Genfersee - Historisches Lexikon der Schweiz
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Genfersee - Historisches Lexikon der Schweiz
1/4 20/02/2014 | Genfersee Die Oberfläche des G.s beträgt 582 km2, von denen 239 (41%) zu Frankreich gehören. Der See teilt sich in den Haut-Lac (Ostteil von Villeneuve bis zur Linie Lausanne-Evian), den Grand-Lac (Mittelteil bis zur Linie Nyon-Yvoire) und den Petit-Lac (Westteil bis Genf). Mit seinen 89 Mrd. m3 ist der G. das grösste Süsswasserbecken Kontinentaleuropas. Der Seeumfang misst 156 km, davon verlaufen 113 km auf Schweizer Gebiet. Die durchschnittl. Höhe des Seespiegels von 372 m, der unterschiedl. saisonalen Schwankungen unterliegt, hat sich in geschichtl. Zeit wenig geändert. Das Stauwehr beim Pont de la Machine (1892) in Genf sorgt auf der Basis des interkant. Abkommens von 1884 für einen stabilen Pegel, der im Frühling jedes Schaltjahres um 0,5 m gesenkt wird, um die Ufer zu reinigen und die Häfen und Dämme zu warten. Eine grössere Katastrophe ereignete sich 563, als der Erdrutsch von Tauredunum eine noch Genf erfassende Flutwelle auslöste. Dieser Artikel wurde für die Buchausgabe des HLS mit Bildern illustriert. Bestellen Sie das HLS bei unserem Verlag. Der franz. Name "Léman" geht auf eine indoeurop. Wurzel mit der Bedeutung "See" zurück. Die offizielle Bezeichnung "Lac Léman" ist deshalb im Grunde ein Pleonasmus, den bereits Caesar und die Geografen der Antike verwendeten, wenn sie vom lacus lemanus sprachen. Ab dem 2. Jh. n.Chr. wurde "lac de Lausanne" häufiger gebraucht (lacus lausonnius im "Itinerarium Antonini"; lacus Losanete auf der "Tabula Peutingeriana"), verschwand aber im Laufe des 17. Jh. Die Humanisten und Kartografen des 16. Jh. (Sebastian Münster 1552 und Mercator gegen 1575) benutzten erneut "Léman", ebenso die Berner Obrigkeit und die Behörden der Revolutionszeit (République lémanique, Dép. du Léman). Schon früh benannten die Genfer den See nach ihrer Stadt. 1529 erwähnt François Bonivard den See als "lac Lemanne", fügt dem Namen aber die Präzisierung "qu'est nostre lac de Genesve" bei. Mit der wachsenden Bedeutung der Stadt hat sich dieses Toponym v.a. in den Fremdsprachen durchgesetzt. Die dt. Bezeichnung lautet G. (bereits im 15. Jh. bezeugt), die englische "lake of Geneva", während im Italienischen sowohl "lago Lemano" wie auch "lago di Ginevra" gebräuchlich sind. Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD 1 - Besiedlung und Herrschaft Das Genferseegebiet, in dem sich seit jeher bedeutende Verkehrsverbindungen kreuzen, war als Grenzraum häufig umstritten. Die Anwesenheit des Menschen dort ist durch einige spärliche Spuren schon für das Paläolithikum (Veyrier, Etrembières) und das Mesolithikum bezeugt. Die Ufersiedlungen aus dem Neolithikum (Allaman, Corseaux, Gland, Lutry, Pully usw.) und aus der Bronzezeit (Aigle, Corsier, Lausanne, Morges, Thonon, Genfer Hafenbecken usw.) sind grösstenteils versunken oder durch spätere Überbauung zerstört worden. In der Latènezeit nahm die - jetzt keltische - Siedlungstätigkeit in den Uferzonen zu. Als die Römer Ende 2. Jh. v.Chr. in die Region vorstiessen, trennte der G. zwei Völker, die Allobroger auf der südl. Seeseite (zwischen Genf und Thonon) und die Helvetier auf der nördlichen. Letztere profitierten im Röm. Reich von den regen Handelsbeziehungen auf dem G., im Mittelland sowie über die Alpenpässe und gelangten zu Wohlstand. Der See gehörte damals zu drei Verwaltungseinheiten: Das ehemalige allobrog. Gebiet war Teil der Gallia Narbonensis; Helvetien gehörte zuerst zur