Fahreranweisung - Verlag Heinrich Vogel
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Fahreranweisung - Verlag Heinrich Vogel
Fahreranweisung Fahrzeuggewichte Überladung vermeiden Fahrzeuge, bei denen die zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Anhängelasten oder Stützlast nicht eingehalten werden, stellen eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Fahrer und Halter der Fahrzeuge sind für die Einhaltung der zGM zuständig. Auf Verdacht verwiegen die Kontrollorgane die Lkw; der Transport wird hierdurch unterbrochen und es entsteht ein erheblicher Zeitverlust. Im Falle einer Überladung werden Bußgelder und Punkte fällig. Vermeiden Sie dies! Verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Fahrzeuggewichte ist der Fahrer (§ 34 StVZO) und der Halter des Fahrzeuges (§ 31 StVZO). Raum für Notizen des Fahrers Stand Januar 2009 • www.heinrich-vogel-shop.de • Bestell-Nr. 13968 © Verlag Heinrich Vogel • Springer Transport Media GmbH, Neumarkter Straße 18, 81673 München • Scheck Druck KG, Haager Str. 7, 93155 Hemau Martin Lang Übrigens: Informieren Sie sich, bevor es zu spät ist – Bußgeld-Guide Lkw/Bus (Best.-Nr. 26053). und 2-achsigem Sattelanhänger, wenn der Achsabstand des Sattelanhängers ≥ 1,3 m ist 38,00 t bei 4-achsigem Sattel-Kfz, bestehend aus 2-achsiger Sattelzugmaschine und 2-achsigem Sattelanhänger, wenn der Achsabstand des Sattelanhängers ≥ 1,8 m ist und die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung nach Anlage XII StVZO ausgerüstet ist. Fahrzeug-Kombinationen mit mehr als 4-Achsen: 40,00 t allgemein 4. F olgen der Überladung – Schäden an den Reifen Durch den zu hohen Druck auf die Reifen besteht die Gefahr, dass ein oder mehrere Reifen während der Fahrt platzen können. Da oftmals der Luftdruck der Beladung nicht angepasst wird, entsteht beim Abrollen der Reifen das sogenannte „Walken“. Die Flanken der Reifenseiten verlieren ihre Stabilität und werden bei jeder Umdrehung des Reifens geknetet. Hierdurch entsteht enorme Hitze, die zu Reifenbränden führen kann! – Schäden an tragenden Fahrzeugteilen Durch die ständige Überbelastung können Fahrzeugrahmen verbiegen oder Risse bekommen. Zudem besteht für Haupt- und Nebenrahmen sowie für Achsen die Gefahr des Durchbrechens. 44,00 tbei Fahrzeug-Kombinationen im Kombinierten Verkehr – Lockerung der Befestigung von Aufbauten mit dem Hauptrahmen Durch die ständige Überbelastung können die Fahrzeugaufbauten instabil werden. 5. Ü berprüfung des Ladungsgewichtes 3. Warnsignale für Überladung Als Fahrer können Sie frühzeitig erkennen, dass überladen ist: 3.1 Durch den Abgleich des Wiegescheines mit dem Fahrzeugschein 3.2 Durch ein verändertes Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges: – Die Beschleunigung fällt geringer aus, Steigungen können nur noch langsam hinauf gefahren werden – Bremswege werden länger und das Fahrzeug „schiebt“ beim Bremsen – Der Luftdruck der Reifen ist nicht mehr ausreichend (platter Reifen) – bei Zwillingsreifen berühren sich die Flanken der Reifen (Brandgefahr!) 5.1 D urch Berechnung der zulässigen Nutzlast Ermittlung zulässiger Fahrzeuggewichte: In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind unter Punkt 8 die zulässigen Achslasten eingetragen. Die Berechnung der zulässigen Nutzlast bei einem Einzelfahrzeug (gilt für Lkw und Anhänger): NL (Nutzlast) = zGM (Pkt. F2) – Leermasse (Pkt. G) Beispiel: zGM = 28.000 kg Leermasse = 9.850 kg Nutzlast = 28.000 kg – 9.850 kg = 18.150 kg Sonderfall Sattelkraftfahrzeug: zGM der Sattelzugmaschine + zGM des Sattelanhängers – Aufliegelast (entweder Sattelzugmaschine oder Sattelanhänger – größerer Wert ist abzuziehen). Beispiel: Ermittlung der zulässigen Gesamtmasse: zGM Sattelzugmaschine: 18.000 kg (Pkt. F2) Stütz-/Aufliegelast Sattelzugmaschine: 10.550 kg (Pkt. 13) – die Blattfedern biegen sich extrem durch – bei vorhandenen Manometern: Anstandsdruck am Manometer – das Fahrzeug neigt sich nach dem Beladen (Schrägstellung nach hinten, seitlich bzw. in Fahrrichtung) zGM Sattelanhänger: 36.000 kg (Pkt. F2) Stütz-/Aufliegelast: 12.000 kg (Pkt. 13) 18.000 kg + 36.000 kg – 12.000 kg = 42.000 kg = jedoch max. 40.000 kg zulässig Wenn das Gewicht höher ist als der Wägebereich der Waage? Achsweise Verwiegung: Können nicht alle Achsen auf einmal verwogen werden, so sollte nach Möglichkeit die zweite Wiegung nur durch Verwiegen der letzten Achse erfolgen. Das Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine ergibt sich aus der Addition der beiden festgestellten Gewichte. Vorderachslast Hinterachslast 6.2 Wiegen mit der Radlastwaage plus Toleranzabzüge (Radlastwaage) = Gesamtgewicht Teilungswert der Waage: 5 kg bis 250 kg abzüglich Toleranz (1,8 % zweiachsiges Fahrzeug 2,7 % mehr als zwei Achsen) Teilungswert der Waage 20 kg 5 kg bis 1 t Teilungswert der Waage 50 kg 20 kg bis 2,5 t über 250 kg über 1 t 10 kg – 1,0 t: –4t 40 kg über 1 t 60 kg über10 t 15 kg über 4 t über 2,5 t – 10 t 50 kg 100 kg 150 kg 6.2.1 Ermitteln von Achslasten und Gesamtgewicht = tatsächliche Vorderachslast = tatsächliche Hinterachslast Bsp.: Der d-Wert (Wiegeschritt) der Radlastwaage beträgt 50 kg = tatsächliches Gesamtgewicht 6.1.3 Verwiegung eines Sattelkraftfahrzeuges 2- bzw. 3-Achssattelzugmaschine: Hinterachslast des Sattelanhängers Tatsächliche Achslast links: Tatsächliche Achslast rechts: Tatsächliche Achslast: 4.850 kg 7.650 kg 12.500 kg (Die Differenz zwischen der Radlast links und der Radlast rechts kann sich ergeben, wenn die Ladung ungleich verteilt ist, oder sich die Luftfederung der Achsen falsch reguliert). Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine Gesamtgewicht des Sattelkraftfahrzeuges = Gesamtgewicht der Szgm. + Hinterachslast Toleranzabzug lt. Tabelle links: 2-facher d-Wert rechts: 2-facher d-Wert Tatsächliche Achslast: Zulässige Achslast: Überschreitung: – 100 kg – 100 kg 12.300 kg 10.000 kg 2.300 kg = 23 %