Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept

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Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Fachbereich Umwelt
Dezember 2009
Impressum
Herausgeber
Stadt Osnabrück
Der Oberbürgermeister
Postfach 4460
49034 Osnabrück
Bierstraße 28
49074 Osnabrück
Bearbeitung
Vorstand für Städtebau, Umwelt, Feuerwehr und Ordnung
Fachbereich Umwelt
Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung
Tobias Langer und Christiane Balks
Fotos
Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe
Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung
Stand: Dezember 2009
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
1
Inhalt
1
2
3
4
5
6
Ausgangssituation .......................................................................................................... 3
1.1
Planungsvorgaben, Zielstellung und Vorgehensweise ............................................. 3
1.2
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 4
1.3
Spielflächenbestand in Osnabrück........................................................................... 5
Qualitätsbeurteilung........................................................................................................ 6
2.1
Vorgehensweise ...................................................................................................... 6
2.2
Gesamtstädtische Ergebnisse ................................................................................. 9
2.3
Defizite und Potenziale der öffentlichen Kinderspielplätze ..................................... 12
Versorgungsanalyse ..................................................................................................... 18
3.1
Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen .................................................. 18
3.2
Versorgungsquoten in den Spielraumplanungsbereichen ...................................... 21
3.3
Größe der öffentlichen Kinderspielplätze ............................................................... 27
Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung..................................................... 29
4.1
Basisangebote für Kinder und Jugendliche ............................................................ 30
4.2
Quartiers- und Themenspielplätze ......................................................................... 31
4.3
Großspielplätze...................................................................................................... 33
4.4
Versorgungskriterien.............................................................................................. 35
4.5
Qualitätsziele für Kinderspielplätze ........................................................................ 38
4.6
Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Senioren ............................................ 40
4.7
Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes................................................................ 41
Maßnahmenplanung..................................................................................................... 42
5.1
Rückbau von Spielgeräten..................................................................................... 42
5.2
Aufwertung und Ausbau von Spielflächen.............................................................. 44
5.3
Schaffung neuer Angebote .................................................................................... 45
Zusammenfassung und Ausblick .................................................................................. 46
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 49
Anlage 1 – Einzelergebnisse der Qualitätsbeurteilung ......................................................... 50
Tabelle 1: Ergebnisse der öffentlichen Kinderspielplätze.................................................. 50
Tabelle 2: Ergebnisse der Bewegungsflächen.................................................................. 62
Tabelle 3: Ergebnisse der öffentlichen Schulspielplätze ................................................... 66
Tabelle 4: Ergebnisse der Spielplätze an Gemeinschaftseinrichtungen............................ 69
Anlage 2 – Steckbriefe der Spielraumplanungsbereiche ...................................................... 70
01 Innenstadt ................................................................................................................... 70
02a Weststadt-Innen ........................................................................................................ 71
2
02b Weststadt-Außen....................................................................................................... 72
03a Westerberg-Innen...................................................................................................... 73
03b Westerberg-Außen .................................................................................................... 74
04 Eversburg.................................................................................................................... 75
05 Hafen........................................................................................................................... 76
06 Sonnenhügel ............................................................................................................... 77
07 Haste........................................................................................................................... 78
08 Dodesheide ................................................................................................................. 79
09 Gartlage ...................................................................................................................... 80
10 Schinkel....................................................................................................................... 81
11 Widukindland............................................................................................................... 82
12 Schinkel-Ost ................................................................................................................ 83
13 Fledder ........................................................................................................................ 84
14a Schölerberg-Innen ..................................................................................................... 85
14b Schölerberg-Außen ................................................................................................... 86
15 Kalkhügel .................................................................................................................... 87
16a Wüste-Innen .............................................................................................................. 88
16b Wüste-Außen ............................................................................................................ 89
17 Sutthausen .................................................................................................................. 90
18 Hellern......................................................................................................................... 91
19 Atter............................................................................................................................. 92
20 Pye.............................................................................................................................. 93
21 Darum/Gretesch/Lüstringen......................................................................................... 94
22 Voxtrup........................................................................................................................ 95
23 Nahne.......................................................................................................................... 96
Anlage 3 .............................................................................................................................. 97
Tabelle 1: Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen ........................................... 97
Tabelle 2: Geräterückbau auf Bewegungsflächen .......................................................... 100
Tabelle 3: Aufzuwertende Spielplätze mit Ausstattungsdefiziten .................................... 101
Tabelle 4: Auszubauende Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen........................................ 102
Tabelle 5: Folgenutzungen von Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen ............................... 103
Anlage 4 ............................................................................................................................ 104
Übersichtskarte 1: Potenzielle Standorte für Groß-/Quartiers- und Themenspielplätze... 104
Übersichtskarte 2: Öffentliche Spielflächen Bestand – Planung...................................... 105
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
1
Ausgangssituation
Das
gesamtstädtische
Spielplatzkonzept
3
trägt
als
Instrument
zur
Förderung
der
Familienfreundlichkeit, Generationengerechtigkeit und Integration sowie zur Sicherstellung
einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dazu bei, die strategischen Ziele der
Stadtentwicklung unter dem Motto „Stadt ist Zukunft!“ zu erreichen.
1.1
Planungsvorgaben, Zielstellung und Vorgehensweise
Der Aufstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes liegen Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses (28.05.2008, 27.01.2009), des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umwelt
(24.04.2008), eine Zielformulierung des Verwaltungsvorstandes vom
01.04.2008 sowie der Ratsbeschluss vom 10.02.2009 zugrunde. Darüber hinaus enthält das
Haushaltssicherungskonzept 2008 den Prüfauftrag, über die Reduzierung überzähliger
Spielplätze Einsparungen zu erzielen. Der dadurch eingesparte Betrag soll einerseits der
Konsolidierung des Haushalts und andererseits der Attraktivitätssteigerung ausgewählter
Spielplätze dienen. Die Federführung für die Erarbeitung des Konzeptes lag beim
Fachbereich Umwelt, Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung.
Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept“ begleitete seit
Oktober 2008 die Erarbeitung des Konzeptes. In der Arbeitsgruppe waren vertreten: die
Fachbereiche Schule und Sport, Kinder, Jugendliche und Familien, Städtebau, Umwelt, das
Referat für Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung, die Eigenbetriebe Immobilien- und
Gebäudemanagement
sowie
Grünflächen
und
Friedhöfe.
Bei
seniorenbezogenen
Fragestellungen wurde der Seniorenbeauftragte einbezogen.
Die Aufstellung erfolgte mit der Zielstellung, in der Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige,
bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu schaffen und die Handlungsfähigkeit für
künftige Maßnahmen langfristig zu sichern. In dem Konzept mussten daher Aussagen zur
Qualitätsverbesserung bei bestehenden Angeboten, der Schaffung von neuen Angeboten
sowie zur Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen getroffen werden.
Die Leitlinien- und Maßnahmen wurden inhaltlich aus einer detaillierten Bestandserfassung,
Qualitätsbeurteilung und Versorgungsanalyse abgeleitet.
Die Vorgehensweise und
Ergebnistendenzen wurden am 02. Juni 2009 dem Jugendhilfeausschuss und am 18. Juni
2009 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage
vorgestellt. Über die Kernaussagen des Spielplatzkonzeptes wurde am 22. Oktober 2009 im
Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss und am 28.10.2009 im Jugendhilfeausschuss
beraten. Die Ergebnisse sind in das Konzept eingeflossen.
4
1.2
Rechtliche Grundlagen
Am 10. Dezember 2008 wurde vom Landtag das Niedersächsische Gesetz über Spielplätze
aufgehoben. Nunmehr gibt es in Niedersachsen keine landesrechtlichen Vorgaben über die
Bereitstellung von Spielflächen für Kinder mehr. Das Land hat damit die Entscheidung über
die Errichtung und Unterhaltung von Spielplätzen als Angelegenheit der örtlichen
Gemeinschaft den Kommunen übertragen.
Dabei haben die Kommunen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen
die Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten. Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind
bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der
Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten
Menschen, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung und somit
auch die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. In den
Bauleitplänen sind entsprechende Flächenausweisungen vorzunehmen.
Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen ist bei der Aufstellung von
Bauleitplänen durch Bestimmungen im Baugesetzbuch gesichert. Daneben fordert der
Landesgesetzgeber im § 22 e der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Kommunen zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf: „Die Gemeinde soll Kinder und Jugendliche
bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise
beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der
Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Fachliche Anforderungen sowie Hinweise für die Planung und den Betrieb von Spielplätzen
und von Freiräumen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene enthält die DIN
18034, die wiederum themenbezogen auf weitere fachliche Normen verweist, wie der DIN
18024-1 „Barrierefreies Bauen“ oder hinsichtlich der Sicherheit von Spielgeräten und
Spielplätzen auf die DIN EN 1176-7.
Da von manchen Spielflächen für Jugendliche (z.B. Bolzplätze) Lärmemissionen ausgehen,
die zu erheblichen Beeinträchtigungen schutzbedürftiger Nutzungen (insbesondere des
Wohnens) führen können, sind bei der Standortwahl und Ausstattung die Vorschriften nach
Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen zu beachten.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
1.3
5
Spielflächenbestand in Osnabrück
In der Stadt Osnabrück stehen den Kindern und Jugendlichen 320 öffentliche Spiel- und
Bewegungsflächen zur Verfügung (Stand Juni 2009). Das Angebot umfasst:
225 öffentliche Kinderspielplätze,
38 Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsflächen,
8 öffentliche Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen,
49 öffentliche Bewegungsflächen, davon 46 Bolz-/Basketballplätze, 1 Skateranlage,
1 BMX-Strecke und 1 Hockeyplatz sowie
mehrere Spielpunkte.
In den vergangenen Jahren wurden 94 weitere öffentliche Kinderspielplatzflächen planungsrechtlich ausgewiesen, aber nicht als Kinderspielplatz ausgebaut (Vorbehaltsflächen). Davon
stehen 67 Flächen im städtischen Eigentum, bei 7 Flächen ist die Stadt nur zum Teil
Eigentümer, 20 Vorbehaltsflächen stehen nicht im Eigentum der Stadt Osnabrück.
Das öffentliche Spielplatzangebot für Kinder ist primär an den Bedürfnissen der Altersgruppe
der 6- bis 12-Jährigen ausgerichtet. Spielflächen für kleinere Kinder wurden bis Dezember
2008
nach
den
Bestimmungen
des
Niedersächsischen
Spielplatzgesetzes
im
Baugenehmigungsverfahren von den privaten Bauherren eingefordert, die i.d.R. auf den
Baugrundstücken herzustellen waren. Daneben ergänzen private Spielflächen, z.B. der
Wohnungsgesellschaften die wohnungsnahen Angebote vor allem für kleinere Kinder. Die
Bewegungsflächenangebote der Stadt Osnabrück richten sich vorrangig an größere Kinder
und Jugendliche – sie sind bisher besonders auf die Bewegungsbedürfnisse männlicher
Kinder und Jugendlicher ausgerichtet. Spezielle Angebote für Mädchen, Familien und
Senioren wurden in den letzten Jahren nicht geschaffen.
Die Anzahl der Spielplätze ist im Vergleich zu anderen Städten hoch. So hält z.B. die Stadt
Oldenburg bei einer etwa gleichen Einwohnerzahl insgesamt nur 148 städtische Spielplätze
vor (Stand 2007). Bei einem Vergleich der Spielflächenzahl sind jedoch die unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen. So gibt es beispielsweise in Oldenburg bereits
drei großflächige Stadtteilspielplätze (sog. Spiellandschaften) mit jeweils mehr als 10.000 m²
Fläche. Das Spielplatzkonzept der Stadt Oldenburg sieht den schrittweisen Ausbau von
sieben weiteren Stadtteilspielplätzen vor. Solche Angebote gibt es in Osnabrück noch nicht.
Auch weist Oldenburg eine höhere Eigenheimquote mit entsprechend höheren privaten
Freiflächenanteilen auf. Während in Oldenburg 47,5 Prozent der Einwohner in Ein- und
Zweifamilienhäusern leben, sind es in Osnabrück nur 32,5 Prozent.
6
2
Qualitätsbeurteilung
Die Beurteilung der Qualität der Spiel- und Bewegungsflächen stellt eine wichtige Grundlage
zur Ableitung der Maßnahmenvorschläge dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur
Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse
zusammen mit der Versorgungsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige
Entwicklung der Spielflächen dar. Es liegen nicht nur Aussagen zur Ausstattung und Qualität
einzelner Flächen vor, es lassen sich auch gesamtstädtische Tendenzen sowie Defizite und
Potenziale der Kinderspielplätze benennen.
2.1
Vorgehensweise
In den Monaten Dezember 2008 bis Februar 2009 fand bei Begehungen eine Beurteilung der
öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen mit Hilfe von Beurteilungsbögen statt (vgl. Abb. 1).
Die Beurteilungskriterien leiten sich insbesondere aus den fachlichen Vorgaben der DIN
18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die
Planung und den Betrieb) sowie der DIN 18024-1 (Barrierefreies Bauen) ab. Bei den
Spielflächen für Kinder (öffentliche Kinderspielplätze, Schulspielplätze und Spielplätze an
Gemeinschaftseinrichtungen) wurden folgende Kategorien beurteilt:
Standort,
baulicher Zustand,
Erlebniswert,
Aufenthaltswert,
Multifunktionalität,
Barrierefreiheit sowie
Erweiterungs-/Entwicklungspotenzial.
Hierbei wurden jeweils mehrere Einzelkriterien näher betrachtet, wie z.B. bei der Kategorie
„Aufenthaltswert“ das Einzelkriterium „Modellierung“ mit der Anforderung: Erdmodellierungen
bieten auf der Spielplatzfläche natürliche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten. In
Beurteilungsbögen wurde vermerkt, inwieweit die gestellten Anforderungen erfüllt waren (vgl.
das Beispiel in Abb. 1):
1 = nicht zutreffend,
2 = kaum zutreffend,
3 = überwiegend zutreffend,
4 = vollständig zutreffend.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
7
Jede Spiel- und Bewegungsfläche kann eine durchschnittliche Gesamtpunktzahl von 4,0
erreichen, wenn alle Anforderungen in den Beurteilungskategorien vollständig erfüllt sind
(„vollständig zutreffend“). Sofern keine Anforderung erfüllt ist, erreicht eine Spiel- und
Bewegungsfläche nur eine Bewertungsziffer von 1,0. Die formulierten Anforderungen für
Kinderspielplätze
stellen
zugleich
Qualitätsziele
für
die
Kinderspielplätze in Osnabrück dar (vgl. Kap. 4.5).
Abb. 1: Beurteilungsbogen eines Kinderspielplatzes (Beispiel)
künftige
Entwicklung
der
8
Für die Bewegungsflächen wurden die Beurteilungskriterien an die spezifischen Bedürfnisse
der Jugendlichen angepasst. Die Ergebnisse für die einzelnen Spiel- und Bewegungsflächen
sind in der Anlage 1, Tabellen 1-4 aufgeführt.
Die Beurteilung der Spielflächen und die Auswertung erfolgt für Stadtteile bzw. unterteilte
Stadtteile, die jeweils einen Spielraumplanungsbereich darstellen (vgl. Abb. 2). Die Stadtteile
Schölerberg, Wüste, Weststadt, Westerberg werden unterteilt, da sie deutlich von
unterschiedlichen baulichen Strukturen geprägt sind. Diese Einteilung ist auch die Grundlage
für die Beurteilung der flächenmäßigen Versorgung mit Spielflächen in Kap. 3.2.
Abb. 2: Übersicht der Spielraumplanungsbereiche
Eine sicherheitstechnische Überprüfung des Zustandes von Spielgeräten und Spielflächen
stand nicht im Focus der Qualitätsbeurteilung, da von Seiten der Stadt Osnabrück eine
regelmäßige Überprüfung durch geschultes Personal erfolgt.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
2.2
9
Gesamtstädtische Ergebnisse
Öffentliche Kinderspielplätze
Die Mehrzahl der öffentlichen Kinderspielplätze erfüllt die Anforderungen insgesamt
überwiegend bis vollständig, ca. ein Drittel genügt den Anforderungen insgesamt nur
teilweise bis überwiegend – aber fast jeder zehnte Spielplatz weist erhebliche Defizite auf
(vgl. Abb. 3).
Durchschnittliche Beurteilungen
der öffentlichen Kinderspielplätze
ohne Beurteilung
4
erhebliche
Defizite (<2,5)
21
Anforderungen
teilweise bis
überwiegend
erfüllt (>2,5 bis
<3)
74
Anforderungen
überwiegend bis
vollständig erfüllt
(>3 bis 4)
126
Abb. 3: Beurteilungsergebnisse der Kinderspielplätze (durchschnittliche Gesamtpunktzahl)
Einige Spielflächen konnten nicht beurteilt werden, weil sie im Ermittlungszeitraum
umgestaltet wurden, spielgerätefrei oder verschlossen waren. Dies betrifft u.a. Spielflächen
in den ehemals britischen Wohngebieten.
Öffentliche Bewegungsflächen für Jugendliche
Vergleichbare Ergebnisse erzielen die öffentlichen Bewegungsflächen, wobei hier der Anteil
der insgesamt positiv beurteilten Flächen etwas geringer ausfällt (vgl. Abb. 4).
Die Standorte und der Zustand der Bewegungsflächen wurden häufig positiv beurteilt.
Dagegen wurde der Erlebniswert der Bewegungsflächen oft negativ beurteilt, da die
Mehrzahl der Flächen ausschließliche Bolzplätze sind und daher kaum alternative
Spielmöglichkeiten bieten. Die Mehrzahl der Bolzplätze ist nur bei gutem Wetter bespielbar
(Rasen- und Sandplätze) und die Angebote sind vorwiegend an männlichen Interessen
ausgerichtet. Häufig fehlen Sitzgelegenheiten zur Förderung der Kommunikation und von
Sozialkontakten.
10
Durchschnittliche Beurteilungen
der Bewegungsflächen
erhebliche
Defizite (<2,5) 4
ohne Beurteilung
2
Anforderungen
teilweise bis
überwiegend
erfüllt (>2,5 bis
<3) 18
Anforderungen
überwiegend bis
vollständig erfüllt
(>3 bis 4) 25
Abb. 4: Beurteilungsergebnisse der Bewegungsflächen (durchschnittliche Gesamtpunktzahl)
Öffentliche Schulspielplätze
Deutlich besser beurteilt als die öffentlichen Kinderspielplätze und Bewegungsflächen
wurden die öffentlich zugänglichen und bespielbaren Schulspielplätze. Drei von vier
Schulspielplätzen erfüllten die gestellten Anforderungen insgesamt überwiegend bis
vollständig (vgl. Abb. 5). Bei den Schulspielplätzen wurde häufiger positiv beurteilt:
die Förderung des kreativen Spielens durch offene Situationen, Freiflächen ohne
Spielgeräte und verschiedene Spielmaterialien,
die Sinnes- und Bewegungsförderung durch Geräte, Spielflächen und Materialien,
vorhandene Rückzugsmöglichkeiten sowie
die Nutzungsvielfalt / Multifunktionalität der Spielflächen.
Wie bei den Kinderspielflächen sind auch bei der Gestaltung und Modellierung von
Schulspielflächen Defizite erkennbar.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
11
Durchschnittliche Beurteilungen der
Schulspielflächen
erhebliche
Defizite (<2,5) 3
ohne Beurteilung
0
Anforderungen
teilweise bis
überwiegend
erfüllt (>2,5 bis
<3) 5
Anforderungen
überwiegend bis
vollständig erfüllt
(>3 bis 4) 30
Abb. 5: Beurteilungsergebnisse der Schulspielflächen (durchschnittliche Gesamtpunktzahl)
Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen
Von den 8 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen konnte nur bei einem Spielplatz
(Stadtteiltreff Heinz-Fitschen-Haus) eine insgesamt überwiegende Erfüllung der gestellten
Anforderungen festgestellt werden (vgl. Abb. 6). Auffallend negativ wurden der Erlebniswert
(alle Kriterien), die Geländemodellierung sowie die Spielangebote und Spielabfolgen
(Multifunktionalität) beurteilt. Allerdings ist bei der Interpretation der Ergebnisse die geringere
Anzahl von Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung zu beachten, die eine Vergleichbarkeit
mit den anderen Spielflächen einschränkt.
Durchschnittliche Beurteilungen der Spielflächen
an Gemeinschaftseinrichtungen
ohne Beurteilung
0
erhebliche
Defizite (<2,5) 4
Anforderungen
überwiegend bis
vollständig erfüllt
(>3 bis 4) 1
Anforderungen
teilweise bis
überwiegend
erfüllt (>2,5 bis
<3) 3
Abb. 6: Beurteilungsergebnisse der Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung (durchschnittliche Gesamtpunktzahl)
12
Vergleich der Stadtteile bzw. Spielraumplanungsbereiche
Bei einem Vergleich der Beurteilungsergebnisse für Kinderspielplätze zwischen den
Spielraumplanungsbereichen1 sind folgende Tendenzen erkennbar:
Viele der überwiegend positiv beurteilten Kinderspielplätze befinden sich in den
Spielraumplanungsbereichen
Haste,
Dodesheide,
Eversburg,
Schinkel,
Innenstadt, Westerberg-Innen, Weststadt-Innen, Wüste-Innen, Schölerberg-Innen
und Kalkhügel.
Besonders in den Planungsbereichen Weststadt-Außen, Schinkel-Ost, Nahne,
Voxtrup, Gartlage und im Bereich Hafen weisen die Kinderspielplätze im
Durchschnitt deutlich höhere Defizite auf.
Abb. 7: Durchschnittliche Qualitätsbeurteilung in den Spielraumplanungsbereichen
2.3
Defizite und Potenziale der öffentlichen Kinderspielplätze
Die Auswertung der in der Anlage 1 dokumentierten Einzelergebnisse lässt für die
öffentlichen Kinderspielplätze folgende Ergebnistendenzen erkennen:
1
Zur Abgrenzung der Spielraumplanungsbereiche vgl. Kap. 2.1
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
13
Spielflächen, die in den letzten Jahren um- bzw. neu gestaltet wurden, erfüllen
überwiegend die gestellten Anforderungen.
