Beste Wahl garantiert - Verband der Privaten Krankenversicherung eV

Transcrição

Beste Wahl garantiert - Verband der Privaten Krankenversicherung eV
Geldanlage
Ombudsmann
Krankenhaus
Bundesversicherungsamt kritisiert erneut die
Finanzanlage-Strategien
der Sozialversicherungen
Die „alternative Streitbeilegung“ soll durch
eine EU-Richtlinie reformiert werden
Das Robert-BoschKrankenhaus in Stuttgart ist neuer
PKV-Qualitätspartner
Ausgabe 8 | Oktober 2014
Das Magazin des
Verbandes der Privaten
Krankenversicherung e.V.
Beste Wahl garantiert
Die Private Krankenversicherung
verbessert den Service beim Tarifwechsel
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser,
vor einem Monat haben wir Sie in dieser
Zeitschrift darüber informiert, dass der
PKV-Verband juristisch gegen irreführende Werbung insbesondere im Internet vorgeht. Die Urheber von unlauteren
Billigangeboten angeblicher PKV-Tarife
erhalten eine Abmahnung und werden
zu Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert.
Volker Leienbach, Direktor des Verbandes
der Privaten Krankenversicherung e.V.
Darüber hinaus beobachten wir in jüngster Zeit verstärkt ein weiteres Phänomen,
bei dem der gute Name der Privaten
Krankenversicherung für unseriöse Geschäftspraktiken missbraucht wird. Die
Rede ist von unzulässigen Werbe-Anrufen, den sogenannten Cold Calls. Eine
solche Kaltakquise – wenn sie nicht mit
ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgt – verstößt ohnehin schon
gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG).
Noch problematischer ist es, wenn windige Geschäftsleute vortäuschen, im
Auftrag des PKV-Verbandes zu handeln.
Leider kommt genau dies aber immer
häufiger vor. In uns bekannten Fällen
haben sich Anrufer dabei als Mitarbeiter
eines „PKV-Verbandes für privat Krankenversicherte“ oder ähnlicher, an den
PKV-Verbandsnamen angelehnte Institutionen ausgegeben und sich nach persönlichen Angaben und der bestehenden
Krankenversicherung erkundigt. Häufig
werden diese unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten aus
den Gesprächen später über Adresshändler verkauft oder direkt zur Vermittlung
von Versicherungsverträgen verwendet.
Impressum ISSN 0176-3261
Damit erfüllen solche Anrufe auch den
Tatbestand des strafbaren Verhaltens im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG).
Solche Betrugsversuche gefährden die
Verbraucher und schädigen den Ruf der
Branche. Zum Schutz der Versicherten
hat der PKV-Verband deshalb die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet.
Betroffenen Personen raten wir, die Telefonnummer und wenn möglich persönliche Angaben des Anrufers zu notieren
und einen Strafantrag zu stellen. Auf den
Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer ist dies auch ganz einfach per
Email oder über ein Online-Formular
möglich.
Und nur der Vollständigkeit halber sei
an dieser Stelle noch erwähnt, dass die
Mitarbeiter des PKV-Verbandes selbstverständlich niemals vertriebsorientierte
Telefongespräche führen. Das verbietet
schon allein die Aufgabe des Verbandes
als Interessenorganisation aller privaten
Krankenversicherungsunternehmen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Volker Leienbach
PKV publik | Ausgabe 8 | Oktober 2014
Herausgeber Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40 · 50946 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c · 50968 Köln
Telefon (0221) 99 87-0 · Telefax -39 50
www.pkv.de · [email protected]
Erscheinungsweise 10 Ausgaben / Jahr
Verantwortlich Dr. Volker Leienbach
Redaktion Stephan Caspary, Stefan Reker,
Anne Timm, Jens Wegner
Weitere Autoren Peter Liese, Dirk Lullies
Fotos Avenue Images: Claudio Divizia; Getty Images: Jade Brookbank, Mourier Nina Rachel Weill, Cultura/Hugh Whitaker; iStock: ilona75
Verlag Versicherungswirtschaft GmbH
Klosestr. 20-24 · 76137 Karlsruhe
Druckerei Rotadruck, Berlin
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inkl. Versand und MwSt.
Nachdruck der Texte nach Absprache
Nächste Ausgabe am 15.11.2014
I N H A LT
4
Privatversicherte können sich den gewünschten Versicherungsschutz aus einer Vielzahl von Tarifen auswählen. Und das
auch noch Jahre und Jahrzehnte nach Vertragsschluss.
In dieser Ausgabe
Beste Wahl garantiert
4
Die Private Krankenversicherung verbessert den Service beim Tarifwechsel
Noch viel zu lernen
8
Das Bundesversicherungsamt kritisiert die Geldanlage-Praxis der Sozialversicherungen
Mit Fingerspitzengefühl
10
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die „alternative Streitbeilegung“ reformiert werden
Nicht jeder legt sein Geld sachgerecht an
8
Ausgezeichnet
12
Das Robert-Koch-Krankenhaus in Stuttgart ist neuer Qualitätspartner der PKV
Meldungen14
Gastbeitrag
15
Der Europaabgeordnete Peter Liese über die Gesundheitspolitik der Europäischen Union
13
10
Augenmaß gefragt: Die Zukunft der „alternativen Streitbeilegung“
PKV publik | Oktober 2014
3
TITEL
Beste Wahl garantiert
Die Private Krankenversicherung verbessert
den Service beim Tarifwechsel
Privatversicherte müssen auch im
hohen Alter nicht auf ihre Wahlfreiheit verzichten: Alle Versicherten haben ein lebenslanges Recht, jederzeit in
andere Tarife des eigenen Unternehmens
zu wechseln.
