Wechsel des Stromanbieters - Energie
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Wechsel des Stromanbieters - Energie
Info 1/1 11/2008 Wechsel des Stromanbieters Steigende Strompreise belasten das Haushaltskonto vieler Bürger Niedersachsens erheblich. Geld sparen können Sie durch den Wechsel zu einem anderen, günstigeren Stromanbieter. Wollen Sie zudem etwas fürs Klima tun, können Sie auch zu einem Ökostromanbieter wechseln, der nicht teurer sein muss. Auch durch Energiesparen im Alltag und den Einsatz alternativer Energieträger kann der Geldbeutel entlastet werden. Ist ein Wechsel sinnvoll? Tipps Checken Sie zunächst Ihren Energieverbrauch und Ihre Möglichkeiten Energie einzusparen. Die Preisdifferenzen auf dem Strommarkt sind je nach Anbieter und Region zum Teil erheblich, sodass sich ein Wechsel in vielen Fällen durchaus lohnen kann. Beziehen Sie vom örtlichen Versorger Strom als Haushaltskunde in der Grundversorgung, so kann sich bereits der Wechsel in einen günstigeren Sondertarif Ihres Anbieters lohnen. Auch bei den so genannten Sonderverträgen der verschiedenen Stromanbieter gibt es teils erhebliche Preisunterschiede. Die Prüfen Sie, ob ein Wechsel möglich ist • in einen günstigeren Tarif oder einen Ökotarif des eigenen Anbieters. • zu anderen, günstigeren Anbietern bzw. zu Ökostromanbietern. Bereitschaft zu wechseln, fördert zudem mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt. Der Stromanbieterwechsel ist einfach und relativ risikolos. Schrecken Sie nicht davor zurück! Wechseln Sie nicht übereilt und lassen Sie neue Verträge vor Vertragsschluss prüfen! Wer kann überhaupt wechseln? Jeder Verbraucher kann grundsätzlich den Stromanbieter wechseln und sich von einem neuen Anbieter mit Strom beliefern lassen. Dazu wird mit diesem ein Versorgungsvertrag abgeschlossen. Als Mieter können Sie ohne Probleme wechseln, soweit Sie einen eigenen Versorgungsvertrag mit einem Stromlieferanten haben. Der Vermieter muss über den Wechsel nicht informiert werden. Ist die Stromrechnung an den Vermieter zu zahlen, so ist der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. Als Mieter können Sie dann den Stromanbieter nicht wechseln. Sie sollten aber Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren oder einen Ökostromanbieter auszuwählen. Denn im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes hat der Vermieter auch kostengünstigere Alternativen zu berücksichtigen. 1 Anbieterwechsel bei Nachtstrom und Wärmepumpen Tipp Ein Anbieterwechsel ist hier de facto (noch) nicht möglich. Wer seine Wohnung mittels Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe beheizt, bezieht seine Energie vom örtlichen Versorger zu Sonderkonditionen. Der Einstieg für andere Anbieter in den Wettbewerb ist hier kaum lohnend. Schickt Ihnen Ihr Nachtstrom-Anbieter neue Vertragsangebote oder Änderungsmitteilungen, akzeptieren bzw. unterzeichnen Sie diese nicht ungeprüft! Im Rahmen des CO2 -Gebäudesanie rungsprogramms wird der Ersatz/Austausch von Nachtstromspeicherheizungen gefördert. Bundesweit bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle günstige Darlehen oder Zuschüsse beim Ersatz von Stromheizungen an. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bundesländer und z. B. Energieanbieter weitere Förderprogramme an. Informieren Sie sich bei der Energie beratung der Verbraucherzentrale. Was ist vor einem Wechsel des Stromanbieters zu klären? Zunächst sollten Sie klären, in welchem Vertragsverhältnis Sie mit Ihrem jetzigen Stromanbieter stehen. Sind Sie „Haushaltskunde in der Grundversorgung“ oder besteht zwischen Ihnen und Ihrem jetzigen Stromanbieter ein so genannter „Sondervertrag“? Dies ist unter anderem maßgeblich für die Bestimmung der Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, § 1 Ziffer 22 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). 2 Grundversorgung Die Energieversorger sind verpflichtet, Haushaltskunden mit einem Verbrauch bis 10.000 Kilowattstunden zu „Allgemeinen Preisen“ mit Energie zu versorgen. Die „Allgemeinen Preise“ sind teurer als die Sondertarife. Trifft der Stromversorger keine besonderen Regelungen über die Lieferbedingungen, nimmt man an der Grundversorgung zu den von den Anbietern regelmäßig zu veröffentlichenden „Allgemeinen Preisen“ teil. