Reisen mit Hund und Katze - Tierklinik Dr. Staudacher

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Reisen mit Hund und Katze - Tierklinik Dr. Staudacher
Reisen mit
Hund und Katze
1
Inhalt
1
Allgemeine Hinweise ...............................................................
Reisen mit dem Auto
...............................................
Reisen mit dem Flugzeug
....................................
Reisen mit der Bahn
...............................................
Reisen mit dem Schiff ...............................................
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8
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10
2
Infektionskrankheiten ..........................................................
2.1
Tollwut
....................................................................
2.2
Leptospirose
..........................................................
2.3
Parvovirose des Hundes
....................................
2.4
Staupe
....................................................................
2.5
Hepatitis contagiosa canis
....................................
2.6
Infektiöse Tracheobronchitis ....................................
2.7
Katzenschnupfen .........................................................
2.8
Katzenseuche, Parvovirose der Katze
...............
2.9
Leukose, feline Leukämie-Infektion (FeLV) ...............
2.10
Katzenaids, FIV-Infektion
....................................
2.11
Ansteckende Bauchfellentzündung (FIP, FeCoV) ....
2.12
Borreliose ....................................................................
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16
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3
Wichtige Parasitosen
.........................................................
3.1
Haut ..............................................................................
3.1.1
Flöhe .........................................................
3.1.2
Zecken
..............................................
3.2
Magen-Darm-Trakt
..............................................
3.2.1
Würmer
..............................................
3.2.2
Giardiasis ..............................................
3.3
Kreislauf und innere Organe ...................................
3.3.1
Herzwürmer, Dirofilariose
..............
3.3.2
Leishmaniose
...................................
3.3.3
Babesiose ..............................................
3.3.4
Ehrlichiose ..............................................
3.3.5
Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
3.3.6
Zoonosen ..............................................
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Haustiermarkierung
........................................................
Der Transponder ........................................................
Registrierung
........................................................
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27
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5
Der Heimtierausweis
........................................................
28
6
Reisebestimmungen
........................................................
30
1.1
1.2
1.3
1.4
4
4.1
4.2
6.1
6.2
6.3
2
Reisen in Mitgliedsländer der Europäischen Union
Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union
Die (Wieder-)Einreise aus Ländern außerhalb der EU
30
33
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7
Reiseapotheke
..................................................................
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8
Vorbereitung der Reise .......................................................
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9
Im Urlaub zum Tierarzt
.......................................................
39
10
Zurück zuhause
..................................................................
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3
Vorwort
Mit diesem Heft wollen wir Ihnen die Vorbereitungen auf Ihren Urlaub mit Hund und
Katze erleichtern. Es soll Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe
Sie Gesundheitsrisiken einschätzen und verringern können. Es erhebt keinen
Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit. Vielmehr soll es Sie als Tierhalter
mit praktischen, umsetzbaren Hinweisen unterstützen.
Sollten Sie vor, während oder nach Ihrem Urlaub Unterstützung brauchen, stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Außerdem können Sie gerne zu einzelnen Themen
oder darüber hinaus weitere Informationen bekommen.
Nicht zuletzt sind wir Ihnen für Kritik, Anregungen und Ergänzungen sehr dankbar.
Jetzt aber wünschen wir Ihnen eine stressarme Reisevorbereitung und vor allem
schöne, erholsame Ferien.
Ihr Klinikteam
Impressum
1. Auflage
Stand 30. April 2005
Herausgeber: Tierärztliche Klinik Dr. Staudacher, Trierer Str. 652-658, D-52078 Aachen-Brand
Tel. 0241/92866-0 (aus dem Ausland: 0049/241/92866-0), Fax: 0241/92866-47
EMail: [email protected]
Autoren:
Tierärztinnen und Tierärzte der Klinik,
insbesondere Dr. Bérit Majeres, Eva Corsten, Dr. Gerhard Staudacher (V.i.S.d.P.)
In dieser Broschüre sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte bezeichnet, wenn im Interesse einer
flüssigen Formulierung nicht stets beide Geschlechter aufgeführt sind.
Bei der Veröffentlichung „Reisen mit Hund und Katze“ handelt es sich um eine freiwillige, kostenlose und unverbindliche
Leistung im Sinne der vorbeugenden Tiermedizin. Die Beiträge entsprechen dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und
Technik. Eine Garantie für den Inhalt kann nicht übernommen werden. Insbesondere sind Diagnosen und
Behandlungsvorschläge stets durch den Haustierarzt auf ihre Richtigkeit und Anwendbarkeit im speziellen Fall zu überprüfen.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Broschüre berechtigt auch ohne
besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinn der Warenzeichen- und MarkenschutzGesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Diese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des
Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Verbreitung, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der
Funksendung, Mikroverfilmung und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser
Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder einzelner Teile ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen
der gesetzlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Urheberrechtes zulässig. Sie ist grundsätzlich
vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
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1
Allgemeine Hinweise
Æ Vielen unbekannt, aber dennoch geltendes Recht: Innerhalb der Bundesrepublik
gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der
Hundehaltung. Diese Bestimmungen sollten Sie kennen, wenn Sie Ihren Urlaub
innerhalb Deutschlands verbringen bzw. Rast- und Parkplätze anfahren. In jedem
Fall sollten Sie Leine und ggfs. Maulkorb mitführen.
Æ Einige Hunde oder Katzen reagieren insbesondere bei längeren Reisen
übernervös oder ängstlich. Sprechen Sie Ihren Tierarzt auf mögliche
Beruhigungsmittel für Ihren Begleiter an. Ideal ist, die Wirksamkeit des
ausgewählten Mittels vor der „großen Reise“ bei Ihrem Tier auszuprobieren.
Æ Wenn Sie eine Hündin haben, sollten Sie vor der Reise ausrechnen, ob sie
während des Urlaubs läufig werden kann. Besprechen Sie mit Ihrem Tierarzt, ob
eine kurzzeitige hormonelle Verschiebung sinnvoll ist. Dies kann Ihren Aufenthalt
deutlich angenehmer machen. Insbesondere in südlichen Ländern gibt es zahlreiche
herrenlose Rüden, die Ihnen und Ihrem Vierbeiner lästig werden oder gar
Krankheiten übertragen können.
Æ Für viele Tiere ist eine Futterumstellung ein zusätzlicher Stressfaktor, der zu
Magen-Darm-Störungen führen kann. Nehmen Sie daher möglichst ausreichend
Futter von zuhause mit; dafür eignet sich insbesondere Trockenfutter. Müssen Sie
dennoch am Urlaubsort eine Futterumstellung durchführen, vollziehen Sie diese
schrittweise, indem Sie allmählich größer werdende Portionen des neueren Futters
unter das Gewohnte mischen.
Æ Bei einem Aufenthalt in ungewohnt warmem Klima ist der Appetit Ihres
Vierbeiners oft vermindert. Dies ist allerdings kein Grund zur Sorge, solange Ihr Tier
dabei nicht deutlich an Gewicht verliert. Übrig gelassenes Futter sollten Sie nicht
noch einmal anbieten, da es in der Hitze leicht verderben und die Ursache für
Magen-Darm-Störungen sein kann.
Æ Lassen Sie Ihr Tier möglichst nicht aus Näpfen trinken die allgemein zugänglich
sind. Es besteht die Gefahr der Ansteckung durch kranke Tiere, die aus diesem
Napf getrunken haben.
Æ Damit Sie sich nicht unbeliebt machen: Decken Sie sich mit ausreichend Kottüten
ein, um die Notdurft Ihres Tieres aufzusammeln und zu entsorgen. In manchen
Städten stehen hohe Strafen auf die Verunreinigung öffentlicher Anlagen mit
Hundekot.
Æ Vorsicht: Sonnenbrand beim Hund! Besonders gefährdet ist der Nasenspiegel,
vor allem, wenn er helle, unpigmentierte Stellen hat. Schützen Sie diese Stellen gut
durch eine wasserfeste Sonnencreme. Hunde mit weißem, kurzem Fell und wenig
Unterwolle (wie z.B. West Highland White Terrier, Dalmatiner oder Bullterrier) sollten
sich vor allem am Anfang des Urlaubs überwiegend im Schatten aufhalten, denn bei
ihnen ist die Gefahr des Sonnenbrandes besonders hoch.
5
Æ Wenn Sie mit ihrem Hund am Strand waren und er ein ausgiebiges Bad in den
Wellen genossen hat, sollten Sie ihn am Abend immer mit Süßwasser abduschen
damit das Fell nicht verklebt.
Æ Wenn Sie in einem Hotel übernachten wollen, sollten Sie vorher sicherstellen, dass
Hunde erlaubt sind. Denken Sie daran, dass die meisten Hotels Hunde nicht in den
Foyers, Speiseräumen und Bars erlauben. Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund keine
Möglichkeit zum Entlaufen hat, wenn er alleine im Zimmer ist. Sie sind für alle Schäden
verantwortlich. Hier ist die Verwendung eines Hundecontainers nützlich. Auch wenn
der Hund sehr gut erzogen ist, sollten Sie das “Bitte nicht stören” Zeichen aushängen.
Dadurch wird die Möglichkeit einer Konfrontation zwischen Hund und Hotelangestellten
minimiert.
Urlaubs-Checkliste
- vor der Reise:
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Hunde- / Katzenerlaubnis bei Bahn, Flugzeug, Schiff, Hotel,
Campingplatz
Tierfreundliche Etappen planen
Grenzbestimmungen beachten
Gültiger Impfpass und Impfzeugnis sowie etwaige andere erforderliche
Papiere (ggfs. Impfschutz erneuern)
Behandlung gegen Parasiten
Evtl. Maulkorb (in manchen Ländern Pflicht!)
Transportkorb
Autogitter/Autonetz/Reisegurt
Halsband mit Heimat- und Urlaubsadresse
Evtl. Gewöhnung an anderes Futter (besser geeignet zum Mitnehmen)
Reiseapotheke
- während der Reise:
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Reisepapiere (an einem leicht zugängliche Ort, z.B. bei den eigenen
Reisedokumenten)
Halsband und Leine
Maulkorb
Autogitter / Autonetz / Reisegurt
Wassernapf und Trinkwasser (z.B. in einer Thermosflasche)
Plastiktüte, Schaufel, Besen
- im Gepäck:
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•
•
6
Futternapf und Futter
Leckereien
Dosenöffner / Löffel
Bürste, Kamm
Schlafkorb / -decke
Spielzeug
Reiseapotheke
1.1
Reisen mit dem Auto
Die Straßenverkehrsordnung gibt sehr genaue Hinweise bezüglich des Mitführens
von Tieren in Autos. Das Tier muss gut gesichert und räumlich getrennt von Ihnen
reisen. Am besten eignen sich hierzu spezielle Transportboxen, deren Dimensionen
groß genug für das Tier sein sollten. Unabhängig von der Sicherheit von Haustier
und Mitreisenden fühlen sich Tiere, die an ihre Box (=Höhle) gewöhnt sind, darin
wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig. Beginnen Sie also rechtzeitig mit
der Gewöhnung! Wenn Sie wollen, dass sich Ihr Hund frei im Auto bewegen kann,
sollten Sie ihn abgetrennt durch ein starkes Hundegitter oder -netz im Wagen mit
sich führen.
Versuchen Sie längere Autofahrten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu
verlegen. Insbesondere ältere, junge und tragende Vierbeiner sind gegen hohe
Temperaturen sehr empfindlich. Der Hundeplatz im Auto sollte vor direkter
Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dabei helfen getönte Autoscheiben (kann
man mit Folie auch selber tönen) oder in Baby- und Kinderläden erhältliche
Schattenspender an den Scheiben. Grundsätzlich dürfen Hunde in der Sommerhitze
nicht im Auto gelassen werden.
Falls Sie eine längere Autoreise bei Hitze nicht vermeiden können, beobachten Sie
Ihr Tier. Erste Anzeichen für eine Überhitzung sind zunehmendes Hecheln,
Abgeschlagenheit, Unruhe oder Taumeln. Zeigt ihr Tier eine solche Verhaltensweise, bringen Sie es an einen kühlen Ort und bieten Sie ihm frisches Wasser an.
Zeigt das Tier schon Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit, besteht akute
Lebensgefahr! Bedecken Sie Ihr Tier dann mit feucht-kalten Tüchern und suchen
Sie schnellstmöglich den nächsten Tierarzt auf.
Die letzte Mahlzeit sollte zwölf Stunden vor Abreise gegeben werden. Bei kürzeren
Fahrten ist es ratsam, erst am Ankunftsort zu füttern. Bei längerem Fahren sollten
Sie in Pausen kleine Portionen zwischendurch füttern. Diese Maßnahme ist vor
allem bei Tieren sinnvoll, die während der Fahrt zu Übelkeit neigen. Führen Sie
genügend frisches Wasser und einen Trinknapf mit und planen Sie alle zwei
Stunden eine Gassi- und Trinkpause ein. Führen Sie den Hund dabei auf Parkplätzen und in Raststätten strikt angeleint. Eine Katze sollte das Fahrzeug nicht
verlassen!
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Haustiere haben ein sehr empfindliches Gehör – stellen Sie deshalb die AutoLautsprecher im Aufenthaltsbereich des Tieres aus.
Lassen Sie einen Hund während der Fahrt nicht aus dem geöffneten Fenster
schauen (Bindehautentzündung!).
Wenn während der Fahrt größere Höhenunterschiede bewältigt werden müssen,
bieten Sie Ihrem Tier etwas zum „Kauen“ an. Dadurch baut sich der Ohrendruck ab.
Eine Reise- oder korrekterweise Bewegungskrankheit ist ein Zustand, der auch bei
Haustieren auftreten kann. Er kommt durch den Bewegungseffekt auf das
Gleichgewichtsorgan im Innenohr zustande. Symptome sind normalerweise starkes
Speicheln, Unruhe und Aufregung. Fragen Sie Ihren Tierarzt nach wirksamen
Präparaten. Stellen Sie aber sicher, dass Sie die richtige Dosis, die vom
Temperament und dem Grad der Aufregung abhängt, zu Hause durch Ausprobieren
herausgefunden haben. Anderenfalls geben Sie vielleicht zu viel und Ihr Haustier
schläft für eine ganze Weile.
1.2
Reisen mit dem Flugzeug
Eine zunehmende Zahl von Haustieren verreist heutzutage mit dem Flugzeug ins
Ausland. Obwohl die von der International Air Transport Association (IATA)
festgesetzten Anforderungen an die Größe der Transportbehältnisse und weiteren
Umstände nicht für Inlandsflüge gelten, müssen sie doch für internationale Flüge
beachtet werden. Man sollte vorher immer mit der Fluglinie sprechen und nach
deren jeweiligen Möglichkeiten, Bedingungen und Kosten fragen. Dabei ist zu
beachten, dass die Anzahl der beförderten Tiere pro Flug limitiert ist; buchen Sie
deshalb besonders frühzeitig.
Das Mitfliegen in der Kabine ist nur für Hunde und Katzen bis ca. 5 - 8 kg (inkl.
Transportbehältnis) möglich. Das Transportbehältnis muss wasserdicht und
luftdurchlässig sein und darf die üblichen Handgepäckmaße nicht übersteigen.
Alle größeren oder schwereren Tiere werden in speziellen Transportboxen im
Gepäck- bzw. Frachtraum befördert. Passende Container können von
Fachgeschäften und oft auch von den Fluggesellschaften selbst bezogen werden.
Denken Sie daran, dass der Transportcontainer während des Fluges und auch eine
gewisse Zeit vor und nach dem Flug das Zuhause Ihres Tieres sein wird. Achten Sie
beim Kauf darauf, dass Ihr Tier darin bequem liegen, sitzen, stehen und sich
umdrehen kann.
Geben Sie Ihrem Tier ausreichend Zeit, sich an den Umgang mit der Transportbox
zu gewöhnen. Das Vornehmen der Fütterung im Container – erst mit offener, dann
mit geschlossener Tür – kann einiges an Beunruhigung während der Reise im
Vorfeld nehmen. Das reduziert den Stress während der Flugreise deutlich. Ein
vertrauter Gegenstand im Container hilft, das Tier zu beruhigen.
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Noch einige Tipps für den Einsatz der Transportbox:
• Schreiben Sie außen deutlich und in mehreren Sprachen darauf, dass es sich
um ein lebendes Tier handelt.
• Markieren Sie eindeutig, wo bei der Transportbox oben ist.
• Kleben Sie außen auf die Transportbox eine Klarsichthülle, in der sich
Fotokopien des Impfpasses und etwaiger Einreiseuntersuchungen befinden.
Ihr Name, die Adresse und Telefonnummer sowie die Adresse Ihres
Urlaubszieles sollten ebenfalls angegeben sein.
• Legen Sie die Flugbox mit einer saugstarken Unterlage aus, damit eventuell
Erbrochenes oder auch Urin aufgenommen werden können. Die Unterlage
befestigen Sie am besten mit doppelseitigem Klebeband am Boden der Box.
• Wie bei allen längeren Reisen sollte die letzte Mahlzeit zwölf Stunden vor
Abflug gegeben werden. Für Reisen, die länger als 24 Stunden dauern,
sollten Sie etwas Trockenfutter mitnehmen, das ggfs. vom Flugpersonal
verabreicht werden kann. Wasser sollte jederzeit zur Verfügung stehen.
Beruhigungsmittel für den Hund vor der Verbringung in den Container haben nicht
nur Vorteile. Diese Beruhigungsmittel können während des Fluges aufhören zu
wirken. Dann ist es sowohl unmöglich nachzudosieren, als auch den Hund zu
beruhigen.
Holen Sie Ihr Tier sofort nach der Landung persönlich ab. Nehmen Sie alle
notwendigen Papiere zur Hand. Zusätzlich ist das Mitführen zweier Farbfotos zu
empfehlen: Eines von Ihrem Tier und eines vom Heimatort mit Ihnen und Ihrem Tier,
damit Sie im Zweifelsfalle beweisen können, dass das Tier Ihnen gehört.
1.3
Reisen mit der Bahn
Neben den bereits aufgelisteten allgemein gültigen Hinweisen bezüglich des Reisens
mit Tieren haben die verschiedenen Eisenbahngesellschaften unterschiedliche
Bedingungen bezüglich des Transports von Haustieren. Erkundigen Sie sich auch hier
frühzeitig über die Besonderheiten, wie z.B. Umsteigebahnhöfe, Anschlusszeiten etc.
der von Ihnen geplanten Strecke.
Hinweise für die Mitnahme von Haustieren:
• Die Mitnahme von kleinen Hunden (bis zur Größe einer Hauskatze) und Katzen
im Transportbehälter ist unentgeltlich.
• Größere Hunde müssen angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen
(Ausnahme: Blindenführhunde).
• Bei internationalen Reisen ist für Hunde grundsätzlich der Kinderfahrpreis 2.
Klasse zu zahlen.
• Für Nachtzug-Verbindungen gelten besondere Bedingungen.
• Für Hunde können keine Sitzplatz-Reservierungen getätigt werden.
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1.4
Reisen mit dem Schiff
Falls Sie eine Autofähre benutzen, um an Ihr Reiseziel zu gelangen, erkundigen Sie
sich vorher im Reisebüro oder bei der Fährgesellschaft, ob und unter welchen
Bedingungen Tiere auf der Fähre erlaubt sind.
Je nach Dauer der Überfahrt müssen die Tiere im Auto verbleiben oder werden in
speziellen Käfigen oder Boxen untergebracht. Hier hilft wieder die Mitgabe eines
bekannten Gegenstandes wie einer Decke oder eines Spielzeugs.
Eine milde Sedation ist möglich, da Sie Ihren Hund während der Reise besuchen
und den Effekt der Sedierung kontrollieren können.
2
Infektionskrankheiten
2.1
Tollwut
Die Tollwut (Lyssa, Rabies) ist eine durch ein Virus hervorgerufene Erkrankung. Sie
ist wahrscheinlich die gefährlichste Krankheit, die Säugetiere befallen kann, darunter
auch Hund, Katze, Frettchen und Mensch. Sie endet fast immer tödlich. Die
Krankheit findet sich auf jedem Kontinent mit Ausnahme von Australien und der
Antarktis. Fast alle Länder sind betroffen. Davon ausgenommen sind nur einige
Inseln und Halbinseln, unter anderen auch Großbritannien, Irland, Japan, Norwegen,
Schweden und die iberische Halbinsel.
Das Tollwut-Virus kann nicht lange außerhalb des Körpers existieren. Die Infektion
wird durch Bisse von infizierten Tieren weiter verbreitet. In Europa stellen neben
Kleinnagern und Fledermäusen die Füchse das Hauptreservoir für das Virus dar. In
Nordamerika sind dies Stinktiere, Waschbären und Fledermäuse. In Asien, Afrika
und Lateinamerika stellen nicht Wildtiere die Infektionsquelle dar, sondern
verwilderte, freilebende Hunde. In diesen Gegenden werden auch Menschen
häufiger infiziert.
Die Zeit zwischen Biss und Krankheitsausbruch kann zwei Wochen oder auch 4
Monate und länger betragen. Die Geschwindigkeit, mit der sich klinische Symptome
entwickeln, hängt ab von der Infektionsstelle (Je näher der Einbiss am Gehirn oder
Rückenmark liegt, desto schneller erreicht das Virus das Nervengewebe.), dem
Umfang der Gewebszerstörung und der Menge der übertragenen Viren.
Nach dem Biss eines infizierten Tieres greift das Virus das zentrale Nervensystem
an und ruft Aggressivität, Wesensveränderungen und Lähmungserscheinungen (z.B.
Schluckprobleme mit daraus resultierendem Speicheln) hervor. Fortschreitende
Ruhelosigkeit, Gleichgewichtsstörungen gefolgt von Krämpfen und Lähmungen
führen schließlich zum Tode.
Ist die Erkrankung erst ausgebrochen, gibt es keine Behandlung. Jeder
Behandlungsversuch an Tollwut-verdächtigen oder Tollwut-kranken Tieren ist
verboten. Sobald der Verdacht einer Tollwuterkrankung besteht, muss das Tier in
Quarantäne gehalten werden. Die Tollwut (und auch schon ihr Verdacht) gehört zu
den anzeigepflichtigen Seuchen, die den zuständigen Behörden gemeldet werden
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müssen. Wenn das betreffende Tier noch nicht gestorben ist, wird es im
begründeten Verdachtsfall getötet und die Diagnose über eine Obduktion gestellt.
Dies ist die einzige Möglichkeit einer definitiven Diagnose.
Tollwut gehört zu den Zoonosen, d.h. sie ist übertragbar auf den Menschen.
Allerdings kann sie nur durch den Biss eines infizierten Tieres oder anderweitige
Inokulation von Speichel oder infiziertem Blut oder Körperteilen übertragen werden.
Das Virus ist im Speichel des infizierten Tieres nur für eine begrenzte Zeit
vorhanden.
Der einzige wirksame Schutz gegen die Tollwut ist die Impfung. Die Tollwutimpfung
ist ein normaler – und vielleicht der wichtigste – Bestandteil der routinemäßigen
jährlichen Impfung. Die erste Impfung wird im Alter von 3 Monaten verabreicht. Eine
Auffrischungsimpfung wird jedes Jahr im Rahmen der jährlichen Routineimpfung
durchgeführt. Durch diese bei Hund und Katze schon lange gebräuchliche Impfung,
die ohne Nebenwirkungen verläuft, konnte die Tollwut bei den Haustieren nahezu
ausgerottet werden. Man darf jedoch nicht vergessen, dass alle Säugetiere die
Tollwut bekommen können. Eine Eindämmung der Tollwut in der Fuchspopulation
wird mittels einem Tollwutimpfstoff versehenen Fressködern versucht. Wenn Sie in
ländlichen Gegenden in ein tollwutgefährdetes Gebiet kommen, werden Sie Schilder
an den Wegrändern sehen, die Sie darüber informieren. Lassen Sie Ihren Hund in
diesen Gebieten unter keinen Umständen von der Leine!
Weiterhin ist eine Tollwutimpfung wichtig für jede Urlaubsfahrt mit Ihrem Tier, bei der
eine Grenze überschritten wird. Jedes Land verlangt zumindest eine
nachgewiesene, d.h. im Impfpass bescheinigte Tollwutimpfung. Erkundigen Sie sich
rechtzeitig nach den Einfuhrvorschriften für Tiere der entsprechenden Länder, die
Sie besuchen oder durchqueren wollen. Der Impfschutz Ihres Schützlings könnte
schon abgelaufen sein.
2.2
Leptospirose
Die Leptospirose ist auch unter dem Namen Stuttgarter Hundeseuche oder
Weil´sche Krankheit bekannt. Die Erreger dieser Erkrankung gehören zu den
Bakterien. Es handelt sich um verschiedene Arten von Leptospiren. Einige davon
infizieren nicht nur Hunde sondern auch Menschen!
Leptospiren können nicht nur vom Hund sondern auch von anderen Tieren, wie z.B.
Ratten und Mäusen, auf den Menschen übertragen werden. Es handelt sich hier wie
bei der Tollwut um eine Zoonose.
Die infizierten Tiere scheiden die Erreger über den Harn aus. Auf diese Weise
verunreinigte Gewässer (Tümpel, Pfützen, Gräben, Seen usw.) stellen neben
erkrankten Artgenossen die Hauptansteckungsquelle dar, denn im Wasser können
sich die Bakterien über Wochen am Leben halten und vermehren.
Die Ansteckung verläuft bei Tier und Mensch gleich: Die Keime werden über die
Schleimhäute aufgenommen. Erste Symptome beim Hund sind zumeist eine
Hinterhandschwäche, gefolgt von Fieber, Appetitlosigkeit und Durst. Im weiteren
Verlauf folgen Nierenentzündungen, Störungen im Magen-Darm-Trakt mit Durchfall
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und Erbrechen sowie Gelbsucht. Nach 5 - 20 Tagen führt die Krankheit über Leberund Nierenschäden häufig zum Tod.
Die jährliche Impfung schützt somit nicht nur den Hund sondern auch den
Menschen. Die Grundimmunisierung sollte bei Hunden und Frettchen mit 6 - 8 und
12 - 14 Wochen erfolgen. Die Auffrischungsimpfung gegen die Leptospirose erfolgt
jährlich.
2.3
Parvovirose des Hundes („Katzenseuche“)
Die Parvovirose wird durch ein Virus ausgelöst, das dem der Darmentzündung der
Katzen (Panleukopenie) sehr ähnlich ist. Auch die Erkrankungen sind bei Hund und
Katze annähernd gleich. Deshalb wurde früh vermutet, dass das Hundevirus eine
Mutation des Katzenvirus ist (deshalb der Ausdruck Katzenseuche).
Die Hauptquelle des Virus ist der Kot von infizierten Tieren. Dieser Kot kann eine
hohe Konzentration von Viruspartikeln aufweisen. Empfängliche Tiere infizieren sich
bei der Aufnahme des Virus. Danach wird es zum Darm transportiert, wo es in die
Darmwand eindringt und eine Entzündung hervorruft.
Anders als die meisten anderen Viren ist das Parvovirus in der Umgebung stabil und
resistent gegenüber Hitze, Desinfektionsmitteln und Alkohol. Das Virus konnte noch
nach Monaten bei Raumtemperatur aus Hundekot isoliert werden. Wegen seiner
Stabilität kann es über das Haar oder die Füße von infizierten Hunden,
kontaminierte Schuhe, Kleidung und andere Objekte übertragen werden. Ein direkter
Kontakt zwischen Hunden ist also für die Übertragung nicht nötig. Die
Inkubationszeit (Zeit bis zum Ausbruch der Symptome) beträgt 7 - 10 Tage.
Die klinischen Symptome der Parvovirose können variieren, beinhalten aber generell
schweres Erbrechen und heftigen Durchfall. Der Durchfall kann Blut enthalten.
Zusätzlich zeigen betroffene Hunde Appetitmangel, Antriebslosigkeit und Fieber.
Parvovirose kann bei Hunden jeder Altersklasse auftreten, ist aber bei jungen
Hunden unter einem Jahr am häufigsten. Welpen unter fünf Monaten sind am
schwersten betroffen und am schwersten zu heilen.
