Teil B - Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
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Teil B - Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Carl Böhret/Carsten Brenski/Martin-Peter Oertel unter Mitarbeit von Kathrin Böck Personalrotation in der Praxis Konzepte – Konflikte – Konsequenzen Speyerer Forschungsberichte 246 Carl Böhret/Carsten Brenski/Martin-Peter Oertel unter Mitarbeit von Kathrin Böck PERSONALROTATION IN DER PRAXIS Konzepte – Konflikte – Konsequenzen DEUTSCHES FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG SPEYER 2006 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. (Speyerer Forschungsberichte ; 246) ISBN 3-932112-84-9 Herstellung: DEUTSCHES FORSCHUNGSINSTITUT FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG SPEYER Alle Rechte vorbehalten Umschlagentwurf: © 8/97 TRIFTY ART Grafik Design • 67550 Worms • Hauptstr. 32 • Tel.: 0 62 41/95 15 38 V Vorwort Mit diesem Forschungsbericht wird eine der vielfältigen Aktivitäten und praxisrelevanten Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) vorgelegt. Hierbei geht es generell um den Bereich „P“ (Personal) des „Pentagramms“ der Modernisierung und speziell um Konzepte und Erfahrungen mit der Personalrotation in Verwaltungen des Bundes und der Länder; auch unter Berücksichtigung von Erfahrungen in der Wirtschaft. Die Initiative für die Beschäftigung mit diesem zukunftsbedeutsamen Thema ging von der Verwaltung selbst aus: WiDuT wurde gebeten, eine länderübergreifende Bestandsaufnahme zu Rotationsverfahren vorzulegen und zusätzliche Recherchen durchzuführen. WiDuT initiierte dazu eine länderbezogene Umfrage und deren Auswertung, eine umfängliche Literaturanalyse, konzipierte ein idealtypisches Diskussionsmodell und schließlich eine Arbeitstagung mit den Partnern aus den Ländern und dem Bund (BMI). Während dieser Tagung wurden die Umfrageergebnisse vorgestellt, diskutiert, und der erweiterte Informations- und Erfahrungsaustausch der Praxis angeregt. Der wechselseitige Wissenstransfer wurde damit neu begonnen und verstärkt. Die gewonnenen Einsichten und Vorschläge werden in diesem Band zusammenfassend dargestellt – unter Berücksichtigung von Erfahrungen der Wirtschaft. Damit schließt sich der WiDuT-typische „Transferkreislauf“ (Anregung – Recherchen – vergleichende Analyse – Beratung). Die hier publizierten Erkenntnisse sollen neue Impulse für die Beschäftigung mit einem künftig noch wichtiger werdenden Mobilitätsverfahren geben. Ass. jur. Carsten Brenski und Ass. jur. Martin-Peter Oertel, Mag.rer.publ. (beide WiDuT) haben diesen Bericht erarbeitet und mit dem „idealtypischen Rotationsmodell“ eine relevante Anregung für zukünftige Konzepte und Implementationsschritte gegeben. Beiden gebührt Anerkennung und Dank für die schwierige Synopse und die weiterführenden Vorschläge. Herr Dr. Frédéric Kolié hat bei der Auswertung der Umfrage und Frau Ass.jur. Caroline Nägerl bei der Erstellung des Tagungsprotokolls mitgewirkt. Den Teilnehmern der 12. WiDuT-Arbeitstagung danken wir für Ihr Engagement. Frau Dipl.-Päd. Kathrin Böck, M.A., hat die Endredaktion des Bandes durchgeführt und wertvolle inhaltliche Ergänzungen geleistet. Besten Dank! Frau Elisabeth Gerhards (FÖV) hat die Manuskripte „in Form“ gebracht, wofür wir ebenfalls danken. Speyer, im Oktober 2006 em. Univ.-Prof. Dr. Carl Böhret VI VII Inhaltsübersicht Überblick ..................................................................................................... 1 Teil A: Methodik und Gegenstand der Untersuchung ...................... 3 I. Einführung in die Methodik ........................................... 3 II. Theoretische Grundlagen: Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung .............................. 9 III. Formen der Job-Rotation ................................................ 19 IV. Schwierigkeiten und mögliche Nachteile der Job-Rotation ................................................................... 28 Der Stellenwert der Personalrotation für die öffentliche Verwaltung in der aktuellen Diskussion ...... 31 Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in Bund und Ländern ................................................................... 44 V. Teil B: I. Methode und Konzept einer empirischen Bestandsaufnahme zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder .................................................. 44 II. Ergebnisüberblick ........................................................... 45 III. Bestandsaufnahme zu aktuellen Rotationsprojekten – Fragebogen Teil A ....................................................... 47 Individuelle Einschätzungen zu und Erfahrungen mit Personalrotationen – Fragebogen Teil B ........................ 81 Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren ......................................................................... 90 Ergebnisse einer länderübergreifenden Arbeitstagung zur Personalrotation ................................................................. 93 I. Vorwort .......................................................................... 94 II. Referate .......................................................................... 95 III. Länderberichte ................................................................ 106 IV. Implikationen für ein idealtypisches Rotationsmodell ... 124 V. Tagungsfazit ................................................................... 136 IV. V. Teil C: Teil D: Schluss ........................................................................................ 137 Anhang: Mobilitäts-Richtlinie des Landes Hessen .................................... 139 VIII IX Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ............................................................................. XVII Tabellenverzeichnis ................................................................................. XIX Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... XXI Überblick ..................................................................................................... 1 Teil A: Methodik und Gegenstand der Untersuchung ...................... 3 Einführung in die Methodik ....................................................... 3 I. I.1 I.2 II. WiDuT – ein Modell für praxisorientierten Wissenstransfer .............................................................. I.1.1 Dokumentation ................................................... I.1.2 Transfer .............................................................. I.1.3 Beratung und Unterstützung .............................. I.1.4 Anwendungsorientierte Forschung und Methodenentwicklung ........................................ Der WiDuT-Transferkreislauf am Beispiel der Thematik „Personalrotation“ .......................................................... I.2.1 Anfrage aus der Verwaltungspraxis ................... I.2.2 Konzipierung des Fragebogens .......................... I.2.3 Umfrage und Auswertung .................................. I.2.4 Thematische Arbeitstagung ................................ Theoretische Grundlagen: Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung ................................................................... II.1 3 4 5 6 6 7 7 8 8 8 9 Begriffsdefinition „ Job-Rotation“ und „Personalrotation“ .......................................................... 9 II.2 Ausgangsthesen und Überblick ...................................... 11 II.3 Ziele der Personalentwicklung als Kontext der Job-Rotation ................................................................... 12 Ziele der Job-Rotation als Instrument der Personalentwicklung ...................................................... II.4.1 Allgemeine Ziele ................................................ II.4.2 Führungskräfteentwicklung ............................... 16 16 18 II.4 X III. Formen der Job-Rotation ............................................................ 19 III.1 Gestaltungsparameter und Dimensionen ........................ 20 III.2 Ausdifferenzierungen von Rotationen – Merkmale und Varianten ........................................................................ 21 Personalrotation und Personalumsteuerung/ Personalabbau ................................................................. 23 III.4 Personalrotation als Korruptionsprävention ................... 24 III.5 Job-Rotation als arbeitsmarktpolitische Maßnahme ...... 25 III.6 Praxisbeispiele für die Job-Rotation .............................. III.6.1 Porsche-AG ........................................................ III.6.2 Postbank-AG ...................................................... III.6.3 MTU – Motoren- und TurbinenUnion München .................................................. 26 26 26 IV. Schwierigkeiten und mögliche Nachteile der Job-Rotation ....... 28 III.3 V. 27 IV.1 Mögliche Nachteile aus Sicht der Mitarbeiter ............... 28 IV.2 Mögliche Nachteile aus Sicht der Fachabteilung ........... 29 IV.3 Mögliche Nachteile aus Sicht des Personalmanagements .................................................... 30 Der Stellenwert der Personalrotation für die öffentliche Verwaltung in der aktuellen Diskussion .................................... 31 V.1 V.2 V.3 Steigerung der Qualifikationsanforderungen ................. V.1.1 Lebenslanges Lernen .......................................... V.1.2 Neues Steuerungsmodell .................................... V.1.3 Ökonomisierung des Verwaltungshandelns ....... V.1.4 Kooperation der Verwaltung mit externen Partnern .............................................................. 32 32 33 34 Personalumsteuerung und –abbau .................................. V.2.1 Personalumsteuerung und -abbau in BadenWürttemberg ...................................................... V.2.2 Personalumsteuerung und -abbau in Bayern ..... V.2.3 Personalumsteuerung und -abbau in Berlin ....... V.2.4 Personalumsteuerung und -abbau in Hessen ..... V.2.5 Personalumsteuerung und -abbau in Niedersachsen ................................................ 36 36 37 37 39 Demographische Entwicklung ....................................... 41 34 40 XI V.4 Konsequenzen für die Personalarbeit ............................. 42 Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in Bund und Ländern: Welche Konzepte existieren, wie werden sie umgesetzt und bewertet? .................................................... 44 Methode und Konzept einer empirischen Bestandsaufnahme zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder ............................................................................ 44 Ergebnisüberblick ....................................................................... 45 III. Bestandsaufnahme zu aktuellen Rotationsprojekten – Fragebogen Teil A ................................................................... 47 Teil B: I. II. III.1 III.2 III.3 Institutionalisierung von Personalrotationen ................. III.1.1 Frage I.1: Sind Rotationsverfahren für Personal der Landes- und Bundesverwaltung vorgesehen? ........................................................ III.1.2 Frage I.2: Finden derzeit Rotationen statt? ........ III.1.3 Frage I.3: Wie sind Rotationsverfahren geregelt? ............................................................. Ziele und Zielgruppen der Personalrotation ................... III.2.1 Frage II.1: Welche Ziele von Rotationsverfahren werden mit den o. g. Regelungen verfolgt? ............................................................. III.2.2 Frage II.2: Wer ist im engeren Sinne Zielgruppe von Rotationen? ............................... Verfahren der Personalrotation ...................................... III.3.1 Frage III.1: Wie werden Rotationen in zeitlicher Hinsicht durchgeführt? ....................... III.3.2 Frage III.2: Wie werden Rotationen in personeller Hinsicht durchgeführt? .................... III.3.3 Frage III.3: Welche rechtlichen Instrumente werden zur Durchführung von Rotationen genutzt (Mehrfachnennungen möglich) ............ III.3.4 Frage III.4: Wird die Rotation mittels so genannter interner Stellenpools durchgeführt? .. III.3.5 Frage III.5: Bei Rotationen zur Weiterqualifizierung: Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Mitarbeiter? ...................................... 54 54 55 56 58 58 61 63 63 67 70 72 74 XII III.3.6 Frage III.6: Wie wird allgemein die Rotationsbereitschaft erhöht? ............................. III.3.7 Frage III.7: In welchen Bereichen finden Rotationen statt oder sind Rotationen vorgesehen? ........................................................ 78 IV. Individuelle Einschätzungen zu und Erfahrungen mit Personalrotationen – Fragebogen Teil B .................................... 81 IV.1. Frage 1: Wie schätzen Sie die Mobilitätsbereitschaft des Personals ein? ........................................................... IV.1.1 Allgemeine Verwaltung ..................................... VI.1.2 Fachverwaltung .................................................. 81 81 81 IV.2 IV.3 Frage 2: Wie könnte die Rotationsbereitschaft sonst noch erhöht werden? ...................................................... Frage 3: Welche Erfahrungen haben Sie mit Personalrotationen? ........................................................ IV.3.1 beseitigt kurzfristig Personalengpässe ............... IV.3.2 beseitigt langfristig Personalengpässe ............... IV.3.3 sorgt für eine gleichmäßige Auslastung des Personals ...................................................... IV.3.4 hat sich für die Vorbereitung auf Führungsaufgaben bewährt ............................................... IV.3.5 hat sich für die Vorbereitung auf Spezialaufgaben bewährt ............................................... IV.3.6 wirkt sich motivierend auf das Personal aus ...... IV.3.7 ist mit Schwierigkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung auf dem neuen Dienstposten wegen (noch) mangelnder Qualifikation verbunden ........................................................... IV.3.8 ist wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand kostenintensiv ..................................................... IV.3.9 steht in einem angemessenen Kosten-NutzenVerhältnis ........................................................... IV.3.10 führt zu erheblichen Planungsunsicherheiten bei der abgebenden Behörde .............................. IV.3.11 führt zu erheblichen Planungsunsicherheiten bei der aufnehmenden Behörde ......................... IV.3.12 ist mit rechtlichen Unsicherheiten/Risiken verbunden ........................................................... 76 82 82 82 83 83 83 84 84 84 85 85 86 86 87 XIII IV.3.13 führt bei unfreiwilliger Rotation zu mit Leistungsdefiziten verbundenen Widerständen des Personals ...................................................... IV.3.14 Sonstige Erfahrungen ........................................ 87 88 Was halten Sie von einem neuen TreppenstufenRotationsmodell? ............................................................ 88 Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren ...................................................................... 90 Ergebnisse einer länderübergreifenden Arbeitstagung zur Personalrotation: Konzepte, Konflikte, Konsequenzen ....... 93 I. Vorwort ....................................................................................... 94 II. Referate ....................................................................................... 95 IV.4 V. Teil C: II.1 II.2 II.3 II.4 Martin-Peter Oertel, Forschungsreferent FÖV, WiDuT: Wesentliche Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder ....................................................................... 95 Susanna Stübner: Personalentwicklung durch Job-Rotation in einem internationalen Unternehmen – Das Beispiel Schenker Deutschland AG ..................... 97 Dr. Hans Joachim Bremme: Personalentwicklung durch Job-Rotation in einem internationalen Unternehmen – Das Beispiel der BASF AG .................. 99 Birtt Michel-Herrlich und Kerstin Muth: Konzeption und Umsetzung eines Landesrotationsverfahrens in der hessischen Landesverwaltung .............................. II.4.1 Die Mobilitäts-Richtlinien ................................. II.4.2 Fakten zum ersten Rotationsdurchgang 2004 .................................................. II.4.2 Erfahrungen und Konsequenzen des ersten Rotationsdurchganges ........................................ II.4.3 Diskussion .......................................................... 100 101 103 103 105 III. Länderberichte ............................................................................ 106 III.1 Bayern ............................................................................ 107 III.2 Berlin .............................................................................. 108 III.3 Bremen ........................................................................... 108 XIV III.3.1 Reformprozess und Personalrotation ................. III.3.2 Richtlinie für den Nachwuchspool für Führungskräfte ................................................... III.3.3 Flexibilitätsgrundsätze für Mitarbeiter .............. III.3.4 Diskussion .......................................................... 108 109 109 110 III.4 Niedersachsen ................................................................. 111 III.5 Nordrhein-Westfalen ...................................................... III.5.1 Praxis der Rotation ............................................. III.5.2 Grundsätze zur Personalentwicklung durch Rotation .................................................... III.5.3 Empfehlungen zur Ausgestaltung von JobRotationen .......................................................... III.6 111 111 112 113 Rheinland-Pfalz .............................................................. III.6.1 Verwaltungsinterne Grundlagen der Rotation ........................................................ III.6.2 Flexibilität und Mobilität ................................... III.6.3 Einführung der verpflichtenden Rotation .......... III.6.4 Diskussion .......................................................... 114 114 115 115 116 III.7 Saarland .......................................................................... III.7.1 Modernisierung der Landesverwaltung ............. III.7.2 Mobilität und Personalrotation .......................... III.7.3 Implementierung von PEKS und PSC ............... III.7.4 Diskussion .......................................................... 116 117 117 118 119 III.8 Sachsen ........................................................................... 120 III.9 Sachsen-Anhalt ............................................................... 121 III.10 Schleswig- Holstein ........................................................ 122 III.11 Thüringen ....................................................................... 123 IV. Implikationen für ein idealtypisches Rotationsmodell in der öffentlichen Verwaltung ................................................... 124 IV.1 Vorbemerkungen zu einem „idealtypischen“ Rotationsmodell für die öffentliche Verwaltung ........... 125 IV.1.1 Anwendungsbereich ........................................... 126 IV.1.2 Integration von Personalentwicklung und Personalumsteuerung ......................................... 127 XV IV.1.3 Bedeutung des Stellenpools als interner Arbeitsmarkt ....................................................... 128 IV.1.4 Rekrutierung, Motivation und Einsatz ............... 129 IV.2 Ressortübergreifender Stellenpool (Generalisten) und Rotationsarten .......................................................... 130 IV.3 Spezialistenpool .............................................................. 131 IV.4 Punktesystem mit „Bewährungstrias“ ............................ 132 IV.5 Führungskräftepool ........................................................ 134 IV.6 Implementation und Evaluation ..................................... 134 IV.7 Abschlussdiskussion ....................................................... 135 V. Tagungsfazit ............................................................................... 136 Teil D: Schluss ........................................................................................ 137 Anhang: Mobilitäts-Richtlinie des Landes Hessen ................................... 139 1. Einleitung ............................................................................. 140 2. Rotation ................................................................................ 140 3. Adressatinnen und Adressaten ............................................. 141 4. Rotation als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg ... 141 5. Rotationsstationen ................................................................ 142 6. Durchführung des Landesrotationsverfahrens ..................... 6.1 Einführung eines landesweiten Verfahrens zur befristeten Rotation ...................................................... 6.2 Verfahren ...................................................................... 6.3 Dauer der befristeten Rotation ..................................... 6.4 Verwendungsplanung ................................................... 6.5 Beurteilung und Mitarbeitergespräch ........................... 6.6 Kosten ........................................................................... 6.7 Informations- und Unterrichtspflicht gegenüber dem Kabinett ................................................................ 143 143 143 145 145 145 145 145 7. Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................... 145 8. Übergangsregelungen ........................................................... 146 9. Geltungsdauer ....................................................................... 147 10. Verfahrensanpassung ............................................................ 147 XVI Literaturverzeichnis .................................................................................... 149 Internetquellen ............................................................................................ 152 XVII Abbildungsverzeichnis Abb. 1: WiDuT-Säulenmodell ............................................................... 4 Abb. 2: WiDuT-Transferkreislauf am Beispielthema „Personalrotation“ .................................................................... 7 Abb. 3: Gestaltungsparameter der Rotation .......................................... 20 Abb. 4: Ausdifferenzierungen von Rotationen – Merkmale und Varianten ....................................................... 23 Abb. 5: Seite 1 des Fragebogens Teil A ................................................ 48 Abb. 6: Seite 2 des Fragebogens Teil A ................................................ 49 Abb. 7: Seite 3 des Fragebogens Teil A ................................................ 50 Abb. 8: Seite 4 des Fragebogens Teil A ................................................ 51 Abb. 9: Seite 5 des Fragebogens Teil A ................................................ 52 Abb.10: Seite 6 des Fragebogens Teil A ................................................ 53 Abb. 11: Ziele der Personalrotation ......................................................... 59 Abb. 12: Spezifische Weiterbildungsziele von Rotation ........................ 60 Abb. 13: Anwendung rechtlicher Instrumente der Personalrotation ....... 71 Abb. 14: Auswahlverfahren bei Rotationen zur Weiterqualifizierung ... 75 Abb. 15: Instrumente zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft ............... 77 Abb. 16: „Idealtypisches“ Rotationsmodell ............................................ 130 Abb. 17: Mögliches Punktesystem für Personalrotationen ..................... 133 Abb. 18: Fristen und Termine für Rotationsdurchgänge des Landes Hessen .......................................................................... 139 XVIII XIX Tabellenverzeichnis Tab. 1: Geplante Rotationsmaßnahmen .............................................. 54 Tab. 2: Ausmaß der Umsetzung von Rotationsmaßnahmen .............. 55 Tab. 3: Personeller Umfang in Rotationsmaßnahmen ........................ 55 Tab. 4: Regelungsformen von Rotationsverfahren ............................. 56 Tab. 5: Hauptziele von Rotationsverfahren ........................................ 58 Tab. 6: Spezifische Weiterbildungsziele von Rotationen ................... 59 Tab. 7: Zielgruppen von Rotationen ................................................... 61 Tab. 8: Zeitliche Begrenzung des Verbleibs auf einer Rotationsstation ...................................................................... 63 Tab. 9: Konkrete Verweildauer auf Rotationsstationen ..................... 64 Tab. 10: Zur Verwendung regelmäßiger Rotationszyklen ................... 65 Tab. 11: Organisationsbezogene oder individuelle Rotationszyklen ...................................................................... 65 Tab. 12: Häufigkeit von Rotationszyklen ............................................. 66 Tab. 13: Personelle Aspekte von Rotationsmaßnahmen (Austauschaspekt, Laufbahnorientierung, Freiwilligkeitsprinzip) ............................................................ 67 Tab. 14: Anlässe zur Initiierung von Rotationen .................................. 68 Tab. 15: Mentoreneinsatz; Sonstige Bemerkungen .............................. 69 Tab. 16: Rechtliche Instrumente zur Durchführung von Rotationen, absoluter Wert ..................................................... 70 Prozentualer Anteil der rechtlichen Instrumente zur Durchführung von Rotationen ................................................ 70 Tab. 18: Rotation mittels Stellenpool ................................................... 72 Tab. 19: Struktur des Stellenpools ........................................................ 73 Tab. 20: Auswahlverfahren bei Rotationen zur Weiterbildung ............ 74 Tab. 21: Instrumente zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft ............. 76 Tab. 22: Bereiche horizontaler Rotation ............................................... 78 Tab. 23: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil I .......................... 78 Tab. 24: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil II ........................ 79 Tab. 17: XX Tab. 25: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil III ....................... 79 Tab. 26: Vertikale Rotation, intern ....................................................... 80 Tab. 27: Bewertung eines neuen „TreppenstufenRotationsmodells“ .................................................................. 89 Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren in den befragten Verwaltungen .............................. 92 Tab. 28: XXI Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung BA Berufsakademie BMI Bundesministerium des Innern CCV Competence Center IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in Sachsen etc. et cetera FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FaZ Führungspositionen auf Zeit FKS Führungskolleg Speyer FÖV Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer GGO Gemeinsame Geschäftsordnung HMdF Hessisches Ministerium der Finanzen i. d. R. in der Regel i. Ü. im Übrigen ISM Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz IT Informationstechnologie k. A. keine Angabe m. w. N. mit weiteren Nachweisen NRW Nordrhein Westfalen PCS Personal-Service-Center PEB Personalentwicklungsbörse PEKS Personalentwicklungs- und Koordinierungsstelle des Saarlandes PERMANENT Personalmanagement in Thüringen PG Eval. Projektgruppe Evaluation PVS Personalvermittlungsstelle QUEM Arbeitsgemeinschaft Qualifikations-EntwicklungsManagement XXII RL Richtlinie s.(a.) siehe (auch) sog. sogenannte/s/r Tab. Tabelle u. ä. und ähnliches u. a. unter anderem u. U. unter Umständen v. a. vor allem vgl. vergleiche WiDuT Wissenschaftliche Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern z. T. zum Teil ZeP Zentrales Überhangmanagement Berlin Ziff. Ziffer ZPS zentral angesiedelte poolverwaltende Stelle 1 Überblick Der vorliegende Forschungsbericht befasst sich mit Zielen, Konzepten und Praxiserfahrungen, aber auch den Schwierigkeiten bei der Förderung der Mobilität öffentlich Bediensteter durch Rotationsverfahren. Forschungsbericht Teil A Teil A des Berichtes stellt einleitend die Funktion und Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) vor. Ausführlich wird die durch WiDuT angewandte Methodik der Untersuchung zu Rotationsverfahren in Bund und Ländern beschrieben. Nachfolgend wird der Untersuchungsgegenstand „Job-Rotation“1 aus wissenschaftlicher Sicht insbesondere im Kontext der Personalentwicklung dargestellt. Praxisformen der Rotation werden erläutert und an Beispielen aus der privaten Wirtschaft veranschaulicht. Mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Rotationskonzepten aus Sicht der Akteure sind für den Leser ergänzend zusammengefasst. Den Abschluss des Teils A bildet eine Diskussion zum aktuellen Stellenwert von Rotationsmaßnahmen in Bezug auf die Anforderung, die Qualität der Mitarbeiterleistungen in der öffentlichen Verwaltung zu steigern. Forschungsbericht Teil B Den Schwerpunkt von Teil B bildet die Auswertung einer länderübergreifenden schriftlichen Umfrage zur Thematik Personalrotation. Es wurden dazu die Personalverantwortlichen des Ministeriums des Innern sowie aller Landesverwaltungen befragt; letztere sind in der Regel den Innenressorts zugeordnet und für ressortübergreifende Personalfragen zuständig. Die Umfrage erfasst zunächst in einer Bestandsaufnahme die Bereiche Institutionalisierung, Ziele und Zielgruppen sowie konkrete Verfahren von Rotationsmaßnahmen. Anschließend werden individuelle Einschätzungen der Personalverantwortlichen der Länder und des BMI zur Mobilitäts- und Rotationsbereitschaft sowie Erfahrungswerte zu Vor- und Nachteilen, Nutzen und Ressourcen analysiert. 1 Zur Verwendung der Begriffe „Job-Rotation“ und „Personalrotation“ siehe II.1. 2 Forschungsbericht Teil C Die Ergebnisse der länderübergreifenden Fachtagung „Personalrotation in der Praxis: Konzepte, Konflikte, Konsequenzen“ im September 2004 werden in Teil C dokumentiert und kommentiert. Die Ausführungen basieren weitestgehend auf dem Tagungsprotokoll und ergänzen dieses. Fünf Referate beschreiben zunächst Rotationsverfahren aus theoretischer wie praktischer Sicht. Dabei werden Erfahrungswerte aus der Wirtschaft wie aus der öffentlichen Verwaltung dargelegt. Die sich anschließenden Länderberichte geben konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von PersonalrotationsKonzepten. Der Forschungsbericht schließt ab mit der Vorstellung und Diskussion eines „idealtypischen“ Rotationsmodells für die öffentliche Verwaltung, welches im Rahmen von WiDuT entwickelt wurde. Dieses Modell wurde gleichfalls auf der Fachtagung diskutiert und erste Schlussfolgerungen wurden gezogen. Weiterführende Fragestellungen, die sich aus dem vorliegenden Forschungsprojekt ergaben, weisen die Richtung für zukünftige Untersuchungen zur Thematik Mobilität und Rotationsfähigkeit als Kernkompetenzen für ein modernes Personalmanagement. Im Anhang ist für interessierte Praktiker die Mobilitätsrichtlinie des Landes Hessen beigefügt. Ein Resümee der wesentlichen Inhalte und Erkenntnisse bieten die Abschnitte ➣ „Überblick“ (s. o.); ➣ in Teil B Abschnitt II „Ergebnisüberblick“ und Abschnitt V „Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren“ sowie ➣ in Teil C Abschnitt II.1. „Wesentliche Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder“ und Abschnitt V „Tagungsfazit“; ➣ der Schluss (Teil D). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Bericht die männliche Form (z. Bsp. ´Mitarbeiter`) gewählt, es ist damit jedoch auch immer die weibliche Person gemeint (z. Bsp. ´Mitarbeiterin`). 3 Teil A: Methodik und Gegenstand der Untersuchung I. Einführung in die Methodik Das Thema dieses Forschungsberichts „Personalrotation in den Verwaltungen der Länder und des Bundes“ wurde im Rahmen der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) bearbeitet. Die Auseinandersetzung mit der Thematik folgte der typischen Arbeitsweise von WiDuT, an der sich auch der Aufbau dieses Forschungsberichts orientiert. Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise im WiDuT-System wie auch die Vorgehensweise im konkreten Projekt „Personalrotation“ sollen daher einleitend dargestellt werden. I.1 WiDuT – ein Modell für praxisorientierten Wissenstransfer Die Transferstelle WiDuT ist ein Service-Element des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV), welches durch Länder und Bund getragen wird. WiDuT erbringt Beratungs- und Forschungsdienstleistungen für die Länder und den Bund in allen mit der Verwaltungsmodernisierung zusammenhängenden Fragestellungen. Dabei arbeitet die Transferstelle eng mit den Akteuren der Verwaltungspraxis zusammen, veröffentlicht Ergebnisse der Verwaltungsforschung, bereitet diese für die Praxis auf und greift aktuelle Impulse der Praxis für Forschungsvorhaben am Institut auf. Auf Anregung des Institutsverwaltungsrats des FÖV sowie der damaligen Verwaltungsmodernisierungskommission (VMK) des Landes Rheinland-Pfalz wurde WiDuT bereits 1996 am FÖV eingerichtet. Seit nunmehr zehn Jahren hat sich im Rahmen der WiDuT ein Wissenschafts-Praxis-Netzwerk etabliert. Dieses besteht aus einem festen Stamm von Kooperationspartnern in den Verwaltungen der Länder und des Bundes, der sich in der Regel aus den jeweiligen Modernisierungsbeauftragen in den Innenministerien und Staatskanzleien zusammensetzt. Für diesen Personenkreis stellt WiDuT exklusiv eine Kommunikationsplattform außerhalb formaler Strukturen bereit und initiiert bzw. moderiert den Wissenstransfer in modernisierungsrelevanten Fragestellungen. WiDuT arbeitet mit und für die Praxis in 3 Bereichen, die sich komprimiert anhand eines Säulenmodells (Abb. 1) darstellen lassen. 4 Abb. 1: I.1.1 WiDuT-Säulenmodell Dokumentation Die 1. Säule (Dokumentation) aggregiert das Wissen über die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern sowie beim Bund und hält den länderübergreifenden Wissensbestand insgesamt aktuell. Hierfür wurden Ordnungssysteme erarbeitet, die den Forschungsgegenstand systematisch erschließen und der Praxis den raschen Zugriff auf die Wissensbasis anbieten. Die Strukturierung ermöglicht Analysen der Reformanstrengungen – in verschiedenen Modernisierungsfeldern – über bestimmte Zeiträume hinweg sowie – durch Vergleiche zwischen den Ländern. Insgesamt schafft sie mehr Transparenz im „Modernisierungsdickicht“ der angewandten Instrumente und Aktivitäten. Der Dokumentationsaufgabe stellt sich WiDuT in zweierlei Hinsicht: Erstens betreibt WiDuT eine internetfähige Datenbank mit modernisierungsrelevanten Dokumenten. In diese werden hauptsächlich von den Kooperationspartnern überlassene aktuelle Dokumente eingestellt, die ausschließlich den Partnern online für die Recherche zur Verfügung stehen. Die bereitgestellten Materialien befinden sich zum größten Teil im Entwurfs- oder Konzeptstadium. WiDuT bereitet diese Dokumente für die Datenbankrecherche auf, kategorisiert sie mit Hilfe des Ordnungssystems, erschließt sie mit Metainformationen und versieht sie mit Deskriptoren. 5 Zweitens wird der Stand der Verwaltungsmodernisierung von WiDuT durch die Herausgabe einer periodisch erscheinenden, länderübergreifenden Publikation2 dokumentiert und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die länderübergreifende Dokumentation ist das Ergebnis einer Kooperationsvereinbarung zwischen WiDuT und dem Unterausschuss Allgemeine Verwaltungsorganisation des Arbeitskreises VI der Innenministerkonferenz, welcher WiDuT die entsprechenden, jeweils aktualisierten Berichte aus den Ländern und vom Bund zur redaktionellen Bearbeitung und Veröffentlichung zur Verfügung stellt. Darüber hinaus publiziert WiDuT auch zu spezifischen Fragestellungen der Verwaltungsmodernisierung, vor allem zum Themenbereich Regelungsoptimierung3. I.1.2 Transfer Die 2. Säule (Transfer) zielt insbesondere auf den Wissenstransfer – zwischen Wissenschaft und Praxis und – zwischen den Praktikern auf Länder- und Bundesebene ab. WiDuT wird hierbei auf der Grundlage des Dokumentationsbestandes (Säule 1) selbst aktiv oder vermittelt und moderiert zwischen den Partnern. Ziel des Wissenstransfers in Modernisierungsfragen ist ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten, der idealerweise Doppelarbeit und die Wiederholung von Umwegen und Fehlern vermeiden hilft und mithin zur Kosteneinsparung beiträgt. Schließlich muss „das Rad nicht zweimal erfunden“ werden. Kommunikation mit den Partnern findet auf bilateralem oder multilateralem Wege statt, wobei WiDuT insbesondere Vorträge und Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen anbietet bzw. jährlich länderübergreifende Arbeitstagungen mit den Kooperationspartnern durchführt. Die Arbeitstagungen finden i. d. R. zu einer aktuellen Thematik statt 2 Erstmals mit dem Speyerer Forschungsbericht Nr. 233: Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003 –2004, Speyer 2004. 3 Siehe Böhret, Carl/Konzendorf, Götz, Guidelines on Regulatory Impact Assessment (RIA) – Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), prepared for the Federal Ministry of the Interior and for the Ministry of the Interior of Baden-Wurttemberg, Speyerer Forschungsberichte 234, Speyer 2004, sowie Böhret, Carl/Grunow, Dieter/Ziekow, Jan (Hrsg.), Der Vorschlag zu einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Regelungsgehalt – Problemfelder – Akteurspositionen, Speyerer Forschungsberichte 241, Speyer 2006. 