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blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld! ➜ TIPP | Ausgabe 2 | 2015 IMMOBILIENBESITZER Grundsteuererlass bei vermieteten Objekten EDITORIAL Stichtag 31. März 2015 Zahlen Sie zu viel Steuern? Die Frage würde wohl fast jeder mit einem klaren „Ja“ beantworten. Bei der Grundsteuer haben Sie tatsächlich auch das Recht, die zu viel gezahlten Steuern zurückzufordern. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, haben wir für Sie zusammengestellt. Wann ist ein Erlass möglich? Die Erstattung der Grundsteuer kann als eine Art „Entschädigung“ gesehen werden. Wenn Sie durch den Ausfall von Mietzahlungen wesentliche finanzielle Einschnitte zu verzeichnen hatten, können Sie sich die Steuer erstatten lassen. Um eine solche wesentliche Ertragsminderung zu ermitteln, müssen Sie die Jahresrohmiete 2014 und die Vorjahres-Miete gegenüberstellen. • Bei einer Minderung der Mieteinnahmen von mehr als 50 Prozent werden Ihnen 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. • Bei einem Totalausfall der Miete, sprich einer Ertragsminderung von 100 Prozent, beträgt der Erlass der Grundsteuer 50 Prozent. Liebe Steuer-Sparer, der frühe Vogel fängt den Wurm. Das gilt auch für Ihre Steuererklärung. Denn je eher Sie diese abgeben, desto schneller können Sie mit einer Erstattung zuviel gezahlter Steuern rechnen. Welche Unterlagen Sie beim Finanzamt einreichen müssen, zeigt Ihnen die Checkliste zur Steuererklärung 2014. In unserer aktuellen Ausgabe lesen Sie außerdem: • Grundsteuererlass bei vermieteten Objekten • Einspruchsempfehlung des Monats • Einspruch gegen Steuerbescheid Mehr Tipps rund um Ihre Steuer finden Sie wie gewohnt auf www. steuernsparen.de. Herzliche Grüße www.steuernsparen.de Ihre Melanie Baumiller blickpunktSteuern ➜ TIPP | IMMOBILIENBESITZER Selbst Schuld am Ausfall? Keine Chance beim Fiskus Liegt bei Ihnen ein drastischer Mietrückgang vor, dürfen Sie dafür nicht verantwortlich sein. Haben Sie zum Beispiel die Wohnung zu einem extrem überteuerten Mietpreis angeboten oder erst gar nicht nach Mietern gesucht, bekommen Sie keinerlei Steuern zurück. Auch unterlassene Renovierungsarbeiten, die potentielle Mieter abschrecken könnten, dürfen nicht vorliegen. Keine Schuld an der verminderten Miete haben Sie, wenn diese auf äußere Einflüsse wie Hochwasser, Erdbeben, Sturmschäden oder andere Naturkatastrophen zurück zu führen ist. Aber auch wenn das Vermietungsobjekt aufgrund des strukturschwachen Umlandes nicht vermietet ist, können Sie den Grundsteuererlass beantragen. Leerstand Stand die Wohnung längere Zeit leer, so müssen Sie nachweisen, dass Sie sich ernsthaft und nachhaltig um eine neue Vermietung bemüht haben. Dies kann durch Vorlage von geschalteten Anzeigen in Zeitungen sowie im Internet erfolgen, aber auch durch Aufträge an Makler. Die Immobilie müssen Sie außerdem zu einer marktgerechten Miete angeboten haben. WICHTIG Oftmals lehnen Gemeinden Erlass-Anträge ab. Begründung: Der Immobilienbesitzer hätte keine Mieten unterhalb des Marktniveaus angeboten – und habe somit Schuld am Leerstand. Doch weder Rechtsprechung noch Gesetz verlangen diese Bedingung. Die Uhr tickt Handeln Sie so schnell wie möglich und schieben Sie die Antragstellung nicht auf die lange Bank. Denn der Antrag auf den Erlass der Grundsteuer ist streng fristgebunden. Das Schreiben muss allerspätestens am 31. März 2015 im Briefkasten Ihrer Gemeinde liegen. Eine Fristverlängerung, wie Sie sie von der jährlichen Einkommensteuer kennen, gibt es hier nicht. TIPP www.steuernsparen.de Um den Abgabe-Termin einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie nur das unterschriebene Antragsschreiben einreichen. Nachweise und Begründungen können Sie später abgeben. Wo beantragen Sie den Erlass? Das Antrags-Schreiben richten Sie an die Behörde, die den Grundsteuer-Bescheid erlassen hat. In den meisten Fällen ist dies die Gemeinde, in der die Immobilie liegt. