Eheschließung in Deutschland und Ungarn
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Eheschließung in Deutschland und Ungarn
Eheschließung in Deutschland und Ungarn Stand: Januar 2015 Hinweis: Sämtliche Angaben basieren auf Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die standesamtliche Eheschließung zwischen deutschen und ungarischen Partnern ist in beiden Ländern möglich. Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu den Formalitäten, die üblicherweise gegenüber dem ungarischen bzw. deutschen Standesamt zu erfüllen sind. Da die Standesämter von den Verlobten gelegentlich unterschiedliche Unterlagen fordern, wird in allen Fällen empfohlen, sich unmittelbar mit den beteiligten Standesämtern in Verbindung zu setzen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten. Eheschließung in Ungarn Ausländer können in Ungarn heiraten. Es gibt keine Mindestaufenthaltsfrist vor der Trauung. Über die Notwendigkeit von Trauzeugen bei der Trauung gibt es keine grundsätzlichen Regelungen. Wenn die Eheleute der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Es werden in der Regel die nachfolgend genannten Unterlagen benötigt: Deutsche(r), in Deutschland wohnhaft – Ungar(in), in Ungarn wohnhaft Der/die deutsche Staatsangehörige muss dem ungarischen Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen: • Reisepass • Geburtsurkunde • Aktuelle Meldebescheinigung der deutschen Meldestelle • bei Wiederverheiratung: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden) • Ehefähigkeitszeugnis des heimatlichen deutschen Standesamts mit Apostille Deutsche(r) und Ungar(in), beide in Ungarn wohnhaft Dem ungarischen Standesamt sind die oben genannten Unterlagen vorzulegen, zusätzlich die ungarische Aufenthaltskarte/Personalausweis für Ausländer und Wohnsitzkarte. Deutsche Staatsangehörige, beide in Deutschland oder Ungarn wohnhaft • • • • • • Reisepässe von Braut und Bräutigam Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam Aktuelle Meldebescheinigungen von Braut und Bräutigam Ehefähigkeitszeugnisse der zuständigen deutschen Standesämter für Braut und Bräutigam Die Botschaft stellt keine, über das Ehefähigkeitszeugnis hinausgehende, Konsularische Bescheinigung zum Familienstand aus. Dies wurde den ungarischen Standesämter über die zuständischen ungarischen Behörden mitgeteilt. evtl. Absichtserklärung (deutsch/ungarisch) Eheschließung in Deutschland Das deutsche Standesamt fordert üblicherweise folgende Unterlagen: - für den/die ungarische(n) Verlobte(n): • Geburtsurkunde • Reisepass • aktuelle Meldebescheinigung mit Vermerk des Familienstands • Ehefähigkeitszeugnis (Tanusítvány Házasságkötés céljara) der zuständigen Verwaltungsbehörde (Közigazgatási Hivatal) mit Apostille des ungarischen Außenministeriums – entfällt ab 01. März 2013 Die zuständige Verwaltungsbehörde Közigazgatási Hivatal stellt weiterhin einen Nachweis über den in Ungarn geführten Familienstand eines ungarischen Staatsangehörigen aus. • • Es wird empfohlen sich mit dem deutschen Standesamt in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, ob diese Bescheinigung ausreicht, oder ob die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich ist. bei Wiederverheiratung: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden); bei Ehen, die nach dem 1.5.2004 in HUN geschieden worden sind reicht die sog. Art.39 Bescheinigung statt des Scheidungsurteils. - für den/die deutsche(n) Verlobte(n): • Geburtsurkunde • Reisepass oder Personalausweis • aktuelle Meldebescheinigung • Absichtserklärung mit öffentlich beglaubigter Unterschrift Form der Urkunden, Übersetzungen und Apostille Alle Urkunden müssen bei den Standesämtern im Original oder als beglaubigte Fotokopie eingereicht werden. Die Beglaubigungen der Fotokopien können Sie kostenpflichtig in der Botschaft vornehmen lassen. Hierzu bringen Sie bitte sowohl die entsprechende Originalurkunde als auch die gewünschte Anzahl der zu beglaubigenden Kopien zu Ihrem Vorsprachetermin in der Botschaft mit. Die Gebühr beträgt 10,- Euro pro Kopie mit bis zu 10 Seiten (zahlbar zum aktuellen Kurs in Forint). Die Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften beträgt 20,- Euro. Alle deutschen Urkunden müssen für die Verwendung in Ungarn mit einer amtlichen Übersetzung ins Ungarische versehen sein. Amtliche Übersetzungen werden in Ungarn nur durch die Nationalen Amtsstellen für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI) erstellt. In Budapest lautet die Adresse: Bajza u. 52, 1062 Budapest, Tel.: 0036 1 428 9600 oder 0036 1 269 3831. Öffnungszeiten: Mo-Do 08:30-16:00 Uhr, Fr 08:30-12:30 Uhr. Zur Bestätigung der Echtheit des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses kann zusätzlich eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 verlangt werden. Erkundigen Sie sich dazu bitte beim ungarischen Standesamt, da dieses auf die Apostille auch verzichten kann. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille auf deutschen Urkunden ist je nach Bundesland und Zweck unterschiedlich. Eine Übersicht der Behörden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/2770342/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_i mAusland.pdf Alle ungarischen Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland auf dem dreisprachigen (sog. internationalen) Vordruck neu ausgestellt werden; bei Vermerken in der Urkunde ausschließlich in ungarischer Sprache ist in jedem Fall eine deutsche Übersetzung der gesamten Urkunde eines anerkannten Übersetzers beizufügen. Grundsätzlich kann das deutsche Standesamt bei Bedarf auch für dreisprachige Urkunden ohne Vermerke eine deutsche Übersetzung verlangen. Zur Bestätigung der Echtheit der jeweiligen Urkunde kann außerdem grundsätzlich auch die Anbringung einer Apostille auf allen Personenstandsurkunden und Scheidungsurteilen verlangt werden. Über die Notwendigkeit der Apostille entscheidet das deutsche Standesamt in eigenem Ermessen. Zuständig für die Erteilung der Apostille auf allen übrigen Urkunden, insbesondere ungarischen Personenstandsurkunden ist die Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Ungarn: Külügyminisztérium, Nagy Imre tér 4, 1027 Budapest, Tel. +36-1-458 1706, 1923, E-Mail: [email protected], Öffnungszeiten: Mo-Do 9.00 bis 12.00 Uhr, Gebühr: 5500 HUF Die Botschaft ist in das Apostilleverfahren nicht eingebunden Ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite des Konsulardienstes des ungarischen Außenministeriums unter: www.konzuliszolgalat.kormany.hu (nur in ungarisch) Ehefähigkeitszeugnis: Allgemeine Informationen Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Welches Standesamt ist zuständig? Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin Tel.:+49(0)30 902690, [email protected] für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 69b des Personenstandsgesetzes). • • Das Antragsformular, sowie weitere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis finden Sie unter: http://www.budapest.diplo.de/contentblob/3859624/Daten/2350752/Antrag_Ehefaehigkeit.pdf http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis_unterlagen.html Um ein Ehefähigkeitszeugnis bei einem deutschen Standesamt zu beantragen, benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen: • Antrag, ausgefüllt und von beiden Verlobten unterschrieben, erhältlich bei der Botschaft oder beim zuständigen Standesamt • Geburtsurkunden von beiden Verlobten, möglichst in Form von aktuellen Registerauszügen (bei den Standesämtern in beiden Ländern gegen geringe Gebühr erhältlich) • Reisepässe und/oder Personalausweise von beiden Verlobten (Hinweis: ungarische Personalausweise alten Musters werden nicht anerkannt) • amtliche Wohnsitz- oder Meldebescheinigung von beiden Verlobten mit Vermerk des Familienstands (in Ungarn erhältlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, in Deutschland bei der Meldestelle) • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheurkunden und Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunden) • bei Ehescheidung eines Deutschen im Ausland (außer EU-Mitgliedstaaten): Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde Nachdem Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses haben beglaubigen lassen, übersenden Sie den Antrag an das für Sie zuständige Standesamt Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen beim deutschen Standesamt an und können nicht bei der Botschaft eingezahlt werden. Bei der Botschaft bezahlen Sie nur die Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und ggf. für die Beglaubigung der Fotokopien(s.u) Deutsche Botschaft Budapest – Rechts- und Konsularreferat – Hausanschrift: 1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Telefax: 0036 1 4883 558 oder 570, Internet: www.budapest.diplo.de Öffnungszeiten für Besucher: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr von Juni bis August zusätzlich von Montag bis Donnerstag, 13.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Telefonische Auskünfte unter 0036 1 4883 500 oder per E-Mail an [email protected]