Ältere Spielflächen weisen häufig einen höheren Grünanteil und dadurch oft einen
höheren Aufenthaltswert auf als neu gestalte Flächen.
Sehr kleine Spielflächen (unter 500 m²) schneiden aufgrund ihrer beschränkten
Ausstattung und Nutzungsvielfalt häufig insgesamt schlechter ab als mittelgroße und
große Spielflächen.
Nicht nur große Kinderspielplätze wurden positiv beurteilt – auch einzelne mittelgroße
Plätze konnten sehr gute Ergebnisse erzielen.
Standort / Baulicher Zustand
An den Spielflächen sollen keine gefährlichen oder störenden Nutzungen angrenzen, wie
z.B. Hauptverkehrsstraßen oder Bahnlinien. Sie sollen über sichere Wegeverbindungen
erreichbar sein. Die große Mehrzahl der Spielplätze weist eine geeignete Lage und eine
sichere Wegeanbindung auf. Die Spielgeräte und Spielflächen sollen sich in einem
funktionstüchtigen Zustand befinden. Auch diese Forderung erfüllen fast alle Spielplätze.
Dagegen sind bei fast jedem dritten Kinderspielplatz deutliche Defizite hinsichtlich einer
zeitgemäßen Ausstattung und einer ansprechenden Gestaltung der Spiel- und Begleitflächen
erkennbar (vgl. Abb. 8).
Standort / baulicher Zustand
250
206
Anzahl der Beurteilungen
200
185
150
150
114
102
100
64
51
50
47
42
40
31
19
12
14
5
4
0
4
4
11
3
1
4
8
0
Günstige Lage
Sichere Wegeanbindung Zeitgemäße Ausstattung
vollständig zutreffend
überwiegend zutreffend
kaum zutreffend
Funktionstüchtiger
Zustand
nicht zutreffend
Abb. 8: Beurteilung der Kinderspielplätze – Standort und baulicher Zustand
Ansprechende
Gestaltung
ohne Beurteilung
4
14
Erlebniswert
Für die verschiedenen Altersstufen sollen ausreichend Funktions- und Spielbereiche (z.B.
Spielen, Sport, Treffpunkt, Kommunikation) vorhanden sein und auch an die Bedürfnisse der
Alters-/Nutzergruppen angepasst sein. Zwar genügt die Mehrzahl der Spielplätze diesen
Forderungen, gleichwohl sind aber auch bei fast jedem dritten Spielplatz erhebliche Defizite
erkennbar.
Spielplätze sollten Räume und Gelegenheiten für Abenteuer und Spannung im Umgang mit
kalkulierbaren Gefahren bieten. Die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt und zur
Selbstwahrnehmung können vielseitig angeregt werden, insbesondere durch Fühlen, Hören,
Sehen,
Gleichgewicht,
Motorik
oder
Koordination.
Zum
Verstecken,
Ausruhen,
Kommunizieren sind ausreichend Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Fast jeder zweite
Spielplatz wird diesen Anforderungen nicht gerecht (vgl. Abb. 9).
Erlebniswert
140
119
120
Anzahl der Beurteilungen
104
95
100
84
80
80
73
64
60
60
40
52
36
33
26
21
17
20
11
9
4
4
4
4
0
Nutzungsvielfalt
vollständig zutreffend
Abenteuer/Spannung
überwiegend zutreffend
Sinnes-/Bewegungsförderung
kaum zutreffend
Abb. 9: Beurteilung der Kinderspielplätze – Erlebniswert
nicht zutreffend
Rückzugsmöglichkeiten
ohne Beurteilung
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
15
Aufenthaltswert
Der Aufenthaltswert von Spielplätzen wird im Regelfall durch einen hohen Grünanteil erhöht.
Die Spielflächen (insb. für kleinere Kinder) sollen teils sonnig, teils schattig und
windgeschützt liegen und die Spielflächen für Kleinkinder gut einsehbar sein. Die Mehrzahl
der Kinderspielplätze weist einen hohen Grünanteil und eine günstige Lage der einzelnen
Spielbereiche auf. Die meisten Kinderspielplätze sind gegenüber Gefahrenquellen mit einer
wirksamen Einfriedung versehen und die Eingänge sind so angeordnet, dass den Kindern
das Verlassen der Kinderspielplätze bewusst wird. Allerdings sind bei 46 Kinderspielplätzen
noch diesbezügliche Defizite erkennbar.
Vielen öffentlichen Kinderspielplätzen mangelt es an einer naturnahen Gestaltung und an
einer anregenden Geländemodellierung, welche Erfahrungen mit der Natur ermöglichen und
die Kreativität und entdeckendes Lernen anregen. Kommunikationsbereiche / Bänke sind auf
vielen Plätzen nicht ausreichend vorhanden bzw. die Tische und Bänke sind nicht
kommunikationsfördernd angeordnet (vgl. Abb. 10).
Aufenthaltswert
160
144
139
Anzahl der Beurteilungen
140
130
129
120
95
100
90
79 77
80
67
58
60
47
41
36
40
27
20
8
2
9
4
28
26 24
4
27
19
4
6
4
18
4
4
0
Hoher Grünanteil
Naturnahe Gestaltung
Anregende
Günstige Lage der Wirksame Einfriedungen Ausreichende
Geländemodellierungen
Spielbereiche
Kommunikationsbereiche
vollständig zutreffend
überwiegend zutreffend
kaum zutreffend
Abb. 10: Beurteilung der Kinderspielplätze – Aufenthaltswert
nicht zutreffend
ohne Beurteilung
16
Multifunktionalität
Spielflächen, Spielangebote und Materialien sollen viele Spiel- und Bewegungsangebote
ermöglichen. Jeder dritte Kinderspielplatz erfüllt diese Forderung kaum bzw. nicht. Weiterhin
sind die Angebote auf fast jedem zweiten Kinderspielplatz kaum bzw. nicht ausreichend, um
viele Spielabfolgen zu ermöglichen. Sozialkontakte können durch die Gestaltung und
Ausstattung eines Spielplatzes gefördert werden. Hierzu sind differenzierte Bereiche und
Sitzgelegenheiten vorzusehen und die Sitzgelegenheiten entsprechend anzuordnen.
Während mehr als die Hälfte der Plätze diese Anforderungen überwiegend bis vollständig
erfüllen, weisen 81 Plätze diesbezüglich Defizite auf. Das kreative Spielen kann durch offene
Situationen, durch Freiflächen ohne Spielgeräte und der Verwendung verschiedener
Spielmaterialien gefördert werden. Mehr als zwei Drittel der Plätze erfüllen diese
Empfehlungen (vgl. Abb. 11).
Multifunktionalität
120
101
Anzahl der Beurteilungen
98
96
100
82
85
79
80
67
56
60
43
57
39
40
30
24
20
15
10
4
4
2
4
4
0
Vielfalt an Angeboten
vollständig zutreffend
Viele Spielabfolgen
überwiegend zutreffend
Förderung von Sozialkontakten Förderung d. kreativen Spielens
kaum zutreffend
Abb. 11: Beurteilung der Kinderspielplätze – Multifunktionalität
nicht zutreffend
ohne Beurteilung
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
17
Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial
Eine barrierefreie Zugänglichkeit gemäß DIN 18024 ist bei den meisten Spielplätzen
gegeben. Die meisten Spielplätze können aufgrund ihrer Lage (z.B. innerhalb einer größeren
Grünfläche) erweitert werden. Viele Spielplätze können jedoch nicht mehr hinsichtlich der
Versorgungsfunktion erweitert werden, d.h. viele Nachbarschaftsspielplätze können nicht als
Quartiersspielplätze und viele Quartiersspielplätze können nicht als Großspielplätze
ausgebaut werden. Aber fast alle Spielplätze können noch hinsichtlich ihrer Ausstattung
aufgewertet bzw. erweitert werden (vgl. Abb. 12).
Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial
250
199
Anzahl der Beurteilungen
200
178
154
150
124
97
100
67
50
43
22
4
4
4
4
0
Barierefreier Zugang
Erweiterungspotenzial - Lage
Ja
Nein
Erweiterungspotenzial Versorgung
Erweiterungspotenzial Ausstattung
ohne Beurteilung
Abb. 12: Beurteilung der Kinderspielplätze – Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial
18
3
Versorgungsanalyse
Die Maßnahmenplanung erfordert als Grundlage eine sorgfältige Versorgungsanalyse, in der
folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
die Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsangeboten (räumliche Versorgung),
die Versorgungsquote in Spielraumplanungsbereichen (flächenmäßige Versorgung)
unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der städtebaulichen
Dichte, der Bevölkerungsentwicklung und von Jugendhilfekriterien sowie
3.1
die Größe der öffentlichen Kinderspielplätze.
Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen
Spielflächen für Kinder
Spielflächen für Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten in einer Entfernung bis 400 m Fußweg
von den Wohnungen erreichbar sein (vgl. Empfehlungen der DIN 18034). Dies entspricht im
Regelfall einem Entfernungsradius von etwa 300 - 350 m um Wohnbauflächen. Gefährden
räumliche Barrieren eine sichere Wegeanbindung, wie z.B. Hauptverkehrsstraßen oder
Schienenwege, sind geringere Entfernungsradien erforderlich.
Aufgrund der hohen Spielplatzanzahl in Osnabrück sind in den meisten Wohngebieten
Spielflächen für Kinder in einem Radius von maximal 350 m von den Wohnungen vorhanden
(vgl. Übersichtskarte 2 in Anlage 4). Nur wenige Wohngebiete sind unzureichend räumlich
versorgt, insbesondere einzelne Wohnbereiche in
Westerberg-Außen (hauptsächlich westlich Richard-Wagner-Straße, vgl. Abb. 13),
Weststadt-Außen (südlich der Martinistraße),
Wüste-Außen (nordwestlich des Pappelgrabens und der Straße Quellwiese),
Sutthausen (westlich Wulfer Holz),
östliche Randbereiche von Haste und
Wohnbereiche in Lüstringen (Entfernungsradien bis 700 m).
Bespielbare Schulfreiflächen bieten teilweise näher erreichbare Spielangebote und tragen
dazu bei, die räumlichen Defizite zu verringern.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
19
Kinderspielplätze mit 350 m
Radien
Räumlich unterversorgter
Bereich
Abb. 13: Defizite bei der Erreichbarkeit von Kinderspielplätzen – Beispiel Westerberg-Außen
Dagegen überlagern sich viele Versorgungsradien, so dass nach einer Reduzierung der
Anzahl von Kinderspielplätzen weiterhin Spielflächen in einer Entfernung von 400 m Fußweg
bzw. in einem Entfernungsradius von 300-350 m erreichbar sind (vgl. Kap. 5).
Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche
Größere Kinder und Jugendliche besitzen einen größeren Aktionsradius. Für diese
Altersgruppe sollten nach den Empfehlungen der DIN 18034 Spiel- und Bewegungsflächen
in einer fußläufigen Entfernung von ca. 1.000 m erreichbar sein, entsprechend einem
Entfernungsradius von ca. 800-1.000 m. Der überwiegende Teil des Stadtgebietes ist
räumlich ausreichend mit Bewegungsflächen versorgt, z.B. der nord-östliche Bereich von
Sonnenhügel mit einer BMX-Strecke und zwei Bolzplätzen, die nur 80 m voneinander
entfernt sind, Schinkel-Ost mit zwei nahe liegenden Bolzplätzen und entsprechend
bespielbaren Schulfreiflächen oder Lüstringen mit zwei nahe gelegenen Bolzplätzen. In
Osnabrück gibt es diesbezüglich nur wenige unterversorgte Bereiche. Betroffen sind vor
allem:
20
Wohngebiete der Weststadt-Außen (vgl. das Beispiel in Abb. 14),
Wohngebiete im westlichen Teil von Haste und des Sonnenhügels (Entfernungen bis
1.500 m),
nördliche Bereiche von Eversburg,
nord-östliche Bereiche von Atter,
Teilbereiche von Pye sowie
das Wohngebiet Kreuzhügel im Stadtteil Lüstringen.
Bolzplatz Carl-Gosling-Platz
mit einem Radius von 800 m
bzw. 1000 m
Räumlich unterversorgter
Bereich
Abb. 14: Defizite bei der Erreichbarkeit von Bewegungsflächen – Beispiel Weststadt-Außen
Schulfreiflächen und Sportanlagen stellen in unterversorgten Wohngebieten je nach
Ausstattung und Zugänglichkeit teilweise näher erreichbare Alternative dar. Auch bei den
Bewegungsflächen überlagern sich einige Versorgungsradien, so dass bei einer Reduzierung der Flächen weiterhin alternative Angebote genutzt werden können (vgl. Kap. 5).
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
3.2
21
Versorgungsquoten in den Spielraumplanungsbereichen
Die Versorgungsquote weist den Spiel- und Bewegungsflächenbestand je Einwohner bzw.
zum Vergleich auch je Kind bzw. Jugendlichen aus. Eingerechnet werden die öffentlichen
Kinderspielplätze, die
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen,
die öffentlichen
Bewegungsflächen (Bolzplätze, BMX-Strecke, Hockeyfeld) sowie die öffentlich zugänglichen
und bespielbaren Schulfreiflächen.
Nicht die gesamten Freiflächenanteile an einer Schule sind bespielbar. Daher werden von
den Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsangeboten jeweils nur
15% der Freifläche als Spielflächen für Kinder und 15% der Freifläche als Bewegungsflächen
für größere Kinder und Jugendliche angerechnet. Von den Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen werden ebenfalls nur 30% der Freiflächen angerechnet, da auch diese
Flächen nicht uneingeschränkt öffentlich nutzbar sind.
Private Spielflächen (z.B. der Wohnungsgesellschaften), öffentliche Sportplätze und andere
Freiflächen werden nicht angerechnet, da hierzu die Datenlage unzureichend ist.
Für die einzelnen Spielraumraumplanungsbereiche geben Steckbriefe in der Anlage 2
Auskunft über die jeweilige Versorgung mit Spiel- und Bewegungsflächen. Die Beurteilung
der Versorgungssituation erfolgt unter Berücksichtigung
der baulichen Dichte in den Spielraumplanungsbereichen,
der Freiflächensituation,
der Wohnbauentwicklung auf Grundlage der Bauflächenrevision (Stand 2007),
der Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen für die einzelnen
statistischen Bezirke (Stand 12/2008) sowie
von Bereichen mit einem zusätzlichen Bedarf nach Jugendhilfekriterien.
Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die unterschiedliche Verteilung des Spielflächenbestandes in Osnabrück und fasst die maßgeblichen Kriterien zur Bemessung und
Gewichtung des Spielflächenbedarfs zusammen.
22
Abb. 15: Bestand der öffentlichen Spielflächen in Osnabrück (Stand 06/2009)
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
23
Derzeit existieren keine verbindlichen Vorgaben bzw. keine aktuellen Richtwerte zur
Beurteilung der Versorgungsquote. Die Beurteilung der Versorgungsquote erfolgt daher
anhand von verwaltungsintern abgestimmten Orientierungswerten für den Spielflächenbedarf
pro Einwohner (vgl. Abb. 16), die bezogen auf den jeweiligen Spielraumplanungsbereich die
Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die städtebauliche Dichte, die zu erwartende
Bevölkerungsentwicklung und zusätzliche Kriterien der Jugendhilfe berücksichtigen.
Da diese Orientierungswerte nicht nur als Maßstab zur Beurteilung der aktuellen
Versorgungssituation herangezogen werden können, sondern auch sinnvollerweise der
zukünftigen Spielplatzentwicklung in Osnabrück zugrunde liegen sollen, werden sie als
Bestandteil der Leitlinien für die künftige Spielplatzentwicklung formuliert. Nähere
Erläuterungen hierzu in Kap. 4.3.
Abb. 16: Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
Höhere Versorgungsquoten sind insbesondere in Bereichen mit einer hohen Kinderanzahl,
einem hohen Kinderanteil und einer hohen räumlichen Kinderdichte erforderlich (vgl. Abb.
17 und 18). Hierbei ist das Kriterium „räumliche Dichte“ der Kinder von besonderer
Bedeutung, da die statistischen Bezirke unterschiedlich groß sind und daher Vergleiche der
Kinderzahlen alleine zwischen den statistischen Bezirken wenig aussagekräftig sind. Höhere
Orientierungswerte sind in folgenden Spielraumbereichen mit einer hohen Kinderzahl- und
Dichte anzusetzen:
24
Schinkel,
Schölerberg-Innen,
Weststadt-Innen sowie
Wüste-Innen.
Daneben macht eine prognostizierte Bevölkerungszunahme aufgrund neuer Wohngebiete
bzw. Besiedelung der ehemals britischen Wohnsiedlungen, die Berücksichtigung von
Jugendhilfekriterien ggf. einen höheren Spielflächenbedarf erforderlich. Die maßgeblichen
Kriterien sind in der Abb. 15 zusammengefasst. Einzelheiten sind den Steckbriefen in Anlage
2 zu entnehmen.
Abb. 17: Anzahl der Kinder in den statistischen Bezirken (Stand 12/2008)
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
25
Abb. 18: Kinderverteilung - räumliche Dichte (Stand 12/2008)
Unter Zugrundelegung der Orientierungswerte sind bezogen auf die flächenmäßige
Versorgung mit Spielflächen für Kinder nur im Spielraumplanungsbereich Wüste-Innen
Defizite zu verzeichnen. Hier stehen je Einwohner ca. 0,8 m² Spielflächen für Kinder zur
Verfügung, während beispielsweise in Schinkel-Ost je Einwohner etwa 4,6 m² Spielflächen
für Kinder vorhanden sind.
26
Abb. 19: Flächenmäßige Versorgung mit Spielflächen für Kinder (Stand 06/2009)
Hinsichtlich der Bewegungsflächen für Jugendliche sind flächenbezogene Defizite in den
Bereichen Wüste-Innen, Innenstadt und Haste sowie in einem geringen Umfang in der
Dodesheide, Weststadt-Außen, Gartlage, Sutthausen, Hellern und Schinkel vorhanden.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
27
Abb. 20: Flächenmäßige Versorgung mit Bewegungsflächen für Jugendliche (Stand 06/2009)
3.3
Größe der öffentlichen Kinderspielplätze
Die durchschnittliche Spielplatzgröße in Osnabrück beträgt 1.210 m². Während auf dem
größten Platz 7.503 m² Spielfläche zur Verfügung stehen, beschränkt sich das Spielangebot
auf dem kleinsten Platz auf 41 m².
Gemäß DIN 18034 sollten ausgewiesene Spielbereiche folgende Mindestgrößen aufweisen,
damit die unterschiedlichen Bedürfnisse an die verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten erfüllt werden können:
mind. 500 m² Gesamtfläche für eine ausgewiesene Spielflächen im
Nachbarschaftsbereich,
mind. 5.000 m² Gesamtfläche für eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im
Quartiersbereich und
mind. 10.000 m² Gesamtfläche für eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im
Ortsbereich/Stadtteil (i.d.R. Großspielplätze, Spielanlagen).
28
Diese Flächenangaben stellen Orientierungswerte für den Flächenbedarf dar. Der
tatsächliche Bedarf richtet sich gemäß den Anmerkungen zu dieser Norm-Vorschrift vor
allem nach den spezifischen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Einwohnerdichte, Bebauung).
In Osnabrück sind von den 225 öffentlichen Kinderspielplätzen lediglich 42 Spielplätze
kleiner als die in der DIN 18034 empfohlene Mindestgröße von 500 m² Fläche für Spielplätze
im Nachbarschaftsbereich. Die Mehrzahl der Spielplätze (181) überschreitet die empfohlene
Mindestgröße (vgl. Abb. 21).
Aber nur zwei Spielplätze weisen die empfohlene Mindestgröße für Spielflächen mit
Quartiersfunktion auf: der Kinderspielplatz „Am Gut Sandfort“ sowie der Kinderspielplatz
„Schinkelbergwiese“ unter Einbeziehung des angrenzenden Grillplatzes. Allerdings erreichen
weitere Plätze unter Einbeziehung angrenzender Bewegungsflächen die empfohlene Größe
von Quartiersspielplätzen. In Osnabrück erreicht kein Spielplatz bzw. keine Spielanlage die
empfohlene Mindestgröße für Großspielplätze von 10.000 m².
Größe der öffentlichen Kinderspielplätze in Osnabrück
90
78
80
72
70
Anzahl
60
50
40
31
30
20
23
19
10
2
0
< 300
300-500
500-1000
1000-2000
Spielplatzfläche in m²
Anzahl der KSP
Abb. 21: Größe der öffentlichen Kinderspielplätze, Stand 06/2009
2000-5000
> 5000
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
4
29
Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung
Für die künftige Spielflächenentwicklung in der Stadt Osnabrück gelten folgende Leitlinien:
1. Öffentliche
Kinderspielplätze
mit
Nachbarschaftsfunktion
und
Jugendaktions-
/Bewegungsflächen stellen die Basisspielangebote für Kinder und Jugendliche dar (vgl.
Kap. 4.1 und Übersichtskarte 2 in Anlage 4). Öffentlich zugängliche Schulspielflächen,
öffentlich nutzbare Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen und Spielpunkte
ergänzen diese Spielangebote.
2. Durch die Erweiterung vorhandener
Spiel- und Bewegungsflächen zu mittelgroßen
Quartiers- und Themenspielplätzen (Flächengröße ca. 3.000-5.000 m2) sollen spezielle
Angebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen geschaffen werden (vgl. Kap. 4.2 und
Übersichtskarte 1 in Anlage 4).
3. Mit der Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen bzw. einem Neubau an
geeigneten Standorten sollen 3 Großspielplätze (Flächengröße jeweils ca. 10.000 m2)
entstehen, auf denen generationsübergreifende Spiel- und Bewegungsangebote
vorgehalten werden (vgl. Kap. 4.3 und Übersichtskarte 1 in Anlage 4).