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist hingegen das Finanzamt zuständig. Ausgabe 2 | 2015 Jahresrohmiete – was ist das überhaupt? Als Jahresrohmiete wird die Bruttokaltmiete bezeichnet, also die Miete einschließlich der so genannten kalten Betriebskosten wie Umlagen und sonstige Leistungen des Mieters. Dazu zählen: • Kaltmiete • Baukostenzuschüsse • Mietvorauszahlungen • Miete für die Benutzung von Möbeln oder weiteren Gegenständen, die zum vermieteten Objekt gehören • Umlagekosten • Weitere Leistungen die vom Mieter zu bezahlen sind • Laufenden Betriebskosten des Objektes • Grundsteuer und alle weiteren Gebühren der Gemeinde Hinweis: Auch wenn ein Teil der Kosten nicht auf den Mieter umlegbar ist, so gehört dieser doch zur Jahresrohmiete. Nicht zur Jahresrohmiete gehören hingegen Kosten für: • Energiebetrieb der Wohnung (Heizung, Warmwasser, Brennstoffversorgung) • Kosten die nicht unmittelbar zur Raumnutzung gehören • Fahrstuhl • Untermietzuschläge WICHTIG Grundlage der Berechnung ist die Sollmiete – Mietausfälle werden nicht berücksichtigt. TIPP Die Adresse der zuständigen Gemeinde oder Finanzbehörde können Sie auch hier nachschlagen. 2 blickpunktSteuern ➜ TIPP | IMMOBILIENBESITZER Wie berechnet sich der Steuer-Erlass? BEISPIEL 1 Ihre Immobilie stand aufgrund eines Sturmschadens seit Beginn des Jahres 2014 leer. Im Vorjahr betrug die Jahresrohmiete noch € 20.000. Durch den Totalausfall der Miete können Sie sich die hälftige Grundsteuer erstatten lassen. BEISPIEL 2 Ausgabe 2 | 2015 Nur bei bebauten Grundstücken Sie hatten Mieteinbußen aus einem unbebauten Grundstück? Beispielsweise von einem Parkplatz oder Lagergrundstück? Hier können Sie leider keinen ErlassAntrag stellen. Ihre Meinung ist uns wichtig! Anfang 2014 haben Sie mit Mieteinnahmen von € 15.000 gerechnet. Doch Ihr Mieter kündigte im Januar. Nach seinem Auszug im März stand die Wohnung leer – für den Rest des Jahres. Obwohl Sie diverse Anzeigen in Internet und Zeitung geschaltet hatten, ließ sich kein neuer Mieter finden. Die tatsächlich erhaltene Miete in 2014 betrug somit € 3.750. Da der Mietausfall über 50 Prozent beträgt, können Sie einen Erlass von 25 Prozent der Grundsteuer beantragen. Helfen Sie mit blickpunkt Steuern zu verbessern. > jetzt bewerten To Do Liste 1.Rechnen Sie aus, mit welcher Jahresrohmiete Sie Anfang 2014 realistisch rechnen konnten. Wu s s t e n S i e s c h o n , dass … ? 2.Berechnen Sie die Miete, die Sie tatsächlich in 2014 eingenommen haben. 3.Beträgt die tatsächliche Miete weniger als 50 Prozent der geschätzten Miete? Tragen Sie die von Ihnen nicht zu vertretenden Gründe zusammen und legen Sie glaubhafte Nachweise bei. 4.Stellen Sie den Antrag auf Grundsteuererlass bis spätestens 31.März 2015. NEWSTICKER www.steuernsparen.de Kinderbetreuung bar bezahlen Minijobber, die die Kinderbetreuung übernehmen, können auch bar bezahlt werden. Grundsätzlich sind Kinderbetreuungskosten nur mit Vorlage von Rechnung und Überweisungsbeleg abzugsfähig. Doch bei Minijobbern drückt der Fiskus ein Auge zu und erkennt die Zahlung steuermindert an, wenn lediglich eine Rechnung vorliegt (Urteil des Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 3 K 12356/12). in 2012 durch die Jagd- und Fischereisteuer € 12,8 Millionen eingenommen wurden? So wird in rund 360 Jagdbezirken 20 Prozent Steuer auf den Jagdwert erhoben. 