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blickpunktSteuern
Weniger Steuern – mehr Geld!
➜ TIPP
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Ausgabe 2 | 2015
IMMOBILIENBESITZER
Grundsteuererlass bei
vermieteten Objekten
EDITORIAL
Stichtag 31. März 2015
Zahlen Sie zu viel Steuern? Die Frage würde wohl fast jeder mit einem klaren „Ja“
beantworten. Bei der Grundsteuer haben Sie tatsächlich auch das Recht, die zu viel
gezahlten Steuern zurückzufordern.
Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, haben wir für Sie
zusammengestellt.
Wann ist ein Erlass möglich?
Die Erstattung der Grundsteuer kann als eine Art „Entschädigung“ gesehen
werden. Wenn Sie durch den Ausfall von Mietzahlungen wesentliche finanzielle
Einschnitte zu verzeichnen hatten, können Sie sich die Steuer erstatten lassen.
Um eine solche wesentliche Ertragsminderung zu ermitteln, müssen Sie
die Jahresrohmiete 2014 und die Vorjahres-Miete gegenüberstellen.
• Bei einer Minderung der Mieteinnahmen von mehr
als 50 Prozent werden Ihnen 25 Prozent der gezahlten
Grundsteuer erlassen.
• Bei einem Totalausfall der Miete, sprich einer Ertragsminderung
von 100 Prozent, beträgt der Erlass der Grundsteuer 50 Prozent.
Liebe Steuer-Sparer,
der frühe Vogel fängt den
Wurm. Das gilt auch für Ihre
Steuererklärung. Denn je eher
Sie diese abgeben, desto schneller
können Sie mit einer Erstattung
zuviel gezahlter Steuern rechnen.
Welche Unterlagen Sie beim
Finanzamt einreichen müssen,
zeigt Ihnen die Checkliste zur
Steuererklärung 2014.
In unserer aktuellen Ausgabe
lesen Sie außerdem:
• Grundsteuererlass bei
vermieteten Objekten
• Einspruchsempfehlung
des Monats
• Einspruch gegen Steuerbescheid
Mehr Tipps rund um Ihre Steuer
finden Sie wie gewohnt auf www.
steuernsparen.de.
Herzliche Grüße
www.steuernsparen.de
Ihre
Melanie Baumiller
blickpunktSteuern
➜ TIPP
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IMMOBILIENBESITZER
Selbst Schuld am Ausfall? Keine Chance beim Fiskus
Liegt bei Ihnen ein drastischer Mietrückgang vor, dürfen Sie dafür nicht verantwortlich sein. Haben Sie zum Beispiel die Wohnung zu einem extrem überteuerten Mietpreis angeboten oder erst gar nicht nach Mietern gesucht, bekommen Sie keinerlei
Steuern zurück. Auch unterlassene Renovierungsarbeiten, die potentielle Mieter
abschrecken könnten, dürfen nicht vorliegen.
Keine Schuld an der verminderten Miete haben Sie, wenn diese auf äußere Einflüsse
wie Hochwasser, Erdbeben, Sturmschäden oder andere Naturkatastrophen zurück zu
führen ist. Aber auch wenn das Vermietungsobjekt aufgrund des strukturschwachen
Umlandes nicht vermietet ist, können Sie den Grundsteuererlass beantragen.
Leerstand
Stand die Wohnung längere Zeit leer, so müssen Sie nachweisen, dass Sie sich ernsthaft und nachhaltig um eine neue Vermietung bemüht haben. Dies kann durch
Vorlage von geschalteten Anzeigen in Zeitungen sowie im Internet erfolgen, aber auch
durch Aufträge an Makler. Die Immobilie müssen Sie außerdem zu einer marktgerechten Miete angeboten haben.
WICHTIG
Oftmals lehnen Gemeinden Erlass-Anträge ab. Begründung: Der Immobilienbesitzer hätte keine Mieten unterhalb des Marktniveaus angeboten – und habe somit
Schuld am Leerstand. Doch weder Rechtsprechung noch Gesetz verlangen diese
Bedingung.
