Kapitel 10: Verwaltung HTK-Oberursel
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Kapitel 10: Verwaltung HTK-Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK 10.1.1 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.1.6 10.1.7 10.1.8 10.1.9 Übersicht Zuständigkeiten Hochtaunuskreis – Magistrat der Stadt Oberursel Flyer: Fachbereich für Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen Fachbereich 40.90 - Zuständigkeiten Infothek Kommunales Jobcenter BürgerInfoService (BIS) Landratsamt: Clearingstelle Profilingbogen der Clearingstelle Leitstelle Integration Formulare vom HTK 10.2. Stadtverwaltung Oberursel 10.2.1 10.2.2 Stadt Oberursel: Übersicht Zuständigkeiten Sozialwegweiser 10.3 Vergünstigungen 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.3.4 Wohnberechtigungsschein Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag Oberursel-Pass Flyer: Oberursel-Pass Seite 356-357 Seite 358-362 03/2016Kontakt:[email protected] 10.1.2 Seite 345-355 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 344 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Übersicht Zuständigkeiten (Auszug) HOCHTAUNUSKREIS - Landrat: Magistrat der Stadt OBERURSEL: FB 40.90 Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen § Einbürgerung: Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Ausländern, die in Oberursel gemeldet sind § Allgemeines Aufenthaltsrecht (Erteilung, Verlängerung und Übertragung von Aufenthaltstiteln) § Asylrecht (Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Aufenthaltserlaubnisse für ehemalige Asylbewerber, Aufenthaltsbeendigung, Bleiberecht/Altfallregelung) § Einreisen, Einbürgerungen, Personenstandswesen § Sozialer Dienst und Wohnungswesen (Auszug aus Leistungsspektrum): § Allgemeine Sozialberatung § Arbeitslosengeld II (SGB II) / SGB XII - Sozialhilfe § Wohnberechtigungsbescheinigung § Wohnberechtigungen für Sozialwohnungen § Wohngeld § Kindergeld/Kinderzuschlag/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss § Betreuungskosten Kindertagesstätte § Bildungspaket für Kinder § GEZ: Gebührenbefreiung, Ermäßigungen § Oberursel-Pass § Ausländerbeirat § Netzwerk Flüchtlingshilfe Oberursel Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de >FB40.90Ausländer + http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales 03/2016Kontakt:[email protected] § Ausländerbehörde: Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Aufenthaltsbeendigung von Ausländern (inkl. Asylbewerbern), die sich im Hochtaunuskreis (außer Bad Homburg) aufhalten bzw. hier gemeldet sind. 345 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Flyer: Fachbereich für Ausländer, Flüchtlinge (FB 40.90) undPersonenstandswesen Kontakt: Hochtaunuskreis - Der Landrat Ausländerbehörde Ludwig-Erhard-Anlage 3 61352 Bad Homburg Tel.: 06172 / 999-0 email: [email protected] Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de 03/2016Kontakt:[email protected] Öffnungszeiten der Ausländerbehörde -Bereich Asyl, Duldung Montag 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag geschlossen! Mittwoch 7:30 - 11:30 Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen! 346 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK (1/3) 03/2016Kontakt:[email protected] FB 40.90 - Zuständigkeiten Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online 347 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK (2/3) 03/2016Kontakt:[email protected] FB 40.90 - Zuständigkeiten Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online 348 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK (3/3) 03/2016Kontakt:[email protected] FB 40.90 - Zuständigkeiten Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online 349 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Kommunales