Kapitel 10: Verwaltung HTK-Oberursel

Transcrição

Kapitel 10: Verwaltung HTK-Oberursel
10.1
Ämter und Behörden HTK
10.1.1
10.1.3
10.1.4
10.1.5
10.1.6
10.1.7
10.1.8
10.1.9
Übersicht Zuständigkeiten Hochtaunuskreis –
Magistrat der Stadt Oberursel
Flyer: Fachbereich für Ausländer, Flüchtlinge und
Personenstandswesen
Fachbereich 40.90 - Zuständigkeiten
Infothek Kommunales Jobcenter
BürgerInfoService (BIS)
Landratsamt: Clearingstelle
Profilingbogen der Clearingstelle
Leitstelle Integration
Formulare vom HTK
10.2.
Stadtverwaltung Oberursel
10.2.1
10.2.2
Stadt Oberursel: Übersicht Zuständigkeiten
Sozialwegweiser
10.3
Vergünstigungen
10.3.1
10.3.2
10.3.3
10.3.4
Wohnberechtigungsschein
Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag
Oberursel-Pass
Flyer: Oberursel-Pass
Seite 356-357
Seite 358-362
03/2016Kontakt:[email protected]
10.1.2
Seite 345-355
10 Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
344
10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Übersicht Zuständigkeiten (Auszug)
HOCHTAUNUSKREIS - Landrat:
Magistrat der Stadt OBERURSEL:
FB 40.90 Ausländer, Flüchtlinge und
Personenstandswesen
§  Einbürgerung:
Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von
Ausländern, die in Oberursel gemeldet sind
§  Allgemeines Aufenthaltsrecht
(Erteilung, Verlängerung und Übertragung von
Aufenthaltstiteln)
§  Asylrecht
(Aufenthaltsgestattungen, Duldungen,
Aufenthaltserlaubnisse für ehemalige Asylbewerber,
Aufenthaltsbeendigung, Bleiberecht/Altfallregelung)
§  Einreisen, Einbürgerungen, Personenstandswesen
§  Sozialer Dienst und Wohnungswesen
(Auszug aus Leistungsspektrum):
§  Allgemeine Sozialberatung
§  Arbeitslosengeld II (SGB II) / SGB XII - Sozialhilfe
§  Wohnberechtigungsbescheinigung
§  Wohnberechtigungen für Sozialwohnungen
§  Wohngeld
§  Kindergeld/Kinderzuschlag/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss
§  Betreuungskosten Kindertagesstätte
§  Bildungspaket für Kinder
§  GEZ: Gebührenbefreiung, Ermäßigungen
§  Oberursel-Pass
§  Ausländerbeirat
§  Netzwerk Flüchtlingshilfe Oberursel
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de >FB40.90Ausländer + http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales
03/2016Kontakt:[email protected]
§  Ausländerbehörde:
Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der
Aufenthaltsbeendigung von Ausländern (inkl. Asylbewerbern), die sich im Hochtaunuskreis (außer Bad
Homburg) aufhalten bzw. hier gemeldet sind.
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10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Flyer: Fachbereich für Ausländer, Flüchtlinge (FB 40.90)
undPersonenstandswesen
Kontakt:
Hochtaunuskreis
- Der Landrat Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172 / 999-0
email:
[email protected]
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de 03/2016Kontakt:[email protected]
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde
-Bereich Asyl, Duldung Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag geschlossen!
Mittwoch 7:30 - 11:30
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen!
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
(1/3)
03/2016Kontakt:[email protected]
FB 40.90 - Zuständigkeiten
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
(2/3)
03/2016Kontakt:[email protected]
FB 40.90 - Zuständigkeiten
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
(3/3)
03/2016Kontakt:[email protected]
FB 40.90 - Zuständigkeiten
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Kommunales Jobcenter: Infothek
Ombudsmann des Hochtaunuskreises, der behilflich
ist, sollte es zu Schwierigkeiten kommen:
Die Aufgabe des Ombudsmann ist es, die Empfänger
von Hartz IV-Leistungen über ihre Rechte zu
informieren, sie zu beraten und zu unterstützen
sowie vermittelnd tätig zu werden.