„Diese Wahlfreiheit ist einer der großen
Pluspunkte der Privaten Krankenversicherung“, stellt der PKV-Verbandsvorsitzende Uwe Laue klar. „Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst Jahre und
Jahrzehnte nach dem Vertragsschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse
anpassen.“
Durch einen Tarifwechsel innerhalb des
Unternehmens können Privatversicherte
ihren Schutz nicht nur um neue Leistungen und modernere Tarifbedingungen
erweitern. Sie können bei Bedarf auch
Leistungen aus dem Versicherungsschutz herausnehmen, um ihren Beitrag
zu senken. Die bisher aufgebauten Alte-
4
rungsrückstellungen bleiben ihnen bei
einem Tarifwechsel innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in voller Höhe
erhalten.
rungsunternehmen selbst entscheidet,
ob es sich an dieser Initiative beteiligt.
„Schon jetzt haben sich 87 Prozent des
Marktes verbindlich dazu bereit erklärt,
den Leitfaden umzusetzen“.
Damit die Versicherten jederzeit die für
Die Branche löst damit ein Versprechen
sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun eine
ein, das der Verbandsvorsitzende Laue
neue Service-Initiative ins Leben gerufen.
im Vorjahr gegenüber Politik und Versi„Wir haben im PKV-Verband einen Leitfacherten gegeben hatte: das Tarifwechden zum Tarifwechsel erarbeitet, der die
selrecht weiter zu stärken und noch kundenfreundlicher auszugestalten. Denn
geltende Rechtslage konkretisiert, aber
auch deutlich über
obwohl das Gesetz
schon jetzt umfangreidie Vorgaben des
Neuer Leitfaden des
che Möglichkeiten erTarifwechselrechts
PKV-Verbandes
öffnet, den PKV-Schutz
hinausgeht und den
jederzeit an die aktuelle
Versicherten größtLebenslage anzupassen, war es für die
mögliche Objektivität und Transparenz
Versicherten nicht immer leicht, die ihgarantiert“, erläutert Laue. Natürlich
könne es aus kartellrechtlichen Grünnen zustehenden Rechte optimal zu nutden keine branchenweit verpflichtende
zen. Das liegt unter anderem daran, dass
Lösung geben. Deshalb habe man den
die gesetzlichen Regelungen auf mehTarifwechsel-Leitfaden als eine Beitrittsrere Gesetze bzw. Rechtsverordnungen
lösung konzipiert, sodass jedes Versicheverteilt und dabei so knapp gefasst sind,
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TITEL
Privatversicherte können in ihrem Unternehmen jederzeit in
andere Tarife wechseln. Eine Initiative der PKV macht diesen
Wechsel jetzt noch verbraucherfreundlicher.
aus dem Vertrag erworbenen Rechte und
der Alterungsrückstellung“ annehmen.
Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen als der bisherige bieten sollte, ist für
„Unser Ziel war daher vor allem, mehr
diese Mehrleistungen – und ausschließTransparenz zu schaffen, damit den
lich dafür – eine neue GeVersicherten die für
sundheitsprüfung zuläseinen Wechsel nötiBedarfsgerechte
gen Informationen
sig. Risikozuschläge und
Beratung steht im
schnell und überWartezeiten können die
Mittelpunkt
Wechsler aber dadurch
sichtlich zur Verfügung stehen“, erklärt
vermeiden, dass sie auf
Laue. Das umfasst zunächst einmal eine
die besagten Mehrleistungen verzichten.
Zusammenfassung und Konkretisierung
der geltenden Rechtslage: Dank des neuDas Gesetz behandelt die Informatioen Leitfadens können die Versicherten
nen über die Wechseloptionen innerhalb des Unternehmens allerdings nur
auf einen Blick und in verständlicher
Sprache erfahren, welche Informationssporadisch. Zwar schreibt die Informapflichten ihr Versicherungsunternehmen
tionspflichtenverordnung vor, dass ein
ihnen gegenüber hat und unter welchen
PKV-Unternehmen bei jeder PrämienänBedingungen sie einen Tarifwechsel im
derung allgemein auf das Wechselrecht
Unternehmen durchführen können.
nach § 204 VVG hinweisen muss. Konkrete Tarifalternativen müssen dabei aber
Kern der geltenden Rechtslage ist § 204
nicht genannt werden. Nur wenn die
des Versicherungsvertragsgesetzes
Versicherten älter als 60 Jahre sind, muss
(VVG). Demnach muss jeder private Kranihnen ihr Versicherungsunternehmen
kenversicherer alle „Anträge auf Wechsel
explizit bis zu zehn andere Tarife im Unternehmen nennen, „die einen gleicharin andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der
tigen Versicherungsschutz … bieten und
dass im Einzelfall durchaus Fragen offen
bleiben.
PKV publik | Oktober 2014
bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde“. Auch
auf die Möglichkeit zum Wechsel in den
Standard- oder Basistarif muss dabei hingewiesen werden.
Damit ein Tarifwechsel sich auch langfristig als die richtige Wahl erweist,
kommt es bei der Betrachtung aber nicht
nur auf die Höhe des Beitrags, sondern
auch auf die Leistungen an. Hier macht
eine qualifizierte, bedarfsorientierte Beratung Sinn, die über alle Auswirkungen
des Tarifwechsels (wie Mehr- und Minderleistungen) transparent und vollständig informiert.
Im Rahmen der neuen „Leitlinien der
Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ verpflichten sich
die teilnehmenden Unternehmen daher
ausdrücklich, ihren wechselwilligen
Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung zu garantieren.
Im Mittelpunkt sollen dabei ausschließlich die Bedürfnisse und Wünsche der
Versicherten stehen. Die Unternehmen
5
TITEL
nehmen diese detailliert auf und empfehlen dann auf dieser Basis die konkreten
Tarifalternativen.
Der Leitfaden stellt klar, dass die Versicherten nicht nur erfahren, welche
Mehr- und Minderleistungen die alternativen Tarife gegenüber dem bisherigen
Versicherungsschutz aufweisen, welche
Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif eine neue Risikoprüfung erforderlich wird. Auch über
die Folgen eines Wechsels von älteren
Bisex-Tarifen in die neue Unisex-Tarifwelt oder über die besonderen Bedingungen für einen Wechsel in die PKV-Sozialtarife (Standard- oder Basistarif) werden
sie umfassend informiert.
