Wetterstation übergeben

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Wetterstation übergeben
Nr. 1 FÜR
| HARZTOR
INFORMATIONEN
| Januar 2015
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
„HOHNSTEIN/SÜDHARZ“
UND DIE GEMEINDE HARZTOR
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“
Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft:
• HARZTOR
• NEUSTADT
• HARZUNGEN
• BUCHHOLZ
• HERRMANNSACKER
04. Jahrgang • Nr. 01
Januar 2015
www.vg-hohnstein.de • www.harztor.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Ich wünsche Ihnen für das Jahr
2015 alles erdenklich Gute und
vor allem Gesundheit, um die
Dinge anzugehen, die sich vorgenommen haben.
Sie blättern gerade in der neuen Harztor Zeitung, welche Ihnen ab diesem Jahr monatlich zugestellt wird. In dieser Zeitung
werden Sie amtliche, nichtamtliche und informelle Veröffentlichungen finden. Ein Gemeinschaftsprojekt unter dem Dach
der
Verwaltungsgemeinschaft
Hohnstein-Südharz. Durch das
breitere Aufstellen und bündeln
mehrerer Ortschaften in dieser
Zeitung werden Kosten gespart
und mehr Menschen erreicht.
Die Zeitung ist kein starres Medium und lebt von den Informationen der Bürger für Bürger unserer Orte. Eine Erweiterung
des Informationsangebotes oder
die Veränderung in den Rubriken ist jederzeit möglich. Anregungen und Informationen hierzu können Sie uns wie gewohnt
zukommen lassen. Die Zeitung
wird am Monatsende als Beilage
in der Wochenchronik zu finden
sein. Vergrößert hat sich auch der
Einzugsbereich der Zeitung. Diese wird nun auch in den Orten der
Verwaltungsgemeinschaft ausgetragen. Dies ermöglicht uns allen
den jeweiligen Blick in die Ereignisse und Veranstaltungen der
Nachbargemeinden.
Weiterentwickeln wird sich auch
der Internetauftritt der Gemeinde Harztor. Durch die Firma Aturis, bei welcher die Gemeinde
Harztor kostenneutral ihren Internetauftritt unterhält, wurde im
vergangen Jahr die Initiative gestartet, alle Gewerbetreibenden
zusammen zu fassen. Sinn des
angestrebten Angebotes ist es,
unter einem Branchenbuch alle
Unternehmen und Betriebe zu erfassen, um dem Verbraucher eine
gezielte regionale Suche zu ermöglichen. Dies bildet letztlich
auch einen Schritt in Richtung
regionaler Wertschöpfung bei
der Suche nach ortsansässigen
Dienstleistungen. Zudem werden die ortsspezifischen Informationen unter den entsprechenden
Ortschaften aktualisiert.
Stephan Klante
Wetterstation übergeben
Es war am 01.09.2014 als Bürgermeister Stephan Klante an
der Jahreshauptversammlung der
Sparkassenversicherung in Alsfeld teilnahm. Im Rahmen dieser
Veranstaltung fand eine Verlosung statt, wobei es eine Wetterstation im Wert von ca. 2000,-EUR zu gewinnen gab. Als das
Ergebnis der Auslosung unter
den ca. 350 anwesenden kommunalen Vertretern bekanntgeben
wurde, war die Freude groß. Die
Gemeinde Harztor wurde aufgerufen und war von diesem Moment an Besitzer einer Wetterstation.
Am Mittwoch besuchten Herr
Bernhardt der Sparkassenversicherung und Herr Ludwig von
der Kreissparkasse die Gemeinde, um die Wetterstation zu übergeben. Nach ausgiebiger Standortsuche im Vorfeld und unter
Berücksichtigung der einzuhaltenden
Standortbedingungen
kristallisierte sich das Gelände
der Bundefachschule dafür heraus. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Bundesfach-
v.l. S. Gerecke –Aturis, M. Hoffman – Bundesfachschule, H. Bankewitz – Bauamt,
S. Klante –Bürgermeister, J. Ludwig – KSK Nordhausen, N. Berhardt – Sparkassenversicherung
schule und Gemeinde erklärte
sich Schulleiter Michael Hoffmann sofort bereit, die Anlage
auf dem Gelände aufzubauen.
Die Gemeinde Harztor verfügt
nun über ein Messinstrument, mit
dem Niederschlagsmengen, Luft-
feuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Prognose und einiges mehr täglich abrufbar sind.
Die Daten werden nach erfolgter Installation der Geräte online
auf der Interseite einsehbar sein.
Hierfür wird die Firma Aturis,
welche die Internetseite der Gemeinde betreibt, die Voraussetzungen schaffen.
J. Pohl
Bürgerservice Harztor
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Nr. 1
Gottesdienste in der VG
„Hohnstein/ Südharz“
- Pfarrer Heimrich 01. Februar 2015
Neustadt, Pfarrhaus
Zeit: ab 11:00 Uhr
Ziegenalm, Sophienhof
mit Kantorei; anschließend
Kaffee und Kuchen
Zeit: ab 15:00 Uhr
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Januar 2015
Weihnachtstombola zugunsten
der Jugendfeuerwehr NSW
Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Adventsbastelangebote
Ilfeld und Niedersachswerfen
Beim gemeinsamen Basteln
schöner Geschenke oder Dekorationen hatten alle Generationen in
der Adventszeit sehr viel Spass.
Dazu hatte der Verein „Zukunft
Harztor“ e. V., in Zusammenarbeit mit dem „Bürgerservice
Harztor“, in Ilfeld und Niedersachswerfen, 2 Bastelnachmittage in den Gemeinderäumen
angeboten, sowie weitere Veranstaltungen im Jugendtreff Niedersachswerfen und auf dem
Sachswerfer Weihnachtsmarkt.
08. Februar 2015
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 9:30 Uhr
15. Februar 2015
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 9:30 Uhr
Herrmannsacker, Pfarrhaus
Zeit: ab 11:00 Uhr
22. Februar 2015
Osterode, Kirche
Zeit: ab 9:30 Uhr
Neustadt, Pfarrhaus
Zeit: ab 11:00 Uhr
Buchholz, Kirche
Zeit: ab 14:00 Uhr
Wiegersdorf, Kirche
Zeit: ab 17:00 Uhr
01. März 2015
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 9:30 Uhr
Auch 2015 wird es diese Angebote wieder geben, die nächsten
Bastelnachmittage werden vor
Ostern stattfinden. Die genauen
Termine werden durch öffentliche Aushänge und in der Presse
noch bekannt gegeben.
Am Montag den 5.1.2015 trafen
sich die Verantwortlichen der
Jugendfeuerwehr Niedersachswerfen mit dem Harztorverein
im Feuerwehrgerätehaus, um
den Erlös der Tombola des letzten Sachswerfer Weihnachts-
marktes zu übergeben. Dank der
fleißigen Loskäufer und Sponsoren konnten wir 343,00 Euro
einnehmen, die der Nachwuchsförderung der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt
wurden.
Wir möchten uns noch einmal
ganz herzlich bei allen fleißigen
Helfern, Sponsoren und Bürgern
bedanken, die zum Gelingen der
Weihnachtstombola beigetragen
haben.
Ramona Schmidt
Petra Gerlach
„Zukunft Harztor“ e. V.“
Helikopterflug
über Harztor
Kirchenmusik in
Harztor und Neustadt
In den Gemeinden Ilfeld, Niedersachswerfen und Neustadt besteht ein reichhaltiges Angebot,
gute Musik in den Kirchen zu erleben, aber auch mit zu gestalten.
In Ilfeld treffen sich die Sänger
und Sängerinnen des Gospelchores „gospel generations“ regelmässig, um moderne Lieder und
Arrangements, in deutscher und
englischer Sprache zu singen.
Die Kantorei trifft sich im monatlichen Wechsel in Neustadt und
in Ilfeld zur Probe. Ihre Aufgabe
ist, die Gottesdienste und Feste in
den Kirchen mit ihrem Gesang
zu breichern. Dabei kommen sowohl die traditionellen Kirchenlieder aber auch moderne Bearbeitungen und Gesänge zur
Geltung. In Niedersachswerfen
gibt es auch einen Kirchenchor,
der mit seinen vielen Auftritten
die Zuhörer begeistert.
In Ilfeld gibt es mittlerweile einen großen Bläserchor mit Trompeten, Hörnern, Posaunen, aber
auch Saxophonen. In drei Gruppen wird geübt, zwei Gruppen
sind speziell für Anfänger und
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Januar 2015
eine Gruppe ist dann für Fortgeschrittene und „Profis“ gleichermaßen.
MITTWOCHS
FRISCHFISCH
auf Bestellung!
Alle Gruppen werden zur Zeit
von Kirchenmusikerin Christine
Heimrich (Tel. 036331/ 46372)
geleitet. Wer sich für diese musikalische Arbeit interessiert und
mitmachen möchte, ist jeder Zeit
bei den Proben gern gesehen:
Gospelchor: Freitags, 19.30 Uhr
bis 21.15 Uhr, A. Marholthaus,
Georgsplatz, Ilfeld
Kantorei: Dienstags, 19.30 Uhr
bis 21 Uhr, A. Marholthaus,
Georgsplatz, Ilfeld/ Gemeinderaum, Pfarrhaus Neustadt
Bläser: Montags, 17.30 bis
19.30 Uhr, Andreas-MarholtHaus, Georgsplatz, Ilfeld
Kirchenchor
Niedersachswerfen: Mittwochs,
19.30 Uhr bis 21 Uhr, Bonhoefferhaus, Bahnhofstraße,
Niedersachswerfen
Wollten Sie schon immer einmal
mit einem Hubschrauber über Ihr
Haus fliegen oder Ihren Garten
aus der Vogelperspektive sehen?
Jetzt besteht diese Möglichkeitund das auch noch zum Vorzugspreis!
Am 7. Juni 2015 zum Arreefest
finden mit Start vom Sportplatz
„Große Bahnhofstraße“ Helikop-
terrundflüge über Harztor statt.
Im Vorverkauf können Sie Karten für Kinder bis 12 Jahre schon
für 35,00 Euro sowie für Erwachsene für 40,00 Euro erwerben.
Haben sie Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an
den Bürgerservice oder Frau
Dr. Christina Zyrus („Zukunft
Harztor“e.V.) 036331 31956.
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Nr. 1
Termine der
Kirchengemeinde Ilfeld
Februar 2015
Kinderkirche
31. Januar 2015
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 15:00 Uhr
Seniorenkreis
03. Februar 2015
Pfarrhaus Ilfeld
Zeit: ab 15:00 Uhr
Konfirmanden 8. Klasse
12. Februar 2015
Pfarrhaus, Ilfeld
Zeit: ab 16:00 Uhr
Vorbereitungstreffen
für den Weltgebetstag
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
Konfirmanden 7. Klasse
19. Februar 2015
Pfarrhaus, Ilfeld
Zeit: ab 15:45 Uhr
Kinderkirche
21. Februar 2015
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 15:00 Uhr
Konfirmanden 8. Klasse
26. Februar 2015
Pfarrhaus, Ilfeld
Zeit: ab 16:00 Uhr
Vorbereitungstreffen
für den Weltgebetstag
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
Wöchentliche
Veranstaltungen:
Montag
Posaunenchorprobe
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 17:30 Uhr
Dienstag
Kantoreiprobe
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
Donnerstag
Junge Gemeinde
Jugendkeller im Pfarrhaus,
Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
Bibelstunde
Pfarrhaus, Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
Freitag
Gospelchorprobe
Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld
Zeit: ab 19:30 Uhr
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| HARZTOR INFORMATIONEN |
Nr. 1
Januar 2015
Energiegenossenschaft Harztor
zahlt Dividende
Die im Jahre 2012 gegründete Energiegenossenschaft umfasst mittlerweile 74 Mitglieder.