Sprechstunden Di 10:00 – 12:00 Uhr
Do 16:00 – 18:00 Uhr
http://www.hochtaunuskreis.de/ >>Bürgerservice
online >>Fachbereiche >> FB 50.70 Soziale Dienste
>> Leistungen >> Ombudsmann
Allgemeine
Hinweise
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• Bringen
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Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online
03/2016Kontakt:[email protected]
Infothek
Die Infothek befindet sich in der Eingangszone von
Haus 5 im landratsamt. Die Arbeit der Infothek
beinhaltet folgende Aufgaben:
• 
Ausgabe von Anträgen und Informationsmaterial
• 
Entgegennahme von Unterlagen
• 
Hilfe bei Antragstellung
• 
bei einer Antragstellung auf Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch (SGB): Terminvergabe
für die Antragsannahme und das Erstprofiling
(sog. Ausfüllhilfe bei Schwierigkeiten beim
Ausfüllen des Antragformulars)
• 
Terminvereinbarung mit den Hilfemanagern und
persönlichen Ansprechpartnern der
Arbeitsvermittlung
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
BürgerInfoService (BIS)
Serviceleistungen (Beispiele)
•  Allgemeine Informationen zur Kreisverwaltung
•  Beantwortung bzw. Weiterleitung von E-Mail-Anfragen
([email protected])
•  Ausgabe von Infomaterial
•  Verkauf von Broschüren und Literatur des
Hochtaunuskreises, z.B. Schulen im Hochtaunuskreis,
Mineralwasser aus dem Taunus.
•  Ausgabe und Annahme von Anträgen
•  Vermittlung eingehender Telefonate
•  Telefonische Auskunftserteilung
weitere Information: siehe Flyer nächste Seiten
Ihr Weg zu uns
Unsere Öffnungszeiten vor Ort
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07.00 - 15.30 Uhr
07.00 - 15.30 Uhr
07.00 - 15.30 Uhr
07.00 - 16.30 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
Unsere telefonische Erreichbarkeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
07.30 - 15.30 Uhr
07.30 - 15.30 Uhr
07.30 - 15.30 Uhr
07.30 - 16.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
Grußwort des Landrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer modernen Verwaltung stehen Sie als Bürgerinnen
und Bürger im Mittelpunkt.
Der BürgerInfoService des Hochtaunuskreises möchte – in
Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
unseres Hauses – die Voraussetzungen dafür schaffen, dass
Ihre Anliegen und Wünsche zeitnah, sachgerecht und
kompetent bearbeitet werden.
Die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises bietet Ihnen mit
dem BürgerInfoService
t FJOFCàSHFSOBIF7FSXBMUVOH
t FJOCSFJUFT4QFLUSVNBO%JFOTUMFJTUVOHFO
t FJOFLPNQFUFOUFVOEGSFVOEMJDIF#FSBUVOHVOE
tLVS[F#FBSCFJUVOHT[FJUFO
„Der Bürger als Kunde“,
„Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen“:
Im Hochtaunuskreis werden diese Schlagworte durch den
BürgerInfoService mit Leben gefüllt, denn Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!
Hochtaunuskreis
Der Kreisausschuss
BürgerInfoService (BIS)
Ludwig-Erhard-Anlage 1- 5 (Haus 3)
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
(Gewerbegebiet Bad Homburg, Ecke
Siemensstr./Nehringstr.)
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Internet:
06172 999 - 0
06172 999 - 98 00
BIS @ hochtaunuskreis.de
www.hochtaunuskreis.de
Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!
Unsere Serviceleistungen
Antragsformulare
Ausgabe und Annahme von Anträgen
Informationen
t "MMHFNFJOF*OGPSNBUJPOFO[VS,SFJTWFSXBMUVOH
t #FBOUXPSUVOHC[X8FJUFSMFJUVOHWPO
E-Mail-Anfragen
t "VTHBCFVOE7FSLBVGWPO*OGPNBUFSJBM
Broschüren und Literatur des Hochtaunuskreises
(Jahrbuch etc.)
