EEG - Aktion Leben e.V.

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EEG - Aktion Leben e.V.
EEG-Infodienst, Rundbrief 16
Aus dem Inhalt:
Schweiz: Selbstmord-Service
Verfügungen ...
S.2
Nachrichten
S.3
Keine Pflicht zu Leben S.4
Österreich: Widerspruch
S.4
S.1
Liebe Leser,
Man kann bekanntlich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Bei der Euthanasie/Sterbehilfe erfolgt der erste Schritt auf Antrag des
Patienten. Für diesen ersten Schritt sucht man Akzeptanz zu gewinnen,
indem man immer wieder beteuert: „Keine aktive - nur passive
Euthanasie/Sterbehilfe!“ solle möglich sein.
Dieser erste Schritt soll vor allem durch sog. Patientenverfügungen
erreicht werden. Man suggeriert den Menschen, sie hätten ein
Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben, d. h. ein Recht auf ein
selbstbestimmtes Sterben.
Es sollte uns nachdenklich machen, daß ausgerechnet in Zeiten leerer
Kassen den Menschen ein „würdiges“ Sterben ohne Schmerzen und Leid
empfohlen und durch Patientenverfügungen gar versprochen wird.
Wir sollten uns nicht täuschen lassen, die sog. „passive“
Euthanasie/Sterbehilfe kann in diesem Zusammenhang sehr „aktiv“ sein
und die „indirekte“ sehr „direkt“.
Versuchen wir als Erstes und Wichtigstes uns wieder klar zu machen, daß
Gott allein der Herr über Leben und Tod und die Sterbestunde die
wichtigste Stunde unseres Lebens ist.
Walter Ramm
P.S.: Um unsere Aufklärungsarbeit finanzieren zu können, erbitten wir
eine Spende. Vergelt‘s Gott! Zur Bestellung von Infomaterial finden Sie bei
den Aussendungen für Deutschland und Österreich eine Bestellkarte auf
dem beiliegenden Adreßträger- und Spendenformular.
Österreich: Problembewußtsein schaffen
Das In-Kraft-Treten des belgischen Euthanasiegesetzes war Anlaß für
Kritik der Katholischen Aktion Österreichs.
Es gelte „vorzubauen“, daß nicht irgendwann auch in Österreich Tötung
auf Verlangen straffrei wird. Es gelte eine substanzielle und differenzierte
Diskussion über das Thema Sterben in der breiten Öffentlichkeit zu
fördern.
Das zeigten auch Umfragen, wonach eine Mehrheit der Bevölkerung ein
ähnlich „liberales“ Gesetz wie in den Niederlanden und Belgien auch für
Österreich befürworten würde. (Vgl. Kathpress, 24.9.02.)
Anmerkung: Genau das wollen wir mit unseren Informationen der
Europäischen-Euthanasie-Gegner (EEG) in den deutschsprachigen Ländern
tun. In der Tat muß man die Frage sehr „differenziert“ angehen.
Die Strategien der Euthanasiebefürworter, gerade auch der Einsatz von
nicht nachprüfbaren Statistiken und Umfrageergebnissen, sind uns bereits
aus der Abtreibungsdebatte bekannt.
Schweiz
Selbstmord-Service
Wer in der Schweiz „ohne selbstsüchtige Beweggründe“ Beihilfe zum
Selbstmord leistet, macht sich nicht strafbar. Die „Sterbehelfer“ von
„Dignitas“ (Würde) seien ehrenamtlich „tötig“ und würden für ihre
Tätigkeit nicht bezahlt. Damit könnten ihnen ideologische, aber keine
„selbstsüchtigen“ Motive unterstellt werden. Die „Sterbehelfer“ von
„Dignitas“ leisten ihre „Dienste“ auch Ausländern, darunter im letzten Jahr
31 Deutschen. (Vgl. Medical Tribune, 25.10.02.)
Erster britischer Todestourist in der Schweiz
Ein 77-jähriger Brite mit Halskrebs wurde nun von seinen Kindern nach
Zürich gebracht, um sich als erster britischer Staatsbürger mit „Hilfe“ von
„Dignitas“ das Leben zu nehmen. „Dignitas“ hat in den letzten 4 Jahren
134 Menschen, meist Ausländer, welche als Touristen in die Schweiz
kamen, beim „Selbstmord“ assistiert. (Vgl. LSN, 5.11.02.)