6 und schließen traditionell Länderberichte über den jeweiligen Stand der Verwaltungsmodernisierung ein. Veranstaltungen dieser Art werden ausführlich protokolliert, die Protokolle den Teilnehmern überlassen und zudem für den Transferkreislauf in die Internet-Datenbank (Dokumentation, Säule 1) eingestellt. I.1.3 Beratung und Unterstützung In der 3. Säule (Beratung/Unterstützung) erbringt WiDuT bei konkreten Projekten und Vorhaben der Kooperationspartner verschiedenste Leistungen. Diese umfassen – einfache Auskünfte, Recherchen und Vermittlung von Ansprechpartnern; – spezifische Erhebungen, methodische Unterstützung, Beratungsworkshops für ein Bundesland oder mehrere Länder; – fachliche Mitwirkung in Kommissionen; Coaching der Modernisierungsverantwortlichen; Erstellung von Kurzexpertisen sowie gutachterliche Tätigkeiten. Die Beratung und Unterstützung der Länder und des Bundes erfolgt auf allen Modernisierungsfeldern, insbesondere jedoch im Spezialbereich der Regelungsoptimierung einschließlich der Gesetzesfolgenabschätzung4 . I.1.4 Anwendungsorientierte Forschung und Methodenentwicklung Letztlich sei noch das Fundament des WiDuT-Modells erwähnt. WiDuT richtet seine Arbeit an verwaltungswissenschaftlichen und praxisrelevanten Erkenntnisinteressen aus. Die Transferstelle bedient sich verwaltungswissenschaftlicher Methoden und entwickelt diese – insbesondere im Bereich Gesetzesfolgenabschätzung, aber auch bei der wissenschaftlichen, elektronisch gestützten Dokumentation sowie dem Wissenstransfer – kontinuierlich weiter. 4 In größerem Umfang zuletzt zum Regelungsvorhaben „Landesnaturschutz“ der rheinland-pfälzischen Landesregierung, s. hierzu: Böhret, Carl/Brenski, Carsten, „Prospektive Gesetzesfolgenabschätzung (pGFA) zum Regelungsvorhaben Landesnaturschutz – Untersuchungsbericht mit Empfehlungen“ vervielfältigtes Manuskript, Speyer/Mainz 2004. 7 I.2 Der WiDuT-Transferkreislauf am Beispiel der Thematik „Personalrotation“ Die Bearbeitung des Themas Personalrotation veranschaulicht die Vorgehensweise der WiDuT: In einem Forschungsprozess werden mehrere Stadien innerhalb der verschiedenen Säulen des Modells (s. I.1) durchlaufen, so dass sich am Ende ein Transferkreislauf schließt. Abbildung 2 verdeutlicht die verschiedenen Arbeitsschritte. Abb. 2: I.2.1 WiDuT-Transferkreislauf am Beispielthema „Personalrotation“ Anfrage aus der Verwaltungspraxis Der Impuls für das Thema „Personalrotation“ als Bearbeitungsgegenstand ging aus dem unter I.1 erwähnten Netzwerk von Kooperationspartnern in der Verwaltungspraxis hervor. Im September 2003 wandte sich der Kooperationspartner eines Bundeslandes an WiDuT und schilderte, dass in seinem Land im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung momentan das Instrument der Personalrotation diskutiert werde. Er bat um Mitteilung, ob zu Fragen der Personalrotation einschlägige Forschungsprojekte oder wissenschaftliche Erkenntnisse vorlägen bzw. Fachmaterial im Datenbestand der WiDuT-Dokumentation verfügbar wäre. Außerdem sei er daran interessiert, wie andere Länder mit dem Instrument Personalrotation umgingen, insbesondere, ob, in welchem Umfang, in welchen Bereichen der Verwaltung und mit welcher Zielsetzung diese stattfinde und welche Erfahrungen die 8 personalverwaltenden Stellen in den Ländern mit der Personalrotation gemacht hätten. Anfragen dieser Art aus dem WiDuT-Netzwerk und deren Bearbeitung durch WiDuT sind typischerweise der dritten Säule Beratung und Unterstützung zuzuordnen (vgl. Ziff. 1 in Abb. 2). WiDuT sichtete auf diese Anfrage hin den Dokumentationsbestand (Datenbank) und wertete eine Reihe archivierter Personalentwicklungskonzepte anderer Länder aus. Recherchen zu theoretischen Grundlagen wurden durchgeführt, insbesondere, um das Thema Personalrotation in den Gesamtkontext von Personalmanagement einzuordnen und den Stand der Forschung zu eruieren (Ergebnisse hierzu s. Abschnitt II). I.2.2 Konzipierung des Fragebogens Für den zweiten Teil der Anfrage, die Bestandsaufnahme zu Umfang, Modalitäten und Erfahrungen mit Personalrotationen in den anderen Ländern, wurde eine länderübergreifende, standardisierte Umfrage mittels Fragebögen konzipiert (vgl. dazu Abschnitt III). Dieser Arbeitsschritt beinhaltet methodische Aspekte und ist Bestandteil des „Fundaments“ des WiDuTSäulenmodells (Ziff. 2 in Abb. 2). I.2.3 Umfrage und Auswertung Unter dem Aspekt des Wissenstransfers (2. Säule, vgl. Ziff. 3 in Abb. 2) wurden die Fragebögen nun an die Kooperationspartner in den Landesverwaltungen und in der Bundesverwaltung versendet. Der Rücklauf dieser Umfrage wurde sodann mit statistischen Methoden ausgewertet und einer ersten Bewertung unterzogen. Es erfolgte eine praxisgerechte Aufbereitung der Ergebnisse (vgl. Ziff. 4 in Abb. 2). Der hieraus resultierende Kurzbericht (vgl. im wesentlichen Teil B, Abschnitt II und Teil C, Abschnitt II.1) wurde sowohl in die Datenbank eingestellt (Ziff. 5 in Abb. 2) als auch direkt den externen Partnern zugeleitet. I.2.4 Thematische Arbeitstagung Das im Zuge der Versendung der Umfrageergebnisse rückgemeldete, große Interesse der Kooperationspartner veranlasste die Transferstelle, die 11. WiDuT-Arbeitstagung im September 2004 ausschließlich Fragen der Praxis von Personalrotationen zu widmen (vgl. Ziff. 5 in Abb. 2). Die vorab versandten Umfrageergebnisse bildeten bei dieser Tagung die Diskussionsgrundlage für die theoretische und praktische Behandlung des Themas. Die bereits 9 erwähnten Länderberichte (s. Teil C, Abschnitt III) im Rahmen dieser Arbeitstagungen aktualisierten die durch die Umfrage gewonnenen Erkenntnisse zur Personalrotation und gingen in der Fragestellung über diese hinaus. Vier Referate (s. Teil C, Abschnitt II) beleuchteten das Thema Personalrotation sowohl aus wissenschaftlicher als auch verwaltungspraktischer Sicht sowie aus der Perspektive der Wirtschaft. Schließlich wurde ein im Rahmen von WiDuT entwickeltes Diskussionsmodell für die Institutionalisierung von Personalrotationen vorgestellt (s. Teil C, Abschnitt IV.). Die Ergebnisse der Referate, Länderberichte und Diskussionen wurden protokolliert und sind sowohl in die Dokumentation eingestellt (vgl. Ziff. 6 in Abb. 2), als auch größtenteils für diesen Forschungsbericht (Ziff. 7 in Abb. 2) herangezogen worden (s. dazu Teil C, Abschnitt I bis VI.). Der Eingangs erwähnte Transferkreislauf schließt sich, wenn im Rahmen weiterer Anfragen oder zur Unterstützung bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen mit Bezug zur Personalrotation auf den aus der Umfrage und dem Tagungsprotokoll gespeisten Dokumentationsbestand bzw. auf diesen Forschungsbericht zurückgegriffen wird. Dieser Kreislauf ist in Abb. 2 (oberer Pfeil) angedeutet. Insgesamt wurde ein Zugang zum Thema Personalrotation gewählt, der theoretische, empirische und normative Komponenten enthält. Der Schwerpunkt der thematischen Auseinandersetzung lag im empirischen Teil – einerseits durch die Bestandsaufnahme mittels einer Umfrage, andererseits durch die auf dieser Grundlage veranstaltete Arbeitstagung und den hierbei durch den Informations- und Erfahrungsaustausch gewonnenen Erkenntnissen. II. Theoretische Grundlagen: Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung II.1 Begriffsdefinition „ Job-Rotation“ und „Personalrotation“ Vorbemerkung In der Literatur – insbesondere in Bezug auf die Bedingungen in der privaten Wirtschaft – wird überwiegend der Begriff der „Job-Rotation“ verwendet. Die Terminologie der öffentlichen Verwaltung orientiert sich eher am Begriff der „Personalrotation“ oder „Rotation“ (s. bspw. Länderberichte in Teil B, Abschnitt III). Obwohl die Rahmenbedingen von privatem und öffentlichem Sektor zur Implementierung und Gestaltung von Rotationsvorhaben unterschiedliche 10 Merkmale aufweisen5, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Ziele einer Job-Rotation bzw. Personalrotation als Element aktivierender Personalentwicklung (s. auch II.4) weitgehend gleichen. Insofern stehen die Begrifflichkeiten gleichberechtigt nebeneinander und können synonym verwendet werden. In vorliegender Einführung (Abschnitt A) wird hauptsächlich am Begriff der Job-Rotation festgehalten, da dies den verwendeten Fachbeiträgen entspricht, die im Mittelpunkt dieses Abschnitts stehen. Für die empirische Untersuchung (Abschnitt B) wurde in der Befragung der Begriff der „Personalrotation“ gewählt, um der vorrangig in der öffentlichen Verwaltung verwendeten Terminologie zu folgen. Zur Definition „Kleinster gemeinsamer Nenner“ der unterschiedlichen Erscheinungsformen von Job-Rotation ist die Grundidee, Job-Rotation als individuelle Qualifizierung eines Mitarbeiters durch den planmäßigen Wechsel von Arbeitsplätzen zu definieren. Dieser Arbeitsplatzwechsel beinhaltet Veränderungen hinsichtlich Aufgabeninhalt, Kompetenzanforderung und Verantwortungsbreite; er bezieht sich auf die gesamte Arbeitssituation. Angestrebt ist der Erwerb neuer Fach- und Führungserfahrungen. Durch die Verbreiterung der Erfahrungsbasis und die Ausweitung des Qualifikationsprofils soll zugleich die Einsatz-Flexibilität der Mitarbeiter erhöht werden6. Job-Rotation wird damit auch als Element interner Personalmobilität beschrieben7. Von dieser generellen Definition aus lassen sich die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Job-Rotation ableiten; die Hauptvarianten werden in Teil A, Abschnitt III beschrieben. 5 Insbesondere ist in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft von allgemein geringerer Flexibilität auszugehen. So sind Merkmale wie dezentrale Personalverantwortung, Personalbewirtschaftung in Ressorthoheit, unflexiblere Entlohnungssysteme bzw. begrenzte Anreizsysteme sowie rechtliche Bedingungen der Personalfreisetzung als Strukturelemente zu berücksichtigen. 6 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 274, m. w. N.; Scholz, Christian, Personalmanagement, 5. Aufl., S. 515; Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 405; Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 f. m. zahlr. w. N.; Fircks, Alexander von, Motivation im Führungsprozess, in: Mattern, Karl-Heinz (Hrsg.), Allgemeine Verwaltungslehre 1982, S. 273; Flendt, Maria / Wurst, Claudia, in: Innovative Verwaltung 11/2003, S. 21 f. 7 Vgl. Mayntz, Renate, Soziologie der öffentlichen Verwaltung, S. 163-166. 11 II.2 Ausgangsthesen und Überblick „Job-Rotation – oft propagiert, selten praktiziert“ lautet der Titel eines Beitrags aus dem Jahre 19878, der sich mit dem Thema Job-Rotation in der öffentlichen Verwaltung auseinandersetzt. Bereits in der Einleitung werden dort Thesen aufgestellt, dass – Job-Rotation bisher ein Randthema in der verwaltungswissenschaftlichen Literatur darstelle, – keine repräsentativen, empirischen Daten über die Praxis der JobRotation im öffentlichen Dienst vorlägen, – sich im Ergebnis der Eindruck aufdränge, dass Job-Rotation im öffentlichen Dienst zwar als Prinzip durchweg begrüßt werde, in der Realität aufgrund zahlreicher Widerstände oftmals aber nicht praktiziert werde9 (s. auch Teil A, Abschnitt IV). Die Anregungen aus der Praxis, die den Anstoß für vorliegende Arbeit gaben, deuteten ebenfalls darauf hin, dass diese Thesen dem Grunde nach immer noch weitgehend zutreffen10. In neuerer Zeit findet sich auch in Bezug auf die private Wirtschaft die Aussage, dass die Job-Rotation eine der zwar häufig erwähnten, aber kaum untersuchten Techniken der Führungskräfteentwicklung und damit der Personalentwicklung sei – insoweit bestehe ein Empiriedefizit11. Es soll daher mit der vorliegenden Arbeit – neben dem Wissenstransfer in die Praxis – versucht werden, die o. g. Thesen auf ihre Aktualität zu überprüfen und zugleich einige der darin angesprochenen „Lücken“ bezüglich der empirischen Erkenntnisse zu schließen. Entsprechend dem Vorgehen in der WiDuT-Untersuchung werden im Folgenden überblicksartig Hintergrund und Kontext der Personalrotation aus wissenschaftlicher Sicht dargestellt. Den Schwerpunkt bildet dabei – entsprechend dem Wunsch der WiDuT-Partner – die Personalrotation als Mittel der Personalentwicklung. 8 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 ff. 9 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 ff. 10 Vgl. insoweit auch Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung Nr. 2/3/2002, S. 153 (165). 11 Vgl. Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411/414). 12 In Abschnitt III werden verschiedene Praxisformen von Rotationsmaßnahmen und deren Zielausrichtung erläutert. Drei Beispiele aus Unternehmen der Privatwirtschaft ergänzen die Ausführungen. Abschnitt IV dokumentiert Schwierigkeiten und Nachteile, die der Personalrotation in der öffentlichen Verwaltung zugeschrieben werden. Zur Annäherung an die Frage, ob und warum Personalentwicklung – z.B. durch Personalrotation – unter den gegenwärtigen Knappheitsbedingungen betrieben werden sollte, erfolgt zuletzt eine Zusammenfassung über den Stand der Diskussion zum Stellenwert der Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung. II.3 Ziele der Personalentwicklung als Kontext der Job-Rotation Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung steht die Job-Rotation als Instrument der Personalentwicklung12 im Kontext des Personalmanagements der öffentlichen Verwaltung. Für den Begriff der Personalentwicklung existiert eine Reihe unterschiedlicher Definitionen13. Ein Beispiel aus der betriebswirtschaftlichen Literatur ist die knappe Umschreibung, unter Personalentwicklung die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung sowie allgemein die Förderung von Mitarbeitern zu verstehen. Sie werde erforderlich, wenn Diskrepanzen zwischen den Fähigkeiten der Mitarbeiter und den betrieblichen Anforderungen nicht über Personalbeschaffung bzw. -freisetzung ausgeglichen werden können oder sollen14. Weiter greift der Ansatz, welcher Personalentwicklung als eine Summe von persönlichkeitsbeeinflussenden Tätigkeiten versteht, die für das Personal nach einem einheitlichen Konzept systematisch vollzogen werden. In Bezug auf einzelne Mitarbeiter aller Hierarchieebenen eines Betriebes hätten sie Veränderungen ihrer Qualifikation und/oder Leistungen zum Gegenstand. Sie erfolgten unter Berücksichtigung des Arbeitskontextes und seien auf das Er- 12 Zu Aspekten der Organisationsentwicklung siehe Teil A, Abschnitt II.4.1 Nr. 8 und 9, Fußnoten 44, 45, 46. 13 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 221, m. w. N.; ebenso Klages, Helmut, Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, in: Schanz, Günther (Hrsg.), Handbuch Anreizsysteme, S. 1149; Lorse, Jürgen, Personalmanagement im öffentlichen Dienst, S. 22; Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 2 ff. 14 Vgl. Scholz, Christian, Personalmanagement, 5. Aufl., S. 505; im Ergebnis so auch Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 3 f. 13 reichen von betriebswirtschaftlichen und persönlichen Zielen gerichtet (bzw. auf eine Steigerung des Erreichungsgrads dieser Ziele)15. Als eine Art „Minimalkonsens“ in Bezug auf die Verwendung des Begriffs der Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung formuliert Klages die Formel, dass Personalentwicklung als die Summe und das Zusammenwirken aller derjenigen Maßnahmen verstanden werde, die sowohl zur Qualifizierung als auch zur beruflichen Förderung und zur Motivierung von Beschäftigen geeignet sind16. Analog – aber auch in Abgrenzung zu den obigen, am betrieblichen bzw. betriebswirtschaftlichen Nutzen orientierten Definitionen, lässt sich für die öffentliche Verwaltung daher festhalten, dass Personalentwicklung systematische gestaltete Prozesse beinhaltet, die es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial von Mitarbeitern zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf verwendungsund entwicklungsbezogen zu fördern17. Innerhalb dieser Diskussion um Inhalte und Reichweite des Begriffs der Personalentwicklung besteht Übereinstimmung darin, dass Job-Rotation zum Kernbestand der Personalentwicklungs-Instrumente zu zählen ist18. Die allgemeinen Ziele, die mit der Personalentwicklung verfolgt werden, bilden damit auch die Grundlage und den Kontext von Job-Rotations-Maßnahmen. Neun dafür relevante Ziele und Inhalte seien hier aufgeführt: (1) Das Ziel der Verbesserung der Qualifikationen der Mitarbeiter schließt den Versuch ein, gegenwärtige und zukünftige Stellenanforderungen mit der persönlichen Qualifikation in Übereinstimmung zu bringen19. (2) Qualifikation lässt sich als die Kombination von „Können und Wollen und Dürfen“ in Bezug auf die Leistungserbringung verstehen. D. h., es 15 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 221. 16 Vgl. Klages, Helmut, Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, in: Schanz, Günther (Hrsg.), Handbuch Anreizsysteme, S. 1149 f.; ebenso Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/99, S. 225 (226). 17 KGSt-Bericht 7/1994, zit. nach Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (24). 18 Vgl. Klages, Helmut, Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, in: Schanz, Günther (Hrsg.), Handbuch Anreizsysteme, S. 1149 f.; Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 405; Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 280; Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 221; Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (24). 19 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 221 f. 14 muss neben den erforderlichen fachlichen Fähigkeiten die Motivation zur Erbringung der Leistung vorhanden sein20. (3) Qualifikation ist darüber hinaus in einem umfassenden Sinn zu verstehen, also als eine Kombination von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen. Diese umfassen Kenntnisse und Fertigkeiten, Fähigkeiten und soziale Verhaltensweisen des Mitarbeiters. Sie betreffen z.B. seine Fachkompetenz, Methodenkompetenz und die Sozialkompetenz21. (4) Grundlage der Personalentwicklung ist ein „optimistisches“ Menschenbild, das grundsätzlich Lern- und Entwicklungsbereitschaft sowie fähigkeit unterstellt und von der Notwendigkeit lebenslangen Lernens ausgeht22. (5) Personalentwicklung bezieht grundsätzlich alle Mitarbeitergruppen bzw. Hierarchieebenen ein23. (6) Mittel zur Veränderung der Mitarbeiterleistungen sind Aus- und Fortbildungsmaßnahmen außerhalb des Arbeitsplatzes sowie arbeitsplatznah die Veränderung der Aufgabeninhalte einer Stelle. Dies kann realisiert werden durch Aufgabenerweiterung (job enlargement) bzw. bereicherung (job enrichment). Die Job-Rotation steht ebenfalls im Kontext der Arbeitsstrukturierung und ist ein Mittel der Personalentwicklung durch „learning on the job“. Durch den mit ihr verbundenen Stellenwechsel nimmt sie jedoch eine eigenständige Rolle ein24. (7) Die unterschiedlichen Maßnahmen der Personalentwicklung sollten nach Maßgabe eines geschlossenen ziel- und problemorientierten Konzepts, also planmäßig, ablaufen. Personalentwicklung sollte dementsprechend in Bezug auf Inhalte und Abläufe Regelungen unterworfen sein, die sie in ihrer Gesamtheit zu einem System zusammenschließen. Darüber hinaus sollte sie in eine übergreifende, strategische Zielsetzung eingebunden sein25. Punktuelle, sporadische oder lediglich auf die Be20 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 35. 21 Vgl. Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 157 f.; Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 223; Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 281; Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (157); Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (4). 22 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 147 ff. 23 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 220. 24 Vgl. Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 404 f.; vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 222. 25 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 222; Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 115 ff. (119); Steffens, Georg, in: Verwaltung und 15 hebung konkreter Engpässe oder Konflikte orientierte Aktivitäten werden demgegenüber als wenig erfolgversprechend angesehen26. (8) Personalentwicklung hat eine doppelte, zielbezogene Orientierungsrichtung, sie dient der Erreichung von individuellen wie institutionellen Zielen27. Bezogen auf die öffentliche Verwaltung bedeutet dies, dass sie einerseits durch Qualifizierung, Motivation und Persönlichkeitsentwicklung auf die Mitarbeiter abzielt, andererseits aber auch durch die maximale Nutzung der Personalressourcen und den sachgerechten Personaleinsatz (s. Abschnitt III.3, Personalumsteuerung und -abbau) auf die Verwaltung selbst28. (9) Durch die Einbindung in den Arbeitskontext und damit in die Organisation weist Personalentwicklung immer auch einen engen Bezug zur Organisationsentwicklung auf. So gehen mehrere Ansätze davon aus, dass es sich dabei um unmittelbar miteinander verzahnte Prozesse zur Veränderung von Organisationen handelt29. Für diesen Zusammenhang spricht, dass die Entwicklungsfähigkeit der Menschen innerhalb einer Organisation mit deren gesamter Entwicklungs- und Lernfähigkeit positiv korreliert, so dass insgesamt die Voraussetzungen für einen positiven Lern- und Veränderungsprozess vorliegen30. Auf der anderen Seite hängt die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit einer Organisation unmittelbar von der Veränderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter ab31. Fortbildung 4/99, S. 225 (233 f.); Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 152; Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (5 f.); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (24). 26 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 222; Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Aufl., S. 115 ff. (119); Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/99, S. 225 (233 f.). 27 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 223. 28 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (24). 29 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S.147 ff.; Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/99, S. 225 (231 f.); Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (113). 30 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 151 f., m. w. N.; Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (113). 31 Vgl. Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/99, S. 225 (226); Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (113). 16 II.4 Ziele der Job-Rotation als Instrument der Personalentwicklung Aus den o. g. Zielen der Personalentwicklung lassen sich die spezifischen Ziele der Rotation ableiten: II.4.1 Allgemeine Ziele (1) Fortbildung „on the job“: Die Mitarbeiter sollen durch den gezielten und geplanten Wechsel ihr Wissen und ihre Erfahrung erweitern, ihr Qualifikationsniveau praxisnah erhöhen und im Ergebnis Arbeitsplätze einnehmen, die ihren Befähigungen und Neigungen entsprechen32. (2) Motivationsförderung: Job-Rotation soll motivationsfördernd wirken, indem sie dem Wunsch nach Abwechslung im Inhalt der Arbeitsaufgabe, nach beruflichem Aufstieg und „Gefordertwerden“ entgegenkommt33. Dies gilt durch den Einsatz in wechselnden Positionen auch dann, wenn in der Organisation keine Aufstiegschancen bestehen bzw. der Mitarbeiter nicht aufstiegswillig ist34. (3) Minderung persönlicher Abhängigkeit: Aufgrund der Beurteilung durch mehrere Vorgesetzte können persönliche Abhängigkeiten verringert werden35. (4) Verbesserung der Karrierechancen: Mitarbeiter können ihr Qualifikationsprofil an mehreren Stellen unter Beweis stellen36. (5) Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten, Steigerung von Flexibilität und Mobilität, Erleichterung der Stellvertretung im Interesse der Mitarbeiter und der Organisation37: Auf mehreren Stellen erfahrene Mitarbeiter können leichter versetzt werden und sich leichter auf neue Aufgaben einstellen (entsprechende Motivation und Bereitschaft vorausgesetzt). Durch die Rotation soll die dafür erforderliche Erweiterung des 32 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263). 33 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263). 34 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276. 35 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263). 36 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276. 37 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 280; Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (5 f.). 17 „beruflichen Horizonts“ und die Bewährung in einer anderen Hierarchie bzw. Unternehmenskultur erreicht werden38. Job-Rotation erhält insofern die „mentale Mobilität“ (s. Abb. 18 in Teil C, Abschnitt IV.4). Dies gilt auch und insbesondere für ältere Mitarbeiter (s. Teil A, Abschnitt V.1.1 und V.1.6). Sie sichert damit im Interesse der Personalwirtschaft und des einzelnen Mitarbeiters dessen breite Verwendbarkeit39. (6) Begrenzung des Schadens von Schlechtbesetzungen: Fehlbesetzungen von Stellen und daraus erwachsene Konflikte lassen sich durch die Rotation zeitlich begrenzen40 (z. Bsp. Beförderung auf die Stufe der Inkompetenz i. S. des „Peter-Prinzips“41). (7) Heranbildung von Führungskräftenachwuchs (s. II.4.2). (8) Wissenstransfer: Der Transfer von Know-how und Elementen der Unternehmenskultur wird durch die an der Rotation teilnehmenden Mitarbeiter befördert42. (9) Kommunikation in Netzwerken: Durch die mit Stellenwechseln immer verbundenen persönlichen Kontakte soll es zu einer Erleichterung der Kommunikation und zur Bildung von Netzwerken in der Organisation kommen43. Punkt 8 und 9 weisen darauf hin, dass durch Personalrotation ebenfalls Aspekte der Organisationsentwicklung beeinflusst werden. So geht bspw. das Konzept des „situated learning“44 davon aus, dass durch temporäre Aufenthalte neuer, in unserem Fall rotierender Mitarbeiter in routinierten Teams 38 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 280; Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276; Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263). 39 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276; Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (5 f.). 40 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (5 f.). 41 Vgl. zum Ganzen: Peter, Laurence/Hull, Raymond, Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen. 42 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276; Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Füchtner, Stephan, in: Personal 12/1998, S. 602 (604). 43 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Füchtner, Stephan, in: Personal 12/1998, S. 602 (604). 44 Vgl. Baitsch, Christof, Interorganisationale Lehr- und Lernnetzwerke, in: QUEM (Hrsg.), Kompetenzentwicklung ’99, S. 257-261. 18 entwicklungsfördernde „Irritationen“ bei den ständigen, „alten“ Mitarbeitern ausgelöst werden können. Diese Irritationen – vermittelt durch die andersartige Interpretation und Hinterfragung von Arbeitsvorgängen durch die Rotierenden – beherbergen die Chance zur Veränderung der bis dahin alltäglichen Wahrnehmungsmuster, ihrer Differenzierung und Modifizierung. Damit wird theoretisch ein wechselseitiger Lehr- und Lernprozess in der Organisation ausgelöst45. Auch Mayntz geht davon aus, dass durch eine „hohe horizontale Mobilität über die Grenzen einzelner Abteilungen und einzelner Behörden … dem Entstehen abgeschotteter administrativer Subkulturen“46 vorgebeugt werden kann. Andererseits werde ein Beitrag „zur Vereinheitlichung von Einstellungen und Verhaltensweisen im umfassenden Verwaltungssystem“ geleistet. II.4.2 Führungskräfteentwicklung Die vorstehend geschilderten Ziele der Rotation gelten in gleichem Maße auch für die Führungskräfteentwicklung bzw. finden sich dort noch einmal besonders pointiert wieder: ➣ Vermeidung des „Kaminaufstiegs“: Führungsfunktionen bedingen neben Fachkompetenz in immer stärkerem Maße Methoden- und Sozialkompetenz47. Der „klassische Kaminaufstieg“ von Mitarbeitern, die in ihrem Fachgebiet immer weiter aufsteigen, findet jedoch in erster Linie aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz statt. Durch diese Prioritätensetzung wird das Erlernen von notwendigem Führungswissen/-Verhalten eher blockiert als gefördert48. Demgegenüber lassen sich durch Rotation die verlangte geistige Mobilität und Flexibilität, die Lernfähigkeit wie auch die erwähnten weiteren Kompetenzen fördern49. 45 Vgl. Baitsch, Christof, Interorganisationale Lehr- und Lernnetzwerke, in: QUEM (Hrsg.), Kompetenzentwicklung ’99, S. 258, 259. 46 Mayntz, Renate, Soziologie der öffentlichen Verwaltung, S.164. 47 Vgl. Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S.105 (119 f.); sowie den Überblick über das Qualifikationsprofil für den Führungskräftenachwuchs der öffentlichen Verwaltung bei Vaanholt, Silke, Human Ressource Management in der öffentlichen Verwaltung, S. 232, m. w. N.; ebenso Lorse, Jürgen, in: Verwaltung und Fortbildung 2/2000, S. 96 (118 f.). 48 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 280 f. 49 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal, 6/1987, S. 262 (263); Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410; Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (119 f.). 19 ➣ Generalistenausbildung: Ziel der Führungskräfteentwicklung sind zunehmend „flexible Generalisten“, d. h., Führungskräfte, die ein breites Verständnis für die Aufgaben, Probleme und Bedürfnisse der einzelnen Bereiche aufweisen und zugleich in der Lage sind, Probleme aus der Perspektive der Gesamtorganisation im Zusammenhang zu sehen50. Die dafür erforderlichen Einblicke in unterschiedliche Bereiche wie auch der Überblick über die Gesamtsituation („Horizonterweiterung“) lassen sich durch die Rotation auf verschiedene Stellen erreichen51. ➣ Bessere Beurteilung von Führungskräften: Das tatsächliche Potential von Nachwuchskräften lässt sich besser beurteilen, wenn sie sich unterschiedlichen Herausforderungen stellen und an unterschiedlichen Stellen bewähren müssen52. ➣ Führungskräfte als „Change Agents“: Rotierende Führungskräfte können als Motor für Änderungen und Neuerungen wirken bzw. üben eine Multiplikatorenfunktion aus53. III. Formen der Job-Rotation Die Umsetzung der beschriebenen Ziele erfolgt – entsprechend der verwendeten Definition der Job-Rotation – durch den planmäßigen Arbeitsplatzwechsel der für die Rotation ausgewählten Mitarbeiter. Dieser ggf. mehrfache Wechsel kann jeweils in verschiedene Richtungen erfolgen. Hieraus ergibt sich eine Anzahl an Varianten, die sich anhand der Bewegungsrichtung der rotierenden Mitarbeiter darstellen lassen. Die nachfolgende Grafik zeigt die grundlegenden Gestaltungsparameter und Dimensionen der Job-Rotation und erlaubt damit zugleich eine erste Annäherung an die konkrete Umsetzung von Rotationen. 50 Vgl. Breisig, Thomas/Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410; Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (119 f.); Jeserich, Wolfgang, PersonalFörderkonzepte, S. 276; sowie in Bez. auf das BMI, Kann, Rainer, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 239 (243). 51 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410; Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (119 f.); Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 276. 52 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263). 53 Vgl. Joerger, Gernot in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 262 (263); Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (120). 20 III.1 Gestaltungsparameter und Dimensionen Hierarchische Bewegungsrichtung (1) horizontal vertikal national Bewegungsreichweite (3) funktionsgebunden funktionsübergreifend international funktionaler Horizont (2) Abb. 3: Gestaltungsparameter der Rotation54 Die Hierarchische Bewegungsrichtung (1) bezieht sich auf die Hierarchiestufe, auf die der Mitarbeiter rotiert. Die Rotation kann vertikal, also auf eine andere Hierarchieebene erfolgen oder horizontal auf der bisherigen Ebene. Der funktionale Horizont (2) bezieht sich auf den Funktionsbereich, also darauf, ob der Mitarbeiter seinen Funktionsbereich verlässt (funktionsübergreifend) oder innerhalb des Bereichs verbleibt (funktionsgebunden). Die Bewegungsreichweite (3) gibt die räumliche Dimension der Rotation wieder55. Anhand der Mehrdimensionalität dieses Modells wird deutlich, dass es zwischen allen Richtungen Schnittmengen, bzw. Kombinationsmöglichkeiten gibt. Ein anderer Zugang zu den verschiedenen Formen der Rotation – speziell in der öffentlichen Verwaltung – ergibt sich aus Abbildung 4. 54 In Anlehnung an Hungenberg, Harald, entnommen aus: Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 275 (Abb. 87). 55 Siehe Mayntz, Renate, Soziologie der Verwaltung, S. 163. Mayntz unterscheidet die Grundkategorien vertikale und horizontale Mobilität, Sachgebietsmobilität sowie regionale Mobilität. 21 III.2 Ausdifferenzierungen von Rotationen – Merkmale und Varianten Im Vergleich zu den in Abbildung 3 aufgeführten grundlegenden Dimensionen und Gestaltungsparametern zeigt die nachfolgende Darstellung (Abb. 4) eine detaillierte Struktur nach acht bestimmenden Unterscheidungsmerkmalen sowie daraus differenzierenden Praxisvarianten. Konkrete Ausprägungen der Rotation sind damit erfassbar. Folgende Leitaspekte (Unterscheidungsmerkmale) lassen sich konstituieren: a) Zu welchem Dienstherren/Arbeitgeber wird rotiert? b) Wer rotiert? Wird das Prinzip der Freiwilligkeit umgesetzt? c) An welchen Ort wird rotiert? d) Auf welche Stellen kann rotiert werden? e) Wie ist die Aufenthaltsdauer definiert? f) Wie weit reicht der Planungshorizont? g) Sind Richtlinien zur Steuerung vorgesehen? Je nach konkreter Gestaltung der o. g. Merkmale leiten sich daraus die speziellen Praxisformen (Varianten) von Rotationsverfahren ab. 22 23 Abb. 4: Ausdifferenzierungen von Rotationen – Merkmale und Varianten 56 Diese beiden in Abb. 3 und 4 dargestellten Ansätze zur Strukturierung von Job-Rotation durch die Erfassung denkbarer Bewegungen wurde auch der vorliegenden Untersuchung zugrunde gelegt. Entsprechend wurde versucht, die Strukturierungsmerkmale und Varianten mit empirischen Methoden zu erfassen bzw. mittels einer Umfrage festzustellen, welche davon tatsächlich praktiziert werden57. III.3 Personalrotation und Personalumsteuerung/Personalabbau Im Bereich der sog. Personalumsteuerung58 stehen nicht die Qualifizierung des Personals im Vordergrund, sondern Fragen eines effizienten Personalein56 Nach: Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 264. 57 Siehe Teil B des vorliegenden Forschungsberichtes, insbesondere Abschnitte I und II. 58 Personalumsteuerung wird hauptsächlich beeinflusst durch Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Hierzu gehören Änderungen in der Aufgabenstruktur, vor allem aber Reorganisationsmaßnahmen, z.B. die Auflösung bzw. Fusionierung von Behörden oder die Vergrößerung von Zuständigkeitsbereichen. 24 satzes, insbesondere die Problematik der zwingenden Personalumsetzung und des zwingenden Personalabbaus. Auch für die Personalumsteuerung könnten Verfahren und Instrumente der Job-Rotation zum Einsatz gebracht werden. Beiden Ansätzen – Personalentwicklung durch Rotation wie auch Personalumsteuerung mittels Rotation – ist gemeinsam, dass es um die Mobilitätsfähigkeit und -bereitschaft des Personals sowie daraus resultierende Fach- und Sozialkompetenzen geht. Synergien sollten nach Möglichkeit genutzt werden. So kann die Auffassung vertreten werden, dass Personalumsteuerung mittels Rotation ebenfalls dem Bereich Personalentwicklung zuzuordnen ist, wenn Sie darauf gerichtet ist, den Personalüberhang für neue, teilweise auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung liegende Aufgabenfelder vorzubereiten. Während bei der klassischen, qualifizierenden Personalentwicklung noch bestimmte Spielräume der Personalverwaltung bestehen, welche Maßnahmen wann und für welchen Personenkreis getroffen werden sollten, ergibt sich die unumstößliche Notwendigkeit für Personalumsteuerungen häufig aus den oben geschilderten Sachzwängen. Die Nutzung der Rotation als Personalumsteuerungs-Instrument erscheint umso wichtiger, da Personalumsteuerung derzeit einen hohen praktischen Stellenwert einnimmt. Abschnitt V.2 in Teil A des Forschungsberichtes verdeutlicht die aktuellen Dimensionen. Das „idealtypische Modell“ für Rotationen (s. Teil C.IV) geht ebenfalls davon aus, dass Personalentwicklung und Personalumsteuerung durch Rotationsmaßnahmen zu integrieren seien. III.4 Personalrotation als Korruptionsprävention Bei dieser Variante der Job-Rotation steht die Korruptionsprävention im Vordergrund. Sie wurde insbesondere für Mitarbeiter im Bereich Beschaffung bzw. Einkauf bereits 1995 diskutiert59. So sollen dabei z. B. die Verantwortlichen in der Einkaufsabteilung alle 4 bis 5 Jahre wechseln, damit die Beziehung zu einzelnen Lieferanten nicht zu persönlich wird60. Diese Form der Rotation erscheint für den Bereich der Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung als Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung grundDiese Determinanten haben Folgen für den Personalbedarf, Personaleinsatz sowie den Personalabbau. Grundsätzlich gilt hierbei, dass das Personal den Aufgaben folgen soll. Betriebswirtschaftlich ist zu sichern, dass die notwendige Menge Personal an der erforderlichen Stelle eingesetzt werden kann. 59 Vgl. Hoffritz, Jutta, in: Wirtschaftswoche 41/1995, S. 132 f. 60 Vgl. Hoffritz, Jutta, in: Wirtschaftswoche 41/1995, S. 132 f. 25 sätzlich geeignet. Aufgrund der Komplexität der Vergabe öffentlicher Aufträge dürfte sich hier das auch für die private Wirtschaft diskutierte Problem des erforderlichen Spezialwissens der Mitarbeiter und dessen adäquatem Ersatz durch Rotierende besonders stellen. Nach der hier vertretenen Ansicht schließt dies eine Teilnahme der Beschäftigten an der Rotation nicht grundsätzlich aus. Eine Darstellung der mit diesem Bereich verbundenen speziellen Aspekte muss jedoch einer gesonderten Untersuchung vorbehalten bleiben. III.5 Job-Rotation als arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bei einer weiteren Form der Job-Rotation wird die beschriebene Grundform – der systematische Arbeitsplatzwechsel zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation – um eine arbeitsmarktpolitische Komponente ergänzt. Ziel der Rotation als arbeitsmarktpolitische Maßnahme ist einerseits die Sicherung des Unternehmenserfolges durch die Förderung der Weiterbildung sowie andererseits die Integration von Erwerbslosen während dieser Zeit. Die klassische Form dieses Instrumentes sieht vor, dass ein Beschäftigter für einen Zeitraum von maximal einem Jahr eine – häufig außerbetriebliche – Weiterbildung wahrnimmt61 und für diesen Zeitraum von einem geeigneten, zuvor qualifizierten und ggf. eingearbeiteten Arbeitslosen62 vertreten wird. Mit Beginn des Jahres 2002 wurde Job-Rotation als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Sozialgesetzbuch (SGB III) als Bestandteil des Job-AQTIV-Gesetzes verankert. In der Praxis wird dies jedoch kaum in Anspruch genommen63. Als Vorteil aus Unternehmenssicht wird angesehen, dass sich durch diese Konstruktion auch für im Grunde nicht ersetzbare Fachkräfte die Möglichkeit zur Teilnahme an längeren Weiterbildungsmaßnahmen bietet64. Zielgruppe sind hier vorwiegend kleinere und mittlere Unternehmen, für die ansonsten derartige Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter nur schwer zugänglich wären65. 