Eheschließung in der Türkei
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Eheschließung in der Türkei
Stand: Juli 2013 Eheschließung in der Türkei Die Eheschließung vor einem Beamten einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei ist nicht möglich. Die zivilrechtliche Eheschließung nach türkischem Ortsrecht ist möglich und wird in Deutschland anerkannt. Trauungen können in der Türkei nicht nur von Standesbeamten vorgenommen werden, die bei einem Standesamt (Evlendirme Memunluğu oder Evlendirme Dairesi) der Stadtoder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sondern auch von den Leitern von Personenstandsämtern. Seit dem 29.04.2006 dürfen Eheschließungen in der Türkei nicht mehr durch einen Dorfvorstehern („muhtar“) vorgenommen werden, wenn einer der Ehepartner Ausländer ist. Für Eheschließungen zwischen einem deutschen und einem türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem deutschen Verlobten ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. Dieses internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland. Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Das internationale Ehefähigkeitszeugnis muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular erhalten Sie vom Generalkonsulat. Füllen Sie den Antrag aus und legen Sie ihn einer deutschen Auslandsvertretung oder einem unserer deutschen Honorarkonsuln in der Türkei vor. Dort unterschreiben Sie den Antrag unter Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass oder Bundespersonalausweis). Die Gebühr für diese Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- Euro. Dann lassen Sie dort noch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweisdokument und von dem Ausweisdokument Ihres türkischen Verlobten fertigen (Gebühr 10,- Euro). Bitte bringen Sie bereits Kopien Ihrer Ausweisdokumente mit, sonst fallen Auslagen für die Kopieanfertigung an. (Hinweis: Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, dann muss jeder getrennt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses stellen und den Antrag des anderen Verlobten unterschreiben). Wichtig: Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie vorab online einen kostenlosen Termin vereinbaren. Sie finden den Link dazu auf unserer Internetseite www.izmir.diplo.de im Bereich Rechts- und Konsularangelegenheiten, Eheschließung und Scheidung. Almanya Federal Cumhuriyeti Başkonsolosluğu Havuzbaşı Sok. 1 Korutürk Mah. 35330 Balçova – İzmir www.izmir.diplo.de Telefon: 0090 232 488 88 88 Fax: 0090 232 463 95 53 e-mail: [email protected] Stand: Juli 2013 Anschließend fragen Sie bitte bei dem für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt nach, welche Unterlagen (außer Antrag und beglaubigten Passkopien) Sie noch für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dort vorlegen müssen und übersenden dann Ihren Antrag mit den Unterlagen direkt an das Standesamt in Deutschland. Hinweis zur anschließenden Eheschließung in der Türkei: Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müssten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll. Es hat sich als nützlich erwiesen, neben dem Ehefähigkeitszeugnis immer auch einen Reisepass, eine internationale Geburtsurkunde, eine Aufenthaltsbescheinigung der Heimatgemeinde mit Angabe zu dem dort eingetragenen Familienstand sowie gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe mit sich zu führen. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist. Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği - Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Almanya Federal Cumhuriyeti Başkonsolosluğu Havuzbaşı Sok. 1 Korutürk Mah. 35330 Balçova – İzmir www.izmir.diplo.de Telefon: 0090 232 488 88 88 Fax: 0090 232 463 95 53 e-mail: [email protected]