Zugleich verpflichten sich die Unternehmen – und gehen damit deutlich über
die gesetzlichen Vorgaben hinaus – ihren
Versicherten künftig für eine größtmögliche Transparenz bei der Auswahl entweder das gesamte Spektrum an möglichen
Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete
Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems vorzustellen. Letzeres kann
beispielsweise dann die bessere Lösung
sein, wenn das Unternehmen über eine
sehr umfangreiche Tariflandschaft verfügt. Schlägt das Unternehmen nur eine
Auswahl an Tarifen vor, so soll es die Ver-
sicherten explizit darauf hinweisen. Zugleich ist sicherzustellen, dass verkaufsoffene und andere bestandsstarke Tarife in
der Auswahl enthalten sind. Dabei muss
es den Versicherten einen Überblick über
gleichwertige Tarife sowie über die Gruppe der Tarife mit höherem und niedrigerem Leistungsniveau ermöglichen.
des Unternehmens als im Interesse der
Kunden sein könnte, haben sich alle Unternehmen bereit erklärt, ihre Auswahlkriterien durch einen Wirtschaftsprüfer
überprüfen zu lassen“. Auf Wunsch können sich die Versicherten ihre Beratung
auch protokollieren lassen. Damit ist ein
Höchstmaß an Objektivität garantiert.
„Damit sind die Versicherten künftig
optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert“, betont Laue. Und damit
nicht genug: „Damit erst gar nicht der
Anschein entsteht, dass das jeweilige
Auswahlverfahren mehr im Interesse
Der neue Leitfaden übertrifft aber noch in
weiteren wichtigen Punkten die Anforderungen des Gesetzgebers: Künftig schlagen die teilnehmenden Unternehmen ihren Versicherten bei Prämienerhöhungen
nicht erst ab dem 60., sondern bereits
ab dem 55. Lebensjahr von sich aus konkrete Tarifalternativen vor. Zudem verpflichten sich die Versicherer, sämtliche
Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15
Arbeitstagen zu beantworten. Diese Frist
gilt auch für etwaige Beschwerden. Verzögert sich die Bearbeitung im Einzelfall,
erfolgt fristgerecht eine Zwischennachricht. Darüber hinaus können sich die
Versicherten notfalls auch im Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
gegenüber den teilnehmenden Unternehmen auf den Leitfaden berufen.
Vorsicht bei Tarifoptimierern
In letzter Zeit werben verstärkt sogenannte Tarifwechsel-Berater um die
Aufmerksamkeit der Privatversicherten. Sie profitieren von der Sorge vor
steigenden Beiträgen in der PKV oder schüren diese sogar. Doch wer in Erwägung zieht, ein solches Angebot zu nutzen, sollte extrem vorsichtig sein.
Denn viele dieser Berater bemessen ihr eigenes Honorar an der Höhe der
Beitragsersparnis durch einen unternehmensinternen Tarifwechsel nach
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz. Mit anderen Worten: Je weniger der
neue Tarif kostet, desto höher ist der Verdienst des Beraters. Dies kann
potenziell zu einer Beratungs-Tendenz führen, die mehr auf die größtmögliche Ersparnis als auf einen guten Leistungsumfang zielt. Die Folge könnten
gravierende Leistungseinbußen in späteren Krankheitsfällen sein.
Wer also tatsächlich über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte sich als
erstes direkt an sein Versicherungsunternehmen wenden und sich von
diesem beraten lassen. Wer anschließend zu dem Schluss kommt, doch in
den günstigsten möglichen Tarif wechseln zu wollen, kann dies problemlos
tun – und spart dabei noch die Beratergebühren.
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Spätestens ab Jahresbeginn 2016 werden
die Versicherten bei allen Unterzeichnern
des Leitfadens vollumfänglich vom neuen Service beim Tarifwechsel profitieren
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TITEL
können, also insbesondere von der optimierten Transparenz beim Tarifvergleich
bzw. der Tarifauswahl. Solange kann es
– je nach Unternehmen – dauern, die umfangreichen Organisations-Änderungen
in die Wege zu leiten, die dafür erforderlich sind. So erläutert Holger Eich,
Geschäftsführer für Mathematik und Statistik im PKV-Verband: „Um künftig entsprechend den Vorgaben des Leitfadens
entweder alle Tarife im Unternehmen
übersichtlich gegenüberzustellen oder
um ein mit einem externen Wirtschaftsprüfer abgestimmtes Auswahlsystem zu
etablieren, müssen die Unternehmen in
der Regel ihre IT-Prozesse ändern. Ein solches Vergleichsprogramm darf natürlich
keine Fehler produzieren, und es muss
die in Frage kommenden Tarife mit allen
möglichen Optionen erfassen. Angesichts
der Tarifvielfalt in vielen Unternehmen
ist das eine umfangreiche Aufgabe. Aus
diesem Grund braucht die Umsetzung
Zeit, allein schon deshalb, weil viele bisherige IT-Prozesse umgestellt oder ganz
neu erstellt werden müssen“.
Hier gilt also Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Selbstverständlich können die
Versicherten das geltende Tarifwechselrecht auch schon vor der Einrichtung der
neuen Prozesse weiterhin in Anspruch
nehmen – auch in Unternehmen, die dem
Leitfaden nicht beitreten: So verfügen
die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung auch bisher schon über eine
gute Praxis darin, die gesetzlichen Vorgaben zur Zufriedenheit ihrer Versicherten
umzusetzen. Das belegt ein Blick auf die
Statistik des PKV-Ombudsmanns. Von
den 3.479 zulässigen Beschwerden für
den Bereich der Vollversicherung im Jahr
2013 hatten nur 5,2 Prozent (180 Beschwerden) mit internen Tarifwechseln
zu tun. Angesichts der rund 9 Millionen
Privatversicherten ist das nur einer von
50.000 Versicherten pro Jahr.
Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter:
www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfadenmitgliedsunternehmen
PKV publik | Oktober 2014
„Wir stärken die Wahlfreiheit der Privatversicherten“
Was wird sich durch die neuen „Leitlinien“ zum Tarifwechsel für die Privatversicherten ändern?