Wie bei jeder Virusinfektion gibt es kein Mittel, um die Viren abzutöten, sobald sie
den Hund infiziert haben. Eine Bekämpfung der Ursache ist somit nicht möglich.
Eine Behandlung erfolgt stets symptomatisch.
Der beste Schutz Ihres Hundes ist ein belastbarer Impfschutz. Welpen bekommen
ihre Impfung als Teil der Grundimpfungen mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen. Nach der
Grundimmunisierung sollten alle Hunde einmal im Jahr eine Auffrischungsimpfung
erhalten.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist die Übertragung vom Hund auf den
Menschen nicht möglich.
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2.4
Staupe
Staupe ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung der Haushunde. Einige andere
Tierarten, unter anderem Frettchen und Waschbären, werden ebenfalls von der
Krankheit befallen.
Das Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt übertragen. Husten kann die
Krankheit über kurze Distanzen verbreiten. Der Augen- und Nasenausfluss ist
hochgradig mit den Viren kontaminiert.
Die ersten Symptome sind häufig Fieber, Husten sowie Nasen- und Augenausfluss.
Weiterhin können Durchfall, Lungenentzündungen und Gleichgewichtsstörungen
auftreten. Chronische Formen sind durch Bronchitiden und Hautveränderungen wie
übermäßig verhornte Ballen und Nasenspiegel oder eine stark juckende, pustulöse
Hautentzündung gekennzeichnet. Da sich der Erreger auch im Nervensystem
vermehrt, können schwere und oft tödliche Entzündungen im Gehirn oder im Auge
entstehen.
Gegen die Staupe gibt es keine ursächliche Behandlung. Wie bei der Parvovirose ist
lediglich eine Behandlung der Symptome zu versuchen.
Ein sehr wirksamer Impfstoff zum Schutz gegen die Staupe ist verfügbar. Welpen
können schon ab einem Alter von 5 Wochen geimpft werden. In der Regel werden
Hundewelpen und Frettchen mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen grundimmunisiert. Eine
Auffrischung erfolgt alle 2 Jahre.
2.5
Hepatitis contagiosa canis
Die ansteckende Leberentzündung wird ebenfalls durch Viren verursacht. Sie befällt
außer Hunden auch andere Spezies, wie z.B. Füchse. Im Gegensatz zum StaupeVirus ist dieser Erreger stabiler und unempfindlicher. Dadurch gewinnt neben der
direkten Übertragung durch Kontakt mit anderen Hunden oder deren
Körperausscheidungen (Urin, Kot, Speichel) die indirekte Übertragung durch
Gegenstände und Kleidung usw. eine größere Bedeutung. Eine ständige Gefahr
stellen ungeimpfte ältere Hunde dar, welche das Virus über Monate ausscheiden
können, ohne selbst deutliche Krankheitszeichen zu zeigen.
Die Krankheit beginnt, wie nahezu alle Virusinfektionen, mit Fieber, Appetitlosigkeit
und allgemeiner Mattigkeit. Weitere Symptome sind unter anderem Augen- und
Nasenausfluss, Brechdurchfall, Lymphknotenschwellung sowie eine typische
Schmerzhaftigkeit im Bauchbereich mit Berührungsempfindlichkeit hinter dem
Rippenbogen und eine Körperhaltung mit aufgekrümmtem Rücken. Schwersterkrankte Tiere können unter Krämpfen quasi über Nacht sterben, ohne vorher lange
krank gewesen zu sein. Überlebende Tier haben Probleme, ihr Normalgewicht zu
erreichen, und nicht selten bleibt eine chronische Hepatitis als Spätschaden zurück.
Der beste Schutz ist und bleibt die Impfung. Welpen (Hunde und Frettchen) sollten
im Alter von 6 - 8 und 12 - 14 Wochen grundimmunisiert werden. Wiederholungsimpfungen erfolgen in 2-jährigen Abständen.
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2.6
Infektiöse Tracheobronchitis („Zwingerhusten“)
Der Zwingerhusten ist eine Faktorenkrankheit, d.h. mehrere ungünstige Umstände
tragen zum Ausbruch der Erkrankung bei: neben verschiedenen Erregern
(insbesondere Bakterien der Gattung Bordetella aber auch Strepto- und
Staphylokokken, Parainfluenza- und Herpes-Viren) äußere Faktoren, die zur
Schwächung der körpereigenen Abwehrkräfte führen (z.B. Stress,
Umgebungswechsel, Ausstellungen, Futterumstellung, Parasitenbefall, Temperaturund Klimawechsel).
Die Ansteckung erfolgt durch eine sogenannte „Tröpfcheninfektion“ (Husten,
Niesen), durch direkten oder indirekten Kontakt mit den Artgenossen beim täglichen
Spaziergang. Das Risiko ist dort besonders hoch, wo sich viele Hunde auf engem
Raum befinden, beispielsweise im Tierheim, auf dem Hundesportplatz, in der
Welpenschule oder einer Hundezucht.
Die Krankheit äußert sich in einem trockenen, teilweise anfallsweisen, heftigen
bellenden Husten, ähnlich dem Keuchhusten beim Menschen. In leichten Fällen
bleibt der Hund dabei munter, in schweren Fällen wird er müde, entwickelt Fieber
und frisst nicht mehr. Zwar handelt es sich hier nicht um eine lebensbedrohliche
Erkrankung, jedoch bedarf die mitunter sehr schmerzhafte und möglicherweise über
Wochen anhaltende und quälende Entzündung einer lang andauernden
antibiotischen Therapie. Wird der Husten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt,
verschlimmert sich der Zustand bis hin zur Lungenentzündung.
Der Infektion kann durch eine Injektion oder eine intranasal anzuwendende Impfung
vorgebeugt werden. Hierbei wird zwischen der Impfung gegen das ursächliche Virus
oder aber gegen Bordetella bronchiseptica unterschieden. Die Impfung gegen das
Virus ist mit Kombinationspräparaten möglich wogegen die Impfung gegen die
Bakterien separat verabreicht werden muss. Leider ist der Impfschutz nicht so
zuverlässig wie bei den zuvor genannten Erkrankungen.
2.7
Katzenschnupfen
Die wichtigsten Erreger des Katzenschnupfens sind das Feline Calici-Virus und das
Feline Rhinotracheitis-Virus (Felines Herpes Virus). Daneben können auch
Bakterien wie Chlamydien und Bordetellen bei der Infektion eine Rolle spielen.
Infizierte Katzen, die die Krankheit überstanden haben und keine klinischen
Symptome mehr zeigen, können über Jahre hinweg Virusträger und -ausscheider
bleiben – ein Grund, warum diese Krankheit so verbreitet ist. Dabei scheiden sie das
Virus nicht ständig aus, in bestimmten Situationen wie Umgebungswechsel,
Trächtigkeit usw. können sie aber sofort wieder zu Ausscheidern werden. Die Viren
sind für den Menschen nicht ansteckend.
Die Ansteckung erfolgt bei Katzen durch direkten Kontakt mit infektiösem Sekret,
seltener durch Tröpfcheninfektion beim Niesen. Am häufigsten betroffen sind junge,
ungeimpfte Katzen oder Katzenwelpen, die von einer ungeimpften Mutter stammen.
Auch ältere Tiere können erkranken.
14
Katzenschnupfen kann trotz des harmlosen Namens lebensgefährlich sein! Die
Erkrankung beginnt meist mit leichtem Niesen, Fieber und vermindertem Appetit.
Entzündungen der Augen sowie der Nasen- und Maulschleimhaut folgen, wobei das
zunächst wässrige Sekret zunehmend eitrig wird. In besonders schweren Fällen
kann eine Lungenentzündung auftreten, die zum Tode führt. Bei den meisten Tieren
jedoch entwickelt sich eine chronische Verlaufsform, die oft nach Monaten und
Jahren zu weitreichenden Veränderungen an Augen, Nase und Lunge führt.
Schutz bietet nur die Impfung, die mit 6 - 8 und 12 - 14 Wochen erfolgen sollte. Nach
dieser Grundimmunisierung wird eine jährliche Wiederholungsimpfung empfohlen.
2.8
Katzenseuche, Parvovirose der Katze
Diese Infektion wird durch das Feline Parvo-Virus hervorgerufen. Parvo-Viren sind in
der Umgebung äußerst überlebensfähig (mehrere Jahre). Das Hundeparvo-Virus ist
dem der Katze sehr ähnlich. Katzen können durch Hunde infiziert werden, der
umgekehrte Fall ist jedoch nicht bekannt.
Die Erkrankung ist hochgradig ansteckend und verläuft vor allem bei Katzenwelpen
oft sehr schnell und tödlich. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch infizierten
Kot. Eine Ansteckung über Käfige, die mit dem Erreger behaftet sind, sowie
Futterschalen, Katzentoiletten, Kleidung, Hände etc. ist möglich. Reine
Wohnungskatzen sind daher ebenfalls gefährdet. Wie beim Katzenschnupfen gibt es
auch hier gesunde Virusausscheider als weitere Ansteckungsquelle. Parvoviren
gehören zu den widerstandsfähigsten Krankheitserregern: Sie können bei Wind und
Wetter Jahre überleben. Die Ausscheidung, in der sie einst enthalten waren, ist bis
dahin nicht mehr identifizierbar. So werden die Viren später leicht verschleppt, z.B.
an Schuhen.
Die ersten Symptome sind Abgeschlagenheit, Fressunlust und hohes Fieber. Dazu
kommt Erbrechen und starker, wässriger, meist blutiger Durchfall. Letzterer führt zu
Flüssigkeitsverlust, aufgrund dessen die Tiere schnell austrocknen. Die Behandlung
der Katzenseuche ist aufwendig und oft nicht erfolgreich.
Einen sicheren Schutz bietet die Impfung. Die Grundimmunisierung umfasst eine
Impfung im Alter von 6 - 8 Wochen sowie eine sich nach 3-4 Wochen anschließende
Wiederholungsimpfung. Danach sollte alle zwei Jahre eine Wiederholungsimpfung
erfolgen.
2.9
Leukose, feline Leukämie-Infektion (FeLV)
Der Erreger der Katzenleukose ist ein Virus, das sehr unterschiedliche
Erkrankungen verursachen kann: einmal durch direkte Einwirkung des Virus auf
Organe oder Organsysteme, zum anderen indirekt über eine Schwächung der
natürlichen Abwehrkräfte.
Die Verbreitung des Virus erfolgt über Speichel, Urin und Kot, aber auch von
infizierten Müttern auf ihre Welpen. Ansteckungsgefahr besteht ebenso durch
15
gesund erscheinende Tiere, die Träger des lebensbedrohlichen Virus sein und
dieses auf andere Katzen übertragen können.
Die Symptome sind sehr vielfältig: Sie reichen von Teilnahmslosigkeit, Abmagerung,
unstillbaren Durchfällen, chronischem Schnupfen bis hin zu Lungenentzündungen
und Gelbsucht. Diese Krankheitserscheinungen lassen lediglich den Verdacht auf
das Vorliegen einer Katzenleukämie zu. Die eigentliche Leukose ist durch bösartige
Tumoren verschiedener Organe und Veränderungen des Blutbildes (z.B. Blutarmut)
gekennzeichnet.
Erkrankte Tiere sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre, meist schon nach
wenigen Monaten. Katzenleukose ist unheilbar.
Der einzig mögliche Schutz ist die Impfung. Für die Grundimmunisierung sind zwei
Injektionen im Abstand von 3-4 Wochen erforderlich. Die Immunität wird durch
jährliche Wiederholungsimpfungen aufrechterhalten. Eventuell empfiehlt es sich, vor
der Grundimmunisierung einen Leukosetest durchzuführen.
2.10 Katzenaids, FIV-Infektion
Das Feline Immunschwäche-Virus (FIV) ist dem HIV des Menschen, dem AIDSVirus, sehr ähnlich. Eine Übertragung des Katzenvirus auf den Menschen ist jedoch
ausgeschlossen.
Das FIV wird hauptsächlich durch Bissverletzungen übertragen, z.B. anlässlich von
Revierverteidigungskämpfen oder während des Paarungsaktes durch den
Nackenbiss des Katers. Die Krankheit tritt vermehrt bei freilaufenden, älteren, nicht
kastrierten Katern auf.
Die FIV-Infektion führt, ähnlich wie die Katzenleukose, zu einer Schwächung des
Immunsystems, in deren Folge es zu den verschiedensten Krankheitszeichen
kommen kann. Häufig beobachtete Symptome sind allgemeine Unlust,
Zahnfleischentzündungen, Schnupfensymptome, schlecht heilende Wunden der
Haut, Fieber, vergrößerte Lymphknoten und Durchfall. Die Infektion endet immer
tödlich.
Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Infektionskrankheiten steht gegen die
FIV-Infektion gegenwärtig kein Impfstoff zur Verfügung.
2.11 Ansteckende Bauchfellentzündung (FIP, FeCoV)
Die Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) ist eine komplexe, tödlich verlaufende
Viruserkrankung der Katzen. FIP ist überaus gefährlich und wird durch den direkten
Kontakt mit infizierten Artgenossen bzw. indirekt über Fressnäpfe und
Katzentoiletten übertragen. Katzenwelpen können auch während der Trächtigkeit
infiziert werden. In den letzten Jahren wurden Krankheitsausbrüche nach
Spontanmutationen des enteralen felinen Coronavirus nachgewiesen.
16
Wegen der unspezifischen Krankheitssymptome ist die Diagnose schwierig. Zu den
anfänglichen Symptomen der FIP zählen chronisches Fieber, Appetitlosigkeit und
Gewichtsverlust. Bei „typischen“ Krankheitsverläufen kommt es zu teilweise
massiven Flüssigkeitsansammlungen in der Brust und / oder Bauchhöhle (die
sogenannte „feuchte FIP“). Bei weniger charakteristischen Formen („trockene FIP“)
können lebenswichtige Organe wie Leber, Nieren, Augen, Herz und Gehirn
geschädigt werden und Störungen wie Verdauungsprobleme, Herzversagen und
Atemnot hinzukommen.