3 blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld! ➜ TIPP | Ausgabe 2 | 2015 ALLE STEUERZAHLER Checkliste zur Steuererklärung 2014 Neues Jahr – neue Steuererklärung. Bis 31. Mai 2015 sollten Sie diese beim Finanzamt einreichen – falls Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Bis dahin heißt es: Steuer-Unterlagen sammeln, sichten und für die Steuererklärung verwerten. Welche Unterlagen Sie zur Erstellung brauchen, welche Sie der Steuererklärung beilegen müssen und welche dem Finanzamt bereits vorliegen – mit unserer Checkliste haben Sie alles im Blick. Welche Unterlagen müssen Sie einreichen? Sonderausgaben Spendenquittungen Beiträge an politische Parteien Nachweis der Behinderung (im Erstjahr bzw. bei Änderung) Unternehmerische Tätigkeit Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden Kapitaleinkünfte Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird. Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht www.steuernsparen.de Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern Vermögenswirksame Leistungen Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen Unterhaltsleistungen Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen. NEWSTICKER Verkaufs-Moderator gewerblich tätig Fernsehmoderatoren, die in Verkaufssendungen Produkte nach Vorgabe Ihres Auftraggebers präsentieren, üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Die Vorzüge der freiberuflichen Tätigkeit können sie nicht nutzen (Urteil des BFH, Aktenzeichen VIII R 5/12). 4 blickpunktSteuern ➜ TIPP | Ausgabe 2 | 2015 ALLE STEUERZAHLER Welche Unterlagen liegen dem Finanzamt bereits vor? xxx xxx xxx xxx Lohnsteuerbescheinigung Rentenbezugsmitteilung und Leistungsmitteilung verschiedener Renten Leistungsmitteilung der Agentur für Arbeit Krankengeldbescheinigung oder Mutterschaftsgeldbescheinigung Elterngeldbescheinigung Übergangsgeldbescheinigung Mitteilung der Banken über steuerfrei gutgeschriebene Kapitalerträge oder unentgeltliche Depotübertragungen Kapitalertragsteuerbescheinigung bei Auszahlung privater Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungsbescheinigung der Krankenversicherungen Mitteilung über Beiträge zu Rürup-Verträgen Mitteilung über Zulagen und Eigenbeiträgen bei Riester-Verträgen. Welche Unterlagen müssen Sie für Rückfragen bereithalten? Wir empfehlen Ihnen, folgende Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten: Sonderausgaben Kosten für Ihre eigene Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (Fahrtkosten, Teilnahmebestätigung, Fachliteratur, Verpflegung) Unterhaltszahlungen an Ihren geschiedenen Ehegatten Außergewöhnliche Belastungen/ Krankheitskosten Medikamente Praxisgebühren Brille NEWSTICKER Bestattungskosten für den geschiedenen Ehepartner kein Unterhalt Kosten für die Beerdigung des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehepartners können nicht als Unterhaltsleistungen bei den Sonderausgaben abgesetzt werden (Urteil des Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X R 26/12). steuersparen-App: Jetzt auch für Android! Entdecken Sie Ihre Sparmöglichkeiten! Einfach, übersichtlich und kostenlos. Mit exklusiven Vorteilen für die Nutzer eines Steuer-Spar-Vertrags. Orthopädische Hilfsmittel Zahnersatz Krankenhausaufenthalt Krankenhausbehandlungen Kurkosten www.steuernsparen.de Heilpraktiker Krankengymnastik Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Apotheke usw. (0,30 Euro pro Kilometer) Sie können nur Kosten absetzen, die Sie tatsächlich auch bezahlt haben. Erstattungen von Krankenkassen, Arbeitgeber oder der Beihilfe sind davon abzuziehen. Einfach downloaden! 5 blickpunktSteuern ➜ TIPP | ALLE STEUERZAHLER Andere außergewöhnliche Belastungen Ausgabe 2 | 2015 Einspruchs-Generator Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt) Belege über den Unterhalt an Angehörige (Zahlungsnachweise, Nachweis von Einkünften der Angehörigen) Prozesskosten (Scheidung, Zivil-, Straf-,Verwaltung) Beerdigungskosten Haushaltsnahe Dienstleistungen Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen, Winterdienst, Heckenschneiden) Reinigung der Wohnung (z. B. durch selbständigen Dienstleister oder Angestelle einer Dienstleistungsagentur) Pflege von Angehörigen (z. B. durch Pflegedienste) Handwerkerleistungen Für Renovierung, Modernisierung oder Erhaltungsmaßnahmen rund um Haus und Wohnung Ihr Steuerbescheid ist nicht korrekt? Kein Problem. Erstellen Sie kostenlos, einfach und schnell mit dem Einspruchs-Generator den passenden Einspruch für das Finanzamt. Nebenkostenabrechnung (z. B. Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Gartenpflegearbeiten) Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungen, Gas,Wasser,- Elektroinstallation Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und –rohren Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Fassade, Dach, Garagen usw. Reparaturen von Gegenständen vor Ort (z. B. Wasch,Spülmaschine, Herd, Fernseher) Reparatur und Austausch von Türen, Fenstern, Bodenbelägen Pflasterarbeiten Ein- oder Ausbau der Einbauküche Modernisierung des Badezimmers Wichtig: Fügen Sie den Überweisungsbeleg hinzu. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Vorsorgeaufwendungen, Versicherungen Private Krankenversicherung/Pflegeversicherung Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Unfallversicherung Risikolebensversicherung www.steuernsparen.de Haftpflichtversicherung Zahnzusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht (erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005) Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht (erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005) Auslandskrankenversicherung So einfach kommen Sie zu Ihrem guten Recht. 6 blickpunktSteuern ➜ TIPP | ALLE STEUERZAHLER Ausgabe 2 | 2015 NEWSTICKER Steuererklärung per Fax Kinder Ausbildungsvertrag Schulbescheinigung/Studienbescheinigung Wehrdienst-/Zivildienstbescheinigung Private Krankenversicherung Die Einkommensteuererklärung kann auch per Fax wirksam an das Finanzamt übermittelt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen VI R 82/13). Nachweis bei auswärtiger Unterbringung (Mietvertrag, Mietzahlungen) Bafög-Bescheid Schulgeld für Privatschulen und anerkannte Ersatzschulen Nachweis über Kinderbetreuungskosten Angestelltenverhältnis Lohnsteuerbescheinigung Bescheide über Lohnersatzleistungen Abfindungs- und Auflösungsvertrag Vertragsunterlagen über Entschädigungen Werbungskosten aus dem Angestelltenverhältnis Beiträge zur Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaft) Fortbildungskosten (z. B. Kursgebühren, Verpflegungskosten, Fahrtkosten) Arbeitsmittel (z. B. Büro-/Computerbedarf, Werkzeug, Berufsbekleidung) Fachliteratur, Fachzeitschriften WISO Gehaltsrechner Jetzt brandaktuell für Ihr Gehaltsgespräch 2015: Der kostenlose Gehaltsrechner von WISO! Typische Arbeitskleidung und ihre Reinigung Aufwendungen für das Arbeitszimmer (Mietvertrag, Miete, Stromkosten, Möbel etc.) Reisekostenaufstellung Bescheinigungen Arbeitgeber über Erstattungen von Reisekosten Umzugskosten Bewerbungskosten (z. B. Porto-, Fahrtkosten, Bewerbungsmappen) Berufshaftpflicht/Arbeitsrechtsschutzversicherung Doppelte Haushaltsführung (z. B. Angaben Zeitraum, Mietvertrag Zweitwohnung, Zahlungsnachweise, Umzugskosten, Fahrtkosten) Fahrtkosten, Telefonkosten Steuerberatungskosten (Steuersoftware sowie Literatur) www.steuernsparen.de Belege über berufsbedingte Prozesskosten Einfach herunterladen! 