4. Bei der Spielflächenentwicklung sind die in Kap 4.4 aufgeführten Versorgungskriterien
zu beachten.
5. Bei der Neugestaltung und bei der Aufwertung von Spielflächen für Kinder gelten die in
Kap. 4.5 genannten Qualitätsziele.
6. Die Gestaltung von Spiel- und Jugendaktions-/Bewegungsflächen erfolgt unter einer
qualifizierten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Senioren sind bei der
Planung von Mehrgenerationenangeboten einzubeziehen (vgl. Kap. 4.6).
7. Kinder-, familienfreundliche und generationengerechte Stadtgestaltung ist eine
kommunale
Daueraufgabe.
Das
Spielplatzkonzept
und
daraus
abzuleitende
Maßnahmen sind an veränderte Bestands- und Bedarfssituationen anzupassen (vgl.
Kap. 4.7).
30
4.1
Basisangebote für Kinder und Jugendliche
Öffentliche Kinderspielplätze mit Nachbarschaftsversorgungsfunktion sichern im
Wohnumfeld die Versorgung mit
Spielangeboten für kleinere
und
größere Kinder (bis ca. 12 Jahren).
Die
Erreichbarkeit
dieser
Spielflächen ist ein wesentliches
Kriterium bei der Bemessung des
Spielflächenbedarfs.
Spielflächen
für
Kinder
der
Altersgruppe bis 12 Jahre sollten
nach den Empfehlungen der DIN
18034 (Spielflächen und Freiräume
zum Spielen) in einer Entfernung Foto 1: Kinderspielplatz mit Nachbarschaftsfunktion
von 400 m Fußweg von Wohnungen
„Deister Weg“
erreichbar sein. Dies entspricht einem Entfernungsradius von etwa 300-350 m um
Wohnbauflächen. Räumliche Barrieren erfordern ggf. geringere Entfernungsradien.
Spielflächen für kleinere Kinder (bis 6 Jahre) sollten möglichst in Sicht- und Rufweite der
Wohnungen liegen. Entsprechende Spielangebote wurden bis Dezember 2008 nach den
Bestimmungen des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Baugenehmigungsverfahren
von den privaten Bauherren eingefordert. Zur Schließung der durch Aufhebung des
Spielplatzgesetzes entstandenen Regelungslücke
plant
der Landesgesetzgeber die
Aufnahme einer Verpflichtung zur Anlage privater Spielflächen in der Landesbauordnung.
Ausgewiesene
Spielbereiche
erfordern
Mindestgrößen,
damit
die
unterschiedlichen
Bedürfnisse an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten erfüllt werden können. Für öffentliche
Spielplätze mit Nachbarschaftsfunktion empfiehlt die DIN 18034 eine Mindestgröße von 500
m² Gesamtfläche. Die in den Leitlinien für die Spielplatzentwicklung in Osnabrück
empfohlene
Mindestgröße
von
650 m²
Brutto-Spielplatzfläche
berücksichtigt
einen
zusätzlichen Flächenbedarf für die Begrünung und allgemeine Aufenthaltsflächen. Im
Verhältnis
zu
Spielplatzgesetz
den
bislang
von
300
m²
geltenden
Mindestgrößen
Netto-Spielplatzfläche
nach
bedeutet
Niedersächsischem
das
eine
deutliche
Angebotsverbesserung insbesondere für kleinere Wohngebiete.
Jugendaktions- und Bewegungsflächen sind beispielsweise Bolz- und Hockeyplätze,
BMX-Strecken,
Skateranlagen
oder
Basketballspielfelder.
Da
größere
Kinder
und
Jugendliche weniger eingeschränkte Aktionsradien haben, sollten für diese Altersgruppe
nach den Empfehlungen der DIN 18034 Spiel- und Bewegungsflächen in einer Entfernung
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
31
von ca. 1.000 m erreichbar sein. Dies entspricht einem Entfernungsradius von ca. 800-1.000
m. In der Stadt Osnabrück sollen solche Angebote für größere Kinder und Jugendliche in
einem Entfernungsradius von 800-1.000 m von Wohnbauflächen erreichbar sein.
Zur Verbesserung der Angebotsqualität
plant
Grünflächen
der
und
Eigenbetrieb
Friedhöfe,
in
jedem Stadtteil mindestens einen
Bolzplatz
zu
beständigen,
baren
einer
witterungs-
ganzjährig
Spielfläche
bespiel-
auszubauen.
Gegenwärtig ist in Übereinstimmung
mit
dem
Spielplatzkonzept
Sanierung
des
Neelmeyerstraße
die
Bolzplatzes
sowie
der
Skateboardbahn in der Liebigstraße Foto 2: Ganzjährig bespielbarer Bolzplatz in der
(aus Mitteln des Konjunkturpaketes Wörthstraße
II) vorgesehen.
Grundsätzlich sollten künftig die Bedürfnisse der weiblichen Kinder und Jugendlichen stärker
berücksichtigt werden, da bisherige Angebote für diese Altersgruppe vor allem an die
Bedürfnisse der Jungen ausgerichtet sind. Für Mädchen könnten z.B. Volleyball- und
Badmintonfelder oder Kommunikationsbereiche mit Treffpunktcharakter auf den größeren
Spielplätzen geschaffen werden.
4.2
Quartiers- und Themenspielplätze
Quartiers- und Themenspielplätze
bieten
vorrangig
Bewegungsangebote
sowie
für
Spielfür
Jugendliche.
Quartiersspielplätze
sollen
und
Kinder
Die
eine
Gesamtfläche von etwa 3.000-5.000
m² aufweisen.
Es können thematische Schwerpunkte gesetzt werden, z.B. für
Kinder die Anlage eines Wasserspielplatzes, die Errichtung eines
Foto 3: Der Kinderspielplatz „Willy-Brandt-Platz“ - ein
Hanseschiffes oder einer Ritterburg, auszubauender Quartiersspielplatz
32
für Jugendliche die Errichtung einer Kletterwand oder von Basketball- oder von Beachvolleyballspielfeldern.
In Abhängigkeit von der Größe können zusätzliche Angebote für alle Generationen
geschaffen werden, beispielsweise Badminton-Felder, „Trimm-Dich-Geräte“, Sinnes- und
Motorikparcours oder Boule-Bahnen. Quartiersspielplätze können zugleich die Angebote von
„Spielflächen
mit
Nachbarschaftsfunktion“
und
„Jugendaktions-/Bewegungsflächen“
vorhalten. Die Versorgungsradien um Wohnbauflächen „300-350 m für Spielflächen für
Kinder“ sowie „800-1.000 m für Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ um Wohnbauflächen
sind dann aber einzuhalten.
Themenspielplätze
beinhalten
ganz besondere Angebote für Jung
und/oder Alt und bereichern die
Spiel- und Bewegungsangebote der
Stadt
Osnabrück.
Themenspielplatz
Ein
mit
kleiner
einem
Hanseschiff, welches einen Teil der
Osnabrücker
Geschichte
widerspiegelt, ist bereits am AdolfReichwein-Platz verwirklicht.
Am Rubbenbruchsee ist z.B. ein Foto 4: Themenspielplatz „Koggestrand“ in der AdolfReichwein-Straße
„Wasserspielplatz“ vorstellbar.
Daneben können auch Naturspielflächen ohne Spielgeräte in Bereichen mit einer hohen
Bebauungsdichte den Kindern Naturerfahrungen in der Stadt ermöglichen. So genannte
„Naturerfahrungsräume“ wurden bereits in mehren Städten erfolgreich realisiert, wie z.B. in
Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Nürtingen. Sie sind „wilde“ Spielräume ohne Spielgeräte in
besiedelten Bereichen, in denen sich die Natur entfalten kann. Die Vielfalt natürlicher
Elemente regt sowohl Kinder als auch Jugendliche zu abwechslungsreichem und selbst
bestimmtem Spiel an. Ein entsprechendes Entwicklungspotenzial weisen viele Freiflächen in
der Stadt Osnabrück auf, z.B. Freiflächen am Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink. Dieses
Thema ließe sich ggf. im Zusammenhang mit dem Projekt „Wildnisinseln“ konzeptionell
weiter bearbeiten und umsetzen.
Spielflächen
auf
Industrie-
oder
Gesteinsabbauflächen
können
einen
Teil
der
Kulturgeschichte einer Stadt dokumentieren und machen diese erlebbar – in Osnabrück z.B.
am Piesberg vorstellbar. Gesteinsabbau und Naturentwicklung können hier thematisiert
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
33
werden. Solche Spielräume stärken die Identifikation der Bewohner mit Ihrer Stadt und
stellen zugleich Attraktionen für Besucher dar. Anregungen liefert u.a. ein Spielplatz im
Schwarzwald: Auf dem Gelände eines ehemaligen Nickelbergwerks bei Horbach wurde im
Jahre 2001 das Thema Bergwerk und Stein aufgegriffen. Info-Tafeln geben Auskunft über
den früheren Bergbau auf dem Gelände. Ein begehbarer Erkundungsstollen vermittelt einen
Eindruck
von
totaler
Dunkelheit.
Sowohl
Spielgeräte
als
auch
Werkzeuge
zur
Steinbearbeitung sowie ein Picknickplatz laden nicht nur Kinder zum Verweilen ein. Vor der
Einrichtung
eines
solchen
Themenspielplatzes
am
Piesberg
sind
weitergehende
konzeptionelle Überlegungen anzustellen, da die hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Spielplätzen und -geräten zu erfüllen sind. Anzuraten ist zudem die Anbindung
eines solchen Spielplatzes an das Museum für Industriekultur.
Auch für Kinder mit Behinderungen sollen barrierefreie Spiel- und Bewegungsangebote
zugänglich sein.
4.3
Großspielplätze
Großflächige Spielplätze sollen künftig das Spielangebot auch in der Stadt Osnabrück
bereichern. Sie können aufgrund ihrer Fläche Spiel- und Bewegungsangebote für alle
Altersgruppen vorhalten (sog. Mehrgenerationenspielplätze). Ein Mehrgenerationenspielplatz
kombiniert
eine
Vielzahl
von
Aktionsangeboten
für
alle
Alters-
gruppen,
möglichst
viele
um
Ansprüche
der
verschiedenen
Generationen zu berücksichtigen.
Unter
einem
Mehrgenerationen-
spielplatz wird also nicht eine bloße
Aneinanderreihung
geräten
für
von
verschiedene
FitnessAlters-
gruppen verstanden, sondern eine
Kombination
und
verschiedener
Spiel-
Nachbarschaft
und
Sport-
Foto 5: Eingangsbereich einer großflächigen Spielanlage in Münster-Gievenbeck
angebote. So lassen sich z.B. FitnessStationen, Barfußpfade, Matschbereiche, Skaterbahnen, Bolzplätze etc. kombinieren, wobei
auf einer Fläche die Spielangebote aber auch räumlich voneinander getrennt werden
können. Beispielsweise beinhaltet eine große Spielanlage in Münster-Gievenbeck u.a. 3
Kunststoffkleinspielfelder, Skaterangebote, eine Rollhockeyfläche, einen Bolzplatz, zwei
Beach-Volleyballplätze und Spielgeräte für unterschiedliche Altersgruppen (auch Mehrgenerationenangebote).
34
Da
nicht
nur
einzelne
Fitness-Stationen
zu
installieren
sind,
sollte
ein
Mehrgenerationenspielplatz eine ausreichende Größe aufweisen. Im Regelfall sind
Spielflächen mit mind. 10.000 m² Gesamtgröße erforderlich.
Wie das Beispiel der sog. Spiellandschaften in Oldenburg zeigt, sind größere Spielanlagen
bei der Bevölkerung sehr beliebt. Auch weisen sie ein günstigeres Kosten-Nutzenverhältnis
auf als mehrere kleinere Spielplätze gleicher Gesamtfläche. Die Angebotsvielfalt von
Großspielplätzen oder zumindest Quartiersspielplätzen soll künftig möglichst vielen
Osnabrückern eröffnet werden, ohne dass die Anreise per PKW oder Nahverkehrsmitteln
erforderlich ist. Daher sollen sie in einem Entfernungsradius bis etwa 2.000 m von
Wohnbauflächen eingerichtet werden. Die Quartiers- und Großspielplätze sind nach
Möglichkeit in Grünsysteme, die mit Fuß- und Radwegeverbindungen erschlossen sind, zu
integrieren. Sichere Wegeverbindungen zu angrenzenden Wohngebieten ermöglichen eine
gute Erreichbarkeit.
Gleichzeitig sollten Synergieeffekte
mit
Gemeinschaftseinrichtungen
genutzt werden (Toilettennutzung,
gastronomische Angebote, soziale
Kontrolle, vorhandene Sport- und
Spielangebote) und Begegnungen
zwischen den Generationen und
verschiedenen Kulturen fördern.
Auf Großspielplätzen lassen sich Foto 6: Skaterbereich in der Spielanlage in Münsterebenfalls thematische Schwerpunkte Gievenbeck
setzen,
die
auch
bisherige
Nutzungen thematisch aufgreifen können. Beispielweise könnte der Westerberg einen
möglichen Standort für einen sog. Kinderbauernhof bieten. So werden pädagogisch betreute
Spielplätze bezeichnet, die ein besonderes Gewicht auf den Umgang mit Tieren und
Pflanzen legen. Hauptsächlich werden Kinder und Jugendliche angesprochen. Sie können je
nach
Angebotsausrichtung
des
Kinderbauernhofes
die
verschiedensten
Tätigkeiten
nachgehen wie die Pflege von Tieren, handwerktechnische Arbeiten, backen, kochen,
basteln, Kindergeburtstage feiern etc. Daneben stellen sie „soziokulturelle Begegnungsfelder“ zwischen den verschiedenen Generationen und Kulturen dar. Beispiele aus anderen
Kommunen
können
Anregungen
für
entsprechende
Nachnutzungen
liefern:
z.B.
Kinderbauernhöfe bzw. Bauernhofkindergärten in Lübeck, Berlin, Olching, Mölchkau, Neuss,
Krummbek oder die Kinderboerderijen in den Niederlanden.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
35
Großspielplätze können ebenfalls die Angebote für „Spielflächen mit Nachbarschaftsfunktion“
und
„Jugendaktions-/Bewegungsflächen“
enthalten.
Die
Versorgungsradien
um
Wohnbauflächen „300-350 m für Spielflächen für Kinder“ sowie „800-1.000 m für
Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ sind jedoch einzuhalten.
4.4
Versorgungskriterien
Bei der Beurteilung der Versorgungssituation und der Maßnahmenplanung für die zukünftige
Spielflächenentwicklung sind daher Versorgungskriterien zu beachten:
Räumliche Versorgung
Spielplätze mit Nachbarschaftsfunktion sollen in einem Entfernungsradius von ca. 300350 m von Wohnbauflächen entfernt vorhanden sein und eine Mindestgröße von 650 m²
Brutto aufweisen. Bei räumlichen Barrieren ist ein geringerer Entfernungsradius
erforderlich.
Jugendaktions-/Bewegungsflächen sollen in einer Entfernung von 800-1.000 m
erreichbar sein.
Flächenmäßige Versorgung
Neben der Erreichbarkeit von Spielflächen (Entfernung zum nächsten Spielplatz) bietet die
Betrachtung der Versorgungsquote (Spielfläche pro Einwohner) Anhaltspunkte für die
Beurteilung
einer
bedarfsgerechten
Spielflächenversorgung.
Hierzu
werden
Orientierungswerte herangezogen, die einen Maßstab zur Beurteilung der derzeitigen,
flächenbezogenen Versorgung im Stadtgebiet liefern. Sie stellen zugleich Orientierungswerte
zur Bemessung des künftigen Spielflächenbedarfes dar.
Bei der Beurteilung des Spielflächenbedarfes sind in den Spielraumplanungsbereichen
bzw. in neuen Wohngebieten unter Einbeziehung der angrenzenden Spielflächen
folgende Orientierungswerte anzuwenden:
Geringerer Bedarf = 1,0 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen:
-
geringe Kinderzahl und alternative Spielangebote im Bereich
Hafen (Der Bedarfswert für Kinder wird erreicht, Defizite bestehen eigentlich bei
Jugendaktions-/Bewegungsflächen. Für die wenigen Jugendlichen stehen aber
auch erreichbare Flächen in benachbarten Stadtteilen zur Verfügung.)
-
bestehende Wohngebiete
mit überwiegend Einzel-/Reihenhausbebauung
entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen sowie geringen Kinderzahlen
siehe Ausnahme für Spielraumplanungsbereiche mit einem normalen
und
36
Spielflächenbedarf
Normaler Bedarf = 1,5 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen:
-
Wohngebiete mit überwiegend Mehrfamilienhäusern und einem geringen Anteil
bespielbarer Freiflächen sowie
-
neue Wohngebiete mit zu erwartenden höheren Kinderanteilen in
Widukindland, Sonnenhügel, Darum/Gretesch/Lüstringen, Schölerberg Außen,
Pye, Westerberg Innen, Hellern, Atter, Nahne, Haste, Innenstadt, Fledder,
Gartlage
Ausnahme: In bestehenden Wohngebieten mit überwiegend Einzel-/Reihenhausbebauung und entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen sowie geringen
Kinderzahlen kann der geringere Bedarfswert angesetzt werden.
Auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche
vorzusehen.
Erhöhter Bedarf = 2,0-2,25 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen:
-
dichte Wohnbebauung und hohe Einwohnerdichte
-
hohe Kinderanzahl und -dichte
-
prognostizierte deutliche Bevölkerungszunahme
-
zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien in
Schinkel, Schinkel-Ost, Eversburg, Dodesheide, Wüste-Innen und -Außen,
Schölerberg-Innen/Rosenplatz, Kalkhügel, Voxtrup, Weststadt-Innen, Westerberg
Außen, Sutthausen, Weststadt-Außen
Ausnahme: Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete besteht ein normaler Bedarf,
wenn überwiegend eine Einzel-/Reihenhausbebauung mit entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen vorgesehen ist.
Auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche
vorzusehen.
Einerseits sind die Orientierungswerte auf eine Bemessung je Einwohner ausgelegt, da die
Kinder- und Jugendlichenzahlen erheblichen Schwankungen unterliegen. Auch ist in neuen
Wohngebieten eher die zukünftige Einwohnerzahl als die Zahl der Kinder und Jugendlichen
abschätzbar. Darüber hinaus sollen auch in Wohngebieten mit geringen Kinderzahlen
attraktive
Angebote
entgegenzuwirken.
für
Familien
vorgehalten
werden,
um
Abwanderungen
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Andererseits
ermöglicht
eine
37
Staffelung
der
Orientierungswerte
die
besondere
Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen. So erfordern Bereiche mit einer
bekannten, hohen Anzahl und Dichte von Kindern und Jugendlichen einen höheren
Spielflächenbedarf. Ebenso werden höhere Bedarfswerte in Bereichen mit einer hohen
städtebaulichen Dichte und entsprechend hohen Einwohnerdichte angesetzt, da hier im
Regelfall weniger bespielbare Freiflächen verfügbar sind. Ebenso erfordern Bereiche mit
einer
prognostizierten
Bevölkerungszunahme
aufgrund
von
geplanten
Wohnbau-
entwicklungen einen höheren Spielflächenbestand. Weiterhin sind die Erfahrungen aus der
Jugendhilfe zu berücksichtigen, indem für einzelne Bereiche ein höherer Spielflächenbedarf
angesetzt wird. Dagegen können insbesondere im Stadtrandbereich naturnahe Flächen und
öffentlich nutzbare Sportanlagen alternative Spiel-, Bewegungs- und Erholungsräume bieten.
Die Anwendung der Versorgungskriterien bietet gegenüber der früheren Regelung nach
den Vorgaben des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes die Möglichkeit einer bedarfsgerechteren, flexibleren Spielflächenentwicklung für Kinder und jetzt auch für Jugendliche,
Familien und Senioren. Die Spielflächenentwicklung bleibt nicht mehr nur auf neue
Wohngebiete beschränkt – auch für den Altbestand werden der Spielflächenbedarf ermittelt,
überprüft und Maßnahmen abgeleitet. Der Spielflächenbedarf bemisst sich in Osnabrück
nicht mehr nach der Wohnflächensumme (maximal zulässige Wohngeschossfläche) sondern
nach der Anzahl der Bewohner mit einer Gewichtung nach der Anzahl von Kindern und
Jugendlichen, der baulichen Dichte, ggf. eines besonderen Bedarfes nach den Erfahrungen
der Jugendhilfe sowie der Bevölkerungsentwicklung.
Mehr Flexibilität ist dadurch gegeben, dass nicht mehr in jedem neuen Wohngebiet ein
Kinderspielplatz
angelegt
werden
muss,
wenn
hinsichtlich
der
räumlichen
und
flächenbezogenen Versorgung bereits ausreichend Spielflächen in der Nähe vorhanden sind.
Dadurch können in einzelnen Spielraumplanungsbereichen dann auch größere Spielplätze
eingerichtet werden.
38
Abb. 22: Prüfschema: Wird ein neuer Spielplatz benötigt?
Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Überbelegung einzelner Spielflächen
auch bei einer hohen Versorgungsquote nicht auszuschließen ist, wenn in einem Bereich nur
wenige Spielflächen aktuell nachgefragte Angebote und Qualitäten bieten, während andere
Spielflächen aufgrund mangelnder Attraktivität von den Zielgruppen gemieden werden.
Daher ist ein besonderes Gewicht auf eine zeitgemäße Ausstattung, eine aktivierende und
hochwertige Gestaltung der Spielflächen zu legen. Die in den Leitlinien formulierten
Qualitätsziele bieten hierfür eine Grundlage.