Sterbetourismus
Ein einfaches Bahnticket reiche: Zwischen der Ankunft in Zürich und dem
Tod lägen nicht einmal zwölf Stunden. So lange dauere es, bis der
Sterbewillige mit einem Vertrauensarzt gesprochen, den Mitgliedsbeitrag
von umgerechnet rund 30 Euro gezahlt habe, in ein Zimmer gebracht
werde, die tödliche Dosis erhalte und sterbe, berichtet „Voralberg Online“
am 11.9.2002.
(Vgl. Alfa-Newsletter, 13.8.02.)
Verfügungen ...
Patientenverfügung, Organspendeausweis
Passagen aus dem Vortrag „Verfügungen - Patientenverfügung,
Organspende-Ausweis etc.“ bzw. aus dem SR-Heft Nr. 13 „Die
Patientenverfügung“ (Niederschrift eines Vortrages - korrigiert und
ergänzt - Bitte Bestellkarte beachten.)
Viele Menschen glauben, daß sie durch eine „Willenserklärung“, ein
„Patiententestament“ (richtiger „Patientenverfügung“) eine Lösung
gefunden haben, ihre „letzten Dinge“ zu regeln.
Diese Patientenverfügung gibt es noch nicht lange. Nachdem 1975/76 die
Amerikaner mit dem „living will“ auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle
übernommen hatten, war es 1978 in Deutschland der Jurist W.
Uhlenbruck, der erstmals der Öffentlichkeit ein „Patienten-Testament“, wie
er es nannte, vorstellte.
In der Tat gibt es inzwischen eine Fülle von „Muster-Erklärungen“. Die
Nachfrage kam und kommt allerdings keineswegs nur „von unten“, also
aus der Bevölkerung, sie wird auch „von oben“ stimuliert.
Man begegnet Standardformulierungen, und die Optionen in den einzelnen
Mustererklärungen sehen vergleichbar aus. Immer geht es um „würdiges
Sterben“, um „Grenzen medizinischer Behandlung“, um „freie Wahl- und
Gestaltungsmöglichkeiten“ des Patienten. Behandlungsbegrenzung gilt
dabei als Chance und beides, Leistungsbegrenzung und
Behandlungsverzicht finden sich im Kontext der Patientenverfügungen
akzeptiert. Man muß jedoch alle Verfügungsmuster sehr kritisch
analysieren und Begriffe wie „christlich“ oder „Hospiz“ im Titel nicht als
Siegel für Unbedenklichkeit nehmen.
Es boomt auf diesem Gebiet, seitdem man in der Rechtsprechung
(Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 1994 im sog. Fall Kempten)
vom „mutmaßlichen Willen“ spricht. Seither wird über
Behandlungsabbruch auch außerhalb des Sterbens, der „Sterbephase“,
diskutiert. Deutsche Gerichte haben die Möglichkeit einer
Behandlungsbegrenzung vor der Sterbephase verschiedentlich bestätigt,
so das Oberlandesgericht Frankfurt.
Der Begriff des „mutmaßlichen Willens“ ist auch in anderen Bereichen zu
einem Zauberwort geworden, etwa bei der begehrten Zustimmung der
Angehörigen zur Organentnahme. Weil dieser Begriff aber so schwammig
ist, ist er auch so gefährlich.
Ein Beispiel für viele solcher Muster-Patientenverfügungen:
„Wenn ich ein unheilbares oder bleibendes Leiden haben sollte, das
meinen Tod innerhalb einer kurzen Zeit verursachen wird, und ich nicht
mehr in der Lage bin, Entscheidungen bzgl. meiner medizinischen
Behandlung zu treffen, gebe ich meinem behandelnden Arzt die Weisung,
eine Behandlung, die den Vorgang des Sterbens nur verlängert und nicht
für mein Wohlbefinden oder zu Schmerzlinderung notwendig ist, zu
unterlassen oder abzubrechen.“
Doch was heißt hier:
* unheilbar und bleibendes Leiden?
Dieser Begriff schließt Asthma, Diabetes, zerebrale Lähmungen und viele
durch Herzleiden oder Schlaganfall verursachte Leiden mit ein.
* Tod innerhalb einer kurzen Zeit?
Das können Stunden, Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre sein, je
nachdem, wie man die Aussage definiert.
* nicht mehr fähig, Entscheidungen zu treffen?
