Reisen mit Hund und Katze - Tierklinik Dr. Staudacher
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Reisen mit Hund und Katze - Tierklinik Dr. Staudacher
Reisen mit Hund und Katze 1 Inhalt 1 Allgemeine Hinweise ............................................................... Reisen mit dem Auto ............................................... Reisen mit dem Flugzeug .................................... Reisen mit der Bahn ............................................... Reisen mit dem Schiff ............................................... 5 7 8 9 10 2 Infektionskrankheiten .......................................................... 2.1 Tollwut .................................................................... 2.2 Leptospirose .......................................................... 2.3 Parvovirose des Hundes .................................... 2.4 Staupe .................................................................... 2.5 Hepatitis contagiosa canis .................................... 2.6 Infektiöse Tracheobronchitis .................................... 2.7 Katzenschnupfen ......................................................... 2.8 Katzenseuche, Parvovirose der Katze ............... 2.9 Leukose, feline Leukämie-Infektion (FeLV) ............... 2.10 Katzenaids, FIV-Infektion .................................... 2.11 Ansteckende Bauchfellentzündung (FIP, FeCoV) .... 2.12 Borreliose .................................................................... 10 10 11 12 13 13 14 14 15 15 16 16 17 3 Wichtige Parasitosen ......................................................... 3.1 Haut .............................................................................. 3.1.1 Flöhe ......................................................... 3.1.2 Zecken .............................................. 3.2 Magen-Darm-Trakt .............................................. 3.2.1 Würmer .............................................. 3.2.2 Giardiasis .............................................. 3.3 Kreislauf und innere Organe ................................... 3.3.1 Herzwürmer, Dirofilariose .............. 3.3.2 Leishmaniose ................................... 3.3.3 Babesiose .............................................. 3.3.4 Ehrlichiose .............................................. 3.3.5 Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) 3.3.6 Zoonosen .............................................. 18 18 18 18 19 19 20 21 21 23 23 24 25 26 Haustiermarkierung ........................................................ Der Transponder ........................................................ Registrierung ........................................................ 27 27 28 5 Der Heimtierausweis ........................................................ 28 6 Reisebestimmungen ........................................................ 30 1.1 1.2 1.3 1.4 4 4.1 4.2 6.1 6.2 6.3 2 Reisen in Mitgliedsländer der Europäischen Union Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union Die (Wieder-)Einreise aus Ländern außerhalb der EU 30 33 35 7 Reiseapotheke .................................................................. 36 8 Vorbereitung der Reise ....................................................... 37 9 Im Urlaub zum Tierarzt ....................................................... 39 10 Zurück zuhause .................................................................. 40 3 Vorwort Mit diesem Heft wollen wir Ihnen die Vorbereitungen auf Ihren Urlaub mit Hund und Katze erleichtern. Es soll Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe Sie Gesundheitsrisiken einschätzen und verringern können. Es erhebt keinen Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit. Vielmehr soll es Sie als Tierhalter mit praktischen, umsetzbaren Hinweisen unterstützen. Sollten Sie vor, während oder nach Ihrem Urlaub Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Außerdem können Sie gerne zu einzelnen Themen oder darüber hinaus weitere Informationen bekommen. Nicht zuletzt sind wir Ihnen für Kritik, Anregungen und Ergänzungen sehr dankbar. Jetzt aber wünschen wir Ihnen eine stressarme Reisevorbereitung und vor allem schöne, erholsame Ferien. Ihr Klinikteam Impressum 1. Auflage Stand 30. April 2005 Herausgeber: Tierärztliche Klinik Dr. Staudacher, Trierer Str. 652-658, D-52078 Aachen-Brand Tel. 0241/92866-0 (aus dem Ausland: 0049/241/92866-0), Fax: 0241/92866-47 EMail: [email protected] Autoren: Tierärztinnen und Tierärzte der Klinik, insbesondere Dr. Bérit Majeres, Eva Corsten, Dr. Gerhard Staudacher (V.i.S.d.P.) In dieser Broschüre sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte bezeichnet, wenn im Interesse einer flüssigen Formulierung nicht stets beide Geschlechter aufgeführt sind. Bei der Veröffentlichung „Reisen mit Hund und Katze“ handelt es sich um eine freiwillige, kostenlose und unverbindliche Leistung im Sinne der vorbeugenden Tiermedizin. Die Beiträge entsprechen dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Garantie für den Inhalt kann nicht übernommen werden. Insbesondere sind Diagnosen und Behandlungsvorschläge stets durch den Haustierarzt auf ihre Richtigkeit und Anwendbarkeit im speziellen Fall zu überprüfen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Broschüre berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und MarkenschutzGesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Diese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Verbreitung, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, Mikroverfilmung und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder einzelner Teile ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Urheberrechtes zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. 4 1 Allgemeine Hinweise Æ Vielen unbekannt, aber dennoch geltendes Recht: Innerhalb der Bundesrepublik gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Hundehaltung. Diese Bestimmungen sollten Sie kennen, wenn Sie Ihren Urlaub innerhalb Deutschlands verbringen bzw. Rast- und Parkplätze anfahren. In jedem Fall sollten Sie Leine und ggfs. Maulkorb mitführen. Æ Einige Hunde oder Katzen reagieren insbesondere bei längeren Reisen übernervös oder ängstlich. Sprechen Sie Ihren Tierarzt auf mögliche Beruhigungsmittel für Ihren Begleiter an. Ideal ist, die Wirksamkeit des ausgewählten Mittels vor der „großen Reise“ bei Ihrem Tier auszuprobieren. Æ Wenn Sie eine Hündin haben, sollten Sie vor der Reise ausrechnen, ob sie während des Urlaubs läufig werden kann. Besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt, ob eine kurzzeitige hormonelle Verschiebung sinnvoll ist. Dies kann Ihren Aufenthalt deutlich angenehmer machen. Insbesondere in südlichen Ländern gibt es zahlreiche herrenlose Rüden, die Ihnen und Ihrem Vierbeiner lästig werden oder gar Krankheiten übertragen können. Æ Für viele Tiere ist eine Futterumstellung ein zusätzlicher Stressfaktor, der zu Magen-Darm-Störungen führen kann. Nehmen Sie daher möglichst ausreichend Futter von zuhause mit; dafür eignet sich insbesondere Trockenfutter. Müssen Sie dennoch am Urlaubsort eine Futterumstellung durchführen, vollziehen Sie diese schrittweise, indem Sie allmählich größer werdende Portionen des neueren Futters unter das Gewohnte mischen. Æ Bei einem Aufenthalt in ungewohnt warmem Klima ist der Appetit Ihres Vierbeiners oft vermindert. Dies ist allerdings kein Grund zur Sorge, solange Ihr Tier dabei nicht deutlich an Gewicht verliert. Übrig gelassenes Futter sollten Sie nicht noch einmal anbieten, da es in der Hitze leicht verderben und die Ursache für Magen-Darm-Störungen sein kann. Æ Lassen Sie Ihr Tier möglichst nicht aus Näpfen trinken die allgemein zugänglich sind. Es besteht die Gefahr der Ansteckung durch kranke Tiere, die aus diesem Napf getrunken haben. Æ Damit Sie sich nicht unbeliebt machen: Decken Sie sich mit ausreichend Kottüten ein, um die Notdurft Ihres Tieres aufzusammeln und zu entsorgen. In manchen Städten stehen hohe Strafen auf die Verunreinigung öffentlicher Anlagen mit Hundekot. Æ Vorsicht: Sonnenbrand beim Hund! Besonders gefährdet ist der Nasenspiegel, vor allem, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Schützen Sie diese Stellen gut durch eine wasserfeste Sonnencreme. Hunde mit weißem, kurzem Fell und wenig Unterwolle (wie z.B. West Highland White Terrier, Dalmatiner oder Bullterrier) sollten sich vor allem am Anfang des Urlaubs überwiegend im Schatten aufhalten, denn bei ihnen ist die Gefahr des Sonnenbrandes besonders hoch. 5 Æ Wenn Sie mit ihrem Hund am Strand waren und er ein ausgiebiges Bad in den Wellen genossen hat, sollten Sie ihn am Abend immer mit Süßwasser abduschen damit das Fell nicht verklebt. Æ Wenn Sie in einem Hotel übernachten wollen, sollten Sie vorher sicherstellen, dass Hunde erlaubt sind. Denken Sie daran, dass die meisten Hotels Hunde nicht in den Foyers, Speiseräumen und Bars erlauben. Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund keine Möglichkeit zum Entlaufen hat, wenn er alleine im Zimmer ist. Sie sind für alle Schäden verantwortlich. Hier ist die Verwendung eines Hundecontainers nützlich. Auch wenn der Hund sehr gut erzogen ist, sollten Sie das “Bitte nicht stören” Zeichen aushängen. Dadurch wird die Möglichkeit einer Konfrontation zwischen Hund und Hotelangestellten minimiert. Urlaubs-Checkliste - vor der Reise: • • • • • • • • • • • Hunde- / Katzenerlaubnis bei Bahn, Flugzeug, Schiff, Hotel, Campingplatz Tierfreundliche Etappen planen Grenzbestimmungen beachten Gültiger Impfpass und Impfzeugnis sowie etwaige andere erforderliche Papiere (ggfs. Impfschutz erneuern) Behandlung gegen Parasiten Evtl. Maulkorb (in manchen Ländern Pflicht!) Transportkorb Autogitter/Autonetz/Reisegurt Halsband mit Heimat- und Urlaubsadresse Evtl. Gewöhnung an anderes Futter (besser geeignet zum Mitnehmen) Reiseapotheke - während der Reise: • • • • • • Reisepapiere (an einem leicht zugängliche Ort, z.B. bei den eigenen Reisedokumenten) Halsband und Leine Maulkorb Autogitter / Autonetz / Reisegurt Wassernapf und Trinkwasser (z.B. in einer Thermosflasche) Plastiktüte, Schaufel, Besen - im Gepäck: • • • • • • • 6 Futternapf und Futter Leckereien Dosenöffner / Löffel Bürste, Kamm Schlafkorb / -decke Spielzeug Reiseapotheke 1.1 Reisen mit dem Auto Die Straßenverkehrsordnung gibt sehr genaue Hinweise bezüglich des Mitführens von Tieren in Autos. Das Tier muss gut gesichert und räumlich getrennt von Ihnen reisen. Am besten eignen sich hierzu spezielle Transportboxen, deren Dimensionen groß genug für das Tier sein sollten. Unabhängig von der Sicherheit von Haustier und Mitreisenden fühlen sich Tiere, die an ihre Box (=Höhle) gewöhnt sind, darin wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig. Beginnen Sie also rechtzeitig mit der Gewöhnung! Wenn Sie wollen, dass sich Ihr Hund frei im Auto bewegen kann, sollten Sie ihn abgetrennt durch ein starkes Hundegitter oder -netz im Wagen mit sich führen. Versuchen Sie längere Autofahrten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen. Insbesondere ältere, junge und tragende Vierbeiner sind gegen hohe Temperaturen sehr empfindlich. Der Hundeplatz im Auto sollte vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dabei helfen getönte Autoscheiben (kann man mit Folie auch selber tönen) oder in Baby- und Kinderläden erhältliche Schattenspender an den Scheiben. Grundsätzlich dürfen Hunde in der Sommerhitze nicht im Auto gelassen werden. Falls Sie eine längere Autoreise bei Hitze nicht vermeiden können, beobachten Sie Ihr Tier. Erste Anzeichen für eine Überhitzung sind zunehmendes Hecheln, Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln. Zeigt ihr Tier eine solche Verhaltensweise, bringen Sie es an einen kühlen Ort und bieten Sie ihm frisches Wasser an. Zeigt das Tier schon Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit, besteht akute Lebensgefahr! Bedecken Sie Ihr Tier dann mit feucht-kalten Tüchern und suchen Sie schnellstmöglich den nächsten Tierarzt auf. Die letzte Mahlzeit sollte zwölf Stunden vor Abreise gegeben werden. Bei kürzeren Fahrten ist es ratsam, erst am Ankunftsort zu füttern. Bei längerem Fahren sollten Sie in Pausen kleine Portionen zwischendurch füttern. Diese Maßnahme ist vor allem bei Tieren sinnvoll, die während der Fahrt zu Übelkeit neigen. Führen Sie genügend frisches Wasser und einen Trinknapf mit und planen Sie alle zwei Stunden eine Gassi- und Trinkpause ein. Führen Sie den Hund dabei auf Parkplätzen und in Raststätten strikt angeleint. Eine Katze sollte das Fahrzeug nicht verlassen! 