Raunheim B-Planänderung Stadtmitte korrigiert

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Raunheim B-Planänderung Stadtmitte korrigiert
Begründung der planungsrechtlichen Festsetzunge n gem. §9 BauGB
1.
Art der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB und §§1-15 BauNVO)
1.1
Gemäß den Einzeichnungen im Plan werden alle Baugebiete als
MK – Kerngebiet nach §7 BauNVO ausgewiesen.
1.2
Im MK 1, MK 2, und MK 3 sind folgende Arten allgemein zulässiger Nutzungen nach §7
Abs.2 Nr.2 und Nr.5 BauNVO nicht zulässig:
GP3
10.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
(§9 Abs.1 Nr.20 BauGB)
10.1
Die im Plan dargestellten Bestandsbäume sollen dauerhaft erhalten werden, bei
Abhängigkeit sind sie zu ersetzen. Ersatz ist auch an anderem Standort möglich.
Baumscheiben müssen offen ausgebildet sein, eine luft- und wasserdurchlässige
Abdeckung ist zulässig, mind. 3 x 3 m lichtes Maß.
13.5
-
Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen
-
Vergnügungsstätten
10.2
sowie nach §7 Abs.3 Nr1. BauNVO
St 1
-
Tankstellen, die nicht unter Absatz 2. Nr. 5 fallen
II
V
0,5
2,0
g
IV
GÖ 1
1.3
GP 3
P
P
MK 2
P1
0,8
P1
2.
III
2,3
landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.
g
Juglans nigra Schwarznuss in Sorten
10.3
GP 1
GRZ
GFZ
Vollgeschosse
0,5
0,8
0,9
0,4
2,0
2,3
2,5
1,2
V
III
III
III
St 2
MK 1
MK 2
MK 3
MK 4
St
Altenger.
Wohnen
G2
MK 4
III
0,4
1,2
St 2
G1
g
MK 3
III
0,9
2,5
3.
11.
Bauweise
Für alle Baugebiete innerhalb des Geltungsbereiches wird die geschlossene Bauweise
festgelegt.
GÖ 2
4.
GP 2
Überbaubare Grundstücksfläche
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
Gemäß §23 Abs.2 BauNVO sind bei den festgesetzten Baulinien Vor- und Rücksprünge
bis zu 1,0m auf bis zu 40% der Fassadenfront zulässig.
Die Zulässigkeit von Vor- und Rücksprüngen bei Baugrenzen richtet sich nach §23 Abs. 3
BauNVO.
1. Räumlicher Geltungsbereich
nach § 9 Abs.7 BauBG
7. Flächen für den Gemeinbedarf
nach § 9 Abs.1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Flächen für den Gemeinbedarf
2. Art der baulichen Nutzung
nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 BauNVO
MK
öffentliche Verwaltungen
3. Maß der baulichen Nutzung
nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 BauNVO
1,0
Geschossflächenzahl als Höchstmaß
kulturellen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen
z.B. 1,0
0,7
Grundflächenzahl
z.B. 0,7
III
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
z.B. II
5. Verkehrsflächen
nach § 9 Abs.1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB
Straßenverkehrsflächen
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung
4. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
nach § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO
g
geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
5. Füllschema der Nutzungsschablone
MK III
0,7 1,0
g
Nutzungsart
Zahl der Vollgeschosse
Grundflächenzahl Geschossflächenzahl
Bauweise
P
Zweckbestimmung:
öffentliche Parkfläche
Fußgängerbereich
6. Flächen für Versorgungsanlagen
nach § 9 Abs.1 Nr, 12, 14 und Abs. 6 BauGB
Zweckbestimmung:
Elektrizität
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
(§9 Abs.1 Nr4 BauGB)
5.1
Stellplätze außerhalb der überbaubaren Flächen sind nur auf den im Plan
gekennzeichneten Flächen zulässig.
