Antrag - Landesamt für Verbraucherschutz - Sachsen

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Antrag - Landesamt für Verbraucherschutz - Sachsen
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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich 5 - Arbeitsschutz
Bitte entsprechendes Dezernat auswählen!
Dezernat 53 - Gewerbeaufsicht West
Dezernat 54 - Gewerbeaufsicht Ost
Dezernat 55 - Gewerbeaufsicht Mitte
Dezernat 56 - Gewerbeaufsicht Nord
Dezernat 57 - Gewerbeaufsicht Süd
Antrag auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 a, 2 b, 2 c Arbeitszeitgesetz
(ArbZG)
Aufgrund (bitte entsprechendes ankreuzen)
a) eines erweiterten Geschäftsverkehrs im Handelsgewerbe einschließlich Haus- und Ordermessen (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 a) an
bis zu 10 Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr
b) besonderer Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 b) an bis zu 5 Sonn- bzw.
Feiertagen im Jahr
c) der Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur (§ 13 Ab. 3 Nr. 2 c) an einem Sonntag im Jahr
1. Name des Antragstellers:
Anschrift:
Tel./Fax/E-Mail:
Ansprechpartner/-in:
2. Betriebsstätte/Betriebsteil (genaue Ortsangaben, ggf. Baustelle), in der die Beschäftigung stattfinden soll:
3. Vorgesehene Tätigkeiten, die an Sonn- bzw. Feiertagen durchgeführt werden sollen (Begründung ist separat unter Punkt 6
abzufassen):
Bitte beachten Sie, dass durch eine Bewilligung weitergehende Forderungen aus Rechtsvorschriften (z. B. Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer oder BundesImmissionsschutzgesetz), für die die Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht nicht gegeben ist, nicht berührt werden. Es empfiehlt sich, mit dem für den Arbeitsort zuständigen Behörden (z.B.
kommunales Ordnungsamt, Umweltamt) rechtzeitig vor Beginn der Sonn- oder Feiertagsarbeit Kontakt aufzunehmen, um die Zulässigkeit der Sonn- oder Feiertagsarbeit in Bezug auf das
nach Landesrecht geltende Sonn- und Feiertagsgesetz abzuklären.
4. Für folgende/n Sonn- bzw. Feiertag/e wird die Bewilligung mit folgender Arbeitnehmerzahl beantragt (Tag/Monat/Jahr und
Anzahl der Arbeitnehmer AN, Beispiel: 20.05.2010 : 2 AN)
4.1
:
AN
4.6
:
AN
4.2
:
AN
4.7
:
AN
4.3
:
AN
4.8
:
AN
4.4
:
AN
4.9
:
AN
4.5
:
AN
4.10
:
AN
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Arbeitsschutz
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5. Hat ihr Unternehmen einen Betriebsrat/Personalrat?
ja
nein
Wenn ja, bitte dessen Stellungnahme zu diesem Antrag beifügen!
6. Begründung des Antrags:
a) § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG: Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
erforderlich machen. Es ist zu verdeutlichen, welche besonderen Verhältnisse in Ihrem Fall vorliegen, die einen erweiterten
Geschäftsverkehr an den beantragten Tagen erfordern. Bitte fügen Sie ggf. die Bewilligung des Messeveranstalters bei.
b) § 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG: Bitte legen Sie ausführlich die Gründe dar, die eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
erforderlich machen. Es ist zu verdeutlichen, welche besonderen Verhältnisse vorliegen und welcher unverhältnismäßige
Schaden dem Unternehmen entstehen würde, wenn die Sonn- und Feiertagsarbeit nicht genehmigt würde.
c) § 13 Abs. 3 Nr. 2 c ArbZG: gesetzlich vorgeschriebene Inventur
7. Ort, Datum
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Arbeitsschutz
Name (Druckschrift), rechtsverbindliche Unterschrift des Arbeitgebers/der
bevollmächtigten Person
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