Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung - FWG

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Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung - FWG
Sitzungsprotokollkopien der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2013
TOP
1310601
1310602
1310603
1310604
Gegenstand
Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und Ersatzbau
eines Bootsschuppens auf FlNr. 1318/3, Gemarkung Ramsau
Bauherr: Axel Hörmann, In der Haselpoint 10, 83708 Kreuth
Neubau eines Milchviehstalles auf FlNrn. 810, 813 und 820/2, Gemarkung
Ramsau – Bauherr Franz Kuchlbauer, Kederbacherstr. 17, 83486 Ramsau
Präsentation Hochzeitsparadies Ramsau
Sonstige
1. Hochwasser am Hintersee
2. Aktuelle Tourismuszahlen
3. Information für Hundebesitzer
4. Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten
SV Nr.
13071
13069
13076
13077
Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau
am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus
TOP 1310601
Bezugs-Nr.:
Az.:
Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer:
Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend:
Dokument:
TOP
Martin Willeitner
13 / 10
h/0/SV13071
Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und Ersatzbau eines
Bootsschuppens auf FlNr. 1318/3, Gemarkung Ramsau
Bauherr: Axel Hörmann, In der Haselpoint 10, 83708 Kreuth
Sachverhalt:
Der Bauwerber hatte erstmalig mit Antrag vom 6.10.2010 eine Bauvoranfrage für einen
Ersatzbau des Anwesens Am See 71 und den Ersatzbau des baufälligen Bootsschuppens
gestellt. Der Gemeinderat erteilte in seiner Sitzung am 12.10.2010 hierzu das gemeindliche
Einvernehmen wies aber darauf hin, dass aufgrund der südlich situierten Antoniuskapelle der
Denkmalschutz zu beteiligen sei. Das Landratsamt Berchtesgadener Land teilte im Bescheid
vom 13.12.2010 mit, dass das beantragte Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig sei.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die genaue Situierung, Größe, Gestaltung und
Einbindung des Vorhabens in die Landschaft und die Umgebung vor Planfertigung mit dem
Landratsamt abzusprechen sei. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit Gemeinde
und Landratsamt wurde die Gebäudesituierung für Wohnhaus und Bootsschuppen
einvernehmlich festgelegt. Die Intention des Landratsamtes und der Gemeinde war in
diesem Bereich die Bebauung möglichst kompakt zu halten, da der gesamte Bereich als
Außenbereich zu definieren ist und eine heranrückende Bebauung an die Antoniuskapelle zu
vermeiden sei. Der Bauwerber reichte den mit den Behörden abgestimmten Bauantrag ein,
zu dem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.04.2012 das gemeindliche Einvernehmen
erteilte. Das Landratsamt erteilte die Genehmigung auf Grundlage der gesetzlichen
Regelungen zum Außenbereich, nämlich § 35 Abs. 2 BauGB.
Mit Schreiben vom 27.05.2013 stellt Herr Hörmann erneut einen Antrag auf Vorbescheid. Er
beabsichtigt, im Bereich des bestehenden Bootsschuppens den Bau eines Wohnhauses und
den Ersatzbau eines Bootsschuppens ca. 10 m nordwestlich vom bisherigen Standort. In
seinem Schreiben vertritt er die Auffassung, dass es sich bei der zur Bebauung geplanten
Fläche um einen unbeplanten Innenbereich eines Ortsteils handle oder dieser Bereich als
Baulücke in einer Splittersiedlung im Außenbereich zu werten sei.