Die Uhr tickt
Handeln Sie so schnell wie möglich und schieben Sie die Antragstellung nicht auf die
lange Bank. Denn der Antrag auf den Erlass der Grundsteuer ist streng fristgebunden.
Das Schreiben muss allerspätestens am 31. März 2015 im Briefkasten Ihrer Gemeinde
liegen. Eine Fristverlängerung, wie Sie sie von der jährlichen Einkommensteuer kennen, gibt es hier nicht.
TIPP
www.steuernsparen.de
Um den Abgabe-Termin einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie nur das unterschriebene Antragsschreiben einreichen. Nachweise und Begründungen können Sie
später abgeben.
Wo beantragen Sie den Erlass?
Das Antrags-Schreiben richten Sie an die Behörde, die den Grundsteuer-Bescheid
erlassen hat. In den meisten Fällen ist dies die Gemeinde, in der die Immobilie liegt. In
den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist hingegen das Finanzamt zuständig.
Ausgabe 2 | 2015
Jahresrohmiete –
was ist das überhaupt?
Als Jahresrohmiete wird die
Bruttokaltmiete bezeichnet, also
die Miete einschließlich der so
genannten kalten Betriebskosten
wie Umlagen und sonstige Leistungen des Mieters. Dazu zählen:
• Kaltmiete
• Baukostenzuschüsse
• Mietvorauszahlungen
• Miete für die Benutzung von
Möbeln oder weiteren Gegenständen, die zum vermieteten
Objekt gehören
• Umlagekosten
• Weitere Leistungen die vom
Mieter zu bezahlen sind
• Laufenden Betriebskosten des
Objektes
• Grundsteuer und alle weiteren
Gebühren der Gemeinde
Hinweis: Auch wenn ein Teil der
Kosten nicht auf den Mieter umlegbar ist, so gehört dieser doch
zur Jahresrohmiete.
Nicht zur Jahresrohmiete gehören hingegen Kosten für:
• Energiebetrieb der Wohnung
(Heizung, Warmwasser, Brennstoffversorgung)
• Kosten die nicht unmittelbar
zur Raumnutzung gehören
• Fahrstuhl
• Untermietzuschläge
WICHTIG
Grundlage der Berechnung ist die
Sollmiete – Mietausfälle werden
nicht berücksichtigt.
TIPP
Die Adresse der zuständigen Gemeinde oder Finanzbehörde können Sie auch hier nachschlagen.
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IMMOBILIENBESITZER
Wie berechnet sich der Steuer-Erlass?
BEISPIEL 1
Ihre Immobilie stand aufgrund eines Sturmschadens seit Beginn des Jahres 2014
leer. Im Vorjahr betrug die Jahresrohmiete noch € 20.000.
Durch den Totalausfall der Miete können Sie sich die hälftige Grundsteuer erstatten
lassen.
BEISPIEL 2
Ausgabe 2 | 2015
Nur bei bebauten
Grundstücken
Sie hatten Mieteinbußen aus
einem unbebauten Grundstück?
Beispielsweise von einem Parkplatz oder Lagergrundstück? Hier
können Sie leider keinen ErlassAntrag stellen.
Ihre Meinung ist
uns wichtig!
Anfang 2014 haben Sie mit Mieteinnahmen von € 15.000 gerechnet. Doch Ihr Mieter kündigte im Januar. Nach seinem Auszug im März stand die Wohnung leer – für
den Rest des Jahres. Obwohl Sie diverse Anzeigen in Internet und Zeitung geschaltet hatten, ließ sich kein neuer Mieter finden.
Die tatsächlich erhaltene Miete in 2014 betrug somit € 3.750.
Da der Mietausfall über 50 Prozent beträgt, können Sie einen Erlass von 25 Prozent
der Grundsteuer beantragen.
Helfen Sie mit blickpunkt
Steuern zu verbessern.