Als erste Projekte wurden 5 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Objekten errichtet. Mit einem
thüringenweit erstmals einmaligen Projekt des direkten Stromverkaufes am Ort der Erzeugung
konnte der Gemeinde ein günstiger und vor allem für 10 Jahre stabiler Strompreis angeboten
werden. Damit war der Startschuss für die Beteiligung von
Bürgern und Gemeinde an gemeinsamen Projekten gegeben.
Zwei Jahre nach der Gründung
resümiert Günter Steikert, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft, dass die Idee
Früchte trägt. Die Anlagen laufen
gewinnbringend und werfen eine
Dividende ab. Für 2013 wird die
Genossenschaft auch erstmalig
Gewerbesteuer zahlen, was zeigt,
dass die erwirtschafteten Gewinne auch in der Gemeinde verbleiben. Der Vorstand hat auf der
Generalversammlung das gute
Jahresergebnis präsentiert und
den Mitgliedern den Beschluss
zum Auszahlen einer Dividende
von 3,5 Prozent empfohlen. Die
Mitglieder folgten dem Beschluss
einstimmig. Weiterhin wurde den
Mitgliedern im Rahmen der Generalversammlung ein neues Projekt vorgestellt: die Installation
energiesparender Leuchtmittel in
der Straßenbeleuchtung der Ge-
meinde Harztor. Ein Gewinn für
beide Seiten, da die Kommune
ab dem Zeitpunkt des Einbaus
der Leuchtmittel ca. 60 Prozent
Energieersparnis hat und sich die
Bürger an diesem Projekt unmittelbar beteiligen können. Auf diesem Weg wollen wir weiterarbeiten, denn mit vielen kleinen
Projekten können wir unser großes Ziel „Energiekommune“ erreichen. Wichtig ist hierbei, dass
durch eine Genossenschaft ein
Instrument zur Verfügung steht,
von dem alle Seiten profitieren
können und die natürlich auch allen offen steht.
1. Ahornparkfest
am 17.05.2015
Der Ahornpark Verein e.V. lädt
gemeinsam mit dem Verein
„Zukunft Harztor e.V.“ zum 1.
Ahornparkfest ein. Es wird am
17. Mai 2014 im Ahornpark stattfinden und wir hoffen, viele Besucher begrüßen zu können, um
die Fortschritte im Park zeigen
und feiern zu können. Das Programm ist in Arbeit. Man kann
äußerst neugierig und gespannt
sein. Wir möchten alle interessierten Vereine und Bürger der
Gemeinde Harztor einladen, sich
an diesem Fest im Grünen zu beteiligen. Gern bieten wir den Vereinen die Möglichkeit, an einem
eigenen, also selbst zu erstellenden Informationsstand über ihre
Angebote und Vorhaben zu informieren und sich den Besuchern
vorzustellen. In der kommenden
Harztorzeitung werden wir konkreter über unsere Planungen für
dieses Ahornparkfest berichten,
wir hoffen, Sie bis dahin neugierig gemacht zu haben.
Nähere Informationen erhalten
Sie wie immer auf unserer Homepage: www.ahornpark-ilfeld.de
Erreichen können Sie uns per
Mail: [email protected], der Mobil-Nummer:
0173 /69 52 646 und natürlich
können Sie alle Ihnen bekannte
Mitstreiter unseres Vereins persönlich ansprechen.
Ilfeld, den 06.01.2014
Der Vorstand
Dirk Wackerhagen
Vorstandsmitglied
| HARZTOR INFORMATIONEN |
WIR GRATULIEREN RECHT HERZLICH:
ZUM 65. GEBURTSTAG
03.02. - Evelyn Hüttl, Harztor OT Niedersachswerfen
03.02. - Margrit Rißmann, Harztor OT Niedersachswerfen
04.02. - Lothar Engelhardt, Harztor OT Niedersachswerfen
11.02. - Karin Strößner, Harztor OT Ilfeld
15.02. - Renate Kurzius, Harztor OT Ilfeld
18.02. - Jürgen Drechsler, Harztor OT Ilfeld
21.02. - Johannes Freund, Neustadt
23.02 - Peter Wehrstedt, Herrmannsacker
26.02. - Karl-Heinz Grübel, Harztor OT Ilfeld
26.02. - Rita Landgraf, Harztor OT Niedersachswerfen
ZUM 70. GEBURTSTAG
09.02. - Eberhard Wedler, Harztor OT Niedersachswerfen
13.02. - Ilona Baudrexl, Harzungen
13.02. - Heinz Schütze, Herrmannsacker
15.02. - Karin Teichmann, Harztor OT Niedersachswerfen
23.02. - Leopold Urban, Harztor OT Niedersachswerfen
24.02. - Heidemarie Heise, Harztor OT Niedersachswerfen
27.02. - Jürgen Denecke, Harztor OT Ilfeld
ZUM 75. GEBURTSTAG
03.02. - Annemarie Holzberger, Harztor OT Ilfeld
13.02. - Horst Seiler, Harztor OT Niedersachswerfen
16.02. - Waltraud Pscheidt, Harztor OT Ilfeld
22.02. - Christa Linsel, Harztor OT Ilfeld
22.02. - Willi Schiele, Neustadt
23.02. - Hartmut Slabon, Neustadt
23.02. - Erika Hesse, Harzungen
25.02. - Helga Jülich, Harztor OT Ilfeld
ZUM 80. GEBURTSTAG
02.02. - Ilsetraut Zerrahn, Herrmannsacker
10.02 - Gerda Meister, Harztor OT Niedersachswerfen
14.02. - Inge Schoolmann, Neustadt
15.02. - Hildegard Heinemann, Harztor OT Ilfeld
19.02. - Edith Henze, Harztor OT Ilfeld
23.02. - Wolfgang Nucke, Harztor OT Ilfeld
ZUM 85. GEBURTSTAG
05.02. - Elfriede Stein, Harztor OT Niedersachswerfen
16.02 - Herbert Hoff, Harztor OT Niedersachswerfen
23.02. - Hildegard Brinkmann, Harztor OT Ilfeld
24.02. - Horst Mund, Harztor OT Niedersachswerfen
ZUM 90. GEBURTSTAG
24.02. - Anneliese Köhne, Harztor OT Ilfeld
Januar 2015
Helfer gesucht!
Es ist fast geschafft. Die aufregende Vorbereitungszeit zum 2.
Harztor - Lauf am 19.04.2015
neigt sich dem Ende. Das Event
steht! Nun sind wir insbesondere am Tag des Laufes auf Ihre
Hilfe angewiesen. Wir benötigen Helfer an der Strecke, die
den Läufern eine sichere Teilnahme möglich machen. Außerdem werden viele Hände im Zieleinlauf und bei der Siegerehrung
gebraucht. Auch den Auf- und
Abbau können wir nicht allein
schaffen. Jeder kann dabei sein
und mitmachen. Diesjähriger Höhepunkt ist ein Halbmarathon be-
ginnend auf der Ziegenalm Sophienhof über den Poppenturm
und Ilfeld nach Niedersachswerfen. Im kommenden Jahr wird
der Lauf von Andreas Wichmann
und Wolfgang Heber, dem Verein Zukunft Harztor e.V., dem
Naturpark Südharz, dem Herkules Niedersachswerfen und dem
Bürgerservice Harztor organisiert. Natürlich wird vor Ort für
die Verpflegung aller Helfer gesorgt. Bitte melden Sie sich beim
Bürgerservice Harztor telefonisch unter 036331/373-22 oder
per Mail: [email protected].
Rückblick
Weihnachtsoratorium
Ein großes Projekt hat am 28.
Dezember seinen Abschluss in Ilfeld gefunden. Vor ausverkauftem Haus (Georg-Marien Kirche)
haben über 50 Sängerinnen und
Sänger, unter ihnen 12 Kinder,
das Weihnachtsoratorium von
Joh. Seb. Bach gesungen.
Unterstützt vom Orchester „Telemannisches Collegium Michael-
stein“ und Solisten erklangen die
Kantaten 1-3. Mitwirkende und
Publikum waren begeistert von
der Aufführung.
Da auch das finanzielle Defizit
durch eine gute Kollekte (695 €)
kleiner als gedacht ausfiel, ist in
absehbarer Zeit eine Wiederholung geplant.
G. Heimrich
Eckhardt Weissel
Ilgerstraße 6 • 99768 Harztor/OT Ilfeld
Tel. 036331-31133 • [email protected]
Öffnungszeiten
Mo., Die. & Do. 09.00 - 13.00 Uhr • 14.30 - 17.30 Uhr
Mi. & Fr. 09.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
ZUM 91. GEBURTSTAG
25.02. - Anneliese Helmboldt, Harztor OT Ilfeld
ZUM 92. GEBURTSTAG
26.02. - Lucie Steinmetz, Neustadt
ZUM 94.
01.02.
03.02.
07.02.
23.02.
GEBURTSTAG
- Ilse Krieger, Harztor OT Ilfeld
- Charlotte Kurzius, Harztor OT Ilfeld
- Ursula Tölle, Harztor OT Ilfeld
- Herta Knothe, Harztor OT Niedersachswerfen
ZUM 50. HOCHZEITSTAG
20.02. - Gudrun und Bernd Welsch, Harztor OT Ilfeld
24.02. - Hedilore und Manfred Becker,
Harztor OT Niedersachswerfen
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Nr. 1
ANZEIGE
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Apotheke
übergeben
Inh. Frank Kubatschka
Johannesstraße 13
99768 Harztor/OT Ilfeld
Tel.: (03 63 31) 95 10
Fax: (03 63 31) 95 120
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08.00 – 18.30 Uhr
Samstag
09.00 – 12.00 Uhr
Nach fast 35 Jahren Apothekertätigkeit in Ilfeld habe
ich am 01.01.2015 die Apotheke an meinen Sohn den
Apotheker Frank Kubatschka übergeben.
1980 übernahm ich die
Staatliche Apotheke in Ilfeld von Frau Pharmazierat
Herta Pompe und leitete
diese bis zur Privatisierung
1992 in der Ilgerstr.29.
1992 eröffnete ich dann die
heutige „Apotheke an der
Harzquerbahn“ in der Johannesstraße.
Der Umzug hatte sich auf
Grund der neuen Anforderungen an den Betrieb einer
Apotheke als unumgänglich
erwiesen und war die richtige Entscheidung.
In allen Jahren meiner Tätigkeit wurde ich immer von
einem verantwortungsvollen Team unterstützt und ich
möchte mich an dieser Stel-
le auch noch einmal bei all
meinen Mitarbeitern herzlich bedanken.
Ganz besonders bedanken
möchte ich mich auch bei
allen Kunden und Patienten für das mir und unserer
Apotheke seit nunmehr fast
35 Jahren entgegengebrachte Vertrauen.
Den Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten in unserem Versorgungsbereich danke ich
für die außerordentlich gute
Zusammenarbeit.
Ich hoffe und wünsche mir,
dass sie sich alle auch in
Zukunft in der „Apotheke
an der Harzquerbahn“ mit
Herrn Apotheker Frank Kubatschka und seinem Team
gut beraten wissen.
