Eheschließung in Deutschland und Ungarn

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Eheschließung in Deutschland und Ungarn
Eheschließung in Deutschland und
Ungarn
Stand: Januar 2015
Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen.
Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Die standesamtliche Eheschließung zwischen deutschen und ungarischen Partnern ist in beiden Ländern
möglich. Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu den Formalitäten, die üblicherweise gegenüber dem
ungarischen bzw. deutschen Standesamt zu erfüllen sind. Da die Standesämter von den Verlobten
gelegentlich unterschiedliche Unterlagen fordern, wird in allen Fällen empfohlen, sich unmittelbar
mit den beteiligten Standesämtern in Verbindung zu setzen, um verbindliche Auskünfte zu
erhalten.
Eheschließung in Ungarn
Ausländer können in Ungarn heiraten. Es gibt keine Mindestaufenthaltsfrist vor der Trauung.
Über die Notwendigkeit von Trauzeugen bei der Trauung gibt es keine grundsätzlichen Regelungen.
Wenn die Eheleute der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, muss ein Dolmetscher hinzugezogen
werden. Es werden in der Regel die nachfolgend genannten Unterlagen benötigt:
Deutsche(r), in Deutschland wohnhaft – Ungar(in), in Ungarn wohnhaft
Der/die deutsche Staatsangehörige muss dem ungarischen Standesbeamten folgende Unterlagen
vorlegen:
• Reisepass
• Geburtsurkunde
•
Aktuelle Meldebescheinigung der deutschen Meldestelle
• bei Wiederverheiratung: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller Vorehen
(Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden)
• Ehefähigkeitszeugnis des heimatlichen deutschen Standesamts mit Apostille
Deutsche(r) und Ungar(in), beide in Ungarn wohnhaft
Dem ungarischen Standesamt sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen, zusätzlich die ungarische
Aufenthaltskarte/Personalausweis für Ausländer und Wohnsitzkarte.
Deutsche Staatsangehörige, beide in Deutschland oder Ungarn wohnhaft
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Reisepässe von Braut und Bräutigam
Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam
Aktuelle Meldebescheinigungen von Braut und Bräutigam
Ehefähigkeitszeugnisse der zuständigen deutschen Standesämter für Braut und Bräutigam
Die Botschaft stellt keine, über das Ehefähigkeitszeugnis hinausgehende, Konsularische
Bescheinigung zum Familienstand aus. Dies wurde den ungarischen Standesämter über
die zuständischen ungarischen Behörden mitgeteilt.
evtl. Absichtserklärung (deutsch/ungarisch)
Eheschließung in Deutschland
Das deutsche Standesamt fordert üblicherweise folgende Unterlagen:
- für den/die ungarische(n) Verlobte(n):
• Geburtsurkunde
• Reisepass
• aktuelle Meldebescheinigung mit Vermerk des Familienstands
• Ehefähigkeitszeugnis (Tanusítvány Házasságkötés céljara) der zuständigen Verwaltungsbehörde
(Közigazgatási Hivatal) mit Apostille des ungarischen Außenministeriums – entfällt ab 01. März
2013
Die zuständige Verwaltungsbehörde Közigazgatási Hivatal stellt weiterhin einen Nachweis über
den in Ungarn geführten Familienstand eines ungarischen Staatsangehörigen aus.
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•
Es wird empfohlen sich mit dem deutschen Standesamt in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung
zu bringen, ob diese Bescheinigung ausreicht, oder ob die Befreiung von der Beibringung eines
Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich
ist.
bei Wiederverheiratung: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller Vorehen
(Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden);
bei Ehen, die nach dem 1.5.2004 in HUN geschieden worden sind reicht die sog. Art.39
Bescheinigung statt des Scheidungsurteils.
- für den/die deutsche(n) Verlobte(n):
• Geburtsurkunde
• Reisepass oder Personalausweis
• aktuelle Meldebescheinigung
• Absichtserklärung mit öffentlich beglaubigter Unterschrift
Form der Urkunden, Übersetzungen und Apostille
Alle Urkunden müssen bei den Standesämtern im Original oder als beglaubigte Fotokopie eingereicht
werden. Die Beglaubigungen der Fotokopien können Sie kostenpflichtig in der Botschaft vornehmen
lassen. Hierzu bringen Sie bitte sowohl die entsprechende Originalurkunde als auch die gewünschte
Anzahl der zu beglaubigenden Kopien zu Ihrem Vorsprachetermin in der Botschaft mit.
Die Gebühr beträgt 10,- Euro pro Kopie mit bis zu 10 Seiten (zahlbar zum aktuellen Kurs in Forint). Die
Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften beträgt 20,- Euro.