Jobcenter: Infothek Ombudsmann des Hochtaunuskreises, der behilflich ist, sollte es zu Schwierigkeiten kommen: Die Aufgabe des Ombudsmann ist es, die Empfänger von Hartz IV-Leistungen über ihre Rechte zu informieren, sie zu beraten und zu unterstützen sowie vermittelnd tätig zu werden. Sprechstunden Di 10:00 – 12:00 Uhr Do 16:00 – 18:00 Uhr http://www.hochtaunuskreis.de/ >>Bürgerservice online >>Fachbereiche >> FB 50.70 Soziale Dienste >> Leistungen >> Ombudsmann Allgemeine Hinweise tihe einen Iden r Vorsprac ass) mit. Sie bei jede • Bringen alausweis/P is (Person en tätsnachwe telefonisch önlichen und pers bei it. • Halten Sie ichen bere Ihr Aktenze en oder Anfragen abgeben woll e Unterlagen n Sie dies • Wenn Sie en, versehe en zusend ichen. uns Schreib m Aktenze Ihre mit rten bitte immer h zu vereinba ktlic pün Sie bitte • Kommen rderlichen Terminen. inen die erfo zu Ihren Term en mit. • Bringen Sie agsunterlag digen Antr und vollstän Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online 03/2016Kontakt:[email protected] Infothek Die Infothek befindet sich in der Eingangszone von Haus 5 im landratsamt. Die Arbeit der Infothek beinhaltet folgende Aufgaben: • Ausgabe von Anträgen und Informationsmaterial • Entgegennahme von Unterlagen • Hilfe bei Antragstellung • bei einer Antragstellung auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB): Terminvergabe für die Antragsannahme und das Erstprofiling (sog. Ausfüllhilfe bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antragformulars) • Terminvereinbarung mit den Hilfemanagern und persönlichen Ansprechpartnern der Arbeitsvermittlung 350 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK BürgerInfoService (BIS) Serviceleistungen (Beispiele) • Allgemeine Informationen zur Kreisverwaltung • Beantwortung bzw. Weiterleitung von E-Mail-Anfragen ([email protected]) • Ausgabe von Infomaterial • Verkauf von Broschüren und Literatur des Hochtaunuskreises, z.B. Schulen im Hochtaunuskreis, Mineralwasser aus dem Taunus. • Ausgabe und Annahme von Anträgen • Vermittlung eingehender Telefonate • Telefonische Auskunftserteilung weitere Information: siehe Flyer nächste Seiten Ihr Weg zu uns Unsere Öffnungszeiten vor Ort Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.00 - 15.30 Uhr 07.00 - 15.30 Uhr 07.00 - 15.30 Uhr 07.00 - 16.30 Uhr 07.00 - 12.00 Uhr Unsere telefonische Erreichbarkeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.30 - 15.30 Uhr 07.30 - 15.30 Uhr 07.30 - 15.30 Uhr 07.30 - 16.30 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr Grußwort des Landrats Sehr geehrte Damen und Herren, in einer modernen Verwaltung stehen Sie als Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Der BürgerInfoService des Hochtaunuskreises möchte – in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses – die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ihre Anliegen und Wünsche zeitnah, sachgerecht und kompetent bearbeitet werden. Die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises bietet Ihnen mit dem BürgerInfoService t FJOFCàSHFSOBIF7FSXBMUVOH t FJOCSFJUFT4QFLUSVNBO%JFOTUMFJTUVOHFO t FJOFLPNQFUFOUFVOEGSFVOEMJDIF#FSBUVOHVOE tLVS[F#FBSCFJUVOHT[FJUFO „Der Bürger als Kunde“, „Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen“: Im Hochtaunuskreis werden diese Schlagworte durch den BürgerInfoService mit Leben gefüllt, denn Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel! Hochtaunuskreis Der Kreisausschuss BürgerInfoService (BIS) Ludwig-Erhard-Anlage 1- 5 (Haus 3) 61352 Bad Homburg v. d. Höhe (Gewerbegebiet Bad Homburg, Ecke Siemensstr./Nehringstr.) Tel.: Fax: E-Mail: Internet: 06172 999 - 0 06172 999 - 98 00 BIS @ hochtaunuskreis.de