61 Vgl. Schneider, Jürgen, in: Handbuch Personalentwicklung, 2. A. 1, S. 2. 62 Vgl. Bundesverband Job-Rotation, im Internet unter: http://www.job-rotation.de (Stand: 01.09.2006) sowie Oschmansky, Heidi/Schmid, Günther/Uhrig, Bettina, Qualifikation und Beschäftigung, S. 47 und 48. 63 Vgl. Bundesverband Job-Rotation, im Internet unter: http://www.job-rotation.de (Stand: 01.09.2006). 64 Vgl. Schneider, Jürgen, in: Handbuch Personalentwicklung, 2.A.1, S. 7. 65 Vgl. Sunter, Sabine, in: Wirtschaft und Weiterbildung, Okt. 1999, S. 20 f. 26 Im Hinblick auf die arbeitslosen Stellvertreter wird darin eine Möglichkeit zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation und einer zumindest zeitweisen Wiedereingliederung in das Berufsleben gesehen – bis hin zur unmittelbaren Übernahme in das Unternehmen66. Grundsätzlich erscheint diese Form der Job-Rotation auch auf die öffentliche Verwaltung übertragbar – insbesondere für den Bereich der Leistungsverwaltung bzw. der öffentlichen Unternehmen. Eine genauere Untersuchung der spezifischen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen, lässt sich jedoch im Rahmen dieser Untersuchung nicht vornehmen. III.6 Praxisbeispiele für die Job-Rotation Praxisbeispiele für die Job-Rotation finden sich in der Literatur vorwiegend in Bezug auf die Privatwirtschaft. Drei Beispiele sollen die beschriebenen Implikationen und Varianten verdeutlichen. III.6.1 Porsche-AG Personalentwicklung durch Job-Rotation in der Produktion Zur Steigerung von Qualität, Flexibilität und Motivation im Bereich Motorenbau rotieren die Mitarbeiter eines Meisterbereichs dort planmäßig über 2 Jahre hinweg auf alle Tätigkeiten, die zu erfüllen sind67. Am Ende einer Rotation soll der Mitarbeiter in der Lage sein, einen Motor alleine zusammenzubauen, also einen hohen Grad an Komplexität zu beherrschen, flexibel einsetzbar sein und aufgrund höherer Arbeitszufriedenheit bessere Ergebnisse liefern68. III.6.2 Postbank-AG Personalentwicklung durch Job-Rotation im Dienstleistungsbereich Vorgaben für die Teamarbeit in den Niederlassungen der Postbank sind u. a. die vollständige Bearbeitung von Vorgängen und die Arbeitsplatzrotation 66 Vgl. Schneider, Jürgen, in: Handbuch Personalentwicklung, 2.A.1, S. 7; Sunter, Sabine, in: Wirtschaft und Weiterbildung 6/1999, S. 20 f. 67 Bsp. wiedergegeben bei Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (10). 68 Bsp. wiedergegeben bei Fuchs, Jürgen, in: Harvard Business Manager 4/1998, S. 3 (10). 27 innerhalb des Teams69. Auf der Grundlage eines durch das jeweilige Team selbst festgelegten Plans rotieren die Mitarbeiter auf die unterschiedlichsten Aufgaben. Auf diese Weise lässt sich eine breitere und z. T. auch höhere Qualifikation erzielen. Ein weiteres Motiv für die Einführung der Rotation sind u. a. anstehende strukturelle Veränderungen, die so besser bewältigt werden sollen: Erreicht werden soll dies mit den durch die Rotation lerngeübten und motivierten Mitarbeitern70. III.6.3 MTU – Motoren- und Turbinen-Union München Führungskräfteentwicklung durch Rotation Ziel der Führungskräfteentwicklung bei MTU ist es, bei Potentialträgern ein hohes Maß an Flexibilität, eine unternehmensweite Sichtweise, breites Wissen, Verständnis für Prozessketten sowie die Fähigkeit zu strategischem Denken und Handeln zu erreichen71. Zentrales Qualifizierungsinstrument ist dabei die verbindliche, planmäßige und bereichsübergreifende Rotation in horizontaler und vertikaler Richtung. Sie findet insbesondere in frühen und mittleren Karrierephasen statt72. Neben der Einbindung in ein Personalentwicklungskonzept wird dabei der Orientierung an Geschäftsfeldstrategien besondere Bedeutung beigemessen („strategischer Qualifikationsbedarf“). Flankierend wird eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, wie z. B. Führungsund Fördergespräche, die Begleitung durch „Paten“ bei der Einarbeitung in einem neuen Bereich, Weiterbildungen u. ä73. Die Beispiele verdeutlichen die vielfältigen Einsatzfelder der Job-Rotation als Instrument der Personalentwicklung. Erkennbar wird, dass sowohl in unterschiedlichen Sektoren (Produktion und Dienstleistungssektor) als auch auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (Facharbeiter bzw. Fachangestellte wie auch Führungskräfte) auf dieses Instrument zurückgegriffen wird. Auffällig sind dabei Ähnlichkeiten in der Zielsetzung. Mitarbeiter sollen im Hinblick auf anstehende Veränderungen flexibler einsetzbar sein (s. auch Teil A, III.3, Personalumsteuerung), Eigenverantwortung zeigen und aufgrund höherer Arbeitszufriedenheit ihre Tätigkeit besser motiviert verrichten. Die Berichte aus der Unternehmenspraxis decken sich insoweit in einem hohen 69 Vgl. hierzu Dejung, Klaus / Moog, Manfred, in: Personalführung 4/1998, S. 50 (53). 70 Vgl. hierzu Dejung, Klaus / Moog, Manfred, in: Personalführung 4/1998, S. 50 (53). 71 Vgl. Gerster, Claudia / Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 60. 72 Vgl. Gerster, Claudia / Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 60. 73 Vgl. Gerster, Claudia / Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 60. 28 Maße mit den in der Literatur beschriebenen Zielen und Überlegungen. Weitere Übereinstimmungen zeigen sich bei der Institutionalisierung der Rotation und ihrer konzeptionellen wie auch strategischen Einbindung, denen jeweils große Bedeutung beigemessen wird. Der hohe Stellenwert von Institutionalisierung, konzeptioneller Einbindung sowie strategischer Ausrichtung führte zu der Frage, welche Rolle diese Faktoren in der öffentlichen Verwaltung einnehmen und wurde daher in die empirische Untersuchung einbezogen (s. Teil B, Abschnitt II und Teil C, Abschnitte II.1, II.4 und III). IV. Schwierigkeiten und mögliche Nachteile der Job-Rotation Neben den bereits dargestellten positiven Aspekten der Job-Rotation werden in der Literatur auch Nachteile bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung beschrieben. Die Diskussionsbeiträge der in Teil C dokumentierten Fachtagung legten ebenfalls einige mit Rotationsprozessen verbundene Problemfelder dar (s. Abschnitte II.4 und III.6, III.9, III.10). Zur besseren Übersicht sollen sie in der nachfolgenden Darstellung – entsprechend der Einteilung bei Joerger74 – in drei Gruppen unterteilt werden. Dies sind die Nachteile aus Sicht der Mitarbeiter, Nachteile aus Sicht der Fachabteilung und Nachteile aus Sicht des Personalmanagements. IV.1 Mögliche Nachteile aus Sicht der Mitarbeiter ➣ Hohe Arbeitsbelastung: überdurchschnittliche Arbeitsbelastung für den Rotierenden während der Einarbeitung, insbesondere auch bei zeitlicher Überlappung zwischen vorherigem und neuem Arbeitsinhalt75; ➣ demzufolge und durch eine ggf. erforderliche räumliche Trennung werden auch negative Folgen im privaten Lebensbereich erwartet76; ➣ die Arbeitsinhalte der neuen Stelle sind weniger interessant77; 74 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 75 Vgl. Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411); Gerster, Claudia / Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 60; Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 281 f. 76 Vgl. Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411); Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 77 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 29 ➣ möglicherweise geringeres Ansehen der neuen Stelle78; ➣ ggf. schlechtere Arbeitsbedingungen79; ➣ Angst vor Überforderung (u. a. wegen unterbleibender Einarbeitung auf der neuen Stelle), aber auch Angst vor Unterforderung80; ➣ befürchtete Rolle als „Lückenbüßer“: Einsatz dort, wo „Not am Mann ist“81; ➣ finanzielle Nachteile, z. B. höhere Lebenshaltungskosten am neuen Dienstort, werden befürchtet82; ➣ höherer Zeitaufwand für Wege zur (neuen) Arbeitsstelle83. IV.2 Mögliche Nachteile aus Sicht der Fachabteilung ➣ Die generell hohe Arbeitsbelastung sowie knappe personelle Ressourcen machen die Rotation oft nahezu unmöglich. Die Vorgesetzten sehen sich deswegen kaum im Stande, ihre Leistungsträger freizugeben bzw. neue, fachfremde Mitarbeiter einzuarbeiten; sie tragen „Last und Risiko“ für die Bewährung des neuen Mitarbeiters84. ➣ Die knappe Verweildauer speziell von Führungskräften führt vermehrt zur Orientierung an kurzfristig realisierbaren Erfolgen und dies u. U. zu Lasten der langfristigen Entwicklung in der betroffenen Abteilung85. ➣ Langsam anwachsende Probleme, für deren Erkennen Erfahrung am Arbeitsplatz notwendig ist, können eventuell unerkannt bleiben86. So können bspw. informelle „Frühwarnsysteme“ ausfallen, die nur aufgrund der durch jahrelange Facherfahrung gewonnenen Sensibilität funktionieren. 78 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 79 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 80 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 81 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 82 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 83 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 84 Vgl. Gerster, Claudia / Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 60; Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 281 f.; Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411). 85 Vgl. Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411). 86 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276. 30 ➣ Geringeres Engagement der „Neuen“, falls sie die Stelle nur als Durchgangsstation betrachten87. ➣ Die Stamm-Mitarbeiter des aufnehmenden Teams müssen sich häufig auf neue, rotierende Führungskräfte einstellen, eingespielte erfolgreiche Normen und Routinen werden in Frage gestellt und müssen sich ebenso neu einpendeln wie die Zusammenarbeit in der Abteilung88. ➣ Höheres Konfliktpotential in neuen personellen Konstellationen; ➣ Gefahr von Verzögerungen und Stockungen in betrieblichen Arbeitsabläufen während der Einarbeitungszeiten bis hin zu höherer Fehlerquote89; ➣ beträchtlicher Aufwand des Stamm-Teams für die Einarbeitung des neuen Kollegen90; ➣ Know-how-Einbußen durch den Weggang erfahrener Kräfte91. IV.3 Mögliche Nachteile aus Sicht des Personalmanagements ➣ Job-Rotation scheint nur bei ausreichender Personaldecke möglich; eine „Tauschkette“ macht am Ende ggf. sogar Neueinstellungen erforderlich92. ➣ Es besteht die Notwendigkeit, eine ausreichende Anzahl zum Tauschen geeigneter Stellen zu erreichen. Innerhalb zu kleiner Institutionen (z. B. kleinere Kommunalverwaltung) existieren i. d. R. nicht genügend Stellen, die in eine Rotation einbezogen werden können93. ➣ Einzelne Bereiche bzw. Behörden versuchen, geeignete Stellen für ihre eigenen Beschäftigten zu „behalten“, diese stehen dann evtl. für Rotationszwecke nicht zur Verfügung94. 87 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 88 Vgl. Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (411). 89 Vgl. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Aufl., S. 276; vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 90 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 91 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 92 Vgl. Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 282. 93 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff.; sowie Teil A, Abschnitt V.2, Fußnote 122. 94 Vgl. Flendt, Maria / Wurst, Claudia, in: Innovative Verwaltung 11/2003, S. 21 (23). 31 ➣ Rotation als eine zusätzliche und aufwändige Daueraufgabe des Personalmanagements95 bedeutet Aufgabenzuwachs und erheblichen Mehraufwand bzw. Mehrkosten durch Planung, Implementierung und Begleitung der Maßnahmen. ➣ Die Notwendigkeit, Personalentscheidungen zu zentralisieren, um Rotationspfade selbst und deren Attraktivität für die Mitarbeiter aufrecht zu erhalten steht u. U. im Widerspruch zur ansonsten dezentralen Ressourcenverantwortung96. ➣ Ggf. Abwandern guter Arbeitskräfte bei Rotation in andere Behörden, falls sie dort bessere Bedingungen vorfinden97; ➣ Mehrkosten, z. B. durch Fortbildungen, Fahrten, Umzüge und Trennungsgelder der rotierenden Mitarbeiter98; ➣ tarifrechtliche/dienstrechtliche Probleme99. ➣ Die Rotation als sehr langfristig angelegtes Instrument ist nur schwerlich mit kurzfristigen bzw. kurzfristig notwendigen Veränderungen (z. B. Reorganisation, Umstrukturierungen bis hin zum Wegfall ganzer Hierarchieebenen oder Behörden) zu vereinbaren100. Aufgabe der Personalentwicklung wäre es, geeignete präventive, stützende oder begleitende Maßnahmen zu generieren, die die o. g., befürchteten oder realen Nachteile abmildert. V. Der Stellenwert der Personalrotation für die öffentliche Verwaltung in der aktuellen Diskussion Aus den bisherigen Ausführungen zur Job-Rotation als Instrument der Personalentwicklung lässt sich bereits ein vorläufiges Resümee ziehen. So wird sie zwar unumstritten als geeignetes Instrument einer effektiven 95 Vgl. Flendt, Maria / Wurst, Claudia, in: Innovative Verwaltung 11/2003, S. 21 (23). 96 Vgl. Flendt, Maria / Wurst, Claudia, in: Innovative Verwaltung 11/2003, S. 21 (23). 97 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 98 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff. 99 Vgl. Joerger, Gernot, in: Verwaltung – Organisation – Personal 6/1987, S. 265 ff.; sowie die ausführliche Darstellung bei Vaanholt, Silke, Human Ressource Management in der öffentlichen Verwaltung, S. 216-224. 100 Vgl. Flendt, Maria / Wurst, Claudia, in: Innovative Verwaltung 11/2003, S. 21 (23); Breisig, Thomas / Krone, Frank, in: Personal 8/1999, S. 410 (414). 32 Personalentwicklung betrachtet. Zugleich werden jedoch auch eine Reihe an Nachteilen und praktischen Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Rotation ergeben, gesehen bzw. befürchtet. Diese werden jedoch in Kauf genommen bzw. als durch geeignete Maßnahmen überwindbar erachtet. Der Aufwand, der dafür zu betreiben ist, ist aus Sicht der meisten Autoren allerdings relativ hoch. Die Frage, warum dann gerade in der öffentlichen Verwaltung Personalentwicklung durch Rotation mit einem derartigen Aufwand betrieben werden sollte, liegt somit nahe; dies um so mehr, wenn man die dort derzeit vorherrschenden finanziellen Rahmenbedingungen mit in Betracht zieht. Aus Sicht der Fachliteratur sprechen hierfür jedoch auch unter diesen „Knappheitsbedingungen“ gewichtige Gründe, die zum Teil in gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu finden sind. Auf sie soll nachfolgend eingegangen werden. V.1 Steigerung der Qualifikationsanforderungen V.1.1 Lebenslanges Lernen Kern der Argumentation ist der angenommene allgemeine Trend zu einem weiteren Anstieg der Qualifikationsanforderungen. Dies beinhaltet zunächst die Vermehrung und Erweiterung von Anforderungen an die Mitarbeiter: Die Erstausbildungsleistungen in der Berufsausbildung reichen immer weniger aus, um für das gesamte Berufsleben qualifiziert zu sein. Folglich muss über Fort- und Weiterbildung nach- bzw. neuqualifiziert werden; lebenslanges Lernen wird zum Erfordernis101. Zwar ergeben sich in Bezug auf einzelne Branchen oder Berufsfelder Unterschiede, auch zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung, doch der allgemeine Trend zu einem qualitativen und quantitativen Anstieg der Qualifikationsanforderungen trifft für die öffentliche Verwaltung gleichermaßen zu102. Bezüglich der Ursachen für diese Entwicklung werden an erster Stelle die Auswirkungen der in immer kürzeren Zyklen erfolgenden technischen Entwicklung genannt, die zu einer drastischen Verkürzung der Halbwertzeit des beruflichen Wissens führt103. Hierbei wird als wichtigstes und augenfälligstes Beispiel vor allem das Gebiet der Informationstechnologie angeführt. Die sich 101 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153. 102 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 f. 103 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153; Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.); Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225. 33 dort vollziehende Entwicklung hat den öffentlichen Sektor in Gänze erfasst und die Arbeitsanforderungen einschneidend verändert. Neben der Bedeutung der fachlichen Kompetenz erlangen fachübergreifende Basis- oder Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Sprachkenntnisse, gute Kommunikationsfähigkeit oder Flexibilität der Mitarbeiter eine weiterhin zunehmende Bedeutung104. Diese kann man kaum i. R. der Ausbildung erlangen sondern vorrangig durch Erfahrungslernen „on the job“. Die Kompetenzanforderungen folgen dabei der erforderlichen Interdisziplinarität der Aufgabenerfüllung: Die zu bewältigenden staatlichen und kommunalen Aufgaben sind – bei steigender Tendenz – so komplex geworden, dass regelmäßig mehrere Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und Bereichen zusammenwirken müssen105. Die nachfolgenden Abschnitte V.1.2 bis V.1.4 unterlegen und ergänzen die o. g. Thesen des lebenslangen Lernens. V.1.2 Neues Steuerungsmodell Die internen Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung haben immense Auswirkungen auf die Anforderungen an die Mitarbeiter auf allen Verwaltungsebenen. Sie ergeben sich insbesondere im Bereich der „Neuen Steuerung“, die – zumindest in der Theorie – eine Dezentralisierung der Ressourcen- und Ergebnisverantwortung mit sich bringt. Dies führt zu einer Ausweitung der Verantwortung der Mitarbeiter, die ohne zusätzliches Wissen nicht zu leisten ist106. Hinzu kommen steigende Erwartungen der Bürger an die Servicequalität und Kundenorientierung der Verwaltung. Damit verbunden ist die Entwicklung einer dienstleistungsorientierten Verwaltungskultur („von der Hoheitsverwaltung zum Dienstleistungsbetrieb“). So verlangt das z. B. in Bürgerämtern vorherrschende Prinzip „alles aus einer Hand“ den Mitarbeitern eine breite Qualifikation ab107. 104 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (157). 105 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26 f.). 106 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (155); Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (29); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.). 107 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S.153 (155); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.). 34 V.1.3 Ökonomisierung des Verwaltungshandelns Auch die noch andauernde Ökonomisierung und Managerialisierung der Verwaltung108 bzw. des Verwaltungshandelns bringt ein breites Spektrum zusätzlicher Wissensanforderungen mit sich. So werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, die neben oder an die Stelle juristischer Kenntnisse treten. Zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Verwaltung muss wirtschaftliches Verhalten treten, d. h., es müssen zukünftig im Rahmen rechtsstaatlichen Handelns ökonomisch bessere Alternativen ausgewählt werden. Dies beinhaltet den effektiveren und effizienteren Einsatz der finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen, also eine Effizienz- Qualitätsund Wirtschaftlichkeitssteigerung des Verwaltungshandelns109. Dies wird teilweise als der einschneidendste Wechsel von Qualifikationsanforderungen der deutschen Verwaltung seit dem 19. Jahrhundert angesehen, der bisher überwiegend jedoch noch nicht bewältigt worden sei110. Hierzu gehört ebenfalls ein zunehmender Wettbewerb („Aktivierung durch Wettbewerb“) von Verwaltungen untereinander sowie mit privatwirtschaftlich arbeitenden und kalkulierenden Unternehmen (Outsourcing, Contracting out)111. Dieser durchaus gewünschte Wettbewerbseffekt kann strategisch als Beitrag zur Globalisierung der Wirtschaft interpretiert werden: So wird ein Systemwettbewerb mit den Nachbarstaaten entstehen, dem sich die öffentliche Verwaltung – bereits heute – stellen muss112. V.1.4 Kooperation der Verwaltung mit externen Partnern Die Auswirkungen des „Aktivierenden Staates“, des „Verhandlungsstaates“ und der „Privatisierung“ bringen gleichfalls Veränderungen mit sich. Diese unterschiedlichen Formen der zunehmenden, nicht hoheitlichen Kooperation 108 Vgl. hierzu nur König, Klaus, Zur Managerialisierung und Ökonomisierung der öffentlichen Verwaltung, Speyerer Forschungsbericht Nr. 209, Speyer 2000. 109 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26 f.); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.). 110 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26); Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (157); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.). 111 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (156); Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (28); Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22 f.). 112 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (28); Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225 (232). 35 von Verwaltungen mit anderen Akteuren bzw. deren Einbeziehung in die Aufgabenerfüllung führt zu einer Vielzahl an neuen Anforderungen. Die Mitarbeiter müssen bspw. in der Lage sein, in höchst unterschiedlichen Situationen erfolgreich zu verhandeln113. Hierzu gehören ggf. auch die Fähigkeiten, Gruppen und Projekte beratend zu begleiten, zu moderieren und zu koordinieren.114 Erfolgt im Rahmen einer Privatisierung von staatlichen Aufgaben die eigentliche Aufgabendurchführung zukünftig durch Dritte (z. B. öffentliche oder private Unternehmen, Private Partnership), hat dies wiederum eine verstärkte Wahrnehmung von Planungs- und Überwachungsaufgaben durch die Verwaltung zur Folge. Hierfür werden jedoch mehr entsprechend qualifizierte Mitarbeiter im höheren oder gehobenen Dienst benötigt, die Zahl an Mitarbeitern in „nachgeordneten“ Laufbahnen reduziert sich entsprechend der Übertragung der Durchführung ihrer Aufgaben auf den „Dritten“. Die weitreichende Folge ist u. U. eine drastische Reorganisation („Holdingstruktur statt Ämterverwaltung“)115. Neue Anforderungen bringen ebenfalls die Auswirkungen der europäischen Vereinigung und der „Europäisierung des Rechts“ mit sich, z. B. die zunehmende Kooperation mit ausländischen Verwaltungen oder Antragstellern. In vielen Bereichen der Verwaltung werden dafür neben speziellen Fachkenntnissen Fremdsprachenkompetenzen erforderlich116. Damit einher geht die Internationalisierung im Zuge zunehmender Mobilität von Unternehmen und Bevölkerung117. In diesen Zusammenhang gehören auch die Auswirkungen der Entstehung der multikulturellen Einwanderungsgesellschaft. So wird auch hier die Fähigkeit, Sprachprobleme und den Umgang mit anderen Kulturen im alltäglichen Dienstverkehr bewältigen zu können, zu einer aktuellen Herausforderung118. 113 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (155); Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (29 f.). 114 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (155). 115 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (29). 116 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26); Klages, Helmut in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (156). 117 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26 f.). 118 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (156); Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25 (26). 36 V.2 Personalumsteuerung und -abbau Ein weiterer Grund ist der anhaltende, weiterhin angestrebte Personalabbau in der öffentlichen Verwaltung, der zu steigenden Anforderungen an das verbleibende Personal führt119. Durch ihn treten z. B. Leistungsdefizite der Mitarbeiter deutlicher zu Tage als in Zeiten üppiger Personalausstattung: Minderleistungen blieben zuvor entweder verborgen oder konnten kompensiert werden. Das heißt, das vorhandene Personal muss qualitativ in die Lage versetzt werden, die Aufgaben genauso schnell und effizient zu erledigen, wie dies in der Vergangenheit mit mehr Personal geschehen ist120. Durch die damit z. T. einhergehende Personalknappheit ist es weiterhin zunehmend erforderlich, eine bessere Abstimmung von Personalplanung und Aufgabenplanung zu erreichen. Dazu ist zukünftig ein häufigerer Wechsel von Mitarbeitern auf unterschiedliche Arbeitsplätze oder auch zwischen Organisationen nötig (Personalumsteuerung). Dies kann nur durch eine größere Verwendungsbreite des Einzelnen erreicht werden. Eine eingeschränkte Eignung nur für bestimmte Arbeiten als Hindernis für einen Einsatz in einem anderen Bereich, in dem die Arbeit vorhanden ist, wird auf Dauer zukünftig nicht hinnehmbar sein121. Insofern scheint die Job-Rotation die angemessene Lern-, Trainingsbzw. Weiterbildungsform, die entsprechende Kenntnisse und Persönlichkeitseigenschaften arbeitsplatznah herausbilden kann122. Die Brisanz von Personalabbau- und Personalumsteuerungsmaßnahmen verdeutlichen die folgenden Beispiele aus ausgewählten Bundesländern (s. Teil A, Abschnitt III.3 sowie Teil C, Abschnitt IV). V.2.1 Personalumsteuerung und -abbau in Baden-Württemberg Von der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Verwaltungsstrukturreform in Baden-Württemberg sind insgesamt rd. 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung betroffen. Der größte Teil der Beschäftigten wurde – abgesehen vom höheren Dienst – auf kommunale Dienstherren über- 119 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (154); Leis, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105. 120 Vgl. Kann, Rainer, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 239f. 121 Vgl. Lorse, Jürgen, in: Verwaltung und Fortbildung 2/2000, S. 96 (101); Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (157). 122 Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass Rotationsvorhaben eine sog. „kritische Masse“ an Rotationsstellen wie Rotationsteilnehmern brauchen, um als effektives Personalentwicklungsinstrument kontinuierlich und zielorientiert fungieren zu können. Siehe auch Teil A, Abschnitt IV.3 37 geleitet. Alleine von den unteren und höheren Sonderbehörden und Landesoberbehörden wechseln allerdings innerhalb der Landesverwaltung rund 7.000 Beschäftigte zu den Regierungspräsidien123. Hinzu kommt weiterer Veränderungsdruck im Personalbereich durch die Vorgabe, das bei den im Zuge der Verwaltungsstrukturreform eingegliederten Dienststellen 20% der Personal- und Sachkosten einzusparen sind sowie durch das mit dem Staatshaushaltsgesetz 2004 beschlossene Stelleneinsparprogramm im Umfang von rund 2.500 Stellen im Zeitraum von 2004 bis 2008124. V.2.2 Personalumsteuerung und -abbau in Bayern In Bayern wurde im Jahr 2004 im Rahmen der Reform der Staatsforstverwaltung beschlossen, 20 % der Planstellen in der Forstverwaltung abzubauen, wobei eine stark überproportionale Kürzung auf den höheren Dienst entfiel125. Im Zuge des Verwaltungsumbaus ergaben sich zwangsläufig Änderungen im Personalbedarf der einzelnen Behörden. Daher wurde zur Unterstützung der Mitarbeiter und personalverwaltenden Stellen beim Staatsministerium der Finanzen die „Personalbörse öffentlicher Dienst“ zur Vermittlung von Dienstposten und Arbeitsplätzen eingerichtet. Die Personalbörse ist als ressortübergreifender Marktplatz für Stellenausschreibungen und Stellengesuche konzipiert126. V.2.3 Personalumsteuerung und -abbau in Berlin Ein besonders dramatisches Beispiel für die Notwendigkeit von Personalabbau und Personalumsteuerung stellt die Situation im Land Berlin dar. Berlin befindet sich momentan noch in einer extremen Haushaltsnotlage, die vor allem durch die Höhe der Personalkosten bedingt ist. Deswegen ist schon in der Vergangenheit der Personalabbau forciert worden. Zwischen 1992 und 2004 sind bereits 62.000 Stellen in der Berliner Verwaltung abgebaut worden. Dennoch beträgt die personelle Überausstattung Berlins im Vergleich zum Durchschnitt der Länder und Gemeinden zum Stichtag 31.12.2002 immer 123 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 17. 124 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 23 f. 125 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 41. 126 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 43. 38 noch ca. 40.000 Beschäftigte. Bis 2012 sollen noch ca. 25.000 Stellen abgebaut werden, um den angestrebten Personalbestand von dann ca. 109.000 Vollbeschäftigten zu erreichen127. Dies soll mit der vom Senat im Jahre 2003 beschlossenen „Neuordnungsagenda“ erreicht werden, die mit über 50 aufgabenkritischen Projekten eine flächendeckende Neuordnung des Aufgabenbestandes sowie der organisatorischen Strukturen und Prozesse in der Berliner Verwaltung vorsieht128. Im Zuge dieses Prozesses wird es zwangsläufig zu Personalabbau und Umschichtungen beim Personaleinsatz kommen. Zur Unterstützung des mit dem Aufgabenumbau verbundenen Personalabbaus wurde zum 01. Januar 2004 durch das Berliner Stellenpoolgesetz129 erstmals in Deutschland im Land Berlin eine eigenständige Behörde (Zentrales Überhangmanagement – ZeP) geschaffen, in der der Personalüberhang organisatorisch zusammengefasst wird. Die Zuweisung der Überhangkräfte zu dieser der Senatsverwaltung für Finanzen nachgeordneten Behörde erfolgt durch Versetzungen von den einzelnen Bezirks- und Senatsverwaltungen130. Die formale sowie faktische Herauslösung der Überhangkräfte aus den bisherigen Aufgabenbereichen soll es den betroffenen Dienststellen ermöglichen, die Aufgabenkritik fortzuführen und unter Anpassung des Personalbedarfs die jeweiligen Geschäftsprozesse zu optimieren131. Das ZeP, in dem mit Stand November 2005 als Stammpersonal 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind132, hat folgende Aufgaben133: 127 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 82; Buschmann, Peter/Haenecke, Henrik, in: Innovative Verwaltung 3/2005, S. 37 ff. (38). 128 Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 57. 129 Gesetz zur Einrichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) (Stellenpoolgesetz – StPG) vom 09.12.2003, GVBl. 2003, S. 589 ff. 130 Die Klage eine Berliner Beamtin gegen die Versetzung zur ZeP als „Stellenpool“ hatte keinen Erfolg. Der Stellenpool bezwecke gerade, eine amtsangemessene Beschäftigung für die Klägerin zu finden (VG Berlin, Az. VG 5 A 210, s. a. FAZ vom 01.10.2004). 131 Buschmann, Peter/Haenecke, Henrik, in: Innovative Verwaltung 3/2005, S. 37 ff. (38). 132 Siehe im Internet: http://www.berlin.de/senfin/zep/zahlen.html, Stand: 10.01.2006. Weitere Informationen unter: http//:www.berlin.de/zep/ (Stand: 20.09.2006). 133 Buschmann, Peter/Haenecke, Henrik, Innovative Verwaltung 3/2005, S. 37 ff. (38 f.). 39 ➣ Akquisition von Einsatzmöglichkeiten auf dauerhafte Stellen oder vorübergehende Einsätze innerhalb der Landesverwaltung oder (auf freiwilliger Basis für die Betroffenen) außerhalb des Landesdienstes, ➣ Beratung und Vermittlung der Personalüberhangkräfte (vorrangig dauerhaft, auf interne, freiwerdende Positionen, nachrangig auf interne oder externe Übergangseinsätze), ➣ Motivierung und bedarfsorientierte Qualifizierung der Überhangkräfte. Ende 2005 waren rund 4.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum ZeP versetzt, seit Dienstbeginn am 01.01.2004 wurden durch das ZeP ca. 2.000 Stellen abgebaut134. V.2.4 Personalumsteuerung und -abbau in Hessen Im Land Hessen sind rund 9.200 Stellen in der Landesverwaltung einzusparen (Stand 2004). Die Definition der Überhangbereiche und die Anzahl der betroffenen Stellen wurden durch Artikel 1 des Zukunftssicherungsgesetzes festgelegt. Danach ist die mit der Verlängerung der Arbeitszeit für die Beamten verbundene Effizienzrendite in Höhe von umgerechnet rund 4.000 Stellen abzuschöpfen. Darüber hinaus sind durch die Erschließung weiterer Rationalisierungspotenziale – durch Nutzung der im Zukunftssicherungsgesetz vorgesehenen Möglichkeit der Reduzierung der Einsparvorgaben um 10 % – nochmals rund 5200 Stellen einzusparen135. Durch Kabinettbeschluss vom 22. Dezember 2003 hat die Landesregierung der Umwandlung der Personalentwicklungsbörse (PEB) in eine Personalvermittlungsstelle (PVS) zugestimmt136. Zentrale Aufgabe der PVS ist es, die erforderliche Personalumsteuerung aus den vorgegebenen Überhangbereichen der Landesverwaltung auf freie Stellen vorzunehmen. Neueinstellungen sollen weitgehend vermieden und freiwerdende Stellen durch Personalumschichtungen aus Überhangbereichen wiederbesetzt werden. 134 Siehe im Internet: http://www.berlin.de/senfin/zep/zahlen.html, Stand: 10.01.2006. 135 Diese und die folgenden Angaben zum Land Hessen finden sich in Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 213f. 136 Die PVS dient neben der Vermittlung von Arbeitsplätzen aus Überhangbereichen der Koordination des „Landesrotationsverfahrens“, s. dazu den Vortrag von MichelHerrlich / Muth in Teil C II.4 sowie die Mobilitäts-Richtlinie des Landes Hessen im Anhang. 40 Für den auf das Jahr 2004 entfallenden Anteil in Höhe von 1957 Stellen wurde das Personalkostenbudget der Ressorts im Haushalt 2004 bereits entsprechend gekürzt. Die hessische Landesregierung strebt an, den betroffenen Beschäftigten über die PVS eine adäquate und interessante neue Stelle zu vermitteln. Im Vordergrund steht der besoldungs- bzw. vergütungsgerechte Einsatz der Betroffenen, der Arbeitsplatzwechsel soll von den Betroffenen auch als Chance gesehen und genutzt werden kann. Deshalb stellt die Landesregierung ein umfassendes Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen bereit, die eine berufliche Weiterentwicklung ermöglichen sollen. Ziel ist es darüber hinaus, eine Vermittlung auf eine Stelle möglichst innerhalb der jeweiligen Region vorzunehmen. V.2.5 Personalumsteuerung und -abbau in Niedersachsen Die im Mai 2003 eingeleitete Neustrukturierung der Landesverwaltung mit einem Wechsel von der Drei- zur Zweistufigkeit der Aufbauorganisation durch Auflösung der Bezirksregierungen war u.a. mit der Vorgabe verbunden, im Zuge des Reorganisationsprozesses insgesamt 6.743 Stellen einzusparen. Wegen der gleichzeitigen Zielvorgabe, die Reformen sozialverträglich zu gestalten, werden die Entlastungen nicht bereits ab 2005 in voller Höhe wirksam, sondern durch den allmählichen Abbau künftig entbehrlicher Stellen (kw-Stellen). Dieser Stellenabbau soll grundsätzlich nur im Rahmen natürlicher Abgänge, also insbesondere Ausscheiden aus Altersgründen erfolgen. Da der Abbau aber beschleunigt werden soll, sind flankierende Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehört ein genereller Einstellungsstopp (bis auf die Bereiche Schule und Polizei) sowie die Errichtung einer ressortübergreifenden Job-Börse. Diese hat die Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Stellen mit einem kw-Vermerk versehen worden sind, auf neue Arbeitsplätze innerhalb der Landesverwaltung zu vermitteln. Hierzu sind der Job-Börse durch die Dienststellen sowohl die – auf der Grundlage der kw-Vermerke – zu vermittelnden Beschäftigten namentlich zu nennen als auch alle freien bzw. frei werdenden Dienstposten für eine interne Vermittlung zu melden. Notwendig werdende Arbeitsplatzwechsel werden dabei bedarfsgerecht durch Qualifizierungsmaßnahmen begleitet137. Die fachliche Mobilität geht in Niedersachsen sogar soweit, dass u.a. ehemalige Straßenwärter als „Schul- 137 Vorstehende Ausführungen zum Land Niedersachen sind entnommen aus Brenski, Carsten (Hrsg.), Aktivitäten auf dem Gebiet der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in den Ländern und beim Bund 2003-2004, S. 241ff., 244, 258f. 41 assistenten“ und Forstbeamte als Lehrer nach entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen im Schuldienst eingesetzt werden138. V.3 Demographische Entwicklung Eine Entwicklung, die in jüngster Zeit mehr und mehr in das allgemeine Bewusstsein tritt, ist der Demographische Wandel139. Aufgrund der Veränderung der Alterstruktur der Bevölkerung („Alternde Gesellschaft“), wird aus dem derzeit bestehenden quantitativen Arbeitskräfteüberschuss zwar kein flächendeckender Arbeitskräftemangel resultieren, aber der Rekrutierungsspielraum – auch der Verwaltung – im Bereich der jüngeren Jahrgänge wird zukünftig eingeschränkt. Ebenso steigt die Wahrscheinlichkeit von qualifikatorischen und regionalen Ungleichgewichten zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, bis hin zum Fachkräftemangel in einigen Wirtschaftsräumen140. Eine Konsequenz daraus ist die Aktivierung und Förderung beruflicher Kompetenzen über die gesamte Erwerbsbiographie hinweg, um die Mitarbeiter möglichst lange in Arbeit zu halten. Dies kann nur durch die kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung aller Altersgruppen erreicht werden141. Hierzu zählt auch die Vermeidung einseitiger Spezialisierungen. An ihre Stelle sollen die systematische Förderung von Kompetenzentwicklung und Flexibilität der Mitarbeiter durch laufbahnbegleitende Tätigkeits- und Anforderungswechsel im Rahmen der Laufbahngestaltung treten142. 