Call-Center
t 7FSNJUUMVOHFJOHFIFOEFS5FMFGPOBUF
t 5FMFGPOJTDIF"VTLVOGUTFSUFJMVOH
t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF,';;VMBTTVOHTTUFMMF
Führerscheinstelle und Belehrungen nach
§ 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittel)
Führerscheinstelle
t 7PSQSàGVOH
t "VTHBCFEFS8BSUFNBSLFO
t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF'àISFSTDIFJOTUFMMF
t #FBOUSBHVOHVOE"VTHBCFWPO&VSP'àISFSTDIFJOFO
nach Umtausch und internationalen Führerscheinen
t 'àISFSTDIFJOCFBOUSBHVOHCFJ7FSMVTU%JFCTUBIMPEFS
Unbrauchbarkeit/Unleserlichkeit
t #FBOUSBHVOHWPO'àISFSTDIFJOFOCFJEFS­OEFSVOH
persönlicher Daten
Gesundheitspass (Belehrung nach § 43 IfSG)
Verwaltungstechnische Abwicklung der Belehrungen
nach dem Infektionsschutzgesetz für den Umgang
mit Lebensmitteln
Ulrich Krebs
Landrat des Hochtaunuskreises
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de > Block > Bürgerservice online, Politik & Wahlen, Kreisinformation > Bürgerservice online
Jagdschein
Verlängerung von Jagdscheinen, die im
Hochtaunuskreis ausgestellt wurden
KFZ-Bereich
t 7PSQSàGVOH
t "VTHBCFEFS8BSUFNBSLFO
t 3FTFSWJFSVOHWPO,';,FOO[FJDIFO
t 5FSNJOWFSHBCFGàSEJF,';;VMBTTVOHTTUFMMF
t 7FSHBCFWPO,VS[[FJULFOO[FJDIFO
t "V•FSCFUSJFCTFU[VOHWPO)(,FOO[FJDIFOVOE
auswärtigen Kennzeichen
t &OUHFHFOOBINFWPO7FSXFSUVOHTOBDIXFJTFO
t "VTTUFMMVOHWPO;VMBTTVOHTCFTDIFJOJHVOHFO5FJM
(Ersatzfahrzeugscheinen) bei Verlust, Diebstahl
oder Unbrauchbarkeit
t ­OEFSVOHWPO)BMUFSVOE"ESFTTEBUFO
t 8JFEFS[VMBTTVOHFOBVGEFOHMFJDIFO)BMUFS
bei Beibehaltung des Kennzeichens
t &JOUSBHVOHFOWPO,"56NTDIMàTTFMVOHFO
t "VTHBCFWPO1MBLFUUFO[VS,FOO[FJDIOVOH
FNJTTJPOTBSNFS,SBGUGBIS[FVHF'FJOTUBVC1BSUJLFM
t ,FOO[FJDIFOBVTUBVTDICFJ6OCSBVDICBSLFJU
Rundfunkgebühr/ Rundfunkbeitrag (Befreiung GEZ)
Ausgabe, Beglaubigung und Weiterleitung von Anträgen
03/2016Kontakt:[email protected]
BürgerInfoService (BIS)
Der BürgerInfoService des Hochtaunuskreises möchte in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern unseres Hauses - die Voraussetzungen dafür
schaffen, dass Ihre Anliegen und Wünsche zeitnah,
sachgerecht und kompetent bearbeitet werden. Die
Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises bietet Ihnen mit
dem BürgerInfoService eine bürgernahe Verwaltung,
ein breites Spektrum an Dienstleistungen,
eine kompetente und freundliche Beratung und kurze
Bearbeitungszeiten.
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10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Clearingstelle
Die neue Maßnahme dient als Anlaufstelle für Informationen
rund um Arbeitsgenehmigung, Arbeitssuche und auch
Arbeitsvermittlung und soll aufgrund der steigenden Zahl von
Flüchtlingen zu einer Entlastung der Ausländerbehörde und des
kommunalen Jobcenters beitragen.
Die Mitarbeiter helfen unter anderem bei den Vorbereitungen
zur Anerkennung von Schul-, Berufs- und Bildungsabschlüssen
und leiten die Flüchtlinge an die zuständigen Institutionen
weiter. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit
Kirchen, Kommunen, Initiativen und ehrenamtlich Tätigen,
sowie eine Koordination und Kooperation mit Sozialarbeitern
und Wohlfahrtsverbänden. Insgesamt besteht im ersten Jahr die
Möglichkeit, bei rund 200 hilfesuchenden Menschen die
Potenziale zu erkennen und festzustellen, welche Flüchtlinge
bereits gut ausgebildet sind.
Die Mitarbeiter nehmen sich gerne auch für die ehrenamtlichen
Aktiven mit „Ihren Flüchtlingen“ die Zeit, um Beratungsgespräche durchzuführen.
