Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden undVerkaufsstände

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Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden undVerkaufsstände
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LANDPOST
A USBILDUNG UND B ERATUNG
17. FEBRUAR 2007
Direktvermarktung
Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden und Verkaufsstände
Ende 2006 gab die Bundesregierung grünes Licht für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.
Schleswig-Holstein setzte dies zügig im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten vom 29. November
2006 um. Dieses Gesetz gilt auch
für alle Hofläden, Verkaufsstände
und Verkaufswagen.
Die Verkaufszeiten an Werktagen
also von Montag bis Samstag wurden generell freigegeben, d.h. jeder
Direktvermarkter kann für seine
denfrequenz in der Verkaufsstelle
steigern zu können.
Wichtig sind im neuen Ladenöffnungsgesetz die Regelungen für die
Sonn- und Feiertage. Grundsätzlich
gilt, dass Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen geschlossen bleiben
müssen. Aber keine Regel ohne Ausnahmen und diese sind vielfältig.
Am 24. Dezember gelten die Öffnungszeiten grundsätzlich nur bis
14.00 Uhr, fällt er auf einen Sonntag, dürfen Läden die überwiegend
Lebens- und Genussmittel und/oder
und Lebensmittel zum sofortigen
Verzehr, wie z.B. Grillwurst, belegte
Brote, Backkartoffeln oder Kuchen
verkaufen. Ausgenommen davon sind
jedoch folgende Feiertage:
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und der 1. Weihnachtstag.
Besondere Anlässe
Aus besonderem Anlass dürfen Läden jährlich an höchstens 4 Sonnund Feiertagen geöffnet
sein.
Besondere Anlässe können ein Hoffest, ein Geschäftsjubiläum oder zum
Beispiel ein allgemeiner
verkaufsoffener Sonntag in
der Gemeinde sein.
Möchte er diese Möglichkeit im Gesetz nutzen,
so muss der Direktvermarkter einen Antrag bei der zuständigen Behörde – in der
Regel ist dies das Ordnungsamt – stellen.
Angegeben werden müssen Anlass, Datum und Zeitraum der gewünschten Geschäftsöffnung.
Folgendes muss bei der
Festlegung der Öffnungszeiten beachtet werden:
Sie dürfen 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, wobei die Zeit
des
Hauptgottesdienstes
der örtlichen Kirchen beBei Stadtfesten dürfen Direktvermarkter auch an Sonn- und Feiertagen verkaufen.
achten ist und um 18.00
Foto: Giselore Eisenschmidt
Uhr müssen die VerkaufsVerkaufsstelle die Öffnungszeiten Weihnachtsbäume verkaufen eben- stellen grundsätzlich schließen.
Ausgeschlossen ist diese Regelung
falls bis 14.00 Uhr öffnen.
selbst festlegen.
für folgende Sonn- und Feiertage:
Bedacht werden sollten dabei die
Ostersonntag, Pfingsteigene Arbeitsbelastung, die WünVerkauf bestimmter Waren Karfreitag,
sonntag, 1. Mai, Volkstrauertag, Tosche der Kunden und die aufgrund eitensonntag, alle Adventssonntage
gener Erfahrungen besten VerkaufsWer hauptsächlich Blumen und und alle Sonn- und Feiertage im Dezeiten für die hofeigenen Produkte.
In der Regel bestehen bewährte Pflanzen, Zeitungen und Zeitschrif- zember einschließlich des 24. DeÖffnungszeiten, an die sich die Kun- ten, sowie Back- und Konditoreiwa- zember.
den gewöhnt haben und die daher ren verkauft, darf seine Verkaufsstelauch nicht geändert werden sollten. le 5 Stunden an Sonn- und Feiertagen
Ausnahmen
Die Chance besteht nun allerdings öffnen. Ausgenommen hiervon ist der
für bestimmte Orte
darin, z. B. am beliebten Freitag- Karfreitag.
abend länger verkaufen zu dürfen
Da Schleswig-Holstein ein stark
oder in Gebieten mit starkem TouVeranstaltungen
vom Tourismus geprägtes Land ist,
rismusverkehr, grundsätzlich eher
gibt es Ausnahmen von den gesetzliam frühen Morgen und /oder in den
Finden an Sonn- und Feiertagen chen Öffnungszeiten an Sonn- und
Abendstunden zu öffnen, um den Bedürfnissen der Urlauber entgegen zu Dorffeiern, Reitturniere, Tierschau- Feiertagen für einzelne Gemeinden
kommen, ihren Bedarf an Lebens- en und andere Feste statt, dürfen oder Gemeindeteile. Die jeweiligen
mitteln vor und nach einem „Strand- Verkaufsstellen öffnen, die Zubehör Kreisverwaltungen geben darüber
tag“ zu decken und damit die Kun- (z.B.: bei Reitturnieren), Andenken Auskunft, welche Gemeinden in ih-
rem Kreisgebiet unter diese Regelung fallen.
Grundsätzlich geschlossen bleiben
müssen die Verkaufsstellen nach dieser Regelung am Karfreitag und am
1. Weihnachtstag.
Im eigenen Interesse sollten die
Direktvermarkter mit gut sicht- und
lesbaren Schildern auf die Öffnungszeiten ihrer Hofläden oder Verkaufsstellen aufmerksam machen.
Werden aufgrund der oben genannten
Ausnahmemöglichkeiten
Hofläden und Verkaufsstände an
Sonn- und Feiertagen geöffnet und
werden dabei Angestellte beschäftigt, so müssen darüber Aufzeichnungen geführt werden. Sie müssen
enthalten: Name der Beschäftigten,
Tag und Dauer der Beschäftigung,
sowie die Art der Beschäftigung.
Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 1 Jahr aufgehoben werden.
Arbeitnehmer dürfen an Sonnund Feiertagen nur im Rahmen der
vom Gesetzgeber erlaubten Öffnungszeiten sowie insgesamt 30 Minuten zusätzlich für Vor- und Nachbereitungsarbeiten beschäftigt werden.
Einen Sonntag im Monat ist Angestellten auf jeden Fall frei zu geben und am 1.Mai gilt grundsätzlich
ein Arbeitsverbot für Angestellte.
Soll an diesem Tag der Hofladen geöffnet sein, müssen der Direktvermarkter und seine Familie selbst den
Verkauf übernehmen.
Das neue Ladenöffnungszeitengesetz bietet ausreichend Möglichkeiten für die Direktvermarkter flexibel auf Kundenwünsche einzugehen,
jeder Anbieter muss individuell entscheiden, welche Öffnungszeiten für
seine Verkaufsstelle geeignet sind.
Diese sollten dann jedoch längerfristig und verbindlich sein, um dem
Kunden Sicherheit zu geben. Ein abgewiesener Kunde kommt nicht ein
zweites Mal!
Giselore Eisenschmidt
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0431-9797-125
[email protected]
Sorgentelefon
für landwirtschaftliche Familien
mittwochs 8.00 bis 12.00 Uhr
(04 31) 55 77 94 50
[email protected]