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalts kunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Ersatzversorgung Teilweise beziehen Verbraucher Strom, ohne jemals einen Vertrag oder Auftrag unterschrieben zu haben. Wer dem Netz Strom entnimmt, geht alleine damit bereits ein Vertragsverhältnis mit dem Grundanbieter ein. Die Energie gilt für diese Fälle als vom Grundversorger geliefert (sog. Ersatzversorgung § 3 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung), § 38 EnWG). Wichtig: Für Haushaltskunden dürfen die Preise in der Ersatzversorgung die „Allgemeinen Preise“ der Grundversorgung nicht übersteigen (§ 38 Abs. 1, S. 3 EnWG). Was ist ein Sondervertrag? Viele Verbraucher haben demgegenüber so genannte Sonderverträge mit ihrem Stromanbieter. Sonderverträge treffen von der StromGVV abweichende Regelungen, z. B. über Preise/ Preiserhöhungen, Vertragslaufzeiten, Verzug oder Kündigungsmöglichkeiten. Die Abgrenzung zwischen Grundversorgungs- und Sondervertrag ist oftmals schwierig. Werden die Kunden automatisch nach ihrem Verbrauch in „Sondertarife“ eingestuft, ist davon auszugehen, dass auch hier ein Sondervertrag besteht. Auch Verbraucher, die bereits den Anbieter gewechselt haben und mit ihrem neuen Stromanbieter vertraglich Lieferzeit, Kündigungsfristen etc. vereinbart haben, sind Sonderkunden. Tipp Kündigungsfristen Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Monatsende, § 20 StromGVV. Der Grundversorger darf für den Fall des Wechsels des Lieferanten kein Entgelt verlangen. Die Ersatzversorgung endet, wenn mit dem Grundversorger ein Stromliefervertrag geschlossen wird, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. Der Stromversorger muss dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme Beginn und Ende der Ersatzversorgung mitteilen. Er muss des Weiteren mitteilen, dass nach Ende der Ersatzversorgung der Abschluss eines Bezugsvertrages erforderlich ist (§ 38 Abs. 2 EnWG). Für den Fall des Wechsels des Lieferanten darf der Ersatzversorger kein Entgelt verlangen. Achtung: Bei Sonderverträgen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Wie funktioniert der Wechsel? Tipp Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer letzten Jahresabrechnungen Ihren durchschnittlichen Verbrauch. Dieser ist wichtig für die Preisvergleiche. Beachten Sie auch Besonderheiten Ihres Vertragsverhältnisses (z. B. Bezug von Nachtstrom). Überprüfen Sie, welchen Preis (Grundpreis und Preis pro kwh) Sie aktuell bei Ihrem Anbieter bezahlen. Der Preis kann sich seit der letzten Jahresabrechnung bereits wieder geändert haben. Klären Sie im Vorfeld, ob Sie jederzeit flexibel wechseln möchten oder es Ihnen wichtiger ist, über einen bestimmten Zeitraum Strom zu einem garantierten Preis zu beziehen. Wie findet man einen neuen Stromanbieter? • Fragen Sie bei Ihrem jetzigen Stromanbieter nach alternativen preisgünstigeren Angeboten bzw. nach der Möglichkeit, günstig Ökostrom zu beziehen. • Holen Sie Angebote verschiedener Anbieter – insbesondere auch von Ökostromanbietern – ein. • Lassen Sie sich die Vertragsunterlagen, Preisübersichten und die Allgemeinen Vertragsbedingungen = Geschäftsbedingungen (AGB) zuschicken und prüfen Sie diese. • Vergleichen Sie die aktuellen Endpreise und den Vertragsinhalt, insbesondere die Vertragsbedingungen. Was ist beim Vergleich der aktuellen Preise zu beachten? Aus Ihrer Jahresabrechnung wissen Sie bereits, dass sich der Strompreis in der Regel aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis (feste Summe pro Monat) und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (Cent pro abgenommene Kilowattstunde/kWh) zusammensetzt. Manche Anbieter splitten den Grundpreis noch in einen Leistungspreis und einen Verrechnungspreis auf. Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme von elektrischer Leistung. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und gegebenenfalls vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen. Wichtig: Damit die Preisvergleiche stimmen, müssen die Bruttoendpreise verglichen werden. Dies sind Grund- und Arbeitspreis inkl. Mehrwertsteuer und sämtliche sonstigen Preisbestandteile, wie z. B. Stromsteuer, Netznutzungsentgelt und sonstige Abgaben. Prüfen Sie mithilfe der Stromtarifrechner im Internet und der Ihnen übersandten Unterlagen, dass auch tatsächlich die Bruttoendpreise angegeben wurden. Da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Tarifrechner gibt, sollten Sie Ihre Angaben in verschiedene Tarifrechnern eingeben und die Ergebnisse vergleichen. Ganz ohne eigene Kontrolle geht es nicht. 3 Tipps Bevorzugen Sie Angebote, in denen die Endpreise klar und deutlich erkennbar sind. Ist noch etwas unklar, fragen Sie bei Ihrem zukünftigen Stromanbieter nach und lassen sich entsprechende Zusagen schriftlich bestätigen. Auf die Inhalte des neuen Vertragsan gebotes/die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten Sie besonders achten! „Der Teufel steckt im Detail!“ Lesen Sie den Zählerstand am Wech seltag ab (vor Zeugen), an dem Ihr alter Vertrag endet und der neue Vertrag beginnt, und teilen Sie diesen dem neuen und alten Stromanbieter beweisbar per Einschreiben mit Rückschein mit. Ablauf des Wechsels in der Praxis (Wer macht was?) • Haben Sie sich für einen neuen Stromanbieter entschieden, fordern Sie die entsprechenden Vertragsunterlagen an. • Prüfen Sie die Unterlagen auf Übereinstimmung mit den vorherigen Informationen und Ihren Vorstellungen. • Der neue Anbieter benötigt eine gewisse Zeit, um die Versorgung sicherzustellen. Fragen Sie vorsichtshalber im Vorfeld nach, zu welchem Datum er sicher liefern kann. • Lassen Sie sich den Lieferbeginn von dem neuen Anbieter schriftlich bestätigen. • Der konkrete Lieferbeginn sollte im Vertrag als verbindlicher Termin aufgeführt werden. • Achten Sie darauf, dass im Antrag zur Stromlieferung ein Rücktrittsrecht enthalten ist, falls Ihnen der neue Lieferant die Stromlieferung bis zu einem von Ihnen 4 angegebenen Datum (vor dem gewünschtem Lieferbeginn) nicht bestätigt hat. • Vereinbaren Sie schriftlich ein Rücktrittsrecht, für den Fall, dass die Stromlieferung nicht fristgerecht zum vereinbarten Liefertermin aufgenommen wird. • Prüfen Sie, ob Ihr alter Vertrag zum gewünschten Lieferbeginn gekündigt werden kann. • Behalten Sie sich ein Rücktrittsrecht beim neuen Stromanbieter vor, falls der alte Vertrag zum gewünschten Termin (Lieferbeginn beim neuen Anbieter) nicht kündbar ist! • Schicken Sie den ausgefüllten Vertrag an den neuen Stromanbieter. • Erteilen Sie dem zukünftigen Stromanbieter eine Vollmacht, den alten Versorgungsvertrag zu kündigen. Eine weitergehende Vollmacht sollten Sie nicht ausstellen! Praktisch: In diesem Fall erledigt der neue Stromanbieter alles Weitere für Sie. Diese Angaben sollten Sie dem zukünftigen Stromanbieter mitteilen: Name des bisherigen Stromlieferanten, Ihre Kundennummer, Zählernummer und Ihren letzten Jahresverbrauch. Falls Ihr alter Stromanbieter aktuell die Preise erhöht hat, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Teilen Sie dies ebenfalls dem neuen Anbieter mit. Was passiert dann? Der bisherige Anbieter schickt Ihnen eine Bestätigung der Kündigung und anschließend eine Schlussrechnung. Sie erhalten eine Bestätigung des neuen Anbieters über den Vertragsschluss, den Lieferbeginn und üblicherweise ein Formular zur Einzugsermächtigung. Verlangen Sie auch vom neuen Lieferanten eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung des Vertrages mit dem alten Stromanbieter. Achtung: Erhalten Sie die Bestätigung des neuen Anbieters über den Vertragsschluss und den Lieferbeginn nicht rechtzeitig vor dem gewünschten Lieferbeginn, haken Sie nach! Wenn der Wechsel schiefgeht … Geht beim Stromanbieterwechsel etwas schief, so tritt der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch ein und beliefert Sie zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs der Grundversorgung bis maximal drei Monate mit Strom! Sie haben dann genug Zeit, sich gegebenenfalls um einen neuen Anbieter zu kümmern. Sie müssen nicht befürchten im Dunklen zu sitzen! Was passiert bei Insolvenz des neuen Anbieters? Sie stehen auch in solchen Fällen nicht ohne Strom da. Auch hier tritt der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch ein. Was ist beim Wechsel zu beachten? Die wesentlichen Vertragsinhalte sind bei Son derverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geregelt. Dort kann und wird der Stromanbieter in der Regel von der StromGVV abweichende Regelungen zu seinen Gunsten aufnehmen. Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grund versorgung (Sonderverträge) haben gemäß § 41 EnWG insbesondere Bestimmungen zu enthalten über: • die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie das Rücktrittsrecht des Kunden, • zu erbringende Leistungen einschließlich angebotener Wartungsdienste, • die Zahlungsweise (den Haushaltskunden sind vor Vertragsabschluss verschiedene Zahlungsweisen anzubieten), • Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen, den unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel und • die Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind. Prüfen Sie in den Vertrags angeboten die wesentlichen Vertragsinhalte • Wie lange ist die Grund-/Erstlaufzeit des neuen Vertrages? Die StromGVV, die für Stromlieferungen nach Allgemeinen Tarifen gilt, sieht keine festen/bestimmten Laufzeiten vor. Auch im Energiewirtschaftsgesetz ist eine bestimmte bzw. sind bestimmte Laufzeiten nicht vorgeschrieben. Bei den meisten Angeboten für neue Stromlieferverträge dürfte es sich um „Sonderverträge“ handeln. In den Ver tragsangeboten werden die Anbieter die Laufzeit oder Angebote mit verschiedenen Laufzeiten vorgeben. Sie sollten sich nicht länger als ein Jahr bin den. Empfehlenswert ist eine Laufzeit von sechs bis maximal zwölf Monaten. Möchten Sie eine längere Laufzeit vereinbaren, müssen Sie darauf achten, dass Ihnen für den gesamten Zeitraum eine Preisgarantie gewährt wird. Die Entwicklung der Strompreise ist aber nicht vorhersehbar. Eventuell sinkende Preise kommen Ihnen dann nicht zugute. 5 • Enthält der Vertrag eine Klausel über die Verlängerung der Erstlaufzeit? Beachten Sie: Wird die Kündigungsfrist verpasst, kann in solchen Fällen erst wieder zum Ablauf des Verlängerungszeitraumes unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Tipps • Wie lange ist die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als ein Monat sein. Entsprechen wesentliche Inhalte eines Vertragsangebotes nicht Ihren Vorstellungen, sollten Sie von diesem Wechsel Abstand nehmen. Auch bei nur geringen Preisvorteilen in Verbindung mit für Sie ungünstigen Vertragsklauseln sollten Sie einen Wechsel überdenken. • Sind alle Preisbestandteile korrekt aufgeführt? • Enthält der Vertrag eine Preisgarantie und für welchen Zeitraum? Achten Sie darauf, dass Ihnen tatsächlich eine Preisgarantie eingeräumt wird und darauf, dass diese mindestens für die Grundlaufzeit gewährt wird. Häufig enthalten Vertragsangebote incl. die AGB verschiedene nicht transparente Optionen. Haben Sie eine bestimmte Laufzeit vereinbart, dann können Sie in der Regel nicht flexibel wechseln, sondern sind an diese Laufzeit gebunden. Prüfen Sie in diesen Angeboten die Kündigungsmöglichkeiten. 6 • Welche Zahlungsmodalitäten sind vorgesehen? Bietet der Stromanbieter verschiedene Zahlungsweisen an und entspricht eine davon Ihrem Zahlungswunsch? • Wie wird die Höhe der Abschlags zahlungen festgelegt? Die Grundlage sollte der Vorjahres verbrauch sein. Beachten Sie: Manche Anbieter verlangen 11 Abschläge und die zwölfte Abbuchung umfasst die Restforderung aus der Jahresabrechnung. Andere Stromanbieter haben 12 Abschläge, sodass die Schlussforderung aus der Jahresabrechnung niedriger als in der anderen Variante ausfällt. • Wie funktioniert das Ablesen des Zählers? Übernimmt der Stromanbieter das Ablesen oder müssen Sie sich selbst darum kümmern? Versäumen Sie das Ablesen im letzteren Falle, wird der Verbrauch geschätzt. • Was regelt der Vertrag für den Fall technischer Störungen? Wer ist für die Behebung zuständig? Müssen Sie in bestimmten Fällen die Kosten tragen? Ist im Vertrag geregelt, wer die Kosten bei kurzfristigen Lieferausfällen trägt, wenn