Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung - FWG
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Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung - FWG
Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2013 TOP 1310601 1310602 1310603 1310604 Gegenstand Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und Ersatzbau eines Bootsschuppens auf FlNr. 1318/3, Gemarkung Ramsau Bauherr: Axel Hörmann, In der Haselpoint 10, 83708 Kreuth Neubau eines Milchviehstalles auf FlNrn. 810, 813 und 820/2, Gemarkung Ramsau – Bauherr Franz Kuchlbauer, Kederbacherstr. 17, 83486 Ramsau Präsentation Hochzeitsparadies Ramsau Sonstige 1. Hochwasser am Hintersee 2. Aktuelle Tourismuszahlen 3. Information für Hundebesitzer 4. Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten SV Nr. 13071 13069 13076 13077 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus TOP 1310601 Bezugs-Nr.: Az.: Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer: Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend: Dokument: TOP Martin Willeitner 13 / 10 h/0/SV13071 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und Ersatzbau eines Bootsschuppens auf FlNr. 1318/3, Gemarkung Ramsau Bauherr: Axel Hörmann, In der Haselpoint 10, 83708 Kreuth Sachverhalt: Der Bauwerber hatte erstmalig mit Antrag vom 6.10.2010 eine Bauvoranfrage für einen Ersatzbau des Anwesens Am See 71 und den Ersatzbau des baufälligen Bootsschuppens gestellt. Der Gemeinderat erteilte in seiner Sitzung am 12.10.2010 hierzu das gemeindliche Einvernehmen wies aber darauf hin, dass aufgrund der südlich situierten Antoniuskapelle der Denkmalschutz zu beteiligen sei. Das Landratsamt Berchtesgadener Land teilte im Bescheid vom 13.12.2010 mit, dass das beantragte Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die genaue Situierung, Größe, Gestaltung und Einbindung des Vorhabens in die Landschaft und die Umgebung vor Planfertigung mit dem Landratsamt abzusprechen sei. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit Gemeinde und Landratsamt wurde die Gebäudesituierung für Wohnhaus und Bootsschuppen einvernehmlich festgelegt. Die Intention des Landratsamtes und der Gemeinde war in diesem Bereich die Bebauung möglichst kompakt zu halten, da der gesamte Bereich als Außenbereich zu definieren ist und eine heranrückende Bebauung an die Antoniuskapelle zu vermeiden sei. Der Bauwerber reichte den mit den Behörden abgestimmten Bauantrag ein, zu dem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.04.2012 das gemeindliche Einvernehmen erteilte. Das Landratsamt erteilte die Genehmigung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zum Außenbereich, nämlich § 35 Abs. 2 BauGB. Mit Schreiben vom 27.05.2013 stellt Herr Hörmann erneut einen Antrag auf Vorbescheid. Er beabsichtigt, im Bereich des bestehenden Bootsschuppens den Bau eines Wohnhauses und den Ersatzbau eines Bootsschuppens ca. 10 m nordwestlich vom bisherigen Standort. In seinem Schreiben vertritt er die Auffassung, dass es sich bei der zur Bebauung geplanten Fläche um einen unbeplanten Innenbereich eines Ortsteils handle oder dieser Bereich als Baulücke in einer Splittersiedlung im Außenbereich zu werten sei. Im Einzelnen führt er an, dass das geplante Bauvorhaben an einem Bebauungszusammenhang zwischen den Anwesen Am See 53 und Am See 81 teilnehme, hierdurch und durch die Nähe zu den Objekten Gasthaus Seeklause und Residenz am Hintersee sei eine Baulücke gegeben. Nach seiner Auffassung ordnet sich sein Vorhaben im Verhältnis zur Bestandsbebauung unter. Durch das geplante Vorhaben wird auch keine zu missbilligende Verdichtung einer Splittersiedlung mit gleichzeitiger Zersiedelung eingeleitet, da durch sein Vorhaben keine weiteren Bebauungsmöglichkeiten von erheblichem Gewicht entstehen können. Nach seiner Auffassung sei aufgrund der besonderen Situation keine weitreichende Vorbildswirkung und somit keine Bezugsfallproblematik gegeben. Des Weiteren verweist er darauf, dass aufgrund der bestehenden Bebauung der Flächennutzungsplan überholt sei und daher keine Bindungswirkung entfalten könne. Zudem vertritt er die Auffassung, dass sich die Größe seiner Objekte dem Baubestand unterordne und ein ausreichender Abstand zur Antoniuskapelle gegeben sei. Er verweist zudem darauf, dass durch die geplante ortstypische Bauweise keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu befürchten sei und sein aus seiner Sicht unansehnlicher Bootschuppen durch das neue Wohnhaus verdeckt errichtet werden könne. Abschließend weist er darauf hin, dass das Objekt „Gasthaus Seeklause“ in der Nachbarschaft errichtet worden sei, ohne dass hierfür die Privilegierung im Sinne des Baugesetzbuches erfüllt war und bereits hierdurch ein Bebauungszusammenhang geschaffen worden sei. Stellungnahme der Verwaltung: Der vom Bauwerber angeführte Bebauungszusammenhang entbehrt jeglicher Grundlage und wird weder vom LRA noch von der Gemeinde so gewertet. Wenn auch, wie vom Bauherrn richtig angeführt, die geplanten Gebäude von untergeordneter Größe sind, wird dennoch durch die Verlagerung des Bootsschuppens nach Nordwesten und die Situierung des neuen Wohngebäudes eine Zersiedelung mit Vorbildwirkung eingeleitet. Die Gemeinde ist zudem der Auffassung, dass durch die Realisierung der Planung in der Nähe zur Antoniuskapelle eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowohl aus der Nähe als auch Ferne gegeben sein wird, da bei einer Realisierung des Vorhabens der Betrachter auf der gegenüberliegenden Seeseite einen geschlossenen Bebauungsriegel am See wahrnehmen wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Überarbeitung des Flächennutzungsplans lediglich die bestehende Bebauung fixiert wird, für den Bereich des Planvorhabens sind keine Änderungen, die hier eine Bebauung ermöglichen, vorgesehen. Es ist zudem festzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben einen Ersatzbau nur dann zulassen, wenn dieser an gleicher Stelle und in gleicher Art errichtet wird. Zudem muss dieser Ersatzbau nachweislich für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Dieser Nachweis liegt der Genehmigungsbehörde nicht vor und ist daher vom Bauwerber verbindlich zu verlangen. Auch die geplante Situierung des Bootsschuppens nach Nordwesten ist kritisch zu sehen, da sich dieser künftig mehr als 100 m vom See entfernt befinden soll. § 35 Abs. 4 Nr. 6 (betriebliche Erweiterung) erfordert eine außenbereichsverträgliche Situierung des Bootsschuppens, die bei dieser Planung nicht gegeben ist. Auch der Hinweis auf die Errichtung der Gaststätte „Seeklause“ kann für diese Entscheidung nicht herangezogen werden, da sich die baurechtliche Entscheidung für dieses Objekt ausschließlich an den Vorgaben und Gegebenheiten für dieses Objekt zum damaligen Zeitpunkt zu orientieren hatte. Da das Vorhaben im Bereich eines amtlich festgelegten Lawinenstriches geplant ist, sollte aus Sicherheitsgründen und auch aus Haftungsgründen in diesem Bereich und in dessen unmittelbarer Nähe der Bau von Wohngebäuden nicht zugelassen werden. Zudem ist die Abstandsverringerung zur bestehenden Gaststätte „Seeklause“ vor allem wegen des dort bestehenden Gastgartens und der Parkplätze immissionsschutzrechtlich bedenklich. Aussprache: Gemeinderat Johannes Grill vertrat die Auffassung, dass aufgrund der besonderen Situation am Hintersee keine Bautätigkeit in 2. Reihe eingeleitet werden sollte. Für Gemeinderat Richard Graßl war kein Grund erkennbar, warum von dem genehmigten Plan abgewichen werden sollte. Beschluss Städtebauliche und erschließungsrechtliche Beurteilung 1. Baugrundstücke, Beurteilung des Vorhabens Das Baugrundstück FlNr 1318/3, Gemarkung Ramsau, liegt im Außenbereich und ist als Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB. Folgende öffentliche Belange werden durch dieses Vorhaben beeinträchtigt. Widerspruch zur Darstellung im FNP, Belange des Denkmalschutzes, Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und des Landschaftsbildes sowie die Gefahr einer Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung erwarten lässt. 