Beschlussvorlage zu Punkt 12. für die öffentliche

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Beschlussvorlage zu Punkt 12. für die öffentliche
Amt Eiderkanal
Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
Osterrönfeld, 10.09.2015
Az.: 028.23 - JBE/Er
Id.-Nr.: 119696
Vorlagen-Nr.: GV8-36/2015
Beschlussvorlage
zu Punkt 12. für die öffentliche Sitzung
der Gemeindevertretung (Gemeinde Schacht-Audorf)
am Donnerstag, 8. Oktober 2015
Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Darstellung des Sachverhaltes:
Die im Jahre 1971 genehmigte Urschrift des Flächennutzungsplanes der Gemeinde SchachtAudorf enthält bis zum jetzigen Zeitpunkt 15 Änderungen. Am 11.10.2007 wurde von der
Gemeindevertretung beschlossen, dass eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
vorgenommen werden soll, in dem die rechtskräftigen Änderungen eingearbeitet werden.
Aufgrund der Bitte des Bauauschusses am 20.10.2009 das Verfahren zu einem späterem
Zeitpunkt fortzuführen, wurde dieses am 07.01.2014 wieder aufgenommen.
Zwischenzeitlich wurden den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen abzugeben.
Auch wurde am 24.08.2015 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung
die Gelegenheit gegeben, Anregungen, Bedenken oder Ideen zu äußern und Fragen zu stellen. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.09.2015 dem Vorhaben mehrheitlich mit
Änderungen (siehe Beschlussvorschlag) zugestimmt.
Weitere Erläuterungen verwaltungsseitig in der Sitzung.
2. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten dieses Verfahrens richten sich nach dem städtebaulichen Planwerksvertrag vom
10.07.2015 zwischen der Gemeinde Schacht- Audorf und der Stadtplanerin Frau Dipl.- Ing.
Anke Karstens des Büros ak-stadt-art aus Aukrug.
Die derzeit geschätzten Kosten belaufen sich auf 59.658,69 € brutto. Zusätzlich werden Kosten für die Vervielfältigung der Pläne einschließlich Begründung und Umweltbericht in Papierform und digitale Fassung auf CD für das Verfahren berechnet. Das Verfahren zur FNPNeuaufstellung wird möglicherweise einen längeren Planungszeitraum erfordern, sodass
sich die Kosten auf die Jahre 2015 / 2016 verteilen.
Der Gemeinde stehen für räumliche Planung und Entwicklung 102.718,75 € im Haushaltsjahr
2015 zur Verfügung.
3. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
mit gleichzeitigem Scoping (Festlegung des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durch schriftliche Aufforderung) und die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der Beteiligungen
der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, welche Einwände beinhalten, hat die Gemeinde geprüft und entspre-
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chend der Abwägungsvorschläge des beauftragten Planungsbüro berücksichtigt. Die Abwägungsliste wird Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Schacht- Audorf für das gesamte Gemeindegebiet und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
a. Die geplanten Flächen für Waldentwicklung westlich der Bundesautobahn
A7 und nördlich der Landesstraße 47 sollen sich bis zur südlichen Gemeindegrenze an der BAB 7 und nordöstlich des ‚Dörpsee‘, sowie bis zur
südöstlichen Gemeindegrenze östlich der BAB 7 erstrecken.
b. Im Gebiet nördlich der Holsteiner Straße und westlich der Grund- und
Gemeinschaftsschule und der Wohnbebauung Holmredder soll nach städtebaulicher Prüfung und Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg- Eckernförde, sowie der Landwirtschaftskammer ein Mischgebiet oder ein allgemeines Wohngebiet mit Zulassung eines Reiterbetriebes entstehen.
c. Der nördlich des Schülldorfer Sees gelegene Wanderweg wird mit einem
Schutzabstand von ca. 50 m vom Dörpsee bis zum Biotop verlaufen und
von dort durch die freie Feldmark an der Knickanlage an der Straße ‚Am
Brook‘ anschließen. Weiterhin soll dieser Wanderweg mit dem Friedhof
verbunden werden.
d. Die zwischen dem Fähranleger und der K76 gelegene Sonderfläche ‚S3‘
wird als Grünanlage dargestellt.
e. Die Aufteilungen der Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet ergeben
sich aus den im Abwägungspapier vom 30.09.2015 dargestellten Prioritätsstufen 1 und 2 gemäß der Fortschreibung des Entwicklungsplanes der
Gebietsentwicklungsplanung (GEP).
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Im Auftrage
gez.
Jördis Behnke
Anlage(n):
- Vorentwurf der Neuaufstellung des F- Planes 2030 (wird nachgereicht)
- Begründung zum Vorentwurf des F- Planes 2030 (wird nachgereicht)
- Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom
30.09.2015 (wird nachgereicht)
- Voreinschätzung der Beeinträchtigung der Schutzgüter bei späterer Umsetzung potenzieller
Wohnbau-, Gewerbe- und Sondergebiete mit Datum vom 24.06.2015 (wird nachgereicht)