Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich
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Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich
Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich absetzbar. Sie erhalten für Handwerkerrechnungen gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EstG – einen Steuerbonus Maximal 600,00 Euro im Jahr (20% von 3.000,00 Euro) bei - ErhaltungsModernisierungoder Renovierungsmaßnahmen - im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus - Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer Arbeitskosten (Lohnkosten) sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkbetriebes überwiesen (Nachweis aufheben) Leistungen und Zahlung müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein Wie hoch ist der Steuerbonus? - 20% von max. 3.000,00 Euro der Erhaltungs- Modernisierung- oder Renovierungsleistung, d.h. max. 600,00 Euro Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten (Lohnkosten) gewährt