2. Zufahrt Die Zufahrt ist gesichert. 3. Wasserversorgung Das Baugrundstück ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Ramsau angeschlossen. 4. Abwasserbeseitigung Das Baugrundstück ist an die im Trennsystem verlegte zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ramsau angeschlossen 5. Gemeindliches Einvernehmen Das gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus TOP 1310602 Bezugs-Nr.: Az.: Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer: Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend: Dokument: TOP Martin Willeitner 13 / 10 h/0/SV13069 Neubau eines Milchviehstalles auf FlNrn. 810, 813 und 820/2, Gemarkung Ramsau – Bauherr Franz Kuchlbauer, Kederbacherstr. 17, 83486 Ramsau Sachverhalt: Der Bauwerber plant im nördlichen Bereich seiner Hofstelle den Neubau eines Milchviehstalles. Hierfür ist ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude abzubrechen. Der bisher im Haupthaus untergebrachte Stall wird dann komplett im neuen Milchviehstall untergebracht. Im Bereich des geplanten Gebäudes befindet sich eine Teilfläche des ehemaligen Bachlaufes, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Der Bachlauf entspricht aber nicht mehr den aktuellen Verhältnissen, da vor ca. 60 Jahren der Bach in diesem Bereich verrohrt und nach Norden verlegt wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens ist es sinnvoll, mit einem flächengleichen Grundstückstausch die Flächen des ehemaligen Bachbettes mit den Flächen der Linienführung des Rohrgrabens zu tauschen. Der Bauwerber stimmt diesem Verfahren zu. Die Abteilungen Baurecht und Wasserrecht des Landratsamtes waren bei dieser Planung eingebunden und stimmen dieser Planung und Vorgehensweise zu. Beschluss Städtebauliche und erschließungsrechtliche Beurteilung 1. Baugrundstücke, Beurteilung des Vorhabens Die Baugrundstücke FlNrn 810, 813 und 820/2, Gemarkung Ramsau, liegen im Außenbereich und sind als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen. 2. Zufahrt Die Zufahrt ist gesichert. 3. Wasserversorgung Das Baugrundstück ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Ramsau angeschlossen. 4. Abwasserbeseitigung Das Baugrundstück ist an die im Trennsystem verlegte zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ramsau angeschlossen. 5. Beschlüsse 1. Das gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. 2. Vor Beginn der Baumaßnahme ist der notwendige Flächentausch notariell zu beurkunden, die Kosten sind vom Bauwerber zu tragen. 3. Das Oberflächenwasser des Baugrundstückes darf nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße „Kederbacherstraße“ eingeleitet werden. 4. Die Gemeinde Ramsau stimmt als Eigentümerin der FlNr. 712/2, Gemarkung Ramsau, (Kederbacherstraße) dem Vorhaben zu. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus TOP 1310603 Bezugs-Nr.: Az.: Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer: Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend: Dokument: TOP Martin Willeitner 13 / 10 h/0/SV13076 Präsentation Hochzeitsparadies Ramsau Sachverhalt Auf Anregung des Gemeinderats Georg Graßl wurde von Gemeindeverwaltung und Tourist-Info Ramsau ein Angebot mit dem Thema Hochzeitsparadies Ramsau ausgearbeitet. In Ramsau werden etwa 50 % der standesamtlichen Trauungen für Paare durchgeführt, die außerhalb von Ramsau wohnen. Dies wurde zum Anlass genommen, durch Schaffung eines attraktiven Angebotes Ramsau als idealen Ort zum Heiraten zu positionieren. Hierzu wurden auch verschiedene zum Thema