Apothekerin
Marion Kubatschka
online:
www.harztor.de
Nr. 1
Januar 2015
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Januar 2015
Frank´s
Lyrikseite!
Genießen Sie nach dem Trubel
des Alltags diese Augenblicke
friedlicher Poesie!
Die Zeitung „Harztor
Informationen“ hat mir die
Möglichkeit eingeräumt, Sie
monatlich an dieser Stelle mit
schönen alten deutschen
Gedichten vom Wald, sowie
Wander- und Jägerliedern,
bekannt zu machen.
Heute möchte ich mit zwei Wintergedichten beginnen.
„Alles still“, von Theodor Fontane und
„Der Reif“ von Hoffmann von Fallersleben.
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihr Frank Bohn
Alles still!
Alles still! Es tanzt den Reigen
Mondenstrahl in Wald und Flur,
Und darüber thront das Schweigen
Und der Winterhimmel nur.
Alles still! Vergeblich lauschet
Man der Krähe heisrem Schrei.
Keiner Fichte Wipfel rauschet,
Und kein Bächlein summt vorbei.
Alles still! Die Dorfeshütten
Sind wie Gräber anzusehn,
Die, von Schnee bedeckt, inmitten
Eines weiten Friedhofs stehn.
Alles still! Nichts hör ich klopfen
Als mein Herze durch die Nacht Heiße Tränen niedertropfen
Auf die kalte Winterpracht.
Theodor Fontane (1818-1898)
Der Reif
Der Reif ist ein geschickter Mann:
O seht doch, was er alles kann!
Er haucht nur in den Wald hinein,
Wie ist verzuckert schön und fein
Ein jeder Zweig und Busch und Strauch
Von seinem Hauch!
Dipl.-Ing.
HANS MÖNNICH
Geschäftsführer
Privat:
Kupferhammer 1
99768 Harztor
Tel. 03 63 31 / 4 28 01
Harzstraße 37
99768 Harztor OT Niedersachswerfen
Tel. 03 63 31 / 4 22 21 • Fax 4 22 50
e-mail: [email protected]
Wie schnell es ihm von Händen geht!
Kein Zuckerbäcker das versteht.
Und alles fein und silberrein,
Wie glänzt es doch im Sonnenschein!
Wär‘ alles doch nur Zucker auch
Von seinem Hauch!
Doch nein, wir sind schon sehr erfreut,
Dass uns der Reif so Schönes beut.
O Winter, deinen Reif auch gib,
Uns ist auch Augenweide lieb,
Und ohne Duft und Frühlingshauch
Freu‘n wir uns auch.
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874)
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Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Nr. 1
Januar 2015
Adventszeit - schönste Zeit
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums „Katharina-von-Bora“ in Niedersachswerfen sahen mit Freude die
Adventzeit entgegen. Der Veranstaltungsplan (siehe Foto) verwies auf viele Veranstaltungen,
die die Zeit bis zum Weihnachtsfest verkürzen helfen sollten. Bereits am 29. November eröffnete der öffentliche Glühweinmarkt
gegen 14:00 Uhr auf dem schön
geschmückten Heimgelände seine Pforten und Heimleiterin Birgit Weiß gab den Startschuss des
Festes. Die Heimbewohner und
die vielen Gäste aus nah und fern
konnten ihren Glühwein bei entsprechender angepasster Musik
genießen. An einigen Ständen
wurden Waffeln mit Sahne und
heißen Früchten, Kaffee und Kuchen sowie diverse Getränke und
Naschereien angeboten. Selbstverständlich durfte die Thüringer Bratwurst einschließlich Beilagen nicht fehlen. Bereits am 24.
und 25. 11. war für die Seniorinnen und Senioren unter fachmännischer ehrenamtlicher Anleitung
Weihnachtsbasteln
angesagt.
Dieser angefertigte Advents- und
Weihnachtsschmuck fand unter
den Gästen des Glühweinmarktes großen Anklang und konnte
für einen kleinen Obolus erworben werden. An anderen Ständen
wurden typische Weihnachtsund Winterartikel wie Kerzen,
Handschuhe und Schals angeboten.
Ein paar Tage später, am 4. Dezember, kam die Trachtengruppe
aus Neustadt mit ihrem Adventsprogramm in das Seniorenheim
und erfreute mit ihren Darbietungen die Heimbewohner. Diese kamen der Aufforderung rege
nach, bekannte Weihnachtslieder mit zu singen. Leider hat jede
Veranstaltung einmal ein Ende.
Unter großem Applaus verabschiedeten sich die Akteure und
versprachen im nächsten Jahr mit
ihrem Frühlingsprogramm wieder zu kommen.
na von Bora. Von dort aus wanderte das Licht durch die Krippenspielkinder in die St. Pauli
Kirche für den Gottesdienst am
Heiligen Abend.
Katrin Schönemann
und Jennifer Pohl
Wir möchten gerne
Danke sagen
Katharina-von-Bora-Heim Niedersachswerfen - Weihnachtskonzert
Der Nordhäuser Domchor sang
und spielte am 13. 12. für uns
Weihnachtsliedern in der Cafeteria des Hauses. Der Saal war bis
auf den letzten Platz gefüllt. Unter großem Beifall verabschiedeten sich die Sängerinnen und
Sänger sowie die Kindergruppe
des Chores.
Am 20. 12. spielten die Lehrerin Gertrude Henze und das Geschwisterpaar Thao und Dung
Nguyen (15 und 9 Jahre alt) aus
Niedersachswerfen für uns am
Piano. Für die Kinder war es der
erste größere Auftritt. Dass sie
aufgeregt waren, merkte man ihnen nicht an. Für ihr schönes gekonntes Pianospiel bekamen sie
viel Applaus. Alle Drei versprachen, im nächsten Jahr wieder zu
kommen und uns zur Freude am
Piano zu spielen.
Hartmut Sauermann
Wir planen und bauen ihr
Traumhaus schlüsselfertig!
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99768 Harztor OT Ilfeld
Heiligabend war für uns Heimbewohner der Höhepunkt des
Weihnachtsfestes. Wie schon im
vergangenen Jahr fand auch in
diesem Jahr am frühen Nachmittag in der überfüllten Cafeteria
des Hauses das ersehnte Weihnachtskonzert der Musikschule
Nordhausen statt. Stefka Vladimirova und Vladimir Vladimirov
sangen und spielten für uns Weihnachtslieder und bekamen großen nicht endenden Beifall. Nach
dem Konzert wurde gemeinsam
Kaffee getrunken und im Anschluss erfolgte die Bescherung,
welche sich Heimleiterin Birgit
Weiß als Weihnachtsmann nicht
nehmen ließ.
Unverhofft und überraschend besuchten uns am 19. 12. vormittags Schüler der 1. und 2. Klasse
der Evangelischen Grundschule
Nordhausen unter Begleitung von
zwei Lehrerinnen und führten ein
weihnachtliches Programm auf.
Dafür gab es viel Applaus. Durch
die Freiwillige Feuerwehr Niedersachswerfen und Pfarrer Dr.
Bodo Seidel wurde am 21. 12.
dem Seniorenzentrum „Katharina-von-Bora“ das Friedenslicht
aus Bethlehem überbracht.
Diese Adventszeit mit ihrer Fülle von Veranstaltungen wird uns
noch lange in schöner Erinnerung bleiben und dafür möchte
ich mich im Namen aller Seniorinnen und Senioren des Heimes
recht herzlich bei der Heimleitung, bei allen Beschäftigten des
Hauses sowie bei den ehrenamtlichen Helfern bedanken. Ich wünsche allen ein friedliches und gesundes Jahr 2015.
Hans-Joachim Saar
Niedersachswerfen
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Januar 2015
Übergabe
Friedenslicht!
Am 4. Advent übergab die Berufsfeuerwehr Nordhausen den
Kindern der Jugendfeuerwehr
Niedersachswerfen unter der Leitung von Gabi Knust das Friedenslicht aus der Geburtsstätte
Jesus Christi. Diese brachten es
in das Seniorenzentrum Kathari-
MAURERMEISTER
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Pflaster- und Fliesenarbeiten
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Ilfeld
konnte im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen durchführen,
Dank großer und kleiner Finanzieller Zuwendungen.
Da der Verband leider nicht allein in der Lage ist seine Aufwendungen zur Betreuung älterer und behinderter Menschen sowie
Verbandsveranstaltungen allein aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren, ist er auf Sponsoren angewiesen. Deshalb ist es so wichtig auch einmal „Danke“ denjenigen zu sagen, die dazu beigetragen haben.
Dazu möchten wir stellvertretend nennen:
- Bundestagsabgeordnete Sigrid Hupach
- Landtagsabgeordneter Egon Primas
- Ehrenamtsstiftung des Landratsamtes Nordhausen
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina und Christoph Zyrus
- Seniorenpflegeeinrichtung Neanderklinik Harzwald GmbH
- Martina Röder und Ulrike Gothe
- Kreissparkasse Nordhausen Filiale Ilfeld
- Cornelia Gerlach
Danke!
Im Namen des VdK Ortsverbandes Ilfeld
wünsche ich allen von ganzen Herzen Gesundheit, Glück
und viel Erfolg für 2015!
Sylvia Schmidt, Vorsitzende
[email protected]
Klingeln an der Haustür
Der VdK Ortsverband Ilfeld möchte bereits heute darauf aufmerksam machen, dass auch in diesen Jahr, in der Zeit
vom 20. Februar bis 15. März 2015
eine genehmigte Sammlung zur
Unterstützung des Sozialverbandes
VdK stattfindet. Die Mitglieder
wenden sich besonders an
Gewerbetreibende und Ärzte,
nehmen aber auch gern von
jedem anderen, der das soziale
Engagement unterstützen möchte,
Spenden entgegen.
Dabei spielt die Höhe keine Rolle.
Auch ein Euro Hilft. Wichtig: Mitglieder können
sich ausweisen
Sylvia Schmidt, Vorsitzende
Seite 9
Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Januar 2015
Aktivitäten in der Vorweihnachtszeit
Wie in jedem Jahr begann für unsere Grundschüler die Vorweihnachtszeit bereits im November.
Die meisten Kinder und ihre Eltern beteiligten sich nämlich wieder an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. So leisteten
auch die Kleinsten schon ihren
Beitrag für die Ärmsten der Welt.
Unser Chor unter Leitung von
Frau Winter und Frau Pietsch erfreute auf dem Neustädter und
Ilfelder Weihnachtsmarkt, im
„Sonnenhof“ und in der „Neanderklinik“ in Ilfeld mit Liedern, Gedichten und Instrumentalstücken
das Publikum.
Am Nikolauswochenende fand
unser bereits zur Tradition gewordenes Weihnachtskonzert in
der St. Georg- Marienkirche in Ilfeld statt. Die Schüler aller Klassen hatten sich fleißig darauf vorbereitet. Sie spielten auf ihren
Instrumenten, rezitierten Gedichte und sangen Weihnachtslieder.
Die Erstklässler gestalteten die
Weihnachtsgeschichte. Alle erhielten für ihre Darbietungen viel
Applaus von den Zuschauern. Das
waren vor allem Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde.
Unser Dank gilt dem Vorstand
des Fördervereins unserer Grundschule für die Organisation und al-
Uwe Fiebig
Tischlermeister
Haustüren • Innentüren • Treppenbau
Fenster • Rolläden
Unser Plissee System
ist für 20 mm plissierten
Stoff entwickelt und
erzeugt ein modernes,
formvollendetes und
dezentes Erscheinungsbild. Plissees
bieten attraktive Lösungen für viele
Fenstertypen und Formen.
