Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Bis

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Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Bis
Kaufmännische Direktion
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Liebe Eltern,
herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Bis Sie die Geburtsurkunde Ihres Nachwuchses in den Händen halten, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden.
Die Universitäts-Frauenklinik ist berechtigt und beauftragt, die Geburt für Sie beim Standesamt Erlangen anzuzeigen.
Sie haben die Möglichkeit während der Sprechstunde im Stillcafe 2. Stock Geburtshilfe,
Zimmernummer 02.356, Ihr Kind für das Standesamt Erlangen anzumelden. Bei dieser
Gelegenheit dürfen Sie den Namen Ihres Kindes eintragen und die zur Beurkundung
erforderlichen Unterlagen zur Weiterleitung an das Standesamt Erlangen abgeben.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag von 13:30 bis 14:00 Uhr
Freitag
von 10:30 bis 11:00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Patientenaufnahme in der Frauenklinik sind wie folgt:
Montag – Donnerstag von 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 07:30 bis 13:00 Uhr
Standesamt Erlangen
Rathaus, 2. Stock
Tel. 86 2292 oder Tel. 86 1524
Für die Beurkundung einer Neugeburt sind erforderlich:
Bitte geben Sie Ihre Original-Urkunden im Klinikum ab. In Einzelfällen können evtl. noch weitere Unterlagen
vom Standesamt benötigt werden. Sie erhalten alle Urkunden nach der Bearbeitung vom Standesamt zurück.
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Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
übersetzt werden müssen.
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Reisepass/Personalausweis/anerkanntes Passersatzpapier von Mutter und Vater
Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung
ggf. Namenserklärung (z. B. Ablegung Vatersname etc.)
miteinander verheiratete Eltern:
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- bei Eheschließung im Ausland
ausländische Heiratsurkunde ggf. mit Apostille/Legalisation der Dt. Botschaft
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- bei Eheschließung vor dem 01.01.2009 vor einem deutschen Standesamt
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (ehemals Familienbuch)
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o
- bei Eheschließungen nach dem 01.01.2009 vor einem deutschen Standesamt
beide Geburtsurkunden/beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister/bei Geburt im Ausland
ausländische Urkunde ggf. mit Apostille/Legalisation der Dt. Botschaft
Eheurkunde
unverheiratete Mutter:
o
- bisher noch nicht verheiratet gewesene Mutter
ausländische Geburtsurkunde ggf. mit Apostille/Legalisation der Dt. Botschaft
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o
- geschiedene Mutter benötigt zusätzlich
Eheurkunde (siehe Punkt miteinander verheiratete Eltern, analog)
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. bei ausländischen Scheidungsurteil ggf. mit
Apostille/Legalisation der Dt. Botschaft
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o
- verwitwete Mutter benötigt zusätzlich
Eheurkunde, (siehe Punkt miteinander verheiratete Eltern, analog)
Sterbeurkunde bzw. ausländische Sterbeurkunde ggf. mit Apostille/Legalisation der
Dt. Botschaft
für die Eintragung des Vaters:
o Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ausländische Geburtsurkunde ggf. mit
Apostille/Legalisation der Dt. Botschaft
o Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
o evtl. Sorgerechtserklärung vom zuständigen Jugendamt
Die fertige Geburtsurkunde Ihres Kindes können Sie ca. 2 Wochen nach der Geburt bei unserer Urkundenstelle
im Rathaus, 2. Stock, Zi. 235 abholen. Bitte hinterlegen Sie im Klinikum Ihre Telefonnummer bzw. Mailadresse,
sobald die Geburtsurkunde zur Abholung fertig ist, werden Sie von uns benachrichtigt. Bitte sehen Sie von
telefonischen Nachfragen ab.
Hierzu benötigen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit
einer Vollmacht der Eltern, deren Ausweiskopie sowie dem eigenen Ausweisdokument. Die Öffnungszeiten sind
wie folgt:
Mo.:
8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. und Fr.:
8 – 12 Uhr
Do.:
8 – 14 Uhr
Mittwoch ist das Standesamt geschlossen
Sie erhalten von uns:
Drei gebührenfreie Geburtsbescheinigungen
Zwei Geburtsurkunden, davon eine in internationaler Form auf Wunsch