Laue: Wir wollen die Wahlfreiheit
der Kunden für einen passgenauen
Versicherungsschutz noch weiter
stärken. Diese Wahlfreiheit ist einer
der großen Pluspunkte der Privaten
Krankenversicherung. Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst
Jahre und Jahrzehnte nach Vertragsabschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir haben
im PKV-Verband einen Leitfaden zum
Tarifwechsel erarbeitet, der die gel- Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des
tende Rechtslage konkretisiert, aber PKV-Verbandes
auch deutlich über die Vorgaben des
Tarifwechselrechts hinausgeht und den Versicherten größtmögliche Objektivität und Transparenz garantiert. Unser Ziel war vor allem, mehr Transparenz zu
schaffen, damit den Versicherten die für einen Wechsel nötigen Informationen
schnell und übersichtlich zur Verfügung stehen. Damit sind die Versicherten
künftig optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert.
Was waren die Gründe für diese Weiterentwicklung des Tarifwechsels?
Laue: Diese Leitlinien gehören zu einem Reformprozess, mit dem die PKV die
Qualität des Versicherungsschutzes noch weiter steigern will. So haben viele
unserer Mitgliedsunternehmen die Einführung der Unisex-Tarife dazu genutzt,
um auf breiter Front Mindestleistungen anzubieten. Und mit dem neuen Leitfaden zum Tarifwechsel stärken wir das Recht der Versicherten auf Alternativen
in jeder Lebenslage. Der Leitfaden konkretisiert nicht nur die geltende Rechtslage und schafft damit ein Höchstmaß an Klarheit für die Versicherten und die
teilnehmenden Unternehmen. Er geht auch in Sachen Kundenfreundlichkeit
deutlich über das Gesetz hinaus.
Die Leitlinien sollen ab 2016 für alle Unternehmen gelten, die ihnen beitreten.
Warum geht das nicht schneller? Und warum gibt es keine branchenweite Lösung?
Laue: Schon aus kartellrechtlichen Gründen kann es keine branchenweit verpflichtende Lösung geben. Deshalb haben wir den Tarifwechsel-Leitfaden als
eine Beitrittslösung konzipiert, sodass jedes Versicherungsunternehmen selbst
entscheidet, ob es sich an dieser Initiative beteiligt. Schon jetzt haben sich mehr
als 87 Prozent des Marktes verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weil die Garantie einer umfassenden Tariftransparenz bzw. einer objektiven, extern überprüfbaren Tarifauswahl über die gesetzlichen Regelungen
hinausgeht und in vielen Unternehmen angesichts der Tarifvielfalt aufwändige
Umstellungen insbesondere auch in den IT-Prozessen erforderlich macht, bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs bis zur vollen Umsetzung ab 2016.
7
PFLEGE
Noch viel zu lernen
Das Bundesversicherungsamt kritisiert die Geldanlage-Praxis der Sozialversicherungen
Viele gesetzliche Sozialversicherungen gehen zu riskant mit dem
Geld ihrer Versicherten um. Das ist das
Ergebnis des jüngsten Tätigkeitsberichts
des Bundesversicherungsamtes (BVA).
Die Aufsichtsbehörde übt darin deutliche Kritik an Geldanlage-Strategie und
mahnt Verbesserungen an.
Denn während die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung dank eines
professionellen Kapitalanlage-Managements die Rücklagen ihrer Versicherten
trotz des schwierigen Zinsumfeldes jedes
Jahr branchenweit mit über vier Prozent
an Zinsgewinnen vergrößern, scheint so
manche Sozialversicherung noch einiges
über Anlagestrategien lernen zu müssen.
Fast 60 Milliarden Euro an frei verfügbaren („liquiden“) Mitteln besaßen die
knapp 100 unter Bundesaufsicht stehenden gesetzlichen Unfall-, Renten- und
Krankenkassen im Prüfungsjahr 2012.
8
Ein Jahr später ist das Fazit ernüchternd:
Viele Träger hätten nun entsprechende
Richtlinien erlassen, heißt es zwar. Das
Amt selbst habe sogar „einige Krankenkassen … dahingehend beraten, zur Gewährleistung eines rechtskonformen und
effektiven Anlage-, Risiko- und LiquidiGleich an mehreren Stellen setzt die
tätsmanagements eine Anlagerichtlinie
Kritik der Aufsichtsbehörde an: So hazu erarbeiten“. Allerdings sieht das Bunben offenbar noch
desversicherungsamt
immer viele Kassen
diesbezüglich noch
Hauptproblem ist
keine Richtlinien für
immer einen „Schwerein mangelndes
punkt für kommende
die „Anlage und VerRisikobewusstsein
waltung der liquiden
Aufsichtsprüfungen“,
was deutlich zeigt,
Ver mögensbestände“ erlassen, obwohl das Gesetz dies aus
dass es bei etlichen Krankenkassen bis
Sicht des Amtes klar verlangt. Im Vorjahheute an der Umsetzung fehlt.
res-Prüfzeitraum waren über 80 Prozent
der vom BVA kontrollierten KrankenkasDie Folgen dieses Versäumnisses sind
sen (65 von 80) noch ohne eine solche
nicht banal: Bei zu unprofessionellen
Richtlinie gewesen. Infolgedessen forderoder zu riskanten Geldanlage-Strategien
te das Amt alle Sozialversicherungsträger
besteht nicht nur die Gefahr, dass Versiim Februar 2013 per Rundschreiben auf,
chertengelder in Milliardenhöhe verloentsprechende Grundsätze zu erlassen.
ren gehen. Auch ein sogenanntes Liqui-
Doch statt ihre konjunkturbedingten
Überschüsse im Interesse der Versicherten zu vermehren oder zumindest sicher
zu verwalten, gingen dutzende Kassen
ungewollt Risiken ein, die zu wochenlangen Zahlungsausfällen führen könnten.
Oktober 2014 | PKV publik
GKV
Viele Sozialversicherungsträger machen Fehler bei ihren Kapitalanlagen – trotz Vorwarnung.
ditätsrisiko gilt es zu beachten: Selbst
wenn die Insolvenz eines Kreditinstituts
nicht direkt zu einem Vermögensverlust
führen sollte, weil das angelegte Geld
über einen Sicherungsfonds der Finanzwirtschaft abgesichert ist, kann es durch
die Insolvenz trotzdem zu Zahlungsverzögerungen gegenüber den Leistungserbringern kommen, die dringend vermieden werden sollen.
