Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden undVerkaufsstände
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Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden undVerkaufsstände
44 LANDPOST A USBILDUNG UND B ERATUNG 17. FEBRUAR 2007 Direktvermarktung Die neuen Ladenöffnungszeiten für Hofläden und Verkaufsstände Ende 2006 gab die Bundesregierung grünes Licht für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Schleswig-Holstein setzte dies zügig im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten vom 29. November 2006 um. Dieses Gesetz gilt auch für alle Hofläden, Verkaufsstände und Verkaufswagen. Die Verkaufszeiten an Werktagen also von Montag bis Samstag wurden generell freigegeben, d.h. jeder Direktvermarkter kann für seine denfrequenz in der Verkaufsstelle steigern zu können. Wichtig sind im neuen Ladenöffnungsgesetz die Regelungen für die Sonn- und Feiertage. Grundsätzlich gilt, dass Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Aber keine Regel ohne Ausnahmen und diese sind vielfältig. Am 24. Dezember gelten die Öffnungszeiten grundsätzlich nur bis 14.00 Uhr, fällt er auf einen Sonntag, dürfen Läden die überwiegend Lebens- und Genussmittel und/oder und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr, wie z.B. Grillwurst, belegte Brote, Backkartoffeln oder Kuchen verkaufen. Ausgenommen davon sind jedoch folgende Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und der 1. Weihnachtstag. Besondere Anlässe Aus besonderem Anlass dürfen Läden jährlich an höchstens 4 Sonnund Feiertagen geöffnet sein. Besondere Anlässe können ein Hoffest, ein Geschäftsjubiläum oder zum Beispiel ein allgemeiner verkaufsoffener Sonntag in der Gemeinde sein. Möchte er diese Möglichkeit im Gesetz nutzen, so muss der Direktvermarkter einen Antrag bei der zuständigen Behörde – in der Regel ist dies das Ordnungsamt – stellen. Angegeben werden müssen Anlass, Datum und Zeitraum der gewünschten Geschäftsöffnung. Folgendes muss bei der Festlegung der Öffnungszeiten beachtet werden: Sie dürfen 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, wobei die Zeit des Hauptgottesdienstes der örtlichen Kirchen beBei Stadtfesten dürfen Direktvermarkter auch an Sonn- und Feiertagen verkaufen. achten ist und um 18.00 Foto: Giselore Eisenschmidt Uhr müssen die VerkaufsVerkaufsstelle die Öffnungszeiten Weihnachtsbäume verkaufen eben- stellen grundsätzlich schließen. Ausgeschlossen ist diese Regelung falls bis 14.00 Uhr öffnen. selbst festlegen. für folgende Sonn- und Feiertage: Bedacht werden sollten dabei die Ostersonntag, Pfingsteigene Arbeitsbelastung, die WünVerkauf bestimmter Waren Karfreitag, sonntag, 1. Mai, Volkstrauertag, Tosche der Kunden und die aufgrund eitensonntag, alle Adventssonntage gener Erfahrungen besten VerkaufsWer hauptsächlich Blumen und und alle Sonn- und Feiertage im Dezeiten für die hofeigenen Produkte. In der Regel bestehen bewährte Pflanzen, Zeitungen und Zeitschrif- zember einschließlich des 24. DeÖffnungszeiten, an die sich die Kun- ten, sowie Back- und Konditoreiwa- zember. den gewöhnt haben und die daher ren verkauft, darf seine Verkaufsstelauch nicht geändert werden sollten. le 5 Stunden an Sonn- und Feiertagen Ausnahmen Die Chance besteht nun allerdings öffnen. Ausgenommen hiervon ist der für bestimmte Orte darin, z. B. am beliebten Freitag- Karfreitag. abend länger verkaufen zu dürfen Da Schleswig-Holstein ein stark oder in Gebieten mit starkem TouVeranstaltungen vom Tourismus geprägtes Land ist, rismusverkehr, grundsätzlich eher gibt es Ausnahmen von den gesetzliam frühen Morgen und /oder in den Finden an Sonn- und Feiertagen chen Öffnungszeiten an Sonn- und Abendstunden zu öffnen, um den Bedürfnissen der Urlauber entgegen zu Dorffeiern, Reitturniere, Tierschau- Feiertagen für einzelne Gemeinden kommen, ihren Bedarf an Lebens- en und andere Feste statt, dürfen oder Gemeindeteile. Die jeweiligen mitteln vor und nach einem „Strand- Verkaufsstellen öffnen, die Zubehör Kreisverwaltungen geben darüber tag“ zu decken und damit die Kun- (z.B.: bei Reitturnieren), Andenken Auskunft, welche Gemeinden in ih- rem Kreisgebiet unter diese Regelung fallen. Grundsätzlich geschlossen bleiben müssen die Verkaufsstellen nach dieser Regelung am Karfreitag und am 1. Weihnachtstag. Im eigenen Interesse sollten die Direktvermarkter mit gut sicht- und lesbaren Schildern auf die Öffnungszeiten ihrer Hofläden oder Verkaufsstellen aufmerksam machen. Werden aufgrund der oben genannten Ausnahmemöglichkeiten Hofläden und Verkaufsstände an Sonn- und Feiertagen geöffnet und werden dabei Angestellte beschäftigt, so müssen darüber Aufzeichnungen geführt werden. Sie müssen enthalten: Name der Beschäftigten, Tag und Dauer der Beschäftigung, sowie die Art der Beschäftigung. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 1 Jahr aufgehoben werden. Arbeitnehmer dürfen an Sonnund Feiertagen nur im Rahmen der vom Gesetzgeber erlaubten Öffnungszeiten sowie insgesamt 30 Minuten zusätzlich für Vor- und Nachbereitungsarbeiten beschäftigt werden. Einen Sonntag im Monat ist Angestellten auf jeden Fall frei zu geben und am 1.Mai gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot für Angestellte. Soll an diesem Tag der Hofladen geöffnet sein, müssen der Direktvermarkter und seine Familie selbst den Verkauf übernehmen. Das neue Ladenöffnungszeitengesetz bietet ausreichend Möglichkeiten für die Direktvermarkter flexibel auf Kundenwünsche einzugehen, jeder Anbieter muss individuell entscheiden, welche Öffnungszeiten für seine Verkaufsstelle geeignet sind. Diese sollten dann jedoch längerfristig und verbindlich sein, um dem Kunden Sicherheit zu geben. Ein abgewiesener Kunde kommt nicht ein zweites Mal! Giselore Eisenschmidt Landwirtschaftskammer Tel.: 0431-9797-125 [email protected] Sorgentelefon für landwirtschaftliche Familien mittwochs 8.00 bis 12.00 Uhr (04 31) 55 77 94 50 [email protected]