www.hochtaunuskreis.de Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel! Unsere Serviceleistungen Antragsformulare Ausgabe und Annahme von Anträgen Informationen t "MMHFNFJOF*OGPSNBUJPOFO[VS,SFJTWFSXBMUVOH t #FBOUXPSUVOHC[X8FJUFSMFJUVOHWPO E-Mail-Anfragen t "VTHBCFVOE7FSLBVGWPO*OGPNBUFSJBM Broschüren und Literatur des Hochtaunuskreises (Jahrbuch etc.) Call-Center t 7FSNJUUMVOHFJOHFIFOEFS5FMFGPOBUF t 5FMFGPOJTDIF"VTLVOGUTFSUFJMVOH t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF,';;VMBTTVOHTTUFMMF Führerscheinstelle und Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittel) Führerscheinstelle t 7PSQSàGVOH t "VTHBCFEFS8BSUFNBSLFO t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF'àISFSTDIFJOTUFMMF t #FBOUSBHVOHVOE"VTHBCFWPO&VSP'àISFSTDIFJOFO nach Umtausch und internationalen Führerscheinen t 'àISFSTDIFJOCFBOUSBHVOHCFJ7FSMVTU%JFCTUBIMPEFS Unbrauchbarkeit/Unleserlichkeit t #FBOUSBHVOHWPO'àISFSTDIFJOFOCFJEFSOEFSVOH persönlicher Daten Gesundheitspass (Belehrung nach § 43 IfSG) Verwaltungstechnische Abwicklung der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln Ulrich Krebs Landrat des Hochtaunuskreises Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online Jagdschein Verlängerung von Jagdscheinen, die im Hochtaunuskreis ausgestellt wurden KFZ-Bereich t 7PSQSàGVOH t "VTHBCFEFS8BSUFNBSLFO t 3FTFSWJFSVOHWPO,';,FOO[FJDIFO t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF,';;VMBTTVOHTTUFMMF t 7FSHBCFWPO,VS[[FJULFOO[FJDIFO t "VFSCFUSJFCTFU[VOHWPO)(,FOO[FJDIFOVOE auswärtigen Kennzeichen t &OUHFHFOOBINFWPO7FSXFSUVOHTOBDIXFJTFO t "VTTUFMMVOHWPO;VMBTTVOHTCFTDIFJOJHVOHFO5FJM (Ersatzfahrzeugscheinen) bei Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit t OEFSVOHWPO)BMUFSVOE"ESFTTEBUFO t 8JFEFS[VMBTTVOHFOBVGEFOHMFJDIFO)BMUFS bei Beibehaltung des Kennzeichens t &JOUSBHVOHFOWPO,"56NTDIMàTTFMVOHFO t "VTHBCFWPO1MBLFUUFO[VS,FOO[FJDIOVOH FNJTTJPOTBSNFS,SBGUGBIS[FVHF'FJOTUBVC1BSUJLFM t ,FOO[FJDIFOBVTUBVTDICFJ6OCSBVDICBSLFJU Rundfunkgebühr/ Rundfunkbeitrag (Befreiung GEZ) Ausgabe, Beglaubigung und Weiterleitung von Anträgen 03/2016Kontakt:[email protected] BürgerInfoService (BIS) Der BürgerInfoService des Hochtaunuskreises möchte in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses - die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ihre Anliegen und Wünsche zeitnah, sachgerecht und kompetent bearbeitet werden. Die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises bietet Ihnen mit dem BürgerInfoService eine bürgernahe Verwaltung, ein breites Spektrum an Dienstleistungen, eine kompetente und freundliche Beratung und kurze Bearbeitungszeiten. 351 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Clearingstelle Die neue Maßnahme dient als Anlaufstelle für Informationen rund um Arbeitsgenehmigung, Arbeitssuche und auch Arbeitsvermittlung und soll aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen zu einer Entlastung der Ausländerbehörde und des kommunalen Jobcenters beitragen. Die Mitarbeiter helfen unter anderem bei den Vorbereitungen zur Anerkennung von Schul-, Berufs- und Bildungsabschlüssen und leiten die Flüchtlinge an die zuständigen Institutionen weiter. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit Kirchen, Kommunen, Initiativen und ehrenamtlich Tätigen, sowie eine Koordination und Kooperation mit Sozialarbeitern und Wohlfahrtsverbänden. Insgesamt besteht im ersten Jahr die Möglichkeit, bei rund 200 hilfesuchenden Menschen die Potenziale zu erkennen und festzustellen, welche Flüchtlinge bereits gut ausgebildet sind. Die Mitarbeiter nehmen sich gerne auch für die ehrenamtlichen Aktiven mit „Ihren Flüchtlingen“ die Zeit, um Beratungsgespräche durchzuführen. Quelle: http://www.taunusdienste.de/ >> Clearingstelle Den Flyer der Clearing-Stelle