7 Haustiere haben ein sehr empfindliches Gehör – stellen Sie deshalb die AutoLautsprecher im Aufenthaltsbereich des Tieres aus. Lassen Sie einen Hund während der Fahrt nicht aus dem geöffneten Fenster schauen (Bindehautentzündung!). Wenn während der Fahrt größere Höhenunterschiede bewältigt werden müssen, bieten Sie Ihrem Tier etwas zum „Kauen“ an. Dadurch baut sich der Ohrendruck ab. Eine Reise- oder korrekterweise Bewegungskrankheit ist ein Zustand, der auch bei Haustieren auftreten kann. Er kommt durch den Bewegungseffekt auf das Gleichgewichtsorgan im Innenohr zustande. Symptome sind normalerweise starkes Speicheln, Unruhe und Aufregung. Fragen Sie Ihren Tierarzt nach wirksamen Präparaten. Stellen Sie aber sicher, dass Sie die richtige Dosis, die vom Temperament und dem Grad der Aufregung abhängt, zu Hause durch Ausprobieren herausgefunden haben. Anderenfalls geben Sie vielleicht zu viel und Ihr Haustier schläft für eine ganze Weile. 1.2 Reisen mit dem Flugzeug Eine zunehmende Zahl von Haustieren verreist heutzutage mit dem Flugzeug ins Ausland. Obwohl die von der International Air Transport Association (IATA) festgesetzten Anforderungen an die Größe der Transportbehältnisse und weiteren Umstände nicht für Inlandsflüge gelten, müssen sie doch für internationale Flüge beachtet werden. Man sollte vorher immer mit der Fluglinie sprechen und nach deren jeweiligen Möglichkeiten, Bedingungen und Kosten fragen. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der beförderten Tiere pro Flug limitiert ist; buchen Sie deshalb besonders frühzeitig. Das Mitfliegen in der Kabine ist nur für Hunde und Katzen bis ca. 5 - 8 kg (inkl. Transportbehältnis) möglich. Das Transportbehältnis muss wasserdicht und luftdurchlässig sein und darf die üblichen Handgepäckmaße nicht übersteigen. Alle größeren oder schwereren Tiere werden in speziellen Transportboxen im Gepäck- bzw. Frachtraum befördert. Passende Container können von Fachgeschäften und oft auch von den Fluggesellschaften selbst bezogen werden. Denken Sie daran, dass der Transportcontainer während des Fluges und auch eine gewisse Zeit vor und nach dem Flug das Zuhause Ihres Tieres sein wird. Achten Sie beim Kauf darauf, dass Ihr Tier darin bequem liegen, sitzen, stehen und sich umdrehen kann. Geben Sie Ihrem Tier ausreichend Zeit, sich an den Umgang mit der Transportbox zu gewöhnen. Das Vornehmen der Fütterung im Container – erst mit offener, dann mit geschlossener Tür – kann einiges an Beunruhigung während der Reise im Vorfeld nehmen. Das reduziert den Stress während der Flugreise deutlich. Ein vertrauter Gegenstand im Container hilft, das Tier zu beruhigen. 8 Noch einige Tipps für den Einsatz der Transportbox: • Schreiben Sie außen deutlich und in mehreren Sprachen darauf, dass es sich um ein lebendes Tier handelt. • Markieren Sie eindeutig, wo bei der Transportbox oben ist. • Kleben Sie außen auf die Transportbox eine Klarsichthülle, in der sich Fotokopien des Impfpasses und etwaiger Einreiseuntersuchungen befinden. Ihr Name, die Adresse und Telefonnummer sowie die Adresse Ihres Urlaubszieles sollten ebenfalls angegeben sein. • Legen Sie die Flugbox mit einer saugstarken Unterlage aus, damit eventuell Erbrochenes oder auch Urin aufgenommen werden können. Die Unterlage befestigen Sie am besten mit doppelseitigem Klebeband am Boden der Box. • Wie bei allen längeren Reisen sollte die letzte Mahlzeit zwölf Stunden vor Abflug gegeben werden. Für Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, sollten Sie etwas Trockenfutter mitnehmen, das ggfs. vom Flugpersonal verabreicht werden kann. Wasser sollte jederzeit zur Verfügung stehen. Beruhigungsmittel für den Hund vor der Verbringung in den Container haben nicht nur Vorteile. Diese Beruhigungsmittel können während des Fluges aufhören zu wirken. Dann ist es sowohl unmöglich nachzudosieren, als auch den Hund zu beruhigen. Holen Sie Ihr Tier sofort nach der Landung persönlich ab. Nehmen Sie alle notwendigen Papiere zur Hand. Zusätzlich ist das Mitführen zweier Farbfotos zu empfehlen: Eines von Ihrem Tier und eines vom Heimatort mit Ihnen und Ihrem Tier, damit Sie im Zweifelsfalle beweisen können, dass das Tier Ihnen gehört. 1.3 Reisen mit der Bahn Neben den bereits aufgelisteten allgemein gültigen Hinweisen bezüglich des Reisens mit Tieren haben die verschiedenen Eisenbahngesellschaften unterschiedliche Bedingungen bezüglich des Transports von Haustieren. Erkundigen Sie sich auch hier frühzeitig über die Besonderheiten, wie z.B. Umsteigebahnhöfe, Anschlusszeiten etc. der von Ihnen geplanten Strecke. Hinweise für die Mitnahme von Haustieren: • Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) und Katzen im Transportbehälter ist unentgeltlich. • Größere Hunde müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen (Ausnahme: Blindenführhunde). • Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2. Klasse zu zahlen. • Für Nachtzug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen. • Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden. 9 1.4 Reisen mit dem Schiff Falls Sie eine Autofähre benutzen, um an Ihr Reiseziel zu gelangen, erkundigen Sie sich vorher im Reisebüro oder bei der Fährgesellschaft, ob und unter welchen Bedingungen Tiere auf der Fähre erlaubt sind. Je nach Dauer der Überfahrt müssen die Tiere im Auto verbleiben oder werden in speziellen Käfigen oder Boxen untergebracht. Hier hilft wieder die Mitgabe eines bekannten Gegenstandes wie einer Decke oder eines Spielzeugs. Eine milde Sedation ist möglich, da Sie Ihren Hund während der Reise besuchen und den Effekt der Sedierung kontrollieren können. 2 Infektionskrankheiten 2.1 Tollwut Die Tollwut (Lyssa, Rabies) ist eine durch ein Virus hervorgerufene Erkrankung. Sie ist wahrscheinlich die gefährlichste Krankheit, die Säugetiere befallen kann, darunter auch Hund, Katze, Frettchen und Mensch. Sie endet fast immer tödlich. Die Krankheit findet sich auf jedem Kontinent mit Ausnahme von Australien und der Antarktis. Fast alle Länder sind betroffen. Davon ausgenommen sind nur einige Inseln und Halbinseln, unter anderen auch Großbritannien, Irland, Japan, Norwegen, Schweden und die iberische Halbinsel. Das Tollwut-Virus kann nicht lange außerhalb des Körpers existieren. Die Infektion wird durch Bisse von infizierten Tieren weiter verbreitet. In Europa stellen neben Kleinnagern und Fledermäusen die Füchse das Hauptreservoir für das Virus dar. In Nordamerika sind dies Stinktiere, Waschbären und Fledermäuse. In Asien, Afrika und Lateinamerika stellen nicht Wildtiere die Infektionsquelle dar, sondern verwilderte, freilebende Hunde. In diesen Gegenden werden auch Menschen häufiger infiziert. Die Zeit zwischen Biss und Krankheitsausbruch kann zwei Wochen oder auch 4 Monate und länger betragen. Die Geschwindigkeit, mit der sich klinische Symptome entwickeln, hängt ab von der Infektionsstelle (Je näher der Einbiss am Gehirn oder Rückenmark liegt, desto schneller erreicht das Virus das Nervengewebe.), dem Umfang der Gewebszerstörung und der Menge der übertragenen Viren. Nach dem Biss eines infizierten Tieres greift das Virus das zentrale Nervensystem an und ruft Aggressivität, Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen (z.B. Schluckprobleme mit daraus resultierendem Speicheln) hervor. Fortschreitende Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen gefolgt von Krämpfen und Lähmungen führen schließlich zum Tode. Ist die Erkrankung erst ausgebrochen, gibt es keine Behandlung. Jeder Behandlungsversuch an Tollwut-verdächtigen oder Tollwut-kranken Tieren ist verboten. Sobald der Verdacht einer Tollwuterkrankung besteht, muss das Tier in Quarantäne gehalten werden. Die Tollwut (und auch schon ihr Verdacht) gehört zu den anzeigepflichtigen Seuchen, die den zuständigen Behörden gemeldet werden 10 müssen. Wenn das betreffende Tier noch nicht gestorben ist, wird es im begründeten Verdachtsfall getötet und die Diagnose über eine Obduktion gestellt. Dies ist die einzige Möglichkeit einer definitiven Diagnose. Tollwut gehört zu den Zoonosen, d.h. sie ist übertragbar auf den Menschen. Allerdings kann sie nur durch den Biss eines infizierten Tieres oder anderweitige Inokulation von Speichel oder infiziertem Blut oder Körperteilen übertragen werden. Das Virus ist im Speichel des infizierten Tieres nur für eine begrenzte Zeit vorhanden. Der einzige wirksame Schutz gegen die Tollwut ist die Impfung. Die Tollwutimpfung ist ein normaler – und vielleicht der wichtigste – Bestandteil der routinemäßigen jährlichen Impfung. Die erste Impfung wird im Alter von 3 Monaten verabreicht. Eine Auffrischungsimpfung wird jedes Jahr im Rahmen der jährlichen Routineimpfung durchgeführt. Durch diese bei Hund und Katze schon lange gebräuchliche Impfung, die ohne Nebenwirkungen verläuft, konnte die Tollwut bei den Haustieren nahezu ausgerottet werden. Man darf jedoch nicht vergessen, dass alle Säugetiere die Tollwut bekommen können. Eine Eindämmung der Tollwut in der Fuchspopulation wird mittels einem Tollwutimpfstoff versehenen Fressködern versucht. Wenn Sie in ländlichen Gegenden in ein tollwutgefährdetes Gebiet kommen, werden Sie Schilder an den Wegrändern sehen, die Sie darüber informieren. Lassen Sie Ihren Hund in diesen Gebieten unter keinen Umständen von der Leine! Weiterhin ist eine Tollwutimpfung wichtig für jede Urlaubsfahrt mit Ihrem Tier, bei der eine Grenze überschritten wird. Jedes Land verlangt zumindest eine nachgewiesene, d.h. im Impfpass bescheinigte Tollwutimpfung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Einfuhrvorschriften für Tiere der entsprechenden Länder, die Sie besuchen oder durchqueren wollen. Der Impfschutz Ihres Schützlings könnte schon abgelaufen sein. 2.2 Leptospirose Die Leptospirose ist auch unter dem Namen Stuttgarter Hundeseuche oder Weil´sche Krankheit bekannt. Die Erreger dieser Erkrankung gehören zu den Bakterien. Es handelt sich um verschiedene Arten von Leptospiren. Einige davon infizieren nicht nur Hunde sondern auch Menschen! Leptospiren können nicht nur vom Hund sondern auch von anderen Tieren, wie z.B. Ratten und Mäusen, auf den Menschen übertragen werden. Es handelt sich hier wie bei der Tollwut um eine Zoonose. Die infizierten Tiere scheiden die Erreger über den Harn aus. Auf diese Weise verunreinigte Gewässer (Tümpel, Pfützen, Gräben, Seen usw.) stellen neben erkrankten Artgenossen die Hauptansteckungsquelle dar, denn im Wasser können sich die Bakterien über Wochen am Leben halten und vermehren. Die Ansteckung verläuft bei Tier und Mensch gleich: Die Keime werden über die Schleimhäute aufgenommen. Erste Symptome beim Hund sind zumeist eine Hinterhandschwäche, gefolgt von Fieber, Appetitlosigkeit und Durst. Im weiteren Verlauf folgen Nierenentzündungen, Störungen im Magen-Darm-Trakt mit Durchfall 11 und Erbrechen sowie Gelbsucht. Nach 5 - 20 Tagen führt die Krankheit über Leberund Nierenschäden häufig zum Tod. Die jährliche Impfung schützt somit nicht nur den Hund sondern auch den Menschen. Die Grundimmunisierung sollte bei Hunden und Frettchen mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen erfolgen. Die Auffrischungsimpfung gegen die Leptospirose erfolgt jährlich. 