passende Dienstleister „mit ins Boot geholt“, so dass bereits jetzt für auswärtige Brautpaare ein umfangreiches Standardangebot vorliegt. Die Trauungen werden derzeit im Trauraum bzw. bei größeren Gesellschaften im Veranstaltungssaal durchgeführt. Verwaltungsleiter Martin Willeitner wies darauf hin, dass derzeit noch kein exklusiver Trauungsraum zur Verfügung stehe, man jedoch gerne jede diesbezügliche Anregung prüfen werde. Nicht möglich sei es, Trauungen unter freiem Himmel, wie z.B. am Ufer des Hintersees oder auf einem Berggipfel, durchzuführen. Als problematisch können sich auch verschiedene Sonderwünsche von Brautpaaren herausstellen, wie zum Beispiel Feuerwerke um Mitternacht oder Himmelslaternen. Aussprache: Gemeinderat Josef Wurm bezeichnete das Konzept als sehr gut, warf aber ein, dass hierdurch für die Mitarbeiter des Standesamtes und der Tourist-Info zusätzliche Belastungen entstehen. Die Verwaltung bestätigte dies, man werde jedoch zunächst die Entwicklung in diesem Bereich abwarten um dann ggf. zu reagieren. Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus TOP 1310604 Bezugs-Nr.: Az.: Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer: Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend: Dokument: TOP Martin Willeitner 13 / 11 h/0/SV13077 Sonstiges 1. Hochwasser am Hintersee Zu Beginn der Sitzung erläutert Bürgermeister Herbert Gschoßmann dem Gemeinderat die kritische Hochwassersituation während des vergangenen Wochenendes. Er gab bekannt, dass derzeit mit allen beteiligten Behörden Gespräche hinsichtlich der Sanierung der Seeklause am Hintersee und der Widerherstellung des Klausbachdammes geführt werden. Dies seien zwar schwierige Gespräche, es zeichne sich jedoch ab, dass hier in Zukunft konstruktiv zusammengearbeitet werden soll. Er bedankte sich bei allen Helfern insbesondere bei der Feuerwehr Ramsau und den vielen sonstigen freiwilligen Helfern. Es sei erfreulich, dass gerade in solchen Situationen in Ramsau eine große Hilfsbereitschaft vorhanden sei. Gemeinderat Rudolf Fendt bedankte sich ebenfalls bei den vielen Helfern. Für ihn seien aber die im Berchtesgadener Anzeiger wiedergegebenen Äußerungen des Mitarbeiters des WWA, Herrn Prokoph, nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Auch Gemeinderat Wolfgang Bartels lobte als Betroffener am Ende der Sitzung die hervorragende Arbeit der Ramsauer Feuerwehr an diesen Tagen. Für ihn sei es unverständlich, dass trotz der bereits lange bekannten Schwachstellen am Damm des Klausbaches vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt keine oder nur unzureichende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, hier sei erheblicher Handlungsbedarf gegeben. 2. Aktuelle Tourismuszahlen Der Leiter der Tourist-Info Fritz Rasp gab die aktuellen Tourismuszahlen bekannt. Hier konnte man im Mai zwar geringe Zuwächse verzeichnen, es sei aber zu berücksichtigen, dass sämtliche Feiertage und verlängerte Wochenenden im Mai waren. Dies und die Folgen der Hochwässer in ganz Deutschland werden sich vor allen auch negativ für den Juni auswirken. Auch habe sich das bisherige Jahresergebnis vor allem wegen des schlechten Wetters während dieses Zeitraumes negativ entwickelt. Er befürchte, dass das Jahr 2013 kein allzu erfolgreiches Tourismusjahr werden wird. 3. Informationen für Hundebesitzer Fritz Rasp präsentierte dem Gemeinderat den neuen Folder „Urlaub mit dem Hund“. Hierin erhalten Hundebesitzer interessante Hinweise zum Verhalten mit Hunden im Gemeindegebiet und zur Entsorgung des Hundekotes. 4. Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten Die Vorsitzende des Tourismusvereins und Gemeinderätin Birgit Gschoßmann informierte den Gemeinderat über den 1. Ramsauer Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten, der aufgrund der zahlreichen Attraktionen eine interessante Veranstaltung sein wird.