Alle deutschen Urkunden müssen für die Verwendung in Ungarn mit einer amtlichen Übersetzung ins
Ungarische versehen sein. Amtliche Übersetzungen werden in Ungarn nur durch die Nationalen
Amtsstellen für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI) erstellt. In Budapest lautet die Adresse: Bajza
u. 52, 1062 Budapest, Tel.: 0036 1 428 9600 oder 0036 1 269 3831. Öffnungszeiten: Mo-Do 08:30-16:00
Uhr, Fr 08:30-12:30 Uhr.
Zur Bestätigung der Echtheit des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses kann zusätzlich eine Apostille nach
dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 verlangt werden. Erkundigen Sie sich dazu bitte beim
ungarischen Standesamt, da dieses auf die Apostille auch verzichten kann.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille auf deutschen Urkunden ist je nach Bundesland und
Zweck unterschiedlich. Eine Übersicht der Behörden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen
Amtes unter
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/2770342/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_i
mAusland.pdf
Alle ungarischen Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland auf dem dreisprachigen (sog.
internationalen) Vordruck neu ausgestellt werden; bei Vermerken in der Urkunde ausschließlich in
ungarischer Sprache ist in jedem Fall eine deutsche Übersetzung der gesamten Urkunde eines
anerkannten Übersetzers beizufügen. Grundsätzlich kann das deutsche Standesamt bei Bedarf auch für
dreisprachige Urkunden ohne Vermerke eine deutsche Übersetzung verlangen.
Zur Bestätigung der Echtheit der jeweiligen Urkunde kann außerdem grundsätzlich auch die Anbringung
einer Apostille auf allen Personenstandsurkunden und Scheidungsurteilen verlangt werden. Über die
Notwendigkeit der Apostille entscheidet das deutsche Standesamt in eigenem Ermessen. Zuständig für
die
Erteilung
der Apostille
auf
allen übrigen
Urkunden,
insbesondere
ungarischen
Personenstandsurkunden ist die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Ungarn:
Külügyminisztérium, Nagy Imre tér 4, 1027 Budapest, Tel. +36-1-458 1706, 1923, E-Mail:
[email protected], Öffnungszeiten: Mo-Do 9.00 bis 12.00 Uhr, Gebühr: 5500 HUF
Die Botschaft ist in das Apostilleverfahren nicht eingebunden
Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite des Konsulardienstes des ungarischen
Außenministeriums unter: www.konzuliszolgalat.kormany.hu (nur in ungarisch)
Ehefähigkeitszeugnis:
Allgemeine Informationen
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im
Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht
der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Welches Standesamt ist zuständig?
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des
deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten
deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das
Standesamt I in Berlin,
Schönstedtstraße 5,
13357 Berlin
Tel.:+49(0)30 902690,
[email protected]
für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 69b des Personenstandsgesetzes).
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Das Antragsformular, sowie weitere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis finden Sie unter:
http://www.budapest.diplo.de/contentblob/3859624/Daten/2350752/Antrag_Ehefaehigkeit.pdf
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis_unterlagen.html
Um ein Ehefähigkeitszeugnis bei einem deutschen Standesamt zu beantragen, benötigen Sie
üblicherweise folgende Unterlagen:
• Antrag, ausgefüllt und von beiden Verlobten unterschrieben, erhältlich bei der Botschaft oder beim
zuständigen Standesamt
• Geburtsurkunden von beiden Verlobten, möglichst in Form von aktuellen Registerauszügen (bei
den Standesämtern in beiden Ländern gegen geringe Gebühr erhältlich)
• Reisepässe und/oder Personalausweise von beiden Verlobten (Hinweis: ungarische
Personalausweise alten Musters werden nicht anerkannt)
• amtliche Wohnsitz- oder Meldebescheinigung von beiden Verlobten mit Vermerk des
Familienstands (in Ungarn erhältlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, in Deutschland
bei der Meldestelle)
• sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller
Vorehen (Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden)
• bei Ehescheidung eines Deutschen im Ausland (außer EU-Mitgliedstaaten):
Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche
Landesjustizbehörde
Nachdem Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
haben beglaubigen lassen, übersenden Sie den Antrag an das für Sie zuständige Standesamt
Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen beim deutschen Standesamt an und
können nicht bei der Botschaft eingezahlt werden. Bei der Botschaft bezahlen Sie nur die Gebühren für
die Unterschriftsbeglaubigung und ggf. für die Beglaubigung der Fotokopien(s.u)
Deutsche Botschaft Budapest – Rechts- und Konsularreferat –
Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66
Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn
Telefax: 0036 1 4883 558 oder 570, Internet: www.budapest.diplo.de
Öffnungszeiten für Besucher:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr
von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Telefonische Auskünfte unter 0036 1 4883 500 oder per E-Mail an [email protected]

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