2.3 Parvovirose des Hundes („Katzenseuche“) Die Parvovirose wird durch ein Virus ausgelöst, das dem der Darmentzündung der Katzen (Panleukopenie) sehr ähnlich ist. Auch die Erkrankungen sind bei Hund und Katze annähernd gleich. Deshalb wurde früh vermutet, dass das Hundevirus eine Mutation des Katzenvirus ist (deshalb der Ausdruck Katzenseuche). Die Hauptquelle des Virus ist der Kot von infizierten Tieren. Dieser Kot kann eine hohe Konzentration von Viruspartikeln aufweisen. Empfängliche Tiere infizieren sich bei der Aufnahme des Virus. Danach wird es zum Darm transportiert, wo es in die Darmwand eindringt und eine Entzündung hervorruft. Anders als die meisten anderen Viren ist das Parvovirus in der Umgebung stabil und resistent gegenüber Hitze, Desinfektionsmitteln und Alkohol. Das Virus konnte noch nach Monaten bei Raumtemperatur aus Hundekot isoliert werden. Wegen seiner Stabilität kann es über das Haar oder die Füße von infizierten Hunden, kontaminierte Schuhe, Kleidung und andere Objekte übertragen werden. Ein direkter Kontakt zwischen Hunden ist also für die Übertragung nicht nötig. Die Inkubationszeit (Zeit bis zum Ausbruch der Symptome) beträgt 7 - 10 Tage. Die klinischen Symptome der Parvovirose können variieren, beinhalten aber generell schweres Erbrechen und heftigen Durchfall. Der Durchfall kann Blut enthalten. Zusätzlich zeigen betroffene Hunde Appetitmangel, Antriebslosigkeit und Fieber. Parvovirose kann bei Hunden jeder Altersklasse auftreten, ist aber bei jungen Hunden unter einem Jahr am häufigsten. Welpen unter fünf Monaten sind am schwersten betroffen und am schwersten zu heilen. Wie bei jeder Virusinfektion gibt es kein Mittel, um die Viren abzutöten, sobald sie den Hund infiziert haben. Eine Bekämpfung der Ursache ist somit nicht möglich. Eine Behandlung erfolgt stets symptomatisch. Der beste Schutz Ihres Hundes ist ein belastbarer Impfschutz. Welpen bekommen ihre Impfung als Teil der Grundimpfungen mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen. Nach der Grundimmunisierung sollten alle Hunde einmal im Jahr eine Auffrischungsimpfung erhalten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist die Übertragung vom Hund auf den Menschen nicht möglich. 12 2.4 Staupe Staupe ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung der Haushunde. Einige andere Tierarten, unter anderem Frettchen und Waschbären, werden ebenfalls von der Krankheit befallen. Das Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt übertragen. Husten kann die Krankheit über kurze Distanzen verbreiten. Der Augen- und Nasenausfluss ist hochgradig mit den Viren kontaminiert. Die ersten Symptome sind häufig Fieber, Husten sowie Nasen- und Augenausfluss. Weiterhin können Durchfall, Lungenentzündungen und Gleichgewichtsstörungen auftreten. Chronische Formen sind durch Bronchitiden und Hautveränderungen wie übermäßig verhornte Ballen und Nasenspiegel oder eine stark juckende, pustulöse Hautentzündung gekennzeichnet. Da sich der Erreger auch im Nervensystem vermehrt, können schwere und oft tödliche Entzündungen im Gehirn oder im Auge entstehen. Gegen die Staupe gibt es keine ursächliche Behandlung. Wie bei der Parvovirose ist lediglich eine Behandlung der Symptome zu versuchen. Ein sehr wirksamer Impfstoff zum Schutz gegen die Staupe ist verfügbar. Welpen können schon ab einem Alter von 5 Wochen geimpft werden. In der Regel werden Hundewelpen und Frettchen mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen grundimmunisiert. Eine Auffrischung erfolgt alle 2 Jahre. 2.5 Hepatitis contagiosa canis Die ansteckende Leberentzündung wird ebenfalls durch Viren verursacht. Sie befällt außer Hunden auch andere Spezies, wie z.B. Füchse. Im Gegensatz zum StaupeVirus ist dieser Erreger stabiler und unempfindlicher. Dadurch gewinnt neben der direkten Übertragung durch Kontakt mit anderen Hunden oder deren Körperausscheidungen (Urin, Kot, Speichel) die indirekte Übertragung durch Gegenstände und Kleidung usw. eine größere Bedeutung. Eine ständige Gefahr stellen ungeimpfte ältere Hunde dar, welche das Virus über Monate ausscheiden können, ohne selbst deutliche Krankheitszeichen zu zeigen. Die Krankheit beginnt, wie nahezu alle Virusinfektionen, mit Fieber, Appetitlosigkeit und allgemeiner Mattigkeit. Weitere Symptome sind unter anderem Augen- und Nasenausfluss, Brechdurchfall, Lymphknotenschwellung sowie eine typische Schmerzhaftigkeit im Bauchbereich mit Berührungsempfindlichkeit hinter dem Rippenbogen und eine Körperhaltung mit aufgekrümmtem Rücken. Schwersterkrankte Tiere können unter Krämpfen quasi über Nacht sterben, ohne vorher lange krank gewesen zu sein. Überlebende Tier haben Probleme, ihr Normalgewicht zu erreichen, und nicht selten bleibt eine chronische Hepatitis als Spätschaden zurück. Der beste Schutz ist und bleibt die Impfung. Welpen (Hunde und Frettchen) sollten im Alter von 6 - 8 und 12 - 14 Wochen grundimmunisiert werden. Wiederholungsimpfungen erfolgen in 2-jährigen Abständen. 13 2.6 Infektiöse Tracheobronchitis („Zwingerhusten“) Der Zwingerhusten ist eine Faktorenkrankheit, d.h. mehrere ungünstige Umstände tragen zum Ausbruch der Erkrankung bei: neben verschiedenen Erregern (insbesondere Bakterien der Gattung Bordetella aber auch Strepto- und Staphylokokken, Parainfluenza- und Herpes-Viren) äußere Faktoren, die zur Schwächung der körpereigenen Abwehrkräfte führen (z.B. Stress, Umgebungswechsel, Ausstellungen, Futterumstellung, Parasitenbefall, Temperaturund Klimawechsel). Die Ansteckung erfolgt durch eine sogenannte „Tröpfcheninfektion“ (Husten, Niesen), durch direkten oder indirekten Kontakt mit den Artgenossen beim täglichen Spaziergang. Das Risiko ist dort besonders hoch, wo sich viele Hunde auf engem Raum befinden, beispielsweise im Tierheim, auf dem Hundesportplatz, in der Welpenschule oder einer Hundezucht. Die Krankheit äußert sich in einem trockenen, teilweise anfallsweisen, heftigen bellenden Husten, ähnlich dem Keuchhusten beim Menschen. In leichten Fällen bleibt der Hund dabei munter, in schweren Fällen wird er müde, entwickelt Fieber und frisst nicht mehr. Zwar handelt es sich hier nicht um eine lebensbedrohliche Erkrankung, jedoch bedarf die mitunter sehr schmerzhafte und möglicherweise über Wochen anhaltende und quälende Entzündung einer lang andauernden antibiotischen Therapie. Wird der Husten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, verschlimmert sich der Zustand bis hin zur Lungenentzündung. Der Infektion kann durch eine Injektion oder eine intranasal anzuwendende Impfung vorgebeugt werden. Hierbei wird zwischen der Impfung gegen das ursächliche Virus oder aber gegen Bordetella bronchiseptica unterschieden. Die Impfung gegen das Virus ist mit Kombinationspräparaten möglich wogegen die Impfung gegen die Bakterien separat verabreicht werden muss. Leider ist der Impfschutz nicht so zuverlässig wie bei den zuvor genannten Erkrankungen. 2.7 Katzenschnupfen Die wichtigsten Erreger des Katzenschnupfens sind das Feline Calici-Virus und das Feline Rhinotracheitis-Virus (Felines Herpes Virus). Daneben können auch Bakterien wie Chlamydien und Bordetellen bei der Infektion eine Rolle spielen. Infizierte Katzen, die die Krankheit überstanden haben und keine klinischen Symptome mehr zeigen, können über Jahre hinweg Virusträger und -ausscheider bleiben – ein Grund, warum diese Krankheit so verbreitet ist. Dabei scheiden sie das Virus nicht ständig aus, in bestimmten Situationen wie Umgebungswechsel, Trächtigkeit usw. können sie aber sofort wieder zu Ausscheidern werden. Die Viren sind für den Menschen nicht ansteckend. Die Ansteckung erfolgt bei Katzen durch direkten Kontakt mit infektiösem Sekret, seltener durch Tröpfcheninfektion beim Niesen. Am häufigsten betroffen sind junge, ungeimpfte Katzen oder Katzenwelpen, die von einer ungeimpften Mutter stammen. Auch ältere Tiere können erkranken. 14 Katzenschnupfen kann trotz des harmlosen Namens lebensgefährlich sein! Die Erkrankung beginnt meist mit leichtem Niesen, Fieber und vermindertem Appetit. Entzündungen der Augen sowie der Nasen- und Maulschleimhaut folgen, wobei das zunächst wässrige Sekret zunehmend eitrig wird. In besonders schweren Fällen kann eine Lungenentzündung auftreten, die zum Tode führt. Bei den meisten Tieren jedoch entwickelt sich eine chronische Verlaufsform, die oft nach Monaten und Jahren zu weitreichenden Veränderungen an Augen, Nase und Lunge führt. Schutz bietet nur die Impfung, die mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen erfolgen sollte. Nach dieser Grundimmunisierung wird eine jährliche Wiederholungsimpfung empfohlen. 2.8 Katzenseuche, Parvovirose der Katze Diese Infektion wird durch das Feline Parvo-Virus hervorgerufen. Parvo-Viren sind in der Umgebung äußerst überlebensfähig (mehrere Jahre). Das Hundeparvo-Virus ist dem der Katze sehr ähnlich. Katzen können durch Hunde infiziert werden, der umgekehrte Fall ist jedoch nicht bekannt. Die Erkrankung ist hochgradig ansteckend und verläuft vor allem bei Katzenwelpen oft sehr schnell und tödlich. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch infizierten Kot. Eine Ansteckung über Käfige, die mit dem Erreger behaftet sind, sowie Futterschalen, Katzentoiletten, Kleidung, Hände etc. ist möglich. Reine Wohnungskatzen sind daher ebenfalls gefährdet. Wie beim Katzenschnupfen gibt es auch hier gesunde Virusausscheider als weitere Ansteckungsquelle. Parvoviren gehören zu den widerstandsfähigsten Krankheitserregern: Sie können bei Wind und Wetter Jahre überleben. Die Ausscheidung, in der sie einst enthalten waren, ist bis dahin nicht mehr identifizierbar. So werden die Viren später leicht verschleppt, z.B. an Schuhen. Die ersten Symptome sind Abgeschlagenheit, Fressunlust und hohes Fieber. Dazu kommt Erbrechen und starker, wässriger, meist blutiger Durchfall. Letzterer führt zu Flüssigkeitsverlust, aufgrund dessen die Tiere schnell austrocknen. Die Behandlung der Katzenseuche ist aufwendig und oft nicht erfolgreich. Einen sicheren Schutz bietet die Impfung. Die Grundimmunisierung umfasst eine Impfung im Alter von 6 - 8 Wochen sowie eine sich nach 3-4 Wochen anschließende Wiederholungsimpfung. Danach sollte alle zwei Jahre eine Wiederholungsimpfung erfolgen. 2.9 Leukose, feline Leukämie-Infektion (FeLV) Der Erreger der Katzenleukose ist ein Virus, das sehr unterschiedliche Erkrankungen verursachen kann: einmal durch direkte Einwirkung des Virus auf Organe oder Organsysteme, zum anderen indirekt über eine Schwächung der natürlichen Abwehrkräfte. Die Verbreitung des Virus erfolgt über Speichel, Urin und Kot, aber auch von infizierten Müttern auf ihre Welpen. Ansteckungsgefahr besteht ebenso durch 15 gesund erscheinende Tiere, die Träger des lebensbedrohlichen Virus sein und dieses auf andere Katzen übertragen können. Die Symptome sind sehr vielfältig: Sie reichen von Teilnahmslosigkeit, Abmagerung, unstillbaren Durchfällen, chronischem Schnupfen bis hin zu Lungenentzündungen und Gelbsucht. Diese Krankheitserscheinungen lassen lediglich den Verdacht auf das Vorliegen einer Katzenleukämie zu. Die eigentliche Leukose ist durch bösartige Tumoren verschiedener Organe und Veränderungen des Blutbildes (z.B. Blutarmut) gekennzeichnet. Erkrankte Tiere sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre, meist schon nach wenigen Monaten. Katzenleukose ist unheilbar. Der einzig mögliche Schutz ist die Impfung. Für die Grundimmunisierung sind zwei Injektionen im Abstand von 3-4 Wochen erforderlich. Die Immunität wird durch jährliche Wiederholungsimpfungen aufrechterhalten. Eventuell empfiehlt es sich, vor der Grundimmunisierung einen Leukosetest durchzuführen. 2.10 Katzenaids, FIV-Infektion Das Feline Immunschwäche-Virus (FIV) ist dem HIV des Menschen, dem AIDSVirus, sehr ähnlich. Eine Übertragung des Katzenvirus auf den Menschen ist jedoch ausgeschlossen. Das FIV wird hauptsächlich durch Bissverletzungen übertragen, z.B. anlässlich von Revierverteidigungskämpfen oder während des Paarungsaktes durch den Nackenbiss des Katers. Die Krankheit tritt vermehrt bei freilaufenden, älteren, nicht kastrierten Katern auf. Die FIV-Infektion führt, ähnlich wie die Katzenleukose, zu einer Schwächung des Immunsystems, in deren Folge es zu den verschiedensten Krankheitszeichen kommen kann. Häufig beobachtete Symptome sind allgemeine Unlust, Zahnfleischentzündungen, Schnupfensymptome, schlecht heilende Wunden der Haut, Fieber, vergrößerte Lymphknoten und Durchfall. Die Infektion endet immer tödlich. Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Infektionskrankheiten steht gegen die FIV-Infektion gegenwärtig kein Impfstoff zur Verfügung. 2.11 Ansteckende Bauchfellentzündung (FIP, FeCoV) Die Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) ist eine komplexe, tödlich verlaufende Viruserkrankung der Katzen. FIP ist überaus gefährlich und wird durch den direkten Kontakt mit infizierten Artgenossen bzw. indirekt über Fressnäpfe und Katzentoiletten übertragen. Katzenwelpen können auch während der Trächtigkeit infiziert werden. In den letzten Jahren wurden Krankheitsausbrüche nach Spontanmutationen des enteralen felinen Coronavirus nachgewiesen. 