Das Amt empfiehlt daher schon seit
Jahren, die Anlagebeträge möglichst
auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen. Doch dutzende Kassen schlugen
die Mahnung in den Wind: So weist die
Vermögensanlage und -verwaltung von
einem Drittel der geprüften Sozialversicherungsträger (34 der knapp 100) sogenannte Klumpenrisiken auf – also Zahlungsausfall-Risiken durch zu geringe
Anlagestreuung. 22 Sozialkassen hatten
mehr als 70 Prozent ihrer liquiden Mittel
bei einem einzigen Kreditinstitut angelegt. Bei 16 Sozialversicherungsträgern
PKV publik | Oktober 2014
Kein Wunder daher, dass selbst der Bundesrechnungshof auf die Expertise der
Privatwirtschaft verweist. Die Prüfer
hatten das Anlagemanagement der Sozialversicherungsträger schon vor fünf
Jahren als „unprofessionell und verbesIn drei Fällen stellte das Bundesversicherungsamt sogar die Gefahr eines Kaserungsbedürftig“ gebrandmarkt (siehe
pitalverlusts durch fragwürdige Anlagepkv publik Dezember 2011) und empstrategien fest: Zwei Versicherungsträger
fohlen, dass sie sich an den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“
hatten so viel Geld bei einer einzelnen
(MaRisk) orientieren
Bank angelegt, dass
sollten. Diese Vordamit die EinlagenZahlungsverzögerungen
sicherungsgrenze
schriften aus der Feund Geldverlust
der der Banken- und
beim Bundesverband deutsc her
Versic her ungsaufsicht BaFin gelten unter anderem auch
Banken überschritten wurde. Bei einer
Insolvenz wäre dann nicht mehr gesifür die Private Krankenversicherung.
Dass sie eingehalten werden, wird jährchert, dass die gesamte Höhe des Geldes erstattet würde. Ein Sozialversichelich kontrolliert. Denn zu einem verrungsträger hatte gar Einlagen bei einer
lässlichen Krankenversicherungsschutz
Privatbank getätigt, die nicht einmal
gehört auch die Verlässlichkeit, dass die
Mitglied in einem solchen EinlagensicheGelder der Versicherten so professionell
rungsfonds war. Bei einer Insolvenz diewie möglich verwaltet werden.
ser Bank könnte daher ein Großteil des
Geldes verloren sein.
www.bundesversicherungsamt.de
lagerte sogar das gesamte Kapital bei
einem einzelnen Kreditinstitut. Pikantes
Detail: Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr sogar noch gestiegen.
9
Mit Fingerspitzengefühl Mit der Umsetzung einer europäischen
Richtlinie soll die „alternative
Streitbeilegung“ reformiert werden
die übrigens seit einiger Zeit auch GegenPrivatversicherte sind mit ihrem
Versicherungsschutz in aller Regel
stand einer Richtlinie der Europäischen
sehr zufrieden. Das belegt schon die geUnion (EU) ist.
ringe Zahl von Eingaben beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und PflegeBereits im Mai 2013 haben der EU-Rat
versicherung. Exakt 5.984 Beschwerden
und das europäische Parlament die Vorteile der Schlichtungsverfahren mit dem
registrierte dieser im Jahr 2013. Bezogen
auf die rund 42 Millionen VersicherungsBeschluss über alternative Streitbeileverträge in der Kranken- und Pflegevergung in Verbraucherangelegenheiten ansicherung ist das ein
erkannt (Alternative
Wert, von dem anDispute Resolution;
Bei der Streitschlichtung
A D R- R i c h t l i n i e ) .
dere Branchen nur
gibt es große Unterschiede
Diese Richtline verträumen können.
Doch die Zahl der
pflichtet die Mitgliedstaaten, im gesamten europäischen
Eingaben mag noch so gering sein: Für
Binnenmarkt wirksame und qualitativ
jeden Einzelnen sind Meinungsverschiehochwertige Verfahren zur Streitbeiledenheiten mit seinem Versicherer immer
gung zur Verfügung zu stellen. Bis Miteine persönliche Belastung. Genau deshalb wurde die Schiedsstelle ja vor über
te kommenden Jahres nun muss diese
zehn Jahren gegründet. Der PKV-OmRichtline in nationales Recht umgesetzt
werden. Damit ist auch die deutsche Bunbudsmann ist Schlichter im besten Sinne:
desregierung gefordert, einen entsprefachlich qualifiziert, schnell, wirksam,
umfassend zuständig. Und vor allem:
chenden Vorschlag zu unterbreiten.
neutral. Damit steht er beispielhaft für
Die europäischen Institutionen sind der
die sogenannte alternative Streitbeilegung außerhalb staatlicher Gerichte –
immensen Herausforderung gerecht ge-
10
worden, die Vielfalt der Verfahren zur
alternativen Streitbeilegung zu berücksichtigen. Denn selbst innerhalb eines
Landes bestehen zwischen den einzelnen
Branchen große Unterschiede. Dies resultiert auch daraus, dass das Verfahren
der alternativen Streitbeilegung jeweils
auf die spezifischen Interessengegensätze zugeschnitten sein muss, um deren
Schlichtung es geht.
Das Beispiel der Versicherungswirtschaft
in Deutschland beleuchtet dies eindrucksvoll. Wesentliche Struktur- und
Verfahrensunterschiede zwischen dem
Versicherungsombudsmann und dem
Ombudsmann der Privaten Krankenund Pflegeversicherung sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Streitbeilegung in den Sparten zugeschnitten.
In der Privaten Krankenversicherung
müssen die Besonderheiten eines lang
laufenden Versicherungsschutzes mit
einer Vielzahl von Versicherungsfällen
und einem ausgeprägten Interesse an
dauerhafter Befriedung des Versiche-
Oktober 2014 | PKV publik
OMBUDSMANN
Der PKV-Ombudsmann schlichtet mit Kompetenz und Augenmaß.
