loescher erläuterte die Hintergründe für die durchgeführte Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale im Stadtgebiet. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden sowie die naturräumlichen und gebietskörperschaftlichen Gegebenheiten machen es erforderlich, die Nutzung von Flächenreserven im Siedlungskontext zu fördern. Herr Schwormstede vom Büro Architektur + Planung aus Hamburg erläuterte die umfangreiche Sitzungsvorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation. Auf die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Potenzialen auf dem Einfamilienhaussektor wurde detailliert eingegangen. Bürgervorsteher Köhnke wies darauf hin, dass es bei der Bevorratung von Gewerbebauflächen auf größere zusammenhängende Flächenpotenziale ankommt, um zukünftig größere Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen. Sofern Fraktionen Bedarf an der Ausplottung der sieben großmaßstäblichen Pläne haben, wird um Kontaktaufnahme mit der Verwaltung gebeten. Sitzungsvorlage STADT ITZEHOE Der Bürgermeister TOP: 4 Sitzung des Bausschusses am 18.12.2012 Amt/Abteilung: 60/601 Empfehlung zur Beratung des TOP: vertraulich nicht vertraulich Seite: Art der Behandlung: Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung endgültige Beschlussfassung Anhörung/ Information Aktenzeichen: Anlagen: 601.06 Liste der Bauleitplanverfahren der Stadtplanungsabteilung Betreff: Zusammenstellung der aktuellen B-Plan- und F-Planverfahren Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt von der Zusammenstellung Kenntnis. Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung: Verweisung an andere Ausschüsse: Mitwirkung anderer Ämter? Nein Ja: Beratungsergebnis: Nein Ja: Gegenzeichn. Amtsleiter o.V.i.A. in das Berichtswesen aufzunehmen einstimmig öffentlich lt. Beschlussvorschlag nichtöffentlich abweichender/ergänzender Beschluss mit Stimmenmehrheit: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den Bgm. o.V. Amtsleiter Nein Ja Itzehoe, Datum Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter 04.12.2012 gez. Dr. Koeppen Beglaubigt: gez. S. Vock STADT ITZEHOE Der Bürgermeister Erläuterungen Seite ____ Bauausschuss 14.08.2012 TOP 4 Es wird auf die Bauausschuss-Sitzungen vom 13. Dezember 2011 und 14. August 2012 Bezug genommen. Dem Bauausschuss wird hierdurch, wie vereinbart im halbjährlichen Rhythmus, die aktualisierte Listung der durch die Stadtplanungsabteilung derzeit bearbeiteten Bauleitplanverfahren in der Anlage zur Kenntnis gegeben.