138 Siehe in der Mitarbeiterzeitung für die Landesverwaltung Niedersachen, ReformZeit Nr. 2/ Mai 2005 den Artikel „Vom Forstamt ins Lehramt – eine Herausforderung“, online: http://www.reformzeit.niedersachsen.de/master/C10081230_N2225333_L20_D0_I2 153585.html sowie in ReformZeit Nr. 4/ Dezember 2005, den Artikel „Das ist der Job, den ich machen wollte“ online: http://www.reformzeit.niedersachsen.de/master/C18509744_N2225333_L20_D0_I2 153585.html; Stand Oktober 2006. 139 Siehe u. a. die Veröffentlichungen der Bertelsmann-Stiftung im Rahmen der „Aktion Demographischer Wandel“, z.B. im Internet unter http://www.aktion2050.de (Stand: 20.09.2006). 140 Vgl. Buck, Hartmut, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.), Zukunft der Arbeit in einer alternden Gesellschaft, S. 11. 141 Vgl. Buck, Hartmut, in: Bullinger , Hans-Jörg (Hrsg.), Zukunft der Arbeit in einer alternden Gesellschaft, S. 11; Deutscher Bundestag, Dritter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, Drs. 14/5130, S. 31. 142 Vgl. Weimer, Stefanie /Mendius, Hans-Gerhard/Kistler, Ernst in: Bullinger, HansJörg (Hrsg.), Zukunft der Arbeit in einer alternden Gesellschaft, S. 31. 42 V.4 Konsequenzen für die Personalarbeit Bedingt durch die Bemühungen um Haushaltskonsolidierung im Zuge der Finanzkrise lag bis zum Jahr 2000 der Schwerpunkt im Personalmanagement einseitig auf der Personalkostenreduzierung143. Hinzu kam, dass in der Realität ganzheitliche Personalmanagementkonzepte fehlten. Zwar existierten in einzelnen Bereichen bzw. Aufgabenfeldern schlüssige Konzepte, doch seien diese selten mit den strategischen Verwaltungszielen verbunden und ebenso wenig miteinander verzahnt144. Demgegenüber sei das Personal als wichtigste Ressource des öffentlichen Dienstes zu betrachten, was zugespitzt in der Aussage „Das Kapital des öffentlichen Dienstes verlässt jeden Abend auf zwei Beinen den Arbeitsplatz“145 gespiegelt ist. Daher komme Beteiligung und Motivation der Mitarbeiter eine entscheidende Bedeutung im Reformprozess zu146. Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht der zuvor beschriebenen Entwicklung werden eine Neuorientierung und ein höherer Stellenwert der Personalentwicklung als bisher als wichtige Erfolgsfaktoren einer leistungsfähigen Verwaltung in der Zukunft postuliert147. Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst seien von ausschlaggebender Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung selbst – und damit auch für die gesamte Volkswirtschaft148. Auch dem „Druck der leeren Kassen“ in Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollte daher nur insoweit nachgegeben werden, wie keine „Sparschäden“ eintreten, die die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes – auch im Vergleich mit der privaten Wirtschaft – verringern und zu einem vermehrten Brachliegen des Potenzials der Mitarbeiter führen149. In Bezug auf die angeführten Einsparziele wird vielmehr entgegengehalten, dass Investitionen in menschliches Leistungsvermögen besonders hohe Effizienzund Effektivitätserträge erbringen – „Man spart am besten, indem man quali143 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21; Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225 (237). 144 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (24). 145 Vgl. Kann, Rainer, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 239 f. 146 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22). 147 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22). 148 Vgl. Eichhorn, Peter, in: Verwaltung und Fortbildung 1/2000, S. 25. 149 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (164); im Ergebnis so auch Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225 (237). 43 fiziert;“ daher sei der Qualifizierung hohe Priorität einzuräumen150. Hinzu komme, dass sich Einsparungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung durch eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Weiterqualifizierung erreichen ließen. Dies könne durch eine stärkere strategische Ausrichtung, eine bessere Planung, eine stärkere Bedarfsorientierung und den gesteigerten Einsatz von verwaltungsinterner Fortbildung – „Training on the Job“, insbesondere der Rotation – erreicht werden151. Als Beispiel dafür wird angeführt, dass die über Maßnahmen der Personalentwicklung zu erreichende Verwendungsbreite, die fachliche Mobilität, nicht nur Leistungs- sondern auch Rationalisierungsfaktor der Verwaltung sei. In Anbetracht des anhaltenden Umbaus der Verwaltung bis hin zur Auflösung ganzer Dienststellen oder Verwaltungszweige ließe sich bereits zuvor vielseitig eingesetztes Personal leichter an anderer Stelle unterbringen als lediglich einseitig geschulte Spezialisten, deren Fachgebiet weggefallen, privatisiert oder personell so verkleinert wurde, dass ein Personalüberhang entstanden ist152. Zu den weiteren Rahmenbedingungen und in Bezug auf bisher noch bestehende Defizite wird klargestellt, dass effektive Personalarbeit nicht nur aus Einzelmaßnahmen bestehe. Der Personalkörper und die Personalarbeit der Verwaltung müsse auf der Basis eines reformorientierten Gesamtkonzeptes des Personalmanagements im Sinne der allgemeinen strategischen Zielsetzungen der Verwaltung gesteuert werden153. Auch die Personalentwicklung müsse über in ein Gesamtkonzept integrierte Maßnahmen erfolgen, die sowohl zur Qualifizierung wie auch zur beruflichen Förderung und zur Motivation der Beschäftigten geeignet sind. D. h., sie muss künftig mehr systematisch, integrativ, ganzheitlich und mittel- bis längerfristig angelegt werden154. 150 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (164); ebenso schon Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 113, m. w. N. 151 Vgl. Klages, Helmut, in: Verwaltung und Fortbildung 2/3/2002, S. 153 (164 ff.). 152 Vgl. Lorse, Jürgen, in: Verwaltung und Fortbildung 2/2000, S. 96 (101). 153 Vgl. Busse, Beate, in: Personalwirtschaft 1/2000, S. 21 (22), m. w. N.; Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225 (233 f.). 154 Vgl. Leis, Günther, in: Verwaltung und Fortbildung 2/1994, S. 105 (106 f., 111); Steffens, Georg, in: Verwaltung und Fortbildung 4/1999, S. 225 (233 f.). 44 Teil B: Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in Bund und Ländern: Welche Konzepte existieren, wie werden sie umgesetzt und bewertet? I. Methode und Konzept einer empirischen Bestandsaufnahme zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder Die vorliegende Untersuchung beruht auf einer schriftlichen Befragung der Personalverantwortlichen der Länder und des Bundes, die im November 2003 von der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) durchgeführt wurde155. Beantwortet wurden die Fragen von 12 der 16 angefragten Länder sowie – beispielhaft für die Bundesverwaltung – durch den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Die befragten Personalverantwortlichen sind in der Regel den Innenressorts zugeordnet sowie für ressortübergreifende Personalfragen zuständig. Die Untersuchung stützt sich auf quantitative wie qualitative Erhebungsinstrumente und arbeitet dementsprechend mit geschlossenen, normativen wie offenen Frageformen. Ausgehend von Anregungen aus der Verwaltungspraxis und dem beschriebenen Befund der Fachliteratur wurde in Teil I des Fragebogens im Sinne einer Bestandsaufnahme versucht, die Institutionalisierungsdichte und Anwendungsbreite von Rotationsinstrumenten, Durchführungsmodalitäten sowie den personellen Umfang von Personalrotationen sowie Ziele und Zielgruppen der Personalrotation aus Sicht der Personalverantwortlichen als Repräsentanten der Landesverwaltungen bzw. des BMI zu erfassen. 155 Die letzte empirische Untersuchung zur beruflichen Mobilität in Wirtschaft und Verwaltung liegt aus dem Jahre 1976 vor und analysiert und vergleicht ausschließlich die Mobilität von Führungskräften. Siehe Pippke, Wolfgang/Wolfmeyer, Peter, Die berufliche Mobilität von Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung, Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft, Band 16, BadenBaden 1976, S. 5 ff. 45 In Teil II wurden die Personalverantwortlichen zu ihren subjektiven Einschätzungen und (Experten-)Meinungen gegenüber Einzelaspekten der Personalrotation in ihren Erfahrungsbereichen befragt. Nachfolgende Auswertung (s. Teil B, Abschnitte III und IV) orientiert sich an der Struktur der verwendeten Fragebögen; zur besseren Verständlichkeit sind die Fragen im Wortlaut aufgeführt. II. Ergebnisüberblick Die Befragung ergab insgesamt einen hohen Umsetzungsgrad der Personalrotation beim Bund und in den Ländern. So wenden 10 von 13 der Befragten (76,92 %) dieses Personalführungselement an156. Jedoch wird im Vergleich zur Anzahl der Landesbediensteten nur eine sehr geringe Anzahl von Mitarbeitern in Rotationsprojekte einbezogen. Eine breite Personalrotation, die alle Status- und Laufbahngruppen erfasst, findet nicht statt. Das Gesamturteil zur Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung fällt eindeutig positiv aus. Auch die Kosten-Nutzen Relation steht nach Ansicht der Befragten in einem angemessenen Verhältnis. Die Rotation wird in erster Linie zur Personalentwicklung und Motivierung von Fach- und Führungskräften auf nahezu ausschließlich freiwilliger Basis eingesetzt; von der Eignung zu diesen Zwecken gehen die Befragten mehrheitlich aus. Der Schwerpunkt der Rotationen liegt bei der Zielgruppe der Nachwuchskräfte157. Unterschiede in der Einbeziehung von Beamten und Angestellten konnten nicht festgestellt werden. 156 Im Vergleich liegt für das Jahr 2004 eine Studie zu Schwerpunkten und Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung der Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages und seiner Zuwenderstädte vor. So wandten im Unterschied zu den Landesverwaltungen nur 4,9 % von 164 befragten Stadt- und Gemeindeverwaltungen Arbeitsplatzwechsel zur Kompetenzerweiterung an, geplant war dieses für weitere 38,4 %. Zur gezielten Steuerung des Personaleinsatzes realisierten 9,8 % von 163 befragten Stadt- und Gemeindeverwaltungen regelmäßige Arbeitsplatzwechsel, 19,6 % planten es. Damit war in rund 60 % der Fälle eine Rotation nicht vorgesehen. Dies ist umso bemerkenswerter, da in den Kommunalverwaltungen die räumlichen Mobilitätsanforderungen vergleichsweise gering ausfallen. Siehe Knipp, Rüdiger, Verwaltungsmodernisierung in deutschen Kommunalverwaltungen, S. 51, 57. 157 Im Rahmen der Umfrage wurde der Begriff „Nachwuchskraft“ nicht weiter spezifiziert, um die Datenerhebung für die Teilnehmer handhabbar zu gestalten. Er kann damit Führungs-, Fach- und sonstige Nachwuchskräfte auf allen Laufbahnebenen – 46 Gegenüber dem Hauptziel des „training on the job“ spielen nach Aussagen der Befragten andere Nebenziele oder Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. der Einsatz bei Mitarbeitern in Überhangbereichen, die bessere Auslastung von Mitarbeitern oder die Beseitigung von Personalengpässen keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle. Zugleich zeigt sich, dass unterschiedliche Modelle der Personalrotation in Bezug auf Art und Umfang existieren, also das jeweils praktizierte Ausmaß von „Breitenwirkung“ (Kreis der einbezogenen Mitarbeiter) und „Tiefenwirkung“ (Intensität und Individualisierung durch Auslese und Personalentwicklungsmaßnahmen). Im Gegensatz zur positiven Einstellung der befragten Personalverantwortlichen gegenüber der Personalrotation wird die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Teilnahme nur für gering gehalten. Als Möglichkeiten zur Verbesserung der Motivation wurden an dieser Stelle neben einer konkreteren Verbindlichkeit der jeweiligen Rotationsverfahren hauptsächlich finanzielle Anreize genannt. Die Auswahl der Mitarbeiter findet in erster Linie über die Verwendungsplanung und Mitarbeitergespräche statt. Stellenpools werden für Rotationsverfahren nur von 2 Bundesländern genutzt. Die Präferenzen der Befragten bei den genutzten rechtlichen Instrumenten liegen bei der Abordnung, Umsetzung und Versetzung. Dabei bringt die Rotation ihrer Ansicht nach kaum rechtliche Unsicherheiten und Risiken mit sich. Planmäßige Rotationszyklen werden nur von einem Teil der befragten Institutionen genutzt. Oftmals verbleiben in die Rotation einbezogene Mitarbeiter letztlich dauerhaft auf einer Station ihrer Rotation. Unterschiede ergaben sich bei der Ressortgebundenheit in Bezug auf Regelungsmechanismen und Durchführungsmodi der Rotation: Die Regelung der Rotation erfolgt zwar oftmals ressortgebunden, zugleich wird sie jedoch auch über Ressortgrenzen hinweg durchgeführt. Eine verbindliche Regelung der Rotation ist bislang ebenfalls nur bei einem Teil der Befragten erfolgt; es überwiegen Empfehlungen und Rahmenvorgaben. Weit verbreitet ist die Rotation unter Einbeziehung eines „Perspektivwechsels“, also z. B. vom Stab in Linienfunktionen und umgekehrt oder von der mittleren bzw. höheren Verwaltungsebene in die Kommunalverwaltung. soweit nicht anders benannt – umfassen. Eine diesbezügliche Differenzierung des Begriffs bleibt einer weiteren Untersuchung vorbehalten. 47 Der Wechsel auf externe Stellen, also z. B. in Privatunternehmen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen, erfolgt im Vergleich dazu äußerst selten. Nach Ansicht der Mehrheit der Befragten verursacht die notwendige Einarbeitungszeit der Mitarbeiter auf einem neuen Dienstposten zunächst Schwierigkeiten, da dem Rotierenden bspw. die stellenspezifischen Erfahrungen, Kenntnisse und Routinen fehlen und diese erst erworben werden müssen. Der Einsatz von Mentoren als unterstützendes Element spielt keine Rolle, sie werden nur einzelfallbezogen in einem Bundesland eingesetzt. III. Bestandsaufnahme zu aktuellen Rotationsprojekten – Fragebogen Teil A Teil A des Fragebogens zielt auf eine Bestandsaufnahme zu den Bereichen – Institutionalisierung von Personalrotationen – Ziele und Zielgruppen sowie – konkrete Verfahren von Rotationsmaßnahmen. Folgende Befragungsunterlagen erhielten die Teilnehmer: 48 Abb. 5: Seite 1 des Fragebogens Teil A 49 Abb. 6: Seite 2 des Fragebogens Teil A 50 Abb. 7: Seite 3 des Fragebogens Teil A 51 Abb. 8: Seite 4 des Fragebogens Teil A 52 Abb. 9: Seite 5 des Fragebogens Teil A 53 Abb.10: Seite 6 des Fragebogens Teil A Im Folgenden werden die Antworten analysiert und interpretiert. 54 III.1 Institutionalisierung von Personalrotationen III.1.1 Frage I.1: Sind Rotationsverfahren für Personal der Landes- und Bundesverwaltung vorgesehen? Sind Rotationsverfahren für Personal der Landes- und Bundesverwaltung vorgesehen? Nein 0 geplant, für: ... 1 Ja 12 keine Angabe 0 Gesamt 13 Tab. 1: Geplante Rotationsmaßnahmen Aus Tabelle 1 wird ersichtlich, dass bei allen 13 Befragten Rotationsverfahren vorgesehen sind. Ein Bundesland gab an, dies zunächst nur für den Nachwuchs des höheren Dienstes zu planen. Insgesamt lässt sich daher feststellen, dass bei allen Befragten die Personalrotation zumindest thematisiert wird. Dies zeigt bereits den hohen Stellenwert, der Rotationsverfahren beigemessen wird, was sich auch in den nachfolgenden Aussagen, insbesondere in Fragebogenteil B, (s. Teil B, Abschnitt IV.3) widerspiegelt. An dieser Stelle wurde von insgesamt 3 Befragten folgendes angemerkt: – einbezogen in die Rotation sei nur Nachwuchspersonal des höheren Dienstes; – ein weiterer Teilnehmer gab an, dass die Personalrotation seit dem 01.01.2004 implementiert sei; – bei einem Teilnehmer sei eine Personalrotation zunächst geplant für Nachwuchskräfte des höheren Dienstes; i. Ü. gelten die Mobilitätsleitlinien des Landes; – die Angaben eines weiteren Teilnehmers seien nur auf die ressortinterne Regelung und das Ministerium selbst bezogen. 55 III.1.2 Frage I.2: Finden derzeit Rotationen statt? Finden derzeit Rotationen statt? Nein 0 ja, als Pilotprojekte 3 ja, dauerhaft implementiert 10 keine Angabe 0 Gesamt 13 Tab. 2: Ausmaß der Umsetzung von Rotationsmaßnahmen a) Wenn ja, im Jahre 2002 in der gesamten Landesverwaltung im Umfang von (ggf. schätzen)… Wenn ja, im Jahre 2002 in der gesamten Landesverwaltung im Umfang von (ggf. schätzen)… bis 50 einzelne Mitarbeiter/-innen 4 mehr als 50 und weniger als 150 einzelne Mitarbeiter/-innen 2 150 und mehr einzelne Mitarbeiter/-innen 2 keine Angabe 5 gesamt 13 Tab. 3: Personeller Umfang in Rotationsmaßnahmen Bei der deutlichen Mehrzahl der Befragten (10 von 13) ist die Personalrotation nach eigenen Angaben bereits dauerhaft umgesetzt. Wo dies nicht der Fall ist, sind Pilotprojekte installiert. Dies deutet auf einen hohen Einführungsgrad von (mehr oder weniger umfänglichen) Modellen der Personalrotation in den Ländern hin. Die Frage nach dem personellen Umfang von Rotationen wurde sehr unterschiedlich bzw. nicht (5mal keine Angabe) beantwortet. Vier der Befragten gaben an, lediglich bis 50 Mitarbeiter in Rotationsverfahren einzubeziehen. Bei nur 2 der 13 Befragten erstrecken sich Rotationen auf bis zu 150 Mitarbeiter, ebenso sind bei nur 2 der Befragten 150 und mehr Mitarbeiter an Personalrotationen beteiligt. Somit entsteht ein geteiltes Bild bei Betrachtung der Anzahl der einbezogenen Mitarbeiter. Da es sich bei den Befragten, die 150 und mehr Mit- 56 arbeiter angaben, zudem um 2 der größeren Flächenländer handelt, lässt dies den Schluss zu, dass bei den anderen Befragten i. d. R. nur ein eng umgrenzter Kreis von Mitarbeitern in Rotationen einbezogen wird (z. B. Führungskräftenachwuchs). Hierfür spricht auch, dass 8 von 13 Befragten angaben, Zielgruppe der Personalrotation im engeren Sinne seien Nachwuchskräfte. Dies begrenzt den einbezogenen Personenkreis von vornherein (vgl. Tab. 7). Darüber hinaus zeigt dies das Vorhandensein unterschiedlicher Modelle der Personalrotation in Bezug auf Art und Umfang, also das jeweils praktizierte Ausmaß von „Breitenwirkung“ (Kreis der einbezogenen Mitarbeiter) und „Tiefenwirkung“ (Intensität und Individualisierung durch Auslese und Personalentwicklungsmaßnahmen). III.1.3 Frage I.3: Wie sind Rotationsverfahren geregelt? Wie sind Rotationsverfahren geregelt? einheitlich für die gesamte Landesverwaltung 4 ressortintern 9 keine Angabe 1 Mehrfachnennung 1 verbindlich (z.B. Bestandteil zentraler oder dezentraler Personalentwicklungskonzepte) 6 als interne Empfehlung (z.B. zentrale Leitlinien) 4 als Rahmenvorgabe (z.B. Eckpunkte für ein bzw. die Ressorts) 5 als Zielvereinbarungen (z.B. zwischen Ministerium und nachgeordnetem Bereich) 0 Sonstiges/Erläuterungen 2 keine Angabe 0 Mehrfachnennung 3 Tab. 4: Regelungsformen von Rotationsverfahren 57 Eine ressortübergreifende, einheitliche Regelung für die gesamte Landesverwaltung existiert bislang nur bei 4 der befragten Institutionen; ressortinterne Regelungen überwiegen demgegenüber deutlich (9 von 13). Dies deutet darauf hin, dass eine systematische Personalrotation ebenfalls größtenteils nur ressortbezogen aufgebaut wurde und entsprechend überwiegend ressortgebunden stattfindet. Zu klären bleibt die Frage, ob die ressortinternen Regelungen auf einem für die Landesverwaltung einheitlichen Konzept beruhen (bzw. in dessen Umsetzung erlassen wurden), oder ob es sich um separat entstandene und praktizierte „Insellösungen“ der Fachressorts handelt. Ebenfalls diskussionswürdig erscheint in diesem Zusammenhang, ob und ggf. welche sachlichen Gründe für eine derartige Trennung vorliegen, ob also aus Sicht der Praxis überhaupt ein Bedürfnis für ein die gesamte Landesverwaltung umfassendes, ressortübergreifendes Konzept gesehen wird oder ob – z. B. aufgrund der notwendigen Sachnähe – dezentrale, ressortbezogene Lösungen vorzuziehen sind. Erläuterungen erfolgten hier von 2 Teilnehmern: ➣ Für den Nachwuchspool des höheren Dienstes im Rahmen der 2-jährigen Poolzeit sei eine Rotation verbindlich festgelegt. ➣ Es existiere ein Kabinettsbeschluss über die sog. Verwendungsbreite sowie ein Beschluss der Konferenz der Leiter der allgemeinen Abteilungen. Eine verbindliche Regelung der Rotation ist bislang nur bei einem Teil der Befragten erfolgt (6 von 13); es überwiegen Empfehlungen und Rahmenvorgaben. Dies könnte einerseits Ausdruck einer gewünschten und für erforderlich gehaltenen Flexibilität bei der Personalauswahl und Stellenbesetzung sein. Andererseits könnte es auch – zusammen mit der mehrheitlich eher niedrigen Anzahl der einbezogenen Mitarbeiter, s. Tab. 3 – für eine bislang nur in Teilbereichen entwickelte Jobrotation sprechen. Durch die fehlende Verbindlichkeit der Regelungen liegt es zudem nahe, dass ein Teil der grundsätzlich für eine Rotation geeigneten Mitarbeiter von dieser erst gar nicht erfasst werden. 58 III.2 Ziele und Zielgruppen der Personalrotation III.2.1 Frage II.1: Welche Ziele von Rotationsverfahren werden mit den o. g. Regelungen verfolgt? Welche Ziele von Rotationsverfahren werden mit den o. g. Regelungen verfolgt? (Mehrfachnennungen möglich) Flexibilisierung des Personaleinsatzes (Personalumsteuerung) 9 Motivierung (Vermeidung von Routinisierung; Anreiz usw.) 13 Weiterqualifizierung 13 Frauenförderung (z. B. für höhere Repräsentation von Frauen in Führungspositionen) 5 Korruptionsprävention 5 Sonstige 1 Tab. 5: Hauptziele von Rotationsverfahren Die Häufigkeit der Nennungen ergibt eine eindeutige Präferenz der Befragten bei den mit der Rotation verfolgten Zielen. An erster Stelle stehen die Motivierung und die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern (jeweils 13 von 13), mit Abstand folgt die Flexibilisierung des Personaleinsatzes (9 von 13); vgl. dazu auch Abb. 12. Frauenförderung und Korruptionsbekämpfung spielen demgegenüber als Ziele nur eine deutlich untergeordnete Rolle (jeweils 5 von 13). 59 Ziele der Personalrotation 13 13 9 5 5 Sonstige Korruptionsprävention Frauenförderung Weiterqualifizierung Motivierung 1 Flexibilisierung des Personaleinsatzes 14 12 10 8 6 4 2 0 Abb. 11: Ziele der Personalrotation Diese Einstellung findet sich auch in Fragebogen Teil B wieder (s. Teil B, Abschnitt IV.3.4 bis IV.3.6), wobei nach Ansicht der Befragten überwiegend der Nutzen der Rotation bei der Vorbereitung auf Führungsaufgaben, aber auch auf Spezialaufgaben gesehen wird und damit der Aspekt der Personalentwicklung im Vordergrund steht. Dies korreliert mit den tendenziell eher positiven Erfahrungen bezüglich der motivierenden Wirkung der Rotation auf die Mitarbeiter. Ziel ist Weiterqualifizierung, und zwar … (Mehrfachnennungen möglich) für andere Fachaufgaben 9 für Führungsaufgaben 13 für eine andere Laufbahn (Beamtinnen u. Beamte) 3 zur Ausweitung der Verwendungsbreite (auch z. B.: Auslandserfahrung, EU-Kompetenz) 12 zur Spezialisierung im bisherigen Fachbereich 2 für die Modernisierung der Behörde 5 Tab. 6: Spezifische Weiterbildungsziele von Rotationen 60 Die genauere Betrachtung der mit der Weiterqualifizierung verfolgten spezifischen Ziele zeigt, dass über den systematischen Stellenwechsel die Mitarbeiter primär auf Führungsaufgaben vorbereitet werden sollen (13 von 13); fast gleichbedeutend ist die Ausweitung der Verwendungsbreite (12 von 13). Nahezu alle Befragten (12 von 13), die eine Qualifizierung der Mitarbeiter auf Führungsaufgaben beabsichtigen, sehen zugleich auch die Ausweitung der Verwendungsbreite als Ziel an. Dies spricht – ebenso wie die vorstehend geschilderte Präferenz in Teil B – für eine weite Verbreitung des „flexiblen Generalisten“ als angestrebtes Ziel der Personalentwicklung für den Führungskräftenachwuchs. Weiterqualifizierung, und zwar ... 12 13 9 5 3 Abb. 12: Spezifische Weiterbildungsziele von Rotation für die Modernisierung der Behörde zur Spezialisierung (bisheriger Fachber.) zur Ausweitung der Verwendungsbreite für eine andere Laufbahn für Führungsaufgaben 2 für andere Fachaufgaben 14 12 10 8 6 4 2 0 61 III.2.2 Frage II.2: Wer ist im engeren Sinne Zielgruppe von Rotationen? Wer ist im engeren Sinne Zielgruppe von Rotationen? (Mehrfachnennungen möglich) Angestellte 11 Beamte 11 nur höherer Dienst oder BAT vergleichbar 4 keine Angabe 1 Nachwuchskräfte 8 Quereinsteiger 1 Aufsteiger/Durchsteiger (bzw. -kandidaten) 4 keine Angabe 5 Personal der allgemeinen Verwaltung 10 Personal der Fachverwaltungen 6 keine Angabe 3 Schwerbehinderte 0 Personal aus Überhangbereichen 2 Personal mit unterdurchschnittlichen Leistungen (auf bisherigem Arbeitsplatz) 0 nur Personal einer bestimmten Altersgruppe von – bis ... 1 Sonstige/Erläuterungen 2 keine Angabe 9 Tab. 7: Zielgruppen von Rotationen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten als Zielgruppe von Rotationen bestehen bei der Mehrzahl der Befragten nicht (s. Tab. 7). Nur eine verhältnismäßig geringe Zahl der Befragten gibt an, dass Rotationen auf den höheren Dienst beschränkt seien (4 von 13). Dies sind größtenteils Länder, die eine Personalrotation nur für Nachwuchskräfte des höheren Dienstes durchführen. 62 Im Ergebnis könnte dies den Schluss zulassen, dass Personalrotation auch für andere Status- und Laufbahngruppen als geeignete Qualifikationsmaßnahme angesehen und umgesetzt wird. So überwiegt z. B. in der Privatwirtschaft zwar bislang die Nutzung der Rotation zur Personalentwicklung beim Führungskräftenachwuchs, doch wird auch dort eine breite Qualifikation u. a. für den Servicebereich angestrebt (bspw. planmäßige Rotation innerhalb der Teammitglieder bei Gruppenarbeit)158. Ob eine entsprechend breite, laufbahnübergreifende Nutzung in der öffentlichen Verwaltung tatsächlich stattfindet, bedarf jedoch noch einer genaueren Präzisierung, da, wie gezeigt, 13 der Befragten als Ziel der Personalrotation die Weiterqualifizierung auf Führungsaufgaben angaben. Vor allem aber die größtenteils relativ geringe Anzahl der einbezogenen Mitarbeiter, s. Tab. 3 (bei nur 2 der Befragten 150 und mehr Mitarbeiter), spricht momentan gegen eine breite Nutzung. Eine Mehrheit der Befragten gab an, Zielgruppe im engeren Sinne bei der Personalrotation seien Nachwuchskräfte (8 von 13, s. Tab. 7). Dies stimmt mit in der Privatwirtschaft durchgeführten Untersuchungen überein159, weist zugleich aber auch auf eine deutliche Einschränkung bei der Nutzung der Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung hin. Auch hierin könnte eine Erklärung für die relativ niedrige Anzahl an Mitarbeitern liegen, die bei den meisten der Befragten in eine Personalrotation einbezogen sind. An zweiter Stelle folgen die „Aufsteiger“, so dass sich insgesamt ein Übergewicht bei der Förderung von Fach- und Führungskräftenachwuchs durch Personalrotation abzeichnet. Es zeigt sich ein deutlicher Unterschied im Maß der Nutzung zwischen Fachverwaltung (6 von 13) und allgemeiner Verwaltung (10 von 13, s. Tab. 7). Dies könnte aus einem unterschiedlichen Anforderungsprofil erklärt werden. So liegt die Vermutung nahe, dass in der Fachverwaltung aufgrund ihrer anderen Aufgabenstellung dem spezialisierten, technischen Fachwissen bei der Mehrzahl der Mitarbeiter eine größere Bedeutung zukommt, als in der allgemeinen Verwaltung. Eine Ausdehnung der Verwendungsbreite durch Rotation würde dabei folglich eine geringere Rolle für die Qualifikation der Mitarbeiter spielen. 158 Vgl. hierzu z.B. zur Rolle der Rotation bei Team- und Gruppenarbeit in der Postbank: Dejung, Klaus/Moog, Manfred, in: Personalführung 1998, S. 50. 159 Vgl. z.B. Gerster, Claudia/Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 1999, S. 60 ff.; Eckhardt, Thomas, in: Personalführung 1997, S. 1132 ff.; Breisig, Thomas/Krone, Frank, Job Rotation bei der Führungskräfteentwicklung, in: Personal 1999, S. 410 ff. 63 Dieses Resultat korrespondiert mit früheren Untersuchungen, nach denen die Mobilität im „allgemeinen Verwaltungsdienst [höher ist] als in technischen und in besonderen nichttechnischen Laufbahnen“160. Die aufgeführten, speziellen Zielgruppen außerhalb der Nachwuchskräfte bzw. des Führungskräftenachwuchses spielen bei den Befragten keine nennenswerte Rolle (s. Tab. 7). Dies stimmt mit dem zuvor entworfenen Bild überein, dass die Rotation überwiegend für die Personalentwicklung bei Fach- und Führungskräften genutzt wird. Angaben zu weiteren Einschränkungen oder Erläuterungen wurden von 2 Befragten gemacht: ➣ Zielgruppe ist nur das Personal bis zum Alter von 50 Jahren; ➣ ab Vollendung des 55. Lebensjahres erfolge die Teilnahme im Gegensatz zu der sonst verpflichtenden Rotation nur noch auf freiwilliger Basis. Ebenfalls nur 2 der Befragten gaben an, Personal aus Überhangbereichen in die Rotation einzubeziehen. In Anbetracht der in nahezu allen Ländern vorhandenen Bestrebungen zum Abbau von Personal erscheint es notwendig, diese Motive und Erfahrungen zugänglich zu machen. III.3 Verfahren der Personalrotation III.3.1 Frage III.1: Wie werden Rotationen in zeitlicher Hinsicht durchgeführt? a) Zeitliche Begrenzung des Verbleibs auf einer Rotationsstation Wie werden Rotationen in zeitlicher Hinsicht durchgeführt? (Mehrfachnennungen möglich) dauerhaft (zum Verbleib auf der neuen Stelle) 6 vorübergehend 12 keine Angabe 1 Tab. 8: Zeitliche Begrenzung des Verbleibs auf einer Rotationsstation Die zeitliche Begrenzung des Verbleibs auf einer Station wird als Voraussetzung und Indiz einer funktionierenden Personalrotation angesehen, da nur 160 Vgl. Mayntz, Renate, Soziologie der öffentlichen Verwaltung, S. 166. 64 so die notwendige, interne Mobilität erreicht werden kann. Bei allen Befragten, die hierzu Angaben gemacht haben (12 von 13), ist diese Voraussetzung auch erfüllt. Interessant erscheinen jedoch die Überschneidungen bei den Befragten, die zugleich angaben, dass Rotationen auch dauerhaft, also zum Verbleib auf der neuen Stelle durchgeführt werden (6 von 12). Dies könnte auf entsprechende Konzepte hindeuten, bei denen am Ende der Rotationszyklen der Verbleib der Mitarbeiter auf einer Stelle vorgesehen ist. Zugleich könnte es auch Ausdruck der tatsächlichen Situation in der Praxis sein, die u. U. zum Verbleib eines Mitarbeiters auf einer als Entwicklungsposition gedachten Stelle führt – ggf. im Widerspruch zu dem Konzept der Personalrotation. Es ist darauf hinzuweisen, dass dies in Untersuchungen zur Rotation in der Privatwirtschaft als Anzeichen für ein fehlendes oder nicht konsequent umgesetztes Gesamtkonzept angesehen wird161. b) Verweildauer auf Rotationsstationen Rotationen in zeitlicher Hinsicht: Wenn Aufenthalt vorübergehend, Dauer in der Regel…. (Mehrfachnennung möglich) bis 3 Monate 0 bis 6 Monate 1 bis 1 Jahr 2 1 Jahr u. länger 9 keine Angabe 1 Tab. 9: Konkrete Verweildauer auf Rotationsstationen Die Verweildauer auf den Stellen im Rahmen einer Rotation liegt mehrheitlich zwischen einem Jahr und darüber (11 von 13 Befragten). Dies deckt sich mit Erfahrungen aus Konzepten in der Privatwirtschaft162, die je nach Ausmaß der notwendigen Einarbeitung Zeiträume zwischen 1 ½ und 5 Jahren vorsehen. 161 Vgl. dazu die Untersuchung von Breisig, Thomas/Krone, Frank, in: Personal 1999, S. 410 (413). 162 Siehe Jeserich, Wolfgang, Personal-Förderkonzepte, S. 280, und Scholz, Christian, Personalmanagement, 5. Aufl., S. 516. 65 c) Festlegung regelmäßiger Rotationszyklen Erfolgen die Rotationsaufenthalte unter Verwendung regelmäßiger Rotationszyklen, d. h. unter Festlegung periodischer Rotationsphasen? Nein 9 Ja 3 keine Angabe 1 Tab. 10: Zur Verwendung regelmäßiger Rotationszyklen Auf die Frage nach der Verwendung regelmäßiger Rotationszyklen gaben 9 von 13 Befragten an, dass diese in ihrem Bereich nicht verwendet würden, (vgl. Tab. 10). Die geringe Bejahung der Frage nach der Verwendung festgelegter Rotationszyklen lässt Rückschlüsse auf einen möglicherweise geringen Institutionalisierungsgrad der Rotation zu, wenn man davon ausgeht, dass eine umfassend eingeführte, auf einem Gesamtkonzept beruhende und konsequent durchgeführte Rotation ab einem gewissen Umfang die Nutzung festgelegter Rotationszyklen erfordert. Allerdings könnte ein Alternativkonzept zu einer derartigen Rotation mit festgelegten Zyklen z. B. eine durchgehend sehr stark individualisierte Vorgehensweise beinhalten, die einen entsprechenden „Karrierepfad“ für den einzelnen Mitarbeiter unter Einbeziehung der Stationen in der Rotation festlegt: eine allgemeine Regelung wäre dann verzichtbar. ca) Organisationsbezogene bzw. individuelle Rotationszyklen Wenn Rotationszyklen verwendet werden, dann ... Rotationszyklen festgelegt innerhalb der Organisation 1 Rotationszyklen festgelegt für einzelne Mitarbeiter/-innen 2 keine Angabe 0 Tab. 11: Organisationsbezogene oder individuelle Rotationszyklen Drei Bundesländer, bei denen die Rotation nach einem festgelegten Zyklus erfolgt, legen diesen mehrheitlich für einzelne Mitarbeiter fest (2 von 3, s. Tab. 11). 66 cb) Häufigkeit von Rotationszyklen Häufigkeit von Rotationszyklen 2 Stellenwechsel in 2 Jahren 1 3 Stellenwechsel in den ersten 10 Jahren, dann alle 7 Jahre ein Wechsel 1 Im Zeitraum von 3 bis 5 Jahren ein Wechsel 1 Keine Angabe 10 Tab. 12: Häufigkeit von Rotationszyklen Genauere Angaben zu Rotationszyklen wurden wiederum von 3 Ländern gemacht, sie sind in Tab.12 wiedergegeben. Die jeweils kurze Verweildauer in einem Bundesland (2 Wechsel in 2 Jahren) beruht darauf, dass sich die Angaben dort nur auf die Rotation der Nachwuchskräfte des höheren Dienstes zu Beginn ihrer Berufstätigkeit beziehen. 67 III.3.2 Frage III.2: Wie werden Rotationen in personeller Hinsicht durchgeführt? a) Austauschaspekt, Laufbahnorientierung, Freiwilligkeitsprinzip Wie werden Rotationen in personeller Hinsicht durchgeführt? (Mehrfachnennungen möglich) paarweiser Austausch 8 einzeln 10 keine Angabe 1 innerhalb derselben Laufbahn (Beamte) 12 laufbahnübergreifend (Beamte) 1 keine Angabe 1 mit Zustimmung der Betroffenen 12 ohne Zustimmung der Betroffenen 0 keine Angabe 1 Tab. 13: Personelle Aspekte von Rotationsmaßnahmen (Austauschaspekt, Laufbahnorientierung, Freiwilligkeitsprinzip) Die Frage nach dem Vorgehen in personeller Hinsicht ergab, dass der paarweise Austausch (8 von 13) nahezu genauso oft genannt wird wie die unabhängig von einem Tauschpartner – „einzeln“ – vorgenommene Rotation (10 von 13), die nur leicht überwiegt. Eine Präferenz in der Methode ist daher nicht zu erkennen, wohl aber eine weitere Bestätigung für das Vorliegen unterschiedlicher Modelle in den Ländern. Nahezu ausschließlich findet die Rotation innerhalb derselben Laufbahn (Beamte) statt (12 von 13). Eine Rotation ohne Zustimmung des Betroffenen wurde gar nicht genannt. Zusammen mit der hohen Bedeutung, die der Rotation für die Motivation der Beschäftigten zugemessen wurde (vgl. Tab. 5), und der nur geringen Nutzung für Personal in Überhangbereichen (vgl. Tab. 7) sowie der in Fragebogen Teil B, IV.3.13, geäußerten Ansicht der Befragten, dass eine unfreiwillig durchgeführte Rotation eher zu Widerständen und Leistungsdefiziten bei den Betroffenen führe, bestätigt dies die Rolle der Personalrotation als Mittel zur weiteren Qualifikation von Potentialträgern. Anzeichen für eine Nutzung z. B. als Instrument zum Personalabbau sind demgegenüber nicht erkennbar. 68 b) Anlässe zur Initiierung von Rotationsmaßnahmen Wie werden Rotationen in personeller Hinsicht durchgeführt? (Mehrfachnennungen möglich) aufgrund Personalentwicklungsplanung 9 anlassbezogen im Einzelfall 11 (auch) auf eigene Initiative des/der Betroffenen 9 keine Angabe 1 Tab. 14: Anlässe zur Initiierung von Rotationen Bei der Frage nach der Initiierung von Rotationen zeigt sich, das die einzelfall- und anlassbezogene Auswahl leicht überwiegt (11 von 13). Rotationsentscheidungen aufgrund einer Personalentwicklungsplanung werden im Vergleich weniger oft praktiziert (9 von 13), sind jedoch ebenfalls weit verbreitet. Ebenso oft werden Rotationen aufgrund eigener Initiative ausgelöst (9 von 13). Eine Kombination aller 3 Möglichkeiten gaben 7 der Befragten an. In vier Bundesländern werden Rotationen nicht aufgrund einer Personalentwicklungsplanung durchgeführt; in einem Bundesland besteht keine Möglichkeit der eigenen Initiative des/der Betroffenen163. Eine Auswahl der Rotierenden ausschließlich aufgrund der Personalentwicklungsplanung gab ein Befragter an, nur für den Einzelfall anlassbezogen ein weiterer. Interpretiert man die Zuordnung aufgrund der Personalentwicklungsplanung im Vergleich zu den beiden anderen genannten Möglichkeiten wiederum als systematischen Ansatz zur Personalrotation, spricht ihr Vorliegen für ein umgesetztes Gesamtkonzept in diesem Bereich. Die anlassbezogene Zuordnung im Einzelfall könnte demgegenüber ein Anzeichen für ein weniger formalisiertes Vorgehen sein. 163 Ein nicht ausgefülltes Antwortfeld bei dieser Frage wurde als unzutreffend und damit wie „Nein“ gewertet. 