Einspruch gegen Soli - Buhl Data Service GmbH

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Einspruch gegen Soli - Buhl Data Service GmbH
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Weniger Steuern – mehr Geld!
➝ TIPP
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ALLE STEUERZAHLER
E D I T O R I A L
Liebe Steuer-Sparer,
der Soli für den Aufbau Ost.
Fast so lange wie es ihn gibt
bestehen auch die Klagen
gegen ihn. Nun gibt der Fiskus
scheinbar nach – und gewährt
Steuerzahlern, die gegen die
Abgabe klagen, einen Zahlungsaufschub. Doch Vorsicht!
Warum Sie keinesfalls auf
dieses vermeintlich großzügige
Angebot eingehen sollten, haben
wir im nebenstehenden Beitrag
zusammengefasst.
In dieser Ausgabe lesen Sie
außerdem:
>> Aufbewahrungsfristen im
Überblick
>> Kosten der Geburtstagsfeier
Einspruch gegen Soli
>> Rentner in Beschäftigung
>> Einspruchsempfehlung
des Monats
Hände weg vom Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz
>> Kosten der Heimunterbringung
www.steuernsparen.de
Der Solidaritätszuschlag – wie es mittlerweile scheint eine schier endlose
Geschichte. Eingeführt wurde er im Jahre 1991. Seitdem wird er – mit kurzer
Ausnahme vom Juli 1992 bis Ende 1994 - als Zuschlag zur Einkommen-,
Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben. Der Steuersatz betrug
zu Beginn 3,75 Prozent. Von 1995 bis 1997 wurde er auf 7,5 Prozent angehoben.
Seit 1998 liegt er bei 5,5 Prozent.
Weitere Tipps und Tricks rund
im Ihre Steuer finden Sie auf
www.steuernsparen.de.
Einen guten Start ins neue Jahr
wünscht Ihnen
Verfassungswidrig oder nicht?
Ihre
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Versuche, den Solidaritätszuschlag
auf dem Gerichtswege zu kippen - bisher leider vergeblich. Im August 2013 hat
das Niedersächsische Finanzgericht erneut den Soli für verfassungswidrig
befunden - und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Aktenzeichen 7 K 143/08). Dort ist das Verfahren jetzt unter dem Aktenzeichen 2 BvL
6/14 anhängig.
Melanie Baumiller
➝
Januar 2016 | 2
➝ TIPP
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ALLE STEUERZAHLER
Aussetzung der Vollziehung wird gewährt
Nun hat das Niedersächsische Finanzgericht nicht nur abermals ernstliche
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Soli geäußert, sondern geht sogar
noch einen Schritt weiter: Die Richter gewähren diesmal Aussetzung der Vollziehung, d.h. der Steuerzahler muss den Soli vorläufig nicht bezahlen, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig geklärt hat (Aktenzeichen 7 V 89/14).
Fiskus drohen ausbleibende Einnahmen in
Milliardenhöhe
Nach Auffassung der Richter ist bei Bestehen ernstlicher Zweifel an der
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts dessen Vollziehung
im Regelfall auszusetzen. Oder im Fall eines bereits vollzogenen Verwaltungsakts
die Vollziehung wieder aufzuheben.
Allein der Umstand, dass dem Fiskus durch die Aussetzung bzw. Aufhebung
der Vollziehung von Bescheiden erhebliche Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe drohen, lasse das individuelle Interesse der Antragsteller an einem
effektiven Rechtsschutz nicht hinter das öffentliche Interesse des Staates
an einer geordneten Haushaltsführung zurücktreten.
Die Wahrnehmung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sei durch den
drohenden Einnahmeausfall nicht gefährdet. Der Staat verfüge auch für den Fall,
dass der Solidaritätszuschlag bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Vorlagebeschluss des Senats nicht vollzogen werden könne,
gerade in jüngster Zeit über ausreichende Steuereinnahmen. Er erziele Rekordsteuereinnahmen und könne sich im Zweifel am Kapitalmarkt zu historisch
niedrigen Zinsen refinanzieren, so dass die Wahrnehmung und Erfüllung der
öffentlichen Aufgaben nicht gefährdet erscheine.