Insektenschutz für Dachfenster.
Am besten mit einem Rollo.
Als Insektenschutz für Dachflächenfenster gibt es keine flexiblere Lösung als Neher-Rollos.
Sie werden innen am Fenster
angebracht und ermöglichen
das einfache und sichere Öffnen
und Schließen des Insektenschutzes und des Fensters.
Zur Reinigung des Dachfensters
von außen wird das Neher-Rollo
einfach mit wenigen Handgriffen
ausgehängt. Das Fenster lässt
sich dann problemlos durchschwenken.
99768 Harztor/OT Ilfeld • Hohsteiner Str. 10
Tel. (03 63 31) 4 82 71 • Fax (03 63 31) 4 82 72
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| HARZTOR INFORMATIONEN |
len Eltern, die für den Stand auf
dem Weihnachtsmarkt Plätzchen,
Glühwein und Kinderpunsch
spendeten. Besonders möchten wir
Frau Bellmann und ihrem Mann
danken, die den Verkauf der Leckereien auf dem Weihnachtsmarkt übernahmen.
Am 10.12.2014 besuchten alle
Grundschüler und die zukünftigen Schüler aus dem Ilfelder Kindergarten gemeinsam das Nordhäuser Theater. Wir sahen uns das
Märchen „Schneewittchen und die
zwei Zwerge“ an. Alle Kinder waren gespannt, was sich hinter dem
ungewöhnlichen Titel verbirgt.
Der Schauspielsparte aus Rudolstadt ist mit diesem Theaterstück
eine gelungene Aufführung geglückt. Kindergartenkinder und
Schüler waren begeistert.
An den letzten beiden Schultagen
vor den Weihnachtsferien fanden
in allen Klassen Weihnachtsprojekttage statt. Da wurde mit viel
Freude und Liebe gebastelt, gebacken, gefilzt und geschrieben.
Am letzten Schultag kam in einige Klassen sogar ein Weihnachtsmann mit kleinen Geschenken.
Die Kinder ließen sich die vielen Leckereien schmecken. Überraschungsgast war zum Ende des
Tages ein Zauberer, der die kleinen und großen Zuschauer mit tollen Kunststücken in seinen Bann
zog.
Die Lehrer und Erzieher bedanken
sich bei allen Eltern, die bei der
Vorbereitung und Durchführung
der Projekttage und Weihnachtsfeiern in den Klassen ihrer Kinder
mithalfen.
Gudrun Peter, Lehrerin an der
Grundschule Ilfeld
Am Montag, dem 29.9.2014, fuhren die Viertklässler mit ihren
Klassenlehrerinnen, Frau Hoffmann und Frau Kleemann, den
Eltern, Herr Schneider und Frau
Brüning, in unsere Landeshauptstadt Erfurt. Wir waren zuerst am
Flughafen und fuhren dort sogar
mit einem Bus. Dabei stellten wir
viele Fragen und konnten uns ein
altes Flugzeug aus Russland ansehen. Danach besichtigten wir
die Stadt. Erst einmal stärkten wir
uns mit leckeren Würstchen auf
dem Domplatz und mit Eis auf
dem Weg zur Krämerbrücke. Anschließend führte unsere Stadtführerin uns auf die Krämerbrücke. Dort gingen wir in ein altes
Haus und in den Keller. Am Kellerfenster vorbei fließt der Fluss
Gera. Dann sind wir auch noch
zur Gera gegangen und stellten
Fragen über Fragen. Zum Schluss
durften alle Kinder mit dem Riesenrad fahren.
Josephine Domhardt,
Klasse 4
Erntedankfest
Am Donnerstag, dem 2.10.14,
gingen alle Grundschüler nach
der Frühstückspause mit ihren
schönen bunten selbst gebastelten Früchten und vollen Erntekörbchen zum Erntedankgottesdienst in die St. Georg -Marien
-Kirche. Als sie in der Kirche
waren, sagten sie dem Pastor
freundlich „Hallo!“. Nach einem
gemeinsamen Lied stellten die
Religionskinder in einem kleinen
Theaterstück Pflanzen und ihre
Wachstumsbedingungen vor. Es
wurden auch wieder ein paar sehr
schöne Lieder auf den Instrumenten gespielt. Klassenweise brachten wir die Erntekörbchen vor
den Altar. Die Erntegaben spendeten wir für die Nordhäuser Tafel. Nach einem Abschlusslied
und dem Gebet verließen wir die
Kirche.
Joseline Hoppe, Klasse 4
Januar 2015
AMTLICHER TEIL
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
im Gebiet der Gemeinde Harztor
(BaumSchS)
Ein schöner Tag in Erfurt
Roll- und Fensterläden
Fensterläden sind mehr als ein
sympathischer, dekorativer
Fassadenschmuck. Roll- und
Fensterläden reduzieren Ihre
Heizkosten und bieten einen
wirksamen Einbruchschutz. Sie
sind in vielen Formen, Materialien und Farben lieferbar und
auch nachträglich mit Motor-Antrieb ausstattbar.
Nr. 1
Aufgrund des § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 6. Juni
2013 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 17 Abs. 4 Satz 1 und 5 7 sowie § 17 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
(ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006
(GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 282) sowie der §§ 2, 19-21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013
(GVBl. S. 293, 295) hat der Gemeinderat der Gemeinde Harztor in seiner Sitzung am 30.10.2014 folgende Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Wirkungskreis der
Gemeinde Harztor beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind Schutzgegenstände im Sinne des § 2
dieser Satzung einschließlich ihres Wurzelbereiches nach Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzvorschriften bestehen.
§ 2 Schutzgegenstände
(1) Schutzgegenstände im Sinne der Satzung sind:
a) Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm,
b) Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm,
jedoch Eiben mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm,
c) mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume
oder baumartige Sträucher, wie z. B. Salweide, Mispel oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von 30 cm bei Laubbäumen oder von 60 cm bei Nadelbäumen aufweisen,
d) Hecken, die mindestens 5 m lang und 1 m hoch sind und aus einheimischen Gehölzen bestehen, die vom arttypischen Habitus (Erscheinungsbild) her eine Wuchshöhe von über 4 m erreichen,
e) behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Schutzgegenstände ohne Beschränkung auf einen Stammumfang, die aufgrund
von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflanzen oder zu erhalten sind,
f) der zugehörige Wurzelbereich von Einzelbäumen im Umfang der
Krone plus einem Abstand im Radius von 1,5 m bei Kugelkrone
und 5 m bei Säulenkrone sowie bei Hecken unterhalb der heckenbildenden Strauchkronen plus einen Abstand im Radius von 0,5 m.
(2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der
Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend.
(3) Nicht unter diese Satzung fallen:
a) Obstbäume, deren Früchte zum Zwecke der Selbstversorgung
oder des Verkaufs regelmäßig geerntet werden, ausgenommen
Walnussbäume und Esskastanienbäume,
b) Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen
Zwecken dienen,
c) Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes der
durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz vom 14. April 2004
(GVBl. S. 465) in der jeweils geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gartenanlagen sowie
d) Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz vom 18. September 2008
(GVBl. S. 327) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen.
§ 3 Schutzzweck
Der Baumbestand der Gemeinde Harztor soll:
a) zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
b) zur Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und seltener Baumarten,
c) wegen der Bedeutung als Lebensstätte gefährdeter wildwachsen-
d) e) f) g) der Pflanzen- und wildlebender Tierarten (Biotope) oder gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen),
zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen,
zur Erhaltung von sekundär entstandenen oder gestalteten Lebensräumen,
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas oder
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen geschützt werden (i. S. d. §
17 Abs. 1 Nr.1 bis 6 ThürNatG).
§ 4 Pflege- und Erhaltungspflicht
1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes
ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche Schutzgegenstände sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen
der Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krankheitsherden, die
Wundbehandlung, die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes und im Sinne des § 14 Abs. 4 Thüringer Bauordnung (in
der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. S.
349) der Schutz bei der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß
DIN 18920 sowie der Richtlinien RAS-LP 2 und 4 in Verbindung
mit der ZTV-Baumpflege in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Die Gemeinde Harztor kann anordnen, dass der Eigentümer oder
der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen
a) zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume auf seine Kosten durchführt,
b) unterlässt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwiderlaufen. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen.
§ 5 Verbotene Maßnahmen
Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Schutzgegenstände
ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihre
Gestalt wesentlich zu verändern.
1. Ein Entfernen liegt insbesondere vor, wenn Schutzgegenstände gefällt, abgeschnitten, abgebrannt oder entwurzelt werden.
2. Ein Zerstören liegt insbesondere vor, wenn Handlungen vorgenommen werden, die zum Absterben der Schutzgegenstände führen
können.
3. Eine wesentliche Veränderung der Gestalt liegt insbesondere vor,
wenn an Schutzgegenständen Eingriffe vorgenommen werden, die
das charakteristische Aussehen oder das Wachstum, die Vitalität
oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen.
4. Als Beschädigungen gelten auch Schädigungen des Wurzelbereichs, insbesondere durch:
a) Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurchlässigen Decke,
b) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen,
c) Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säuren,
Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder anderen
Chemikalien,
d) Austreten lassen von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus
Leitungen,
e) unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Streusalzen oder Auftaumitteln,
f) Bodenverdichtungen durch Abstellen oder Befahren mit Fahrzeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen,
g) Feuer machen im Stamm- und Kronenbereich oder
h) unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (z. B. Bänke, Schilder, Plakate). Die sachgemäße Anbringung
von Gegenständen (z. B. Werbeträger, Klettertechnik) an Schutzgegenständen in öffentlichen Anlagen (Straßen, Plätzen etc.) ist nur
mit ausreichender Vorsorge gegen eine Beschädigung der Schutzgegenstände gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung
durch die Gemeinde Harztor.
§ 6 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren
Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, bei der SchutzgegenSeite 11
Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Nr. 1
Januar 2015
AMTLICHER TEIL
stände nach § 2 dieser Satzung betroffen sind, so sind in einem Lageplan
ihr Standort, die Höhe, die Baumart, der Stammumfang (in 100 cm Höhe
gemessen) und der Kronendurchmesser einzutragen.
§ 7 Ausnahmen und Befreiungen
(1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, wenn
a) der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von
Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist,
einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder zu verändern,
b) eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung
nicht anders verwirklicht werden kann,
c) von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit
zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann,
d) der Baum so stark geschädigt oder erkrankt ist, dass die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses nicht
zumutbar ist, oder
e) die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere
Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend
erforderlich ist.
(2) Von den Verboten des § 5 können im Einzelfall Befreiungen erteilt
werden, wenn:
a) die Durchsetzung der Satzung zu einer unzumutbaren Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist,
b) es dem Schutzzweck der Satzung nach § 3 dient,
c) eine Befreiung aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist.
(3) Die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung ist bei der Gemeinde
Harztor durch Eigentümer oder Nutzungsberechtigte schriftlich,
unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung eines Lageplanes, mit Angabe des Standortes, der Höhe, der Baumart, des Stammumfanges (in 100 cm Höhe gemessen) und des Kronendurchmessers des Schutzgegenstandes, zu beantragen. Im Einzelfall können
weitere Unterlagen angefordert werden.
(4) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung ist kostenpflichtig laut
Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“ in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 8 Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen
(1) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung wird schriftlich erteilt.
Sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Dem Antragsteller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimmter
Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Wert des entfernten Baumes. Der
Wert wird insbesondere nach Art, Alter, Stammumfang, Standort,
Vitalität und Schadstufe bemessen. Es ist als Ersatz für den entfernten Baum wenigstens ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 14/16 cm zu pflanzen.
Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn
und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen.
(2) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller zu einer
Ausgleichszahlung heranzuziehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert der Bäume, mit denen ansonsten
die Ersatzpflanzung hätte erfolgen müssen, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 vom Hundert des Nettoerwerbspreises.
Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Ausgleichszahlungen
sind an die Gemeinde Harztor zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in der Gemeinde, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz und zur Pflege von Schutzgegenständen im Sinne dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des
Standortes der entfernten oder zerstörten Schutzgegenstände, zu
verwenden.
(3) Die durchgeführte Ersatzpflanzung ist der Gemeinde Harztor innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Pflanzung anzuzeigen.
(4) Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und Abs. 2 gelten nicht, wenn nach den FestsetSeite 12
zungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebaulichen
Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden ist, die
Beseitigung eines Schutzgegenstandes vorgesehen ist.
§ 9 Folgenbeseitigung
Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
nach §§ 7 und 8 Schutzgegenstände entfernt, zerstört, beschädigt oder
ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe vornehmen
lässt, ist, unabhängig von § 10, auf Verlangen der Gemeinde Harztor
verpflichtet, an derselben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder
zerstörten Bäume in angemessenem Umfang durch Neupflanzungen
zu ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der
verbotenen Handlungen zu beseitigen; § 8 Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und
Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 5 und § 54 Abs. 1
(Nr. 1., Nr. 4. und Nr. 6.) und Abs. 3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) Anordnungen zur Erhaltung und Pflege von Schutzgegenständen
nach § 4 nicht Folge leistet,
b) Schutzgegenstände entgegen den Verboten des § 5 Abs. 1 entfernt, zerstört, beschädigt oder verändert,
c) eine Anzeige nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 h unterlässt,
d) den Bestimmungen nach § 6 Baumschutz bei Bauvorhaben nicht
nachkommt,
e) entgegen § 7 Abs. 3 Schutzgegenstände nicht in den Lageplan
einträgt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand
von Schutzgegenständen macht,
f) angeordneten Nebenbestimmungen, Erhaltungsmaßnahmen oder
Ersatzpflanzungen des § 8 Abs. 1 und 2 nicht nachkommt,
g) eine Anzeige nach § 8 Abs. 3 unterlässt,
h) Verpflichtungen nach § 9 nicht nachkommt.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Abs. 1 können gemäß § 54 Abs.
3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz nach dieser Bestimmung mit
einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straftat mit Strafe bedroht ist.
Nach § 54 Abs. 4 ThürNatG ist die zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 17 Abs. 4 ThürNatG die Gemeinde.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Niedersachswerfen vom 13.03.2002 sowie die Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Ilfeld vom 19.11.1998 außer
Kraft.
| HARZTOR INFORMATIONEN |
AMTLICHER TEIL
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung
der Grundsteuer A und B
sowie der Hundesteuer
in der Gemeinde Harztor
für das Kalenderjahr 2015
1. Steuerfestsetzung
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer haben sich in der Gemeinde Harztor nicht geändert, so dass Bescheide über Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 nicht
erteilt werden.
Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund
von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie im letzten zugegangenen
Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Gleiches gilt für die Hundesteuer.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
2. Zahlungsaufforderung
Im Jahr 2015 sind die Steuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu
entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ergeben.
Die Steuern sind auf das im Bescheid angegebene Bankkonto der Gemeinde zu überweisen oder einzuzahlen.
Bitte geben Sie unbedingt das im Bescheid angegebene Kassenzeichen 09/ _ _ - _ _ _ _ - _ _ als Zahlungsgrund an.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung
treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundbesitz- oder Hundesteuerabgaben für das Jahr 2015 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat,
die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Harztor, den 05.01.2015
gez. Klante
Bürgermeister
Harztor, den 09.12.2014
Gemeinde Harztor
gez. Klante
Bürgermeister
Hebesatzsatzung der Gemeinde Buchholz
über die Erhebung der Grundsteuer und
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich
unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße
nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den
§§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973
(BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden
ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buchholz in seiner Sitzung am
08.10.2014 die folgende Satzung beschlossen:
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Harztor sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Harztor, den 09.12.2014
Gemeinde Harztor
gez. Klante
Bürgermeister
Januar 2015
§ 1 Grundsatz
Die Gemeinde Buchholz erhebt
a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach
den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab
2015 wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)
402 v.H.
3. Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Buchholz, den 10.11.2014
Gemeinde Buchholz
gez. Wüstemann
Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Buchholz sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen,
können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind
schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Buchholz, den 10.11.2014
Gemeinde Buchholz
gez. Wüstemann
Bürgermeisterin
Hebesatzsatzung der
Gemeinde Herrmannsacker
über die Erhebung der Grundsteuer und
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den §§ 1 und 25
des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S.
965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember
2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat
der Gemeinderat der Gemeinde Herrmannsacker in seiner Sitzung am
07.10.2014 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Die Gemeinde Herrmannsacker erhebt
a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach
den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab
2015 wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H.
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Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Nr. 1
Januar 2015
| HARZTOR INFORMATIONEN |
AMTLICHER TEIL
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)
3. Gewerbesteuer
402 v.H.
400 v.H.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Herrmannsacker, den 28.10.2014
Gemeinde Herrmannsacker
gez. Gerlach Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Herrmannsacker sowie die Einhaltung des
gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen,
können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind
schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Informationen zur
GRÜNABFALL KARTE PLUS
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Neustadt sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
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Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen,
können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind
schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Neustadt, den 05.01.2015
Gemeinde Neustadt
gez. Erfurt, Bürgermeister
Die Grünabfallkarte Plus kostet 15,00 €, gilt für ein Kalenderjahr und berechtigt private Haushalte zur Anlieferung von
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von Südharzer Gütekompost auf dem Betriebshof der Stadtwerke, ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen.
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Schmucke
Apotheke
Herrmannsacker, den 28.10.2014
Gemeinde Herrmannsacker gez. Gerlach
Bürgermeisterin
Hebesatzsatzung der Gemeinde Neustadt
über die Erhebung der Grundsteuer und
Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Auf Grund des § 19 Abs. 1 und § 54 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.V.m. den §§ 1 und 25
des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S.
965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember
2008 (BGBl. I S. 2794), und den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der
Gemeinderat der Gemeinde Neustadt in seiner Sitzung am 04.12.2014
die folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Die Gemeinde Neustadt erhebt
a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach
den Vorschriften des Grundsteuergesetzes
und
b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab
2015 wie folgt festgelegt:
1. Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke)
410 v.H.
3. Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 3 In-Kraft-Treten
Die Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Neustadt, den 05.01.2015
Gemeinde Neustadt
gez. Erfurt, Bürgermeister Seite 14
Gemeinde Buchholz 05.01.2015
- Bekanntmachung Wahl der stellvertretenden
Schiedsperson für die Schiedsstelle
der Gemeinde Buchholz
Aufruf an interessierte Bürger der Gemeinde Buchholz
Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer
Schiedsstellengesetz muss jede Gemeinde eine Schiedsstelle unterhalten. Die Schiedsstelle ist mit einem/einer Vorsitzenden und einem/
einer Stellvertreter/in zu besetzen.
Da die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Buchholz am 08.03.2015 endet, wird eine geeignete Person gesucht, die dieses Amt übernimmt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie sollte bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen (§ 3
ThürSchStG).
Die Ladenlokale der Apothekerin Kathrin Mucke sind
wahre Kleinode. Neben der
beeindruckenden Apotheke
am Theater in der R.-WagnerStr. mit dem Salzdom eröffnete die kunstsinnige Nordhäuserin im Sommer in der
Stolberger Straße die liebevoll
gestalteten Meyenburg Apotheke (früher Nordapotheke)
nach längerem Leerstand wieder neu.
Ausgangspunkt der Muckeschen Apotheken ist jedoch
seit Juni 1991 die Marien-Apotheke in Niedersachswerfen, die bereits 2004 über
einen Automaten der Marke
ROWA verfügte. Im September 2014 wurde auch hier
eine gründliche Umgestaltung abgeschlossen und in
den Verkaufsräumen finden
die Kunden einen gestalte-
rischen Mix aus Tradition
und Moderne. So schuf der
Nordhäuser Künstler Axel
Schumann eigens ein Wandfries mit Motiven der Region.
Aber auch alte Postkarten sollen die Kunden erfreuen und
inspirieren. In einem solchen
gepflegten Ambiente ist es ein
süßes Vergnügen, sich bittere
Medizin abzuholen. Davon
können sich alle Südharzer
seit September in der MarienApotheke in der Niedersachwerfener R.-Breitscheid-Str.
selbst überzeugen.
Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung
durch den Direktor des Amtsgerichtes und werden von diesem in ihr
Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Sollten Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, melden Sie sich
bitte im Gemeindeamt zur Sprechzeit des Bürgermeisters oder
im Hauptamt der VG „Hohnstein/Südharz“ (Tel. 036331/373-21)!
gez. M. Wüstemann
Bürgermeisterin
Januar 2015
Öffnungszeiten Bauhof in Niedersachswerfen:
07.00 - 16.00 Uhr
montags - mittwochs
donnerstags
07.00 - 18.00 Uhr
freitags
07.00 - 14.45 Uhr
samstags
10.00 - 12.00 Uhr
Grünabfälle sind Baumschnitt, Heckenschnitt, Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Pflanzenabfälle (Stauden, Fallobst, etc). Angenommen wird Grünabfall in haushaltsüblichen Mengen (max. 1
PKW-Anhänger bzw. 1 Container 1,5 m³ pro Anlieferung). Davon
ausgenommen sind Baumwurzeln sowie mit Störstoffen verunreinigter Grünabfall (z.B. Kunststoffe, Glas, Metalle, Sperrmüll etc).
Die Annahme erfolgt gegen Vorlage der Grünabfallkarte in Verbindung mit dem Personalausweis.
Südharzer Gütekompost erhalten Sie ab April 2015 in haushaltsüblichen Mengen einmal jährlich auf dem Betriebshof der Stadtwerkek Nordhausen. Obergrenze ist ein PKW-Anhänger bzw. eine
Kofferraumfüllung. Sofern Sie über keinen PKW-Anhänger verfügen, können Sie einen geeigneten Behälter in der Abfallservicestation der Stadtwerke kaufen. Der Erhalt des Kompostes wird auf der
Grünabfallkarte vermerkt.
Hier wird die Grünabfallkarte Plus verkauft:
- Landratsamt Nordhausen
- Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
- Stadt Ellrich - Stadtverwaltung
- Stadt Heringen - Stadtverwaltung
- Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode
- Gemeindeverwaltung Wipperdorf
- Stadt Bleicherode
- Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie telefonisch
unter 03631 911-330 oder 03631 911-328 oder 03631 639-142
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Januar 2015
Weihnachtsmarkt mit Weihnachtskonzert
Zu unseren Traditionen gehört auch der jährliche Weihnachtsmarkt mit anschließendem Weihnachtsprogramm. Alle
Schüler und Kollegen unserer
Grundschule beteiligten sich rege
an den Vorbereitungen. Schon
lange vorher studierten die Schüler Lieder, Gedichte, kleine Theatervorführungen oder Stücke zum
Spielen auf ihren Instrumenten
ein. Am 17.12.2014 war es endlich so weit. Viele Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Interessierte fanden sich im Foyer
zum gemütlichen Kaffeetrinken
mit selbstgebackenen Kuchen,
Glühwein und Kinderpunsch
ein. Nun waren alle eingestimmt
und das Programm konnte beginnen. Die Mühe hatte sich gelohnt,
denn alle waren begeistert und
sparten nicht an Applaus für unsere kleinen Künstler.