4.5
Qualitätsziele für Kinderspielplätze
Die Anwendung der nachfolgenden Qualitätsziele bei der Entwicklung neuer und der
Aufwertung
vorhandener
Kinderspielplätze
sichert
die
Berücksichtigung
fachlicher
Anforderungen insbesondere hinsichtlich ihrer Lage und Ausstattung, der Empfehlungen der
DIN 18034, pädagogischer Kriterien sowie der Erfahrungen der Spielflächenplanung in der
Stadt Osnabrück.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
39
Standort:
sichere Erreichbarkeit und keine gefährlichen oder störenden angrenzenden Nutzungen
(Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien o.ä.)
möglichst Integration in Grün- und Freiraumsysteme
Baulicher Zustand:
aktuelle und zeitgemäße Spielgeräte und -angebote
funktionstüchtiger Zustand von Spielgeräten und Spielflächen
gepflegte und ansprechende Gestaltung der Spiel- und Begleitflächen
Erlebniswert:
Funktions- und Spielbereiche für verschiedene Altersstufen (z.B. Spielen, Sport,
Treffpunkt, Kommunikation), an die Bedürfnisse der Alters-/Nutzergruppen angepasst
Räume und Gelegenheiten für Abenteuer und Spannung im Umgang mit kalkulierbaren
Gefahren
vielseitige Anregung der Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt und zur
Selbstwahrnehmung (Fühlen, Hören, Sehen, Gleichgewicht, Motorik, Koordination)
ausreichende Rückzugsmöglichkeiten zum Verstecken, Ausruhen
Aufenthaltswert:
hoher Grünanteil
Erfahrungen mit der Natur sowie Kreativität und entdeckendes Lernen durch eine
naturnahe Gestaltung (Erde, Steine, Baumstämme, Pflanzen, Wasser)
natürliche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten durch Erdmodellierungen
einsehbare Spielflächen insbesondere für Kleinkinder, zugleich teils sonnige, teils
schattige und windgeschützte Lage
wirksame Einfriedungen gegenüber Gefahrenquellen und geeignete Anordnung der
Eingänge
ausreichende Kommunikationsbereiche, für die jeweilige Altersgruppe
kommunikationsfördernd angeordnet
Multifunktionalität:
Geräte, Spielflächen und Materialien bieten viele Spiel- und Bewegungsangebote und
Spielabfolgen
40
Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes fördern Sozialkontakte (differenzierte
Bereiche, Sitzgelegenheiten, Anordnung der Sitzgelegenheiten)
Förderung des kreativen Spielens durch offene Situationen, Freiflächen ohne
Spielgeräte und verschiedene Spielmaterialien
Barrierefreiheit:
Zugänglichkeit und Gestaltung der Spielflächen gemäß DIN 18024-1
4.6
Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Senioren
Die Niedersächsische Gemeindeordnung sieht gemäß § 22e die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen vor: „Die Gemeinde soll Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben,
die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde
über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner
hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Ein erprobtes Betätigungsfeld der Kinder- und Jugendbeteiligung stellt inzwischen die
Spielraumplanung dar, weil Kinder und Jugendliche hier die Hauptnutzer und Experten in
eigener Sache sind. In der Vergangenheit hat sich die Durchführung von Kinder- und
Jugendbeteilung bei der Spielplatzplanung in der Kooperation zwischen Kinder- und
Jugendbüro und dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe als Betreiber von Spielflächen
als wirksame Methode der Planungspartizipation bewährt.
Die bisherigen Projekterfahrungen des Kinder- und Jugendbüros zeigen, wie wichtig und
wertvoll eine direkte und aktive Beteiligung für Kinder und Jugendliche ist. Die von ihnen mit
geplanten Spiel- und Erlebnisräume werden von ihnen anders wahrgenommen und
dementsprechend pfleglicher behandelt, als eine Infrastruktur, die ihnen von Erwachsenen
vorgesetzt wird. Durch den Einsatz altersgerechter Methoden zeigen Kinder und Jugendliche
darüber hinaus nicht nur ein hohes Maß an Planungs- und Entscheidungskompetenz,
sondern sie sind auch mit großem Engagement und Spaß bei der Sache.
Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbeteiligung sollte erfolgen, wenn bestehende
Spielflächen neu gestaltet oder Vorbehaltsflächen ausgebaut werden. Darüber hinaus sind
bei der Schaffung von Mehrgenerationenangeboten Senioren einzubeziehen.
Hierbei sollten folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Um die Prozess- und Ergebnisqualität zu sichern, sind die Beteiligungsprojekte
professionell durch zertifizierte ModeratorInnen für Kinder- und Jugendbeteiligung
durchzuführen (z. B. Mitarbeiterinnen im Kinder- und Jugendbüro).
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
41
Die Ergebnisoffenheit muss gewährleistet sein, d. h. dass die von den Kindern und
Jugendlichen erarbeiteten Planungskonzepte im Rahmen des verfügbaren Etats auch
umgesetzt werden. Dies setzt auf Seiten der Kooperationspartner – insbesondere der
beteiligten PlanerInnen – die Bereitschaft voraus, sich auf die Wünsche und kreativen
Ideen der Kinder einzulassen, entsprechende Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten
und diese in Abstimmung mit den beteiligten Kindern umzusetzen.
Auch Spielplätze oder Jugendfreizeitflächen, deren Herrichtung im Rahmen städtebaulicher
Verträge vereinbart werden, sollten in der Planung durch eine Kinder- und Jugendbeteiligung
bzw. Bürgerbeteiligung begleitet werden. Dafür müssen durch die Stadt Qualitätskriterien
vorgegeben werden, da die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Beteiligungen der
Planungsbüros der privaten Investoren in der Regel tatsächlichen Partizipationsansprüchen
nicht genügen.
Für die Bürgerbeteiligung sollten folgende Vorgaben gelten:
Die in der Planungsphase von Spielflächen vorgesehene Beteiligung von Eltern,
Kindern und interessierten EinwohnerInnen ist im Einvernehmen mit der Stadt
vorzunehmen.
Das beauftragte Planungsbüro hat den Planungsentwurf für die zu erstellende
Spielfläche Eltern, Kindern und interessierten EinwohnerInnen in einer öffentlichen
Versammlung vorzustellen und ggf. Änderungswünsche zu berücksichtigen und
einzuarbeiten.
Ferner wird empfohlen, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages festzuschreiben, in
welchem Zeitraum die Spielfläche fertig zu stellen ist. Damit soll vorgebeugt werden, dass
Spielflächen bei längeren Entwicklungszeiten von Baugebieten erst viele Jahre nach
Erstbezug des Baugebietes erstellt werden.
4.7
Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes
Veränderte Bestandsdaten erfordern ggf. eine Anpassung der Versorgungsanalyse und
abzuleitender Maßnahmen. In der Versorgungsanalyse sind digitale Bestands- und
Planungsdaten eingeflossen, die eine Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes mit einem
verhältnismäßig geringen Verwaltungsaufwand ermöglichen.
42
5
Maßnahmenplanung
Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der im Kap. 1.1 formulierten Zielstellung, in der
Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu
schaffen und die Handlungsfähigkeit für künftige Maßnahmen zu sichern. Daher sind
Aussagen zur Qualitätsverbesserung bei bestehenden Angeboten, der Schaffung von neuen
Angeboten sowie zur Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen zu treffen.
5.1
Rückbau von Spielgeräten
Die
Maßnahmen
zum
Rückbau
und
zur
Folgenutzung
von
Spielflächen
und
Vorbehaltsflächen (in Bebauungsplänen festgesetzte Kinderspielflächen, die noch nicht
realisiert sind) leiten sich unter Beachtung der o.g. Zielstellung insbesondere aus den
Ergebnissen der Versorgungsanalyse und der Qualitätsbeurteilung ab (vgl. Kap 2 und 3).
Zusätzlich fand in einer Spielflächenrevision eine einzelfallbezogene Prüfung des Bestandes
von Spiel- und Vorbehaltsflächen unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.3 aufgeführten
Versorgungskriterien, von freiraum- und stadtplanerischen Kriterien, Erfahrungen des
Eigenbetriebes Grünflächen und Friedhöfe sowie von Jugendhilfekriterien statt.
Abb. 23: Vorgehensweise bei der Spielflächenrevision
Im Spielraumbereich Wüste-Innen sind keine Reduzierungen von Kinderspielplätzen
vorgesehen, da hier flächenbezogene Defizite bei Spielflächen für Kinder bestehen.
Weiterhin sind keine Reduzierungen von Bewegungsflächen für Jugendliche in folgenden
Spielraumbereichen mit flächenbezogenen Defiziten bei Bewegungsflächen vorgesehen,
außer es können in der Nähe günstigere Standorte ausgebaut oder erweitert werden:
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
43
Wüste-Innen, Innenstadt und Haste (flächenbezogene Defizite bei Bewegungsflächen
für Jugendliche in erhöhtem Umfang),
Dodesheide, Gartlage, Schinkel, Weststadt, Hellern, Sutthausen (jeweils geringere
flächenbezogene Defizite bei Bewegungsflächen).
Spielflächen in den übrigen Spielraumplanungsbereichen sind nur dann für einen Rückbau
vorgesehen, wenn weiterhin Spiel- und Bewegungsflächen in erreichbarer Nähe vorhanden
sind (vgl. Kap. 3.1 und das Beispiel in Abb. 24).
Abb. 24: Spielflächenbestand und -planung im Bereich des Kinderspielplatzes Rütenbrocker
Straße
Auf Grundlage der Ergebnisse der Versorgungsanalyse und der Qualitätsbeurteilung des
Spielflächenbestandes ist der Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen sowie auf
Jugendaktions- und Bewegungsflächen gemäß Anlage 3, Tabellen 1 und 2 vorzunehmen.
Die Flächen sollen überwiegend als öffentliche Grün- und Vorbehaltsflächen erhalten
bleiben, um sie bei einer veränderten Bedarfssituation wieder als Gerätespielplätze bzw. als
Jugendaktions-/Bewegungsflächen einrichten zu können. Einige Flächen sollen bei
entsprechender Eignung und der örtlichen Situation angemessene Folgenutzungen erhalten.
Bei entsprechender Eignung und Nachfrage ist eine Veräußerung geeigneter Flächen
anzustreben.
44
Nutzungsänderungen (öffentliche Grünfläche in private Grünfläche oder Baufläche) sowie die
Neuschaffung von Spielflächen sind im Rahmen der Bauleitplanung planungsrechtlich
abzusichern, d.h. vor einem Verkauf ist eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans mit
einer Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.
Rückbau von Spielgeräten
Folgenutzungen
Zeithorizont des Rückbaus
51 Kinderspielplätze
Erhalt von 33 öffentlichen Grün-
29 Spielflächen kurzfristig (bis 2
und Vorbehaltsflächen
Jahren)
Übergabe von 2 Spielplatzflächen
16 Spielflächen mittelfristig (2-5
an eine angrenzende Schule bzw.
Jahren)
Kita der AWO
6 Spielflächen langfristig (5-10
Veräußerung von 11 Flächen als
Jahren)
private Grünflächen – Anliegern
werden diese Flächen zum Kauf
angeboten
Verkauf von 5 Spielflächen als
Baugrundstücke
5 Bewegungsflächen
Ausbau von 2 Flächen zusammen
4 Bewegungsflächen kurzfristig
mit angrenzenden Spiel- bzw.
1 Bewegungsfläche langfristig
Vorbehaltsflächen zu
Quartiersspielplätzen
2 öffentliche Grün- und
Vorbehaltsflächen
Einbeziehung einer Fläche in die
angrenzende landwirtschaftliche
Nutzung
Auf 13 weiteren Kinderspielplätzen und 3 Bewegungsflächen Spielgeräterückbau unter bestimmten
Bedingungen.
Abb. 25: Übersicht Rückbau von Spielgeräten
5.2
Aufwertung und Ausbau von Spielflächen
Zur Aufwertung vorhandener Spielflächen mit Ausstattungsdefiziten (vgl. Anlage 3, Tabelle
3) sollen vorzugsweise die Spielgeräte verwendet werden, die nach dem Rückbau von
Spielflächen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der Eigenbetrieb Grünflächen und
Friedhöfe Mittel aus dem vorhandenen Budget für den Neubau von Spielplätzen verwenden.
28 Spielflächen mit vorhandenen Ausstattungsdefiziten sollen gemäß Anlage 3, Tabelle 3
aufgewertet werden.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
45
Vorhandene Vorbehaltsflächen für Kinderspielplätze sind gemäß Anlage 3, Tabelle 4 als
Spielplätze auszubauen oder gemäß Anlage 3, Tabelle 5 einer Nachnutzung zuzuführen. Bei
entsprechender Eignung und Nachfrage ist eine Veräußerung einzelner Flächen als private
Grünfläche oder Baufläche anzustreben. Bei der Mehrzahl der Vorbehaltsflächen soll
weiterhin der Status Quo beibehalten werden, d.h. sie stehen weiterhin für einen späteren
Ausbau zur Verfügung. Diese Flächen sind nicht in den Tabellen aufgeführt, die Lage dieser
Vorbehaltsflächen ist der Übersichtskarte 2 in Anlage 4 zu entnehmen.
In Bereichen mit einer räumlichen oder flächenbezogenen Unterversorgung ist ein Ausbau
bzw. eine Erweiterung bestehender Angebote zur Reduzierung der beschriebenen Defizite
vorgesehen, z.B. in der Wüste, der Weststadt und in Lüstringen, um insbesondere die
räumlichen Defizite zu reduzieren (vgl. Kap. 3.1 und Anlage 3, Tabelle 4). Der Ausbau dieser
Spielflächen ist z.T. über städtebauliche Verträge mit Investoren bzw. durch die Anschubfinanzierung aus Mitteln des Konjunkturpaketes II gesichert.
5.3
Schaffung neuer Angebote
Unter
Verwendung
der
durch
Veräußerung
von
entbehrlichen
Spielplatz-
und
Vorbehaltsflächen erzielten Einnahmen sollen entsprechend den Leitlinien Großspielplätze
mit generationsübergreifenden Angeboten und neue Angebote durch den Ausbau von
Quartiers- und Themenspielplätzen realisiert werden (vgl. Übersichtskarte 1 in Anlage 4):
Ausbau der Vorbehaltsfläche Weimarer Straße als Quartiersspielplatz (Defizite bei
Bewegungsflächen und bei Kinderspielplätzen in der Wüste)
Ausbau eines Großspielplatzes am „Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße“ (Defizite
bei Bewegungsflächen in Haste und in der Dodesheide,
Ausbau des Kinderspielplatzes „Willy-Brandt-Platz“ zum Quartiersspielplatz (Defizite
bei Bewegungsflächen in Wüste-Innen, Innenstadt und Weststadt Außen, Defizite bei
Spielflächen für Kinder in Wüste-Innen),
Ausbau des Quartiersspielplatzes „Ruller Weg“ (Defizite bei Bewegungsflächen in
Haste),
Ausbau eines Großspielplatzes „Hasepark“ (Defizite bei Bewegungsflächen in
Schinkel, Gartlage, Innenstadt),
Ausbau eines Großspielplatzes „Am Westerberg“ (Defizite bei Bewegungsflächen in
Hafen, Westerberg, Weststadt),
Ausbau des Kinderspiel- und Bolzplatzes in der Töpferstraße zum Quartiersspielplatz
(Defizite bei Bewegungsflächen in Hellern),
Ausbau des Kinderspiel- und Bolzplatzes in der Lothar-Schöller-Straße zum
Quartierspielplatz (Defizite in Lüstringen).
46
6
Zusammenfassung und Ausblick
Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept stellt die Weichen für eine zukunftsgerichtete
Spielflächenentwicklung in der Stadt Osnabrück. Die Aufstellung erfolgte mit der Zielstellung,
in der Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu
schaffen und die Handlungsfähigkeit für künftige Maßnahmen langfristig zu sichern.
Das Spielflächenangebot der Stadt umfasst 320 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen,
davon 225 Kinderspielplätze, 38 öffentlich zugängliche Schulspielflächen sowie 49
Bewegungsflächen für Jugendliche. Daneben unterhält die Stadt mehrere Spielpunkte.
Bisher sind die Angebote besonders an den Bedürfnissen der größeren Kinder und von
männlichen Jugendlichen ausgerichtet. Generationsübergreifende Spielangebote wurden in
der Stadt Osnabrück bisher nicht realisiert.
Mit der Qualitätsbeurteilung des öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächenbestandes liegen
flächendeckende, vergleichbare Ergebnisse vor, die nicht nur die Stärken und Schwächen
der einzelnen Plätze aufdeckt. Es konnten erstmalig auch gesamtstädtische Tendenzen von
Defiziten und Potenzialen benannt werden. So weist die Mehrzahl der Spielflächen eine
günstige Lage und einen hohen Grünanteil auf. Allerdings sind bei vielen Plätzen Defizite
beispielsweise hinsichtlich einer zeitgemäßen Ausstattung oder bei einer naturnahen
Gestaltung und einer anregenden Geländemodellierung erkennbar.
In der Versorgungsanalyse wurde die Erreichbarkeit der Spiel- und Bewegungsflächen
(räumliche Versorgung), die Versorgungsquote in Spielraumplanungsbereichen (flächenmäßige Versorgung) unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der
städtebaulichen Dichte, der Bevölkerungsentwicklung und von Jugendhilfekriterien sowie die
Größe der öffentlichen Kinderspielplätze beurteilt. Aufgrund der hohen Spielplatzanzahl sind
in Osnabrück nur wenige Wohngebiete räumlich unzureichend versorgt. Dagegen überlagern
sich viele Versorgungsradien, so dass auch nach einer Reduzierung einzelner Spielflächen,
weiterhin alternative Spielangebote verfügbar sind.
Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der
flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise
in
Schinkel-Ost etwa 12 m² Spielflächen je Einwohner vorhanden sind, stehen im
innenstadtnahen Bereich der Wüste jedem Einwohner nur etwa 1 m² Spielflächen zur
Verfügung. Entsprechend weist der Bereich Wüste-Innen Defizite bei Spielflächen für Kinder
auf, während das übrige Stadtgebiet flächenmäßig ausreichend versorgt ist. Allerdings sind
bei der Versorgung mit Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche einzelne
Spielraumplanungsbereiche noch unzureichend versorgt, insbesondere die Bereiche Haste,
Wüste-Innen sowie die Innenstadt.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
47
Die große Mehrzahl der Kinderspielplätze genügt der fachlich geforderten Mindestgröße für
Spielflächen im Nachbarschaftsbereich, aber nur zwei Plätze weisen die empfohlene Größe
für Quartiersspiellätze auf. In Osnabrück erreicht kein Spielplatz die empfohlene
Mindestgröße für Großspielplätze.
Auf Grundlage der Bestandserfassung, der Qualitätsbeurteilung und der Versorgungsanalyse wurden Leitlinien für die künftige Entwicklung sowie konkrete Maßnahmen für einen
Zeitraum von etwa 10 Jahren abgeleitet. Die Anwendung der Leitlinien sichert nach dem
Wegfall des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Dezember 2008 weiterhin eine
bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Spielflächenversorgung in der Stadt
Osnabrück. Die Versorgungskriterien stellen dabei den Schlüssel zur Bezifferung des
Spielflächenbedarfes in neuen Wohngebieten bereit. In kleinen Wohngebieten sind bei
einem festgestellten Bedarf künftig größere Spielflächen einzurichten als nach den
entfallenen Vorgaben des Spielplatzgesetzes. Zugleich müssen nicht mehr in jedem neuen
Wohngebiet Angebote geschaffen werden, wenn bereits ausreichende Spielangebote in
erreichbarer Nähe vorhanden sind. Dies ermöglicht der Stadt eine bedarfsgerechtere
Spielflächenversorgung und trägt dazu bei, den Aufwand in der Spielflächenunterhaltung
langfristig zu reduzieren und so den Handlungsspielraum für die Schaffung neuer Angebote
zu erhöhen.
Die Qualitätsziele stellen für neue Kinderspielplätze anzustrebende Ausstattungs- und
Gestaltungsanforderungen dar, um aktuelle fachliche Anforderungen an Kinderspielplätze zu
berücksichtigen. Da sich in der Stadt Osnabrück die Kinder- und Jugendlichenbeteiligung bei
der Spielplatzplanung bewährt hat, sollen auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen bei
der
Gestaltung
der
Spielflächen
einbezogen
und
bei
der
Schaffung
von
generationsübergreifenden Angeboten künftig auch Senioren bei der Planung der
Spielflächen beteiligt werden.
Auf
Grundlage
der
Qualitätsbeurteilung
wurden
aufzuwertende
Spielflächen
mit
Ausstattungsdefiziten und einem Aufwertungspotenzial benannt. Hierzu sollen auch die
Spielgeräte Verwendung finden, die beim Rückbau von nicht benötigten Spielflächen
gewonnen werden. Die zum Rückbau vorgesehenen Spielflächen wurden im Rahmen der
Spielflächenrevision unter Beachtung der o.g. Zielstellung aus den Ergebnissen der
Qualitätsbeurteilung, der Versorgungsanalyse und einer einzelfallbezogenen Betrachtung
der Spielflächen unter Berücksichtigung von Kriterien der Freiraum- und Stadtplanung sowie
der Jugendhilfe und von Erfahrungen des Eigenbetriebes Grünflächen und Friedhöfe
ermittelt.
48
Ein Großteil der zum Rückbau vorgesehen Flächen soll weiterhin als öffentliche Grünfläche
erhalten bleiben und kann so bei einer veränderten Bedarfssituation wieder als Spielplatz
eingerichtet werden. Für einige Flächen bieten sich alternative Nutzungen beispielsweise als
private Grünfläche oder als Baugrundstück an. Hier wird ein Verkauf an Anwohner oder
andere Interessenten angestrebt. Analog wurde in der Spielflächenrevision der Bedarf an in
Bebauungsplänen ausgewiesenen Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen überprüft und Nachnutzungsvorschläge abgeleitet, sodass auch hier für einzelne Flächen eine bauliche
Nachnutzung und ggf. ein Verkauf weiter geprüft werden sollen. Vor dem Verkauf einzelner
Flächen sind in der Regel Änderungsverfahren der Bebauungspläne mit einer Beteiligung
der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die zu erzielenden Verkaufserlöse sollen teilweise als finanzielle Grundlage zur Schaffung
neuer Angebote genutzt werden. So sollen vorhandene Vorbehaltsflächen in unterversorgten
Bereichen ausgebaut werden und an geeigneten Standorten neue Angebote auf mittelgroßen Quartiers- und Themenspielplätzen sowie neue Großspielplätze geschaffen werden.