Doch Achtung!
www.steuernsparen.de
Wir möchten dringend davor warnen, von einem Antrag auf „Aussetzung
der Vollziehung“ des Solidaritätszuschlags Gebrauch zu machen. Sollte
nämlich das Bundesverfassungsgericht einst die Verfassungswidrigkeit des
Soli verneinen, müssen Sie nicht nur den Soli für mehrere Jahre nachzahlen,
sondern obendrein noch Aussetzungszinsen von happigen sechs Prozent
pro Jahr berappen!
Hier spielt der Fiskus ein zweifach falsches Spiel gegenüber dem Steuerzahler:
Zum einen verlangt er einen Wucherzins von sechs Prozent, wobei der Staat sich
um die null Prozent oder sogar zu einem negativen Zinssatz refinanziert. Zum anderen bekommen Sie keine Aussetzungszinsen, wenn Sie auf die Aussetzung der
Vollziehung verzichten, brav den Soli bezahlen und nur das Ruhenlassen beantragen oder wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt von Amts wegen offen bleibt.
Zur Erinnerung: Schon seit Jahren steht wegen des Solis im Steuerbescheid ein
Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO. Sie müssen also deswegen keinen Einspruch einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Soli kippen, ändert Ihr
Finanzamt den Bescheid von sich aus.
++ N E W S T I C K E R ++
Achtung! Wieder Abzockbriefe in Umlauf: Vorsicht
vor Eintragung der UST-ID-Nr.
Erneut verschicken Betrüger
amtlich aussehende Schreiben in
Bezug auf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Seien Sie
vorsichtig! Die DR Verwaltungs
AG aus Bonn verschickt zur Zeit
zahlreich Post, die auf den ersten
Blick einen behördlichen Anschein
erweckt.
Darin wird für die Registrierung,
Erfassung und Veröffentlichung
der UST-ID-Nr. Geld gefordert.
Doch die Vergabe der UST-ID-Nr.
erfolgt tatsächlich nur durch das
Bundeszentralamt für Steuernund das völlig kostenfrei! Auch ist
die Veröffentlichung der eigenen
USt-ID-Nr. tatsächlich überhaupt
nicht verpflichtend. Denn sie
muss lediglich auf den selbst
geschriebenen Rechnungen
vermerkt sein.
Seien Sie daher in diesen Tagen
besonders aufmerksam. Ignorieren Sie die Briefe der DR Verwaltung AG Bonn – sowie generell
Post ohne eindeutigen Absender
– und zahlen Sie diese auch keinesfalls! Sollten Sie den Betrügern
jedoch bereits Geld überwiesen
haben, schalten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt ein.
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➝ TIPP
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SELBSTÄNDIG
BEISPIEL
Aufbewahrungsfristen im Überblick
Ihr Jahresabschluss 2005
wurde im Mai 2006 fertig
gestellt. Daher läuft die Aufbewahrungs-Frist auch erst ab
dem 01.01.2007. Somit dürfen
Sie den Jahresabschluss erst
im Januar 2017 vernichten.
Ausmisten ist angesagt!
Bringen Sie frischen Wind in Ihre Büroschränke. Denn viele alte Rechnungen und
Dokumente können Sie nun ausmisten – und haben somit Platz fürs neue Jahr.
Letzte Eintragung entscheidend
Unterlagen, die für die Steuer relevant sind, müssen Sie nur über einen bestimmten Zeitraum aufbewahren. Dabei unterscheidet man Fristen von sechs und zehn
Jahren. Grundsätzlich beginnen die Fristen am Tag nach Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Dokumente beziehen. Doch Vorsicht: Entscheidend ist, wann
die letzte Eintragung im betreffenden Dokument gemacht wurde. Bei Inventar,
Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Lagebericht ist das Datum der Aufstellung entscheidend. Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann nicht
zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen ist
WICHTIG
Bei einem Systemwechsel der
betrieblichen EDV ist darauf zu
achten, dass die bisherigen Daten
in das neue System übernommen
oder die bisher verwendeten
Programme für den Zugriff auf
die alten Daten weiter vorgehalten
werden.
Wichtig ist außerdem, die Unterlagen so zu erhalten, dass sie bis Ende der
Frist auch noch leserlich bleiben. Für Quittungen auf Thermopapier heißt das:
unbedingt kopieren und an die Original-Rechnung an die Kopie heften.
Welche Unterlagen können Sie nun vernichten?