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To Do Liste
1.Rechnen Sie aus, mit welcher Jahresrohmiete Sie Anfang 2014 realistisch rechnen
konnten.
Wu s s t e n S i e s c h o n ,
dass … ?
2.Berechnen Sie die Miete, die Sie tatsächlich in 2014 eingenommen haben.
3.Beträgt die tatsächliche Miete weniger als 50 Prozent der geschätzten Miete?
Tragen Sie die von Ihnen nicht zu vertretenden Gründe zusammen und legen Sie
glaubhafte Nachweise bei.
4.Stellen Sie den Antrag auf Grundsteuererlass bis spätestens 31.März 2015.
NEWSTICKER
www.steuernsparen.de
Kinderbetreuung bar bezahlen
Minijobber, die die Kinderbetreuung übernehmen, können auch bar bezahlt werden. Grundsätzlich sind Kinderbetreuungskosten nur mit Vorlage
von Rechnung und Überweisungsbeleg abzugsfähig. Doch bei Minijobbern
drückt der Fiskus ein Auge zu und erkennt die Zahlung steuermindert an,
wenn lediglich eine Rechnung vorliegt (Urteil des Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 3 K 12356/12).
in 2012 durch die Jagd- und
Fischereisteuer € 12,8 Millionen
eingenommen wurden? So wird in
rund 360 Jagdbezirken 20 Prozent
Steuer auf den Jagdwert erhoben.
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Weniger Steuern – mehr Geld!
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Ausgabe 2 | 2015
ALLE STEUERZAHLER
Checkliste zur
Steuererklärung 2014
Neues Jahr – neue Steuererklärung. Bis 31. Mai 2015 sollten Sie diese beim Finanzamt
einreichen – falls Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Bis dahin heißt es: Steuer-Unterlagen sammeln, sichten und für die Steuererklärung verwerten. Welche Unterlagen Sie
zur Erstellung brauchen, welche Sie der Steuererklärung beilegen müssen und welche
dem Finanzamt bereits vorliegen – mit unserer Checkliste haben Sie alles im Blick.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Sonderausgaben
Spendenquittungen
Beiträge an politische Parteien
Nachweis der Behinderung (im Erstjahr bzw. bei Änderung)
Unternehmerische
Tätigkeit
Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht
elektronisch übermittelt wurden
Kapitaleinkünfte
Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts
für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung
beantragt wird.
Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine
Kirchensteuer einbehalten
wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
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Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
Vermögenswirksame Leistungen
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Unterhaltsleistungen
Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit
Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen
entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit
Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei
beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung
einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines
häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
NEWSTICKER
Verkaufs-Moderator
gewerblich tätig
Fernsehmoderatoren, die in
Verkaufssendungen Produkte
nach Vorgabe Ihres Auftraggebers präsentieren, üben eine
gewerbliche Tätigkeit aus. Die
Vorzüge der freiberuflichen Tätigkeit können sie nicht nutzen
(Urteil des BFH, Aktenzeichen
VIII R 5/12).
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Ausgabe 2 | 2015
ALLE STEUERZAHLER
Welche Unterlagen liegen dem Finanzamt bereits vor?
xxx
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Lohnsteuerbescheinigung
Rentenbezugsmitteilung und Leistungsmitteilung verschiedener Renten
Leistungsmitteilung der Agentur für Arbeit
Krankengeldbescheinigung oder
Mutterschaftsgeldbescheinigung
Elterngeldbescheinigung
Übergangsgeldbescheinigung
Mitteilung der Banken über steuerfrei gutgeschriebene
Kapitalerträge oder unentgeltliche Depotübertragungen
Kapitalertragsteuerbescheinigung bei Auszahlung privater
Lebens- und Rentenversicherungen
Versicherungsbescheinigung der Krankenversicherungen
Mitteilung über Beiträge zu Rürup-Verträgen
Mitteilung über Zulagen und Eigenbeiträgen
bei Riester-Verträgen.