Belgica, dann zur Germania superior; das Seeende zur Provinz Alpes Graiae et Poeninae. Nyon war röm. Kolonie (Colonia Iulia equestris), Lausanne und Genf galloröm. Vici, letzteres erlangte Ende des 3. Jh. den Rang einer Civitas. Häfen wurden angelegt und in Genf wurde eine röm. Rhonebrücke gebaut. Die zahlreichen Villae, die in Seenähe gefunden wurden, zeugen von intensiver Besiedlung. Früh wurde die Region christianisiert; Bischofssitze sind in Genf, Octodurum (Martigny) und in Lausanne (6./7. Jh.) nachweisbar. Nach 443 siedelten sich die Burgunder in der Region an. 534 fiel sie unter die Herrschaft der Merowinger, dann der Karolinger. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8657.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/4 Die Geschichte des Genferseegebiets verlief im FrühMA unauffällig und relativ stabil. Zuerst Teil des zweiten Königreichs Burgund (888-1032), ging das Gebiet dann an das Hl. Röm. Reich über. Die Bischöfe von Genf, Lausanne und Sitten, Fürsten ihrer Städte und der umliegenden Gebiete, teilten sich die Herrschaft über die Region mit versch. Feudalherren, die zahlreiche Flecken (Versoix, Rolle, Morges, La Tour-de-Peilz, Hermance) und Burgen (Chillon, Evian, Thonon, Ripaille) gründeten. Ab dem 11. Jh. bauten die Gf. von Savoyen am Südufer des G.s eine Machtposition auf; 1207 setzten sie sich am Nordufer fest und kontrollierten schliesslich ausser den Bischofsstädten das gesamte Genferseebecken samt aller Zugänge. Die savoy. Dynastie herrschte unangefochten nahezu 300 Jahre lang. Das im 13. Jh. erbaute Schloss Chillon - heute Aushängeschild des Tourismus - war das Symbol ihrer Vormacht. Der wiederaufblühende Fernhandel belebte die Häfen, von denen Villeneuve mit seiner bedeutenden Zollstation, Vevey, Morges und natürlich Genf die wichtigsten waren. In Genf fanden ab Mitte des 13. Jh. internat. Messen statt. Die Rebberge, die ab dem 12. Jh. an den Sonnenhängen des G.s angelegt wurden, trugen zur Bevölkerungsverdichtung in den Uferzonen bei. Bern nutzte die Burgunderkriege, um sich 1476 des Chablais' auf der rechten Rhoneseite zu bemächtigen. 1536 nahm es die Waadt, das savoy. Chablais (zwischen Monthey und Thonon) und das Pays de Gex ein. Mit Hilfe Kg. Philipps II. von Spanien eroberten die Hzg. von Savoyen das Südufer von Saint-Gingolph bis zu den Toren Genfs sowie das Pays de Gex zurück (1564 Lausanner Vertrag, 1569 Vertrag von Thonon ); das Wallis behielt hingegen die Landvogtei Monthey und den Uferabschnitt zwischen der Rhoneeinmündung und dem Flüsschen Morge bei Saint-Gingolph, den es heute noch besitzt. Die Beziehungen zwischen Savoyen auf der einen Seite sowie Genf und den Eidgenossen auf der anderen blieben nicht nur während der krieger. Auseinandersetzungen gespannt, welche die beiden Parteien miteinander ausfochten (1589-91, die gescheiterte Escalade 1602). Der Gegensatz war durch die unterschiedl. Bekenntnisse, durch die Vormachtsbestrebungen der Schweizer wie der Herzöge von Savoyen, die beide das Genferseebecken kontrollieren wollten, und wirtschaftl. Motive bestimmt. Auch Heinrich IV. mischte sich in den Konflikt ein und sicherte sich mit dem Vertrag von Lyon (1601) das Pays de Gex und den Seezugang in Versoix. Von da an wurde der Petit-Lac zum Schauplatz wiederholter wirtschaftl. Auseinandersetzungen zwischen den versch. Mächten. Ausserdem setzte ein reger Schmuggel über den See ein. Die Territoriumsgrenzen an den Ufern des G.s blieben unverändert, bis die Waadt in der Revolutionszeit 1803 Schweizer Kanton wurde. Die heute noch gültigen Grenzen