Stiftaufbauten - Zahnärztekammer Berlin
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Stiftaufbauten - Zahnärztekammer Berlin
GOZ 012 GOZ 2 Abrechnung von Stiftaufbauten V oraussetzung für die Versorgung mit einem endodontischen Stiftaufbau ist ein endodontisch vorbehandelter, klinisch und röntgenologisch symptomloser Zahn. Die Entscheidung, mit welcher Stift- und Aufbauart der Zahn versorgt wird, hängt in erster Linie von der Situation der restlichen Zahnhartsubstanz ab. In Situationen, in denen nur unzureichend koronale Zahnhartsubstanz für die adhäsive Retention des Aufbaus besteht, oder mit einer überdurchschnittlichen Scher- und Zugbeanspruchung des Pfeilerzahnes zu rechnen ist, bieten Wur- zelkanalstifte die Möglichkeit, Retention für den Aufbau zu schaffen. Die Aufbereitungslänge sollte unter Berücksichtigung der Kanalanatomie mindestens der geplanten Kronenlänge entsprechen. Die Länge des Stiftes besitzt generell einen größeren Einfluss auf die Retention als sein Durchmesser. Ziel der Stiftverankerung sollte immer die Stabilisierung zwischen Restpfeiler und Aufbau, bei gleichzeitiger Schonung der vorhandenen Zahnhartsubstanz sein, damit der Aufbau eine zuverlässige Verankerung für eine definitive Restauration bietet. Quelle: G. Sterzenbach – Zahnarzt & Praxis 13, 336-341 (2010) Zahn 15, direkter adhäsiver Aufbau mit glasfaserverstärktem Kompositstift und selbst-adhäsivem Resinzement Sowohl in der technischen Ausführung als auch in der Berechnung ist grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Verfahren zu unterscheiden. Aber auch die direkten Verfahren kann man nochmals nach der Ausführung unterscheiden: 1. „Klassischer“ Aufbau z. B. mit Glasionomerzement Nr. Leistung Faktor Betrag in Euro 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone 2,3 38,81 2180 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone 2,3 19,40 + Stiftmaterial xx,xx MBZ Heft 03 2012 25 GOZ 2. Dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion mit Glasfaserstiftverankerung Nr. Leistung Faktor Betrag in Euro 2180 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone 2,3 19,40 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 2,3 16,82 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone 2,3 38,81 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 2,3 16,82 + Stiftmaterial xx,xx 3. Mehrfachgeschichtete Stiftaufbaurekonstruktion Mehrfach geschichtete Aufbaufüllungen oder Stumpfaufbauten aus plastischem Material mit adhäsiver Befestigung sind im GOZ-Verzeichnis nicht enthalten, daher Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ Beispiel: Geb.-Nr. Leistung Faktor Betrag in Euro a2120 Dentinadhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Aufbau eines Zahnes entsprechend Geb.-Nr. 2120 GOZ, Restauration mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik, mehrfl. 2,3 99,60 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone 2,3 38,81 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 2,3 16,82 + Stiftmaterial xx,xx 4. Gegossene Stiftaufbauten Nr. Leistung Faktor Betrag in Euro 2190 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone 2,3 58,21 ggf. 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 2,3 19,40 + zahntechnische Leistungen xx,xx Faktor Betrag in Euro 2,3 58,21 5. Gepresste Keramikstiftaufbauten sind im GOZ-Verzeichnis nicht enthalten, daher Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ. Beispiel: Nr. a 2190 26 Leistung Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch grepressten Keramikstiftaufbau entsprechend Geb.-Nr. 2190 GOZ Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone ggf. 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) 2,3 19,40 + zahntechnische Leistungen xx,xx MBZ Heft 03 2012 In manchen GOZ-Kommentaren oder unter den Berechnungsratschlägen auf Fortbildungsseminaren findet man die Empfehlung, Aufbaufüllungen unter Brückenankerkronen nicht – wie bei Einzelkronen üblich – nach Geb.-Nr. 2180 und ggf. 2197 GOZ, sondern nach den Gebühren für definitive Füllungen zu berechnen, mit der Begründung, dass laut GOZ neben Einzelkronen die Berechnung von definitiven Füllungen nach den Geb.-Nrn. 2050 bis 2120 GOZ explizit ausgeschlossen, dieselbe Ausschlussbestimmung neben Brückenankerkronen aber nicht formuliert ist. Diese Feststellung reicht jedoch nicht aus, will man die Berechnungsbestimmungen der GOZ korrekt interpretieren und deren Systematik berücksichtigen. Selbstverständlich ist stets der vollständige Wortlaut der Leistungsbeschreibungen im Gebührenverzeichnis der GOZ zu berücksichtigen. In der Leistungsbeschreibung für die Geb.-Nr. 5000 GOZ heißt es: Hier wird unmissverständlich klargestellt, dass auch eine Brückenankerkrone letztlich nichts anderes ist, als eine Krone. Daher sind Aufbauten bei Brückenankerkronen auch nicht anders zu berechnen als bei Einzelkronen. goz llgemeine nmerkung zu ufbaufüllungen bei Brückenankerkronen Helmut Kesler / Daniel Urbschat GOZ-Qualitätszirkel Am Mittwoch, 28.03.2012, findet in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr eine Auftaktveranstaltung zu einem GOZ-Qualitätszirkel statt, die für alle Interessierten (Zahnärzte und ZFA) offen ist. Anmeldung bitte schriftlich an: Zahnärztekammer Berlin, GOZ-Referat, Stallstraße 1, 10585 Berlin DENTALE ZUKUNFT – PRAXIS-RUNDUMSERVICE! ANZEIGE „Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation).“ AKTUELLE ANGEBOTE: PRAXIS BÖRSE PRAXIS ABGABE Nachfolger oder Bera Beratung vor dem Verkauf gesucht? Wir unter unterstützen Sie! PRAXIS COACHING PRAXIS ÜBERNAHME EXISTENZ GRÜNDUNG PRAXIS BEWERTUNG Endlich auf eigenen Füßen stehen? Wir helfen Ihnen, Ihren Traum zu verwirklichen. Sprechen Sie uns an! Von der passenden Sozietät bis zum/zur passenden Nachfolger/-in. Wir bringen Sie in Kontakt. Unersetzlich für den Verkauf Ihrer Praxis, eine Finanzierung oder eine Praxisübernahme ist eine fundierte Praxiswertermittlung. Sie ist das Grundlageninstrument zur Praxisoptimierung und -umstrukturierung. Überlassen Sie nichts dem Zufall. 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