Quantitative Impact Study 2 – QIS 2

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Quantitative Impact Study 2 – QIS 2
Zweite Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II
(Quantitative Impact Study 2 – QIS 2)
Das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS)
wird von Mai bis Juli dieses Jahres die zweite Untersuchung zu den quantitativen
Auswirkungen von Solvabilität II (kurz QIS 2) durchführen.1 In der Untersuchung soll die
jetzige HGB-Bilanz mit der voraussichtlich unter Solvabilität II aufzustellenden
Solvenzbilanz verglichen werden. Die Ergebnisse der QIS 2 werden in das
Gesetzgebungsverfahren der europäischen Rahmenrichtlinie zu Solvabilität II einfließen.2
Weitere QIS werden sich ab 2007 anschließen.
Die QIS 2 wird auf nationaler Ebene von der jeweiligen Aufsichtsbehörde durchgeführt.
Die Teilnahme an der von der BaFin geleiteten deutschen Teiluntersuchung steht allen
Lebens-, Kranken-, Schaden-/Unfall- und Rückversicherern unter deutscher
Finanzaufsicht offen. Insbesondere setzt die Teilnahme an der QIS 2 nicht die vorherige
Teilnahme an der schon abgeschlossenen QIS 1 voraus.
Zur Durchführung der QIS 2 müssen folgende Berechnungen vorgenommen werden:3
Ähnlich wie in der QIS 14 ist eine stochastische Bewertung der
versicherungstechnischen Verpflichtungen zum Sicherheitsniveau von 75%
vorzunehmen. Gegebenenfalls kann dabei weitgehend auf Ergebnisse aus der QIS
1 zurückgegriffen werden.
Die Marktwerte der Kapitalanlagen sind zu bestimmen.
Die Solvenzkapitalanforderung (SCR) ist gemäß einer vorgegeben vorläufigen
Standardformel ist zu berechnen.
Die Mindestkapitalanforderung (MCR) ist gemäß einer vorgegebenen vorläufigen
Formel zu berechnen.
Die Eigenmittel sind neu zu bestimmen.
Wie in der QIS 1 ist die Teilnahme eines Unternehmens an der QIS 2 ist auch dann
sinnvoll, wenn es nur einen Teil der Berechnungen vornehmen kann.
Unternehmen, die an einer Teilnahme an der QIS 2 interessiert sind, können sich
schriftlich an die BaFin, Referat VA 11, oder telefonisch an Herrn Dieckhoff (Durchwahl
7126) oder Frau Ripp (4006) wenden. Falls Sie Ihr Interesse schon gegenüber dem GDV
angezeigt oder sich schon im Rahmen der QIS 1 gemeldet haben, erübrigt sich eine
Meldung.
1
Siehe Abschnitt „CfA 13“ im Dokument „Answers to the Second Wave of Calls for Advice in the
Framework of the Solvency II Project“ unter http://www.ceiops.org (>>Publications>>Submissions to
the EC).
2
Siehe Arbeitsdokument MARKT 2502/05-rev.2 zur „Revised Roadmap to Solvency II“ der
Europäischen Kommission, Seite 5ff, unter
http://europa.eu.int/comm/internal_market/insurance/solvency/solvency2-workpapers_de.htm.
3
Ausführungen des CEIOPS zur künftigen Solvenzbilanz enthalten die Abschnitte „CfA 7“, „CfA 8“
(vt. Rückstellungen), „CfA 9“ (MCR), „CfA 10“, „CfA 12“ (SCR) des in Fußnote 1 genannten
Dokuments sowie der Abschnitt „CfA 19“ (verfügbares Kapital) des Konsultationsdokuments Nr. 9
unter http://www.ceiops.org.
4
Siehe Anleitung für die deutschen Teilnehmer zur QIS 1 auf dieser Internetseite.