TIPP
Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:
Verlängern Sie Ihre Aufbewahrungsfrist intern um ein Jahr. So
wird nichts zu früh vernichtet und
Sie sind auf der sicheren Seite.
>> Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2005 und früher
erfolgt ist
>> Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2005
oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Unterlagen
>> Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen,
Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge, Lohn- bzw.
Gehaltslisten) aus dem Jahr 2005
Checkliste zum
Herunterladen
Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:
Im Anhang dieses Blickpunkts
finden Sie eine Liste über die
Aufbewahrungsfristen.
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>> Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2009 oder früher
>> Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw.
Einfuhrunterlagen, Aufträge, Versand und Frachtunterlagen, Darlehensunterlagen, Mietverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem
Jahr 2009 oder früher
Keine Verkürzung der Fristen vorgesehen
Im Jahr 2013 war ursprünglich eine Verkürzung der Fristen geplant:
Die Zehn-Jahres-Frist für prüfungsrelevante Unterlagen sollte schrittweise
auf sieben Jahre verkürzt werden. Doch das Jahressteuergesetz 2013, in
dem diese Neuregelungen standen, scheiterte.
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Januar 2016 | 4
www.steuernsparen.de
➝ AKTUELLES
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ALLE STEUERZAHLER
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Januar 2016 | 5
➝ TIPP
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ARBEITNEHMER
++ N E W S T I C K E R ++
Kosten der Geburtstagsfeier
Adé ELStAM-Hotline –
wer hilft nun weiter?
Die 2014 eingerichtete kostenfreie
Hotline bei Fragen rund um die
elektronischen Lohnsteuerkarte
wurde nun eingestellt. Doch halb
so schlimm: Für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM stehen Ihnen ab 01.01.2016
die zuständigen Finanzämter zur
Verfügung - oder speziell innerhalb der Länder eingerichtete
zentrale Ansprechpartner. Fragen
rund um ELSTER, insbesondere
zum ELSTER-Portal, zum Registrierungsprozess und zur Software
ElsterFormular, beantwortet weiterhin das ELSTER-Callcenter.
Als Werbungskosten absetzen
Es klingt zu schön um wahr zu sein: Ausgiebig in einem rauschenden Fest seinen
Geburtstag feiern und die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Ein Traum!
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte dieser Traum jedoch auch wahr
werden, wie die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts RheinlandPfalz vom 12.11.2015 (Aktenzeichen 6 K 1868/13) zeigt.
Die Finanzrichter erlaubten dem klagenden Steuerzahler die Kosten seiner
Geburtstagsfeier als Werbungskosten bei seinen Arbeitnehmereinkünften
steuermindernd anzusetzen.
Sachverhaltsschilderung
Bei der Entscheidung ging es um den alleinigen Geschäftsführer einer GmbH.
Anlässlich seines runden Geburtstags ließ sich der Jubilar nicht lumpen und
veranstaltete eine Geburtstagsparty für circa 70 Personen.
Wußten Sie schon,
dass …?
Das Besondere dabei: Er lud ausschließlich Arbeitskollegen und Mitarbeiter
oder auch ehemalige Mitarbeiter ein. Auch wurde nicht zu Hause oder in einem
Lokal gefeiert, sondern die Party fand in den Geschäftsräumen der GmbH statt.
Die stolzen Kosten betrugen knapp 2.500 Euro und sollten nun bei den Einkünften
aus nichtselbständige Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden.
Die Begründung des Steuerzahlers: Da ausschließlich Leute aus dem beruflichen
Umfeld eingeladen waren rückt der private Anlass der Feier in den Hintergrund
und es liegen steuermindernde Werbungskosten vor.
Gästeliste entscheidend
es in Deutschland rund 85 Millionen
Lebensversicherungsverträge gibt?
Während das zuständige Finanzamt einen Strich durch die Rechnung des Jubilars machte und den Werbungskostenabzugs ablehnte, entschied Finanzgericht
Rheinland-Pfalz, dass Kosten einer Geburtstagsfeier sehr wohl als Werbungskosten abziehbar sind, wenn (und diese Voraussetzung muss leider einschränkend
gegeben sein) ausschließlich Arbeitskollegen bzw. Personen aus dem beruflichen
Umfeld eingeladen sind.
Die gesamte Versicherungssumme beläuft sich auf rund
2,7 Billionen Euro.