Welche Unterlagen müssen Sie für Rückfragen bereithalten?
Wir empfehlen Ihnen, folgende Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides
für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten:
Sonderausgaben
Kosten für Ihre eigene Aus- und Weiterbildung in
einem nicht ausgeübten Beruf (Fahrtkosten,
Teilnahmebestätigung, Fachliteratur, Verpflegung)
Unterhaltszahlungen an Ihren geschiedenen Ehegatten
Außergewöhnliche
Belastungen/
Krankheitskosten
Medikamente
Praxisgebühren
Brille
NEWSTICKER
Bestattungskosten für
den geschiedenen Ehepartner kein Unterhalt
Kosten für die Beerdigung des
geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehepartners können nicht
als Unterhaltsleistungen bei den
Sonderausgaben abgesetzt werden (Urteil des Bundesfinanzhof,
Aktenzeichen X R 26/12).
steuersparen-App:
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Orthopädische Hilfsmittel
Zahnersatz
Krankenhausaufenthalt
Krankenhausbehandlungen
Kurkosten
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Heilpraktiker
Krankengymnastik
Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Apotheke usw.
(0,30 Euro pro Kilometer)
Sie können nur Kosten absetzen, die Sie tatsächlich auch
bezahlt haben. Erstattungen von
Krankenkassen, Arbeitgeber oder der Beihilfe sind davon
abzuziehen.
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ALLE STEUERZAHLER
Andere außergewöhnliche
Belastungen
Ausgabe 2 | 2015
Einspruchs-Generator
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis,
Bescheinigung vom
Versorgungsamt)
Belege über den Unterhalt an Angehörige
(Zahlungsnachweise, Nachweis von
Einkünften der Angehörigen)
Prozesskosten (Scheidung, Zivil-, Straf-,Verwaltung)
Beerdigungskosten
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen,
Winterdienst, Heckenschneiden)
Reinigung der Wohnung (z. B. durch selbständigen Dienstleister oder Angestelle einer Dienstleistungsagentur)
Pflege von Angehörigen (z. B. durch Pflegedienste)
Handwerkerleistungen
Für Renovierung,
Modernisierung oder
Erhaltungsmaßnahmen rund um Haus
und Wohnung
Ihr Steuerbescheid ist nicht korrekt?
Kein Problem.
Erstellen Sie kostenlos, einfach und
schnell mit dem Einspruchs-Generator
den passenden Einspruch für das
Finanzamt.
Nebenkostenabrechnung (z. B. Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Gartenpflegearbeiten)
Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungen, Gas,Wasser,- Elektroinstallation
Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen und Lackieren von
Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und –rohren
Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Fassade, Dach,
Garagen usw.
Reparaturen von Gegenständen vor Ort (z. B. Wasch,Spülmaschine, Herd, Fernseher)
Reparatur und Austausch von Türen, Fenstern,
Bodenbelägen
Pflasterarbeiten
Ein- oder Ausbau der Einbauküche
Modernisierung des Badezimmers
Wichtig: Fügen Sie den Überweisungsbeleg hinzu. Barzahlungen
akzeptiert das Finanzamt nicht.
Vorsorgeaufwendungen,
Versicherungen
Private Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Unfallversicherung
Risikolebensversicherung
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Haftpflichtversicherung
Zahnzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht
(erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005)
Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht
(erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005)
Auslandskrankenversicherung
So einfach kommen Sie zu
Ihrem guten Recht.
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ALLE STEUERZAHLER
Ausgabe 2 | 2015
NEWSTICKER
Steuererklärung per Fax
Kinder
Ausbildungsvertrag
Schulbescheinigung/Studienbescheinigung
Wehrdienst-/Zivildienstbescheinigung
Private Krankenversicherung
Die Einkommensteuererklärung
kann auch per Fax wirksam an
das Finanzamt übermittelt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen VI R 82/13).