Das können auch Menschen sein, die sich zeitweilig im Koma befinden, die
von Problemen überwältigt, deprimiert oder leicht senil sind oder unter
Medikamenten stehen.
* der behandelnde Arzt?
Das kann der Hausarzt, der Spezialist, mit dem Sie nie persönlich
sprachen, oder ein Medizinalassistent in der Notaufnahme eines
Krankenhauses sein.
* Behandlungen abbrechen oder unterlassen?
Behandlungen können Beatmungsgeräte und Chemotherapie sein, aber
auch Medikamente wie Insulin und Antibiotika oder Sauerstoff, ja sogar
Nahrung und Wasser.
Pater Paul Marx OSB von „Human Life International“ aus Amerika schrieb:
„Die nachfolgenden Schritte auf dem Weg zu massenhafter Tötung sind
immer einfacher, wie wir es bei der Empfängnisverhütung, Sterilisation
und Abtreibungstötung zur Bevölkerungskontrolle erfahren haben. Der
erste Schritt auf die schiefe Bahn ist der schwerste, aber wenn der Trend
abwärts erst einmal an Fahrt gewinnt, wird es so rasant gehen, daß es
sehr schwer sein wird, die Talfahrt zu stoppen oder umzukehren.
Viele Euthanasie-Aktivisten betrachten die ‘Patientenverfügung’ nur als
ersten Schritt auf dem Weg zur aktiven, unfreiwilligen Euthanasie derer,
die sie als nutzlos für die Gesellschaft erachten. Sie wissen, daß, wenn sie
die Gesellschaft dazu bringen können, diesen ersten entscheidenden
Schritt zu tun, alle nachfolgenden (egal, wieviel oder wie groß sie sind)
viel leichter sein werden.
Wenn eine Gesellschaft die ‚Patientenverfügung‘ erst einmal akzeptiert
hat, ändert sie vollständig ihre Meßlatte für den Wert des Menschen. Die
Abkehr von der Ethik der ‘Heiligkeit des Lebens’ zur Moral der
‘Lebensqualität’ ist der schlimmste Schritt, den ein Volk machen kann.
Wenn einmal dieser Wandel vollzogen ist, kann jeder Greuel gerechtfertigt
werden, indem man ihn hinter der beschönigenden Maske von ‚Mitleid‘
und ‚Realismus‘ verbirgt. Man kann mit Fug und Recht sagen, daß eine
Gesellschaft, die die ‚Patientenverfügung‘ akzeptiert hat, schon zu neun
Zehnteln auf dem Weg abwärts zur ‚unfreiwilligen‘ Euthanasie ist.“
Die Botschaft also heißt: „Liebe Bürger, ihr müßt nicht leiden. Macht ein
‚Patiententestament‘ und ihr könnt selbst entscheiden!“
Und immer wieder wird betont: Aktive Sterbehilfe ist ausgeschlossen!
Aber muß man nicht schon gerade deswegen skeptisch sein?
Täuschen wir uns nicht. Diese Dinge haben eine eigene Dynamik. Wie
schon zu NS-Zeiten. Es könnte dieses Mal auch aus dem „Recht zu
sterben“ bald eine „Pflicht zu sterben“ werden.
Nahrungs- und Wasserentzug wird zwar als „passive“ Sterbehilfe
bewertet, ist aber eine aktive Tötung! - Die Absicht ist entscheidend!
Nachrichten (aus aller Welt)
Australien
„Selbstmordtüte“
Australische Euthanasie-Befürworter von „Exit Australia“ haben eine sog.
„Selbstmordtüte“ vorgestellt. Kranke im Endstadium sollen sich die „Tüte“
über den Kopf ziehen und mit einem Band zuziehen, um so „langsam und
schmerzlos“ durch Ersticken „einzuschlafen“.
Der Premierminister des Bundesstaates Queensland erklärte, es gebe
keine Handhabe für ein Verbot der „Tüten“. Ansonsten müsse man auch
Messer und Rasierklingen verbieten. „Exit Australia“ erklärte, die „Aussie
exit bags“ seien die letzte Möglichkeit für Mittel- und Hilflose, ohne
Einnahme von Medikamenten schmerzlos zu Tode zu kommen, weil
ärztlich begleiteter Selbstmord in Australien verboten ist und Anwesende
wegen unterlassener Hilfeleistung mit Haft verurteilt werden können. (Vgl.