Quelle: http://www.taunusdienste.de/ >> Clearingstelle
Den Flyer der
Clearing-Stelle finden
Sie in Kapitel 8.4
im Auftrag des ESF und des Hochtaunuskreises
Clearingstelle
Zielgruppe
Beratung für Asylbewerber
über erforderliche Schritte und
Maßnahmen für eine
Arbeitsmarktorientierung
Im Hochtaunuskreis angesiedelte
Flüchtlinge und Geduldete, die nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) Leistungen beziehen und
sich im unmittelbaren Übergang zum
SGB II befinden.
©openstreetmap.org
Anmeldung kann erfolgen
durch:
Mitarbeiter der
Ausländerbehörde
Sozialarbeiter
Wohlfahrtsverbände
Potenzielle Arbeitgeber
Persönliche Anmeldung in der
Clearingstelle
Taunusdienste gGmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Haus 5, EG, Raum 005
61352 Bad Homburg
Frau Dagmar Kerger
[email protected]
Telefon: 06172 999 8760
Herr Zouhair Harb
[email protected]
Telefon: 06172 999 8761
Herausgegeben von der Taunusdienste gGmbH,
V.i.s.d.P. Klaus-Dieter Stork, Geschäftsführung.
Klärung der vorhandenen
Ressourcen
in den Sprachen
Englisch
Französisch
Arabisch
Deutsch
Kontakt:
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Haus 5, Erdgeschoss links, gegenüber der
Infothek des kommunalen Jobcenters
Sprechzeiten
montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 und
nach Vereinbarung.
Eine Terminvereinbarung ist möglich unter
Tel.: 06172 -999 8760 oder 06172 -999 8761
03/2016Kontakt:[email protected]
Seit Juni 2015 hat die Taunusdienste gGmbH mit
Unterstützung des ESF-Bundesprogramms und des
Kommunalen Jobcenters das neue Projekt „Clearingstelle“
gestartet. Die neue Maßnahme soll den angesiedelten
Flüchtlingen im Kreis, die sich im Übergang vom Asylbereich in
den Sozialbereich (SGB II) befinden, den Zugang in den
1. Arbeitsmarkt erleichtern.
352
10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Profilingsbogen der Clearingstelle für den Nachweis von Qualifizierungen Schule,
Studium und Beruf
–2–
Profilingbogen
Berufstätigkeit:
von - bis
Arbeitgeber
Tätigkeit
Std./Wo.
(Monat/Jahr)
CLEARINGSTELLE
Bitte füllen Sie den Bogen vollständig in Druckbuchstaben (lesbar) aus! Vielen Dank!
AZ-Nr.:
Erstgespräch am:
AP: CS
Familienstand:
Vorname:
verheiratet
Geb.datum:
geschieden
Geb.ort u. -land
getrennt lebend
In Deutschland
seit:
ledig
alleinerziehend
eheähnl.
Gemeinschaft/
Lebenspartnerschaft
Kinder:
Straße:
Staatsangehörigkeit:
Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses:
Kündigung durch:
Arbeitgeber
selbst Flucht
Vertragsende
Aufhebungsvertrag
PLZ/Wohnort:
deutsch
Ortsteil:
welche?
Üben Sie derzeit eine Tätigkeit aus (auch geringfügig, selbstständig oder ehrenamtlich)?
Wenn ja, welche?
Arbeitgeber:
Aufenthaltsstatus:
Sprachkenntnisse:
Erreichbarkeit:
Tel. privat:
Tel. mobil:
Führerscheinklasse:
E-Mail:
PKW vorhanden:
ja
Vollzeit
Teilzeit
Wenn Teilzeit, warum?
bei Teilzeit:
Kinderbetreuung, gesichert von
bis
Schule/FH/Uni
ausreichend
gut
sehr gut
Muttersprache
Englisch:
Grundkenntnisse
in Wort und Schrift
ausreichend
gut
sehr gut
Muttersprache
Grundkenntnisse
in Wort und Schrift
ausreichend
gut
sehr gut
Muttersprache
Grundkenntnisse
in Wort und Schrift
ausreichend
gut
sehr gut
Muttersprache
Uhr
2
3
Sonstiger Grund:
von - bis
Grundkenntnisse
in Wort und Schrift
Std/Woche
vormittags
nachmittags
verfügbar von
bis
Uhr
Pflege von Angehörigen, Pflegestufe 1
Schule ab
1. Klasse/
Studium:
Deutsch:
nein
Arbeitszeiten
(Nachweise erforderlich)
(Nachweise erforderlich)
Schwerpunkt/Fach
(Monat/Jahr)
Abschluss (bei
von - bis
Betrieb/Fachschule
Wurde bereits ein Integrationskurs besucht?