Im Einzelnen führt er an, dass das geplante Bauvorhaben an einem
Bebauungszusammenhang zwischen den Anwesen Am See 53 und Am See 81 teilnehme,
hierdurch und durch die Nähe zu den Objekten Gasthaus Seeklause und Residenz am
Hintersee sei eine Baulücke gegeben. Nach seiner Auffassung ordnet sich sein Vorhaben im
Verhältnis zur Bestandsbebauung unter. Durch das geplante Vorhaben wird auch keine zu
missbilligende Verdichtung einer Splittersiedlung mit gleichzeitiger Zersiedelung eingeleitet,
da durch sein Vorhaben keine weiteren Bebauungsmöglichkeiten von erheblichem Gewicht
entstehen können. Nach seiner Auffassung sei aufgrund der besonderen Situation keine
weitreichende Vorbildswirkung und somit keine Bezugsfallproblematik gegeben. Des
Weiteren verweist er darauf, dass aufgrund der bestehenden Bebauung der
Flächennutzungsplan überholt sei und daher keine Bindungswirkung entfalten könne. Zudem
vertritt er die Auffassung, dass sich die Größe seiner Objekte dem Baubestand unterordne
und ein ausreichender Abstand zur Antoniuskapelle gegeben sei. Er verweist zudem darauf,
dass durch die geplante ortstypische Bauweise keine Beeinträchtigung des Orts- und
Landschaftsbildes zu befürchten sei und sein aus seiner Sicht unansehnlicher Bootschuppen
durch das neue Wohnhaus verdeckt errichtet werden könne. Abschließend weist er darauf
hin, dass das Objekt „Gasthaus Seeklause“ in der Nachbarschaft errichtet worden sei, ohne
dass hierfür die Privilegierung im Sinne des Baugesetzbuches erfüllt war und bereits
hierdurch ein Bebauungszusammenhang geschaffen worden sei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vom Bauwerber angeführte Bebauungszusammenhang entbehrt jeglicher Grundlage
und wird weder vom LRA noch von der Gemeinde so gewertet. Wenn auch, wie vom
Bauherrn richtig angeführt, die geplanten Gebäude von untergeordneter Größe sind, wird
dennoch durch die Verlagerung des Bootsschuppens nach Nordwesten und die Situierung
des neuen Wohngebäudes eine Zersiedelung mit Vorbildwirkung eingeleitet. Die Gemeinde
ist zudem der Auffassung, dass durch die Realisierung der Planung in der Nähe zur
Antoniuskapelle eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowohl aus der
Nähe als auch Ferne gegeben sein wird, da bei einer Realisierung des Vorhabens der
Betrachter auf der gegenüberliegenden Seeseite einen geschlossenen Bebauungsriegel am
See wahrnehmen wird.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Überarbeitung des
Flächennutzungsplans lediglich die bestehende Bebauung fixiert wird, für den Bereich des
Planvorhabens sind keine Änderungen, die hier eine Bebauung ermöglichen, vorgesehen.
Es ist zudem festzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben einen Ersatzbau nur dann
zulassen, wenn dieser an gleicher Stelle und in gleicher Art errichtet wird. Zudem muss
dieser Ersatzbau nachweislich für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Dieser Nachweis
liegt der Genehmigungsbehörde nicht vor und ist daher vom Bauwerber verbindlich zu
verlangen. Auch die geplante Situierung des Bootsschuppens nach Nordwesten ist kritisch
zu sehen, da sich dieser künftig mehr als 100 m vom See entfernt befinden soll. § 35 Abs. 4
Nr. 6 (betriebliche Erweiterung) erfordert eine außenbereichsverträgliche Situierung des
Bootsschuppens, die bei dieser Planung nicht gegeben ist. Auch der Hinweis auf die
Errichtung der Gaststätte „Seeklause“ kann für diese Entscheidung nicht herangezogen
werden, da sich die baurechtliche Entscheidung für dieses Objekt ausschließlich an den
Vorgaben und Gegebenheiten für dieses Objekt zum damaligen Zeitpunkt zu orientieren
hatte.
Da das Vorhaben im Bereich eines amtlich festgelegten Lawinenstriches geplant ist, sollte
aus Sicherheitsgründen und auch aus Haftungsgründen in diesem Bereich und in dessen
unmittelbarer Nähe der Bau von Wohngebäuden nicht zugelassen werden.
Zudem ist die Abstandsverringerung zur bestehenden Gaststätte „Seeklause“ vor allem
wegen des dort bestehenden Gastgartens und der Parkplätze immissionsschutzrechtlich
bedenklich.
Aussprache:
Gemeinderat Johannes Grill vertrat die Auffassung, dass aufgrund der besonderen Situation
am Hintersee keine Bautätigkeit in 2. Reihe eingeleitet werden sollte. Für Gemeinderat
Richard Graßl war kein Grund erkennbar, warum von dem genehmigten Plan abgewichen
werden sollte.
Beschluss
Städtebauliche und erschließungsrechtliche Beurteilung
1. Baugrundstücke, Beurteilung des Vorhabens
Das Baugrundstück FlNr 1318/3, Gemarkung Ramsau, liegt im Außenbereich und ist als
Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB.
Folgende öffentliche Belange werden durch dieses Vorhaben beeinträchtigt.