7 blickpunktSteuern ➜ TIPP | ALLE STEUERZAHLER Vermietete xxx Objekte Aufstellung der erhaltenen Mieten und Nebenkosten xxx Öffentliche Zuschüsse xxx xxx Ausgabe 2 | 2015 Wu s s t e n S i e s c h o n , dass … ? Gezahlte oder erstattete Nebenkosten des Mieters Beteiligung an vermieteten Objekten Bei neuem Objekt: notarieller Kaufvertrag bzw. Schenkungsurkunde Anschrift des Anwesen, Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs, Immobilienart es in Deutschland derzeit 648 Finanzämter gibt? Welches davon für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier. Notargebühren, Gerichtskosten Miet- und Pachtverträge Grundsteuer Steuern sparen kann man lernen … Angaben zur Finanzierung (Darlehensverträge) Werbungskosten: Schuldzinsen Bankgebühren Renten und dauernde Lasten Reparaturaufwendungen Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr Wasser- und Stromkosten Heizungskosten Schornsteinreinigung Hausversicherungen Treppenreinigung Fahrstuhlkosten Hausverwaltungskosten Fahrten zum vermieteten Objekt, zur WEG-Versammlung Sonstige Einkünfte Erhaltene Unterhaltsleistungen Immobilienverkauf www.steuernsparen.de Aktienverkauf … mit unseren Online-Schulungen. In den Steuer-Webinaren zeigen wir Ihnen, was Sie wissen müssen. Und wie Sie die Tipps in der WISO oder tax Steuer-Software praktisch anwenden, um das Optimum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Wie Sie Handwerkerleistungen bestmöglich absetzen oder die Steuererklärung mit ELSTER abgeben - wir bringen Sie auf den aktuellen Stand. So macht Steuern sparen Spaß. 8 blickpunktSteuern ➜ TIPP | IMMOBILIENBESITZER Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusive Mustereinspruch zum Download) Im blickpunkt Steuern berichten wir über anhängige Steuerstreite. Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen. Es geht dabei um bares Geld! Sie haben ein ähnliches Problem mit dem Finanzamt? Dann legen Sie Einspruch ein. Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe. Nur so können Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen. Betroffene Steuerpflichtige: Vermieter Einspruchsgrund: Abzugsfähigkeit des Disagios Anhängiges Verfahren: Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 38/14 Hintergrund zum Sachverhalt Die Frage, in welchem Jahr Vermieter Werbungskosten steuermindernd ansetzen dürfen, kann grundsätzlich mit dem sogenannten Abflussprinzip beantwortet werden. Danach sind Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen: So bestimmt § 11 Abs. 2 S. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), dass im Voraus gezahlte Nutzungsüberlassungen für mehr als fünf Jahre auf den Zeitraum zu verteilen sind. Dies gilt auch für ein Disagio. Lediglich wenn ein marktübliches Disagio vorliegt, kann die Zinsvorauszahlung im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten angesetzt werden. Soweit die gesetzlichen Regelungen. Verwaltungsanweisungen haben keine Allgemeingeltung www.steuernsparen.de Im Ergebnis wird damit über die Jahre hinweg zwar auch das gesamte Disagio steuermindernd berücksichtigt. Eine höhere Steuerminderung kann jedoch meist durch den sofortigen Abzug des Disagios erreicht werden. Da ein BMF-Schreiben jedoch keinen Gesetzescharakter hat, ist durchaus fraglich, ob nicht auch noch andere Disagios als marktüblich bezeichnet werden können. Ganz allgemein muss der Bundesfinanzhof daher nun klären, was marktüblich ist und was nicht. Im konkreten Einzelfall geht es dabei um ein Disagio von zehn Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Betroffene, deren Disagio in den Augen der Finanzverwaltung nicht als marktüblich gilt und die dennoch den sofortigen Werbungskostenabzug anstreben, sollten sich an das Musterverfahren anhängen. Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs bzw. Musterantrags: Geben Sie dazu auf www.steuernsparen.de im Suchfeld den Code CW 0215 ein. Ausgabe 2 | 2015 Definition des marktüblichen Disagios Das Gesetz selbst definiert im Weiteren jedoch nicht, wann ein Disagio als „marktüblich“ anzusehen ist und wann nicht. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen des BMF-Schreibens vom 20.10.2003. Darin wird als Vereinfachungsregel festgelegt, dass ein Disagio nur dann marktüblich ist, wenn es fünf Prozent des Darlehensbetrages nicht übersteigt und das Darlehen mindestens eine Laufzeit von fünf Jahren hat. In allen anderen Fällen hingegen will der Fiskus den sofortigen Werbungskostenabzug bei Zahlung nicht zulassen und das Disagio auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen Fehlen auf die Laufzeit des Darlehens verteilen. NEWSTICKER Fahrstuhl als außergewöhnliche Belastung absetzbar Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Vorausgesetzt, der Einbau eines Treppenlifts ist baurechtlich nicht möglich und es besteht eine medizinische Notwendigkeit (Urteil des Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 14 K 2517/12). 9 blickpunktSteuern ➜ AKTUELLES | Ausgabe 2 | 2015 ALLE STEUERZAHLER Einspruch gegen Steuerbescheid Jetzt doch: Einfache E-Mail zulässig Gute Nachrichten für Steuerzahler: Auch die Finanzbehörden müssen nun mit der Zeit gehen und Einsprüche per einfacher E-Mail annehmen. Ohne Signatur nicht wirksam? Wie wir in der November-Ausgabe des blickpunkt Steuern berichteten, lehnte das Hessische Finanzgericht einen Einspruch ab, der mittels einfacher E-Mail gestellt wurde. Es fehle an der „qualifizierten elektronischen Signatur“ und sei daher nicht formwirksam. Folge: der Einspruch sei nicht innerhalb der Einspruchsfrist eingelegt und wurde deshalb nicht berücksichtigt (Aktenzeichen 8 K 1658/13). Gegen diese Entscheidung wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen III R 26/14). Nun hat das Bundesfinanzministerium zum Urteil des FG Hessen Folgendes erklärt: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, dass ein Einspruch auch durch einfache E-Mail eingelegt werden kann. Bestätigt werde diese Auffassung durch das E-Government-Gesetz aus 2013. Hiernach sei ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Wie in anderen Vorschriften und in anderen Verfahrensordnungen erfasse das Begriffspaar „schriftlich oder elektronisch“ auch einfache Formen elektronischer Kommunikation (BT-Drucksache 18/3215 vom 14.11.2014, Seite 36). Weitere Erleichterungen geplant Um weitere Unklarheiten zu beseitigen, ist ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geplant. Der Entwurf wird zurzeit durch das Bundesfinanzministerium zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet um weitere Maßnahmen zur Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden zu treffen. Wir Steuerzahler dürfen auf weitere Erleichterungen hoffen. NEWSTICKER Arbeitszimmer eines Schulleiters absetzbar Feedback Herausgeber Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen [email protected] Geschäftsführer: Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht Siegen, HRB 9049 Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen Redaktion Melanie Baumiller Peter Schmitz Redaktionsschluss 13.02.2015 Einfache E-Mail ausreichend www.steuernsparen.de IMPRESSUM Schulleiter mit Dienstzimmer können ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, vorausgesetzt es besteht eine Unterrichtsverpflichtung. Grund: Der schulische Raum wird grundsätzlich nur für die Verwaltungstätigkeit, nicht aber für die Lehrtätigkeit (Vor- und Nachbereitung) zur Verfügung gestellt. So können Kosten bis zu € 1.250 geltend gemacht werden. (Urteil des Finanzgericht Sachsen, Aktenzeichen 8 K 636/14) Erscheinungsweise 12-mal jährlich Abo-Service Telefon: 0 27 35/90 96 99 Telefax: 0 27 35/90 96 500 Bezugsbedingungen Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.). Versand per E-Mail mit Link zu PDFDokument. Die Zahlung erfolgt im Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. Für Kunden mit Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen übernimmt Buhl Data Service die Kosten. Hinweise Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. 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