Hauptschule
mit/ohne Quali.)
(Monat/Jahr)
Abschluss (Ausbildungsberuf)
ja, wann
nein
verstehen
fast nichts
wenig
ausreichend
gut
fließend
sprechen
fast nichts
wenig
ausreichend
gut
fließend
lesen
fast nichts
wenig
ausreichend
gut
fließend
schreiben
fast nichts
wenig
ausreichend
gut
fließend
Word:
keine
wenig
gut
sehr gut
Excel:
keine
wenig
gut
sehr gut
PowerPoint:
keine
wenig
gut
sehr gut
Andere / Welche?
keine
Zusatzqualifikationen, welche?
Quelle: http://www.taunusdienste.de/ >> Clearingstelle
nein
Deutschkenntnisse bei Ausländern:
EDV-Kenntnisse:
Berufsausbildung:
ungekündigt
ja
03/2016Kontakt:[email protected]
Name:
353
10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Flyer Bürgersprechstunde für
Migranten:
http://www.hochtaunuskreis.de
03/2016Kontakt:[email protected]
Leitstelle Integration
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.1 Ämter und Behörden HTK
Formulare vom HTK (Beispielhaft)
HA
Hauptantrag
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zutreffendes
bitte
ankreuzen
Weitere Informationen
finden Sie in den beigefügten
Ausfüllhinweisen
Weiterbewilligungsantrag ab _______
Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Nur vom Jobcenter auszufüllen
Bearbeitungsvermerke
Zutreffendes
bitte
ankreuzen
Nur vom Jobcenter auszufüllen
Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Weitere Informationen
finden Sie in den
Ausfüllhinweisen
Tag der Antragstellung
1.1 Allgemein
Vorname
Kundennummer
ggf. Geburtsname
Familienname
Nummer der Bedarfsgemeinschaft
I. Daten der Ausländerbehörde (VON DER AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSZUFÜLLEN!)
1. Meine persönlichen Daten
Anrede
Vorname
Familienname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ
Geburtsdatum
Geburtsort
Tag der Antragsstellung
Ort
Dienststelle
Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts
Aktenzeichen
Staatsangehörigkeit
Geburtsland
Rentenversicherungsnummer
Team
Rentenversicherungsnummer wurde
beantragt
Eingangsstempel
Zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört/gehören _____ weitere Person/en.
ggf. wohnhaft bei
Name der Person
Antragstellerin/Antragsteller hat sich
ausgewiesen durch
Die Angaben zur Telefonnummer und zur E-Mail-Adresse sind freiwillig.
Team
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
e-Mail-Adresse
[email protected]
Telefon
(0 61 72) 999-0
Telefax
(0 61 72) 999-98 34
Aktenzeichen
40.90-
II. Kundenstammdaten (VOM AUSLÄNDER DEUTLICH LESBAR AUSZUFÜLLEN!)
Sozialversicherungsnummer (soweit bekannt)
Eingangsstempel
Bundespersonalausweis
E-Mail-Adresse
Art der Änderung
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Zeitpunkt der Änderung
☐ Meine gesamte Bedarfsgemeinschaft ist in eine neue Wohnung gezogen.
☐ Eine oder mehrere Personen meiner Bedarfsgemeinschaft sind ein- bzw.
zogen.
Geburtsname
Sonstiges Ausweispapier
1.2 Mein Familienstand
Handzeichen, Datum
Ich bin
verheiratet
geschieden seit
verwitwet
dauernd getrennt lebend seit
Statistische Erfassung am
Meine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist
eingetragen
aufgehoben seit
Arbeitsaufnahme am
1.3 Meine Bankverbindung
SGB II-Leistungen werden in der Regel auf ein Konto überwiesen.
Kontoinhaberin/Kontoinhaber
Antrag vollständig am
Anlage EK/Einkommensbescheinigung ausgehändigt
Erste Lohn-/Gehaltszahlung am
Kreditinstitut
Sonstiges (z. B. Schulausbildung/
Berufsausbildung/Studium) ab
BIC und IBAN finden Sie in der
Regel auf Ihrem Kontoauszug.