16 Wegen der unspezifischen Krankheitssymptome ist die Diagnose schwierig. Zu den anfänglichen Symptomen der FIP zählen chronisches Fieber, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust. Bei „typischen“ Krankheitsverläufen kommt es zu teilweise massiven Flüssigkeitsansammlungen in der Brust und / oder Bauchhöhle (die sogenannte „feuchte FIP“). Bei weniger charakteristischen Formen („trockene FIP“) können lebenswichtige Organe wie Leber, Nieren, Augen, Herz und Gehirn geschädigt werden und Störungen wie Verdauungsprobleme, Herzversagen und Atemnot hinzukommen. Bislang gibt es lediglich verschiedene therapeutische Ansätze aber noch keine allgemein anerkannte, wirksame Behandlung, die den tödlichen Ausgang dieser Infektionskrankheit verhindern könnte. Die einzige Möglichkeit, Katzen vor FIP zu schützen, besteht in der völligen Isolation oder einer prophylaktischen Impfung. Gegen die infolge von Spontanmutationen aus enteralen Coronaviren entstandenen FIP-Erreger ist die Impfung aber leider unwirksam. Die FIP-Impfung wird intranasal verabreicht. Die Grundimmunisierung erfolgt durch zweifache Verabreichung im Abstand von 3 Wochen. Die Wiederholungsimpfung erfolgt jährlich. 2.12 Borreliose Die Borreliose, eine durch Bakterien (Borrelien) verursachte Allgemeinerkrankung, ist mit Abstand die häufigste durch Zecken übertragene Erkrankung in Mitteleuropa. Überträger ist in den meisten Fällen Ixodes ricinus, eine weit verbreitete Zeckenart. Nebem dem Hund kann auch der Mensch erkranken. Pferde tragen ein geringeres Risiko, Katzen scheinen sogar unempfindlich gegenüber Borrelien zu sein. Die Krankheit äußert sich beim Hund meist unspezifisch mit Bewegungsunlust, Mattigkeit oder Fieber. Die Bakterien breiten sich im Organismus aus, wobei alle Organe befallen werden können. Dabei kann es unter anderem zu Muskelschmerzen, neurologischen und kardio-vaskulären Symptomen kommen. Später kommt es häufig zu chronischen Gelenkentzündungen mit dadurch bedingten Lahmheiten. Das für den Menschen so typische Anfangsstadium mit einer deutlichen Hautrötung um die Zeckenbissstelle (Wanderröte) ist deutlich schwächer als beim Menschen ausgeprägt. Es wird wegen der Behaarung selten bemerkt. Die Infektion mit Borrelien erfolgt normalerweise erst, nachdem eine infizierte Zecke 12 - 24 Stunden Blut gesaugt hat. Hunde sind aufgrund ihrer Lebensweise weitaus häufiger von Zecken befallen als der Mensch. Neben den typischen Zecken-Biotopen wie Unterholz und hohem Gras finden sich infizierte Zecken durchaus auch in städtischen Parkanlagen. Eine Impfung gegen die Borreliose ist möglich. Der Impfstoff ist allerdings nur für Hunde zugelassen und beinhaltet nur eine bestimmte Unterart der für die Krankheit verantwortlichen Borrelien. Die Grundimmunisierung erfolgt durch zwei Injektionen im Abstand von 3-4 Wochen. Da der volle Impfschutz nur für 6 Monate garantiert 17 wird, ist eine Impfung im März-April am sinnvollsten. Jährliche Wiederholungsimpfungen werden empfohlen. 3 Wichtige Parasitosen 3.1 Haut 3.1.1 Flöhe Flöhe gehören zu den sogenannten Ektoparasiten, da sie auf dem Tier leben. Es handelt sich um Insekten, die keine Flügel aber Springbeine besitzen. Ihr nur wenige Millimeter langer Körper ist seitlich abgeflacht und meist braun gefärbt. Die Nahrung der erwachsenen Plagegeister besteht ausschließlich aus Blut, das mittels stechendsaugender Mundwerkzeuge aufgenommen wird. Der Entwicklungszyklus dauert ca. 3 - 4 Wochen und ist abhängig von Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit. Das Ei entwickelt sich über mehrere Zwischenstufen drei Larvenstadien und ein Puppenstadium - zum erwachsenen Floh. Dieser kann mehrere Monate leben und das Haustier nachhaltig beeinträchtigen. Der "Katzenfloh" ist der häufigste Parasit im Fell von Hunden und Katzen. Nach jedem Flohstich beginnt die Haut zu jucken und rötet sich. Flohbefall führt häufig zu Unwohlsein und vermehrtem Kratzen. Flöhe können ein Tier richtig krank machen, indem sie Blutarmut oder Allergien verursachen oder aber Bandwürmer und Hautpilze übertragen. Viele Tiere tolerieren auch sehr hochgradigen Flohbefall mit offensichtlicher Gleichgültigkeit, während andere sich fortwährend kratzen und beißen, auch wenn nur wenige Flöhe anwesend sind. Dies geschieht oft wegen einer Flohhypersensitivität (Flohspeichelallergie). Beim Biss des Flohs gerät eine kleine Menge Flohspeichel in das Tier, um dort Zellen aufzulösen und die Blutmahlzeit zu ermöglichen. Manche Tiere werden auf die im Speichel enthaltenen Substanzen allergisch. Dies ist die Ursache für den immensen Juckreiz. In den modernen, gut isolierten und beheizten Wohnungen finden Flöhe optimale Lebensbedingungen und können sich das ganze Jahr hindurch vermehren. Wenn ein Tier von Flöhen befallen ist, müssen alle Hunde und Katzen eines Haushalts mit einem wirksamen Flohmittel behandelt werden. Hierbei muss man beachten, dass sich nur die erwachsenen Flöhe auf dem Tier befinden. Die verschiedenen Entwicklungsstadien befinden sich in der Umgebung des Tieres vorzugsweise dort, wo es sich am meisten aufhält wie z.B. dem Schlafplatz, dem Sofa und je nachdem auch dem Bett des Besitzers. Bei hochgradigem Befall sollte daher auch die Umgebung der Tiere mit einem Insektenwachstumshemmer behandelt werden, um die Weiterentwicklung von Floheiern, -larven und -puppen zu verhindern. 3.1.2 Zecken Zecken sind Spinnentiere, die sich an alle Klimazonen und Umweltverhältnisse angepasst haben. Bestimmte Arten finden sich in Wäldern und deren Randgebieten. Sie lieben Feuchtigkeit und Wärme und überwintern in der Laubschicht des 18 Waldbodens. Andere bevorzugen Trockenheit und Hitze. Diese kommen vor allem in den Mittelmeerländern vor, können eingeschleppt werden und überleben in beheizten Räumen. Zecken schaden durch Blutsaugen und durch Verbreitung von Krankheitserregern (z.B. Borreliose, Ehrlichiose, Babesiose). Sie lauern auf Grashalmen und warten auf ihr Opfer, das durch Erschütterung, Wärme und Geruch erkannt wird. Hierbei hilft ein besonderes Sinnesorgan am vordersten Beinpaar der Zecke. Blitzschnell klammert sich die abgestreifte Zecke am Wirt fest. Der Lebenszyklus des aus dem Ei geschlüpften Parasiten umfasst drei Entwicklungsstadien: Larve, Nymphe und adulte Zecke, der erwachsene Parasit. Zwischen jedem Stadium liegt eine Häutung. Davor und vor der Eiablage des erwachsenen Weibchens ist jeweils eine Blutmahlzeit nötig. Dies erholt sich die Larve bei Mäusen, Vögeln, während Nymphen und adulte Zecken größere Säugetiere (Wild, Hunde, Katzen) und den Menschen bevorzugen. Nach jedem Blutsaugen, das zwischen 4 und 7 Tage dauert, fällt der Parasit ab und entwickelt sich auf dem Erdboden weiter. Die Übertragung von Krankheitserregern beginnt nicht sofort nach dem Festsetzen der Zecke sondern erst ca. 12 - 24 Stunden danach. Das Risiko nimmt also mit der Saugdauer zu und erreicht ein Maximum bei der schnellen Saugphase, die nach ca. 48 Stunden einsetzt. Es lohnt sich daher immer noch, den Hund nach dem Spaziergang auf Zecken zu kontrollieren. Wenn Sie eine Zecke auf Ihrem Hund herumlaufend finden, hat sie noch nicht gebissen. Entfernen Sie sie sofort und werfen Sie sie in reinen Alkohol oder zerquetschen Sie sie zwischen zwei harten Oberflächen. Wenn die Zecke schon gebissen hat, müssen Sie sie mit einer Zeckenzange nahe der Haut des Hundes ergreifen und durch Drehen entfernen. Stellen Sie sicher, dass der Kopf mit entfernt wird. Ansonsten können an der Bissstelle Entzündungen entstehen. Am einfachsten ist jedoch die medikamentöse Prophylaxe, die je nach Präparat in Form von Tropfen, Spray oder auch Halsbändern erhältlich ist. Ihr Tierarzt wird sie gerne beraten. 3.2 Magen-Darm-Trakt 3.2.1 Würmer Hunde und Katzen werden häufig mit Rundwürmern (Spul- und Hakenwurm) befallen. Darüber hinaus können auch verschiedene Bandwurmarten und Peitschenwürmer Hund und Katze infizieren. Würmer im ansteckungsfähigen Stadium werden von den Tieren direkt aus der Umwelt aufgeleckt oder z.B. mit einem Floh oder rohem Fleisch aufgenommen. Hakenwürmer können außerdem über die Haut z.B. an Bauch oder Pfoten in den Organismus gelangen. Die Larven einiger Würmer wandern durch den Körper, bevor sie "erwachsen werden" und sich im Darm ansiedeln. Erst dann werden Eier mit dem Kot ausgeschieden und sorgen für die ständige Verbreitung der Würmer. Manche Wurmarten legen bis zu 200.000 sehr widerstandsfähige Eier pro Tag, die mehrere Monate, teilweise bis zu 2 Jahre, außerhalb eines Tieres überleben. 19 Welpen werden bereits vor ihrer Geburt mit Wurmlarven, die sie in der Gebärmutter aufnehmen, angesteckt. Irgendwann haben sich Wurmlarven unauffällig in der Muskulatur der Mutter abgekapselt und ein fast unerreichbares Reservoir gebildet. Durch hormonelle Einflüsse während der Trächtigkeit werden die Larven aktiv und wandern über die Gebärmutter in die ungeborene Welpen. Nach der Geburt erfolgt die Ansteckung über die Muttermilch. Mit jedem Schluck können die Welpen Wurmlarven aufnehmen und werden so während der Säugezeit ständig infiziert. Welpen sollte man daher ab der 2. Lebenswoche regelmäßig entwurmen. Wurminfektionen schwächen das Tier durch Verletzungen, Nährstoff- und Blutentzug sowie durch Stoffwechselgifte. Schon die Larven der Würmer rufen auf ihrer Wanderung im Körper Lungen- oder Leberentzündungen hervor. Ausgewachsene Würmer verursachen viele kleine Verletzungen, die zu Blutungen führen können. Darmentzündungen mit Verdauungsstörungen wie Durchfall, Erbrechen, Krämpfen und aufgetriebenem Bauch, massive Verstopfungen bis zur Darmverlegung oder sogar Todesfälle können durch Wurmbefall hervorgerufen werden. Tiere die über längere Zeit unter Würmern leiden, bleiben im Wachstum zurück, magern ab und bekommen ein struppiges Fell. Die Abwehrkräfte des Tieres lassen stark nach, wodurch es anfälliger für andere Erkrankungen wird. Verschiedene Wurmarten sind auch auf den Menschen übertragbar und stellen ein ernst zu nehmendes Risiko dar. Im "Fehlwirt Mensch" können Würmer Erkrankungen wie Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen, Leber- und Lungenentzündungen, Sehstörungen, Hirn- und Rückenmarksschädigungen, epileptische Anfälle, stark juckende Ekzeme und allergische Reaktionen hervorrufen. Eine Entwurmung schützt somit nicht nur Ihr Tier sondern auch Sie. Trotz größter Sorgfalt kann eine Infektion mit Würmern nie völlig ausgeschlossen werden. Deswegen ist der beste Schutz die regelmäßige Entwurmung. Hierfür gibt es verschiedene Präparate auf dem Markt. Fragen Sie Ihren Tierarzt nach der für Ihr Tier besten Entwurmung. 3.2.2 Giardiasis Giardien sind weltweit verbreitete Darmparasiten, die u.a. bei Hunden, Katzen und auch dem Menschen vorkommen. Diese Parasiten werden zuweilen mit Würmern verwechselt, da sie den Magen-Darm-Trakt befallen und Durchfall auslösen können. Es handelt sich hier jedoch nicht um Würmer, sondern um sogenannte einzellige Parasiten (Protozoen). Die Giardiasis ist sowohl beim Hund als auch beim Menschen eine der häufigsten Parasitosen des Darmes. Die Übertragung der infektiösen Zysten (oder Eier) erfolgt oral. Im Darm des Tieres entwickeln sich die Zysten über mehrere Stadien. Schließlich werden neue Zysten mit dem Kot ausgeschieden. Diese liegen dann in der Umgebung und können andere Tiere infizieren. Sie können auch über infiziertes Trinkwasser übertragen werden. Die Zeit zwischen Infektion und dem Ausscheiden neuer infektiöser Stadien kann einige Tage bis ca. zwei Wochen betragen. Zysten sind bei kühlen und feuchten Umweltbedingungen mehrere Wochen bis Monate ansteckungsfähig. 20 Starker Befall, besonders bei Welpen, Jungtieren sowie geschwächten Tieren, zeigt sich oft in hellem, schleimigen, gelegentlich blutigen und übelriechenden Durchfall. Schlechte Nahrungsverwertung, Gewichtsverlust und Kümmern sind die Folge, der Appetit bleibt aber meist erhalten. Erwachsene Hunde und Katzen zeigen nur selten Krankheitssymptome, sie können jedoch als sogenannte Dauerausscheider andere Hunde, Katzen oder auch den Menschen anstecken. Die Behandlung der Giardiasis ist mit den heutigen Medikamenten im Allgemeinen kein Problem mehr. Der Erfolg sollte jedoch durch Kotuntersuchungen bestätigt werden. 