Beste Wahl garantiert - Verband der Privaten Krankenversicherung eV
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Beste Wahl garantiert - Verband der Privaten Krankenversicherung eV
Geldanlage Ombudsmann Krankenhaus Bundesversicherungsamt kritisiert erneut die Finanzanlage-Strategien der Sozialversicherungen Die „alternative Streitbeilegung“ soll durch eine EU-Richtlinie reformiert werden Das Robert-BoschKrankenhaus in Stuttgart ist neuer PKV-Qualitätspartner Ausgabe 8 | Oktober 2014 Das Magazin des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. Beste Wahl garantiert Die Private Krankenversicherung verbessert den Service beim Tarifwechsel EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, vor einem Monat haben wir Sie in dieser Zeitschrift darüber informiert, dass der PKV-Verband juristisch gegen irreführende Werbung insbesondere im Internet vorgeht. Die Urheber von unlauteren Billigangeboten angeblicher PKV-Tarife erhalten eine Abmahnung und werden zu Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. Darüber hinaus beobachten wir in jüngster Zeit verstärkt ein weiteres Phänomen, bei dem der gute Name der Privaten Krankenversicherung für unseriöse Geschäftspraktiken missbraucht wird. Die Rede ist von unzulässigen Werbe-Anrufen, den sogenannten Cold Calls. Eine solche Kaltakquise – wenn sie nicht mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgt – verstößt ohnehin schon gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Noch problematischer ist es, wenn windige Geschäftsleute vortäuschen, im Auftrag des PKV-Verbandes zu handeln. Leider kommt genau dies aber immer häufiger vor. In uns bekannten Fällen haben sich Anrufer dabei als Mitarbeiter eines „PKV-Verbandes für privat Krankenversicherte“ oder ähnlicher, an den PKV-Verbandsnamen angelehnte Institutionen ausgegeben und sich nach persönlichen Angaben und der bestehenden Krankenversicherung erkundigt. Häufig werden diese unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entlockten Daten aus den Gesprächen später über Adresshändler verkauft oder direkt zur Vermittlung von Versicherungsverträgen verwendet. Impressum ISSN 0176-3261 Damit erfüllen solche Anrufe auch den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Solche Betrugsversuche gefährden die Verbraucher und schädigen den Ruf der Branche. Zum Schutz der Versicherten hat der PKV-Verband deshalb die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet. Betroffenen Personen raten wir, die Telefonnummer und wenn möglich persönliche Angaben des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag zu stellen. Auf den Internetseiten der Polizei einiger Bundesländer ist dies auch ganz einfach per Email oder über ein Online-Formular möglich. Und nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass die Mitarbeiter des PKV-Verbandes selbstverständlich niemals vertriebsorientierte Telefongespräche führen. Das verbietet schon allein die Aufgabe des Verbandes als Interessenorganisation aller privaten Krankenversicherungsunternehmen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Volker Leienbach PKV publik | Ausgabe 8 | Oktober 2014 Herausgeber Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Postfach 51 10 40 · 50946 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 74 c · 50968 Köln Telefon (0221) 99 87-0 · Telefax -39 50 www.pkv.de · [email protected] Erscheinungsweise 10 Ausgaben / Jahr Verantwortlich Dr. Volker Leienbach Redaktion Stephan Caspary, Stefan Reker, Anne Timm, Jens Wegner Weitere Autoren Peter Liese, Dirk Lullies Fotos Avenue Images: Claudio Divizia; Getty Images: Jade Brookbank, Mourier Nina Rachel Weill, Cultura/Hugh Whitaker; iStock: ilona75 Verlag Versicherungswirtschaft GmbH Klosestr. 20-24 · 76137 Karlsruhe Druckerei Rotadruck, Berlin Abonnementpreis Jährlich 11,00 Euro inkl. Versand und MwSt. Nachdruck der Texte nach Absprache Nächste Ausgabe am 15.11.2014 I N H A LT 4 Privatversicherte können sich den gewünschten Versicherungsschutz aus einer Vielzahl von Tarifen auswählen. Und das auch noch Jahre und Jahrzehnte nach Vertragsschluss. In dieser Ausgabe Beste Wahl garantiert 4 Die Private Krankenversicherung verbessert den Service beim Tarifwechsel Noch viel zu lernen 8 Das Bundesversicherungsamt kritisiert die Geldanlage-Praxis der Sozialversicherungen Mit Fingerspitzengefühl 10 Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die „alternative Streitbeilegung“ reformiert werden Nicht jeder legt sein Geld sachgerecht an 8 Ausgezeichnet 12 Das Robert-Koch-Krankenhaus in Stuttgart ist neuer Qualitätspartner der PKV Meldungen14 Gastbeitrag 15 Der Europaabgeordnete Peter Liese über die Gesundheitspolitik der Europäischen Union 13 10 Augenmaß gefragt: Die Zukunft der „alternativen Streitbeilegung“ PKV publik | Oktober 2014 3 TITEL Beste Wahl garantiert Die Private Krankenversicherung verbessert den Service beim Tarifwechsel Privatversicherte müssen auch im hohen Alter nicht auf ihre Wahlfreiheit verzichten: Alle Versicherten haben ein lebenslanges Recht, jederzeit in andere Tarife des eigenen Unternehmens zu wechseln. „Diese Wahlfreiheit ist einer der großen Pluspunkte der Privaten Krankenversicherung“, stellt der PKV-Verbandsvorsitzende Uwe Laue klar. „Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst Jahre und Jahrzehnte nach dem Vertragsschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.