IBAN
Familienname
Eingezogen am
Geburtsort
Geschlecht
bei
Vorname
Ausgezogen am
Bitte legen Sie eine Meldebescheinigung für jede Person vor, die zur Bedarfsgemeinschaft
hinzugekommen ist und füllen Sie bitte die Anlage WEP, für Kinder unter 15 Jahren die Anlage KI, aus. Zusätzlich werden die Anlagen EK und VM benötigt.
Staatsangehörigkeit
Wohnadresse in Deutschland
ausge-
Pass
BIC
Ansprechpartner - Bereich Nr.
☐ Mein bzw. der Familienstand eines Mitgliedes meiner Bedarfsgemeinschaft hat
sich geändert.
Wohnort
Telefonnummer
ledig
Bezeichnung der Ausländerbehörde
Hochtaunuskreises
Der Landrat
Ausländerbehörde
Behördenkennziffer
034500
Dienststelle
2. Weitere Personen in meinem Haushalt
☐ Es haben sich keine Änderungen in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder meiner
Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem vorherigen Bewilligungszeitraum ergeben.
☐ Es haben sich folgende Änderungen ergeben:
In meinem Haushalt lebt/leben _____ weitere Person/en.
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
ARBEITSGENEHMIGUNGSVERFAHREN ZUSTIMMUNGSANFRAGE AN DIE AGENTUR FÜR ARBEIT
Die Ausfüllhinweise und weiteren Anlagen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de
1. Meine persönlichen Daten
Anrede
WBA
Bearbeitungsvermerke
☐Meldebescheinigung
☐Anlage WEP
☐Anlage KI
☐Anlage EK
☐Anlage VM
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Bemerkungen/Ergänzende Angaben (z. B. Schul- bzw. Berufsabschluss/Qualifikation/Vorbeschäftigungszeiten
- soweit für die Erteilung der Zustimmung von Bedeutung)
___________________________________________________________________________________________________________
3. Einkommensverhältnisse der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
3.1. Einkommen
☐ Es haben sich keine Änderungen in Bezug auf die Einkommensverhältnisse der
Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem vorherigen Bewilligungszeitraum ergeben.
___________________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________________
☐ Es haben sich folgende Änderungen ergeben:
☐ Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (auch in der Land- und Forstwirtschaft)
Bitte füllen Sie die Anlage EKS1 aus.
Name der Person
☐Anlage EKS1
Folgendes Einkommen wird erzielt:
☐ Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit
Bitte lassen Sie die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen oder
legen Sie eine Verdienstbescheinigung vor.
Name der Person
☐Einkommensbescheinigung
☐Verdienstabrechnung
III. Aufenthaltsstatus, soweit für die Erteilung der Zustimmung von Bedeutung
(VON DER AUSLÄNDERBEHÖRDE AUSZUFÜLLEN!)
Handzeichen, Datum
Aktueller Aufenthaltsstatus: Niederlassungserlaubnis/Visum/Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgestattung/Duldung*
Rechtsgrundlage: §
gültig von
bis
Seite 1 von 6
KJC Hochtaunus-WBA.11.2013
Seite 1 von 4
im Inland ununterbrochen seit
im Ausland (Neueinreise)
Bemerkungen/Ergänzende Angaben
Antrag auf Grundsicherung nach SGB II
Hauptantrag:
http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/B%C3%BCrgerservice/
Formulare/80_00+Arbeitslosengeld+2/SGB+II+Hauptantrag
+komplett.pdf
Folgeantrag:
http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/B%C3%BCrgerservice/
Formulare/80_00+Arbeitslosengeld+2/SGB+II+Folgeantrag.pdf
Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________
* nicht Zutreffendes bitte streichen
Arbeitsgenehmigungsverfahren
Download:
http://www.hochtaunuskreis.de/
htkmedia/
Arbeitsgenehmigungsverfahrenp-11056.pdf
03/2016Kontakt:[email protected]
Aufenthalt
Jobcenter-HA.08.2013
355
10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.2 Stadtverwaltung Oberursel
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit
Koordination Flüchtlingshilfe
Frau Gabriele Wölki
Tel.: 06171 / 502-152
[email protected]