Bislang gibt es lediglich verschiedene therapeutische Ansätze aber noch keine
allgemein anerkannte, wirksame Behandlung, die den tödlichen Ausgang dieser
Infektionskrankheit verhindern könnte. Die einzige Möglichkeit, Katzen vor FIP zu
schützen, besteht in der völligen Isolation oder einer prophylaktischen Impfung.
Gegen die infolge von Spontanmutationen aus enteralen Coronaviren entstandenen
FIP-Erreger ist die Impfung aber leider unwirksam.
Die FIP-Impfung wird intranasal verabreicht. Die Grundimmunisierung erfolgt durch
zweifache Verabreichung im Abstand von 3 Wochen. Die Wiederholungsimpfung
erfolgt jährlich.
2.12 Borreliose
Die Borreliose, eine durch Bakterien (Borrelien) verursachte Allgemeinerkrankung,
ist mit Abstand die häufigste durch Zecken übertragene Erkrankung in Mitteleuropa.
Überträger ist in den meisten Fällen Ixodes ricinus, eine weit verbreitete Zeckenart.
Nebem dem Hund kann auch der Mensch erkranken. Pferde tragen ein geringeres
Risiko, Katzen scheinen sogar unempfindlich gegenüber Borrelien zu sein.
Die Krankheit äußert sich beim Hund meist unspezifisch mit Bewegungsunlust,
Mattigkeit oder Fieber. Die Bakterien breiten sich im Organismus aus, wobei alle
Organe befallen werden können. Dabei kann es unter anderem zu
Muskelschmerzen, neurologischen und kardio-vaskulären Symptomen kommen.
Später kommt es häufig zu chronischen Gelenkentzündungen mit dadurch
bedingten Lahmheiten. Das für den Menschen so typische Anfangsstadium mit einer
deutlichen Hautrötung um die Zeckenbissstelle (Wanderröte) ist deutlich schwächer
als beim Menschen ausgeprägt. Es wird wegen der Behaarung selten bemerkt.
Die Infektion mit Borrelien erfolgt normalerweise erst, nachdem eine infizierte Zecke
12 - 24 Stunden Blut gesaugt hat.
Hunde sind aufgrund ihrer Lebensweise weitaus häufiger von Zecken befallen als
der Mensch. Neben den typischen Zecken-Biotopen wie Unterholz und hohem Gras
finden sich infizierte Zecken durchaus auch in städtischen Parkanlagen.
Eine Impfung gegen die Borreliose ist möglich. Der Impfstoff ist allerdings nur für
Hunde zugelassen und beinhaltet nur eine bestimmte Unterart der für die Krankheit
verantwortlichen Borrelien. Die Grundimmunisierung erfolgt durch zwei Injektionen
im Abstand von 3-4 Wochen. Da der volle Impfschutz nur für 6 Monate garantiert
17
wird, ist eine Impfung im März-April am sinnvollsten. Jährliche Wiederholungsimpfungen werden empfohlen.
3
Wichtige Parasitosen
3.1
Haut
3.1.1 Flöhe
Flöhe gehören zu den sogenannten Ektoparasiten, da sie auf dem Tier leben. Es
handelt sich um Insekten, die keine Flügel aber Springbeine besitzen. Ihr nur wenige
Millimeter langer Körper ist seitlich abgeflacht und meist braun gefärbt. Die Nahrung
der erwachsenen Plagegeister besteht ausschließlich aus Blut, das mittels stechendsaugender Mundwerkzeuge aufgenommen wird.
Der Entwicklungszyklus dauert ca. 3 - 4 Wochen und ist abhängig von Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit. Das Ei entwickelt sich über mehrere Zwischenstufen drei Larvenstadien und ein Puppenstadium - zum erwachsenen Floh. Dieser kann
mehrere Monate leben und das Haustier nachhaltig beeinträchtigen.
Der "Katzenfloh" ist der häufigste Parasit im Fell von Hunden und Katzen. Nach jedem
Flohstich beginnt die Haut zu jucken und rötet sich. Flohbefall führt häufig zu
Unwohlsein und vermehrtem Kratzen. Flöhe können ein Tier richtig krank machen,
indem sie Blutarmut oder Allergien verursachen oder aber Bandwürmer und Hautpilze
übertragen. Viele Tiere tolerieren auch sehr hochgradigen Flohbefall mit
offensichtlicher Gleichgültigkeit, während andere sich fortwährend kratzen und beißen,
auch wenn nur wenige Flöhe anwesend sind. Dies geschieht oft wegen einer
Flohhypersensitivität (Flohspeichelallergie). Beim Biss des Flohs gerät eine kleine
Menge Flohspeichel in das Tier, um dort Zellen aufzulösen und die Blutmahlzeit zu
ermöglichen. Manche Tiere werden auf die im Speichel enthaltenen Substanzen
allergisch. Dies ist die Ursache für den immensen Juckreiz.
In den modernen, gut isolierten und beheizten Wohnungen finden Flöhe optimale
Lebensbedingungen und können sich das ganze Jahr hindurch vermehren. Wenn ein
Tier von Flöhen befallen ist, müssen alle Hunde und Katzen eines Haushalts mit einem
wirksamen Flohmittel behandelt werden. Hierbei muss man beachten, dass sich nur
die erwachsenen Flöhe auf dem Tier befinden. Die verschiedenen Entwicklungsstadien
befinden sich in der Umgebung des Tieres vorzugsweise dort, wo es sich am meisten
aufhält wie z.B. dem Schlafplatz, dem Sofa und je nachdem auch dem Bett des
Besitzers. Bei hochgradigem Befall sollte daher auch die Umgebung der Tiere mit
einem Insektenwachstumshemmer behandelt werden, um die Weiterentwicklung von
Floheiern, -larven und -puppen zu verhindern.
3.1.2 Zecken
Zecken sind Spinnentiere, die sich an alle Klimazonen und Umweltverhältnisse
angepasst haben. Bestimmte Arten finden sich in Wäldern und deren Randgebieten.
Sie lieben Feuchtigkeit und Wärme und überwintern in der Laubschicht des
18
Waldbodens. Andere bevorzugen Trockenheit und Hitze. Diese kommen vor allem in
den Mittelmeerländern vor, können eingeschleppt werden und überleben in beheizten
Räumen.
Zecken schaden durch Blutsaugen und durch Verbreitung von Krankheitserregern
(z.B. Borreliose, Ehrlichiose, Babesiose). Sie lauern auf Grashalmen und warten auf ihr
Opfer, das durch Erschütterung, Wärme und Geruch erkannt wird. Hierbei hilft ein
besonderes Sinnesorgan am vordersten Beinpaar der Zecke. Blitzschnell klammert
sich die abgestreifte Zecke am Wirt fest.
Der Lebenszyklus des aus dem Ei geschlüpften Parasiten umfasst drei
Entwicklungsstadien: Larve, Nymphe und adulte Zecke, der erwachsene Parasit.
Zwischen jedem Stadium liegt eine Häutung. Davor und vor der Eiablage des
erwachsenen Weibchens ist jeweils eine Blutmahlzeit nötig. Dies erholt sich die Larve
bei Mäusen, Vögeln, während Nymphen und adulte Zecken größere Säugetiere (Wild,
Hunde, Katzen) und den Menschen bevorzugen. Nach jedem Blutsaugen, das
zwischen 4 und 7 Tage dauert, fällt der Parasit ab und entwickelt sich auf dem
Erdboden weiter.
Die Übertragung von Krankheitserregern beginnt nicht sofort nach dem Festsetzen der
Zecke sondern erst ca. 12 - 24 Stunden danach. Das Risiko nimmt also mit der
Saugdauer zu und erreicht ein Maximum bei der schnellen Saugphase, die nach ca. 48
Stunden einsetzt. Es lohnt sich daher immer noch, den Hund nach dem Spaziergang
auf Zecken zu kontrollieren. Wenn Sie eine Zecke auf Ihrem Hund herumlaufend
finden, hat sie noch nicht gebissen. Entfernen Sie sie sofort und werfen Sie sie in
reinen Alkohol oder zerquetschen Sie sie zwischen zwei harten Oberflächen. Wenn die
Zecke schon gebissen hat, müssen Sie sie mit einer Zeckenzange nahe der Haut des
Hundes ergreifen und durch Drehen entfernen. Stellen Sie sicher, dass der Kopf mit
entfernt wird. Ansonsten können an der Bissstelle Entzündungen entstehen.
Am einfachsten ist jedoch die medikamentöse Prophylaxe, die je nach Präparat in
Form von Tropfen, Spray oder auch Halsbändern erhältlich ist. Ihr Tierarzt wird sie
gerne beraten.
3.2
Magen-Darm-Trakt
3.2.1 Würmer
Hunde und Katzen werden häufig mit Rundwürmern (Spul- und Hakenwurm) befallen.
Darüber hinaus können auch verschiedene Bandwurmarten und Peitschenwürmer
Hund und Katze infizieren.
Würmer im ansteckungsfähigen Stadium werden von den Tieren direkt aus der Umwelt
aufgeleckt oder z.B. mit einem Floh oder rohem Fleisch aufgenommen. Hakenwürmer
können außerdem über die Haut z.B. an Bauch oder Pfoten in den Organismus
gelangen. Die Larven einiger Würmer wandern durch den Körper, bevor sie
"erwachsen werden" und sich im Darm ansiedeln. Erst dann werden Eier mit dem Kot
ausgeschieden und sorgen für die ständige Verbreitung der Würmer. Manche
Wurmarten legen bis zu 200.000 sehr widerstandsfähige Eier pro Tag, die mehrere
Monate, teilweise bis zu 2 Jahre, außerhalb eines Tieres überleben.
19
Welpen werden bereits vor ihrer Geburt mit Wurmlarven, die sie in der Gebärmutter
aufnehmen, angesteckt. Irgendwann haben sich Wurmlarven unauffällig in der
Muskulatur der Mutter abgekapselt und ein fast unerreichbares Reservoir gebildet.
Durch hormonelle Einflüsse während der Trächtigkeit werden die Larven aktiv und
wandern über die Gebärmutter in die ungeborene Welpen. Nach der Geburt erfolgt die
Ansteckung über die Muttermilch. Mit jedem Schluck können die Welpen Wurmlarven
aufnehmen und werden so während der Säugezeit ständig infiziert. Welpen sollte man
daher ab der 2. Lebenswoche regelmäßig entwurmen.
Wurminfektionen schwächen das Tier durch Verletzungen, Nährstoff- und Blutentzug
sowie durch Stoffwechselgifte. Schon die Larven der Würmer rufen auf ihrer
Wanderung im Körper Lungen- oder Leberentzündungen hervor. Ausgewachsene
Würmer verursachen viele kleine Verletzungen, die zu Blutungen führen können.
Darmentzündungen mit Verdauungsstörungen wie Durchfall, Erbrechen, Krämpfen
und aufgetriebenem Bauch, massive Verstopfungen bis zur Darmverlegung oder sogar
Todesfälle können durch Wurmbefall hervorgerufen werden. Tiere die über längere
Zeit unter Würmern leiden, bleiben im Wachstum zurück, magern ab und bekommen
ein struppiges Fell. Die Abwehrkräfte des Tieres lassen stark nach, wodurch es
anfälliger für andere Erkrankungen wird.
Verschiedene Wurmarten sind auch auf den Menschen übertragbar und stellen ein
ernst zu nehmendes Risiko dar. Im "Fehlwirt Mensch" können Würmer Erkrankungen
wie Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen, Leber- und Lungenentzündungen,
Sehstörungen, Hirn- und Rückenmarksschädigungen, epileptische Anfälle, stark
juckende Ekzeme und allergische Reaktionen hervorrufen.
Eine Entwurmung schützt somit nicht nur Ihr Tier sondern auch Sie. Trotz größter
Sorgfalt kann eine Infektion mit Würmern nie völlig ausgeschlossen werden.
Deswegen ist der beste Schutz die regelmäßige Entwurmung. Hierfür gibt es
verschiedene Präparate auf dem Markt. Fragen Sie Ihren Tierarzt nach der für Ihr Tier
besten Entwurmung.
3.2.2 Giardiasis
Giardien sind weltweit verbreitete Darmparasiten, die u.a. bei Hunden, Katzen und
auch dem Menschen vorkommen. Diese Parasiten werden zuweilen mit Würmern
verwechselt, da sie den Magen-Darm-Trakt befallen und Durchfall auslösen können.
Es handelt sich hier jedoch nicht um Würmer, sondern um sogenannte einzellige
Parasiten (Protozoen). Die Giardiasis ist sowohl beim Hund als auch beim Menschen
eine der häufigsten Parasitosen des Darmes.
Die Übertragung der infektiösen Zysten (oder Eier) erfolgt oral. Im Darm des Tieres
entwickeln sich die Zysten über mehrere Stadien. Schließlich werden neue Zysten mit
dem Kot ausgeschieden. Diese liegen dann in der Umgebung und können andere
Tiere infizieren. Sie können auch über infiziertes Trinkwasser übertragen werden. Die
Zeit zwischen Infektion und dem Ausscheiden neuer infektiöser Stadien kann einige
Tage bis ca. zwei Wochen betragen. Zysten sind bei kühlen und feuchten
Umweltbedingungen mehrere Wochen bis Monate ansteckungsfähig.
20
Starker Befall, besonders bei Welpen, Jungtieren sowie geschwächten Tieren, zeigt
sich oft in hellem, schleimigen, gelegentlich blutigen und übelriechenden Durchfall.
Schlechte Nahrungsverwertung, Gewichtsverlust und Kümmern sind die Folge, der
Appetit bleibt aber meist erhalten. Erwachsene Hunde und Katzen zeigen nur selten
Krankheitssymptome, sie können jedoch als sogenannte Dauerausscheider andere
Hunde, Katzen oder auch den Menschen anstecken.
Die Behandlung der Giardiasis ist mit den heutigen Medikamenten im Allgemeinen
kein Problem mehr. Der Erfolg sollte jedoch durch Kotuntersuchungen bestätigt
werden.
