Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem

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Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem
Stand: März 2007
Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem
Fragen und Antworten
Jetzt ist es nun endlich so weit: die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw
mit einem Partikelfilter ist beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Nun
sind die Bürger am Zug.
Warum nachrüsten?
Gegenwärtig sind in Deutschland rund 53 Millionen Kraftfahrzeuge für den Straßenverkehr
zugelassen. Darunter befinden sich bereits über 11 Millionen Diesel-Pkw /1/. Alle Dieselfahrzeuge zusammen genommen werden in diesem Jahr etwa 16.000 t Partikel emittieren. An vielen Stellen in unseren Städten führt dies zu hohen Partikelwerten in der Luft und häufigen Überschreitungen der europäisch festgelegten Grenzwerte. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Von den auf unseren Straßen fahrenden Pkw könnten über 6 Millionen mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet werden. So können durch technische Maßnahmen Emissionen reduziert werden, die Alternative wären Fahrverbote.
Wie rüste ich nach?
Zunächst muss eine geeignete Werkstatt gesucht werden. Dort wird in ein bis eineinhalb Stunden das Partikelminderungssystem eingebaut. Über den Einbau erhält man eine Bescheinigung.
Aufgrund dieser Bescheinigung nimmt die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes eine
Eintragung in Ziffer 22 in den Kfz-Papieren vor. Die Zulassungsstelle informiert anschließend
die zuständige Finanzbehörde, damit der Steuerbonus zum Tragen kommt.
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Welche Unterstützung erhalte ich bei der Nachrüstung?
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sieht vor, dass derjenige,
der im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 nachrüstet, einen Steuerbonus in
Höhe von 330 Euro erhält. Für alle anderen Diesel-Pkw ohne Filter erhöht sich der Steuersatz
vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 um 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum. Wer also
schnell nachrüstet, kann durchschnittlich bis zu 430 Euro sparen.
Was leistet ein Partikelminderungssystem?
Bei einem Wirkungsgrad der Nachrüstsysteme zwischen 30-50% ist die mögliche Reduktion
der reduzierten Partikelmasse bei älteren, hoch emittierenden Fahrzeugen besonders hoch.
Durch die Nachrüstung könnte die Umwelt in den nächsten Jahren um rund 4.000 bis 5.000
Tonnen Ruß jährlich entlastet werden /2/. Darüber hinaus reduzieren gute Systeme die Anzahl
der Partikel über das gesamte Größenspektrum zumindest im gleichen Umfang /3/.
Wie muss ein Nachrüstsystem geprüft sein?
Zur Minderung der Partikelbelastung durch den Straßenverkehr, wurde am 1. Februar 2006
die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
/4/ verkündet. Sie enthält in der Anlage XXVI Prüfvorschriften für Nachrüstsysteme, die in
Diesel-Pkw eingebaut werden.
Eine steuerliche Förderung gibt es nur für Partikelminderungssysteme die diese Anforderungen
erfüllen. Im Rahmen der Zertifizierung solcher Systeme für die Nachrüstung werden daher Abgastrübung entsprechend der AU und mehrfach der Partikelminderungsgrad geprüft, sowie
eine „Worst Case“ Regeneration durchgeführt. Hierbei wird die Regeneration eines offenen
Partikelminderungssystems nach maximaler Partikelbeladung im Anschluss an eine Beladungsfahrt von 4000 km unter geringster Abgaskühlung durch den Motor sowie hohem Sauerstoffüberschuss im Abgas erzwungen. Die Worst Case Regeneration dient zum Nachweis
der thermischen Stabilität des Partikelminderungssystems und zur Sicherung der dauerhaften
Funktionsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen. Nach dieser Extrembelastung wird
der Wirkungsgrad des Systems erneut überprüft.
Die Tests sehen Abgasmessungen in Testzyklen vor, wie sie für die Prüfung neuer Pkw vorgeschrieben sind.
2
120
Geschwindigkeit km/h
100
80
Stadtfahrzyklus: viermal je 195 Sek
60
40
Überlandzyklus: 400 Sek
20
0
0
595
Zeit (sec)
Abbildung: Neuer Europäischer Testzyklus (NEFZ; Teil 1: Stadtzyklus, Teil 2: Überlandzyklus)
Zudem verlangt die Prüfvorschrift, dass der Antragsteller, der die Betriebserlaubnis für ein
Partikelminderungssystem beantragt, die Funktionsfähigkeit dieses Systems bei bestimmungsgemäßem Betrieb über eine Lebensdauer von bis zu 5 Jahren oder bis zu einer Kilometerleistung von 80.000 km - je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird – bestätigt
und gewährleistet (Dies entspricht den Anforderungen neuer Pkw!).
Gibt es sonst noch einen Vorteil durch die Nachrüstung?
Der Autofahrer kann durch die Nachrüstung etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig den
Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs erhöhen. Und wenn er in Umweltzonen einfahren
möchte, schafft die Nachrüstung die Voraussetzung dafür, in eine bessere Schadstoffgruppe
zu kommen. So kann schnell aus einer roten Plakette nach der Kennzeichnungs-Verordnung
eine gelbe oder sogar aus einer gelben Plakette eine grüne werden. Damit hat man auch in
Umweltzonen lange weiterhin freie Fahrt!
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QUELLENHINWEISE:
/1/: Kraftfahrt-Bundesamt: Statistische Mitteilung, Januar 2007, S. 60
/2/: Tremod-Berechnungen des Umweltbundesamtes, Dessau, 2007
/3/: Brück, R.; Maus, W.; Hirth, P.: Innovative Abgasnachbehandlung als Wegbereiter fortschrittlicher, umweltfreundlicher Otto- und Dieselmotoren. 18. International AVL Engine&Environment Conferenz, Graz, 2006
/4/: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 1. Februar 2006
IMPRESSUM
Herausgeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin
E-Mail:
[email protected]
Text:
Dr. Gordo Jain, Referat IG I 6
1. Auflage:
200 Exemplare
Internet: www.bmu.de
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