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Gesamtwürdigung entscheidet
Die erstinstanzlichen Richter ließen den steuermindernden Werbungskostenabzug
zu, weil auch sie eine berufliche Veranlassung aus der Gesamtwürdigung der Umstände erkannten. Die Argumente für eine berufliche Veranlassung waren dabei
vielfältig: So wurden nicht nur Mitarbeiter und Arbeitskollegen eingeladen, Gäste
aus der privaten Sphäre des Arbeitnehmers waren überhaupt nicht vorhanden.
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Januar 2016 | 6
➝ TIPP
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ARBEITNEHMER
Auch der Ort der Feier in den Geschäftsräumen spricht für einen beruflichen Anlass, zumal sogar einige Gäste noch in ihrer Arbeitskleidung auf dem Fest erschienen sind. Ein nicht zu vernachlässigendes Argument in der Gesamtwürdigung ist
auch, dass es zudem auch noch eine rein private Geburtstagsfeier gab, die zudem
im Kostenaufwand pro Gast deutlich über dem lag, was der Geschäftsführer für
die Party mit seinen Mitarbeitern hat springen lassen.
Revision nicht zugelassen
Die Richter des erkennenden Gerichts waren sich ihrer Sache so sicher, dass die
Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen wurde. Folglich kann der Fiskus
nur noch mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die positive Entscheidung angehen.
Dass die Finanzverwaltung versuchen wird diesen Weg zu gehen, scheint jedoch
sicher zu sein. Das Landesamt für Steuern in Rheinland Pfalz möchte laut einer
Meldung vom 15.12.2015 die Entscheidung nämlich nicht anwenden. Höchst
fraglich ist jedoch, ob der Fiskus mit dieser Vorgehensweise Erfolg haben wird.
Immerhin hat der Bundesfinanzhof mit einer Entscheidung aus Juli 2015 (Aktenzeichen VI R 46/14) schon klargestellt, dass auch Feiern im Hinblick auf berufliche
Gäste auch insoweit steuermindernd angesetzt werden dürfen. Betroffene sollten
daher auf die bisherigen Entscheidungen verweisen und auf den steuermindernd
Ansatz der Partykosten pochen.
++ N E W S T I C K E R ++
Gewerbeverbot bei
Steuerschulden möglich
Gibt ein Gewerbetreibender jahrelang keine Steuererklärung ab
und häuft dadurch hohe Steuerschulden an, kann er als gewerberechtlich unzuverlässig eingestuft
werden. Dies entschied nun das
Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 5 K 703/15.KO).
Fahr tenbuch
führen
Die WISO Fahrtenbuch-App überzeugt durch clevere Features,
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Lebensversicherung: Der Garantiezins bleibt vorerst erhalten
Die Verzinsung bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen besteht zum einen
aus den garantierten rechnungsmäßigen Zinsen (Garantiezins) auf die Sparanteile, aus denen die Versicherungssumme gebildet wird. Zum anderen aus den
außerrechnungsmäßigen Zinsen, die über die garantierten Zinsen hinaus erwirtschaftet werden und als Überschussbeteiligung in die Ablaufleistung einfließen.
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Im Laufe der Jahre wurde der Garantiezinssatz für neue Verträge stetig abgesenkt: Bei Vertragsabschluss ab 2015 beträgt die Mindestverzinsung nur
noch 1,25 Prozent. Bei Vertragsabschluss in den Jahren 2012 bis 2014 sind es
1,75 Prozent. In den Jahren 1995 bis 2000 waren es immerhin 4,0 Prozent.
Eigentlich hatte das BMF im Oktober 2015 geplant, wegen der Niedrigszinsphase die Versicherungen zu entlasten und den Garantiezins ab 2016 abzuschaffen.
Dies wäre der letzte Sargnagel für die klassische Lebensversicherung.
Doch nun wurde überraschend beschlossen, dass die Garantieverzinsung bestehen bleibt. Weiterhin gilt also für neue Vertragsabschlüsse ein Garantiezins von
1,25 Prozent. Dieser sorgt wenigstens ein bisschen für Transparenz. Totgesagte
leben eben länger. Doch 2018 ist das Thema auf Wiedervorlage.