5.2
Auf der mit ST1 gekennzeichneten Fläche ist das anfallende Oberflächenwasser von
Flächen, die nicht bereits versiegelt sind, soweit wie möglich über die belebte Bodenzone
der angrenzenden Grünflächen zu versickern. Hinsichtlich der Begrünung
der Fläche
sind die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Raunheim zu beachten.
5.3
Die mit ST 1 gekennzeichnete Fläche ist zu maximal 75 % als Fläche für Stellplätze und
deren Zufahrten nutzbar.
5.4
Die Entwässerung der im Plan mit ST2 gekennzeichneten Stellplatzfläche hat in die
angrenzende private Grünfläche zu erfolgen.
6.
Flächen für den Gemeinbedarf
(§9 Abs.1 Nr.5 BauGB)
öffentliche Grünflächen
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen
für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
private Grünflächen
Zweckbestimmung:
Spielplatz
8. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
nach § 9 Abs.1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie
von Gewässern
Erhaltung:
Bäume
9. Sonstige Planzeichen
nach § 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB
Altenger.
Wohnen
Besonderer Nutzungszweck von Flächen,
der durch besondere städtebauliche
Gründe erforderlich wird
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
Die Fußgängerbereiche und der zentrale öffentliche Parkplatz sind in der
Plandarstellung festgesetzt. Die öffentliche Parkplätze P1 ist für eine unterirdische
Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Der Platzbereich zwischen den Baugebieten MK1,
unterirdische Regenwasserrückhaltung
MK2 und den Gemeinbedarfsflächen ist für eine
vorgesehen.
Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung,
z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzungen
des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes
Lärmschutzwand
Sträuche
bestehende Grundstücksgrenzen
nachrichtlich
9.
Öffentliche und private Grünflächen
(§9 Abs.1 Nr.15 BauGB)
werden in der Plandarstellung festgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
(§13 Abs. 2 BauGB)
Aufgrund der Schalleintragungen aus dem Luftverkehr wird das gesamte Plangebiet
dem Lärmpegelbereich IV entsprechend DIN 4109 Ausgabe 1989, Tabelle 8
zugeordnet. Alle Außenbauteile von Gebäuden (Fenster, Außenwände und Dächer) im
gesamten Plangebiet sind entsprechend den hieraus resultierenden Anforderungen
herzustellen.
(Magistrat / Bürgermeister)
13.
3.
13.1
13.2
Fußgängerbereiche
Entsprechend der Einzeichnung im Plan ist vor dem Baufeld MK 3 eine Allee mit einem
maximalen Pflanzabstand von 8x8 m nach Arten und Pflanzqualitäten der Artenliste
auszubilden. Baumscheiben müssen offen ausgebildet sein, eine luft- und
wasserdurchlässige Abdeckung ist zulässig. Ein lichtes Mindestmaß von 2x2m ist
einzuhalten.
Öffentliche Parkplatzflächen
Die im Plan dargestellten Standortfestsetzungen im Bereich P1 sind einzuhalten.
Baumscheiben müssen jeweils in der Größe eines Parkplatzes offen ausgebildet werden.
Ein lichtes Mindestmaß von 2x2 m ist einzuhalten.
Öffentliche Grünflächen
GÖ1
Die öffentliche Grünfläche entlang der Ludwig-Buxbaum-Allee soll möglichst
weitgehend erhalten werden. Bei gärtnerischer Umgestaltung sind Baum- und
Straucharten gemäß der Artenliste auszuwählen.
Mindestens 20% der Fläche ist gärtnerisch mit Baum- und Straucharten gemäß
der Artenliste anzulegen. Je 100m² Spielplatzfläche ist ein Hochstamm zu
pflanzen. Der Versiegelungsgrad darf 30 % nicht übersteigen. Die
Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitliche angrenzende
Pflanzflächen zu erfolgen.
