Neue F-Gas-Verordnung 2015 - ZIMMERMANN Kälte
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Neue F-Gas-Verordnung 2015 - ZIMMERMANN Kälte
NEWSLETTER MAI 2014 t r e i m infor SEITE 1 Neue F-Gas-Verordnung 2015 Neue F-Gas-Verordnung (Nr. 517 / 2014) trat am 09. Juni 2014 in Kraft. Sie gilt ab 01. Januar 2015. Rat der Europäischen Union beschließt in seiner Sitzung am 14. April 2014 erwartungsgemäß die neue F-Gas-Verordnung! Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte am 12.03.2014 mit großer Mehrheit dem Kompromisstext zur Neufassung der EU-F-Gas-Verordnung zugestimmt. Die Mitgliedsstaaten haben nun erwartungsgemäß am 14. April 2014 im Ministerrat diesem Entwurf zugestimmt und die neue F-GasVerordnung beschlossen. Sie wird damit ab 1. Januar 2015 in Kraft treten. Gängige Kältemittel mit Angabe des GWP: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist. Vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen ab 01.01.2015 nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und Inbetriebnahme durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist. Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“ bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2). Quelle: Westfalen AG (http://www.westfalen-ag.de/gase/kaeltemittel-undwaermetraeger/revision-der-f-gas-verordnung-eg-nr-8422006.html) Beispiel: 1 kg R134a hat ein CO2-Äq. von 1,43 t; 1 kg R404a hat ein CO2-Äq. von 3,92 t. Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung seit 1967 Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential). NEWSLETTER MAI 2014 t r e i m infor Neue F-Gas-Verordnung 2015 SEITE 2 Das Intervall für die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen richtet sich nun nach dem CO2-Äq. Dichtheitsprüfungen Aktuelle F-Gas-Verordnung Neue F-Gas-Verordnung: Grundlage CO2eq (Qty x GWP) Mind. alle 3 – 30 kg 5 – 50 Tonnen CO2eq 12 Monate nicht für hermetisch geschlossene Anlagen (z.B. R404A : 1,2 – 12,5 kg; R410A : 2,4 – 24 kg) < 6 kg Gilt nicht für hermetisch geschlossene Anlagen <10 Tonnen CO2eq Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 24 Monate Mind. alle 3 Monate 30 – 300 kg 50 – 500 Tonnen CO2eq Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mindestens alle 12 Monate (z.B. R404A : 12,5 – 125 kg; R410A : 24 – 240 kg) 300 kg oder mehr 500 Tonnen CO2eq oder mehr Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mindestens alle 6 Monate (z.B. R404A : >125 kg; R410A : >240 kg) Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 12 Monate Wenn automatische Leckagekontrolle vorhanden ist: Mind. alle 12 Monate Zeitplan: Verbote des Inverkehrbringens gemäß Art. 11 Abs. 1 Anhang III Datum: Verboten ist: 01. Januar 2015:Das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und -gefriergeräten mit HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr. 01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten. 01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von ortsfesten Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten. Ausnahme: Kühlung auf unter -50 °C. 01. Januar 2020:Das Inverkehrbringen von mobilen Raumklimageräten (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. 01. Januar 2022: Das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. 01. Januar 2022: Das Inverkehrbringen von mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung (Verbundkälteanlagen) mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. Ausnahme: Im Primärkreislauf von Kaskadensystemen dürfen HFKWs mit einem GWP von weniger als 1500 verwendet werden (z.B. Verbundkälteanlagen als Kaskaden mit Kältemitteln R134a/CO2). 01. Januar 2025:Das Inverkehrbringen von Mono-Splitklimageräten mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase die HFKW mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten. Übergangsregelung: Für Anlagen < 3 kg und > 5 t CO2-Äq. müssen bis 31.12.2016 keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden (Art. 4, Abs. 2, EG-VO 517/2014). Phase down Die Beschränkung der Menge an F-Gasen auf dem europäischen Markt bis 2030 wurde nun mit Quoten festgelegt: 2015 2016 - 2017 2018 - 2020 2021 - 2023 2024 - 2026 2027 - 2029 2030 100% 93% 63% 45% 31% 24% 21% 24-Stunden-Service an 365 Tagen im Jahr. Für unsere Kunden sind wir rund um die Uhr im Einsatz. Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung Tel. (0911) 32 28 32 - 0 seit 1967 Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com Mind. alle 6 Monate NEWSLETTER MAI 2014 Neue F-Gas-Verordnung 2015 Service: Datum: Verboten ist: 01. Januar 2015:Die Verwendung von R22 zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen (nach EU-VO 1005/2009 und ChemOzonschichtV). 01. Januar 2020:Die Verwendung von neuen fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotential von 2500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr. Recycelte und aufgearbeitete Kältemittel dürfen von Unternehmen verwendet werden, die auch selbst recyceln. 01. Januar 2030:Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotential von 2500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr. t r e i m infor SEITE 3 Wir sind zertifiziert! Gemäß § 6 , Abs. 1 und 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase vom 02. Juli 2008 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, Kategorie I vom 2. April 2008 ist die Horst Zimmermann GmbH berechtigt, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten durchzuführen: ✓ Dichtheitskontrollen Kältemittelrückgewinnung Installationen Instandhaltungen Wartungen an allen Kälte- u. Klimaanlagen Wartungen an Wärmepumpen ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ Fazit: Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter Fachkräfte gemäß ChemKlimaschutzV. Dies bedeutet für Sie: Wir haben die nötige Sachkunde um alle Arbeiten in diesem Sektor durchzuführen! Wir werden folgende Kältemittel für die verschiedenen Anwendungen einsetzen: Mit uns erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen Klimaanlagen: R410A, in Ausnahmen R407C, zukünftig evtl. R32 Kaltwasseranlagen: R410A, R134a, R407C Normalkühlanlagen: R134a, R410A Tiefkühlanlagen: R410A, evtl. R407A oder R407F ! Sie möchten mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Klimatisierung – im gewerblichen und im privaten Einsatz. Sprechen Sie uns an! Fordern Sie noch heute unseren Info-Flyer an: Wir schaffen WOHLFÜHLKLIMA für Gewerbe und Privat Scheinfelder Str. 11 · 90431 Nürnberg Tel.: (0911) 32 28 32 - 0 Fax: (0911) 32 28 32 - 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.klima-zimmermann.de Beratung • Planung • Verkauf • Montage • Service • Wartung seit 1967 Bildmotiv: © Sebastian Duda - Fotolia.com Horst Zimmermann GmbH Kälte- und Klimatechnik