69 c) Einsatz von Mentoren; Sonstiges Wie werden Rotationen in personeller Hinsicht durchgeführt? (Mehrfachnennungen möglich) (auch) mit „Mentor/-in“ 1 Sonstiges/Erläuterungen 1 keine Angabe 11 Tab. 15: Mentoreneinsatz; Sonstige Bemerkungen Die in der Privatwirtschaft teilweise praktizierte Methode der Begleitung durch einen Mentor (bzw. Supervisor164) wurde nur von einem befragten Land genannt, allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur in Einzelfällen geschehe. Es zeigt sich daran, dass das Mentoren-Modell beim Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Personalrotation so gut wie nicht genutzt wird. Als begleitende Unterstützung findet Mentoring lediglich in Niedersachsen Anwendung (vgl. Teil C, Abschnitt III.4). Ob die Ursache dafür in einer aus Sicht der Verantwortlichen mangelnden Eignung dieses Instruments liegt oder andere (praktische, finanzielle) Gründe vorliegen, sollte in weiteren Untersuchungen geklärt werden. Hinzuweisen ist hier auf Teil B, Abschnitt IV.3.7, wonach gemäß den Erfahrungen der Befragten besonders die notwendige Einarbeitungszeit der Mitarbeiter auf einem neuen Dienstposten zu Schwierigkeiten führt (s. auch Teil B, Abschnitt II). Als eine Möglichkeit, diesen zu begegnen, könnte der Einsatz von Mentoren geprüft werden, wie er bspw. bei MTU in Form einer Patenschaft praktiziert wird (s. Teil A, Abschnitt III.6.3). Auch Baitsch weist darauf hin, dass zum Erreichen von beabsichtigten Effekten wechselseitiger Lehr- und Lernprozesse (welche einem Rotationsprozess hier unterstellt werden) neben Initiierung und Kontrolle eine zielgerichtete Begleitung165 (Mentoring) erforderlich ist. 164 Vgl. Gerster, Claudia/Sternheimer, Jörg, in: Personalführung 4/1999, S. 63. 165 Siehe Baitsch, Christof, Interorganisationale Lehr- und Lernnetzwerke, in: QUEM (Hrsg.), Kompetenzentwicklung ’99, S. 258. 70 III.3.3 Frage III.3: Welche rechtlichen Instrumente werden zur Durchführung von Rotationen genutzt (Mehrfachnennungen möglich) immer oft selten nie Keine Angabe Versetzung 1 6 2 1 3 Abordnung 4 8 0 1 0 Umsetzung 2 7 0 2 2 Direktionsrecht 2 0 3 3 5 Beurlaubung 1 1 4 1 6 Arbeitsvertrag (Rotations0 pflicht) 0 0 6 7 Änderungskündigung 0 0 0 6 7 Personalgestellungsmodelle 0 0 0 5 6 Tab. 16: Rechtliche Instrumente zur Durchführung von Rotationen, absoluter Wert immer oft selten nie Anzahl Versetzung 10,0% 60,0% 20,0% 10,0% 10 Abordnung 30,8% 61,5% 0% 7,7% 13 Umsetzung 18,2% 63,6% 0% 18,2% 11 Direktionsrecht 25,0% 0% 37,5% 37,5% 8 Beurlaubung 14,3% 14,3% 57,1% 14,3% 7 Arbeitsvertrag (Rotations0% pflicht) 0% 0% 100% 6 Änderungskündigung 0% 0% 0% 100% 6 Personalgestellungsmodelle 0% 0% 0% 100% 5 Tab. 17: Prozentualer Anteil der rechtlichen Instrumente zur Durchführung von Rotationen 71 Führend mit 92,3 Prozent wird die Abordnung als „immer“ oder „oft“ zur Realisierung der Rotation genutztes Instrument genannt, es folgt mit 81,8 Prozent die Umsetzung. Die Versetzung wurde als immer oder oft genutztes Instrument noch von 70 Prozent der Befragten gewählt. Die Beurlaubung wird nach Angaben von 71,4 Prozent der Befragten „selten“ oder „nie“ angewandt; nur von 28,6 Prozent der Befragten ist sie als immer oder oft genutzt bewertet. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Durchführung der Rotation über das Direktionsrecht, bei dem 25 Prozent der Befragten angaben, es für Rotationsmaßnahmen oft oder immer zu nutzen. Zur Verdeutlichung soll nochmals die nachfolgende Grafik dienen (Abb. 14). Rechtliche Instrumente der Personalrotation 8 8 7 7 6 6 6 6 5 5 4 4 4 3 3 0 1 0 0 1 Direktionsrecht Umsetzung Abordnung 0 Versetzung 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 nie selten oft im m er Personalgestellung 1 2 2 1 2 Änderungskündigung 21 Beurlaubung 2 Arbeitsvertrag 3 Abb. 13: Anwendung rechtlicher Instrumente der Personalrotation 72 Von den Befragten, die Angaben zur Nutzung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Rotationspflicht, zur Änderungskündigung und zu Personalgestellungsmodellen für die Durchführung der Rotation gemacht haben, gaben alle an, diese drei Möglichkeiten nie zu nutzen. Die Präferenzen der befragten Institutionen bei den genutzten rechtlichen Instrumenten sind damit klar erkennbar. Sie liegen bei der Abordnung, Umsetzung und Versetzung. Die ebenso eindeutige Ablehnung von arbeitsvertraglich vereinbarter Rotationspflicht, Änderungskündigung und Personalgestellungsmodellen dürfte (auch) auf das geltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes zurückzuführen sein. Nach Ansicht der Befragten bringt die Rotation erfahrungsgemäß wenig rechtliche Unsicherheiten und Risiken mit sich (s. Fragebogen Teil B, IV.3.12). Welche (tarif-/beamten-) rechtlichen Hindernisse ggf. bei der Durchführung von Rotationen bestehen, wäre durch weitere Untersuchungen zu klären. III.3.4 Frage III.4: Wird die Rotation mittels so genannter interner Stellenpools durchgeführt? a) Rotation mittels Stellenpool Wird die Rotation mittels interner Stellenpools durchgeführt? Nein 10 geplant 1 (von o. g.) Ja 3 keine Angabe 0 Tab. 18: Rotation mittels Stellenpool 73 b) Struktur des Stellenpools Wenn Stellenpool genutzt oder geplant, dann… (Mehrfachnennungen möglich) ressortübergreifender Stellenpool 3 Stellenpool innerhalb der Geschäftsbereiche 0 keine Angabe 1 Stellenpool enthält freie befristete/unbefristete) Stellen 3 Stellenpool enthält (auch) rotationswillige Mitarbeiter/- 2 innen keine Angabe 1 Tab. 19: Struktur des Stellenpools Von 13 Befragten gaben nur 3 an, für die Rotation auf einen internen Stellenpool zurückzugreifen. Die verwendeten Stellenpools waren in allen 3 Fällen ressortübergreifend, und enthielten neben freien Stellen in 2 von 3 Fällen auch rotationswillige Mitarbeiter. 74 III.3.5 Frage III.5: Bei Rotationen zur Weiterqualifizierung: Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Mitarbeiter? Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Mitarbeiter bei Rotationen zur Weiterbildung? (Mehrfachnennungen möglich) auf Anfrage der aufnahmebereiten Stelle 5 durch zentrale Auswertung des Stellenpools 4 aufgrund Verwendungsplanung 10 mittels individueller Potentialanalyse (durch personalbewirtschaftende Stelle) 6 auf Empfehlung eines Vorgesetzten 7 aufgrund Beurteilung 3 durch interne (Initiativ) Bewerbung/Gesuch 9 Sonstiges/Erläuterungen 0 Tab. 20: Auswahlverfahren bei Rotationen zur Weiterbildung Bei den Mitteln zur Auswahl geeigneter Mitarbeiter für eine Rotation mit dem Ziel der Weiterqualifizierung wurde am häufigsten die Verwendungsplanung genannt (10 von 13), gefolgt von der internen Bewerbung (9 von 13) und der Empfehlung durch Vorgesetzte (7). Eine individuelle Potentialanalyse durch die personalbewirtschaftende Stelle wurde von 6 Befragten genannt, von 5 Befragten die Anfrage der aufnahmebereiten Stelle. Entsprechend seiner nur geringen Verbreitung folgt die zentrale Auswertung des Stellenpools mit nur 4 Nennungen. Die Beurteilung wurde nur von 3 Befragten angeführt. Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Rangfolge der Auswahlkriterien. 75 Auswahlkriterien bei Rotationen zur Weiterqualifizierung 10 7 6 5 aufgrund Beurteilung Empfehlung des Vorgesetzten durch individuelle Potentialanalyse 3 aufgrund Verwendungsplanung Auswertung Stellenpool 4 Anfrage aufnahmebereite Stelle 12 10 8 6 4 2 0 Abb. 14: Auswahlverfahren bei Rotationen zur Weiterqualifizierung Die Ergebnisse sprechen dafür, dass eine Auswahl durch Verwendungsplanung wie auch die Eigeninitiative der Mitarbeiter und die Empfehlung des Vorgesetzten als Auswahlkriterien überwiegen, also sowohl formalisierte als auch mehr informale Instrumente. Zugleich spricht die häufige Nutzung der Verwendungsplanung für eine weite Verbreitung entsprechender Personalentwicklungskonzepte. 76 III.3.6 Frage III.6: Wie wird allgemein die Rotationsbereitschaft erhöht? Wie wird allgemein die Rotationsbereitschaft erhöht? (Mehrfachnennungen möglich) finanzielle Anreize (z.B. Zulage, Prämien, Leistungsstufen) 0 Zielvereinbarung 5 Mitarbeitergespräch / Personalentwicklungsgespräch 13 Aufforderung zur Selbsteinschätzung durch den / die Mitarbeiter/-in 0 aus dem Leitbild heraus („Kultur der Rotation“) 5 verbindliche Voraussetzung für Beförderung (bei Bewährung) 8 Eröffnung individueller Entwicklungsperspektiven vor Rotation 6 gesonderte Beurteilung nach Rotation 3 informale Auszeichnung (z.B. Erwähnung in Dienstleistungs- 1 bericht) Zertifizierung/“Quali-Pass“/Laufkarte (z. B. Punktesystem) 0 Sonstiges/Erläuterungen 0 Tab. 21: Instrumente zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft Von allen 13 Befragten wurde das Mitarbeitergespräch als Mittel zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft angegeben. Mit 8 von 13 Nennungen folgt die Rotation als verbindliche Voraussetzung für Beförderung sowie mit 5 von 13 Nennungen die Eröffnung von individuellen Entwicklungsperspektiven vor der Rotation. Finanzielle Anreize spielten demgegenüber keine Rolle (vgl. Abb. 16). In Teil B des Fragebogens (s. Teil B, Abschnitt IV.2) nannten hingegen 4 von 5 Befragten auf die Frage, wodurch die Rotationsbereitschaft erhöht werden könne, „finanzielle Anreize“. Dies lässt auf fehlende finanzielle Möglichkeiten – zumindest bei diesen Befragten – als Ursache schließen. Darüber hinaus spricht dieses Ergebnis für die zentrale Rolle des Mitarbeitergesprächs, das bereits in früheren Untersuchungen als Voraussetzung einer sachgerechten Entscheidung über eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Fortbildung bzw. Fortbildungsplanung angesehen wurde166. 166 Vgl. Klages, Helmut, Verwaltungsmodernisierung – „harte“ und „weiche“ Aspekte, S. 135 ff. 77 Andere Konzepte, wie die Zertifizierung, die Selbsteinschätzung oder die informale Auszeichnung scheinen in der Praxis der Befragten keine oder nur eine geringe Rolle zu spielen. Erhöhung der Rotationsbereitschaft (Instrumente) 13 12 10 8 8 6 6 5 5 4 3 2 1 0 ot at io A n us ze ic hn un g R na ch in fo rm al e ilu ng B eu rt e au s de m Le itb ild A Zi le el zi f in an 0 he ra us nr ei ze el ve re in ba ru ng 0 0 Abb. 15: Instrumente zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft 78 III.3.7 Frage III.7: In welchen Bereichen finden Rotationen statt oder sind Rotationen vorgesehen? a) Horizontale Rotation Bereiche horizontaler Rotation (Mehrfachnennungen möglich) innerhalb der (Bundes- bzw.) Landesverwaltung 12 in andere Landesverwaltungen oder in die Bundesverwaltung 7 innerhalb desselben Geschäftsbereichs 11 ressortübergreifend 10 Tab. 22: Bereiche horizontaler Rotation Die Häufigkeit der Nennungen spricht bei der horizontalen Rotation (Rotation unabhängig von der Hierarchieebene) für ein leichtes Überwiegen der Rotation innerhalb der eigenen Landes-/Bundesverwaltung (12 von 13) im Vergleich zu einem Wechsel (auch) in andere Landesverwaltungen (7 von 13). Nahezu genauso so oft wie die ressortübergreifende Rotation wurde diejenige innerhalb desselben Geschäftsbereichs genannt (10 von 13 bzw. 11 von 13). Die Überschneidungen, die sich daran zeigen, sprechen für jeweils sowohl ressortübergreifend als auch ressortintern durchgeführte Rotationen. In Frage 3 (vgl. Teil B, Abschnitt III.1.3, Tab. 4) gaben jedoch 9 von 13 Befragten an, es existierten jeweils nur ressortinterne Regelungen die Rotation betreffend. Ob und wie die Koordination der unterschiedlichen Ressorts bzw. die ressortübergreifende Rotation praktisch gehandhabt wird, ob sie z.B. nur bestimmte Teilbereiche erfasst, bedarf einer weiteren, genaueren Untersuchung. b) Externe vertikale Rotation auf derselben Verwaltungsebene Vertikale Rotation (extern) innerhalb des öffentlichen Sektors nur auf derselben Verwaltungsebene (jeweils nur in den unteren, Mittel-, oberen oder obersten Behörden) 4 Tab. 23: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil I 79 c) Externe vertikale Rotation – Wechsel der Verwaltungsebene Vertikale Rotation (extern) Mehrfachnennungen möglich in die oder aus den nachgeordneten (Bundes- bzw.) Landesbehörden 6 vom Land (bzw. Bund) in die Kommunen oder umgekehrt 4 Mehrfachnennungen 3 Keine Angabe 3 Tab. 24: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil II Eine externe vertikale Rotation, d. h. auf Stellen in einer anderen instanziellen Ebene außerhalb der eigenen Behörde, findet nach Angaben von 6 Befragten in bzw. aus nachgeordneten Behörden statt. Eine Ausdehnung auf die Kommunen bzw. den Bund wird dabei nur noch 4 Mal genannt. Auf dieselbe Verwaltungsebene beschränkt bleibt die externe vertikale Rotation bei 4 der Befragten. Damit zeigt sich ein leichtes Übergewicht bei der „weiter gefassten“ Rotation auf andere Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Dies spricht dafür, dass zumindest teilweise der Kenntniserwerb über Verwaltungstätigkeit aus einer „anderen Perspektive“ als ein Ziel der Personalrotation angesehen wird. d) Bereiche externer vertikaler Rotation – öffentlicher und privater Sektor (auch überregional) Vertikale Rotation (extern) Mehrfachnennungen möglich in Unternehmen der Privatwirtschaft 6 in wissenschaftliche Einrichtungen 4 in internationale oder supranationale Organisationen 6 keine Angabe 5 Tab. 25: Bereiche externer vertikaler Rotation, Teil III Die vertikale externe Rotation in Unternehmen der Privatwirtschaft wurde von 6 Befragten bestätigt. Von Seiten eines Landes wurde hierzu angemerkt, dass dies im Rahmen des sog. Wirtschaftspraktikums geschehe. Genauso oft wurde die Rotation in internationale oder supranationale Organisationen genannt. Eine Rotation in wissenschaftliche Einrichtungen wurde von nur 4 Befragten angegeben. Keine Angaben machten an dieser Stelle 5 der Befragten. 80 Dies lässt auf ein leichtes Übergewicht beim Erwerb von Kenntnissen aus dem Bereich der Wirtschaft bzw. dem internationalen Bereich gegenüber wissenschaftlichen Einrichtungen schließen. Auf der anderen Seite findet ein solcher externer Austausch bei einer nahezu gleich großen Anzahl der befragten Institutionen nicht statt. Daher erscheint es besonders interessant, die Vorteile externer Rotation sowie mögliche Hinderungsgründe zu untersuchen167. 3) Interne Vertikale Rotation Vertikale Rotation (intern) Mehrfachnennungen möglich in die oder aus der Linie (z.B. in oder aus Stäben, Projektgruppen) 7 auf höherwertige Dienstposten 8 auf identisch bewertete Dienstposten 10 auf unterwertige Dienstposten 1 Tab. 26: Vertikale Rotation, intern Bei der internen vertikalen Rotation wurde der Wechsel auf identisch bewertete Dienstposten von 10 Befragten genannt. Es folgt der Wechsel (auch) auf höherwertige Dienstposten (8 von 13), während der Wechsel (auch) auf unterwertige Dienstposten nur einmal genannt wurde. Ein Wechsel (auch) zwischen Stabs- und Linienfunktionen wurde von 7 Befragten angegeben. Sonstige Bereiche bzw. Erläuterungen – insbesondere die Übernahme von Führungsfunktionen auf Zeit – wurden nicht genannt. Auch hier zeigt sich an der Verbreitung des Wechsels vom Stab in die Linie und umgekehrt die vorstehend bereits beschriebene Bedeutung, die dem „Perspektivwechsel“ in der Praxis der Rotation zukommt. 167 Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer führt diesbezüglich das Promotionsprojekt „Temporärer Arbeitsaufenthalt von Führungskräften der öffentlichen Verwaltung in der Privatwirtschaft“ im Zeitraum 2006 – 2009 durch. Untersucht werden insbesondere die hinderlichen wie förderlichen Faktoren des dadurch praktizierten Wissens- und Erfahrungserwerbs sowie der Transfer in den Führungsalltag des öffentlichen Sektors. Weitere Informationen: [email protected] oder [email protected]. 81 IV. Individuelle Einschätzungen zu und Erfahrungen mit Personalrotationen – Fragebogen Teil B Im Folgenden werden die individuellen Einschätzungen der Personalverantwortlichen, ihre subjektiven Erfahrungen und (Experten-)Meinungen gegenüber Einzelaspekten der Personalrotation in ihrem jeweiligen Wirkungskreis wiedergegeben. IV.1. Frage 1: Wie schätzen Sie die Mobilitätsbereitschaft des Personals ein? IV.1.1 Allgemeine Verwaltung (nur höherer Dienst und vergleichbar BAT) niedrig Keine Angabe: 1 2 3 4 5 0 4 6 2 0 1 Arithmetisches Mittel: VI.1.2 hoch 2,83 Fachverwaltung (nur höherer Dienst und vergleichbar BAT) niedrig 1 2 3 4 5 1 4 5 1 0 Keine Angabe: hoch 2 Arithmetisches Mittel: 2,55 Die Mobilitätsbereitschaft im höheren Dienst wird sowohl in der allgemeinen Verwaltung als auch in der Fachverwaltung tendenziell niedrig eingeschätzt, wobei sie in der allgemeinen Verwaltung nach Ansicht der Befragten geringfügig höher liegt. Angesichts des sonst überwiegend positiven Stimmungsbilds im Bezug auf die Rotation könnten denkbare Ursachen für diese eher niedrige Wechselbereitschaft in weiteren Untersuchungen erörtert werden, ebenso die Frage, welche Ursachen die Hinderungsgründe für eine breitere Umsetzung von Rotationsmodellen sind. 82 IV.2 Frage 2: Wie könnte die Rotationsbereitschaft sonst noch erhöht werden? Auf die offene Frage nach Möglichkeiten zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft über die in Fragebogenteil A gemachten Angaben hinaus (s. Teil B, Abschnitt III.3.6) wurden von 5 Ländern die folgenden Vorschläge unterbreitet: – Zulagen bei vorübergehender Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten (1 Befragter) – Ballungsraumzulagen (1 Befragter) – finanzielle Anreize (3 Befragte) – mehr „Zwang“ (1 Befragter) – verbindliche Voraussetzung für Beförderungen (1 Befragter) – Eröffnung individueller Entwicklungsperspektiven (2 Befragte) – informale Auszeichnung (1 Befragter) – Konzepte und Beschlüsse müssen verbindlich werden (1 Befragter) – ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept muss geschaffen werden (1 Befragter) Damit wurden finanzielle Anreize von insgesamt 4 Befragten genannt. Die übrigen Vorschläge zielen auf eine stärkere Verbindlichkeit und einen höheren Umsetzungsgrad der Personalrotation. Zwar sind diese Aussagen aufgrund der geringen Anzahl von Nennungen nur bedingt verallgemeinerungsfähig, doch scheint der Faktor „finanzielle Anreize“ zur Erhöhung der Rotationsbereitschaft in der Meinung der Befragten eine größere Rolle zu spielen. IV.3 Frage 3: IV.3.1 beseitigt kurzfristig Personalengpässe trifft überhaupt nicht zu Welche Erfahrungen haben Sie mit Personalrotationen? 1 2 3 4 5 2 4 3 2 1 Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 2,67 trifft vollkommen zu 83 IV.3.2 beseitigt langfristig Personalengpässe trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 1 6 2 3 0 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 2,58 IV.3.3 sorgt für eine gleichmäßige Auslastung des Personals trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 2 4 3 3 0 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 2,58 Mit den Fragen IV.3.1 – IV.3.3 wurde nach dem Nutzen der Rotation im Hinblick auf die Beseitigung von Personalengpässen und zur Verstetigung der Auslastung gefragt, mithin wurden Aspekte der Personalumsteuerung angesprochen. Die Tendenz der Antworten zeigt, dass sich aus Sicht der Mehrzahl der Befragten die Personalrotation bislang kaum als Mittel zur Behebung dieser Probleme darstellt. IV.3.4 hat sich für die Vorbereitung auf Führungsaufgaben bewährt trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 0 2 1 7 0 Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 3,75 trifft vollkommen zu 84 IV.3.5 hat sich für die Vorbereitung auf Spezialaufgaben bewährt trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 1 3 1 6 1 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 3,25 IV.3.6 wirkt sich motivierend auf das Personal aus trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 0 2 5 4 1 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 3,33 Die Antworten auf die Fragen IV.3.4 – IV.3.6 zeigen eine deutlichere Zustimmung. Dies spricht dafür, dass nach Ansicht der Befragten der Nutzen der Rotation bei der Vorbereitung auf Führungsaufgaben aber auch auf Spezialaufgaben – und damit der Aspekt der Personalentwicklung – im Vordergrund steht. Dies geht einher mit den tendenziell positiven Erfahrungen bezüglich der motivierenden Wirkung der Rotation auf die Mitarbeiter (vgl. Teil B, Abschnitt III.2.1). IV.3.7 ist mit Schwierigkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung auf dem neuen Dienstposten wegen (noch) mangelnder Qualifikation verbunden trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 0 3 5 4 0 Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 3,08 trifft vollkommen zu 85 Ein im Zusammenhang mit der Rotation häufig angeführtes Problem, nämlich Schwierigkeiten aufgrund der notwendigen Einarbeitungszeit der Mitarbeiter auf einem neuen Dienstposten, spielt nach Ansicht der Mehrheit der Befragten auch in der Verwaltungspraxis eine Rolle. Eine in der Privatwirtschaft praktizierte Lösungsmöglichkeit ist die Betreuung durch einen Mentor (s. Teil A, Abschnitt III.6.3, Patenschaftsmodell bei MTU sowie Teil B, Abschnitt III.3.2c). Aus der entsprechenden Frage in Teil A des Fragebogens (vgl. Teil B, Abschnitt III.3.2c; Tab. 15) ergab sich jedoch, dass dies nur in einem Bundesland in Einzelfällen erfolgt. Ob die Problematik einer systematischen Aufbereitung bzw. Betreuung in der Praxis bedarf und wie diese – z. B. über Mentoren – möglich ist, ist weiteren Untersuchungen als Thematik vorbehalten. IV.3.8 ist wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand kostenintensiv trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 3 3 2 3 1 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 2,67 IV.3.9 steht in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 0 0 6 3 3 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 1 Arithmetisches Mittel: 3,75 In den Fragen IV.3.8 und IV.3.9 wurde nach der Kostenintensität der Rotation aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands sowie nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis gefragt. Die Befragten gehen dabei eher nicht von einer erhöhten Kostenintensität aus. Vielmehr sehen sie bei der Personalrotation in der Mehrzahl ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. 86 Dies zeigt – zusammen mit den zuvor unter IV.3.1. bis IV.3.6 gegebenen Antworten – in der Tendenz eine positive Einstellung der Befragten zur Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung. IV.3.10 führt zu erheblichen Planungsunsicherheiten bei der abgebenden Behörde trifft überhaupt nicht zu Keine Angabe: 1 2 3 4 5 1 5 0 4 1 trifft vollkommen zu 1 Arithmetisches Mittel: 2,91 IV.3.11 führt zu erheblichen Planungsunsicherheiten bei der aufnehmenden Behörde trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 3 4 0 4 0 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 2 Arithmetisches Mittel: 2,45 Die Antworten auf die Fragen IV.3.10 und IV.3.11 legen im Vergleich nahe, dass es nach Ansicht der Befragten eher bei der abgebenden als bei der aufnehmenden Behörde zu Planungsunsicherheiten aufgrund der Rotation kommt. Einerseits scheint dies schlüssig, da es – verkürzt dargestellt – für die aufnehmende Behörde einfacher zu handhaben ist, ob und wann ein bereits in Aussicht gestellter neuer Mitarbeiter seinen Dienst auf einer vakanten Stelle antritt. Andererseits müsste es – theoretisch – in einem funktionierenden, umfassenden System der Rotation auch für die abgebende Behörde klar erkennbar sein, ob und wann ein weiterrotierender Mitarbeiter ersetzt wird. Zieht man ergänzend die Antworten in Teil A auf die Frage nach der Durchführung der Rotation in zeitlicher und personeller Hinsicht heran, zeigt sich, dass überwiegend keine regelmäßigen Rotationszyklen verwendet 87 werden (vgl. I.3.1c) und der Austausch mehrheitlich nicht paarweise sondern einzeln durchgeführt wird (vgl. I.3.2a). Hinzu kommt, dass bei einem Teil der Befragten (6 von 12) die Mitarbeiter letztlich auf Dauer auf einer Station in der Rotation verbleiben (s. I.3.1a). Darin könnte eine mögliche Erklärung für Planungsunsicherheiten liegen. Ob und wie dies mit einem weitgehend umgesetzten Rotationskonzept vereinbar ist, müssen zukünftige Untersuchungen zeigen. IV.3.12 ist mit rechtlichen Unsicherheiten/Risiken verbunden trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 6 0 2 3 0 trifft vollkommen zu Keine Angabe: 2 Arithmetisches Mittel: 2,18 Nach Ansicht der Befragten bringt die Rotation wenig rechtliche Unsicherheiten und Risiken mit sich168. Dies spricht – zusammen mit den Ergebnissen aus Fragebogenteil A (vgl. Teil B, Abschnitt III.3.3) zu den überwiegend eingesetzten rechtlichen Instrumenten (Abordnung, Umsetzung, Versetzung) – auch aus personalrechtlicher Sicht für die Eignung der Rotation als Personalmanagementinstrument. Welche rechtlichen Unsicherheiten sich dennoch ergeben können bzw. bereits ergeben haben, muss in künftigen Befragungen näher betrachtet werden. IV.3.13 führt bei unfreiwilliger Rotation zu mit Leistungsdefiziten verbundenen Widerständen des Personals trifft überhaupt nicht zu 1 2 3 4 5 2 2 0 3 3 Keine Angabe: 3 Arithmetisches Mittel: 3,3 168 Die Tagungsdiskussion maß diesem Punkt keine Bedeutung zu. trifft vollkommen zu 88 Nach Ansicht der Befragten führt eine unfreiwillig durchgeführte Rotation zu Widerständen und Leistungsdefiziten bei den Betroffenen. Diese Problematik spielt jedoch in der Praxis keine Rolle (vgl. Teil B, Abschnitt III.3.2a), da keine der befragten Institutionen Rotationen gegen den Willen der Betroffenen durchführt. Wird die Rotation allerdings zur Voraussetzung bspw. für Beförderungen erklärt, könnte man von einer „beschränkten Freiwilligkeit“ sprechen. Insgesamt deckt sich diese Einschätzung mit den weiteren Aussagen über die Ziele der Rotation, die in erster Linie und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zur Personalentwicklung und Motivierung von Fach- und Führungskräften eingesetzt werden soll. Andere denkbare Nebenziele oder Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. der Einsatz bei Mitabeitern in Überhangbereichen, die bessere Auslastung von Mitarbeitern oder die Beseitigung von Personalengpässen nehmen nach Aussagen der befragten Institutionen demgegenüber aktuell (noch) keine oder nur eine sehr untergeordnete Bedeutung ein. IV.3.14 Sonstige Erfahrungen Auf die offene Frage nach sonstigen Erfahrungen bzgl. der Personalrotation notierten 3 Länder die folgenden Stichpunkte: – Problem der „Dienstherrenfunktion“ – Problem: „Lässt man gute Leute gehen?“ – Derzeit noch bestehende Risiken: ○ andere Beurteilungsmaßstäbe im aufnehmenden Ressort ○ andere Beförderungspraktiken im aufnehmenden Ressort ○ kein einheitliches Personalentwicklungskonzept ○ bislang keine Gewähr für Vorteile derjenigen, die rotiert sind – deutliche Stärkung der Sozialkompetenz durch Rotation, insbesondere im höheren Dienst. IV.4 Was halten Sie von einem neuen Treppenstufen-Rotationsmodell? Zur Überlegung der WiDuT, ein neues, sog. Treppenstufen-Rotationsmodell einzuführen, erhielten die Teilnehmer der Befragung folgende Information: „Es werden (derzeit) Überlegungen angestellt, ein neues Rotationsmodell einzuführen. Hierbei käme es zu einer Teilrotation, wobei die betroffene Person mit einem Teil ihrer Arbeitskraft auf ihrem 89 bisherigen Dienstposten verbleibt und mit dem verbleibenden Anteil ihrer Arbeitszeit in einer anderen, ggf. höherwertigen Verwendung tätig wird. In den anteilsmäßig freigewordenen bisherigen Dienstposten kann dann ggf. wiederum eine andere Person rotieren, für die diese Verwendung z. B. eine höherwertige Tätigkeit darstellt (Treppenstufen-Modell). Die jeweiligen Anteile des Arbeitseinsatzes zwischen altem und neuem Dienstposten sind hierbei je nach Bedarf variabel. Mit diesem Teilrotations-Modell lassen sich im neuen Arbeitsbereich nicht nur kurzfristig Personallücken stopfen, sondern sie dienen vor allem einer Weiterqualifizierung für Fach- und/oder Führungsaufgaben. Insofern kann man von einem Kombinationsmodell Personaleinsatz/Personalentwicklung sprechen. Die Teilrotation ist vorübergehend und eignet sich daher z. B. auch für die Übernahme von Projekt(leitungs)aufgaben im weiten Sinne einer Projektfortbildung. Die dienstrechtliche Zulässigkeit ist unterstellt.“ Die Befragten sollten das oben stehende Modell bewerten: Ein solches Modell halte ich neben dem üblichen Instrumentarium für: (Mehrfachnennungen möglich) Ein solches Modell halte ich neben dem üblichen Instrumentarium für…. (Mehrfachnennungen möglich) allgemein wünschenswert 0 sinnvoll in geeigneten Bereichen 5 Kaum umsetzbar (z. B. wegen personeller Kapazitäten, Verwaltungsaufwand) 9 Überwiegend kontraproduktiv 5 Tab. 27: Bewertung eines neuen „Treppenstufen-Rotationsmodells“ Die Mehrzahl der Befragten (9 von 13) hält diesen Vorschlag für kaum umsetzbar, ein kleinerer Teil (5 von 13) sogar für kontraproduktiv. Nur 5 von 13 Befragten halten in geeigneten Bereichen ein derartiges Modell für sinnvoll, für allgemein wünschenswert hielt es keiner. Zwei Länder ergänzten die o. g. Bewertung durch folgende Bemerkungen: – Die Teilrotation sei sinnvoll bei Stellennachbesetzungen. Eine Auswahl des Nachfolgers könne bereits ½ Jahr zuvor stattfinden. Dieser rotiert 90 mit der Hälfte seiner Arbeitszeit bereits in das neue Aufgabengebiet, der aktuelle „Nochstelleninhaber“ verbleibt als Mentor. – Die Teilrotation sei kaum umsetzbar/kontraproduktiv, da der Betroffene dann „Diener zweier Herren“ wäre. Dies stimmt mit dem Bild, das sich aus der absoluten Verteilung der Antworten zu dieser Frage ergibt, im Wesentlichen überein. So ist die Ablehnung eines derartigen Modells bei der Mehrzahl der Befragten deutlich erkennbar, doch in Teilbereichen, wie sie hier erwähnt sind, scheinen nach Ansicht Einiger durchaus Nutzungsmöglichkeiten zu bestehen. V. Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren Die nachfolgende Tabelle gibt einen nach Umfrageteilnehmern geordneten Überblick über wesentliche Eckpunkte der Rotationsverfahren. Land Derzeit Pilot-ProRotation? jekt o. auf Dauer? Antwort eingeschränkt auf (Ressort) Teilnehmerkreis Anzahl eingeschränkt? einbezogener Mitarbeiter Regelmäßige Aufgrund Personal Rotationszyklen? entwicklungs planung? Stellenpool? Überhangbereiche einbezogen? BadenWürttemberg Ja Auf Dauer Nein Nein >150 Ja Ja Nein k. A. Bayern Ja Auf Dauer Nein Ja, höherer Dienst Bis 50 Nein Nein Nein k. A. Berlin Ja Pilotprojekt Nein Nein Nein Nein Ja Personal bis 50 k. A. Jahre Brandenburg Keine Teilnahme Bremen Ja Auf Dauer Nein Ja, Nachwuchs höherer Dienst 64 Ja Nein Ja k. A. Hamburg Ja Auf Dauer Nein Nein k. A. Nein Ja Ja Ja Hessen Ja Auf Dauer Nein Ja, Nachwuchs höherer Dienst k. A. Ja Ja Ja k. A. MecklenburgVorpommern Ja Pilotprojekt Nein z. T.; Ringtausch junger Beamter Bis 50 Nein Nein Nein k. A. Auf Dauer Personal der allg. Verwaltung >150 k. A. Ja Nein k. A. Niedersachsen Ja NRW Nein Keine Teilnahme Land Derzeit Pilot-ProRotation? jekt o. auf Dauer? RheinlandPfalz Geplant Antwort eingeschränkt auf (Ressort) Pilotprojekt Nein Teilnehmerkreis Anzahl eingeschränkt? einbezogener Mitarbeiter Regelmäßige Aufgrund Personal Rotationszyklen? entwicklungs planung? Stellenpool? Überhangbereiche einbezogen? Ja, Nachwuchs höherer Dienst (geplant) Nein Ja Nein k. A. 50-150 (geplant) Saarland Keine Teilnahme Sachsen Ja Auf Dauer Nein Nein k. A. Nein Ja Nein k. A. SachsenAnhalt Ja Auf Dauer Nur IM Personal der allg. Verwaltung Bis 50 Nein Ja Nein k. A. SchleswigHolstein Ja Auf Dauer Nein Ja, höherer Dienst 50-150 Nein Ja Nein k. A. ja Nein k. A. Thüringen Bund Keine Teilnahme Ja Auf Dauer Nur BMI Nein k. A. Nein Tab. 28: Überblick zu wesentlichen Eckpunkten der Rotationsverfahren in den befragten Verwaltungen 93 Teil C: Ergebnisse einer länderübergreifenden Arbeitstagung zur Personalrotation: Konzepte, Konflikte, Konsequenzen Am 27./28. September 2004 fand in Speyer unter der Leitung von Univ.-Prof. (em.) Dr. Carl Böhret die 11. Arbeitstagung der Wissenschaftlichen Dokumentations- und Transferstelle für Verwaltungsmodernisierung in den Ländern (WiDuT) zum Thema „Personalrotation in der Praxis – Konzepte, Konflikte, Konsequenzen“ statt. Basierend auf der Umfrage von WiDuT zur Personalrotation in den Verwaltungen der Länder und des Bundes (s. Teil B des vorliegenden Forschungsberichtes) befassten sich die Teilnehmer mit den Zielen, Konzepten, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien, aber auch mit den Schwierigkeiten der Förderung der Mobilität öffentlich Bediensteter durch Rotationsverfahren. Nach einer Einführung in die Thematik durch Univ.-Prof. (em.) Dr. Carl Böhret gab Herr Martin-Peter Oertel, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei WiDuT, einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation. Wichtige Aspekte und Anregungen lieferten anschließend zwei Referate zur „Job-Rotation“ aus der Sicht der Wirtschaft. Frau Susanna Stübner stellte das Konzept der Personalrotation der Schenker Deutschland AG vor. Über das Beispiel der BASF AG berichtete Dr. Hans Joachim Bremme. Nachfolgend präsentierten Frau Birtt Michel-Herrlich, Referat Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Hessisches Ministerium des Innern, und Frau Kerstin Muth, Personalvermittlungsstelle des Hessischen Finanzministeriums, das aktuelle Konzept und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung eines ressortübergreifenden Rotationsverfahrens für die hessische Landesverwaltung. Es folgten Berichte der Vertreter der anwesenden Bundesländer über deren Rotationspraxis. Abschließend stellte Herr Carsten Brenski, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei WiDuT, das dort entwickelte „idealtypische“ Rotationsmodell für die öffentliche Verwaltung vor. 94 I. Vorwort Univ.-Prof. (em.) Dr. Carl Böhret: Personalrotation als Ansatz für ein flexibles Personalmanagement Gerade in der jüngsten Vergangenheit haben sich mit steigendem Tempo neue Bedingungen für die Arbeitswelt entwickelt. Ausgehend von der Industriegesellschaft fand ein Wandel hin zur jetzigen Gesellschaft, die sich als Übergangsgesellschaft zur transindustriellen Wissens- und Kommunikationsgesellschaft versteht, statt. Für die Arbeitswelt ergibt sich daraus als Konsequenz die Entwicklung weg von tarifvertraglichen Vereinbarungen hin zu individuellen Arbeitsverträgen und von einer kontinuierlichen zu einer diskontinuierlichen Tätigkeit169. Darüber hinaus ist eine zunehmende Bedeutung des Humanpotentials zu verzeichnen. Die neue Struktur der Arbeitswelt wird möglicherweise so aussehen, dass nur noch etwa 50 % der heute Erwerbstätigen beschäftigt sein werden. Von diesen wiederum werden 25 % Spitzenpositionen einnehmen, weitere 25 % werden auf neuen Gebieten oder als Zuarbeiter tätig sein, die restlichen 50 % werden freigesetzt170. Als Konsequenz folgt aus dieser Entwicklung, dass die Beschäftigten zukünftig in räumlicher, fachlicher, mentaler und auch zeitlicher Hinsicht gesteigert mobil sein müssen. Dies betrifft auch die öffentliche Verwaltung. Personale Mobilität beginnt und verläuft vorrangig „in den Köpfen“, mit der Bereitschaft, immer wieder dazu zu lernen und Neues zu erproben. Modernisierungsversuche ohne neugierige, engagierte, sich mit ihrer jeweiligen Tätigkeit und Institution identifizierende Mitarbeiter scheitern. Das bedeutet auch: Erfahrungen zu gewinnen durch den Wechsel zwischen Tätigkeiten und zwischen Institutionen (innerhalb und außerhalb der Verwaltung). Solche Mobilitätsbereitschaft ist zu fördern und die erfolgreichen Mobilitätsergebnisse sind dann auch zu belohnen. Dazu ist es notwendig, innovative Formen und Wege der Personalentwicklung zu finden und dienstrechtliche Anpassungen zu erreichen. 