3.3
Kreislauf und innere Organe
3.3.1 Dirofilariose, Herzwurmerkrankung
Die Dirofilariose oder Herzwurmerkrankung beim Hund, ist eine aus dem Ausland
importierte Parasitose. Sie kommt auf allen Kontinenten vor. Es handelt sich um eine
schwere und häufig tödlich verlaufende Krankheit. Auslöser ist ein Herzwurm,
Dirofilaria immitis. Diesem Parasiten begegnet man vor allem im Mittelmeerraum
(Frankreich, Spanien etc), in Nord- und Südamerika, Japan und Australien.
Erwachsene Herzwürmer leben im Herz und in den großen Gefäßen rund um das Herz
der infizierten Hunde. Selten werden sie auch in anderen Körpergegenden gefunden.
Ein Hund kann bis zu 300 Würmer haben. Sie haben eine Lebensdauer von 5 Jahren.
Während dieser Zeit produziert das Weibchen Millionen von jungen Würmern
(Mikrofilarien). Diese Mikrofilarien leben im Blutstrom, vor allem in den kleinen
Blutgefässen. Die unreifen Herzwürmer können ihren Lebenszyklus jedoch nicht im
Hund vollenden. Die restlichen Stadien ihrer Entwicklung müssen sie in einer
Stechfliege (Moskito) vollenden. Die Mikrofilarien sind deshalb nicht infektiös für den
Hund, obwohl sie Probleme verursachen.
Die Krankheit wird nicht direkt von Hund zu Hund übertragen. Ein Zwischenwirt, der
Moskito, wird für die Verbreitung benötigt. Deshalb fällt die Hauptverbreitungszeit der
Krankheit zusammen mit der Hauptflugzeit der Moskitos. Die Zahl der infizierten
Hunde und die Länge der Moskitosaison in jeder untersuchten Gegend zeigten einen
direkten Zusammenhang. In Deutschland ist diese Krankheit (noch) kein großes
Problem, da der Überträger Moskito hier keine annehmbaren Lebensbedingungen
vorfindet.
Es gibt 30 Moskitoarten, die die Herzwürmer übertragen können. Der weibliche
Moskito sticht einen infizierten Hund und nimmt während der Blutaufnahme ebenfalls
die Mikrofilarien auf. Diese entwickeln sich während 10 bis 30 Tagen im Moskito weiter
und wandern dann in die Mundgegend des Insekts. Zu diesem Zeitpunkt werden die
Mikrofilarien infektiöse Larven genannt, da sie sich im Hund zu erwachsenen Würmern
entwickeln können. Der Moskito sticht den Hund (Endwirt), wo das Haarkleid am
dünnsten ist, und überträgt so die Krankheit von Tier zu Tier.
Es dauert einige Jahre, bevor Hunde erkennbare Zeichen einer Infektion zeigen.
Deshalb wird die Krankheit zumeist erst bei Hunden festgestellt, die 4 bis 8 Jahre alt
sind.
21
Die erwachsenen Würmer sind krankheitsauslösend, indem sie das Herz und die
großen vom Herz abgehenden Gefäße verstopfen. Sie behindern die Herzklappen in
ihrer Funktion. Durch die Verstopfung der Hauptblutgefäße wird die Blutzufuhr zu
anderen Organen des Körpers (besonders zu den Lungen, der Leber und den Nieren)
reduziert und so die Organfunktion beeinträchtigt.
Die meisten mit Herzwürmern infizierten Hunde zeigen in den ersten zwei Jahren keine
Krankheitssymptome. Leider ist daher beim Auftreten der ersten Symptome die
Krankheit meist schon weit fortgeschritten. Die Schwere und Art der Symptome
hängen von der Anzahl der erwachsenen Würmer, von ihrer Lokalisation, der Dauer
der Anwesenheit der Würmer und dem Ausmaß des Schadens an Herz, Lunge, Leber
und Nieren ab. Die offensichtlichsten Symptome sind: ein milder, trockener,
chronischer Husten, ein verkürztes Atmen, Schwäche, Nervosität, Lustlosigkeit und
Antriebslosigkeit. Alle diese Symptome verstärken sich nach Anstrengung. Manche
Hunde fallen sogar in Ohnmacht. In fortgeschrittenen Fällen kann es zu einer
Herzinsuffizienz kommen und sich im Bauchraum und in den Beinen Flüssigkeit
ansammeln (Ödeme). Zusätzlich können auch Gewichtsverlust, schlechte Kondition
und Anämie (Blutarmut) auftreten. Hochgradig infizierte Hunde können plötzlich
während einer Anstrengung oder Aufregung sterben.
Die Mikrofilarien zirkulieren durch den Körper, bleiben aber hauptsächlich in den
kleinen Blutgefäßen. Da diese etwa so breit wie die Mikrofilarien sind, kann der
Blutfluss in ihnen blockiert sein. Die von diesen blockierten Gefäßen versorgten
Körperzellen werden nicht mehr mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt. Besonders
die Lunge und die Leber sind betroffen. Eine Zerstörung von Lungengewebe führt zu
Husten. Eine eintretende Leberzirrhose bewirkt Gelbsucht, Anämie und generelle
Schwäche. Auch ein Nierenversagen ist möglich.
Die Dirofilariose ist eine sogenannte Zoonose d.h. der Mensch ist ebenfalls
empfänglich. Hier kommt es in der Regel aber nur zu asymptomatischen Herden in der
Lunge. Erkrankungen werden nur selten registriert.
Bei der Behandlung von Hunden mit erwachsenen Herzwürmern kann es zu Embolien
und anderen Gesundheitsschäden kommen. Hunde mit einem schweren Befall
brauchen eventuell eine lebenslange Therapie zur Herzunterstützung, auch wenn die
Herzwürmer abgetötet wurden.
Eine Vorbeugung ist daher immer noch die beste Variante. Mit geeigneten Präparaten
können die Mikrofilarien leicht abgetötet werden. Als Dauermedikamente verabreicht
verhindern sie sogar die Infektion des Haustieres, wenn dieses von einem infizierten
Moskito gebissen werden sollte.
22
3.3.2 Leishmaniose
Die Leishmaniose gehört zu den importierten Parasitosen. Diese Krankheit wird durch
ein Protozoon (einen Einzeller) ausgelöst. Dieser Parasit kann bei Hunden, Katzen,
Füchsen und vielen Nagetieren in vielen Teilen der Welt gefunden werden. Auch der
Mensch kann befallen werden. Allerdings existiert kein direkter Übertragungsweg vom
Hund zum Menschen oder umgekehrt. Der Überträger ist eine kleine Sandfliege
(Phlebotomus spp).
Die Leishmaniose ist die am häufigsten eingeschleppte Infektionskrankheit des
Hundes. Das normale Verbreitungsgebiet umfasst wärmere Länder in Südeuropa und
die Mittelmeerstaaten. Auch Südfrankreich gehört dazu. Bei Fahrten in diese Regionen
muss also an eine mögliche Ansteckung gedacht werden.
Die Leishmaniose kann Monate bis Jahre asymptomatisch verlaufen. Es gibt zwei
Formen der Leishmaniose. Die kutane Form ist relativ selten beim Hund und äußert
sich in eiternden Hautläsionen, besonders an den Extremitäten, den Ohren, der Nase
etc. Dies ist die übliche Verlaufsform bei der Katze. Hunde leiden normalerweise an
der viszeralen Form, bei der die ersten Anzeichen recht vage sind: Gewichtsverlust,
reduzierte Belastbarkeit und Appetitmangel. Schorfige, nichtjuckende Stellen an Nase
und Ohren, Haarverlust (Brillenbildung) und Abschilferungen der Haut können
auftreten. Es kann zu einer Vergrößerung der Milz, der Lymphknoten und der Leber
kommen, die zu schwerer Krankheit und zum Tod führen können.
Eine Übertragung erfolgt nicht direkt von Haustier zu Haustier, sondern nur mittels der
Einstiche der Sandfliege bei deren Mahlzeiten. In unseren Breitengraden gibt es noch
keinen Zwischenwirt, der die Leishmaniose übertragen kann. Bisher wurden
Ausbrüche der Krankheit in unseren Breiten noch immer auf eingeschleppte
Infektionen aus südlichen Ländern zurückgeführt.
Die Behandlung ist beim Hund nicht so effektiv wie beim Menschen. Der auslösende
Parasit kann niemals komplett aus dem Körper eliminiert werden, weshalb ein
Wiederauftreten der Krankheitssymptome auch nach längeren beschwerdefreien
Intervallen auftreten kann. Rückfälle sind an der Tagesordnung. Sie müssen intensiv
therapiert werden.
Die Prophylaxe beinhaltet sowohl das Meiden von Endemiegebieten als auch die
Anwendung von Insektenabwehrmitteln. Eine Impfung ist derzeit noch nicht möglich.
3.3.3 Babesiose
Die Babesiose gehört ebenfalls zu den importierten Parasitosen. Sie war immer in
Südeuropa vorhanden und scheint sich jetzt nach Norden in Richtung Frankreich und
Deutschland auszubreiten. Bisher bekannte befallene Gebiete in Deutschland sind der
Freiburger Raum, die Rheinebene und die Mosel.
Es handelt sich um eine von Zecken übertragene Krankheit, die einen Zerfall von roten
Blutzellen verursacht, der wiederum zu Anämie und Gelbsucht führt. Die Krankheit
wird durch verschiedene Typen von Protozoen (Einzeller), den Babesien, ausgelöst.
23
Die Überträgerzecken, Rhipicephalus und Dermacentor, sind besonders in Südeuropa
zu finden, wo es auch andere Überträgerzecken gibt.
Der Parasit kann nicht außerhalb des Haustieres oder der Zecke überleben. Weiterhin
muss die Zecke zwei bis drei Tage an einem infizierten Tier saugen, um selbst infiziert
zu werden. Die Krankheit kann nicht direkt von einem Tier zum anderen übertragen
werden. Die Ansteckung erfolgt ausschließlich durch Biss einer infizierten Zecke.
Sowohl Welpen als auch erwachsene Tiere, die betroffene Gegenden besuchen,
können sich infizieren, da sie noch keine Immunität ausgebildet haben.
Wenn Ihr Hund (Ihre Katze) sich infiziert hat, werden Sie in den ersten 10 - 20 Tagen der sogenannten Inkubationsperiode - nichts bemerken. Die Symptome können
danach von "ein bisschen schlecht drauf" bis zu einer schweren hämolytischen
Krankheit reichen. Erkrankte Hunde und Katzen sind unlustig, schwach und
verweigern das Futter. Es treten Fieber, Blutarmut und Gelbsucht auf. Der Absatz von
sehr dunklem Urin wird oft beobachtet. Es kann zu multiplem Organversagen und
sogar zum Tode kommen. Sogar sehr leichte Fälle, die ohne Behandlung auskommen,
können immer noch den Parasiten in sich tragen und als Überträger fungieren.
Anders als manche anderen Krankheiten in Europa, scheint es so, als ob Babesiose
nicht auf den Menschen übertragbar ist. Es ist also keine Zoonose.
Es gibt sehr effektive Therapeutika. Die Schwierigkeit liegt in der korrekten
Diagnosestellung.
Die Infektion ist durch gezielte Vorbeugung einfach zu verhindern. Als
Sofortmaßnahme kann eine Arzneimittelinjektion einen sicheren Schutz für 4 - 6
Wochen liefern. Da die Krankheit nur durch Bisse von infizierten Zecken übertragen
wird, ist die Zeckenbehandlung vor und während Ihrer Urlaubsreise von großer
Bedeutung. Dies schließt nicht nur das Auftragen von Antizeckenmitteln ein, sondern
auch das tägliche Entfernen von Zecken (eine 100%ige Wirksamkeit ist nie zu
garantieren). Den sichersten Schutz bietet eine Impfung. Der Impfstoff ist aber in
Deutschland nicht zugelassen.
3.3.4 Ehrlichiose
Auch hier handelt es sich um eine importierte, durch Zecken übertragene Krankheit.
Sie wird durch bestimmte bakterienähnliche Krankheitserreger, die Rickettsien,
ausgelöst. Diese Bakterien befallen die weißen Blutzellen. Die Ehrlichiose des Hundes
wird durch eine Infektion mit E. canis ausgelöst. Dieser pathogene Organismus kommt
in tropischen und subtropischen Gegenden wie Südeuropa oder der Mittelmeerregion
vor.
Verbreitet wird die Krankheit durch die Zecke Rhipicephalus sanguineus. Somit ist das
Auftreten der Krankheit an die Anwesenheit dieser Zecke gebunden, die bei uns nicht
überall und nur in geringen Stückzahlen vorkommt.
Infektionen mit E. canis sind generell auf Hunde beschränkt, obwohl es Berichte über
Krankheitsausbrüche beim Menschen im Süden der Vereinigten Staaten gibt. Katzen
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können sich mit anderen, katzenspezifischen Ehrlichien infizieren. Erkrankungen bei
der Katze sind jedoch selten.
Die Zeit bis zum Ausbruch der Krankheit kann bis zu drei Wochen betragen. Meist
kommt es zunächst zu einer unspezifischen Krankheitsphase. Zu den Symptomen
gehören Fieber, Appetitverlust und vergrößerte Lymphknoten. Blutuntersuchungen
zeigen eine Anämie und eine niedrige Zahl an weißen Blutzellen. Die Hunde erholen
sich normalerweise von dieser Phase spontan, erreichen dann aber eine subklinische
Phase die Monate bis Jahre dauern kann. Wenn ihr Immunsystem nicht geschwächt
ist, kann eine Spontanheilung stattfinden. Bei einer vorliegenden anderen Erkrankung
oder gestörtem Immunsystem kann sich eine chronische Infektion entwickeln. Hierbei
kommt es zu schwerem Nasenbluten, kombiniert mit Blutungen im Maul und anderen
Blutgerinnungsstörungen, deren Ursache ein Thrombozytopenie ist.
Deutsche Schäferhunde und Dobermänner sind besonders empfänglich für eine
chronische Ehrlichiose, die oft kombiniert mit anderen durch Insekten übertragene
Erkrankungen wie Leishmaniose oder vor allem Babesiose auftritt.