“ Durch einen Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens können Privatversicherte ihren Schutz nicht nur um neue Leistungen und modernere Tarifbedingungen erweitern. Sie können bei Bedarf auch Leistungen aus dem Versicherungsschutz herausnehmen, um ihren Beitrag zu senken. Die bisher aufgebauten Alte- 4 rungsrückstellungen bleiben ihnen bei einem Tarifwechsel innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in voller Höhe erhalten. rungsunternehmen selbst entscheidet, ob es sich an dieser Initiative beteiligt. „Schon jetzt haben sich 87 Prozent des Marktes verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen“. Damit die Versicherten jederzeit die für Die Branche löst damit ein Versprechen sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun eine ein, das der Verbandsvorsitzende Laue neue Service-Initiative ins Leben gerufen. im Vorjahr gegenüber Politik und Versi„Wir haben im PKV-Verband einen Leitfacherten gegeben hatte: das Tarifwechden zum Tarifwechsel erarbeitet, der die selrecht weiter zu stärken und noch kundenfreundlicher auszugestalten. Denn geltende Rechtslage konkretisiert, aber auch deutlich über obwohl das Gesetz schon jetzt umfangreidie Vorgaben des Neuer Leitfaden des che Möglichkeiten erTarifwechselrechts PKV-Verbandes öffnet, den PKV-Schutz hinausgeht und den jederzeit an die aktuelle Versicherten größtLebenslage anzupassen, war es für die mögliche Objektivität und Transparenz Versicherten nicht immer leicht, die ihgarantiert“, erläutert Laue. Natürlich könne es aus kartellrechtlichen Grünnen zustehenden Rechte optimal zu nutden keine branchenweit verpflichtende zen. Das liegt unter anderem daran, dass Lösung geben. Deshalb habe man den die gesetzlichen Regelungen auf mehTarifwechsel-Leitfaden als eine Beitrittsrere Gesetze bzw. Rechtsverordnungen lösung konzipiert, sodass jedes Versicheverteilt und dabei so knapp gefasst sind, Oktober 2014 | PKV publik TITEL Privatversicherte können in ihrem Unternehmen jederzeit in andere Tarife wechseln. Eine Initiative der PKV macht diesen Wechsel jetzt noch verbraucherfreundlicher. aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung“ annehmen. Nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen als der bisherige bieten sollte, ist für „Unser Ziel war daher vor allem, mehr diese Mehrleistungen – und ausschließTransparenz zu schaffen, damit den lich dafür – eine neue GeVersicherten die für sundheitsprüfung zuläseinen Wechsel nötiBedarfsgerechte gen Informationen sig. Risikozuschläge und Beratung steht im schnell und überWartezeiten können die Mittelpunkt Wechsler aber dadurch sichtlich zur Verfügung stehen“, erklärt vermeiden, dass sie auf Laue. Das umfasst zunächst einmal eine die besagten Mehrleistungen verzichten. Zusammenfassung und Konkretisierung der geltenden Rechtslage: Dank des neuDas Gesetz behandelt die Informatioen Leitfadens können die Versicherten nen über die Wechseloptionen innerhalb des Unternehmens allerdings nur auf einen Blick und in verständlicher Sprache erfahren, welche Informationssporadisch. Zwar schreibt die Informapflichten ihr Versicherungsunternehmen tionspflichtenverordnung vor, dass ein ihnen gegenüber hat und unter welchen PKV-Unternehmen bei jeder PrämienänBedingungen sie einen Tarifwechsel im derung allgemein auf das Wechselrecht Unternehmen durchführen können. nach § 204 VVG hinweisen muss. Konkrete Tarifalternativen müssen dabei aber Kern der geltenden Rechtslage ist § 204 nicht genannt werden. Nur wenn die des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherten älter als 60 Jahre sind, muss (VVG). Demnach muss jeder private Kranihnen ihr Versicherungsunternehmen kenversicherer alle „Anträge auf Wechsel explizit bis zu zehn andere Tarife im Unternehmen nennen, „die einen gleicharin andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der tigen Versicherungsschutz … bieten und dass im Einzelfall durchaus Fragen offen bleiben. PKV publik | Oktober 2014 bei denen eine Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde“. Auch auf die Möglichkeit zum Wechsel in den Standard- oder Basistarif muss dabei hingewiesen werden. Damit ein Tarifwechsel sich auch langfristig als die richtige Wahl erweist, kommt es bei der Betrachtung aber nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Hier macht eine qualifizierte, bedarfsorientierte Beratung Sinn, die über alle Auswirkungen des Tarifwechsels (wie Mehr- und Minderleistungen) transparent und vollständig informiert. Im Rahmen der neuen „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen daher ausdrücklich, ihren wechselwilligen Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung zu garantieren. Im Mittelpunkt sollen dabei ausschließlich die Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten stehen. Die Unternehmen 5 TITEL nehmen diese detailliert auf und empfehlen dann auf dieser Basis die konkreten Tarifalternativen. Der Leitfaden stellt klar, dass die Versicherten nicht nur erfahren, welche Mehr- und Minderleistungen die alternativen Tarife gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz aufweisen, welche Beitragsunterschiede damit einhergehen und ob im Zieltarif eine neue Risikoprüfung erforderlich wird. Auch über die Folgen eines Wechsels von älteren Bisex-Tarifen in die neue Unisex-Tarifwelt oder über die besonderen Bedingungen für einen Wechsel in die PKV-Sozialtarife (Standard- oder Basistarif) werden sie umfassend informiert. Zugleich