Lenk- und Ruhezeiten - VDO
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Lenk- und Ruhezeiten - VDO
Lenk- und Ruhezeiten DTCO ® DLD® Wide Range Pflichten des Fahrzeugführers. ✔ Vor Fahrtantritt bisher nicht aufgezeichnete Fahreraktivitäten auf dem Schaublatt eintragen bzw. in das digitale Kontrollgerät eingeben. ✔ Schaublätter und / oder vorgeschriebene Ausdrucke (bei defektem Gerät) für den laufenden Tag und die vorangegangenen 28 Kalendertage mitführen, ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage. ✔ Bei Betriebsstörung am Kontrollgerät dieses reparieren lassen, wenn die Rückkehr zum Unternehmen länger als eine Woche dauert. ✔ Während Störung Zeitgruppen manuell, zum Beispiel auf der Rückseite der Diagrammscheibe, aufzeichnen, bei digitalen Kontrollgeräten auf einem gesonderten der Fahrerkarte beizufügenden Blatt. ✔S chaublatt oder Fahrerkarte normalerweise erst nach Ende der Arbeitszeit entnehmen. ✔U hr nach gesetzlicher Zeit des Zulassungslandes stellen (analoges Kontrollgerät). ✔ Schaublatt oder Fahrerkarte bei Fahrzeugwechsel mitnehmen, da personenbezogen. Beim Schaublatt den Fahrzeugwechsel eintragen (Rückseite). ✔ Bei Besatzung mit 2 Fahrern bei Fahrerwechsel Schaublatt im Kontrollgerät bzw. Fahrerkarten in den jeweiligen Kartenschächten tauschen. TIS-Web® Starter Kit DLD® Short Range Tageslenkzeit Verlängerung der Tageslenkzeit Fahrtunterbrechung in Blöcken Lenkzeit in Doppelwochen Normale Tageslenkzeit = 9 Stunden Nur 2 x pro Woche erlaubt Die Fahrtunterbrechung (LZU) kann in zwei Abschnitte aufgeteilt werden: Doppelwoche: Die Wochenlenkzeit ergibt sich aus der Lenkzeit der Vorwoche. In dieser Doppelwoche darf die Gesamtlenkzeit 90 Stunden nicht überschreiten. 1. Doppelwoche 90 Stunden 4,5 h 4,5 h Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten folgen! Tageslenkzeit ist die Lenkzeit (die summierte Gesamtlenkzeit) zwischen zwei Tagesruhezeiten! 45 min 4,5 h 45 min mind. 15 min 2 h 1 h Verlängerung der Tageslenkzeit auf 10 Stunden. Fahrtunterbrechungen dürfen nach den üblichen Regeln geteilt werden. ›› Daraus ergibt sich eine maximale Wochenlenkzeit von 56 Stunden: 4 x 9 Stunden und 2 x 10 Stunden. ‹‹ Achtung! Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden festgeschrieben! mind. 30 min 2,5 h 4,5 h !!! Wichtig: Der 1. Block muss 15 Minuten, der 2. Block 30 Minuten betragen !!! !!! Die Reihenfolge ist festgelegt und muss so erfolgen !!! Nach der Gesamtfahrtunterbrechung von 45 Minuten beginnt ein neuer Lenkzeitblock von maximal 4,5 Stunden! 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche 56 h 34 h 45 h 45 h 50 h 2. Doppelwoche 79 Stunden Tagesruhezeit Aufteilung der Tagesruhezeit Verkürzung der Tagesruhezeit Unterbrechung der Tagesruhezeit Normale Tagesruhezeit = 11 Stunden am Stück Innerhalb von 24 Stunden nach einer Wochen- oder Tagesruhezeit muss die Tagesruhezeit 1x eingelegt worden sein. Die Tagesruhezeit darf in 2 Blöcke geteilt werden: Dann aber 12 Stunden Tagesruhezeit in 24 Stunden nach einer Tages- oder Wochenruhezeit! 3 x zwischen zwei Wochenruhezeiten erlaubt: Verkürzung von 11 Stunden auf 9 Stunden Tagesruhezeit Die tägliche Ruhezeit darf 2 x unterbrochen werden. Insgesamt dürfen die Unterbrechungen nicht länger als 1 Stunde dauern. 