der alte Anbieter im Rahmen der Ersatzversorgung vorübergehend einspringen muss? Sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Haftungsklauseln, welche die Haftung des Stromanbieters einschränken, sind für Sie ungünstig! • Enthält der Vertrag eine Preisanpassungs-/Preisänderungsklausel? Solche Klauseln müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Eine wirksame Preisanpassungsklausel muss sachliche Gründe benennen. Sie darf nicht nur ein Recht zur Preisanpassung enthalten, sondern muss auch eine Pflicht zur Anpassung vorsehen (Weitergabe auch von Preissenkungen). Beachten Sie: Häufig sind Preisanpassungs-/Preisänderungsklauseln unwirksam, da sie die Stromkunden unangemessen benachteiligen. Sie werden auch nicht dadurch wirksam, dass der Vertrag unterzeichnet wurde. Preisanpassungsklauseln wie ingesamt Allgemeine Geschäftbedingungen müssen zudem bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogen worden sein. Ansonsten sind sie nicht Bestandteil Ihres Vertrages geworden. Wichtig: Ihr Vertrag sollte die direkte/ unverzügliche Weitergabe von Preissenkungen in voller Höhe vorsehen und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen einräumen. Billiganbieter und Sonderkonditionen Billigstrom zum Dumpingpreis ist nicht immer ein Schnäppchen! So erfreulich versprochene Preisnachlässe und billigste Preise für den einzelnen Stromkunden im Moment auch sein mögen: eine Garantie gibt es nicht. Oft bleibt es nicht dabei und es kommt doch zu Preiserhöhungen oder sogar zur Insolvenz des Anbieters. Da solche Preise meist nicht kostendeckend kalkuliert sind, muss mit Preiserhöhungen über kurz oder lang gerechnet werden und auch das Risiko der Insolvenz des Anbieters darf nicht unterschätzt werden. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind maßgeblich für das Überleben eines (neuen) Anbieters auf dem Markt. Keine Vorauskasse oder Strompakete! Auch Service ist wichtig! Das heißt: gute Erreichbarkeit, zügige Beseitigung von technischen Störungen und eine schnelle und kundenfreundliche Bearbeitung von Reklamationen, Förderung des Energiesparens inkl. Förderprogrammen zur Stromeinsparung. Angebote, die den künftigen Jahresstromverbrauch teilweise oder gesamt im Voraus berechnen, sind für Verbraucher mit Risiken behaftet. Muss der Stromanbieter Insolvenz anmelden, sind die Vorauszahlungen in der Regel verloren. Tipp Service-Center und Ansprechpartner vor Ort sind wichtige Kriterien für die Auswahl eines neuen Stromanbieters, denn ansonsten sind Fragen nur noch schriftlich und telefonisch (evtl. sogar nur über eine teure Telefon-Hotline möglich). Transparenz ist das Nonplusultra Achten Sie insgesamt auf die Transparenz der Angebote. Alle wichtigen Inhalte sollten erkennbar, verständlich, nicht versteckt und verklausuliert im Kleingedruckten dargestellt sein. Boni, Aufpreise, Rabatte, Strompakete und Ähnliches erschweren den Durchblick. Der Endpreis sollte immer deutlich ausgewiesen sein. 7 Gewährung eines Rabattbzw. Wechselbonus Ein solcher Rabatt/Bonus wird nur einmalig gewährt. Der Preisvorteil wirkt sich daher nur im ersten Vertragsjahr aus. Solche Tarife rechnen sich meist nur für flexible/wechselfreudige Kunden. Es muss immer rechtzeitig gekündigt werden, um zu einem neuen Anbieter mit Bonus zu wechseln. Der Bonus/Rabatt wird in der Regel erst mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet. Im Falle einer Insolvenz vor Ablauf des ersten Jahres wäre ein solcher Bonus verloren. Preise garantiert günstiger als „Allge meine Tarife“ des örtlichen Versorgers Teilweise enthalten Angebote garantierte Preise, die xx Cent unter dem „Allgemeinen Tarif“ des örtlichen Versorgers liegen sollen. Bei vielen (örtlichen) Stromversorgern sind die Kunden entsprechend ihres Verbrauchs in Sondertarife eingestuft und beziehen daher keinen Strom nach den „Allgemeinen Preisen“. Vergleichen und beachten Sie bei solchen Angeboten daher, ob der angebotene Preis tatsächlich günstiger ist als der von Ihnen zurzeit gezahlte Preis. Preisgarantien Prüfen Sie genau, für welchen Zeitraum Preisgarantien gewährt werden und ob an anderer Stelle des Vertrages