Wir bedanken uns bei unseren
Gästen, denn der Erlös des Weihnachtsmarktes, der Kindertombula sowie Spenden in Höhe von
479.40 € kommt zur einen Hälfte
dem Förderverein unserer Schule
und zur anderen Hälfte dem Kinderhospiz Mitteldeutschland zu.
Unser Dank gilt auch Frau Junker, die die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ in unserer
Schule initiierte. Über 40 Weihnachtspakete konnten mit Hilfe
der Eltern und Schüler für bedürftige Kinder organisiert und übergeben werden. Unser herzlichster
Dank gilt allen Beteiligten.
K. Benkstein
Adventssingen 2014
Knobelmeister
Vorfreude anmerken. Wir hoffen,
dass wir durch unser Adventssingen die Kinder animieren konnten, auch einige unserer schönen
Lieder gemeinsam mit ihrer Familie vor dem Weihnachtsbaum
zu singen.
Und wie es sich für Traditionen
gehört, werden wir auch in diesem Jahr die Adventszeit gemeinsam singend begehen.
K. Benkstein
FRISEURSALON
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Kleine Bahnhofstr.16
99768 Harztor /OT Niedersachswerfen Tel. (03 63 31) 42 110
Filiale Ellrich, Nicolaiplatz 18
Tel. (03 63 32) 70 339
Filiale NDH, Im Südharzklinikum
Tel. (0 36 31) 41 40 46
Öffnungszeiten:
Die.-Fr. 9.00-18.00 Uhr • Sa. 8.00-12.00 Uhr
Seite 16
Lernen soll Spaß machen, Neugier wecken und zu neuen Zielen
antreiben. Um den Kindern der
Heinz-Sielmann-Grundschule
Niedersachswerfen den Ehrgeiz,
zur mathematischen Hochform
aufzulaufen, zu ermöglichen,
gibt es schon seit längerer Zeit
die Prämierung der Knobelmeister der Schule. Jeder Schüler hat
die Möglichkeit, sich schwierigen Aufgaben jeder Klassenstufe
zu stellen. Nach der Auswertung
dieser werden Knobelmeister
mit einem Orden geehrt. Mareike Haupt hat sagenhafte 3 Orden und somit ein kleines Präsent verdient, gefolgt von Hauke
Steinmetz, Marvin Blanke, Anton Zyrus, Dung Phuong Nguyen, Leonie Junker und Josephine
Bolte mit jeweils einem Orden.
Wir gratulieren unseren Knobelmeistern des Monats und freuen
uns weiterhin auf tolle ErgebnisK. Benkstein
se! Januar 2015
Weihnachtskonzert der
Regelschule Niedersachswerfen
Johanniter unterstützten Schüler bei der Organisation
und Durchführung eines eigenen Weihnachtskonzerts
ihre Darbietungen mit tobendem
Applaus.
„Es war ein rundum gelungener Abend, bei dem sich unsere Schüler und Gäste perfekt
auf die Weihnachtszeit einstimmen konnten. Ein großer Dank
gilt allen Schülern, die an diesem Abend geholfen haben!“,
freut sich Laura Bode, Schulsozialarbeiterin der Johanniter-Unfall-Hilfe, und fügt hinzu: „Ganz
besonders möchte ich mich bei
Heike Führer und Liane Korneli
bedanken, die das Programm mit
Hilfe des Schulkollegiums und
mir auf die Beine gestellt haben.“
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit wird gefördert vom Landkreis Nordhausen und dem Freistaat Thüringen, Ministerium für
Soziales, Familie und Gesundheit.
Laura Bode, Schulsozialarbeiterin der Johanniter-Unfall-Hilfe
e.V. in Nordhausen
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V./ Laura Bode
Niedersachswerfen. Am Nachmittag des 4. Dezember öffnete
die Regelschule Niedersachswerfen ihre Türen für alle großen und
kleinen Gäste zu einem „SchneeSeeReh-AdventsBüfee“.
Bereits einige Tage zuvor hatten die
Schüler fleißig mit den Vorbereitungen für ihre Veranstaltung begonnen.
An ihren selbstgebauten Ständen verkauften die Schüler handgefertigte Kirschkernkissen, Papiersterne, Holzfiguren und
Tonanhänger sowie hausgemachte Lebkuchen und Plätzchen. Im
weihnachtlichen Café konnten
Weihnachtszeit ist Zeit der Gemütlichkeit und Wahren von
Traditionen. Also begingen
wir Schüler und Lehrer der
Heinz-Sielmann-Grundschule Niedersachswerfen die Adventszeit besinnlich. Jeden Freitag sangen wir alle gemeinsam
im Foyer unserer Schule weihnachtliche Lieder und stimmten
uns somit auf das nahende Fest
ein. Man konnte allen Beteiligten die von Mal zu Mal steigende
| HARZTOR INFORMATIONEN |
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sich Eltern, Schüler und Lehrer
bei Kaffee und Kuchen austauschen. Die hohe Motivation und
das Talent der Jugendlichen spiegelten sich in der großen Anzahl
der verkauften Artikel und Leckereien wider. Das Highlight
des Abends stellte das Weihnachtsprogramm der Schüler aus
der 5. bis 10. Klasse dar. Unter
dem Motto „SchneeSeeReh“ verzauberten sie ihr Publikum mit
Gesängen, Trommeln, Trompeten, Gedichten und Tänzen. Dabei wurden die Gäste immer wieder mit kleinen Geschenken und
Gebäck überrascht. Belohnt wurden die Mädchen und Jungen für
TV, HIFI, KAFFEEVOLLAUTOMATEN,
PC/MULTIMEDIA, MOBILFUNK,
SATELLITENTECHNIK,
ELEKTRO-HAUSGERÄTE
Frisch in
den Frühling!
Nachdem wir unsere Weihnachtsausstellung beräumt haben,warten neue Eindrücke
und Dekorationsideen in der
Ausstellung „Frühlingszauber“
auf Sie.Ob grau,rosa oder weiß
- entdecken Sie die Trendfarben der Frühlingssaison!
Uhren und Schmuck
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Inhaber
99762 Harztor/OT Niedersachswerfen
Ernst-Thälmann-Platz 5/6
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Januar 2015
Der Zucht-,Reit-, und Fahrverein Ebersburg/
Herrmannsacker e.V.Die Reitersleute aus Herrmannsacker
Das Reiten zählt mit zu den beliebtesten Freizeit- und Sportaktivitäten in Deutschland. Auch der
Südharz im Bereich des Landkreises Nordhausen ist durch seine ländlichen Strukturen prädestiniert für die Reiterei. Ausritte
in die wunderschöne Karstlandschaft lassen das Reiterherz höher schlagen. Ein Akteur, welcher sich seit 1998 dem Reiten,
dem Fahrsport und der Pferdezucht widmet, ist der Zucht-,
Reit- und Fahrverein Ebersburg/
Herrmannsacker e.V. unter dem
Vorsitz von Carsten Ibe. Der Verein hat seinen Sitz in Herrmannsacker und umfasst mittlerweile rund 70 Mitglieder, mit einem
vorwiegenden Anteil von Kindern und Jugendlichen. Alljährlich arbeitet der Verein einen abwechslungsreichen Arbeits- und
Veranstaltungsplan aus, an dessen Erfüllung und Durchführung
alle Mitglieder beteiligt sind.
Als erste Veranstaltung der Kinder und Jugendlichen steht der
Jungzüchterwettbewerb
des
Pferdezuchtverbandes
Sachsen-Thüringen e.V. auf der Messe Reiten-Jagen-Fischen in Erfurt
alljährlich auf dem Programm.
Die vorher in mehreren Lehrgängen ausgebildeten Jungzüchter
messen sich hier in einem Wettbewerb zum Mustern und Beurteilen eines fremden Pferdes. Insgesamt vertraten 6 Jugendliche
den ZRFV Ebersburg/Herrmannsacker im Jahr 2014, welche sich
in dem Teilnehmerfeld von über
40 Jungzüchtern im vorderen
Drittel platzierten.
Das Frühjahr beginnt mit dem
alljährlichen Arbeitseinsatz des
Vereines. Zu den Arbeitseinsätzen arbeiten Groß und Klein,
Jung und Alt zweimal im Jahr
Hand in Hand zusammen. Es
wird der Außenreitplatz wieder
hergerichtet, die Reithalle für den
Sommer bzw. Winter vorbereitet
und das gesamte Vereinsgelände
wieder auf Vordermann gebracht.
Mittlerweile zur Tradition geworden ist der „Osterspaziergang“
mit der Vereinsgemeinschaft zum
Osterfest. Hierbei geht es ausnahmsweise nicht um die Pferde,
sondern darum, in der Gemeinschaft eine lustige Wanderung
durch das schöne Gelände des
Südharzes zu unternehmen, welSeite 18
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Fleiß, das Engagement und
konsequentes Handeln haben
Neustadt nun den Erfolg auf seinem Weg zur weiteren Entwicklung des Tourismus in der Region gebracht.
Fuchsjagd 2014
ches sonst hoch zu Ross erkundet
wird. Die Kinder können bei aufmerksamen Verhalten in der Natur auch das ein oder andere Osterei entdecken.
Eine ebenso erfolgreich etablierte Vereinsveranstaltung ist der
„Orientierungsritt“, welcher im
Mai stattfindet. Teams zu 2-3
Reitern reiten eine vorgegebene
Strecke nach einer Karte, wobei
sie mehrere Stationen passieren,
beispielsweise eine Naturstation,
an der Zweige von verschiedenen
Bäumen bestimmt werden müssen und hierbei Punkte vergeben
werden. Wer am Schluss an diesen Stationen die meisten Punkte sammeln konnte, gewinnt den
Ritt. Hierbei geht es nicht um
Schnelligkeit, sondern um eine
gewissenhafte
Aufgabenerfüllung und das Finden der richtigen
Strecke.
Erstmals wurde im letzten Jahr
in einer Vollmondnacht im Juli
ein Nachtritt durchgeführt, was
eine ganz neue Erfahrung für alle
Teilnehmer war und für sehr viel
Spaß sorgte.
Auch ein Wanderritt findet alljährlich statt und führte die Reiter bisher nach Ellrich und mehrmals in das Örtchen Dietersdorf
im Ostharz.
Friederike Hans (15) mit Ex
Saphir gewinnt zum Reiterfest das Glücksspringen der
Klasse E
Im September findet das Reiterfest des Vereines statt. Hier werden in verschiedenen Disziplinen Prüfungen für Kinder und
Jugendliche, sowie Erwachsene, vereinsintern ausgeschrieben.
Diese sportlich orientierte Veranstaltung ist jedes Jahr das Highlight im Vereinsleben. Die Kinder trainieren das Jahr über für
dieses Turnier, bei dem sie sich
untereinander messen können
und zu hohen Leistungen angespornt werden.
Im Oktober findet die Fuchsjagd
statt, welche im letzten Jahr leider nicht mit der besten Witterung gesegnet war. Dennoch
machte der 4-stündige Ritt durch
das Gelände des Südharzes um
die Nordhäuser Talsperre, über
die Breitensteiner Chaussee bis
nach Rodishain und zur Iberg
Talsperre allen viel Spaß.