3.3 Kreislauf und innere Organe 3.3.1 Dirofilariose, Herzwurmerkrankung Die Dirofilariose oder Herzwurmerkrankung beim Hund, ist eine aus dem Ausland importierte Parasitose. Sie kommt auf allen Kontinenten vor. Es handelt sich um eine schwere und häufig tödlich verlaufende Krankheit. Auslöser ist ein Herzwurm, Dirofilaria immitis. Diesem Parasiten begegnet man vor allem im Mittelmeerraum (Frankreich, Spanien etc), in Nord- und Südamerika, Japan und Australien. Erwachsene Herzwürmer leben im Herz und in den großen Gefäßen rund um das Herz der infizierten Hunde. Selten werden sie auch in anderen Körpergegenden gefunden. Ein Hund kann bis zu 300 Würmer haben. Sie haben eine Lebensdauer von 5 Jahren. Während dieser Zeit produziert das Weibchen Millionen von jungen Würmern (Mikrofilarien). Diese Mikrofilarien leben im Blutstrom, vor allem in den kleinen Blutgefässen. Die unreifen Herzwürmer können ihren Lebenszyklus jedoch nicht im Hund vollenden. Die restlichen Stadien ihrer Entwicklung müssen sie in einer Stechfliege (Moskito) vollenden. Die Mikrofilarien sind deshalb nicht infektiös für den Hund, obwohl sie Probleme verursachen. Die Krankheit wird nicht direkt von Hund zu Hund übertragen. Ein Zwischenwirt, der Moskito, wird für die Verbreitung benötigt. Deshalb fällt die Hauptverbreitungszeit der Krankheit zusammen mit der Hauptflugzeit der Moskitos. Die Zahl der infizierten Hunde und die Länge der Moskitosaison in jeder untersuchten Gegend zeigten einen direkten Zusammenhang. In Deutschland ist diese Krankheit (noch) kein großes Problem, da der Überträger Moskito hier keine annehmbaren Lebensbedingungen vorfindet. Es gibt 30 Moskitoarten, die die Herzwürmer übertragen können. Der weibliche Moskito sticht einen infizierten Hund und nimmt während der Blutaufnahme ebenfalls die Mikrofilarien auf. Diese entwickeln sich während 10 bis 30 Tagen im Moskito weiter und wandern dann in die Mundgegend des Insekts. Zu diesem Zeitpunkt werden die Mikrofilarien infektiöse Larven genannt, da sie sich im Hund zu erwachsenen Würmern entwickeln können. Der Moskito sticht den Hund (Endwirt), wo das Haarkleid am dünnsten ist, und überträgt so die Krankheit von Tier zu Tier. Es dauert einige Jahre, bevor Hunde erkennbare Zeichen einer Infektion zeigen. Deshalb wird die Krankheit zumeist erst bei Hunden festgestellt, die 4 bis 8 Jahre alt sind. 21 Die erwachsenen Würmer sind krankheitsauslösend, indem sie das Herz und die großen vom Herz abgehenden Gefäße verstopfen. Sie behindern die Herzklappen in ihrer Funktion. Durch die Verstopfung der Hauptblutgefäße wird die Blutzufuhr zu anderen Organen des Körpers (besonders zu den Lungen, der Leber und den Nieren) reduziert und so die Organfunktion beeinträchtigt. Die meisten mit Herzwürmern infizierten Hunde zeigen in den ersten zwei Jahren keine Krankheitssymptome. Leider ist daher beim Auftreten der ersten Symptome die Krankheit meist schon weit fortgeschritten. Die Schwere und Art der Symptome hängen von der Anzahl der erwachsenen Würmer, von ihrer Lokalisation, der Dauer der Anwesenheit der Würmer und dem Ausmaß des Schadens an Herz, Lunge, Leber und Nieren ab. Die offensichtlichsten Symptome sind: ein milder, trockener, chronischer Husten, ein verkürztes Atmen, Schwäche, Nervosität, Lustlosigkeit und Antriebslosigkeit. Alle diese Symptome verstärken sich nach Anstrengung. Manche Hunde fallen sogar in Ohnmacht. In fortgeschrittenen Fällen kann es zu einer Herzinsuffizienz kommen und sich im Bauchraum und in den Beinen Flüssigkeit ansammeln (Ödeme). Zusätzlich können auch Gewichtsverlust, schlechte Kondition und Anämie (Blutarmut) auftreten. Hochgradig infizierte Hunde können plötzlich während einer Anstrengung oder Aufregung sterben. Die Mikrofilarien zirkulieren durch den Körper, bleiben aber hauptsächlich in den kleinen Blutgefäßen. Da diese etwa so breit wie die Mikrofilarien sind, kann der Blutfluss in ihnen blockiert sein. Die von diesen blockierten Gefäßen versorgten Körperzellen werden nicht mehr mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt. Besonders die Lunge und die Leber sind betroffen. Eine Zerstörung von Lungengewebe führt zu Husten. Eine eintretende Leberzirrhose bewirkt Gelbsucht, Anämie und generelle Schwäche. Auch ein Nierenversagen ist möglich. Die Dirofilariose ist eine sogenannte Zoonose d.h. der Mensch ist ebenfalls empfänglich. Hier kommt es in der Regel aber nur zu asymptomatischen Herden in der Lunge. Erkrankungen werden nur selten registriert. Bei der Behandlung von Hunden mit erwachsenen Herzwürmern kann es zu Embolien und anderen Gesundheitsschäden kommen. Hunde mit einem schweren Befall brauchen eventuell eine lebenslange Therapie zur Herzunterstützung, auch wenn die Herzwürmer abgetötet wurden. Eine Vorbeugung ist daher immer noch die beste Variante. Mit geeigneten Präparaten können die Mikrofilarien leicht abgetötet werden. Als Dauermedikamente verabreicht verhindern sie sogar die Infektion des Haustieres, wenn dieses von einem infizierten Moskito gebissen werden sollte. 22 3.3.2 Leishmaniose Die Leishmaniose gehört zu den importierten Parasitosen. Diese Krankheit wird durch ein Protozoon (einen Einzeller) ausgelöst. Dieser Parasit kann bei Hunden, Katzen, Füchsen und vielen Nagetieren in vielen Teilen der Welt gefunden werden. Auch der Mensch kann befallen werden. Allerdings existiert kein direkter Übertragungsweg vom Hund zum Menschen oder umgekehrt. Der Überträger ist eine kleine Sandfliege (Phlebotomus spp). Die Leishmaniose ist die am häufigsten eingeschleppte Infektionskrankheit des Hundes. Das normale Verbreitungsgebiet umfasst wärmere Länder in Südeuropa und die Mittelmeerstaaten. Auch Südfrankreich gehört dazu. Bei Fahrten in diese Regionen muss also an eine mögliche Ansteckung gedacht werden. Die Leishmaniose kann Monate bis Jahre asymptomatisch verlaufen. Es gibt zwei Formen der Leishmaniose. Die kutane Form ist relativ selten beim Hund und äußert sich in eiternden Hautläsionen, besonders an den Extremitäten, den Ohren, der Nase etc. Dies ist die übliche Verlaufsform bei der Katze. Hunde leiden normalerweise an der viszeralen Form, bei der die ersten Anzeichen recht vage sind: Gewichtsverlust, reduzierte Belastbarkeit und Appetitmangel. Schorfige, nichtjuckende Stellen an Nase und Ohren, Haarverlust (Brillenbildung) und Abschilferungen der Haut können auftreten. Es kann zu einer Vergrößerung der Milz, der Lymphknoten und der Leber kommen, die zu schwerer Krankheit und zum Tod führen können. Eine Übertragung erfolgt nicht direkt von Haustier zu Haustier, sondern nur mittels der Einstiche der Sandfliege bei deren Mahlzeiten. In unseren Breitengraden gibt es noch keinen Zwischenwirt, der die Leishmaniose übertragen kann. Bisher wurden Ausbrüche der Krankheit in unseren Breiten noch immer auf eingeschleppte Infektionen aus südlichen Ländern zurückgeführt. Die Behandlung ist beim Hund nicht so effektiv wie beim Menschen. Der auslösende Parasit kann niemals komplett aus dem Körper eliminiert werden, weshalb ein Wiederauftreten der Krankheitssymptome auch nach längeren beschwerdefreien Intervallen auftreten kann. Rückfälle sind an der Tagesordnung. Sie müssen intensiv therapiert werden. Die Prophylaxe beinhaltet sowohl das Meiden von Endemiegebieten als auch die Anwendung von Insektenabwehrmitteln. Eine Impfung ist derzeit noch nicht möglich. 3.3.3 Babesiose Die Babesiose gehört ebenfalls zu den importierten Parasitosen. Sie war immer in Südeuropa vorhanden und scheint sich jetzt nach Norden in Richtung Frankreich und Deutschland auszubreiten. Bisher bekannte befallene Gebiete in Deutschland sind der Freiburger Raum, die Rheinebene und die Mosel. Es handelt sich um eine von Zecken übertragene Krankheit, die einen Zerfall von roten Blutzellen verursacht, der wiederum zu Anämie und Gelbsucht führt. Die Krankheit wird durch verschiedene Typen von Protozoen (Einzeller), den Babesien, ausgelöst. 23 Die Überträgerzecken, Rhipicephalus und Dermacentor, sind besonders in Südeuropa zu finden, wo es auch andere Überträgerzecken gibt. Der Parasit kann nicht außerhalb des Haustieres oder der Zecke überleben. Weiterhin muss die Zecke zwei bis drei Tage an einem infizierten Tier saugen, um selbst infiziert zu werden. Die Krankheit kann nicht direkt von einem Tier zum anderen übertragen werden. Die Ansteckung erfolgt ausschließlich durch Biss einer infizierten Zecke. Sowohl Welpen als auch erwachsene Tiere, die betroffene Gegenden besuchen, können sich infizieren, da sie noch keine Immunität ausgebildet haben. Wenn Ihr Hund (Ihre Katze) sich infiziert hat, werden Sie in den ersten 10 - 20 Tagen der sogenannten Inkubationsperiode - nichts bemerken. Die Symptome können danach von "ein bisschen schlecht drauf" bis zu einer schweren hämolytischen Krankheit reichen. Erkrankte Hunde und Katzen sind unlustig, schwach und verweigern das Futter. Es treten Fieber, Blutarmut und Gelbsucht auf. Der Absatz von sehr dunklem Urin wird oft beobachtet. Es kann zu multiplem Organversagen und sogar zum Tode kommen. Sogar sehr leichte Fälle, die ohne Behandlung auskommen, können immer noch den Parasiten in sich tragen und als Überträger fungieren. Anders als manche anderen Krankheiten in Europa, scheint es so, als ob Babesiose nicht auf den Menschen übertragbar ist. Es ist also keine Zoonose. Es gibt sehr effektive Therapeutika. Die Schwierigkeit liegt in der korrekten Diagnosestellung. Die Infektion ist durch gezielte Vorbeugung einfach zu verhindern. Als Sofortmaßnahme kann eine Arzneimittelinjektion einen sicheren Schutz für 4 - 6 Wochen liefern. Da die Krankheit nur durch Bisse von infizierten Zecken übertragen wird, ist die Zeckenbehandlung vor und während Ihrer Urlaubsreise von großer Bedeutung. Dies schließt nicht nur das Auftragen von Antizeckenmitteln ein, sondern auch das tägliche Entfernen von Zecken (eine 100%ige Wirksamkeit ist nie zu garantieren). Den sichersten Schutz bietet eine Impfung. Der Impfstoff ist aber in Deutschland nicht zugelassen. 3.3.4 Ehrlichiose Auch hier handelt es sich um eine importierte, durch Zecken übertragene Krankheit. Sie wird durch bestimmte bakterienähnliche Krankheitserreger, die Rickettsien, ausgelöst. Diese Bakterien befallen die weißen Blutzellen. Die Ehrlichiose des Hundes wird durch eine Infektion mit E. canis ausgelöst. Dieser pathogene Organismus kommt in tropischen und subtropischen Gegenden wie Südeuropa oder der Mittelmeerregion vor. Verbreitet wird die Krankheit durch die Zecke Rhipicephalus sanguineus. Somit ist das Auftreten der Krankheit an die Anwesenheit dieser Zecke gebunden, die bei uns nicht überall und nur in geringen Stückzahlen vorkommt. Infektionen mit E. canis sind generell auf Hunde beschränkt, obwohl es Berichte über Krankheitsausbrüche beim Menschen im Süden der Vereinigten Staaten gibt. Katzen 24 können sich mit anderen, katzenspezifischen Ehrlichien infizieren. Erkrankungen bei der Katze sind jedoch selten. Die Zeit bis zum Ausbruch der Krankheit kann bis zu drei Wochen betragen. Meist kommt es zunächst zu einer unspezifischen Krankheitsphase. Zu den Symptomen gehören Fieber, Appetitverlust und vergrößerte Lymphknoten. Blutuntersuchungen zeigen eine Anämie und eine niedrige Zahl an weißen Blutzellen. Die Hunde erholen sich normalerweise von dieser Phase spontan, erreichen dann aber eine subklinische Phase die Monate bis Jahre dauern kann. Wenn ihr Immunsystem nicht geschwächt ist, kann eine Spontanheilung stattfinden. Bei einer vorliegenden anderen Erkrankung oder gestörtem Immunsystem kann sich eine chronische Infektion entwickeln. Hierbei kommt es zu schwerem Nasenbluten, kombiniert mit Blutungen im Maul und anderen Blutgerinnungsstörungen, deren Ursache ein Thrombozytopenie ist. Deutsche Schäferhunde und Dobermänner sind besonders empfänglich für eine chronische Ehrlichiose, die oft kombiniert mit anderen durch Insekten übertragene Erkrankungen wie Leishmaniose oder vor allem Babesiose auftritt. Wenn Sie mit Ihrem Hund eine Reise ans Mittelmeer oder in das Tal der Loire planen, wo die Ehrlichiose verbreitet ist, sollten Sie vorher Maßnahmen gegen einen Zeckenbefall ergreifen. Die Prinzipien sind die gleichen wie für die anderen von Zecken übertragenen Krankheiten. Es gibt zur Zeit keinen Impfstoff gegen die Ehrlichiose. Die Behandlung erfolgt mit Hilfe spezifischer Antibiotika. 