Nachweis bei auswärtiger Unterbringung (Mietvertrag,
Mietzahlungen)
Bafög-Bescheid
Schulgeld für Privatschulen und anerkannte Ersatzschulen
Nachweis über Kinderbetreuungskosten
Angestelltenverhältnis
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheide über Lohnersatzleistungen
Abfindungs- und Auflösungsvertrag
Vertragsunterlagen über Entschädigungen
Werbungskosten
aus dem Angestelltenverhältnis
Beiträge zur Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaft)
Fortbildungskosten (z. B. Kursgebühren,
Verpflegungskosten, Fahrtkosten)
Arbeitsmittel (z. B. Büro-/Computerbedarf,
Werkzeug, Berufsbekleidung)
Fachliteratur, Fachzeitschriften
WISO Gehaltsrechner
Jetzt brandaktuell für Ihr Gehaltsgespräch 2015: Der kostenlose
Gehaltsrechner von WISO!
Typische Arbeitskleidung und ihre Reinigung
Aufwendungen für das Arbeitszimmer
(Mietvertrag, Miete, Stromkosten, Möbel etc.)
Reisekostenaufstellung
Bescheinigungen Arbeitgeber über
Erstattungen von Reisekosten
Umzugskosten
Bewerbungskosten (z. B. Porto-, Fahrtkosten,
Bewerbungsmappen)
Berufshaftpflicht/Arbeitsrechtsschutzversicherung
Doppelte Haushaltsführung (z. B. Angaben Zeitraum,
Mietvertrag Zweitwohnung, Zahlungsnachweise,
Umzugskosten, Fahrtkosten)
Fahrtkosten, Telefonkosten
Steuerberatungskosten (Steuersoftware sowie Literatur)
www.steuernsparen.de
Belege über berufsbedingte Prozesskosten
Einfach herunterladen!
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ALLE STEUERZAHLER
Vermietete
xxx
Objekte
Aufstellung der erhaltenen Mieten und Nebenkosten
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Öffentliche Zuschüsse
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Ausgabe 2 | 2015
Wu s s t e n S i e s c h o n ,
dass … ?
Gezahlte oder erstattete Nebenkosten des Mieters
Beteiligung an vermieteten Objekten
Bei neuem Objekt:
notarieller Kaufvertrag bzw. Schenkungsurkunde
Anschrift des Anwesen, Jahr der Fertigstellung bzw. des
Erwerbs, Immobilienart
es in Deutschland derzeit 648 Finanzämter gibt? Welches davon für Sie
zuständig ist, erfahren Sie hier.
Notargebühren, Gerichtskosten
Miet- und Pachtverträge
Grundsteuer
Steuern sparen
kann man lernen …
Angaben zur Finanzierung (Darlehensverträge)
Werbungskosten:
Schuldzinsen
Bankgebühren
Renten und dauernde Lasten
Reparaturaufwendungen
Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr
Wasser- und Stromkosten
Heizungskosten
Schornsteinreinigung
Hausversicherungen
Treppenreinigung
Fahrstuhlkosten
Hausverwaltungskosten
Fahrten zum vermieteten Objekt, zur WEG-Versammlung
Sonstige Einkünfte
Erhaltene Unterhaltsleistungen
Immobilienverkauf
www.steuernsparen.de
Aktienverkauf
… mit unseren Online-Schulungen.
In den Steuer-Webinaren zeigen wir
Ihnen, was Sie wissen müssen. Und
wie Sie die Tipps in der WISO oder tax
Steuer-Software praktisch anwenden,
um das Optimum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
Wie Sie Handwerkerleistungen bestmöglich absetzen oder die Steuererklärung mit ELSTER abgeben - wir
bringen Sie auf den aktuellen Stand.
So macht Steuern sparen Spaß.
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➜ TIPP
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IMMOBILIENBESITZER
Die Einspruchsempfehlung
des Monats
(inklusive Mustereinspruch zum Download)
Im blickpunkt Steuern berichten wir über anhängige Steuerstreite. Diese sollen Ihnen
als Musterverfahren dienen. Es geht dabei um bares Geld!