Wenn seine Rechtsgrundlagen nun reformiert werden, sollte dies
mit ebenso viel Umsicht geschehen.
rungsverhältnisses Berücksichtigung
finden. Auch Grundsatzfragen müssen
daher Gegenstand der Streitschlichtung
sein.
Spielraum, um einerseits die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Branchen
und Streitbeilegungsstellen institutionell abzubilden, und andererseits trotz
dieser Vielfalt ein hohes Maß an Qualität und einheitlicher Zugänglichkeit zu
gewährleisten.
Die europäischen Institutionen wollten
diese Pluralität nicht über einen Kamm
scheren. Im Gegenteil: Bestehende EinDie Richtlinie hat auch die Ausgestalrichtungen, die sich bewährt haben, sollten nach Möglichkeit fortgeführt wertung aufgegriffen, wie sie dem PKV-Omden. Dabei sollten die Mitgliedstaaten
budsmann aber auch anderen „Ombudsleuten“ zugrunde liegt, nämlich
zugleich verpflichtet werden, die Rechtsgrundlagen für neue Stellen zu schaffen,
die Organisation als Einrichtung eines
damit möglichst ein flächendeckender
Berufsverbandes. Kennzeichen der NeuZugang für alle Vertralität ist dabei, dass
braucher zu effiziender Streitschlichter
Die Richtlinie sollte
keinem Interesse einten und kostengünstieins zu eins umgesetzt
gen Möglichkeiten der
seitig verpflichtet ist.
werden
Beilegung von StreiEr ist nicht die ausgetigkeiten besteht. Die
lagerte Beschwerdeabteilung des Versicherers, aber auch nicht
Richtlinie hat diese Aufgabe souverän
gelöst. Die wichtigsten Organisationsder einseitig dem Verbraucher verpflichformen für die Einrichtung alternativer
teten Verbraucherschützer. Diese Ausgestaltung ist gerade für die Schlichtung
Streitbeilegung werden von der Richtlinie aufgegriffen und im Hinblick auf die
von Versicherungsverhältnissen besonders wichtig. Denn die Empfehlungen
wichtigen Anforderungen an Zugang,
Fachwissen, Unabhängigkeit sowie Fairdes Ombudsmanns setzen die Akzeptanz
durch die Versicherer voraus. Damit eine
ness und Effektivität durchbuchstabiert.
interessengerechte Streitschlichtung
Die Richtlinie bietet den erforderlichen
PKV publik | Oktober 2014
möglich bleibt, verbietet es sich quasi
von selbst, den Ombudsmann einseitig
als Verbraucherschützer auszugestalten.
Der deutsche Gesetzgeber wäre gut beraten, die Effizienz und Akzeptanz der
bestehenden Einrichtungen zu schützen.
Um dem Einzelnen wirksam zu helfen,
muss die nützliche Einrichtung der alternativen Streitbeilegung frei bleiben von
kollektiver Interessenwahrnehmung,
rein institutionellem Denken und Proporz. Die Richtlinie stellt hierfür den
richtigen Rechtsrahmen. Der Gesetzgeber sollte daher im Sinne der Versicherten Fingerspitzengefühl zeigen und die
Vorgaben der Richtlinie unverändert
umsetzen. Nur dann wird das sorgfältig
austarierte Verhältnis von Vielfalt bei
der Organisation der Streitbeilegungsstellen und einheitlichen Qualitätsanforderungen nicht gefährdet. Der Verband
der Privaten Krankenversicherung wird
sich vor dem Hintergrund der hervorragenden Erfahrungen und der hohen Akzeptanz des Ombudsmanns der Privaten
Kranken- und Pflegeversicherung gerne
aktiv in das Gesetzgebungsverfahren
einbringen.
11
TITEL
PRÄVENTION
Ausgezeichnet
Das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart ist
neuer Qualitätspartner des PKV-Verbandes
Ein hoher Qualitätsstandard
ist für das Stuttgarter RobertBosch-Krankenhaus (RBK), den neuen
Qualitätspartner des PKV-Verbandes,
eine Selbstverständlichkeit. Schon der
renommierte Stifter der Einrichtung,
Robert Bosch d.Ä., hatte die Richtung
vorgegeben: „Nie soll man sich mit dem
Erreichten zufrieden geben.“ Das RBK
berücksichtigt diesen Leitgedanken nicht
nur im alltäglichen medizinischen und
pflegerischen Handeln, sondern auch in
den Wahlleistungen für Privatpatienten.
Mit der Unterzeichnung einer Qualitätspartnerschaft hat die Private Krankenversicherung nun das Stuttgarter
Krankenhaus für seine herausragende
Qualität in der medizinischen Versorgung und der Ausstattung von Ein- und
Zweibettzimmern ausgezeichnet.
Das Partnerschafts-Programm mit dem
Titel „Qualität und Service“ besteht seit
dem Jahr 2012. Mittlerweile dürfen
rund 140 Krankenhäuser als PKV-Qualitätspartner mit einem Gütesiegel des
12
PKV-Verbandes auf ihre herausragenden
Leistungen hinweisen.
Grundvoraussetzung für eine entsprechende Vereinbarung mit dem PKV-Verband und für die Ausstellung des Siegels
ist eine gute medizinische Qualität der
Versorgung. Zu deren Nachweis werden
die Qualitätsdaten der Krankenhäuser
nach der Systematik der gesetzlichen
Qualitätssicherung im Krankenhaus herangezogen. Ergänzend kann auch auf
weitere etablierte Systeme der Qualitätsmessung zurückgegriffen werden.