finden Sie in Kapitel 8.4 im Auftrag des ESF und des Hochtaunuskreises Clearingstelle Zielgruppe Beratung für Asylbewerber über erforderliche Schritte und Maßnahmen für eine Arbeitsmarktorientierung Im Hochtaunuskreis angesiedelte Flüchtlinge und Geduldete, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungen beziehen und sich im unmittelbaren Übergang zum SGB II befinden. ©openstreetmap.org Anmeldung kann erfolgen durch: Mitarbeiter der Ausländerbehörde Sozialarbeiter Wohlfahrtsverbände Potenzielle Arbeitgeber Persönliche Anmeldung in der Clearingstelle Taunusdienste gGmbH Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 Haus 5, EG, Raum 005 61352 Bad Homburg Frau Dagmar Kerger [email protected] Telefon: 06172 999 8760 Herr Zouhair Harb [email protected] Telefon: 06172 999 8761 Herausgegeben von der Taunusdienste gGmbH, V.i.s.d.P. Klaus-Dieter Stork, Geschäftsführung. Klärung der vorhandenen Ressourcen in den Sprachen Englisch Französisch Arabisch Deutsch Kontakt: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Haus 5, Erdgeschoss links, gegenüber der Infothek des kommunalen Jobcenters Sprechzeiten montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 und nach Vereinbarung. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter Tel.: 06172 -999 8760 oder 06172 -999 8761 03/2016Kontakt:[email protected] Seit Juni 2015 hat die Taunusdienste gGmbH mit Unterstützung des ESF-Bundesprogramms und des Kommunalen Jobcenters das neue Projekt „Clearingstelle“ gestartet. Die neue Maßnahme soll den angesiedelten Flüchtlingen im Kreis, die sich im Übergang vom Asylbereich in den Sozialbereich (SGB II) befinden, den Zugang in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern. 352 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Profilingsbogen der Clearingstelle für den Nachweis von Qualifizierungen Schule, Studium und Beruf –2– Profilingbogen Berufstätigkeit: von - bis Arbeitgeber Tätigkeit Std./Wo. (Monat/Jahr) CLEARINGSTELLE Bitte füllen Sie den Bogen vollständig in Druckbuchstaben (lesbar) aus! Vielen Dank! AZ-Nr.: Erstgespräch am: AP: CS Familienstand: Vorname: verheiratet Geb.datum: geschieden Geb.ort u. -land getrennt lebend In Deutschland seit: ledig alleinerziehend eheähnl. Gemeinschaft/ Lebenspartnerschaft Kinder: Straße: Staatsangehörigkeit: Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses: Kündigung durch: Arbeitgeber selbst Flucht Vertragsende Aufhebungsvertrag PLZ/Wohnort: deutsch Ortsteil: welche? Üben Sie derzeit eine Tätigkeit aus (auch geringfügig, selbstständig oder ehrenamtlich)? Wenn ja, welche? Arbeitgeber: Aufenthaltsstatus: Sprachkenntnisse: Erreichbarkeit: Tel. privat: Tel. mobil: Führerscheinklasse: E-Mail: PKW vorhanden: ja Vollzeit Teilzeit Wenn Teilzeit, warum? bei Teilzeit: Kinderbetreuung, gesichert von bis Schule/FH/Uni ausreichend gut sehr gut Muttersprache Englisch: Grundkenntnisse in Wort und Schrift ausreichend gut sehr gut Muttersprache Grundkenntnisse in Wort und Schrift ausreichend gut sehr gut Muttersprache Grundkenntnisse in Wort und Schrift ausreichend gut sehr gut Muttersprache Uhr 2 3 Sonstiger Grund: von - bis Grundkenntnisse in Wort und Schrift Std/Woche vormittags nachmittags verfügbar von bis Uhr Pflege von Angehörigen, Pflegestufe 1 Schule ab 1. Klasse/ Studium: Deutsch: nein Arbeitszeiten (Nachweise erforderlich) (Nachweise erforderlich) Schwerpunkt/Fach (Monat/Jahr) Abschluss (bei von - bis Betrieb/Fachschule Wurde bereits ein Integrationskurs besucht? Hauptschule mit/ohne Quali.) (Monat/Jahr) Abschluss (Ausbildungsberuf) ja, wann nein verstehen fast nichts wenig ausreichend gut fließend sprechen fast nichts wenig ausreichend gut fließend lesen fast nichts wenig ausreichend gut fließend schreiben