negative Regelungen enthalten sind, z. B. Einrichtungskosten als einmalige Gebühr zu Beginn der Vertragslaufzeiten. Achten Sie darauf, dass der vereinbarte Preis und die Preisgarantie für den angebotenen Zeitraum im Vertragstext steht! Die große Anzahl verschiedenster Rabattund Bonussysteme sowie der Wirrwarr von Angeboten sorgen nicht für Transparenz auf 8 dem Strommarkt, sondern „verschleiern“ die tatsächlichen Preise und erschweren die Vergleichbarkeit von Angeboten. Monatlicher Aufpreis für Preisgarantie Teils wird ein monatlicher Aufpreis für die Gewährung einer Preisgarantie berechnet. Auch dies stellt keinen transparenten Preis dar. Der Kunde muss erst rechnen, um einen Preisvergleich vornehmen zu können. Tipp So genannte „Strompakete“ beinhalten eine Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte Anzahl Kilowattstunden. Wird weniger verbraucht, gibt es kein Geld zurück. Liegt der Verbrauch höher, muss teilweise saftig nachgezahlt werden. Der tatsächliche Verbrauch dürfte sich nur schwer einschätzen lassen. Es ist deshalb fraglich, ob sich die „günstigen“ Tarife tatsächlich rechnen. Teils werden Vorauskasse und Strompakete noch kombiniert. Bei der Vielzahl von „Billigangeboten“ heißt es genau lesen, rechnen und die Risiken abwägen! Was ist beim Umzug zu beachten? Sie wollen den Anbieter wechseln? In der Regel übernimmt der neue Energielieferant für Sie die Kündigung des Vertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter. Für Haushaltskunden in der Grundversorgung verkürzt sich beim Umzug die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zum Monats ende ( § 20 Abs. 1 Satz 2 StromGVV). Bei Sonderverträgen müssen die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachtet werden. Überprüfen Sie zur Sicherheit aber auch selbst die Kündigungsfristen Ihres be stehenden Vertrages! Wenn Sie im Zusammenhang mit einem geplanten Umzug den Stromanbieter wechseln wollen, sollten Sie sich rechtzeitig (6 - 8 Wochen vor dem Einzug) bei dem neuen Anbieter anmelden. Andernfalls fallen Sie mit dem ersten Einschalten des Lichtschalters in die Ersatzversorgung des örtlichen Energieversorgers (Grundversorger). Wird mit diesem kein Vertrag geschlossen, so endet die Ersatzversorgung drei Monate später. Wollen Sie innerhalb dieser drei Monate wechseln, sollten Sie den neuen Anbieter bitten, mit dem lokalen Anbieter zu klären, ob dieser einen Wechsel innerhalb dieses Zeitraumes akzeptiert. Sollte ein Wechsel möglich sein, beziehen Sie Strom vom neuen Anbieter. Lesen Sie den Zählerstand am Um zugstag in der alten und neuen Wohnung ab und informieren Sie den bisherigen und den neuen Anbieter über den jeweiligen Zählerstand. Vereinbaren Sie vorsorglich in Ihrem Stromliefervertrag (Sondervertrag), dass Ihnen bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, sofern Ihr Anbieter am neuen Wohnort keinen Strom liefert. Ziehen Sie in eine andere Region um, sollten Sie für Ihren bestehenden Vertrag frühzeitig prüfen, ob Ihr jetziger Stromanbieter auch dort Strom liefern kann. • Liefert der bisherige Stromanbieter am neuen Wohnort nicht, müssen Sie den bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen (siehe oben). • Prüfen Sie, ob Ihr bestehender Vertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug vorsieht. • Auch wenn Sie kein Sonderkündigungrecht vertraglich vereinbart haben, können Sie dieses wahrnehmen bzw. sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beziehen. Dies gilt zumindest, wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen. Ökostrom Was hat es mit der Stromkenn zeichnung auf sich? Seit 2006 sind alle Stromlieferanten verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über die verschiedenen Quellen des bereitgestellten Stromes aufzuklären. Neben der Angabe, welche Energieträger sie bei der Stromgewinnung einsetzen, müssen die Stromlieferanten Informationen über die hierbei entstehenden Umweltauswirkungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, bei der Wahl ihres Stromlieferanten Umweltschutzkriterien – nämlich die Menge der bei der Stromerzeugung anfallenden Kohlendioxid-Emissionen oder des radio aktiven Abfalls – einzubeziehen. Die Studie „Potenziale und Erfordernisse der Stromkennzeichnung“, die das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat, bestätigt: „Die eingeführte Kennzeichnung der Stromherkunft kann die Nachfrage (Bedarf ) nach klimafreundlich erzeugtem Strom langfristig erhöhen. Verbesserungen der Kennzeichnung dürften die allgemeine Akzeptanz regenerativ erzeugter Energie noch steigern. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.“ Wie kommt Ökostrom in Ihre Steckdose? Niemand bekommt eine neue Stromleitung: Der Strom ist überall der gleiche! Aber in das deutsche Stromnetz werden unterschiedliche Stromarten (z. B. aus Atom-, Wind-, Wasserkraft) von unterschiedlichen Erzeugern eingespeist. Je mehr Ökostrom bestellt wird, desto größer wird auch der Anteil am gesamten Stromverbrauch und an der gesamten Energie-Erzeugung. Tipp Tipps Sie wollen bei Ihrem Stromanbieter bleiben? Ziehen Sie innerhalb Ihres Wohnortes um, sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug darüber informieren und ihm die neue Anschrift mitteilen. Die Stromlieferung wird dann fortgesetzt. Ökostrom muss nicht teuer sein! Es gibt Ökostrom-Angebote, die unter dem Standard-Tarif des lokalen Anbieters liegen oder nur wenig teurer sind. 9 Wie kann man die Ökostrom-Tarife unterscheiden? Tipp Ein Kriterium für umweltbewusste Verbraucher: Ist das Unternehmen, das „grünen“ Strom anbietet, ein reiner Ökostromanbieter oder handelt es sich bei dem Angebot von „grünem“ Strom um einen Mix mit „grauem“ Strom – also herkömmlicher Strom aus Atomkraft und Kohle? Verbraucher sollten die Gelegenheit eines Anbieterwechsels nutzen und auf klimafreundlich erzeugten Strom umsteigen. Öko-Institut, dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Weitergehende Informationen zum Thema Ökostrom finden Sie in der Info 1/2 in dieser Mappe. Teilweise bieten auch konventionelle Anbieter separate Ökostromtarife an oder haben entsprechende Tochterfirmen gegründet. Gütesiegel Wir empfehlen die beiden Zertifikate „Grüner Strom Label“ und „ok-power“. Beide Gütesiegel verpflichten die Anbieter, den Neubau von Ökostrom-Anlagen in einem bestimmten Mindestumfang zu fördern. Bei den Vergabe-Kriterien wird darauf Wert gelegt, dass die Förderung der neuen Kraftwerke noch über die gesetzliche Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz hinausgeht. Das „Grüner Strom Label“ wird unter anderem vom BUND und Naturschutzbund unterstützt. Das „ok-power-Siegel“ wurde vom 10 Zu guter Letzt Erinnern Sie sich? Im Vorfeld sollte man sich zunächst immer über die Konditionen/Bedingungen neuer Verträge oder Tarife informieren und nicht ungeprüft und übereilt wechseln! Auf ein paar Tage kommt es nicht an! Achtung: Informationen zum Widerspruch gegen überhöhte/unbillige Strompreise finden Sie auf unserer Homepage unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de (unter dem Projekt „Energiepreise“ und dort unter „Hohe Strompreise – was tun?“). Checkliste für Ihren Anbieterwechsel Bedarf einschätzen Ermitteln Sie Ihren Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre. Rechnen Sie aus, wie viel Sie durch einen Anbieter- oder Tarif wechsel sparen können. Stromanbieter wechseln kann jeder Ob Mieter oder Vermieter, grundsätzlich kann jeder Verbraucher wechseln, es sei denn, der Vermieter und nicht der Mieter ist der direkte Vertragspartner des Anbieters. Aktuellen Vertrag zur Strom lieferung checken und Kündi gungsfristen abklären Prüfen Sie Ihren Vertragsstatus (Grundversorgung oder Sondervertrag) und welchen Preis Sie zurzeit bezahlen. Klären Sie die Kündigungsfristen des aktuellen Vertrages ab. Achten Sie auf die unterschiedlichen Kündigungsfristen in der Grundversorgung und bei Sonderverträgen. Angebote einholen und vergleichen Holen Sie Angebote bei Ihrem Anbieter (auch Ökostromangebote) und Angebote anderer Anbieter/Ökoanbieter ein, Vertragsunterlagen, Preisübersichten und AGB anfordern. Vergleichen Sie Preise, Vertragsinhalt und die Vertragsbedingungen (AGB). Achten Sie darauf, dass Sie die Endpreise (alle Kostenbestandteile) vergleichen, damit Sie der Wechsel nicht teuer zu