Pri vate Grünflächen
GP1
(Altenwohnen - Parkfläche)
Mindestens 90% der Fläche sind gärtnerisch mit Baum- und Straucharten der
Pflanzliste zu bepflanzen. Je 100m² Grünfläche ist ein Hochstamm zu pflanzen.
Eine Versiegelung darf pro Einzelfläche 30m² nicht übersteigen.
Die Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitlich
angrenzende Pflanzflächen zu erfolgen.
GP2
(Umfeld Altenwohnen)
Mindestens 50 % der Fläche sind gärtnerisch mit Baum- und Straucharten
gemäß der Artenliste zu bepflanzen.Je 100m² Grünfläche ist ein Hochstamm
zu pflanzen.Eine Versiegelung darf pro Einzelfläche 30m² nicht übersteigen.
Die Entwässerung der versiegelten Flächen hat dezentral in seitlich
angrenzende Pflanzflächen zu erfolgen.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
(§13 Abs.2 BauGB)
im Zeitraum
Pflanz- und Erhaltungsfestsetzungen für Bäume, Sträucher und sonstige
Bepflanzungen
(§9 Abs.1 Nr.25a und b BauGB)
13.4
mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Flächen
2.
12.2
Fuß- und Radwegverbindungen
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
(Magistrat / Bürgermeister)
im Zeitraum
Durch die im Plan mit GÖ2 gekennzeichnete Grünfläche mit Spielplatzbereich wird ein
öffentlicher Fuß- und Radweg geführt.
8.
am
Zum Schutz der angrenzenden Nutzungen vor Schalleinträgen des Schienenverkehrs ist
auf der im Plan gekennzeichneten Fläche eine Schallschutzwand H=3,5m zu errichten.
GÖ2
Umgrenzung von Flächen für NebenAnlagen,Stellplätze, Garagen und
Gemeinschaftsanlagen
Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung
(§2 Abs. 1 BauGB)
12.1
(Büronutzungen, Läden, Gastronomie) zulässig.
7.
1.
Vorkehrungen zum Lärmschutz (§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)
Innerhalb der im Plan dargestellten Flächen für den Gemeinbedarf sind entsprechend den
Planeintragungen nur Gebäude für die öffentliche Verwaltung sowie kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen mit entsprechenden Ergänzungsnutzungen
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
(§9 Abs.1 Nr.21 BauGB)
Verfahren
12.
13.3
7. Grünflächen
nach § 9 Abs.1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB
Einrichtungen und Anlagen:
Kerngebiet
§ 7 BauNVO
5.
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu beteiligen.
Für alle nach §9 (1) Nr. 25 zu pflanzenden Sträucher werden folgende
Mindestanforderungen festgesetzt:
Strauch, 2x verpflanzt, 60-100 cm Höhe. Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen, 2.
Ordnung in Form einer mehrreihigen, frei wachsenden Heckenpflanzung von mind. 2,50
m Höhe und 3 m Breite aus überwiegend heimischen Straucharten auszubilden.
Vorhandene Strauchpflanzung ist zu integrieren.
Folgende im Plan gekennzeichnete Flächen sind mit Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten
zu belasten:
G1
Fläche mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit
G2
Fläche mit Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger
Die Entwässerung der Fläche G1 erfolgt in die angrenzende private Grünfläche
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)
g
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die
auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez.
IV/Da 41.5 zu informieren.
Sophora japonica spec. Schnurbaum
in Sorten
Sorbus spec. Mehlbeere/Eberesche
in Arten und Sorten
Tilia cordata spec. Winterlinde in Sorten
Sorbus domestica Speierling in Sorten
Maß der baulichen Nutzung
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB und §§ 16-21a BauNVO)
Gemäß §16 BauNVO werden für die Baugebiete die jeweils max. Grundflächenzahl (GRZ)
die max. Geschossflächenzahl sowie nach §20 BauNVO die maximale Anzahl der
Vollgeschosse angegeben. Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach
Aufgrund von Erfahrungen bei Baumaßnahmen in der Umgebung ist nicht auszuschließen,
dass sich im Boden des B-Plan Gebietes trotz erfolgter Sondierung durch den
Kampfmittelräumdienst Kampfmittel befinden. Bei allen Flächen, auf denen bisher keine
bodeneingreifenden Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von 4,0 Metern oder
Abbrucharbeiten durchgeführt wurden, ist eine systematische Überprüfung vor Beginn der
geplanten Baumaßnahmen erforderlich, sofern bodeneingreifende Maßnahmen vorgesehen
sind.