KNA, 20.8.02.)
Anmerkung: Dem Vernehmen nach wird die „Tüte“ auch bei der deutschen
DGHS diskutiert.
Vatikan
Klonverbot
Der Vatikan hat vor der Generalversammlung der UN ein absolutes,
weltweites Verbot des Klonens von Menschen gefordert. Dies gelte für die
medizinische Forschung ebenso wie für das Produzieren von Klonen zum
Zweck der Fortpflanzung. Die Unterscheidung zwischen „reproduktivem“
und „therapeutischem“ Klonen sei nicht akzeptabel. Sie verschleiere die
Tatsache, daß in beiden Fällen menschliches Leben erzeugt werde, um es
zu vernichten. (Vgl. KNA, 24.9.02.)
UNO
Zehn Gebote für die moderne Welt
Ohne großes Medienecho wurde die „Earth Charter“ präsentiert. Die
Konvention gilt als die „neuen zehn Gebote“, welche der „globalen
Spiritualität“ des neuen Zeitalters ihre Richtung geben sollen. Der religiöse
Unterton ist gewollt. Nicht zuletzt haben Unterstützer der „Earth Charter“,
darunter Stephen Rockefeller, eine Bundeslade, die „Ark of Hope“,
anfertigen lassen, worin das Manifest aufbewahrt wird. Sie wurde in das
UN-Hauptquartier in New York übertragen und in Johannesburg
ausgestellt. „New American“ berichtet, daß die Konvention schon in Kürze
in Schulen, Lehrervereinigungen und Einrichtungen des öffentlichen
Lebens getragen werden wird. Es gibt Vermutungen, daß, sobald eine
gewisse Anzahl an Unterschriften gesammelt wurde, die „Earth Charter“
als universell akzeptiert und unaufhaltbar erscheinen wird. (Vgl. Kath.net,
16.9.02.)
USA
Gen-Code auf CD
Der US-Wissenschaftler Craig Venter will auf Bestellung das Genom
zahlungsfähiger Bürger auf CD festhalten. So soll es Privatleuten möglich
sein, detaillierte Informationen über ihre Krankheitsanfälligkeit und ihre
Lebenserwartung zu bekommen. (Vgl. Spiegel Online, 24.9.02.)
Belgien
Erster Euthanasiefall
Ende September 2002 trat das im Mai 2002 vom Parlament
verabschiedete Euthanasiegesetz in Kraft. Und schon wird aus Belgien
gemeldet, daß ein erster Fall von Euthanasie bekannt geworden ist. Ein in
Gent lebender Mann, der an multipler Sklerose erkrankt war, hatte um
„Sterbehilfe“ nachgesucht und ist am 30. September gestorben. Er habe
sich seit langem für eine „liberale“ Gesetzesregelung eingesetzt. (Vgl.
KAP, 2.10.02.)
China
Organe von Hingerichteten
In China werden Hingerichteten offenbar Organe entnommen. Trotz
Verbot des Organhandels würden in dem Land Nieren, Leber, Herz und
Haut Exekutierter systematisch verwertet, berichtete der „stern“. Die
chinesische Regierung bestreitet laut „stern“ die „illegale“
Organentnahme. (Vgl. KNA, 24.9.02.)
Österreich
Euthansie ist falsches Mitleid
Österreichs Familienbischof, DDr. Klaus Küng, sagte bei einem Kongreß:
„Eine Gesellschaft, die behinderte Menschen, Kranke, Alte und Sterbende
umbringt, ist unmenschlich“. Und: „Nur durch den Glauben an Gott und
das ewige Leben kann das Leben von Anfang bis zum natürlichen Tod als
eine Entfaltungsmöglichkeit betrachtet werden, welche auch den Schmerz
einbezieht.“ Die Beihilfe zum Selbstmord könne nie ein Liebesdienst sein.
Man könne, so der Bischof, „in großem Maße dazu beitragen, daß die
Sterbenden im Bewußtsein des Todes mit sich ins Reine kommen, den
inneren Frieden erlangen und sich von ihren Angehörigen und Freunden
verabschieden sowie auf die endgültige Begegnung mit Gott vorbereiten“.
(Vgl. Zenit, 11.11.02.)