Insbesondere auf den Großspielplätzen lassen sich generationsübergreifende Angebote
verwirklichen, die die Spielflächenangebote der Stadt Osnabrück für Kinder, Jugendliche und
künftig auch für Familien und Senioren deutlich erweitern. Einsparungen bei der Unterhaltung der Spielflächen sichern langfristig den Handlungsspielraum zur Aufrechterhaltung
und Verbesserung der Angebotsqualität.
Darüber hinaus kann durch den Verkauf nicht mehr erforderlicher Spielflächen ein Beitrag
zur Konsolidierung des städtischen Haushalts geleistet werden.
Mit dem gesamtstädtischen Spielplatzkonzept wird den Dienststellen innerhalb der
Stadtverwaltung eine fachliche Grundlage an die Hand gegeben, im Rahmen ihrer
Ressortverantwortung
beispielsweise
für
die
Jugendhilfe,
die
Bauleitplanung,
die
Grünordnung und den Ausbau und Betrieb von Spielflächen die Belange einer
bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Spielplatzversorgung in der Stadt Osnabrück
in die gesamtstädtische Entwicklung einzubringen. Dem Rat der Stadt bietet das Konzept
eine Unterstützung in der Entscheidungsfindung. Darüber hinaus kann das Konzept als
ausgewogene fachliche Grundlage zur Sachlichkeit in der öffentliche Diskussion und zur
Förderung bürgerschaftlichen Engagements beitragen.
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
49
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Beurteilungsbogen eines Kinderspielplatzes (Beispiel) ........................................................... 7
Abb. 2: Übersicht der Spielraumplanungsbereiche ............................................................................. 8
Abb. 4: Beurteilungsergebnisse der Bewegungsflächen.....................................................................10
Abb. 5: Beurteilungsergebnisse der Schulspielflächen.......................................................................11
Abb. 6: Beurteilungsergebnisse der Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung .................................11
Abb. 7: Durchschnittliche Qualitätsbeurteilung in den Spielraumplanungsbereichen ..........................12
Abb. 8: Beurteilung der Kinderspielplätze – Standort und baulicher Zustand......................................13
Abb. 9: Beurteilung der Kinderspielplätze – Erlebniswert ...................................................................14
Abb. 10: Beurteilung der Kinderspielplätze – Aufenthaltswert ............................................................15
Abb. 11: Beurteilung der Kinderspielplätze – Multifunktionalität..........................................................16
Abb. 12: Beurteilung der Kinderspielplätze – Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial ..............17
Abb. 13: Defizite bei der Erreichbarkeit von Kinderspielplätzen – Beispiel Westerberg-Außen ...........19
Abb. 14: Defizite bei der Erreichbarkeit von Bewegungsflächen – Beispiel Weststadt-Außen.............20
Abb. 15: Bestand der öffentlichen Spielflächen in Osnabrück (Stand 06/2009)...................................22
Abb. 16: Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf ....................................................................23
Abb. 17: Anzahl der Kinder in den statistischen Bezirken (Stand 12/2008).........................................24
Abb. 18: Kinderverteilung - räumliche Dichte (Stand 12/2008) ...........................................................25
Abb. 19: Flächenmäßige Versorgung mit Spielflächen für Kinder (Stand 06/2009).............................26
Abb. 20: Flächenmäßige Versorgung mit Bewegungsflächen für Jugendliche (Stand 06/2009) ..........27
Abb. 21: Größe der öffentlichen Kinderspielplätze, Stand 06/2009.....................................................28
Abb. 22: Prüfschema: Wird ein neuer Spielplatz benötigt?.................................................................38
Abb. 23: Vorgehensweise bei der Spielflächenrevision ......................................................................42
Abb. 24: Spielflächenbestand und -planung im Bereich des Kinderspielplatzes Rütenbrocker Straße 43
Abb. 25: Übersicht Rückbau von Spielgeräten...................................................................................44
Foto 1: Kinderspielplatz mit Nachbarschaftsfunktion „Deister Weg“....................................................30
Foto 2: Ganzjährig bespielbarer Bolzplatz in der Wörthstraße............................................................31
Foto 3: Der Kinderspielplatz „Willy-Brandt-Platz“ - ein auszubauender Quartiersspielplatz.................31
Foto 4: Themenspielplatz "Koggestrand" in der Adolf-Reichwein-Straße............................................32
Foto 5: Eingangsbereich einer großflächigen Spielanlage in Münster-Gievenbeck.............................33
Foto 6: Skaterbereich in der Spielanlage in Münster-Gievenbeck ......................................................34
Deckblatt: Kinderspielplatz „Koggestrand“ in der Adolf-Rechwein-Straße sowie Spielanlage in
Münster-Gievenbeck
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
50
Anlage 1 – Einzelergebnisse der Qualitätsbeurteilung
Tabelle 1: Ergebnisse der öffentlichen Kinderspielplätze
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
3
4
2
2
2
3
1
2
2
4
3
2
2
2
3
1
2
2
3
4
1
1
2
2
1
3
3
3
4
3
2
3
3
3
3
2
3
3
2
2
2
3
2
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
4
4
4
4
2
3
4
2
3
4
4
3
4
4
3
3
4
2
2
2
4
2
3
3
2
2
3
3
3
4
2
2
1
3
1
2
3
2
4
2
2
1
2
1
2
2
2
4
2
2
2
2
1
3
1
4
3
3
2
1
3
2
3
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
2
1
1
4
3
3
2
2
2
4
4
4
2
1
1
4
3
4
4
4
3
4
3
4
2
2
2
4
2
4
1
1
1
4
2
2
4
3
2
3
2
4
4
4
4
3
2
4
3
3
2
4
2
2
3
1
2
3
3
3
3
1
2
3
2
2
3
3
2
4
3
3
2
2
2
4
3
4
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Rückzugsmöglichkeiten
Multifunktionalität
Sinnes-/Bewegungsförderung
Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01
01-034 Lohstr./Turmstr.
4
3
3
4
4
3
01-051 Salzmarkt
3
4
3
4
4
3
01-098 Rolandsmauer
3
4
3
4
4
4
01-104 Dielingerstr./Marienstr.
4
4
2
4
4
3
01-159 Fritz-Wolf-Platz
4
4
2
4
4
3
01-502 Herrenteichswall
3
3
2
4
2
2
01-510 Schloßgarten
4
4
4
4
4
3
01-512 Kommenderiestr.
2
2
1
4
2
1
01-516 Adolf-Reichwein-Platz
4
4
3
4
4
3
Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b
02-013 Voßkamp
nicht beurteilt, da nicht vergleichbar
02-023 Meppener Str.
4
4
3
4
4
4
02-028 Rütenbrocker Str.
4
4
1
4
2
1
02-051 Hakenbusch/kurzen Busch
2
4
2
4
3
3
02-083 Hellernscher Weg
2
4
3
4
4
3
02-502 Trotzenburg, Rheiner
2
4
3
4
3
4
Landstr
02-504 Ernst-Sievers-Str.
4
4
3
4
3
3
Aufenthaltswert
Abenteuer/Spannung
Nutzungsvielfalt
Erlebniswert
Ästhetischer Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
51
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
4
4
4
2
3
4
4
3
4
4
3
2
3
nein
ja
3
4
4
4
3
4
4
4
4
4
2
3
4
4
4
4
4
4
4
3
4
2
2
3
2
3
3
4
3
3
2
2
3
4
3
4
3
2
3
4
3
3
2
3
4
2
3
3
3
2
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ja
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ja
ja
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4
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1
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2
1
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3
4
3
2
3
3
3
3
2
3
4
2
ja
ja
ja
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Einfriedungen
02-505 Carl-Gosling-Platz
2
3
3
4
3
2
3
3
3
4
2
1
02-507 Gustav-Heinemann-Platz
4
4
4
4
3
4
2
3
2
4
2
1
Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b
03-012 Saarplatz
1
4
2
4
3
3
1
2
1
4
2
1
03-022 Memeler Str.
4
4
3
4
4
2
2
2
3
4
3
2
03-024 Händelstr., Lieneschweg
3
4
3
4
4
3
2
2
2
4
2
1
03-043 Am Natruper Steinbruch
4
4
4
4
4
3
2
4
3
4
3
1
03-077 Nobbenburger
4
4
3
4
4
3
2
3
3
4
3
3
Str./Stüvestr.
03-086 Wachsbleiche - Roopstr
4
4
3
4
4
4
3
3
4
4
3
1
03-505 Heinrich-Pohlmann-Str.
4
4
1
4
2
2
2
3
2
3
2
2
03-506 Artilleriestr.
3
4
3
4
3
2
2
2
2
4
2
1
03-508 Straßburger Platz
4
4
4
4
4
4
4
3
1
4
3
2
03-516 Rubbenbruchsee
4
4
2
4
4
2
2
3
2
4
3
2
03-518 Sophie-Charlotte-Str.
4
4
3
4
3
3
3
3
1
3
3
2
03-530 Pfitznerstr.
4
4
4
4
4
3
4
4
3
3
4
4
03-531 Wilhelm-Busch-Str.
nicht beurteilt, Britenspielplatz, ohne Geräte, verschlossen (Stand 02/2009)
Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04
04-002 An der Liebfrauenkirche
4
4
4
4
4
3
2
2
3
3
3
1
04-011 Wilkienskamp
4
4
4
4
4
4
3
3
2
3
2
1
04-016 Querstr., Grußendorfstr.
1
4
4
4
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3
3
3
2
4
3
1
04-027 Natruper Holz
4
4
2
4
4
2
2
3
2
4
3
1
Multifunktionalität
Lage der Spielbereiche
Modellierung
Gestaltung
Grünanteil
Aufenthaltswert
Rückzugsmöglichkeiten
Sinnes-/Bewegungsförderung
Abenteuer/Spannung
Nutzungsvielfalt
Erlebniswert
Ästhetischer Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
52
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
4
4
3
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4
3
3
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4
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
nein
Barrierefreie Zugänglichkeit
Abenteuer/Spannung
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer Gesamteindruck
04-032 Zum Piepenker
4
4
04-034 Julius-Leber-Str.
4
4
04-035 Adam-Stegerwald-Str.
4
4
04-064 Wilhelm-Kelch-Str.
4
4
04-083 Sofie-Hammer-Straße
4
4
04-084 Pastor-Goudefroy-Straße
4
4
04-500 Atterstr.
2
4
Hafen - Spielraumplanungsbereich 05
05-003 Klöcknerstr.
1
4
Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06
06-004 Am Vogelsang
2
3
06-010 Franz-Stumpf-Weg
4
4
06-012 Reinhold-Tiling-Weg
3
4
06-022 Richthofenweg
3
3
06-029 Julius-Schurig-Straße
4
4
06-031 Am Süntelbach
4
4
06-033 Fridjof-Nansen-Str.
4
4
06-042 Bramscher Str.
2
3
06-043 Knollstr/Stichstr
4
4
06-070 Glogauer Weg
4
4
06-500 Boelckeweg/Marktplatz
3
4
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
53
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
1
3
2
4
3
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3
3
ja
ja
ja
nein
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Abenteuer/Spannung
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer Gesamteindruck
06-510 Knollstr./Landwehr
4
4
06-513 Potsdamer Str
4
4
06-514 Hasefriedhof
1
2
06-517 Bürgerpark
4
4
06-528 Marienburgstr.
4
4
Haste - Spielraumplanungsbereich 07
07-004 Clemensstr.
4
4
07-011 Wismarer Str.
4
4
07-014 Ruller Weg
4
4
07-036 Im Spreckling
4
4
07-040 Im Blumenmorgen
4
3
07-049 Warnemünder Str./Wende
4
4
07-057 Ankumer Weg/Wende
4
4
07-061 Wilhelm-von-Euch-Str.
4
4
07-083 Anne-Marquard-Straße
4
4
Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08
08-001 Virchowstr.
4
4
08-005 Vechtaer Hof
4
4
08-006 Wildeshauser
4
3
08-009 Haster Weg
3
4
08-010 Lohner Hof
4
4
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
54
Nutzungsvielfalt
Abenteuer/Spannung
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
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2
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3
1
ja
ja
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Ästhetischer Gesamteindruck
Multifunktionalität
Zustand
Aufenthaltswert
Aktualität der Angebote
Lage
08-011 Quakenbrücker Hof
4
08-017 Anhalter Weg
4
08-018 Bierbaumweg
3
08-022 Hesselkamp
4
08-035 Newtonstr
2
08-044 Eschenweg
4
08-051 Rheinhold-Schneider-Str
4
08-052 Heinrich-Mann-Str
4
08-053 Bertolt-Brecht-Str
4
08-054 Kurt-Tucholsky-Str
3
08-061 Zum Schäferhof
4
08-087 Walter-Haas-Straße
2
08-503 Mecklenburger Str.
3
08-505 Diepholzer Str.
3
08-513 Kastanienstr.
4
08-514 Sonnenhof
4
Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09
09-004 Liebigstr./Krelingstr.
3
09-018 Auf dem Klushügel
4
09-027 Sandbachstr.
3
Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10
Erlebniswert
4
4
4
3
4
4
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4
4
4
4
4
3
3
4
4
Objektnummer,
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Erreichbarkeit
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
55
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
3
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2
2
3
2
nein
nein
Barrierefreie Zugänglichkeit
Abenteuer/Spannung
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer Gesamteindruck
10-003 Carl-Legien-Str
4
4
10-006 Tannenburstr./Sopienhof
1
4
10-007 Bruchdamm
4
4
10-009 Grenzweg
3
3
10-010 Ostbunker
1
4
10-012 Wissinger Str
1
4
10-021 Im Wegrott
4
4
10-022 Jänecke Str.
4
4
10-023 Jeggener Weg
4
4
10-026 Wesereschstr
3
4
10-038 Henschelstr.
3
4
10-056 Rappstr.
4
4
10-061 Borsigstr./Rappstr.
3
4
10-069 Rothenburger Str.,
4
4
Hasepark
10-085
Bessemer/Mindener Str.
2
3
10-086 Bessemer Str.
4
4
10-096 Ortmannweg
4
4
10-500 Schützenstr.
2
4
Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11
11-001 Friesenweg
4
2
11-005 Sachsenweg
4
3
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
56
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
4
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3
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ja
ja
nein
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Abenteuer/Spannung
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer Gesamteindruck
11-007 Kameradschaftsweg
4
3
3
11-009 Erdbrinkstr./Wende
4
4
2
11-020 Von-Scheffel-Str.
4
4
3
11-500 Petermannstr
4
4
2
11-504 Schinkelberg Wiese
4
4
1
Schinkel-Ost - Spielraumplanungsbereich 12
12-012 Kapellenweg
4
3
3
12-015 Corthausstr.
4
4
3
12-501 Südstr
4
4
3
12-502 Entrupweg/Am Röthebach
3
4
2
12-506 Dolfenstr.
4
3
2
12-512 Belmer Str./Ölweg
2
4
2
12-513 Mönterstr.
4
4
4
Fledder - Spielraumplanungsbereich 13
13-013 Bünder Str.
3
3
3
13-047 Kiebitzheide
3
4
3
Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b
14-006 Hölty-/Dröste-Hülshoff-Weg
4
4
3
14-013 Ertmannstr., Meller Straße
4
4
1
14-020 Westerkampstr.
4
4
2
14-026 Hollenbergstr./Möllmannstr.
4
4
2
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
57
Nutzungsvielfalt
Abenteuer/Spannung
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
4
3
1
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1
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ja
ja
nein
Barrierefreie Zugänglichkeit
Ästhetischer Gesamteindruck
Multifunktionalität
Zustand
Aufenthaltswert
Aktualität der Angebote
Lage
14-028 Iburger-Str./Am
3
Riedenbach
14-029 Lodtmannstr.
4
14-033 Schölerberg
4
14-038 Wilhelm-Mentrup-Weg
4
14-046 Langenkamp,
4
14-047 Wörthstr.
2
14-048 Ertmannplatz./Meller Str.
4
14-055 Josefstr.
4
14-056 Auf dem Ziegenbrink
4
14-063 An der Schützenburg
4
14-066 Spinnereistr./Wörthstraße
4
14-081 Baumwollweg
4
14-083 Jellinghausstr./Bozener Str.
4
14-112 Am Waldzoo, Basketball
4
14-113 Nahner Weg
2
14-500 Selinghof
4
14-524 Deisterweg
4
Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15
15-003 Dr.-Eckener-Str./Gustav4
Tweer-Str
15-008 Lissy-Riecke-Str.
4
15-009 Sophie-Immeyer-Str
4
Erlebniswert
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2
3
4
Objektnummer,
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Erreichbarkeit
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
58
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
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3
nein
nein
ja
ja
nein
Nein
Barrierefreie Zugänglichkeit
Gestaltung
Multifunktionalität
Grünanteil
15-020 Uhlhornstraße
4
4
3
3
3
2
2
2
15-029 Feldstr/Sutthsr. Str
1
2
3
4
4
3
3
2
15-037 Schelverstraße
4
4
4
4
4
4
4
4
15-046 Johann-Domann-Str.
3
4
3
4
2
2
1
1
15-047 Irmgard-Kestner-Str.
4
4
3
3
3
3
4
4
15-048 Anna-Gastvogel-Str.
4
4
4
4
4
4
4
4
15-500 Dr.-Eckener4
4
3
3
4
3
3
3
Str./Lilienthalstr.
15-501
Knappsbrink
4
4
3
4
4
3
3
3
15-502 Friedrich-Lehmann-Platz
1
4
4
4
4
4
3
3
15-509 Hauswörmannsweg
4
4
4
4
4
3
3
3
Wüste - Spielraumplanungsbereich 16 a und b
16-001 Hermannstr.
3
3
3
4
4
3
4
4
16-004 Limberger Straße
4
4
2
4
4
3
2
2
16-005 Hoffmeyerplatz
nicht beurteilt, da noch im Bau (Stand 02/2009)
16-027 Schnatgang
4
3
2
4
2
2
2
2
16-041 Theo-Fritz-Koch-Weg
4
4
4
4
3
3
4
3
16-042 Alfred-Delp-Str.
4
4
4
4
3
3
3
3
16-072 Hoetgerstr.
4
4
3
4
2
3
3
3
16-500 Jahnplatz
3
3
3
4
4
4
2
2
16-505 Willy-Brandt-Platz
1
4
4
4
4
4
4
3
Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17
Aufenthaltswert
Rückzugsmöglichkeiten
Sinnes-/Bewegungsförderung
Abenteuer/Spannung
Nutzungsvielfalt
Erlebniswert
Ästhetischer Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
59
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
4
3
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3
3
3
4
3
3
2
3
3
3
2
3
3
2
2
3
2
3
3
2
2
3
3
3
2
2
2
3
3
3
4
3
3
3
3
2
2
4
3
2
2
3
3
2
3
3
3
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Sinnes-/Bewegungsförderung
Multifunktionalität
Abenteuer/Spannung
Aufenthaltswert
Nutzungsvielfalt
17-001 Gartenstr.
4
4
2
4
17-002 Schopenhauerstr.
3
4
3
4
17-006 Dianastr.
4
4
3
4
17-007 Ringstr.
3
3
1
4
17-026 Gustav-Stresemann-Straße
4
4
3
4
17-033 Ludwig-Quidde-Straße
4
4
4
4
17-039 Zum Forsthaus
4
4
3
4
17-056 Talstr
4
4
4
4
17-058 Fuchsienweg
3
4
4
4
Hellern - Spielraumplanungsbereich 18
18- B-Plan 394
nicht beurteilt, im Bau
18-004 An der Martinskirche
4
4
3
4
18-006 Hörner Weg
4
4
3
4
18-007 Kleiner Ring
3
4
3
4
18-016 Klaus-Stürmer-Str
4
4
2
4
18-025 Töpferstr.
3
4
3
4
18-042 Feldbreede
4
4
3
4
18-043 Hofbreede
4
4
3
4
18-045 Lipper Kamp
4
4
2
4
18-080 Am Haunhorst
2
4
2
4
18-107 Im Dütetal
3
4
2
4
Erlebniswert
Ästhetischer Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
60
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
3
2
2
1
2
2
3
2
2
2
4
2
3
1
1
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4
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3
2
2
3
3
2
3
ja
Ja
4
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4
4
4
2
4
4
4
3
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3
2
4
4
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3
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3
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3
2
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3
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3
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3
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3
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1
1
1
1
1
1
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3
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2
2
2
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3
3
2
3
3
3
3
3
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3
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4
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3
4
3
3
3
3
4
3
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Ja
2
4
1
4
4
2
3
3
3
3
3
3
2
3
3
3
4
3
3
3
2
3
3
2
2
4
2
4
3
2
3
4
2
4
4
3
2
3
2
3
3
2
1
2
1
3
4
1
4
4
4
4
3
2
4
3
4
4
4
4
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3
2
3
2
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3
3
1
3
3
3
2
3
1
3
3
2
3
3
2
3
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2
2
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1
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3
ja
ja
ja
ja
ja
Ja
3
3
4
4
3
3
3
4
4
4
3
3
3
4
3
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Sinnes-/Bewegungsförderung
Multifunktionalität
Abenteuer/Spannung
Aufenthaltswert
Nutzungsvielfalt
18-108 Töpferhof
4
4
2
4
18-500 Im Hagen
4
4
2
4
Atter - Spielraumplanungsbereich 19
19-002 In der Strothe
1
4
3
4
19-003 An der Riede
4
4
3
4
19-007 Bramkamp
3
4
3
4
19-026 Sommerkamp
4
4
3
4
19-042 Karl-Barth-Straße
3
4
3
4
19-044 Holtkämpers Weg
4
4
2
4
19-045 Gustav-Beckmann-Weg
4
4
4
4
19-047 Wersener Landstraße
2
4
3
4
19-074 An der Landwehr
4
4
3
4
Pye - Spielraumplanungsbereich 20
20-005 Haarmannstr.