Sie haben ein ähnliches Problem mit dem Finanzamt?
Dann legen Sie Einspruch ein. Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren
die eigene Verfahrensruhe. Nur so können Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen.
Betroffene Steuerpflichtige:
Vermieter
Einspruchsgrund:
Abzugsfähigkeit des Disagios
Anhängiges Verfahren:
Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 38/14
Hintergrund zum Sachverhalt
Die Frage, in welchem Jahr Vermieter Werbungskosten steuermindernd ansetzen dürfen, kann grundsätzlich mit dem sogenannten Abflussprinzip beantwortet werden.
Danach sind Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen: So bestimmt § 11 Abs. 2 S. 3 und
4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), dass im Voraus gezahlte Nutzungsüberlassungen für mehr als fünf Jahre auf den Zeitraum zu verteilen sind. Dies gilt auch für
ein Disagio. Lediglich wenn ein marktübliches Disagio vorliegt, kann die Zinsvorauszahlung im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten angesetzt werden. Soweit die
gesetzlichen Regelungen.
Verwaltungsanweisungen haben keine Allgemeingeltung
www.steuernsparen.de
Im Ergebnis wird damit über die Jahre hinweg zwar auch das gesamte Disagio steuermindernd berücksichtigt. Eine höhere Steuerminderung kann jedoch meist durch den
sofortigen Abzug des Disagios erreicht werden.
Da ein BMF-Schreiben jedoch keinen Gesetzescharakter hat, ist durchaus fraglich, ob
nicht auch noch andere Disagios als marktüblich bezeichnet werden können. Ganz
allgemein muss der Bundesfinanzhof daher nun klären, was marktüblich ist und was
nicht. Im konkreten Einzelfall geht es dabei um ein Disagio von zehn Prozent bei einer
zehnjährigen Zinsbindung.
Betroffene, deren Disagio in den Augen der Finanzverwaltung nicht als marktüblich
gilt und die dennoch den sofortigen Werbungskostenabzug anstreben, sollten sich an
das Musterverfahren anhängen.
Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs bzw. Musterantrags: Geben
Sie dazu auf www.steuernsparen.de im Suchfeld den Code CW 0215 ein.
Ausgabe 2 | 2015
Definition des marktüblichen Disagios
Das Gesetz selbst definiert im
Weiteren jedoch nicht, wann
ein Disagio als „marktüblich“
anzusehen ist und wann nicht.
Dies geschieht ausschließlich
im Rahmen des BMF-Schreibens
vom 20.10.2003. Darin wird als
Vereinfachungsregel festgelegt,
dass ein Disagio nur dann marktüblich ist, wenn es fünf Prozent
des Darlehensbetrages nicht
übersteigt und das Darlehen
mindestens eine Laufzeit von
fünf Jahren hat.
In allen anderen Fällen hingegen
will der Fiskus den sofortigen
Werbungskostenabzug bei
Zahlung nicht zulassen und das
Disagio auf den Zinsfestschreibungszeitraum oder bei dessen
Fehlen auf die Laufzeit des Darlehens verteilen.
NEWSTICKER
Fahrstuhl als
außergewöhnliche
Belastung absetzbar
Kosten für den Einbau eines
Fahrstuhls können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Vorausgesetzt,
der Einbau eines Treppenlifts
ist baurechtlich nicht möglich
und es besteht eine medizinische
Notwendigkeit
(Urteil des Finanzgericht Köln,
Aktenzeichen 14 K 2517/12).
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blickpunktSteuern
➜ AKTUELLES
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Ausgabe 2 | 2015
ALLE STEUERZAHLER
Einspruch gegen Steuerbescheid
Jetzt doch: Einfache E-Mail zulässig
Gute Nachrichten für Steuerzahler: Auch die Finanzbehörden müssen nun mit der Zeit gehen und Einsprüche per einfacher E-Mail annehmen.