Seit dem 1.12.2014 darf sich
Neustadt und auch sein Ortsteil
Osterode „staatlich anerkannter
Luftkurort“ und „staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“
nennen. Die Gemeinde Neustadt
ist berechtigt diese beiden Prädikate zu führen.
Diese staatlich anerkannten Gütesiegel erhält nur, wer die therapeutische Wirksamkeit des
Klimas und eine dauerhaft hohe
Luftqualität
wissenschaftlich
nachweisen kann.
Damit haben wir in Neustadt,
aber auch im Landkreis Nordhausen und der Region ein Alleinstellungsmerkmal, dass es nun
mit weiterem Leben und Aktivitäten zu füllen gilt. Als nächster Schritt wird ein gemeinsames
Marketingkonzept durch die Ak-
teure erstellt. Geplant ist auch ein
Vortragsabend an welchem Herr
Dr. Haas über die bisherigen und
die nächsten Schritte zum ambulanten Kurtherapiezentrum informieren wird. Über den Termin
werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Dazu haben und werden auch
weiterhin die Partner der Gemeinde: der Neustädter Kurund Fremdenverkehrsverein, das
Ev. Fachkrankenhaus für Atemwegserkrankungen und Herr Dr.
Haas mit seiner Vision eines ambulanten Kurtherapiezentrums
beitragen.
Der Weg im Anerkennungsverfahren für diese beiden Prädikate war geprägt von gemeinsamer
Zielstrebigkeit und Partnerschaft.
Ich möchte mich bei allen bedanken die dazu beigetragen und uns
dabei unterstützt haben.
Luftholen im heilklimatischen
Kurort mit sauberer Luft sowie
das gesunde Klima Neustadts geben unseren Gästen, Urlaubern
und zukünftig unseren Patienten
Kraft für Körper und Seele.
Im heilklimatischen Kurort mit
dem Zusatzprädikat „Luftkurort“
wird schon ein kurzer Aufenthalt
zum Gesundheitsurlaub.
Das Heilklima Neustadts wirkt
ganz natürlich und ohne zusätzliche Behandlungen bereits wie
ein Gesundheitsurlaub und lindert unterschiedliche Beschwerden. Dazu gehören insbesondere Atemwegserkrankungen. Bei
einem Kuraufenthalt wird der
Gesundungsprozess noch durch
weitere intensive Therapiemöglichkeiten ergänzt und unterstützt.
Von großem Vorteil ist auch die
Lage Neustadts inmitten des Naturparkes „Südharz“. Mit seiner einmalig schönen Landschaft
insbesondere der Gipskarstlandschaft wird es zukünftig möglich sein die Tourismuswirtschaft
unserer Region weiter zu entwickeln und neugierige Gäste anzulocken.
Profieure dieser Prädikate werden
wir heute und in der Zukunft alle
sein. Unseren Einwohnern bleibt
ihre bisherige Infrastruktur erhalten, die Preise für Haus und
Hof bleiben stabil und sind nicht
durch Entvölkerung dem Verfall
preisgegeben. Das Leben in Neustadt bleibt mit seiner hohen Lebensqualität auch für nachfolgende Generationen lebenswert.
Hotel- und Gastgewerbe, welches sich oft seit Generationen
im Familienbesitz befindet, kann
weiter auf den Tourismus als
Wirtschaftszweig setzen und investieren. Arbeitsplätze werden
erhalten und/oder entstehen neu.
Für Ihre Unterstützung und ein
weitergehendes Engagement für
und im Heilklimatischen Kurort
Neustadt bin ich Ihnen dankbar.
Lassen Sie uns gemeinsam diese
Chance nutzen.
Gern stehen wir für Sie zu Gesprächen zur Verfügung.
Dirk Erfurt
Bürgermeister
Den Jahresabschluss bildet die
Weihnachtsfeier, bei der für die
Kleinsten extra ein Termin beim
Weihnachtsmann gemacht wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich der Verein sehr
vielfältig zeigt. Die Kinder- und
Jugendarbeit steht nach wie vor
an einer vorderen Stelle, wobei
aber auch die Erwachsenen, beispielsweise in Abzeichenlehrgängen, ihr Wissen erweitern und
sich fortbilden konnten. Ebenfalls präsent zeigt sich der Verein bei Turnieren thüringenweit,
beispielsweise konnten zwei Reiter erstmals beim Geländetag in
Mühlberg/Gut Ringhofen im Mai
2014 vordere Plätze in einer Geländeprüfung belegen.
Interessierte können sich gern bei
den Ansprechpartnern des Vereins melden, neue Mitglieder in
der Reitergemeinschaft sind willkommen.
Sarah Backhaus,
Schriftführerin
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Januar 2015
NEUSTADT-KURIER
NEUSTADT-KURIER
Ein neuer Titel für Neustadt
7. Neujahrsanbaden im Waldbad
Die Gemeinde Neustadt darf nun
bis zum 12.12.2029 das Prädikat
„Staatlich anerkannter Luftkurort“ und bis zum 12.12.2024 das
Prädikat „Staatlich anerkannter
Heilklimatischer Kurort“ tragen.
Für letzteren Titel wurden vom
Landesfachausschusses Kur- und
Bäderwesen des Landes Thüringen zwei Auflagen erteilt.
So soll die Klassifizierung der
Ferienwohnungen
fortgeführt
und ein vierter Kurterrainweg
geschaffen werden. Dieser ist beNeustadt bleibt Luftkurort und
erreicht das Prädikat „Heilklimatischer Kurort“, das bestätigen
nun die beiden Urkunden in der
Gemeindeverwaltung.
Mitte Dezember kam die Nachricht vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, berichtete Dirk
Erfurt, Bürgermeister der Südharzgemeinde. Wir sind stolz,
dass wir unser diesjähriges Ziel,
Neustadt als „Staatlich anerkannter Luftkurort“ und „Staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ prädikatisieren zu lassen,
erreicht haben, freute sich Erfurt.
Somit ist die Gemeinde der einzige Ort in ganz Thüringen der
über zwei Tourismus-Prädikate verfügt. Wir haben den Titel
„Heilklimatischer Kurort“ innerhalb eines Jahres erreicht, das hat
nur funktioniert, weil alle zusammen gearbeitet und geholfen haben, sagte der Bürgermeister.
Der Titel „Heilklimatischer Kurort“ in Zusammenhang mit der
Neustädter Fachklinik für Atemwegserkrankung ist das überregionale Alleinstellungsmerkmal
der Gemeinde und ein Pfund mit
dem man wuchern kann, erklärte
Dr. Andrè Haas, der gemeinsam
mit Projektberater Bernd Meyer
das Kurtherapiezentrum „Pneumokur“ in Neustadt aufbauen
will. Das Prädikat ist ein Meilenstein und zugleich auch Startschuss für die nächste Projektphase, sagte der Neustädter Arzt.
Diese Prädikatisierung wird auch
die Neustädter Bürgerinnen und
Bürger freuen, denn dadurch
konnte der Verfall der Immobilienpreise gestoppt werden. Trotz
sinkender
Einwohnerzahlen
bleibt die Infrastruktur erhalten,
es gibt in der Südharzgemeinde
eine komplette Grundversorgung
für die Einwohner.
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Nr. 1
reits durch das Engagement der
Mitglieder des Harzklubzweigvereins in Planung und soll mit
einer Länge von 5,5 Kilometern
ins Harzfelder Holz führen, sagte Dirk Erfurt.
Im September besuchten Mitglieder des Landesfachausschusses Kur- und Bäderwesen
des Landes Thüringen die Südharzgemeinde und waren beeindruckt, was die kleine Gemeinde und die Bürger vor Ort auf die
Beine stellen, damit sich die Gäste hier wohl fühlen.
Der Förderverein des Neustädter
Waldbades lud traditionell am 01.
Januar zum Anbaden ins Freibad
ein. Bei rund 4 Grad Wassertemperatur musste für die 24 Männer, Frauen und Jugendlichen
aus Neustadt und dem Landkreis
Nordhausen die Wasserfläche zuvor vom Eis befreit werden. Rund
400 Besucher nahmen bei herrlichem Sonnenschein an diesem
besonderen Badevergnügen teil,
so viele wie noch nie, freute sich
Anne Dumjahn, Vorsitzendes des
Waldbad Fördervereins.
glied im Waldbad Förderverein. Das Geld soll unter anderem
für neuen Sand für das Volleyballfeld und zur Aufwertung des
Kinder- und Spielbereiches ausgegeben werden. Wir wollen da-
mit die Gemeinde unterstützen,
erklärte Anne Dumjahn und bedankt sich bei den vielen ehrenamtlichen Helfern, die die
diesjährige Veranstaltung unterstützten. Die Planungen für das
8. Anbaden im Neustädter Waldbad haben begonnen, denn diese
schöne Tradition soll auch 2016
fortgesetzt werden.
Sandra Witzel
Die Mitglieder des Waldbadfördervereins verkauften Würstchen, Kuchen und Getränke.
Rund 25 selbstgebackene Kuchen gingen innerhalb kürzester
Zeit über den Tisch, berichtete
Christiane Arnold, Vorstandsmit-
Interessensbekundung
Die Gipskarstlandschaft bildet
eine Grundlage für den Lebensraum einer seltenen Flora und
Fauna, die man nur hier im Südharz so vorfindet. Diese gilt es für
die heutigen und zukünftigen Generationen zu erhalten.
Aus diesen Grund haben sich
auch einige Vertreter des Vor-
standes des Golfparks Neustadt
am Sonntag, den 04.01.15 mit angesprochen und verantwortlich
gefühlt, an der Sternwanderung
nach Rüdigsdorf teilzunehmen.
Die Sportler sehen es auch als
ihre Aufgabe an, den Lebensraum der Natur zu sichern, zumal
sich der Golfplatz in Neustadt in-
mitten der Natur idyllisch in das
Landschaftsbild einfügt.
Die Anlage soll in den nächsten
Jahren noch erweitert und ausgebaut werden. Hierbei wird größter
Wert darauf gelegt, die vorhandenen Ressourcen zu schützen und
umweltschonend
vorzugehen.
Der Golfpark Neustadt soll ein
wichtiger Teil der touristischen
Vermarktung des Ortes werden.
Auch deshalb ist unser Engagement gegen den Raubbau an unserer einmaligen Gipskarstlandschaft von großer Bedeutung.
Hans-Leopold Holzapfel,
Pressewart
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NEUSTADT-KURIER
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NEUSTADT-KURIER
Der Jugendclub in Neustadt informiert:
Liebe Kinder und
heranwachsende Jugendliche,
wir möchten Euer Interesse an unserem Jugendklub „Alte Gärtnerei“ in Neustadt mit diesem Aufruf wecken.
Ihr könnt die Räume an den freien Nachmittagen oder in den Ferien in Beisein einer Mutti oder eines Vatis zum Basteln, Spielen,
Backen oder ähnliches nutzen.
Ebenfalls vorhanden sind ein Billardtisch und ein Dartautomat.
Erst kürzlich hat uns unser Bürgermeister Herr Erfurt versprochen, dass wir den Küchenraum
wieder nutzen können. Nun sind
wir dabei eine funktionsfähige
Küche einzurichten. Von Familie Modrzenski haben wir einen
Elektroherd mit Ceranfeld bekommen, Familie Wehling spendete Küchenteile und von der
Familie Spirk stammt ein Kühlschrank. Vielen Dank von uns Jugendlichen für all die Unterstützung!