1 h Tagesruhezeit 5 h Tagesruhezeit 13 h 11 h 3 h 13 h Eine Tagesruhezeit kann nur im Fahrzeug genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und eine Schlafkabine hat. Zur Arbeitszeit gehören: Lenkzeit, sonstige Tätigkeiten und Bereitschaftszeit. Bereitschaftszeit ist unter best. Voraussetzungen (vorher zeitlich absehbar) keine Arbeitszeit. Tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10 Stunden nach dem ArbZG. Anfang verkürzte Ruhezeit 9 h 24 Stunden-Zeitraum 15 h Der 1. Block muss 3 Stunden, der 2. Block 9 Stunden betragen! Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10 Stunden nach dem ArbZG. 13 h Tagesruhezeit 3 h ½ h 2 h Diese 2 Stunden fallen weg. !!! Kein Ausgleich erforderlich !!! Höchstarbeitszeit beträgt 8 bzw. 10 Stunden nach dem ArbZG. Tagesruhezeit 4 h Ausgleich bei Verkürzung der Wochenruhezeit Wochenruhezeit Personenverkehr Nach spätestens sechs 24 Stunden-Zeiträumen ist eine Wochenruhezeit einzulegen! Die verkürzte Zeit muss nachgeholt werden! Dies kann durch Anhängen an eine mind. 9-stündige Tagesruhezeit oder Wochenruhezeit erfolgen. Hier ein Beispiel: Nach spätestens sechs Tageslenkzeiten ist eine Wochenruhezeit einzulegen! sechs sechs Wochenruhezeit 24 Stunden24 Stunden24 h Zeiträume Zeiträume Wochenruhezeit 45 h Achtung! 1. Wochenruhezeiten können auf 24 Stunden verkürzt werden, siehe neben stehende Darstellung. 2. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen (jeweils Mo 0:00 Uhr bis So 24:00 Uhr) müssen aber mind. zwei vollständige Wochenruhezeiten von 45 Stunden eingelegt werden oder eine vollständige und eine auf 24 Stunden verkürzte wöchentliche Ruhezeit. Ausnahme: Bei Fahrten im AETR-Verkehr genügen in der Doppelwoche zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten. 1. Woche 6 Tageslenkzeiten 24 h Wochenruhezeit 2. Woche 6 Tageslenkzeiten 45 h Wochenruhezeit 3. Woche 6 Tageslenkzeiten 45 h Wochenruhezeit 4. Woche 6 Tageslenkzeiten 45 h Wochenruhezeit 21 h verkürzt 21 h angehängt Achtung! Spätestens vor Ablauf der dritten auf die Verkürzung folgenden Wochen hat der Ausgleich zu erfolgen! ½ h Tagesruhezeit 4 h Kontrollmittel gesetzl. Grundlagen Legende VDO – Eine Marke des Continental-Konzerns 4,5 h Mo ... Sa* Wochenruhezeit 45 h Ausnahme im Linienverkehr (unter 50 km): · Wochenruhezeit (WRZ) darf auf die folgende Woche verschoben werden (Einlegung nicht schon nach sechs 24-Std.-Zeiträumen) · Die verschobene WRZ muss nicht an die nächste WRZ angehängt werden 2 Wochen-Zeitraum WRZ 45 h 4,5 h 1 h 2 h 1 h 2 h 9 h* 4,5 h 4,5 h 4,5 h 4,5 h 9 h* * Tagesruhezeit Achtung! Innerhalb eines 30 Stunden-Zeitraums muss eine Tagesruhezeit von 9 Stunden liegen! Neben den Vorschriften für den Straßenverkehr ist auch das Arbeitszeitgesetz für angestellte Fahrer zu beachten. Mo ... Sa Achtung! Grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehr: Die wöchentliche Ruhezeit braucht erst nach spätestens zwölf aufeinander folgen den 24-Stunden-Zeiträumen eingelegt zu werden. Es muss sich um eine Fahrt handeln, bei der mindestens 24 aufeinander folgende Stunden auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates anfallen. Spätestens nach Erreichen der 12-24-StundenGrenze muss der Fahrer die nach Art. 8 Abs. 6 der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. Artikel 8 Abs. 6a des AETR für den Zwei-WochenZeitraum vorgeschriebenen wöchentlichen Mindestruhezeiten einlegen. Mo ... Mo* 4,5 h Arbeitszeitgesetz Mi ... Sa WRZ 45 h Mo * Die Wochentage sind nur beispielhaft gewählt. Kontrollmittel Tageskontrollblätter