Berufsbeschreibung

Transcrição

Berufsbeschreibung
DestillateurIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Berufsbeschreibung
DestillateurInnen stellen aus Früchten, Kräutern und anderen Naturprodukten alkoholische Getränke, reinen Alkohol und
sonstige alkoholische Auszüge und Essenzen her. Die wichtigsten Erzeugnisse sind Branntweine, Obstschnäpse, Liköre,
Rum sowie Auszüge (Extrakte) aus pflanzlichen Rohstoffen. DestillateurInnen arbeiten in den Produktionshallen von
Brennereien und Betrieben der Spirituosenerzeugung an Gärbottichen und Abfüllanlagen. Sie arbeiten im Team mit
BerufskollegInnen und Vorgesetzten in Produktionshallen von Betrieben der Getränkeherstellungsindustrie (insbesondere
Brennereien).
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
DestillateurInnen verarbeiten Zutaten, wie z. B. Früchte, Beeren oder Kräuter sowie Fruchtsäfte und Konzentrate zur
Herstellung von hochwertigen Spirituosen. Je nach zu erzeugendem Produkt und Rezept wählen sie zuerst die
entsprechenden Früchte und Zutaten aus und überprüfen sie auf Qualität, Geruch und Geschmack. Zutaten wie Essenzen,
ätherische Öle oder Sirupe werden ebenfalls von DestillateurInnen erzeugt. Sie achten vor allem auf die Einhaltung von
Hygienevorschriften. Vor und nach jedem Produktionsgang reinigen und desinfizieren sie Maschinen, Behälter, Filter und
andere Gerätschaften. Die fertigen Spirituosen werden abgefüllt, eingelagert und vermarktet.
Zur Herstellung von reinem Alkohol zerkleinern DestillateurInnen die zucker- und stärkehaltigen Rohstoffe (z. B. Obst,
Zuckerrüben oder Kartoffeln), füllen sie in große Gärbottiche und setzen Hefe oder Malz zu. Bei der Gärung entsteht Alkohol,
der durch die Destillation von den übrigen Bestandteilen getrennt wird. Die vergärten Rohstoffe ("Maische") werden in der
Brennblase der Destillier- bzw. Brennanlage bis zum Siedepunkt des Alkohols erhitzt, der in Dampfform aus der Brennblase
entweicht. In einem Kühlsystem wird der Alkoholdampf wieder verflüssigt und schlägt sich als reiner Alkohol nieder (Rohoder Raubrand). Durch weitere Brennvorgänge ("Retifikation") wird der Rohbrand gereinigt und konzentriert. Die Kunst der
Arbeit der DestillateurInnen liegt darin, das richtige Mischungsverhältnis von Alkohol, Aromen und eventuell auch Zucker zu
finden. Um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, prüfen sie die Produkte sorgfältig, indem sie Kontrollmessungen,
Geruchs- und Geschmacksproben durchführen. Sie entwickeln auch neue Rezepturen, probieren sie aus und führen genaue
Aufzeichnungen über die Produktionsvorgänge.
Die wichtigsten Erzeugnisse von DestillateurInnen sind Edelbranntweine, wie z. B. Weinbrand, Rum oder Obstbranntweine
und -schnäpse sowie Liköre und Auszüge ("Extrakte") aus pflanzlichen Rohstoffen (z. B. Kräuterauszüge für alkoholische
und nichtalkoholische Getränke, Aromastoffe für Wurstwaren, Essig oder Pasteten). Kräuterauszüge (Extrakte, Essenzen,
Aromen) werden aus den Inhaltstoffen von Kräutern, Wurzeln, Blüten, Schalen, Früchten oder Rinden durch verschiedene
Aufbereitungsverfahren gewonnen.
Arbeitsmittel
DestillateurInnen verarbeiten verschiedene Rohstoffe und verwenden Hefe und Malz als Gärstoffe. Sie befüllen Gärbottiche,
hantieren mit Misch- und Dosiergeräten, Filtersystemen und Abfüllanlagen sowie mit Messgeräten. Weiters verwenden sie
Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Sie bedienen und steuern die Brenn- bzw. Destillieranlagen und lesen Rezepturen, die
sie zum Teil auch selbst entwickeln. Für Arbeitsvorbereitungs- und Planungsaufgaben benutzen sie Computer, Laptops,
spezielle Softwareprogramme sowie Formulare, Vordrucke und Tabellen.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
DestillateurInnen arbeiten in Produktions- und Lagerhallen von Brennereien und Betrieben der Spirituosenerzeugung. Sie
arbeiten im Team mit BerufskollegInnen, Hilfskräften, LagerarbeiterInnen und Vorgesetzten, z. B. ChemikerInnen,
FermentationstechnikerInnen, ProduktionsleiterInnen. Im Versand haben sie Kontakt zu den FahrerInnen des eigenen
Betriebes oder von Transportunternehmen sowie zu den LieferantInnen der Rohstoffe (z. B. Obstbauern/-bäuerinnen).
In kleineren Brennereien stehen sie auch in direktem Kontakt zu den KundInnen, für die sie Beratungen, Führungen und
Degustationen (=Verkostungen) durchführen.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Rohstoffe einkaufen, reinigen und zerkleinern (z. B. Obst, Zuckerrüben, Getreide)
Hefe und Malz beimischen, den Gärprozess überwachen
die Maische zu Alkohol verbrennen (Rohbrand)
den Rohbrand durch weitere Brennvorgänge reinigen und konzentrieren
Kontrollmessungen mit dem Alkoholmeter durchführen
bei der Likörherstellung: Zucker, Geschmacks- und Aromastoffe, Kräuterauszüge, Fruchtsäfte usw. zusetzen
Geruchs- und Geschmacksproben durchführen
Kräuterauszüge (Essenzen) aus Kräutern, Wurzeln, Blüten, Früchten oder Rinden herstellen
die Gerätschaften, Brennanlagen und Destilliermaschinen reinigen und warten
Aufzeichnungen und Protokollbücher führen, Hygienebestimmungen beachten
Unternehmen und Institutionen
●
●
●
Betriebe der Spirituosenerzeugung
kleine und mittlere Brennereien
Betriebe, die alkoholische Essenzen und Aromastoffe herstellen
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
●
●
●
●
gute körperliche Verfassung
guter Geruchssinn
guter Geschmackssinn
Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
●
●
●
●
Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
chemisches Verständnis
systematische Arbeitsweise
technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
●
●
Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
●
Aufmerksamkeit
●
●
●
Flexibilität
Geduld
Sicherheitsbewusstsein
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
●
●
Hygienebewusstsein
Infektionsfreiheit
Alternativen/Spezialisierung
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten)
Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch
beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der
Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
●
●
Brau- und Getränketechnik (Lehrberuf), "1., 2. voll"
Lebensmitteltechnik (Lehrberuf), "1. voll"
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura
(Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie
zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine
lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und
mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.
B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In
solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits
während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor
dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich
kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den
einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
die freien Gewerbe
●
●
●
●
Wermut-, Dessert-, Schaum- und Perlweinerzeuger
Spirituosenerzeuger
Aromen- und Essenzenerzeugung
Likörerzeugung
●
Essigerzeugung
Informationen zum "Freien Gewerbe":
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der
Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
●
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
●
●
●
das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
●
●
Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
●
●
●
●
Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung
Lebensmittelhandel AustriaInternet: http://www.handelszeitung.at/
Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx
Verband der Brauereien ÖsterreichsInternet: http://www.bierserver.at
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft