Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich

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Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich
Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich absetzbar.
Sie erhalten für Handwerkerrechnungen gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EstG – einen
Steuerbonus
Maximal 600,00 Euro im Jahr (20% von 3.000,00 Euro) bei
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ErhaltungsModernisierungoder Renovierungsmaßnahmen
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im Privathaushalt des Mieters
oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus
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Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten (Lohnkosten) sind in separatem Betrag auf der Rechnung
ausgewiesen
Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkbetriebes
überwiesen (Nachweis aufheben)
Leistungen und Zahlung müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden
sein
Wie hoch ist der Steuerbonus?
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20% von max. 3.000,00 Euro der Erhaltungs- Modernisierung- oder
Renovierungsleistung, d.h. max. 600,00 Euro
Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt
Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten (Lohnkosten) gewährt