verpflichten sich die Unternehmen – und gehen damit deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – ihren Versicherten künftig für eine größtmögliche Transparenz bei der Auswahl entweder das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems vorzustellen. Letzeres kann beispielsweise dann die bessere Lösung sein, wenn das Unternehmen über eine sehr umfangreiche Tariflandschaft verfügt. Schlägt das Unternehmen nur eine Auswahl an Tarifen vor, so soll es die Ver- sicherten explizit darauf hinweisen. Zugleich ist sicherzustellen, dass verkaufsoffene und andere bestandsstarke Tarife in der Auswahl enthalten sind. Dabei muss es den Versicherten einen Überblick über gleichwertige Tarife sowie über die Gruppe der Tarife mit höherem und niedrigerem Leistungsniveau ermöglichen. des Unternehmens als im Interesse der Kunden sein könnte, haben sich alle Unternehmen bereit erklärt, ihre Auswahlkriterien durch einen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen“. Auf Wunsch können sich die Versicherten ihre Beratung auch protokollieren lassen. Damit ist ein Höchstmaß an Objektivität garantiert. „Damit sind die Versicherten künftig optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert“, betont Laue. Und damit nicht genug: „Damit erst gar nicht der Anschein entsteht, dass das jeweilige Auswahlverfahren mehr im Interesse Der neue Leitfaden übertrifft aber noch in weiteren wichtigen Punkten die Anforderungen des Gesetzgebers: Künftig schlagen die teilnehmenden Unternehmen ihren Versicherten bei Prämienerhöhungen nicht erst ab dem 60., sondern bereits ab dem 55. Lebensjahr von sich aus konkrete Tarifalternativen vor. Zudem verpflichten sich die Versicherer, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Diese Frist gilt auch für etwaige Beschwerden. Verzögert sich die Bearbeitung im Einzelfall, erfolgt fristgerecht eine Zwischennachricht. Darüber hinaus können sich die Versicherten notfalls auch im Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber den teilnehmenden Unternehmen auf den Leitfaden berufen. Vorsicht bei Tarifoptimierern In letzter Zeit werben verstärkt sogenannte Tarifwechsel-Berater um die Aufmerksamkeit der Privatversicherten. Sie profitieren von der Sorge vor steigenden Beiträgen in der PKV oder schüren diese sogar. Doch wer in Erwägung zieht, ein solches Angebot zu nutzen, sollte extrem vorsichtig sein. Denn viele dieser Berater bemessen ihr eigenes Honorar an der Höhe der Beitragsersparnis durch einen unternehmensinternen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Mit anderen Worten: Je weniger der neue Tarif kostet, desto höher ist der Verdienst des Beraters. Dies kann potenziell zu einer Beratungs-Tendenz führen, die mehr auf die größtmögliche Ersparnis als auf einen guten Leistungsumfang zielt. Die Folge könnten gravierende Leistungseinbußen in späteren Krankheitsfällen sein. Wer also tatsächlich über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte sich als erstes direkt an sein Versicherungsunternehmen wenden und sich von diesem beraten lassen. Wer anschließend zu dem Schluss kommt, doch in den günstigsten möglichen Tarif wechseln zu wollen, kann dies problemlos tun – und spart dabei noch die Beratergebühren. 6 Spätestens ab Jahresbeginn 2016 werden die Versicherten bei allen Unterzeichnern des Leitfadens vollumfänglich vom neuen Service beim Tarifwechsel profitieren Oktober 2014 | PKV publik TITEL können, also insbesondere von der optimierten Transparenz beim Tarifvergleich bzw. der Tarifauswahl. Solange kann es – je nach Unternehmen – dauern, die umfangreichen Organisations-Änderungen in die Wege zu leiten, die dafür erforderlich sind. So erläutert Holger Eich, Geschäftsführer für Mathematik und Statistik im PKV-Verband: „Um künftig entsprechend den Vorgaben des Leitfadens entweder alle Tarife im Unternehmen übersichtlich gegenüberzustellen oder um ein mit einem externen Wirtschaftsprüfer abgestimmtes Auswahlsystem zu etablieren, müssen die Unternehmen in der Regel ihre IT-Prozesse ändern. Ein solches Vergleichsprogramm darf natürlich keine Fehler produzieren, und es muss die in Frage kommenden Tarife mit allen möglichen Optionen erfassen. Angesichts der Tarifvielfalt in vielen Unternehmen ist das eine umfangreiche Aufgabe. Aus diesem Grund braucht die Umsetzung Zeit, allein schon deshalb, weil viele bisherige IT-Prozesse umgestellt oder ganz neu erstellt werden müssen“. Hier gilt also Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Selbstverständlich können die Versicherten das geltende Tarifwechselrecht auch schon vor der Einrichtung der neuen Prozesse weiterhin in Anspruch nehmen – auch in Unternehmen, die dem Leitfaden nicht beitreten: So verfügen die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung auch bisher schon über eine gute Praxis darin, die gesetzlichen Vorgaben zur Zufriedenheit ihrer Versicherten umzusetzen. Das belegt ein Blick auf die Statistik des PKV-Ombudsmanns. Von den 3.479 zulässigen Beschwerden für den Bereich der Vollversicherung im Jahr 2013 hatten nur 5,2 Prozent (180 Beschwerden) mit internen Tarifwechseln zu tun. Angesichts der rund 9 Millionen Privatversicherten ist das nur einer von 50.000 Versicherten pro Jahr. Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter: www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfadenmitgliedsunternehmen PKV publik | Oktober 2014 „Wir stärken die Wahlfreiheit der Privatversicherten“ Was wird sich durch die neuen „Leitlinien“ zum Tarifwechsel für die Privatversicherten ändern? Laue: Wir wollen die Wahlfreiheit der Kunden für einen passgenauen Versicherungsschutz noch weiter stärken. Diese Wahlfreiheit ist einer der großen Pluspunkte der Privaten Krankenversicherung. Unsere Versicherten können ihren Schutz selbst Jahre und Jahrzehnte nach Vertragsabschluss jederzeit an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir haben im PKV-Verband einen Leitfaden zum Tarifwechsel erarbeitet, der die gel- Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender des tende Rechtslage konkretisiert, aber PKV-Verbandes auch deutlich über die Vorgaben des Tarifwechselrechts hinausgeht und den Versicherten größtmögliche Objektivität und Transparenz garantiert. Unser Ziel war vor allem, mehr Transparenz zu schaffen, damit den Versicherten die für einen Wechsel nötigen Informationen schnell und übersichtlich zur Verfügung stehen. Damit sind die Versicherten künftig optimal über ihre Wechselmöglichkeiten informiert. Was waren die Gründe für diese Weiterentwicklung des Tarifwechsels? Laue: Diese Leitlinien gehören zu einem Reformprozess, mit dem die PKV die Qualität des Versicherungsschutzes noch weiter steigern will. So haben viele unserer Mitgliedsunternehmen die Einführung der Unisex-Tarife dazu genutzt, um auf breiter Front Mindestleistungen anzubieten. Und mit dem neuen Leitfaden zum Tarifwechsel stärken wir das Recht der Versicherten auf Alternativen in jeder Lebenslage. Der Leitfaden konkretisiert nicht nur die geltende Rechtslage und schafft damit ein Höchstmaß an Klarheit für die Versicherten und die teilnehmenden Unternehmen. Er geht auch in Sachen Kundenfreundlichkeit deutlich über das Gesetz hinaus. Die Leitlinien sollen ab 2016 für alle Unternehmen gelten, die ihnen beitreten. Warum geht das nicht schneller? Und warum gibt es keine branchenweite Lösung? Laue: Schon aus kartellrechtlichen Gründen kann es keine branchenweit verpflichtende Lösung geben. Deshalb haben wir den Tarifwechsel-Leitfaden als eine Beitrittslösung konzipiert, sodass jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheidet, ob es sich an dieser Initiative beteiligt. Schon jetzt haben sich mehr als 87 Prozent des Marktes verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weil die Garantie einer umfassenden Tariftransparenz bzw. einer objektiven, extern überprüfbaren Tarifauswahl über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht und in vielen Unternehmen angesichts der Tarifvielfalt aufwändige Umstellungen insbesondere auch in den IT-Prozessen erforderlich macht, bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs bis zur vollen Umsetzung ab 2016. 7 PFLEGE Noch viel zu lernen Das Bundesversicherungsamt kritisiert die Geldanlage-Praxis der Sozialversicherungen Viele gesetzliche Sozialversicherungen gehen zu riskant mit dem Geld ihrer Versicherten um. Das ist das Ergebnis des jüngsten Tätigkeitsberichts des Bundesversicherungsamtes (BVA). Die Aufsichtsbehörde übt darin deutliche Kritik an Geldanlage-Strategie und mahnt Verbesserungen an. Denn während die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung dank eines professionellen Kapitalanlage-Managements die Rücklagen ihrer Versicherten trotz des schwierigen Zinsumfeldes jedes Jahr branchenweit mit über vier Prozent an Zinsgewinnen vergrößern, scheint so manche Sozialversicherung noch einiges über Anlagestrategien lernen zu müssen. Fast 60 Milliarden Euro an frei verfügbaren („liquiden“) Mitteln besaßen die knapp 100 unter Bundesaufsicht stehenden gesetzlichen Unfall-, Renten- und Krankenkassen im Prüfungsjahr 2012. 8 Ein Jahr später ist das Fazit ernüchternd: Viele Träger hätten nun entsprechende Richtlinien erlassen, heißt es zwar. Das Amt selbst habe sogar „einige Krankenkassen … dahingehend beraten, zur Gewährleistung eines rechtskonformen und effektiven Anlage-, Risiko- und LiquidiGleich an mehreren Stellen setzt die tätsmanagements eine Anlagerichtlinie Kritik der Aufsichtsbehörde an: So hazu erarbeiten“. Allerdings sieht das Bunben offenbar noch desversicherungsamt immer viele Kassen diesbezüglich noch Hauptproblem ist keine Richtlinien für immer einen „Schwerein mangelndes punkt für kommende die „Anlage und VerRisikobewusstsein waltung der liquiden Aufsichtsprüfungen“, was deutlich zeigt, Ver mögensbestände“ erlassen, obwohl das Gesetz dies aus dass es bei etlichen Krankenkassen bis Sicht des Amtes klar verlangt. Im Vorjahheute an der Umsetzung fehlt. res-Prüfzeitraum waren über 80 Prozent der vom BVA kontrollierten KrankenkasDie Folgen dieses Versäumnisses sind sen (65 von 80) noch ohne eine solche nicht banal: Bei zu unprofessionellen Richtlinie gewesen. Infolgedessen forderoder zu riskanten Geldanlage-Strategien te das Amt alle Sozialversicherungsträger besteht nicht nur die Gefahr, dass Versiim Februar 2013 per Rundschreiben auf, chertengelder in Milliardenhöhe verloentsprechende Grundsätze zu erlassen. ren gehen. Auch ein sogenanntes Liqui- Doch statt ihre konjunkturbedingten Überschüsse im Interesse der Versicherten zu vermehren oder zumindest sicher zu verwalten, gingen dutzende Kassen ungewollt Risiken ein, die zu wochenlangen Zahlungsausfällen führen könnten. Oktober 2014 | PKV publik GKV Viele Sozialversicherungsträger machen Fehler bei ihren Kapitalanlagen – trotz Vorwarnung. ditätsrisiko gilt es zu beachten: Selbst wenn die Insolvenz eines Kreditinstituts nicht direkt zu einem Vermögensverlust führen sollte, weil das angelegte Geld über einen Sicherungsfonds der Finanzwirtschaft abgesichert ist, kann es durch die Insolvenz trotzdem zu Zahlungsverzögerungen gegenüber den Leistungserbringern kommen, die dringend vermieden werden sollen. Das Amt empfiehlt daher schon seit Jahren, die Anlagebeträge möglichst auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen. Doch dutzende Kassen schlugen die Mahnung in den Wind: So weist die Vermögensanlage und -verwaltung von einem Drittel der geprüften Sozialversicherungsträger (34 der knapp 100) sogenannte Klumpenrisiken auf – also Zahlungsausfall-Risiken durch zu geringe Anlagestreuung. 