3.3.5 Frühsommermeningoencephalitis (FSME) Die FSME wird durch ein Arbovirus ausgelöst. Unter Arboviren versteht man eine inhomogene Gruppe von Viren, deren gemeinsames Merkmal die Übertragung durch blutsaugende Arthropoden ist. Diese Krankheit ist beim Menschen bereits seit 1927 bekannt. Sie wird zusammen mit der Borreliose als wichtigste durch Zecken übertragene, menschliche Erkrankung Europas betrachtet. Eine Erkrankung beim Hund wurde erstmals 1972 beschrieben. Seit Mitte der 90er Jahre durchgeführte Studien zeigen, dass Hunde relativ häufig mit dem Virus Kontakt haben ohne aber zu erkranken. Der Hund scheint gegenüber dieser Krankheit recht resistent zu sein. Es gibt nur wenige Berichte über Erkrankungen. Für eine Erkrankung müssen also zusätzliche Faktoren wie z.B. eine Immunschwächung durch andere Erkrankungen vorliegen. Das Virus der FSME wird durch Zecken übertragen. Das verantwortliche Virus zirkuliert zwischen Zecken und kleinen Säugetieren (bevorzugt Mäusen) des Waldes in regional begrenzten Naturherden. In Europa ist das Virus in vielen Ländern endemisch mit Ausnahme der iberischen Halbinsel, der Benelux-Länder und Großbritannien. In Deutschland konzentrieren sich die endemischen Gebiete auf Bayern und BadenWürtemberg, sowie begrenzte Regionen in Hessen, im Saarland, in Brandenburg, Berlin, Sachsen und Thüringen. Die Übertragung erfolgt mit dem Zeckenbiss und ist daher an den Lebensraum der Zecke gebunden. In Europa ist hierfür die Zecke Ixodes ricinus verantwortlich, also die 25 gleiche, die auch die Borreliose überträgt. Sie ist nahezu an alle Haus- und Waldsäugetiere angepasst und akzeptiert auch den Menschen als Wirt. Wenn Hunde erkranken, handelt es sich wie beim Menschen um Fälle mit sehr schwerwiegendem Verlauf. Die Erkrankung beginnt in der Regel akut bis perakut mit stark erhöhter Körpertemperatur (bis über 41°C) und mit weiterem raschem Verlauf. Es können Verhaltensänderungen von apathisch bis aggressiv, Gangstörungen bis zu Lähmungserscheinungen und Krampfanfälle auftreten. Charakteristisch ist eine allgemein erhöhte Schmerzhaftigkeit, wobei vor allem der Kopf- und Nackenbereich betroffen sind. Ein großer Teil der Erkrankungen endet innerhalb einer Woche tödlich. Eine Therapie kann nur symptomatisch erfolgen. Es gibt zur Zeit keinen für den Hund zugelassenen Impfstoff. Der Impfstoff zur Anwendung am Menschen wird von Hunden äußerst schlecht vertragen. Es gab einzelne tödliche Impfkomplikationen. Die Impfung ist angesichts des sehr geringen Risikos nicht vertretbar. Ein adäquater Zeckenschutz ist somit auch unter diesem Gesichtspunkt wichtig. 3.3.6 Zoonosen Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können. Alles in allem gibt es weit über hundert Krankheiten, die auf diesem Weg übertragen werden können. Allerdings sind die meisten äußerst selten. Alle Haustiere einschließlich Hunden, Katzen, Vögeln, Pferden und Kaninchen können als Überträger fungieren. Das Risiko ist allerdings minimal, wenn eine vernünftige Hygiene seitens des Menschen eingehalten wird. Alle Formen von Krankheitserregern können vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Dies schließt Viren, Bakterien, Einzeller, Pilze, Insekten und Würmer ein. Zu den Zoonosen gehören unter anderem: die Tollwut, die Borreliose, Flöhe. Einfache Hygiene verringert oder eliminiert das Risiko einer zoonotischen Infektion von Hund zu Mensch: o Stellen Sie sicher, dass Sie bei jedem Anzeichen einer Krankheit zur Einleitung einer entsprechenden Behandlung und Therapie sofort Ihren Tierarzt aufsuchen. o Bürsten Sie Ihr Tier regelmäßig. Dabei können Sie jede Hautveränderung sofort erkennen. o Führen Sie regelmäßig eine Entwurmung durch. o Tragen Sie bei der Gartenarbeit Handschuhe. o Nehmen Sie allen Kot im Garten auf und entsorgen Sie ihn sicher. o Erlauben Sie Haustieren nicht, Kindern durch das Gesicht zu lecken. o Waschen Sie sich jedes mal die Hände, nachdem Sie ein Haustier angefasst haben, besonders wenn das Tier sich nicht gut fühlt. Achten Sie vor allem bei Ihren eigenen Mahlzeiten auf entsprechende Hygiene. o Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund seine eigenen Futterschüsseln hat, die nicht zusammen mit anderem Geschirr gewaschen und weggestellt 26 o werden. Waschen Sie Schlafunterlagen regelmäßig und sorgen Sie für eine gute Floh- und Zeckenvorsorge. Diese Regeln für verantwortungsbewusste Tierhalter werden schnell zur Routine und stellen keine besonderen Anforderungen. Bei ihrer Befolgung stellen Sie sicher, dass Sie alles getan haben, um das Risiko für Sie und Ihre Familie zu verringern. 4 Haustiermarkierung 4.1 Der Transponder Die Haustiermarkierung dient der eindeutigen individuellen Kennzeichnung Ihres vierbeinigen Freundes. Es handelt sich sozusagen um den „Personalausweis“. Leider sind Tätowierungen oft schwer lesbar, viele halten sich nur wenige Jahre. Außerdem ist die Anzahl der Zeichen einer Tätowierung – je nach Größe des Ohres – auf 3 bis 8, selten mehr Stellen beschränkt. Und nicht zuletzt hat sich bis heute kein einheitliches Tätowiersystem durchsetzen können. Eine eindeutige Zuordnung ist deshalb schwierig. Mit dem Fortschritt der Computertechnik kam man daher auf den Gedanken, mit Hilfe eines Mikrochip, den Sie z.B. auch aus Ihrer Scheckkarte kennen, Haustiere zu markieren. Vor 20 Jahren verwendete man die noch sehr teuren Transponder zunächst zur unverwechselbaren Markierung von wertvollen Rennpferden und jagdlich genutzten Greifvögeln. Je preiswerter die Geräte wurden, desto breiter wurde ihr Einsatz. Inzwischen schreiben verschiedenste Gesetze die Haustiermarkierung vor, z.B. das Landeshundegesetz NRW für Hunde mit mehr als 20 kg Körpergewicht oder 40 cm Schulterhöhe oder die EU-Reisebestimmungen für alle reisenden Hunde und Katzen. Immer wieder wird behauptet, ein Mikrochip sei gewandert. Dies ist aufgrund der Struktur der Transponder-Oberfläche kaum möglich. Nur wenn vereinzelt bei der Implantation ein größerer Bluterguss entsteht, kann der Transponder „wegschwimmen“. Die Implantation erfolgt nämlich wie bei Medikamenten durch Setzen einer Spritze. Und da kann schon einmal ein Gefäß getroffen werden. Dennoch ist diese theoretische Komplikation harmlos, da an der üblichen Injektionsstelle im Bereich der linken Schulter bestenfalls ein Unterhauthämatom entsteht. Solch ein Hämatom ist nicht gefährlicher als ein kräftiger Stoß an einer Tischkante und heilt innerhalb weniger Tage komplikationslos ab. 27 Ein Transponder besteht aus einer Drahtspule und einem elektronischen Schaltkreis, in dem in einem Mikrochip eine unveränderliche, 15stellige Nummer hinterlegt ist. Diese Nummer wird entsprechend einem ISO-Standard vergeben, ist also in der ganzen Welt einmalig und sofort nachvollziehbar. Das ganze Gerät befindet sich in einer 2-3mm dicken, bioverträglichen Glashülse. Ein Transponder benötigt keine eigene Stromversorgung z.B. durch eine Batterie. Vielmehr wird beim Ablesevorgang mit Hilfe eines speziellen Lesegerätes in der Spule ein Strom induziert. Erreicht der Strom die notwendige Größenordnung, sendet der Mikrochip für einen Sekundenbruchteil die in ihm hinterlegte Nummer. Das Gerät empfängt das Signal und setzt es in die Ziffernfolge um. Mit der inzwischen flächendeckenden Verbreitung von Lesegeräten bei Grenzbehörden, Verwaltungen, Tierärzten und Tierheimen ist sichergestellt, dass ein aufgefundenes Tier auf einen Chip überprüft und die Besitzer über die Nummer festgestellt werden können. Voraussetzungen für eine Rückverfolgung ist jedoch, dass Nummer und Besitzerdaten zusammengebracht werden können. 4.2 Registrierung Ein Urlaub ist für ein Tier auch eine stressige Angelegenheit. Da kann es vorkommen, dass das Tier sich verläuft und nicht mehr zu der Urlaubsunterkunft zurückfindet oder in einer Pause z.B. an einer Autobahnraststätte verloren geht. Damit Sie Ihr Familienmitglied in solchen Fällen zurückbekommen, ist es ratsam, das Tier vor dem Urlaub registrieren zu lassen. Dazu muss es eine eindeutige Kennzeichnung haben, einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung. Zusammen mit diesen Daten können auch die sonstigen Merkmale des Tieres (Geschlecht, Farbe, Größe, Alter, besondere Kennzeichen, usw.) und Ihre eigenen Daten (Name, Adresse, Telefon- und Handynummer) bei einem Haustierzentralregister gespeichert werden. Im eigenen Interesse sollten Sie die Daten ständig aktuell halten, deshalb z.B. nach einem Umzug oder der Änderung der Telefonnummer aktualisieren lassen. Sie werden verständigt, wenn Ihr Tier gefunden und durch das Register identifiziert wurde. Es gibt verschiedene Haustierzentralregister, aber nicht alle sind auch im Ausland aktiv. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor einem Urlaub darüber zu informieren, welches Register das richtige für Sie und Ihre Tiere ist. 5 Der Heimtierausweis Im Reiseverkehr sind für Hunde, Katzen und Frettchen ab dem 01. Oktober 2004 neue Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft zu beachten. Ziel der neuen Bestimmungen ist ein verbesserter Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut, einer tödlichen Gefahr für Mensch und Tier. Die neuen, EU-einheitlichen Regeln geben vor, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen gehen, einen Pass nach 28 einheitlichem Muster mitführen müssen. Für andere Haustiere wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Der EU-Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss das Tier durch lesbare Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und die Nummer im Pass eingetragen sein. Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 zulässig. Deshalb wird bei Tieren, die neu gekennzeichnet werden müssen, der Mikrochip angeraten. Ist das Tier nicht gekennzeichnet, darf ein neuer Pass gar nicht erst ausgefüllt werden. Der Pass muss neben weiteren Angaben zum Besitzer und seinem Tier außerdem den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut besteht. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Der EU-Pass sollte während der Reise immer mitgeführt werden. In den neuen EU-Heimtierpass werden alle Impfungen eingetragen. Wer einen EUImpfpass hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr. Wer allerdings nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann weiterhin wie bisher den gelben „Internationalen Impfpass“ verwenden. Die EU-Heimtierpässe können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgefüllt werden, dieser braucht hierfür allerdings eine behördliche Ermächtigung. Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedsstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten und Strafen für den Tierhalter verbunden sind. Gleiches gilt auch für Tiere, die nicht eindeutig gekennzeichnet sind. Bis zum 1. Oktober 2005 gelten noch folgende Übergangsregelungen: Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn: sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden, sie eine noch gültige Impfung nachweisen, sie den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierpasses entsprechen (d.h. hinsichtlich der Angaben zum Tier, zum Besitzer und zur individuellen Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung oder Mikrochip). Die bisherigen Impfausweise dürfen im Reiseverkehr noch verwendet werden, bis die letzte dort vor dem 1.10.2004 eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EUPass übertragen. Dabei wird die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Impfungen geprüft. Gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden. 29 6 Reisebestimmungen Ein Urlaub mit Hund und Katze will gut geplant sein. Weltweit stellen Länder die unterschiedlichsten Anforderungen. Zudem können diese die Anforderungen ständig ändern. Die hier aufgeführten Reisebestimmungen gelten für das Jahr 2005 (Stand 31.3.2005). Da diese von den Reiseländern ständig geändert werden, überprüfen Sie die Gültigkeit bitte rechtzeitig vor Reiseantritt. Diese Broschüre kann die Prüfung leider nicht ersetzen. Erkundigen Sie sich möglichst früh bei der Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Vorschriften der Länder, die Sie nur durchfahren, von denen Ihres Reiseziels abweichen können. Länder haben Anforderungen bezüglich: Dokumenten, etwa Bewilligungen oder Gesundheitszeugnis Impfungen, v.a. gegen Tollwut Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung Behandlung gegen Parasiten, etwa Zecken oder Bandwürmer Tierschutz, etwa Einreiseverbot für kupierte Hunde Aggressivität, etwa Reiseverbote oder Maulkorbpflicht. 