Ohne Signatur nicht wirksam?
Wie wir in der November-Ausgabe des blickpunkt Steuern berichteten, lehnte das Hessische Finanzgericht
einen Einspruch ab, der mittels einfacher E-Mail gestellt wurde. Es fehle an der „qualifizierten elektronischen
Signatur“ und sei daher nicht formwirksam. Folge: der Einspruch sei nicht innerhalb der Einspruchsfrist
eingelegt und wurde deshalb nicht berücksichtigt (Aktenzeichen 8 K 1658/13). Gegen diese Entscheidung
wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen III R 26/14).
Nun hat das Bundesfinanzministerium zum Urteil des FG Hessen Folgendes erklärt: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, dass ein Einspruch auch durch einfache
E-Mail eingelegt werden kann.
Bestätigt werde diese Auffassung durch das E-Government-Gesetz aus 2013. Hiernach sei ein Einspruch
schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Wie in anderen Vorschriften
und in anderen Verfahrensordnungen erfasse das Begriffspaar „schriftlich oder elektronisch“ auch einfache
Formen elektronischer Kommunikation (BT-Drucksache 18/3215 vom 14.11.2014, Seite 36).
Weitere Erleichterungen geplant
Um weitere Unklarheiten zu beseitigen, ist ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geplant. Der Entwurf wird zurzeit durch das Bundesfinanzministerium zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet um weitere Maßnahmen zur Erleichterung der elektronischen Kommunikation
mit den Finanzbehörden zu treffen. Wir Steuerzahler dürfen auf weitere Erleichterungen hoffen.
NEWSTICKER
Arbeitszimmer eines Schulleiters absetzbar
Feedback
Herausgeber
Buhl Tax Service GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290 Neunkirchen
[email protected]
Geschäftsführer:
Peter Glowick, Peter Schmitz
Amtsgericht Siegen, HRB 9049
Vertrieb
Buhl Data Service GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290 Neunkirchen
Redaktion
Melanie Baumiller
Peter Schmitz
Redaktionsschluss
13.02.2015
Einfache E-Mail ausreichend
www.steuernsparen.de
IMPRESSUM
Schulleiter mit Dienstzimmer können ein häusliches Arbeitszimmer von der
Steuer absetzen, vorausgesetzt es besteht eine Unterrichtsverpflichtung.
Grund: Der schulische Raum wird grundsätzlich nur für die Verwaltungstätigkeit, nicht aber für die Lehrtätigkeit (Vor- und Nachbereitung) zur Verfügung gestellt. So können Kosten bis zu € 1.250 geltend gemacht werden.
(Urteil des Finanzgericht Sachsen, Aktenzeichen 8 K 636/14)
Erscheinungsweise
12-mal jährlich
Abo-Service
Telefon: 0 27 35/90 96 99
Telefax: 0 27 35/90 96 500
Bezugsbedingungen
Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.).
Versand per E-Mail mit Link zu PDFDokument. Die Zahlung erfolgt im
Voraus, die Bezugsdauer verlängert
sich jeweils um ein Jahr. Sie können
den Bezug jederzeit ohne Angabe von
Gründen abbestellen. Eine Mitteilung
an den Abo-Service genügt. Geld für
bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann
umgehend zurück. Für Kunden mit
Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen
übernimmt Buhl Data Service die Kosten.
Hinweise
Alle Beiträge sind nach besten Wissen
und Gewissen recherchiert und erstellt
worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität kann jedoch keinerlei
Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung
nur mit schriftlicher Genehmigung.
Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei
Gewähr übernommen. Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in
Blickpunktsteuern oder die Verwertung
in jeglicher digitalisierter Form wird das
Einverständnis vorausgesetzt.
Bildnachweis
fotolia.com
VORSCHAU
Das erwartet Sie in Ausgabe 3/2015
Alle Steuerzahler: Einspruchsempfehlung des Monats
Alle Steuerzahler: Wenn die Versicherung für jemand anderes gezahlt wird
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