wurden 1815 mit dem Beitritt Genfs und des Wallis, die zwischenzeitig von Frankreich annektiert worden waren, zur Eidgenossenschaft festgelegt. Genf erhielt Gebiete beidseits des Sees, die ihm Savoyen am südlichen und Frankreich (Versoix) am nördl. Ufer abtraten, so dass ein enger Korridor die Verbindung zur Schweiz gewährleistete. Savoyen, das 1860 von Sardinien getrennt wurde und an Frankreich ging, war das letzte Gebiet in der Genferseeregion, das die Staatszugehörigkeit wechselte. Die Uferzonen verzeichnen seit der Mitte des 19. Jh. ein erhebl. Bevölkerungswachstum, das allerdings niedriger ist als der franz. oder schweiz. Mittelwert. Die fortschreitende Verstädterung, die Intensivierung von Landwirtschaft und Rebbau und der Tourismus (Montreux, Clarens, Vevey, Lausanne Genève, Evian) prägten das moderne Landschaftsbild weit mehr als die Folgen der Industrialisierung. Die Ufer wurden nach und nach über- und verbaut, so dass sich heute nur mehr ca. 30 km im Naturzustand befinden. Diese liegen v.a. auf der franz. Seite, die weniger urbanisiert und durch ein strengeres Gesetz, der "loi littoral" (1986), geschützt ist. Eine franz.-schweiz. Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung des G.s wurde unabdingbar. Zuerst wurden die Fischereirechte geklärt, dann die Seepolizei (Abkommen von 1887 und 1902), die Freizonen und besonders der Kampf gegen die Wasserverschmutzung organisiert. Bis zur Mitte des 20. Jh. blieb das Wasser des G.s so sauber, dass es den Uferanwohnern als Trinkwasser dienen konnte. Erst gegen 1950 stellte sich eine Belastung der tieferen Wasserschichten mit Nähr- und Schadstoffen ein, eine Folge der wachsenden Bevölkerung (etwa 700'000 feste Anwohner) sowie der Dünger und Pestizide, die in den See abflossen. Der Zustand des Sees wurde in den 1970er Jahren kritisch (zu hohe Phosphor- und Chlorwerte, Sauerstoffmangel) und bedrohte das ökolog. Gleichgewicht des Beckens. Die 1962 eingesetzte Internat. Kommission zum Schutz des Genfersees koordiniert von ihrem Sitz in Lausanne aus die Sanierungsmassnahmen der Anrainerstaaten. 158 Kläranlagen sind in Betrieb. Der See erholt sich zwar, aber er bleibt weiterhin anfällig. In einem grösseren Rahmen fördert der 1987 gegründete Genferseerat die Zusammenarbeit der regionalen Behörden von Genf, Waadt, Wallis sowie den franz. Departementen Ain und Haute-Savoie in wirtschaftl., sozialen, kulturellen, ökolog. und infrastrukturellen Belangen. URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8657.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 3/4 Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD 2 - Fischerei Die Artenvielfalt der Fische im G. ist im Vergleich zu anderen Seen erstaunlich beschränkt und unterliegt Schwankungen. Im 19. Jh. zählte man nur etwa 20 Spezies, von denen einige nur mehr selten vorkamen wie der Aal oder der einheim. Krebs. Gefischt wird auf herkömml. Weise mit Netz (in der Nacht), Angel und Reuse. Im MA stand das Fischereirecht der Herrschaft zu, die es meist einem Berufsmann übertrug; nach der Revolution trat der Staat an die Stelle des Herrn und stellte die Fischereierlaubnis aus. Ab dem 16. Jh. wurden Netze und Fang kontrolliert, um die Übernutzung der Bestände zu verhindern. Die von den versch. Seeanrainerstaaten erlassenen Fischereireglemente führten jedoch immer wieder zu Konflikten. Erst 1981 unterzeichneten die Schweiz und Frankreich ein befriedigendes Abkommen. Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD 3 - Schifffahrt Da sich in der Genferseeregion die wichtigen Verkehrsachsen zwischen Italien und der Nordsee bzw. zwischen Mitteleuropa und Südfrankreich sowie der iber. Halbinsel kreuzten, war die Handelsschifffahrt bis zum Anbruch des Eisenbahnzeitalters überaus rege. Obwohl die Waren in Villeneuve, Vevey, Morges oder Genf jeweils umzuladen waren, erwies sich der Seeweg als rasch und kostengünstig. Er bot sich v.a. für den Transport schwerer Güter wie Holz (teilweise Flösserei), Bausteine (Steinbrüche in Meillerie), Sand aus dem Rhonedelta, Getreide, Wein, Salz und Käse an. Die Rhone war wegen Versickerung zwischen Genf und Seyssel nicht schiffbar, weshalb die Waren über diese Strecke auf dem Land transportiert werden mussten. Im 17. Jh. wurde - schliesslich lagen die Wasserstrassen Orbe-Neuenburgersee und Biel-Aare-Rhein nicht fern - die Idee des Entreroches-Kanals geboren; das Projekt wurde aber nicht vollendet. Auf dem G. verkehrten versch. Bootstypen. Bis zum 18. Jh. war der Nauen trotz seiner einfachen Bauweise (flacher Boden, nur ein viereckiges Segel) vorherrschend, auch wenn er infolge des Fehlens eines Steuerruders mit Riemen nur schwer zu manövrieren war. Das grosse Boot mit dreieckigem Lateinersegel, das in vielen Darstellungen erscheint, kam erst im 19. Jh. auf, etwa gleichzeitig wie die Dampfschiffe. Segeln ist heute nur noch Hobby und Sport; bekannt ist die seit 1939 ausgetragene Bol-d'Or-Regatta, deren Kurs von Genf nach Le Bouveret und zurück führt. Die versch. Anrainerstaaten unterhielten zur Verteidigung und Durchsetzung ihrer Hoheitsrechte bescheidene militär. Flotten (Kriegsschiffe). Die Gf. von Savoyen liessen sich von genuesischen Werften vier oder fünf Galeeren ausstatten, die ab 1288 bezeugt sind. Im 17. Jh. setzte Bern zwei heute noch berühmte Schiffe ein, den Grand- und den Petit-Ours; Genf besass eine Galeere mit zehn Kanonen. Heute verfügen Polizei, Zoll und Schweizer Armee (seit 1940) über Schnellboote. Schiffbrüchigen kommen die ehrenamtl. Ruderer der Rettungsgesellschaften zu Hilfe, die in den meisten Seegemeinden bestehen. Der Anfang des 19. Jh. rasch populär werdende Tourismus auf dem G. erforderte zusätzl. Passagierschiffe. Am 18.6.1823 wurde auf Initiative des Amerikaners Edward Church die Guillaume Tell (200 Passagiere) als erstes auf einem Schweizer See eingesetztes Dampfschiff eingeweiht. Sein Erfolg war so gross, dass bald andere "barques à feu" folgten. Die diversen Schifffahrtsgesellschaften waren zuerst Konkurrenten, schlossen ab 1840 Vereinbarungen untereinander ab und fusionierten 1873 schliesslich zu der Compagnie générale de navigation sur le lac Léman (CGN). In der Belle Epoque erlebte die Gesellschaft mit einer Flotte von 19 Einheiten, darunter elf Salonschiffe (1914), eine Blütezeit. Trotz techn. Verbesserungen (dieselelektr. Motoren), welche die Betriebskosten senkten (1934), brachten der Krieg und versch. Krisen die Ausflugsschifffahrt in Schwierigkeiten. Erst in den 1960er Jahren setzte der Aufschwung wieder ein. 2004 zählte die Flotte acht Schiffe mit Schaufelrädern (fünf mit Dampfmaschinen) und acht schraubengetriebene. Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD 4 - Wahrnehmung des Sees Vor dem Aufkommen des Tourismus standen für die Anrainer die Nutzungsmöglichkeiten und die strateg. Bedeutung des Sees im Vordergrund. Bis zu Beginn des 19. Jh. waren die Rückseiten der Häuser auf den See gerichtet und Ouchy sowie das Genfer Hafenviertel (die sog. Rade) noch keine bürgerl. Wohnquartiere. Erste URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8657.