fast nichts wenig ausreichend gut fließend Word: keine wenig gut sehr gut Excel: keine wenig gut sehr gut PowerPoint: keine wenig gut sehr gut Andere / Welche? keine Zusatzqualifikationen, welche? Quelle: http://www.taunusdienste.de/ >> Clearingstelle nein Deutschkenntnisse bei Ausländern: EDV-Kenntnisse: Berufsausbildung: ungekündigt ja 03/2016Kontakt:[email protected] Name: 353 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Flyer Bürgersprechstunde für Migranten: http://www.hochtaunuskreis.de 03/2016Kontakt:[email protected] Leitstelle Integration 354 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.1 Ämter und Behörden HTK Formulare vom HTK (Beispielhaft) HA Hauptantrag Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Zutreffendes bitte ankreuzen Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Ausfüllhinweisen Weiterbewilligungsantrag ab _______ Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Nur vom Jobcenter auszufüllen Bearbeitungsvermerke Zutreffendes bitte ankreuzen Nur vom Jobcenter auszufüllen Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Weitere Informationen finden Sie in den Ausfüllhinweisen Tag der Antragstellung 1.1 Allgemein Vorname Kundennummer ggf. Geburtsname Familienname Nummer der Bedarfsgemeinschaft I. Daten der Ausländerbehörde (VON DER AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSZUFÜLLEN!) 1. Meine persönlichen Daten Anrede Vorname Familienname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ Geburtsdatum Geburtsort Tag der Antragsstellung Ort Dienststelle Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts Aktenzeichen Staatsangehörigkeit Geburtsland Rentenversicherungsnummer Team Rentenversicherungsnummer wurde beantragt Eingangsstempel Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören _____ weitere Person/en. ggf. wohnhaft bei Name der Person Antragstellerin/Antragsteller hat sich ausgewiesen durch Die Angaben zur Telefonnummer und zur E-Mail-Adresse sind freiwillig. Team Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Ludwig-Erhard-Anlage 3 61352 Bad Homburg v. d. Höhe e-Mail-Adresse [email protected] Telefon (0 61 72) 999-0 Telefax (0 61 72) 999-98 34 Aktenzeichen 40.90- II. Kundenstammdaten (VOM AUSLÄNDER DEUTLICH LESBAR AUSZUFÜLLEN!) Sozialversicherungsnummer (soweit bekannt) Eingangsstempel Bundespersonalausweis E-Mail-Adresse Art der Änderung Name, Vorname(n) Geburtsdatum Zeitpunkt der Änderung ☐ Meine gesamte Bedarfsgemeinschaft ist in eine neue Wohnung gezogen. ☐ Eine oder mehrere Personen meiner Bedarfsgemeinschaft sind ein- bzw. zogen. Geburtsname Sonstiges Ausweispapier 1.2 Mein Familienstand Handzeichen, Datum Ich bin verheiratet geschieden seit verwitwet dauernd getrennt lebend seit Statistische Erfassung am Meine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist eingetragen aufgehoben seit Arbeitsaufnahme am 1.3 Meine Bankverbindung SGB II-Leistungen werden in der Regel auf ein Konto überwiesen. Kontoinhaberin/Kontoinhaber Antrag vollständig am Anlage EK/Einkommensbescheinigung ausgehändigt Erste Lohn-/Gehaltszahlung am Kreditinstitut Sonstiges (z. B. Schulausbildung/ Berufsausbildung/Studium) ab BIC und IBAN finden Sie in der Regel auf Ihrem Kontoauszug. IBAN Familienname Eingezogen am Geburtsort Geschlecht bei Vorname Ausgezogen am Bitte legen Sie eine Meldebescheinigung für jede Person vor, die zur Bedarfsgemeinschaft hinzugekommen ist und füllen Sie bitte die Anlage WEP, für Kinder unter 15 Jahren die Anlage KI, aus. Zusätzlich werden die Anlagen EK und VM benötigt. Staatsangehörigkeit Wohnadresse in Deutschland ausge- Pass BIC Ansprechpartner - Bereich Nr. ☐ Mein bzw. der Familienstand eines Mitgliedes meiner Bedarfsgemeinschaft hat sich geändert. Wohnort