Wenn Sie mit Ihrem Hund eine Reise ans Mittelmeer oder in das Tal der Loire planen,
wo die Ehrlichiose verbreitet ist, sollten Sie vorher Maßnahmen gegen einen
Zeckenbefall ergreifen. Die Prinzipien sind die gleichen wie für die anderen von Zecken
übertragenen Krankheiten. Es gibt zur Zeit keinen Impfstoff gegen die Ehrlichiose. Die
Behandlung erfolgt mit Hilfe spezifischer Antibiotika.
3.3.5 Frühsommermeningoencephalitis (FSME)
Die FSME wird durch ein Arbovirus ausgelöst. Unter Arboviren versteht man eine
inhomogene Gruppe von Viren, deren gemeinsames Merkmal die Übertragung durch
blutsaugende Arthropoden ist.
Diese Krankheit ist beim Menschen bereits seit 1927 bekannt. Sie wird zusammen mit
der Borreliose als wichtigste durch Zecken übertragene, menschliche Erkrankung
Europas betrachtet. Eine Erkrankung beim Hund wurde erstmals 1972 beschrieben.
Seit Mitte der 90er Jahre durchgeführte Studien zeigen, dass Hunde relativ häufig mit
dem Virus Kontakt haben ohne aber zu erkranken. Der Hund scheint gegenüber dieser
Krankheit recht resistent zu sein. Es gibt nur wenige Berichte über Erkrankungen. Für
eine Erkrankung müssen also zusätzliche Faktoren wie z.B. eine Immunschwächung
durch andere Erkrankungen vorliegen.
Das Virus der FSME wird durch Zecken übertragen. Das verantwortliche Virus
zirkuliert zwischen Zecken und kleinen Säugetieren (bevorzugt Mäusen) des Waldes in
regional begrenzten Naturherden. In Europa ist das Virus in vielen Ländern endemisch
mit Ausnahme der iberischen Halbinsel, der Benelux-Länder und Großbritannien. In
Deutschland konzentrieren sich die endemischen Gebiete auf Bayern und BadenWürtemberg, sowie begrenzte Regionen in Hessen, im Saarland, in Brandenburg,
Berlin, Sachsen und Thüringen.
Die Übertragung erfolgt mit dem Zeckenbiss und ist daher an den Lebensraum der
Zecke gebunden. In Europa ist hierfür die Zecke Ixodes ricinus verantwortlich, also die
25
gleiche, die auch die Borreliose überträgt. Sie ist nahezu an alle Haus- und
Waldsäugetiere angepasst und akzeptiert auch den Menschen als Wirt.
Wenn Hunde erkranken, handelt es sich wie beim Menschen um Fälle mit sehr
schwerwiegendem Verlauf. Die Erkrankung beginnt in der Regel akut bis perakut mit
stark erhöhter Körpertemperatur (bis über 41°C) und mit weiterem raschem Verlauf. Es
können Verhaltensänderungen von apathisch bis aggressiv, Gangstörungen bis zu
Lähmungserscheinungen und Krampfanfälle auftreten. Charakteristisch ist eine
allgemein erhöhte Schmerzhaftigkeit, wobei vor allem der Kopf- und Nackenbereich
betroffen sind. Ein großer Teil der Erkrankungen endet innerhalb einer Woche tödlich.
Eine Therapie kann nur symptomatisch erfolgen.
Es gibt zur Zeit keinen für den Hund zugelassenen Impfstoff. Der Impfstoff zur
Anwendung am Menschen wird von Hunden äußerst schlecht vertragen. Es gab
einzelne tödliche Impfkomplikationen. Die Impfung ist angesichts des sehr geringen
Risikos nicht vertretbar. Ein adäquater Zeckenschutz ist somit auch unter diesem
Gesichtspunkt wichtig.
3.3.6 Zoonosen
Zoonosen sind Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können.
Alles in allem gibt es weit über hundert Krankheiten, die auf diesem Weg übertragen
werden können. Allerdings sind die meisten äußerst selten. Alle Haustiere
einschließlich Hunden, Katzen, Vögeln, Pferden und Kaninchen können als Überträger
fungieren. Das Risiko ist allerdings minimal, wenn eine vernünftige Hygiene seitens
des Menschen eingehalten wird.
Alle Formen von Krankheitserregern können vom Tier auf den Menschen übertragen
werden. Dies schließt Viren, Bakterien, Einzeller, Pilze, Insekten und Würmer ein. Zu
den Zoonosen gehören unter anderem: die Tollwut, die Borreliose, Flöhe.
Einfache Hygiene verringert oder eliminiert das Risiko einer zoonotischen Infektion von
Hund zu Mensch:
o
Stellen Sie sicher, dass Sie bei jedem Anzeichen einer Krankheit zur
Einleitung einer entsprechenden Behandlung und Therapie sofort Ihren
Tierarzt aufsuchen.
o
Bürsten Sie Ihr Tier regelmäßig. Dabei können Sie jede Hautveränderung
sofort erkennen.
o
Führen Sie regelmäßig eine Entwurmung durch.
o
Tragen Sie bei der Gartenarbeit Handschuhe.
o
Nehmen Sie allen Kot im Garten auf und entsorgen Sie ihn sicher.
o
Erlauben Sie Haustieren nicht, Kindern durch das Gesicht zu lecken.
o
Waschen Sie sich jedes mal die Hände, nachdem Sie ein Haustier
angefasst haben, besonders wenn das Tier sich nicht gut fühlt.
Achten Sie vor allem bei Ihren eigenen Mahlzeiten auf entsprechende
Hygiene.
o
Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund seine eigenen Futterschüsseln hat, die
nicht zusammen mit anderem Geschirr gewaschen und weggestellt
26
o
werden.
Waschen Sie Schlafunterlagen regelmäßig und sorgen Sie für eine gute
Floh- und Zeckenvorsorge.
Diese Regeln für verantwortungsbewusste Tierhalter werden schnell zur Routine und
stellen keine besonderen Anforderungen. Bei ihrer Befolgung stellen Sie sicher, dass
Sie alles getan haben, um das Risiko für Sie und Ihre Familie zu verringern.
4
Haustiermarkierung
4.1
Der Transponder
Die Haustiermarkierung dient der eindeutigen individuellen Kennzeichnung Ihres
vierbeinigen Freundes. Es handelt sich sozusagen um den „Personalausweis“.
Leider sind Tätowierungen oft schwer lesbar, viele halten sich nur wenige Jahre.
Außerdem ist die Anzahl der Zeichen einer Tätowierung – je nach Größe des Ohres
– auf 3 bis 8, selten mehr Stellen beschränkt. Und nicht zuletzt hat sich bis heute
kein einheitliches Tätowiersystem durchsetzen können. Eine eindeutige Zuordnung
ist deshalb schwierig.
Mit dem Fortschritt der Computertechnik kam man daher auf den Gedanken, mit
Hilfe eines Mikrochip, den Sie z.B. auch aus Ihrer Scheckkarte kennen, Haustiere zu
markieren. Vor 20 Jahren verwendete man die noch sehr teuren Transponder
zunächst zur unverwechselbaren Markierung von wertvollen Rennpferden und
jagdlich genutzten Greifvögeln. Je preiswerter die Geräte wurden, desto breiter
wurde ihr Einsatz. Inzwischen schreiben verschiedenste Gesetze die
Haustiermarkierung vor, z.B. das Landeshundegesetz NRW für Hunde mit mehr als
20 kg Körpergewicht oder 40 cm Schulterhöhe oder die EU-Reisebestimmungen für
alle reisenden Hunde und Katzen.
Immer wieder wird behauptet, ein Mikrochip sei gewandert. Dies ist aufgrund der
Struktur der Transponder-Oberfläche kaum möglich. Nur wenn vereinzelt bei der
Implantation ein größerer Bluterguss entsteht, kann der Transponder
„wegschwimmen“. Die Implantation erfolgt nämlich wie bei Medikamenten durch
Setzen einer Spritze. Und da kann schon einmal ein Gefäß getroffen werden.
Dennoch ist diese theoretische Komplikation harmlos, da an der üblichen
Injektionsstelle im Bereich der linken Schulter bestenfalls ein Unterhauthämatom
entsteht. Solch ein Hämatom ist nicht gefährlicher als ein kräftiger Stoß an einer
Tischkante und heilt innerhalb weniger Tage komplikationslos ab.
27
Ein Transponder besteht aus einer Drahtspule und einem elektronischen
Schaltkreis, in dem in einem Mikrochip eine unveränderliche, 15stellige Nummer
hinterlegt ist. Diese Nummer wird entsprechend einem ISO-Standard vergeben, ist
also in der ganzen Welt einmalig und sofort nachvollziehbar. Das ganze Gerät
befindet sich in einer 2-3mm dicken, bioverträglichen Glashülse. Ein Transponder
benötigt keine eigene Stromversorgung z.B. durch eine Batterie. Vielmehr wird beim
Ablesevorgang mit Hilfe eines speziellen Lesegerätes in der Spule ein Strom
induziert. Erreicht der Strom die notwendige Größenordnung, sendet der Mikrochip
für einen Sekundenbruchteil die in ihm hinterlegte Nummer. Das Gerät empfängt
das Signal und setzt es in die Ziffernfolge um.
Mit der inzwischen flächendeckenden Verbreitung von Lesegeräten bei
Grenzbehörden, Verwaltungen, Tierärzten und Tierheimen ist sichergestellt, dass
ein aufgefundenes Tier auf einen Chip überprüft und die Besitzer über die Nummer
festgestellt werden können. Voraussetzungen für eine Rückverfolgung ist jedoch,
dass Nummer und Besitzerdaten zusammengebracht werden können.
4.2
Registrierung
Ein Urlaub ist für ein Tier auch eine stressige Angelegenheit. Da kann es vorkommen,
dass das Tier sich verläuft und nicht mehr zu der Urlaubsunterkunft zurückfindet oder
in einer Pause z.B. an einer Autobahnraststätte verloren geht.
Damit Sie Ihr Familienmitglied in solchen Fällen zurückbekommen, ist es ratsam, das
Tier vor dem Urlaub registrieren zu lassen. Dazu muss es eine eindeutige
Kennzeichnung haben, einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung.
Zusammen mit diesen Daten können auch die sonstigen Merkmale des Tieres
(Geschlecht, Farbe, Größe, Alter, besondere Kennzeichen, usw.) und Ihre eigenen
Daten (Name, Adresse, Telefon- und Handynummer) bei einem Haustierzentralregister
gespeichert werden. Im eigenen Interesse sollten Sie die Daten ständig aktuell halten,
deshalb z.B. nach einem Umzug oder der Änderung der Telefonnummer aktualisieren
lassen. Sie werden verständigt, wenn Ihr Tier gefunden und durch das Register
identifiziert wurde.
Es gibt verschiedene Haustierzentralregister, aber nicht alle sind auch im Ausland
aktiv. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor einem Urlaub darüber zu informieren,
welches Register das richtige für Sie und Ihre Tiere ist.
5
Der Heimtierausweis
Im Reiseverkehr sind für Hunde, Katzen und Frettchen ab dem 01. Oktober 2004
neue Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft zu beachten. Ziel der neuen
Bestimmungen ist ein verbesserter Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung
der Tollwut, einer tödlichen Gefahr für Mensch und Tier.
Die neuen, EU-einheitlichen Regeln geben vor, dass Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen gehen, einen Pass nach
28
einheitlichem Muster mitführen müssen. Für andere Haustiere wie Meerschweinchen, Kaninchen oder Vögel gilt der Pass nicht.
Der EU-Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb muss
das Tier durch lesbare Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und die
Nummer im Pass eingetragen sein. Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur
übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 zulässig. Deshalb wird bei Tieren, die neu
gekennzeichnet werden müssen, der Mikrochip angeraten. Ist das Tier nicht
gekennzeichnet, darf ein neuer Pass gar nicht erst ausgefüllt werden. Der Pass
muss neben weiteren Angaben zum Besitzer und seinem Tier außerdem den
tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut
besteht. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und längstens 12
Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Der EU-Pass sollte während der Reise immer mitgeführt werden.
In den neuen EU-Heimtierpass werden alle Impfungen eingetragen. Wer einen EUImpfpass hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr. Wer
allerdings nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann weiterhin
wie bisher den gelben „Internationalen Impfpass“ verwenden.
Die EU-Heimtierpässe können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgefüllt
werden, dieser braucht hierfür allerdings eine behördliche Ermächtigung. Wer ohne
den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall
muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedsstaates gerechnet werden, die bis hin
zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten und
Strafen für den Tierhalter verbunden sind. Gleiches gilt auch für Tiere, die nicht
eindeutig gekennzeichnet sind.
Bis zum 1. Oktober 2005 gelten noch folgende Übergangsregelungen:
Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen
können weiter verwendet werden, wenn:
sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden,
sie eine noch gültige Impfung nachweisen,
sie den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierpasses
entsprechen (d.h. hinsichtlich der Angaben zum Tier, zum Besitzer und
zur individuellen Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung oder
Mikrochip).
Die bisherigen Impfausweise dürfen im Reiseverkehr noch verwendet werden, bis
die letzte dort vor dem 1.10.2004 eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit
verliert.
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die
Tierärztin die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EUPass übertragen. Dabei wird die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Impfungen
geprüft. Gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung
aufgefrischt werden.
29
6
Reisebestimmungen
Ein Urlaub mit Hund und Katze will gut geplant sein. Weltweit stellen Länder die
unterschiedlichsten Anforderungen. Zudem können diese die Anforderungen ständig
ändern. Die hier aufgeführten Reisebestimmungen gelten für das Jahr 2005 (Stand
31.3.2005). Da diese von den Reiseländern ständig geändert werden, überprüfen
Sie die Gültigkeit bitte rechtzeitig vor Reiseantritt. Diese Broschüre kann die Prüfung
leider nicht ersetzen. Erkundigen Sie sich möglichst früh bei der Veterinärbehörde,
Botschaft oder Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise.
Vergessen Sie dabei nicht, dass die Vorschriften der Länder, die Sie nur
durchfahren, von denen Ihres Reiseziels abweichen können.