6.1 30 Reisen in Mitgliedsländer der Europäischen Union Die Europäische Union ist in den letzten Jahren sehr viel größer geworden. Mit den einheitlichen Reisebestimmungen können Sie sich nun in folgenden Staaten frei bewegen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern Innerhalb dieses großen Gebietes gelten seit dem 1.10.2004 folgende allgemeine Bestimmungen: - Es besteht die Pflicht zur unverwechselbaren Identifikation Ihres Haustieres. Hierfür ist ein elektronischer Transponder oder Mikrochip zu verwenden. Bis zum 2. Juli 2011 wird noch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert. - Der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden. - Das Tier muss über eine gültige Tollwut-Impfung verfügen. Bei Tieren unter 3 Monaten ist keine Impfung erforderlich, wenn ein EU-Ausweis für das Tier mitgeführt wird, das Tier nicht mit wildlebenden Tieren, die Tollwut haben können, in Kontakt kam, und es an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren wurde. Für Großbritannien und Nordirland, Schweden, Irland, Malta und Zypern gelten Sonderregelungen. Berücksichtigen Sie bei allen Reisen, dass nicht nur das Zielland Ihrer Reise sondern ebenso alle Staaten auf Ihrem Reiseweg besondere Bestimmungen erlassen haben. Bei einer Reise auf dem Landweg in den EU-Staat Griechenland sind daher z.B. auch die Bestimmungen der Drittländer auf dem Balkan zu berücksichtigen. Außerdem sollten Sie auch an die Voraussetzungen denken, die Sie für die Wiedereinreise in die EU erfüllen müssen. Verschiedene Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben darüber hinaus weitere Vorschriften erlassen, die in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst sind. Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien - Leinenpflicht - keine Einfuhr der Rassen Pitbull und Tosa (einschl. Kreuzungen) - Leinenpflicht - keine Einfuhr der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen - Bescheinigung über eine Behandlung mit Praziquantel (Name des Präparates, Dosierung, Verabreichungsart) längstens 30 Tage vor Einreise bei Hd. u Ktz. über 3 Mo. - Sondergenehmigung bei Einreise von mehr als 5 Tieren oder Tieren, die jünger als 3 Monate sind - keine Einfuhr der Rassen Pitbull, Boerbull, Tosa - Hunde der 2. Kategorie, wie alle Schutz- u Wachhunde (Rassehunde, Staffordshire-Terrier, Rottweiler usw.) nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, mit Geburtszeugnis und Stammbaum - Tollwuttiterbestimmung, die im Heimtierausweis zu 31 und Nordirland: Irland Italien Malta Niederlande Portugal Schweden Slowenien 32 dokumentieren ist - Behandlung gegen Parasiten bei jeder Einreise: zwischen 24 und 48 Std. vor der Einreise gegen Bandwürmer mit Praziquantel und gegen Zecken, die im Heimtierausweis zu dokumentieren sind - Erklärung des Besitzers, dass das Tier 6 Monate vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTAStaaten war - verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero - es dürfen nicht mehr als 5 Tiere mit einem Tierhalter einreisen Die Tollwuttiterbestimmung: - Blutentnahme und Untersuchung in einem speziell dafür zugelassenen Labor; dieses stellt ein Zertifikat aus, dass der Tollwuttiter über 0,5 IU/ml lag - Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme ca. vier Wochen - bei erneuter Reise nicht mehr erforderlich wenn nach der ersten Titerbestimmung ohne Unterbrechung innerhalb von 12 Monaten geimpft wurde - Einreise frühestens 6 Monate nach Titerbestimmung (6monatige Wartezeit gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme) - unter 3 Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bis sie das Alter für die Tollwutimpfung haben, Tollwut geimpft sind und der erforderliche Titer nachgewiesen ist - Einreise nur über Großbritannien oder Nordirland unter Einhaltung der für diese Länder geltenden Regeln - Mitführung von Leine - Maulkorb und Leine sind mitzuführen - wie Großbritannien - keine Einfuhr der Rasse Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen, für American Staffordshire Terrier ist der Stammbaum mitzuführen - Leinenpflicht - Leinen- und Maulkorbpflicht - Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände oder in Busse - Tollwuttiterbestimmung (s. Norwegen), Blutentnahme frühestens 120 und spätestens 365 Tage nach der Impfung - Entwurmung mit Praziquantel durch einen Tierarzt innerhalb 10 Tagen vor der Einreise, Dokumentation im Heimtierausweis - Leinenpflicht - Einfuhr von Tieren jünger als 3 Monate verboten - Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, - Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen Spanien Tschechien Ungarn Zypern 6.2 - Hunde dürfen nicht in Geschäfte, Restaurants oder öffentliche Gebäude - regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährliche Rassen - Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen - keine Einfuhr der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Bandog, außer nach Kastration - Leinenzwang auf öffentlichen Plätzen, Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln - Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr vor Einreise - Behandlung gegen Bandwürmer sowie Nachweis, dass die Behandlung erfolgreich war - Behandlung gegen Ektoparasiten Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union Australien Bosnien-Herzegowina Bulgarien - Einreisegenehmigung erforderlich - mindestens 30 Tage Quarantäne für alle Haustiere bei Einreise aus EU-Ländern (Mindestalter 6 Monate) - Einreiseverbot für die Rassen Dogo Argentino, Fila Braziliero, Tosa, Bullterrier, American Pitbull - amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Tollwut- u Staupeimpfung mind. 15 Tage alt, Tollwut höchstens 6 Monate alt, eingetragen im internationalen Impfpass - Bescheinigung über Identifikation, Impfstatus und antiparasitäre Behandlung, z.B. im Heimtierausweis - vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache, höchstens 10 Tage alt (beinhaltet Exportland, Gesamtzahl der Tiere, Tierarten, Identifikation, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer oder Händler mit Name und Adresse des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse; bestätigt dass keine Anzeichen einer Erkrankung vorliegen) - Leine und Maulkorb sind mitzuführen - Impfung gegen Staupe bzw. Katzenseuche u Tollwut (mind. 30 Tage, höchstens 12 Monate alt) - bei Tieren unter 3 Monaten muss sichergestellt sein, dass sie ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten wurden - Bescheinigung über Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten - Behandlung gegen Bandwürmer in den letzten 60 Tagen 33 Island Kroatien Norwegen Rumänien 34 - strenge Importgenehmigungen - bis zu 4 Monate Quarantäne - Chip/Tätowierung im Ausweis eingetragen - Tollwutimpfung mindestens 6 Monate, höchstens 1 Jahr alt - tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im internationalen Impfpass - Leinenpflicht - Maulkorbpflicht für die Rassen Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und deren Kreuzungen - Hunde müssen bei Einreise mindestens 7 Monate, Katzen mindestens 16 Monate alt sein - lesbare Tätowierung oder Mikrochip; diese Kennzeichnung muss in allen für die Reise nötigen Dokumenten (Impfbescheinigung und Tollwutzertifikat) vermerkt sein - Leinenpflicht - keine Einfuhr der Rassen Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen, Bengalkatzen - Erklärung vom Besitzer, dass Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTAStaaten war - tierärztliche Bescheinigung über Gesundheitszustand: Teil I: Gesundheitsbescheinigung, maximal 10 Tage alt (Tier hat keine ansteckenden Krankheiten und ist gegen Bandwürmer behandelt) Teil II: Impfbescheinigung: auf Grundlage der OriginalImpf- und Blutprobendokumente, Gültigkeit genauso lange wie Impfungen - erneute Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb der ersten 7 Tage nach Einreise - Tollwut: Hund: Mindestalter bei erster Impfung 3 Monate Katze: Mindestalter bei erster Impfung 12 Monate - Leptospirose (Hd.): Impfung max. 365 Tage alt (ansonsten Blutprobe nötig), Erstimpfung mind. 30 Tage alt (bei Wiederholungsimpfungen keine Wartezeit) - Staupe (Hd.): Impfung max. 730 Tage alt, Erstimpfung mind. 30 Tage alt (bei Wiederholungsimpfungen keine Wartezeit) - Tollwuttiterbestimmung: mind. 120 Tage, spätestens 365 Tage nach letzter Impfung, Messung in speziellem, akkreditiertem Labor, Titer mindestens 0,5 IU/ml (ansonsten nochmalige Tollwutimpfung nötig, danach frühestens wieder nach 120 Tagen testen, bei jungen Hunden wird vor der Titerbestimmung eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen) - Tollwutimpfung mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate (Hund), bzw. 6 Monate (Katze) alt - amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Russische Föderation Schweiz Serbien/Montenegro Türkei USA 6.3 Tage - amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage - gültige Tollwutimpfung im Impfpass - Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt, im Impfpass eingetragen - Jungtiere unter 3 Monten mit gültigem tierärztliche Gesundheitszeugnis - Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren od. Ruten (Ausnahme: Ferien, Kurzaufenthalte (bis zu 3 Monaten), Umzugsgut) - tierärztliches Impf- u Gesundheitszeugnis im internationalen Impfpass eingetragen - Impfung mindestens 15 Tage vor der Einreise, TollwutImpfung höchstens 6 Monate alt - Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose u Tollwut, mind. 15 Tage alt, Katze: Tollwutimpfung, eingetragen im internationalen Impfpass - tierärztliches Impf- u Gesundheitszeugnis (nicht älter als 15 Tage) muss dem Amtstierarzt in der Türkei an der Grenze vorgelegt werden - Gesundheitszeugnis: das Tier muss frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein - Hunde: Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt, außer: Hunde, die jünger als 3 Monate sind (werden dann in USA geimpft; die Hunde müssen danach 30 Tage an einem vom Besitzer angegebenen Ort unter Verschluss gehalten werden) oder Hunde, die sich seit 6 Monaten in einem tollwutfreien Bezirk aufhalten (muss von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärt sein) - für verschiedene US-Bundesstaaten gelten separate Bestimmungen – erfragen Sie diese vor der geplanten Reise bei den Veterinär-Behörden des Bundesstaates Die (Wieder-)Einreise aus Länder außerhalb der EU Von besonderer Bedeutung für Bundesbürger sind die Bestimmungen deshalb, weil sie auch für die Wiedereinreise von mit in den Urlaub fahrenden deutschen Haustieren in die Bundesrepublik gelten. So gelten für einen aus dem Aachener Raum stammenden Hund dieselben Vorschriften wie für einen Hund, der z.B. aus Kroatien, der Türkei oder Tunesien als Urlaubsmitbringsel einreisen will. Am schärfsten sind die Kontrollen an den Flughäfen, da dort bereits aus den Passagierund Ladelisten hervorgeht, dass ein Haustier mitreist. Die Reisebestimmungen unterscheiden zwischen der Einreise aus „gelisteten Ländern“ und „ungelisteten“ Ländern. 35 Bei Einreise aus den Drittländern des Anhangs II, Teil B entspricht der Tollwutstatus entspricht dem der Europäischen Union. Aus diesen Staaten kann das Tier mit den Eintragungen im Heimtierpass einreisen, die auch für die Ausreise bereits vorgelegen haben. Es gibt keinerlei weitere Auflagen. Diese Staaten sind: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikan. In Teil C werden folgende Staaten aufgeführt· Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, Französich-Polynesien, St. Pierre u Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte. Der Status entspricht hinsichtlich der Tollwut der Situation innerhalb der EU. Wegen des möglichen Auftretens anderer Erkrankungen muss allerdings eine Veterinärbescheinigung vorgelegt werden. Bei der Einreise und damit auch der Rückkehr z.B. nach einem vierzehntägigen Urlaub aus ungelisteten Drittländern gelten weitergehende Bestimmungen. Hierzu gehören zahlreiche beliebte Urlaubsgebiete wie die Türkei, Ägypten, Tunesien und zahlreiche Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Neben einem Heimtierausweis mit den schon für EU-Staaten notwendigen Angaben ist vor allem ein Tollwuttiter von über 0,5 IU/ml nachzuweisen. Dieser Titer darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor Einreise bestimmt worden sein. Wurde er bereits vor der Ausreise in Deutschland bestimmt, ist keine Wartezeit einzuhalten. Deshalb sollte er bereits vor Reiseantritt bestimmt werden. Wurde der Impfschutz nach einer Titerbestimmung, z.B. für eine vor Jahren erfolgte andere Auslandsreise, ordnungsgemäß aufrecht erhalten, muss der Titer nicht erneut bestimmt werden. Außerdem ist eine amtstierärztliche Bescheinigung vorzulegen. 