22 Sozialkassen hatten mehr als 70 Prozent ihrer liquiden Mittel bei einem einzigen Kreditinstitut angelegt. Bei 16 Sozialversicherungsträgern PKV publik | Oktober 2014 Kein Wunder daher, dass selbst der Bundesrechnungshof auf die Expertise der Privatwirtschaft verweist. Die Prüfer hatten das Anlagemanagement der Sozialversicherungsträger schon vor fünf Jahren als „unprofessionell und verbesIn drei Fällen stellte das Bundesversicherungsamt sogar die Gefahr eines Kaserungsbedürftig“ gebrandmarkt (siehe pitalverlusts durch fragwürdige Anlagepkv publik Dezember 2011) und empstrategien fest: Zwei Versicherungsträger fohlen, dass sie sich an den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ hatten so viel Geld bei einer einzelnen (MaRisk) orientieren Bank angelegt, dass sollten. Diese Vordamit die EinlagenZahlungsverzögerungen sicherungsgrenze schriften aus der Feund Geldverlust der der Banken- und beim Bundesverband deutsc her Versic her ungsaufsicht BaFin gelten unter anderem auch Banken überschritten wurde. Bei einer Insolvenz wäre dann nicht mehr gesifür die Private Krankenversicherung. Dass sie eingehalten werden, wird jährchert, dass die gesamte Höhe des Geldes erstattet würde. Ein Sozialversichelich kontrolliert. Denn zu einem verrungsträger hatte gar Einlagen bei einer lässlichen Krankenversicherungsschutz Privatbank getätigt, die nicht einmal gehört auch die Verlässlichkeit, dass die Mitglied in einem solchen EinlagensicheGelder der Versicherten so professionell rungsfonds war. Bei einer Insolvenz diewie möglich verwaltet werden. ser Bank könnte daher ein Großteil des Geldes verloren sein. www.bundesversicherungsamt.de lagerte sogar das gesamte Kapital bei einem einzelnen Kreditinstitut. Pikantes Detail: Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr sogar noch gestiegen. 9 Mit Fingerspitzengefühl Mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie soll die „alternative Streitbeilegung“ reformiert werden die übrigens seit einiger Zeit auch GegenPrivatversicherte sind mit ihrem Versicherungsschutz in aller Regel stand einer Richtlinie der Europäischen sehr zufrieden. Das belegt schon die geUnion (EU) ist. ringe Zahl von Eingaben beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und PflegeBereits im Mai 2013 haben der EU-Rat versicherung. Exakt 5.984 Beschwerden und das europäische Parlament die Vorteile der Schlichtungsverfahren mit dem registrierte dieser im Jahr 2013. Bezogen auf die rund 42 Millionen VersicherungsBeschluss über alternative Streitbeileverträge in der Kranken- und Pflegevergung in Verbraucherangelegenheiten ansicherung ist das ein erkannt (Alternative Wert, von dem anDispute Resolution; Bei der Streitschlichtung A D R- R i c h t l i n i e ) . dere Branchen nur gibt es große Unterschiede Diese Richtline verträumen können. Doch die Zahl der pflichtet die Mitgliedstaaten, im gesamten europäischen Eingaben mag noch so gering sein: Für Binnenmarkt wirksame und qualitativ jeden Einzelnen sind Meinungsverschiehochwertige Verfahren zur Streitbeiledenheiten mit seinem Versicherer immer gung zur Verfügung zu stellen. Bis Miteine persönliche Belastung. Genau deshalb wurde die Schiedsstelle ja vor über te kommenden Jahres nun muss diese zehn Jahren gegründet. Der PKV-OmRichtline in nationales Recht umgesetzt werden. Damit ist auch die deutsche Bunbudsmann ist Schlichter im besten Sinne: desregierung gefordert, einen entsprefachlich qualifiziert, schnell, wirksam, umfassend zuständig. Und vor allem: chenden Vorschlag zu unterbreiten. neutral. Damit steht er beispielhaft für Die europäischen Institutionen sind der die sogenannte alternative Streitbeilegung außerhalb staatlicher Gerichte – immensen Herausforderung gerecht ge- 10 worden, die Vielfalt der Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zu berücksichtigen. Denn selbst innerhalb eines Landes bestehen zwischen den einzelnen Branchen große Unterschiede. Dies resultiert auch daraus, dass das Verfahren der alternativen Streitbeilegung jeweils auf die spezifischen Interessengegensätze zugeschnitten sein muss, um deren Schlichtung es geht. Das Beispiel der Versicherungswirtschaft in Deutschland beleuchtet dies eindrucksvoll. Wesentliche Struktur- und Verfahrensunterschiede zwischen dem Versicherungsombudsmann und dem Ombudsmann der Privaten Krankenund Pflegeversicherung sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Streitbeilegung in den Sparten zugeschnitten. In der Privaten Krankenversicherung müssen die Besonderheiten eines lang laufenden Versicherungsschutzes mit einer Vielzahl von Versicherungsfällen und einem ausgeprägten Interesse an dauerhafter Befriedung des Versiche- Oktober 2014 | PKV publik OMBUDSMANN Der PKV-Ombudsmann schlichtet mit Kompetenz und Augenmaß. Wenn seine Rechtsgrundlagen nun reformiert werden, sollte dies mit ebenso viel Umsicht geschehen. rungsverhältnisses Berücksichtigung finden. Auch Grundsatzfragen müssen daher Gegenstand der Streitschlichtung sein. Spielraum, um einerseits die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Streitbeilegungsstellen institutionell abzubilden, und andererseits trotz dieser Vielfalt ein hohes Maß an Qualität und einheitlicher Zugänglichkeit zu gewährleisten. Die europäischen Institutionen wollten diese Pluralität nicht über einen Kamm scheren. Im Gegenteil: Bestehende EinDie Richtlinie hat auch die Ausgestalrichtungen, die sich bewährt haben, sollten nach Möglichkeit fortgeführt wertung aufgegriffen, wie sie dem PKV-Omden. Dabei sollten die Mitgliedstaaten budsmann aber auch anderen „Ombudsleuten“ zugrunde liegt, nämlich zugleich verpflichtet werden, die Rechtsgrundlagen für neue Stellen zu schaffen, die Organisation als Einrichtung eines damit möglichst ein flächendeckender Berufsverbandes. Kennzeichen der NeuZugang für alle Vertralität ist dabei, dass braucher zu effiziender Streitschlichter Die Richtlinie sollte keinem Interesse einten und kostengünstieins zu eins umgesetzt gen Möglichkeiten der seitig verpflichtet ist. werden Beilegung von StreiEr ist nicht die ausgetigkeiten besteht. Die lagerte Beschwerdeabteilung des Versicherers, aber auch nicht Richtlinie hat diese Aufgabe souverän gelöst. Die wichtigsten Organisationsder einseitig dem Verbraucher verpflichformen für die Einrichtung alternativer teten Verbraucherschützer. Diese Ausgestaltung ist gerade für die Schlichtung Streitbeilegung werden von der Richtlinie aufgegriffen und im Hinblick auf die von Versicherungsverhältnissen besonders wichtig. Denn die Empfehlungen wichtigen Anforderungen an Zugang, Fachwissen, Unabhängigkeit sowie Fairdes Ombudsmanns setzen die Akzeptanz durch die Versicherer voraus. Damit eine ness und Effektivität durchbuchstabiert. interessengerechte Streitschlichtung Die Richtlinie bietet den erforderlichen PKV publik | Oktober 2014 möglich bleibt, verbietet es sich quasi von selbst, den Ombudsmann einseitig als Verbraucherschützer auszugestalten. Der deutsche Gesetzgeber wäre gut beraten, die Effizienz und Akzeptanz der bestehenden Einrichtungen zu schützen. Um dem Einzelnen wirksam zu helfen, muss die nützliche Einrichtung der alternativen Streitbeilegung frei bleiben von kollektiver Interessenwahrnehmung, rein institutionellem Denken und Proporz. Die Richtlinie stellt hierfür den richtigen Rechtsrahmen. Der Gesetzgeber sollte daher im Sinne der Versicherten Fingerspitzengefühl zeigen und die Vorgaben der Richtlinie unverändert umsetzen. Nur dann wird das sorgfältig austarierte Verhältnis von Vielfalt bei der Organisation der Streitbeilegungsstellen und einheitlichen Qualitätsanforderungen nicht gefährdet. Der Verband der Privaten Krankenversicherung wird sich vor dem Hintergrund der hervorragenden Erfahrungen und der hohen Akzeptanz des Ombudsmanns der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gerne aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. 11 TITEL PRÄVENTION Ausgezeichnet Das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart ist neuer Qualitätspartner des PKV-Verbandes Ein hoher Qualitätsstandard ist für das Stuttgarter RobertBosch-Krankenhaus (RBK), den neuen Qualitätspartner des PKV-Verbandes, eine Selbstverständlichkeit. Schon der renommierte Stifter der Einrichtung, Robert Bosch d.Ä., hatte die Richtung vorgegeben: „Nie soll man sich mit dem Erreichten zufrieden geben.“ Das RBK berücksichtigt diesen Leitgedanken nicht nur im alltäglichen medizinischen und pflegerischen Handeln, sondern auch in den Wahlleistungen für Privatpatienten. Mit der Unterzeichnung einer Qualitätspartnerschaft hat die Private Krankenversicherung nun das Stuttgarter Krankenhaus für seine herausragende Qualität in der medizinischen Versorgung und der Ausstattung von Ein- und Zweibettzimmern ausgezeichnet. Das Partnerschafts-Programm mit dem Titel „Qualität und Service“ besteht seit dem Jahr 2012. Mittlerweile dürfen rund 140 Krankenhäuser als PKV-Qualitätspartner mit einem Gütesiegel des 12 PKV-Verbandes auf ihre herausragenden Leistungen hinweisen. Grundvoraussetzung für eine entsprechende Vereinbarung mit dem PKV-Verband und für die Ausstellung des Siegels ist eine gute medizinische Qualität der Versorgung. Zu deren Nachweis werden die Qualitätsdaten der Krankenhäuser nach der Systematik der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus herangezogen. Ergänzend kann auch auf weitere etablierte Systeme der Qualitätsmessung zurückgegriffen werden. Neben einer hervorragenden Qualität im medizinischen Bereich zeichnen sich die Qualitätspartner der PKV durch einen überdurchschnittlich guten Service bei der Wahlleistung Unterkunft aus. Dazu hat der PKV-Verband mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Jahr 2002 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung konnte mit vielen Krankenhäusern eine deutliche Verbesserung der Wahl- leistung Unterkunft bei angemessenen Entgelten erzielt werden. Insgesamt schloss die PKV bisher mit über 1.500 Krankenhäusern entsprechende Vereinbarungen über Unterkunftswahlleistungen ab. Über 100 von ihnen bieten wirklichen Spitzenkomfort im Rahmen der Qualitätsvereinbarung in zwölf