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➝ TIPP
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RENTNER
Rentner in Beschäftigung
Wann Sie eine Beitragserstattung beantragen können
Viele Rentner gehen im Ruhestand noch einer Beschäftigung nach. Vielleicht aus
Muße, wohl aber eher des Zuverdienstes wegen. Verdienen Sie bei der Beschäftigung mehr als 450 Euro im Monat, sind davon Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung zu zahlen. Diese Beiträge tragen Sie und Ihr Arbeitgeber
jeweils zur Hälfte - allerdings grundsätzlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2015 in West und Ost einheitlich 4.125 Euro im Monat.
Beiträge bis zur Bemessungsgrenze
Bei beschäftigten Rentnern werden nun Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung in zweifacher Hinsicht jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Rangfolge dabei ist:
>> zum einen für den Arbeitsverdienst und ggf. für Versorgungsbezüge. Bedeutet:
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein.
>> zum anderen für die Rente. Hier behält der Rentenversicherungsträger ebenfalls
Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein.
Für beschäftigte Rentner gilt also während des Jahres eine „doppelte“ Beitragsbemessungsgrenze.
Doch hier sollten Sie aufpassen
Lag die Summe Ihrer Jahreseinnahmen über der „einfachen“ Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro? Dann haben Sie insgesamt zu hohe Beiträge
gezahlt. In diesem Fall können Sie am Jahresende von der Krankenkasse die
Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge für den Teil der Rente verlangen. Eine
automatische Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich, weil dieser
nicht alle Entgelte vorliegen.
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Was Sie jetzt tun sollten
Stellen Sie zu Beginn des Jahres 2016 einen Erstattungsantrag an Ihre Krankenkasse - nicht an die Rentenversicherung. Denn der Erstattungsanspruch bezieht
sich nur auf Ihre Beitragsanteile aus der gesetzlichen Rente, nicht auf die Beitragszuschüsse des Rententrägers zur Rente. Erstattet werden Ihnen nicht nur
die überzahlten Krankenversicherungsbeiträge, sondern auch die Beiträge zur
Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist hier die gleiche wie in der
Krankenversicherung.
Auch rückwirkend möglich!
Sie haben es bisher versäumt, einen entsprechenden Erstattungsantrag zu
stellen? Halb so schlimm! Denn Sie können dies noch rückwirkend für die letzten
Jahre tun. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt vier Jahre. Die Frist beginnt nach
Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daher können Sie beispielsweise noch bis zum 31.12.2016 einen Antrag auf Erstattung von Beiträgen
stellen, die im Jahr 2012 zu viel gezahlt wurden.
++ N E W S T I C K E R ++
Zweitwohnungsteuer:
mehrere GemeindeSatzungen nichtig
Ein gestufter Steuertarif bei
der Zweitsteuer ist rechtwidrig.
Dies entschied nun das Verwaltungsgericht München in gleich
zwei Urteilen (Aktenzeichen M
10 14.5589 und M 10 K 15.51).
Betroffen sind die Gemeinden Bad
Wiessee und Markt Schliersee.
Dort fallen 450 Euro Zweitwohnungsteuer an, wenn die Jahresmiete der Zweitwohnung zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro
liegt. Die Steuer beträgt hingegen
900 Euro bei einer Jahresmiete
zwischen 5.000 Euro und 10.000
Euro. Dieser Tarif führt somit
dazu, dass der Steuersatz innerhalb der jeweiligen Stufe um rund
die Hälfte sinkt; auch verdoppelt
sich direkt die zu zahlende Steuer,
wenn die Miete nur minimal über
der Grenze liegt. Diese Ungleichbehandlung ist nicht rechtensund kann auch nicht mit dem
Argument der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt werden.
Januar 2016 | 8
➝ TIPP
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RENTNER
++ N E W S T I C K E R ++
Die Einspruchsempfehlung des Monats
Sachentnahmen:
Neue Pauschbeträge
(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Werden Waren aus dem betrieb
privat entnommen, muss das
erfasst werden. Damit bei Gaststätten und Lebensmittelhändlern
nicht jedes entnommene Etwas
peinlichst genau aufgeschrieben werden muss, gibt es dafür
Pauschbeträge. Die aktuellen
Beträge für 2015 können Sie hier
nachlesen.
Im blickpunkt Steuern berichten wir über anhängige Steuerstreite. Diese sollen
Ihnen als Musterverfahren dienen. Es geht dabei um bares Geld!