169 Vgl. Böhret, Carl, Ko-Evolution – Funktionaler Staat und Übergangsgesellschaft, in: Marschall, Stefan (Hrsg): Grenzenlose Macht?, S. 165 ff., und ders., Glokalisierung – Anmerkungen zur Staatsfunktion in einer Übergangsgesellschaft, in: Knödler, Hermann/Stierle, Michael H. (Hrsg.), Globale und monetäre Ökonomie, S. 317 ff. 170 Vgl. insofern auch Sattelberger, Thomas, Wissenskapitalisten oder Söldner?, S. 61 f. u. S. 333 ff. 95 II. Referate II.1 Martin-Peter Oertel, Forschungsreferent FÖV, WiDuT: Wesentliche Ergebnisse der Umfrage zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder171 An der Umfrage zur Personalrotation in den Verwaltungen des Bundes und der Länder beteiligten sich 12 von 16 Bundesländern sowie das BMI. Das Instrument der Personalrotation ist sowohl beim Bund (vertreten durch das BMI) als auch in den Ländern fest etabliert. Bei allen 13 Befragungsteilnehmern sind Rotationsverfahren vorgesehen, wobei sie bei 10 Befragten dauerhaft implementiert und in 3 Ländern als Pilotprojekte eingeführt wurden. Zum jeweiligen Umfang der Rotation wurde angegeben, dass sich bei 4 Befragten bis zu 50 Mitarbeitern, bei 2 Befragten mehr als 50, aber weniger als 150 Mitarbeiter und bei nur 2 Befragten mehr als 150 Mitarbeiter in einem Rotationsverfahren befinden. Unter Berücksichtigung von TraineeProgrammen ist also regelmäßig nur ein eng begrenzter Kreis an Mitarbeitern einbezogen. Eine breite Personalrotation, die alle Status- und Laufbahngruppen erfasst, findet überwiegend nicht statt. Als Ziele der Personalrotation wurden die Weiterqualifizierung für Führungs- und neue Fachaufgaben, die Ausweitung der Verwendungsbreite sowie die Motivierung der Mitarbeiter angeführt. Weiterhin ist festzustellen, dass Beamte und Angestellte gleichermaßen einbezogen sind. Als Zielgruppe überwiegen die Führungs-Nachwuchskräfte bzw. Potentialträger. Somit kann als primäres Ziel der Rotation die Personalentwicklung durch „Training on the job“ angesehen werden. Zur Auswahl der Rotationsteilnehmer werden die Verwendungsplanung, das institutionalisierte Mitarbeitergespräch, die Initiativbewerbung, die Empfehlung durch Vorgesetzte, die individuelle Potentialanalyse durch Personalentwickler oder ein Stellenpool genutzt. Als rechtliche Instrumente finden Abordnung, Umsetzung und Versetzung Anwendung. Rotationen finden überwiegend innerhalb der eigenen Bundes- bzw. Landesverwaltung statt. Teilweise wird unter Einbeziehung eines „Perspektivwechsels“ – z.B. vom Stab in die Linienfunktionen und umgekehrt 171 Die Ausführungen basieren auf den wesentlichen Ergebnissen der Datenerhebung aus Teil B, vgl. insbesondere Abschnitt II. 96 oder von der mittleren bzw. höheren Verwaltungsebene in die Kommunalverwaltung – rotiert. Ein externer Wechsel z. B. in Privatunternehmen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen ist vergleichsweise gering verbreitet. Planmäßige Rotationszyklen werden kaum genutzt. Teilweise verbleiben in die Rotation einbezogene Mitarbeiter letztlich dauerhaft auf einer Station, so dass die geplante Rotations-„Route“ anscheinend nicht zu Ende geführt wird. Oftmals ist die Rotation nur ressortintern geregelt, was zu sehr unterschiedlichen Rotationspraktiken führt. Nur in wenigen Fällen wird eine Rotation auch über Ressortgrenzen hinweg durchgeführt. Eine verbindliche Regelung der Rotation ist bislang nur bei einem Teil der befragten Institutionen erfolgt. Es überwiegen Empfehlungen und Rahmenvorgaben. Die hohen Reibungsverluste bei der Einarbeitung auf dem neuen Dienstposten wurden als problematisch angesehen. Zudem ergeben sich Planungsunsicherheiten bei der abgebenden Behörde. Hinderlich sei zudem die uneinheitliche Praxis der Ressorts hinsichtlich der Beurteilungsmaßstäbe, der Beförderungspraxis und der Personalentwicklungsmaßnahmen. Der Nutzen der Rotation als Mittel zur Personalumsteuerung im Sinne der Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der damit zusammenhängende Einsatz so genannter Stellenpools wurde z. T. skeptisch beurteilt. Insgesamt ist ein positives Gesamturteil zur Personalrotation als Instrument der Personalentwicklung zu verzeichnen. Auch das Kosten-NutzenVerhältnis gestaltet sich nach Ansicht der Befragten angemessen. Allerdings wird die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Teilnahme eher gering eingeschätzt. Als Ansätze zur Steigerung der Attraktivität von Rotationsphasen wurden eine größere Verbindlichkeit der Rotationsregeln sowie finanzielle Anreize benannt. Schließlich ergab sich auch die Frage, ob eine Ausdehnung der Rotation generell wünschenswert und machbar sei. 97 II.2 Susanna Stübner: Personalentwicklung durch Job-Rotation in einem internationalen Unternehmen – Das Beispiel Schenker Deutschland AG Ziel der unternehmensinternen Personalpolitik der Schenker Deutschland AG ist es, Führungskräfte aus den eigenen Reihen zu rekrutieren, um den Erhalt und die Weitergabe firmenspezifischen Wissens zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird bei der Schenker Deutschland AG eine bedarfsorientierte und zielgruppenbezogene Weiterbildung angeboten. Im Rahmen der Personalentwicklung werden die Schwerpunkte im Bereich der regionalen und zentralen Kompetenz der Mitarbeiter gesetzt, wobei sowohl der Bedarf im Unternehmen als auch die individuelle Laufbahngestaltung Berücksichtigung finden. Zum einen bietet daher die Schenker Deutschland AG ein TraineeProgramm an, das sich hauptsächlich an Absolventen der Berufsakademie (BA), die bei der Schenker Deutschland AG arbeiten, wendet und auf Heranbildung von Führungskräftenachwuchs zielt. Die Auswahl der Trainees erfolgt an Hand der Leistungsnachweise im BA-Studium. BA-Absolventen mit fehlender Eignung für das TraineeProgramm werden einer anderen passenden Stelle zugewiesen. Die Dauer dieses Programms beträgt maximal 3 Jahre, wobei jeweils für die Dauer eines Jahres eine Stelle besetzt werden soll und für jede Station eine Beurteilung erfolgt. Dabei ist auch ein Auslandsaufenthalt möglich. Die Details der Ausgestaltung des Trainee-Programms sind jeweils einer individuellen Gestaltung überlassen, um eine persönlich zugeschnittene Förderung zu erreichen. Die Übernahmequote von Trainee-Absolventen liegt bei nahezu 100 %, wobei der Übernahme keine gesonderte Prüfung vorausgeht, da es sich bei dem TraineeProgramm um ein „Training on the job“ handelt. Die Inhalte des Programms sollen so gestaltet sein, dass sie der Vorbereitung auf die Aufgaben des Tagesgeschäfts und der Befähigung zur Bewältigung komplexer Projektthemen im operativen Bereich und in den Zentralfunktionen dienen. Weiterhin soll das Trainee-Programm die Weiterentwicklung von Fach- und Sozialkompetenzen fördern. Dazu ist anzumerken, dass die Förderung der Sozialkompetenz zum größten Teil schon durch die beruflichen und persönlichen Umweltveränderungen, bedingt durch das Durchlaufen verschiedener Stationen, erfolgt. Zudem sind die Übernahme von Projektverantwortung und der Besuch von Seminaren vorgesehen. Zur Organisation der Besetzung der Rotationsstellen wurde im Vortrag dargelegt, dass es festgelegte Rotationsstellen gibt, die zentral von der Personalentwicklung verwaltet werden. Da das Programm lediglich 20 Mitarbeiter umfasst, ist es möglich, individuelle Entwicklungsgespräche zu 98 führen und auf Wünsche bezüglich der Laufbahngestaltung einzugehen. Bei Unerfüllbarkeit der Präferenzen wird durch Gespräche und andere Stellenangebote versucht, auf einen Konsens hinzuwirken und alle verschiedenen Laufbahnen zu besetzen. Nötigenfalls wird auch versucht, mit dem Mitarbeiter gegebenenfalls eine andere Laufbahn als bisher vorgesehen zu finden. Insgesamt wird die Gestaltung der Rotation auf die spätere Stelle ausgerichtet. Zum Teil wird eine geplante Rotation nicht mehr zu Ende geführt, weil ein Mitarbeiter die für ihn passende Stelle gefunden hat und auf dieser verbleibt. Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass durch dieses Programm Spezialisten in bestimmten Laufbahnen ausgebildet werden, die ihr gesammeltes Wissen auf jeden anderen Posten im Unternehmen mitnehmen können. Da verschiedene Stationen durchlaufen werden, wird ein Ideen- und Innovationstransfer aus den unterschiedlichen Unternehmensbereichen ermöglicht. Darüber hinaus ist es den Mitarbeitern durch die Standortwechsel und die Teilnahme an Trainee-Seminaren möglich, ein Netzwerk zu bilden. Von den Absolventen des Trainee-Programms wird als positiv hervorgehoben, dass durch den einjährigen Aufenthalt in den einzelnen Abteilungen eine eigenverantwortliche und selbständige Tätigkeit ermöglicht wird und so eine gute Vorbereitung auf die zukünftige Übernahme eines eigenen Verantwortungsbereichs stattfindet. Weiterhin wird die Netzwerkbildung durch Seminare und Rotation als positiv angesehen. Die individuelle Gestaltung der Laufbahn wird zum anderen durch ein breites allgemeines Seminarangebot zur Förderung bestimmter Kompetenzbereiche und Vorbereitung auf die Ausführung spezieller Aufgaben ermöglicht. Dieses kann in jedem Karriereabschnitt – unabhängig davon, ob der betreffende Mitarbeiter zuvor das Trainee-Programm durchlaufen hat – wahrgenommen werden. Insbesondere werden spezielle Seminare für angehende Gruppen- oder Abteilungsleiter angeboten. Eine Teilnahme am allgemeinen Seminarprogramm wird zumeist in einem Mitarbeitergespräch mit dem Vorgesetzten oder Mitarbeitern der Personalentwicklung erörtert. Zur praktischen Durchführung wurde darauf hingewiesen, dass die Geschäftsstellen die Seminarkosten übernehmen und einzelne Seminare unter Umständen auch während der Freizeit stattfinden. Insgesamt ist zu verzeichnen, dass abgesehen von der Rotation im Rahmen des Trainee-Programms eine Rotation nur noch auf Initiative des Mitarbeiters stattfindet. Zur besseren Informationsmöglichkeit wurde daher ein Stellenpool respektive eine Stellenbörse im Intranet eingerichtet. Die Rotation ist zwar keine zwingende Aufstiegsvoraussetzung, wirkt sich jedoch positiv auf die Aufstiegsmöglichkeiten aus. Bei der Besetzung beispielsweise 99 einer Geschäftsstellenleiterposition wird in erster Linie auf das Vorhandensein von Führungskompetenzen, die je nach Stelle in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden sein müssen, geachtet. II.3 Dr. Hans Joachim Bremme: Personalentwicklung durch Job-Rotation in einem internationalen Unternehmen – Das Beispiel der BASF AG In seinem Vortrag gab Herr Dr. Bremme ein Beispiel für ein flexibles System der Personalrotation mit wenigen Formalitäten. Bei der BASF AG existiert kein kodifiziertes Job-Rotation-Programm. Vielmehr werden die akademisch ausgebildeten Mitarbeiter quasi permanent on-the-job weitergebildet, um den Führungskräftenachwuchs sicherzustellen. Diese „on-the-job-Weiterbildung“ variiert je nach Tätigkeitsbereich: So werden neu eingestellte Chemiker zunächst in der Forschung eingesetzt. Später wechseln sie je nach Neigung und Fähigkeiten in die Produktion oder ins Marketing, was häufig auch mit einem Auslandsaufenthalt verbunden ist. Gerade für Chemiker besteht bei der BASF AG traditionell die Möglichkeit, in den Vorstand aufzusteigen. Teilweise besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der Forschung zur Führungskraft zu entwickeln. Ingenieure sollen nach Möglichkeit betriebsintern weitergebildet werden, um dann im Bereich der Werkstechnik oder der Technik im operativen Bereich eingesetzt zu werden. Ein Aufstieg in die Unternehmensleitung ist eher unüblich. Bezüglich der neu eingestellten Ökonomen lässt sich keine streng determinierte Systematik in der Rotation erkennen. Eine Rotation findet hier einzelfallbezogen und bedarfsorientiert statt. Juristen verbleiben zumeist in der Rechtsabteilung und nehmen im Regelfall nicht an der Rotation teil. Praktisch sieht die Führungskräfteentwicklung so aus, dass die jeweiligen unmittelbaren Vorgesetzten bzw. der Abteilungsleiter die Kompetenzen der ihnen unterstellten Mitarbeiter bewerten. Diese jährlich stattfindende Leistungsbeurteilung dient der Bewertung des Potentials. Die Potentialkandidaten werden zentral erfasst und vom Bereich Personalentwicklung betreut. Mitarbeiter mit hohem Potential werden nach ihren Fähigkeiten an geeigneten Stellen eingesetzt, wobei der Abteilungsleiter seine Mitarbeiter nicht in der eigenen Abteilung binden kann. 100 Dem Abteilungsleiter verbleibt noch insoweit Einfluss, als er bei der Besetzung einer Unterabteilungsleiterstelle ein Vorschlagsrecht besitzt und somit einzelne Mitarbeiter fördern kann. Die Schlussentscheidung obliegt jedoch der Personalkommission, der auch die Bereichs- und Abteilungsleiter angehören. Höhere Führungspositionen werden in aller Regel mit unternehmensinternem Personal besetzt. Dabei können weder der Abteilungs- noch der Bereichsleiter einen Favoriten einbringen, da für die Besetzung von Stellen für Führungskräfte die Personalkommission zuständig ist. De facto findet daher eine Rotation regelmäßig in der Weise statt, dass sich eine Führungskraft im Unternehmen über die Hierarchieebenen „nach oben arbeitet“. Eine Personalrotation ist damit das Ergebnis von unternehmensinterner Nachfrage und unternehmensinternem Angebot. Unverzichtbar für einen Aufstieg sind unternehmerische Fähigkeiten und verhandlungssichere Englischkenntnisse . Ein Mitarbeiter, der nur in einem Bereich verblieben ist, kann nicht auf die Führungsebene gelangen. Damit wird die Rotation in andere Bereiche bzw. ins Ausland faktisch eine Karrierevoraussetzung, obwohl sie nicht als formale Voraussetzung definiert ist. II.4 Birtt Michel-Herrlich und Kerstin Muth: Konzeption und Umsetzung eines Landesrotationsverfahrens in der hessischen Landesverwaltung Die zunehmende Komplexität der Verwaltungsaufgaben, die „Europäisierung“ des Rechts und der soziale Wandel erfordern strukturelle Veränderungen der Verwaltung. Dabei müssen die Reformprozesse Einsparzwänge sowie Veränderungen des Selbstverständnisses und Erscheinungsbildes der öffentlichen Verwaltung berücksichtigen. Mit den „Eckpunkten eines neuen Qualitätsbegriffs für die hessische Landesverwaltung“ wurden 1995 die Ziele der Verwaltungsreform in Hessen festgelegt. Darin wurde unter anderem das neue Selbstverständnis der Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen hervorgehoben und die Anforderungen an Führungskräfte und ihre Mitarbeiter neu definiert, wobei ein neues Kosten- und Leistungsbewusstsein und die Veränderungsbereitschaft neue Schwerpunkte bildeten. Als wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des in den Eckpunkten neu formulierten Leitbildes wurde der Bereich der Personalentwicklung in der Landesverwaltung angesehen, wobei die Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (Mobilitäs-RL) ein Baustein war (s. Anhang). 101 II.4.1 Die Mobilitäts-Richtlinien Die Mobilitäts-RL wurden in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet, berücksichtigten die Vorgaben des seit dem 1. Januar 2003 geltenden Rahmenkonzepts der Personalentwicklung. Sie traten am 1. Mai 2003 landesweit in Kraft. Im Wesentlichen führen sie ein besonderes Verfahren, das Landesrotationsverfahren, ein. Ziele der Mobilitäts-RL sind die gezielte Erweiterung des Fachwissens, der sozialen Kompetenz und der Erwerb von Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Auch das Verständnis für die Probleme und Bedürfnisse anderer Verwaltungen oder sonstiger Institutionen – auch im internationalen Bereich – soll gefördert werden. Letztlich dienen die Mobilitäts-RL dem Erwerb von Führungsqualitäten und damit der Führungskräfteförderung im Bereich der Beschäftigten des höheren Dienstes. Der größte Nutzen, der in der Mobilität gesehen wird, liegt in der erhöhten Verwendungsbreite und der Aktivierung der Fähigkeit, in größeren Zusammenhängen zu denken und zu handeln, was aufgrund wachsender und komplexer Anforderungen generell als wichtig angesehen wird. Die Inhalte der Mobilitäts-RL werden – nach 3 Handlungsfeldern unterteilt – vorgestellt: 1. Zunächst gelten die Mobilitäts-RL für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten des höheren Dienstes einschließlich entsprechend eingestufter Angestellter. Davon unabhängig soll die Rotation anderer Beschäftigter gefördert werden. 2. Weiterhin ist die Rotation besondere Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg: Die Besetzung von bestimmten höheren Führungspositionen (z. B. Behördenleiterinnen und -leiter, Abteilungsleiterinnen und -leiter von Mittel- und Oberbehörden, Abteilungsleiterinnen und -leiter der obersten Landesbehörden, Referatsleiterinnen und -leiter der obersten Landesbehörden), soweit sie mit Beförderungen oder Einweisungen ab Besoldungsgruppe A 16 oder einer Eingruppierung im Angestelltenverhältnis ab BAT I verbunden ist, ist von der nachgewiesenen Verwendung in mindestens vier verschiedenen Arbeitsbereichen auf zwei unterschiedlichen Verwaltungsebenen abhängig. Dabei dürfen nur Tätigkeiten von jeweils mindestens 6 Monaten Dauer nach den zwei ersten Dienstjahren berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird eine geeignete Tätigkeit als eine Verwendung gezählt. Die Richtlinien enthalten jedoch Sonderregelungen. Ein Ressortwechsel oder eine Tätigkeit außerhalb der Landesverwaltung (z. B. in der Bundes- oder Kommunalverwaltung, bei 102 Einrichtungen mit EU-Bezug oder im Ausland) zählt z. B. als zwei Verwendungen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2004 die Ressorts in eigener Zuständigkeit über Ausnahmen von der Rotation als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg, z.B. fehlende Verwendungsstationen, entscheiden. Ab 1. Januar 2005 müssen solche Entscheidungen im Kabinett getroffen werden. 3. Durchführung des Landesrotationsverfahrens: Das Landesrotationsverfahren ist ein landesweites Verfahren der Abordnung für die Dauer eines Jahres innerhalb der Landesverwaltung zu einer anderen Dienststelle, das von der Personalvermittlungsstelle (PVS) des Finanzministeriums betrieben wird. Innerhalb dieses Verfahrens gilt der Grundsatz des Austausches, d. h. jede Person benötigt einen Austauschpartner. In den Mobilitäts-RL ist das Verfahren so ausgestaltet, dass zunächst jede personalbewirtschaftende Dienststelle rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens für den nächsten Durchlauf ihre Beschäftigten über das Landesrotationsverfahren informiert. Bis zum 15. Februar eines Jahres können die Beschäftigten ihrer Dienststelle formlos anzeigen, ob sie im Folgejahr an dem Verfahren teilnehmen wollen. Bis zum 30. April eines Jahres werden die Dienstposten der Interessierten durch die Dienststelle an die PVS mittels Meldebogen gemeldet. Möglichst bis zum 10. Mai informiert die PVS die teilnehmenden Personen über die von den Dienststellen gemeldeten Rotationsstellen. Daraufhin bewerben sich die Interessierten mittels eines Bewerbungsbogens bei der PVS um eine Rotationsstelle. Die Bewerbungen sollen auch einen Zweit- und Drittwunsch enthalten. Die PVS leitet die eingereichten Bewerbungsbögen möglichst zeitnah an die beteiligten Dienststellen weiter. Nach Abschluss eines Auswahlverfahrens melden die Dienststellen bis zum 30. September der PVS ihre nach Präferenz geordnete Rangliste der Bewerber. Unter Berücksichtigung aller Präferenzen ordnet die PVS spätestens bis zum 28. November den betreffenden Personen die Rotationsstellen zu. Sofern danach noch nicht alle teilnehmenden Personen vermittelt und 103 Dienstposten unbesetzt sind, bemüht sich die PVS um eine Vermittlung im Einzelfall. Am 1. Januar eines Jahres beginnt das Landesrotationsverfahren. Grundsätzlich ist nach Beendigung der auf ein Jahr befristeten Rotation die Rückkehr auf die ehemalige Stelle möglich. Die aufnehmende Dienststelle hat über jede Tätigkeit zeitnah einen Beurteilungsbeitrag und auf Antrag ein Dienstzeugnis zu erstellen. Nach der Hälfte der Tätigkeit ist ein Mitarbeitergespräch entsprechend den Bestimmungen über das Jahresgespräch zu führen. II.4.2 Fakten zum ersten Rotationsdurchgang 2004 Fakten des ersten Rotationsdurchgangs zum 1. Januar 2004: Es bewarben sich 128 Personen. Es meldeten sich 20 Angestellte, der Rest waren Beamte. Ein Großteil davon, 48 Personen, gehörte der Besoldungsgruppe A 14 an. Mit 78 Personen war die Gruppe der 40 bis 49 Jährigen mit Abstand am stärksten vertreten. Tatsächlich nehmen davon zurzeit nur 12 Personen am Landesrotationsverfahren teil. Eine weitere Person nimmt an einem externen Rotationsverfahren teil. 69 Personen scheiterten an der Ablehnung der Bewerbung durch die Dienststellen nach Durchführung des Auswahlverfahrens und 46 Personen nahmen ihre Bewerbung wieder zurück. II.4.2 Erfahrungen und Konsequenzen des ersten Rotationsdurchganges Konsequenzen aus den Problemen im 1. Rotationsdurchgang: Die Mobilitäts-RL sehen zwischen den Ressorts und der PVS einen jährlichen Austausch über die praktischen Erfahrungen vor, um ggf. Verfahrensanpassungen vornehmen zu können. Beim 1. Erfahrungsaustausch wurde trotz der niedrigen Zahl der vermittelten Rotationen entschieden, dass das Landesrotationsverfahren beibehalten werden soll. Allerdings wurden die MobilitätsRL überarbeitet, insbesondere um die Zahl der Rotationen im 2. Durchgang zu erhöhen Es traten im 1. Durchgang folgende Probleme auf, die durch eine Änderung in den Mobilitäts-RL aufgefangen werden sollten: 1. Die Ablehnung von 69 Bewerbungen durch die Dienststellen wurde darauf zurückgeführt, dass die Dienststellen an die Tauschpersonen zu hohe Anforderungen stellten und eine 100 %ige Ersatzkraft erwarteten. 104 Daher wurde in den überarbeiteten RL vom 1. März 2004 klargestellt, dass keine überzogenen Erwartungen an die Geeignetheit der jeweiligen Austauschpartnerinnen und -partner gestellt werden dürfen. 2. Die vielen Rücknahmen von Bewerbungen wurden zum Einen mit dienstlichen Erfordernissen begründet, z. B. mit der Unverzichtbarkeit am Arbeitsplatz. Dadurch können leistungsstärkere Personen nicht an der Rotation teilnehmen, so dass sich später möglicherweise Beförderungsnachteile ergeben können. Zum Anderen wurden Bewerbungen auch mangels interessanter Stellenangebote zurückgenommen. In den überarbeiteten Mobilitäts-RL wurde aus diesem Grund hervorgehoben, dass es den Dienststellen möglich ist, einen vergleichbaren Dienstposten zu melden. 3. Ferner wurde in dem Verfahren von einer Allzuständigkeit der PVS ausgegangen. Die PVS ist aber nicht auch für die Vermittlung von z. B. Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes oder im Ausland zuständig. Dieses Missverständnis führte zu einer Überlastung der PVS, so dass jetzt klargestellt wurde, dass im Rahmen des Landesrotationsverfahrens nur Stellen innerhalb der Landesverwaltung vermittelt werden. 4. Weiterhin wurde, um eine zügigere Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten, geregelt, dass die Fristen und Termine mit Ausnahme der Meldefristen Ausschlussfristen sind. 5. Da auch Unsicherheiten bei der Anerkennung von Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bestanden, wurde klargestellt, dass auch solche vor Eintritt in den öffentlichen Dienst geleisteten Tätigkeiten anerkannt werden können. 6. Die Durchführung des Rotationsverfahrens wurde auch behindert, weil keine Rückmeldung der Dienststellen an die obersten Dienstbehörden über eine Rücknahme von Stellen erfolgte. Zur Vermeidung eines Informationsdefizits wurde deshalb klargestellt, dass eine Zustimmung der obersten Dienstbehörden auch bei einer Rücknahme erforderlich ist. 7. Die Personalfachleute hatten Probleme bei der Umsetzung der Mobilitäts-RL z. B. hinsichtlich der Anerkennung von geeigneten Tätigkeiten. Es wurde versucht, diese Probleme mit einer ressortübergreifenden „Checkliste“ zu bewältigen. Dabei sollte die Checkliste den Personalabteilungen bei der Beurteilung helfen, ob die für eine Besetzung einer Stelle notwendigen Rotationen vorliegen und Auskünfte gegenüber den Betroffenen erleichtern. Die Erarbeitung hat sich als schwierig herausgestellt, da unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden mussten. Eine endgültige Einigung über die einzelnen Punkte in der Checkliste wurde bisher nicht erzielt. Wie hier weiter verfahren wird, 105 muss der nächste Erfahrungsaustausch zeigen. Trotz positiver Resonanz steckt das Landesrotationsverfahren in Hessen noch in den Anfängen und bedarf der laufenden Überarbeitung und Anpassung. In dem für Dezember 2004 oder für Januar 2005 vorgesehenen Erfahrungsaustausch werden die im zweiten Rotationsdurchgang zum 1. Januar 2005 aufgetretenen Probleme erörtert und ggf. werden die Mobilitäts-RL überarbeitet. Im Übrigen haben für den 2. Rotationsdurchgang zum 1. Januar 2005 68 Personen ihr Interesse bekundet. II.4.3 Diskussion Aus der anschließenden Diskussion ergab sich, dass die Begrenzung der Dauer des Arbeitsplatztausches auf mindestens ein Jahr als sinnvoll erachtet wird, da es sich beim Landesrotationsverfahren um eine Maßnahme der Personalentwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Verwendungsbreite und des Erwerbs von Führungsqualitäten handele. Steht bei einem Interessenten der Wunsch nach einem dauerhaften Wechsel im Vordergrund, stehe es ihm frei, sich außerhalb des Landesrotationsverfahrens auf jede ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Zur Frage, ob auch eine Pflicht zur Rotation geplant sei, wurde festgestellt, dass es sich bei dem Landesrotationsverfahren schon um ein bedingt freiwilliges Verfahren handle, da die Beförderung auf bestimmte Führungspositionen von einer Rotation abhängig gemacht werde. Daher müsse für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorwiegend eine Rotation innerhalb der Behörde oder innerhalb des gleichen Ortes ermöglicht werden. Da die Rotation eine Beförderungsvoraussetzung darstelle, wurde zudem klargestellt, dass die PVS auch eine Vermittlerfunktion im Auswahlverfahren durch die Dienststelle wahrnehme, um möglichst viele Rotationen zustande zu bringen, damit in möglichst vielen Fällen die Voraussetzungen für eine etwaige Beförderung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass nach der Statistik 85 Personen aus der Besoldungsgruppe A 14 und A 15 Interesse bekundet hätten, um eine Beförderung nach A 16 zu ermöglichen. Tatsächlich seien davon aber nur 12 Personen vermittelt worden. Insofern wurden Bedenken geäußert, dass auf diese Weise Beförderungen auch verhindert würden. Die Bedenken wurden mit dem Hinweis auf Ausnahmen nur bedingt ausgeräumt. Schließlich würde auf diese Weise die Ausnahme zur Regel. Allerdings wurde diesbezüglich noch auf die Möglichkeit einer selbständigen oder durch das Ressort organisierten Rotation hingewiesen. Das Landesrotationsverfahren sei nicht die einzige Möglichkeit, eine Rotation durchzuführen. 106 Des Weiteren wurde festgestellt, dass im Landesrotationsverfahren keine zusätzlichen Stellen ausgeschrieben werden müssten, da das Verfahren auf dem Prinzip des Dienstpostentausches basiere und gegebenenfalls durch Ringtausch versucht werde, alle Bewerber im Verfahren zu vermitteln. Zudem bleibe es jedem vorbehalten, sich auf freie Stellen zu bewerben und so eine Rotation auch ohne die PVS außerhalb des Landesrotationsverfahrens durchzuführen. Neben dem Landesrotationsverfahren bestehe auch die Möglichkeit einer ressortinternen Rotation, die durch die Ressorts selbst geregelt werde. Als problematisch wurde gesehen, dass eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz vorgesehen sei. Bedenken wurden dabei insofern geäußert, als auf diese Weise ängstliche Beschäftigte und ein übertriebenes Sicherheitsdenken gefördert würden. Im Zusammenhang mit der Freiwilligkeit der Rotation wurde angemerkt, man würde eine eher halbherzige Teilnahme an dem Verfahren als reine Pflichtübung fördern. Dagegen wurde jedoch berichtet, dass die Teilnehmer entgegen dieser Vermutung sehr motiviert seien. Zudem wurde als Argument für die Rückkehroption angeführt, dass man als Beschäftigter durchaus in seinem Fach bleiben solle und der Wechsel in erster Linie einer umfassenden Qualifikation diene. Darüber hinaus solle durch die Rückkehrmöglichkeit ein höherer Anreiz zur Rotation geschaffen werden. Weiter könne auch die alte Abteilung von dieser Vorgehensweise profitieren. Weiterhin wurde zu bedenken gegeben, ob nicht schon allein der Begriff Mobilitätsrichtlinien in sich widersprüchlich sei. Dem konnte jedoch entgegengehalten werden, dass die Richtlinien einen Anreiz zur Rotation schaffen sollen, damit Erfahrungswerte gesammelt werden und so nach und nach eine Kultur der Rotation aufgebaut werden könne. Schließlich wurde von den Tagungsteilnehmern darauf hingewiesen, dass der Tausch derzeit wohl mit einem großen Aufwand verbunden sei. Als Problem stelle sich insbesondere die fehlende Bereitschaft der Dienststellen, Abstriche bei den Anforderungen an die Rotierenden zu machen, dar. Insoweit wurde vorgeschlagen, dass die Staatskanzlei die Dienststellen verstärkt in die Pflicht nehmen sollte, Rotationsvorhaben zu realisieren und mithin die Erwartungen an die rotierenden Mitarbeiter auf eine realistische Stufe zu stellen. III. Länderberichte Der Arbeitsweise der Transferstelle WiDuT folgend (s. Teil A, Abschnitt I.2.4), stellten die teilnehmenden Landesverwaltungen ihre konkreten 107 Konzepte zur Personalrotation vor und zur Diskussion. Die Beiträge vervollständigten die zuvor präsentierten Resultate der Befragung (Teil B, Abschnitt II und V; Teil C, Abschnitt II.1) und veranschaulichten im Detail die Vorgehensweisen, Erfahrungen und zukünftigen Herausforderungen. III.1 Bayern Im Rahmen der in Personalentwicklungskonzepten vorgesehenen Rotation sind verschiedene Formen zu unterscheiden: 1. Im Rahmen ressortinterner Personalentwicklungskonzepte wird regelmäßig das Erreichen von Beförderungsämtern vom Durchlaufen verschiedener Funktionen abhängig gemacht. Das Erreichen von Führungsfunktionen im höheren und zum Teil auch im gehobenen Dienst ist zudem in der Regel an den Wechsel zwischen Behördenebenen, zumindest aber zwischen verschiedenen Behörden gebunden. Dies gilt beispielsweise für die Allgemeine Innere Verwaltung, in der die Beschäftigten mindestens verschiedene Dienstposten in einem Landratsamt und der Regierung, zum Teil auch dem Staatsministerium des Innern sowie an Verwaltungsgerichten bzw. in anderen Behörden des Geschäftsbereichs durchlaufen haben müssen. Auch in Fachverwaltungen wie der Steuerverwaltung bzw. der Landwirtschaftsverwaltung existieren entsprechende Konzepte, die beachtet werden. 2. Als Maßnahmen ressortübergreifender Rotation sind zu nennen:· • Austausch von Nachwuchsführungskräften zwischen den einzelnen Ministerien; • grundsätzliche Notwendigkeit ressortexterner Erfahrungen vor dem Erreichen von Spitzenpositionen (z.B. Abteilungsleiter in Ministerien und vergleichbare Positionen als Behördenleiter); • zweijähriges Außendiensterfordernis für Beamte des höheren Dienstes in Ministerien vor der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 16 gemäß § 41 BayLbV (Wechsel in nachgeordnete Bereiche eines anderen Ressorts, Wirtschaftsunternehmens o. ä.); • Planstellenpool für Verwendungen bei der Europäischen Gemeinschaft. 3. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Weiterqualifikation von Führungskräften sowie die Erhöhung der Verwendungsbreite. 4. Folgende Probleme stellen sich: Dem Arbeitsplatzwechsel, der örtliche Mobilität voraussetzt, stehen insbesondere bei Beschäftigten mit Familienpflichten und/oder berufstätigen Ehepartnern teils erhebliche 108 Probleme gegenüber. In spezialisierten Fachlaufbahnen mit kleinen Personalkörpern stehen nur im eingeschränkten Maße tatsächlich Wechselmöglichkeiten zur Verfügung. 5. Als Fazit ist festzuhalten, dass aus bayerischer Sicht die Rotation fördernde Regelungen bestehen. Auf Grund des für den Beschäftigten wie für den Dienstherrn/Arbeitgeber mit dem Wechsel verbundenen persönlichen und dienstlichen Erfahrungsgewinns haben sie sich bewährt. III.2 Berlin Im Land Berlin sind im Rahmen des Verwaltungsreformgrundsätzegesetzes Personalrotationen vorgesehen. Es existiert kein Rahmenkonzept im engeren Sinne. Was das Innenressort betrifft, stellt eine Rotation durchaus eine Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg dar. Wer in die Besoldungsgruppe A 16 aufsteigen möchte, muss zuvor in einer anderen Behörde tätig gewesen sein. Aus der Praxis wurde berichtet, dass sich zur Zeit 15 Referatsleiter in der Rotation befinden. Eine Auswahl erfolgte hier über Mitarbeitergespräche ohne standardisierte Potentialanalysen. Vor- und Nachteile bei der Teilnahme oder wegen einer Nichtteilnahme an der Rotation wurden nicht definiert. Es ging vielmehr darum, auf freiwilliger Basis ein Zeichen im Haus zu setzen, indem die Referatsleiter ein solches Modell vorleben. Insoweit bestehe im Ansatz ein entsprechendes Konzept, auch im Hinblick auf die Nachwuchskräfte. Die praktischen Erfahrungen, die hierbei gesammelt werden, sollen dann bei der Ausarbeitung eines Rotationskonzeptes für die anderen Beschäftigten herangezogen werden. III.3 Bremen III.3.1 Reformprozess und Personalrotation In Bremen ist der momentane Reformprozess stark von Sanierungszwängen geprägt. Zur konsequenten Umsetzung des Haushalts für das Jahr 2005 haben die Ressorts umfassende Umbaustrategien entwickelt und die erforderlichen Umsetzungsschritte in die Wege geleitet. Eine Fortsetzung der begonnenen Modernisierung erfolgt durch Budgetierung, dezentrale Ressourcenverantwortung, Controlling sowie Kosten-, Leistungs- und Kundenorientierung. 109 In der Praxis handelt es sich bei der Personalrotation um ein Thema, das von vielen Personalverantwortlichen als wichtig erachtet wird. Bisher war die Rotation in der bremischen Verwaltungspraxis allerdings eher schwer zu realisieren. Eine Rotation wurde mit 64 Nachwuchskräften des höheren Dienstes über 6 Jahre verteilt nur teilweise durchgeführt, da nicht alle geplanten Rotationen umfassend realisiert werden konnten. Die Rotation fällt insoweit bislang eher „schmal“ aus. III.3.2 Richtlinie für den Nachwuchspool für Führungskräfte Bisher ist die Personalrotation in der Richtlinie für den Nachwuchspool für Führungskräfte verankert. Nach dieser Richtlinie durchlaufen die Nachwuchskräfte während ihrer Zugehörigkeit zum Nachwuchspool zwei bis vier Stationen in den Dienststellen, Eigenbetrieben und -gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde. Weiterhin wird in den Richtlinien über den Aufstieg im höheren Dienst eine Personalrotation insofern angeregt, als Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in der Einführungszeit auch andere Arbeitsbereiche kennen lernen sollten. Mit diesem Stand war man in Bremen eher unzufrieden. Aus diesem Grund hat z. B. der Rechnungshof zum Zwecke der Verbesserung eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Förderung einer fundierten und breit angelegten Qualifizierung, die Erweiterung der eigenen Sichten und die Aneignung neuer Kompetenzen. Weiter ist ein Austausch durch Abordnung oder Hospitation im Rahmen eines zeitlich befristeten Einsatzes beim Kooperationspartner vorgesehen. Zielgruppe der getroffenen Vereinbarung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes. Schließlich ist vorgesehen, dass geeignete Maßnahmen und Qualifizierungsfelder einvernehmlich abgestimmt werden. III.3.3 Flexibilitätsgrundsätze für Mitarbeiter Zudem wurden Grundsätze zur Flexibilität des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienststelle des Senators für Finanzen entwickelt. Vorgesehen ist dabei eine Weiterentwicklung der Möglichkeiten der Wahrnehmung anderer Aufgaben im Rahmen eines persönlichen Förderungsund Entwicklungskonzeptes in der Dienststelle des Senators für Finanzen. Ziel ist eine Verstärkung der personellen Aussteuerung freiwerdender Stellen aufgrund eingeschränkter Wiederbesetzungsmöglichkeiten. Dabei soll auch 110 eine hausinterne Lösung zur Weiterentwicklung der Beschäftigten geschaffen werden, da ein Wechsel in eine andere Dienststelle im bremischen öffentlichen Dienst aufgrund von Einstellungsstopps und interner Stellenbesetzungen schwieriger geworden ist. Konkret zielen diese Grundsätze auf eine Verbesserung der Motivation, Arbeitszufriedenheit, Flexibilität und beruflichen Qualifikation durch Erhöhung der Veränderungs- respektive Lernfähigkeit sowie Lernbereitschaft ab. Weiter soll das Verantwortungsbewusstsein sowie die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit auf allen Ebenen weiterentwickelt werden. Auch sollen innovative Potentiale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar gemacht werden. Vorgesehen ist auch eine Absicherung neuer Formen der Kommunikation und Kooperation in der Arbeitsorganisation. Schließlich soll die Erprobung eigener Fähigkeiten und Neigungen sowie beruflicher Entwicklungsperspektiven für Beschäftigte mit Aufstiegs- oder Veränderungsambitionen ermöglicht und einer Erstarrung in Arbeitsroutine und Monotonie sowie einer Überspezialisierung entgegengewirkt werden. Was das Verfahren betrifft, ist eine Anwendung nur auf vorhandene und im Geschäftsverteilungsplan ausgewiesene Arbeitsplätze bzw. Dienstposten vorgesehen. Vorab erfolgt bei jeder frei werdenden Stelle eine Prüfung, ob sie entfallen kann oder ob sie unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Flexibilität des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienststelle des Senators für Finanzen genutzt werden kann. Danach erfolgt eine Ausschreibung innerhalb der Dienststelle unter Hinweis auf diese Grundsätze. Bei der Entscheidung über die Auswahl sind die Interessen des aufnehmenden Referates, der in Frage kommenden Kandidaten und des abgebenden Referates abzuwägen und einzubeziehen. III.3.4 Diskussion In der sich an den Länderbericht anschließenden Diskussion wurde die Frage erörtert, wie lange ein Beschäftigter auf einem Rotationsplatz verbleiben sollte. Letztendlich sei eine sinnvolle Dauer von der Funktion abhängig. Ein zu kurzer Wechsel wurde wegen der auftretenden Reibungsverluste abgelehnt. Insgesamt wurde ein Verbleib z. B. eines Referenten auf einer Rotationsstelle von ca. 2 bis 3 Jahren als sachgerecht erachtet. Ein Referatsleiter sollte 5 Jahre bleiben. Einigkeit bestand insoweit, dass ein Verbleib über mehr als 7 Jahre problematisch sei, da dies einen erneuten Wechsel erschwere. 111 III.4 Niedersachsen Auch Niedersachsen befindet sich momentan in einer Phase der Umstrukturierung. In einem Kabinettsbeschluss von 1997 wurden die Themen Personalentwicklung und Rotation aufgegriffen. Daraufhin wurde ein entsprechendes Rahmenkonzept durch das Innenministerium erlassen. Das Rahmenkonzept hat Geltung für den nachgeordneten Bereich. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Bezirksregierungen in Niedersachsen aufgelöst werden, so dass diese Möglichkeit für Rotationen ausfällt. Das Konzept sieht vor, dass eine Rotation im gehobenen und höheren Dienst eine Voraussetzung für eine Beförderung jeweils in die Besoldungsgruppe A 10, A 13 oder A 16 ist. Ein Kandidat muss mindestens einmal auf gleicher Besoldungsebene den Dienstposten gewechselt haben, wobei die Dienststelle nicht gewechselt werden muss. Möglich ist grundsätzlich aber auch eine Rotation in die Wirtschaft. Eine Rückkehroption auf die alte Stelle besteht nicht. Eine Qualitätskontrolle findet durch entsprechende Beurteilungen statt. Da die Rotation Voraussetzung für eine Beförderung ist, soll es jedem Mitarbeiter ermöglicht werden, sich über freie Stellen zu informieren. Aus diesem Grund wird jede freie Stelle im Intranet ausgeschrieben. Auf die entsprechende Stelle kann sich dann jeder Interessent im Interessenbekundungsverfahren, das eine Woche dauert, bewerben. Eine ressortübergreifende Rotation ist im Rahmen der Nachwuchskräfteentwicklung vorgesehen. Die Nachwuchszeit beträgt 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind 2 Dezernate zu durchlaufen und 1 Kommunaljahr zu absolvieren. Begleitend findet ein Mentoringprogramm statt. III.5 Nordrhein-Westfalen Schon seit vielen Jahren ist in Nordrhein-Westfalen in den einzelnen Ressorts die Rotation in unterschiedlicher Ausprägung gängige Praxis. Landesweit gilt die Job-Rotation als hilfreiches Instrument zur Förderung der Flexibilität und Vielseitigkeit der Beschäftigten. III.5.1 Praxis der Rotation Im Geschäftsbereich des Innenministeriums ist eine vertikale Job-Rotation schon deshalb häufig gegeben, weil das Haus seine Beschäftigten hauptsächlich aus dem nachgeordneten Bereich rekrutiert. 