Neben einer hervorragenden Qualität im
medizinischen Bereich zeichnen sich die
Qualitätspartner der PKV durch einen
überdurchschnittlich guten Service bei
der Wahlleistung Unterkunft aus. Dazu
hat der PKV-Verband mit der Deutschen
Krankenhausgesellschaft im Jahr 2002
eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung konnte mit vielen Krankenhäusern
eine deutliche Verbesserung der Wahl-
leistung Unterkunft bei angemessenen
Entgelten erzielt werden. Insgesamt
schloss die PKV bisher mit über 1.500
Krankenhäusern entsprechende Vereinbarungen über Unterkunftswahlleistungen ab. Über 100 von ihnen bieten wirklichen Spitzenkomfort im Rahmen der
Qualitätsvereinbarung in
zwölf Bereichen
Das Robert-Bosch-Krankenhaus hat das Qualitätssiegel
für zwölf ausgewählte Leistungsbereiche erhalten. Eine
Auflistung der Bereiche sowie
einen Überblick über die Qualitätspartner des Verbandes der
Privaten Krankenversicherung
finden Sie auf der Internetseite
derprivatpatient.de. Dort sind
alle Krankenhäuser aufgelistet,
mit denen ein entsprechendes
Abkommen besteht.
www.derprivatpatient.de
Oktober 2014 | PKV publik
KRANKENHAUS
Die Qualitätspartnerschaften zwischen der PKV und ausgewählten
Krankenhäusern bieten Patienten eine gute Orientierungsmöglichkeit
– egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
„Wahlleistung Unterkunft“. Erfreulich
ist, dass hier seit einiger Zeit eine Bereitschaft zu Leistungsverbesserungen zu
beobachten ist, die der Verband tatkräftig unterstützt.
Auch mit der Etablierung eines Direkt­
abrechnungsverfahrens konnte die PKV
seit Mitte der 1980er Jahre die Inanspruchnahme stationärer Leistungen
deutlich komfortabler gestalten. Mit diesem Klinik-Card- bzw. Krankenhaus-Ausweisverfahren werden die Entgelte für
allgemeine Krankenhausleistungen und
die Zimmerzuschläge direkt zwischen
Versicherer und Krankenhaus abgerechnet. Auch die ansonsten bei stationärer
Behandlung des Patienten notwendige
Aufnahmeanzeige seitens des Versicherten entfällt. Derzeit nehmen an diesem
Verfahren rund 1.100 Krankenhäuser sowie etwa 30 Unternehmen der Privaten
Krankenversicherung teil.
Eine Qualitätspartnerschaft mit der PKV
ist im Übrigen nicht nur eine Orientierungshilfe für die Versicherten, sondern
hat auch Vorteile für die teilnehmenden Krankenhäuser. Denn zum einen
bescheren Privatpatienten ihnen durch
PKV publik | Oktober 2014
die zusätzliche Vergütung von Wahlleistungen jährliche Mehreinnahmen von
über 3 Milliarden Euro alleine durch die
Private Krankenversicherung. Zum anderen sind Qualitätspartnerschaften mit
der PKV auch ein positives Signal für alle
Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus. Denn das Qualitätssiegel
erleichtert natürlich auch allen gesetzlich Versicherten die Suche nach einem
geeigneten Krankenhaus. Voraussetzung
für eine entsprechende Vereinbarung ist,
dass die gute medizinische Qualität belegt werden kann, dass gute Serviceleistungen im Bereich der „Wahlleistung Unterkunft“ geboten werden und dass keine
abrechnungs- und leistungsrechtlichen
Fragen und Schwierigkeiten vorliegen
bzw. im Vorfeld einer Vereinbarung geklärt werden können.
Vertragsunterzeichnung: Ullrich Hipp, Geschäftsführer der Robert-Bosch-Krankenhaus GmbH (l.) und
Volker Schulz, Vorsitzender des Landesausschusses der PKV in Baden-Württemberg
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MELDUNGEN
Manfred Poweleit verstorben
In der Versicherungsbranche gehörten sie zur regelmäßigen Lektüre: der Map-Report und das Map-Fax.
Beide trugen in ihrem Namen die Abkürzung ihres Herausgebers, Manfred Poweleit. Nun ist der renommierte Branchenkenner und Journalist im Alter von 59
Jahren überraschend in seinem Wohnhaus in Artlenburg/Elber verstorben.
Sein Tod reißt eine schwer zu schließende Lücke in den Versicherungsjournalismus. Denn nur wenige verfügen über
so detailliertes Branchenwissen wie dies
bei Manfred Poweleit der Fall war. Sein
Handwerk lernte er nach dem Studium
der Volkswirtschaftslehre und der Publizistik beim Westfalenblatt, bei der Wirtschaftswoche und beim Manager-Magazin. Im Jahr 1990 gründete er seinen
Branchendienst Map-Report.
In seinen Texten kritisierte der gebürtige
Emdener die Versicherungsbranche mit
deutlichen Worten und doch mit Augen-
zwinkern. So bemängelte er im August
dieses Jahres unter der Überschrift „Kannitverstan“ , dass vielen Unternehmen
„die Erkenntnis verloren gegangen sei,
dass Versicherer und Verbraucher einander verstehen müssen.“
Oft kritisierte er auch mit einem Seitenhieb die Vorurteile gegen die Versicherungsbranche in einem allzu schnelllebigen Sensationsjournalismus. So schrieb
er noch im Juli: „Die Bundesagentur für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
hat wieder schlechte Nachrichten für
Deutschlands Versicherungshasser. Den
aktuellen Stresstest der Versicherungsaufsicht haben alle 88 Lebensversicherer
und alle 42 privaten Krankenversicherer
bestanden, sind also besser als ihr Ruf.“
Solche Sätze machen Manfred Poweleit
unvergessen. Die Private Krankenversicherung trauert um einen hervorragenden Fachjournalisten und ein echtes
Original.
Trauer um Hanns
Bauermeister
Der Verband der Privaten Krankenversicherung trauert um Dr.
Hanns Bauermeister, der am 1. Oktober
nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist. Dr. Bauermeister war 34 Jahre
bei der Central Krankenversicherung AG
tätig. Davon übte er 10 Jahre den Posten des Vorstandsvorsitzenden aus. Die
Arbeit des PKV-Verbandes hat Dr. Bauermeister über fast zwei Jahrzehnte in
verschiedenen Funktionen maßgeblich
mitgestaltet. Von 1993 bis 2001 war er
stellvertretender Verbandsvorsitzender.
