Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

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Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1164
21. Wahlperiode
04.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 28.07.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Heiraten wie in Las Vegas? Nicht in Hamburg! Wartezeiten bei Standesämtern
Die Kontakte mit Behörden sind in Hamburg spätestens seit der völlig verkorksten Einführung der Terminpflicht immer schwerer zu realisieren. Durch
die Umstellung vom Prinzip der Selbststeuerung auf Terminreservierung sind
die Wartezeiten nicht kürzer geworden. Zudem hat sich die Möglichkeit durch
die Vergabe von Online-Terminen (www.hamburg.de/kundenzentrum) einen
zeitnahen Termin zu erhalten, bisher auch nicht bewährt. Im Durchschnitt
dauert es mehr als 25 Tage, bis ein Termin in Hamburg möglich wird (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/330 vom 28.04.2015). Aber nicht
nur die Kundenzentren sind davon betroffen, sondern auch die Standesämter.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
In den Standesämtern wurde bisher kein Online-Terminmanagement eingeführt. Dies
vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beim Standesamt in Hamburg? (Bitte nach Standorten differenzieren.)
2.
Wie lang war diese Wartezeit in den Jahren 2005, 2010 und 2014?
Die Zeitspanne zwischen Feststellung der Ehefähigkeit und Eheschließung ergibt sich
unter anderem durch den vom Brautpaar gewählten Termin zur Anmeldung und den
eigentlichen Trautermin. Sie kann zwischen einem Tag und sechs Monaten betragen.
Die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung der Feststellung der Ehefähigkeit
wird nicht erfasst und kann nachträglich nicht ermittelt werden. Die Bearbeitungszeit
des Antrags beziehungsweise die Wartezeit bis zur Feststellung der Ehefähigkeit wird
statistisch nicht erfasst. Hierzu müssten circa 7.000 Akten pro Jahr manuell ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen: entfällt.
3.
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um heiratswilligen Paaren ihren
Wunschtermin zu ermöglichen?
Siehe Drs. 20/11565. Darüber hinaus ist im Bezirksamt Wandsbek eine Anmeldung
für Trauungsorte generell beziehungsweise außerhalb der Dienststellen ein Jahr im
Voraus möglich.
4.
Was rät der Senat den Bürgerinnen und Bürgern, wenn Sie keinen zeitnahen Termin beim Standesamt in ihrem zuständigen Standesamt erhalten?
Es besteht die Möglichkeit, auf ein anderes Standesamt in und außerhalb von Hamburg auszuweichen.
Drucksache 21/1164
5.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Gibt es für Hamburger Paare die Möglichkeit, im Umland zu heiraten?
Wenn ja, an welche Bedingungen ist das geknüpft? Wie häufig geschah
dies in den Jahren 2010 und 2014?
Ja. Die Eheschließung kann in jedem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland
erfolgen, sofern die Ehefähigkeit festgestellt wurde.
Die rechtliche Prüfung der Ehefähigkeit hat bei dem Standesamt stattzufinden, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Liegen keine rechtlichen Ehehindernisse vor, wird dieses den Eheschließenden
vom Standesamt mitgeteilt. Innerhalb der folgenden sechs Monate kann die Eheschließung stattfinden. Erfolgte die Eheschließung nicht in diesem Zeitraum, so muss
die rechtliche Prüfung der Ehefähigkeit erneut stattfinden (§§ 12, 13 Personenstandsgesetz). Bei welchem Standesamt die Eheschließung stattfindet, steht den Beteiligten
frei (§ 28 Personenstandsverordnung).
Über Eheschließungen außerhalb Hamburgs liegen der zuständigen Behörde keine
Erkenntnisse vor.
6.
Wie viel Personal steht in jedem Bezirk an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das zuständige Standesamt zur Verfügung?
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte 14, Altona 18, Eimsbüttel elf, Hamburg-Nord 41,
Wandsbek 21, Bergedorf zehn und Harburg 16 Beschäftigte.
7.
Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats maßgeblich für die Wartezeiten auf den Standesämtern in Hamburg?
Siehe Antwort zu 1. und 2. sowie Vorbemerkung.
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