http://www.oberursel.de
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Sozialer Dienst und Wohnungswesen
Behördenangelegenheiten
Frau Nadja Skoneczny
Tel.: 06171 / 502-374
[email protected]
http://www.oberursel.de
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Einwohnerservice, Ordnung & Sicherheit
Einwohnerservice, Ordnung & Sicherheit
Einwohnerbüro (für zentral
untergebrachte Flüchtlinge)
Herr Frank Weil
Tel.: 06171 / 502-7160
[email protected]
http://www.oberursel.de
Einwohnerbüro (für dezentral
untergebrachte Flüchtlinge)
Herr Carsten Trumpp
Tel.: 06171 / 502-270
[email protected]
http://www.oberursel.de
Netzwerk Bürgerengagement
Oberursel (NBO)
Gewinnung freiwilliger HelferInnen
Ehrenamtslotsen
Tel.: 06171 / 502-180
[email protected]
http://www.oberursel.de
Ausländerbeitrat Oberursel
Vertretung ausländischer Mitbürger
im Stadtparlament
Herr Thomas Eifert
Tel.: 06171 / 502-174
[email protected]
http://www.oberursel.de
Quelle: http://www.oberursel.de - Stand 02/2015; Netzwerk Flüchtlingshilfe Oberursel, Übersicht, Kontakte – Stand 06/2015
03/2016Kontakt:[email protected]
Stadt Oberursel - Übersicht Zuständigkeiten
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.2 Stadtverwaltung Oberursel
Stadt Oberursel – Sozialwegweiser
Die Abteilung Sozialer Dienst und Wohnungswesen führt in
ihrem Flyer „Sozialwegweiser“ ihr Leistungsspektrum mit
deren konkreten Ansprechpartnern auf.
Auszug aus Leistungsspektrum:
§  Allgemeine Sozialberatung
§  Arbeitslosengeld II (SGB II) / SGB XII - Sozialhilfe
§  Wohnberechtigungsbescheinigung
§  Wohnberechtigungen für Sozialwohnungen
Hinweise:
Der Flyer „Sozialwegweiser“ ist im Rathaus
Oberursel erhältlich.
Eine Abstimmung der mitzubringenden
Dokumente ist empfehlenswert.
Termine nur nach Vereinbarung!
Vormittag
Nachmittag
§  Montag
8:00 - 12:00
§  Dienstag 8:00 - 12:00
§  Mittwoch 8:00 - 12:00
§  Donnerstag 8:00 - 12:00 14:00 - 18:00
§  Wohngeld
§  Kindergeld/Kinderzuschlag/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss
Kontakt:
§  Betreuungskosten Kindertagesstätte
§  Bildungspaket für Kinder
§  GEZ: Gebührenbefreiung, Ermäßigungen
§  Oberursel-Pass
§  …
Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1, 61440 Oberursel
Sozialer Dienst und Wohnungswesen
Gebäude B, 1. Stock
Zimmer 157
Frau Skoneczny
Tel.: 06171 / 502-374
03/2016Kontakt:[email protected]
Die Stadtverwaltung Oberursel informiert über gesetzliche
Ansprüche und vermittelt organisatorische Hilfe in der aktuellen
Problemlage.
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10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.3 Vergünstigungen
Wohnungsberechtigungsschein
Hinweise:
Berechtigung:
Mit einem Wohnungsberechtigungsschein (auch WBS - Schein
genannt) sind Sie berechtigt, eine öffentlich geförderten
Wohnung, eine sog. Sozialwohnung, zu beziehen.
! Gültig 1 Jahr, dann erneuern !
Anspruch / Voraussetzungen:
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben nur
Menschen,
§  die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
von Arbeitslosengeld II leben oder
§  mit Ihrem Gehalt unterhalb einer bestimmten Grenze liegen.
Wo grundsätzlich beantragen?
Im Wohnungsamt (zumeist im Rathaus) des Ortes bzw. der
Stadt, wo Sie wohnen wollen.
Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015
Kontakt:
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1, 61440 Oberursel
Sozialer Dienst und Wohnungswesen
Gebäude B, 1. Stock
Zimmer 155 + 156
Frau Leopold, Frau Schwarz
Tel.: 06171 / 502-248 und 502-291
03/2016Kontakt:[email protected]
In einem Wohnberechtigungsschein steht auch, wie groß die
geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Als Faustregel gilt dabei:
45qm 60qm 72qm 84 qm usw. in 12 qm Schritten
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten. Bitte lassen
Sie sich entsprechend beraten.
