Neue F-Gas-Verordnung 2015 - ZIMMERMANN Kälte

Transcrição

Neue F-Gas-Verordnung 2015 - ZIMMERMANN Kälte
NEWSLETTER
MAI 2014
t
r
e
i
m
infor
SEITE 1
Neue F-Gas-Verordnung 2015
Neue F-Gas-Verordnung (Nr. 517 / 2014) trat am 09. Juni 2014 in Kraft.
Sie gilt ab 01. Januar 2015.
Rat der Europäischen Union beschließt in seiner Sitzung am 14. April 2014 erwartungsgemäß die neue F-Gas-Verordnung!
Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte am 12.03.2014
mit großer Mehrheit dem Kompromisstext zur Neufassung der
EU-F-Gas-Verordnung zugestimmt.
Die Mitgliedsstaaten haben nun erwartungsgemäß am 14. April 2014
im Ministerrat diesem Entwurf zugestimmt und die neue F-GasVerordnung beschlossen. Sie wird damit ab 1. Januar 2015 in
Kraft treten.
Gängige Kältemittel mit Angabe des GWP:
Die wichtigsten Neuerungen
im Überblick:
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte
Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
Vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen ab 01.01.2015 nur an
Endnutzer verkauft werden, wenn
die Installation und Inbetriebnahme
durch qualifiziertes Fachpersonal
gesichert ist.
Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“
bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im
Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).
Quelle: Westfalen AG (http://www.westfalen-ag.de/gase/kaeltemittel-undwaermetraeger/revision-der-f-gas-verordnung-eg-nr-8422006.html)
Beispiel:
1 kg R134a hat ein CO2-Äq. von 1,43 t;
1 kg R404a hat ein CO2-Äq. von 3,92 t.
Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung
seit 1967
Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com
Es wird nicht mehr in kg Kältemittel
sondern in Tonnen CO2-Äquivalent
gerechnet. Das CO2-Äquivalent
eines Kältemittels errechnet sich
aus der Füllmenge mal dem GWP
(Treibhauspotential).
NEWSLETTER
MAI 2014
t
r
e
i
m
infor
Neue F-Gas-Verordnung 2015
SEITE 2
Das Intervall für die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen richtet sich nun nach dem CO2-Äq.
Dichtheitsprüfungen Aktuelle F-Gas-Verordnung
Neue F-Gas-Verordnung: Grundlage CO2eq (Qty x GWP)
Mind. alle 3 – 30 kg
5 – 50 Tonnen CO2eq
12 Monate nicht für hermetisch geschlossene Anlagen (z.B. R404A : 1,2 – 12,5 kg; R410A : 2,4 – 24 kg)
< 6 kg
Gilt nicht für hermetisch geschlossene Anlagen <10 Tonnen CO2eq
Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 24 Monate
Mind. alle
3 Monate
30 – 300 kg
50 – 500 Tonnen CO2eq
Wenn automatische Leckagekontrolle
vorhanden ist: Mindestens alle 12 Monate
(z.B. R404A : 12,5 – 125 kg; R410A : 24 – 240 kg)
300 kg oder mehr
500 Tonnen CO2eq oder mehr
Wenn automatische Leckagekontrolle
vorhanden ist: Mindestens alle 6 Monate
(z.B. R404A : >125 kg; R410A : >240 kg)
Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 12 Monate
Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 12 Monate
Zeitplan:
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Art. 11 Abs. 1 Anhang III
Datum:
Verboten ist:
01. Januar 2015:Das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und
-gefriergeräten mit HFKW mit einem GWP von
150 oder mehr.
01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten
für die gewerbliche Verwendung (hermetisch
geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem
GWP von 2500 oder mehr enthalten.
01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von ortsfesten Kälteanlagen,
die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr
enthalten. Ausnahme: Kühlung auf unter -50 °C.
01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von mobilen Raumklimageräten (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die
HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten.
01. Januar 2022: Das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten
für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP
von 150 oder mehr enthalten.