Bereichen Das Robert-Bosch-Krankenhaus hat das Qualitätssiegel für zwölf ausgewählte Leistungsbereiche erhalten. Eine Auflistung der Bereiche sowie einen Überblick über die Qualitätspartner des Verbandes der Privaten Krankenversicherung finden Sie auf der Internetseite derprivatpatient.de. Dort sind alle Krankenhäuser aufgelistet, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. www.derprivatpatient.de Oktober 2014 | PKV publik KRANKENHAUS Die Qualitätspartnerschaften zwischen der PKV und ausgewählten Krankenhäusern bieten Patienten eine gute Orientierungsmöglichkeit – egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. „Wahlleistung Unterkunft“. Erfreulich ist, dass hier seit einiger Zeit eine Bereitschaft zu Leistungsverbesserungen zu beobachten ist, die der Verband tatkräftig unterstützt. Auch mit der Etablierung eines Direkt abrechnungsverfahrens konnte die PKV seit Mitte der 1980er Jahre die Inanspruchnahme stationärer Leistungen deutlich komfortabler gestalten. Mit diesem Klinik-Card- bzw. Krankenhaus-Ausweisverfahren werden die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen und die Zimmerzuschläge direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus abgerechnet. Auch die ansonsten bei stationärer Behandlung des Patienten notwendige Aufnahmeanzeige seitens des Versicherten entfällt. Derzeit nehmen an diesem Verfahren rund 1.100 Krankenhäuser sowie etwa 30 Unternehmen der Privaten Krankenversicherung teil. Eine Qualitätspartnerschaft mit der PKV ist im Übrigen nicht nur eine Orientierungshilfe für die Versicherten, sondern hat auch Vorteile für die teilnehmenden Krankenhäuser. Denn zum einen bescheren Privatpatienten ihnen durch PKV publik | Oktober 2014 die zusätzliche Vergütung von Wahlleistungen jährliche Mehreinnahmen von über 3 Milliarden Euro alleine durch die Private Krankenversicherung. Zum anderen sind Qualitätspartnerschaften mit der PKV auch ein positives Signal für alle Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus. Denn das Qualitätssiegel erleichtert natürlich auch allen gesetzlich Versicherten die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus. Voraussetzung für eine entsprechende Vereinbarung ist, dass die gute medizinische Qualität belegt werden kann, dass gute Serviceleistungen im Bereich der „Wahlleistung Unterkunft“ geboten werden und dass keine abrechnungs- und leistungsrechtlichen Fragen und Schwierigkeiten vorliegen bzw. im Vorfeld einer Vereinbarung geklärt werden können. Vertragsunterzeichnung: Ullrich Hipp, Geschäftsführer der Robert-Bosch-Krankenhaus GmbH (l.) und Volker Schulz, Vorsitzender des Landesausschusses der PKV in Baden-Württemberg 13 MELDUNGEN Manfred Poweleit verstorben In der Versicherungsbranche gehörten sie zur regelmäßigen Lektüre: der Map-Report und das Map-Fax. Beide trugen in ihrem Namen die Abkürzung ihres Herausgebers, Manfred Poweleit. Nun ist der renommierte Branchenkenner und Journalist im Alter von 59 Jahren überraschend in seinem Wohnhaus in Artlenburg/Elber verstorben. Sein Tod reißt eine schwer zu schließende Lücke in den Versicherungsjournalismus. Denn nur wenige verfügen über so detailliertes Branchenwissen wie dies bei Manfred Poweleit der Fall war. Sein Handwerk lernte er nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Publizistik beim Westfalenblatt, bei der Wirtschaftswoche und beim Manager-Magazin. Im Jahr 1990 gründete er seinen Branchendienst Map-Report. In seinen Texten kritisierte der gebürtige Emdener die Versicherungsbranche mit deutlichen Worten und doch mit Augen- zwinkern. So bemängelte er im August dieses Jahres unter der Überschrift „Kannitverstan“ , dass vielen Unternehmen „die Erkenntnis verloren gegangen sei, dass Versicherer und Verbraucher einander verstehen müssen.“ Oft kritisierte er auch mit einem Seitenhieb die Vorurteile gegen die Versicherungsbranche in einem allzu schnelllebigen Sensationsjournalismus. So schrieb er noch im Juli: „Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat wieder schlechte Nachrichten für Deutschlands Versicherungshasser. Den aktuellen Stresstest der Versicherungsaufsicht haben alle 88 Lebensversicherer und alle 42 privaten Krankenversicherer bestanden, sind also besser als ihr Ruf.“ Solche Sätze machen Manfred Poweleit unvergessen. Die Private Krankenversicherung trauert um einen hervorragenden Fachjournalisten und ein echtes Original. Trauer um Hanns Bauermeister Der Verband der Privaten Krankenversicherung trauert um Dr. Hanns Bauermeister, der am 1. Oktober nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist. Dr. Bauermeister war 34 Jahre bei der Central Krankenversicherung AG tätig. Davon übte er 10 Jahre den Posten des Vorstandsvorsitzenden aus. Die Arbeit des PKV-Verbandes hat Dr. Bauermeister über fast zwei Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen maßgeblich mitgestaltet. Von 1993 bis 2001 war er stellvertretender Verbandsvorsitzender. Als Mitglied des Ausschusses Private Pflegepflichtversicherung hat er sich um die Einführung der kapitalgedeckten, demografiefesten Vorsorge für den Pflegefall verdient gemacht. Dr. Bauermeister wurde 71 Jahre alt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung und alle Mitarbeiter werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. PKV-Verband: Berliner Büro mit neuer Adresse Schweizer gegen Einheitskasse Das Hauptstadt-Büro des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zieht um. Nach knapp 10 Jahren in der Friedrichstraße starten die rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 20. Oktober ihren ersten Arbeitstag in der Glinkastraße. Das neue Bürogebäude wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gebaut und liegt noch näher an Bundestag und Bundeskanzleramt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung zieht als Mieter in die zweite Etage. Im Hauptstadt-Büro arbeiten unter anderem die Abteilungen Politik und Öffentlichkeitsarbeit sowie einzelne Mitarbeiter aus den Abteilungen Leistung und Pflege. Der Hauptsitz des Verbandes befindet sich nach wie vor in Köln. Die Schweizer haben sich bei einer Volksabstimmung deutlich gegen die Schaffung einer öffentlichen Einheitskrankenkasse ausgesprochen. 