Telefonnummer ledig Bezeichnung der Ausländerbehörde Hochtaunuskreises Der Landrat Ausländerbehörde Behördenkennziffer 034500 Dienststelle 2. Weitere Personen in meinem Haushalt ☐ Es haben sich keine Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem vorherigen Bewilligungszeitraum ergeben. ☐ Es haben sich folgende Änderungen ergeben: In meinem Haushalt lebt/leben _____ weitere Person/en. Straße, Hausnummer Postleitzahl ARBEITSGENEHMIGUNGSVERFAHREN ZUSTIMMUNGSANFRAGE AN DIE AGENTUR FÜR ARBEIT Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de 1. Meine persönlichen Daten Anrede WBA Bearbeitungsvermerke ☐Meldebescheinigung ☐Anlage WEP ☐Anlage KI ☐Anlage EK ☐Anlage VM Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bemerkungen/Ergänzende Angaben (z. B. Schul- bzw. Berufsabschluss/Qualifikation/Vorbeschäftigungszeiten - soweit für die Erteilung der Zustimmung von Bedeutung) ___________________________________________________________________________________________________________ 3. Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft 3.1. Einkommen ☐ Es haben sich keine Änderungen in Bezug auf die Einkommensverhältnisse der Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem vorherigen Bewilligungszeitraum ergeben. ___________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________ ☐ Es haben sich folgende Änderungen ergeben: ☐ Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft) Bitte füllen Sie die Anlage EKS1 aus. Name der Person ☐Anlage EKS1 Folgendes Einkommen wird erzielt: ☐ Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit Bitte lassen Sie die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen oder legen Sie eine Verdienstbescheinigung vor. Name der Person ☐Einkommensbescheinigung ☐Verdienstabrechnung III. Aufenthaltsstatus, soweit für die Erteilung der Zustimmung von Bedeutung (VON DER AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSZUFÜLLEN!) Handzeichen, Datum Aktueller Aufenthaltsstatus: Niederlassungserlaubnis/Visum/Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgestattung/Duldung* Rechtsgrundlage: § gültig von bis Seite 1 von 6 KJC Hochtaunus-WBA.11.2013 Seite 1 von 4 im Inland ununterbrochen seit im Ausland (Neueinreise) Bemerkungen/Ergänzende Angaben Antrag auf Grundsicherung nach SGB II Hauptantrag: http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/B%C3%BCrgerservice/ Formulare/80_00+Arbeitslosengeld+2/SGB+II+Hauptantrag +komplett.pdf Folgeantrag: http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/B%C3%BCrgerservice/ Formulare/80_00+Arbeitslosengeld+2/SGB+II+Folgeantrag.pdf Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de __________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________ * nicht Zutreffendes bitte streichen Arbeitsgenehmigungsverfahren Download: http://www.hochtaunuskreis.de/ htkmedia/ Arbeitsgenehmigungsverfahrenp-11056.pdf 03/2016Kontakt:[email protected] Aufenthalt Jobcenter-HA.08.2013 355 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.2 Stadtverwaltung Oberursel Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit Koordination Flüchtlingshilfe Frau Gabriele Wölki Tel.: 06171 / 502-152 [email protected] http://www.oberursel.de Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Sozialer Dienst und Wohnungswesen Behördenangelegenheiten Frau Nadja Skoneczny Tel.: 06171 / 502-374 [email protected] http://www.oberursel.de Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Einwohnerservice, Ordnung & Sicherheit Einwohnerservice, Ordnung & Sicherheit Einwohnerbüro (für zentral untergebrachte Flüchtlinge) Herr Frank Weil Tel.: 06171 / 502-7160 [email protected] http://www.oberursel.de Einwohnerbüro (für dezentral untergebrachte Flüchtlinge) Herr Carsten Trumpp Tel.: 