112 Bei den Bezirksregierungen und im Polizeibereich sind horizontale Rotationsverfahren innerhalb der Behörden fester Bestandteil der Personalentwicklung. So sind bei den 5 Bezirksregierungen regelmäßige Arbeitsplatzwechsel im gehobenen und höheren Dienst seit Jahrzehnten gängige Praxis. In den frühen Berufsjahren erfolgen die Wechsel dabei in kürzeren Abständen von ca. 2 bis 5 Jahren; in den späteren Berufsjahren dann nach einer längeren Verweildauer im jeweiligen Arbeitsbereich. Die für den höheren Dienst des Geschäftsbereichs des Innenministeriums ausgewählten Bewerber werden beispielsweise bei den Bezirksregierungen eingestellt und durchlaufen alle während der Erprobungszeit die gemäß Runderlass des Innenministers aus dem Jahr 1989 festgelegten Rotationsstationen. Alle Regierungsräte z. A. verbringen demnach 10 Monate als Dezernent zweier unterschiedlicher Dezernate bei einer Bezirksregierung und weitere 9 Monate im Wege der Abordnung bei einer obersten Landesbehörde. Ergänzend dazu finden Fortbildungen statt. Nach Beendigung der Abordnung übernehmen die Durchläufer erstmals eigenverantwortlich ein Dezernat bei einer Bezirksregierung. Ein Wechsel zu einer obersten Landesbehörde ist frühestens nach 18-monatiger Tätigkeit als Dezernent möglich. Nach einer Vereinbarung des Innenministeriums mit den Bezirksregierungen über Anforderungen an Führungskräfte des höheren Dienstes in der Allgemeinen Verwaltung im Geschäftsbereich des Innenministeriums (ohne Polizeivollzug) aus dem Jahr 1999 werden darüber hinaus verbindlich seit dem 1. Januar 2004 Ämter der Besoldungsgruppe A 16 nur Beamten übertragen, die überdurchschnittliche Beurteilungen, Verwendungsbreite, Behördenrotation und Führungsfortbildungen nachweisen können. Eine Rotation in diesem Sinne ist ein Einsatz in einer anderen als der Beschäftigungsbehörde für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren. Im Innenministerium selbst war eine horizontale Rotation lange Zeit die Ausnahme, inzwischen ist sie aber bei den Beschäftigten des höheren Dienstes ständige Übung. Die Rotation der Beschäftigten des gehobenen Dienstes war bis vor kurzem eher unüblich. III.5.2 Grundsätze zur Personalentwicklung durch Rotation 2003 wurden im Rahmen des Projekts Personalentwicklung des Innenministeriums Grundsätze zur Personalentwicklung durch Rotation erarbeitet und als Leitfaden für die Mitarbeiter veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Grundsätze, die seit dem 1. Februar 2004 im Innenministerium verbindlich sind, sollen Wechsel der Aufgabenwahrnehmung aller Beschäftigten nach festen Grundsätzen gesteuert werden und zum Bestandteil einer gezielten Personalentwicklung gemacht werden. 113 Entsprechend dieser Grundsätze gelten folgende Rahmenbedingungen für die Rotation im Innenministerium NRW: • Beschäftigte mit unterstützenden Tätigkeiten verbleiben 5 bis 8 Jahre auf einer Stelle. • Sachbearbeiter verweilen 4 bis 7 Jahre, wobei eine Tätigkeit in mindestens 2 unterschiedlichen Bereichen unter anderem Voraussetzung für den Aufstieg in den höheren Dienst ist. • Referenten verweilen 3 bis 5 Jahre, unter anderem ist eine Tätigkeit in mindestens 2 unterschiedlichen Aufgabenbereichen als Referent Voraussetzung für die Übertragung einer Referatsleitung. • Referatsleiter sollen 4 bis 7 Jahre auf einem Dienstposten verbleiben, in diesem Bereich wird die Beförderung in weitere Führungsfunktionen von einer Tätigkeit in mindestens 2 verschiedenen Bereichen als Referatsleiter mit unterschiedlichen Schwerpunkten abhängig gemacht. Für die Ebene oberhalb der Referatsleitung sind individuelle Regelungen vorgesehen. Spezialisten und ältere Beschäftigte sind von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus besteht für die Beschäftigten des Geschäftsbereichs die Möglichkeit, sich für eine befristete Tätigkeit in europäischen und internationalen Institutionen zu bewerben. In ihrem Bericht „Verbesserung der Ministerialverwaltung“ im Jahr 1986 hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass die Rotation für den Bereich der gesamten Landesverwaltung für sinnvoll erachtet wird. Diese Überzeugung wurde jüngst durch den Bericht der von der Landesregierung NRW eingesetzten Kommission „Zukunft des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft“ erneut bestätigt. An diesen Grundgedanken hat die Reformfeldarbeitsgruppe „Führung“ für die Reform des öffentlichen Dienstes angeknüpft. III.5.3 Empfehlungen zur Ausgestaltung von Job-Rotationen In dem seit kurzem vorliegenden Abschlussbericht der o. g. Reformfeldarbeitsgruppe sind konkrete Empfehlungen an die Ministerien, Landesmittel/Landesoberbehörden und unteren Landesbehörden zur Ausgestaltung von Job-Rotation im jeweiligen Bereich enthalten. Für die Ministerien wird folgende Empfehlung ausgesprochen: 114 • Bewerber für eine Abteilungsleitungsfunktion sollten als stellvertretende Abteilungsleiter, Gruppenleiter oder als Referatsleiter mehr als ein Ressort kennen gelernt haben. • Bewerber für Funktionen von stellvertretenden Abteilungsleitungen und Gruppenleitungen sollten Referatsleitungen in mehr als einer Abteilung eines Ministeriums bzw. dementsprechende Funktionen außerhalb ministerialer Organisation wahrgenommen haben. • Bewerber für Referatsleitungen sollten mehr als eine Ministerialabteilung oder mehr als eine Behördenebene kennen gelernt haben. III.6 Rheinland-Pfalz III.6.1 Verwaltungsinterne Grundlagen der Rotation Gemäß § 2 Abs. 2 der 2003 novellierten Laufbahnverordnung sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten durch geeignete Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen zu fördern. Nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 der Laufbahnverordnung gehört dazu auch ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder Wechsel der Verwendung (Rotation). Weitere Grundlagen für die Personalrotation sind das Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 25. August 1988, der Beschluss des Ministerrates vom 20. April 2004 zur Mobilität der Nachwuchskräfte im höheren Dienst im Bereich der Direktionen und des Ministeriums des Innern und für Sport (ISM), die Mobilitätsleitlinien des ISM vom 22. Dezember 1998 und diverse (Einzelfall-)Entscheidungen in den Ressorts und anderen Behörden. Gegenwärtig wird die personelle Situation in der öffentlichen Verwaltung des Landes Rheinland-Pfalz durch die prekäre Haushaltslage bestimmt. Das Personalkostenbudget verringert sich jährlich, was sich insbesondere auf die Neueinstellungen von Nachwuchskräften negativ auswirkt. Nach und nach wird so der Personalbestand zurückgeführt, so dass die Rotation bei Vorgesetzten deshalb auf immer stärker werdende Ablehnung stößt. Es wird z. B. argumentiert, dass eingearbeitete Mitarbeiter unentbehrlich seien. Schon gegenwärtig ist die rheinland-pfälzische Verwaltung überaltert, so dass in erster Linie jüngere Bedienstete Zielgruppe für die Rotation sind. Auch für die Zukunft wird eine weitere Verringerung des Personalausgabenbudgets angestrebt. Um dennoch den künftigen Herausforderungen einer modernen und effizienten öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden, 115 muss noch mehr Wert auf eine zielgerichtete Personalentwicklung und bewirtschaftung gelegt werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Nachwuchskräfte zu richten. Diese werden aufgrund der bestehenden ungünstigen Altersstruktur in verhältnismäßig kurzer Zeit Führungsaufgaben und somit eine Vorbildfunktion übernehmen müssen; mit guten Führungskräften steht und fällt jedoch eine Organisationseinheit. III.6.2 Flexibilität und Mobilität Unflexible Mitarbeiter werden zunehmend zu einem Hindernis, da ein kurzfristiger Aufgabenwechsel – bedingt auch durch den demographischen Wandel – künftig häufiger als bisher erforderlich sein wird. Es muss folglich versucht werden, das einzusparende Personal durch Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. die Rotation und damit durch Qualifizierung der vorhandenen Mitarbeiter weitgehend auszugleichen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Mobilität mittelfristig Personalkosten eingespart werden, indem sie – wie weitere ausgewählte und zielgerichtet angewandte Maßnahmen der Personalentwicklung – für motivierte, leistungsfähige, leistungsbereite und vielseitig erfahrene Mitarbeiter sorgt. Zielgerichtete Personalentwicklungsmaßnahmen reduzieren im Ergebnis die Personalkosten. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die wachsenden Anforderungen an die Verwaltung eine schnelle Anpassung von Fachwissen und Fachkenntnissen erfordern und fachübergreifende Schlüsselqualifikationen immer mehr an Bedeutung gewinnen, hat der Ministerrat in seiner Klausur zum Thema „Bürokratie und Verwaltungsmodernisierung“ am 20. April 2004 u. a. beschlossen, auf der Ebene der Direktionen, im Ministerium des Innern und für Sport selbst sowie in dessen übrigen Geschäftsbereich die Rotation für die in den letzten 7 Jahren eingestellten Hochschulabsolventen im höheren Allgemeinen Verwaltungsdienst (und vergleichbare Angestellte) einzuführen. Andere Ressorts werden diesem Beispiel folgen bzw. die Rotation erfolgt per Einzelfallentscheidung, auch ressortübergreifend. III.6.3 Einführung der verpflichtenden Rotation Konkret besteht für den vom Ministerratsbeschluss erfassten Personalkreis die Verpflichtung, in mehreren Abteilungen einer Behörde tätig zu sein, mindestens ein Jahr zu einer Kommunalverwaltung abgeordnet zu werden und ein etwa dreimonatiges Volontariat bei einem Wirtschaftsunternehmen abzuleisten. Eine Tätigkeit bei einem Ministerium oder der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union, einer 116 Polizeibehörde, der Europäischen Union selbst, einem Verwaltungsgericht usw. kann je nach Bedarf bzw. alternativ eingeplant werden. Die Rotation einer Nachwuchskraft sollte mindestens 4 bis 5 Stationen umfassen. In den Stationen ist eine Bewertung der betroffenen Nachwuchskräfte vorgesehen, um Stärken und Schwächen zu erkennen. Erkannte Schwächen sollen dann durch einen rechtzeitigen und gezielten Besuch von Seminaren bzw. Pflichtveranstaltungen im Rahmen der (Führungs-) Fortbildung ausgeglichen werden. Sowohl dem Dienstherrn als auch der Nachwuchskraft wird so eine den Fähigkeiten des Einzelnen entsprechende Entscheidung hinsichtlich der dienstlichen Verwendung ermöglicht. Die Rotation für den gehobenen Dienst erfolgt meist behördenintern. III.6.4 Diskussion In der anschließenden Diskussion wurde problematisiert, dass die Regelbeurteilung in Rheinland-Pfalz abgeschafft werden soll. Es wurden diesbezüglich Bedenken geäußert, dass sich dann eine gewisse Beliebigkeit einstellen könnte. Aus der Praxis wurde aber berichtet, dass es durchaus als Vorteil gesehen werde, dass die Abteilungsleiter selbst stärker in die Entscheidung einbezogen werden, wer befördert werden soll. Zudem sei auf diese Weise der Abteilungsleiter selbst gefordert und seine Verantwortung könne dann nicht auf die Personalabteilung alleine abgewälzt werden. Schließlich wurde klargestellt, dass eine Beförderung nicht im strengen Sinne an eine Rotation gekoppelt wäre. Für die Zukunft sei die Einrichtung eines kleinen Stellenpools zur Unterstützung für den Arbeitsplatztausch geplant. III.7 Saarland Auch die saarländische Landesverwaltung befindet sich in einem grundlegenden Veränderungsprozess. Entscheidende Einflussfaktoren sind dabei die Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte, die geänderten gesellschaftlichen Erwartungen, der Fortschritt der Informationstechnik und die Globalisierung der Wirtschaft. Diese Faktoren zusammen machen eine Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung unumgänglich. 117 III.7.1 Modernisierung der Landesverwaltung Hierfür ist in der Staatskanzlei die Steuerungsgruppe „Modernisierung der Landesverwaltung“ unter Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei zuständig. Die Steuerungsgruppe koordiniert und leitet alle zentralen Modernisierungsbemühungen. Zur Unterstützung wurde in der Staatskanzlei eine Geschäftsstelle „Modernisierung der Landesverwaltung“ eingerichtet. Weiterhin wird sie bei Bedarf durch den Beirat „Modernisierung der Landesverwaltung“, dem der Chef der Staatskanzlei sowie Vertreter aus Kammern und Verbänden, den Gewerkschaften und aus Wissenschaft und Forschung angehören, unterstützt. Die Landesregierung hat sich zum vordringlichen Ziel gesetzt, die Staatsquote zu senken und durch effizientere Strukturen die Handlungsfähigkeit des Landes zu verbessern. 2002 wurde folglich für die saarländische Landesverwaltung eine Strukturreform eingeleitet, um ergänzend zu den Bestrebungen der saarländischen Landesregierung zur Konsolidierung des Landeshaushaltes eine kritische Bestandsaufnahme der bestehenden Landesaufgaben und der bisherigen Aufgabenwahrnehmung vornehmen zu können. Im Ergebnis der in den obersten Landesbehörden nachfolgend eingeleiteten Diskussion wurden über 60 Strukturmaßnahmen beschlossen, deren Umsetzungsfähigkeit von der eigens hierfür eingerichteten „Projektgruppe Strukturreform“ überprüft wurde. Der Stand der Umsetzung der Strukturmaßnahmen wird von der Staatskanzlei regelmäßig evaluiert. III.7.2 Mobilität und Personalrotation In diesem Kontext wurde bereits in den 90er Jahren im Saarland eine Diskussion über die Einführung einer Mobilitätsrichtlinie (Mobilitäts-RL) geführt. Bei der Modernisierung der Landesverwaltung sind Motivation, Engagement und Qualifikation der Mitarbeiter die entscheidenden Faktoren, um die Qualität der Verwaltung zu erhöhen. Dieser Anspruch kann nur erfüllt werden, wenn es gelingt, jeden Mitarbeiter den jeweiligen Kenntnissen, Fähigkeiten und Wünschen entsprechend einzusetzen, zu fördern und zu fordern. Langfristiges Ziel ist daher die Umsetzung eines integrierten Personalentwicklungskonzeptes. Dabei setzt man auf eine individuelle Personalentwicklung und sah deshalb bislang auch von der Einführung von Mobilitätsrichtlinien ab. Auch ohne Mobilitäts-RL wird die Rotation als unverzichtbarer Bestandteil der Personalentwicklung angesehen. An verschiedenen Stellen wird daher der Ansatz verfolgt, über die Personalentwicklung Elemente der Rotation ein- 118 fließen zu lassen. Als Beispiel hierfür lassen sich die Neuen Steuerungsmodelle anführen. Dementsprechend ist gemäß § 13 GGO eine der drei wesentlichen Aufgaben der Personalreferate die „Vornahme und Fortschreibung einer – nach Möglichkeit fünfjährigen – Personalentwicklungsplanung für den gesamten Geschäftsbereich“. Personalentwicklungsplanung umfasst dabei „alle Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung von Bediensteten mit Blick auf die sich wandelnde Aufgabenwahrnehmung“. Grundlagen der Personalentwicklungsplanung sind Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung. Da die Rotation diesen Grundlagen dienlich ist, fließt sie informell in die Maßnahmen der Personalentwicklung ein. Zudem ist die Fortbildung zunehmend – insbesondere im Bereich der Nachwuchs- und Führungskräfteentwicklung – ressortübergreifend ausgestaltet und auf diese Weise mit Rotation verbunden. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, ein Wirtschaftsvolontariat für Führungskräfte zu absolvieren oder an der Fortbildung am Führungskolleg Speyer (FKS) teilzunehmen. Des Weiteren werden die Personalbedarfsplanung und die Personalbeschaffungsplanung eng mit der Personalentwicklungsplanung verknüpft. Die Personalbedarfsplanung umfasst „alle Maßnahmen zur Sicherstellung eines mittel- und langfristigen Personalbedarfs in Anlehnung an den in den Stellen- oder sonstigen Anforderungsprofilen qualitativ oder quantitativ festgelegten Kriterien“. Insoweit wird wiederum die Rotation als Maßnahme der Personalentwicklung, die auf den zukünftigen Personalbedarf gerichtet ist, relevant. Die Personalbeschaffungsplanung umfasst „alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren nach Maßgabe der in der Personalbedarfsermittlung vorgegebenen qualitativen und quantitativen Kriterien“ und ist damit ohne eine darauf abgestimmte Personalentwicklungsplanung undenkbar. Weiterhin wird eine Rotation informell zur Personalfreisetzung und vermittlung als „Maßnahmen zur Beseitigung von personellen Überhängen und zur Vermittlung von Überhangpersonal auf freie Stellen innerhalb und außerhalb der Landesverwaltung“ eingesetzt. III.7.3 Implementierung von PEKS und PSC Unter Federführung der Staatskanzlei wurde im Saarland eine Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle (PEKS) eingerichtet. Diesem Gremium gehören alle mit den Fragen der Personalbewirtschaftung betrauten Zentralabteilungsleiter der obersten Landesbehörden an. Der Zuständigkeits- 119 bereich der PEKS erstreckt sich grundsätzlich auf Personalangelegenheiten und Sonderaufgaben von ressortübergreifender Bedeutung. Ihr obliegen mit Bezug auf Fragen zur ressortübergreifenden Personalbewirtschaftung folgende Aufgaben: • Bedarfsprüfungen im Rahmen der Nachbesetzung von Stellen, • das Einleiten von Maßnahmen zur Motivierung und Qualifizierung von Bediensteten, • das Einrichten und die Unterhaltung einer Personalbörse zur Vermittlung und Förderung der Mobilität von Landesbediensteten, • die Ermittlung, Erfassung und Vermittlung von Personalüberhängen innerhalb der Landesverwaltung, • die Wahrnehmung von Sonderaufträgen des Ministerrates oder der Staatssekretäre. Mit Erlass der Landesregierung von 10. Februar 2003 wurde im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten beim Chef der Staatskanzlei ein PersonalService-Center (PSC) eingerichtet, das die Aufgabenstellung der PEKS unterstützend begleiten soll. Dem PSC obliegen insbesondere folgende Aufgaben: • zentrale Koordinierungsstelle zur Beratung und Vermittlung von veränderungswilligen Landesbediensteten oder Bediensteten anderer Dienstherren oder öffentlicher oder privater Arbeitgeber, • Ermittlung des Qualifizierungspotentials und Anregung von Qualifizierungsmaßnahmen für Landesbedienstete, • zentrale Koordination der Stellen- und Ausschreibungsverfahren der obersten Landesbehörden über eine Personalentwicklungsdatenbank, • zentrale Koordination der Information über Stellen- und Ausschreibungsverfahren europäischer und internationaler Dienststellen des Bundes sowie europäischer und internationaler Organisationen. III.7.4 Diskussion In der Diskussion wurde anschließend deutlich, dass im Gesamtkonzept die Fortbildung zunehmend wichtiger erachtet werde. Insbesondere werde beabsichtigt, die Beschäftigten häufiger und gezielter zu Fortbildungen zu entsenden. Problematisch sei dabei aber, dass dadurch in kleineren und mittleren Abteilungen häufig wichtige Mitarbeiter fehlen. 120 Zur Lösung dieses Problems werde gegebenenfalls auch eine Rotation aus dem Arbeitsmarkt mit Übernahmeoption durchgeführt. III.8 Sachsen Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine ständige Aufgabe des Freistaates Sachsen. Durch das Sächsische Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 wurden die Ziele der Straffung der Verwaltungsorganisation, der Deregulierung und der Kommunalisierung normiert. Der Verwaltungsaufbau beispielsweise wird durch die Eingliederung der Staatlichen Umweltfachämter sowie der Gewerbeaufsichtsämter in die drei Regierungspräsidien gestrafft. Auch bei der Aufbauorganisation des sächsischen Polizeivollzugsdienstes wird zum 1. Januar 2005 eine Hierarchieebene eingespart (vertikale Konzentration der Organisationseinheiten durch Auflösung der Polizeipräsidien). Gleichzeitig wird die Ebene der Polizeidirektionen verschlankt. Die innere Organisationsstruktur ist gekennzeichnet durch Begriffe wie Projektmanagement oder „one stop agencies“. Ziel im Freistaat Sachsen ist es, die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung einschließlich Dokumentenmanagement und Langzeitspeicherung einzuführen. Hierzu wurde mit Kabinettsbeschluss vom 10. Februar 2004 das Staatsministerium des Innern beauftragt, ein Competence Center IT-gestützte Vorgangsbearbeitung (CCV) unter Mitwirkung weiterer Ressorts einzurichten und auf Basis des „Rahmenkonzeptes zur Einführung IT-gestützter Vorgangsbearbeitung für die Sächsische Landesverwaltung“ in einer ersten Umsetzungsphase eine Pilotierung in ausgewählten Fachbereichen durchzuführen sowie ein Fachkonzept zur landesweiten Umsetzung zu erstellen. Weitere Elemente bzw. Vorhaben sind die Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells, der eGovernment-Fahrplan, der Paragraphen-Pranger sowie die Virtuelle Akademie des Freistaates im Bereich der Aus- und Fortbildung. Seit 2000 existiert im Staatsministerium des Innern ein Personalmanagementkonzept, welches die Rotation als Instrument zur Förderung der Verwendungsbreite und -tiefe beschreibt. Die allgemeinen Grundsätze wurden hinsichtlich der Umsetzbarkeit für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern durch Erlass vom 4. September 2003 konkretisiert. Wichtige Kriterien sind dabei u. a. die Beurteilung, die Verweildauer, die Abkömmlichkeit und das Interesse. Eine ressortübergreifende Personalrotation findet sich in folgenden Bereichen und Konzepten wieder: 121 • Personalaustausch zwischen den Ressorts und der Staatskanzlei, • Personalentwicklungskonzept Europa, • Konzept zur Gewinnung und Entwicklung von Nachwuchskräften des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen, • Personalentwicklungskonzept für Führungskräfte der Sächsischen Staatsregierung, • Hinweise des Staatsministeriums des Innern, der Staatskanzlei, des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums der Finanzen zum Personalaustausch zwischen Behörden des Freistaates Sachsen, der kommunalen Ebene und privaten Unternehmen. III.9 Sachsen-Anhalt Seit 2002 hat sich in Sachsen-Anhalt durch die Verwaltungsmodernisierung viel geändert. So wurden die drei Regierungspräsidien zum 31.12.2003 aufgelöst und durch eine zentrale Mittelbehörde, das Landesverwaltungsamt, zum 01.10.2004 ersetzt. Weiterhin ist eine Stärkung der kommunalen Ebene beabsichtigt. Die Reformen finden allerdings unter einem starken Spar- und Handlungsdruck statt. Eine Personalrotation ist dabei häufige Folge von organisatorischen Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Initiative zur Personalrotation wird in diesen Fällen teilweise von der Personalstelle, dem Vorgesetzten oder dem Bediensteten selbst ergriffen. Insgesamt lässt sich auch eine eher verhaltene Mobilitätsbereitschaft feststellen. Für die Landesverwaltung existiert keine zentrale Regelung für die Personalrotation. Eine Rotation findet sich jedoch als Bestandteil der Personalentwicklungskonzepte einzelner Ressorts wieder. Neben unterschiedlichen Personalentwicklungskonzepten der Ressorts ist dabei auch ein differierender Anwendungsgrad der jeweiligen Konzepte festzustellen, so dass keine einheitliche Anwendungspraxis besteht. Für das Innenministerium wurde festgelegt, dass die Nachwuchsbeamten verschiedene Stationen durchlaufen sollen. Die Anwendung dieser Grundsätze läuft jedoch leer, da nunmehr seit 3 Jahren keine Einstellungen mehr vorgenommen wurden. Abschließend ist zu sagen, dass in der Praxis die Personalplanung oft vom Tagesgeschäft verdrängt wird. Mangels ausreichender Sensibilisierung muss 122 zunächst noch dafür Sorge getragen werden, dass die Personalentwicklung einen größeren Stellenwert erlangt, als dies bislang der Fall ist. III.10 Schleswig- Holstein Als eines der ersten Länder hat Schleswig-Holstein 1993 einen umfassenden Reformprozess der Verwaltung eingeleitet. Dabei wurde das Ziel gesetzt, eine moderne, kundenorientierte und mitarbeiterfreundliche Verwaltung zu schaffen. In diesem Kontext wurden auch Überlegungen hinsichtlich einer Personalrotation in der Verwaltung angestellt. Schon seit den Anfängen dieser Reformprozesse sollte in Schleswig-Holstein eine Personalrotation eingeführt werden. Das Ziel sollte ein Konzept sein, nach dem im höheren und gehobenen Dienst nach 3 bis 4 Jahren ein erster Wechsel erfolgt und nach weiteren 3 bis 6 Jahren mit Zustimmung der Staatskanzlei ein zweiter Wechsel erfolgt. Insgesamt sollte ein Beschäftigter nicht länger als 8 Jahre auf einem Dienstposten bleiben. Konkret war vorgesehen, dass eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 15 zwingend von der vorherigen Tätigkeit in einem anderen Ressort und nach A 16 von einem zweimaligem Ressortwechsel abhängig ist. Diese Voraussetzung wäre in vielen Fällen jedoch ein Beförderungshemmnis gewesen, da zuvor überwiegend keine Rotationen durchgeführt worden waren. Aus diesem Grund wurden Ausnahmen von dem Rotationserfordernis zugelassen, was zur Folge hatte, dass nach und nach die Ausnahme zur Regel wurde. Auch im gehobenen Dienst wurde bisher zu wenig rotiert. Daher hat die Staatskanzlei immer wieder auf Einforderung des Mobilitätsnachweises gedrängt. Nachdem auch der Ressortwechsel im gehobenen Dienst zu einer vergleichbaren Situation geführt hat, wird als Konsequenz dieser Praxis nunmehr ein Mobilitätsnachweis gefordert. Der Mobilitätsnachweis wird in der Regel erbracht durch einen für die Dauer von mindestens 24 Monaten mit einem Aufgabenwechsel einhergehenden Wechsel der Dienststelle im Anschluss an eine zwei- bis fünfjährige erste Dienstverwendung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein. Die Personalreferentenkonferenz stellt durch Beschluss fest, ob ein die Mobilitätsanforderungen erfüllender Mobilitätsnachweis erbracht wird. Die Beschlussfassung ist von den Ressorts und der Staatskanzlei zu beantragen und hat rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Mobilitätsmaßnahme zu erfolgen. Ohne Mobilitätsnachweis erfolgt grundsätzlich keine Beförderung nach A11 bzw. A15. Die Ressorts stellen eine vergleichbare Handhabung bei den Angestellten sicher. Ausnahmen bedürfen 123 der Zustimmung der Chefin der Staatskanzlei. Die Ausnahme vom Mobilitätserfordernis soll so tatsächlich wieder zur Ausnahme werden. Schließlich ist man in Schleswig-Holstein weiterhin von dem ressortübergreifenden Ansatz bei der Anwendung des Mobilitätsnachweises überzeugt und erwartet, dass in der Allgemeinen Verwaltung zukünftig auf jeden Fall eine ressortübergreifende Rotation stattfindet. III.11 Thüringen Thüringen hat sich ebenfalls die Modernisierung der Landesverwaltung zum Ziel gesetzt. Die Verwaltungsmodernisierung in Thüringen wurde bislang in fünf Arbeitsbereiche mit entsprechenden Arbeitsgruppen gegliedert: • Überprüfung der Aufbaustruktur der Landesverwaltung • Aufgabenkritik/Deregulierung • Controlling/Budgetierung • Personalmanagement • Electronic Government. Für die Landesverwaltung wurde eine Konzeption in Form einer Rahmenleitlinie (PERMANENT – Personalmanagement für Thüringen) entwickelt. Derzeit findet auf der Grundlage der hessischen Mobilitätsrichtlinien eine ressortübergreifende Diskussion in Thüringen statt. Es wird eine Regelung angestrebt, die sowohl die ressortinterne als auch die ressortübergreifende Rotation umfasst. In diesem Zusammenhang dürfte es erforderlich werden, die Beförderungsgrundsätze für den Freistaat Thüringen zu überarbeiten. Kernpunkte der ministeriums sind: bisherigen Vorstellungen des Thüringer Innen- 1. Nachwuchskräfte sollen in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit in der Weise rotieren, dass 3 Stationen durchlaufen werden. 2. Eine Rotation soll zu einer größeren Verwendungsbreite im höheren Dienst – insbesondere bei den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 – führen. 3. Die Übertragung einer höheren Führungsposition soll vom Nachweis einer Tätigkeit in mindestens vier verschiedenen Arbeitsbereichen auf zumindest zwei verschiedenen Verwaltungsebenen abhängig gemacht werden. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 ist bereits nach 124 der jetzigen Regelung vom Vorliegen einer horizontalen und vertikalen Verwendungsbreite abhängig. Es werden zudem Überlegungen angestellt, die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in das Rotationskonzept einzubeziehen, indem qualifizierten Bediensteten des höheren Dienstes eine Dozententätigkeit für ca. 3 Jahre ermöglicht wird. Einer praktischen Umsetzung kann man positiv entgegensehen, da nach einer Umfrage zur Rotationsbereitschaft 26 % der befragten Beschäftigten keinerlei Einschränkungen hinsichtlich einer Rotation äußerten. IV. Implikationen für ein idealtypisches Rotationsmodell in der öffentlichen Verwaltung Im Anschluss an die Länderberichte wurde auf der Tagung schließlich ein im Rahmen der WiDuT entwickeltes idealtypisches Rotationsmodell für die öffentliche Verwaltung präsentiert und diskutiert172. Dieses Modell wurde unter Berücksichtigung der zunehmenden Veränderung des Arbeitsumfelds konzipiert. Dabei galt es, insbesondere folgende Rahmenbedingungen (vgl. auch Teil A, Abschnitte V.1 und V.2) zu berücksichtigen: – das Fortschreiten der Verwaltungsmodernisierung und die Änderung des öffentlichen Dienstrechts, – die Knappheit der Ressourcen, die u. a. dazu führt, dass immer mehr Aufgaben von immer weniger Personal erfüllt werden müssen, – die Öffnung der öffentlichen Verwaltung für Personal mit Ausbildungsgängen anderer Disziplinen, – der demographische Wandel, der eine Überalterung erwarten lässt und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit nach sich zieht sowie – die zunehmende Europäisierung . Globalisierung, Internationalisierung und 172 Es handelt sich dabei nicht um das „Treppenstufen-Modell“ des Fragebogens (vgl. Teil B, Abschnitt IV.4). 125 IV.1 Vorbemerkungen zu einem „idealtypischen“ Rotationsmodell für die öffentliche Verwaltung Anhand des Diskussionsstandes in der Fachliteratur sowie aus den Ergebnissen der Umfrage wurde ein „idealtypisches“ Rotationsmodell für die öffentliche Verwaltung entworfen. Dieses Modell ist im Rahmen der WiDuTArbeitstagung vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert worden. Die Diskussionsergebnisse sind in die nachfolgende Darstellung des Modells eingearbeitet. Bei dem Rotationsmodell handelt es sich nicht um einen strengen Idealtypus, wie ihn etwa Max Weber für die Bürokratie als die soziale Erscheinung der „rationalsten Form von Herrschaft“ entworfen hat173. Dafür greift das Modell zu wenig Charakteristika von derzeit in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Rotationsverfahren auf und enthält somit kaum empirisch „Erfahrbares“174. Es greift jedoch die Intention eines Idealtypus auf, nämlich Erklärungen für die Abweichungen der Realität in den jeweiligen Verwaltungen gegenüber dem Modell zu finden, ohne damit bestimmte Wertungen zu verbinden. Das entstandene Konstrukt ist daher ein fiktives Diskussionsmodell, dessen Zweck sich aus der Reduktion auf zwei Fragestellungen ergibt: • Wie wäre kurz- bis mittelfristig in den öffentlichen Verwaltungen konsequent eine „Kultur der Rotation“ zu etablieren, die Rotationen für das Personal zur Selbstverständlichkeit macht? • Wie könnte ein Anreizsystem aussehen, das Mobilität im Personalbereich als neuen Wert vermittelt und das nach und nach angenommen und „gelebt“ wird? Mit Hilfe des Modells sollten bestimmte, in der Praxis auftretende Probleme der „Personalrotation“ identifiziert und diskutiert werden. Deswegen zeigt das Modell in stark vereinfachender Weise auch nur wesentliche Eckpunkte eines denkbaren Rotationsverfahrens auf. Dabei wurde versucht, möglichst viele, typischerweise mit Personalrotationen zusammenhängende und möglicherweise dem Zweck „Erhöhung der Personalmobilität“ entgegenstehende, kritische Determinanten sowie Schnittstellen einzubeziehen (z. B. Ressortegoismen, Spannungsfeld aus Personalentwicklung und Personalumsteuerung, Differenzierung zwischen Spezialisten und Generalisten, Anreizstrukturen für 173 Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe, 5. Aufl., S. 128. 174 Dennoch enthält das Modell einige in der Praxis beobachtete Elemente, etwa aus dem gerade erst in Hessen eingeführten Landesrotationsverfahren, wie z.B. die paarweise Rotation über Tauschplätze und die Stichtagsregelung (vgl. dazu auch Teil C, Abschnitt III). 126 Personalmobilität). Detailfragen und -probleme, auch dienstrechtliche Restriktionen, wurden bewusst ausgeklammert, aber im Rahmen der Tagung von den Praktikern teilweise kontrovers diskutiert. Mit dem Weber’schen Idealtypus hat das Rotationsmodell gemeinsam, dass es nicht um einen idealen Zustand geht, nicht um die „optimale“ Form der Implementierung von Rotationsverfahren oder gar einen „one best way“. Insbesondere stellt das Modell keine Empfehlung aus wissenschaftlicher Sicht dar. Es beschreibt in stilisierender Form eine extreme Variante der Institutionalisierung von Rotationsverfahren (für die im Folgenden aber auch Gründe genannt werden) und ist damit als Grundlage für den Diskurs bewusst provokativ. Es hat sich gezeigt, dass ein solcher „großer Wurf“, wie er in dem Modell skizziert wird, zwangsläufig die Einführung einer Vielzahl von mehr oder weniger starren Regeln und die Einrichtung verschiedener koordinierender und überwachender Gremien und Institutionen mit sich brächte. Bereits hier stößt das Denkmodell – jedenfalls unter dem derzeit vorherrschenden Paradigma von Entbürokratisierung, Deregulierung, Flexibilisierung – hinsichtlich Praktikabilität und Optimalität an seine Grenzen. Es darf dennoch als Anregung und in seinen Komponenten auch als „Steinbruch“ für entsprechende Konzepte der Praxis gesehen werden. Bevor die einzelnen Komponenten des Rotationsmodells erläutert werden, ist generell auf einige Besonderheiten hinzuweisen, die für das Modell konstitutiv sind. IV.1.1 Anwendungsbereich Das Rotationsmodell wurde für den höheren Dienst und vergleichbare Angestellte entworfen, wäre jedoch größtenteils auf den gehobenen Dienst übertragbar. Gedanklich bewusst ausgeklammert wurden Rotationen der Nachwuchskräfte (v. a. im höheren Dienst). Die Umfrageergebnisse (vgl. Teil B, Abschnitt III.2.2) hatten gezeigt, dass aktuell bei diesem Personenkreis der Schwerpunkt der Rotationsaktivitäten liegt. Streng genommen sollten solche befristeten Trainee- oder Durchlaufprogramme bei Eintritt in den Dienst aber noch dem Bereich Ausbildung zugeordnet werden. Im Kern geht es bei solchen Rotationsverfahren noch nicht um Personalentwicklung des Stammpersonals oder um Personalumsteuerung, d. h. Fragen des konkreten Personaleinsatzes. Das Modell versucht, ein fiktives Rotationsverfahren für die Verwaltung einer gesamten Gebietskörperschaft zu darzustellen, die weit über ausbildungsbezogene Trainee-Programme hinausgeht. 127 IV.1.2 Integration von Personalentwicklung und Personalumsteuerung Mit dem Modell wird der Versuch unternommen, zwei Anforderungen an das Personalmanagement mittels Rotationsverfahren zu integrieren. Das ist zum Einen der Personalentwicklungsaspekt, der insbesondere darauf abzielt, dass Personal – hier durch Maßnahmen der Personalrotation – weiter zu qualifizieren. Bereits eingangs wurde gezeigt, dass Verfahren der Personalrotation ein klassisches Instrument der Personalentwicklung darstellen (vgl. Teil A, Abschnitt II.4). Zum Anderen geht es um die sog. Personalumsteuerung (siehe bereits Teil A, Abschnitt III.3), bei der nicht die Qualifizierung des Personals im Vordergrund steht, sondern Fragen eines effizienten Personaleinsatzes sowie der gesamte Bereich des Personalabbaus (und dessen Folgen) eine Rolle spielen175. Personalumsteuerung wird beeinflusst durch eine Reihe von Determinanten, vor allem durch Maßnahmen im Bereich Verwaltungsmodernisierung. Hierzu gehören Änderungen in der Aufgabenstruktur, vor allem aber Reorganisationsmaßnahmen, z. B. die Auflösung bzw. Fusionierung von Behörden oder die Vergrößerung von Zuständigkeitsbereichen. Diese Determinanten haben Folgen für den Personaleinsatz, aber auch für den Personalbedarf respektive den Personalabbau176. Grundsätzlich gilt hierbei, dass das Personal den Aufgaben folgen soll. Beiden Ansätzen – Personalentwicklung durch Rotation wie auch Personalumsteuerung – ist gemeinsam, dass es um die Mobilitätsfähigkeit und -bereitschaft des Personals geht. Es lag also nahe, im Rahmen des hier vorgestellten Denkmodells ein Konzept zu entwerfen, welches beide Kategorien integrieren sollte. Synergien sollen nach Möglichkeit genutzt werden. Dies erscheint umso wichtiger, da Personalumsteuerung neben Personalentwicklung derzeit einen hohen praktischen Stellenwert hat. Die in Teil A, Abschnitt V.2 175 Es könnte diskutiert werden, ob Personalumsteuerung, wenn Sie darauf gerichtet ist, den Personalüberhang für andere, insbesondere auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung liegende Aufgabenfelder vorzubereiten, ebenfalls dem Bereich Personalentwicklung zuzuordnen ist. Bei der Personalumsteuerung steht jedoch die Qualifizierung des Personals zunächst nicht im Vordergrund; vielmehr geht es darum, die richtige Menge Personal an der richtigen Stelle einzusetzen. Erst in einem zweiten Schritt treten Überlegungen hinzu, wie diese Veränderungen qualifikatorisch und motivational für die Betroffenen zu begleiten wären. Bestehen bei der klassischen, qualifizierenden Personalentwicklung noch bestimmte Spielräume der Personalverwaltung, welche Maßnahmen wann und für welchen Personenkreis getroffen werden sollten, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit für Personalumsteuerungen häufig aus den oben geschilderten Sachzwängen. 176 Siehe Teil A, Abschnitt V.2, Fußnote 122. 