Wir haben bei einem Gespräch
mit unserem Bürgermeister angeboten die Ligusterhecke zu beiden
Seiten der Plankenstraße in Neustadt zweimal im Jahr zu schneiden. Der Bitte von Herrn Erfurt
werden wir auch nachkommen
und bei der Nachbepflanzung des
Radweges Kupferlohr tatkräftig mithelfen und ebenso möchten wir uns weiterhin aktiv an den
Veranstaltungen in Neustadt beteiligen.
Im alten Jahr haben wir im Kindergarten zwei Bäume gefällt.
Eine Weißbuche, sowie Esskastanie haben wir gespendet und gepflanzt. Unterstützt werden wir
bei den Pflanzaktionen von unserem Obstbaumexperten Herrn
Ulm.
Da die finanzielle Lage der Gemeinde nur ein geringes Maß an
Unterstützung zulässt sind wir
über jede Hilfe dankbar.
Unser
Weihnachtsmarktstand
wurde durch Herrn Holger Gerlach „Allianz“, der „Bäckerei König“ und der Familie Grube unterstützt.
Bei der Sternwanderung gegen
den Gipsabbau setzten wir uns
zahlreich mit ein.
Wie Ihr seht tut sich im Jugendklub Neustadt so einiges und wir
werden weiterhin in regelmäßigen Abständen über uns berichten.
Kontakt:
Rüdigsdorfer Weg 2a
99762 Neustadt/ Harz
E-Mail: [email protected]
Alle Jahre wieder...
so heißt eines der schönsten
Weihnachtslieder, textlich verfasst im Jahr 1837 von Wilhelm
Hey (Melodie von Friedrich Silcher) steht dieser Textbaustein
auch uns, dem Golfpark Neustadt
zur Verfügung.
Am
vergangenen
Sonntag
(11.01.15) trafen sich wiederholt über 70 Interessenten, Gäste und Freunde des Golfsports,
Mitglieder und Kommanditisten
des Golfparks Neustadt zu einem
Stelldichein in der „Echter Nordhäuser Traditionsbrennerei“.
Grund dieser inzwischen zur
Tradition gewordenen Veranstaltung, welche als Neujahrs Brunch ausgerichtet wurde, war
der Auftakt der Golfsaison 2015.
Bei nicht winterlichem Wetter
konnte die Veranstaltung nur indoor stattfinden. Begleitet wurde
sie von den kulinarischen festen
Genüssen, so u.a. frisch gestopfte Würstchen, Omas Kartoffelsalat, mariniertes Schweinelachssteak, div. Salate etc. sowie den
dazugehörigen Getränken, wie
Glühwein, Hefeweizen, Sekt/
Wein, Kaffee und Punsch.
18.10.15 ein bereits bestätigtes
„1. Golf-Turnier - Pokal der Ministerin“ unter Ihrer Schirmherrschaft als Höhepunkt und Saisonabschluss geben wird.
Einen weiteren Höhepunkt gab
es außerdem durch die Teilnahme der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des
Landes Thüringen, Frau Birgit
Keller. Als ehemalige Landrätin des Landkreises Nordhausen
und jetzige Ministerin zeigte sie
durch Ihren Besuch ihre Verbundenheit zur Region, insbesondere
auch zum Golfpark Neustadt.
Schon an dieser Stelle sei ausdrücklich und insbesondere darauf hingewiesen, dass es am
Bei diesem Treffen war u. a auch
möglich, dass man den Brunch
jederzeit unterbrechen und später fortsetzen konnte, um z. B. an
dem Biathlonwettbewerb teil zunehmen. Auf Grund der gegebenen Wettersituation wurden die
bekannten Modalitäten eines Biathlonwettbewerbes geändert, d.
h. der Schiesswettbewerb fand
mit einem Infrarotgewehr im Gebäude statt, ohne „Schneelauf“.
Selbstverständlich wurde auch in
den Gesprächen der Mitglieder
Seite 22
Veranstaltungen
im Februar
in Neustadt
Dienstag,
03.02.15 | 19.00 Uhr
Landgasthaus
zur Herrenwiese
Versammlung des
Harzklubzweigverein
Neustadt-Osterode
Samstag,
07.02.2015 | ab 20:11 Uhr
Saal „Hohnstein“
Festsitzung
Veranstalter:
OCV Neustadt-Osteröder
Karnevalsverein
über die neuen Ausrüstungsteile
(welche der Weihnachtsmann auf
den Gabentisch gelegt hat) sowie
über die persönlichen Vorgaben
betreffend des sportlichen Ehrgeizes, sprich Handicap – Verbesserung, intensiv diskutiert.
Die ersten Anmeldungen für das
Matchplay 2015 gingen bereits
ein. Weiterhin liegen bestätigte
Zusagen für die Ausrichtung von
10 Turnieren vor.
Der Kernpunkt vieler Gespräche
war aber eindeutig die neue Situation zum Golf- Clubhaus.
Hier wurde ein, so kann man sagen weiterer (sehr) großer Meilenstein in der Vision - Golfpark
Neustadt gesetzt, welcher nun
mit Leben erfüllt werden muss
und wird. Eine Gruppe des Vereins hat die Immobilie - ehemalige Bowlingranch - erworben und
erarbeitet derzeit ein Konzept dafür.
Ausdrücklich und im Namen des
Vorstandes möchte ich mich bei
allen (sichtbaren) Aktiven und
denen im Hintergrund arbeitenden Mitstreitern auf das Herzlichste bedanken, insbesondere
für die Unterstützung durch das
Unternehmen der „Echter Nordhäuser Traditionsbrennerei“, die
diesen Neujahrsbrunch 2015 hervorragend ausgerichtet haben.
Samstag,
14.02.2015 | ab 20:11 Uhr
Saal „Hohnstein“
Festsitzung
Veranstalter:
OCV Neustadt-Osteröder
Karnevalsverein
Sonntag,
15.02.2015 | ab 15:00 Uhr
Saal „Hohnstein“
Kinderkarneval
Veranstalter:
OCV Neustadt-Osteröder
Karnevalsverein
Montag,
16.02.2015 | ab 19:11 Uhr
Saal „Hohnstein“
60 Jahre OCV
Jubiläumsveranstaltung
Veranstalter:
OCV Neustadt-Osteröder
Karnevalsverein
Pressewart
Hans-Leopold Holzapfel
Seite 23
Nr. 1
| HARZTOR INFORMATIONEN |
Öffnungszeiten,
Sprechzeiten und
Ansprechpartner
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Natur- & Kunststein
Niedersachswerfen
Geschw.-Scholl-Str. 25a
99768 Harztor
Tel.: (03 63 31) 42 111
Fax: (03 63 31)42 112
email: [email protected]
Bürgermeister
Stephan Klante
Ilgerstr. 23
99768 Harztor
Tel. (03 63 31) 37 370
[email protected]
SPRECHZEITEN
Donnerstag 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr in Ilfeld, Ilgerstraße 23 und jeden 1. und 3.
Montag in Niedersachswerfen, Kirchplatz 2. Außerhalb
dieser Zeiten können individuelle Termine vereinbart
werden.
Öffnungszeiten
Ilfeld
Die Türen des liebevoll gestalteten Ilfelder Heimatmuseums stehen Schulklassen,
Einwohnern und Gästen zu
folgenden Zeiten offen:
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Hartmut Sauermann
Tel. (03 63 31) 32 033
[email protected]
99768 Harztor
Ilgerstraße 51
SPRECHZEITEN
Ortsteilbürgermeister:
Donnerstag
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Niedersachswerfen
Ulrich Wilke
Tel. (03 63 31) 42 040
[email protected]
99768 Harztor
OT Niedersachswerfen
Kirchplatz 2
SPRECHZEITEN
Ortsteilbürgermeister:
Dienstag
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Januar 2015
Museum Ilfeld
Altes Rathaus
Ilgerstraße 51
• Einsendeschluss ist der
12. des jeweiligen Monats
• wir veröffentlichen die
Beiträge nur mit Namen
des Verfassers
• wir führen keine
redaktionelle
Überarbeitung durch
• bitte senden Sie uns ihre
Beiträge als Word- oder
PDF- Dokument
• erst Fotos ab einer Größe
von 2 MB haben eine
angemessene Qualität –
bitte schicken Sie uns
diese als Bilddateien
[email protected]
03 63 31/ 373-22
Ilgerstraße 23
99768 Harztor OT Ilfeld
Nach vorheriger Absprache
unter (03 63 31) 32 033 oder
[email protected] sind Führungen mit unserem Museumsleiter Manfred Kappler jederzeit möglich. Auch
Schulklassen können hier im
Rahmen ihres Unterrichtes
einen Einblick in die Historie erhalten.
Bibliothek
Niedersachswerfen
Kirchplatz 2
Zu folgenden Zeiten können
Sie in der Niedersachswerfer
Bibliothek interessante Literatur ausleihen:
Montag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Veranstaltungen in Harztor
Februar 2015
Blutspende
03. Februar 2015
Feuerwehrgeräteschuppen
Niedersachswerfen
Zeit: 15:00 bis 19:00 Uhr
Faschingskaffee
08. Februar 2015
Hotel „Harzparadies“ Ilfeld
Zeit: 16:00 Uhr
Veranstalter:
OCV Neustadt-Osteröder
Karnevalsverein
Auftaktveranstaltung
JU StartUp
13. Februar 2015
Ort: Gemeindehaus Ilfeld
Zeit: 18:30 Uhr
Veranstalter: Junge Union
Kreisverband Nordhausen
Gern nehmen wir Ihre Beiträge für die Harztor-Informationen an. Schicken
Sie uns eine Mail mit den
wichtigsten Informationen
an [email protected]
Ihr Bürgerservice Harztor
Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
IMPRESSUM
HARZTOR INFORMATIONEN kostenlos
Herausgeber: Amtsblatt VG Hohnstein
Ilgerstraße 23 • 99768 Harztor OT Ilfeld
Tel.: (03 63 31) 373-0
Fax: (03 63 31) 373-12
E-Mail: [email protected] • www.harztor.de
Bürgermeister: Stephan Klante
verbreitete Auflage: 3.760 Stück
Anzeigenberaterin: Claudia Strube
Tel. (0 36 31) 61 16-0 • (0163) 16 14 584
Satz/Druck: Werbeagentur g-art
Holger Gonska
Anmeldeschluss für
Kranichstraße 8 • 99734 Nordhausen
Tel.: (0 36 31) 97 31 72
„11. Badmintoncup“
Fax: (0 36 31) 97 31 77
am 15. Februar
eMail: [email protected]
www.g-art-zyrus.de
14. März 2015
Verteilung: Thüringer Direktmarketing
Freizeithalle
GmbH Erfurt-Stotternheim
„Hotel Harzhaus“
Leserbriefe: Anonyme Zuschriften werden
nicht veröffentlicht. Jeder Leserbrief muß mit
Henningsbrunnen 1,
voller Adresse versehen und vom Einsender
38877 Benneckenstein
unterschrieben sein. Die Redaktion behält
Beginn: ab 10:00 Uhrsich Kürzungen unter Berücksichtigung der
presserechtlichen Verantwortung vor. Für die
Veranstalter: Fa. Reha-VitalRichtigkeit telefonisch aufgegebener Ansasport Thomas Spieß
gen oder Änderungen übernimmt der Verlag
keine Gewähr. Sämtliche Texte und Grafiken
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99768 Harztor/ OT Ilfeld
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Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 13.10.2012