14 Die neue Adresse lautet: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Glinkastraße 40 10117 Berlin www.pkv.de Das Volksbegehren, das von Sozialdemokraten, Grünen, Gewerkschaften, Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie Berufsverbänden des Gesundheitswesens unterstützt wurde, sah die Abschaffung der 61 privaten Krankenkassen des Landes vor. Wirtschaftsverbände, Krankenkassen, aber auch der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab. Das bisherige System habe sich bewährt, argumentierten sie. Gerade der Wettbewerb der Versicherungen untereinander wirke sich zum Vorteil für die Versicherten aus. dpa Oktober 2014 | PKV publik BLICKWINKEL GASTBEITRAG Gesundheit ist ein zentrales Anliegen der EU Die Kernkompetenz der Gesundheitspolitik liegt bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Doch auch in der EU selbst steht dieses Thema ganz oben auf der Tagesordnung. So stehen in den nächsten Jahren wichtige gesundheitspolitische Entscheidungen auf europäischer Ebene an. Von Dr. Peter Liese, MdEP Handlungsbedarf besteht zum Beispiel nach wie vor bei der Überarbeitung des EU-Medizinprodukterechts. Skandale wie etwa die fehlerhaften Brustimplantate der französischen Firma PiP haben europaweit zu Diskussionen über die Sicherheit von Medizinprodukten geführt. Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2012 zwei Vorschläge für eine Verordnung über Medizinprodukte und Diagnostika vorgelegt. Meine Fraktion unterstützt gemeinsam mit einer überwältigenden Mehrheit im EU-Parlament im Wesentlichen die darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die Einführung von unangekündigten Kontrollen nach der Zulassung, Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und die Einführung eines sogenannten Implantatepasses. Bei den Diagnostika wollen wir Mindeststandards für eine genetische Beratung und die informierte Zustimmung bei Gentests einführen, wenn diese etwa gravierende Auswirkungen auf das zukünftige Leben des Patienten haben. Eine staatliche, zentralisierte Zulassung aller Medizinprodukte lehnen wir hingegen ab. Die Vorschläge der Kommission liegen seit zwei Jahren auf dem Tisch und auch die Position des EU-Parlaments ist seit Oktober 2013 bekannt. Im Interesse der Verbraucher sollte der Rat schnell eine Position finden, so dass die Trilogverhandlungen starten können und das PKV publik | Oktober 2014 Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden kann. Verstärkt wird in nächster Zeit auch der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen die politische Debatte mitbestimmen. Durch Resistenzen können Medikamente bei erkrankten Menschen oder Tieren ihre Wirkung verlieren. In Europa nehmen diese Fälle zu. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Europa jährlich rund 25.000 Menschen an resistenten Erregern. Wir müssen hier schnell Dr. Peter Liese, CDU Europaabgeordneter und Sprecher der EVP-Fraktion für Gesundheit, Umwelt und Lebensmittelsicherheit. und entschlossen handeln, wenn wir nicht die Möglichkeit verlieren wollen, Infektionen mit Antibiotika zu behandeln. Experten sprechen bereits von der Möglichkeit einer Post-Antibiotika-Ära. Hauptursache hierfür ist mit Sicherheit der falsche Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin. Dennoch dürfen wir auch den Zusammenhang zwischen Tierhaltung und Antibiotikaresistenzen beim Menschen nicht aus dem Auge verlieren. Die Kommission hat hierzu kürzlich erst zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt. Stetige und immer bedeutsamere Aufgabe aller Gesundheitspolitiker in den Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament ist und bleibt die Bekämpfung von Krebs. Die Fallzahlen nehmen weiter zu und verstärkt treten nun auch seltene Krebsarten auf. Nach den aktuellen Daten erkrankt in der EU jeder dritte Mann und jede vierte Frau vor Vollendung des 75. Lebensjahres an Krebs. Zugleich ist Krebs nach Herzkrankheiten die zweithäufigste Todesursache in der EU. Jedes Jahr sterben daran mehr als eineinhalb Millionen Menschen, und bei 2,5 Millionen Menschen wird eine Krebserkrankung festgestellt. Da die Bevölkerung altert, wird die Zahl der Todesopfer weiter ansteigen. Auch die EU kann hier durch gemeinsame Forschungsanstrengung und Informationskampagnen einen Beitrag zur Reduzierung neuer Krebsfälle leisten. 15 Unser Maßstab: BEGUTACHTUNG DURCH UNABHÄNGIGE EXPERTEN Wird Pflege ein Thema, tauchen viele Fragen auf: Liegt Pflegebedürftigkeit vor? Und wenn ja, welche Stufe? Bei uns bewerten das 1.000 unabhängige Gutachter – fair und verbindlich. Damit setzen wir Maßstäbe. Und machen Pflege für alle besser. www.pkv.de