06171 / 502-270 [email protected] http://www.oberursel.de Netzwerk Bürgerengagement Oberursel (NBO) Gewinnung freiwilliger HelferInnen Ehrenamtslotsen Tel.: 06171 / 502-180 [email protected] http://www.oberursel.de Ausländerbeitrat Oberursel Vertretung ausländischer Mitbürger im Stadtparlament Herr Thomas Eifert Tel.: 06171 / 502-174 [email protected] http://www.oberursel.de Quelle: http://www.oberursel.de - Stand 02/2015; Netzwerk Flüchtlingshilfe Oberursel, Übersicht, Kontakte – Stand 06/2015 03/2016Kontakt:[email protected] Stadt Oberursel - Übersicht Zuständigkeiten 356 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.2 Stadtverwaltung Oberursel Stadt Oberursel – Sozialwegweiser Die Abteilung Sozialer Dienst und Wohnungswesen führt in ihrem Flyer „Sozialwegweiser“ ihr Leistungsspektrum mit deren konkreten Ansprechpartnern auf. Auszug aus Leistungsspektrum: § Allgemeine Sozialberatung § Arbeitslosengeld II (SGB II) / SGB XII - Sozialhilfe § Wohnberechtigungsbescheinigung § Wohnberechtigungen für Sozialwohnungen Hinweise: Der Flyer „Sozialwegweiser“ ist im Rathaus Oberursel erhältlich. Eine Abstimmung der mitzubringenden Dokumente ist empfehlenswert. Termine nur nach Vereinbarung! Vormittag Nachmittag § Montag 8:00 - 12:00 § Dienstag 8:00 - 12:00 § Mittwoch 8:00 - 12:00 § Donnerstag 8:00 - 12:00 14:00 - 18:00 § Wohngeld § Kindergeld/Kinderzuschlag/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss Kontakt: § Betreuungskosten Kindertagesstätte § Bildungspaket für Kinder § GEZ: Gebührenbefreiung, Ermäßigungen § Oberursel-Pass § … Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015 Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1, 61440 Oberursel Sozialer Dienst und Wohnungswesen Gebäude B, 1. Stock Zimmer 157 Frau Skoneczny Tel.: 06171 / 502-374 03/2016Kontakt:[email protected] Die Stadtverwaltung Oberursel informiert über gesetzliche Ansprüche und vermittelt organisatorische Hilfe in der aktuellen Problemlage. 357 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.3 Vergünstigungen Wohnungsberechtigungsschein Hinweise: Berechtigung: Mit einem Wohnungsberechtigungsschein (auch WBS - Schein genannt) sind Sie berechtigt, eine öffentlich geförderten Wohnung, eine sog. Sozialwohnung, zu beziehen. ! Gültig 1 Jahr, dann erneuern ! Anspruch / Voraussetzungen: Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben nur Menschen, § die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und von Arbeitslosengeld II leben oder § mit Ihrem Gehalt unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Wo grundsätzlich beantragen? Im Wohnungsamt (zumeist im Rathaus) des Ortes bzw. der Stadt, wo Sie wohnen wollen. Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015 Kontakt: Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1, 61440 Oberursel Sozialer Dienst und Wohnungswesen Gebäude B, 1. Stock Zimmer 155 + 156 Frau Leopold, Frau Schwarz Tel.: 06171 / 502-248 und 502-291 03/2016Kontakt:[email protected] In einem Wohnberechtigungsschein steht auch, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können. Als Faustregel gilt dabei: 45qm 60qm 72qm 84 qm usw. in 12 qm Schritten Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten. Bitte lassen Sie sich entsprechend beraten. 358 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.3 Vergünstigungen Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag (ARD, ZDF und Deutschlandradio) Befreiungskriterien: § Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). § Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II. § Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII. § Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d BVG. Bitte legen Sie bei der Abholung des Antrages im Einwohnerbüro den Originalbescheid vor, damit die Vorlage des Originals auf dem Antrag beglaubigt werden kann. Wenn die Vorlage des Originals nicht auf dem Antrag bestätigt wurde, muss der Originalbescheid zusammen mit dem Antrag an den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio geschickt werden. Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015 Hinweise: Antrag auf Befreiung: § Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag werden vom "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" bearbeitet. § Antragsformulare erhalten Sie in der Abt. Sozialer Dienst und Wohnungswesen 504 oder direkt online über das Rundfunkbeitrag-Portal. https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/ buergerinnen_und_buerger/ antrag_auf_befreiung/index_ger.html Kontakt : Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1, 61440 Oberursel Sozialer Dienst und Wohnungswesen Gebäude B, 1. Stock, Zimmer 157 Frau Skoneczny Tel.: 06171 / 502-374 Termine nur nach Vereinbarung! Mo/Di/Mi/Do 8:00 - 12:00 Do zusätzlich 14:00 - 18:00 03/2016Kontakt:[email protected] Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raumeinheiten innerhalb von Asylbewerberheimen wohnen, sind nicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags verpflichtet (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)). Die Asylbewerberunterkünfte sind Betriebsstätten der jeweiligen Stadt oder Kommune, die in der Regel nicht beitragspflichtig sind (§ 5 Abs. 5 RBStV). Deshalb müssen Kommunen diese Unterkünfte an die Abteilung Beitragsservice melden. Wenn Asylbewerber in eine Wohnung ziehen müssen sie einen Antrag auf Befreiung der Gebühren stellen. 359 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.3 Vergünstigungen Oberursel-Pass Hinweise: Überblick über die Vergünstigungen: § 50 % Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS). § 50 % Ermäßigung für den Eintritt für das Oberurseler Schwimmbad. § Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei. § Ferner besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden. § 50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO. § Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO. § 50% Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z.B. im Forum für Jugend und Kultur. § Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“. § Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO-Kulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“ § … Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015 ! Gültig 1 Jahr, dann erneuern ! Dokumente für Antragstellung: § Vorlage des/der jeweiligen Leistungsbescheide(s) § Aktuelles Passfoto Termine nur nach Vereinbarung! § Montag 8:00 - 12:00 § Dienstag 8:00 - 12:00 § Mittwoch 8:00 - 12:00 § Donnerstag 8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Kontakt: Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) Rathausplatz 1, 61440 Oberursel Sozialer Dienst und Wohnungswesen Gebäude B, 1. Stock Zimmer 155 + 156 Frau Leopold, Frau Schwarz Tel.: 06171 / 502-248 und 502-291 03/2016Kontakt:[email protected] Anspruch auf den Oberursel-Pass: Oberurseler BürgerInnen, die Leistungen beziehen nach § dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, § Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder § Wohngeldgesetz (WoGG). § Geringverdiener/ Rentner/ Bafög/ ALG 1- Bezieher etc. 360 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.3 Vergünstigungen (1/2) 03/2016Kontakt:[email protected] Oberursel-Pass - Flyer Quelle: Herausgeber: Magistrat der Stadt Oberursel/Taunus 361 10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel 10.3 Vergünstigungen (2/2) 03/2016Kontakt:[email protected] Oberursel-Pass – Flyer Quelle: Herausgeber: Magistrat der Stadt Oberursel/Taunus 362