Widerspruch zur Darstellung im FNP, Belange des Denkmalschutzes, Beeinträchtigung der
natürlichen Eigenart der Landschaft und des Landschaftsbildes sowie die Gefahr einer
Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung erwarten lässt.
2. Zufahrt
Die Zufahrt ist gesichert.
3. Wasserversorgung
Das Baugrundstück ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Ramsau
angeschlossen.
4. Abwasserbeseitigung
Das Baugrundstück ist an die im Trennsystem verlegte zentrale Abwasserbeseitigung der
Gemeinde Ramsau angeschlossen
5. Gemeindliches Einvernehmen
Das gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau
am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus
TOP 1310602
Bezugs-Nr.:
Az.:
Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer:
Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend:
Dokument:
TOP
Martin Willeitner
13 / 10
h/0/SV13069
Neubau eines Milchviehstalles auf FlNrn. 810, 813 und 820/2, Gemarkung
Ramsau – Bauherr Franz Kuchlbauer, Kederbacherstr. 17, 83486 Ramsau
Sachverhalt:
Der Bauwerber plant im nördlichen Bereich seiner Hofstelle den Neubau eines
Milchviehstalles.
Hierfür ist ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude abzubrechen. Der bisher im
Haupthaus untergebrachte Stall wird dann komplett im neuen Milchviehstall
untergebracht. Im Bereich des geplanten Gebäudes befindet sich eine Teilfläche des
ehemaligen Bachlaufes, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Der Bachlauf
entspricht aber nicht mehr den aktuellen Verhältnissen, da vor ca. 60 Jahren der
Bach in diesem Bereich verrohrt und nach Norden verlegt wurde. Im Rahmen dieses
Verfahrens ist es sinnvoll, mit einem flächengleichen Grundstückstausch die Flächen
des ehemaligen Bachbettes mit den Flächen der Linienführung des Rohrgrabens zu
tauschen. Der Bauwerber stimmt diesem Verfahren zu. Die Abteilungen Baurecht
und Wasserrecht des Landratsamtes waren bei dieser Planung eingebunden und
stimmen dieser Planung und Vorgehensweise zu.
Beschluss
Städtebauliche und erschließungsrechtliche Beurteilung
1. Baugrundstücke, Beurteilung des Vorhabens
Die Baugrundstücke FlNrn 810, 813 und 820/2, Gemarkung Ramsau, liegen im
Außenbereich und sind als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das
Vorhaben fällt unter § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange stehen diesem
Vorhaben nicht entgegen.
2. Zufahrt
Die Zufahrt ist gesichert.
3. Wasserversorgung
Das Baugrundstück ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Ramsau
angeschlossen.
4. Abwasserbeseitigung
Das Baugrundstück ist an die im Trennsystem verlegte zentrale
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ramsau angeschlossen.
5. Beschlüsse
1. Das gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird
erteilt.
2. Vor Beginn der Baumaßnahme ist der notwendige Flächentausch notariell zu
beurkunden, die Kosten sind vom Bauwerber zu tragen.
3. Das Oberflächenwasser des Baugrundstückes darf nicht auf die
Gemeindeverbindungsstraße „Kederbacherstraße“ eingeleitet werden.
4. Die Gemeinde Ramsau stimmt als Eigentümerin der FlNr. 712/2, Gemarkung
Ramsau, (Kederbacherstraße) dem Vorhaben zu.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau
am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus
TOP 1310603
Bezugs-Nr.:
Az.:
Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer:
Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend:
Dokument:
TOP
Martin Willeitner
13 / 10
h/0/SV13076
Präsentation Hochzeitsparadies Ramsau
Sachverhalt
Auf Anregung des Gemeinderats Georg Graßl wurde von Gemeindeverwaltung und
Tourist-Info Ramsau ein Angebot mit dem Thema Hochzeitsparadies Ramsau
ausgearbeitet. In Ramsau werden etwa 50 % der standesamtlichen Trauungen für
Paare durchgeführt, die außerhalb von Ramsau wohnen. Dies wurde zum Anlass
genommen, durch Schaffung eines attraktiven Angebotes Ramsau als idealen Ort
zum Heiraten zu positionieren. Hierzu wurden auch verschiedene zum Thema
passende Dienstleister „mit ins Boot geholt“, so dass bereits jetzt für auswärtige
Brautpaare ein umfangreiches Standardangebot vorliegt. Die Trauungen werden
derzeit im Trauraum bzw. bei größeren Gesellschaften im Veranstaltungssaal
durchgeführt. Verwaltungsleiter Martin Willeitner wies darauf hin, dass derzeit noch
kein exklusiver Trauungsraum zur Verfügung stehe, man jedoch gerne jede
diesbezügliche Anregung prüfen werde. Nicht möglich sei es, Trauungen unter freiem
Himmel, wie z.B. am Ufer des Hintersees oder auf einem Berggipfel, durchzuführen.