4
4
2
4
20-010 Heroldstr
4
4
3
4
20-013 Liekbreen
2
4
2
3
20-025 Hammerweg
4
4
3
4
20-033 Auf der Hegge
4
4
4
4
20-049 Glückaufstraße, Süberweg
4
4
3
4
Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21
21-003 Lechtenkamp
4
4
3
4
Erlebniswert
Ästhetischer Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
61
Nutzungsvielfalt
Abenteuer/Spannung
Sinnes-/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
3
3
2
4
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
3
3
2
4
2
3
3
3
3
2
3
3
4
2
3
2
2
3
3
4
2
3
3
2
3
3
3
2
3
1
2
3
4
3
2
4
3
3
4
4
4
4
2
2
2
3
3
3
2
1
1
3
4
4
4
1
4
3
3
4
4
3
4
4
2
4
3
4
3
4
4
3
2
3
2
3
2
3
3
2
3
3
4
3
3
3
2
3
3
3
3
3
2
2
3
3
3
2
3
2
3
4
4
3
3
nein
nein
ja
nein
ja
ja
nein
4
3
3
4
4
4
4
3
4
3
3
2
3
3
3
2
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
4
4
4
4
3
3
4
4
3
2
3
3
4
3
2
3
3
3
2
2
3
3
4
2
3
3
2
4
2
4
3
3
3
2
3
2
4
2
4
4
4
3
2
2
3
4
4
4
4
4
3
2
1
3
4
3
4
3
3
3
2
1
3
3
1
4
4
4
4
1
1
4
4
3
4
4
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3
1
1
4
2
2
1
1
4
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4
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1
2
4
4
4
4
4
2
3
3
2
4
3
4
3
3
3
2
2
2
3
3
3
1
3
3
3
2
2
3
4
4
3
4
2
3
4
3
4
4
3
3
2
2
ja
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
3
3
3
1
4
4
4
3
4
2
3
1
3
1
2
2
4
3
3
2
1
1
4
2
3
1
1
4
4
1
2
1
2
3
3
1
ja
ja
Barrierefreie Zugänglichkeit
Ästhetischer Gesamteindruck
Multifunktionalität
Zustand
Aufenthaltswert
Aktualität der Angebote
Lage
21-006 Stadtweg
2
21-017 Am Gretescher Turm
4
21-038 Auf dem Winkel/Mittelfeld
4
21-041 Zum Landgöding
4
/Felsenweg
21-045 Nienort
3
21-054 Paul-Leo-Str.
4
21-093 Lothar-Schöller-Str.
4
Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22
22-002 Grünberger Str.
4
22-007 Am Gut Sandfort
3
22-008 Am Heidekotten
3
22-011 Wellmannswiesen
3
22-017 Steinesch
4
22-033 An der Katharinenburg
4
22-043 Holsten-Mündruper-Str.
4
(Feuerwehr)
22-514 Lavendelweg
1
22-516 Nelly-Sachs-Str.
4
Nahne - Spielraumplanungsbereich 23
23-006 Ansgarstr.
3
23-030 Am Nahner Turm
3
Erlebniswert
3
3
4
3
4
4
4
Objektnummer,
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Erreichbarkeit
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
62
Tabelle 2: Ergebnisse der Bewegungsflächen
Nutzungsvielfalt
Untergrund
Förderung von
Sozialkontakten
Gestaltung
Lage der Spielflächen
Einfriedungen
Erweiterungspotenzial
aufgrund der Lage
Aufwertungspotenzial
hinsichtlich der
Ausstattung
4
4
4
1
1
3
3
4
1
ja
nein
Ja
4
4
4
4
4
4
1
1
1
1
2
2
4
3
2
4
2
1
ja
ja
nein
ja
nein
ja
4
4
4
4
3
4
1
1
1
1
1
3
3
3
2
4
1
1
ja
ja
ja
ja
ja
ja
3
4
4
3
3
3
4
4
3
ja
ja
ja
4
3
4
2
1
1
4
2
1
ja
nein
ja
4
3
4
2
1
3
4
2
2
ja
nein
ja
4
4
3
4
1
3
4
4
4
ja
nein
ja
4
4
4
1
1
1
3
4
4
ja
ja
ja
4
4
3
2
1
2
3
3
4
nein
nein
ja
Objektnummer,
Lärmschutz
Lage
Bezeichnung
Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b
02-515 C.-H.-Gosling-Platz
3
2
Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b
03-033 Schubertstraße, Bolzplatz
3
4
03-045 Bolzpl. Wasserhochbeh.
4
4
Eversburg - Spielraumplanungsbereich
04-088 Barenteich, Bolzplatz
4
4
04-504 Natruper Holz, Bolzplatz
4
4
Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06
06-107 Vehrter Landstraße, BMX
1
4
06-038 V.-Bodelschwingh-Str.,
4
1
Bolzplatz
06-111 Vehrter Landstr., Bolzplatz
4
4
hinter BMX-Strecke
06-515 Senator-Wagner-Weg,
4
3
Bolzplatz
06-524 Knollstraße, Bolzplatz
4
2
Haste - Spielraumplanungsbereich 07
07-503 Wismarer Straße, Bolzplatz
4
2
Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08
Entwicklungspotential
Barrierefreie Zugänglichkeit
Aufenthaltswert
Ästhetischer
Gesamteindruck
Erlebniswert
Zustand
Zustand
Erreichbarkeit
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
63
Erweiterungspotenzial
aufgrund der Lage
Aufwertungspotenzial
hinsichtlich der
Ausstattung
3
3
1
2
3
2
4
4
1
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
ja
ja
4
3
4
ja
ja
ja
3
2
1
ja
ja
ja
3
4
4
nein
nein
ja
3
4
4
ja
nein
ja
3
3
3
3
4
3
ja
ja
ja
nein
ja
ja
3
2
2
ja
ja
ja
3
3
2
ja
ja
ja
3
4
2
ja
ja
ja
Förderung von
Sozialkontakten
Untergrund
Nutzungsvielfalt
Ästhetischer
Gesamteindruck
Zustand
Lärmschutz
Lage
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Bezeichnung
08-008 Dinklager Weg, Bolzplatz
2
2
3
4
2
2
1
2
08-050 Verther Landstr., Bolzplatz
4
2
4
4
4
2
1
3
08-511 Bierbaumsweg, Bolzplatz
3
2
3
1
1
2
1
2
Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09
09-500 Schlachthofplatznicht beurteilt, da nicht mit anderen Bewegungsflächen vergleichbar
Skateboardbahn
Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10
10-097 Rothenburger Straße,
4
4
4
4
4
3
4
3
Hockeyplatz
10-025 Schinkelbergstr., Bolzplatz
4
2
4
4
4
2
1
3
10-514 Carl-Legien-Straße,
4
2
4
4
3
3
4
2
Bolzplatz
10-515 Jeggener Weg, Bolzplatz
4
2
4
4
3
3
4
2
Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11
11-011 Goldkampstr., Bolzplatz
4
4
4
4
4
3
1
2
11-015 Teutonenweg, Bolzplatz
2
2
4
3
3
2
1
2
11-021 Hunteburger Weg,
3
3
4
4
3
3
1
2
Bolzplatz
11-063 Haster Weg
3
3
3
3
3
2
2
2
Schinkel–Ost - Spielraumplanungsbereich 12
12-030 RRB Gretescher Weg,
4
3
4
4
4
2
2
2
Bolzplatz
Entwicklungspotential
Barrierefreie Zugänglichkeit
Aufenthaltswert
Einfriedungen
Erlebniswert
Lage der Spielflächen
Zustand
Gestaltung
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
64
Entwicklungspotential
Untergrund
Förderung von
Sozialkontakten
Gestaltung
Lage der Spielflächen
Einfriedungen
Erweiterungspotenzial
aufgrund der Lage
Aufwertungspotenzial
hinsichtlich der
Ausstattung
Barrierefreie Zugänglichkeit
Aufenthaltswert
Nutzungsvielfalt
Erlebniswert
Ästhetischer
Gesamteindruck
Zustand
Zustand
Standort
4
4
3
1
2
4
4
4
ja
nein
ja
4
3
2
1
3
3
3
4
ja
ja
ja
14-009 Neelmeyerstr., Bolzplatz
3
2
3
1
2
1
14-032 Schölerberg, Bolzplatz
4
4
4
2
1
2
14-059 Langenkamp, Bolzplatz
3
4
4
4
3
3
14-068 Wörthstraße, Bolzplatz
4
2
4
4
4
2
14-111 An der Wetterwarte,
4
4
4
2
2
4
Bolzplatz
Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15
15-001 Dr.-Eckener-Str., Bolzplatz
4
2
3
4
3
1
15-049 Bergerskamp, Bolzplatz
3
3
3
4
4
2
15-508 Lissy-Rieke-Straße,
4
1
4
4
3
1
Bolzplatz
Wüste - Spielraumplanungsbereich 16 a und b
16-008 Hoffmeyerplatz, Bolzplatz
nicht beurteilt, verschlossen (Stand 02/2009)
16-037 Mackensenstr., Bolzplatz
4
1
4
3
4
1
Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17
17-020 Middenkamp / Egon-von4
3
4
4
4
1
Romberg-Weg, Bolzplatz
4
1
2
4
1
1
1
2
2
4
4
3
4
3
4
4
4
4
4
4
4
1
1
4
1
nein
ja
nein
ja
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
1
4
1
3
3
4
4
1
4
4
nein
ja
nein
ja
ja
ja
1
1
3
4
4
ja
nein
nein
1
1
4
4
2
ja
nein
ja
1
1
4
4
4
ja
nein
ja
Lärmschutz
Lage
Bezeichnung
Erreichbarkeit
Objektnummer,
12-509 Mönterstr., Bolzplatz
4
2
4
Fledder - Spielraumplanungsbereich 13
13-037 Carl-Fischer-Straße,
4
4
4
Bolzplatz
Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
65
Förderung von
Sozialkontakten
Gestaltung
Lage der Spielflächen
Einfriedungen
Erweiterungspotenzial
aufgrund der Lage
Aufwertungspotenzial
hinsichtlich der
Ausstattung
3
4
1
1
1
3
1
1
ja
ja
ja
4
4
3
1
3
3
3
1
ja
ja
ja
4
3
2
1
2
4
4
4
ja
ja
ja
2
2
3
1
2
2
3
4
ja
nein
ja
4
3
4
4
2
2
1
1
2
1
4
4
3
1
4
4
ja
ja
ja
ja
ja
ja
4
3
3
4
1
3
3
4
ja
nein
ja
4
4
4
4
2
4
4
2
ja
ja
ja
4
4
4
3
4
4
1
1
1
1
1
1
1
1
2
4
2
4
4
1
4
2
4
2
ja
ja
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
3
3
1
2
2
2
2
1
nein
nein
ja
Zustand
Lärmschutz
Lage
Erreichbarkeit
Objektnummer,
Bezeichnung
17-057 Talstr., Bolzplatz
3
2
4
Hellern - Spielraumplanungsbereich 18
18-020 Töpferstr., Bolzplatz
4
3
4
Atter - Spielraumplanungsbereich 19
19-076 Karl-Barth-Str., Bolzplatz
4
3
4
Pye - Spielraumplanungsbereich 20
20-021 Schnepfenweg, Bolzplatz
4
1
4
Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21
21-002 Strothmannsweg, Bolzplatz
4
4
4
21-018 Sunderweg, Bolzplatz
4
4
4
21-020 Lothar-Schoeller-Straße,
4
2
4
Bolzplatz
21-030 Mindener Str., Bolzplatz
2
4
2
Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22
22-015 Am Mühlenkamp, Bolzplatz
4
3
3
22-021 Am Sportplatz, Bolzplatz
4
2
4
22-510 Am Gut Sandfort, Bolzplatz
3
3
4
Nahne - Spielraumplanungsbereich 23
23-013 Paradiesweg, Bolzplatz
4
3
3
RRB
Entwicklungspotential
Barrierefreie Zugänglichkeit
Aufenthaltswert
Untergrund
Erlebniswert
Nutzungsvielfalt
Zustand
Ästhetischer
Gesamteindruck
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
66
Tabelle 3: Ergebnisse der öffentlichen Schulspielplätze
Abenteuer/Spannung
Sinnes/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von
Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
Barrierefreie Zugänglichkeit
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer
Gesamteindruck
Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01
01-010 Hauptschule - Innenstadt
4
4
2
01-019 Ratsgymnasium
3
4
3
01-022 Rosenplatzschule
4
4
3
01-031 Pestalozzischule
4
4
3
01-032 Johannisschule
4
4
4
Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b
02-002 Elisabeth-/Rückertschule
4
4
4
02-006 Montessori-Schule
3
4
3
02-010 Altstädter/Möser-schule
2
4
4
Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b
03-002 Heinrich-Schüren-Schule
4
4
3
03-078 Hermann-Nohl-Schule
2
4
3
Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04
04-001 Grundschule Eversburg,
4
4
4
Schwenkestr.
04-006 Schulzentrum Eversburg
4
4
3
Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06
06-002 Albert-Schweitzer- / Heilig4
4
3
Geist-Schule
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Objektnummer,
Erreichbarkeit
Standort
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2
3
2
3
4
2
3
3
2
3
2
3
3
2
3
4
4
4
3
4
3
3
2
4
2
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
4
3
3
1
3
2
3
4
1
1
3
3
4
4
3
3
3
3
3
4
4
4
4
ja
ja
ja
ja
ja
4
4
4
4
4
4
4
3
4
3
2
3
4
3
3
2
3
3
3
3
2
3
2
2
3
3
1
4
4
4
4
4
4
3
4
3
4
3
4
4
3
4
3
3
3
4
4
3
ja
ja
ja
4
4
4
3
3
3
2
2
3
2
3
3
3
3
3
1
1
1
4
4
4
4
3
3
3
3
3
2
3
3
4
4
ja
ja
4
4
3
3
3
3
3
2
1
4
4
3
3
3
3
4
ja
4
3
4
3
3
4
3
2
1
4
2
2
4
4
3
3
ja
4
3
3
3
3
3
3
3
2
4
4
1
3
2
2
4
ja
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
67
Abenteuer/Spannung
Sinnes/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von
Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
Barrierefreie Zugänglichkeit
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer
Gesamteindruck
06-049 Sebastopol-Schulzentrum
4
4
06-050 Anne-Frank-Schule
4
4
Haste - Spielraumplanungsbereich 07
07-001 Grundschule Haste
4
4
Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Objektnummer,
Erreichbarkeit
Standort
4
3
4
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
3
1
3
4
4
3
4
4
4
3
3
3
4
4
4
4
4
ja
ja
3
4
4
3
2
3
3
4
3
4
3
4
4
3
2
3
4
ja
2
3
3
2
3
1
2
3
3
2
4
2
2
2
2
3
ja
4
4
3
2
3
2
3
2
1
4
4
2
3
3
3
4
ja
4
4
4
4
4
3
4
3
3
3
2
4
3
4
2
3
4
1
4
4
4
4
3
4
3
2
4
3
3
3
4
4
ja
ja
4
4
3
3
4
4
4
4
4
4
4
3
2
3
3
4
ja
4
4
3
4
4
3
3
2
3
3
2
2
2
3
2
2
3
1
3
4
4
4
2
3
2
3
2
3
3
4
4
4
ja
ja
3
4
4
3
4
1
3
3
4
1
4
3
4
1
4
3
4
1
4
4
3
2
4
4
4
2
3
4
3
1
3
4
3
1
4
4
4
3
3
4
2
4
4
2
4
1
4
4
4
1
4
4
4
1
4
3
4
2
4
4
4
3
4
4
ja
ja
ja
ja
08-004 Schule in der Dodesheide
2
4
3
Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09
09-012 Backhaus Grundschule
3
4
3
Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10
10-005 Heiligenwegschule
3
4
4
10-008 Kreuz- / Stüveschule
3
4
3
Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11
11-002 Grundschule Widukindland
4
4
3
Schinkel-Ost - Spielraumplanungsbereich 12
12-006 Gesamtschule Schinkel
4
4
3
12-025 Diesterwegschule
3
4
3
Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b
14-008 Jellinghausschule
3
4
4
14-012 Teutoburger Schule
3
3
1
14-014 Overbergschule
4
3
3
14-031 Käthe-Kollwitz-Schule
4
4
3
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
68
Sinnes/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von
Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
Barrierefreie Zugänglichkeit
Multifunktionalität
Abenteuer/Spannung
Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15
15-005 Graf-Stauffenberg-Gym. /
4
4
1
1
Agnes-Miegel-Ralschule
15-010 Elisabeth-Siegel-Schule /
4
4
3
4
Sophie-Scholl-Abendgymnasium
Wüste
- Spielraumplanungsbereich 16 a und b
16-019 Gymnasium "In der Wüste"
4
4
3
4
16-026 Grundschule „I.d.Wüste“
4
4
3
4
Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17
17-004 Grundschule Sutthausen
3
4
3
4
Hellern - Spielraumplanungsbereich 18
18-001 Grundschule Hellern
4
4
4
4
Atter - Spielraumplanungsbereich 19
19-004 Grundschule Atter
3
4
4
4
Pye - Spielraumplanungsbereich 20
20-003 Grundschule Pye
4
4
2
4
Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21
21-009 Wald-/Bergschule
4
4
4
4
Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22
22-005 St. Antonius-Schule
3
3
1
4
Nahne - Spielraumplanungsbereich 23
23-004 Franz-Hecker-Schule
2
4
2
4
Aufenthaltswert
Nutzungsvielfalt
Erlebniswert
3
2
1
4
1
2
1
3
1
2
3
2
1
2
2
1
3
3
2
4
4
2
1
3
1
3
3
2
2
2
nein
ja
3
3
4
3
4
2
4
3
4
3
3
4
3
4
2
4
4
4
3
2
4
2
4
3
3
1
4
4
4
4
ja
ja
3
4
3
4
4
4
4
1
3
4
2
3
3
3
4
ja
4
4
4
3
2
3
4
2
4
4
4
4
3
3
3
ja
4
4
3
3
3
4
2
3
4
4
4
4
3
4
4
ja
2
3
3
3
4
3
2
3
3
4
2
3
2
2
2
ja
3
4
3
4
4
2
3
3
4
4
3
4
4
4
3
ja
2
2
2
1
1
2
1
1
3
4
1
1
1
1
3
ja
2
3
2
3
3
3
3
4
3
4
2
3
3
3
4
ja
Ästhetischer
Gesamteindruck
Zustand
Lage
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Objektnummer,
Erreichbarkeit
Standort
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
69
Tabelle 4: Ergebnisse der Spielplätze an Gemeinschaftseinrichtungen
Abenteuer/Spannung
Sinnes/Bewegungsförderung
Rückzugsmöglichkeiten
Grünanteil
Gestaltung
Modellierung
Lage der Spielbereiche
Einfriedungen
Kommunikationsbereiche
Spielangebote
Spielabfolgen
Förderung von
Sozialkontakten
Förderung des kreativen
Spielens
Barrierefreie Zugänglichkeit
Multifunktionalität
Nutzungsvielfalt
Aufenthaltswert
Ästhetischer
Gesamteindruck
Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01
01-161 Haus der Jugend
4
4
1
Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04
04-601 Westwerk, Jugendzentrum
2
3
2
Haste - Spielraumplanungsbereich 07
07-502 Stadtteiltreff Haste
4
4
2
Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08
08-030 Lerchenstr.,
3
4
1
Gemeinschaftszentrum
Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10
10-073 Ostbunker, Jugendzentrum
1
4
3
10-512 Heinz-Fitschen-Haus
3
4
3
Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b
14-057 Ziegenbrink,
3
3
1
Gemeinschaftszentrum
Hellern - Spielraumplanungsbereich 18
18-601 Alte Kasse, Stadtteiltreff
3
4
3
Erlebniswert
Zustand
Lage
Bezeichnung
Baulicher
Zustand
Aktualität der Angebote
Objektnummer,
Erreichbarkeit
Standort
4
4
1
1
1
3
3
1
1
1
1
3
1
1
3
1
nein
3
3
2
2
2
3
3
2
1
4
4
3
1
1
3
2
ja
4
2
2
2
2
2
2
3
2
3
4
4
2
2
3
3
ja
4
3
1
1
1
2
1
1
1
3
4
1
1
1
3
1
ja
4
4
3
4
2
3
2
2
2
3
1
2
4
4
1
2
1
1
4
4
4
4
4
3
2
3
2
3
3
3
2
4
ja
ja
4
3
1
1
1
2
4
3
4
4
1
1
1
1
2
3
nein
4
3
2
2
2
2
4
3
1
4
4
1
1
1
2
3
nein
70
Anlage 2 – Steckbriefe der Spielraumplanungsbereiche
01 Innenstadt
•
bauliche Nutzung: gemischte Bauflächen, dichte Bebauung, wenige Grünflächen
(Schlossgarten, Herrenteichswall), eine Sportanlage
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, langfristig Bevölkerungszunahme zu erwarten,
allerdings kaum junge Familien
•
vier Vorbehaltsflächen (eine Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt)
•
mehrere Spielpunkte in der Fußgängerzone
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf: 1,5 m² pro Einwohner, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
011
012
013
014
015
016
017
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18
18 und älter
33
20
12
893
31
12
11
655
6
5
14
560
24
30
36
1.077
42
40
20
911
116
86
70
3.055
13
11
7
536
265
204
170
7.687
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
958
709
585
1.167
1.013
3.327
567
8.326
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendli
cher
Öffentliche Kinderspielplätze
9
10087
1,21
21,51
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
535
0,06
1,14
Schulspielflächen
5
2994
0,36
6,39
15
13616
1,63
29,04
Bolzplätze
0
0
0
0
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
5
2994
0,36
17,62
Bewegungsflächen für
Jugendliche
5
2994
0,36
17,62
15*
16611
1,99
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
71
02a Weststadt-Innen
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, entlang der Hauptverkehrsachsen
gemischte Bebauung, relativ dicht bebaut, drei größere Grünflächen
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
eine Vorbehaltsfläche
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf, da hohe räumliche Dichte der Kinder (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf
etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche
vorzusehen
Statistische Bezirke
020
021
022
023
unter 6
29
29
51
8
117
Kategorie
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
6 -13
13 -18
18 und älter
35
20
573
26
10
413
53
39
947
8
5
329
122
74
2262
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
657
478
1.090
350
2.575
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
2
2567
1,0
10,74
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
865
0,34
3,62
Spielflächen für Kinder
3
3432
1,34
14,36
Bolzplätze
1
3011
1,17
40,69
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
865
0,34
11,69
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3876
1,51
52,38
4*
7307
2,84
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
72
02b Weststadt-Außen
•
bauliche Nutzung: größtenteils Wohngebiete, weniger dichte Bebauung als in der
Weststadt - Innen
•
Freiflächen: teilweise vorhanden, vor allem Grünflächen, z.B. Heger Friedhof,
Dauerkleingärten sowie mehrere Sportanlagen, u.a. die Illoshöhe
•
zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen im größeren Umfang
•
fünf Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf wegen Wohnbauentwicklung (2,0-2,25 m² pro Einwohner, auf etwa der
Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
024
025
026
027
unter 6
44
39
130
47
260
Kategorie
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
6 -13
13 -18
18 und älter
31
21
543
69
47
889
171
114
2.908
46
40
914
317
222
5.254
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
639
1.044
3.323
1.047
6.053
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
7
5443
0,90
9,43
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
3626
0,60
6,28
Spielflächen für Kinder
9
9069
1,5
15,71
Bolzplätze
0
0
0
0
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
3626
0,60
16,33
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3626
0,6
16,33
9*
12695
2,1
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
73
03a Westerberg-Innen
•
bauliche Nutzung: vor allem Wohnbebauung, entlang der Hauptverkehrsachsen
gemischte Bebauung
•
Freiflächen: keine großen Freiflächenanteile, jedoch kleinere Grünflächen innerhalb der
bebauten Gebiete sowie der Botanische Garten
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
zwei Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
030
031
032
033
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
9
21
16
507
66
59
38
1.177
64
52
32
1.083
35
38
32
797
174
170
118
3.564
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
553
1.340
1.231
902
4.026
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
5
6787
1,69
19,73
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
366
0,09
1,06
Spielflächen für Kinder
6
7153
1,78
20,79
Bolzplätze
1
3841
0,95
34,12
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
366
0,09
3,10
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
4207
1,04
37,22
7*
11360
2,82
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
74
03b Westerberg-Außen
•
bauliche Nutzung: v.a. Wohnbebauung, Universität und Fachhochschule
•
Freiflächen: große Freiflächenanteile, z.B. der Westerberg zwischen bebauten Flächen,
sowie im Osten Freiflächen zum Rubbenbruchsee, dort sowohl Landwirtschaft als auch
Wald, innerhalb der Wohngebiete keine größeren Grünflächen vorhanden
•
Wohnbauentwicklung: britische Kasernenflächen und Wohnquartiere
•
vier Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf wegen Wohnbauentwicklung (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der
Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
034
035
036
037
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
73
88
41
1.069
69
68
54
1.250
63
87
47
837
31
45
38
672
236
288
180
3.828
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.271
1.441
1.034
786
4.532
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
7
10641
2,34
20,31
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1658
0,37
3,17
Spielflächen für Kinder
8
12299
2,71
23,48
Bolzplätze
1
1894
0,42
10,52
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1658
0,37
9,22
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3552
0,79
19,74
9*
15852
3,5
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
75
04 Eversburg
•
bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. auch Mischgebiete, eher offene Bauweise,
in einigen Bereichen aber auch verdichtet und geschlossen
•
Freiflächen: im Süden viele Freiflächen, v.a. Wald, ansonsten z.T. auch Grünflächen
innerhalb der Wohngebiete, eine Sportanlage
•
zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen (20 und 25 WE)
•
sechs Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, daher erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro
Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und
Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
040
041
042
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
114
102
111
2.253
171
210
143
2.035
183
237
150
2.209
468
549
404
6.497
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.580
2.559
2.779
7.918
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
11
16585
2,09
16,3
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
182
0,02
0,18
Schulspielflächen
2
5198
0,66
5,11
14
21965
2,77
21,59
Bolzplätze
2
9357
1,18
23,16
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
5198
0,66
12,87
Bewegungsflächen für
Jugendliche
4
14555
1,84
36,03
16*
36521
4,60
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
76
05 Hafen
•
bauliche Nutzung: v.a. Gewerbeflächen, jedoch auch Flächen für die Kläranlage sowie
Sonderbauflächen für die Winkelhausenkaserne, kleine Anteile Wohnbauflächen
•
Freiflächen: wenig vorhanden, Grünfläche entlang eines Abschnitts der Hase sowie in der
Umgebung der Kläranlage
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
eine Vorbehaltsfläche
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
geringer Bedarf (1,0 m² pro Einwohner), da wenige Kinder und Jugendliche
Statistische Bezirke
050
051
052
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
29
29
17
488
56
58
38
1.027
17
44
43
512
102
131
98
2.027
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
563
1.179
616
2.358
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
1
1940
0,82
8,32
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Spielflächen für Kinder
1
1940
0,82
8,32
Bolzplätze
0
0
0
0
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Bewegungsflächen für
Jugendliche
0
0
0
0
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
1
1940
0,82
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
77
06 Sonnenhügel
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, z.T. gemischte Bauflächen, v.a.
freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser, relativ hohe Einwohnerdichte
•
Freiflächen: als Freiflächen insb. Grünflächen, z.B. Dauerkleingärten, der Bürgerpark und
der Hasefriedhof
•
drei Britische Wohnquartiere, ein Änderungsverfahren für Wohnbauflächen (25 WE)
•
sechs Vorbehaltsflächen, davon eine nicht und zwei nur zum Teil im städt. Eigentum
•
ein Spielpunkt (Senator-Wagner-Weg)
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
060
061
062
063
064
065
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
71
49
40
898
69
87
54
1.420
58
74
61
912
74
111
73
1.190
59
58
36
1.007
107
136
104
1.506
438
515
368
6.933
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.058
1.630
1.105
1.448
1.160
1.853
8.254
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
17
18806
2,28
19,73
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
3
7295
0,88
7,66
20
26101
3,16
27,39
Bolzplätze
4
7735
0,94
21,02
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
1
5088
0,62
13,83
Schulspielflächen
3
7295
0,88
19,83
Bewegungsflächen für
Jugendliche
8
20118
2,44
54,68
25*
46220
5,61
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
78
07 Haste
•
bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, in einigen Teilen jedoch auch gemischte
Bauflächen, zudem ausgewiesene Sonderbauflächen, Standort der Fachhochschule
•
Freiflächen: Umgebung geprägt von Wald und anderen Freiflächen, auch innerhalb der
Wohnbebauung Grünflächen, eine Sportanlage, im Süden Dauerkleingärten
•
britische
Kasernenfläche
(Winkelhausenkaserne,
geplant:
Dienstleistungszentrum),
britische Wohnquartiere
•
fünf Vorbehaltsflächen, davon befinden sich drei Flächen nicht im Eigentum der Stadt
•
ein Spielpunkt (Eberleplatz)
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
070
071
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
73
84
75
1.243
256
339
268
4.276
329
423
343
5.519
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.475
5.139
6.614
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
9
11166
1,69
14,85
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
904
0,14
1,20
Schulspielflächen
1
1503
0,23
2,00
11
13573
2,06
18,05
Bolzplätze
1
1207
0,18
3,52
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1503
0,23
4,38
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
2710
0,41
7,9
12*
22810
2,46
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
79
08 Dodesheide
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (ein- und mehrgeschossig), zudem
Sonderbaufläche Am Limberg (ehemaliges britisches Kasernengelände)
•
Freiflächen: die bebauten Gebiete sind größtenteils von Waldflächen umgeben, vier
Regenrückhaltebecken innerhalb der bebauten Flächen, zudem durchzogen von
verschiedenen wichtigen Grünverbindungen, eine Sportanlage
•
britische Kasernenflächen und vier Britische Wohnquartiere, eine Wohnbauflächenentwicklung an der Knollstraße (120 WE)
•
fünf Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien und Wohnbauentwicklung, daher erhöhter
Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote
für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
080
081
082
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18
18 und älter
82
104
98
1.938
143
211
171
2.592
209
202
128
1.879
434
517
397
6.409
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.222
3.117
2.418
7.757
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
21
19245
2,48
20,24
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
683
0,09
0,72
Schulspielflächen
1
2910
0,38
3,08
23
22838
2,95
24,04
Bolzplätze
3
3967
0,51
9,99
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2910
0,38
7,33
Bewegungsflächen für
Jugendliche
4
6877
0,89
17,32
26*
29714
3,83
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
80
09 Gartlage
•
bauliche Nutzung: größter Flächenanteil Gewerbegebiet, vereinzelte Wohnbebauung (vor
allem am Rand des Stadtteils) und Mischgebiete
•
Freiflächen: neben dem Landschaftsschutzgebiet im Sandbachtal (Wald) vor allem in
Form von Grünflächen vorhanden, wichtige Grünverbindungen um das Gewerbegebiet
angrenzend, aber auch Dauerkleingärten und eine Sportanlage
•
zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen mit jeweils 20 WE
•
keine Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner) auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
090
091
092
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
30
18
16
681
100
80
45
1.377
89
81
58
1.069
219
179
119
3.127
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
745
1.602
1.297
3.644
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
3
2587
0,71
6,5
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
664
0,18
1,67
Spielflächen für Kinder
4
3251
0,89
8,17
Bolzplätze
0
0
0
0
Skateranlage
1
1251
0,34
10,51
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
664
0,18
5,58
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
1915
0,52
16,09
5*
5166
1,41
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
81
10 Schinkel
•
bauliche Nutzung: zwei Gewerbegebiete, hoher Anteil gemischter Bebauung, meist
verdichtete Mehrfamilienhausbebauung, höchste Einwohnerdichte der Stadt
•
kaum größere Freiflächen vorhanden, zwei Regenrückhaltebecken und VfL-Stadion
•
Wohnbauentwicklung: eine Wohnbauflächendarstellung im FNP, B-Plan rechtskräftig:
Mindener Straße/Schellenbergstraße
•
fünf Vorbehaltsflächen, davon eine nicht und drei Flächen nur z.T. im städt. Eigentum
•
zwei Spielpunkte (Tannenburgstr./Schützenstr., Kapellenweg, jeweils ein Wipptier)
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da hohe räumliche Dichte der Kinder und
zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
100
101
102
103
104
105
106
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
98
145
101
1.771
104
123
90
1.770
125
103
63
1.267
215
291
192
2.173
123
104
66
1.520
123
119
82
1.478
49
48
49
914
837
933
643
10.893
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.115
2.087
1.558
2.871
1.813
1.802
1.060
13.306
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
18
28200
2,12
15,93
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
2
726
0,05
0,41
Schulspielflächen
2
2351
0,18
1,33
22
31277
2,35
17,67
Bolzplätze/Hockeyplatz
4
7906
0,59
12,30
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
2351
0,18
3,66
Bewegungsflächen für
Jugendliche
6
10257
0,77
15,96
26*
41533
3,11
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
82
11 Widukindland
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (v.a. freistehende Einfamilienhäuser),
entlang der Hauptverkehrsachse auch gemischte Bebauung
•
Freiflächen: wenige größere Freiflächen, davon großer Anteil Dauerkleingärten,
Regenrückhaltebecken, eine Sportanlage sowie Waldflächen und kleine landwirtschaftlich
genutzte Bereiche, aufgrund großer Grundstücke hoher Freiflächenanteil
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Nachverdichtung
•
sieben Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht und eine Fläche nur
z.T. im Eigentum der Stadt
•
ein Spielpunkt (Heinrich-Rabe-Str., Basketballkorb)
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
110
111
112
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
52
115
76
1.233
136
165
147
2.134
40
54
21
514
228
334
244
3.881
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.476
2.582
629
4.687
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
7
11931
2,55
21,23
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2324
0,50
4,14
Spielflächen für Kinder
8
14255
3,05
25,37
Bolzplätze
4
29592
6,31
121,28
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2324
0,50
9,52
Bewegungsflächen für
Jugendliche
5
31916
6,81
130,8
12*
46170
9,85
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
83
12 Schinkel-Ost
•
bauliche Nutzung: vor allem Wohnbebauung (sowohl Mehrfamilienhaus- als auch
Einfamilienhausbebauung), z.T. auch Misch- und Gewerbegebiete (nur im Süden)
•
Freiflächen: Die bebauten Flächen sind umgeben von Freiflächen sowie jeweils
durchzogen von einer wichtigen Grünverbindung, hoher Grünflächenanteil, viele
Dauerkleingärten, z.T. auch Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen, zwei
Sportanlagen und Regenrückhaltebecken
•
eine Wohnbauflächendarstellung mit 50 WE
•
vier Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nur z.T. im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, daher erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro
Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und
Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
120
121
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18
18 und älter
134
197
144
2.065
45
47
54
715
179
244
198
2.780
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.540
861
3.401
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
7
7891
2,32
18,65
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
7627
2,24
18,03
Spielflächen für Kinder
9
15518
4,56
36,68
Bolzplätze
2
17662
5,19
89,2
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
7627
2,24
38,52
Bewegungsflächen für
Jugendliche
4
25289
7,43
127,72
11*
40807
12,00
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
84
13 Fledder
•
bauliche Nutzung: keine reinen Wohngebiete vorhanden, vor allem Gewerbegebiete,
geringer Anteil gemischte Bebauung
•
Freiflächen: kaum vorhanden, kleine Grünflächen entlang des Huxmühlenbaches und
eines Abschnittes der Hase
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
eine Vorbehaltsfläche - nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
130
131
132
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
54
71
48
980
94
67
51
1.064
3
1
1
15
151
139
100
2.059
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.153
1.276
20
2.449
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
2
1888
0,77
6,51
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Spielflächen für Kinder
2
1888
0,77
6,51
Bolzplätze
1
1991
0,77
19,91
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Bewegungsflächen für
Jugendliche
1
1991
0,77
19,91
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
3
3879
1,54
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
85
14a Schölerberg-Innen
•
bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. auch gemischte Bauflächen entlang der
Hauptverkehrsachse, mehrgeschossiger Wohnungsbau, aber auch Einfamilienhäuser
•
Freiflächen: relativ wenige, kleine Grünflächen innerhalb der Wohngebiete, allerdings
grenzt dieser Bezirk direkt an Schölerberg – Außen, wo viele Freiflächen vorhanden sind
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
eine Vorbehaltsfläche
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter
Bedarf
(2,0-2,25 m² pro Einwohner), dah zusätzlicher
Bedarf
nach
Jugendhilfekriterien und hohe räumliche Dichte der Kinder, auf etwa der Hälfte der
Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
140
142
143
144
145
146
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
105
109
74
1.294
160
136
97
2.103
61
71
28
1.056
65
65
77
1.229
35
34
38
868
95
126
84
1.507
521
541
398
8.057
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.582
2.496
1.216
1.436
975
1.812
9.517
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
14
15904
1,67
14,97
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
3
3169
0,33
2,98
17
19073
2
17,95
Bolzplätze
3
6904
0,73
17,35
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
3
3169
0,33
7,96
Bewegungsflächen für
Jugendliche
6
10073
1,06
25,31
20
29145
3,07
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
86
14b Schölerberg-Außen
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung
•
Freiflächen: ein hoher Freiflächenanteil in der Siedlungsstruktur vorhanden, größere
Flächen vor allem am Schölerberg, ansonsten Dauerkleingärten sowie drei Sportanlagen
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen
•
eine Vorbehaltsfläche
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
141
147
148
149
unter 6
96
57
44
2
199
Kategorie
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
6 -13
13 -18
18 und älter
101
106
1.949
45
47
1.093
65
52
708
4
3
37
215
208
3.787
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.252
1.242
869
46
4.409
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
8
8008
1,82
19,34
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
1398
0,32
3,38
Schulspielflächen
1
2051
0,47
4,96
10
11457
2,61
27,68
Bolzplätze
3
4203
0,95
20,21
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2051
0,47
9,86
Bewegungsflächen für
Jugendliche
4
6254
1,42
30,07
13*
22603
4,03
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
87
15 Kalkhügel
•
bauliche Nutzung: ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche,
im Süden gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet „Burenkamp“)
•
Freiflächen: im Westen des Stadtteils große Freiflächen vorhanden (Grünflächen,
Landwirtschaft, Wald), Dauerkleingärten im Nordosten, zwei Sportanlagen
•
Wohnbauentwicklung nördlich Brinkhofweg
•
drei Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter
Bedarf
(2,0-2,25
m²
pro
Einwohner),
da
zusätzlicher
Bedarf
nach
Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere
Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
150
151
152
153
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18
18 und
älter
98
113
42
646
117
98
47
1.374
121
110
86
1.479
71
106
79
1.332
407
427
254
4.831
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
899
1.636
1.796
1.588
5.919
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
13
17716
2,99
21,24
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
5692
0,96
6,82
15
23408
3,95
28,06
Bolzplätze
3
4482
0,76
17,65
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
5692
0,96
22,41
Bewegungsflächen für
Jugendliche
5
10174
1,72
40,06
18*
33582
5,67
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
88
16a Wüste-Innen
•
bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. gemischte Bebauung, relativ dichte
Bebauung, auch Reihenhaus- und Etagenwohnungsbau
•
Freiflächen: drei größere Grünflächen, eine Sportanlage, größere Freiflächen von WüsteAußen grenzen im Süden an
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Schließen von Baulücken, Flächenrecycling
•
eine Vorbehaltsfläche (2.052m 2)
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter
Bedarf
(2,0-2,25 m²
pro
Einwohner),
da
zusätzlicher
Bedarf
nach
Jugendhilfekriterien und hohe räumliche Dichte der Kinder, auf etwa der Hälfte der
Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
160
161
162
163
164
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
Unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
81
86
42
1.790
94
88
44
1.900
71
49
44
1.667
95
77
41
1.660
68
62
45
1.504
409
362
216
8.521
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.999
2.126
1.831
1.873
1.679
9.508
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
7
7744
0,81
10,04
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Spielflächen für Kinder
7
7744
0,81
10,04
Bolzplätze
1
1649
0,17
7,63
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
0
0
0
0
Bewegungsflächen für
Jugendliche
1
1649
0,17
7,63
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
8
9393
0,98
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
89
16b Wüste-Außen
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung
•
Freiflächen: viele Grünflächen innerhalb der bebauten Gebiete (Regenrückhaltebecken,
Dauerkleingärten, wichtige Grünverbindung), am Rand auch landwirtschaftlich genutzte
Flächen und Wald, eine Sportanlage
•
keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Schließen von Baulücken, Flächenrecycling
•
sechs Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter
Bedarf
(2,0-2,25 m²
pro
Einwohner),
da
zusätzlicher
Bedarf
nach
Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere
Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
165
166
167
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
72
111
78
1.933
98
167
114
1.959
0
3
0
12
170
281
192
3.904
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.194
2.338
15
4.547
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
2
635
0,14
1,41
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
5015
1,10
11,12
Spielflächen für Kinder
4
5650
1,24
12,53
Bolzplätze
1
2273
0,50
11,84
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
2
5015
1,10
26,12
Bewegungsflächen für
Jugendliche
3
7288
1,6
37,96
5*
12938
2,85
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
90
17 Sutthausen
•
bauliche Nutzung: ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche,
vor allem reine Wohnbebauung mit relativ hohem Anteil an Privatgärten, relativ geringe
Dichte, im Süden gewerbliche Bebauung
•
Freiflächen: hoher Anteil, viele Waldflächen, aber auch große landwirtschaftlich genutzte
Flächen; innerhalb der Siedlungsgebiete geringer Grünflächenanteil, nur ein wichtiger
Grüngürtel sowie eine Sportanlage
•
eine Wohnbauflächendarstellung im größeren Umfang
•
keine Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da Wohnbauentwicklung im größeren
Umfang, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und
Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
170
171
172
173
unter 6
79
30
64
53
226
Kategorie
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
6 -13
13 -18
18 und älter
145
106
1.692
41
35
581
118
59
700
62
64
819
366
264
3.792
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.022
687
941
998
4.648
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
9
8599
1,85
14,53
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
948
0,20
1,60
10
9547
2,05
16,13
Bolzplätze
2
2134
0,46
8,08
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
948
0,20
3,59
Bewegungsflächen für
Jugendliche
3
3082
0,66
11,67
12*
12628
2,72
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
91
18 Hellern
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, auch Gewerbegebiete, v.a. lockere
Bebauung, aber auch Ansätze verdichteter Bauweise vorhanden
•
Freiflächen: umgeben von sehr weitläufigen Freiflächen, vor allem landwirtschaftlich
genutzte Flächen, z.T. auch Wald, innerhalb der Wohnbebauung auch Grünflächen, eine
Sportanlage
•
zwei Wohnbauflächendarstellungen und zwei rechtskräftige B-Pläne
•
acht Vorbehaltsflächen, davon befinden sich drei Flächen nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
180
181
182
183
184
185
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
1
3
2
46
220
266
194
3.340
113
133
98
1.918
3
11
13
155
3
5
5
64
4
10
12
154
344
428
324
5.677
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
52
4.020
2.262
182
77
180
6.773
Fläche in
m²/Kind
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Öffentliche Kinderspielplätze
14
15928
2,35
20,63
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
1
425
0,06
0,55
Schulspielflächen
1
2763
0,41
3,58
16
19116
2,82
24,76
Bolzplätze
1
1280
0,19
3,95
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2763
0,41
8,53
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
4043
0,6
12,48
17*
23158
3,42
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
92
19 Atter
•
bauliche Nutzung: insgesamt relativ geringe bauliche Dichte, sowohl Gewerbe-,