Sie haben ein ähnliches Problem mit dem Finanzamt?
Dann legen Sie Einspruch ein. Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe. Nur so können Sie bei einer positiven Entscheidung
profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen.
Betroffene Steuerpflichtige:
Menschen mit Kinderwunsch
Einspruchsgrund:
Adoptionskosten als außergewöhnliche
Belastungen
Anhängiges Verfahren:
Bundesverfassungsgericht,
Aktenzeichen 2 BvR 1208/15
WISO Gehalt
Hintergrund zum Sachverhalt
Kosten für die künstliche Befruchtung können im Bereich der außergewöhnlichen
Belastungen allgemeiner Art steuermindernd in der Einkommensteuererklärung
berücksichtigt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof bereits in verschiedenen Entscheidungen der Vergangenheit klargestellt. Dabei ist es vollkommen irrelevant,
welcher Partner keine Kinder bekommen kann.
Homologe Befruchtung
Unter dem Aktenzeichen III R 47/05 hat der Bundesfinanzhof schon in 2007
klargestellt, dass die Kosten einer sogenannten homologen Befruchtung, bei der
die Eizelle der empfängnisunfähigen Frau unter Verwendung der Samenzelle des
männlichen Partners befruchtet wird, als außergewöhnliche Belastung abgezogen
werden können.
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Heterologe Befruchtung
Die einzige Gehalts-App im
Store mit „NettoShaker“:
Demgegenüber hat das oberste Finanzgericht in einer 2010er Entscheidung unter
dem Aktenzeichen VI R 43/10 geurteilt, dass auch die heterologe Befruchtung,
bei der die Samenzelle von einem Spender stammt als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden kann.
Einfach iPhone oder iPod touch
schütteln, das Wunsch-Nettogehalt
eingeben… - und WISO Gehalt
ermittelt sofort, wie hoch Ihre
Gehaltsforderung sein muss.
Krankheit führt zur Absetzbarkeit welche zum Abzug als außergewöhnliche
Belastung führt. Irrelevant ist insoweit auch, ob es um ein Ehepaar oder um einen
unverheiratetes Paar handelt. Kernpunkt ist, dass die Kosten aufgewendet werden um die Sterilität als „Krankheit“ zu überwinden.
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Januar 2016 | 9
➝ TIPP
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ALLE STEUERZAHLER
Adoption nicht absetzbar?
Wußten Sie schon,
dass …?
Im Vergleich dazu erkennt der Bundefinanzhof indes Kosten eines Paares für eine
Adoption eines Kindes wegen einer organisch bedingten Sterilität eines Partners
nicht als außergewöhnlichen Belastungen an.
Die Begründung: Die Kinderlosigkeit ist keine Krankheit, so dass die Kosten
einer Adoption zur Überwindung der Kinderlosigkeit auch nicht zum Abzug
als außergewöhnliche Belastung führen können, weil ihnen eine gewisse
Zwangsläufigkeit fehlt.
Verfassungsbeschwerde anhängig
Ob diese Begründung jedoch wirklich treffend ist, muss abgewartet werden.
Aktuell ist nämlich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe eingegangen, die die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die
Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung prüfen wird. Betroffene
sollten daher den Abzug beantragen und bei Nichtgewährung mittels Einspruch
auf die Verfassungsbeschwerde verweisen.
Sie vorsorgen und gleichzeitig
Steuern sparen können?
Nachzulesen ist dies in der
aktuellen Broschüre des
Bundesfinanzministeriums hier.
Ihre Meinung ist
uns wichtig!
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs bzw. Musterantrags:
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Themenübersicht.
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Führerschein:
Ausgaben können
Werbungskosten sein
Kosten für einen Führerschein
sind ausnahmsweise als Werbungskosten absetzbar.
Vorausgesetzt, der Erwerb des
Führerscheins ist unmittelbare
Voraussetzung zur Berufsausübung ist.
Dies gilt beispielsweise beim
Lkw-Führerschein oder
Busführerschein
(Urteil des Finanzgerichts
Baden-Württemberg, Aktenzeichen 14 K 46/06 2).