Als problematisch können sich auch verschiedene Sonderwünsche von Brautpaaren
herausstellen, wie zum Beispiel Feuerwerke um Mitternacht oder Himmelslaternen.
Aussprache:
Gemeinderat Josef Wurm bezeichnete das Konzept als sehr gut, warf aber ein, dass
hierdurch für die Mitarbeiter des Standesamtes und der Tourist-Info zusätzliche
Belastungen entstehen.
Die Verwaltung bestätigte dies, man werde jedoch zunächst die Entwicklung in
diesem Bereich abwarten um dann ggf. zu reagieren.
Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Ramsau
am 11.06.2013 in 83486 Ramsau, Im Tal 2, Rathaus
TOP 1310604
Bezugs-Nr.:
Az.:
Verfasser der Sitzungsvorlage / Schriftführer:
Zahl der Gemeinderatsmitglieder / anwesend:
Dokument:
TOP
Martin Willeitner
13 / 11
h/0/SV13077
Sonstiges
1. Hochwasser am Hintersee
Zu Beginn der Sitzung erläutert Bürgermeister Herbert Gschoßmann dem Gemeinderat die
kritische Hochwassersituation während des vergangenen Wochenendes. Er gab bekannt,
dass derzeit mit allen beteiligten Behörden Gespräche hinsichtlich der Sanierung der
Seeklause am Hintersee und der Widerherstellung des Klausbachdammes geführt werden.
Dies seien zwar schwierige Gespräche, es zeichne sich jedoch ab, dass hier in Zukunft
konstruktiv zusammengearbeitet werden soll. Er bedankte sich bei allen Helfern
insbesondere bei der Feuerwehr Ramsau und den vielen sonstigen freiwilligen Helfern. Es
sei erfreulich, dass gerade in solchen Situationen in Ramsau eine große Hilfsbereitschaft
vorhanden sei. Gemeinderat Rudolf Fendt bedankte sich ebenfalls bei den vielen Helfern.
Für ihn seien aber die im Berchtesgadener Anzeiger wiedergegebenen Äußerungen des
Mitarbeiters des WWA, Herrn Prokoph, nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Auch
Gemeinderat Wolfgang Bartels lobte als Betroffener am Ende der Sitzung die hervorragende
Arbeit der Ramsauer Feuerwehr an diesen Tagen. Für ihn sei es unverständlich, dass trotz
der bereits lange bekannten Schwachstellen am Damm des Klausbaches vom zuständigen
Wasserwirtschaftsamt keine oder nur unzureichende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt
wurden, hier sei erheblicher Handlungsbedarf gegeben.
2. Aktuelle Tourismuszahlen
Der Leiter der Tourist-Info Fritz Rasp gab die aktuellen Tourismuszahlen bekannt. Hier
konnte man im Mai zwar geringe Zuwächse verzeichnen, es sei aber zu berücksichtigen,
dass sämtliche Feiertage und verlängerte Wochenenden im Mai waren. Dies und die Folgen
der Hochwässer in ganz Deutschland werden sich vor allen auch negativ für den Juni
auswirken. Auch habe sich das bisherige Jahresergebnis vor allem wegen des schlechten
Wetters während dieses Zeitraumes negativ entwickelt. Er befürchte, dass das Jahr 2013
kein allzu erfolgreiches Tourismusjahr werden wird.
3. Informationen für Hundebesitzer
Fritz Rasp präsentierte dem Gemeinderat den neuen Folder „Urlaub mit dem Hund“. Hierin
erhalten Hundebesitzer interessante Hinweise zum Verhalten mit Hunden im
Gemeindegebiet und zur Entsorgung des Hundekotes.
4. Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten
Die Vorsitzende des Tourismusvereins und Gemeinderätin Birgit Gschoßmann informierte
den Gemeinderat über den 1. Ramsauer Natur- und Gesundheitstag im Bergkurgarten, der
aufgrund der zahlreichen Attraktionen eine interessante Veranstaltung sein wird.