Sonderbau-, gemischte und Wohnbaufläche, drei Siedlungsschwerpunkte, vorrangig einund mehrgeschossige Bebauung, Einfamilienhäuser
•
Freiflächen: die Siedlungsschwerpunkte sind umgeben von großen Freiflächen, sowohl
landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch Wald, in der Nähe der Bebauung auch
Grünflächen vorhanden, eine Sportanlage sowie der Flugplatz
•
Wohnbauentwicklung: zwei britische Wohnquartiere, eine Wohnbauflächendarstellung
und ein neuer rechtskräftiger B-Plan
•
vier Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
190
191
192
193
194
195
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
44
64
58
892
11
21
15
87
52
62
55
906
28
31
15
300
109
120
80
1.096
2
2
8
77
246
300
231
3.358
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
1.058
134
1.075
374
1.405
89
4.135
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
9
8877
2,15
16,26
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1748
0,42
3,20
10
10625
2,57
19,46
Bolzplätze
1
1743
0,42
7,55
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1748
0,42
7,57
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3491
0,84
15,12
11*
14116
3,42
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
93
20 Pye
•
bauliche Nutzung: nur Wohnbebauung, viele Einfamilienhäuser, auch zweigeschossiger
Wohnungsbau
•
Freiflächen: viele Freiflächen vorhanden, sowohl Wald als auch landwirtschaftlich
genutzte Flächen, kaum ausgewiesene Grünflächen vorhanden, eine Sportanlage
•
Wohnbauentwicklung: vier Wohnbauflächendarstellungen
•
zwei Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
200
201
202
203
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
0
11
1
33
96
164
170
1.666
8
16
19
123
45
70
73
721
149
261
263
2.543
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
45
2.096
166
909
3.216
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
6
5947
1,85
14,50
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1693
0,53
4,13
Spielflächen für Kinder
7
7640
2,38
18,63
Bolzplätze
1
1924
0,60
7,32
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1693
0,53
6,44
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3617
1,13
13,76
8*
11256
3,5
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
94
21 Darum/Gretesch/Lüstringen
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (meist Einfamilienhäuser), wenig
gewerbliche Nutzungen, geringste Einwohnerdichte der Stadt
•
Freiflächen: von großen Freiflächen umgeben, vor allem zum Stadtrand hin in Richtung
Osten, vier Sportanlagen, Grünflächen, Regenrückhaltebecken
•
Wohnbauentwicklung in größerem Umfang und rechtskräftige B-Pläne, Kinderspielplätze
bereits vorgesehen
•
sechs Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
210
211
212
213
214
215
216
217
218
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
87
161
158
1.757
3
12
7
119
6
11
6
65
29
43
38
630
10
21
17
270
116
163
100
1.784
57
67
61
834
28
37
31
380
23
32
18
306
359
547
436
6.145
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
2.163
141
88
740
318
2.163
1.019
476
379
7.487
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
8
10789
1,44
11,90
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2473
0,33
2,73
Spielflächen für Kinder
9
13262
1,77
14,63
Bolzplätze
4
16375
2,19
37,56
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
2473
0,33
5,67
Bewegungsflächen für
Jugendliche
5
18848
2,52
43,23
13*
32110
4,29
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
95
22 Voxtrup
•
bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, wenig gewerbliche Nutzungen, wichtige
Flächen für das Wasserwerk, Teilbereiche noch landwirtschaftlich geprägt
•
am Stadtrand im Süden und Osten große Freiflächen vorhanden, auch innerhalb der
Wohngebiete hoher Freiflächenanteil, zwei Sportanlagen
•
mehrer Wohnbauflächendarstellungen und rechtskräftige B-Pläne
•
drei Vorbehaltsflächen
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da Wohnbauentwicklung im größeren
Umfang, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und
Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
220
221
222
223
224
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18
18 und
älter
8
12
13
135
156
220
136
2.864
15
11
9
119
167
232
192
2.502
6
15
7
124
352
490
357
5.744
Kategorie
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Gesamt
168
3.376
154
3.093
152
6.943
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
9
18929
2,73
22,48
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1872
0,27
2,22
10
20801
3
24,7
Bolzplätze
3
6335
0,91
17,75
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
1872
0,27
5,25
Bewegungsflächen für
Jugendliche
4
8207
1,18
23
13*
29008
4,18
Spielflächen für Kinder
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
96
23 Nahne
•
bauliche Nutzung: wenig Wohnbebauung vorhanden, ein Gewerbegebiet sowie zwei
Standorte großflächigen Einzelhandels
•
Freiflächen: großer Freiflächenanteil, allerdings durchschnitten von der BAB30,
Grünflächen vorhanden, allerdings meist in direkter Nähe zur BAB30
•
eine Wohnbauflächendarstellung und ein neuer rechtskräftiger B-Plan
•
eine Vorbehaltsfläche
Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf
•
normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind
Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen
Statistische Bezirke
Alter von. . .bis unter. . .Jahre
unter 6
6 -13
13 -18 18 und älter
230
231
232
233
Kategorie
Gesamt
74
13
18
5
74
20
31
6
81
13
20
7
1.230
179
339
102
1.459
225
408
120
110
131
121
1.850
2.212
Fläche in
m²/Einwoh
ner
Fläche in
m²
Anzahl
Fläche in
m²/Jugendl
icher
Fläche in
m²/Kind
Öffentliche Kinderspielplätze
2
1793
0,81
7,44
Spielflächen an
Gemeinschaftseinrichtungen
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
970
0,44
4,02
Spielflächen für Kinder
3
2763
1,25
11,46
Bolzplätze
1
2654
1,20
21,93
Skateranlage
0
0
0
0
BMX-Strecke
0
0
0
0
Schulspielflächen
1
970
0,44
8,02
Bewegungsflächen für
Jugendliche
2
3624
1,64
29,95
4*
6386
2,89
Spiel- und
Bewegungsflächen Gesamt
*Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
97
Anlage 3
Tabelle 1: Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen
Spielraumplanungsbereich
Objekt-Nr. KSP Bezeichnung
Rückbau Zeithorizont
Folgenutzung
Verkauf
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche
Grünfläche,
Rückbau,
wenn
Stadtteilspielplatz Westerberg ausgebaut wird
öffentliche Grünfläche
bauliche
Nutzung
prüfen,
randlichen
Baumbestand prüfen/erhalten
öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche, Rückbau, wenn die
Vorbehaltsfläche 06-102 ausgebaut wird
bauliche Nutzung prüfen, Baumbestand prüfen
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
bauliche Nutzung prüfen, Einzelbäume prüfen
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche, z.T. Waldabstandsfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
Rückbau nach Ausbau des Großspielplatzes am
GZ Lerchenstraße, öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
01-Innenstadt
01-512
02b-Weststadt-Außen 02-013
02-028
03a-Westerberg-Innen 03-505
Kommenderiestraße
Voßkamp
Rütenbrocker Straße
Heinrich-Pohlmann-Str.
ja
ja
ja
ja
kurzfristig
kurzfristig
kurzfristig
kurzfristig
03b-Westerberg-Außen 03-506
Artilleriestraße
evtl.
mittelfristig
04-027
Natruper Holz
ja
mittelfristig
04-032
Zum Piepenkerl
ja
langfristig
04-035
Adam-Stegerwald-Straße ja
mittelfristig
06-004
Am Vogelsang
evtl.
mittelfristig
06-042
06-043
07-011
07-040
08-005
08-010
08-011
08-017
08-035
08-051
08-053
Bramscher Straße
Knollstraße/Stichstraße
Wismarer Straße (neben
Bolzplatz)
Blumenmorgen
Vechtaer Hof
Lohner Hof
Quakenbrücker Hof
Anhalter Weg
Newtonstraße
Reinhold-Schneider-Str.
Bertolt-Brecht-Straße
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
kurzfristig
mittelfristig
kurzfristig
langfristig
mittelfristig
mittelfristig
mittelfristig
kurzfristig
kurzfristig
kurzfristig
kurzfristig
08-054
Kurt-Tucholsky-Straße
evtl.
mittelfristig
04-Eversburg
06-Sonnenhügel
07-Haste
08-Dodesheide
08-503
Mecklenburger Straße
ja
kurzfristig
kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre
Flächengröße
in m²
297
41
433
1.105
1.140
2.073
725
1.383
837
537
555
736
340
475
470
520
379
1.379
553
1.726
785
100
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Spielraumplanungsbereich
10-Schinkel
11-Widukindland
12-Schinkel-Ost
14a-SchölerbergInnen
98
Objekt-Nr. KSP Bezeichnung
Rückbau Zeithorizont
10-012
Wissinger Straße
evtl.
10-022
Jänecke Straße
evtl.
10-026
Wesereschstraße
ja
10-096
Ortmannweg
ja
10-500
Schützenstraße
ja
11-009
Erdbrinkstraße/Wende
ja
12-012
12-502
12-512
14-013
14-026
Kapellenweg
Entrupweg/Am Röthebach
Belmer Straße/Ölweg
Pennymarkt/Meller Straße
Hollenbergstr./Möllmannstr.
Langenkamp (Abenteuerspielplatz)
14-055
15-Kalkhügel
Flächengröße
in m²
ja
ja
ja
evtl.
ja
öffentliche Grünfläche, Barrieren zu anderen KSP
öffentliche Grünfläche, Rückbau in Abhängigkeit der
mittelfristig
baulichen Entwicklung (Schinkelbad)
mittelfristig
öffentliche Grünfläche
AWO-KiTa anbieten, neu angelegt, daher nur
langfristig
langfristiger Rückbau
kurzfristig
öffentliche Grünfläche, verlagern zu KSP PastorKarwehl-Straße
randliche
Bebauung ggf. prüfen, Baumbestand
kurzfristig
prüfen
kurzfristig
Übergabe an Schule prüfen
kurzfristig
ggf. private Grünfläche
kurzfristig
öffentliche Grünfläche
s. Bemerkung Verkauf nach Ersatz in der Overbergstraße
kurzfristig
öffentliche Grünfläche
1.436
351
349
2.154
461
ja
kurzfristig
öffentliche Grünfläche
1.412
Josefstraße
evtl.
langfristig
14-081
14-500
Baumwollweg
Selinghof
ja
ja
kurzfristig
mittelfristig
14-033
Schölerberg
ja
mittelfristig
14-112
Am Waldzoo, Basketball
evtl.
langfristig
14-113
15-003
Nahner Weg
Dr.-Eckener-Straße
ja
ja
mittelfristig
mittelfristig
15-037
Schelverstraße
evtl.
mittelfristig
Rückbau nach Ersatz in der Overbergstraße, Bebaubarkeit prüfen
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche, Rückbau, Ersatz im Zuge
der Entwicklung Schulgelände KKG
Jugendaktionsfläche,
Erhalt
bis
Klärung
Schulgelände KKG
öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche
Rückbau nach Ausbau eines großen KSP im Gebiet
des B-Plans 555, öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
14-046
mittelfristig
14b-SchölerbergAußen
Folgenutzung
15-046
Johann-Domann-Straße
ja
kurzfristig
15-047
Irmgard-Kestner-Straße
ja
mittelfristig
kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre
795
1.310
422
300
685
1.699
873
601
1.412
214
168
232
895
825
201
351
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
SpielraumplanungsObjekt-Nr. KSP Bezeichnung
bereich
16b-Wüste-Außen
17-Sutthausen
18-Hellern
19-Atter
20-Pye
21-Darum/Gretesch/
Lüstringen
22-Voxtrup
99
Rückbau Zeithorizont
Folgenutzung
2007 ausgebaut, langfristiger Rückbau, wenn
Vorbehaltsfläche 16-057 ausgebaut wird, ggf.
private Grünfläche
16-042
Alfred-Delp-Straße
evtl.
langfristig
17-007
17-026
17-056
18-043
18-080
18-108
Ringstraße
Gustav-Stresemann-Straße
Talstraße
Hofbreede
Am Haunhorst
Töpferhof
ja
ja
ja
ja
ja
ja
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
langfristig
mittelfristig
kurzfristig
19-002
In der Strothe
evtl.
langfristig
19-026
19-044
Sommerkamp
Holtkämpers Weg
ja
ja
kurzfristig
kurzfristig
19-047
Wersener Landstraße
evtl.
langfristig
19-074
An der Landwehr
evtl.
langfristig
20-013
21-006
21-017
Liekbreen
Stadtweg
Am Gretescher Turm
ja
ja
ja
mittelfristig
langfristig
kurzfristig
21-038
Auf dem Winkel/Mittelfeld
ja
kurzfristig
22-008
kurzfristig
22-043
Am Heidekotten
ja
Holsten-Mündruper-Straße ja
(Feuerwehr)
kurzfristig
22-516
Nelly-Sachs-Straße
langfristig
ja
Am Nahner Turm/ Nahner ja
kurzfristig
Landwehr
kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre
23-Nahne
23-030
ggf. private Grünfläche
ggf. private Grünfläche
öffentliche Grünfläche bzw. Jugendaktionsfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche
Rückbau nach Ersatz auf dem angrenzenden
Kasernengelände, öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche, Baumbestand prüfen
ggf. private Grünfläche oder öffentl. Grünfläche
Rückbau nach Ersatz auf dem Kasernengelände,
Bebaubarkeit prüfen
langfristiger Rückbau nach Ausbau eines großen
Themenspielplatzes am Rubbenbruchsee, Bebaubarkeit prüfen
ggf. private Grünfläche
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche
ggf. private Grünfläche, Rückbau, wenn 21-602
vom Investor ausgebaut wurde
öffentliche Grünfläche
öffentliche Grünfläche, Frequentierung durch KiTa
prüfen, Feuerwehrerweiterung
öffentliche Grünfläche, langfristiger Rückbau,
derzeit neues Baugebiet
ggf. private Grünfläche, Rückbau nach Herrichtung
des KSP im Neubaugebiet, Baumbestand prüfen
Flächengröße
in m²
342
235
670
622
821
1.353
146
2.262
523
772
756
415
486
1.291
1.210
313
960
1.251
352
260
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
100
Tabelle 2: Geräterückbau auf Bewegungsflächen
Spielraumplanungsbereich
Objekt-Nr. Bezeichnung KSP
Rückbau
Zeithorizont Folgenutzung
06-Sonnenhügel
06-038
Von-Bodelschwingh-Str.
ja
kuzfristig
07-Haste
07-503
Wismarer Straße
evtl.
mittelfristig
11-011
Goldkampstraße
evtl.
mittelfristig
11-021
Hunteburger Weg
ja
kurzfristig
12-Schinkel-Ost
12-030
RRB Gretescher Weg
ja
kurzfristig
14b-Schölerberg-Außen
14-111
An der Wetterwarte
ja
kurzfristig
20-Pye
20-021
Schnepfenweg
evtl.
langfristig
11-Widukindland
2121-020
Lothar-Schöller-Straße
ja
langfristig
Darum/Gretesch/Lüstringen
kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre
öffentliche Grünfläche
Rückbau, wenn Spielplatzfläche Ruller Str. zum
Quartiersspielplatz ausgebaut wird, Bebaubarkeit
prüfen
Verlagerung zum KSP 11-504, öffentliche
Grünfläche
landwirtschaftliche Nutzung
Ausbau
eines
Quartiersspielplatzes
mit
angrenzender Vorbehaltsfläche
öffentliche Grünfläche
Rückbau, wenn günstigerer Standort gefunden
wurde, öffentliche Grünfläche
Flächen zur Erweiterung des angrenzenden
Spielplatzes
Flächengröße
in m²
2.977
1.207
3.139
3.078
15.422
1.304
1.924
1.241
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
101
Tabelle 3: Aufzuwertende Spielplätze mit Ausstattungsdefiziten
Spielraumplanungsbereich
ObjektNr.
Bezeichnung
Flächengröße
in m²
Aufwertung von Spielflächen in der Nähe vom Kinderspielplatz Kommenderiestr. mit Erlösen aus Bodenwertsteigerung
Dielingerstraße/Marienstraße
Fritz-Wolf-Platz
Herrenteichswall
Hakenbusch/Im kurzen Busch
677
179
287
1.875
03b-Westerberg-Außen 03-012
Saarplatz
2.005
04-Eversburg
05-Hafen
Julius-Leber-Straße, Kinderspielplatz
Klöcknerstraße
Franz-Stumpf-Weg
Richthofenweg
Julius-Schurig-Straße
Wildeshauser Straße/Delmenhorster Weg
Bierbaumweg
Diepholzer Straße/Ecke Ellerstraße
Sandbachstraße
Henschelstraße
Friesenweg
Kameradschaftsweg
Erdbrinkstraße/Wende, KSP
Corthausstraße
Westerkampstraße
Lodtmannstraße/Broxtermannstraße
Ertmannplatz/Meller Straße
Uhlhornstraße
Limberger Straße
Schnatgang
Schopenhauerstraße
Haarmannstraße
2.564
1.940
538
612
480
279
100
395
280
2.878
1.013
615
1.059
907
725
610
749
528
922
752
1.545
881
01-Innenstadt
02b-Weststadt-Außen
01-104
01-159
01-502
02-051
04-034
05-003
06-010
06-Sonnenhügel
06-022
06-029
08-006
08-Dodesheide
08-018
08-505
09-Gartlage
09-027
10-Schinkel
10-038
11-001
11-Widukindland
11-007
11-500
12-Schinkel-Ost
12-015
14-020
14a-Schölerberg-Innen 14-029
14-048
15-Kalkhügel
15-020
16-004
16a-Wüste-Innen
16-027
17-Sutthausen
17-002
20-Pye
20-005
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
102
Tabelle 4: Auszubauende Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen
Spielraumplanungsbereich
Objekt-Nr. Bezeichnung
Eigentum
Stadt
03-Westerberg-Außen
03-032
Gmünder Straße
Ja
Kinderspielplatz geplant
1.265
05-Hafen
05-040
Riedweg, Klöcknerstraße
Ja
Jugendaktions-/Bewegungsfläche
2.710
06-Sonnenhügel
06-102
Am Turmhügel
z.T.
Ausbau Kinderspielplatz
794
16a-Wüste-Innen
16-056
Rudolfstraße/Spichernstraße
Ja
Ausbau Kinderspielplatz
2.052
16b-Wüste-Außen
16-057
Weimarer Straße/ Alfred-DelpJa
Straße
Ausbau Kinderspielplatz
3.024
18-087
Töpferstraße
Ja
Ausbau oder Verkauf
1.347
ohne
(B-Plan 391)
Nein (Investor)
Ausbau Kinderspielplatz
453
2121-602
Darum/Gretesch/Lüstringen
Mithöferstraße (B-Plan 495)
Ja
Ausbau Kinderspielplatz
902
22-Voxtrup
ohne
Milanweg
Ja
Ausbau Kinderspielplatz bis Dez. 2011
330
23-Nahne
ohne
Zum Himmelreich (B-Plan 522)
Ja
Ausbau Kinderspielplatz Fertigstellung 08/2009
522
18-Hellern
der Entwicklungsvorschläge
Flächengröße
in m²
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
103
Tabelle 5: Folgenutzungen von Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen
ObjektNr.
Bezeichnung
01-
Goldstraße
01-038
Pottgraben
02a-Weststadt-Innen
02-
Herderstraße/Uhlandstraße
02b-Weststadt-Außen
02-034
02-071
02-072
Harener Str.
Am Hirtenhaus
Frankensteiner Weg
03b-Westerberg-Außen
03-079
Sudetenstraße
04-042
St.-Michaelis-Weg
04-044
04-082
06-006
06-104
07-002
07-012
07-056
08-037
10-083
12-014
12-018
14-059
16-034
18-073
18-087
Bucholtzstraße
Triftstraße/Grüner Weg
Bertholdweg
Sebastopol
Ankumer Weg
Stralsunder Str./Wende
Bramstraße
Lichtenbergstraße
Finkenweg
Tiemannstraße
Prof.-Schirmeyer-Str.
Langenkamp
Am Pappelgraben
Haunhorstberg
Töpferstraße
Flächengröße
Eigentum der Erhalt als
Vorbehalts- Entwicklungsvorschläge
Stadt
in m²
fläche
Nein (OPG)
Nein
Tiefgarage
450
B-Plan-Änderungsverfahren beachten,
Ja
evtl.
549
öffentliche Grünfläche
priv. Grünfläche, evtl. Anliegern zum
Ja
Nein
602
Kauf anbieten
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
504
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
363
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
469
private Grünfläche, ggf. Anliegern zum
Ja
evtl.
580
Kauf anbieten
von Kita der St. Michaelis genutzt,
Ja
Nein
760
Gemeinde zum Kauf anbieten
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
422
Nein (Kirche) Nein
Bebaubarkeit prüfen
735
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
641
z. T.
evtl.
Bebaubarkeit prüfen
1.762
Nein (privat)
Nein
Bebaubarkeit prüfen
545
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
434
Nein (privat)
Nein
ggf. private Grünfläche
871
Ja
Nein
ggf. private Grünfläche
179
Nein
Nein
Bebaubarkeit prüfen
444
überwiegend Nein
Bebaubarkeit prüfen
985
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
665
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
1.032
Nein (privat)
Nein
ggf. private Grünfläche
2.235
Ja
Nein
Verkauf, Veräußerung geplant
651
Ja
evtl.
Ausbau Quartiersspielplatz
1.347
21Darum/Gretesch/Lüstringen
21-601
Schledehauser Weg
Ja
Nein
Bebaubarkeit prüfen
22-Voxtrup
22-044
22-045
Hasenheide
In der Steiniger Heide
Ja
Ja
Nein
Nein
private Grünfläche
private Grünfläche
Spielraumplanungsbereich
01-Innenstadt
04-Eversburg
06-Sonnenhügel
07-Haste
08-Dodesheide
10-Schinkel
12-Schinkel-Ost
14a-Schölerberg-Innen
16b-Wüste-Außen
18-Hellern
448
2.204
1.912
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Anlage 4
Übersichtskarte 1: Potenzielle Standorte für Groß-/Quartiers- und Themenspielplätze
104
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Übersichtskarte 2: Öffentliche Spielflächen Bestand – Planung
Siehe Karte im Anhang
105

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