Januar 2016 | 10
➝ TIPP
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ALLE STEUERZAHLER
Impressum
Kosten der Heimunterbringung
Erhöhung der anzurechnenden Haushaltsersparnis
Ausgaben für die Unterbringung im Pflegeheim oder Behindertenheim wegen
Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind wie Krankheitskosten
als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Das Finanzamt kürzt die
Kosten um eine zumutbare Belastung.
Zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören nicht nur die Kosten für
medizinische Leistungen und Pflege, sondern auch die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung. Denn die Kosten für die Heimunterbringung stellen
insgesamt Krankheitskosten dar.
Vertrieb
Buhl Data Service GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290 Neunkirchen
Redaktion
Melanie Baumiller, Peter Schmitz
Redaktionsschluss
19.1.2016
Erscheinungsweise
12-mal jährlich
Erhöhung auf 8.652 Euro jährlich
Bezugsbedingungen
Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.).
Versand per E-Mail mit Link zu PDFDokument. Die Zahlung erfolgt im
Voraus, die Bezugsdauer verlängert
sich jeweils um ein Jahr. Sie können
den Bezug jederzeit ohne Angabe von
Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an
den Abo-Service genügt. Geld für bereits
gezahlte aber noch nicht gelieferte
Ausgaben erhalten Sie dann umgehend
zurück. Für Kunden mit Verträgen zu
Buhl-Steuerprogrammen übernimmt
Buhl Data Service die Kosten.
Die abzugsfähigen Heimkosten dürfen nicht um eine Haushaltsersparnis
gekürzt werden, so lange der Pflegebedürftige seinen Haushalt beibehält.
Feedback
Geschäftsführer:
Peter Glowick, Peter Schmitz
Amtsgericht Siegen, HRB 9049
Falls im Zuge der Heimunterbringung der eigene Haushalt aufgelöst wird,
kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten um eine sog.
Haushaltsersparnis wegen ersparter Verpflegungs- und Wohnungskosten.
Im Jahre 2015 beträgt diese 8.472 Euro im Jahr.
Die Haushaltsersparnis wird nun ab 2015 angehoben: und zwar von
8.472 Euro auf 8.652 Euro im Jahr. Zeitanteilig gerechnet bedeutet das
eine Erhöhung von 721 Euro monatlich- bzw. 24,03 Euro pro Tag.
www.steuernsparen.de
Herausgeber
Buhl Tax Service GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290 Neunkirchen
[email protected]
Denn in diesem Fall laufen die Fixkosten des Haushalts, wie Miete,
Schuldzinsen, Grundgebühr für Strom, Wasser usw. sowie Reinigungskosten
weiter. Es gibt hierfür keine allgemeingültige zeitliche Begrenzung. Vielmehr
wird insbesondere auch wegen der psychischen Belastung, die mit einer
Auflösung der angestammten Wohnung und der endgültigen Übersiedlung
in ein Pflegeheim verbunden ist, von einem Abzug der Haushaltsersparnis
solange abzusehen sein, als die Wohnung noch beibehalten wird.
Ehepartner weiterhin in Wohnung
Übrigens: Dies gilt ebenfalls, wenn die Wohnung des Pflegebedürftigen von
dessen Ehepartner weiter bewohnt wird. Auch in einem solchen Fall entstehen
durch die dann zu große Wohnung bedingte Fixkosten, die den Abzug einer
Haushaltsersparnis von den Heimkosten als nicht gerechtfertigt erscheinen
lassen (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen III R 2/86).
Abo-Service
Telefon: 0 27 35/90 96 99
Telefax: 0 27 35/90 96 500
Hinweise
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und Gewissen recherchiert und erstellt
worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität kann jedoch keinerlei
Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung
nur mit schriftlicher Genehmigung.
Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei
Gewähr übernommen. Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in
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VORSCHAU
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Alle Steuerzahler: Checkliste 2015
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Aufbewahrungsfristen
In 2016 frühestens zu entsorgende Unterlagen mit der letzten Eintragung aus 2005
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Abrechnungsunterlagen
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Änderungsnachweis der EDV-Buchführung
Kontenregister
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Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung
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Lageberichte
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Lohnbelege
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D
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Depotauszüge
Reisekostenabrechnungen
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Eingangsrechnungen
Eröffnungsbilanzen
S
Sachkonten
Saldenbilanzen
G
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Verkaufsbücher
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Hauptabschlussübersicht
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