Gleditsia triacanthos spec. Gleditschie in Sorten
Platanus acerifolia spec. Platane in Sorten
Prunus spec. Kirsche in Arten und Sorten
Quercus spec. Eiche in Arten und Sorten
altengerechten Wohnungen zulässig.
Hinweise
Bei Maßnahmen, die in den Gewässerhaushalt eingreifen (Wasserhaltungen etc.) sind dem
Landrat des Kreises Groß Gerau, Abteilung Wasser und Bodenschutz rechtzeitig vor
Baubeginn entsprechende Planunterlagen vorzulegen.
Aesculus hippovcastanum spec. Roßkastanie in Sorten
Corylus colurna spec. Baumhasel in Sorten
Fagus sylvatica spec. Buche in Sorten
Fraxinus excelsior spec. Esche in Sorten
Gem. §1 Abs.9
sind im MK 4 aus besonderen städtebaulichen Gründen ausschließlich Wohngebäude mit
Dach und Fassadenbegrünung
In den Gebieten MK 2 und MK 4 sind mindestens 50% der Dachfläche
2
zu begrünen. Fensterlose Fassadenflächen ab 30 m Fläche sind zu begrünen. Hierfür sind
Klettergehölze entweder direkt an der Fassade oder an einer vorgesetzten Kletterhilfe
anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
Eine Versorgung der geplanten Baugebiete MK1, MK2, MK3, MK4 sowie der Einrichtungen
und Anlagen für den Gemeinbedarf mit Erdgas ist unter Berücksichtigung wirtschaftlicher
Gesichtspunkte durch Heranführung einer Verteilungsleitung möglich.
Acer platanoides spec. Spitzahorn in Sorten
Acer pseudoplatanus spec. Bergahorn in Sorten
Aesculus carnea spec. Scharlach-Rosskastanie in Sorten
sind nur im Zusammenhang mit Ladengeschäften zulässig.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe nach §11 Abs.3 BauNVO sind nur zulässig, wenn der
Anteil der Verkaufsfläche für Non–food-Artikel 10% der Gesamtverkaufsfläche nicht
übersteigt.
St 1
14.
Empfehlungsliste für Baumpflanzungen:
Gem. § 1 Abs. 5 BauNVO sind
Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im Sinne des §7 Abs.2 Nr.3 BauNVO
MK 1
Für alle nach §9 (1) Nr. 25 zu pflanzenden Bäume werden folgende
Mindestanforderungen festgesetzt:
Hochstamm, 3x verpflanzt,
mit Drahtballierung,
16-18cm Stammumfang
(Grünfläche Kindergarten)
Die Grünfläche ist zu erhalten. Bei gärtnerischer Umgestaltung sind Baum- und
Straucharten gemäß der Artenliste auszuwählen.
(Magistrat / Bürgermeister)
4.
Abwägung, Billigung und Satzungsbeschluss
(§10 BauGB) durch die Stadtverordnetenversammlung
am
(Magistrat / Bürgermeister)
5.
Bekanntmachung der Rechtswirksamkeit des Planes
(§10 Abs. 3 BauGB)
(Magistrat / Bürgermeister)
ammon + sturm
Architektur
Stadtplanung
Kaiserstraße
60329 Frankfurt / M.
Tel. 069 - 63 30 71 76
Fax. 069 - 63 30 71 78
Stadt Raunheim
Bebauungsplan 61.23.31
"Stadtzentrum", 1.Änderung
M 1:1000