01. Januar 2022: Das Inverkehrbringen von mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung
(Verbundkälteanlagen) mit einer Nennleistung von
40 kW oder mehr, die HFKW mit einem GWP von 150
oder mehr enthalten. Ausnahme: Im Primärkreislauf
von Kaskadensystemen dürfen HFKWs mit einem
GWP von weniger als 1500 verwendet werden (z.B.
Verbundkälteanlagen als Kaskaden mit Kältemitteln
R134a/CO2).
01. Januar 2025:Das Inverkehrbringen von Mono-Splitklimageräten
mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase die
HFKW mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten.
Übergangsregelung: Für Anlagen < 3 kg und > 5 t
CO2-Äq. müssen bis 31.12.2016 keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden (Art. 4, Abs. 2,
EG-VO 517/2014).
Phase down
Die Beschränkung der Menge an
F-Gasen auf dem europäischen Markt
bis 2030 wurde nun mit Quoten festgelegt:
2015
2016 - 2017
2018 - 2020
2021 - 2023
2024 - 2026
2027 - 2029
2030
100%
93%
63%
45%
31%
24%
21%
24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr.
Für unsere Kunden sind wir rund um die Uhr
im Einsatz.
Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung
Tel. (0911) 32 28 32 - 0
seit 1967
Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com
Mind. alle
6 Monate
NEWSLETTER
MAI 2014
Neue F-Gas-Verordnung 2015
Service:
Datum:
Verboten ist:
01. Januar 2015:Die Verwendung von R22 zur Wartung oder
Instandhaltung von Kälteanlagen (nach EU-VO
1005/2009 und ChemOzonschichtV).
01. Januar 2020:Die Verwendung von neuen fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotential von
2500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von
40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr.
Recycelte und aufgearbeitete Kältemittel dürfen
von Unternehmen verwendet werden, die auch
selbst recyceln.
01. Januar 2030:Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen
mit einem Treibhauspotential von 2500 oder
mehr zur Wartung oder Instandhaltung von
Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen
CO2-Äquivalent oder mehr.
t
r
e
i
m
infor
SEITE 3
Wir sind zertifiziert!
Gemäß § 6 , Abs. 1 und 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zum Schutz
des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag
bestimmter fluorierter Treibhausgase vom 02. Juli
2008 in Verbindung mit der Verordnung (EG)
Nr. 303/2008, Kategorie I vom 2. April 2008 ist die
Horst Zimmermann GmbH berechtigt, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten durchzuführen:
✓
Dichtheitskontrollen
Kältemittelrückgewinnung
Installationen
Instandhaltungen
Wartungen an allen
Kälte- u. Klimaanlagen
Wartungen an Wärmepumpen
✓
✓
✓
✓
✓
Fazit:
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter Fachkräfte
gemäß ChemKlimaschutzV.
Dies bedeutet für Sie:
Wir haben die nötige Sachkunde um alle Arbeiten
in diesem Sektor durchzuführen!
Wir werden folgende Kältemittel für die verschiedenen
Anwendungen einsetzen:
Mit uns erfüllen Sie alle
gesetzlichen Auflagen
Klimaanlagen:
R410A, in Ausnahmen R407C,
zukünftig evtl. R32
Kaltwasseranlagen: R410A, R134a, R407C
Normalkühlanlagen: R134a, R410A
Tiefkühlanlagen:
R410A, evtl. R407A oder R407F
!
Sie möchten mehr erfahren?
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Klimatisierung – im gewerblichen und im privaten Einsatz.
Sprechen Sie uns an!
Fordern Sie noch
heute unseren
Info-Flyer an:
Wir schaffen WOHLFÜHLKLIMA
für Gewerbe und Privat
Scheinfelder Str. 11 · 90431 Nürnberg
Tel.: (0911) 32 28 32 - 0
Fax: (0911) 32 28 32 - 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klima-zimmermann.de
Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung
seit 1967
Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com
Horst Zimmermann GmbH
Kälte- und Klimatechnik