7 Reiseapotheke Mit der Reiseapotheke soll Ihnen die Reaktion auf Erkrankungen ermöglicht werden, die im Urlaub besonders häufig auftreten. Dies sind vor allem kleinere bis mittlere Prellungen, Schürf- und Schnittwunden, die Sie sicherlich selbst versorgen können, Erkältungskrankheiten und Durchfälle. In unserem Vorschlag für eine Reiseapotheke sind Dinge enthalten, die auch in vielen Normverbandskästen vorzufinden sind. Reisen Sie mit einem PKW, können Sie auf diese Dinge natürlich verzichten. Die übrigen Gegenstände passen gut in einen gängigen Toilettenbeutel oder eine kleine Plastiktüte. 36 Wundversorgung und –pflege: - Desinfektionsmittel (z.B. Jodersatz, Polyvidonjod-Lösung wie Braunol o.ä.), - Gazetupfer zur Wundreinigung und Abdeckung, - Mullbinde, elastische Binde (Verband, Druckverband), - Pflaster (z.B. Hansaplast mit Wundpolster und Leukoplast ohne Polster), - Verbandstoffe, u. U. ein festes Dreieckstuch, - Salbe gegen Insektenstiche (Antihistaminika wie Fenistil, Soventol o.a.), - Salbe gegen Blutergüsse (Heparin- oder Huridinsalben), - Fetthaltige Salbe (Vaseline oder Melkfett), - Zeckenzange, - Splitterpinzette, - Verbandschere. Magen-Darm-Behandlung: - Elektrolyttabletten (Oralpädon o.ä.), - Spasmolytikum (Krampflöser), - Nach Rücksprache mit dem Haustierarzt vielleicht auch ein Antibiotikum oder ein Präparat zur Regulation des Wasserhaushaltes, wenn das Tier entsprechend vorbelastet ist. Erkältungskrankheiten: - Fiebersenker und ggfs. Schmerzmittel nach Rücksprache mit dem Tierarzt - Augentropfen - Tabletten gegen Reisekrankheit - Antiparasitika für die gesamte Dauer des Aufenthaltes Tiere, die aufgrund bestehender Erkrankungen Dauermedikamente nehmen müssen, sollen mit einem für den Urlaub ausreichenden Vorrat verreisen. Dies gilt auch für Diäten. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Lagerbedingungen für die Arzneimittel auch im Urlaub einzuhalten sind, so ist z.B. Insulin zur Behandlung eines Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) schnell zerstört, wenn es heftigen Erschütterungen ausgesetzt oder nicht ordnungsgemäß gekühlt wird. Für Patienten mit Dauerbehandlungen sollte ein genauer Therapieplan mit Dokumentation der Diagnose mitgeführt werden. 8 Vorbereitung der Reise Bei der Vorbereitung Ihrer Urlaubsreise können Sie die Checkliste im Abschnitt „1 Allgemeine Hinweise“ durchgehen. Vielleicht ergänzen Sie diese Checkliste frühzeitig um Gegenstände und Besorgungen, die Ihnen darüber hinaus einfallen. Spätestens 4 Wochen vor der Fahrt, bei Reise in Länder wie Schweden, Norwegen, Großbritannien, Irland oder Malta sogar 6 Monate vorher sollten Sie den Impfschutz Ihres Haustieres überprüfen. Gegebenenfalls ist der Tollwuttiter zu bestimmen (Abschnitt 6.1 oder 6.2). Dies gilt auch für einen Urlaub in manchen Staaten außerhalb der EU (Abschnitt 6.3), weil der Titer bei der Wiedereinreise nachgewiesen werden muss. 37 Impfen ist die effektivste und preiswerteste Gesundheitsvorsorge, jedoch nur dann, wenn regelmäßig jedes Jahr geimpft wird - und das bis ins hohe Alter! Ein Blick in den Impfpass Ihres Familienmitgliedes gibt Ihnen Auskunft, wann die nächste Impfung durchgeführt werden muss: alle 12 Monate ist wieder Termin. Ihr Tierarzt sagt Ihnen gerne, was wieder dran ist. Schließlich muss nicht jedes Jahr das komplette Programm wiederholt werden! In der Woche vor Urlaubsantritt muss bei Reisen in viele Staaten außerhalb der EU ein tierärztliches oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erstellt werden. Bei einer Reise nach Bulgarien, Finnland, Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen, Schweden und Zypern muss eine spezielle antiparasitäre Behandlung durchgeführt werden. Bei Reisen in subtropische und tropische Regionen sind Maßnahmen gegen die Ansteckung mit den in Abschnitt 3 aufgeführten Erkrankungen empfehlenswert. Als Faustregel kann gelten, dass hierzu jedes Urlaubsziel südlich des 45. Breitengrades zählt. Der 45. Breitengrad ist in etwa eine Verbindungslinie von Bordeaux über Turin und Belgrad nach Bukarest. Südlich dieser Linie sind Babesiose, Dirofilariose, Ehrlichiose und Leishmaniose sehr häufig. In manchen Staaten gilt weit mehr als die Hälfte der Hunde als infiziert. So wiesen beispielsweise in einer italienischen Studie 80% der untersuchten Tiere Antikörper gegen Leishmanien auf – sie hatten sich also mit diesem Krankheitserreger auseinandergesetzt. Während gegen die Leishmaniose durch Bekämpfung der sie übertragenden Sandfliegen und gegen Babesiose und Ehrlichiose durch eine Zeckenbehandlung vorgegangen werden kann, gibt gegen es Dirofilarien oder Babesien vorbeugende Medikamente, mit denen die Krankheitserreger direkt abgetötet werden können. Berücksichtigen sie dabei, dass Babesien inzwischen auch in der Schweiz, der oberrheinischen Tiefebene und weiten Teilen des Moseltales heimisch sind. Auch in nicht subtropischen oder tropischen, endemischen Borrelien-Gebieten wie dem Schwarzwald, der Schwäbischen Alb oder der Schweiz und in EhrlichioseRegionen wie dem Loire-Tal sollte unbedingt ein verlässlicher Zeckenschutz vorliegen. Da die Borreliose sich in den letzten 20 Jahren weit ausgebreitet hat, gibt es Borrelien aber inzwischen auch in der Nordeifel oder der Jülicher Börde in 1-5% der Zecken. Auch für unsere Gegend wird deshalb der Zeckenschutz bedeutsamer. 38 In der Zeit kurz vor der Abreise überprüfen Sie bitte die Reiseapotheke, ob die darin enthaltenen Medikamente noch verwendbar und in ausreichender Menge vorhanden sind. Tiere, die eine dauerhafte Behandlung benötigen, sollten im Urlaub nicht auf andere Medikamente umgestellt werden. Auch notwendiges Diätfutter z.B. für Harnstein-, Leber- oder Nierenpatienten sollte mitgenommen werden. 9 Im Urlaub zum Tierarzt Andere Länder – andere Sitten, aber überall gibt es Tierärzte. Die Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausstattung hängen erheblich von den Erfordernissen des Urlaubslandes ab. Während es in touristischen Hochburgen fast überall auf der Erde Tierärzte gibt, die sich auf die Behandlung von Kleintieren vor allem der Touristen spezialisiert haben, ist dies außerhalb touristischer Zentren häufig nicht gegeben. Ob aber der Spezialist für die in Ihrem Urlaubsland gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere der Richtige für die Operation des Knochenbruches bei Ihrem YorkshireTerrier ist, sollten Sie frühzeitig prüfen. Gerade bei der Unfallversorgung eines Kleintieres ist der Ausgang erheblich von der Wahl des geeigneten Tierarztes abhängig. Über die Qualitätsunterschiede hinaus, die es in den verschiedenen Ländern auch bei der medizinischen Versorgung der Menschen gibt, ist erst recht in der Kleintiermedizin die spezielle Versorgungssituation zu berücksichtigen. Da insbesondere bei Unfällen oft schnelle Hilfe notwendig ist, sollten Sie sich schon bei der Ankunft im Urlaubsort nach einem geeigneten Tierarzt umsehen. Hierbei helfen Ihnen die Branchenfernsprechverzeichnisse oder Auskünfte Ihrer Urlaubsunterkunft oder Reiseleitung. In vielen Urlaubsgebieten gibt es deutsch sprechende Tierärzte, einige davon sind irgendwann selbst aus Deutschland ausgewandert. Sollte Ihr Tier aufgrund einer bereits länger bestehenden Erkrankung im Urlaubsort versorgt werden müssen, ist für den behandelnden Tierarzt die bisherige Krankengeschichte von großer Bedeutung. Er sollte daher die genaue Diagnose sowie die bisherige Therapie kennen. Hierfür sollten Sie ihm Ihre Reiseapotheke mitbringen. Auf dem Therapieplan findet er zahlreiche für ihn wichtige Informationen. Auch bei Unfällen oder anderen neu auftretenden Erkrankungen sind bereits bestehende Probleme von großer Bedeutung. Jeder behandelnde Tierarzt sollte genau wissen, welche Arzneimittel Ihr Tier bereits bekommt. Nur so lassen sich Wechselwirkungen zwischen den alten und neuen Wirkstoffen verhindern. Für die Weiterbehandlung einer im Urlaub aufgetretenen Erkrankung zuhause sollten Sie sich die Diagnose und Behandlung sowie die verabreichten Arzneimittel mit dem Handelsnamen und dem Wirkstoff genau aufschreiben lassen. Da Arzneimittel in verschiedenen Ländern vollkommen unterschiedliche Handelsnamen haben, ist die Dosis- und Wirkstoffangabe von großer Bedeutung: Wieder in Deutschland angekommen lässt sie sich aus einem Handelsnamen nur in den seltensten Fällen und nur mit großem Aufwand nachvollziehen. Es ist leichter, in Deutschland für eine exotische Sprache einen Übersetzer zu finden als den Wirkstoff herauszubekommen. Notizen in Englisch oder Französisch erübrigen die Suche nach einem Übersetzer. Ein gut lesbarer Computerausdruck oder eine leserliche Handschrift erleichtern das Entziffern! Lassen Sie sich Laborbefunde und EKG-Streifen kopieren und Röntgenbilder unbedingt mitgeben, gerne auch in Kopie. Andere Befunde (CT, MRI, Ultraschall etc.) sollten schriftlich dokumentiert sein. 39 Die meisten Tierärzte im Ausland versehen ihren Beruf mit demselben Engagement wie deutsche oder europäische Kollegen. Der Urlaubstierarzt weiß aber auch, dass er viele Patienten nur einige Tage oder Wochen betreuen muss. Gelegentlich wird das Problem deshalb nur überbrückt. Wenn Sie dies wissen und dem zustimmen, soll es aus verschiedenen Gründen auch in Ordnung sein. Solche typischen Urlaubsüberbrückungsbehandlungen sollten Sie aber mitgeteilt bekommen. Sie müssen zuhause dann wieder zum Tierarzt. Schließlich sollten Sie sich zumindest vor jeder größeren Behandlung einen Kostenvoranschlag machen lassen. Anders als in Deutschland gibt es in den meisten Staaten der EU und erst recht in Drittländern keine verbindliche Gebührenordnung. Die Preisunterschiede sind dementsprechend groß. In vielen Staaten sind Sie vor allem der Tourist aus dem reichen Deutschland. Ein seriöser Tierarzt wird kein Problem damit haben, Ihnen zumindest einen Kostenrahmen für die von ihm geplanten Maßnahmen anzugeben. Sollten Sie die Zahlung mittels Kredit- oder Bank-Karte wünschen, sollten Sie auch dies frühzeitig abzuklären. Wenn Sie im Urlaub keinen Ihnen geeignet erscheinenden Tierarzt finden, Fragen zu Vorerkrankungen oder vorausgegangenen Behandlungen entstehen oder Schwierigkeiten mit einer Erkrankung auftreten, dürfen Sie sich gerne bei Ihrem Haustierarzt melden. Er wird gerne alles tun Ihnen weiterzuhelfen. 10 Zurück zuhause Wie bei den Infektionskrankheiten und Parasitosen in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben, ist bei Reisen in gefährdete Urlaubsgebiete eine medikamentelle Behandlung mancher Erkrankungen auch nach dem Urlaub noch sinnvoll. So sollte z.B. die letzte Herzwurmprophylaxe 4 Wochen nach der Rückkehr aus einem subtropischen oder tropischen Urlaubsgebiet erfolgen. Nach der Rückkehr sollte bei jedem Haustier eine Entwurmung mit einem Breitbandwurmmittel erfolgen. Aufgrund der hohen Haustierdichte und der in vielen Regionen höheren Temperaturen ist das Infektionsrisiko im Urlaub besonders hoch – zumal in vielen Urlaubsregionen eine große Zahl streunender, verwilderter Tiere anzutreffen ist, die sicherlich nicht oder nur selten entwurmt werden und damit ein vorzügliches Erregerreservoir darstellen. War Ihr Tier im Urlaub beim Tierarzt, sollten Sie die entsprechend dokumentierte Behandlung auch dem Haustierarzt mitteilen. Er bespricht mit Ihnen eine eventuell notwendige Weiterbehandlung oder die gesundheitlichen Konsequenzen für Ihr Tier. Auch bei Problemen mit einer bereits vor der Reise bestehenden Erkrankung ist der Tierarzt zu benachrichtigen: Er muss mit Ihnen den weiteren Therapieverlauf und den Einfluss des Problems auf die laufende Behandlung abschätzen und gegebenenfalls berücksichtigen. 40 41 42