Infoblatt zur

Transcrição

Infoblatt zur
Infoblatt zur
Umschlüsselung von klassischen Fahrzeugen in die Schadstoffklasse
Euro 2
Im Rahmen der Einführung der Feinstaub-Plakette und der Einrichtung von Umweltzonen sind einige ältere
Porsche Fahrzeuge von Fahrverboten bedroht. Des Weiteren sind die niedrigen Euro-Schadstoffklassen mit
hohen Kfz-Steuern belastet. Um ein Fahrverbot zu umgehen bzw. ältere Fahrzeuge in die kostengünstigere
Steuerklasse einzustufen, ist eine Umschlüsselung in die Schadstoffklasse Euro 2 erforderlich. Diese kann in
den folgenden Fällen bei den jeweils entsprechenden Voraussetzungen erreicht werden (Detaillierte
Informationen hierzu finden Sie im PPN Portal):
1.
Fahrzeug ist werksseitig mit einem Katalysator ausgerüstet, KBA-Nummer ist in den
Zulassungspapieren aufgeführt und in der Liste der Herstellerbescheinigungen enthalten. In
diesem Fall erfolgt die Umschlüsselung mittels einer Herstellerbescheinigung, welche in jedem
Porsche Zentrum erhältlich ist. Bei Vorlage dieser Bescheinigung auf der Zulassungsstelle trägt diese
die geänderte Schadstoffnorm Euro 2 in die Papiere ein und informiert das Finanzamt über die
geänderte Steuerklasse.
2.
Fahrzeug ist werksseitig mit einem Katalysator ausgerüstet, KBA-Nummer ist in den
Zulassungspapieren NICHT aufgeführt oder in der Liste der Herstellerbescheinigungen
NICHT enthalten. In diesem Fall kann die Umschlüsselung nach einer individuellen Prüfung erfolgen.
Diese individuelle Prüfung ist bei der Porsche Deutschland GmbH zu beantragen. Das entsprechende
Antragsformular ist auf der Porsche-Website zu beziehen.
3.
Das Fahrzeug hat keinen Katalysator, kann aber werksseitig nachgerüstet werden. Nach
erfolgter Nachrüstung bekommt der Kunde ein spezielles Teilegutachten, auf welchem der
fachgerechte Einbau des Nachrüstkatalysators mit allen benötigten Komponenten bescheinigt wird.
Sollte für ein Fahrzeug keiner der oben genannten Fälle zutreffen, so ist in manchen Landkreisen eine
Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Umweltzone erhältlich. Dies allerdings nur sofern für ein Fahrzeug
derzeit technisch kein geeignetes Nachrüstungssystem verfügbar ist. Dies kann von einem Porsche
Zentrum auf einem entsprechenden Vordruck (z.B. Formular auf der Homepage der Stadt Stuttgart)
bestätigt werden. Diese Bestätigung gilt für ein Jahr und kann als Grundlage für solch eine
Ausnahmegenehmigung dienen. Diese Möglichkeit ist jedoch unbedingt vorab bei der
Zulassungsstelle des entsprechenden Landkreises zu verifizieren!