Brasilien
Bioethik-Weltkongreß
Beim 6. Weltkongreß für Bioethik in Brasilia beklagte eine amerikanische
Delegierte die wachsenden Euthanasie-Aktivitäten: „Die Todesengel
agieren unbehelligt vor den Nasen der Behörden.“ Es würden immer mehr
alternative Euthanasie/Sterbehilfe-Methoden entwickelt. Es gebe
inzwischen sogar schon Euthanasie/Sterbehilfe-“Do-it-Yourself“Packungen für 40,- US$ zu kaufen. Gewarnt wurde, daß Euthanasie/Sterbehilfe zur Ausgabensenkung für mangelhafte und defizitäre
Gesundheitssysteme mißbraucht werden könne. Beim gleichen Kongreß
sprach sich der Australier Peter Singer für aktive Sterbehilfe aus. Afrika
habe zum Beispiel nicht genügend Mittel, um die Aids-Kranken zu
behandeln. Andererseits stehe die Wirtschaft kurz vor der Möglichkeit,
„unsterbliche Menschen zu schaffen“, hieß es bei der Veranstaltung. (Vgl.
dpa, 1.11.02.)
Italien
Euthanasie auf Intensivstationen
Eine Studie, wonach auf den Intensivstationen in ital. Krankenhäusern
teilweise „aktive“ Sterbehilfe geleistet wird, sorgte für Aufregung. Rund 4
Prozent von rund 250 befragten Medizinern hatten in der von der kath.
Universität Mailand durchgeführten Befragung angegeben, zumindest
einmal dem Leiden eines todkranken Patienten aktiv ein Ende gesetzt zu
haben. 80 Prozent gaben an, passive Sterbehilfe geleistet zu haben. Dazu
hätten sie lebenserhaltende Geräte oft auch ohne ein Einverständnis der
Angehörigen abgeschaltet. Passive Sterbehilfe? (Vgl. Neue Zürcher
Zeitung, 13.11.02.)
England
Organkäufer
Mehr als 200 Briten reisten im vergangenen Jahr nach Indien, um sich
dort Nieren und andere Organe zu kaufen. Aus Deutschland gibt es dazu
keine Zahlen. Aber auch deutsche Transplantationszentren kennen das
Phänomen: Plötzlich kommt ein Patient mit neuer Niere zur
Nachbehandlung in die Klinik. Niemand kennt ihn. Die Berliner Charité
betreut z.Zt. nach eigenen Angaben zwei solcher Patienten. Ärzte sind
nicht verpflichtet, solche Patienten anzuzeigen, und tun es auch nicht,
zumal sie in Konflikt mit ihrer Schweigepflicht kämen. (Vgl. Ärzte Zeitung,
24.10.02.)
Weltkongreß der „Sterbehelfer“
Nach der Liberalisierung der Euthanasie/Sterbehilfe in den Niederlanden,
Belgien und dem US-Bundesstaat Oregon spürt die Lobby der EuthanasieBefürworter Oberwasser. Auf dem 14. Kongreß der „World Federation of
Right to Die Societies“, des Weltverbandes der Vereine für Sterbehilfe, der
in Brüssel tagte, forderten die Teilnehmer jetzt eine Änderung der Gesetze
überall dort, wo die Tötung auf Verlangen noch illegal sei. Wo eine
Änderung bereits erreicht sei, müßten diese ausgedehnt werden. (Vgl. DT,
12.9.02.)
Nachrichten ( aus Deutschland)
Suizid im Internet
Immer mehr Menschen verabreden sich im Internet zur Selbsttötung.
Alleine in Deutschland gebe es etwa 30 sog. Suizid-Foren, weltweit sollen
es bereits mehrere tausend sein. Hier werden Möglichkeiten zur
Selbsttötung ausgetauscht, eigene Selbsttötungen angekündigt oder Abschiedsbriefe veröffentlicht. Alleine im Jahr 2000 registrierten
Wissenschaftler der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) etwa
ein Dutzend sog. Internet-Suizide in Deutschland. Vor allem Jugendliche
seien gefährdet, sagen Psychiater der LMU. (Vgl. Ärztezeitung, 6.5.02.)
Anreize für Organ„spender“
Ärzte und Patientenvertreter fordern - entgegen der gesetzlichen
Regelung - wegen der Risiken finanzielle Anreize für nach der „Spende“
weiterlebende Organ„spender“. In der Diskussion ist auch eine finanzielle
Beteiligung an den Beerdigungskosten für Organ„spender“, die nach sog.