Länder haben Anforderungen bezüglich:
Dokumenten, etwa Bewilligungen oder Gesundheitszeugnis
Impfungen, v.a. gegen Tollwut
Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung
Behandlung gegen Parasiten, etwa Zecken oder Bandwürmer
Tierschutz, etwa Einreiseverbot für kupierte Hunde
Aggressivität, etwa Reiseverbote oder Maulkorbpflicht.
6.1
30
Reisen in Mitgliedsländer der Europäischen Union
Die Europäische Union ist in den letzten Jahren sehr viel größer geworden. Mit den
einheitlichen Reisebestimmungen können Sie sich nun in folgenden Staaten frei
bewegen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland,
Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Innerhalb dieses großen Gebietes gelten seit dem 1.10.2004 folgende allgemeine
Bestimmungen:
- Es besteht die Pflicht zur unverwechselbaren Identifikation Ihres Haustieres.
Hierfür ist ein elektronischer Transponder oder Mikrochip zu verwenden. Bis zum 2.
Juli 2011 wird noch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.
- Der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden.
- Das Tier muss über eine gültige Tollwut-Impfung verfügen. Bei Tieren unter 3
Monaten ist keine Impfung erforderlich, wenn ein EU-Ausweis für das Tier mitgeführt
wird, das Tier nicht mit wildlebenden Tieren, die Tollwut haben können, in Kontakt
kam, und es an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren wurde. Für
Großbritannien und Nordirland, Schweden, Irland, Malta und Zypern gelten
Sonderregelungen.
Berücksichtigen Sie bei allen Reisen, dass nicht nur das Zielland Ihrer Reise
sondern ebenso alle Staaten auf Ihrem Reiseweg besondere Bestimmungen
erlassen haben. Bei einer Reise auf dem Landweg in den EU-Staat Griechenland
sind daher z.B. auch die Bestimmungen der Drittländer auf dem Balkan zu
berücksichtigen. Außerdem sollten Sie auch an die Voraussetzungen denken, die
Sie für die Wiedereinreise in die EU erfüllen müssen.
Verschiedene Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben darüber hinaus
weitere Vorschriften erlassen, die in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst
sind.
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
- Leinenpflicht
- keine Einfuhr der Rassen Pitbull und Tosa
(einschl. Kreuzungen)
- Leinenpflicht
- keine Einfuhr der Rassen Pitbull, American Staffordshire
Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren
Kreuzungen
- Bescheinigung über eine Behandlung mit Praziquantel
(Name des Präparates, Dosierung, Verabreichungsart)
längstens 30 Tage vor Einreise bei Hd. u Ktz. über 3 Mo.
- Sondergenehmigung bei Einreise von mehr als 5 Tieren
oder Tieren, die jünger als 3 Monate sind
- keine Einfuhr der Rassen Pitbull, Boerbull, Tosa
- Hunde der 2. Kategorie, wie alle Schutz- u Wachhunde
(Rassehunde, Staffordshire-Terrier, Rottweiler usw.) nur
mit Maulkorb und an der Leine geführt, mit
Geburtszeugnis und Stammbaum
- Tollwuttiterbestimmung, die im Heimtierausweis zu
31
und Nordirland:
Irland
Italien
Malta
Niederlande
Portugal
Schweden
Slowenien
32
dokumentieren ist
- Behandlung gegen Parasiten bei jeder Einreise: zwischen
24 und 48 Std. vor der Einreise gegen Bandwürmer mit
Praziquantel und gegen Zecken, die im Heimtierausweis
zu dokumentieren sind
- Erklärung des Besitzers, dass das Tier 6 Monate vor der
Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTAStaaten war
- verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosa, Dogo
Argentino, Fila Braziliero
- es dürfen nicht mehr als 5 Tiere mit einem Tierhalter
einreisen
Die Tollwuttiterbestimmung:
- Blutentnahme und Untersuchung in einem speziell dafür
zugelassenen Labor; dieses stellt ein Zertifikat aus, dass
der Tollwuttiter über 0,5 IU/ml lag
- Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme ca.
vier Wochen
- bei erneuter Reise nicht mehr erforderlich wenn nach der
ersten Titerbestimmung ohne Unterbrechung innerhalb
von 12 Monaten geimpft wurde
- Einreise frühestens 6 Monate nach Titerbestimmung
(6monatige Wartezeit gerechnet ab dem Tag der
Blutentnahme)
- unter 3 Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht
einreisen, bis sie das Alter für die Tollwutimpfung haben,
Tollwut geimpft sind und der erforderliche Titer
nachgewiesen ist
- Einreise nur über Großbritannien oder Nordirland unter
Einhaltung der für diese Länder geltenden Regeln
- Mitführung von Leine
- Maulkorb und Leine sind mitzuführen
- wie Großbritannien
- keine Einfuhr der Rasse Pitbull-Terrier und deren
Kreuzungen, für American Staffordshire Terrier ist der
Stammbaum mitzuführen
- Leinenpflicht
- Leinen- und Maulkorbpflicht
- Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände oder in
Busse
- Tollwuttiterbestimmung (s. Norwegen), Blutentnahme
frühestens 120 und spätestens 365 Tage nach der
Impfung
- Entwurmung mit Praziquantel durch einen Tierarzt
innerhalb 10 Tagen vor der Einreise, Dokumentation im
Heimtierausweis
- Leinenpflicht
- Einfuhr von Tieren jünger als 3 Monate verboten
- Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
6.2
- Hunde dürfen nicht in Geschäfte, Restaurants oder
öffentliche Gebäude
- regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb,
gefährliche Rassen
- Leinen- und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
und auf öffentlichen Plätzen
- keine Einfuhr der Rassen Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu,
Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero,
Bandog, außer nach Kastration
- Leinenzwang auf öffentlichen Plätzen, Maulkorbpflicht in
öffentlichen Verkehrsmitteln
- Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr
vor Einreise
- Behandlung gegen Bandwürmer sowie Nachweis, dass
die Behandlung erfolgreich war
- Behandlung gegen Ektoparasiten
Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union
Australien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
- Einreisegenehmigung erforderlich
- mindestens 30 Tage Quarantäne für alle Haustiere bei
Einreise aus EU-Ländern (Mindestalter 6 Monate)
- Einreiseverbot für die Rassen Dogo Argentino, Fila
Braziliero, Tosa, Bullterrier, American Pitbull
- amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
- Tollwut- u Staupeimpfung mind. 15 Tage alt, Tollwut
höchstens 6 Monate alt, eingetragen im internationalen
Impfpass
- Bescheinigung über Identifikation, Impfstatus und
antiparasitäre Behandlung, z.B. im Heimtierausweis
- vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft
und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache,
höchstens 10 Tage alt (beinhaltet Exportland, Gesamtzahl
der Tiere, Tierarten, Identifikation, Rasse, Farbe,
Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag,
Geburtsort, Eigentümer oder Händler mit Name und
Adresse des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit
Adresse; bestätigt dass keine Anzeichen einer
Erkrankung vorliegen)
- Leine und Maulkorb sind mitzuführen
- Impfung gegen Staupe bzw. Katzenseuche u Tollwut
(mind. 30 Tage, höchstens 12 Monate alt)
- bei Tieren unter 3 Monaten muss sichergestellt sein, dass
sie ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich
gehalten wurden
- Bescheinigung über Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in
den letzten 6 Monaten
- Behandlung gegen Bandwürmer in den letzten 60 Tagen
33
Island
Kroatien
Norwegen
Rumänien
34
- strenge Importgenehmigungen
- bis zu 4 Monate Quarantäne
- Chip/Tätowierung im Ausweis eingetragen
- Tollwutimpfung mindestens 6 Monate, höchstens 1 Jahr alt
- tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im
internationalen Impfpass
- Leinenpflicht
- Maulkorbpflicht für die Rassen Dobermann, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Rottweiler,
Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund,
Japanische Kampfhunde, großer Japanischer Spitz,
Mastino, Bernhardiner und deren Kreuzungen
- Hunde müssen bei Einreise mindestens 7 Monate, Katzen
mindestens 16 Monate alt sein
- lesbare Tätowierung oder Mikrochip; diese
Kennzeichnung muss in allen für die Reise nötigen
Dokumenten (Impfbescheinigung und Tollwutzertifikat)
vermerkt sein
- Leinenpflicht
- keine Einfuhr der Rassen Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Dogo
Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen, Bengalkatzen
- Erklärung vom Besitzer, dass Tier in den letzten 6
Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTAStaaten war
- tierärztliche Bescheinigung über Gesundheitszustand:
Teil I: Gesundheitsbescheinigung, maximal 10 Tage alt
(Tier hat keine ansteckenden Krankheiten und ist gegen
Bandwürmer behandelt)
Teil II: Impfbescheinigung: auf Grundlage der OriginalImpf- und Blutprobendokumente, Gültigkeit genauso
lange wie Impfungen
- erneute Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb der
ersten 7 Tage nach Einreise
- Tollwut: Hund: Mindestalter bei erster Impfung 3 Monate
Katze: Mindestalter bei erster Impfung 12 Monate
- Leptospirose (Hd.): Impfung max. 365 Tage alt (ansonsten
Blutprobe nötig), Erstimpfung mind. 30 Tage alt (bei
Wiederholungsimpfungen keine Wartezeit)
- Staupe (Hd.): Impfung max. 730 Tage alt, Erstimpfung
mind. 30 Tage alt (bei Wiederholungsimpfungen keine
Wartezeit)
- Tollwuttiterbestimmung: mind. 120 Tage, spätestens 365
Tage nach letzter Impfung, Messung in speziellem,
akkreditiertem Labor, Titer mindestens 0,5 IU/ml
(ansonsten nochmalige Tollwutimpfung nötig, danach
frühestens wieder nach 120 Tagen testen, bei jungen
Hunden wird vor der Titerbestimmung eine zweimalige
Impfung im Abstand von 4 Wochen)
- Tollwutimpfung mindestens 1 Monat und höchstens
12 Monate (Hund), bzw. 6 Monate (Katze) alt
- amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10
Russische Föderation
Schweiz
Serbien/Montenegro
Türkei
USA
6.3
Tage
- amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10
Tage
- gültige Tollwutimpfung im Impfpass
- Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12
Monate alt, im Impfpass eingetragen
- Jungtiere unter 3 Monten mit gültigem tierärztliche
Gesundheitszeugnis
- Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren od. Ruten
(Ausnahme: Ferien, Kurzaufenthalte (bis zu 3 Monaten),
Umzugsgut)
- tierärztliches Impf- u Gesundheitszeugnis im
internationalen Impfpass eingetragen
- Impfung mindestens 15 Tage vor der Einreise, TollwutImpfung höchstens 6 Monate alt
- Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose,
Parvovirose u Tollwut, mind. 15 Tage alt, Katze:
Tollwutimpfung, eingetragen im internationalen Impfpass
- tierärztliches Impf- u Gesundheitszeugnis (nicht älter als
15 Tage) muss dem Amtstierarzt in der Türkei an der
Grenze vorgelegt werden
- Gesundheitszeugnis: das Tier muss frei von auf den
Menschen übertragbaren Krankheiten sein
- Hunde: Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und
höchstens 12 Monate alt, außer: Hunde, die jünger als 3
Monate sind (werden dann in USA geimpft; die Hunde
müssen danach 30 Tage an einem vom Besitzer
angegebenen Ort unter Verschluss gehalten werden) oder
Hunde, die sich seit 6 Monaten in einem tollwutfreien
Bezirk aufhalten (muss von der U.S. Public Health Service
Behörde für tollwutfrei erklärt sein)
- für verschiedene US-Bundesstaaten gelten separate
Bestimmungen – erfragen Sie diese vor der geplanten
Reise bei den Veterinär-Behörden des Bundesstaates
Die (Wieder-)Einreise aus Länder außerhalb der EU
Von besonderer Bedeutung für Bundesbürger sind die Bestimmungen deshalb, weil
sie auch für die Wiedereinreise von mit in den Urlaub fahrenden deutschen
Haustieren in die Bundesrepublik gelten. So gelten für einen aus dem Aachener
Raum stammenden Hund dieselben Vorschriften wie für einen Hund, der z.B. aus
Kroatien, der Türkei oder Tunesien als Urlaubsmitbringsel einreisen will. Am
schärfsten sind die Kontrollen an den Flughäfen, da dort bereits aus den Passagierund Ladelisten hervorgeht, dass ein Haustier mitreist.
Die Reisebestimmungen unterscheiden zwischen der Einreise aus „gelisteten
Ländern“ und „ungelisteten“ Ländern.
35
Bei Einreise aus den Drittländern des Anhangs II, Teil B entspricht der Tollwutstatus
entspricht dem der Europäischen Union. Aus diesen Staaten kann das Tier mit den
Eintragungen im Heimtierpass einreisen, die auch für die Ausreise bereits
vorgelegen haben. Es gibt keinerlei weitere Auflagen. Diese Staaten sind:
Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikan.
In Teil C werden folgende Staaten aufgeführt· Ascension, Vereinigte Arabische
Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba,
Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong,
Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius,
Neukaledonien, Neuseeland, Französich-Polynesien, St. Pierre u Miquelon,
Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Vereinigte Staaten von Amerika (USA),
St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte. Der Status
entspricht hinsichtlich der Tollwut der Situation innerhalb der EU. Wegen des
möglichen Auftretens anderer Erkrankungen muss allerdings eine
Veterinärbescheinigung vorgelegt werden.
Bei der Einreise und damit auch der Rückkehr z.B. nach einem vierzehntägigen
Urlaub aus ungelisteten Drittländern gelten weitergehende Bestimmungen. Hierzu
gehören zahlreiche beliebte Urlaubsgebiete wie die Türkei, Ägypten, Tunesien und
zahlreiche Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Neben einem
Heimtierausweis mit den schon für EU-Staaten notwendigen Angaben ist vor allem
ein Tollwuttiter von über 0,5 IU/ml nachzuweisen. Dieser Titer darf frühestens 30
Tage nach der Impfung und 3 Monate vor Einreise bestimmt worden sein. Wurde er
bereits vor der Ausreise in Deutschland bestimmt, ist keine Wartezeit einzuhalten.
Deshalb sollte er bereits vor Reiseantritt bestimmt werden. Wurde der Impfschutz
nach einer Titerbestimmung, z.B. für eine vor Jahren erfolgte andere Auslandsreise,
ordnungsgemäß aufrecht erhalten, muss der Titer nicht erneut bestimmt werden.