bei allen Fahrzeugen mit mehr als 2,8 t bis 3,5 t, wenn nicht Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgerät verwendet wird / vorgeschrieben ist. 4,5 h 30 Stunden-Zeitraum Beide Möglichkeiten sind nur beim Verladen auf Fähre oder Eisenbahn erlaubt. Wochenruhezeit Wochenruhezeit 45 h Tagesruhezeit 6 h oder 9 h Ende 4. Doppelwoche 95 Stunden – nicht mehr zulässig! Tagesruhezeit bei Zwei-Fahrer-Besatzung Fahrer 1 45 min Fahrer 2 4,5 h 3. Doppelwoche 90 Stunden Zulässige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden (täglich 8 h) Maximale wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden (täglich 10 h) wenn in 4 Monaten durchschnittlich nur 48 Stunden gearbeitet wurde. Bereitschaftszeit ist keine Ruhezeit und unter bestimmten Voraussetzungen keine Arbeitszeit (z. B. vorher zeitlich absehbar; Beifahrer in einer Mehrfahrerbesatzung). Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammen zu rechnen. Gesetzliche Grundlagen EG / AETR-Kontrollgerät bei KFZ zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zGM und bei Bussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Seit 01. Mai 2006: Digitales Kontrollgerät (mit Fahrerkarte) bei Neufahrzeugen, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden; bei nach dem 01.01.1996 zugelassenen Fahrzeugen mit einem zGM von mehr als 12 t (Lkw) bzw. 10 t (Busse), wenn das herkömmliche Kontrollgerät nicht mehr funktioniert. Fahrer: lenkt das Fahrzeug oder befindet sich „lenkbereit“ im Fahrzeug; Lenkzeit: reine Fahrzeit, einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten; Arbeitszeiten: Lenkzeiten, Ladezeiten und andere vorbereitende Arbeiten, auch Arbeiten für andere Arbeitgeber; Tagesruhezeit: arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitszeiten, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann; Woche: beginnt am Montag um 00:00 Uhr, endet am Sonntag um 24:00 Uhr; Wochenruhezeiten: arbeitsfreie Zeit nach spätestens sechs 24 Stunden-Zeiträumen; Bereitschaftszeit (für angestellte Fahrer): Zeit, während der sich der Arbeitnehmer bereit halten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen; während der Fahrt in der Schlafkabine verbrachte Zeit; die voraussichtliche Dauer muss entweder vor der Abfahrt oder unmittelbar vor Beginn bekannt sein EG / AETR-Kontrollgerät bei allen KFZ zur Güterbeförderung über 3,5 t zGM und Bussen mit entsprechenden Diagrammscheiben. Ausfüllen des Schaublattes vor der Fahrt: Vor-/Zuname des Fahrers Abfahrtsort Tag der Abfahrt Kennzeichen Abfahrtkilometer Lenkzeit Fahrtunterbrechung Angaben am Ende der Fahrt: Fahrpersonal verordnung gilt in Deutschland Ankunftsort Tag der Ankunft Ankunftkilometer Gesamtstrecke VO (EG) 561/2006 AETR gilt in den EU-, EURStaaten und der Schweiz gilt in den Unterzeichnerstaaten · im Güterverkehr für Kfz von 2,8 bis 3,5 t zGM (inkl. Anhänger) · im Güterverkehr für Kfz mit mehr als 3,5 t zGM (inkl. Anhänger) ·b ei Personenbeförderung bei mehr als 8 Fahrgastplätzen im Linienverkehr bis 50 km · bei Personenbeförderung bei mehr als 8 Fahrgastplätzen im Linienverkehr bis 50 km, auch im Gelegenheitsverkehr Achtung! In Nicht-Eu und Nicht-Aetr Staaten gilt das dortige nationale Recht! Bereitschaftszeit andere Arbeiten © Springer Fachmedien München GmbH I Nach VO (EG) 561/2006 I Stand Januar 2012 I A2C59514978 I Gedruckt in Deutschland Wochenruhezeit Tagesruhezeit Tageslenkzeit www.dtco.de