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 4/4 Quaianlagen wurden in Genf erst in den 1830er Jahren errichtet. Erst die ausländ. Besucher erkannten den landschaftl. Wert des Sees und der ihn umgebenden Berge, Hügel, Weinberge und Schlösser (Chillon). Der Tourismus (Transportwesen, Hotellerie, Gastronomie) wurde bald zum Haupterwerbszweig der Region und machte den G. weltbekannt. Berühmten Gäste verkehren in den zahlreichen Hotels, und viele Veranstalter wählen Genf, Lausanne, Montreux oder Evian als Austragungsorte für internat. Konferenzen, Kongresse, Sport- und Kulturanlässe sowie Festivals. Der Luxustourismus erreichte seinen Höhepunkt um 1900. Seither sind sich auch die Anwohner des materiellen und ideellen Werts ihres Sees bewusst geworden. 1891 erhielt G. mit dem Jet d'eau in der Rade ein Wahrzeichen. Die zuerst 90, ab 1947 145 m Höhe erreichende Fontäne diente ursprünglich dem Druckausgleich der Wasserwerke beim Pont de la Coulouvrenière. Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD 5 - Wissenschaft, Kunst und Literatur Ebenfalls im 19. Jh. wurde der G. zum Forschungsgegenstand der Limnologen und Naturwissenschaftler (François-Alphonse Forel). Als künstler. Inspirationsquelle hat er zunächst wenig Anklang gefunden, mit der bemerkenswerten Ausnahme des "Wunderbaren Fischzugs", eines Altarflügels von Konrad Witz (1444). Auf Stichen, Zeichnungen und Gemälden des 17. und 18. Jh. wurden fast ausschliesslich die nutzbringenden Seiten des Sees dargestellt, meist mit Häfen und Schiffen. Als Landschaftselement erschien er erst im 19. Jh., v.a. im Vordergrund der Berge, dem eigentl. Lieblingssujet Ferdinand Hodlers. Einzig der Lausanner Maler François Bocion hat die aussergewöhnliche Atmosphäre des Sees auf zahlreichen kleinformatigen Ölbildern eingefangen. Der G. wird in "Chansons de gestes" und höf. Romanen erwähnt (Chrétien de Troyes); in Reiseberichten des 16. und 17. Jh. wurde das Ufer allerdings genauer beschrieben als der See. Jean-Jacques Rousseaus Briefroman "Die Neue Héloïse" ("La Nouvelle Héloïse" 1761) ist das erste literar. Zeugnis des G.s. Dieser Text begründete ein idyll. Bild und schildert den See als Spiegel der Gefühle. Eine ähnliche Symbolik findet sich bei zahlreichen Schriftstellern des folgenden Jahrhunderts. Im 20. Jh. feierte Charles Ferdinand Ramuz in einigen seiner Romane den See und seine Menschen, die Fischer, Fährmänner und Winzer, wobei er die diversen symbol. Konnotationen des Wassers ausschöpfte (Leben und Tod, Sanftheit und Gewalt, Freiheitsdrang und Alltagsflucht sowie die Begegnung mit dem Göttlichen). Bei Guy de Pourtalès ist der See in "Marins d'eau douce" (1919) und "Der wundersame Fischzug"(dt. 1991, "La Pêche miraculeuse" 1937) - letzteres Werk spielt auf den Altar von Witz an - Ort der Initiation und der Offenbarung höherer Werte. In neuerer Zeit kehrte Etienne Barilier in "Journal d'une mort" (1977) die gängigen Bilder um und entlarvte damit die Klischees rund um den G. Autorin/Autor: Jean-François Bergier / MD Quellen und Literatur Literatur – F.-A. Forel, Le Léman, 3 Bde., 1892-1901 (Neudr. 1969) – A. Guex, Mémoires du Léman, 1975 – Le Léman, un lac à découvrir, 1976 – C. Kunz, Die Raddampfer des Lac Léman, 1982 – Le Léman (1957-1982), 1984 – P. Guichonnet, Nature et histoire du Léman, 1994 – Kdm GE 1, 1997 – P. Duchoud Le temps des barques, 1998 – R. Kallmann, «175 ans de navigation à vapeur sur le lac Léman», in Wasser, Energie, Luft 7/8, 1998 – Un Léman suisse, hg. von G. Delaloye, 2002 URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8657.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)