Als Mitglied des Ausschusses Private
Pflegepflichtversicherung hat er sich um
die Einführung der kapitalgedeckten,
demografiefesten Vorsorge für den Pflegefall verdient gemacht. Dr. Bauermeister wurde 71 Jahre alt. Der Verband der
Privaten Krankenversicherung und alle
Mitarbeiter werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren. Seiner Familie gilt
unser Mitgefühl.
PKV-Verband: Berliner Büro mit neuer Adresse
Schweizer gegen
Einheitskasse
Das Hauptstadt-Büro des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zieht um. Nach knapp 10 Jahren
in der Friedrichstraße starten die rund
30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am
20. Oktober ihren ersten Arbeitstag in
der Glinkastraße. Das neue Bürogebäude
wurde von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung gebaut und liegt
noch näher an Bundestag und Bundeskanzleramt. Der Verband der Privaten
Krankenversicherung zieht als Mieter in
die zweite Etage. Im Hauptstadt-Büro
arbeiten unter anderem die Abteilungen
Politik und Öffentlichkeitsarbeit sowie
einzelne Mitarbeiter aus den Abteilungen Leistung und Pflege. Der Hauptsitz
des Verbandes befindet sich nach wie vor
in Köln.
Die Schweizer haben sich bei einer
Volksabstimmung deutlich gegen
die Schaffung einer öffent­lichen Einheitskrankenkasse ausgesprochen.
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Die neue Adresse lautet:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Glinkastraße 40
10117 Berlin
www.pkv.de
Das Volksbegehren, das von Sozialdemokraten, Grünen, Gewerkschaften,
Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie Berufsverbänden des Gesundheitswesens unterstützt wurde, sah die
Abschaffung der 61 privaten Krankenkassen des Landes vor. Wirtschaftsverbände, Krankenkassen, aber auch der
Bundesrat und das Parlament lehnten
die Initiative ab. Das bisherige System
habe sich bewährt, argumentierten sie.
Gerade der Wettbewerb der Versicherungen untereinander wirke sich zum
Vorteil für die Versicherten aus.
dpa
Oktober 2014 | PKV publik
BLICKWINKEL
GASTBEITRAG
Gesundheit ist ein zentrales Anliegen der EU
Die Kernkompetenz der Gesundheitspolitik liegt bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Doch auch in der
EU selbst steht dieses Thema ganz oben auf der Tagesordnung.
So stehen in den nächsten Jahren wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen auf europäischer Ebene an.
Von Dr. Peter Liese, MdEP
Handlungsbedarf besteht zum Beispiel nach wie vor bei der Überarbeitung des EU-Medizinprodukterechts.
Skandale wie etwa die fehlerhaften Brust­implantate der französischen Firma PiP
haben europaweit zu Diskussionen über
die Sicherheit von Medizinprodukten
geführt. Die Europäische Kommission
hat bereits im Jahr 2012 zwei Vorschläge für eine Verordnung über Medizinprodukte und Diagnostika vorgelegt.
Meine Fraktion unterstützt gemeinsam
mit einer überwältigenden Mehrheit im
EU-Parlament im Wesentlichen die darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Dazu
gehören zum Beispiel die Einführung
von unangekündigten Kontrollen nach
der Zulassung, Rückverfolgbarkeit von
Medizinprodukten und die Einführung
eines sogenannten Implantatepasses. Bei
den Diagnostika wollen wir Mindeststandards für eine genetische Beratung und
die informierte Zustimmung bei Gentests einführen, wenn diese etwa gravierende Auswirkungen auf das zukünftige Leben des Patienten haben. Eine
staatliche, zentralisierte Zulassung aller
Medizinprodukte lehnen wir hingegen
ab. Die Vorschläge der Kommission liegen seit zwei Jahren auf dem Tisch und
auch die Position des EU-Parlaments ist
seit Oktober 2013 bekannt. Im Interesse
der Verbraucher sollte der Rat schnell
eine Position finden, so dass die Trilogverhandlungen starten können und das
PKV publik | Oktober 2014
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
werden kann.
Verstärkt wird in nächster Zeit auch der
Kampf gegen Antibiotikaresistenzen die
politische Debatte mitbestimmen. Durch
Resistenzen können Medikamente bei
erkrankten Menschen oder Tieren ihre
Wirkung verlieren. In Europa nehmen
diese Fälle zu. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Europa
jährlich rund 25.000 Menschen an resistenten Erregern. Wir müssen hier schnell
Dr. Peter Liese, CDU
Europaabgeordneter und
Sprecher der EVP-Fraktion
für Gesundheit, Umwelt und
Lebensmittelsicherheit.
und entschlossen handeln, wenn wir
nicht die Möglichkeit verlieren wollen,
Infektionen mit Antibiotika zu behandeln. Experten sprechen bereits von der
Möglichkeit einer Post-Antibiotika-Ära.
Hauptursache hierfür ist mit Sicherheit
der falsche Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin. Dennoch dürfen wir auch
den Zusammenhang zwischen Tierhaltung und Antibiotikaresistenzen beim
Menschen nicht aus dem Auge verlieren.
Die Kommission hat hierzu kürzlich erst
zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt.
Stetige und immer bedeutsamere Aufgabe aller Gesundheitspolitiker in den
Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament
ist und bleibt die Bekämpfung von Krebs.
Die Fallzahlen nehmen weiter zu und verstärkt treten nun auch seltene Krebsarten
auf. Nach den aktuellen Daten erkrankt
in der EU jeder dritte Mann und jede
vierte Frau vor Vollendung des 75. Lebensjahres an Krebs. Zugleich ist Krebs
nach Herzkrankheiten die zweithäufigste
Todesursache in der EU. Jedes Jahr sterben daran mehr als eineinhalb Millionen
Menschen, und bei 2,5 Millionen Menschen wird eine Krebserkrankung festgestellt. Da die Bevölkerung altert, wird
die Zahl der Todesopfer weiter ansteigen.
Auch die EU kann hier durch gemeinsame Forschungsanstrengung und Informationskampagnen einen Beitrag zur
Reduzierung neuer Krebsfälle leisten.
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Unser Maßstab:
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EXPERTEN
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