Außerdem ist eine amtstierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
7
Reiseapotheke
Mit der Reiseapotheke soll Ihnen die Reaktion auf Erkrankungen ermöglicht werden,
die im Urlaub besonders häufig auftreten. Dies sind vor allem kleinere bis mittlere
Prellungen, Schürf- und Schnittwunden, die Sie sicherlich selbst versorgen können,
Erkältungskrankheiten und Durchfälle. In unserem Vorschlag für eine Reiseapotheke
sind Dinge enthalten, die auch in vielen Normverbandskästen vorzufinden sind. Reisen
Sie mit einem PKW, können Sie auf diese Dinge natürlich verzichten. Die übrigen
Gegenstände passen gut in einen gängigen Toilettenbeutel oder eine kleine
Plastiktüte.
36
Wundversorgung und –pflege:
- Desinfektionsmittel (z.B. Jodersatz, Polyvidonjod-Lösung wie Braunol o.ä.),
- Gazetupfer zur Wundreinigung und Abdeckung,
- Mullbinde, elastische Binde (Verband, Druckverband),
- Pflaster (z.B. Hansaplast mit Wundpolster und Leukoplast ohne Polster),
- Verbandstoffe, u. U. ein festes Dreieckstuch,
- Salbe gegen Insektenstiche (Antihistaminika wie Fenistil, Soventol o.a.),
- Salbe gegen Blutergüsse (Heparin- oder Huridinsalben),
- Fetthaltige Salbe (Vaseline oder Melkfett),
- Zeckenzange,
- Splitterpinzette,
- Verbandschere.
Magen-Darm-Behandlung:
- Elektrolyttabletten (Oralpädon o.ä.),
- Spasmolytikum (Krampflöser),
- Nach Rücksprache mit dem Haustierarzt vielleicht auch ein Antibiotikum
oder ein Präparat zur Regulation des Wasserhaushaltes, wenn das Tier
entsprechend vorbelastet ist.
Erkältungskrankheiten:
- Fiebersenker und ggfs. Schmerzmittel nach Rücksprache mit dem Tierarzt
- Augentropfen
-
Tabletten gegen Reisekrankheit
-
Antiparasitika für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
Tiere, die aufgrund bestehender Erkrankungen Dauermedikamente nehmen müssen,
sollen mit einem für den Urlaub ausreichenden Vorrat verreisen. Dies gilt auch für
Diäten. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Lagerbedingungen für die Arzneimittel
auch im Urlaub einzuhalten sind, so ist z.B. Insulin zur Behandlung eines Diabetes
mellitus (Zuckerkrankheit) schnell zerstört, wenn es heftigen Erschütterungen
ausgesetzt oder nicht ordnungsgemäß gekühlt wird. Für Patienten mit Dauerbehandlungen sollte ein genauer Therapieplan mit Dokumentation der Diagnose mitgeführt
werden.
8
Vorbereitung der Reise
Bei der Vorbereitung Ihrer Urlaubsreise können Sie die Checkliste im Abschnitt „1
Allgemeine Hinweise“ durchgehen. Vielleicht ergänzen Sie diese Checkliste
frühzeitig um Gegenstände und Besorgungen, die Ihnen darüber hinaus einfallen.
Spätestens 4 Wochen vor der Fahrt, bei Reise in Länder wie Schweden, Norwegen,
Großbritannien, Irland oder Malta sogar 6 Monate vorher sollten Sie den Impfschutz
Ihres Haustieres überprüfen. Gegebenenfalls ist der Tollwuttiter zu bestimmen
(Abschnitt 6.1 oder 6.2). Dies gilt auch für einen Urlaub in manchen Staaten
außerhalb der EU (Abschnitt 6.3), weil der Titer bei der Wiedereinreise
nachgewiesen werden muss.
37
Impfen ist die effektivste und
preiswerteste Gesundheitsvorsorge,
jedoch nur dann, wenn regelmäßig
jedes Jahr geimpft wird - und das
bis ins hohe Alter! Ein Blick in den
Impfpass Ihres Familienmitgliedes
gibt Ihnen Auskunft, wann die
nächste Impfung durchgeführt
werden muss: alle 12 Monate ist
wieder Termin. Ihr Tierarzt sagt
Ihnen gerne, was wieder dran ist.
Schließlich muss nicht jedes Jahr
das komplette Programm wiederholt
werden!
In der Woche vor Urlaubsantritt muss bei Reisen in viele Staaten außerhalb der EU
ein tierärztliches oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erstellt werden. Bei
einer Reise nach Bulgarien, Finnland, Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen,
Schweden und Zypern muss eine spezielle antiparasitäre Behandlung durchgeführt
werden.
Bei Reisen in subtropische und tropische Regionen sind Maßnahmen gegen die
Ansteckung mit den in Abschnitt 3 aufgeführten Erkrankungen empfehlenswert. Als
Faustregel kann gelten, dass hierzu jedes Urlaubsziel südlich des 45. Breitengrades
zählt. Der 45. Breitengrad ist in etwa eine Verbindungslinie von Bordeaux über Turin
und Belgrad nach Bukarest. Südlich dieser Linie sind Babesiose, Dirofilariose,
Ehrlichiose und Leishmaniose sehr häufig. In manchen Staaten gilt weit mehr als die
Hälfte der Hunde als infiziert. So wiesen beispielsweise in einer italienischen Studie
80% der untersuchten Tiere Antikörper gegen Leishmanien auf – sie hatten sich also
mit diesem Krankheitserreger auseinandergesetzt.
Während gegen die Leishmaniose durch Bekämpfung der sie übertragenden
Sandfliegen und gegen Babesiose und Ehrlichiose durch eine Zeckenbehandlung
vorgegangen werden kann, gibt gegen es Dirofilarien oder Babesien vorbeugende
Medikamente, mit denen die Krankheitserreger direkt abgetötet werden können.
Berücksichtigen sie dabei, dass Babesien inzwischen auch in der Schweiz, der
oberrheinischen Tiefebene und weiten Teilen des Moseltales heimisch sind.
Auch in nicht subtropischen oder tropischen, endemischen Borrelien-Gebieten wie
dem Schwarzwald, der Schwäbischen Alb oder der Schweiz und in EhrlichioseRegionen wie dem Loire-Tal sollte unbedingt ein verlässlicher Zeckenschutz
vorliegen. Da die Borreliose sich in den letzten 20 Jahren weit ausgebreitet hat, gibt
es Borrelien aber inzwischen auch in der Nordeifel oder der Jülicher Börde in 1-5%
der Zecken. Auch für unsere Gegend wird deshalb der Zeckenschutz bedeutsamer.
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In der Zeit kurz vor der Abreise überprüfen Sie bitte die Reiseapotheke, ob die darin
enthaltenen Medikamente noch verwendbar und in ausreichender Menge vorhanden
sind. Tiere, die eine dauerhafte Behandlung benötigen, sollten im Urlaub nicht auf
andere Medikamente umgestellt werden. Auch notwendiges Diätfutter z.B. für
Harnstein-, Leber- oder Nierenpatienten sollte mitgenommen werden.
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Im Urlaub zum Tierarzt
Andere Länder – andere Sitten, aber überall gibt es Tierärzte. Die Kenntnisse,
Fähigkeiten und Ausstattung hängen erheblich von den Erfordernissen des
Urlaubslandes ab. Während es in touristischen Hochburgen fast überall auf der Erde
Tierärzte gibt, die sich auf die Behandlung von Kleintieren vor allem der Touristen
spezialisiert haben, ist dies außerhalb touristischer Zentren häufig nicht gegeben.
Ob aber der Spezialist für die in Ihrem Urlaubsland gehaltenen landwirtschaftlichen
Nutztiere der Richtige für die Operation des Knochenbruches bei Ihrem YorkshireTerrier ist, sollten Sie frühzeitig prüfen. Gerade bei der Unfallversorgung eines
Kleintieres ist der Ausgang erheblich von der Wahl des geeigneten Tierarztes
abhängig. Über die Qualitätsunterschiede hinaus, die es in den verschiedenen
Ländern auch bei der medizinischen Versorgung der Menschen gibt, ist erst recht in
der Kleintiermedizin die spezielle Versorgungssituation zu berücksichtigen. Da
insbesondere bei Unfällen oft schnelle Hilfe notwendig ist, sollten Sie sich schon bei
der Ankunft im Urlaubsort nach einem geeigneten Tierarzt umsehen. Hierbei helfen
Ihnen die Branchenfernsprechverzeichnisse oder Auskünfte Ihrer Urlaubsunterkunft
oder Reiseleitung. In vielen Urlaubsgebieten gibt es deutsch sprechende Tierärzte,
einige davon sind irgendwann selbst aus Deutschland ausgewandert.
Sollte Ihr Tier aufgrund einer bereits länger bestehenden Erkrankung im Urlaubsort
versorgt werden müssen, ist für den behandelnden Tierarzt die bisherige
Krankengeschichte von großer Bedeutung. Er sollte daher die genaue Diagnose
sowie die bisherige Therapie kennen. Hierfür sollten Sie ihm Ihre Reiseapotheke
mitbringen. Auf dem Therapieplan findet er zahlreiche für ihn wichtige Informationen.
Auch bei Unfällen oder anderen neu auftretenden Erkrankungen sind bereits
bestehende Probleme von großer Bedeutung. Jeder behandelnde Tierarzt sollte
genau wissen, welche Arzneimittel Ihr Tier bereits bekommt. Nur so lassen sich
Wechselwirkungen zwischen den alten und neuen Wirkstoffen verhindern.
Für die Weiterbehandlung einer im Urlaub aufgetretenen Erkrankung zuhause
sollten Sie sich die Diagnose und Behandlung sowie die verabreichten Arzneimittel
mit dem Handelsnamen und dem Wirkstoff genau aufschreiben lassen. Da
Arzneimittel in verschiedenen Ländern vollkommen unterschiedliche Handelsnamen
haben, ist die Dosis- und Wirkstoffangabe von großer Bedeutung: Wieder in
Deutschland angekommen lässt sie sich aus einem Handelsnamen nur in den
seltensten Fällen und nur mit großem Aufwand nachvollziehen. Es ist leichter, in
Deutschland für eine exotische Sprache einen Übersetzer zu finden als den
Wirkstoff herauszubekommen. Notizen in Englisch oder Französisch erübrigen die
Suche nach einem Übersetzer. Ein gut lesbarer Computerausdruck oder eine
leserliche Handschrift erleichtern das Entziffern! Lassen Sie sich Laborbefunde und
EKG-Streifen kopieren und Röntgenbilder unbedingt mitgeben, gerne auch in Kopie.
Andere Befunde (CT, MRI, Ultraschall etc.) sollten schriftlich dokumentiert sein.
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Die meisten Tierärzte im Ausland versehen ihren Beruf mit demselben Engagement
wie deutsche oder europäische Kollegen. Der Urlaubstierarzt weiß aber auch, dass
er viele Patienten nur einige Tage oder Wochen betreuen muss. Gelegentlich wird
das Problem deshalb nur überbrückt. Wenn Sie dies wissen und dem zustimmen,
soll es aus verschiedenen Gründen auch in Ordnung sein. Solche typischen
Urlaubsüberbrückungsbehandlungen sollten Sie aber mitgeteilt bekommen. Sie
müssen zuhause dann wieder zum Tierarzt.
Schließlich sollten Sie sich zumindest vor jeder größeren Behandlung einen
Kostenvoranschlag machen lassen. Anders als in Deutschland gibt es in den
meisten Staaten der EU und erst recht in Drittländern keine verbindliche
Gebührenordnung. Die Preisunterschiede sind dementsprechend groß. In vielen
Staaten sind Sie vor allem der Tourist aus dem reichen Deutschland. Ein seriöser
Tierarzt wird kein Problem damit haben, Ihnen zumindest einen Kostenrahmen für
die von ihm geplanten Maßnahmen anzugeben. Sollten Sie die Zahlung mittels
Kredit- oder Bank-Karte wünschen, sollten Sie auch dies frühzeitig abzuklären.
Wenn Sie im Urlaub keinen Ihnen geeignet erscheinenden Tierarzt finden, Fragen
zu Vorerkrankungen oder vorausgegangenen Behandlungen entstehen oder
Schwierigkeiten mit einer Erkrankung auftreten, dürfen Sie sich gerne bei Ihrem
Haustierarzt melden. Er wird gerne alles tun Ihnen weiterzuhelfen.
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Zurück zuhause
Wie bei den Infektionskrankheiten und Parasitosen in den vorangegangenen
Abschnitten beschrieben, ist bei Reisen in gefährdete Urlaubsgebiete eine
medikamentelle Behandlung mancher Erkrankungen auch nach dem Urlaub noch
sinnvoll. So sollte z.B. die letzte Herzwurmprophylaxe 4 Wochen nach der Rückkehr
aus einem subtropischen oder tropischen Urlaubsgebiet erfolgen.
Nach der Rückkehr sollte bei jedem Haustier eine Entwurmung mit einem
Breitbandwurmmittel erfolgen. Aufgrund der hohen Haustierdichte und der in vielen
Regionen höheren Temperaturen ist das Infektionsrisiko im Urlaub besonders hoch
– zumal in vielen Urlaubsregionen eine große Zahl streunender, verwilderter Tiere
anzutreffen ist, die sicherlich nicht oder nur selten entwurmt werden und damit ein
vorzügliches Erregerreservoir darstellen.
War Ihr Tier im Urlaub beim Tierarzt, sollten Sie die entsprechend dokumentierte
Behandlung auch dem Haustierarzt mitteilen. Er bespricht mit Ihnen eine eventuell
notwendige Weiterbehandlung oder die gesundheitlichen Konsequenzen für Ihr Tier.
Auch bei Problemen mit einer bereits vor der Reise bestehenden Erkrankung ist der
Tierarzt zu benachrichtigen: Er muss mit Ihnen den weiteren Therapieverlauf und
den Einfluss des Problems auf die laufende Behandlung abschätzen und
gegebenenfalls berücksichtigen.
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