Stundentafel der Berufe Fachkraft und Servicekraft für Schutz und

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Stundentafel der Berufe Fachkraft und Servicekraft für Schutz und
Stundentafel der Berufe
Fachkraft und Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Anzahl der Wochenstunden1,2
Lerneinheiten
1 Jahr
2 Jahr
3 Jahr
I. Berufsübergreifender Unterricht
Wirtschafts-u. Sozialkunde
Gesamt
520
80
80
120
280
Kommunikation (Deutsch/Englisch)
40
40
80
160
Sport/Gesundheitsförderung
40
40
0
80
5
II. Berufsbezogener Unterricht
880
Konfliktmanagement
80
80
0
160
Fachkunde Schutz und Sicherheit
80
80
80
240
Recht
120
120
80
320
0
0
80
80
Rechnungswesen/Controlling
III. Fächerübergreifender Unterricht
3
Berufsbezogene Projekte
IV. Wahlunterricht
120
40
40
40
4
Selbstverteidigung
120
120
40
40
40
120
Stand: Schuljahr 2010/2011
Anmerkungen und Vorgaben:
1. Es werden für jedes Schuljahr rechnerisch 40 Unterrichtswochen zugrunde gelegt.
2. Teilungsunterricht kann in Klassen mit 17 und mehr Schülerinnen und Schülern aus
pädagogischen wie auch aus organisatorischen Gründen eingerichtet werden. Für den
Teilungsunterricht können bis zu 3 Wochenstunden bei 40 Unterrichtswochen pro Schuljahr
vorgesehen werden.
3. Die Projekte werden unter einer charakteristischen Bezeichnung im Zeugnis aufgeführt und
benotet.
Betriebserkundung
Sicherheitsdienstleistungen gem. DIN 77200 Teil 1: Objektsicherung, Alarm- und
Interventionsdienst, Notruf- und Service-Leitstelle, Veranstaltungsdienst
Sicherheitstechnik
Sicherheitsdienstleistungen gem. DIN 77200 Teil 2: Kommunale/Private City Streife, HIPO,
Prüfungsdienst zur Einnahmesicherung, Geld- und Werttransport, Sicherungs- und
Kontrolldienst im ÖPNV
Personaleinsatzplanung
Planung Sicherungsdienstleistung
Die Gesamtnote für das Fach Projektunterricht ergibt sich aus dem gewogenen Durchschnitt
der einzelnen Projektnoten.
4. Wahlunterricht kann nach den Möglichkeiten der Schule angeboten werden.
5. Der Kommunikationsunterricht bezieht sich auf berufspraktische Handlungssituationen. Dieser
umfasst neben der Vermittlung von sprachlicher Kompetenz auch interkulturelle Kompetenz,
Methodenkompetenz sowie Arbeits- und Präsentationstechniken. Ein Anteil von 80
Unterrichtsstunden (40 bei Servicekraft) in englischer Sprache darf nicht unterschritten
werden.