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10
Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.3 Vergünstigungen
Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag (ARD, ZDF und Deutschlandradio)
Befreiungskriterien:
§  Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylblG).
§  Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von
Leistungen nach § 22 SGB II.
§  Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII.
§  Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB
XII (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d BVG.
Bitte legen Sie bei der Abholung des Antrages im Einwohnerbüro den
Originalbescheid vor, damit die Vorlage des Originals auf dem Antrag
beglaubigt werden kann.
Wenn die Vorlage des Originals nicht auf dem Antrag bestätigt wurde,
muss der Originalbescheid zusammen mit dem Antrag an den
Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio geschickt werden.
Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015
Hinweise:
Antrag auf Befreiung:
§  Anträge auf Befreiung vom
Rundfunkbeitrag werden vom
"Beitragsservice ARD ZDF
Deutschlandradio" bearbeitet.
§  Antragsformulare erhalten Sie in der Abt.
Sozialer Dienst und Wohnungswesen 504
oder direkt online über das
Rundfunkbeitrag-Portal.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/
buergerinnen_und_buerger/
antrag_auf_befreiung/index_ger.html
Kontakt :
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1, 61440 Oberursel
Sozialer Dienst und Wohnungswesen
Gebäude B, 1. Stock, Zimmer 157
Frau Skoneczny Tel.: 06171 / 502-374
Termine nur nach Vereinbarung!
Mo/Di/Mi/Do 8:00 - 12:00
Do zusätzlich 14:00 - 18:00
03/2016Kontakt:[email protected]
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raumeinheiten innerhalb
von Asylbewerberheimen wohnen, sind nicht zur Zahlung eines
Rundfunkbeitrags verpflichtet (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)). Die Asylbewerberunterkünfte sind Betriebsstätten der jeweiligen Stadt oder Kommune, die in der Regel nicht
beitragspflichtig sind (§ 5 Abs. 5 RBStV). Deshalb müssen Kommunen
diese Unterkünfte an die Abteilung Beitragsservice melden.
Wenn Asylbewerber in eine Wohnung ziehen müssen sie einen
Antrag auf Befreiung der Gebühren stellen.
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.3 Vergünstigungen
Oberursel-Pass
Hinweise:
Überblick über die Vergünstigungen:
§  50 % Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS).
§  50 % Ermäßigung für den Eintritt für das Oberurseler Schwimmbad.
§  Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei.
§  Ferner besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien
Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden.
§  50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des
KSFO.
§  Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO.
§  50% Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie
z.B. im Forum für Jugend und Kultur.
§  Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im
Hochtaunuskreis“.
§  Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO-Kulturpass des Frankfurter
Vereins „Kultur für alle e. V.“
§  …
Quelle: http://www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/sozialwegweiser- Stand 02/2015
! Gültig 1 Jahr, dann erneuern !
Dokumente für Antragstellung:
§  Vorlage des/der jeweiligen
Leistungsbescheide(s)
§  Aktuelles Passfoto
Termine nur nach Vereinbarung!
§  Montag
8:00 - 12:00
§  Dienstag 8:00 - 12:00
§  Mittwoch 8:00 - 12:00
§  Donnerstag 8:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00
Kontakt:
Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Rathausplatz 1, 61440 Oberursel
Sozialer Dienst und Wohnungswesen
Gebäude B, 1. Stock
Zimmer 155 + 156
Frau Leopold, Frau Schwarz
Tel.: 06171 / 502-248 und 502-291
03/2016Kontakt:[email protected]
Anspruch auf den Oberursel-Pass:
Oberurseler BürgerInnen, die Leistungen beziehen nach
§  dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII,
§  Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
§  Wohngeldgesetz (WoGG).
§  Geringverdiener/ Rentner/ Bafög/ ALG 1- Bezieher etc.
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.3 Vergünstigungen
(1/2)
03/2016Kontakt:[email protected]
Oberursel-Pass - Flyer
Quelle: Herausgeber: Magistrat der Stadt Oberursel/Taunus
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Verwaltung im Hochtaunuskreis und in Oberursel
10.3 Vergünstigungen
(2/2)
03/2016Kontakt:[email protected]
Oberursel-Pass – Flyer
Quelle: Herausgeber: Magistrat der Stadt Oberursel/Taunus
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