128 angeführten Beispiele verdeutlichen die Dimensionen, innerhalb derer Personalumsteuerung in den Landesverwaltungen realisiert wird und zeigt auf, wie hoch die Mobilitätsanforderungen an das Personal der Landesverwaltungen in fachlicher, räumlicher und mentaler Hinsicht bereits jetzt sind. Zugleich zeigen die strikten Vorgaben bei den Strukturreformen und dem Personalabbau, dass hier Spielräume weder auf Seiten des betroffenen Personals noch bei den personalverwaltenden Stellen bestehen. Wenn es gelänge, Personalmobilität durch Rotation mit spezifischen Anreizen auf freiwilliger Basis und als Bestandteil der Verwaltungskultur zu etablieren, könnte der Zwangscharakter von Umsteuerungsmaßnahmen abgemildert werden. Hierdurch ließe sich ggf. auch die Motivation des Personals zur beruflichen Mobilität erhöhen. Je mehr eine Kultur der Rotation etabliert ist, umso weniger konfliktträchtig könnten dann zwangsläufige Umsteuerungsmaßnahmen verlaufen. Letztlich soll die Differenzierung in Personalgruppen, die durch Rotationsverfahren im Rahmen der Personalentwicklung „weiterqualifiziert“ werden sollen und solche, „die eigentlich nicht mehr gebraucht werden“ (Personalüberhang), weit gehend aufgelöst werden. IV.1.3 Bedeutung des Stellenpools als interner Arbeitsmarkt Eine große Schwierigkeit bleibt freilich bestehen, nämlich das „richtige“ Personal zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit den passenden Aufgaben einzusetzen. Das ist v. a. ein Planungsproblem und setzt daher zumindest eine zentrale, mit den notwendigen Informationen und ausreichenden Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle für den – dauerhaften oder im Wege der Rotation nur vorübergehenden – Personaleinsatz voraus. Das Modell greift deshalb das Konzept eines Personalpools bzw. einer Stellenbörse auf, wie es in den gezeigten Beispielen der Landesverwaltungen bereits eingesetzt wird. Dies geschieht allerdings bisher hauptsächlich zur Personalumsteuerung (s. bspw. Teil A, Abschnitt V.2.3) und nur in 3 Ländern (s. bspw. Teil B, Abschnitt III.3.4) primär für die Rotation. Mittels eines Stellenpools soll damit versucht werden, Umsteuerungsprozesse durch vorausschauende Ermittlung und Steuerung des Personalbedarfs sowie des konkreten Personaleinsatzes bereits im Vorfeld durch Rotationsverfahren zu unterstützen. Im idealtypischen Modell würden die Rotationsverfahren über einen ressortübergreifenden Stellenpool, der von einer zentralen personalbewirtschaftenden Stelle koordiniert wird, gesteuert. Es ist damit zugleich beabsichtigt, Ressortegoismen zu überwinden und ein „Festhalten“ bestimmter Mitarbeiter zu vermeiden. 129 IV.1.4 Rekrutierung, Motivation und Einsatz Zur Rekrutierung auf Rotationsstellen sollte eine Kombination von Initiativbewerbungen, die mit einem Bonus verbunden sind, sowie Zuweisungen durch die personalbewirtschaftende Stelle eingeführt werden. Um die Motivation zu erhöhen, sollten ein differenziertes Bonus- und Anreizsystem durch Vergabe von „Punkten“ sowie ein zweistufiges Poolsystem (s.u.) für potentielle Führungskräfte dienen. Ferner versteht sich das „idealtypische“ Modell als Synthese von Standardrotation, Bewältigung der Vakanzenproblematik sowie von Überhang- und Projektmanagement. Dazu sollte das Verfahren zum paarweisen Stellentausch mit der Besetzung sonstiger freier Stellen und z. B. projektbezogenen Tätigkeiten zusammengeführt werden. Schließlich ist noch anzumerken, dass zwischen einer Generalisten- und Spezialistenrotation differenziert werden sollte. Grundsätzlich würden alle Stellen als Rotationsstellen ausgewiesen und könnten daher für die Mitarbeiter sowohl Ausgangspunkt als auch Ziel von Rotationsverfahren sein. Es gäbe – abweichend von der Praxis in einigen Landesverwaltungen – kein Meldeverfahren der Ressorts, mit denen lediglich die mit Überhangpersonal besetzten Stellen in den Stellenpool einbezogen würden. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die einzelnen, nachfolgend erläuterten Elemente des Modells sowie ihre Beziehung zueinander: 130 Abb. 16: „Idealtypisches“ Rotationsmodell IV.2 Ressortübergreifender Stellenpool (Generalisten) und Rotationsarten Näherer Erläuterung bedarf die Ausgestaltung des ressortübergreifenden Stellenpools im Modell. Der Stellenpool wäre stellenbezogen, nicht personenbezogen. In ihn würden grundsätzlich alle Mitarbeiter mit einbezogen. Eine Rotation wäre in diesem Bereich obligatorisch. Jeder Mitarbeiter müsste innerhalb der Beschäftigungszeit (soweit diese eine definierte Dauer überschreitet) mindestens einmal die Stelle wechseln, darüber hinaus wäre die Rotation – nach dem Prinzip der beschränkten Freiwilligkeit – Voraussetzung für den Aufstieg. Auf diese Weise sollte der „Ressortegoismus“ überwunden werden, eine verwaltungsweite Identität geschaffen und mittelfristig eine „Kultur der Rotation“ etabliert werden. Die Aufstiegs- 131 chancen und der Aufstieg sollten abhängig sein von der Bewährung, die mit einem Punktesystem gemessen werden könnte, s. dazu IV.3. Das Modell sieht für den ressortübergreifenden Stellenpool (Generalisten) 4 Rotationssegmente vor: 1. die Standardrotation (nach Stichtagsregelung mit Tauschplätzen und Rotationszyklen) 2. die Individualrotation (z. B. ins Ausland, in die Wirtschaft oder Wissenschaft, verbunden mit Bonuspunkten) 3. die Projektrotation (für die Teilnahme an Projektarbeiten, verbunden mit Bonuspunkten) 4. die Vakanzenrotation (kurzfristige Besetzung freier Stellen, auch dies ist wiederum mit Bonuspunkten verbunden). Das Modell geht von einer horizontalen Rotation aus, wobei eine vertikale Rotation durchaus möglich wäre. Ein Aufstieg sollte zunächst unterhalb von Spitzenpositionen erfolgen. Danach sollte der Mitarbeiter in den Führungskräftepool einbezogen werden. Der Stellenpool sollte innerhalb der Verwaltung „öffentlich“ zugänglich sein. Weiterhin wären Initiativbewerbungen möglich und würden mit einem Bonus belohnt. Ansonsten würden Vorschläge durch die zentrale poolbewirtschaftende Stelle bezüglich einer Rotation unterbreitet und nötigenfalls eine Zuweisung vorgenommen. Eine Rückkehrmöglichkeit von Rotierenden auf ihre bisherigen Stellen wäre grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies soll einem Festhalten an Mitarbeitern vorbeugen und bei diesen gleichzeitig eine höhere Mobilitätsbereitschaft abfordern. IV.3 Spezialistenpool Für den Bereich der „Spezialisten“ (insbesondere in den Fach- und Sonderbehörden) wären abweichende Rotationsregelungen vorzusehen. Hier wäre an eine geringere Rotationsdichte durch weniger Rotationszyklen zu denken. Weiterhin sollten ein interner Aufstieg und leistungsbezogene Besoldungselemente, abhängig vom Stand der Bonuspunkte, möglich sein. Mithin sollte auch hier die Option bestehen, in die Wirtschaft, die Wissenschaft oder länderübergreifend horizontal zu rotieren. Im Vordergrund sollten hierbei die individuelle Ermittlung des Führungskräftepotentials und ggf. die rechtzeitige Einbeziehung in den Generalistenpool stehen. 132 IV.4 Punktesystem mit „Bewährungstrias“ Mit dem Punktesystem sollte eine Anreizkomponente in das Rotationsmodell aufgenommen werden177. Nach dem „idealtypischen“ Rotationsmodell wären Aufstieg, Beförderung, leistungsbezogene Besoldungselemente und Aufnahme in den „Führungskräftepool“ abhängig vom Erwerb individueller Leistungspunkte. Diese könnten insbesondere auf drei Feldern erworben werden: 1. Rotationspunkte (für die bloße Teilnahme) 2. Beurteilungen (als Regel-, Anlass- oder Rotationsbeurteilung) 3. Fortbildung (auch auf eigene Initiative und/oder Kosten, soweit berufsbezogen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit). Die gesammelten Punkte würden auf einer „Laufkarte“ vermerkt, ohne dass daraus Rechtsansprüche entstünden. Dennoch müsste ein solches System konstant und konsequent durchgeführt werden, um nicht die Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die folgende Abb. 17 gibt einen Überblick über ein denkbares Punktesystem, hier beispielhaft nur für Personalrotationen. Die Liste ließe sich beliebig erweitern, ebenso könnte die Menge der zuzuteilenden Punkte variiert werden. 177 Da Rotation nur ein Instrument der Personalentwicklung unter vielen ist, muss das geschilderte Verfahren in einem größeren Systemzusammenhang gesehen werden, der neben Rotationen weitere Instrumente und Maßnahmen umfasst. Insoweit ist das konstruierte Punktesystem exemplarisch und könnte auf weitere PE-Maßnahmen ausgeweitet werden. Je mehr Möglichkeiten für das Personal bestünden, „Punkte zu sammeln“, je variantenreicher das Anreizsystem ausgestaltet würde, umso mehr könnte es den Befähigungen, Bedürfnissen und Neigungen der jeweiligen Mitarbeiter entgegenkommen. 133 Abb. 17: Mögliches Punktesystem für Personalrotationen 134 IV.5 Führungskräftepool Des Weiteren ist in dem Rotationsmodell ein nicht stellenbezogener, sondern personenbezogener Führungskräftepool („Goldfischteich“) vorgesehen. In diesen „fiktiven“ Pool würden die Mitarbeiter aufgenommen, die anhand der in der Bewährungstrias erworbenen Punkte ein entsprechendes Führungskräftepotential aufweisen. Der Anreiz für angehende Führungskräfte bestünde darin, durch den vorherigen Erwerb von Punkten überhaupt als „Potentialträger“ in den Führungskräftepool aufgenommen zu werden (2Stufen-System). Führungspositionen ab einer definierten Besoldungs- respektive Vergütungsgruppe dürften nach dem Modell grundsätzlich nur direkt mit Mitarbeitern aus dem Führungskräftepool besetzt werden. Innerhalb des Führungskräftepools und im Rahmen der daraus zu besetzenden Führungspositionen wären Rotationen nicht mehr obligatorisch, aber horizontal möglich und auch erwünscht. Schließlich sollten die aus dem Führungskräftepool zu besetzenden Spitzenpositionen grundsätzlich nur auf Zeit (FaZ) vergeben werden. Auf diese Weise sollte auch im Bereich der Führungskräfte die notwendige Dynamik erhalten bleiben178. Es wäre zu erwarten, dass die Besetzung auf Zeit die Möglichkeit für andere Potentialträger fördern würde, aus dem bzw. innerhalb des Führungskräftepool(s) auf Spitzenpositionen nachzurücken. Außerdem bestünde für die Führungskraft auch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch wieder aus dem Spitzenamt auszuscheiden. IV.6 Implementation und Evaluation Zur Realisierung wäre eine frühe „bottom-up“-Vorbereitung des Rotationsmodells notwendig. Die Personalverantwortlichen der Ressorts sowie gegebenenfalls der nachgeordneten Behörden, die Personalvertretungen und u. U. die Staatssekretäre wären frühzeitig mit solch einem Modell vertraut zu machen. Weiterhin wäre die Vorbereitung und Herbeiführung eines Kabinettsbeschlusses mit ressortübergreifender Verbindlichkeit erforderlich. 178 So verfahren auch Unternehmen der Privatwirtschaft, z. B. Mc Kinsey, nach dem Rotationsprinzip: „Niemand soll wichtige Funktionen so lange ausüben, bis Routine die Kreativität erstickt.“ Vgl. Wolff, Sebastian, McKinsey-Methoden bei McKinsey, in: Berliner Zeitung, 5.9.2006, S. 3. 135 Ferner wäre eine zentral angesiedelte poolverwaltende Stelle (ZPS) mit hinreichenden personellen und Sach-Ressourcen zu bilden. Die Aufgaben der ZPS bestünden darin, Rotationsverfahren zu koordinieren und kontrollieren, sowie zu beraten und Ansprechpartner zu sein. Insbesondere obläge der ZPS die Durchführung der Standardrotation über Stichtagsregelungen und Rotationszyklen, die Koordination des paarweisen Tauschs, die Pflege der Stellenbörse im Intranet, die Weiterleitung von Initiativbewerbungen an die Ressorts, die Vermittlung von Individualrotationen, die Abstimmung mit den Ressorts bei der individuellen Personalentwicklungsplanung, die Unterbreitung von Vorschlägen für die Stellenbesetzung, die Zuweisung von Stellen und die Führung der elektronischen „Laufkarten“ sowie gegebenenfalls die Vermittlung von Mentoren. Zur Kontrolle der mit den o.g. Kompetenzen ausgestatteten und daher recht „mächtigen“ ZPS sollte dann ein Lenkungsgremium aus Vertretern aller Ressorts mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnis gebildet werden. Darüber hinaus sollte dieses Lenkungsgremium der ZPS beispielsweise frühzeitig einen Personalumsteuerungsbedarf, Überhangbereiche oder Personalbedarf für Sonderaufgaben anzeigen. Schließlich wäre im „idealtypischen“ Rotationsmodell die periodische Einsetzung und Beauftragung einer ständig wechselnden Projektgruppe (PG Eval.) durch das Lenkungsgremium zur Evaluierung des Rotationsmodells vorgesehen. IV.7 Abschlussdiskussion In der Diskussion mit den Teilnehmern der Fachtagung wurde zunächst die Stichtagsregelung im idealtypischen Rotationsmodell thematisiert. Als Argument gegen eine solche Regelung wurde angeführt, eine Stichtagsregelung lege die Verwaltung lahm, vielmehr müsse das Modell variabel sein. Auch könne eine Stichtagsregelung in der Praxis nicht eingehalten werden, da viele Stellen nicht zu einem Stichtag frei würden. Dem wurde entgegengehalten, dass gerade für einen paarweisen Stellentausch im Rotationsverfahren eine Stichtagsregelung praktikabler sei, da anderweitig keine passenden Vakanzen entstünden und durch einen Stichtag ein nahtloser Übergang möglich wäre. Problematisiert wurde auch die Verteilung der Rotationspunkte im Punktesystem mit „Bewährungstrias“. Klargestellt wurde insoweit, dass der Erhalt von Rotationspunkten an die Rotation selbst geknüpft ist. Die bloße Bewerbung bringt noch keine Punkte. Teilweise wurde bemängelt, dass bei dieser Vorgehensweise einzelne Mitarbeiter(innen), für die kein Rotationsplatz gefunden wurde, keine Punkte erhielten und so von dem Bonussystem 136 ausgeschlossen würden. Dabei sei jedoch zu beachten, dass das Vorgehen nach dem Punktesystem jedenfalls im Vergleich zu bestehenden Vorgehensweisen keine Benachteiligung beim Beförderungsverfahren darstellt: Auch momentan wird nicht jeder befördert, der dies anstrebt. Bedenken wurden weiter gegen die Rotationsmanagement-Organe ZPS und Lenkungsgremium geäußert, diese könnten sich eventuell zu „bürokratischen Monstern“ entwickeln. Im Anschluss wurde der Frage nachgegangen, welche Stellen in den ressortübergreifenden Stellenpool aufgenommen werden sollten. Zunächst ist das Modell diesbezüglich variabel. Grundsätzlich sollte ein möglichst großer interner Stellenmarkt entstehen, um der Idealvorstellung einer „Kultur der Rotation“ möglichst nahe zu kommen. Nachdem momentan das Ausmaß der Rotation als eher gering einzustufen ist, könnte durch einen möglichst großen Stellenpool ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Es wurde angeregt, einen Stellenpool mit Tauschstellen und einen Stellenpool mit frei gewordenen Stellen einzurichten und getrennte Verfahren durchzuführen. Bemängelt wurde die fehlende Berücksichtigung derer, die keine Aufstiegsmöglichkeiten mehr hätten. Weiterhin solle eine Rotation auch nur stattfinden, wenn eine Anschlussverwendungsmöglichkeit gegeben sei. Kritisch wurde zum Teil gesehen, dass ein solches Modell die Eigeninitiative grundsätzlich behindere; diese solle vielmehr unterstützt werden. Dagegen wurde jedoch vorgebracht, dass eine Rotation in der Verwaltung auch gesteuert werden müsse, was die Notwendigkeit einer Regelung bzw. Regulierung mit sich bringe. Im weiteren Verlauf wurde das Modell als durchaus gelungen gelobt. Die genaue Punkteverteilung sei eine Detailfrage, der zu diesem Zeitpunkt nicht näher nachgegangen werden müsse. Bedenken wurden bezüglich der Umsetzung in die Praxis geäußert. Schließlich sei es unwahrscheinlich, dass der Ressortegoismus ohne weiteres überwunden werden könne. Außerdem sei das Konzept zu abstrakt und wissenschaftlich. Man müsse die Verwaltung vielmehr dort abholen, wo sie momentan steht. V. Tagungsfazit Insgesamt bestand bei den Teilnehmern Einigkeit über Sinn und Notwendigkeit der Personalrotation als wichtigem Element der Personalentwicklung auch in der öffentlichen Verwaltung. Zunehmende Bedeutung gewinnt sie 137 insbesondere wegen der aktuellen und zu erwartenden gesellschaftlichen Veränderungen. Insbesondere die Globalisierung und die Überalterung, die auch die öffentliche Verwaltung und ihre Mitarbeiter vor neue Herausforderungen – vor allem hinsichtlich der Personalmobilität – stellen werden, sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Aus diesem Grund wurde die Notwendigkeit von Veränderungen von Univ.-Prof. (em.) Dr. Carl Böhret besonders herausgestellt. Aus Sicht der Praxis wurde dies bestätigt und für das Land Rheinland-Pfalz von Herrn Ministerialrat Richard Manz, Leiter des Bereichs Personalentwicklungsprojekte im Innenministerium, mit konkreten Zahlenbeispielen zur Altersstruktur des Verwaltungspersonals belegt. Die detaillierten Eingangsreferate sowie Länderberichte lieferten den Teilnehmern vielfältige, praxiserprobte Impulse, um die Entwicklung der Rotationsprojekte ihres Bundeslandes voranzubringen. Abschließend lässt sich festhalten, dass in den einzelnen Ländern bereits umfangreiche Aktivitäten auf dem praxisrelevanten Gebiet der Personalrotation geplant und realisiert werden. Bis zu einer etablierten „Kultur der Rotation“ in der öffentlichen Verwaltung bleibt jedoch auch aus Sicht der Teilnehmer noch vieles zu tun. Teil D: Schluss Das im Rahmen der WiDuT bearbeitete Thema Personalrotation hat gezeigt, dass es sich unter den aktuellen und zu erwartenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen um ein gewichtiges Thema auch und gerade in den öffentlichen Verwaltungen handelt. Die Umfrage hat grundsätzlich ergeben, dass Rotationen in den Verwaltungen von Bund und Ländern umfassend thematisiert werden. Im Allgemeinen besteht auch ein Konsens über Notwendigkeit und Nutzen von Rotationsverfahren. Die Umsetzung von Rotationsmaßnahmen erfolgt in den Verwaltungen jedoch trotzdem noch sehr zurückhaltend. Viele der hierfür maßgeblichen Gründe sind im vorliegenden Bericht – insbesondere in den Länderberichten – genannt worden, ebenso die verschiedenen Ansätze und Maßnahmen, um Schwierigkeiten, Hemmnisse und Widerstände zu überwinden. Die eingangs postulierte These (vgl. Teil A, Abschnitt II.2) konnte dementsprechend bestätigt werden: Rotationsverfahren werden auch im öffentlichen Dienst begrüßt, aber (noch) wenig in der Breite praktiziert. Obwohl die künftigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie z.B. Internationalisierung, demographische Entwicklung alle Verwaltungen gleichermaßen treffen, werden unterschiedliche Strategien verfolgt, um die als not- 138 wendig erachtete Mobilität der öffentlich Bediensteten künftig zu (be)fördern. Die aktuellen Modelle reichen von mehr informal geprägtem Vorgehen in kleinem Maßstab bis zu stark formalisierten und institutionalisierten Rotationsverfahren für die gesamte Verwaltung. Das von WiDuT vorgestellte „idealtypische Rotationsmodell“ würde jedenfalls zur letzteren Kategorie gehören, wobei die Formalisierung ein hohes Maß annehmen würde. Der Preis für die mittelfristige Etablierung einer verwaltungsweiten Rotationskultur wäre dann eben eine recht hoher Koordinierungsaufwand des gesamten Verfahrens. Hiervon ausgehend stellt das Modell aber eine Grundlage dar für die weitere Diskussion und Entwicklung konkreterer Personalrotationskonzepte. In der Praxis der Verwaltungen in Bund und Ländern bestehen die größten Unterschiede momentan noch darin, ob Rotationen ressortintern oder (auch) ressortübergreifend durchgeführt werden, ob vorrangig nur Nachwuchskräfte oder auch andere Beschäftigtengruppen einbezogen werden und ob Rotationen dann eine verbindliche Voraussetzung für Beförderungen darstellen. Jedenfalls wurden in diesem Bericht sowohl theoretische als auch praktische Alternativen und Optionen zur Durchführung von Rotationsverfahren vorgestellt, erläutert und diskutiert. Der auf der WiDuT-Arbeitstagung stattgefundene Informations- und Erfahrungsaustausch der Personalverantwortlichen wurde umfassend dokumentiert. Ebenso wurde ein Beitrag geleistet, dass „Empirie-Defizit“ hinsichtlich der Untersuchung von Rotationsverfahren in der öffentlichen Verwaltung zu reduzieren. Die Ausführungen sollen darüber hinaus dazu beitragen, sowohl weitergehende Forschungsvorhaben anzustoßen als auch Impulse für die Praxis zur Weiterentwicklung bestehender Rotationsverfahren zu liefern. Die Intention der WiDuT, einen umfassenden Wissenstransfer in Modernisierungsfragen zu initiieren, wäre dann für den Themenkreis Personalrotation erfüllt und der Transferkreislauf (s. Teil A, Abschnitt I.2.4) würde sich schließen. 139 Anhang: Mobilitäts-Richtlinie des Landes Hessen StAnz Hessen Nr. 48/2003, S. 4779 ff. (01.12.2003): Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (MobilitätsRL) Mit Erlass vom 1. April 2003 (StAnz. 2003, S. 2042) wurden nicht nur die Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (Mobilitätsrichtlinien) veröffentlicht. Es wurden auch für den ersten Durchgang von den Richtlinien abweichende Fristen und Termine bekannt gegeben. Vor allem aus Gründen der Praktikabilität werden die Fristen und Termine für die nachfolgenden Rotationsdurchgänge wie folgt angepasst: Abb. 18: Fristen und Termine für Rotationsdurchgänge des Landes Hessen Der besseren Übersicht wegen sind die geänderten Zeiten in Ziffer 6.2. der Mobilitätsrichtlinien eingearbeitet. Die Richtlinien werden – ohne Anlagen 1 und 2 – nachfolgend bekannt gegeben: 140 "Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (Mobilitäts-RL)" 1. Einleitung – Das Rahmenkonzept der Personalentwicklung in der hessischen Landesverwaltung (Rahmenkonzept) sieht die Erarbeitung eines für die Ressorts geltenden Mobilitätskonzepts für den höheren Dienst vor. – Die Mobilität setzt die Bereitschaft, Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen zu sammeln, voraus. Sie ist für die Beschäftigten wichtig, um den ständig wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden. Die Mobilität bietet aber auch für die einzelnen Beschäftigten die Chance der persönlichen Weiterentwicklung. Sie kann z.B. die Motivation steigern. Die Mobilität stellt eine einmalige Chance dar, die es in dieser Form vor allem im öffentlichen Dienst gibt. Darüber hinaus hat die Mobilität weitere Vorteile für die Beschäftigten und auch für die Landesverwaltung: • Gezielte Erweiterung des Fachwissens, der Verwaltungserfahrung und der sozialen Kompetenz • Förderung des Verständnisses für die Probleme und Bedürfnisse anderer Verwaltungen oder sonstiger Institutionen auch im internationalen Bereich, • Aktivierung der Fähigkeit, in größeren Zusammenhängen zu denken und zu handeln. 2. Rotation – Rotation im Sinne des Rahmenkonzeptes ist der mehrfache Wechsel des Dienstpostens. Er ist für alle Beschäftigten sinnvoll, insbesondere für Führungskräfte. Von ihnen wird in besonderem Maße erwartet, dass sie nicht nur die unmittelbar auf ihre eigene Behörde bezogenen, sondern auch die übergreifenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dimensionen ihres Handelns sicher beurteilen und in zunehmenden Maße auch internationale Aspekte in ihrer Beurteilung berücksichtigen können. Dazu tragen Erfahrungen auf verschiedenen Arbeitsplätzen innerhalb und außerhalb der Beschäftigungsbehörde im wesentlichen Maße bei. – Die Adressatinnen und Adressaten sollen grundsätzlich nicht länger als sieben Jahre auf einem Dienstposten verweilen, in den ersten zehn 141 Jahren nach der Einstellung nicht länger als drei Jahre. Eine längere Verweildauer, die auf dienstliche Erforderlichkeiten zurückzuführen ist, ist zu dokumentieren und darf nicht zuungunsten der Betroffenen bewertet werden. Die Übernahme einer höheren Führungsfunktion setzt nachgewiesene Mobilität voraus. Insofern ist das Mobilitätskonzept ein Angebot an die Beschäftigten und dient neben der Erfahrungsgewinnung auch der Qualifizierung. In der Mobilität eingeschränkten Personen soll die Rotation vorrangig innerhalb der Behörde oder innerhalb des gleichen Ortes ermöglicht werden. Soweit schwerbehinderte Menschen eine Rotation beantragen, soll ihr im Rahmen dienstlicher Erfordernisse vorrangig entsprochen werden. 3. Adressatinnen und Adressaten Diese Mobilitätsrichtlinien gelten für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung einschließlich entsprechend eingestufter Angestellten. Unabhängig davon sollte die Rotation von anderen Beschäftigten gefördert werden. 4. Rotation als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg (Hinweis: Im weiteren Text sind die Teile kursiv markiert, die den Originaltext im Rahmenkonzept der Personalentwicklung in der hessischen Landesverwaltung wiedergeben) Die Besetzung von höheren Führungspositionen (z.B. Behördenleiterinnen und -leiter, Abteilungsleiterinnen und -leiter von Mittel- und Oberbehörden, Abteilungsleiterinnen und -leiter der obersten Landesbehörden, Referatsleiterinnen und -leiter der obersten Landesbehörden), soweit sie mit Beförderungen oder Einweisungen ab Besoldungsgruppe A 16 oder einer Eingruppierung im Angestelltenverhältnis ab BAT I verbunden ist, wird künftig vom Nachweis einer Beschäftigung in mindestens vier verschiedenen Arbeitsbereichen auf zwei unterschiedlichen Verwaltungsebenen abhängig. Dabei wird nur eine Tätigkeit von mindestens 6 Monaten nach den zwei ersten Dienstjahren einbezogen. Für höhere Führungsfunktionen im nachgeordneten Bereich ist dabei eine mindestens 9-monatige Tätigkeit in einer obersten Landesbehörde Voraussetzung. Ein Ressortwechsel oder eine geeignete Tätigkeit außerhalb der Landesverwaltung (z. B. in der Bundes- oder Kommunalverwaltung oder bei Einrichtungen mit EU-Bezug) oder im Ausland ersetzt zwei ressortinterne Verwendungen, das Führungskolleg eine ressortinterne Verwendung. Jede geeignete Tätigkeit außerhalb des 142 öffentlichen Dienstes, z.B. im Bereich von Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik ersetzt ebenfalls eine ressortinterne Verwendung. Bei Aufsteigerrinnen und Aufsteigern zählen die Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Zugehörigkeit zum höheren Dienst. Daneben können Führungsfunktionen im gehobenen Dienst anerkannt werden. In der Schulverwaltung wird für schulfachliche Beamtinnen und Beamten eine erfolgreiche Tätigkeit und Bewährung für höhere Führungsfunktionen durch eine Beschäftigung in Funktionsstellen der Schulen und der Schulaufsicht nachgewiesen. Die erfolgreiche Tätigkeit und Bewährung in den verschiedenen Aufgabenbereichen entsprechend den Vorgaben des Rotationsprinzips bewirken bei entsprechender Eignung und Befähigung einen beruflichen Aufstieg. Über Ausnahmen von der Rotation als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg entscheidet das Kabinett. Ausnahmen kommen insbesondere bei Personen, die über 50 Jahre alt sind, in Betracht. Soweit Personalentscheidungen nicht dem Kabinett obliegen, werden das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Finanzen durch Kabinettbeschluss verpflichtet, entsprechend § 1 der Ernennungsverordnung Beförderungen zu widersprechen, wenn die zu befördernden Beamtinnen und Beamten nicht über die vorstehenden Mindestanforderungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen verfügen. In diesem Fall muss das betroffene Ressort das Kabinett anrufen, soweit es die Personalmaßnahme weiterverfolgen will. 5. Rotationsstationen In Betracht kommt ein Wechsel zu einem anderen geeigneten Tätigkeitsbereich: • innerhalb der eigenen Dienststelle, • in einer anderen Dienststelle der Hessischen Landesverwaltung, • bei anderen Dienstherren, z.B. bei Bundesbehörden, Behörden anderer Länder oder • bei kommunalen Behörden, • im öffentlichen Dienst außerhalb Deutschlands, insbesondere in den Partnerregionen, • bei öffentlichen Organisationen, • bei Einrichtungen außerhalb des öffentlichen Dienstes. zwischenstaatlichen oder überstaatlichen 143 Ein Arbeitsplatz ist als Rotationsstelle geeignet, wenn aus der übergreifenden Sicht der Landesverwaltung zu erwarten ist, dass durch einen Wechsel dorthin die Verwendungsbreite der Beschäftigten, das Fachwissen oder die soziale Kompetenz verbessert wird oder positive Effekte in bezug auf die Fähigkeiten als Führungskraft zu erwarten sind, weil die Beschäftigten dadurch die übergreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Dimensionen sicherer beurteilen können. Tätigkeiten von Personalratsmitgliedern, die einen Anspruch auf Freistellung haben, und Tätigkeiten von Vertrauenspersonen der Hauptschwerbehindertenvertretungen gelten als Rotationsstellen. 6. Durchführung des Landesrotationsverfahrens 6.1 Einführung eines landesweiten Verfahrens zur befristeten Rotation Unabhängig davon, dass alle Ressorts und alle Dienststellen der Landesverwaltung aufgefordert sind, die Rotation bei den Beschäftigten zu fördern, soll insbesondere im Hinblick auf eine stärkere ressortübergreifende Verwendung ein landesweites Verfahren der Abordnung eingeführt werden (Landesrotationsverfahren). Dabei geht es um befristete Tätigkeiten innerhalb der Landesverwaltung bei einer anderen Dienststelle des eigenen oder eines anderen Ressorts. Grundsätzlich beruht die Mobilität nach diesem Verfahren auf dem Prinzip des Austausches. – Ausgenommen vom Landesrotationsverfahren sind Beschäftigte des Polizei- und Strafvollzugs, der Feuerwehren, sowie der R-und C-(bzw. W-) Besoldung und die Lehrkräfte. Die betroffenen Ressorts regeln in eigener Zuständigkeit die Rotation in diesen Bereichen, soweit sie nach dem Rahmenkonzept vorgesehen ist. 6.2 Verfahren 6.2.1 Jede personalbewirtschaftende Dienststelle informiert rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens für den nächsten Durchlauf ihre Beschäftigten über das Landesrotationsverfahren, insbesondere auch die beurlaubten oder abgeordneten Beschäftigten. 6.2.2 Beschäftigte können bis zum 15. Februar eines Jahres ihrer Dienststelle anzeigen, dass sie im Folgejahr an dem Landesrotationsverfahren teilnehmen möchten. Die Teilnahme darf von der Dienststelle nur mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde abgelehnt werden. 6.2.3 Bis zum 30. April eines Jahres werden die Dienstposten derjenigen Beschäftigten, die gegenüber der Dienststelle ihre Teilnahme erklärt 144 haben (Teilnehmerinnen und Teilnehmer), von der Dienststelle an die PEB gemeldet. Dies geschieht mit dem Meldebogen (Anlage 1). Wenn ausnahmsweise der Dienstposten einer teilnehmenden Person nicht an die PEB zum Zwecke der Besetzung im Rahmen des Landesrotationsverfahrens gemeldet werden soll, kann von der Dienststelle ein vergleichbarer Dienstposten gemeldet werden. 6.2.4 Unmittelbar nach dem Eingang der Meldebögen informiert die PEB möglichst bis zum 10. Mai eines Jahres in geeigneter Weise (per EMail, falls nicht vorhanden per Fax oder auf dem Postweg) die teilnehmenden Personen über die von den Dienststellen gemeldeten Stellen (Rotationsstellen). 6.2.5 Bis zum 01. Juli eines Jahres reichen die teilnehmenden Personen bei der PEB ihre Bewerbung um eine der Rotationsstellen ein. Dies geschieht mit dem Bewerbungsbogen (Anlage 2). Die Bewerbungen sollen auch einen Zweit- und Drittwunsch enthalten. Unter "11. Sonstige Angaben" ist anzugeben, ob die teilnehmenden Personen wegen familiärer Verpflichtungen oder einer Schwerbehinderung besonders ortsgebunden sind. 6.2.6 Die PEB leitet die von den teilnehmenden Personen eingereichten Bewerbungsbögen nach Ablauf der Bewerbungsfrist möglichst bis zum 10. Juli eines Jahres an diejenigen Dienststellen weiter, die im Erst-, Zweit- oder Drittwunsch genannt sind. 6.2.7 Die Dienststellen führen ein Auswahlverfahren durch und melden bis zum 30. September eines Jahres der PEB eine nach Präferenz geordnete Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber. 6.2.8 Unter Berücksichtigung der Erst-, Zweit- und Drittwünsche der teilnehmenden Personen und der Präferenzen der Dienststellen ordnet die PEB den betreffenden Personen die Rotationsstellen zu. Dieses Verfahren soll spätestens bis zum 28. November eines Jahres abgeschlossen sein. 6.2.9 Sollten danach noch nicht alle teilnehmenden Personen vermittelt und Dienstposten unbesetzt sein, bemüht sich die PEB um eine Vermittlung im Einzelfall. 6.2.10 Streitige Einzelfälle können dem in der Kabinettsvorlage zum Rahmenkonzept der Personalentwicklung in der hessischen Landesverwaltung vom 8. April 2002 unter Ziffer 3 genannten Gremium zur Personalentwicklung (Amtschefinnen und Amtschefs unter Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei) vorgelegt werden. 145 6.3 Dauer der befristeten Rotation Die Verwendung soll grundsätzlich ein Jahr betragen. Der Beginn des landeseinheitlichen Wechsels wird auf den 1. September festgelegt. Bei Ausnahmen können die Besonderheiten des Aufgabengebietes und die persönlichen Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. 6.4 Verwendungsplanung Grundsätzlich ist nach Beendigung der befristeten Rotation die Rückkehr auf die ehemalige Stelle vorgesehen. Während der Verwendung auf einer Rotationsstelle ist eine Bewerbung auf eine höherbewertete Stelle nicht ausgeschlossen. 6.5 Beurteilung und Mitarbeitergespräch Über jede Tätigkeit hat die aufnehmende Dienststelle zeitnah einen Beurteilungsbeitrag über die Rotation und auf Antrag ein Dienstzeugnis zu erstellen. Nach der Hälfte der Tätigkeit ist ein Mitarbeitergespräch entsprechend den Vorschriften über das Jahresgespräch zu führen. 6.6 Kosten Grundsätzlich übernimmt die abgebende Dienststelle die Personalkosten für das Landesrotationsverfahren. Die durch die Rotation veranlassten Nebenkosten (z.B. Trennungsgeld und Reisekosten) werden ab dem Haushaltsjahr 2004 aus zentralen Mitteln finanziert. Die Verwaltung dieser zusätzlichen Mittel wird zwischen dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport abgestimmt. 6.7 Informations- und Unterrichtspflicht gegenüber dem Kabinett Das Ministerium des Innern und für Sport informiert das Kabinett jährlich bis zum 31. Dezember eines Jahres über die durchgeführten Rotationen und legt eine Aufstellung aufgeschlüsselt nach Dienststellen vor. 7. Rechtliche Rahmenbedingungen Bei Beamtinnen und Beamten und Angestellten kann die Rotation durch eine Umsetzung, eine Abordnung, eine Versetzung, eine Zuweisung oder die Gewährung von Sonderurlaub erfolgen. Das dienstliche Interesse an der Beurlaubung ist vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich anzuerkennen. Über 146 die Eignung bzw. Vergleichbarkeit der auswärtigen Rotationsstellen entscheiden die Dienstvorgesetzten. Die vorübergehende Verwendung bei einer Einrichtung im In- oder Ausland, die keine Dienstherrnfähigkeit besitzt, geschieht im Wege der in § 123 a Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) geregelten Zuweisung. In Fällen, in denen eine Zuweisung nicht in Betracht kommt, weil das Recht der anderen Einrichtung der Ausleihe aktiver Beamtinnen und Beamten entgegensteht, kommt die Gewährung von Sonderurlaub ohne Bezüge nach § 15 Abs. 1 Urlaubsverordnung (UrlVO) in Betracht. Die Modalitäten dafür ergeben sich für den Bereich der Landesverwaltung aus den Entsendungsrichtlinien vom 13. März 2002 (St.Anz.2002, S. 1299). Angestellte werden bei der Verwendung in der Landesverwaltung oder einem anderen öffentlichen Arbeitgeber im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a bis c Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) abgeordnet oder versetzt, soweit sie nicht in der eigenen Dienststelle umgesetzt werden. Bei Verwendung bei einem öffentlichen Arbeitgeber außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des BAT / BAT-O (mittelbare kommunale und staatliche oder auch überstaatliche Einrichtungen) oder einer anderen öffentlichen Einrichtung (z.B. Kommission der EG, Europäisches Patentamt in München) kann eine Zuweisung erfolgen. Ein mit der Zuweisung vergleichbarer Fremdeinsatz bei einer nicht öffentlichen Einrichtung (Überlassung zur Dienstleistung) darf die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. Die Verwendung muss der tarifrechtlichen Eingruppierung der betreffenden angestellten Person entsprechen. Bei ggf. höherwertigen Tätigkeiten in der vorübergehenden Verwendung ist § 24 BAT zu beachten. Im Übrigen besteht bei einer anderweitigen Verwendung (z.B. private Einrichtungen) oder bei der Entsendung in öffentliche zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen nach Maßgabe der Entsendungsrichtlinien die Möglichkeit der Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 50 Abs. 2 BAT. 8. Übergangsregelungen Über Ausnahmen von der Rotation als Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg entscheiden die Ressorts in eigener Zuständigkeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004. Die Fristen und Termine nach Ziffer 6.2. und 6.3. für den ersten Durchlauf des Landesrotationsverfahrens können vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Abstimmung mit den Ressorts verändert werden und aufgrund dieser Erfahrungen für die weiteren Durchläufe verkürzt werden. 147 9. Geltungsdauer Die Richtlinien treten am 1. Mai 2003 in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft. 10. Verfahrensanpassung Einmal jährlich nach Abschluss der Vermittlungen eines Durchlaufes wird das Ministerium des Innern und für Sport mit den Ressorts und der PEB die praktischen Erfahrungen erörtern und ggf. Verfahrensanpassungen vornehmen. Dabei ist bei Bewährung auch die Ausweitung auf Bereiche außerhalb des höheren Dienstes und die Vorgehensweise bei den Beurteilungen zu prüfen. © 2003-2004, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 148 149 Literaturverzeichnis Baitsch, Christof, Interorganisationale Lehr- und Lernnetzwerke, in: Arbeitsgemeinschaft Qualifikations-Entwicklungs-Management (QUEM), Kompetenzentwicklung ´99, Münster u.a. 1999, S. 253-274. Becker, Manfred, Personalentwicklung, 2. Auflage, Stuttgart 1999. Berthel, Jürgen, Personalmanagement, 6. Auflage, Stuttgart 2000. Böhret, Carl, Glokalisierung – Anmerkungen zur Staatsfunktion in einer Übergangsgesellschaft, in: Knödler, Hermann/Stierle, Michael H. (Hrsg.): Globale und monetäre Ökonomie, Heidelberg 2003, S. 317-330. Böhret, Carl, Ko-Evolution – Funktionaler Staat und Übergangsgesellschaft, in: Marschall, Stefan (Hrsg): Grenzenlose Macht?, Baden-Baden 2004, S. 165-172. 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