„Hirntod“ bei der Organentnahme getötet werden. (Vgl. Ärzte Zeitung,
22.10.02.)
Streit um Klonverbot
Ein von Deutschland und Frankreich getragener Entwurf für die Vereinten
Nationen will die Frage „später“ klären, ob auch das therapeutische Klonen
verboten werden soll. Spanien, die Philippinen und die USA wollen
hingegen ein umfassendes Klonverbot. Der CDU-Abgeordnete, Hubert
Hüppe, nannte es „unverständlich“, daß die Bundesregierung nicht für ein
umfassendes Klonverbot eintrete. (Vgl. KNA, 21.10.02.)
Organspende-Führerschein
Führerschein-Neulinge im Landkreis Fürth/Bay. erhalten künftig mit dem
begehrten „Lappen“ auch den Vordruck eines Organspenderausweises.
(Vgl. Süddeutsche Zeitung, 6.11.02.)
Anmerkung: Ist das nicht zynisch? Man spekuliert auf das statistisch
höhere Unfallrisiko der Fahranfänger.
Keine Pflicht zu leben
Bei einer Diskussionsveranstaltung im Sommer dieses Jahres im
Deutschen Bundestag zum Thema „Sterbehilfe und Patientenschutz“
wurde an die geladenen Experten die Frage gestellt: „Existiert ein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf in Deutschland?“ Einigkeit bestand,
daß ein Handlungsbedarf besteht, offen jedoch blieb, ob über das
Strafrecht oder das Zivilrecht vorzugehen sei.
Gefordert wurde u. a. ein sog. „Patientenschutzgesetz“, um das
Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Jedenfalls wurde eines klar
herausgestellt, daß dies zwar die 1. Veranstaltung im Deutschen
Bundestag war, aber sicher nicht die letzte.
Ein Abgeordneter sagte: „Endlich wird diese Diskussion geführt.“ Und er
fügte hinzu, es gebe ein Recht zu leben, aber keine Pflicht zu leben.
Schon im Einladungsschreiben hieß es:
„... scheinbar unerschütterlich hat sich in Deutschland eine
Ablehnungsfront aus Kirchen, Hospizbewegung, Parteien und Ärzteschaft
gegen die Sterbehilfe formiert. Dagegen steht der Wunsch der Mehrheit
der Bevölkerung, die Grenzen dessen, was man für sich selbst als ein
würdiges Leben betrachtet, selbstbestimmt festlegen zu können.
Der Kampf um die Sterbehilfe ist von ideologisch festgefahrenen Fronten
bestimmt. Doch auf Dauer wird man sich auch hierzulande einer
Versachlichung der Debatte nicht entziehen können, auch um bei der
Abwägung fundamentaler Werte ein weiteres Auseinanderdriften
europäischer Länder zu vermeiden. Dazu soll die Veranstaltung dienen.“
Österreich
Widerspruch - Wichtig!
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, daß es in Österreich ein
Widerspruchsregister gegen Organentnahmen gibt. Für Organentnahmen
in Österreich gilt, daß man der Entnahme von Organen ausdrücklich
widersprechen muß, sonst können sie im gegebenen Fall entnommen
werden. Das gilt auch für Ausländer und Touristen, die sich in Österreich
aufhalten.
Das Register wird geführt beim: Österreichischen Bundesinstitut für
Gesundheitswesen, Stubenring 6, A -1010 Wien, Tel.: 0043/ (0)
1/5156175, Fax: 5138472. Dieses Register wird von den Ärzten vor einer
Organentnahme abgefragt.
Achtung! Wer kann Vorträge zu den Themen: Abtreibung, Euthanasie,
Bioethik, Hirntod u. Organspende organisieren? Absprache unter Telefon:
06201/2046
Impressum
EEG-Infodienst:
Herausgeber und v.i.S.d.P.: EEG - Europäische Euthanasiegegner, c/o
Aktion Leben e.V., Postfach 61, D-69518 Abtsteinach.
Adresse für Österreich: Friedrichstr. 14, A-4040 Linz
Erscheint in unregelmäßigen Abständen, Bezug (auch in größerer Menge)
kostenlos, Spenden erbeten.
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Spendenkonto Deutschland: 17914, BLZ 509 616 85 bei: Volksbank
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