stehen kommt. Vertragsbedingungen des neuen Vertrages prüfen Prüfen und beachten Sie die Vertragsbedingungen des neuen Vertrages: u. a. Erstlaufzeit, autom. Vertragsverlängerung, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Sonderkündigungsrechte. Wechsel zum Ökostromanbieter Beachten Sie bei der Auswahl auch die empfohlenen Zertifikate für Ökostromangebote. Billiganbieter und Sonderkonditionen Vertragsangebote genau lesen, rechnen, ob es sich lohnt und die Risiken abwägen, damit das Schnäppchen nicht teuer wird. Nicht übereilt wechseln Lassen Sie sich Zeit bei der Überprüfung der Angebote. Klären Sie offene Fragen. Mündliche Zusagen schriftlich bestätigen lassen. Bevorzugen Sie transparente Angebote. Wechsel des Stromanbieters Fragen Sie beim neuen Anbieter nach, zu welchem Datum der Wechsel möglich ist. Lassen Sie sich den Lieferbeginn schriftlich bestätigen. Schicken Sie den ausgefüllten Vertrag zurück. Kündigung des alten Vertrages Erteilen Sie dem neuen Anbieter eine Vollmacht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Eine weitergehende Vollmacht sollten Sie nicht ausstellen. Behalten Sie sich ein Rücktrittsrecht beim neuen Stromanbieter vor, falls der alte Vertrag zum gewünschten Termin (Lieferbeginn beim neuen Anbieter) nicht kündbar ist. Was tun, wenn‘s Probleme beim Wechsel gibt! Keine Bestätigung des neuen Anbieters Erhalten Sie nicht rechtzeitig vor dem gewünschten Liefertermin die Bestätigung des neuen Anbieters über den Vertragschluss, den Lieferbeginn und die Kündigungsbestätigung des alten Vertrages zum Liefertermin, haken Sie nach! Vertragsbestätigung anmahnen! Fordern Sie den neuen Anbieter unter Setzung einer Frist (Datum = rechtzeitig vor Lieferbeginn) schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) auf, die Vertragsannahme und den Lieferbeginn schriftlich zu bestä tigen. Widerruf, Kündigung oder Rücktritt Wird der Vertrag nicht bzw. nicht fristgerecht bestätigt oder erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Lieferung, lassen Sie schnellstmöglich prüfen, ob ein Widerruf oder ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist oder, ob Sie den Vertrag kündigen können. Rechtliche Prüfung – Erst dann handeln! Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale rechtlich beraten, bevor Sie tätig werden, z. B. den Rücktritt erklären. Geld zurückholen! Haben Sie Vorauskasse geleistet, beachten Sie, dass per Einzugs ermächtigung eingezogene Beträge nur bis 6 Wochen nach Einzug zurückgeholt werden können! Eine unverzügliche Überprüfung Ihres Falles ist daher besonders wichtig! 11 Info 1/1 11/2008 Verbrauchertelefon: (1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) 09001 79 79-02 Reklamationen, Verbraucherrecht Mo-Do 10-16 Uhr 09001 79 79-03 Versicherungen Mo-Do 10-16 Uhr 09001 79 79-04 Banken, Baufinanzierung Mo-Do 10-16 Uhr 09001 79 79-05 Lebensmittel Mo 10-16 Uhr 09001 79 79-06 Telekommunikation Di + Do 10-16 Uhr 09001 79 79-07 Krankenversicherungen Mo 10-12 Uhr 09001 79 79-09 Energie und Bauen Mo + Di 10-16 Uhr 26603 49565 21614 29221 27472 27749 26721 37073 30159 21335 49716 48529 26122 49074 37520 31224 21682 27283 26382 38440 Aurich Hafenstraße 7 Bramsche Heinrich-Beerbom-Platz 2 Buxtehude Ziegelkamp 8 Celle Schuhstraße 40 Cuxhaven Bahnhofstraße 11 Delmenhorst Lange Straße 1a Emden An der Berufsschule 3 Göttingen Papendiek 24-26 Hannover Herrenstraße 14 Lüneburg Bardowicker Straße 23 Meppen Kirchstraße 29 Nordhorn Büchereiplatz, Stadthaus II Oldenburg Julius-Mosen-Platz 5 Osnabrück Große Straße 67 Osterode am Harz Rollberg 3 Peine Woltorfer Straße 64 Stade Bahnhofstraße 2 Verden Holzmarkt 7 (Stadtbibliothek) Wilhelmshaven Grenzstraße 95 Wolfsburg Schillerstraße 16 Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Herrenstr. 14 30159 Hannover Tel: Fax: (05 11) 9 11 96-0 (05 11) 9 11 96-10 E-Mail: [email protected] www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de 12 Herausgeber: Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stand 11/2008. Gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie in Ihrer nächsten örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.